» ARBEITEN IN DER BAUBRANCHE Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche CAO-Vorschriften bei internationaler Entsendung Mai 2014 Eine Publikation der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die Vertragspartner des niederländischen Tarifvertrags für die Baubranche (CAO) sind Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 3 1.1 1.2 1.3 Über diese Publikation 3 Wichtige Begriffe 3 Missstände melden 4 2. CAO-Vorschriften bei der Entsendung von Arbeitnehmern 5 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 Übersicht über CAO-Artikel 5 Arbeitszeit und zeitbezogene Zuschläge 6 Urlaub und einzelne freie Tage 9 Einkommen 11 Sonstige Vergütungen und Zuschläge 13 Sicherheit und Gesundheit 16 3. CAO-Vertragspartner für die Baubranche 18 Impressum Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 2 1. Einleitung 1.1 Über diese Publikation Europäische Entsendungsrichtlinie, Waga und CAO Die europäische Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern - die Posting Workers Directive 96/71 EC – wurde durch das niederländische Gesetz über die Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitender Arbeit (Wet arbeidsvoorwaarden grensoverschrijdende arbeid, Waga) auf die niederländische Situation übertragen. Aufgrund des Waga gelten für Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens, die vorübergehend in die Niederlande entsandt werden, um dort Bau- oder Infraarbeiten auszuführen, die sogenannten Waga-Kernbestimmungen aus dem niederländischen CAO für die Baubranche. Was diese Bestimmungen beinhalten, wird in dieser Publikation dargelegt. Den vollständigen Text der Waga-Kernbestimmungen enthält das englischsprachige Schriftstück „Waga Core Provisions for the Construction Industry“ auf www.cao.szw.nl (Siehe Posting of workers). Zielgruppen Diese Publikation ist erstellt für: » Das ausländische Unternehmen, das seine Arbeitnehmer vorübergehend in den Niederlanden Bau- oder Infraarbeiten ausführen lässt (im Folgenden: Unternehmen oder Arbeitgeber). Das kann zum Beispiel ein Unternehmen sein, das in den Niederlanden mit eigenen Arbeitnehmern Bau- oder Infraarbeiten ausführt. Es kann sich auch um ein Unternehmen handeln, das Arbeitnehmer für ein anderes Unternehmen Bau- oder Infraarbeiten in den Niederlanden ausführen lässt. » Den Arbeitnehmer, der im Auftrag dieses Unternehmens in den Niederlanden arbeitet (im Folgenden: Arbeitnehmer). Diese Publikation ist nicht für ausländische Zeitarbeits- oder Entsendungsfirmen erstellt. Die CAO-Vorschriften für diese Unternehmen sind Gegenstand von „Entsendung von Zeitarbeitern in die niederländische Baubranche“. Siehe www.NLconstruction.info. Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer • Die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers ist für die anwendbaren CAO-Vorschriften nicht ausschlaggebend. Ausschlaggebend ist, ob der Arbeitnehmer bei einem niederländischen oder einem ausländischen Unternehmen beschäftigt ist. • Die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers ist jedoch für die Vorschriften auf dem Gebiet von unter anderem Sozialversicherungen, medizinische Betreuung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse ausschlaggebend. Information darüber finden Sie auf www.postingworkers.eu (Sprachen: Englisch und Niederländisch). 1.2 Wichtige Begriffe CAO für die Baubranche Unter „CAO für die Baubranche” oder „dem CAO” ist in dieser Publikation zu verstehen: die für allgemein verbindlich erklärten Bestimmungen des niederländischen Tarifvertrags für die Baubranche. Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 3 Bau- und Infraarbeiten Das sind Arbeiten im Bereich von: » Privat- und Nichtwohngebäude (wie Wohnungen und Gewerbegebäude); » Erdarbeiten, Wasser- und Straβenbau (beispielsweise nicht landwirtschaftlich bedingter Erdaushub und Bau von Straβen, Brücken und Deichen); » Infrastruktur (Straβen, Eisenbahnlinien, Abwasser- und Kabelnetze). Arbeitgeber In dieser Publikation ist das ein ausländisches Unternehmen (keine Zeitarbeits- oder Entsendungsfirma), das seine Arbeitnehmer vorübergehend in den Niederlanden Bau- oder Infraarbeiten ausführen lässt. Arbeitnehmer Unter „Arbeitnehmer” ist hier zu verstehen: die Person mit einem Arbeitsvertrag nach nichtniederländischen Recht, die im Auftrag ihres Arbeitgebers vorübergehend Bau- oder Infraarbeiten in den Niederlanden ausführt. Baustellenarbeiter und UTA-Arbeitnehmer Der CAO für die Baubranche betrachtet sowohl „Baustellenarbeiter” als auch UTAArbeitnehmer”. Baustellenarbeiter sind diejenigen, die tatsächlich Bau- oder Infraarbeiten ausführen, wie Zimmerleute, Maurer, Abrissarbeiter, Straβen- und Gleisbauer. UTAArbeitnehmer bekleiden in der Baubranche Führungs-, technische oder Verwaltungsfunktionen. Es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben, gelten die in dieser Publikation beschriebenen CAO-Bestimmungen sowohl für Baustellen- als auch für UTA-Arbeitnehmer. 