Ünterstützungsprogramm No.4.18 , um zusätzliche Mitarbeiter in

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Ünterstützungsprogramm No.4.18 , um zusätzliche Mitarbeiter in Unternehmen in
nationale Vorranggebiete für hohe Beschäftigungskosten zu rekrutieren
1. Allgemein
1.1 Das Ministerium für Wirtschaft und Industrie, durch das Investment Center, In
Abstimmung mit dem Finanzministerium möche bei der Aufnahme zusätzlicher
Arbeitskräfte in den Unternehmen in Israel helfen und Investitionen in der
Wirtschaft fördern, mit einem Schwerpunkt auf die Steigerung der
Wachstumsrate in nationale Vorranggebiete und auf Förderung der Schaffung
von hochbezahlten Arbeitsplätze in dieser Region, in Übereinstimmung mit
einem Regierungsbeschluss Nr. 1272 von 2.2.2014 Regierungsbeschluss Nr. 546
datiert 14.07.2013 (im Folgenden : "Beschluss Nr. 546) und dem
Regierungsbeschluss Nr. 2025 von 23.9.2014 (im Folgenden: " Der Plan").
1.2 Das Programm hilft Investoren, die daran interessiert sind Unternehmen mit
hohe Gehälter in nationale Vorranggebiete aufzubauen oder zu erweitern oder
sie in die Nationale Vorranggebiete umzusiedeln. Die Gründung dieser
Unternehmen hat einen sehr großen Einfluss auf die Schaffung von
Mechanismen für die Bildung von qualitativ hochwertigen
Beschäftigungszentren und für wirtschaftliche Aktivitäten in dem geografischen
Umfeld.
1.3 Die finanzielle Unterstützung wird durch eine wettbewerbsfähige Zuteilung
bestimmt.
28 ‫ מתוך‬1 ‫עמוד‬
2. Das Ziel
Die Richtlinie sollte die Regeln für die Unterstützung sowie die unten aufgeführten
Kriterien für die Teilnahme an den Hilfsprogrammen festlegen und beschreiben.
3. Definitionen
Sofern nichts anderes ausdrücklich in der Richtlinie angegeben ist, die Definition
in diesem Abschnitt wird den folgenden Begriffen zugeordnet:
3.1 " Menschen mit Behinderungen"
Wer eines der folgenden Kriterien entspricht:
3.1.1 Gemäß der gültigen Bestimmung einer qualifizierten Stelle die Behinderung
entspricht mindestens 20%;
3.1.2
Sein Hörverlust beträgt 50 Dezibel oder mehr, gemäß der gültigen
Bestimmung der berechtigten Stelle;
3.1.3
Die Zentrale für Integration von Menschen mit Behinderungen in dem
Arbeitsmarkt, nach der Einreichung eines ärztlichen Attests von einem
entsprechenden Spezialisten, darüber dass er eine Person mit einer
Behinderung gemäß dem Gesetz der Gleichberechtigung von Menschen
mit Behinderungen, 1998 dessen Behinderung ist nicht schwerwiegender
als die Behinderung einer Person wie in Abschnitten 3.1.1 oder 3.1.2
angegeben ist.
3.2 " Nationale Vorranggebiete"
3.2.1 Siedlungn und Regionen die von der Regierung als nationale Vorranggebiete
im Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Kapitels 26 des
Wirtschaftlichkeit
Gesetztes
(Gesetzesänderungen
,
für
die
implementierung des wirtschaftlichen Programms 2009-2010)- 2009, ab
dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Anweisung.
3.2.2
Die maßgebende Siedlungenliste am Tag der Unterzeichnung dieser
Anweisung ist den Verordnungen festgelegt. Die Liste wird gemäß der
Entscheidung der Regierung aktualisiert .
3.3 " Der Standort"
Die geographische Lage des Unternehmens, in dem die Mitarbeiter, für die die
Unterstützung beantragt wird, beschäftigt sind.
3.4 " Großaktionär"
28 ‫ מתוך‬2 ‫עמוד‬
Wer hält direkt oder indirekt, allein oder gemeinsam mit anderen, mindestens 50 %
der Besitzrechten im Unternehmen.
3.5 " Qualifizierte Stelle"
Eine Person, die vom Gesetz befugt ist den Behinderung Prozentsatz zu bestimmen,
für den eine Rente gemäß jeden Gesetz gezahlt wird, oder für die Gewährung der
Befreiung oder Gutschrift gemäß jedem Gesetz.
3.6 " Der Ausschuss"
Ausschuss im Sinne des Artikel 9 unten.
3.7 " Der Stichtag"
Das Datum der gemäß Abschnitt 22.2 unten veröffentlicht wird.
3.8 " Verlegung"
3.8.1 Verlagerung der Aktivitäten des Unternehmens aus den Bezirken von Tel Aviv, dem Zentrum und Haifa (gemäß der Teilung der Bezirke durch dem
Innenministerium) in die nationale Vorranggebiete.
3.8.2
Im " Cyber-Unternehmen" Programm – die Verlegung der Tätigkeit des
Unternehmens aus den Bezirken von Tel Aviv, in der Mitte und Haifa in die
Ziel Siedlungen und deren Industriegebiete.
3.9 " Der Durchschnittslohn"
Der Durchschnittslohn für den israelischen Arbeitnehmer herausgegeben vom
Israelisches Zentralbüro für Statistik der zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf
finanzielle Unterstützung bekannt war.
3.10 " Zusammen mit anderen"
Zusammen mit seinen Partnern, und mit jemandem, der ist nicht sein Partner ist,
wenn sie zusammen Mehrheitsaktionäre in einer Gruppe von Menschen sind oder
wenn es zwischen ihnen stänge Zusammenarbeit gemäß der Vereinbarung über
Grundliegende Fragen die direkt oder indirekt das Unternehmen betreffen, besteht.
3.11 " Zielsiedlungn"
28 ‫ מתוך‬3 ‫עמוד‬
Gemäß ihrer Definition in dem Regierungsbeschluss Nr. 2025 von 23.9.2014, die
Siedlungn sind: Ofakim, Beer Sheva, Dimona, Yeruham, Netivot, Arad und
Regionalrat Merhavim.
3.12 " Gaza Umgebung Siedlungn"
Gemäß ihren Definition in der Regierungsbeschluss Nr. 2017 von 21.9.2014 und den
Regierungsbeschluss Nr. 2025 von 23.9.2014.
3.13 " Siedlungen im Süden"
Gemäß ihren Definition in der Regierungsbeschluss Nr. 2025 von 23.9.2014.
3.14 " Antragsteller auf Unterstützung"
Ein Unternehmen der einen Antrag auf Unterstützung gemäß dieser Anweisung
stellt.
3.15 " Programm- Manager"
Stellvertretender Direktor
Arbeitsprogramms.
des
Investment
Center
und
Leiter
des
3.16 " Vollzeitbeschäftigung"
3.13.1
Eine Position, in der der Beschäftigte mindestens 186 Stunden pro Monat
gearbeitet hat.
3.13.2 Für den Fall, dass es einen Tarifvertrag oder individuelle Vereinbarung die
für den Antragsteller auf Unterstützung gilt,
und es eine andere
Definition der Vollzeitbeschäftigung gibt – in Übereinstimmung mit der
besagten Definition und vorausgesetzt dass der Lohn für "
Vollzeitbeschäftigung " bezahlt wird.
In Bezug auf
persönlichen
Arbeitsvertrag , so darf die Vollzeitbeschäftigung 173 Stunden nicht
unterschreiten.
3.17 " Grundpositionen"
3.17.1
Die durchschnittliche monatliche Zahl der Beschäftigten bei dem
Antragsteller (im Sinne von Vollzeitbeschäftigung ) - gemäß der Definition
in Absatz 3.16 oben - in dem Jahr vor dem Zeitpunkts des Inkrafttretens wie
in den Bestimmungen des Artikels 22 unten veröffentlicht wird oder die
28 ‫ מתוך‬4 ‫עמוד‬
Anzahl der Mitarbeiter, die dem Antragsteller in vorherigem
Bestätigungsbrief vom Investions Center genehmigt wurde und in dem noch
keine Bestätigung der endgültigen Ausführung erteilt wurde.
3.17.2
Diejenige die die Definition von Mitarbeiter gemäß Artikel 3.18 nicht
entspechen, werden bei der Berechnung der Anzahl der Grundpositionen
nicht berücksichtigt.
3.17.3 In dem Antrag der sich auf mehr als einen Standort bezieht, die Berechnung
ist ein Schema von Arbeitsplätzen in allen Standorten
3.18 " Mitarbeiter"
3.18.1 Israelische Bürger oder Einwohner von Israel, die direkt in dem Projekt
eingesetzt sind.
