Ärzte Zeitung, 27.01.2006 Arzthelferin stellte aus Versehen ein falsches Insulin-Rezept aus Diabetikerin erhielt Sofort-Insulin statt Misch-Insulin / Irrtum wurde zunächst nicht bemerkt Ein Kollege kontrolliert mit einer Praxisassistentin die Einträge in einer Patientenkartei. Foto: Klaro Eine Kollegin berichtet von einer 76jährigen Patientin: Was ist passiert? Anfang Juni wurde versehentlich statt Misch-Insulin ein Alt-Insulin (Sofort-Insulin) rezeptiert. Der Fehler wurde erst am 10. August entdeckt. Was war das Ergebnis? Patientin hatte schlechte Blutzucker-Werte. Mögliche Gründe? In der Pharma-Software uneindeutige Veränderung der Medikamenten-Liste. Wie hätte man das Ereignis verhindern können? Mehr Sachkenntnis der Arzthelferin oder stärkere Kontrolle durch die Praxisinhaberin bei der Unterschrift des Rezeptes. Welche Faktoren trugen Ihrer Meinung nach zu dem Fehler bei? Ausbildung, Training, Medikamente und Kommunikation. Was Kollegen vorschlagen Kollegen haben unter www.jeder-fehler-zaehlt.de kommentiert: Mal eben kurz für den Kollegen... Glück gehabt; hätte auch Hypoglykämien geben können; noch schwieriger als bei eigenen Patienten find ich das "kurz mal eben für den Kollegen" in der Gemeinschaftspraxis. "Patient hat schon neuen Termin" ist die Aufforderung, schnell zu signieren. Sehr hilfreich, wenn man das ungeprüft zwischen Tür und Angel unterschreibt - ohne sich zu vergewissern. Natürlich sind in der Anmeldung auch eben gerade alle PCs belegt... Also trotzdem Augen auf und kritisch hinterfragen. Trotzdem bleibt das ein Problem, auch der Zeit. sandy Wer unterschreibt? Arzthelferin stellte aus Versehen ein falsches Insulin-Rezept aus 2 von 2 http://www2.aerztezeitung.de/docs/2006/01/27/015a1101.asp?nproduc... Thema Gemeinschaftspraxis: Bei uns gibt es die Absprache, nur den jeweils behandelnden Arzt die Wiederholungsrezepte unterschreiben zu lassen, auch wenns oft unbequem ist. Bei begründeten Ausnahmen (Abwesenheit) besondere Aufmerksamkeit. Dennoch: sicher eines der größten Fehlerpotentiale in hausärztlichen Praxen. rc Neuverordnung macht nur der Arzt Dieser Fehler ist Folge falscher Arbeitsteilung. Eine Helferin sollte nur als Dauermedikamente gezeichnete Mittel mit der Wiederholungsfunktion verordnen dürfen. Weitergehende Verordnungen sind Arztsache. Eine Arbeitsteilung wie hier provoziert sicherlich häufiger ähnliche Fehler. Es ist vielleicht mühsam, jedesmal bei Neuverordnungen oder Änderungen einen Arzt-Patient-Kontakt herzustellen, aber dafür haben wir Ärzte auch eine andere Ausbildung. Kurz: Zu viel delegieren oder nicht selber machen geht in die Hose. Anonymus Copyright © 1997-2006 by Ärzte Zeitung 27.01.2006 13:06