Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Kiel zum 01.01.2009 - geprüft nach § 95n GO S-H - ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 Inhaltsverzeichnis Seite Eröffnungsbilanz................................................................................................................ 5 Anhang nach § 51 Abs. 1 und 2 GemHVO-Doppik, Erläuterungen zu den Bilanzpositionen ............................................................................................................... 9 1. 1.1 1.1.1 1.1.2 AKTIVA Anlagevermögen ...................................................................................... 11 Immaterielle Vermögensgegenstände ..................................................... 11 Geleistete Investitionszuschüsse ............................................................. 11 Software ................................................................................................... 11 1.2 1.2.1 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 1.2.2.5 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 1.2.3.4 1.2.3.5 1.2.3.6 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 Sachanlagen ............................................................................................ 11 unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ....................... 13 Grünflächen ............................................................................................. 15 Ackerland ................................................................................................. 15 Wald, Forsten .......................................................................................... 15 sonstige unbebaute Grundstücke ............................................................ 15 bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ........................... 16 Kinder- und Jugendeinrichtungen ............................................................ 16 Schulen .................................................................................................... 17 Wohnbauten ............................................................................................ 19 Kommunal nutzorientierte Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ..... 19 sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ................................ 20 Infrastrukturvermögen .............................................................................. 20 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ........................................ 20 Brücken und Tunnel ................................................................................. 20 Gleisanlagen und Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen ............. 20 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen .............................. 20 Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkunganlagen ........... 21 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens .......................................... 24 Bauten auf fremden Grund und Boden .................................................... 25 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ....................................................... 25 Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge ..................................... 26 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Festwerte ...................................... 26 geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ................................................ 30 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.4.1 1.3.4.2 1.3.5 Finanzanlagen ......................................................................................... 30 Anteile an verbundenen Unternehmen .................................................... 30 Beteiligungen ........................................................................................... 30 Sondervermögen ..................................................................................... 31 Ausleihungen ........................................................................................... 32 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen ..................................................................................... 32 sonstige Ausleihungen............................................................................. 32 Wertpapiere des Anlagevermögens ........................................................ 33 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 Umlaufvermögen ..................................................................................... 33 Vorräte ..................................................................................................... 33 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ................................................................. 34 unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen ..................................... 34 Fertige Erzeugnisse und Waren .............................................................. 34 Geleistete Anzahlungen und sonstige Vorräte ........................................ 34 Seite 2 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.3 2.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände .............................. 34 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen......................... 36 sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ............................................. 36 privatrechtliche Forderungen aus Dienstleitungen .................................. 36 Sonstige privatrechtliche Forderungen ................................................... 36 Sonstige Vermögensgegenstände ......................................................... 36 Wertpapiere des Umlaufvermögens ....................................................... 