Die Personalratspost Die Personalratspost

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Die Personalratspost
Die Zeitung des Personalrates des Universitätsklinikums Halle (Saale)
Ausgabe 23 vom September 2014 . . .
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Erinnern Sie sich noch an die tschechische
Fernsehserie „Das Krankenhaus am Rande der
Stadt“? In den 1980er Jahren war das ein
Straßenfeger, der auch in Halle gerne des
Abends im Fernsehen gesehen wurde. Alles
schaute dabei gebannt auf die Geschehnisse
voller Dramatik und Herzschmerz in einem
Kreiskrankenhaus
bei
den
geografischen
Nachbarn.
Dabei hatten wir hier in Halle ein solches
Krankenhaus praktisch genau vor der Tür, auch
am Stadtrand. Nebenstehendes Foto zeigt es: Das
im Volksmund als Klinikum Kröllwitz bekannte
Haus wurde gebaut und in Betrieb genommen
Dies ist Anlass nach 40 Jahren eben diesen
Umstand zu feiern. Im UKH laufen die
Vorbereitungen für die Feierlichkeiten anlässlich
dieses Jubiläums. Am 18. Oktober 2014 soll in
größerem Rahmen gefeiert werden. Es bleibt
abzuwarten welche Erinnerungen geweckt,
welche alten Bilder hervorgekramt und welche
Geschichten ausgetauscht werden.
Doch der Lauf der Zeit bleibt nicht stehen. Bis
zum Klinikumsfest finden Sie jedoch vielleicht
ein bisschen Zeit in unserer Septemberausgabe
zu lesen. Wir berichten von einem bundesweiten
Treffen zum Thema Pflegenotstand, informieren
zu
den
Entwicklungen
bei
den
Ausbildungszahlen und geben den einen oder
anderen Hinweis zum Arbeitsrecht.
Wie immer wünschen wir viel Spaß und bis auf
Wiederlesen!
Ihre Redaktion Personalratspost
Personalratspost
1
Die Personalratspost
Inhalt:
Seite 1
Vorwort
Seite 2-4
„Alle, die wir hier sitzen,
sitzen, brauchen irgendwann
Pflege – mehr oder weniger“
Seite 5
Senkung der Ausbildungszahlen – wirklich eine
kluge Entscheidung?
Seite 6
Anwendung des § 29 MTVMTV-UK Halle
Seite 7
Kurz und knapp
Seite 8/9
Rechtsecke
Seite 10
Die SBV informiert
Seite 11
Der Kleine
Kleine Medikus … und die „dufte Sache“
Sache“
Seite 12
Übersicht Interessenvertretungen und Impressum
TOPTOP-Thema
„Alle
Alle,
Alle, die wir hier sitzen,
sitzen, brauchen irgendwann Pflege
– mehr oder weniger.
weniger.“
H. Mitsching
Dieser eine Satz widerspiegelt die Realität wie selten
ein anderes ausgesprochenes Wort. Dabei handelt es
sich um ein Zitat; gehört anlässlich eines Treffens
Interessierter in Kassel am 27. Juni 2014.
2014 Die
Linksfraktion im Bundestag und die Gewerkschaft
Verdi hatten eingeladen. Unter dem Titel „Pflege am
Boden?“ wurden politische und gewerkschaftliche
Strategien
gegen
den
Pflegenotstand
in
Krankenhäusern gesucht.
Man
mag
zur
Linksfraktion
oder/und
zu
Gewerkschaften stehen wie man will. Eines ist aber
sicher: Diese Veranstaltung war vom Anlass und dem
Thema her gelungen. Es wurde ein Thema aufgegriffen,
dass offenbar über Landesgrenzen hinweg bewegt und
zum Nachdenken anregt.
kleineren Gruppen ins Gespräch
letztendlich Kontakte knüpfen.
kommen
und
Welche Workshops gab es?
1. Vom Ultimatum bis zum Streik: Arbeitskämpfe
gegen den Pflegenotstand organisieren und
gewinnen (Kernthemen: Tarifvertrag zur
Mindestpersonalbemessung am Vorbild der
Charité in Berlin, Personalmenagen vs.
Stations- und Bettenschließungen, Arbeitsüberlastung und Personalnot in der Pflege).
2. „Mehr von uns ist besser für alle“ –
Gewerkschaft
als
soziale
Bewegung
(Tarifbewegung in der Charité, Erfahrungen des
Stellenabbaus in Marburg-Gießen, Verbindung
gewerkschaftlicher
und
außergewerkschaftlicher Aktivitäten).
3. Solidarisch Handeln gegen betriebliche
Spaltungen, was tun gegen Niedriglohn und
prekäre Arbeitsbedingungen? (Leiharbeit am
Uniklinik Essen, Handlungsfähigkeit im
Pflegealltag, Organisierung vom pflegenden mit
Migrationshintergrund).
An dieser Stelle vielleicht ein paar Beobachtungen :
•
Dieses Treffen war bereits das zweite zum
Thema. Offenbar gab es im Jahr 2013 bereits
eine ähnliche Veranstaltung. Resonanz und
Präsenz des Themas hatte offenbar eine
Fortsetzung zur Folge.
•
Dass da mehr dahinter steckt als nur eine
einmalige Sache, zeigte eine Fotopräsentation,
die zu Beginn und in den Pausen im
Hintergrund
als
Dauerschleife
lief.
Eindrucksvolle
Bilder
belegten,
dass
bundesweit wesentlich mehr Proteste zu
verzeichnen waren, als wir in Halle zu dem
Thema „Pflegenotstand“ gespürt haben. Ein
paar der durchaus treffenden Sprüche von den
Plakaten haben wir gesammelt und geben diese
im Artikel hier als gelbe Sprechblasen wieder.
Zum Beispiel:
(Quelle: Linksfraktion im Bundestag)
Die Einladung formulierte es wie folgt: „Mehr Personal
für Krankenhäuser – bei der Großen Koalition
Fehlanzeige. Wirkliche Verbesserungen der Arbeitsund Pflegebedingungen in Krankenhäusern sind nicht
zu erwarten. Es bleibt bei den Fallpauschalen. Damit
bleiben die Krankenhäuser wirtschaftlichen Anreizen
ausgesetzt, möglichst viele Fälle, mit möglichst wenig
Personal, in möglichst kurzer Zeit zu behandeln. Eine
Beseitigung des Personalmangels wird es nur geben,
wenn der Druck in den Krankenhäusern und auf den
Straßen erhöht wird, vor allem durch Arbeitskämpfe
und Tarifauseinandersetzungen für mehr Personal und
eine verbindliche, bundesweite Personalbemessung.“
Wir nahmen als Personalrat mit vier Personen teil. Der
Grund
für
die
Gruppendynamik
liegt
im
Veranstaltungsablauf. Neben Podiumsdiskussionen
wurde in Arbeitsgruppen gearbeitet. Dort ging man
zum einen in die Tiefe zum anderen konnte man da in
2
Die Personalratspost
Endlich Nägel mit Köpfen
machen: Personalbemessung per Gesetz.
