Bericht Technische Gemeindebetriebe Bischofszell: Grundlagen und Informationen zur Festlegung des Dotationskapitals Projektgruppe: Thomas Weingart (Stadtpräsident) Boris Binzegger (Stadtrat) Heidi Grau (Gemeindepräsidentin) Walter Schindler Thomas Hirt (Geschäftsführer TGB) Sonja Lenggenhager Projektbegleitung: Roger W. Sonderegger, Dr.oec.HSG Bischofszell / St. Gallen, 06. Februar 2017 Mitglied der ASCO Association of Management Consultants Switzerland TGB Bischofszell Grundlagen zum Dotationskapital 1 s+s, Seite 2 von 4 Ausgangslage Auf der Grundlage des Entscheids des Stadtrats vom 12. November 2015 sollen die Technischen Gemeindebetriebe Bischofszell (TGB) in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt (oder auch selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen) ausgegliedert werden. Das Unternehmen soll mit einem Dotationskapital ausgestattet werden, das im Eigentum der Stadt Bischofszell ist und das verzinst werden soll. Im Grundsatz sollen die TGB als ganze Einheit mit allen Bestandteilen aus der Stadt ausgegliedert werden. Dazu sollen sämtliche Gebäude, Anlagen und Netze in das neue Unternehmen übertragen werden. Es werden also alle Rechte, Pflichten, Aktiven und Passiven übergeben. Damit übernehmen die TGB die Verantwortung von der Stadt und erfüllen die Versorgungsaufgaben auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der Stadt. Das Gesellschaftskapital in Form des Dotationskapitals ist im Eigentum der Stadt Bischofszell. Auf Grund der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben ist die Beteiligung im Verwaltungsvermögen aufzuführen. 2 Zielsetzungen Mit diesem Grundlagenpapier sollen offene Fragen zum Dotationskapital und zu seiner Höhe geklärt werden. 3 Bedeutung des Dotationskapitals einer öffentlichrechtlichen Anstalt Das Grundkapital einer Kapitalgesellschaft, manchmal auch als Nominalkapital bezeichnet, ist die Summe der Nennwerte über das ausgegebene Grundkapital. Das Grundkapital ist zunächst das bei der Gründung der Gesellschaft einbezahlte oder eingebrachte Kapital, das in der Bilanz ausgewiesen wird. Das Kapital kann durch Bareinzahlung, Umwandlung oder durch Sachgründung (z. B. Grundbesitz, Anlagen) eingebracht werden. Das Kapital kann sich im Laufe der Geschäftstätigkeit – z. B. durch eine Kapitalerhöhung – verändern. Eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt haftet mit seinem gesamten Gesellschaftsvermögen. Die Haftung des Eigentümers des Unternehmens beschränkt sich allerdings auf die Leistung ihrer Einlagen und somit wird auch ihre Haftung begrenzt. Zu beachten ist, dass durch die Gewährleistungsverantwortung der Gemeinde bei der Versorgung mit Strom und Wasser auf der Grundlage der übergeordneten Gesetze (Kantonsverfassung, Gesetz über die Gemeinden) jedoch die Eingrenzung der Haftung mit einem Vorbehalt zu betrachten ist. TGB Bischofszell Grundlagen zum Dotationskapital s+s, Seite 3 von 4 Bei öffentlich-rechtlichen Anstalten gibt es keine Vorschriften bezüglich der Höhe und der Stückelung des Dotationskapitals. Dies hat auch wenig Bedeutung, da das Dotationskapital nicht handelbar sein muss wie z.B. bei einer Aktiengesellschaft. Das Dotationskapital eines öffentlichen Unternehmens stellt als Grundkapital eine wesentliche Grundlage für das Eigenkapital dar. Es hat eine Bedeutung bei der Beschaffung von Fremdkapital zur Finanzierung von Investitionen. Im Weiteren ist zu beachten, dass es auch bei der Bilanzanalyse z.B. beim Vergleich mit anderen EVU ein bestimmtes Mass erreichen soll. Im nationalen Vergleich wurde im Rahmen einer Studie festgestellt, dass kommunale EVUs anfangs der 2000-er Jahre über ein Eigenkapital zwischen 40 und 60 % des Gesamtkapitals verfügt haben. Zu beachten ist dabei, dass nicht nur das Grundkapital (Dotationskapital), sondern auch die geäuffneten Reserven und Rückstellungen mit Eigenkapitalcharakter mit einbezogen werden. Bei der Festlegung des Dotationskapitals sind die heutige Bilanz und auch die Zielsetzung des zu erreichenden Eigenkapitals mit einzubeziehen. Bei einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft werden Dividenden in Prozenten des Grundkapitals ausbezahlt, sofern ein Reingewinn erzielt werden konnte. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen. Das Dotationskapital wird als Stammkapital auf jeden Fall mit einem zu definierenden Zinssatz verzinst. Zu beachten ist dabei, dass der anfallende Zins als aufwandwirksam zu behandeln ist. 4 Relevante Parameter Bei der Festlegung des Dotationskapitals für die verselbständigten TGB sind folgende Parameter ebenfalls relevant und einzubeziehen: - Werte der Anlagenbuchhaltung (Netze und Anlagen): o Wiederbeschaffungswert: Mit welchem Wert ist zu rechnen, wenn Netze und Anlagen am Ende der technischen Lebensdauer zu ersetzen sind. o Zeitwert (Restwert): Aktueller Wert der Anlagen auf Grund der bisher vorgenommenen Abschreibungen. - Werte der Finanzbuchhaltung: In der Buchhaltung ausgewiesenen Werte der Gebäude, Netze und Anlagen. Diese Werte liegen dann unterhalb der Werte der Anlagenbuchhaltung, wenn mehr Abschreibungen vorgenommen wurden als wie gemäss der Lebensdauer hätte abgeschrieben werden müssen. - Im Rahmen der Beurteilung der Bilanz ist zu prüfen, ob stille Reserven aufgelöst und falls ja entsprechende Positionen davon betroffen sind. - Fremdkapital: Alle von Dritten zur Verfügung gestelltes Kapital stellt Fremdkapital dar (inkl. Kreditoren). - Vorfinanzierungen (zweckgebundenes Eigenkapital): Für konkrete Projekte (Betriebsgebäude, Trafostationen, usw.) sind je Vorhaben finanzielle Mittel zurückgestellt. Diese Mittel sind für diese Projekte reserviert und stellen Eigenkapital dar (HRM2). TGB Bischofszell Grundlagen zum Dotationskapital s+s, Seite 4 von 4 - Verzinsung Dotationskapital: Die Verzinsung des Dotationskapitals führt zu einer Aufwanderhöhung in entsprechenden Umfang. Auf Grund der aktuellen Einschätzung ist davon auszugehen, dass eine Verzinsung von der ElCom akzeptiert wird, die maximal auf demselben Niveau bzw. unter dem vom BFE definierten WACC (Grundlage für die Verzinsung des eingesetzten Kapitals bei den Elektrizitätsanlagen) liegt. 5 Anhang Integrierender Bestandteil dieses Dokuments ist die Eröffnungsbilanz per 01. Januar 2019 auf der Grundlage des Abschlusses 2015 bzw. der Eröffnungsbilanz per 2016. Sobald der revidierte Abschluss 2016 vorliegt, wird eine finale Prüfung bezüglich Dotationskapital vorgenommen.