37 liquide Mittel ........................................................................................... 37 3 Aktive Rechnungsabgrenzung................................................................ 37 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 PASSIVA Eigenkapital ........................................................................................... 39 Allgemeine Rücklage ............................................................................. 39 Sonderrücklage ...................................................................................... 39 Ergebnisrücklage ................................................................................... 40 Vorgetragener Jahresfehlbetrag ............................................................. 40 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ....................................................... 40 2 2.1 2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 2.4 2.5 2.6 2.7 Sonderposten......................................................................................... 41 für aufzulösende Zuschüsse .................................................................. 41 für aufzulösende Zuweisungen............................................................... 41 für Beiträge ............................................................................................ 42 aufzulösende Beiträge ........................................................................... 42 nicht aufzulösende Beiträge ................................................................... 42 für Gebührenausgleich ........................................................................... 42 für Treuhandvermögen ........................................................................... 42 für Grabdauerpflege ............................................................................... 43 für sonstige Sonderposten ..................................................................... 43 3. 3.1.1 3.1.2 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 Rückstellungen ...................................................................................... 43 Pensionsrückstellungen ......................................................................... 43 Versorgungsrücklage ............................................................................. 44 Altersteilzeitrückstellung ......................................................................... 44 Rückstellung für später entstehende Kosten .......................................... 44 Altlastenrückstellung .............................................................................. 45 Steuerrückstellung ................................................................................. 45 Verfahrensrückstellung .......................................................................... 45 Finanzausgleichsrückstellung ................................................................ 45 Instandhaltungsrückstellung ................................................................... 45 Sonstige Rückstellungen ........................................................................ 46 4. 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.3 4.4 Verbindlichkeiten .................................................................................... 46 Anleihen ................................................................................................. 46 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ..................................... 46 von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen......... 47 vom öffentlichen Bereich ........................................................................ 47 vom privaten Kreditmarkt ....................................................................... 48 Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten .................................................... 48 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ........................................................................................ 48 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ................................ 49 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ............................................... 49 sonstige Verbindlichkeiten...................................................................... 49 Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................. 50 4.5 4.6 4.7 5 Seite 3 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 Erläuterungen allgemeiner Art ................................................................................. 52 Anlagen zu den Erläuterungen der Bilanzpositionen ................................................ 57 Anlage A zur Bilanzposition 1.2.1 unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte .......................................................... 59 Anlage B zur Bilanzposition 3 Aktive Rechnungsabgrenzung und zur Bilanzposition 5 Passive Rechnungsabgrenzung .......................... 87 Anlage C zur Bilanzposition 3.1.1 Pensionsrückstellungen ................................ 91 Anlage D zur Bilanzposition 3.2 Altersteilzeitrückstellung .................................. 97 Anlage E zur Bilanzposition 3.6 Verfahrensrückstellungen .............................. 105 Anlage F zur Bilanzposition 3.9 sonstige Rückstellungen ................................ 107 Anlagen zum Anhang nach § 51 Abs. 3 GemHVO-Doppik Forderungsspiegel ................................................................................................. 111 Verbindlichkeitenspiegel ........................................................................................ 115 Anlagenspiegel ...................................................................................................... 