•
Trotz zahlreicher Teilnehmer hatten wir Vier
aus Halle den Eindruck, dass Vertreter aus den
ostdeutschen Bundesländern eher dünn gesät
waren. Woran es lag? Keine Ahnung. Wir
glauben jedoch, dass in den Krankenhäusern
und Unikliniken in Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und
Berlin-Brandenburg
der
Pflegenotstand
durchaus bekannt ist.
Weil ich nicht will, das
Krankenschwestern kranke
Schwestern werden.
Kerngedanken in Zahlen
Die Intension des gemeinsamen Agierens von
Linksfraktion und Verdi entstand aus der bitteren
Einsicht, dass die Zielstellung einer gesetzlichen
Personalbemessung für den Gesundheitssektor mit
Abschluss der Koalitionsverhandlungen von SPD und
CDU praktisch zum Erliegen gekommen sind. In der
Bundesregierung rede faktisch niemand mehr von
Handlungsbedarf für die Krankenhäuser und
Pflegeeinrichtungen in Deutschland.
In Kassel wurden einige interessante Fragen
ausgeworfen: z. B. Warum müssen Krankenhäuser
unbedingt schwarze Zahlen schreiben? Warum muss
diese
diese Doktrin von der mindestens schwarzen Null auf
dem Rücken von Beschäftigten und Patienten
Patienten
ausgetragen werden?
werden?
Ein wie wir finden interessanter Denkansatz, der lange
und intensiv diskutiert wurde und - man mag es
nachsehen - keine abschließende Antwort zuließ.
Lösungen,
Lösungen, über die man reden kann
Umso mehr kann man zu Recht stolz darauf sein,
wenn man als Ergebnis von Tarifverhandlungen neue
Wege beschreiten kann und damit Erfolg hat.
Bestes Beispiel ist die Charité in Berlin. Vor etwas mehr
als 1 ½ Jahren wurden Tarifverhandlungen aufgenommen und im Frühjahr 2014 zum Abschluss gebracht.
Das
Ergebnis
ist
ein
Tarifvertrag
zur
Personalbemessung, der sich momentan in der
Testphase befindet. Dieser soll bis zu 80 zusätzlichen
Einstellungen im Pflegebereich führen.
Selbst Vorwürfe ein solcher Tarifvertrag sei
verfassungsfeindlich
wurden
mittlerweile
abgeschmettert.
Dabei ist der Sektor mit mehr als 5 Mio.
Mio Beschäftigten
und über 300 Mrd.
Mrd € Umsatz durchaus ein
gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Faktor.
Trotzdem oder gerade deswegen wird dieser gebeutelt.
Das DRG-System zwingt jedes Krankenhaus zum
unternehmerischen decken. Die Einführung von Markt
und Wettbewerb sowohl in Krankenkassen als auch in
Krankenhäusern hat über die Jahre zu einer
Finanzklemme der (öffentlichen) Krankenhausträger
geführt, in dessen Folge jedes 8. Krankenhaus
schließen musste.
Es wurde eingeschätzt, dass der Grad der Privatisierung
von Krankenhäusern und Pflegereinrichtungen in
Deutschland höher ist als zum Beispiel in den USA!
Einer Studie zufolge sind offenbar in Deutschland von
etwa 1.650 Krankenhäusern 200200-300 in öffentlicher
Hand, mehr als 850 in privater Trägerschaft, Tendenz
steigend. Investitionsstaus von 50 bis 300 Mrd.
Mrd € sind
zu verzeichnen, mangelnde Ausstattung wird zum
Konkurrenzfaktur und auf den Schultern des Personals
ausgetragen. Seit 2006 wurden rd. 40.000 Stellen
abgebaut, was zu extremen Arbeitsbelastungen,
Dauerstress usw. führt. Ansprüche an qualitativ
hochwertige Pflege sind nicht mehr einzuhalten und
was am Schlimmsten ist: Die Patienten kriegen es am
eigenen Leib zu spüren.
3
Die Personalratspost
(Quelle: www.123comics.net)
„Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen Kompromiss
geeinigt: Bis Ende 2014 sollen 80 neue Pflegekräfte eingestellt
werden. Die Zusatzkräfte sollen dort eingesetzt werden, wo
die Überlastung am größten ist. Dies ist ein Teilerfolg auf dem
Weg
zu
einem
langfristigen
Tarifvertrag
zur
Mindestpersonalbesetzung.
Seit 2013 verhandelt ver.di mit der Charité-Leitung über mehr
Personal. Die Tarifverhandlungen scheiterten und ein
Arbeitskampf drohte. Doch zunächst ging es in die
vorgeschriebene Schlichtung mit dem Ergebnis, dass auch die
Schlichter mehr Personal empfohlen haben.
Der Tarifkampf an der Charité gilt bundesweit als wegweisend.
Erstmals ging es darum, mehr Personal einzustellen und
Personalbemessung tariflich zu regeln. Das ist ein erster,
beachtlicher Erfolg.
(Entnommen:
Presserklärung
verdi:
www.mehrwww.mehrkrankenhauspersonal.de)
Man mag gespannt sein, wie sich dieser
eingeschlagene Weg in Zukunft auswirken wird. Berlin
war vielleicht dabei nur der Anfang!?
machen. Der
beobachten
Aktionskreis
ist
bundesweit
zu
Geht man davon aus, dass der Notstand mittlerweile
eher ein Dauerzustand ist, kann man mit Fug und
Recht feststellen, das Deutschland vergeblich dagegen
ankämpft.
Nicht ein Streik gefährdet
die Patienten, sondern
der Normalzustand, bei
Streiks ist alles geregelt.
Vor Jahren träumte Deutschland vom Einsatz indischer
und pakistanischer IT-Spezialisten in der Wirtschaft. Im
Pflegesektor erwägt man den „Einkauf“ von
Pflegekräften aus Vietnam und den Philippinen.
Osteuropäische Pflegende sind besonders in der
Altenpflege schon existent. Und in Kassel wurde von
interessanten Konstrukten beim Einsatz von Pflegenden
aus Spanien berichtet: Knebelverträge gekoppelt an
kostenintensive
Sprachkurse,
Dumpinglöhne,
Arbeitszeiten außerhalb jedweder Norm. Das ist
offenbar die Sprache der „Problemlöser“.
Vielleicht ist es aber an der Zeit, kreativ an Protest zu
denken.
Wie vorn ausgewiesen wurde in einem Workshop ein
reger Erfahrungsaustausch betrieben, wie man im
Krankenhaus seinem Gewissen folgt und wirksam seine
Überlastung oder gefährliche Situationen anzeigt.
Musterschreiben wurden vorgestellt. Und dem
verehrten Leser aus dem UKH kann versichert sein –
diese Gefährdungs- oder Überlastungsanzeigen haben
wenig Ähnlichkeit mit denen, die hier per SOP
zwingend verordnet werden! Wir kommen darauf
sicherlich noch einmal an anderer Stelle zurück.
Sogar Warnwesten sind
gesetzlich geregelt.