1.3 Missstände melden Bemerken Sie, dass sich ein Bauunternehmen oder eine Zeitarbeitsfirma nicht an die CAOVorschriften hält? Und führt das zu Missständen für die beteiligten Arbeitnehmer oder zur Wettbewerbsverzerrung für andere Unternehmen? Melden Sie das dann bei dem Bureau naleving & werkingssfeer (Büro für Vorschrifteneinhaltung & Arbeitsatmosphäre) des Technisch Bureau Bouwnijverheid. Siehe www.NLconstruction.info (mehrere Sprachen; klicken Sie Kontakt an). Geht es um die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriftenregeln unter anderem auf dem Gebiet von Entlohnung, Arbeitsumstände oder um Betrug auf dem Arbeitsmarkt? Dann wenden Sie sich an Inspectie SZW (Aufsichtsamt des niederländischen Ministeriums für Arbeit und Soziales). Siehe www.inspectieszw.nl (Sprachen: Niederländisch und Englisch). Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 4 2. CAO-Vorschriften bei der Entsendung von Arbeitnehmern 2.1 Übersicht über CAO-Artikel Die folgenden Bestimmungen aus dem CAO für die Baubranche gelten bei der Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen (wenn es keine Zeitarbeits- oder Entsendungsfirma ist): Themen Waga Allgemeines Artikel CAO für die Baubranche Artikel 1: Definitionen Artikel 13: Studien zur Vorschrifteneinhaltung Artikel 40: Begriffe Höchstarbeitszeitendauer und Artikel 23: Regelarbeitszeit und Arbeitstage Mindestruhezeiten Artikel 24: Normregelung für Arbeitszeiten Artikel 27: Instandhaltungsarbeiten am Samstag Artikel 29 und 31: Überstunden Artikel 32a: Arbeitszeitversetzung Infra Artikel 32b: Arbeitszeitversetzung bei gezeitenabhängiger Arbeit Artikel 33: Schichtarbeit Artikel 34: Bereitschaftsdienst Artikel 38: Kurzer Arbeitsausfall Mindestzahl Urlaubstage, bei denen Artikel 20a-b: Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung Artikel 35a-b: Urlaub und einzelne freie Tage verpflichtet ist Artikel 36a-b: Arbeitszeitverkürzungstage Artikel 37: Feiertage Mindestlöhne, darunter einschlieβlich Artikel 30 und 31: Überstundenvergütung Vergütungen für Überstunden und Artikel 32a: Zuschlag Arbeitszeitversetzung Infra ausschlieβlich zusätzlicher Artikel 32b: Zuschlag gezeitenabhängige Arbeitszeiten Artikel 33: Zuschlag Schichtarbeit Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge Artikel 34: Vergütung Bereitschaftsdienst Artikel 41a-b: Funktionseinteilung Artikel 42a-c und 43: Garantielöhne und Gehaltslohngruppen Artikel 44: Lohn- und Gehalterhöhungen Artikel 45: Leistungszulage Artikel 46a-46b: Urlaubsgeld Artikel 49: Art der Lohnzahlung Artikel 50 und 54: Fahrtkostenvergütung Artikel 51: Fahrtzeitvergütung Artikel 52: Fahrerzuschlag Artikel 53: Prämie schadenfreies Fahren Artikel 55: Vergütung auswärtige Tätigkeiten Artikel 56: Vergütung Arbeitskleidung und Werkzeug Artikel 57: Zuschlag Steinsetzerarbeit Bedingungen zur Überlassung von Artikel 6: Arbeitnehmerüberlassung (siehe Arbeitnehmern www.NLconstruction.info) Gesundheit, Sicherheit und Hygiene Artikel 56: Persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz Artikel 70a-c: Besondere Sicherheits- und Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 5 Schutzmaβnahmen bezüglich Arbeitsbedingungen und Arbeitsumstände von Kindern, Jugendlichen und Schwangeren oder Frauen kurz nach der Entbindung. Arbeitsschutzbestimmungen Artikel 71: Sicherheit bei versetzten Arbeitszeiten Infra Artikel 73 en 74: Schlechtwetter Artikel 29: Verbot der Überstunden für Jugendliche Artikel 45: Verbot der Akkordarbeit für Jugendliche 2.2 Arbeitszeit und zeitbezogene Zuschläge Regelarbeitszeit und Arbeitstage (Art. 23) • Vierzig Stunden, Montag bis einschlieβlich Freitag: Die Regelarbeitszeit beträgt vierzig Stunden pro Woche und acht Stunden pro Tag. Eine reguläre Arbeitswoche dauert von Montag bis einschlieβlich Freitag. Der Arbeitnehmer ist nicht zur Arbeit an Samstagen, Sonntagen oder an anerkannten christlichen Feiertagen verpflichtet. • Tägliche Arbeitszeiten und Ruhepausen: Der Arbeitgeber legt in Absprache mit dem Arbeitnehmer fest, zu welchen Zeiten dieser täglich arbeitet und Pausen einlegt. Wenn der Arbeitnehmer aus Privatgründen zu anderen Zeiten arbeiten möchte, berücksichtigt das Unternehmen das. • Zusatzvorschriften für Baustellenarbeiter: o Tägliche Arbeitszeit: Sie fällt zwischen 07.00 Uhr und 18.00 Uhr. o Maximal 11,5 Stunden: Die Arbeitszeit, Pause und Fahrtzeit dürfen insgesamt nicht länger als 11,5 Stunden pro Tag dauern. Gegebenenfalls wird die Arbeitszeit verkürzt. Die Fahrstunden, die dadurch in die Arbeitszeit fallen, gelten dann als Arbeitsstunden. Normregelung für Arbeitszeiten (Art. 24) • Fangnetzregelung: Wenn der CAO bezüglich eines bestimmten Teils der Arbeitszeiten keine Bestimmungen enthält, gilt die Normregelung für Arbeitszeiten aus der Anlage 6 des CAO. Siehe www.tbbouw.nl. Instandhaltungsarbeiten am Samstag (Art. 27) • In Nutzung befindliche Gebäude: Der Arbeitnehmer darf an Samstagen Instandhaltungsund Reparaturarbeiten an in Nutzung befindlichen Gebäuden ausführen. Zum Beispiel in Wohnungen, Büroräumen, Krankenhäusern oder Industriegebäuden. • Tagesfenster: Die Arbeitszeit fällt zwischen 07.00 Uhr und 18.00 Uhr. • Ausgleich: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 50% Samstagzuschlag und einen unbezahlten freien Tag unter der Woche nach Wahl. • Bedingungen: Instandhaltungsarbeiten am Samstag sind nur zulässig, wenn der Auftraggeber das fordert. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, samstags zu arbeiten. Überstunden Baustellenarbeiter (Art. 29) • Was sind Überstunden? o Arbeitszeit von über acht Stunden pro Tag; o Arbeiten vor 07.00 Uhr und nach 18.00 Uhr; o Arbeiten am Samstag oder Sonntag. • Einverständnis Personal: Der Arbeitgeber darf nur Überstunden arbeiten lassen, wenn 70% der beteiligten Arbeitnehmer damit einverstanden sind. Der einzelne Arbeitnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 6 • In vollen Stunden: Überstunden sind nur in vollen Stunden möglich. • Höchstens 13 Stunden pro Tag: Bei Überstunden dürfen die Arbeitszeit, Pause und Fahrtzeit insgesamt nicht länger als dreizehn Stunden pro Tag dauern. Gegebenenfalls wird die Arbeitszeit verkürzt. Die Fahrtstunden, die dadurch in die Arbeitszeit fallen, gelten dann als Arbeitsstunden. • Verbot für Jugendliche: Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen keine Überstunden leisten. • Nicht strukturell: Es ist nicht zulässig, längere Zeit in Folge Überstunden leisten (strukturelle Überstunden). Überstundenvergütung Baustellenarbeiter (Art. 30) • In Geld oder Zeit: Der Baustellenarbeiter, der Überstunden leistet, hat die Wahl zwischen einer Abgeltung oder einem Freizeitausgleich. Er meldet dem Arbeitgeber innerhalb drei Arbeitstage nach den Überstunden, für welche dieser Möglichkeiten er sich entscheidet. • Abgeltung: In diesem Fall wird der vereinbarte Grundstundenlohn um die in der nachstehenden Tabelle angeführten Prozentsätze erhöht. • Freizeitausgleich: Bei einem Freizeitausgleich wird die Zahl der Überstunden um die in der Tabelle angeführten Prozentsätze erhöht. Wenn der Arbeitnehmer auf diese Weise ein Guthaben von acht Stunden aufgebaut hat, kann er in Absprache mit dem Arbeitgeber einen Tag frei nehmen. Für diesen Tag erhält der Arbeitnehmer den vereinbarten Grundlohn. • Küsten- und Uferschutzarbeiten: Für den Baustellenarbeiter, der gezeitenabhängige Arbeiten ausführt, gelten angepasste Zeiten und Prozentsätze. Siehe die folgende Tabelle. • Überstunden während versetzter Arbeitszeiten Infra: Bei Überstunden in versetzten Arbeitszeiten wird die Überstundenvergütung auf der Grundlage des vereinbarten Grundlohns und nicht des Zuschlags der Arbeitszeitversetzung Infra ermittelt. • Überstunden bei Schichtarbeit: In diesem Fall wird die Überstundenvergütung für den Stundenlohn einschlieβlich Schichtdienstzuschlag ermittelt. Überstundenvergütung Baustellenarbeiter allgemeine Regelung • • • die ersten 3 Überstunden pro Tag sonstige Überstunden zwischen Montag 05.00 Uhr und Samstag 21.00 Uhr zwischen Samstag 21.00 Uhr und Montag 05.00 Uhr und an Feiertagen bei gezeitenabhängigen Arbeiten • von Montag 05.00 Uhr bis Freitag 22.00 Uhr: - zwischen 05.00 Uhr und 22.00 Uhr - zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr • von Freitag 22.00 Uhr bis Samstag 21.00 Uhr • von Samstag 21.00 Uhr bis Montag 05.00 Uhr Zuschlag 25% 50% 100% 25% 50% 50% 100% Überstunden UTA-Arbeitnehmer (Art. 31) • Keine Pflicht: Der UTA-Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. • Vergütung: Der Arbeitgeber teilt dem Arbeitnehmer schriftlich mit, wie er Überstunden von erheblicher Höhe vergütet. Das erfolgt in Geld oder Zeit. • Wenn die Vereinbarungen nicht schriftlich festgelegt sind: In diesem Fall gilt für den Arbeitnehmer bis einschlieβlich Funktionsebene 3 mindestens eine Vergütung zu dem geltenden Stundenlohn oder ein Freizeitausgleich in der Form von Zeit für Zeit. Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 7 Arbeitszeitversetzung Infra Baustellenarbeiter (Art. 32a) • Worum handelt es sich? Bei infrastrukturellen Arbeiten darf der Baustellenarbeiter zu versetzten Arbeitszeiten arbeiten. Die Regelarbeitszeit bleibt vierzig Stunden pro Kalenderwoche. • Bedingungen: Der CAO für die Baubranche stellt einige Bedingungen an das Arbeiten zu versetzten Arbeitszeiten. Die wichtigsten sind: o es ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber das vorgeschrieben hat und wenn es notwendig ist; o der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, zu versetzten Arbeitszeiten Infra zu arbeiten; o für Arbeitnehmer, die älter als 55 Jahre sind, gilt eine Beschränkung auf dreiβig Wochen pro Jahr; o die Regelarbeitszeit von vierzig Stunden pro Woche darf auf vier Blöcke verteilt werden, wenn alle Arbeitsblöcke in dieser Woche nach 20.00 Uhr beginnen; o einmal pro Woche muss der Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von 48 Stunden einhalten; einmal pro zwei Wochen fällt diese Ruhezeit zwischen Samstag 06.00 Uhr und Sonntag 21.00 Uhr. • Sicherheit: Für infrastrukturelle Arbeiten, die abends und nachts zu versetzten Arbeitszeiten ausgeführt werden, bestehen besondere Sicherheitsmaβnahmen. Siehe Sicherheit bei versetzten Arbeitszeiten Infra. • Zuschlag bei Arbeitsversetzung Infra: Das ist ein anteiliger Zuschlag zu dem vereinbarten Grundstundenlohn des Arbeitnehmers. Der Zuschlag gilt für gearbeitete versetzte Arbeitszeit vor 07.00 Uhr und nach 20.00 Uhr, innerhalb der Regelarbeitszeit pro Woche. Siehe die folgende Tabelle. Wenn der Arbeitnehmer in versetzter Arbeitszeit Überstunden leistet, gilt auch die Überstundenvergütung Baustellenarbeiter. • Wenn etwas dazwischenkommt: Wenn in einer bestimmten Woche ausschlieβlich in versetzten Arbeitszeiten gearbeitet werden soll, es jedoch nicht gelingt, die Regelarbeitszeit vollständig zu arbeiten, bezahlt der Arbeitgeber einen Zuschlag von 30% für die Stunden, die nicht geleistet werden konnten. Der Arbeitnehmer erhält dann dennoch für die gesamte Arbeitswoche einen Zuschlag. Zuschlag bei Arbeitsversetzung