119 Aufstellung der übertragenen Haushaltsermächtigungen....................................... 123 Übersicht über Sondervermögen, Zweckbverbände, Gesellschaften, Kommunalunternehmen, andere Anstalten und Wasser- und Bodenverbände ...... 129 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgegeben von der Landeshauptstadt Kiel Amt für Finanzwirtschaft am 01. März 2011 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Seite 4 von 132 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 Seite 5 von 132 Eröffnungsbilanz 2009 Eröffnungsbilanz Landeshauptstadt Kiel Nr. 01 02..09 02 021 022 023 029 03 032 033 031 034 04 041 042 043 044 045 046 05 06 07 08 09 10 11 12 13 13 13 14 15 151 - 153 1552, 154 157 - 159 Bezeichnung Bilanzwerte zum Bilanzstichtag AKTIVA 1.605.441.846,94 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.1 Geleistete Investitionszuschüsse 1.1.2 Software 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundst. u. grundstücksgl. Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundst. u. grundstücksgl. Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 kommunalnutzungsorientierte Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.2.5 Sonstige Dienst-, Geschäfts- u. Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen, Summe 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.4 Entwässerungs- u. Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.5 Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Ausleihungen 1.3.4.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 1.3.4.2 Sonstige Ausleihungen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 2. Umlaufvermögen 2.1. Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe 2.1.2 unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 2.1.3 fertige Erzeugnisse und Waren 2.1.4 Geleistete Anzahlungen und sonstige Vorräte 1.356.221.758,57 452.169,97 Seite 6 von 132 452.169,97 1.233.146.353,55 221.116.450,00 112.163.353,00 6.111.043,00 55.293.938,00 47.548.116,00 337.735.147,56 23.623.129,44 165.883.651,86 16.063.177,60 90.115.275,93 42.049.912,73 539.025.770,99 75.780.111,00 58.526.144,23 152.494,86 217.793.152,31 146.264.053,37 40.509.815,22 2.998.138,15 21.293.373,86 43.710.740,83 67.266.732,16 122.623.235,05 1.731.536,86 74.021.784,87 43.569.048,97 8.657.269,89 34.911.779,08 3.300.864,35 112.519.369,09 312.010,58 284.814,68 27.195,90 161 169 171 179 178 14 18 19 20 201 202 203 204 205 23 231 232 233 2331 2332 234 235 236 239 25 - 28 251 251 281 261 262 282 283 284 27 289 3 30 32 32 32 32 33 34 35 36 37 39 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen 2.2.2 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.3 Privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen 2.2.4 Sonstige privatrechtliche Forderungen 2.2.5 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 31.242.686,40 13.135.048,40 9.230.108,25 5.063.796,27 3.754.277,59 59.455,89 80.964.672,11 136.700.719,28 SUMME AKTIVA 1.605.441.846,94 PASSIVA 1.605.441.846,94 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Sonderrücklage 1.3. Ergebnisrücklage 1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag 1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. Sonderposten 2.1 für aufzulösende Zuschüsse 2.2 für aufzulösende Zuweisungen 2.3 für Beiträge 2.3.1 aufzulösende Beiträge 2.3.2 nicht aufzulösende Beiträge 2.4 für Gebührenausgleich 2.5 für Treuhandvermögen 2.6 für Dauergrabpflege 2.7 für sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1.1 Pensionsrückstellungen 3.1.2 Versorgungsrücklage 3.2 Altersteilzeitrückstellung 3.3 Rückstellung für später entstehende Kosten 3.4 Altlastenrückstellung 3.5 Steuerrückstellung 3.6 Verfahrensrückstellung 3.7 Finanzausgleichsrückstellung 3.8 Instandhaltungsrückstellung 3.9 Sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investition 4.2.1 von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 4.2.2 vom öffentlichen Bereich 4.2.3 vom privaten Kreditmarkt 4.3 Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten 4.4 Verbindl. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftl. gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten a. Lieferungen u. Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung SUMME PASSIVA 456.716.497,21 368.020.405,25 34.326.756,36 55.203.060,79 -833.725,19 316.570.808,55 6.750.781,24 217.837.491,97 79.334.316,47 79.334.316,47 3.874.635,53 1.209.582,55 7.564.000,79 378.004.303,04 361.231.337,00 3.007.732,26 12.511.900,00 753.487,26 499.846,52 399.796.897,31 370.514.385,74 131.340.364,55 239.174.021,19 356.611,20 264.953,94 7.941,84 28.653.004,59 54.353.340,83 1.605.441.846,94 Seite 7 von 132 Nachrichtlich: 1. Summe der übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen nach § 23 Abs. 1 GemHVO-Doppik: 8.711 TEUR 2. Summe der übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach § 23 Abs. 2 GemHVO-Doppik: 54.902 TEUR 3. Summe der von der Gemeinde übernommenen Bürgschaften (Wert zum Bilanzstichtag) : 102.122.844,42 EUR Seite 8 von 132 Anhang nach § 51 GemHVO-Doppik Seite 9 von 132 Seite 10 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- AKTIVA 1 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Unter dieser Bilanzposition wird Vermögen erfasst, das körperlich nicht fassbar ist und entgeltlich erworben wurde. Hierzu gehören geleistete Investitionszuschüsse, aber auch Lizenzen, DV-Software und Konzessionen. 1.1.1 Geleistete Investitionszuschüsse 0,00 EUR Nach § 40 Abs. 7 GemHVO-Doppik sind geleistete Zuschüsse und Zuweisungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen als Rechungsabgrenzungsposten zu aktivieren (siehe AKTIVA Bilanzposition 3). Geleistete Investitionszuschüsse, die als immaterielle Vermögensgegenstände zu bilanzieren wären, sind nicht vorhanden. 