Auffällig war auch eine gewerkschaftsunabhängige
Initiative von Pflegenden, die gleichzeitig als
Namensgeber der gesamten Veranstaltung fungierten:
PFLEGE AM BODEN. Mittels Internet und sozialen
Netzwerken werden Spontanaktionen organisiert, an
denen sich Pflegende zu einer bestimmten Zeit an
einem bestimmten Tag buchstäblich auf den Boden
legen und mehr oder weniger verblüfften Passanten,
Besuchern, Patienten auf ihre Situation aufmerksam
4
Die Personalratspost
Pflege am Boden: Flashmop in Berlin (Foto: Helmut Fischer)
Fazit
Eigentlich sollten sämtliche Beiträge zu der
Veranstaltung im Internet eingestellt und dort
abgerufen werden. Entsprechende Kameraleute bzw.
Fotografen waren vor Ort. Nach unseren Recherchen
bei diversen Quellen im Netz war jedoch nichts zu
finden. Schade eigentlich. Es würde sich lohnen, da
mal reinzuhören oder zuzuschauen.
Wenn man
auch manchmal
meint,
einen
aussichtslosen Kampf zu kämpfen, ein paar kleine
Erfolge sind doch zu verzeichnen. So sind zumindest
die abschließenden Information an dem sehr
informationsträchtigen Tag zu verstehen:
1. Die Psych-PV, die Vorschrift, die für einen
speziellen Personalschlüssel im Bereich der
Psychiatrien sorgt, gilt zunächst einmal weiter
bis Dezember 2018.
2. Der 114. Ärztetag hat Anfang Juni in Kiel seine
Unterstützung zu einer Personalbemessung in
der Pflege per Gesetz signalisiert.
3. Der Gewerkschaft Verdi ist es gelungen, die
Problematik
einer
gesetzlichen
Personalbemessung in der Pflege bei einem
Treffen der Gesundheitsminister der Länder im
Juni 2014 in Hamburg zu thematisieren.
Vielleicht greift die Politik dann das Thema
wieder auf.
Weitere Informationen:
www.mehr-krankenhauspersonal.de
www.verdi.de
www.pflege-am-boden.de
www.linksfraktion.de/nachrichten/protest-muss-lauterwerden/
TOPTOP-Thema
Senkung der Ausbildungszahlen – wirklich eine
eine kluge
Entscheidung?
H.-U. Spannaus
„Nachhaltigkeit“ – das ist ein Begriff, der sich inzwischen
etabliert hat und die dauerhafte Nutzung von Ressourcen
beschreibt. Auch in der Wirtschaft hat er mit
vergleichbarer Bedeutung Einzug gehalten. Völlig zu
Recht kann das das erklärte Ziel einer Gesellschaft,
Kultur, Wirtschaft und Ökologie sein. So auch in der
Gesundheitsvorsorge und damit der Universitätsmedizin.
Auch die „demografische Entwicklung“ spielt für uns eine
wichtige Rolle. Soll heißen: Mehr ältere Patienten und
immer weniger junge Leute, die diese versorgen könnten.
In allen Berufsgruppen ist es erforderlich qualifizierten
Nachwuchs
auszubilden
und
zu
entwickeln.
Sinnhafterweise versuchen Unternehmen dies selbst in
die Hand zu nehmen.
Auch am UKH hat die Ausbildung des eigenen
beruflichen Nachwuchses eine lange Tradition, einen
hohen Standard und damit verbundenen guten Ruf.
Generationen von Krankenschwestern und –pflegern,
Hebammen, MTLA, MTRA, Physiotherapeuten, um nur
einige zu nennen, haben am Ausbildungszentrum für
Gesundheitsfachberufe (ABZ) die Grundlagen ihres
Berufes erlernt. In allen Altersgruppen ist eine erhebliche
Anzahl MitarbeiterInnen tätig, die diese Einrichtung mit
einem Zeugnis verließen. Aber auch die jungen Leute, die
an andere Häuser deutschlandweit wechseln, werden
aufgrund des guten Rufes unseres Ausbildungszentrums
gern genommen.
Auch auf Entwicklungen wurde reagiert. Man sehe nur
die Etablierung der ATA- und OTA-Ausbildung am ABZ
in den letzten 15 Jahren.
Darüber hinaus werden aber auch andere Auszubildende,
deren theoretischer Unterricht an anderen Berufsschulen
stattfindet, ausgebildet. Kaufmännische Berufe wie
Kauffrau im Gesundheitswesen, oder Pharmazeutischkaufmännische
Angestellte
seien
genannt.
Pharmazeutisch-technische sowie Medizinische und
Zahnmedizinische Fachangestellte und Mechatroniker
ergänzen die Aufstellung. Insgesamt bilden wir ca. 500
junge Menschen in 16 Berufen aus – Noch! Die
Planungen gehen in eine andere Richtung. Es soll eine
Bachelorausbildung als Pilotprojekt an dem Institut für
Gesundheitsund
Pflegewissenschaften
der
Medizinischen Fakultät ab 2015 etabliert werden, in dem
Abiturienten neben der Krankenpflegeausbildung durch
wissenschaftliche Erweiterung der Ausbildung einen
höheren Abschluss erreichen. Dafür soll gleichzeitig die
bodenständige Krankenpflegeausbildung, die auch von
5
Die Personalratspost
Realschülern absolviert werden kann, zunächst reduziert
und dann ganz eingestellt werden. Auch die
kaufmännischen Ausbildungen finden nun schon nur
noch in den höheren Ausbildungsjahrgängen statt.
Neueinstellungen hat es 2014 nicht mehr gegeben. Noch
kann der Klinikumsvorstand zu Recht vom UKH als
größtem Ausbildungsbetrieb im südlichen Sachsen-Anhalt
reden. Aber wie lange noch?
Soweit die Fakten. Davon abgesehen ist die Finanzierung
des
Bachelorstudiengangs
aufgrund
gesetzlicher
Bestimmung nicht wirklich gesichert, während die
bodenständige Ausbildung sowie die anderen Berufe
durch die Krankenkassen bezahlt werden. Auch wenn
sich
inzwischen
die
Krankenkassen
in
den
Budgetverhandlungen an dieser Stelle schwer tun.
Aber das sind die finanziellen Aspekte, die man kennen
muss, um über die eigentliche Problematik zu sprechen das Fehlen von Auszubildenden in den Bereichen und
der
sicher
in
wenigen
Jahren
einsetzende
Fachkräftemangel in vielen Bereichen.
Ich nehme einmal das Durchschnittsalter meiner eigenen
Abteilung Buchhaltung. Es liegt inzwischen deutlich über
50 Jahre. Bald müssen junge Leute die Arbeit
übernehmen. Ein Altersmix fehlt fast völlig, weil jedes
Ausscheiden von Mitarbeitern zu Lasten der Verbliebenen
ging. Neue kamen nicht. Wenn von den derzeit 18
Mitarbeitern (ohne Abt. Ltr.) 10 Mitarbeiter 55 Jahre und
älter nur 2 jünger als 40 Jahre sind, stellt sich die Frage,
wer bald die Aufgaben erfüllen soll. „Stellen wir dann
Externe ein“, wird die Antwort lauten. Ist aber nicht so
leicht, weil die Krankenhausbuchführung nicht
unerheblich von Wirtschaftsbetrieben abweicht. Da ist
eine lange Einarbeitung durchaus sinnvoll. Von der
Übersicht über spezielle Vorgänge ganz abgesehen. Wäre
es nicht sinnvoller JETZT Auszubildende einzustellen und
diese bei guter Eignung zu übernehmen?