Infra Baustellenarbeiter Versetzte geleistete Arbeitsstunden Zuschlag zwischen M o n t a g 20.00 Uhr u n d F r e i t a g 07.00 Uhr 30% zwischen F r e i t a g 20.00 Uhr u n d S a m s t a g 20.00 Uhr 50% zwischen S a m s t a g 20.00 Uhr u n d Sonntag 07.00 Uhr 75% zwischen Sonntag 07.00 Uhr u n d Montag 07.00 Uhr und an Feiertagen 100% Arbeitszeitversetzung bei gezeitenabhängiger Arbeit Baustellenarbeiter (Art. 32b) • 25 Prozent: Der Baustellenarbeiter, der gezeitenabhängige Arbeiten ausführt, erhält zu dem Garantiestundenlohn einen Zuschlag von 25%. Dieser Zuschlag gilt für geleistete Arbeitsstunden vor 06.00 Uhr und nach 18.00 Uhr, wenn diese in die Regelarbeitszeit fallen. Schichtarbeit Baustellenarbeiter (Art. 33) • Grenzen: Bei Schichtarbeit liegt die Regelarbeitszeit zwischen Montagmorgen 0.00 Uhr und Freitagabend 24.00 Uhr. Auβerdem gilt eine Höchstarbeitsdauer von achtzig Stunden pro zwei Wochen. • Zuschlag: Der Arbeitnehmer, der im Schichtbetrieb arbeitet, erhält einen anteiligen Zuschlag zu seinem vereinbarten Grundlohn. Für den Industriebau gilt eine abweichende Regelung. Beide Regelungen sind in der folgenden Tabelle enthalten. Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 8 • Überstunden im Schichtbetrieb: Siehe Überstundenvergütung Baustellenarbeiter. Schichtzuschlag Baustellenarbeiter Allgemeine Regelung Zweischichtbetrieb Dreischichtbetrieb Zuschlag 10% 15% Regelung für den Industriebau bei Beginn vor 06.00 Uhr oder Ende nach 19.00 Uhr (exkl. Überstunden): - Stunden zwischen 06.00 Uhr und 19.00 Uhr 5% - Stunden zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr 25% Bereitschaftsdienst Baustellenarbeiter (Art. 34) • Worum handelt es sich? Ein Baustellenarbeiter hat Bereitschaftsdienst, wenn er auβerhalb der Regelarbeitszeit verfügbar sein muss, um Arbeit zu verrichten, die nicht auf den nächsten Arbeitstag verschoben werden kann. • Bereitschaftsdienstvergütung: Der Arbeitnehmer hat während des Bereitschaftsdienstes Anspruch auf eine Vergütung, auch wenn er während dieses Dienstes nicht zur Tätigkeit abgerufen wurde. • Höhe der Vergütung: Der Arbeitgeber setzt die Höhe der Vergütung in Absprache mit dem Arbeitnehmer fest. Die in der folgenden Tabelle angeführten Beträge gelten dabei als Untergrenze. • Vergütung per Woche oder pro Tag: Wenn der Arbeitnehmer eine volle Kalenderwoche Bereitschaftsdienst hat, gilt eine Vergütung pro Woche. Dauert der Dienst kürzer als eine Kalenderwoche, gilt eine Vergütung pro Tag. Siehe die folgende Tabelle. Die darin angeführten Bruttobeträge gelten als Untergrenze. • Überstundenvergütung: Wenn der Arbeitnehmer während seines Bereitschaftsdienstes zur Tätigkeit abgerufen wird, hat er auβerdem Anspruch auf die Überstundenvergütung Baustellenarbeiter. Bereitschaftsdienstvergütung Baustellenarbeiter Gebundenheit des Arbeitnehmers an seine Wohnung Vergütung pro Kalenderwoche Vergütung pro Tag (% der Wochenvergütung) Mo bis einschl. Fr Sa/So ununterbrochen € 176,13 10% 25% regelmäβig € 152,64 10% 25% gering € 129,16 10% 25% 2.3 Urlaub und einzelne freie Tage Urlaubs- und Seniorentage (Art. 35a-b) • Zahl der Urlaubstage: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf in der folgende Tabelle angeführte Zahl Urlaubs- und Seniorentage. Die Zahlen in der Tabelle gelten für den Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag für vierzig Stunden pro Woche, der ein volles Jahr in den Niederlanden Bau- oder Infraarbeiten ausführt. Wer in Teilzeit oder kürzer als ein Jahr in den Niederlanden arbeitet, hat Anspruch auf eine Zahl Tage anteilig zu seiner geleisteten Arbeitszeit. • Nehmen der Tage: Der Arbeitgeber bestimmt, wann der Arbeitnehmer diese Tage nehmen kann. Er beachtet dabei die Wünsche des Arbeitnehmers, es sei denn, die Arbeit lässt das nicht zu. Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 9 • Sommerferien: Der Baustellenarbeiter darf im Sommer drei Wochen zusammenhängend Urlaub nehmen. Der UTA-Arbeitnehmer nimmt in Absprache mit dem Arbeitgeber auch drei Wochen zusammenhängend Urlaub, wenn das im Interesse des Unternehmens liegt. • Lohn/Gehalt: Der Arbeitgeber bezahlt für die in der Tabelle angeführten Tage den vereinbarten Lohn / Gehalt weiter. • Urlaubs- und Seniorentage am Ende des Arbeitsverhältnisses (Art. 20a-b): Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit in den Niederlanden beendet und Resturlaubstage hat, bezahlt der Arbeitgeber diese Tage aus, oder er ermöglicht dem Arbeitnehmer, diese vor seinem Austritt zu nehmen. Wenn dem Arbeitnehmer Urlaubstage fehlen, darf der Arbeitgeber die Differenz mit ihm aufrechnen. Urlaubs- und Seniorentage Baustellenarbeiter und UTA-Arbeitnehmer _____________________________________________________________________ Funktion/ Zahl der Urlaubstage pro Jahr Senioreninsgesamt Alter* gesetzlich übergesetzlich tage _____________________________________________________________________ Baustellenarbeiter bis 18 Jahre 18 bis einschl. 54 Jahre 55 bis einschl. 59 Jahre 60 Jahre oder älter 20 20 20 20 9 5 5 5 10 13 29 25 35 38 UTA-Arbeitnehmer bis 18 Jahre 20 7 27 18 bis einschl. 54 Jahre 20 5 25 55 bis einschl. 