1.1.2 Software 452.169,97 EUR Es handelt sich um Lizenzen, Software und eine Konzession. 1.2 Sachanlagen Das Sachanlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd, d. h. länger als ein Jahr, der Aufgabenerfüllung der LH Kiel zu dienen. Die Erfassung des beweglichen Anlagevermögens erfolgte grundsätzlich im November und Dezember 2008. Bei dieser Inventur wurden alle funktionsfähigen Vermögensgegenstände erfasst und bewertet. Ausgenommen war der Bereich der Stadtentwässerung, da die Stadtentwässerung als AöR ausgegliedert werden sollte. Eine Umsetzung erfolgte jedoch bislang nicht. Insofern wurden die Datenbestände der Stadtentwässerung aus deren Datenbestand übernommen. Ausgenommen waren ebenfalls Bereiche der Kindertageseinrichtungen und der Schulen. Hier wurden Datenbeständen aus dem bisherigen Anlagebuchhaltungsprogramm M1 der Firma Mach übernommen. Die LH Kiel hat den Grundsatz der Einzelbewertung verfolgt und die Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich möglicher Abschreibungen bewertet. Abschreibungsbeträge wurden grundsätzlich nach den Vorgaben der Abschreibungstabellen des Landes vorgenommen. Bei der Berechnung der Abschreibungsbeträge wurde grundsätzlich mit Beginn des Folgemonats der Anschaffung oder Herstellung abgeschrieben. Seite 11 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- Erhebung der Daten für die Eröffnungsbilanz: Die Wertermittlung für die Eröffnungsbilanz wurde nach folgendem Schema vorgenommen: Anschaffung nach dem 01.01.2000 ./. = Anschaffung vor dem 01.01.2000 x = ./. = Anschaffungs- oder Herstellungskosten Abschreibungen Wert zum Eröffnungstischtag Wiederbeschaffungskosten Rückindizierung mit Preisindices. Fiktive Anschaffungs- oder Herstellungskosten Abschreibungen Wert zum Eröffnungsstichtag Folgende Vereinfachungen, die die Gemeindehaushaltsverordnung zugelassen hat, wurden genutzt: • Verzicht der Aufnahme von Vermögensgegenständen mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 410 EUR netto bei Anschaffungen bis zum 31.12.2007 und von bis zu 150 EUR netto bei Anschaffungen im Jahr 2008. • Bewertung von Vermögensgegenständen als Festwert. Festwerte können unter folgenden Voraussetzungen gebildet werden: > Vermögensgegenstände werden regelmäßig ersetzt, > der Gesamtwert ist von nachrangiger Bedeutung für die Stadt und > der Bestand unterliegt in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen. • In bisherigen Rechnungswesen ermittelte Wertansätze für Vermögensgegenstände wurden in Teilbereichen übernommen. Bei der Inventur wurden funktionsfähige Vermögenswerte, für die ein Festwert gebildet werden sollte, mengenmäßig erfasst. Wertmäßig wurde ein Ansatz von 40 % der Wiederbeschaffungskosten in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt. Im Bereich der Stadtentwässerung wurden in Hinblick auf die Bildung einer AöR keine Festwertposten gebildet. Die entsprechenden Vermögensgegenstände wurden als Einzelanlagen oder ggf. als Sammelposten erfasst. Entsprechend dem EStG § 6 (2a) wurde für im Jahr 2008 beschaffte, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und die nicht Bestandteil eines von der LH Kiel definierten Festwertes sind, ein so genannter Sammelposten gebildet, wenn die jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto 150 EUR, aber nicht 1.000 EUR übersteigen. Da dieser Sammelposten ab dem Jahr der Bildung und den vier folgenden Jahren mit jeweils einem Fünftel abzuschreiben ist, geht der Gesamtwert des Sammelpostens für 2008 mit vier Fünftel der Anschaffungs- und Herstellungskosten (brutto) in die Eröffnungsbilanz 2009 ein. Seite 12 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- Vermögenswerte mit einem Restbuchwert von 1 EUR als Erinnerungswert wurden grundsätzlich nicht aufgenommen. Übernommen wurden Sie nur in den Bereichen, in denen mit weiteren Anschaffungs- und Herstellungskosten zu rechnen ist z. B. im Bereich des Infrastrukturvermögens (z. B. Straßen, Brücken) der Feuerwehr, der Museumsschiffe und aus dem Datenbestand der Stadtentwässerung. 1.2.1 unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden im Folgenden alle Bilanzpositionen behandelt, die „Grund und Boden“ betreffen. Dies sind die Bilanzpositionen bzw. -gruppen: 1.2.1 unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2 bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Der Grund und Boden der LH Kiel wird in der Anlagenbuchhaltung in Teilflurstückskennzeichen (TFlKz) abgebildet. Jedes Teilflurstückskennzeichen ist eine Anlage. Damit ist ein permanenter Abgleich mit den offiziellen Datenquellen, dem automatisierten Liegenschaftsbuch- (ALB) und den Liegenschaftskatasterdaten (ALK) des Katasteramtes, zukünftig dem „Amtlichen Liegenschaftskataster-Informations-System“ (ALKIS), möglich. Da eine Vielzahl der Flurstücke der Stadt Kiel flächenanteilsmäßig durch mehrere Ämter genutzt werden, werden Teilflurstückskennzeichen genutzt, die die offiziellen Flurstückskennzeichen bei Bedarf weiter unterteilen. Deren unterschiedliche Nutzung bzw. Verwendung (z.B. Grünanlage mit Spielplatzfläche und angrenzendem öffentlichen Parkplatz) beeinflusst die Bewertung. Die Bewertungsvorgaben des Betriebswirtschaftlichen Fachkonzeptes (BWLFachkonzeptes) wurden grundsätzlich angewandt und werden deshalb hier nicht wiederholt. Auf die generelle Bewertungssystematik, Ergänzungen zum BWL-Fachkonzept und spezifischen Besonderheiten und Ausnahmen der Bewertungsgrundsätze geht der „Erläuterungsbericht zur Bewertung des gesamten Grund und Bodens der Landeshauptstadt Kiel im Zuge der Doppik“ vom 10. Februar 2009 ein, der vom Stadtvermessungsamt als Erläuterung zum ersten umfangreichen Testdatenbestand mitgeliefert wurde. Er ist als Anlage A beigefügt und Bestandteil dieses Anhangs. Dieser Erläuterungsbericht ist wie folgt