Einmal ein Blick in die Pflege. Wie viele Dienste laufen
denn nur, weil Schülerinnen und Schüler da sind? Eine
Rechnung der Pflegedirektion von vor etwa 3 Jahren
ermittelte den Bedarf von doppelt so vielen
Auszubildenden gegenüber heute im Pflegebereich, um
mittelfristig den Stationsbetrieb absichern zu können. Ein
richtiger Gedanke, den der Personalrat gerne bei
Umsetzung unterstützt hätte. Leider ist trotz besseren
Wissens die unternehmerische Entscheidung getroffen
worden, die Ausbildungszahlen zu minimieren.
Wir sagen: Auszubildende unterstützen und entlasten die
Mitarbeiter und stellen den Fachkräftenachwuchs sicher.
Lassen Sie uns auf diese Ressource nicht verzichten!
TOPTOP-Thema
Anwendung des § 29 MTVMTV-UK Halle
H.-U. Spannaus
„In Anlehnung an § 29 MTV-UK Halle…“ steht häufig
in Protokollen oder Mitbestimmungsanträgen des GB II
Personal. Was versteckt sich eigentlich hinter dieser
inzwischen gängigen Formulierung?
Schlicht, die im Jahr 2011 durch die Gewerkschaft
Verdi
in
den
Manteltarifvertrag
verhandelte
Beschäftigungssicherung! Hier der Wortlaut zum
Nachlesen:
§ 29
Beschäftigungssicherung
(1) Betriebsbedingte Kündigungen sind nur zulässig,
wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
a)
Die Kündigung kann nur fristgerecht als
Änderungskündigung unter Wahrung des KSchG und
aller sonstigen gesetzlichen Schutzbestimmungen
ausgesprochen werden.
b) Das Änderungsangebot muss neben der Bezeichnung
der neuen Tätigkeit auch die für den neuen
Arbeitsplatz maßgebenden und ggf. geänderten
tariflichen Bedingungen hinsichtlich Eingruppierung,
des Ausgleichsbetrages nach Buchstabe d) und evtl.
sonstiger
Tarifregelungen
bezeichnen.
Der
Ausgleichbetrag und seine Berechnung müssen
Bestandteil des Angebotes sein. Das Angebot ist so zu
gestalten, dass die Veränderung der Rechtsposition
der Arbeitnehmer so gering wie möglich ist.
c) Kommt es zu einer Herabgruppierung, so ist diese auf
2 Entgeltgruppen begrenzt. In diesem Zusammenhang
gelten die Entgeltgruppen 9a – 9d der KRAnwendungstabelle als eine Entgeltgruppe. Die
Einstufung erfolgt in der Stufe der neuen
Entgeltgruppe, die durch das bisherige Tabellenentgelt
letztmalig überschritten wird.
d) Der Arbeitnehmer hat im Falle der Annahme des
Änderungsangebotes
des
Arbeitgebers
einen
Rechtsanspruch
auf
Zahlungen
eines
Ausgleichsbetrages für den folgende Bedingungen gelten:
Sofern Pflege- und Leitungszulagen entfallen, werden sie
dem Ausgleichsbetrag hinzugerechnet.
Der Ausgleichsbetrag bemisst sich nach der Differenz der
Entgeltgruppe gem. Anlagen zu § 4 Abs. 2 ETV-UK Halle
…
Der Ausgleichsbetrag wird in Abhängigkeit der
vorstehenden Veränderungen für die Dauer von bis zu 36
Monaten nach Ablauf der Kündigungsfrist monatlich
bezahlt.
…
Auszug aus MTV UK-HAL
6
Die Personalratspost
Im Rahmen von Strukturänderungen soll diese
Regelung die betriebsbedingte Kündigung verhindern.
Ein echtes Plus in unserem Haustarifvertrag gegenüber
dem TV-L, der für die Mitarbeiter der Medizinischen
Fakultät nicht gilt. Dort können ganz normal
betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden.
Wie wichtig dieser Schutz ist, hat sich im
Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes
„Pflege 2014“ herausgestellt. Die Reduzierung der
Verantwortung übernehmender Führungskräfte in
Größenordnungen war das entscheidende Thema des
Konfliktes
zwischen
Klinikumsvorstand
und
Personalrat.
In
zweijährigen
gerichtlichen
Auseinandersetzungen haben wir letztlich erreicht,
dass eine geregelte Verfahrensweise im Umgang mit
den betroffenen Mitarbeitern nach diesem § 29 des
MTV-UK Halle eingeführt wird. Es werden drei
Angebote den Mitarbeitern unterbreitet und dann in
Rechtsanwendung des § 29 MTV-UK Halle
Änderungsverträge vereinbart.
„Pflege 2014“ ist ja noch lange nicht beendet, ein
Überhang im Medizinisch-technischem Dienst ist
ausgemacht und die „KW – Stellen“ noch nicht
definiert. Also wird dieser Schutz noch gebraucht und
seitens des Personalrats auch stringent eingefordert.
Nun ist nach der schwierigen Durchsetzung der
Anwendung dieses Paragrafens als Nebeneffekt
eingetreten, dass bei vielen Änderungen von
Arbeitsverträgen und Umsetzungen „in Anlehnung an
§ 29 MTV-UK Halle“ vermerkt wird, auch wenn es
keinen Wegfall von Stellen gibt. Nur in dem Fall sind,
wie der Name schon sagt, betriebsbedingte
Kündigungen
möglich.
Wenn
unerwünschte
Mitarbeiter versetzt werden sollen, ist das ja kein
Wegfall der Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes. Ebenso
wenig wie der Wunsch eines Mitarbeiters auf
Änderung der Tätigkeit. Diese Fälle sind anders zu
behandeln!
Man
kann schlecht
Führungsschwächen mit
missbräuchlicher
Verwendung
einer
Kündigungsschutzregelung
verdecken.
Wirkliche
wertschätzende Mitarbeiterführung, die nicht als
Worthülse oder Drohgebärde gemeint ist, kommt ohne
solche Deckmäntelchen aus. Achten Sie also bitte
auch auf solche Details und kontaktieren Sie im
Zweifel den Personalrat!
Der
Personalrat
ist
im
Rahmen
seiner
Mitbestimmungsrechte gefordert, auf die Einhaltung
von Gesetzen und Tarifverträgen durch die Dienststelle
zu achten. Dieser Verantwortung sind wir uns sehr
bewusst und nehmen sie auch wahr.
