Donnerstag, 6. Dezember „Bildung“ auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil – Fehlanzeige? Das Wort „Bildung“ im Sinne der abendländischen philosophischen Bildungsdiskussion ist der katholischen Tradition zunächst fremd. Es erscheint in dieser Bedeutung weder in den Texten der großen Katechismen, z.B. des Weltkatechismus, noch in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils. „Bildung“ im Sinne der Konzilstexte, z.B. der Erklärung Gravissimum Educationis, scheint (als formatio bzw. instructio) gleichbedeutend mit katechetischer Unterweisung, mit Annahme und Übernahme kirchlicher Lehre. Ist eine „Bildung“ als Erwerb freier Entscheidungsfähigkeit und Mündigkeit ein Fremdwort für das Konzil? Oder gibt es konziliare Spuren eines zeitgemäßen Bildungsverständnisses? Prof. Dr. Reinhold Boschki Do., 8.30-10 Uhr, Hörsaal XVI Die Pastoralkonstitution ist der „Schlüssel zum Konzil“ Elmar Klinger bezeichnete die Pastoralkonstitution Gaudium et Spes als den „Schüssel zum Konzil“, als seine „Magna Charta“ und als das „hermeneutische Prinzip des Konzils“. Anhand ausgewählter Passagen werden im Rahmen der Vorlesung „Kirche – Kultur – Welt“ die neuen Verhältnisbestimmungen herausgearbeitet. Das betrifft die Verknüpfung von Dogmatik und Pastoral ebenso wie die neue Relationierung von Kirche und Welt. Herangezogen werden dabei das Vorwort (GS 1-3 mit der Fußnote zum Titel) und die Einführung (GS 4-11) der Konstitution. Die Beschäftigung mit den Konzilstexten ist dabei kein Selbstzweck, sondern wird geleitet von der Frage: Haben die Aussagen der Pastoralkonstitution eine Relevanz für die gegenwärtige Pastoral? Prof. Dr. Jörg Seip Do., 10-12 Uhr, Hörsaal VII Der Katakombenpakt Ein „geheimes“ Vermächtnis des Zweiten Vatikanischen Konzils Am 16. Dezember 1965 – drei Wochen vor Abschluss des II. Vatikanischen Konzils – trafen sich in den Domitilla-Katakomben außerhalb Roms 40 Bischöfe aus der ganzen Welt und unterzeichneten ein Dokument über eine „Kirche der Armen“, das bis heute nahezu unbekannt geblieben, aber aktueller denn je ist: den sogenannten Katakombenpakt. Pfr. em. Norbert Arntz wird als Gastreferent dieses „geheime“ Vermächtnis des Zweiten Vatikanischen Konzils vorstellen und in seiner Aktualität für heute diskutieren. Lange Zeit hat er in Lateinamerika gelebt und gearbeitet sowie Werke von BefreiungstheologInnen ins Deutsche übersetzt. Er ist Mitarbeiter im Institut für Theologie und Politik, Münster, sowie in der Kath. Kirchengemeinde Hl. Dreifaltigkeit in Kleve/Niederrhein. Pfr. em. Norbert Arntz Moderation: Prof. Dr. Martin Ebner Do., 10.30-12 Uhr, Hörsaal XV Kontinuität oder Bruch? Die Bewertung der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils im Licht der Liturgiegeschichte Mit der Wiedereinführung der älteren Form der römischen Liturgie im Jahr 2007 verbindet sich die Frage nach dem Traditionsprinzip der Kirche: Gibt es eine sukzessive Fortentwicklung, die auch Spannungen und Brüche beinhalten kann, oder bedeutet „organische Liturgieentwicklung“ die Gleich-Gültigkeit aller geschichtlichen Ausdrucksformen? Anhand einiger Beispiele früherer Reformen soll verdeutlicht werden, dass die Alternative „Kontinuität oder Bruch“ den Sachverhalt nicht trifft, da sie die theologische Mitte christlichen Gottesdienstes außer Acht lässt. die „Traditionalisten“ und von Kard. Bea für die „Fortschrittlichen“ angeführt wurden. Erst gegen Ende des Konzils, am 18.11.1965, wurde Dei Verbum als ein für beide Seiten annehmbares Kompromissdokument – mit nur 6 Gegenstimmen – verabschiedet. Die Anwege zu diesem Dokument (z.B. Divino Afflante Spiritu von 1943 und die Lehrverbote von Professoren des Päpstlichen