59 Jahre 20 5 9 34 60 Jahre oder älter 20 5 11 36 _____________________________________________________________________ * Der Arbeitnehmer, der dieses Alter erst unter dem Jahr vollendet, hat Anspruch auf eine anteilige Zahl Tage. Arbeitszeitverkürzungstage (Art. 36a-b) • Zahl der Tage: Der Baustellenarbeiter hat Anspruch auf 22 Arbeitszeitverkürzungstage pro Kalenderjahr. Davon sind 12 selbst bestimmbar. Der Arbeitgeber darf die restlichen 10 Tage festlegen. Der UTA-Arbeitnehmer hat Anspruch auf 15 Arbeitszeitverkürzungstage pro Kalenderjahr. Sie sind alle selbst bestimmbar. • Arbeit in Teilzeit oder während eines Teils des Jahres: Die angeführte Zahl der Arbeitsverkürzungstage gelten für den Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag für vierzig Stunden pro Woche, der ein volles Jahr in den Niederlanden Bau- oder Infraarbeiten ausführt. Für denjenigen, der in Teilzeit oder kürzer als ein Jahr in den Niederlanden arbeitet, gilt die Zahl der Arbeitsverkürzungstage anteilig zur geleisteten Arbeitszeit. • Lohn/Gehalt: Der Arbeitgeber bezahlt für die in der Tabelle angeführten Tage den vereinbarten Lohn / Gehalt weiter. • Arbeitszeitverkürzungstage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Art. 20a-b): Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit in den Niederlanden beendet und Arbeitszeitverkürzungstage übrig hat, muss er diese vor seinem Austritt nehmen. Wenn ihm Tage fehlen, darf der Arbeitgeber die Differenz nicht mit ihm aufrechnen. Feiertage (Art. 37) • Lohnfortzahlung: Bei den folgenden Feiertagen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung: an den beiden Weihnachtsfeiertagen, an Neujahr, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und Königstag (niederländischer Nationalfeiertag. Zum Feiern nicht christlicher religiöser Feiertage darf der Arbeitnehmer unbezahlte freie Tage nehmen. Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 10 • Befreiungstag: Einmal in fünf Jahren hat der Arbeitnehmer am 5. Mai Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das ist 2015, 2020, 2025 usw. der Fall. Sonderurlaub (Art. 38) • Drei Tage Lohnfortzahlung: Der Arbeitnehmer darf bei auβergewöhnlichen (Familien)umständen, wie Arztbesuch, Umzug, Hochzeit oder Hochzeitsjubiläum, Entbindung der Partnerin, Krankenhausaufenthalt eines Mitbewohners sowie Krankheit oder Tod eines Familienmitglieds Sonderurlaub nehmen. Pro Jahr zahlt der Arbeitgeber für höchstens drei solcher Tage den Lohn weiter. 2.4 Einkommen Begriffe (Art. 40) • Garantielohn: Das ist der Lohn, den der Arbeitgeber dem Baustellenarbeiter bezahlt. Die Beträge aus den Lohntabellen des CAO für die Baubranche gelten dabei als Untergrenze. • Vereinbarter Grundlohn: Das ist der Garantielohn plus die eventuelle Leistungszulage des Baustellenarbeiters. • Gehalt: Der fest vereinbarte Bruttobetrag pro Zeitraum, den der Arbeitgeber dem UTAArbeitnehmer bezahlt. Dieser Betrag ist exklusive Urlaubsgeld und anderer Zulagen, fest vereinbarter und variabler Gratifikationen, Jahresschlussprämien und Einmalzahlungen. Die Mindestbeträge aus den Gehaltstabellen des CAO für die Baubranche gelten dabei als Untergrenze. Funktionseinteilung Baustellenarbeiter (Art. 41a) • Funktionseinteilung: Der Arbeitgeber ordnet den Arbeitnehmer einer der Stellengruppen A bis einschl. E zu. Die Einteilung geschieht aufgrund der Aufgaben des Arbeitnehmers und der folgenden Funktionseinteilung. Einteilung in eine Stellengruppe A. Ungeschulte/geringqualifizierte Arbeit, Erfahrung nicht erforderlich, unterstützende Funktion. B. Einige fachspezifische Kenntnisse, geringes Maβ an Selbständigkeit, bei einfachen wiederkehrenden Arbeiten oftmals Selbständigkeit. C. Fachspezifisches Wissen, Fachbeherrschung und selbständiges Arbeiten. Das sind die echten Handwerker. D. Fachspezifisches Spezialwissen, selbständiges Arbeiten, oftmals Führungsaufgaben. E. Hochspezialisiertes Fachwissen, selbständiges Arbeiten, meistens Führungsaufgaben. Lohn Baustellenarbeiter (Art. 42a-c) • Lohntabellen: Die aktuellen Lohntabellen für Baustellenarbeiter sind auf www.NLconstruction.info zu finden. • Erläuterung: o 22 Jahr oder älter: Der Garantielohn für diesen Baustellenarbeiter ist in der Lohntabelle I angeführt. Ein abweichender Lohn gilt für denjenigen, der mindestens fünf Arbeitnehmer leitet (der Vorarbeiter; Lohntabelle II). o 16 bis einschl. 21 Jahre: Der Garantielohn dieses Baustellenarbeiters richtet sich nach seinem Alter und Ausbildungsniveau. Siehe Lohntabelle III. o Eintrittslohngruppe: Der Arbeitgeber darf dem Baustellenarbeiter im Alter bis 27 Jahre, der davor noch nicht in der Baubranche gearbeitet hat, während des ersten Jahres nach Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 11 der Eintrittslohngruppe von Lohntabelle IV entlohnen. Die Eintrittslohngruppe gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer eine Fachausbildung in der Baubranche absolviert oder diese abgeschlossen hat. Funktionseinteilung UTA-Arbeitnehmer (Art. 41b) • Funktionseinteilung: Der Arbeitgeber ordnet den Arbeitnehmer einer bestimmten Funktionsebene auf einer Funktionsleiter zu. Das geschieht aufgrund der Aufgaben des Arbeitnehmers und der folgenden Funktionseinteilung. Zuordnung einer Funktionsebene auf einer Funktionsleiter Die folgenden Funktionsleitern sind für UTA-Arbeitnehmer relevant: 1. Ausführung 2. Betriebsbüro 3. Arbeitsvorbereitung 4. Kalkulation 5. Planentwicklung, Konstruktionsbüro und Bauzeichnungsbüro 7. Einkauf 8. Verwaltung von Werkzeug und Geräten