3.18.2 In Bezug auf die Anzahl der Mitarbeiter, nur die Vollzeitbeschäftigungen im
Einklang mit der Definition von " Vollzeitbeschäftigungen " in Artikel 3.16
beim Antragsteller berücksichtigt warden , jedoch, eine
Vollzeitbeschäftigung kann durch mehrere Teilzeit Beschäftigten besetz
werden, vorausgesetzt, dass alle zusammen entsprechen eine
Vollzeitbeschäftigung.
3.19 "Neuer Mitarbeiter"
3.19.1 Ein Arbeitnehmer, der ab dem oben veröffentlichten Zeipunkt gemäß Artikel
22 bei dem Antragsteller beschäftigt war, und während der 6 Monate vor
dem Zeitpunkt der oben veröffentlicht wurde, nicht bei dem Antragsteller
oder beim " verbundenem Unternehmen" beschäftigt war oder
Dienstleistungen an den Antragsteller selbst oder von anderen leisten liess.
3.19.2 Es sollte klargestellt werden, dass ein Mitarbeiter der in einem der "
verbundenem Unternehmen" des Antragstellers vor seiner Beschäftigung in
dem Unternehmen des Antragstellers beschäftigt war, wird nicht als neuer
Mitarbeiter betrachtet.
3.19.3 Außer den Mitarbeiter die von dem Unternehmen oder dem verbundenem
Unternehmen außerhalb der nationalen Vorranggebieten (und Seiber
Untrenehmen – außerhalb der Zielsiedlungen oder deren Industriegebieten)
und ihr Arbeitsplatz gemäß der CEO Anweisung in die nationale
Vorranggebieten verlegt wurde, beschäftigt waren.
3.19.4 Außer den Mitarbeiter aus dem Programm zur Integration von Spezialisten
aus der arabischen Bevölkerung in einer wissensintensiven Industrie gemäß
28 ‫ מתוך‬5 ‫עמוד‬
CEO Anweisung 4.20 , und die sofort nach der Beschäftigungsperiode
übernommen wurden.
3.20 " Die Lohnkosten"
Die Lohnkosten für den Arbeitnehmer für die die Unterstützung gewährt wird,
werden wie folgt zusammengestellt:
3.20.1 Das Brutto-Monatsgehalt durch die Rentenversicherung versichert,
einschließlich der regulären Arbeitsstunden (100%) und Lohnabzüge
(Krankheit, Urlaub und Ferien, Trauer, etc.);
3.20.2
Überstunden im Betrag der das im Rentenversicherung versichertes
Bruttomonatsgehalt von 5% gemäß den Artikel oben;
3.20.3 Die Kosten für die soziale Sicherheit und Gesundheit Steuer;
3.20.4 Die Rückstellungen für Sozialleistungen (Rente, Vorsorgefonds, Vergütung,
Berufsunfähigkeits- und Ausbildungsfonds);
3.20.5 Fahrtkosten oder Autokostenerstattung – bis 1000 NIS;
3.20.6 Kurkosten Bewilligung
3.21 " Die durchschnittliche Lohnkosten"
Die Gesamtkosten der Löhne von neuen angemeldeten Mitarbeitern, sind verteilt
auf mehrere auf Unterstützung berechtigte Arbeitstellen. Es soll klar gestellt werden,
dass die auf Unterstützung berechtigte Arbeitstellen sind die Arbeitstellen für die die
Unterstützung gewährt wird.
3.22 " Das Projekt"
3.22.1 Das Zentrum der Aktivitäten des Unternehmens, der sich in einer der
Industriezweige die von der Zentralen Statistikamt (Kategorie C) oder in der
"Computer-Programmierung
Branche,
EDV-Beratung
und
andere
Dienstleistungen im diesem Zusammenhang ", gemäß der Definition in den
Veröffentlichungen des Zentralen Statistikamtes, Aufgeführt in der "Standard
Industrielle Klassifizierung" Verzeichnis, sowie dem Aktivitäten Zentrum der
Cyber-Gesellschaft im Sinne von Artikel 6.1.1.
3.22.2 Es sollte klargestellt werden, dass keine Unterstützung einem Unternehemen
der sich mit der Vermittlung von Arbeitskräfte an andere beschäftigt, gemäß
der Definition " Leiharbeitsfirma " gemäß dem Gesetz Beschäftigung der
Arbeiter duch Leiharbeitsfirma – 1996, gewährt wird.
3.22.3 Es sollte geklärt werden, dass keine Unterstützung einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts gewährt wird, sowie, keine Unterstützung wird einem
Staats Unternehmen gewährt, mit Ausnahme einen Staats Unternehmen, das
28 ‫ מתוך‬6 ‫עמוד‬
in einem Wettbewerbsmarkt tätig ist, vorausgesetzt, dass dessen Einnahmen
nicht vom Tarif und / oder staatlichen Subventionen stammt, und das
Unternehmen ist kein Budget Unternehmen ist. Die Einhaltung des staatlichen
Unternehmen der Definition wird durch dem Investitionen Zentrum mit der
Staatlichen Unternehmen Behörde geprüft werden.
3.23 " Das Unternehmen"
Ein Unternehmen das ordnungsgemäß in Israel gegründet wurde und arbeitet nach
den Gesetzen des Staates Israel, und dessen Gesamtumsatz im Jahr vor der
Einreichung des Antrags auf Unterstützung (einschließlich der Muttergesellschaften,
Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen) lag bei über 100 Million NIS.
3.24 " Verbundenes Unternehmen"
Einer der folgenden:
3.24.1 Tochtergesellschaft, Schwestergesellschaft
Unternehmen, gemäß dem Wertpapierrecht – 1968.
und
ein
verbundenes
3.24.2 Mehrheitsaktionär
3.24.3 Das Unternehmen bei dem der Mehrheitsaktionär ist - direkt oder indirekt –
ist der Mehrheitsaktionär des Antragstellers.
3.24.4 Ein Unternehmen im Besitz von einem anderen Unternehmen im gleichen
Bereich, oder war im vergangenen Jahr im Besitz einer anderen Firma im selben
Bereich.
3.24.5 Ein Unternehmen Im Besitz von einem Unternehmen, dessen
Mehrheitsaktionär ist auch der Mehrheitsaktionär von einem anderen Unternehmen
im gleichen Bereich, oder war im vergangenen Jahr im Besitz einer anderen Firma im
selben Bereich.
3.25 " Aufbauzeit"
Der Zeitraum der am 1. Des Monats nach dem Tag der Übergabe der
Benachrichtigung über dem Gewinn in dem Konkurrenzfähigen Zuteilungsverfahren
beginnt und bis zur Rekrutierung die Anzahl der Mitarbeiter zu die sich der
Antragsteller verpflichtet hat, vorausgesetzt das die Dauer 24 Monate nicht
übersreitet.
3.26 "Betriebsdauer"
Der Zeitraum der am ende der Aufbauzeit beginnt, und in dem der Antragsteller
sich verpflichtet hat das Projekt mit volle Zahl der Mitarbeiter zu der er sich
vepflichtet hat und den Lohnkosten zu die er sich verpflichtet hat durchzuführen.
Die Betriebsdauer wird nicht weniger als 48 Monate betragen.
28 ‫ מתוך‬7 ‫עמוד‬
4. Die Prinzipien des Programms
4.1 Das Programm besteht aus zwei Programme:
4.1.1 Hohe Löhne Bahn (Programm a')
4.1.2 Anker Bahn (Programm b')
4.2
Die Unterstützung wird für einen Zeitraum von nicht weniger als 48 Monaten
gewährt. Ratenzahlung darf jedoch 72 Monate nicht überschreiten, und
alles unter Einhaltung der festgelegten Bedingungen in der Anweisung, in
dem Verfahren und im Bestätigungsschreiben (Im Folgenden: " Zeitraum der
Unterstützung").
4.3
Die Anzahl der Grundarbeitsplätze die im Bestätigungsbrief festgelegt wird,
wird während der gesamten Dauer der Unterstützung aufrechterhalten.
4.4
Im Rahmen des Programms die Unterstützung wird nicht mehr als für 300
Arbeitsplätze gleichzeitig bei dem Antragsteller oder einem verbundenen
Unternehmen gewährt werden. Für diese Angelegenheit, die zugelassenen
Arbeitsplätze werden nach den Anweisungen CEO 4,17, 4,20, 4,22, 4,25,
4,27 und 4,32 gezählt und für die keine Endleistung Genehmigung noch
nicht erteilt wurde.
4.5 Die Dauer jedes Programms ist die Periode, bestehend aus der Aufbauzeit und
der Betriebsdauer
, einschließlich Berichtspflichten im Sinne dieser
Anweisung, und wird die Dauer von 80 Monate nicht überschreiten, Außer
bei den Bestätigungsbriefen in denen ein längere Zeitraum festgelegt wurde
(im Folgenden: "die Dauer des Programms").