Bibelinstituts zu Beginn des Konzils) und die weiteren Perspektiven werden ebenfalls Gegenstand der Überlegungen sein. Prof. Dr. Ulrich Berges Do., 16-18 Uhr, Hörsaal VII Prof. Dr. Albert Gerhards Do., 12-13 Uhr, Hörsaal XI Freitag, 7. Dezember Offenbarung als Selbstoffenbarung Gottes. Der Beitrag von Dei Verbum für die Wesensbestimmung christlichen Glaubens Zum Verständnis von Würde im Kontext des Zweiten Vatikanischen Konzils Im Rahmen des Proseminars „Grundkurs des Glaubens“ soll es in der Studienwoche um eine Einordnung und Analyse der Dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung Dei Verbum gehen (bes. DV 2-6). Denn der Offenbarungsbegriff gilt als zentrales Prinzip neuzeitlicher Theologie und gibt zugleich Aufschluss über das Spezifikum christlichen Glaubens. Im theologischen Diskurs hat sich in den vergangenen Jahrzehnten die These durchgesetzt, dass Dei Verbum das sogenannte „instruktionstheoretische“ Modell zugunsten eines kommunikationstheoretischen Konzeptes korrigiert, wenn nicht ersteres durch letzteres ersetzt hat: Offenbarung ist nicht mehr auf die Mitteilung von Lehren (Instruktion) zu reduzieren; vielmehr zielt dieser Begriff auf ein Geschehen, in dem Gott nicht etwas, sondern sich selbst (sein Wesen) erschließt. Welche Voraussetzungen aber liegen beiden Offenbarungsmodellen zugrunde und welche Konsequenzen folgen aus ihnen jeweils für das Zentrum christlichen Glaubens sowie für den menschlichen Glaubensakt? Und kann man im Hinblick auf die verschiedenen akzentuierten Offenbarungsvorstellungen wirklich von einem radikalen Paradigmenwechsel sprechen, wie es die Wirkungsgeschichte von Dei Verbum teilweise nahelegt? In den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils ist an wenigen, dafür aber richtungsweisenden Stellen die Rede von der Würde der menschlichen Person: vom wachsenden „Bewusstsein der erhabenen Würde, die der menschlichen Person zukommt, da sie die ganze Dingwelt überragt und Träger allgemeingültiger sowie unverletzlicher Rechte und Pflichten ist“ (GS 26), von der Würde der Person im Zusammenhang ihrer Freiheit, deren Forderungen die menschliche Vernunft durch die Erfahrung der Jahrhunderte zwar vollständiger erkannt hat, die aber ihre Wurzeln in der göttlichen Offenbarung hat (vgl. DH 9). Andererseits beinhaltet die Achtung der menschlichen Person auch den Schutz vor entwürdigenden Verhaltensweisen und Verhältnissen, welche die Täter weit mehr in ihrer sittlichen Substanz tangieren als die Opfer (vgl. GS 27). Damit steht das Würdeverständnis in einer Spannung zwischen Unantastbarkeit und Verletzlichkeit, wie sie im Horizont auch der heutigen ebenso umfangreichen wie differenzierten und kontroversen Würdediskussion steht. Auf diesem Hintergrund sollen wichtige Passagen aus Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils, in denen von der Würde die Rede ist, in den Blickpunkt gestellt und interpretiert werden. Prof. Dr. Karl-Heinz Menke durch WMA Magnus Lerch Do., 14-16 Uhr, Seminarraum Dogmatik 3.017 (Kath.-Theol. Fakultät) Prof. Dr. Gerd Höver Fr., 8-10 Uhr, Bibliothek AT/NT 2.012 (Kath.-Theol. Fakultät) Das Zweite Vatikanum und die Bibelwissenschaften – Anwege, Konflikte, Perspektiven Ein jüdisches Aggiornamento – Reformdebatten im Judentum der frühen Moderne Das Zweite Vatikanum hat äußerst hart um die Position der Bibelwissenschaften in der Glaubensvermittlung gerungen. Dies geschah, weil das Verhältnis von Schrift (und ständig erneuerter Schriftdurchdringung) und Tradition so umkämpft war. Dieses letztlich ungelöste Verhältnis von Schrift und Tradition hat die Dogmatische Konstitution Dei Verbum zu einem Streitobjekt des Konzils werden lassen. Das am 14.11.1962 