zu ergänzen: • Teilung von Flurstückskennzeichen Flurstücke, die durch die Arbeitsgruppe „Verwaltende Ämter“ zum Zeitpunkt der Bewertung noch nicht zugeordnet und geteilt worden waren, sind entsprechend ihrer flächenmäßig umfangreichsten Nutzung bewertet worden. (Siehe Seite 3 der Anlage A: „Arbeitsgruppe verwaltende Ämter“) • Rekonstruktion des Datenbestandes zum Stichtag 01.01.2009 Die zum Zeitpunkt der Datenübernahme veränderten Inhalte des Lagerbuches wurden zum Stichtag 01.01.2009 rekonstruiert, so dass der Datenbestand in Umfang und mit den entsprechenden Benennungen der jeweiligen Teilflurstückskennzeichen in der Eröffnungsbilanz abgebildet wird. (Siehe Seite 4 der Anlage A: „Bewertungsstichtag“) Seite 13 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG• Städtebauliche Verträge Die Neubaugebiete „Suchsdorf an der Au“ und „Neumeimersdorf“ sind zum Bilanzstichtag 01.01.2009 sogenannte Vermögen Dritter und haben somit noch keine Relevanz für die Eröffnungsbilanz (siehe Seite 8 der Anlage A: „Unentgeltliche Übertragungen.) Nach Übergabe sind sie in die Bilanz aufzunehmen. Bei unentgeltlicher Übertragung ist ein Sonderposten in entsprechender Höhe auf der Passivseite entgegenzusetzen. • Flächen der Stadtentwässerung 66.3 Die Angaben der Stadtentwässerung zu dem von der Stadtentwässerung selbst erworbenem Grund und Boden, wurden mit den vom Stadtvermessungsamt bewerteten Flächen abgeglichen. Die Wertangaben dieser TFlKz basieren auf der Bewertung des Stadtvermessungsamtes. (Siehe Seite 11 der Anlage A: „4 cx Grund und Boden in der Zuständigkeit der Stadtentwässerung“) • Städtische Flächen ohne Eigentumsnachweis im Grundbuch Der Grunderwerb u.a. von Straßenland in den 1970er Jahren von Bund und Land oder auch der Flächentauschvertrag von 2003/2009 zwischen Land und der LH Kiel ist bis heute aufgrund vertraglicher Interpretationsschwierigkeiten nicht endgültig im Grundbuch bzw. Liegenschaftskataster fortgeschrieben. So lange diese Fortschreibung nicht erfolgt ist, kann gem. Erläuterungsbericht Seite 17 keine Bewertung dieser Flächen erfolgen. Da sich der Grunderwerb von Straßenland auf die Neubaugebiete „Suchsdorf an der Au“ und „Neumeimersdorf“ beziehen und sich diese zum Zeitpunkt 31.12.2008 noch im Vermögen Dritter befanden, ist für die Eröffnungsbilanz nur der Tauschvertrag relevant. Es handelt sich vorrangig um Grün- und andere Teilflächen. So konnten große Bereiche des Schloßgartens und im Bremerskamp (beides gem. Kataster noch Landesflächen) nicht in die Anlagenbuchhaltung übernommen werden. Die im Gegenzug von der Stadt zu überlassenen Flächen, u.a. Botanischen Garten, sind bereits übertragen und damit nicht mehr in die Bilanz eingeflossen. Demnach fehlen noch rund 60.000 qm zu bewertende Grünflächen (Siehe Seite 17 der Anlage A: 6 c Städtische Flächen ohne Eigentumsnachweis.). Diese Bewertung erfolgt sukzessive mit Beginn des Jahresabschlusses 2009. • Städtische Flächen im Treuhandvermögen Das Sanierungsgebiet „Hörn“ und der „Entwicklungsbereich Wellsee“ wurden flächenmäßig abgegrenzt und sind zum Zeitpunkt der EB nicht in die reguläre Bewertung des Grund und Bodens eingeflossen, da die Grundstücke vom Treuhänder verkauft werden sollen und noch kein offizieller Aufhebungsvertrag für den Sonderstatus der Gebiete besteht. Das Entwicklungsgebiet Wellsee wird mit Wirkung zum 01.01.2010 abgeschlossen und wird flächen- und wertmäßig zum Jahresabschluss 2010 in der Bilanz abgebildet werden. Es handelt sich um rd. 215 Teilflurstückskennzeichen mit insgesamt rd. 690.000 qm. (Siehe Seite 17 der Anlage A: 6 d Städtische Flächen in Treuhandvermögen) • Altlasten Mit Altlasten belastete Flächen wurden im Wert um 50 % reduziert. Sie sind im System gekennzeichnet. Nach erfolgreich durchgeführten Sanierungen erfolgen Zuschreibungen bis zu einem Wert von 100 % (siehe Seite 17 der Anlage A: „6 e Altlasten). Seite 14 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG• Teileigentum Sämtlicher Grund und Boden in Teileigentum wurde entsprechend berücksichtigt und im Beschreibungsfeld gekennzeichnet. 1.2.1.1 Grünflächen 112.163.353,00 EUR Zu dieser Bilanzposition zählen Erholungsflächen, Parkanlagen oder sonstige Freizeit- und Erholungsflächen einschließlich der zugehörigen Oberflächengewässer sowie städtische Friedhöfe, Spielplätze, Sportanlagen, Freibäder, Kleingartenanlagen, Naturschutzgebiete, Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Teiche, Seen, kleine Fließgewässer und Gräben, Fließgewässer und Flächen für Natur und Landschaft. Grünanlagen, Friedhofsflächen, Spielplätze sind ausschließlich über die Flurstücksbewertungen in die Bilanz eingegangen. Folgende Werte wurden ermittelt: Öffentliche Parks (einschl. Wasserflächen, 36 Grünanlagen mit rd. 818.000 qm und 6 städtischen Friedhöfen) 45.608.871,00 EUR Spielplätze, Sportanlagen, Freibäder 19.426.119,00 EUR Kleingartenanlagen 11.125.547,00 EUR Naturschutzgebiete 5.833.764,00 EUR Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 15.279.367,00 EUR Teiche, Seen, kleine Fließgewässer und Gräben 9.911.317,00 EUR Fließgewässer 2.303.986,00 EUR Flächen für Natur und Landschaft 2.674.382,00 EUR Summe: 112.163.353,00 EUR 1.2.1.2 Ackerland 6.111.043,00 EUR Hierzu zählt Grund und Boden, der landwirtschaftlich oder gartenbaulich kommerziell oder für eigene Zwecke genutzt wird, eingeschlossen ist der Grund und Boden, auf dem sich Obst- und Rebanlagen oder sonstige Pflanzungen befinden. 1.2.1.3 Wald, Forsten 55.293.938,00 EUR Diese Bilanzposition umfasst Grund und Boden, der forstwirtschaftlich kommerziell oder für eigene Zwecke genutzt wird (in der Regel identisch mit Wald im Sinne des Waldgesetzes) und Erholungswald mit nicht wirtschaftlich genutztem Baumbestand (i. d. R. kein Wald im Sinne des Waldgesetzes). 