4.6 Der Antragsteller darf nur in eine der folgenden Programme in der folgenden
Weise, nach seiner Wahl, teilnehmen:
4.6.1 Nur einen Antrag für nur einen Standort einzureichen.
4.6.2 Einen Antrag für mehr als einen Standort einzureichen, während die Verteilung
der Mitarbeiter auf die zugelassene Standorte wird nach Ermessen des
Antragstellers durchgeführt. Es sollte klargestellt werden, dass die Aufbauund Betriebszeit sind die gleichen in allen genehmigten Standorten.
In diesem Fall, der Antragsteller ist berechtigt die Mitarbeiter während die
Dauer des Programms zu mobilisieren.
28 ‫ מתוך‬8 ‫עמוד‬
4.6.3 Es sollte klargestellt werden, dass die maximal mögliche Anzahl von Anträgen
die im Rahmen dieser CEO Anweisung einreichen kann, ist für 150
Mitarbeiter.
4.7
Die Begrenzung in Bezug auf die Wahl eines Programms, wird nicht gelten für
dem Fall, dass der Antragsteller einen Antrag für das Programm " Cyber
Unternehmen" Bezüglich einem Projekt im bestimmten Standort einreichte
und gleichzeitig einen Antrag für das Programm " hohe Gehälter" im gleichen
Projekt nur wegen Zusatz von Mitarbeiter über seine Verbindlichkeiten im
"Cyber-Unternehmen" Programm hinaus, vorbehaltlich der Beschränkungen
angegeben in dieser Verordnung bezüglich der maximalen Anzahl der
Mitarbeiter.
5. Hohe Löhne Programm (Programm a')
5.1 Für denjenigen Bestimmt, der ein Projekt in Jerusalem zu errichten oder
erweitern oder das Projekt nach Jerusalem verlegen möchte und sich zu drei
Bedingungen verpflichtet:
5.1.1 Minimale und maximale Beschäftigung neuer Arbeitnehmer:
5.1.1.1 Bei dem Aufbau des Projekts – der Antragsteller muss mindestens 15 neue
Mitarbeiter beschäftigen, aber nicht mehr als 100 neue Mitarbeiter.
5.1.1.2 Bei dem Ausbau des Projekts - der Antragsteller muss mindestens 15 neue
Mitarbeiter beschäftigen, zusätzlich zu den Grundarbeitsplätze, aber nicht
mehr als 100 neue Mitarbeiter.
5.1.1.3 Bei der Verlegung des Projekts – der Antragsteller muss mindestens 15
Mitarbeiter beschäftigen und es können die Mitarbeiter sein die vor der
Verlegung von ihn beschäftigt waren, oder 15 neue Mitarbeiter, aber nicht
mehr als 100 Mitarbeiter.
5.1.1.4 Es sollte klargestellt werden, dass der Antragsteller ist berechtigt höhere Zahl
der Mitarbeiter als er sich verpflichtet hat in seinem Antrag auf
Ünterstützung angegeben hat beschäftigen, aber er nicht berechtigt ist eine
Unterstützung für die Mitarbeiter über den Anzahl der Mitarbeiter zu der er
sich verpflichtet hat zu erhalten.
5.12 Der Lohn:
5.1.2.1 Monatslohnkosten je Beschäftigten in dem Projekt, von Rekrutierung bis
zum Ende des Zeitraums, in dem der Antragsteller sich verpflichtet hat sie
zu beschäftigen, ist in der Höhe in der sich der Antragsteller in seinem
Antrag verpflichtet hat und nicht niedriger als das 2.5 fache des Nationalen
28 ‫ מתוך‬9 ‫עמוד‬
Durchschnittslohns (gemäß dem Nationalen Durchschnittslohn am Tag der
Einreichung des Antrags).
5.1.2.2
Die Berechnung der durchschnittlichen monatlichen Lohnkosten ist wie
unten angegeben und bis zu einem monatlichen Maximum von 30.000
NIS:
5.1.2.2.1 Bei dem Aufbau oder der Verlegung des Projekts - Die durchschnittliche
Lohnkosten werden je vierteljährlich für jeden Mitarbeiter individuell
berechnet.
5.1.2.2.2
Bei dem Ausbau des Projekts - Die durchschnittliche monatliche
Lohnkosten werden nur im Bezug auf neue Arbeitsplätze die zu den
Grundarbeitsplätze hinzugefügt werden, durchschnittlich für jeden
Mitarbeiter individuell.
5.1.2.3 Ungeachtet der Bestimmungen des Absatzes 5.1.2.1, die minimale
monatliche Lohnkosten pro Mitarbeiter im Projekt, der einen College-Abschluss an
einer anerkannten Hochschule hat, und das ab dem Datum der Berechtigung auf den
Titel noch keine zwei Jahre vergangen sind , sind wie folgt:
5.1.2.3.1 In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung - 2-fache des
Durchschnittslohns
5.1.2.3.2 Ab dem dritten Jahr, das 2,5-fache des Durchschnittslohns
5.1.3 Wohnort der Mitarbeiter für den Anspruch auf Unterstützung: Mindestens
60% der neuen Mitarbeiter in dem Projekt im Aufbau oder dem Ausbau leben in
Jerusalem. Diese Regel gilt auch im Falle der Verlgeung von 60% der Beschäftigten
wie in Absatz 5.1.1.3 angegeben.
5.2 Die Höhe der Unterstützung für jeden Mitarbeiter wird nach den folgenden
Sätzen aus den Lohnkosten des Arbeitnehmers vergeben, und bis zur
maximalen Kosten der Gehälter von 30.000 NIS:
5.2.1 In den ersten 12 Monaten der Beschäftigung des Arbeitnehmers - 35%.
5.2.2 Ab dem 13. Beschäftigungsmonat bis zum Ende des 24. Monats 30%.
5.2.3 Ab dem 25. Beschäftigungsmonat bis zum Ende der 36. Monats 25%.
5.2.4 Ab dem 37. Beschäftigungsmonat bis zum Ende der 48. Monats 10%.
6. Cyber Unternehmen Programm (Programm b')
6.1 Für denjenigen Bestimmt, der die folgende zwei Bedingungen erfüllt:
6.1.1 Ein Unternehmen der entwickelt Technologien, Produkte oder Lösungen oder
bietet Beratung oder Dienstleistungen, die darauf abzielen, vor Cyber-Attacken
zu schützen, durch die Erkennung, Blockierung, Behandlung oder Prävention
28 ‫ מתוך‬10 ‫עמוד‬
im Voraus, oder ergreifung von unterstützende Maßnahmen (im folgendem : "
Cyber Unternehmen").
Im Hinblick auf diese Definition, Cyber- Attacken sind Aktionen im virtuellen
Raum mit Hilfe von Software, Hardware oder spezielle Ausrüstung, mit dem
Ziel der Erfassung von Informationen, Datenkorruption , Schäden an Service
oder Systeme oder durchführung von Handlungen die diese Attacken
unterstützen, mit Böswilliger Absicht, durch Ausnutzung von Schwächen in
dem EDV- System Oder in dem Bemühen die Handlungen von den
zugelassenen Stellen oder von den Überwachung und Schutzmaßnahmen zu
verstecken.
Es sollte klargestellt werden, dass der Cyberspace ist der physische und nichtphysische Raum, erstellt oder zusammengestellt aus folgenden Faktoren:
Computer, automatisierte Systeme und Netzwerke, Software,
Digitale
Informationen, digitale Inhalte und Verkehrsdaten sowie die Nutzer.
6.1.2 Der Antragsteller der einem Projekt in den Zielsiedlungen zur errichten,
auszubauen oder einen Projekt in diese Siedlungn verlegen möchte, während
er sich zu den folgenden drei Bedingungen verpflichtet:
6.1.2.1 Minimale und maximale Beschäftigung neuer Arbeitnehmer
6.1.2.1 Bei dem Aufbau des Projekts – der Antragsteller muss mindestens 15 neue
Mitarbeiter beschäftigen, aber nicht mehr als 50 neue Mitarbeiter.
6.1.2.2 Bei dem Ausbau des Projekts - der Antragsteller muss mindestens 15 neue
Mitarbeiter beschäftigen, zusätzlich zu den Grundarbeitsplätze, aber nicht
mehr als 50 neue Mitarbeiter.
6.1.2.3 Bei der Verlegung des Projekts – der Antragsteller muss mindestens 80
Mitarbeiter beschäftigen und es können die Mitarbeiter sein die vor der
Verlegung von ihn beschäftigt waren, oder 15 neue Mitarbeiter, aber nicht
mehr als 50 Mitarbeiter.
6.1.2.4 Es sollte klargestellt werden, dass der Antragsteller ist berechtigt höhere
Zahl der Mitarbeiter als er sich verpflichtet hat in seinem Antrag auf
Ünterstützung angegeben hat beschäftigen, aber er nicht berechtigt ist eine
Unterstützung für die Mitarbeiter über den Anzahl der Mitarbeiter zu der er
sich verpflichtet hat zu erhalten.