Kurz und Knapp
Kaum betriebliche Gesundheitsförderung für Ältere
Deutsche Unternehmen vernachlässigen laut einer
Studie des Marktforschungsinstitutes YouGov die
Folgen des demografischen Wandels. Lediglich 34 %
der befragten Arbeitnehmer gaben an, dass ihr Betrieb
Angebote zur Gesundheitsförderung speziell für ältere
Angestellte bereithält. Betrachtet man die über 50jährigen Erwerbstätigen, zeigt sich die unterschiedliche
Wahrnehmung, denn bei ihnen sinkt die Zahl auf
gerade mal 28 %.
Annähernd die Hälfte aller Studienteilnehmer hat die
Situation erkannt und sieht deshalb Nachholbedarf,
wobei Führungskräfte optimistischer sind als sonstige
Mitarbeiter. Wie wichtig das Eingehen auf die ältere
Belegschaft ist, zeigt ein Blick auf die rückläufigen
Bevölkerungszahlen. Der Anteil an Senioren steigt
stetig, sodass neue Lösungsansätze gefragt sind. Zwar
glaubt die Hälfte der Befragten, dass sie unter den
gegenwärtigen Bedingungen noch lange gesund und
arbeitsfähig bleiben. Ganze 21 % sind hingegen der
Ansicht, dass das nicht der Fall sein wird.
Aber nicht nur sozialpolitisch macht die Beschäftigung
älterer Mitarbeiter Sinn. Gut die Hälfte der
Studienteilnehmer schätzt die Erfahrungen und den
positiven Einfluss der Senioren am Arbeitsplatz, was
wiederum zur Steigerung der Produktivität führen
kann.
Was motiviert Angestellte am Arbeitsplatz
Drei Viertel aller deutschen Arbeitnehmer motiviert ein
gutes Verhältnis zu den Kollegen und Vorgesetzten,
dicht gefolgt von flexiblen Arbeitszeiten. Eine Studie
zur „Arbeitsmotivation 2014“ der ManpowerGroup
Deutschland fand heraus, was die 10 Top-Gründe für
Spaß im Job sind und was Angestellte in der täglichen
Arbeit beflügelt. Überraschend landete Kaffee mit 23
% nicht auf den ersten Plätzen.
Neben
dem
guten
Miteinander
und
Arbeitszeitflexibilisierung
wie
Gleitzeit
und
Arbeitszeitkonten spornt Mitarbeiter auch betriebliche
Gesundheitsförderung an. Andere glauben, dass eine
ansprechende Raumgestaltung Einfluss auf die
Arbeitsmoral hat. Pflanzen im Büro sind da das
Argument. Geschenke oder andere Aufmerksamkeiten
kommen gut an, kostenlose Getränke und Gratissüßigkeiten werden wohlwollend registriert.
Unternehmen zeigen so ihre Wertschätzung gegenüber
den
Arbeitnehmern
und
„sie
können
mit
überschaubarem Aufwand und kleinen Maßnahmen
viel tun, um die Arbeitsmotivation zu fördern“, so die
Veranstalter der Studie.
7
Die Personalratspost
Hier die Top 10 im Ranking der Arbeitsmotivation:
1. Gutes Arbeitsverhältnis zu Kollegen 77 %
2. Flexible Arbeitszeitgestaltung 67 %
3. Gute Kontakte auch in der Freizeit 45 %
4. Gesundheitsförderung im Betrieb 38 %
5. Moderne Raumgestaltung 35 %
6. Gruppenarbeit 33 %
7. Kostenlose Getränke 32 %
8. Büropflanzen 28 %
9. Geschenke 24 %
10. Individueller Arbeitsplatz 24 %
Der Personalrat gratuliert
Leider gingen im Personalratsbüro
einige Meldungen zu Dienstjubiläen
für das III. Quartal 2014 erst nach
Redaktionsschluss ein.
Wir möchten deshalb Bärbel Tomczak /
GB I und Christiane Zschorn/
Zschorn/Innere Medizin
zum 40jährigen und Petra Kunze/GB
sowie
Kunze
Silke Förster sowie Kathrin Cyris (beide
Kinderklinik) zum 25jährigen Dienstjubiläum
nachträglich gratulieren.
Anmerkung:
Leider lag zum Redaktionsschluss noch keine
Übersicht über die Dienstjubiläen des
IV. Quartals für 2014 vor.
Wir beglückwünschen die entsprechenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie immer
aus tiefsten Herzen und werden die
Veröffentlichung der Namen dann in der
Dezemberausgabe
der
Personalratspost
nachreichen. Der Personalrat dankt für das
Verständnis.
I
Rechtsecke
Sonderurlaub bei Hochzeit
Für die eigene Hochzeit brauchen Arbeitnehmer nicht
extra Urlaub zu nehmen. Heiraten sie an einem
Arbeitstag, muss der Arbeitgeber sie an diesem Tag
freistellen. Das Gehalt darf er nicht kürzen. Grundlage
ist § 616 BGB.
Viele Tarifverträge gehen sogar über das gesetzliche
Minimum hinaus und gewähren mehrere Tage
Sonderurlaub. Vor der Hochzeit sollte deshalb ein
Blick in Arbeits- bzw. Tarifvertrag geworfen werden.
Außerdem sind Schichtarbeiter bei der Planung
bevorzugt zu behandeln. Sie müssen vor der eigenen
Hochzeit zum Beispiel nicht Nachtdienst machen.
Damit es keine Probleme gibt, sollte dies möglichst
früh mit den Dienstplanern abgesprochen werden.
Anspruch auf Bildungsurlaub
In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer
Anspruch auf Bildungsurlaub. Das heißt, dass der
Arbeitgeber ihnen den Lohn weiterzahlen muss, wenn
die sich ein paar Tage freinehmen, um sich
weiterzubilden. Ob und wie viel Bildungsurlaub der
Chef gewähren muss, ist Ländersache. So die
Grundaussage des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung.
Innerhalb von zwei Jahren können sich Arbeitsnehmer
in sechs Bundesländern 10 bezahlte Arbeitstage für die
Weiterbildung nehmen. Diese Regelung gilt
in
Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen,
Schleswig-Holstein,
Hessen und
MecklenburgVorpommern. 5 Arbeitstage gewähren die Stadtstaaten
Bremen und Berlin sowie Brandenburg und RheinlandPfalz.
6 Tage gibt es im Saarland. Allerdings muss ein
Arbeitnehmer dort auch Urlaub einbringen. Für 6 Tage
Weiterbildung im Jahr muss er 3 Tage Urlaub nehmen,
für 3 Tage Weiterbildung setzt er 1 ½ Tage Urlaub ein.
Keinen gesetzlichen Anspruch haben Beschäftigte in
Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen.
Löschung einer Abmahnung
Nicht in allen Fällen können Arbeitnehmer von ihrem
Chef verlangen, dass er nach Jobende eine
Abmahnung
aus
ihrer
Personalakte
entfernt.
Beschäftigte dürfen das vor Gericht verlangen, wenn
sie der Ansicht sind, die Abmahnung könne ihnen
später in ihrem Berufsleben noch schaden. Allerdings
bezieht sich das nur auf elektronische Daten.
Aufzeichnungen auf Papier darf der Arbeitgeber in der
Personalakte behalten. So eine Entscheidung aus
Sachsen.