sowie Baustoffen 9. Wartung und Instandsetzung von Werkzeug und Geräten 10. Qualitätskontrolle Asphalt und/oder Beton 11. Verwaltung allgemein 12. Bau-/Werkverwaltung 17. Programmierung und Systemanalyse Je nach Funktionsleiter gibt es verschiedene Ebenen. Es ist die Ebene zu wählen, die am meisten der Stelle des Arbeitnehmers entspricht. Siehe Anlage 9b des CAO. Gehalt UTA-Arbeitnehmer (Art. 43) • Gehaltstabellen: Die aktuellen Gehaltstabellen für UTA-Arbeitnehmer sind auf www.NLconstruction.info zu finden. • Erläuterung: o Jede Funktionsebene hat eine Gehaltsgruppe mit einem Mindest- und einem Höchstlohn. Der Monatslohn, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, entspricht dem Mindestlohn oder liegt darüber. o Alter: 22 Jahre oder älter: Gehaltstabelle 1; 16 bis einschl. 21 Jahre: Gehaltstabelle 2. o Eintrittslohngruppe: Der Arbeitgeber darf den UTA-Arbeitnehmer in den folgenden Fällen nach der Eintrittslohngruppe der Gehaltstabelle 3 entlohnen: 22 Jahr oder älter und länger als acht Monate arbeitslos gewesen: höchstens ein Jahr; 16 bis einschl. 21 Jahre und der Funktionsebene 1 zugeordnet: während des ersten Jahres, in dem der Arbeitnehmer in der Baubranche arbeitet. Lohn-/und Gehaltserhöhungen (Art. 44) • Strukturelle Erhöhungen: Strukturelle Lohn- und Gehalterhöhungen aus dem CAO für die Baubranche gelten auch für den Arbeitnehmer, der bei einem ausländischen Unternehmen angestellt ist. Diese Erhöhungen sind in den oben angeführten Lohn- und Gehaltstabellen berücksichtigt. • Einmalleistungen: Der Arbeitnehmer hat auch Anspruch auf eventuelle Einmalleistungen aufgrund des CAO. Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 12 Leistungszulage Baustellenarbeiter (Art. 45) • Zusätzlich zum Garantielohn: Der Arbeitgeber darf dem Baustellenarbeiter eine Leistungszulage zuerkennen. Diese Zulage wird zusätzlich zu seinem Garantielohn gewährt. • Akkordarbeit: Der Arbeitgeber darf die Leistungszulage mit einem leistungsfördernden System verbinden. Über ein derartiges System müssen das Unternehmen und der Arbeitnehmer Einvernehmen erzielt haben, und es muss schriftlich festgelegt sein. • Im Prinzip nicht aufrechnen: Der Arbeitgeber darf die Leistungszulage nicht gegen eine Erhöhung des Garantielohns aufrechnen. Das ist jedoch gestattet, wenn es sich um eine Lohnerhöhung wegen der Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer höheren Stellengruppe handelt. Urlaubsgeld (Art. 46a-b) • Acht Prozent: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Urlaubsgeld von 8% seines vereinbarten Lohns / Gehalts. Lohnspezifizierung (Art. 49) • Bei jeder Lohnzahlung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Baustellenarbeiter bei jeder Lohnzahlung eine schriftliche Aufstellung des Bruttolohns zu geben, aufgeschlüsselt nach Garantielohn, Überstunden, Fahrtstunden, Vergütungen, Zuschläge (wie das Urlaubsgeld) und Ähnliche. 2.5 Sonstige Vergütungen und Zuschläge Fahrtkostenvergütung Baustellenarbeiter (Art. 50) • Für wen? Der Baustellenarbeiter hat Anspruch auf eine Fahrtkostenvergütung gemäβ der nachstehenden Tabelle, wenn er: o für den Pendelverkehr zwischen dem vorübergehenden Aufenthaltsort in den Niederlanden und der Arbeitsstätte täglich insgesamt über 15 Kilometer fahren muss und/oder; o während oder für seine Arbeit fahren muss. • Abweichende Fahrtkostenregelungen: Der Arbeitgeber kann mit seinem Betriebsrat eine abweichende Regelung vereinbaren, diese darf jedoch für den Arbeitnehmer per Saldo nicht ungünstiger sein. Fahrtkostenvergütung Baustellenarbeiter Fahrzeug Bemessungsgrundlage Betrag öffentliche Verkehrsmittel niedrigste Klasse 100% Fahrrad pro A rb e i t s t ag € 0,80 Moped pro km € 0,07 pro Tag (mindestens) € 0,89 Motorrad pro km € 0,22 Pkw pro km € 0,32 Fahrtzeitvergütung Baustellenarbeiter (Art. 51) • Für wen? Der Baustellenarbeiter, die auβerhalb des niederländischen Ortes arbeitet, an dem er sich vorübergehend aufhält, hat Anspruch auf eine Vergütung der Stunden, die er für den Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 13 täglichen Pendelverkehr zwischen diesem Aufenthaltsort und der Arbeitsstätte aufwenden muss. Das gilt nicht für die erste Fahrtstunde pro Tag. • Ausnahme erste Fahrtstunde: Die erste Fahrtstunde wird jedoch vergütet, wenn der Arbeitnehmer einen Pkw fährt, in dem er einen oder mehrere Kollegen mitnimmt. • Vergütung per Stunde: Die Fahrtstundenvergütung entspricht dem Garantiestundenlohn des Arbeitnehmers. • Fahrzeuge: Die Fahrtzeitvergütung gilt für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit einem eigenen Fahrzeug und einem Fahrzeug, das der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. • Festlegen der Fahrtzeit: Als Fahrtzeit für die öffentlichen Verkehrsmittel gilt der Fahrplan. Bei anderen Verkehrsmitteln wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer die folgende Kilometerzahl pro Stunde zurücklegen kann: zu Fuβ 5 km, mit dem Fahrrad 15 km, Moped 25 km, Motorrad 40 km. Für Fahrten mit dem Pkw gilt eine Normregelung, in der von der schnellsten Strecke zur Arbeitsstätte und zurück ausgegangen wird. Siehe die folgende Tabelle. • Schlechtwetter: Der Arbeitnehmer hat auch bei Schlechtwetter Anspruch auf Fahrzeitvergütung. Das gilt nicht, wenn er zuvor wissen konnte, dass er nicht zur Arbeit gehen brauchte. • Abweichende