Pensionsplanung

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Pensionsplanung
Informationen zur Pensionsplanung
Welche Fragen können für Sie von Bedeutung sein?
- Kann ich mir eine (vorzeitige) Pensionierung leisten?
- Wie viel Einkommen steht mir nach der Pensionierung zur Verfügung?
- Wie werden sich meine Steuern verändern?
- Soll ich das Kapital oder die Rente beziehen?
- Wie Kann ich mit dem ausbezahlten Kapital das Einkommen sicherstellen und dabei ein
gesundes Risiko/Rendite-Verhältnis mit der bestmöglichen Steueroptimierung schaffen?
Ablauf einer Pensionsplanung
1. Schritt
2. Schritt
Erstgespräch
3. Schritt
Beratung
- Detaillierte Aufnahme der
persönlichen Situation
- Definieren der individuellen
Fragestellungen
- Offerte erstellen
Umsetzung
- Vermögens-, Einkommens- und - Realisierung der Pensionsplanung
Ausgabesituation festhalten
- Umsetzen des Anlagevorschla- Vor- und Nachteile des Rentenges in Eigenregie oder Erteilen
oder Kapitalbezugs benennen
- Sämtliche Anlagemöglichkeiten
eines Vermögensverwaltungszur Einkommenssicherstellung
Mandates
- periodische Überwachung und
unter Berücksichtigung von
Rendite, Risiko und Steuern mit- Aktualisierung der Finanzplanung
einander vergleichen
- Steuersparmöglichkeiten aufzeigen
- Konzept zur Einkommenssicherstellung ausarbeiten
- Herleitung und Präsentation des
Anlagevorschlages
- Überprüfen des Konzeptes mit
Variantenrechnungen
Abgrenzung der Vorsorge-/Finanz- und Pensionsplanung in den verschiedenen Lebensphasen
Vorsorge- /Finanzplanung
CHF
Pensionsplanung inkl.
Umsetzung und Aktualisierung
Lebensphasen
Vermögen
Lebenshaltungskosten
Einkommen
Pensionierung
Vermögensaufbau
Ruhestand
Eigenheim
Familie
30
40
50
60
70
80
Alter
Informationen zur Pensionsplanung
Welche Unterlagen sind für eine Pensionsplanung notwendig?
Für die Beratung sind folgende Themengebiete von Bedeutung:
Einkommenssituation
- geplanter Nebenerwerb (Beginn / Ende, Höhe)
- Verdienst Lebenspartner (bis wann, Höhe)
- Höhe AHV-Rente (IK-Auszug bei der AHV bestellen)
- Höhe Pensionkassenrente
- gibt es eine Überbrückungsrente (allfällige
Kürzung der PK-Rente)?
- Höhe der Mieteinnahmen (bei Vermietung an
Nachkommen: wie viel wäre eine realistische
Marktmiete?)
- andere Einnahmen (Versicherungsleistungen,
Alimente, etc.)
Ausgabesituation
- alle Ausgaben ohne Steuern und Hypothekarzinsen (dazu können Sie als Hilfe die Vorlage auf
der nächsten Seite verwenden)
- anstehende grössere Ausgaben (Liegenschaft,
Auto, Weltreise, etc.)
- Unterstützungspflichten (Alimente, Ausbildung,
Kinder, Pflegekosten Eltern, etc.)
Vermögensübersicht
- Kontoguthaben und Wertschriften
- Lebensversicherungen und Einmaleinlagen
- Säule 3a (Konto, Police, Wertschriften) sowie
Pensionskasse und Kadervorsorge (PK-Ausweis)
- Immobilien (Verkehrswert und amtl. Wert)
- Hypotheken (Höhe, Laufzeit und Zinssatz) sowie
andere Darlehen
Steuersituation
- aktuelle Steuererklärung
- bei Selbständigerwerbenden: ungefährer Wert
der Firma (massgebend zur Berechnung der
Liquidationssteuer)
- bei geplanten Liegenschaftsverkäufen: ursprünglicher Verkaufspreis plus getätigte Investitionen,
welche nicht von den Steuern abgezogen wurden
sowie Notariatskosten; Jahrzahl des Kaufs (nicht
Schenkung oder Erbgang)
Pensionskasse
- besteht ein Einkaufspotential in die Pensionskasse?
- kann zwischen Rente und Kapital ausgwählt
werden (gemäss Pensionskassenreglement)?
- Anmeldefrist Kapitaloption bei der Pensionskasse
Nachlassregelung
- Übersicht über die Familiensituation
- welchen Güterstand haben Sie?
