TGB Dotationskapital

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Bericht
Technische Gemeindebetriebe Bischofszell:
Grundlagen und Informationen zur
Festlegung des Dotationskapitals
Projektgruppe:
Thomas Weingart (Stadtpräsident)
Boris Binzegger (Stadtrat)
Heidi Grau (Gemeindepräsidentin)
Walter Schindler
Thomas Hirt (Geschäftsführer TGB)
Sonja Lenggenhager
Projektbegleitung:
Roger W. Sonderegger, Dr.oec.HSG
Bischofszell / St. Gallen, 06. Februar 2017
Mitglied der ASCO Association of Management Consultants Switzerland
TGB Bischofszell
Grundlagen zum Dotationskapital
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Ausgangslage
Auf der Grundlage des Entscheids des Stadtrats vom 12. November 2015 sollen
die Technischen Gemeindebetriebe Bischofszell (TGB) in eine selbständige
öffentlich-rechtliche Anstalt (oder auch selbständiges öffentlich-rechtliches
Unternehmen) ausgegliedert werden. Das Unternehmen soll mit einem
Dotationskapital ausgestattet werden, das im Eigentum der Stadt Bischofszell ist
und das verzinst werden soll.
Im Grundsatz sollen die TGB als ganze Einheit mit allen Bestandteilen aus der
Stadt ausgegliedert werden. Dazu sollen sämtliche Gebäude, Anlagen und Netze
in das neue Unternehmen übertragen werden. Es werden also alle Rechte,
Pflichten, Aktiven und Passiven übergeben. Damit übernehmen die TGB die
Verantwortung von der Stadt und erfüllen die Versorgungsaufgaben auf der
Grundlage einer Vereinbarung mit der Stadt. Das Gesellschaftskapital in Form des
Dotationskapitals ist im Eigentum der Stadt Bischofszell. Auf Grund der Erfüllung
von öffentlichen Aufgaben ist die Beteiligung im Verwaltungsvermögen
aufzuführen.
2 Zielsetzungen
Mit diesem Grundlagenpapier sollen offene Fragen zum Dotationskapital und zu
seiner Höhe geklärt werden.
3 Bedeutung des Dotationskapitals einer öffentlichrechtlichen Anstalt
Das Grundkapital einer Kapitalgesellschaft, manchmal auch als Nominalkapital
bezeichnet, ist die Summe der Nennwerte über das ausgegebene Grundkapital.
Das Grundkapital ist zunächst das bei der Gründung der Gesellschaft einbezahlte
oder eingebrachte Kapital, das in der Bilanz ausgewiesen wird. Das Kapital kann
durch Bareinzahlung, Umwandlung oder durch Sachgründung (z. B. Grundbesitz,
Anlagen) eingebracht werden. Das Kapital kann sich im Laufe der
Geschäftstätigkeit – z. B. durch eine Kapitalerhöhung – verändern.
Eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt haftet mit seinem gesamten
Gesellschaftsvermögen. Die Haftung des Eigentümers des Unternehmens
beschränkt sich allerdings auf die Leistung ihrer Einlagen und somit wird auch ihre
Haftung begrenzt. Zu beachten ist, dass durch die Gewährleistungsverantwortung
der Gemeinde bei der Versorgung mit Strom und Wasser auf der Grundlage der
übergeordneten Gesetze (Kantonsverfassung, Gesetz über die Gemeinden) jedoch
die Eingrenzung der Haftung mit einem Vorbehalt zu betrachten ist.
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Grundlagen zum Dotationskapital
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Bei öffentlich-rechtlichen Anstalten gibt es keine Vorschriften bezüglich der Höhe
und der Stückelung des Dotationskapitals. Dies hat auch wenig Bedeutung, da das
Dotationskapital nicht handelbar sein muss wie z.B. bei einer Aktiengesellschaft.
