Studienwoche Zweites Vatikanisches Konzil Katholisch

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Donnerstag, 6. Dezember
„Bildung“ auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil – Fehlanzeige?
Das Wort „Bildung“ im Sinne der abendländischen philosophischen Bildungsdiskussion ist der katholischen Tradition zunächst
fremd. Es erscheint in dieser Bedeutung weder in den Texten der
großen Katechismen, z.B. des Weltkatechismus, noch in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils. „Bildung“ im Sinne der
Konzilstexte, z.B. der Erklärung Gravissimum Educationis, scheint
(als formatio bzw. instructio) gleichbedeutend mit katechetischer
Unterweisung, mit Annahme und Übernahme kirchlicher Lehre. Ist
eine „Bildung“ als Erwerb freier Entscheidungsfähigkeit und Mündigkeit ein Fremdwort für das Konzil? Oder gibt es konziliare Spuren eines zeitgemäßen Bildungsverständnisses?
Prof. Dr. Reinhold Boschki
Do., 8.30-10 Uhr, Hörsaal XVI
Die Pastoralkonstitution ist der „Schlüssel zum Konzil“
Elmar Klinger bezeichnete die Pastoralkonstitution Gaudium et
Spes als den „Schüssel zum Konzil“, als seine „Magna Charta“ und
als das „hermeneutische Prinzip des Konzils“. Anhand ausgewählter Passagen werden im Rahmen der Vorlesung „Kirche – Kultur –
Welt“ die neuen Verhältnisbestimmungen herausgearbeitet. Das
betrifft die Verknüpfung von Dogmatik und Pastoral ebenso wie
die neue Relationierung von Kirche und Welt. Herangezogen werden dabei das Vorwort (GS 1-3 mit der Fußnote zum Titel) und die
Einführung (GS 4-11) der Konstitution. Die Beschäftigung mit den
Konzilstexten ist dabei kein Selbstzweck, sondern wird geleitet von
der Frage: Haben die Aussagen der Pastoralkonstitution eine Relevanz für die gegenwärtige Pastoral?
Prof. Dr. Jörg Seip
Do., 10-12 Uhr, Hörsaal VII
Der Katakombenpakt
Ein „geheimes“ Vermächtnis des Zweiten Vatikanischen Konzils
Am 16. Dezember 1965 – drei Wochen vor Abschluss des II. Vatikanischen Konzils – trafen sich in den Domitilla-Katakomben außerhalb Roms 40 Bischöfe aus der ganzen Welt und unterzeichneten
ein Dokument über eine „Kirche der Armen“, das bis heute nahezu
unbekannt geblieben, aber aktueller denn je ist: den sogenannten
Katakombenpakt.
Pfr. em. Norbert Arntz wird als Gastreferent dieses „geheime“
Vermächtnis des Zweiten Vatikanischen Konzils vorstellen und in
seiner Aktualität für heute diskutieren. Lange Zeit hat er in Lateinamerika gelebt und gearbeitet sowie Werke von BefreiungstheologInnen ins Deutsche übersetzt. Er ist Mitarbeiter im Institut für
Theologie und Politik, Münster, sowie in der Kath. Kirchengemeinde Hl. Dreifaltigkeit in Kleve/Niederrhein.
Pfr. em. Norbert Arntz
Moderation: Prof. Dr. Martin Ebner
Do., 10.30-12 Uhr, Hörsaal XV
Kontinuität oder Bruch? Die Bewertung der Liturgiereform des
Zweiten Vatikanischen Konzils im Licht der Liturgiegeschichte
Mit der Wiedereinführung der älteren Form der römischen Liturgie
im Jahr 2007 verbindet sich die Frage nach dem Traditionsprinzip
der Kirche: Gibt es eine sukzessive Fortentwicklung, die auch Spannungen und Brüche beinhalten kann, oder bedeutet „organische
Liturgieentwicklung“ die Gleich-Gültigkeit aller geschichtlichen
Ausdrucksformen? Anhand einiger Beispiele früherer Reformen soll
verdeutlicht werden, dass die Alternative „Kontinuität oder Bruch“
den Sachverhalt nicht trifft, da sie die theologische Mitte christlichen Gottesdienstes außer Acht lässt.
