5 Jahre Produktgarantie auf alle Produkte •1 Garantiegeber ist Performance in Lighting GmbH. Stapelner Straße 1+ 3 D- 38644 GOSLAR Deutschland Performance in Lighting GmbH ist Mitglied der Unternehmensgruppe Performance in Lighting, die vier Hersteller von Leuchten und die folgenden sechs Marken unter einem Dach vereint: - Prisma - SBP - SBP Urban Lighting - Performance in Lighting GmbH Der Garantiegeber gewährt eine Garantie von fünf Jahren für alle Produkte unter diesen Markennamen ab Rechnung sdatum. Die Garantie betrifft Materialqualität, Technologie, Produktion und Funktionalität, falls die Produkte den Anweisungen entsprechend installiert und richtig eingesetzt werden. Diese Garantie deckt alle in Eigenfertigung hergestellten Serienprodukte ab. Handelsprodukte (andere als o.g. Marken) und konventionelle Lichtquellen sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Diese erweiterte Garantie gilt ab dem 1. Januar 2014. •2 Die Garantie gilt für Serienprodukte. Sonderanfertigungen sind ausgeschlossen. •3 Die Fünf-Jahres-Garantie gilt für alle Produkte, die unter Beachtung der geltenden Normen, Vorschriften, der Montageanleitung und den Installationsregeln installiert und gewartet wurden. Installation und Wartung müssen von autorisierten Fachkräften ausgeführt werden. •4 Die Fünf-Jahres-Garantie erlischt, wenn die Grenzwerte für die Umgebungstemperaturen und die elektrischen Spannungen überschritten werden. Das Produkt darf keinen mechanischen Beanspruchungen (e. g. Schlägen) ausgesetzt werden, die nicht der bestimmungsgemäßen Verwendung entsprechen. •5 Produkte mit herkömmlichen Lichtquellen müssen die IEC-Normen erfüllen. Dieses muss besonders beim Austausch der Lichtquelle beachtet werden. •6 Der Fünf-Jahres-Garantie gilt nicht, wenn vom Kunden außergewöhnliche Änderungen, Reparaturen bzw. Wartungsarbeiten durchgeführt wurden, für die keine schriftliche Genehmigung vorlag, und die in der entsprechenden Monta geanleitung nicht vorgeschrieben sind. •7 Jedes Produkt mit einem angenommenen Mangel muss für den gesamten Zeitraum, den Performance in Lighting für die notwendige Kontrolle benötigt, im aktuellen Zustand bewahrt werden (einschließlich der Lichtquelle). •8 Handelsprodukte (andere als o.g. Marken) und konventionelle Lichtquellen unterliegen der Garantie ihrer Hersteller und sind in der vorliegenden Garantie nicht inbegriffen. 1 •9 Dem Hersteller muss der Mangel innerhalb von 30 Tagen schriftlich mitgeteilt werden, einschließlich einer detaillierten Beschreibung. • 10 Bei einer Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, den Kaufbeleg vorzulegen. • 11 Die Fünf-Jahres-Garantie gilt nur, wenn die Zahlung nach den Bedingungen des Kaufvertrages erfolgte. • 12 Die Garantie gilt nicht unter den folgenden Umständen: 12.1 Produktfehler, die durch unerwartete bzw. unvorhersehbare Ereignisse wie Zufälle bzw. höhere Gewalt verursacht werden (einschließlich Stromstöße, Blitzschlag), die die Rückverfolgbarkeit dieser Mängel auf den Produktionsprozess verhindern (Vandalismus, unerlaubte Änderungen und ungewöhnliche Wetterphänomene). 12.2 Wenn die Mängel durch die vorliegende Garantie abgedeckt werden und alle Bedingungen erfüllt sind, entscheidet Performance in Lighting, das fehlerhafte Produkt zu reparieren bzw. es durch einen identischen oder gleichwertigen Artikel zu ersetzen, wenn dieses mit der technischen Weiterentwicklung vereinbar ist, der das Produkt in der Zwischenzeit unterzogen wurde. 12.3 In der Fünf-Jahres-Garantie nicht inbegriffen sind normale Verschleißerscheinungen an den Bauteilen. Die Fünf-Jahres-Garantie ist nur gültig, wenn die nominale Ausfallrate eines Bauteils überschritten wird. Die nominale Ausfallrate für elektronische Komponenten (Gerät, LEDs) beträgt 0,2% in 1000 Betriebsstunden. Die Verringerung des Lichtflusses bei LEDS beträgt 0,6 % auf 1.000 Betriebsstunden. LED-Farbabweichungen sind in der erweiterten Garantie nicht eingeschlossen. Ein Ersatz von LED-Komponenten kann aufgrund der technischen Weiterentwicklung zu Abweichungen bei den Eigenschaften führen. • 13 Alle Mehrkosten, die bei der Mängelreparatur anfallen (z. B. Kosten für Montage und Demontage, Transport des fehlerhaften und des neuen bzw. reparierten Produkts, Entsorgung, Aufwandsentschädigung, Geschäftsreisen, Hebegeräte oder Gerüste) werden von Performance in Lighting nicht übernommen. • 14 Besondere Vertragsbedingungen für Außenleuchten: Artikel für den Außenbereich werden in innovativen Herstellungsprozessen aus hochwertigen Materialien gefertigt, die ein hohes Qualitätsniveau bezüglich Korrosionsbeständigkeit, Abriebfestigkeit und Farbstabilität garantieren. Für den Schutz seiner Kunden garantiert Performance in Lighting eine ständige Kontrolle des Produktionsprozesses entlang der gesamten Lieferkette sowie eine ständige Aktualisierung aller damit verbundenen technischen Entwicklungen. Die genannten Produkte werden von der vorliegenden Garantie unter der Bedingung abgedeckt, dass eventuelle Mängel die strukturelle bzw. mechanische Sicherheit oder die Funktion beeinflussen, und dass sie Mängel bei der Herstellung des Produkts verursacht wurden. 2