Sächsisches Landgericht, Urteil vom 14.01.2014, AZ 1
Sa 266/13
8
Die Personalratspost
Krankschreibung
Trotz Arbeitsunfähigkeit kann es in Ordnung sein, dass
Angestellte eine Zugreise machen. Das gilt jedenfalls,
wenn die Fahrt die Genesung nicht beeinträchtigt. In
einem Fall vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht
war einem Radiologen gekündigt worden. Der
Arbeitgeber hegte den Verdacht, dass der Mitarbeiter
Krankheiten vortäuscht. Er begründete das damit, dass
ein Arbeitnehmer den Angestellten „Putzmunter“ und
„quietschfidel“ am Bahnhof getroffen habe, obwohl er
krankgeschrieben war. Die Kündigung sei nicht
gerechtfertigt, so das Gericht. Der Mann habe über ein
ärztliches Attest verfügt. Zudem sei er verreist, um sich
bei den Eltern auszukurieren.
Hessisches LAG, Urteil vom 28.11.2012, AZ 18 Sa
695/12
Vorsicht bei privaten Paketen
Angestellte sollten ihren Arbeitgeber um Erlaubnis
bitten, bevor sie sich private Pakete – etwa Einkäufe
bei Onlineshops o. ä. – an den Arbeitsplatz schicken
lassen. Hat der Chef diese Praxis untersagt und
Beschäftigte erhalten trotzdem auf ihren Wunsch
private Post am Arbeitsplatz, müssen sie mit einer
Abmahnung rechnen. Sie verstoßen damit bewusst
gegen die Anweisungen des Arbeitgebers. Außerdem
kommt es in größeren Betrieben schnell zu Problemen
im Betriebsablauf, wenn mehrere Mitarbeiter sich
Pakete ins Büro schicken lassen. Gibt es in der Firma
keine ausdrückliche Regelung, sei mit Sanktionen zu
rechnen, wenn der Arbeitnehmer zum ersten Mal ein
privates Päckchen an die Büroadresse bestellt.
Zeugnis verloren Anspruch auf neues Zeugnis?
Wenn Beschäftigte ihr altes Arbeitszeugnis verloren
haben, haben sie Anspruch auf ein Neues. Das gilt
jedenfalls, wenn der Wortlaut des Zeugnisses unstrittig
und die Ersatzausstellung nur mit geringem Aufwand
verbunden ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der
Arbeitgeber es nur erneut ausdrucken und
unterschreiben muss. Dazu ist er zudem verpflichtet,
wenn das Original beschädigt wurde. Ob der
Mitarbeiter das selbst verursacht hat, ist dabei
unerheblich.
Kommt der Chef der Aufforderung nicht nach, können
Beschäftigte das Schriftstück zur Not vor Gericht
einklagen. Das ist eine Nebenpflicht aus dem
Arbeitsvertrag, die der Chef auch nach dem
Ausscheiden erfüllen muss.
Schutzvorschriften für Menschen mit Behinderung
Die Schutzvorschriften des SGB IX gelten nur für
Menschen mit einem Grad der Behinderung von
mindestens 50 und für diesen durch ein förmliches
Verfahren gleichgestellten Menschen. Für alle anderen
ist
bei
Diskriminierungen
das
Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz anwendbar.
Eine behinderte Frau mit einem Grad der Behinderung
(GdB) von 40, deren Antrag auf Gleichstellung mit
schwerbehinderten Menschen nicht entsprochen
worden war, hatte sich für die Stelle einer Sekretärin
eines Chefarztes beworben. Sie wies dabei
ausdrücklich auf den bei ihr vorliegenden GdB von 40
hin. Die Stelle wurde mit einer anderen Bewerberin
besetzt, ohne dass die Bestimmungen des SGB IX zum
Schutz von schwerbehinderten Menschen beachtet
oder die Bewerberin zu einem Vorstellungsgespräch
eingeladen worden war.
Die Bewerberin sah sich in diesem Vorgehen als
Behinderte
benachteiligt
und
verlangte
eine
Entschädigung. Zwar habe sie keinen GdB von 50 und
sei auch nicht gleichgestellt, die Gleichstellung sei ihr
aber für den Bedarfsfall zugesichert worden. Bei der
Stellenbesetzung sei mehrfach das SGB IX verletzt
worden, was die Vermutung nahelege, dass bei der
Ablehnung die Behinderung eine Rolle gespielt habe.
Die Klage blieb wie in den Vorinstanzen auch beim
Bundesarbeitsgericht (BAG) ohne Erfolg. Die
Vorschriften des SGB IX waren nicht anwendbar, da
die klagende Bewerberin dafür die persönlichen
Voraussetzungen nicht erfüllte. Sie fällt nicht unter den
Anwendungsbereich der Schutzvorschriften des SGB
IX. Deshalb könne sie sich auch nicht auf sonstige
Verletzungen der Vorschriften des SGB IX berufen.
Auch dafür müsste sie schwerbehindert oder
schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein.
Das BAG verwies allerdings darauf, dass seit August
2006 alle behinderten Menschen unter dem Schutz des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen.
Die Klägerin habe sich jedoch ausschließlich auf die
Verletzung von Vorschriften des SGB IX berufen und
keine Tatsachen vorgetragen, die die Vermutung für
eine Benachteiligung im Sinne des AGG auslösen, so
dass auch nach diesem Gesetz keine Benachteiligung
angenommen werden konnte.
Nachdem mit dem AGG die Rahmenrichtlinie
2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 in
deutsches Recht umgesetzt ist, kommt die
zwischenzeitlich notwendige entsprechende
9
Die Personalratspost
Anwendung der Regeln des SGB IX laut BAG auf nicht
schwerbehinderte Menschen nicht länger in Betracht.
BAG, Urteil vom 27.01.2011 - 8 AZR 580/09
PM des BAG vom 27.01.2011
Videoüberwachung
Verdächtigt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter der
Unterschlagung
und
will
das
durch
eine
Videoüberwachung
beweisen,
so
muss
er
nachprüfbare Anhaltspunkte haben. Ist das nicht der
Fall, dürfen die Videoaufzeichnungen später vor
Gericht nicht verwendet werden, entschied das
Arbeitsgericht Düsseldorf. Ein Brauhaus-Inhaber warf
zwei Mitarbeitern vor, die ausgeschenkten Biere nicht
korrekt abgerechnet zu haben und kündigte ihnen.
Zum Beweis seiner Behauptung berief er sich auf
Videoaufzeichnungen, die er heimlich gemacht hatte.
Die Kündigungsschutzklage der beiden hatte Erfolg.
Das Gericht berücksichtigte den Videobeweis nicht.