die „Traditionalisten“ und von Kard. Bea für die „Fortschrittlichen“
angeführt wurden. Erst gegen Ende des Konzils, am 18.11.1965, wurde Dei Verbum als ein für beide Seiten annehmbares Kompromissdokument – mit nur 6 Gegenstimmen – verabschiedet.
Die Anwege zu diesem Dokument (z.B. Divino Afflante Spiritu von
1943 und die Lehrverbote von Professoren des Päpstlichen Bibelinstituts zu Beginn des Konzils) und die weiteren Perspektiven werden
ebenfalls Gegenstand der Überlegungen sein.
Prof. Dr. Ulrich Berges
Do., 16-18 Uhr, Hörsaal VII
Prof. Dr. Albert Gerhards
Do., 12-13 Uhr, Hörsaal XI
Freitag, 7. Dezember
Offenbarung als Selbstoffenbarung Gottes. Der Beitrag von
Dei Verbum für die Wesensbestimmung christlichen Glaubens
Zum Verständnis von Würde
im Kontext des Zweiten Vatikanischen Konzils
Im Rahmen des Proseminars „Grundkurs des Glaubens“ soll es in
der Studienwoche um eine Einordnung und Analyse der Dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung Dei Verbum gehen (bes. DV 2-6). Denn der Offenbarungsbegriff gilt als zentrales
Prinzip neuzeitlicher Theologie und gibt zugleich Aufschluss über
das Spezifikum christlichen Glaubens. Im theologischen Diskurs hat
sich in den vergangenen Jahrzehnten die These durchgesetzt, dass
Dei Verbum das sogenannte „instruktionstheoretische“ Modell zugunsten eines kommunikationstheoretischen Konzeptes korrigiert,
wenn nicht ersteres durch letzteres ersetzt hat: Offenbarung ist
nicht mehr auf die Mitteilung von Lehren (Instruktion) zu reduzieren; vielmehr zielt dieser Begriff auf ein Geschehen, in dem Gott
nicht etwas, sondern sich selbst (sein Wesen) erschließt. Welche
Voraussetzungen aber liegen beiden Offenbarungsmodellen zugrunde und welche Konsequenzen folgen aus ihnen jeweils für das
Zentrum christlichen Glaubens sowie für den menschlichen Glaubensakt? Und kann man im Hinblick auf die verschiedenen akzentuierten Offenbarungsvorstellungen wirklich von einem radikalen
Paradigmenwechsel sprechen, wie es die Wirkungsgeschichte von
Dei Verbum teilweise nahelegt?
In den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils ist an wenigen,
dafür aber richtungsweisenden Stellen die Rede von der Würde der
menschlichen Person: vom wachsenden „Bewusstsein der erhabenen Würde, die der menschlichen Person zukommt, da sie die ganze
Dingwelt überragt und Träger allgemeingültiger sowie unverletzlicher Rechte und Pflichten ist“ (GS 26), von der Würde der Person im
Zusammenhang ihrer Freiheit, deren Forderungen die menschliche
Vernunft durch die Erfahrung der Jahrhunderte zwar vollständiger
erkannt hat, die aber ihre Wurzeln in der göttlichen Offenbarung
hat (vgl. DH 9). Andererseits beinhaltet die Achtung der menschlichen Person auch den Schutz vor entwürdigenden Verhaltensweisen und Verhältnissen, welche die Täter weit mehr in ihrer sittlichen
Substanz tangieren als die Opfer (vgl. GS 27). Damit steht das Würdeverständnis in einer Spannung zwischen Unantastbarkeit und
Verletzlichkeit, wie sie im Horizont auch der heutigen ebenso umfangreichen wie differenzierten und kontroversen Würdediskussion steht. Auf diesem Hintergrund sollen wichtige Passagen aus
Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils, in denen von der Würde
die Rede ist, in den Blickpunkt gestellt und interpretiert werden.