- welche Vorkehrungen haben Sie getroffen
(Testament, Ehe- und Erbvertrag, Willensvollstrecker)?
- welches sind Ihre Wünsche und Vorstellungen
an eine Nachlassregelung?
Die häufigsten Fragen aus unseren Beratungen
Wann muss ich mit meiner Pensionsplanung
beginnen?
Soll ich mir das Kapital auszahlen lassen oder
die Rente beziehen?
Es gibt verschiedene Aspekte, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten berücksichtigt werden müssen.
Zu einem ist es die finanzielle Entwicklung bis
zur Pensionierung und das daraus resultierende
Einkommen. Diese Berechnung sollte so früh wie
möglich geschehen. Stellt man fest, dass das Einkommen nach der Pensionierung massiv abnimmt,
müssen zusätzliche Sparanstrengungen unternommen werden. Grosse fehlende Beträge können
dabei nicht in wenigen Jahren gespart werden.
Zweitens sollte man sich wichtige Termine / Fristen
vormerken. Dies kann zum Beispiel die Anmeldefrist für die Kapitaloption bei der Pensionskasse
oder ein Vorbezug aus der Pensionskasse zur Reduktion der Hypothek sein. Etwa drei bis vier Jahre
vor der Pensionierung sollte dann eine detaillierte
Planung erfolgen.
Diese Frage muss individuell beantwortet werden,
da es keine generell gültige Empfehlung gibt.
Es gibt bei beiden Varianten Vor- und Nachteile,
die jede Person unterschiedlich stark gewichtet.
Einerseits sind dies die messbaren (finanziellen)
Unterschiede: Beim Bezug ist das Kapital im Privatvermögen verfügbar und die Steuerbelastung in
den meisten Fällen tiefer. Der überlebende Ehegatte (entsprechende Nachlassregelung vorausgesetzt) und die Nachkommen sind besser gestellt.
Nicht messbare Kriterien sind die Sicherheit (die
minimale BVG-Rente wird von der Pensionskasse
garantiert, beim Kapitalbezug hängt es von den
gewählten Anlageinstrumenten ab), Flexibilität
oder Selbstverantwortung bei der Verwaltung
des Kapitals. Sammeln Sie zu diesem Thema so
viele Informationen wie möglich und entscheiden
Sie diese Frage zusammen mit Ihrem Partner und
einer Fachperson!
Kann ich mir eine vorzeitige Pensionierung
leisten?
Bei einer vorzeitigen Pensionierung ist es besonders empfehlenswert, die wichtigsten Eckwerte zu
berechnen, da eine Fehlentscheidung nicht rückgängig gemacht werden kann. Die Pensionskassenrente oder das Kapital wird lebenslänglich tiefer
ausfallen als bei der ordentlichen Pensionierung
(eventuelle Ausnahme beim Rentenbezug mit
Leistungsprimat). Zudem muss bis zum ordentlichen AHV-Alter die Rente aus privaten Mitteln
überbrückt werden. Die Differenz zwischen den
Einnahmen und den Ausgaben ab dem AHV-Alter
muss ebenfalls aus den privaten, frei verfügbaren
Mitteln sichergestellt werden. Hier können Sie als
Faustregel annehmen, dass die Differenz nicht grösser
als 5 bis 6 Prozent des Vermögens sein sollte.
Ist das Verhältnis schlechter, könnten aufgrund
der vorzeitigen Pensionierung finanzielle Probleme
entstehen.
Was muss ich bei den Steuern
berücksichtigen?
Säule 3a Guthaben und Pensionskassengelder
werden bei der Auszahlung separat zu einem tieferen
Sondersatz besteuert. Dabei werden im Kanton
Bern die Steuern pro Jahr abgerechnet, das heisst,
dass alle Auszahlungen aus gebundener Vorsorge
während eines Jahres von beiden Ehepartnern
zusammengezählt werden. Aufgrund des höheren
Auszahlungsbetrages führt dies zu einer stärkeren
Besteuerung. Bezieht man das Pensionskassenkapital, sollte man eine allfällige Säule 3a früher oder,
falls möglich, später beziehen. Beispiel: Auszahlung von 400‘000 Franken Pensionskassenkapital
und 100‘000 Franken Säule 3a Guthaben. Basis:
Verheiratet, Gemeinde Interlaken, Konfession
reformiert. Wird das Kapital in einem Jahr bezogen,
hat dies 49‘200 Franken Steuern zur Folge. Wird
die Säule 3a ein Jahr früher bezogen, belaufen
sich die Steuern auf 42‘600 Franken. Dies entspricht einer Steuerersparnis von 6‘600 Franken.
12.10.2010
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