Ärztliches Attest und Antrag auf Anerkennung eines

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Antrag auf Anerkennung eines Rücktritts von einer Prüfung innerhalb der Prüfungswochen
Der/Die Studierende
Name:
Vorname:
Matrikelnummer:
Studiengang und Semester
beantragt den Rücktritt aus triftigem Grund von folgender(n) Prüfungsleistung(en):
Prüfungsnummer/Prüfungsleistung
(bei Modulen den Modulnamen verwenden)
z. B. 4030 Grundlagen Organisation 1
Termin
lt. Prüfungsplan
Prüfer
Versuch
1.
2.
3.
4.
Bei Krankheit wird ein Antrag mit der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung begründet, in der die Prüfungsunfähigkeit
festgestellt wurde. Aus dieser Bescheinigung müssen die medizinischen Befundtatsachen hervorgehen (keine Diagnose!),
die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit erheblich sind. Der Zeitraum der Erkrankung sowie das Datum der ärztlichen
Untersuchung müssen ersichtlich werden (siehe Formular Ärztliches Attest).
Das Vorlegen einer Schul- oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für eine Anerkennung nicht ausreichend.
Dieser Antrag und das Ärztliche Attest sind unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern schriftlich beim Prüfungsamt der
Hochschule für Technik Stuttgart einzureichen (gemäß § 12 Abs. 2 Allgemeiner Teil der Studien- und Prüfungsordnung der
Hochschule für Technik Stuttgart), d.h. innerhalb einer Woche ab Prüfungsdatum der Prüfungsleistung. Bei mehreren Prüfungsleistungen gilt das Datum der Prüfungsleistung, die als erstes erbracht werden musste.
Sofern es sich nicht um eine Krankheit handelt, geben Sie uns bitte eine Begründung für den Rücktritt an. Die für den Rücktritt geltend gemachten triftigen Gründe müssen von Ihnen glaubhaft und zweifelsfrei erklärt und unverzüglich nachgewiesen werden (z. B. eine Sterbeurkunde beim Tod eines nahen Angehörigen).
Ort, Datum
Unterschrift Antragsteller
Interne Vermerke:
Eingegangen am:
Anerkannt:
ja
Hdz.
nein Bearbeitet von:
persönlich
per Post
Briefkasten
Mail
Fax
Grund:
Bei Nichtanerkennung Wiedervorlage bis spätestens:
Endgültig anerkannt:
ja
nein Bearbeitet von:
Grund:
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Ärztliches Attest
Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
(gemäß § 12 Abs. 2 Allgemeiner Teil der Studien- und
Prüfungsordnung der Hochschule für Technik Stuttgart)
Hinweis für die Ärztin/den Arzt
Wenn Studierende aus gesundheitlichen Gründen eine angemeldete Prüfung nicht antreten, sind diese verpflichtet, dem Prüfungsausschuss Ihre Prüfungsunfähigkeit glaubhaft nachzuweisen. Die von Ihnen als medizinischer Sachverständiger genannten medizinischen Befundtatsachen (Symptome) sind für den Prüfungsausschuss Grundlage für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit. Formulierungen wie „aus gesundheitlichen Gründen “reichen dem Prüfungsausschuss nicht aus um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können. Nach ständiger Rechtsprechung beschränkt sich Ihre Mitarbeit darauf, krankhafte
Beeinträchtigungen zu beschreiben und welche Auswirkungen diese auf die konkret abzulegende Prüfung haben. Eine ärztliche Diagnose sollte das Attest grundsätzlich nicht enthalten, es sei denn der Studierende stimmt dem ausdrücklich zu oder
aber wenn damit allgemein bekannte Folgen verbunden sind (z. B. Schwerer grippaler Infekt).
Das Attest kann auch formlos erstellt werden, muss aber folgende Punkte enthalten:
1.
Untersuchte Person:
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Martrikelnummer:
Straße/Hausnummer:
PLZ/Wohnort:
2.
Erklärung des Arztes:
Aus ärztlicher Sicht hat die heutige Untersuchung zur Frage der Prüfungsfähigkeit für oben genannten Patienten
Folgendes ergeben:
Krankheitssymptome/Art der Leistungsminderung:
Bezeichnung der Krankheit (optional):
Untersuchungsdatum:
Voraussichtl. Dauer der Krankheit: am/vom
bis einschließlich:
Aus ärztlicher Sicht kann der Studierende die Prüfungsleistung/-leistungen nicht erbringen.
Datum
Praxisstempel
Unterschrift des Arztes
Das ärztliche Attest wird nur in Verbindung mit dem ausgefüllten Antrag akzeptiert!
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