1. Feuerwehrkommandant gesucht Wie bekannt wird für die

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Nr. 02/2010
Röckingen, den 24.03.2010
1. Feuerwehrkommandant gesucht
Wie bekannt wird für die Freiwillige Feuerwehr Röckingen dringend ein neuer Kommandant
gesucht. Friedrich Weberndörfer jun. leitet die Feuerwehr derzeit dankenswerter Weise
noch kommissarisch weiter. Nach Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz ist von der
Gemeinde, falls innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein Nachfolger gewählt ist ein geeignetes Feuerwehrdienst leistendes Mitglied
dieser Feuerwehr zum Kommandanten zu bestellen. Die Gemeinde möchte von dieser Anordnung durch Verwaltungsakt aber nur Gebrauch machen, falls wirklich keine Wahl zustande kommt.
Der Feuerschutz und damit die Aufrechterhaltung einer gemeindlichen Feuerwehr stellt eine
Pflichtaufgabe der Gemeinde dar. Die Feuerwehr ist deshalb auch eine gemeindliche Einrichtung. Für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant zuständig. Wenn aber von sich heraus niemand bereit ist, das Amt des Kommandanten zu übernehmen so muss ernsthaft überlegt werden, diese gemeindliche Aufgabe einer Nachbargemeinde zu übertragen. Dies hätte unweigerlich die Auflösung der gemeindlichen Feuerwehr zur Folge.
Die Gemeinde bittet deshalb dringend darum, dass sich doch eine geeignete Person für
das Amt des Feuerwehrkommandanten zur Verfügung stellt um einerseits die gemeindliche
Pflichtaufgabe erfüllen zu können und andererseits die lange Tradition der gemeindlichen
Feuerwehr in Röckingen auch für die Zukunft zu bewahren.
2. Entleerung der Biomülltonne
Wie bereits mehrfach bekannt gegeben führt der Landkreis ab 01.04.2010 auf freiwilliger
Basis die Biomülltonne ein. Der Entleerungstermin für die Gemeinde Röckingen wurde
festgelegt auf Dienstag in den geraden Wochen. Der erste Abfuhrtermin wäre somit am
Dienstag (06.04.2010) nach Ostern. Wegen des Feiertags wird dieser Termin allerdings auf
Mittwoch, 07.04.2010 verlegt.
3. Verlegung der Hausmüllabfuhr
Wegen Karfreitag wird der Termin für die Leerung der Restmülltonne auf Samstag,
03.04.2010 verlegt.
4. Splittabholung
Die Gemeinde wird am Freitag, 26.03.2010 wieder den Splitt vom Winterdienst abholen.
Die Hauseigentümer werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Kehrarbeiten vor deren Anwesen bis zu diesem Termin abgeschlossen sind.
5. Keine Reinigung von Autos und Geräten auf öffentlichen Straßen
Nach den Bestimmungen der gemeindlichen Straßenreinigungsverordnung ist das Reinigen von Autos und Geräten auf öffentlichen Straßen verboten.
6. Parkverbot auf Wendeplätzen
Es besteht Veranlassung, auf die Bestimmungen des § 12 der Straßenverkehrsordnung
hinzuweisen. Danach ist das Halten und Parken u. a. unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen sowie im Bereich von Kurven. Diese Regelungen gelten auch für
Wendeplätze. Beschwerden in dieser Richtung kommen immer wieder von Fahrern von
LKWs und Entsorgungsfahrzeugen.
7. Altpapier und Altkleidersammlung
Am Samstag, 17.04.2010 ab 09.00 Uhr wird von der ELJ Röckingen und dem TSV Röckingen eine Altkleider- und Altpapiersammlung durchgeführt.
8. Haushaltssatzung der Gemeinde Röckingen für das Haushaltsjahr 2010
Das Landratsamt Ansbach hat die vom Gemeinderat Röckingen am 16.02.2010 beschlossene Haushaltssatzung 2010 rechtsaufsichtlich genehmigt (Schreiben vom 02.03.2010, AZ:
941-SG 22). Die Haushaltssatzung wird nachstehend zur Erlangung der Rechtswirksamkeit
amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan ab
sofort eine Woche lang und die Haushaltssatzung das ganze Jahr öffentlich im Rathaus der
Verwaltungsgemeinschaft in Ehingen, Zimmer 1.3 und in der Gemeindekanzlei Röckingen
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausliegt.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röckingen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er
schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
767.700,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
634.600,00 Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen beträgt 40.000,00 Euro.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
450 %
Grundsteuer B (für die Grundstücke)
400 %
Gewerbesteuer
300 %
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 100.000,-- Euro festgesetzt. (je zur Hälfte VR-Bank Dinkelsbühl und
Sparkasse Ansbach)
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.