vorgelegte Schema de fontibus revelationis wurde von einer großen Anzahl von Konzilsvätern scharf angegriffen und von Johannes XXIII nur eine Woche später eingezogen. Der Papst setzte daraufhin eine Arbeitskommission ein, die von den Führern der beiden Positionen, Kard. Ottaviani für Zentrale Themen, die auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil verhandelt wurden – Reform der Liturgie, die Rezeption der Moderne, das Verhältnis zu anderen Religionen, die Neufassung des Offenbarungsbegriffs – standen rund 150 Jahre früher auf der Tagesordnung der jüdischen Reformbewegung. Der Vortrag stellt die Themen und Kontroversen vor. Nicht zu unterschlagen ist die ernüchternde Einsicht, dass die katholische Kirche sich dem Judentum zu einem Zeitpunkt öffnete, als die Dialogpartner in Europa, die über 100 Jahre auf Antworten warteten, emigriert oder ermordet waren. Prof. Dr. René Buchholz Fr., 10-12 Uhr, Hörsaal XVII Samstag, 8. Dezember Doktorandentag der Fakultät Das Zweite Vatikanische Konzil – 50 Jahre danach Ort: Hörsaal VIII 9.30 Uhr 10-10.15 Uhr 10.15-11.15 Uhr Stehcafé Einführung Prof. Karl-Heinz Menke Prof. Peter Walter (Freiburg) Vortrag I: Kontinuität oder Diskontinuität? Das Zweite Vatikanum im Kontext der Theologiegeschichte Seit dem Abschluss des Konzils wird über seine Deutung gestritten. Der Vortrag möchte zeigen, dass die dabei übliche Schwarz-WeißMalerei zu kurz greift und dem Konzil nicht gerecht wird. Die Einordnung des Konzils in den Kontext der Theologiegeschichte lässt ein differenzierteres Bild erkennen. 11.30-12.45 Uhr Gruppenarbeit 13-14 Uhr Mittagessen 14.15-15.15 Prof. Peter Walter (Freiburg) Vortrag II: Das Konzil in seinen grundlegenden Dokumenten. Ein Beitrag zur Konzilshermeneutik Die 16 vom Konzil verabschiedeten Dokumente sind in ihrer inhaltlichen Vielfalt kaum zu überschauen, aber sie lassen sich, wenn man den vom Konzil selbst gegebenen Schwerpunktsetzungen folgt, im Zusammenhang lesen. Im Mittelpunkt stehen die vier Konstitutionen über die Liturgie, die Kirche, die Offenbarung und die Kirche in der Welt von heute. Die weiteren Texte nehmen Teilaspekte auf und vertiefen sie. 15.30-16.30 Uhr Gruppenarbeit 16.45-17.30 Uhr Zusammenfassende Anmerkungen Der Doktorandentag steht allen Interessenten offen. Katholisch-Theologische Fakultät Regina-Pacis-Weg 1a 53113 Bonn http://www.ktf.uni-bonn.de Layout: Martin Rademacher (www.quadratdesign.de) Bildnachweis: Konzilsaula; Apostolisches Schreiben Humanae salutis (Erzbischöfliches Archiv München) Studienwoche Zweites Vatikanisches Konzil Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Bonn 3. – 8. Dezember 2012 Wie das Konzil mit dem Thema umgeht, ob seine Einschätzung vor 50 Jahren zu den neuen Lebensformen heute noch Aktualität besitzt, wie nah die Kirche in den Städten an der Kultur ist und wie groß ihr Einfluss auf die säkulare städtische Kultur eigentlich ist, soll in der Einheit erarbeitet und diskutiert werden. Es empfiehlt sich, zuvor entsprechende Aussagen von GS (s.o.) zu lesen. Einführung Von dem 2011 verstorbenen Befreiungstheologen José Comblin stammt das vernichtende Urteil: „Das Zweite Vatikanische Konzil kam zu spät. Es gab Antworten auf Probleme von 1900.“ (Conc 41 [2005] 308). Comblin ist der Ansicht, ein fünfzig Jahre früher einberufenes Konzil, das den Antimodernismus der Jahrhundertwende aufgefangen und fünfzig Jahre früher Brücken zu den anderen Konfessionen und Religionen, zu den gesellschaftlichen Veränderungen und zur naturwissenschaftlichen Anthropologie geschlagen hätte, würde genau das verhindert haben, was wir heute überall beklagen: die Krise der Kirche und wohl auch des katholischen Glaubens. Stefanie Höltgen Mo., 16-18 Uhr, Seminarraum Dogmatik 3.017 (Kath.