Prof. Dr. Karl-Heinz Menke durch WMA Magnus Lerch
Do., 14-16 Uhr, Seminarraum Dogmatik 3.017 (Kath.-Theol. Fakultät)
Prof. Dr. Gerd Höver
Fr., 8-10 Uhr, Bibliothek AT/NT 2.012 (Kath.-Theol. Fakultät)
Das Zweite Vatikanum und die Bibelwissenschaften –
Anwege, Konflikte, Perspektiven
Ein jüdisches Aggiornamento –
Reformdebatten im Judentum der frühen Moderne
Das Zweite Vatikanum hat äußerst hart um die Position der Bibelwissenschaften in der Glaubensvermittlung gerungen. Dies
geschah, weil das Verhältnis von Schrift (und ständig erneuerter
Schriftdurchdringung) und Tradition so umkämpft war. Dieses
letztlich ungelöste Verhältnis von Schrift und Tradition hat die
Dogmatische Konstitution Dei Verbum zu einem Streitobjekt des
Konzils werden lassen. Das am 14.11.1962 vorgelegte Schema de fontibus revelationis wurde von einer großen Anzahl von Konzilsvätern
scharf angegriffen und von Johannes XXIII nur eine Woche später
eingezogen. Der Papst setzte daraufhin eine Arbeitskommission
ein, die von den Führern der beiden Positionen, Kard. Ottaviani für
Zentrale Themen, die auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil verhandelt wurden – Reform der Liturgie, die Rezeption der Moderne,
das Verhältnis zu anderen Religionen, die Neufassung des Offenbarungsbegriffs – standen rund 150 Jahre früher auf der Tagesordnung
der jüdischen Reformbewegung. Der Vortrag stellt die Themen und
Kontroversen vor. Nicht zu unterschlagen ist die ernüchternde Einsicht, dass die katholische Kirche sich dem Judentum zu einem Zeitpunkt öffnete, als die Dialogpartner in Europa, die über 100 Jahre
auf Antworten warteten, emigriert oder ermordet waren.
Prof. Dr. René Buchholz
Fr., 10-12 Uhr, Hörsaal XVII
Samstag, 8. Dezember
Doktorandentag der Fakultät
Das Zweite Vatikanische Konzil – 50 Jahre danach
Ort: Hörsaal VIII
9.30 Uhr
10-10.15 Uhr
10.15-11.15 Uhr
Stehcafé
Einführung Prof. Karl-Heinz Menke
Prof. Peter Walter (Freiburg)
Vortrag I: Kontinuität oder Diskontinuität? Das Zweite Vatikanum im
Kontext der Theologiegeschichte
Seit dem Abschluss des Konzils wird über seine Deutung gestritten.
Der Vortrag möchte zeigen, dass die dabei übliche Schwarz-WeißMalerei zu kurz greift und dem Konzil nicht gerecht wird. Die Einordnung des Konzils in den Kontext der Theologiegeschichte lässt
ein differenzierteres Bild erkennen.
11.30-12.45 Uhr Gruppenarbeit
13-14 Uhr
Mittagessen
14.15-15.15
Prof. Peter Walter (Freiburg)
Vortrag II: Das Konzil in seinen grundlegenden Dokumenten. Ein
Beitrag zur Konzilshermeneutik
Die 16 vom Konzil verabschiedeten Dokumente sind in ihrer inhaltlichen Vielfalt kaum zu überschauen, aber sie lassen sich, wenn man
den vom Konzil selbst gegebenen Schwerpunktsetzungen folgt, im
Zusammenhang lesen. Im Mittelpunkt stehen die vier Konstitutionen über die Liturgie, die Kirche, die Offenbarung und die Kirche in
der Welt von heute. Die weiteren Texte nehmen Teilaspekte auf und
vertiefen sie.
