Informationsblatt zum qualifizierenden Abschluss

Werbung
Wittelsbacherstraße 10
80469 München
Tel.: 089 12114998-0
Fax.: 089 12114998-20
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hswitte.musin.de
An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen
Informationen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
alle Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe (auch der M 9) haben die Möglichkeit,
sich freiwillig einer besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden
Abschlusses zu unterziehen. Die Prüfungen erfordern viel zusätzliche häusliche Übung weit
über das übliche Maß hinaus. Eine Anschaffung eines Quali-Vorbereitungsbuches für die
zentral gestellten Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und ein frühzeitiger Beginn mit
der Vorbereitung ist sehr empfehlenswert.
Schüler und Schüerinnen der Mittelschule können mit diesem Abschluss ihre besondere
Eignung für den berufsbezogenen Bildungsweg nachweisen.
Das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss berechtigt bei einem Notenschnitt in den
Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch bis 2,33 oder besser zum Besuch der 10.
Klasse M-Zug und ermöglicht damit den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses an der
Mittelschule. Der Besuch einer Vorbereitungsklasse nach dem 9+2 Modell ist mit einer
Durchschnittsnote von 2,5 im Zeugnis des qualifizierenden Mittelschulabschlusss möglich.
Fächer der besonderen Leistungsfeststellung
Die besondere Leistungsfeststellung umfasst:
-
-
für alle Teilnehmer die Fächer Deutsch, Mathematik und die Projektprüfung
nach Wahl des Teilnehmers das Fach Englisch oder Physik/Chemie/Biologie (PCB) oder
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (GSE)
nach Wahl des Teilnehmers eines der Fächer Religion, Ethik, Sport, Musik, Kunst,
Informatik und Buchführung.
Der Schüler kann hierbei nur ein Fach wählen, das er als benotetes Fach besucht hat.
Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten
an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache, wenn der Schüler in
Jahrgangsstufe 9 einen besonderen Leistungsnachweis (Fernprüfung) erbracht hat.
an die Stelle des Faches Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache, wenn der Schüler
weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht hat.
Bewertung der besonderen Leistungsfeststellung
Der qualifizierende Abschluss an der Mittelschule setzt sich zusammen aus:
- den Jahresfortgangsnoten
(nicht für M 9 – hier gelten auf Antrag die Noten des Zwischenzeugnisses)
und
- den Noten der besonderen Leistungsfeststellung.
Ein Schüler hat den qualifizierenden Abschluss erreicht, wenn er eine Gesamtbewertung von
mindestens 3,0 erreicht hat.
Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt:
Addition der Jahresfortgangsnoten und der Noten der besonderen Leistungsfeststellung
Gewichtung:
- Jahresfortgangsnoten und Noten der besonderen Leistungsfeststellung in Deutsch,
Mathematik, PCB und GSE zählen zweifach.
- Noten im schriftlichen und mündlichen Teil der besonderen Leistungsfeststellung in
Englisch zählen 1:1.
- Die Gesamtnote der Projektprüfung errechnet sich aus den Jahresfortgangsnoten
der Fächer Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) + des berufsorientierenden Zweiges
(Technik Wirtschaft, Soziales) + der Note in der Projektprüfung (zweifach).
Gesamtergebnis:
= Notensumme dividiert durch 18
Für externe Prüfungsteilnehmer und für Schülerinnen aus dem M-Zug M9 gilt:
Gesamtergebnis
= Notensumme dividiert durch 9
Es werden die Noten der besonderen Leistungsfeststellung (ohne Jahresfortgangsnoten)
berücksichtigt, außer es wurde ein Antrag auf Einbeziehen der Noten des
Zwischenzeugnisses M 9 gestellt.
Beispiel:
Fächer
Deutsch
Mathematik
Englisch
oder
PCB oder
GSE
AWT
Te / Wi / Soz
Projektprüfung
Projektnote
Einzelfächer
Sp, Ku, Rel, ….Bu
Gesamtergebnis
JahresNote
Gewicht
PrüfungsNote
Gewicht
Notensumme
3
3
x2
x2
3
4
x2
x2
12
14
3
x2
je x 1
12
2
2
-
x2
x2
x1
x1
-
4
3
x1
2
mdl
.