-Theol. Fakultät) Nostra Aetate – ein kleines, aber bedeutendes Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils aus jüdischer und christlicher Sicht Wie kaum ein anderes Dokument hat die kleinste Verlautbarung des Zweiten Vatikanischen Konzils eine Wirkungsgeschichte über die Grenzen der Kirche hinaus entfaltet. Angesichts der immer pluraler werdenden Welt haben es manche als das wichtigste Dokument des Konzils bezeichnet, gleichzeitig wird es von extrem konservativen Kreisen am rechten Rand der katholischen Kirche abgelehnt. Prof. Krochmalnik wird das Dokument aus jüdischer Sicht interpretieren sowie dessen Stärken und Schwächen aufzeigen. Prof. Henrix wird die kontroversen Entwicklungen auf dem Konzil beim Zustandekommen der Erklärung und die Konsequenzen des Textes in den Jahrzehnten nach dem Konzil aufzeigen. Einmal mehr kann sich zeigen, dass die Aufgaben, die Nostra Aetate an Kirche und Theologie stellt, noch längst nicht eingelöst sind. Ist das Konzil wirklich zu spät gekommen? Waren seine Verlautbarungen zur Religionsfreiheit, zum Judentum, zur Ökumene, zur Einheit der Menschheit Botschaften, die ihrer Zeit hinterher liefen? Oder hat Papst Benedikt XVI. recht, wenn er vermutet, dass die zukunftsweisende Kraft der Konzilsdokumente noch gar nicht recht erkannt, geschweige denn zur Wirkung gekommen ist? Die Katholisch-Theologische Fakultät will aus Anlass der Fünfzigjahrfeier der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils in einer Studienwoche vom 3. bis zum 8. Dezember 2012 an das größte und wichtigste Ereignis der jüngeren Kirchengeschichte erinnern. In den regulären Lehrveranstaltungen sollen einzelne Texte, einzelne Entscheidungen, Weichenstellungen oder Kontroversen der Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils aufgegriffen und so behandelt werden, dass die Erinnerungsarbeit zum Lesen der Dokumente anregt und in möglichst vielen Köpfen und Herzen zum Leben erweckt, was die Konzilsväter sagen wollten. Im Mittelpunkt der Studienwoche stehen die Vorträge des Dies academicus (5. Dezember). Abgeschlossen wird sie durch einen Studientag aller Doktoranden, zu dem auch weitere Interessenten herzlich eingeladen sind. Im Folgenden sind die Themen aufgeführt, die in den regulären Lehrveranstaltungen, am Dies academicus und am Doktorandentag dem Zweiten Vatikanum gewidmet sind. Auf diese Weise soll allen Studenten und Interessenten im Vorfeld eine gezielte Auswahl und Vorbereitung ermöglicht werden. Montag, 3. Dezember Eine Konzilsentscheidung mit ungeahnten Folgen – zum Beispiel für die Frage nach einem Diakonat der Frau Lange Zeit war die Mehrheit der Theologen der Meinung, ein Bischof unterscheide sich von einem Priester nur durch die ihm vom Papst verliehene Jurisdiktion, nicht aber auf Grund des empfangenen Sakramentes. Unter dieser (papalistischen) Voraussetzung sind die Bischöfe nur Beamte des Papstes – und das auch nur solange, wie der Papst ihnen die bischöfliche Jurisdiktion belässt. Das Trienter Konzil wäre unter der Spannung zwischen Papalisten und Episkopalisten fast gescheitert. Schließlich einigte man sich durch Vertagung des Problems. Noch im CIC von 1917 wird die Bischofsweihe weder den höheren, noch den niederen Weihen zugezählt (vgl. c. 949 CIC/1917), sondern erst in c. 950 zusammen mit der Tonsur erwähnt. Und wie man die Bischofsweihe nicht eigentlich als Sakrament betrachtete, so auch die Diakonweihe nicht. Erst das Zweite Vatikanum hat irreversibel festgeschrieben, dass jedwede Jurisdiktion sakramental (durch Weihe) übertragen wird. Der Bischof ist folglich nicht Bischof auf Grund der ihm vom Papst