6.1.2.2 Der Lohn:
6.1.2.2.1 Monatslohnkosten je Beschäftigten in dem Projekt, von Rekrutierung bis
zum Ende des Zeitraums, in dem der Antragsteller sich verpflichtet hat sie zu
beschäftigen, ist in der Höhe in der sich der Antragsteller in seinem Antrag
28 ‫ מתוך‬11 ‫עמוד‬
verpflichtet hat und nicht niedriger als das 2.5 fache des Nationalen
Durchschnittslohns (gemäß dem Nationalen Durchschnittslohn am Tag der
Einreichung des Antrags).
6.1.2.2.2 Die Berechnung der durchschnittlichen monatlichen Lohnkosten
unten angegeben und bis zu einem monatlichen Maximum von 30.000 NIS:
ist wie
6.1.2.2.2.1 Bei dem Aufbau oder der Verlegung des Projekts - Die durchschnittliche
Lohnkosten werden je vierteljährlich für jeden Mitarbeiter individuell berechnet.
6.1.2.2.2.2
Bei dem Ausbau des Projekts - Die durchschnittliche monatliche
Lohnkosten werden nur im Bezug auf neue Arbeitsplätze die zu den
Grundarbeitsplätze hinzugefügt werden, durchschnittlich für jeden Mitarbeiter
individuell.
6.1.2.2.3 Ungeachtet der Bestimmungen des Absatzes 5.1.2.1, die minimale
monatliche Lohnkosten pro Mitarbeiter im Projekt, der einen College-Abschluss an
einer anerkannten Hochschule hat, und das ab dem Datum der Berechtigung auf den
Titel noch keine zwei Jahre vergangen sind , sind wie folgt:
6.1.2.2.3.1 In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung - 2-fache des
Durchschnittslohns .
6.1.2.2.3.2 ab dem dritten Jahr, das 2,5-fache des Durchschnittslohns .
6.1.2.3 Wohnort der Mitarbeiter für den Anspruch auf Unterstützung:
Mindestens 60% der neuen Mitarbeiter in dem Projekt im Aufbau oder dem Ausbau
leben in Jerusalem. Diese Regel gilt auch im Falle der Verlgeung von 60% der
Beschäftigten wie in Absatz 6.1.2.1.3 angegeben.
6.2 Die Höhe der Unterstützung für jeden Mitarbeiter wird nach den folgenden
Sätzen aus den Lohnkosten des Arbeitnehmers vergeben, und bis zur maximalen
Kosten der Gehälter von 30.000 NIS:
6.2.1 In den ersten 12 Monaten der Beschäftigung des Arbeitnehmers - 40%.
6.2.2 Ab dem 13. Beschäftigungsmonat bis zum Ende des 24. Monats 35%.
6.2.3 Ab dem 25. Beschäftigungsmonat bis zum Ende der 36. Monats 35%.
6.2.4 Ab dem 37. Beschäftigungsmonat bis zum Ende der 48. Monats 25%.
7. Anker Programm (Programm b')
7.1 Für denjenigen Bestimmt, der ein Projekt in Jerusalem zu errichten oder
erweitern oder das Projekt nach Jerusalem verlegen und eine große Anzahl neuer
Mitarbeiter beschäftigen möchte und sich zu drei Bedingungen verpflichtet:
28 ‫ מתוך‬12 ‫עמוד‬
7.1.1 Minimale und maximale Beschäftigung neuer Arbeitnehmer
7.1.1.1 Bei dem Aufbau des Projekts – der Antragsteller muss mindestens 80 neue
Mitarbeiter beschäftigen, aber nicht mehr als 150 neue Mitarbeiter.
7.1.1.2 Bei dem Ausbau des Projekts - der Antragsteller muss mindestens 80 neue
Mitarbeiter beschäftigen, zusätzlich zu den Grundarbeitsplätze, aber nicht mehr als
150 neue Mitarbeiter.
7.1.1.3 Bei der Verlegung des Projekts – der Antragsteller muss mindestens 80
Mitarbeiter beschäftigen und es können die Mitarbeiter sein die vor der Verlegung
von ihn beschäftigt waren, oder 80 neue Mitarbeiter, aber nicht mehr als 150
Mitarbeiter.
7.1.1.4 Es sollte klargestellt werden, dass der Antragsteller ist berechtigt höhere
Zahl der Mitarbeiter als er sich verpflichtet hat in seinem Antrag auf Ünterstützung
angegeben hat beschäftigen, aber er nicht berechtigt ist eine Unterstützung für die
Mitarbeiter über den Anzahl der Mitarbeiter zu der er sich verpflichtet hat zu
erhalten.
7.1.2 Der Lohn:
7.1.2.1 Monatslohnkosten je Beschäftigten in dem Projekt, von Rekrutierung bis
zum Ende des Zeitraums, in dem der Antragsteller sich verpflichtet hat sie zu
beschäftigen, ist in der Höhe in der sich der Antragsteller in seinem Antrag
verpflichtet hat und nicht niedriger als das 1.5 fache des Nationalen
Durchschnittslohns (gemäß dem Nationalen Durchschnittslohn am Tag der
Einreichung des Antrags).
7.1.2.2 Die Berechnung der durchschnittlichen monatlichen Lohnkosten
unten angegeben und bis zu einem monatlichen Maximum von 20.000 NIS:
ist wie
7.1.2.2.1 Bei dem Aufbau oder der Verlegung des Projekts - Die durchschnittliche
Lohnkosten werden je vierteljährlich für jeden Mitarbeiter individuell berechnet.
7.1.2.2.2
Bei dem Ausbau des Projekts - Die durchschnittliche monatliche
Lohnkosten werden nur im Bezug auf neue Arbeitsplätze die zu den
Grundarbeitsplätze hinzugefügt werden, durchschnittlich für jeden Mitarbeiter
individuell.
7.1.3 3 Wohnort der Mitarbeiter für den Anspruch auf Unterstützung:
Mindestens 60% der neuen Mitarbeiter in dem Projekt im Aufbau oder dem Ausbau
leben in Jerusalem. Diese Regel gilt auch im Falle der Verlgeung von 60% der
Beschäftigten wie in Absatz 7.1.1.3 angegeben.
28 ‫ מתוך‬13 ‫עמוד‬
7.2 Die Höhe der Unterstützung für jeden Mitarbeiter wird nach den folgenden
Sätzen aus den Lohnkosten des Arbeitnehmers vergeben, und bis zur maximalen
Kosten der Gehälter von 20.000 NIS:
7.2.1 In den ersten 12 Monaten der Beschäftigung des Arbeitnehmers - 35%.
7.2.2 Ab dem 13. Beschäftigungsmonat bis zum Ende des 24. Monats 30%.
7.2.3 Ab dem 25. Beschäftigungsmonat bis zum Ende der 36. Monats 25%.
7.2.4 Ab dem 37. Beschäftigungsmonat bis zum Ende der 48. Monats 10%.
8. Die Schwellenwertbedingungen
Die kumulativen Schwellenbedingungen für die Prüfung des Antrags auf
Unterstützung im Rahmen dieser CEO Anweisung sind:
8.1 Der Antragsteller für die Untestützung ist ein Unternehmen im Sinne Verordnung
und im Programm " Cyber Unternehmen (Programm B)" " Cyber Unternehmen".
8.2 Unternehmen im Sinne der Anweisung, dessen Gesamtumsatz im Jahr vor der
Einreichung dem Antrag auf Unterstützung (einschließlich der Muttergesellschaften,
Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen) lag bei über 100 Millionen
NIS.
8.3 Der Antragsteller verpflichten sich, die Bedingungen des Programms zu erfüllen
und folgendes zu unternehmen:
8.3.1 Aufzubauen, zu erweitern und das Projekt in die nationale Vorranggebiete zu
verlegen und im Cyber Unternehmen Programm, Aufzubauen, zu erweitern und das
Projekt in die in die Zielsiedlungen und deren Industriegebiete zu verlegen;
8.3.2 Zumindest den Mindestlohn der für das gewünschte Programm festgelgt wurde
zu zahlen;
8.3.3 Zumindest die Mindestanzahl der Mitarbeiter
Programm festgelegt wurde zu beschäftigen;
die für das gewünschte
8.3.4 Sicherstellen, dass der Wohnsitz der Beschäftigten ist in den nationalen
Vorranggebieten.
8.4 Der Antragsteller hat kein eingeschränktes Bankonto, und befindet sich nicht in
einem Zwangsverwaltung oder Liquidation Verfahren und er hat keine unerledigte
Schulden gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft und Industrie.
8.5 Der Antragsteller erfüllte die Anweisung Nr. 0.4 des CEOs des Ministeriums für
Wirtschaft und Industrie bezüglich " Konditionierung der Unterstützung auf soziale
Verantwortung" und fügte seinem Antrag eine Erklärung und eine gemäß dieser
Anweisung erforderliche Anfrage.