Fahrzeitregelungen: Der Arbeitgeber kann mit dem Betriebsrat eine abweichende Regelung vereinbaren, diese darf jedoch für den Arbeitnehmer per Saldo nicht ungünstiger sein. Ermittlung der Fahrtzeit b e i P k w - N u t z u n g ( Baustellenarbeiter) Pendelverkehr: e i n f a c h in km zu vergütende Fahrtzeit pro Tag Mitfahrer oder allein fahrender Arbeitnehmer* 0 Arbeitnehmer, der Kollege(n) mitnimmt über bis einschlieβlich 0 km 25 km 25 km 50 km ausgehend von 60 km/ Stunde (max. 0,8 Stunde) ausgehend von 60 km/Stunde 50 km 59 km 1,0 2,0 59 km 70 km 1,2 2,2 70 km 81 km 1,4 2,4 81 km 92 km 1,5 2,5 92 km 105 km 1,8 2.8 oder mehr tatsächliche Fahrtzeit** tatsächliche Fahrtzeit** 105 km ausgehend von 60 km/Stunde * Die erste Fahrtstunde ist hier bereits abgezogen. ** Mit einem Minimum von 1,8 Stunden. Fahrerzuschlag Baustellenarbeiter (Art. 52) • Zuschlag pro Tag: Der Arbeitgeber bezahlt dem Baustellenarbeiter einen Fahrerzuschlag gemäβ der nachstehenden Tabelle, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: o der Arbeitnehmer nimmt auf Wunsch des Arbeitgebers einen oder zwei Kollegen mit oder hat das in der Praxis mindestens zwei Wochen lang getan; o der Pkw ist nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Fahrerzuschlag Baustellenarbeiter einfach Zuschlag pro Tag 0 - 30 km € 6 31 - 65 km € 9 Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 14 über 65 km € 12 Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 15 Prämie schadenfreies Fahren Baustellenarbeiter (Art. 53) • Nur in Fahrerfunktionen: Der Baustellenarbeiter in einer Fahrerfunktion, der ein Quartal lang ohne Schaden durch seine Schuld gefahren hat, hat Anspruch auf eine Prämie für schadenfreies Fahren. • Beträge: Im ersten Quartal beträgt die Prämie € 10,57. Im nächsten schadenfreien Quartal kommen € 1,24 hinzu. Der Höchstbetrag ist € 12,91 pro Quartal. Nach einem Schaden durch Schuld des Arbeitnehmers, fällt die Prämie auf € 10,57 zurück. • Bonus: Nach drei Jahren schadenfreies Fahren erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zur Prämie einen Bonus von € 18,20 pro Jahr. Fährt er danach weiterhin schadenfrei, erhält er den Bonus jedes Jahr. Fahrtkosten UTA-Arbeitnehmer (Art. 54) • Vollständige Vergütung: Der Arbeitgeber vergütet die Fahrtkosten des UTAArbeitnehmers, der im Auftrag des Arbeitgebers auβerhalb seiner Stammarbeitsstätte arbeitet. • Betrag pro Kilometer: Wenn der Arbeitgeber meint, dass der Arbeitnehmer mit seinem eigenen Pkw oder Motorrad fahren muss, gewährt er dafür eine Kilometervergütung von € 0,32 (Pkw) oder € 0,22 (Motorrad). • Sonstige Fälle: Der Arbeitnehmer, der nicht unter die obigen Regelungen fällt, hat für die Fahrt zwischen seinem vorübergehenden Aufenthaltsort in den Niederlanden und der Arbeitsstätte Anspruch auf eine Vergütung von € 0,19 pro km. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber betriebseigene Beförderung oder eine Netzkarte für öffentliche Verkehrsmittel für den Arbeitnehmer geregelt hat. Auswärtige Tätigkeiten Baustellenarbeiter (Art. 55) • Aufenthaltskosten: Solange der Baustellenarbeiter so weit von seinem Wohnort entfernt arbeiten muss, dass er nicht täglich nach Hause fahren kann, ist der Arbeitgeber für seine Verpflegung, angemessene Unterkunft und andere für seinen Aufenthalt notwendigen Sachen verantwortlich. Der Arbeitgeber kann das selbst regeln und bezahlen, darf dieses jedoch auch dem Arbeitnehmer überlassen und ihm die Kosten vergüten. Auch wenn der Arbeitgeber alles selbst regelt und bezahlt, hat er dem Arbeitnehmer eine Vergütung für Verpflegung von € 6,65 pro Tag zu gewähren. Persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung und Werkzeug Baustellenarbeiter (Art. 56) • Persönliche Schutzausrüstung: Der Arbeitgeber stellt dem Baustellenarbeiter kostenlos die gesetzlich verpflichtete Schutzausrüstung zur Verfügung. • Arbeitskleidung: Der Arbeitgeber kann die erforderliche Arbeitskleidung kostenlos zur Verfügung stellen. Unterlässt er das, hat der Baustellenarbeiter Anspruch auf eine finanzielle Vergütung. Siehe die folgende Tabelle. Der Arbeitgeber, der bei Frost weiterarbeiten lässt, stellt dem Arbeitnehmer kostenlos Kälteschutzkleidung zur Verfügung. • Eigenes Werkzeug: Wenn der Arbeitgeber meint, dass der Arbeitnehmer sein eigenes Werkzeug anwenden soll, erhält der Arbeitnehmer dafür pro gearbeitetem Tag die folgenden Nettovergütungen: Zimmermann oder Straβenarbeiter € 0,75; Maurer oder Fliesenleger € 0,54. Vergütung von Arbeitskleidung Baustellenarbeiter Art der Kleidung Nettovergütung pro gearbeitetem Tag Arbeitskleidung € 0,87 Arbeitskleidung für den Rammbetrieb € 0,95 Stiefel € 0,54 Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 16 ausschlieβlich Kniestiefel € 0,43 Zuschlag Steinsetzerarbeit Baustellenarbeiter (Art. 57) • € 7,91 pro Woche: Der Baustellenarbeiter, der Steinsetzerarbeit an Deichen oder entlang der Küste verrichtet, erhält einen Zuschlag von € 7,91 pro Woche. Das gilt auch für Faschinenbau. 2.6 Sicherheit und Gesundheit Besondere Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen (Art. 70a-c) • Beispiele: Der CAO für die Baubranche enthält einige besondere Sicherheits- und Arbeitsschutzregeln. Einige Beispiele: • Persönliche Schutzausrüstung (Schutzhelm, Sicherheitsschuhe u.