3
schr.
3
x2
x2
x2
x1
Gesamt-Note
QualiZeugnis
3
3
3
2
2
8
(12 : 4) >
5
3
2
55 : 18 = 3,05
3,0
Bestanden: Note befriedigend (3,0)
Hat ein Teilnehmer den geforderten Notendurchschnitt von 3,0 nicht erreicht, so kann er
sich bei einer Notensumme von 56 bis höchstens 59 noch einer freiwilligen mündlichen
Prüfung in den Fächern Deutsch und / oder Mathematik unterziehen.
Hinweis für Schüler, die einen mittleren Schulabschluss erwerben wollen
Aufnahme in die M10-Klasse
Beim Übertritt an eine M 10-Klasse der Mittelschule ist ein Notendurchschnitt im
qualifizierenden Abschluss von 2,33 notwendig. Er berechnet sich aus den Fächern Deutsch,
Mathematik und Englisch. Das Fach Englisch ist also unabdingbare Voraussetzung, falls
nicht bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 ein Antrag auf eine Prüfung in der
nichtdeutschen Muttersprache an Stelle von Englisch gestellt wurde.
Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Anmeldung zu einer Aufnahmeprüfung
erfolgen. Geprüft werden dabei die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch mit Note
schlechter als 2.
Aufnahme in die Vorbereitungsklasse V1
Schülerinnen und Schüler, die den qualifizierenden Abschluss mit einem Notendurchschnitt
von 2,5 bestanden haben, können den Mittleren Schulabschluss in zwei
zusätzlichen Jahren nach dem 9+2 Modell erwerben. Dazu können sie sich an der
Mittelschule Wittelsbacherstraße für die Vorbereitungsklasse V1 anmelden. Diese Klasse
wird wegen der bisher sehr positiven Erfahrungen wieder als gebundene Ganztagsklasse
eingerichtet werden.
Die Anmeldung für die M10 und für die V1 ist am Freitag, 24.07.2015 und am Montag,
27.07.2015 jeweils von 11:00 – 16:00 Uhr.
Die vorläufige Anmeldung ist am Mittwoch, 15. April 2015 von 16:00 – 19:00 Uhr.
Der Informationsabend zum M-Zug und zur Vorbereitungsklasse ist am Dienstag,
24.02.2014 um 19:00 Uhr an der Mittelschule Wittelsbacherstraße.
Hinweise zu Einzelprüfungen
Wer später nach Abschluss seiner Berufsausbildung den qualifizierten beruflichen
Bildungsabschluss (Quabi) anstrebt, der einem mittleren Schulabschluss gleichgestellt ist,
benötigt den Nachweis über Englischkenntnisse mit mindestens der Note ausreichend im
Abschlusszeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der
Mittelschule. Das Fach Englisch sollte dann als Prüfungsfach gewählt werden, wenn nicht zu
befürchten ist, dass durch Leistungen schlechter als der Note 3 ein Erreichen des gesamten
qualifizierenden Abschlusses gefährdet sein könnte. Englisch kann auch als Einzelprüfung
abgelegt werden.
Schülerinnen und Schüler, die aus irgendeinem Grund den qualifizierenden Abschluss nicht
anstreben oder erwerben, können sich trotzdem in einem praktischen/musischen Fach
prüfen lassen. Sie können dadurch Einzelnoten verbessern und erhalten einen Vermerk im
Abschlusszeugnis. Eine Notenverschlechterung wird nicht berücksichtigt.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, so wenden Sie sich bitte an die jeweilige
Klassenlehrkraft oder an die Beratungslehrerin unserer Schule, Frau Jusek, Tel., 089
12114998-24, mittwochs 11:40 – 12:25 Uhr. Bitte melden Sie sich an, wenn Sie einen
persönlichen Beratungstermin wünschen.
Diese Informationen und die Prüfungstermine finden Sie auch im Internet auf der Homepage
der Schule unter: www.hswitte.musin.de.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Hermann Huber, Rektor
Herunterladen