28 ‫ מתוך‬14 ‫עמוד‬
8.6 Der Antragsteller haben seinen Antrag eine Quittung über die Einzahlung von
1.500 NIS auf das Konto Nr. 0000107 bei der Postbank zu Gunsten des Ministeriums
für Wirtschaft und Industrie, Investitionen Zentrum mittels einem Zahlschein oder
Banküberweisung.
Die Quittung muss enthalten den Namen des Antragstellers als derjeniger der die
oben genannte Summe eingezahlt hat. Die Zahlung die nach Ablauf der Frist für die
Einreichung der Anträge getätigt wurde, wird nicht berücksichtigt. Es sollte
klargestellt werden dass die Bearbeitungsgebühr wird dem Angtragsteller nicht
zurückerstattet auch wenn sein Antrag abgelehnt worden ist und / oder von der
Kommission verweigert wurde.
8.7 Der Antragsteller Erfüllt die Bedingungen des Absatzes 17 unten In Bezug auf
doppelten Nutzen.
9. Der Ausschuss
9.1
Die Wahl der Unterstützung Empfänger in den Programmen gemäß dieser
Anweisung wird durch den Ausschuss durchgeführt, dessen Miglieder sind:
9.1.1 Leiter des Investment Centers - Vorsitzender des Ausschusses;
9.1.2
Stellvertretender Leiter des Investment Centers
stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses;
-
Mitglied
und
9.1.3 Der Vertreter des Leiters des Ministeriums für Wirtschaft und Industrie Mitglied;
9.1.4 Der Vertreter des Rechnungsprüfers des Finanzministeriums - Mitglied;
9.1.5 Ein Vertreter der Haushaltsabteilung des Finanzministeriums - Mitglied
Eingeladen:
9.1.6 Der Rechtsberater oder sein Vertreter
9.2 Das Arbeitsverfahren des Ausschusses
9.2.1 Ein Quorum für einen Beschluss des Ausschusses bestehend aus mindestens
drei Mitgliedern des Ausschusses, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter.
28 ‫ מתוך‬15 ‫עמוד‬
9.2.2
Die Stellung des Rechtsberaters oder seinem Vertreter, entscheidet in
Rechtsangelegenheiten; Die Stellung des Vertreters des Rechnungsprüfers
entscheidet über Fragen bezüglich dem Haushaltsplan.
9.2.3 Die Beschlüsse des Ausschusses werden mit Stimmenmehrheit beschlossen
werden. Im Falle einer Stimmengleichheit, wird dem Vorsitzenden oder seinen
Stellvertreter eine Doppelte Stimme gewährt.
9.2.4 Der Ausschuss wird seine Sitzungen protokolieren. Das Protokoll der Sitzung
und die Entscheidungen werden von dem Ausschuss Vorsitzenden oder seinen
Stellvertreter unterzeichnet.
9.3 Der Ausschuss ist ermächtigt, alle Entscheidungen, die für die Durchführung der
CEO Bestimmungen notwendig sind zu treffen, einschließlich der folgenden
Befugnisse:
9.3.1 Untersuchung der verschiedenen Anträge;
9.3.2 Die Antragsteller aufzufordern, ihre Angebote, nach Bedarf zu klären.
9.3.3 Alle Maßnahmen zum Zwecke der Prüfung der Darstellungen der Antragsteller
zu ergreifen.
9.3.4 Eine Entscheidung über die Gewährung der Unterstützung in Abhängigkeit von
der Schwelle und der Kriterien festgelegt in dieser Verordnung, in Übereinstimmung
mit dem vorhandenen Budget und gemäß den Einzelheiten des Antrags zu treffen.
9.3.5 Bestimmung der Bedingungen in der Genehmigung die den Unterstützung
Empfänger gewährt wurde.
9.3.6
Eine Entscheidung über die Aufhebung der Unterstützung und die
Aberkennung der Garantie wie in den Richtlinien und dem Verfahren angegeben, zu
treffen.
9.3.7 Die Arbeitsverläufe bestimmen.
9.3.8 Einführung von Verfahren, für die Aktivierung dieser Bestimmung. Die
Verfahren werden von Zeit zu Zeit auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
9.3.9 Um mehr als einen Antragsteller zu wählen oder sich zu entscheiden keinen
der Antragstellter zu wählen. Darüber hinaus darf der Ausschuss den Antrag ganz
oder teilweise zu akzeptieren.
9.3.10 Der Ausschuss ist nicht verpflichtet, jeglichen Antrag zu akzeptieren,
einschließlich
für
die
Nichteinhaltung
der
vorherigen
schriftlichen
Bestätigungsbriefes, und er ist berechtigt, den Auswahlprozess abzubrechen oder
eine neue Zuweisung nach seinem Ermessen vorzunehmen.
9.3.11 Der Ausschuss ist nicht verpflichtet, den Auswahlprozess des Unterstützung
Empfänger zu beenden, und einen Gewinner innerhalb einer bestimmten Frist zu
28 ‫ מתוך‬16 ‫עמוד‬
bestimmen, jedoch, wenn der Gewinn Bestätigungsverfahren, nach 120 Tagen ab
dem letzten Termin für die Einreichung der Angebote nicht abgeschlossen wurde,
der Antragsteller ist berechtigt, sein Angebot zu stornieren.
9.3.12 Der Ausschuss ist berechtigt nicht vertretbare Anträge zu ignorieren, oder
eine detaillierte Bezugnahme zu eine der Bestimmungen, der Anhänge und der
Verfahren die dem Amt behindern den Antrag zu bewerten fehlt .
9.3.13 Der Ausschuss ist berechtigt partielle Anträge, fehlende Anträge, bedingte
Anträge, zurückhaltende Anträge oder falsche Anträge zu disqualifizieren.
9.3.14 Falls nur ein Antrag gestellt wurde, der Ausschuss ist berechtigt die
Zuweisung aufzuheben.
9.3.15 Der Ausschuss behält sich das Recht vor bei der Prüfung und Bewertung sich
an alle Antragsteller zu wenden um Erklärungen bezüglich ihre Anträge zu erhalten,
oder Unklarheiten die während der Überprüfung der Anträge aufkommen können zu
beseitigen.
9.4
Der Programmadministrator wird die Bestimmungen dieser CEO Anweisung
und den Verfahren implementieren, Ausgehend von Öffnung der Umschläge und die
Konzentration der Anträgen, und bis zur Vorbereitung allen erforderlichen
Dokumenten für den Ausschuss für die Zwecke der Entscheidungsfindung sowie
Überwachung der Erfüllung der Bedingungen für den Erhalt der Unterstützung.
9.5 Zur Durchführung der Bestimmungen von Abschnitt 9.4, der Programmdirektor
wird Mitarbeiter die gemäß seiner Richtlinien handeln werden, ernennen.
10.
Die Einreichung eines Antrags, Überprüfung und Genehmigung
10.1 Die Einreichung des Antrags
10.1.1 Der Antragsteller wird den Antrag auf die Teilnahme an dem Programm
gemäß der Anweisung, den Verfahren des Programms und der Bekanntgabe
einreichen.
10.1.2 Dem Antrag müssen die in den Verfahren des Programms angegebene ,
ordnungsgemäß unterzeichnete Dokumente beigefügt.
10.2 Die Prüfung des Antrags
Alle Anträge werden dem Ausschuss vorgelegt:
10.2.1 Erstens wird sie die Einhaltung der Schwellenbedingungen geprüft.
10.2.2 Zweitens wird die wirtschaftliche Machbarkeit des Geschäftsplans untersucht.
Der Ausschuss wird sich entscheiden, ob die Anträge mit einer negative Gutachten
bezüglich der wirtschaftlichen Machbarkeit in die nächste Phase gehen werden.
10.2.3 Das Ranking der Anträge wird nach den folgenden Kriterien durchgeführt:
28 ‫ מתוך‬17 ‫עמוד‬
10.2.3.1 Index für die Nationale Versicherungszulagen Empfänger in demOrt, wo
sich das Projekt befindet (15%)
Der Index ist des prozentualen Anteils der Empfänger von Arbeitslosengeld ,
Sozialhilfe , Kindergeld und Behinderungrente aus der gesammten Bevölkerung, die
als Erwerbsbevölkerung (Alter 15 bis 65) nach Angaben der National Insurance
definiert ist, und von der
Nationalen Versicherung auf Webseite:
http://www.btl.gov.il/Publications/yeshuvim/Pages/default.aspx
veröffentlicht wird.
10.2.3.1.1 Die bewertung der Unterstützung Empfänger
10.2.3.1.1.1 Die Siedlung, die in der Klasse 1-3 definiert ist, wird die volle Punktzahl
von 15 erhalten.