15.30-16.30 Uhr Gruppenarbeit
16.45-17.30 Uhr Zusammenfassende Anmerkungen
Der Doktorandentag steht allen Interessenten offen.
Katholisch-Theologische Fakultät
Regina-Pacis-Weg 1a
53113 Bonn
http://www.ktf.uni-bonn.de
Layout: Martin Rademacher (www.quadratdesign.de)
Bildnachweis: Konzilsaula; Apostolisches Schreiben Humanae salutis
(Erzbischöfliches Archiv München)
Studienwoche
Zweites Vatikanisches Konzil
Katholisch-Theologische Fakultät
der Universität Bonn
3. – 8. Dezember 2012
Wie das Konzil mit dem Thema umgeht, ob seine Einschätzung vor
50 Jahren zu den neuen Lebensformen heute noch Aktualität besitzt, wie nah die Kirche in den Städten an der Kultur ist und wie
groß ihr Einfluss auf die säkulare städtische Kultur eigentlich ist, soll
in der Einheit erarbeitet und diskutiert werden. Es empfiehlt sich,
zuvor entsprechende Aussagen von GS (s.o.) zu lesen.
Einführung
Von dem 2011 verstorbenen Befreiungstheologen José Comblin
stammt das vernichtende Urteil: „Das Zweite Vatikanische Konzil
kam zu spät. Es gab Antworten auf Probleme von 1900.“ (Conc 41
[2005] 308). Comblin ist der Ansicht, ein fünfzig Jahre früher einberufenes Konzil, das den Antimodernismus der Jahrhundertwende
aufgefangen und fünfzig Jahre früher Brücken zu den anderen Konfessionen und Religionen, zu den gesellschaftlichen Veränderungen
und zur naturwissenschaftlichen Anthropologie geschlagen hätte,
würde genau das verhindert haben, was wir heute überall beklagen:
die Krise der Kirche und wohl auch des katholischen Glaubens.
Stefanie Höltgen
Mo., 16-18 Uhr, Seminarraum Dogmatik 3.017 (Kath.-Theol. Fakultät)
Nostra Aetate – ein kleines, aber bedeutendes Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils aus jüdischer und christlicher Sicht
Wie kaum ein anderes Dokument hat die kleinste Verlautbarung
des Zweiten Vatikanischen Konzils eine Wirkungsgeschichte über
die Grenzen der Kirche hinaus entfaltet. Angesichts der immer
pluraler werdenden Welt haben es manche als das wichtigste Dokument des Konzils bezeichnet, gleichzeitig wird es von extrem
konservativen Kreisen am rechten Rand der katholischen Kirche abgelehnt. Prof. Krochmalnik wird das Dokument aus jüdischer Sicht
interpretieren sowie dessen Stärken und Schwächen aufzeigen.
Prof. Henrix wird die kontroversen Entwicklungen auf dem Konzil
beim Zustandekommen der Erklärung und die Konsequenzen des
Textes in den Jahrzehnten nach dem Konzil aufzeigen. Einmal mehr
kann sich zeigen, dass die Aufgaben, die Nostra Aetate an Kirche und
Theologie stellt, noch längst nicht eingelöst sind.
Ist das Konzil wirklich zu spät gekommen? Waren seine Verlautbarungen zur Religionsfreiheit, zum Judentum, zur Ökumene, zur
Einheit der Menschheit Botschaften, die ihrer Zeit hinterher liefen?
Oder hat Papst Benedikt XVI. recht, wenn er vermutet, dass die zukunftsweisende Kraft der Konzilsdokumente noch gar nicht recht
erkannt, geschweige denn zur Wirkung gekommen ist?