Das Dotationskapital eines öffentlichen Unternehmens stellt als Grundkapital eine
wesentliche Grundlage für das Eigenkapital dar. Es hat eine Bedeutung bei der
Beschaffung von Fremdkapital zur Finanzierung von Investitionen. Im Weiteren ist
zu beachten, dass es auch bei der Bilanzanalyse z.B. beim Vergleich mit anderen
EVU ein bestimmtes Mass erreichen soll. Im nationalen Vergleich wurde im
Rahmen einer Studie festgestellt, dass kommunale EVUs anfangs der 2000-er
Jahre über ein Eigenkapital zwischen 40 und 60 % des Gesamtkapitals verfügt
haben. Zu beachten ist dabei, dass nicht nur das Grundkapital (Dotationskapital),
sondern
auch
die
geäuffneten
Reserven
und
Rückstellungen
mit
Eigenkapitalcharakter mit einbezogen werden. Bei der Festlegung des
Dotationskapitals sind die heutige Bilanz und auch die Zielsetzung des zu
erreichenden Eigenkapitals mit einzubeziehen.
Bei einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft werden Dividenden in Prozenten des
Grundkapitals ausbezahlt, sofern ein Reingewinn erzielt werden konnte. Darin liegt
ein wesentlicher Unterschied zu einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen. Das
Dotationskapital wird als Stammkapital auf jeden Fall mit einem zu definierenden
Zinssatz verzinst. Zu beachten ist dabei, dass der anfallende Zins als
aufwandwirksam zu behandeln ist.
4 Relevante Parameter
Bei der Festlegung des Dotationskapitals für die verselbständigten TGB sind
folgende Parameter ebenfalls relevant und einzubeziehen:
- Werte der Anlagenbuchhaltung (Netze und Anlagen):
o Wiederbeschaffungswert: Mit welchem Wert ist zu rechnen, wenn Netze
und Anlagen am Ende der technischen Lebensdauer zu ersetzen sind.
o Zeitwert (Restwert): Aktueller Wert der Anlagen auf Grund der bisher
vorgenommenen Abschreibungen.
- Werte der Finanzbuchhaltung: In der Buchhaltung ausgewiesenen Werte der
Gebäude, Netze und Anlagen. Diese Werte liegen dann unterhalb der Werte der
Anlagenbuchhaltung, wenn mehr Abschreibungen vorgenommen wurden als
wie gemäss der Lebensdauer hätte abgeschrieben werden müssen.
- Im Rahmen der Beurteilung der Bilanz ist zu prüfen, ob stille Reserven aufgelöst
und falls ja entsprechende Positionen davon betroffen sind.
- Fremdkapital: Alle von Dritten zur Verfügung gestelltes Kapital stellt
Fremdkapital dar (inkl. Kreditoren).
- Vorfinanzierungen (zweckgebundenes Eigenkapital): Für konkrete Projekte
(Betriebsgebäude, Trafostationen, usw.) sind je Vorhaben finanzielle Mittel
zurückgestellt. Diese Mittel sind für diese Projekte reserviert und stellen
Eigenkapital dar (HRM2).
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- Verzinsung Dotationskapital: Die Verzinsung des Dotationskapitals führt zu
einer Aufwanderhöhung in entsprechenden Umfang. Auf Grund der aktuellen
Einschätzung ist davon auszugehen, dass eine Verzinsung von der ElCom
akzeptiert wird, die maximal auf demselben Niveau bzw. unter dem vom BFE
definierten WACC (Grundlage für die Verzinsung des eingesetzten Kapitals bei
den Elektrizitätsanlagen) liegt.
5 Anhang
Integrierender Bestandteil dieses Dokuments ist die Eröffnungsbilanz per 01.
Januar 2019 auf der Grundlage des Abschlusses 2015 bzw. der Eröffnungsbilanz
per 2016. Sobald der revidierte Abschluss 2016 vorliegt, wird eine finale Prüfung
bezüglich Dotationskapital vorgenommen.
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