1.2.1.4 sonstige unbebaute Grundstücke 47.548.116,00 EUR Unter dieser Bilanzposition werden Erbbaurechtsgrundstücke erfasst, unabhängig von ihrer Nutzung oder Bebauung. Ferner werden hier unbebaute Teilflächen von bebauten Flurgrundstücken bilanziert. Sie werden von den bebauten Flurgrundstücken getrennt, weil sie von anderen Einheiten bewirtschaftet werden. Betroffen sind z. B. unbebaute Teilstücke hinter dem Warleberger Hof und dem Jugendtreff Kiste. Seite 15 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- 1.2.2 bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Hierbei handelt sich um Flächen, auf denen bauliche Anlagen stehen oder auf denen bauliche Anlagen zulässig sind. Bei den bebauten Grundstücken ist das Verbindungselement zwischen Gebäuden und Grund und Boden im EDVSystem der sogenannte „Anlagenstandort“, der auf der 4-stelligen „Liegenschaftsnummer“ der Immobilienwirtschaft basiert. 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 23.623.129,44 EUR Hierunter fallen 41 Kinder- u. Jugendeinrichtungen. Folgende Werte wurden ermittelt: Rubri Beschreibung knr. 4 KTE Langenfelde/Jugendtr. Schilks.; Langenfelde 19 13 KTE Johannisburger Str.; Johannisburger Straße 10 59 KTE/JT Norwegenheim; Holtenauer Straße 257-261 155 KTE Schützenpark; Zastrowstraße 19 158 Kinder- und Jugendhaus Ellerbek; Hangstraße 59 161 Jugendtreff Trenntrader Weg 1; Trenntrader Weg 1 162 Jugendtreff Kiste; Hofholzallee 280 167 Jugendkulturwerkstatt Suchsdorf;Nienbrügger Weg 35 184 KTE Jettkorn; Jettkorn 3-5 185 KTE Marienwerderstraße; Marienwerderstraße 1a 186 KTE Quinckestraße (Seeblick); Quinckestraße 30 187 KTE Georg-Pfingsten-Str; Georg-Pfingsten-Straße 26 188 KTE Rendsb. Landstr.; Rendsburger Landstraße 141 189 KTE Knooper Weg; Knooper Weg 145 190 KTE/JT Buschblick; Buschblick 103 191 KTE Albert-Schweizer-Weg; Albert-Schweizer-Weg 9-11 192 KTE Am Dorfplatz; Am Dorfplatz 25 193 KTE Amrumring; Amrumring 15 194 KTE Osloring; Osloring 2 195 KTE Woltersweg; Woltersweg 1 196 KTE Russee; Rendsburger Landstraße 387c 197 KTE Hügelstraße; Hügelstraße 10 198 KTE Hansastraße; Hansastraße 29 200 Hof Hammer; Speckenbeker Weg 47-59 201 KTE Helmholtzstraße; Helmholtzstraße 19 203 KTE Goethestraße; Goethestraße 31 204 KTE Kreisauer Ring; Kreisauer Ring 111 209 KTE Stolzeweg, Jugendtreff Wellingdrf;Stolzeweg 11 211 Jugendaufbauwerk Kiel; Pötterweg 1 212 Jugendhilfezentrum Gaarden; Kaiserstraße 92-100 235 KTE Beselerallee; Beselerallee 55 Grund und Gebäude Summe Boden /EUR EUR EUR 237.217 483.294 720.511 185 218.400 218.585 179.081 208.654 387.735 124.298 124.001 315.386 325.850 439.684 449.851 10.996 7.610 18.606 134.616 53.591 376.129 136.205 510.745 189.796 108.578 169.935 64.579 609.610 173.157 779.545 1.233 336.960 338.193 98.762 52.387 151.149 75.336 142.500 217.836 47.141 4.986 83.029 33.000 199.500 142.053 80.141 204.486 225.082 60.934 195.096 320.317 135.898 148.833 50.914 362.522 1.790.837 257.044 1 111.848 557.618 2.111.154 392.942 148.834 77.137 131.353 744.446 276.958 267.128 354.095 398.481 744.446 129.261 322.560 451.821 173.777 1.403.446 1.840.235 1.577.223 1.840.235 158.892 1.348.934 1.507.826 550.913 550.913 116.638 769.581 852.030 116.638 82.449 Seite 16 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGRubri Beschreibung knr. 406 Jugendtreff Russee; Rendsburger Landstraße 369 424 KTE Lug ins Land; Rönner Weg 62 468 KTE Alfons-Huysmans-Ring; Alfons-Huysmans-Ring 2 469 Schülerbootshaus Brückenstr.; Brückenstraße 41 470 Jugendtreff Langsee; Preetzer Straße 204 591 Jugendtreff Hassee; Altenrade 2 649 KTE Suchsdorf; Kleine Koppel 1 1525 Jugendtreff Gutenbergstraße; Hebbelstraße 10 1544 KTE Tiroler R, Jugendtr.Elmschenh;Tiroler Ring 283 1626 Jugendtreff Wellsee; Julius-Leber-Straße 36a 1628 KTE Grönhorst; Grönhorst 10 Summe: Grund und Gebäude Summe Boden /EUR EUR EUR 19.115 5.400 24.515 Sonstige Flächen u. Gebäude Ohne Standortcode Gesamt: 48.476 49.868 594.514 152.038 642.990 201.906 4.706 4.706 19.950 19.950 102.211 10.800 1.319.343 259.479 10.800 1.421.554 259.479 196.852 286.751 483.603 308.621 308.621 543.330 4.887.868 1.711.366 17.566.158 2.254.696 22.454.026 235.565 715.139 218.399 453.964 5.838.572 17.784.557 23.623.129 1.2.2.2 Schulen 165.883.651,86 EUR In dieser Position sind 66 Einrichtungen mit der Zuordnung zu den Konten „Grundstücke mit Schulen“ abgebildet: Rubriknr. 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 75 76 77 78 79 80 Beschreibung Grundschule Kronsburg; Kuhlacker 30 Grundschule Wellsee; Schoolkamp 14 Reventlouschule; Beselerallee 45 Jahnschule; Winterbeker Weg 7 Haus d. Initiativen(ehem Fröbelsch); Diedrichstr. 2 Adolf-Reichwein-Schule; Tiefe Allee 32 Hans-Christian-Andersen-Schule; Stoschstraße 24 Schule Geistigbeh./GrS.teil Ellerbek; Klausd.Weg 62 Hermann-Löns-Schule; Tiroler Ring 285-289 Theodor-Storm-Schulen; Danziger Straße 31 Friedrich-Junge-Schulen; Langenbeckstraße 65 Muhliusschule; Legienstraße 23 Grundschule Schilksee; Schilkseer Straße 94 Fritz-Reuter-Schule; Fritz-Reuter-Straße 79 Schule am Sonderburger Platz; Sonderburger Platz 1 Grundschule Suchsdorf; Schulweg 5 Grund- / Hauptschule Holtenau; Richthofenstr. 14-16 Max-Tau-Schule; Odensestraße 6 Schulen am Göteborgring; Gotlandwinkel 16 IGS Hassee; Rendsburger Landstraße 115-117 Grund und Gebäude Summe Boden/EUR EUR EUR 173.726 107.582 281.308 185.938 476.147 662.085 622.280 756.514 1.378.794 458.379 350.625 809.004 249.320 249.320 124.932 130.974 255.906 386.670 1.514.674 1.901.344 447.729 1.779.325 2.227.054 342.555 887.300 1.229.855 675.377 2.103.201 2.778.578 932.789 802.148 1.734.937 487.068 219.074 264.315 595.460 751.383 814.534 319.775 4.039.484 4.359.259 192.015 237.613 429.628 390.069 173.400 336.941 2.000.661 727.010 2.174.061 482.831 599.791 3.777.173 2.473.565 4.260.004 3.073.356 590.495 2.226.360 2.816.855 Seite 17 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGRubrikGrund und Gebäude Summe nr. Beschreibung Boden/EUR EUR EUR 81 Gorch-Fock-Schulen; Melsdorfer 345.184 1.124.927 1.470.111 Straße 53 82 Uwe-Jens-Lornsen-Schule; 264.564 310.159 574.723 Speckenbeker Weg 71 83 Grundschule Russee; Russeer Weg 743.056 6.578.200 7.321.256 11 84 Theodor-Heuss-Schule; Rendsburger 353.484 3.830.572 4.184.056 Landstraße 127d 85 Matthias-Claudius-Schulen; Dorfstra136.701 501.510 638.211 ße 4 87 Klaus-Groth-Schule; Winterbeker Weg 366.494 306.167 672.661 45 88 Fröbel-, Gustav-Friedr.