Die Katholisch-Theologische Fakultät will aus Anlass der Fünfzigjahrfeier der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils in einer
Studienwoche vom 3. bis zum 8. Dezember 2012 an das größte und
wichtigste Ereignis der jüngeren Kirchengeschichte erinnern. In den
regulären Lehrveranstaltungen sollen einzelne Texte, einzelne Entscheidungen, Weichenstellungen oder Kontroversen der Geschichte
des Zweiten Vatikanischen Konzils aufgegriffen und so behandelt
werden, dass die Erinnerungsarbeit zum Lesen der Dokumente anregt und in möglichst vielen Köpfen und Herzen zum Leben erweckt,
was die Konzilsväter sagen wollten.
Im Mittelpunkt der Studienwoche stehen die Vorträge des Dies
academicus (5. Dezember). Abgeschlossen wird sie durch einen Studientag aller Doktoranden, zu dem auch weitere Interessenten herzlich eingeladen sind.
Im Folgenden sind die Themen aufgeführt, die in den regulären
Lehrveranstaltungen, am Dies academicus und am Doktorandentag
dem Zweiten Vatikanum gewidmet sind. Auf diese Weise soll allen
Studenten und Interessenten im Vorfeld eine gezielte Auswahl und
Vorbereitung ermöglicht werden.
Montag, 3. Dezember
Eine Konzilsentscheidung mit ungeahnten Folgen –
zum Beispiel für die Frage nach einem Diakonat der Frau
Lange Zeit war die Mehrheit der Theologen der Meinung, ein Bischof
unterscheide sich von einem Priester nur durch die ihm vom Papst
verliehene Jurisdiktion, nicht aber auf Grund des empfangenen Sakramentes. Unter dieser (papalistischen) Voraussetzung sind die Bischöfe nur Beamte des Papstes – und das auch nur solange, wie der
Papst ihnen die bischöfliche Jurisdiktion belässt. Das Trienter Konzil
wäre unter der Spannung zwischen Papalisten und Episkopalisten
fast gescheitert. Schließlich einigte man sich durch Vertagung des
Problems. Noch im CIC von 1917 wird die Bischofsweihe weder den
höheren, noch den niederen Weihen zugezählt (vgl. c. 949 CIC/1917),
sondern erst in c. 950 zusammen mit der Tonsur erwähnt. Und wie
man die Bischofsweihe nicht eigentlich als Sakrament betrachtete,
so auch die Diakonweihe nicht.
Erst das Zweite Vatikanum hat irreversibel festgeschrieben, dass
jedwede Jurisdiktion sakramental (durch Weihe) übertragen wird.
Der Bischof ist folglich nicht Bischof auf Grund der ihm vom Papst
delegierten Jurisdiktion, sondern kraft der Bischofsweihe. Und der
Diakon empfängt – obwohl mit keiner „potestas“ ausgestattet, die
nicht auch jeder Laie ausüben könnte – das eine Sakrament des
Ordo „gemäß der ihm mit der Weihe gewährten Stufe“. Daraus ergeben sich sehr konkrete Konsequenzen – z.B. für die Diskussionen
um einen Diakonat der Frau.
Prof. Dr. Karl-Heinz Menke
Mo., 10-12 Uhr, Hörsaal VII
Kirche und Kultur in der Stadt
Im Rahmen des Seminars, das sich die Stadt als pastoralen Handlungsort zum Thema macht, soll ein besonderer Blick auf die Aussagen der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes zum Zusammenhang
christlichen Lebens und der allgemein menschlichen Kultur in der
Welt von heute geworfen werden (GS 53-62). Nirgendwo anders finden wir menschliche Kultur in einer derart komplexen Verdichtung
vor wie in den Städten der industrialisierten Welt.