delegierten Jurisdiktion, sondern kraft der Bischofsweihe. Und der Diakon empfängt – obwohl mit keiner „potestas“ ausgestattet, die nicht auch jeder Laie ausüben könnte – das eine Sakrament des Ordo „gemäß der ihm mit der Weihe gewährten Stufe“. Daraus ergeben sich sehr konkrete Konsequenzen – z.B. für die Diskussionen um einen Diakonat der Frau. Prof. Dr. Karl-Heinz Menke Mo., 10-12 Uhr, Hörsaal VII Kirche und Kultur in der Stadt Im Rahmen des Seminars, das sich die Stadt als pastoralen Handlungsort zum Thema macht, soll ein besonderer Blick auf die Aussagen der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes zum Zusammenhang christlichen Lebens und der allgemein menschlichen Kultur in der Welt von heute geworfen werden (GS 53-62). Nirgendwo anders finden wir menschliche Kultur in einer derart komplexen Verdichtung vor wie in den Städten der industrialisierten Welt. Prof. Dr. Daniel Krochmalnik, Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg Prof. Dr. Hans Herman Henrix, Universitäten Salzburg und Aachen Moderation: Prof. Dr. Albert Gerhards und Prof. Dr. Reinhold Boschki Mo., 16-19 Uhr, Hörsaal VII Dienstag, 4. Dezember Lux Mundi (Filmvorführung) Lux Mundi ist ein Dokumentarfilm von Georg Thurmair und Rudolf Reißig über das Konzil. Die Regisseure zeigen die feierlichen Momente des Konzils, die Höhepunkte der einzelnen Sitzungsperioden und die Alltagsarbeit in Arbeitszimmern und Pressekonferenzen. Die Besonderheit dieses selten gezeigten Films ist seine zeitgenössische Perspektive: er wurde 1966/67, unmittelbar nach Abschluss des Konzils, fertiggestellt. Prof. Dr. Gisela Muschiol, Dr. Thomas Fößel Filmvorführung und Diskussion Di., 10-13 Uhr, Hörsaal XIV Erzählcafé „Das Konzil und seine Folgen“ mit Prof. Dr. Hans Maier und Prof. Dr. Norbert Trippen Prof. Dr. Hans Maier hat sich schon während seines Studiums (u.a. bei Romano Guardini und Bernhard Welte) in der katholischen Jugendarbeit engagiert. Ab 1962 war er Ordinarius für Politische Wissenschaft (München), von 1970-1986 Bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus. Zwölf Jahre, von 1976-88, war Hans Maier Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, von 198899 hatte er die Professur für christliche Weltanschauung („Guardini-Lehrstuhl“) in München inne. Prof. Dr. Norbert Trippen wurde 1962, im Jahr der Konzilseröffnung, für die Erzdiözese Köln zum Priester geweiht. Sein Doktorvater war der Bonner Kirchenhistoriker Hubert Jedin, der zusammen mit Joseph Ratzinger (Papst Benedikt XVI.; bis 1963 Ordinarius für Fundamentaltheologie in Bonn, danach für Dogmatik und Dogmengeschichte in Münster) und Generalvikar Joseph Teusch Konzilsberater von Kardinal Frings war. Die Monographien Trippens zu den Kölner Erzbischöfen Frings und Höffner sind Standardwerke der kirchlichen Zeitgeschichte. Sie sind herzlich eingeladen, bei einer Tasse Kaffee oder Tee an diesem Gespräch teilzunehmen und eine im universitären Kontext ungewöhnliche Form historischen Arbeitens kennenzulernen! Moderation: Prof. Dr. Gisela Muschiol Di., 16-18 Uhr, FAZ-Café/Infopunkt (An der Schlosskirche 1) Mittwoch, 5. Dezember (Dies academicus) Arie Ogen: Vernissage mit Kurzvortrag Im Rahmen des Forschungsschwerpunkts zur Erinnerungskultur und zum christlich-jüdischen Verhältnis eröffnet die KatholischTheologische Fakultät am Dies academicus eine Ausstellung des künstlerischen Werks von Arie Ogen (1917-2012). Der aus Lemberg (Ukraine) stammende Künstler hat die verloren gegangene Welt des osteuropäischen Judentums in eindrücklichen Graphiken, Tusche-Zeichnungen und Ölbildern vor dem Vergessen bewahrt. Der Bilderzyklus über das jüdische Stetl umfasst ca. 50 Bilder. Leah Rauhut-Brungs Mi., 13 Uhr, Gang der Kath.