Wittelsbacherstraße 10 80469 München Tel.: 089 12114998-0 Fax.: 089 12114998-20 E-Mail: [email protected] Internet: www.hswitte.musin.de An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen Informationen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, alle Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe (auch der M 9) haben die Möglichkeit, sich freiwillig einer besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses zu unterziehen. Die Prüfungen erfordern viel zusätzliche häusliche Übung weit über das übliche Maß hinaus. Eine Anschaffung eines Quali-Vorbereitungsbuches für die zentral gestellten Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und ein frühzeitiger Beginn mit der Vorbereitung ist sehr empfehlenswert. Schüler und Schüerinnen der Mittelschule können mit diesem Abschluss ihre besondere Eignung für den berufsbezogenen Bildungsweg nachweisen. Das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss berechtigt bei einem Notenschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch bis 2,33 oder besser zum Besuch der 10. Klasse M-Zug und ermöglicht damit den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses an der Mittelschule. Der Besuch einer Vorbereitungsklasse nach dem 9+2 Modell ist mit einer Durchschnittsnote von 2,5 im Zeugnis des qualifizierenden Mittelschulabschlusss möglich. Fächer der besonderen Leistungsfeststellung Die besondere Leistungsfeststellung umfasst: - - für alle Teilnehmer die Fächer Deutsch, Mathematik und die Projektprüfung nach Wahl des Teilnehmers das Fach Englisch oder Physik/Chemie/Biologie (PCB) oder Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (GSE) nach Wahl des Teilnehmers eines der Fächer Religion, Ethik, Sport, Musik, Kunst, Informatik und Buchführung. Der Schüler kann hierbei nur ein Fach wählen, das er als benotetes Fach besucht hat. Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache, wenn der Schüler in Jahrgangsstufe 9 einen besonderen Leistungsnachweis (Fernprüfung) erbracht hat. an die Stelle des Faches Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache, wenn der Schüler weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht hat. Bewertung der besonderen Leistungsfeststellung Der qualifizierende Abschluss an der Mittelschule setzt sich zusammen aus: - den Jahresfortgangsnoten (nicht für M 9 – hier gelten auf Antrag die Noten des Zwischenzeugnisses) und - den Noten der besonderen Leistungsfeststellung. Ein Schüler hat den qualifizierenden Abschluss erreicht, wenn er eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erreicht hat. Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt: Addition der Jahresfortgangsnoten und der Noten der besonderen Leistungsfeststellung Gewichtung: - Jahresfortgangsnoten und Noten der besonderen Leistungsfeststellung in Deutsch, Mathematik, PCB und GSE zählen zweifach. - Noten im schriftlichen und mündlichen Teil der besonderen Leistungsfeststellung in Englisch zählen 1:1. - Die Gesamtnote der Projektprüfung errechnet sich aus den Jahresfortgangsnoten der Fächer Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) + des berufsorientierenden Zweiges (Technik Wirtschaft, Soziales) + der Note in der Projektprüfung (zweifach). Gesamtergebnis: = Notensumme dividiert durch 18 Für externe Prüfungsteilnehmer und für Schülerinnen aus dem M-Zug M9 gilt: Gesamtergebnis = Notensumme dividiert durch 9 Es werden die Noten der besonderen Leistungsfeststellung (ohne Jahresfortgangsnoten) berücksichtigt, außer es wurde ein Antrag auf Einbeziehen der Noten des Zwischenzeugnisses M 9 gestellt. Beispiel: Fächer Deutsch Mathematik Englisch oder PCB oder GSE AWT Te / Wi / Soz Projektprüfung Projektnote Einzelfächer Sp, Ku, Rel, ….Bu Gesamtergebnis JahresNote Gewicht PrüfungsNote Gewicht Notensumme 3 3 x2 x2 3 4 x2 x2 12 14 3 x2 je x 1 12 2 2 - x2 x2 x1 x1 - 4 3 x1 2 mdl . 3 schr. 3 x2 x2 x2 x1 Gesamt-Note QualiZeugnis 3 3 3 2 2 8 (12 : 4) > 5 3 2 55 : 18 = 3,05 3,0 Bestanden: Note befriedigend (3,0) Hat ein Teilnehmer den geforderten Notendurchschnitt von 3,0 nicht erreicht, so kann er sich bei einer Notensumme von 56 bis höchstens 59 noch einer freiwilligen mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und / oder Mathematik unterziehen. Hinweis für Schüler, die einen mittleren Schulabschluss erwerben wollen Aufnahme in die M10-Klasse Beim Übertritt an eine M 10-Klasse der Mittelschule ist ein Notendurchschnitt im qualifizierenden Abschluss von 2,33 notwendig. Er berechnet sich aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Das Fach Englisch ist also unabdingbare Voraussetzung, falls nicht bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 ein Antrag auf eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache an Stelle von Englisch gestellt wurde. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Anmeldung zu einer Aufnahmeprüfung erfolgen. Geprüft werden dabei die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch mit Note schlechter als 2. Aufnahme in die Vorbereitungsklasse V1 Schülerinnen und Schüler, die den qualifizierenden Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 2,5 bestanden haben, können den Mittleren Schulabschluss in zwei zusätzlichen Jahren nach dem 9+2 Modell erwerben. Dazu können sie sich an der Mittelschule Wittelsbacherstraße für die Vorbereitungsklasse V1 anmelden. Diese Klasse wird wegen der bisher sehr positiven Erfahrungen wieder als gebundene Ganztagsklasse eingerichtet werden. Die Anmeldung für die M10 und für die V1 ist am Freitag, 24.07.2015 und am Montag, 27.07.2015 jeweils von 11:00 – 16:00 Uhr. Die vorläufige Anmeldung ist am Mittwoch, 15. April 2015 von 16:00 – 19:00 Uhr. Der Informationsabend zum M-Zug und zur Vorbereitungsklasse ist am Dienstag, 24.02.2014 um 19:00 Uhr an der Mittelschule Wittelsbacherstraße. Hinweise zu Einzelprüfungen Wer später nach Abschluss seiner Berufsausbildung den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss (Quabi) anstrebt, der einem mittleren Schulabschluss gleichgestellt ist, benötigt den Nachweis über Englischkenntnisse mit mindestens der Note ausreichend im Abschlusszeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Das Fach Englisch sollte dann als Prüfungsfach gewählt werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass durch Leistungen schlechter als der Note 3 ein Erreichen des gesamten qualifizierenden Abschlusses gefährdet sein könnte. Englisch kann auch als Einzelprüfung abgelegt werden. Schülerinnen und Schüler, die aus irgendeinem Grund den qualifizierenden Abschluss nicht anstreben oder erwerben, können sich trotzdem in einem praktischen/musischen Fach prüfen lassen. Sie können dadurch Einzelnoten verbessern und erhalten einen Vermerk im Abschlusszeugnis. Eine Notenverschlechterung wird nicht berücksichtigt. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, so wenden Sie sich bitte an die jeweilige Klassenlehrkraft oder an die Beratungslehrerin unserer Schule, Frau Jusek, Tel., 089 12114998-24, mittwochs 11:40 – 12:25 Uhr. Bitte melden Sie sich an, wenn Sie einen persönlichen Beratungstermin wünschen. Diese Informationen und die Prüfungstermine finden Sie auch im Internet auf der Homepage der Schule unter: www.hswitte.musin.de. Mit freundlichen Grüßen gez. Hermann Huber, Rektor