10.2.3.1.1.2 Die Siedlung, die in der Klasse 4-6 definiert ist, wird die
7.5 erhalten.
Punktzahl von
10.2.3.1.1.3 Die Siedlung, die in der Klasse 7-8 definiert ist, wird keine
erhalten.
Punkte
10.2.3.1.2 In dem Antrag, die Berechnung wird der Durchschnitt der Punkte der
verschiedenen Standorte, gemäß Artikel 4.6.2
10.2.3.2 Die durchschnittliche Lohnkosten je Beschäftigten, wie in jedem
Programm festgelegt wurde (20%)
Je höher Sind die durchschnittliche Lohnkosten zu den sich der Antragsteller
verpflichtet hat sind, desto höher wird die Punktzahl liegen. Die Mindestpunktzahl
für die erforderliche Lohnkosten wird in Übereinstimmung mit dem jeweiligen
Programm vergeben die maximale Punktzahl wird für die Lohnkostenobergrenze für
die Gewährung eines Zuschusses in der betreffenden Programm vergeben werden.
10.2.3.3 Die Zahl der neuen Mitarbeiter über den festgelegten
Schwellenbedingungen , wie sie in jedem Programm festgelegt sind (15%)
Je höher die Zahl der neuen Mitarbeiter zu der sich das Unternehmen verpflichtet
hat in Bezug auf den festgelegten Minimun für jedes Programm, deso höher die
Punktzahl die vergeben wird.
Die Punktzahl im Programm a' "Hoher Lohn" für jeden neuen Mitarbeiter, über das
erforderliche Minimum heraus, liegt bei 0.176 Punkte, so dass die Punkte liegen
zwischen den Minimalpunkten von 0.176 Punkte (für den 16. Mitarbeiter) und die
maximale Punktzahl von 15 ( für den 100. Mitarbeiter).
28 ‫ מתוך‬18 ‫עמוד‬
Die Punktzahl im Programm b' "Cyber" für jeden neuen Mitarbeiter, über das
erforderliche Minimum heraus, liegt bei 0.2333 Punkte, so dass die Punkte liegen
zwischen den Minimalpunkten von 0.2333 Punkte (für den 16. Mitarbeiter) und die
maximale Punktzahl von 15 ( für den 50. Mitarbeiter).
Die Punktzahl im Programm c' "Anker" für jeden neuen Mitarbeiter, über das
erforderliche Minimum heraus, liegt bei 0.214 Punkte, so dass die Punkte liegen
zwischen den Minimalpunkten von 0.214 Punkte (für den 81. Mitarbeiter) und die
maximale Punktzahl von 15 ( für den 150. Mitarbeiter).
10.2.3.4 Index der Arbeitssuchenden in der Siedlung, in der sich das Projekt
befindet (10%)
Diejenigen die mehr als 6 Tage als Arbeitssuchende bei den Arbeitsämter, als
Prozentsatz der Erwerbsbevölkerung in der Siedlung (Ab dem Alter von 15 bis 65
Jahren) gemäß den Angaben der Arbeitsämter, wie auf der Webseite des Arbeitsamt
: http://www.taasuka.gov.il/Taasuka/Employment+Statics/2011
registriert sind.
10.2.3.4.1.1 Die Bepunktung des Antragsstellers erfolgt wie folgt:
10.2.3.4.1.1.1 Die Siedlung, die in der Klasse 1-3 definiert ist, wird die volle
Punktzahl von 10 erhalten.
10.2.3.1.1.1.2 Die Siedlung, die in der Klasse 4-6 definiert ist, wird die
von 5 erhalten.
10.2.3.1.1.1.3 Die Siedlung, die in der Klasse 7-8 definiert ist, wird keine
erhalten.
Punktzahl
Punkte
10.2.3.4.1.2 In dem Antrag, die Berechnung wird der Durchschnitt der Punkte der
verschiedenen Standorte, gemäß Artikel 4.6.2
10.2.3.4.1.3 Wenn das Projekt sich in einem gemeinsamen Industriegebiet von
mehreren Siedlungen befindet, die Bepunktung wird gemäß dem Durcschnittlichen
Arbeitslosen Index der gemeinsamen Siedlungen in dem selben Industriegebiet und
in jedem Fall nicht mehr als 15 Punkte.
10.2.3.5 Die Dauer der Aufbauzeit (10%)
Je länger die Dauer der Aufbauzeit ist, desto niedriger wird die Punktzahl die
vergeben wird, für einen maximalen Zeitraum (acht Quartale) wird eine Punktzahl
von 0 Punkten vergeben und für die Mindestdauer (sofortige Aktivierung ohne
Bauzeit) werden 10 Punkte vergeben.
Die Punktzahl wird gemäß der folgenden Tabelle vergeben:
Zahl von Quartalen
28 ‫ מתוך‬19 ‫עמוד‬
0
1
2
3
4
5
6
7
8
Punktzahl
10
9
8
7
6
5
4
0
0
10.2.3.6 Die Dauer der Betriebszeit (5%)
Je länger die Betriebsdauer ist, desto höhere Punktzahl wird vergeben, für jedes
Quartal über den geforderten 48 Monate eine Punktzahl von 0.5 Punkte wird
vergeben und dies für eine Dauer von 30 Monaten und bis zu 5 Punkte.
10.2.3.7 Technologische Innovation (20%)
Für jede Komponente dieses Kriteriums wird die maximale Punktzahl von 2.5
Punkten vergeben. Ein Gutachten eines professionellen Prüfers, der die Punktzahl für
jede Komponente empfehlen wird, wird dem Investment Center eingereicht. Die
Komponenten sind:
10.2.3.7.1.1 Die Investition in Forschung und Entwicklung in Bezug auf
Zusätzlichen Umsatz
10.2.3.7.1.2 Investition in Forschung und Entwicklung / Gesamtinvestitionen
10.2.3.7.1.3 Erwerb von Technologie
10.2.3.7.1.4 Mehrere Patente / Marken, die die Grundlage des Programms bilden;
10.2.3.7.1.5 Bewertung der technologischen Innovation
10.2.3.7.1.6 Bewertung der Funktionalen / Prozessualen Innovation
10.2.3.7.1.7 Bewertung der technologischen Lücken und die Fähigkeit, diese Lücken
zu schließen
10.2.3.7.1.8 Bewertung des Arbeitsplans für die Entwicklung
10.2.3.8 Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (5%)
Ein Unternehmen der sich verpflichtet mindestens drei Mitarbeiter, die alle die
Definition eines Menschen mit Behinderungen erfüllen zu beschäftigen, erhält 5
Punkte.
10.3 Genehmigung des Antrags
10.3.1
Die Ünterstützung Empfänger die gewählt werden, werden die höchste
Punktzahl in der gewünschten Programm, Vorbehaltlich der verfügbaren
Mittel im Programm haben.
10.3.2 Wird der Antrag von der Kommission genehmigt - Eine Meldung über den
Gewinn in welcher angegeben wird dass der Erhalt des Bestätigungsbriefes
28 ‫ מתוך‬20 ‫עמוד‬
ist bedingt von der Hinterlegung der Leistungsgarantie gemäß dem Artikel
12 unten.
10.3.3
11.
Wird der Antrag abgelehnt – eine ausführliche Mitteilung wird dem
Antragsteller geschickt werden.
Wiederaufnahmeverfahren
Wer mit der Entscheidung des Ausschusses nicht einverstanden ist, ganz oder
teilweise, kann innerhalb von dreißig Tagen ab dem Zeitpunkt der Abgabe der
Entscheidung der Kommission einen Antrag auf erneute Überprüfung stellen.
12.
Die Realisierung der Gewinnbenachrichtigung und Einreichung der
Leistungsgarantie
12.1 Nach Genehmigung des Antrags des Antragstellers durch dem Ausschuss im
Folgenden: " Antragsteller") , als Bedingung für den Erhalt des
Bestätigungsbriefes, wird der Antragsteller eine autonome Bankgarantie
oder eine Bürgschaft der israelischen Versicherung die eine Lizenz hat
Versicherungsgeschäft gemäß dem Versicherungsbeaufsichtinguggesetz 1981
zu betreiben, zugunsten des Büros in Höhe von 5% vom Gesamt durch das
Komitee Unterstützung genehmigt, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum
der Mitteilung den Entscheidung des Ausschusses in Bezug auf die
Unterstützung zu gewähren, abgeben.
12.2 Am Ende jedes Betriebsjahr wird Höhe der Garantie reduziert und wird auf 5%
des Restes der Unterstützung zu der das Unternemem berechtigt ist gestetzt.
Der Unterstützung Empfänger is verantwortlich sich and das Büro zu wenden
und einen Antrag auf Realisierung dieser Reduzierung zu stellen.