Prof. Dr. Daniel Krochmalnik, Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg
Prof. Dr. Hans Herman Henrix, Universitäten Salzburg und Aachen
Moderation: Prof. Dr. Albert Gerhards und Prof. Dr. Reinhold Boschki
Mo., 16-19 Uhr, Hörsaal VII
Dienstag, 4. Dezember
Lux Mundi (Filmvorführung)
Lux Mundi ist ein Dokumentarfilm von Georg Thurmair und Rudolf
Reißig über das Konzil. Die Regisseure zeigen die feierlichen Momente des Konzils, die Höhepunkte der einzelnen Sitzungsperioden
und die Alltagsarbeit in Arbeitszimmern und Pressekonferenzen.
Die Besonderheit dieses selten gezeigten Films ist seine zeitgenössische Perspektive: er wurde 1966/67, unmittelbar nach Abschluss
des Konzils, fertiggestellt.
Prof. Dr. Gisela Muschiol, Dr. Thomas Fößel
Filmvorführung und Diskussion
Di., 10-13 Uhr, Hörsaal XIV
Erzählcafé „Das Konzil und seine Folgen“
mit Prof. Dr. Hans Maier und Prof. Dr. Norbert Trippen
Prof. Dr. Hans Maier hat sich schon während seines Studiums (u.a.
bei Romano Guardini und Bernhard Welte) in der katholischen Jugendarbeit engagiert. Ab 1962 war er Ordinarius für Politische Wissenschaft (München), von 1970-1986 Bayerischer Staatsminister für
Unterricht und Kultus. Zwölf Jahre, von 1976-88, war Hans Maier
Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, von 198899 hatte er die Professur für christliche Weltanschauung („Guardini-Lehrstuhl“) in München inne.
Prof. Dr. Norbert Trippen wurde 1962, im Jahr der Konzilseröffnung,
für die Erzdiözese Köln zum Priester geweiht. Sein Doktorvater
war der Bonner Kirchenhistoriker Hubert Jedin, der zusammen
mit Joseph Ratzinger (Papst Benedikt XVI.; bis 1963 Ordinarius für
Fundamentaltheologie in Bonn, danach für Dogmatik und Dogmengeschichte in Münster) und Generalvikar Joseph Teusch Konzilsberater von Kardinal Frings war. Die Monographien Trippens zu
den Kölner Erzbischöfen Frings und Höffner sind Standardwerke der
kirchlichen Zeitgeschichte.
Sie sind herzlich eingeladen, bei einer Tasse Kaffee oder Tee an diesem Gespräch teilzunehmen und eine im universitären Kontext ungewöhnliche Form historischen Arbeitens kennenzulernen!
Moderation: Prof. Dr. Gisela Muschiol
Di., 16-18 Uhr, FAZ-Café/Infopunkt (An der Schlosskirche 1)
Mittwoch, 5. Dezember (Dies academicus)
Arie Ogen: Vernissage mit Kurzvortrag
Im Rahmen des Forschungsschwerpunkts zur Erinnerungskultur
und zum christlich-jüdischen Verhältnis eröffnet die KatholischTheologische Fakultät am Dies academicus eine Ausstellung des
künstlerischen Werks von Arie Ogen (1917-2012). Der aus Lemberg
(Ukraine) stammende Künstler hat die verloren gegangene Welt
des osteuropäischen Judentums in eindrücklichen Graphiken, Tusche-Zeichnungen und Ölbildern vor dem Vergessen bewahrt. Der
Bilderzyklus über das jüdische Stetl umfasst ca. 50 Bilder.
Leah Rauhut-Brungs
Mi., 13 Uhr, Gang der Kath.-Theol. Fakultät
„Spaltet Maria das Konzil?“ – Eine Kampfabstimmung
mit weitreichenden Folgen für das Selbstverständnis der Kirche
Bei Abstimmungen über inhaltliche Fragen des Glaubens schrieb
die Geschäftsordnung des Zweiten Vatikanischen Konzils mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit vor. Bei einer Abstimmung über
andere Punkte – z.B. die Gestaltung von Dokumenten – genügte
die einfache Mehrheit. Als ein solcher Punkt wurde den Konzilsvätern am 29.10.1963 die Frage zur Abstimmung vorgelegt, ob die
theologische Bedeutung Marias in einem eigenen Dokument oder
in bestimmten Kapiteln der Konstitution über die Kirche behandelt
werden solle. Die Frage war alles andere als eine bloß formale; sie
spaltete das Konzil in zwei etwa gleich große Hälften (1114 Stimmen
für die Einbeziehung der mariologischen in die ekklesiologischen
Aussagen des Konzils; 1074 Stimmen dagegen). Es lohnt sich, dieses Ereignis zu erinnern und nach seiner Interpretations- und Wirkungsgeschichte zu fragen.
