1. Januar 2015 Seite 1 Einkaufs- und Zahlungsbedingungen der BIT GRAPHIK – Büro für Marketing und Werbung - Bernd Giesser. 1. Allgemeines Bestellungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich erteilt worden sind. Gegenstände, die nach Layouts, Muster, Entwürfen oder Sonstigem durch BIT GRAPHIK erstellten Daten angefertigt wurden, dürfen anderen Firmen als BIT GRAPHIK weder angeboten, zugänglich gemacht, unentgeltlich weitergegeben noch verkauft werden. 2. Bestätigung Wir bitten sofort um Ihre Erklärung zur Auftragsannahme. Bitte bestätigen Sie hierbei noch einmal den in unserer Bestellung vermerkten Liefertermin. Sollte BIT GRAPHIK eine solche Annahme der Bestellung nicht erhalten, betrachten wir die Bestellung zu den vorgeschriebenen Preisen und den Einkaufs-Bedingungen der BIT GRAPHIK als von Ihnen angenommen. Lieferantenbedingungen gelten nur, insoweit sie von uns schriftlich anerkannt sind. 3. Vorbehalt Wir sind zu Änderungen der Bestellung jederzeit berechtigt. Ändern sich hierdurch die Kosten des Lieferanten und/oder die für die Vertragserfüllung notwendige Lieferfrist, so erfolgt eine angemessene Berichtigung des Kaufpreises und /oder der Lieferfrist. Etwaige Berichtigungsvorlagen des Lieferanten müssen vor Durchführung der Änderungen von BIT GRAPHIK schriftlich anerkannt werden. 4. Annullierungen Wir behalten uns vor, diese Bestellung aus wichtigem Grund ganz oder teilweise zu annullieren. Mit dem Zugang unserer entsprechenden schriftlichen Anzeige ist der Lieferant verpflichtet die Arbeit einzustellen. BIT GRAPHIK verpflichtet sich, den vereinbarten Preis von fertig gestellten und angenommenen Waren zu bezahlen, sowie dem Lieferanten die Kosten für teilweise fertig gestellte Gegenstände oder für zur Erfüllung der Bestellung bereitgestelltes Halbmaterial zu erstatten. 5. Lieferzeit Der vorgeschriebene Liefertermin muss wie festgesetzt pünktlich eingehalten werden. Durch verspätete Lieferung nötig werdende Eilfracht oder sonstige Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Verzögerungen die infolge besonderer Umstände eintreten können, müssen rechtzeitig angezeigt werden. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins hat BIT GRAPHIK das Recht, von der Bestellung zurück zu treten und anderweitig Ersatz zu beschaffen und etwaige Preisunterschiede dem Lieferanten in Rechnung zu stellen. 6. Versand und Gefahrenübertragung Alle Sendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Jede Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware trät der Lieferant bis zum Eintreffen der Ware bei BIT GRAPHIK unbeschadet der Regelung über den Übergang des Eigentums. Verpackungen werden nur bezahlt, wenn eine Vergütung dafür ausdrücklich vereinbart wurde. 7. Gewährleistung Der Lieferant übernimmt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, für seine Lieferung die Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Lieferant ist darüber hinaus verpflichtet, für untaugliche oder schadhafte Ware auch ohne rechtzeitige Mängelrüge auf Anforderung nach unserer Wahl umgehend kostenlos und frachtfrei Ersatz zu liefern, die Mängel zu beseitigen oder volle Gutschrift zu erstellen. Mängelrügen gelten als rechtzeitig, wenn sie innerhalb vier Wochen nach Eingang der Ware geltend gemacht werden. Durch die Zahlung wird die Gewährleistung des Lieferanten und unser Recht zur Mängelrüge nicht beeinflusst. 8. Rechnungen Rechungen sind uns sofort nach erfolgter Lieferung einzureichen. Sie müssen Auftragsnummer und Datum enthalten. Erstellt der Lieferant die Rechnung nicht gleichzeitig mit dem Versand der bestellten Ware, so laufen die Zahlungsfristen erst vom Eingangstag der Rechnung an. 9. Zahlungen Rechnungen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Erhalt und Prüfung der Ware innerhalb 30 Tagen netto oder innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto gezahlt. Die Zahlungen erfolgen einmal wöchentlich, wobei alle in dieser Woche fälligen Rechnungen berücksichtigt werden. 10. Erfüllungsort Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und alle sonstigen Rechte ist Überlingen. Gerichtsstand ist Überlingen.