Ä.): Der Arbeitgeber stellt sie kostenlos zur Verfügung. Der Arbeitnehmer, der auf einer Baustelle arbeitet, muss sie tragen. • Gefährliche Stoffe: Der Arbeitnehmer darf stark verschmutzende Arbeit ablehnen, wenn der Arbeitgeber nicht für ausreichend Schutz sorgt. • Rolle des Bauführers: Wenn mit gefährlichen Stoffen und Produkten gearbeitet wird, muss der Bauführer über eine Liste dieser Stoffe/Produkte und die diesbezüglich zu ergreifenden Schutzmaβnahmen verfügen. • Verboten: Das Verarbeiten von Asbest oder Teer ist grundsätzlich verboten. Das gilt auch für lösungsmittelreiche Produkte bei Innenarbeiten. • Hebetätigkeiten: Der Baustellenarbeiter darf in jedem Fall nicht mehr als 25 kg heben. Wenn er Mauersteine zum Mauern oder Kleben von 14 kg oder mehr verarbeitet, muss er dazu Hilfsmittel anwenden. • Zugluftfreie Innenarbeit: Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass der Baustellenarbeiter Innenarbeit in der Zeit vom 1. September bis zum 1. Mai so viel wie möglich zugluftfrei ausführen kann. • Straβenarbeiten: Diese darf der Baustellenarbeiter erst ausführen, wenn er einen Lehrgang über sicheres Arbeiten absolviert hat. • Jugendliche: Ein Baustellenarbeiter unter 18 Jahren darf keine Überstunden leisten, nicht bei Rammgerüsten arbeiten und keine Akkordarbeit verrichten. Sicherheit bei versetzten Arbeitszeiten Infra Baustellenarbeiter (Art. 71) Für infrastrukturelle Arbeiten, die abends und nachts in versetzten Arbeitsstunden ausgeführt werden, gelten auβerdem die folgenden Sicherheitsmaβnahmen: • Informieren des Arbeitnehmers: Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass der Baustellenarbeiter vor Arbeitsbeginn über die Sicherheitsvorschriften unterrichtet ist. • Sicherheitsweste verpflichtet: Bei Straβenarbeiten muss der Arbeitnehmer eine Sicherheitsweste tragen. • Straβensperrung: Der Straβenabschnitt, an dem gearbeitet wird, muss vollständig für den Verkehr gesperrt sein. • Nachtfrost: Bei Nachtfrost darf der Arbeitnehmer ausschlieβlich dringende Arbeiten ausführen. Die Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers müssen gewährleistet sein. Schlechtwetter Baustellenarbeiter (Art. 73) • Beurteilung: Der Arbeitgeber beurteilt in angemessener Absprache mit den beteiligten Arbeitnehmern, ob das Wetter zu schlecht ist, oder ob es zu dunkel ist, um arbeiten zu können (Schlechtwetter). Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 17 • Winterwetter: Wenn der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer bei Winterwetter keine Einvernehmen über die Frage erzielen können, ob es Schlechtwetter ist, gilt das Folgende. Der Arbeitnehmer, der im Freien arbeitet, darf dann unter bestimmten Umständen selbst die Arbeit einstellen. Diese Bedingungen sind: - die gefühlte Temperatur ist -6 Grad Celsius oder niedriger (es braucht nicht unbedingt zu frieren) und/oder - es friert, und ein oder mehrere der folgenden Umstände tritt ein: - der Arbeitgeber hat keine Kälteschutz-/Wetterschutzkleidung zur Verfügung gestellt; - die Baustraβen oder Laufwege auf der Baustelle sind nicht begehbar; - es liegt eine Schneeschicht, die nicht mit einfachen Mitteln (wie einem Besen oder Schneeschieber) geräumt werden kann. Wenn um 10.30 Uhr eine der vorgenannten Voraussetzungen immer noch gilt, darf der Arbeitnehmer nach Hause gehen. • Zweifel? Im Zweifelsfall oder ob an einem bestimmten Wintertag gearbeitet werden soll oder nicht, können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auf www.weerverlet.nl nachsehen. Derjenige, der keinen Computer oder Smartphone zur Hand hat, kann die Telefonnummer 085 / 4010733 anrufen. Dieser Service von CAO-Vertragspartnern für die Baubranche ist ausschlieβlich in der niederländischen Sprache verfügbar. • Gerüstbau: Bei einer gefühlten Temperatur von -6 Grad Celsius oder niedriger darf ein Gerüstbauer per Tag höchstens vier Einheiten von eineinhalb Stunden Auβenarbeiten ausführen. Dazwischen hat er eine (bezahlte) Aufwärmpause von mindestens einer Viertelstunde. Der Arbeitgeber darf diesen Arbeitnehmer auch für Innenarbeiten im Industriegerüstbau einsetzen. Lohn/Gehalt bei Schlechtwetter (Art. 73 und 74) • Fortzahlung: Der Arbeitgeber zahlt für die Schlechtwettertage den vereinbarten Lohn / Gehalt weiter. Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 18 3. CAO-Vertragspartner für die Baubranche Arbeitgeberorganisationen • Bouwend Nederland: www.bouwendnederland.nl • Aannemersfederatie Nederland Bouw en Infra: www.aannemersfederatie.nl • NVB Vereniging voor ontwikkelaars & bouwondernemers: www.nvb-bouw.nl • Vereniging van Waterbouwers: www.waterbouwers.nl Arbeitnehmerorganisationen • FNV Bouw: www.fnvbouw.nl • CNV Vakmensen: www.cnvvakmensen.nl Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 19 Impressum Der Text dieser Publikation ist in mehreren Sprachen verfügbar auf www.NLconstruction.info. Herausgeber Im Auftrag der Vertragspartner des CAO für Baubranche: Technisch Bureau Bouwnijverheid, Harderwijk, Niederlande Redaktion Joyce van Dongen (Technisch Bureau Bouwnijverheid) und Teun Baak (Tekst & Beleid bv, Bleiswijk) Übersetzung Übersetzungsbüro „De Drechtsteden” Layout Mieneke van der Wekken (Studio Tof! Swifterbant) Mai 2014 Aus dem Text dieser Publikation können keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Entsendung von Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche 20