AG Düsseldorf, AZ 11 Ca 7326/10
Wiedereingliederung
Arbeitslose
können
nach
langer
Krankheit
Arbeitslosengeld auch für Versuche beanspruchen, in
das Erwerbsleben zurückzukehren – wenn eine erste
Arbeit ohne Lohn der medizinischen Rehabilitation
und der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
dient. So ein Entscheid des Bundessozialgerichts in
Kassel. Der Kläger war 2008 an Krebs erkrankt. Im
März 2010 war er nach Einschätzung der Ärzte wieder
zu leichten Tätigkeiten in der Lage. Er bekam
Arbeitslosengeld. In Abstimmung mit dem Hausarzt
begann er ab April 2011 einen stufenweisen Einstieg
über vier Wochen bei seinem früheren Betrieb. Lohn
erhielt er nicht. Trotzdem stoppte die Arbeitsagentur
ihre Zahlungen. Der Mann sei offenbar arbeitsfähig
und arbeite ja auch. Das sah das Gericht aber anders.
BSG Kassel, Urteil vom 17.12.2013, AZ B 11 20/12 R
Sonderkündigungsschutz in der Pflegzeit
Nehmen Beschäftigte eine Pflegeauszeit im Sinne
Pflegezeitgesetz,
genießen
sie
Sonderkündigungsschutz – und zwar von der Ankündigung
bis zur Beendigung der Pflegezeit. Sie können nur
gekündigt werden, wenn die oberste Landesbehörde
für Arbeitsschutz zustimmt.
Für Kur Urlaub nehmen?
Bekommen Beschäftigte von der Krankenkasse eine
Kur bewilligt, müssen sie dafür keine Urlaubstage
nehmen. Voraussetzung ist, dass die Kur von der
Sozialversicherung
–
also
Krankenoder
Rentenversicherung – genehmigt wurde oder der
Mitarbeiter für die Zeit eine Krankschreibung hat.
Die SBV informiert
Wenn Fragen zu der Problematik „Schwerbehinderte im
Berufsleben“ auftreten, dann wenden Sie sich an Ihre
Schwerbehindertenvertreter!
H. Schmidt
Die Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson der
schwerbehinderten Menschen im Betrieb) hat die
Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern,
ihre Interessen im Betrieb zu vertreten und ihnen
beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dies bezieht
sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen
Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als
Gruppe betreffen.
Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht ein Teil des
Betriebs- oder Personalrates, wie dies oft angenommen
wird. Vielmehr ist die Schwerbehindertenvertretung eine
eigene Institution,
welche ihre Grundlage im
Institution
Sozialgesetzbuch
IX
(SGB
IX)
hat.
Die
Schwerbehindertenvertretung arbeitet jedoch mit dem
Betriebs- oder Personalrat eng zusammen und hat das
Recht, an jeder Sitzung teilzunehmen.
Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu
wachen, dass die für die Schwerbehinderten geltenden
Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Sie hat
Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, bei den
zuständigen Stellen zu beantragen. Es handelt sich hierbei
vor
allem
um
Maßnahmen
zur
beruflichen
Wiedereingliederung
und
Maßnahmen
im
Zusammenhang
mit
der
Beschäftigung.
Die
Schwerbehindertenvertretung kann hierbei auf die
berufsbegleitenden und psychosozialen Dienste der
Integrationsämter zurückgreifen. Diese Hilfe ist für die
Betroffenen kostenlos und wird aus der Ausgleichsabgabe
finanziert und soll helfen, behinderungsbedingte
Probleme am Arbeitsplatz zu verhindern oder
auszuräumen.
Der
Arbeitgeber
ist
zur
Unterrichtung
der
Schwerbehindertenvertretung verpflichtet, wenn sich
Schwerbehinderte auf eine Stelle bewerben. Dies muss
unmittelbar nach dem Eingang von Bewerbungen von
Schwerbehinderten geschehen.
Neben der von den Schwerbehinderten gewählten
Vertretung gibt es noch den Beauftragten des
Arbeitgebers,
der
den
Arbeitgeber
in
den
Angelegenheiten der Schwerbehinderten vertritt. Der
Beauftragte
sollte
der
Partner
der
Schwerbehindertenvertretung,
des
Personaloder
Betriebsrates und der Integrationsämter sein. Gemeinsam
mit Ihnen sollte er sich um die Einstellung und
behindertengerechte
Beschäftigung
der
Schwerbehinderten und Einhaltung des SBG IX kümmern.
Der Beauftragte des Arbeitgebers wird von diesem
ernannt und kann auch wieder abberufen werden.
Wer ist schwer behindert oder behindert?
Von Behinderung spricht man, wenn ein gesundheitlicher
Schaden zu funktionellen Einschränkungen führt.
10
Die Personalratspost
Mit anderen Worten: Jeder gesundheitliche Schaden und
jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die
nicht nur vorübergehend ist und zu gesundheitlichen
Einschränkungen führt, gilt als Behinderung. Dabei ist es
unerheblich, ob eine Behinderung auf Krankheit oder
Unfall beruht oder sie angeboren ist. Es kommt allein auf
die Art der Behinderung an.
Ob eine Behinderung vorliegt, muss ein Arzt unter
Berücksichtigung der einzelnen Umstände beurteilen. Die
Schwerbehindertenvertretung hat die Beschäftigten bei
Anträgen an die Versorgungsverwaltung auf die
Feststellung einer Behinderung und ihres Grades zu
unterstützen.
Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung
von mehr als 50 hat. Leider wird sehr oft der Grad der
Behinderung mit der einer körperlichen oder geistigen
Leistungseinschränkung gleichgesetzt. So kann z. B. ein
Jurist, der nur einen Arm hat, die gleich gute Arbeit
leisten, wie jemand ohne Beeinträchtigung. Hieraus ist zu
ersehen, dass auch ein/e Schwerbehinderte/r mit einem
GdB von 100 in seinem Beruf die volle Leistung
erbringen kann, wenn er /sie eine Tätigkeit verrichtet bei
der er/sie durch seine Behinderung nicht beeinträchtigt
ist.
Es kommt also auf die Art der Beeinträchtigung im
Zusammenhang mit dem Beruf an. Darüber hinaus lassen
sich durch eine Vielzahl von Hilfen am Arbeitsplatz die
Arbeitsabläufe so gestalten, dass auch ein/e Behinderte/r
die
gleiche
Leistung
erbringen
kann.
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt und berät
also in allen Fällen, die mit einer gesundheitlichen
Beeinträchtigung
und
einer
daraus
folgenden
Behinderung zu tun haben.
Wir kümmern uns um die Belange schwerbehinderter
Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeiter;
stehen
aber
selbstverständlich auch denjenigen mit Rat und Hilfe (z.
B. Antragstellung) zur Verfügung, die gesundheitliche
Probleme haben oder noch nicht als "schwerbehindert"
gelten.
In
diesem
Bereich
muss
noch
einiges
an
Überzeugungsarbeit
geleistet
werden,
da
viele
gesundheitlich eingeschränkte Kolleginnen und Kollegen
nicht den Mut haben sich zu "outen", weil sie
fälschlicherweise Nachteile befürchten. Das Gegenteil ist
der Fall, gerade sie sind durch das SGB IX geschützt.
Schwerbehinderte
Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes sind Personen
● mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50.
● mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50,
aber wenigstens 30, sollen aufgrund einer Feststellung
Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie
infolge ihrer Behinderung ohne Gleichstellung einen
geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht
behalten können.
Am 17. November
November
wird gewählt!