12.3
Die Garantie wird dem Verbraucherpreisindex,
herausgegeben von
Zentralbüro für Statistik angeknüpft, der Basisindex und der Basistag sind der
Tag der Erteilung der Gewinnbenachrichtigung.
12.4
Es sollte klargestellt werden, das ohne Abgabe der Garantie innerhalb der
angegebenen Zeit, der Ausschuss ist berechtigt den Gewinn des
Antragstellers zu stornieren.
12.5 Einziehung der Garantie
28 ‫ מתוך‬21 ‫עמוד‬
Der Ausschuss ist berechtigt die Garantie einzuziehen falls der Unterstützung
Empfänger seine Verpflichtungen die er auf sich genommen hat, oder die CEO
Anweisung oder die Bedingung für Rückzahlung der Summe die dem Antragsteller
gezahlt wurde nicht erfüllt hat, und danach hat sich herausgestellt dass er nicht
berechtigt war die Uterstützung zu erhalten, bei der Stornierung der Unterstützung
gemäß dem Artikel 20 .
13.
Hinzufügen eines Standortes und der Mobilität der Arbeitskräfte nach
erhalt des Bestätigungsbriefes
131. Der Unterstützung Empfänger der mehrere Standorte gemäß Artikel 4.6 nich
im Voraus beantragt hat , ist berechtigt, nach erhalt des Bestätigungsbriefes, dem
Ausschuss einen Antrag auf Hinzufügen eines Standortes und der Mobilität der
Arbeitskräfte im Rahmen des genehmigten Programms zu stellen.
13.2 Der Antrag wird von dem Ausschuss geprüft werden, und wird nur dann
genehmigt wenn festgestellt wird dass der Punktzahl der auf der Grundlage der
Kriterien für den neuen Standort berechnet wurde, ist zumindest gleich wie der
Punktzahl des Original Standortes, vorausgesetzt, dass alle anderen Bedingungen
dieser Richtlinie In Bezug auf die Mindestbedingungen und Bestimmungen des
Programms weiterbestehen.
13.3 Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen dass der Anspruch auf Unterstützung
im Hinblick auf Artikel 13 bedarf der Genehmigung durch dem Ausschuss in Bezug
auf das Hinzufügen eines Standortes und der Mobilität der Arbeitskräfte.
14.
Berichtserstattungspflicht
14.1 Der Empfänger der Unterstützung der die Mindestzahl der Beschäftigten mit
den Mindestlohn erreicht hat, ist verpflichtet, nach Ablauf eines jeden Quartals
einen Bericht durch den CEO unterzeichnet und geprüft mit der Unterzeichnung des
Buchhalters
einzureichen. Der Bericht muss die durchschnittliche Zahl der
Mitarbeiter, deren Lohn, ihren Wohnort und alle relevanten Details zu deren
Einhaltung der Bedingungen der Bestätigung
und andere Informationen nach
Bedarf , enthalten.
14.2 Entsprechende Belege für diesen Zeitraum und Genehmigungen bezogen auf
der Art der Bevölkerung (falls erforderlich), werden dem Bericht im
Abschnitt 14.1 beigefügt. Es sollte klargestellt werden, dass die Berichte
innerhalb von drei Monaten zum Ende eines jeden Quartals sollten, wie oben
erwähnt, vorgelegt werden.
28 ‫ מתוך‬22 ‫עמוד‬
14.3 Der Empfänger der Unterstützung der die Mitarbeiter gemäß Artikel 4.6.2 zu
dieser Richtlinie mobilisieren möchte wird dem Programm- Manager vor der
eigentlichen Durchführung der Mobilisierung einen Bericht erstatten.
14.4
Bis zu drei Monaten nach Ablauf der Betriebszeit , verpflichtet sich der
Unterstützung Empfänger verpflichtet sich dem Investitionen Center einen
Quartalsbericht durch dem CEO unterzeichnet und geprüft mit der
Unterschrift des Buchhalters in dem die Folgenden Infromationen angegeben
werden, die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter, ihren Lohn, ihren
Wohnort und alle relevanten Informationen in Bezug auf Einhaltung den
Bedingungen der Bestätigung, die er erhalten hat , sowie andere
Informationen bei Bedarf, einzureichen. Dem Bericht werden geeignete
Unterlagen und Bescheinigungen über die Art der Bevölkerung (nach Bedarf)
beigefügt.
14.5 Es sollte klargestellt werden, dass der Ünterstützung Empfänger, der die oben
genannte Berichte nicht rechtzeitig einreichen wird, er wird die
Verantwortung für dem Verzug in Vergabe der Ünterstützung, einschließlich
für die Stornierung des Rest der Unterstützung nach erhalt einer Warnung
tragen.
15. Geistiges Eigentum
Der Ünerstützung Empfänger verpflichtet sich die geistige Eigentumsrechte die in
Israel von Zeit zu Zeit erlassen werden zu wahren.
16. Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Politik des Ministeriums für Wirtschaft und Industrie ist es der Übertragung von
Rechten und Pflichten zu widersetzen. Allerdings ist der Unterstützung Empfänger
berechtigt, nach dem Erhalt des Bestätigungsbriefes einen Antrag zu stellen, die
Rechte und die Pflichten gemäß dieser CEO Anweisung, im Ermessen des
Ausschusses zu übertragen. Falls die Übertragung vom Prokuristen des Amtes
genehmigt wurde, der Übertragene trägt die Verantwortung für alle bisherigen
Verpflichtungen aufgrund des Bestätigungsbriefes des Übertragers.
17. Vielfältigen Vorteile
Das Verhältnis zwischen dem Unterstützungskurs in dieser Programm und die
Unterstützung in anderen Programmen:
17.1 Der Antragsteller, der ein früheres Bestätigungsbrief des Investments Zentrums
hat einschließlich eines Bestätigungsbriefes des Zuschüsse Kurses, gemäß
dem Förderung von Kapitalinvestitionen Gesetz - 1959, für die die endgültige
Leistungsbestätigung noch nicht erhalten wurde (im Folgenden: "vorheriger
Bestätigungsbrief ") ist berechtigt Unterstützung gemäß dieser Anweisung
nach Erfüllung der folgenden Bedinungen zu bekommen:
28 ‫ מתוך‬23 ‫עמוד‬
17.1.1 Zum Zeitpunkt der Antragstellung hat er mindestens 75% der im früheren
Bestätigungsbrief genehmigten Mitarbeiter beschäftigt.
17.1.2
17.1.3
Die Unterstützung wird nur für die zusätzliche Mitarbeiter, über dem
festgelegtem in dem früheren Bestätigungsbrief gewährt.
Der frühere Bestätigunsbrief
Beschäftigungsprogramme :
ist
in
einer
der
folgenden
17.1.3.1 Unterstützungprogramme für die Förderung der Beschäftigung (Durch
partielle Subvention der Kosten für die Mitarbeiterlöhne) betrieben
durch dem Investments Center (CEO Anweisungen 4.17 – 4.18 –
4.22).
17.1.3.2 Unterstützungprogramm um die Kontinuität der Arbeitsverhältnise der
Beschäftigten in Fabriken
die in der Krise waren
Aufrechtzuerhalten (CEO Anweisung 4.25).
17.1.3.3
Unterstützungprogramm um dem Umfang der Beschäftigung der
Mitarbeiter in den energieintensiven Betrieben Aufrechtzuerhalten
(CEO Anweisung 4.27).
17.2 Ein Antragsteller, der ein früheres Bestätigungsbrief in eines der
Beschäftigungsprogramme die alle die Definition einer Person mit einer
Behinderung erfüllen besitzt ode rein Bestätigungsbrief des
Unterstützungprogramms für die Finanzierung des Erdgasanschlusses und
Finanzierung der Umstellungskosten der internen Systeme auf Erdgas (CEO
Anweisung 4.5) oder einen Bestätigungsbrief für ein Investitionsprogramm in
Projekte zur verringerung der Treibhausgasemissionen (CEO Anweisung 4.21)
Ist berechtigt, Unterstützung gemäß dieser Anweisung zuerhalten, auch wenn
die Bestätigung für die Endleistung noch nicht erteilt wurde. Es wird
klargestellt, dass die Unterstützung wird nur für zusätzliche Mitarbeiter, über
die Verpflichtung des Antragstellers in dem Bestätigungsschreiben erteilt
werden.
17.3
Der Antragsteller der einen Bestätigungsbrief in dem " Programm zur
Integration von Spezialisten aus der arabischen Bevölkerung in einer
wissensintensiven Industrie "(CEO Anweisung 4.20), ist berechtigt,
Unterstützung für die Spezialisten zu erhalten, vorausgesetzt, sie werden in
die Arbeit unmittelbar nach Beendigung der Beschäftigungszeit
übernommen.