Zwei Konzilsväter – Kardinal König (Wien) und Kardinal Santos (Manila) – standen sich vor der entscheidenden Abstimmung in einem
Rededuell gegenüber. Ihre Kontroverse soll zuerst in einem Rollenspiel vergegenwärtigt, dann aber auch analysiert und kommentiert werden.
Prof. Dr. Karl-Heinz Menke
Mi., 14-15 Uhr, Hörsaal IX
Deutsche Katholikinnen auf dem Konzil
Die 1960er Jahre sind für Katholikinnen – Ordensfrauen ebenso
wie Laien – ein bewegtes Jahrzehnt. Die Vorlesung wird zunächst
Situation, Strukturen, Arbeitsweise und Erwartungen katholischer
Frauen(verbände) vor Beginn des Konzils vorstellen. Während des
Konzils waren deutsche Katholikinnen in verschiedenen Rollen in
Rom präsent: als Laienauditorinnen, Mitarbeiterinnen in Konzilssekretariaten oder Journalistinnen. Ihre Netzwerke, ihre Zusammenarbeit mit Konzilsbischöfen und Periti und ihre Mitarbeit in Unterkommissionen des Konzils sind Gegenstand der Vorlesung.
Prof. Dr. Gisela Muschiol, Dr. Regina Heyder
Mi., 15-16 Uhr, Hörsaal IX
Die „erste Frucht der großen Kirchenversammlung“ – Intention
und Wirkung der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium
Dass am 3. Dezember 1963 als erstes Konzilsdokument die Konstitution über die Hl. Liturgie verabschiedet wurde, ist nach der Überzeugung von Papst Benedikt XVI. kein Zufall: „Durch den Beginn
mit dem Thema Liturgie wurde der Primat Gottes, die Erstrangigkeit des Themas Gott unmissverständlich ins Licht gesetzt“ (Gesammelte Schriften 11,5). Die Konstitution bezeichnet die Liturgie
als Höhepunkt und Quelle aller Lebensvollzüge der Kirche (SC 10).
Die anschließende Liturgiereform wurde zum Markenzeichen der
kirchlichen Erneuerung – freilich auch zum ständigen Zankapfel.
Die Vorlesung versucht eine vorsichte Bilanz der liturgischen Arbeit in den vergangenen Jahrzehnten, indem sie ihre Verdienste,
aber auch ihre Defizite aufzeigt und Desiderate formuliert.
Prof. Dr. Albert Gerhards
Mi., 16-17 Uhr, Hörsaal IX
„Wahrheit und Gewissen“
Seit der Konzilserklärung Dignitatis humanae ist die Frage offen, ob
das unbedingte Bekenntnis zur Bindung der kirchlich verkündeten
Wahrheit an das Einzelgewissen ein Bruch mit der Tradition war,
wie die Piusbruderschaft behauptet, oder Grundvoraussetzung für
die Zukunftsfähigkeit des Christentums.
Entsprechende Spannungslagen lassen sich auch für andere Religionen und andere Kulturkreise feststellen. Das Grundrecht der
Religionsfreiheit hat es nicht mehr nur mit einer Wirklichkeit der
Weltoffenheit zu tun, sondern zunehmend auch mit fragmentierten Gewissheiten.
Prof. Dr. Udo Di Fabio (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät)
Mi., 17-18 Uhr, Hörsaal IX
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