quick-mix Seminare Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bestellund Zahlungsabwicklung von Veranstaltungstickets durch die Guest-One GmbH Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von webbasierten Bestellund Zahlungslösungen der Guest-One GmbH. Präambel Mit dem Kauf eines Tickets auf einer von der Guest-One GmbH („Guest-One“) bereitgestellten Website akzeptieren Sie („Teilnehmer“) die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bestellund Zahlungsabwicklung von Veranstaltungstickets durch die Guest-One GmbH“ („AGB“). Guest-One bietet Veranstaltern („Veranstalter“) internetbasierte Lösungen, um Events, Messen oder Kongresse, („Veranstaltungen“) bzw. deren Teilnehmeranmeldungen zu organisieren und zu verwalten. Veranstalter können für diese Veranstaltungen auch Tickets verkaufen und über Guest-One abrechnen lassen. Guest-One stellt seine Dienste unter verschiedenen projektzbezogenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Sub-Domains und Aliases dieser Domains („Guest-One-Websites“) zur Verfügung. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer, dem Veranstalter und Guest-One. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen. 1. Vertragsparteien, Einbeziehung von AGB des Veranstalters 1.1. Durch den Kauf eines Tickets oder der Registrierung für eine Veranstaltung auf den Guest-OneWebsites entsteht nur zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem jeweiligen Veranstalter ein Kaufvertrag hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung. Guest-One ist selbst nicht der Veranstalter, sondern übernimmt im Namen und Auftrag des jeweiligen Veranstalters die Abwicklung des Ticketverkaufs. Guest-One haftet demnach insbesondere nicht für eine Insolvenz des Veranstalters oder den Ausfall einer Veranstaltung. 1.2. Für die Durchführung der vom Veranstalter angebotenen Veranstaltung gelten möglicherweise zusätzliche AGB des jeweiligen Veranstalters. Guest-One hat hierauf keinen Einfluss. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er sich vor dem Kauf des Tickets über eventuell existierende AGB des Veranstalters informiert. 1.3. Der Teilnehmer sichert zu, dass er im Zeitpunkt der Registrierung volljährig ist, wenn es sich bei ihm um eine juristische oder natürliche Person handelt. 2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss 2.1. Die Informationen über die jeweilige Veranstaltung, die Anzahl der verfügbaren Tickets, der Ticketpreis sowie die verfügbaren Zahlungsarten richten sich ausschließlich nach den Vorgaben, die der jeweilige Veranstalter gegenüber Guest-One gemacht hat. Guest-One hat auf diese Vorgaben keinerlei Einfluss; die Verantwortung für die Richtigkeit der Vorgaben obliegt dem Veranstalter. 2.2. Der Veranstalter gibt mit den in Ziffer 2.1 gemachten Vorgaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er in der jeweiligen Bestellmaske auf den Button „Jetzt kaufen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat. Unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail über den Abschluss des Kaufvertrages. Der Seite 1 quick-mix Seminare Allgemeine Geschäftsbedingungen Teilnehmer ist verpflichtet, Guest-One zu unterrichten, wenn er diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat. 2.3. Die Guest-One GmbH ist berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen vom Veranstalter oder von Guest-One aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung. 3. Gesamtkaufpreis und Zahlungsmodalitäten 3.1. Der Gesamtkaufpreis für ein Ticket kann ggfs. den ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen. Der Gesamtkaufpreis errechnet sich aus dem durch den Veranstalter bestimmten Preis pro Ticket zuzüglich ggfs. anfallender Gebühren, die entsprechend gesondert ausgewiesen werden. Bei der Bestellung wird zudem angezeigt, ob der Ticketpreis inklusive oder exklusive Umsatzsteuer ist.. Sofern bei Zahlungen aus dem Ausland Gebühren oder Währungsdifferenzen anfallen werden diese vom Teilnehmer getragen. 3.2. Der Gesamtkaufpreis ist nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail sofort zur Zahlung fällig. 3.3. Liegt bei Bezahlung mittels Lastschriftverfahren keine ausreichende Kontodeckung vor, verpflichtet sich der Teilnehmer, Guest-One die dadurch entstehenden Kosten – mindestens jedoch Bearbeitungskosten in Höhe von 10,- Euro – zu ersetzen. Der Teilnehmer kann jedoch nachweisen, dass Guest-One ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. 4. Versand, Verlust und Reklamation der Tickets 4.1. Unmittelbar nach Zahlungseingang oder nach Bestellung (nur bei Kauf auf Rechnung) verschickt Guest-One ein gekauftes Ticket an die vom Teilnehmer bei der Bestellung angegebene postalische oder elektronische Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z.B. Aufbewahrung der Tickets am Veranstaltungsort). 4.2. Ein fehlerhaft ausgestelltes Ticket wird von Guest-One gegen Rückgabe des bereits gelieferten fehlerhaften Tickets ersetzt. Es obliegt dem Teilnehmer, die Richtigkeit des an ihn verschickten Tickets selbst zu überprüfen, um ggf. rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzlieferung von Guest-One zu veranlassen. 4.3. Elektronische Tickets können vom Teilnehmer jederzeit nochmals angefordert werden oder im persönlichen Anmelde-Bereich abgerufen werden, sofern der Teilnehmer ein Nutzer-Konto auf den GuestOne-Websites angelegt hat. 4.4. Postalisch versendete Tickets, welche nicht beim Teilnehmer angekommen sind, werden von GuestOne ausschließlich nochmals versendet, sofern der Teilnehmer schriftlich zusichert, die Tickets nicht erhalten zu haben. 4.5. Dem Teilnehmer abhanden gekommene oder zerstörte Tickets, welche postalisch versendet wurden, werden durch Guest-One nicht ersetzt. 5. Rückgabe von Tickets, Erstattung des Kaufpreises 5.1. Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so bestimmt sich das Recht des Teilnehmers ein schon gekauftes Ticket zurückzugeben nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vereinbarungen, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter getroffen hat. Seite 2 quick-mix Seminare Allgemeine Geschäftsbedingungen 5.2. Ist der Teilnehmer zur Rückgabe eines Tickets berechtigt, so wird Guest-One dem Teilnehmer den schon gezahlten Kaufpreis nach Maßgabe der Vereinbarung mit dem Veranstalter innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des zurückgegebenen Tickets erstatten, wenn Guest-One das Ticketentgelt noch nicht an den Veranstalter ausgezahlt hat. 6. Information über das Widerrufsrecht Die Verantwortung über die Belehrung des Widerrufsrechts liegt beim Veranstalter, da dieser Kaufvertragspartner des Teilnehmers hinsichtlich des Ticketkaufs ist. Ohne Gewähr wird darauf hingewiesen, dass dem Teilnehmer das gesetzliche Widerrufsrecht in Deutschland nur zusteht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: die Veranstaltung, für die der Teilnehmer das Ticket erwirbt, findet zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitrahmens statt und dient nicht der Freizeitgestaltung des Teilnehmers, der Teilnehmer erwirbt das Ticket als Verbraucher im Sinnes § 13 BGB und nicht im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und der Veranstalter veranstaltet die Veranstaltung im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. 7. Haftung und Gewährleistung 7.1. Guest-One haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Guest-One oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. 7.2. Guest-One haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die von Guest-One oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von Guest-One zugesicherten Beschaffenheit hervorgerufen wurden. 7.3. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Guest-One der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. 7.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 7.5. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung. Guest-One und ihre Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. Insbesondere gilt dies für einen Ausfall oder eine Störung der Telekommunikationsleitung oder Stromversorgung. 7.6. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen Guest-One beträgt ein Jahr, außer in den Fällen der Ziffern 8.1., 8.2. und 8.4. und / oder der Teilnehmer ist ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. 8. Schlussbestimmungen 8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Teilnehmer alle Erklärungen an Guest-One per E-Mail oder per Fax oder Brief an Guest-One übermitteln. Guest-One kann Erklärungen gegenüber dem Teilnehmer an die E-Mail-Adresse übermitteln, die der Teilnehmer bei seiner Bestellung als E-Mail-Adresse angegeben hat. 8.2. Für sämtliche über Guest-One-Websites abgewickelte Ticketkäufe gelten im Verhältnis von GuestOne und dem Teilnehmer ausschließlich diese AGB. Der Einbeziehung von AGB des Teilnehmers wird ausdrücklich widersprochen. Seite 3 quick-mix Seminare Allgemeine Geschäftsbedingungen 8.3. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken. 8.4. Erfüllungsort ist der Sitz von Guest-One. 8.5. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz von Guest-One. 8.6. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts. Stand: November 2016 Kontakt: Guest-One GmbH Laurentiusstraße 35 | 42103 Wuppertal | Germany phone +49 202 37 161 – 0 | fax +49 202 37 161 – 99 eMail [email protected] Internet www.g1.de Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Marcel Schettler, Oliver Maître, Thomas Küfner Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal, HR B 24713 USt-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 211453358 Seite 4 quick-mix Seminare Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmeldung zu den Seminaren der quick-mix Gruppe GmbH & Co. KG 1. Allgemeines Mit der Seminaranmeldung erkennt der Kunde / Interessent die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der quick-mix Gruppe GmbH & Co. KG verbindlich an. 2. Anmeldung und Auftragserteilung 2.1 Anmeldungen zu Seminaren müssen online über die Anmeldeplattform, die Sie unter www.quickmix.de/veranstaltungen erreichen, erfolgen und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch quick-mix schriftlich (per E-Mail) bestätigt werden. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert. 2.2 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Preis eines Seminars versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für das Seminar, Verpflegung (alkoholfreie Getränke und Kaffee, Begrüßungsimbiss sowie Mittagessen), Unterlagen und Teilnahmebescheinigungen. 2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt mit Anmeldeschluss 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. 3. Rücktritte und Stornierungen, Umbuchungen 3.1 Rücktritte von angemeldeten Teilnehmern können ebenfalls über die Anmeldeplattform erfolgen. Nach Anmeldeschluss (2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) sind kostenfreie Rücktritte nicht mehr möglich. Die Seminargebühr wird in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Allerdings ist es möglich einen Ersatzteilnehmer zu melden. Bei Nichterscheinen zum Seminartermin ohne vorherige Abmeldung wird 100 % der Seminargebühr in Rechnung gestellt. 4. Absage von Veranstaltungen und Haftung 4.1 Die quick-mix Gruppe GmbH & Co. KG behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit der Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen. 5. Gewährleistung und Änderungsvorbehalt 5.1 Seminare werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten Referenten durchgeführt, alle Unterlagen werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Die quick-mix Gruppe GmbH & Co. KG übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen. 5.2 Die quick-mix Gruppe GmbH & Co. KG behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist quick-mix berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen. Stand: November 2016 Seite 5