28 ‫ מתוך‬24 ‫עמוד‬
In diesem Fall, die Unterstützung die gemäß den CEO Bestimmungen 04.20
gewährt wurde, wird von dem Unterstützungzeitraum gemäß diesem
Programm reduziert und wird in den Sätzen wie in den Abschniten 5.2.15.2.3 und 6.2.1-6.2.3 dargelegt ist, und alles in Übereinstimmung mit dem
gewünschten Kurs.
17.4
Ein Unternehmen, das einen Zuschuss für die Beschäftigung der Mitarbeiter
gemäß der CEO Bestimmung Nr. 1. 2 Ausbildung von Arbeitnehmern,
während der Arbeit in der Industrie und im Dienstleistungssektor (Ausbildung
am Arbeitsplatz)" ist nicht berechtigt, eine Unterstützung gemäß dieser
Bestimmung für dieselbe Mitarbeiter während der Zeit in der ein Zuschuss für
die Beschäftigung gewährt wurde zu erhalten.
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht für Projekte in Siedlungen
in der Nähe des Gazastreifens oder für Projekte in Siedlungen im Süden.
17.5 Derjenige der einen zweiten Antrag dem Investitions Center eingereicht hat
und der noch nicht behandelt wurde, kann keine Unterstützung im Rahmen
dieser Programm erhalten, es sei denn er hat die Rücknahme des Antrags
angekündigt.
17.6 Der Empfänger der Unterstützung ist nicht berechtigt einen zusätzlichen
Zuschuss von jeder anderen Regierungsstelle für die Mitarbeiter, für die die
Unterstützung für den gesamten Zeitraum gewährt wurde, vorbehatlich
dieser Anweisung erhalten. Es sollte klargestellt werden, dass der Empfänger
der Unterstützung ist berechtigt einen Antrag auf Unterstützung in jede
andere Stelle im Ministerium für Wirtschaft und Industrie oder ab dem
Datum 1.1.2016 bei der Nationalen Behörde für technologische Innovation
für jeden Mitarbeiter der die 48 Monate der Unterstützung die ihm im
Rahmen dieser Richtlinie gewährt wurden beendet hat.
17.7
Die Unterstützung die im Rahmen dieser Richtlinie erteilt wird, kann nicht für
die Finanzierung der Anpassung oder der Anpassungen von Menschen mit
Behinderungen gemäß dem Gleichberechtigung von Menschen mit
Behinderungen Gesetz – 1988 und seine Regelungen (im Folgenden: " das
Gesetz") verwendet werden, aber es gibt keine Hinderung dass derjenige der
die Bedingungen des Gesetzes erfüllt, erhält neben der Unterstützug gemäß
dieser Bestimmung auch Finanzierung für die Anpassungen.
18.
Veröffentlichung der Daten des Empfänger
Unterstützung auf der Webseite des Amtes
der
18.1 Antragsteller der seinen Antrag gemäß dieser Anweisung stellt, Stimmt zu dass
für den Fall, dass er die wettbewerblicher Zuweisung gewinnt, die folgenden
Angaben in Bezug auf seinen Gewinn, werden auf der Internet-Website des
Ministeriums für Wirtschaft und Industrie oder auf jeder anderen Webseite,
die bestimmt veröffentlicht wird:
28 ‫ מתוך‬25 ‫עמוד‬
18.1.1 Der Name des Empfängers der Unterstützung, die Branche, in der er tätig ist,
die Kategorie, die er gewonnen hat, die Höhe der Unterstützung.
18.1.2 Die Website oder die Websiten, auf denen er den Bestätigungsbrief erhalten
hat, die Lohnkosten die er sich im Rahmen des Bestätigungsbriefes der ihm
genehmigt wurde , verpflichtet hat zu zahlen, die Anzahl der Arbeitsplätze
die er sich verpflichtet hat, im Rahmen des Bestätigungsbriefes zu schaffen.
18.2 Das Investment Center ist berechtigt die Details des Unternehmens zu nutzen,
einschließlich durch ihren Vertreter, für die Zwecke der Forschung,
Befragungen, Prüfung der Effizienz des Programms oder für einen anderen
Zweck des Investment Centers und nach eigenem Ermessen.
19. Überwachung und Kontrolle
19.1 Der Empfänger der Unterstützung muss jederzeit dem Amt oder jemandem in
seinem Namen einschließlich den externen Stellen in seinem Namen
ermöglichen seine Aktivitäten zu untersuchen, die rechtzeitige Ausführung
des Bestätigungsbriefes und unter der von Ihnen bestimmten Bedingungen
zu überwachen, und gemäß den Anweisungen des Amtes die von Zeit zu
Zeit erlassen werden zu handeln.
19.2
Jede Änderung der Genehmigung bedarf der vorherigen Zustimmung des
Ausschusses und des Zeichnungsberechtigten .
20. Einstellung der Unterstützung
20.1 Die folgenden Fällen werden vom Ausschuss als grundlegender Verstoß gegen
die Bestimmungen dieser Richtlinie betrachtet und er hat das Recht sich zu
entscheiden, die gesamte Unterstützung oder einen Teil davon zu annullieren,
sowohl diejenige, die bereits bezahlt wurde als auch die noch nicht bezahlt
wurde, und die Rückzahlung des bereits gezahlten Teils zuzüglich Zinsen gemäß
dem Zinsgesetz ab dem Tag ihrer Zahlung und bis der Tag ihrer tatsächlichen
Rückzahlung, zu verlangen.
Darüber hinaus kann der Ausschuss die
Leistungsgarantie verlangen.
20.2 Die Fälle in Bezug auf Artikel 20.1 sind:
20.1.1
Der Antragsteller erfüllten nicht die Verpflichtung, die er auf sich
genommen hat, oder die Anweisung in dieser CEO Anweisungen, die
Anweisung zur sozialen Verantwortung, dem Bestätigungsbrief und die
Bedingung in der Entscheidung des Ausschusses nicht erfüllt hat.
28 ‫ מתוך‬26 ‫עמוד‬
20.1.2
Die Verurteilung des Antragstellers in einem endgültigen Urteil in einem der
Gerichte in Israel wegen Verletzung der Gesetze zum geistigen Eigentum
des Staates Israel.
20.1.3 Der Antragsteller hat mit der Prüfung des Amtes gamäß Artikel 19.1 oben,
nicht zusammengearbeitet.
20.1.4
Der Antragsteller tritt in einen Verfahren der Konkursverwaltung oder
Liquidation ein.
20.1.5
Angabe falscher Daten.
21. Budget
21.1
Bereitstellung der Unterstützung unterliegt der jährlichen Genehmigung des
Budgets, der Budgetbeschränkungen und des bewilligten Budgets durch dem
Ministerium.
21.2 Falls am Zuteilungstag der Staatshaushalt noch nicht genehmigt wurde, die
Genehmigung für die Unterstützung unterliegt der Existenz eines Budgets in
der entsprechenden Haushaltsverordnung und keine endgültige
Entscheidung über die genehmigte Unterstützung, bis zur Genehmigung des
Staatshaushalts oder der genehmigung im Finanzausschuss , was früher
geschehen wird , getroffen wird.
22. Der Zeitpunkt der Einreichung der Anträge
22.1 Die Anträge für die Teilnahme an dem Programm werden dem Investment
Center vorgelegt.
22.2 Der Antrag Einreichungsfrist, sowie der Stichtag für die Definition des "neuen
Mitarbeiters" und die Definition der " Grundpositionen " und die Frist zur
Einreichung wird auf der Website des Ministeriums und in der Presse
veröffentlicht.
22.3 Die Anträge die nach Ablauf der festgelgten Frist eingereicht werden, werden
nicht berücksichtigt .
23. Inkrafttreten
23.1 Diese Richtlinie tritt ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft.
23.2 Die bisherige CEO Anweisungen werden auf die bereits erteilte Zuweisungen
weiterhin gelten.
23.3 Das Verfahren eines "Hilfsprogramms , um zusätzliche Mitarbeiter in
Unternehmen in Jerusalem für hohe Beschäftigungskosten zu rekrutieren" ist
28 ‫ מתוך‬27 ‫עמוד‬
ein integraler Bestandteil dieser CEO Richtlinie und sollten al seine Einheit
betrachtet werden.
Kollege Lang
CEO
Jerusalem, 2 Iyyar 5776
10. Mai 2016
Verfahren eines Hilfsprogramms , um zusätzliche Mitarbeiter in Unternehmen in den
national Vorranggebieten für hohe Beschäftigungskosten zu rekrutieren
Anhang 1 – Formular zum Ausfüllen
Anhang 2 – Die Liste der national Voranggebiete
Anhang 3 - Formular für die Berechnungsformular von Grundpositionen
Anhang 4 - Lohnkostenberechnung Formular für die Grundpositionen für dem
Monat vor dem Stichtag
Anhang 5 - Formular zur Eingabe / Aktualisierung der Einzelheiten des Begünstigten
Anhang 6 - Leistungsgarantie
28 ‫ מתוך‬28 ‫עמוד‬
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