Röckingen, den 03.03.2010
-3gez. Hüttner, 1. Bürgermeisterin
9. Vollzug des Baugesetzbuches – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4
„Am Binsenbuck – Röckingen Bauabschnitt IV“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.03.2010 beschlossen, den Bebauungsplan
Nr. 4 im vereinfachten Verfahren zu ändern. Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Architekturbüro Obel + Partner Donauwörth beauftragt. Über das weitere Verfahren wird die
Öffentlichkeit zu gegebener Zeit informiert.
10. Einladung Schützenverein
Treffpunkt Schützenstube; Doppelter Spaß „die Scheiben & Freunde treffen“
Der Schützenverein „Bergquell“ Röckingen veranstaltet in diesem Jahr wieder sein Königsund Preisschießen. Über Eure zahlreiche Teilnahme, würden wir uns sehr freuen. Dabei
besteht für alle Röckinger Gemeindebürger ab 12 Jahren (auch nicht Vereinsmitglieder) die Möglichkeit „Bürgerkönig 2010“ zu werden.
Schießtage:
Di. 06. April ab 19.00 Uhr
Di. 13. April ab 19.00 Uhr
Fr. 09. April ab 19.00 Uhr
Fr. 16. April ab 19.00 Uhr
Die Königsfeier findet am 22. Mai 2010 um 19.00 Uhr mit Blasmusik und Abholung der
neuen Könige statt.
gez.
Das Schützenmeisteramt, 1. Schützenmeister Martin Tremel
11. Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes (KrW-/AbfG) und der Deponieverordnung (DepV)
Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und der Deponieverordnung (DepV) i.V.m. dem LfU-LfW-Merkblatt „Umsetzung der Deponieverordnung (DepV) für
Errichtung, Betrieb und Überwachung von Deponien der Deponieklasse 0 - Inertabfalldeponien sowie Anpassung und Abschluss bestehender Bauschuttdeponien vom Juli 2007“
(Merkblatt Nr. 3.6/3), Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
und Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG);
1. Antrag vom 30.04.2008 der Gemeinde Röckingen auf abfallrechtliche Genehmigung für
den Weiterbetrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse 0 (DK 0) und der 1. Erweiterung zur Errichtung und zum Betrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse 0 (DK 0)
auf dem Grundstück Fl.Nr. 852 und 853 der Gemarkung Röckingen
2. Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser in das
Gewässer Uhlagraben auf dem Grundstück Fl.Nr. 864 der Gemarkung Röckingen
Die Gemeinde Röckingen hat mit Schreiben vom 30.04.2008 die abfallrechtliche Genehmigung für den Weiterbetrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse 0 (DK 0) und der
1. Erweiterung zur Errichtung und zum Betrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse
0 (DK 0) auf dem Grundstück Fl.Nr. 852 und 853 der Gemarkung Röckingen mit gleichzeitiger Einleitung von Niederschlagswasser in den Uhlagraben beantragt.
Eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles auf Grundlage der §§ 3 a, 3 b Abs. 1 und 3 c
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. der Anlage 1 Nr. 12.3
hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben wird, die im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären.
Das Landratsamt Ansbach stellt daher fest, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die
geplante
Maßnahme nicht durchzuführen ist (§ 3 a UVPG).
Hinweis: Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 3 a Satz 3 UVPG).
12. Zwischenlagerung Gehölzrückschnitt
Hecken- und Gehölzrückschnitt kann vorläufig nach vorheriger Absprache mit Herrn Klaus
Mensdorf (. 09832/439) vor der Kläranlage zwischengelagert werden.
13. Kindergarten Sommerfest
Einladung zum Sommerfest am Sonntag, 16. Mai 2010 ab 14.00 Uhr. Neben der Aufführung der Kinder gibt es noch verschiedene Spielangebote sowie Tomatenpflanzen und Bücherverkauf. Danach laden wir Sie zum Verweilen ein. Auf Ihr Kommen freut sich der Kindergarten.
14. Terminänderung Schulfest
Aus organisatorischen Gründen verschiebt sich das Schulfest auf Sonntag, 27.06.2010.
Beginn ist um 13.30 Uhr. Für Unterhaltung und das leibliche Wohl wird bestens gesorgt.
15. Verloren/Gefunden
Bei der Gemeinde wurden abgegeben ein schwarzer Regenschirm (Aufschrift „Orgelmanufaktur Jürgen Lutz“) sowie eine Armbanduhr (Zifferblatt Quarz mit goldenen Ziffern).
gez.
Hüttner
1. Bürgermeisterin
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