-Theol. Fakultät „Spaltet Maria das Konzil?“ – Eine Kampfabstimmung mit weitreichenden Folgen für das Selbstverständnis der Kirche Bei Abstimmungen über inhaltliche Fragen des Glaubens schrieb die Geschäftsordnung des Zweiten Vatikanischen Konzils mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit vor. Bei einer Abstimmung über andere Punkte – z.B. die Gestaltung von Dokumenten – genügte die einfache Mehrheit. Als ein solcher Punkt wurde den Konzilsvätern am 29.10.1963 die Frage zur Abstimmung vorgelegt, ob die theologische Bedeutung Marias in einem eigenen Dokument oder in bestimmten Kapiteln der Konstitution über die Kirche behandelt werden solle. Die Frage war alles andere als eine bloß formale; sie spaltete das Konzil in zwei etwa gleich große Hälften (1114 Stimmen für die Einbeziehung der mariologischen in die ekklesiologischen Aussagen des Konzils; 1074 Stimmen dagegen). Es lohnt sich, dieses Ereignis zu erinnern und nach seiner Interpretations- und Wirkungsgeschichte zu fragen. Zwei Konzilsväter – Kardinal König (Wien) und Kardinal Santos (Manila) – standen sich vor der entscheidenden Abstimmung in einem Rededuell gegenüber. Ihre Kontroverse soll zuerst in einem Rollenspiel vergegenwärtigt, dann aber auch analysiert und kommentiert werden. Prof. Dr. Karl-Heinz Menke Mi., 14-15 Uhr, Hörsaal IX Deutsche Katholikinnen auf dem Konzil Die 1960er Jahre sind für Katholikinnen – Ordensfrauen ebenso wie Laien – ein bewegtes Jahrzehnt. Die Vorlesung wird zunächst Situation, Strukturen, Arbeitsweise und Erwartungen katholischer Frauen(verbände) vor Beginn des Konzils vorstellen. Während des Konzils waren deutsche Katholikinnen in verschiedenen Rollen in Rom präsent: als Laienauditorinnen, Mitarbeiterinnen in Konzilssekretariaten oder Journalistinnen. Ihre Netzwerke, ihre Zusammenarbeit mit Konzilsbischöfen und Periti und ihre Mitarbeit in Unterkommissionen des Konzils sind Gegenstand der Vorlesung. Prof. Dr. Gisela Muschiol, Dr. Regina Heyder Mi., 15-16 Uhr, Hörsaal IX Die „erste Frucht der großen Kirchenversammlung“ – Intention und Wirkung der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium Dass am 3. Dezember 1963 als erstes Konzilsdokument die Konstitution über die Hl. Liturgie verabschiedet wurde, ist nach der Überzeugung von Papst Benedikt XVI. kein Zufall: „Durch den Beginn mit dem Thema Liturgie wurde der Primat Gottes, die Erstrangigkeit des Themas Gott unmissverständlich ins Licht gesetzt“ (Gesammelte Schriften 11,5). Die Konstitution bezeichnet die Liturgie als Höhepunkt und Quelle aller Lebensvollzüge der Kirche (SC 10). Die anschließende Liturgiereform wurde zum Markenzeichen der kirchlichen Erneuerung – freilich auch zum ständigen Zankapfel. Die Vorlesung versucht eine vorsichte Bilanz der liturgischen Arbeit in den vergangenen Jahrzehnten, indem sie ihre Verdienste, aber auch ihre Defizite aufzeigt und Desiderate formuliert. Prof. Dr. Albert Gerhards Mi., 16-17 Uhr, Hörsaal IX „Wahrheit und Gewissen“ Seit der Konzilserklärung Dignitatis humanae ist die Frage offen, ob das unbedingte Bekenntnis zur Bindung der kirchlich verkündeten Wahrheit an das Einzelgewissen ein Bruch mit der Tradition war, wie die Piusbruderschaft behauptet, oder Grundvoraussetzung für die Zukunftsfähigkeit des Christentums. Entsprechende Spannungslagen lassen sich auch für andere Religionen und andere Kulturkreise feststellen. Das Grundrecht der Religionsfreiheit hat es nicht mehr nur mit einer Wirklichkeit der Weltoffenheit zu tun, sondern zunehmend auch mit fragmentierten Gewissheiten. Prof. Dr. Udo Di Fabio (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät) Mi., 17-18 Uhr, Hörsaal IX