Der Kleine Medikus
Medikus
… und das „dufte Angebot“
Angebot“
Ein duftes Angebot würden die Berliner es nennen,
wenn sie es denn wüssten. „Dufte“ bedeutet dann
soviel wie prima oder super. Nur damit hat die
Supervision nun weniger zu tun, auch wenn es ein
paar Buchstaben gemeinsam hat.
Um was es eigentlich geht? Das Angebot der
Pflegedirektion an die Pflegenden: Kostenlose und
freiwillige Supervision heißt die Devise.
Was ich sagen will: Ich finde das Angebot, eine
kostenlose und freiwillige Supervision für Pflegende
anzubieten, echt gut. Im Ernst! Ausbaufähig ja, aber
erst mal für den Anfang nicht schlecht. War ja auch ein
langer Weg dahin.
Naja und so ganz kostenlos ist es auch nicht. Eine
ganze Supervision kostet schon etwas. Nur jetzt und
hier das Angebot geht nicht zu Lasten der
„Kundschaft“. Die Rechnung selbst zahlt das UKH.
Erst vorsichtige Anrufe im Personalrat lassen aber auch
eine tiefe Verunsicherung spüren – was ist das, was
soll das, wer macht das, kann man dem trauen, bringt
das überhaupt was - das sind so die Grundfragen.
Zunächst einmal „was ist das“. Wikipedia schreibt
dazu:
„Supervision ist eine Form der Beratung für Mitarbeiter.
Mitarbeiter.
Sie wird von einem Supervisor, der zumeist eine
entsprechende Qualifikation oder Zusatzausbildung
hat,
geleitet.
Einzelpersonen,
Gruppen
und
Organisationen lernen in der Supervision, ihr
berufliches oder ehrenamtliches Handeln zu prüfen
und zu verbessern.
verbessern. Dazu vereinbaren die Teilnehmer
mit dem Supervisor Ziele. Inhalte sind die praktische
Arbeit, die RollenRollen- und Beziehungsdynamik zwischen
Mitarbeiter und Klient, die Zusammenarbeit im Team
oder auch in der Organisation. Supervision wird
hauptsächlich
im
medizinischen,
sozialen,
hauptsächlich
pädagogischen und therapeutischen Bereich genutzt
(Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Erzieher, Ärzte,
Pflegepersonal, Psychotherapeuten, Lehrer, Pfarrer,
etc.), und zunehmend auch in der Wirtschaft
(Führungskräfte).“
Soweit die Theorie. Und so ganz neu ist das Verfahren
auch nicht. Zumindest nicht in der Pflege. Vor Jahren
gab es schon immer mal Supervision in den
verschiedensten Bereichen, wo es angebracht schien.
Aber die Ansage war damals kein Flächenangebot,
sondern eher punktuelle Hilfe. Das hat sich geändert.
11
Die Personalratspost
Nun also eine hoffentlich
nachhaltige Einsicht aus
der Chefetage hin zum
Angebot für Mitarbeiter,
sogar in Form einer
Anrechnung
als
Arbeitszeit!
Wie oft erlebt man in
Sprechstunden, dass es an
einer
professionellen
Gesprächsmöglichkeit
einem Austausch über die
erlebten und gefühlten
Probleme fehlt. Man ist
konfrontiert mit Hilflosigkeit und Resignation. Viele
scheuen den Weg, die Mühen und die Wartezeit bei
niedergelassen Therapeuten. Eine Lösung ist das nicht.
Und dann jetzt das Angebot im eigenen Haus! Keiner
kennt die Leute, die die Supervision machen. Aber
vielleicht ist das gut so. Es sind Profis von draußen,
draußen
keine Mitarbeiter des Hauses! Sie wurden engagiert
einen Job zu machen, der aus eigener Kraft intern nicht
zu stemmen ist. In der Branche geht sehr viel mit
Mundpropaganda – ist sie nicht gut, bleiben die
Aufträge weg. Und Verschwiegenheit gehört zur
Qualität des Jobs. Weitertratschen und Details nach
außen tragen dürfte und darf es nicht geben. Naja das
setzte ich einfach voraus.
Ich ertappe mich selber dabei, das Ganze probehalber
mal zu testen. Einfach sehen, ob die Leute, diese
Supervisoren, ihr Geld wert sind. Ich kann ja selbst
steuern, was und wieviel ich sage, kann ggf. aufstehen
und gehen, wenn ich merke, das wird nix. Aber
spannend wäre es schon mal zu sehen, ob mir ein
klein wenig Last von den Schultern genommen werden
kann, oder?
Also wie sieht es aus - macht Ihr
Ihr mit?
PS: Die erste Info zu dem Vorhaben ist per Email
rumgegangen. Wer sie nicht gekriegt hat, kann bei der
Pflegedirektion und auch beim Personalrat nachfragen!
Letzterer
hat
es
auf
seiner
Homepage
(http://www.medizin.uni-halle.de/Personalrat/Aktuelle
Informationen) zudem verlinkt.
Ihre Interessenvertretungen
Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale):
Spannaus,
Spannaus Hans-Ullrich
Mitsching,
Mitsching Heike
Stäuble,
Stäuble Andreas
Voigtländer,
Voigtländer Kerstin
Fiebig,
Fiebig Christel
Beier,
Beier Andrea
Schneider,
Schneider Jana
Knöfel,
Knöfel Michael
Kaspari,
Kaspari Angelika
Schabel,
Schabel Maja
Neitzel,
Neitzel Andreas
Scheibe,
Scheibe Anne-Kathrin
Sobisch,
Sobisch Anja
(Vorsitzender)
(1. stellv. Vors.)
(2. stellv. Vors.)
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
557 – 1204
557 – 1204
557 – 1204
557 – 1451
557 – 2140
557 – 1204
557 – 1204
557 – 2093
557 – 2095
557 – 2320
557 – 3365
557 – 3486
557 – 2233
___________________________________________________________________________________________
Sprechzeiten:
1.
2.
Geschäftsstelle Magdeburger Str. 24, 1. Obergeschoss
Donnerstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag:
08.00 Uhr - 11.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Ernst-Grube-Str. 40 (UKK), Komplement, 2. Ebene Raum 2503
Mittwoch 07.00 Uhr – 10.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Terminvereinbarungen:
Sekretariat: Tel. 0345 / 557 1204 Fax: 0345 / 557 1205
Email: [email protected]
Homepage: www.medizin.uni-halle.de/personalrat
JugendJugend- und Auszubildendenvertretung
Sprechstunde:
Email: [email protected]
Homepage: www.medizin.uni-halle.de/personalrat/jav
Schwerbehindertenvertretung
Heike Schmidt,
Schmidt Tel. 0345/557 2077 oder über das Büro des Personalrates des Universitätsklinikums
Email: [email protected], Sprechstunden siehe Aushang
____________________________________________________________________________________________
Impressum
Herausgeber:
Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale)
Presserechtlich verantwortlich:
verantwortlich
Anschrift:
Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale)
Magdeburger Str. 24, 06097 Halle (Saale)
Druck: Yellow Agency Delitzsch
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Die Personalratspost
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