-Meyer-Schule; 385.583 1.802.962 2.188.545 Iltisstr. 82 89 Toni-Jensen-Schulen (IGS); Masuren722.419 13.853.276 14.575.695 ring 6 90 Realschule Pries; An der Schanze 32 246.663 944.343 1.191.006 91 Goethe-Schulen; Hansastraße 25-27 483.354 415.050 898.404 92 Timm-Kröger-Real-/P-Petersen776.438 1.205.078 1.981.516 Schule;Elendsr. 24-26 93 Max-Planck-Schule; Winterbeker Weg 591.250 467.476 1.058.726 1 94 Hans-Geiger-Gymnasium; 899.983 2.558.682 3.458.665 Poppenrade 53 95 Gymnasium Wellingdorf; Schönberger 378.190 2.368.387 2.746.577 Straße 67 96 Käthe-Kollwitz-Schule; Paul-Fleming412.042 948.398 1.360.440 Straße 1 97 Humboldt-Schule; Knooper Weg 63 790.911 1.459.812 2.250.723 98 Hebbelschule; Feldstraße 177 785.506 416.290 1.201.796 99 Ricarda-Huch-Schule; Hansastraße 495.742 1.016.278 1.512.020 69a 100 Ernst-Barlach-Gymnasium; Charles391.060 1.661.718 2.052.778 Roß-Ring 53-55 101 Berufliche Schule am Königsweg; 717.802 1.052.181 1.769.983 Königsweg 80 103 Berufl. Schulen am Schützen3.094.962 1.615.572 4.710.534 park;Gellertstr. 18a-46 104 Floristenschule Steenbeker Weg; 870.000 506.819 1.376.819 Steenbeker Weg 153 105 Der Ravensberg 759.278 897.429 1.656.707 Berufl.Sch.+Abendgymn.;Rankestr. 2 106 Schule am Rondeel; Königsweg 90 291.113 306.840 597.953 107 Andreas-Gayk-Schule; Tiefe Allee 45 393.069 495.943 889.012 108 Gerhart-Hauptmann-Schulen; Große 356.359 415.673 772.032 Ziegelstraße 62 110 Gutenbergschule; Gutenbergstraße 297.878 1.284.893 1.582.771 61-65 111 Ehemalige Emil-Nolde-Schule; Schus127.327 252.947 380.274 terkrug 5 113 Schule am Heidenberger Teich; 633.443 5.277.807 5.911.250 Skagenweg 25 114 Hardenbergschule; Hardenbergstraße 419.499 347.314 766.813 9-13 115 Schulzentrum Elmschenhagen; All1.496.349 9.129.401 10.625.750 gäuer Straße 30 116 IGS Friedrichsort; Steenbarg 10 469.901 6.353.453 6.823.354 117 Bildungszentrum Mettenhof; 1.683.070 12.159.686 13.842.756 Vaasastraße 43 Seite 18 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- RubrikGrund und Gebäude Summe nr. Beschreibung Boden/EUR EUR EUR 122 Jugendverkehrsschule Schwarzland36.187 36.187 wiese;Blitzstr. 52 135 VHS Gerhardstraße; 126.905 126.905 Gerhardstraße 8-12 136 VHS Muhliusstraße; Muhliusstraße 31 380.170 344.459 724.629 137 VHS Waisenhof (Wille-Stiftung); 45.900 45.900 Waisenhofstraße 3 226 Sporthalle Schilksee; Fördestraße 299 2.040.439 2.040.439 400 Schauspielschule; Poppenkamp 2 742.018 742.018 580 Kieler Gelehrtenschule; Feldstraße 19 973.152 1.518.481 2.491.633 601 Johanna-Mestorf-Schule; 648.810 5.468.429 6.117.239 Lütt Steenbusch 41-45 1572 Helmut-Wriedt-Halle; 22.848 22.848 Rendsburger Landstraße 115 1573 Berufliche Schule Gaarden; 524.080 6.125.206 6.649.286 Geschwister-Scholl-Str.9 1574 Fridtjof-Nansen-Schule; 326.290 7.011.771 7.338.061 Geschwister-Scholl-Str. 15 1724 Grundschule Suchsdorf, Nebenst.; 151.909 2.906.095 3.058.004 Nienbrügger Weg 50 9919 Hein-Dahlinger-Halle; 250.561 250.561 Geschwister-Scholl-Straße 15 Summe: Grund u. Boden ohne Zuordnung Gesamt: 32.424.479 133.177.422 165.601.901 133.177.422 165.883.652 281.751 32.706.230 1.2.2.3 Wohnbauten 16.063.177,60 EUR Unter dieser Bilanzposition werden z. B. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Dienstwohnungen, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Gebäude zu Wohnzwecken erfasst. Grund und Boden 9.918.466 Gebäude 6.144.712 Summe 16.063.178 1.2.2.4 Kommunal nutzorientierte Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Hierunter fallen Theatergebäude, Büchereien, Museen, Stadtarchiv, Volkshochschule, Musikschule, Gärtnerunterkünfte, Familienberatungsstellen, Freizeiteinrichtungen, Hochbunker sowie alle Gebäude der Stadtentwässerung, wie Pumpstationen und andere Betriebsgebäude. Die Bewertungen der Stadtentwässerung zu ihrem Anlagevermögen wurden aus Vorsystemen übernommen, um die Grundlagen ihrer Gebührenkalkulationsbasis nicht zu verändern. Daher weicht die Bewertung der Gebäude der Stadtentwässerung vom ansonsten stadtweit angewandten Sachwertverfahren auf Basis der Normalherstellungskosten (NHK 2000) für Gebäude mit Baujahr vor 2000, bzw. von den Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen für Gebäude mit Baujahr ab 2000 ab. Grund und Boden 10.901.123 Gebäude 79.214.153 Seite 19 von 132 Summe 90.115.276 90.115.275,93 EUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- 1.2.2.5 sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 42.049.912,73 EUR Hier wurden nicht kommunal nutzungsorientierte Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude z. B. Verwaltungsgebäude, Werkstätten, Sozialverwaltungsstellen ausgewiesen. Grund und Boden 29.930.303 1.2.3. Gebäude 12.119.610 Summe 42.049.913 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 75.780.111,00 EUR Diese Bilanzposition umfasst den Grund und Boden von: Brücken und Tunnel Gleise Straßen, Wege, Plätze sonst. Bauten des Infrastrukturvermögens Summe : 1.321 EUR 625.100 EUR 71.368.075 EUR 3.785.615 EUR 75.780.111 EUR 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 58.526.144,23 EUR Im Eigentum der LH Kiel befinden sich rd. 90 Brücken, 20 Tunnel und 20 Lärmschutz- und Stützwände. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Brücken Tunnel Stützwände und Lärmschutzwände Summe: 47.558.969 EUR 3.104.799 EUR 7.862.376 EUR 58.526.144 EUR 1.2.3.3 Gleisanlagen und Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 152.494,86 EUR Vier Gleisanlagen in Wellsee, Wittland, Kiel-Hassee und im Wehdenweg haben einen Wert von 152.494,86 EUR. 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Zu den Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gehören in erster Linie Regenwasser-, Schmutzwasser- und Grundstücksanschlusskanäle, aber auch andere Anlagen, wie z. B. Druckrohrleitungen. Die Restbuchwerte der Daten der Stadtentwässerung wurden in einem Vorverfahren mit den dort verwendeten Nutzungsdauern berechnet und nach einer Überarbeitung der Anlagenstruktur aus diesem Vorverfahren übernommen. Seite 20 von 132 217.793.152,31 EUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- 1.2.3.5 Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Zu dieser Bilanzposition zählen Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen. Sämtliche Bauten des Infrastrukturvermögens werden ohne Grund und Boden erfasst und bewertet. Folgende Werte wurden ermittelt: Straßen, Wege Plätze Parkleitsystem Straßenbeleuchtung Stadtentwässerung Schilderbrücken Lichtsignalanlagen Messstellen Verkehrsrechner Summe: 138.953.824,65 EUR 117.789,95 EUR 52.365,21 EUR 58.205,34 EUR 5.482.209,25 EUR 33.391,42 EUR 1.566.267,55 EUR 146.264.053,37 EUR Straßen, Wege sowie Plätze Es wurden alle Verkehrswege und Plätze der LH Kiel erfasst. Die Bundes- und Landstraßen sind grundsätzlich vom Bund bzw. Land gebaut worden und befinden sich in deren Eigentum. Diese Straßenabschnitte wurden nicht bei der LH Kiel erfasst. Sollten die dazugehörigen Geh- und Radwege, Beleuchtungsanlagen u. s. w. allerdings von der LH Kiel gebaut worden sein, so wurden diese in die städtische Bilanz aufgenommen. Die Funktionen der Straßen und Plätze lassen sich wie folgt unterscheiden: Hauptverkehrsstraßen Innerortsstraßen Anliegerstraßen sonstige Straßen Straßen mit übergeordneter Bedeutung, auch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Straßen, die keine Hauptverkehrsstraßen sind, jedoch im innerörtlichem Netz eine hohe Bedeutung haben, insbesondere als Verbindungsachsen der einzelnen Stadtteile und Kreisstraßen. Straßen, die überwiegend der Erschließung einzelner Gebiete dienen. Hierzu zählen Straßen, Wege und Plätze, die nicht in eine der oben genannten Straßen eingebunden sind z.B. Parkplätze, Parkwege, Radund Gehwege, wassergebundene Wegeflächen. Bei der LH Kiel sind alle Straßen, Wege und Plätze über einen eindeutigen Straßennummernschlüssel in der Straßeninformationsbank „VIS-Straßen“ erfasst. Die Länge des Straßennetzes beträgt rd. 750 km, die Fläche der Straßen beträgt rd. 10 Mio. m². Die Straßen werden in „VIS-Straßen“ erfasst, wenn sie nach der Erbauung abgenommen wurden und eine Widmung als Straße erfolgte. Die Straße wurde als ein Vermögenswert erfasst. Da ein Abschnitt als eine wirtschaftliche Einheit anzusehen ist, wurde darauf verzichtet, die einzelnen Bestandteile gesondert zu erfassen. Seite 21 von 132 146.264.053,37 EUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- Einzelne Bestandteile sind u.a.: • • • • • • • • • • Binderschicht / Tragschicht / Unterbau Straßendecke (einschließlich der Markierungen) Beschilderung Bei der Beschilderung ist zu unterscheiden zwischen den Straßenbrückenschildern, die einzeln zu bewerten sind, und Verkehrs- und Hinweisschildern, die zusammen mit der Straße erfasst werden können. Möblierung (Poller etc.) Gehweg (einschließlich möglicher Treppenanlagen) Radweg Straßenraumparkplatz Plätze Straßenentwässerungsleitungen Straßenbegleitgrün Die Nutzungsdauer der Straßen beträgt nach den „Verwaltungsvorschriften über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen der Gemeinden“ 35 Jahre. Die Wertermittlung für die Eröffnungsbilanz erfolgte nach folgenden Regeln: Anschaffung nach dem 01.01.2000: Anschaffungs- oder Herstellungskosten ./. Abschreibungen = Wert zum Eröffnungsstichtag Für die Eröffnungsbilanz wird das Baujahr ermittelt und zum 01.01. des Folgejahres abgeschrieben. Anschaffung vor dem 1.1.2000: Wiederbeschaffungskosten zum 01.01.2007 : Preisindex = Fiktive Anschaffungs- oder Herstellungskosten ./. Abschreibungen = Wert zum Eröffnungsstichtag Für die Eröffnungsbilanz wird zum 01.01. des Folgejahres abgeschrieben. Bei Anschaffungen vor dem 01.01.2000 wird der Wert zum Eröffnungsstichtag fiktiv ermittelt. Grundlage bei der Berechnung sind die Wiederbeschaffungskosten auf den 01.01.2007. Seite 22 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGIn der folgenden Übersicht sind die Wiederbeschaffungskosten der Straßen, Wege und Plätze aufgeteilt nach Funktionen dargestellt. Sie wurden vom Tiefbauamt ermittelt: Funktion der Straße Hauptverkehrsstraße Innerortsstraße Anliegerstraße mit • Asphaltdeckschicht • Betonsteinpflaster • Natursteinpflaster Sonstige Straßen, Wege und Plätze • Asphaltdeckschicht • Betonsteinpflaster • Geh- und Radweg • Wassergebundene Straßen Wiederbeschaffungskosten zum 01.01.2007 pro m² in EUR 105 95 92 110 113 96 94 51 33 Übernommen wurden auch Anschaffungs- und Herstellungskosten, die andere Bauträger z. B. im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen getragen haben. Um die Kosten bilanziell auszugleichen, wurde auf der Passivseite ein entsprechender Sonderposten gesetzt. Für zwei Straßen der Stadtentwässerung wurden die Werte aus dem dort gepflegten Datenbestand übernommen. Die Straßen, Wege, Plätze weisen einen Wert zum 01.01.2009 in Höhe von 138.953.824,65 EUR aus. Parkleitsystem Das Parkleitsystem soll den Autofahrer/innen das Auffinden von Parkplätzen erleichtern. Zum Parkleitsystem zählen Hinweisschilder, Parkleitsystem-Standortverteilerschränke und Datenkonzentratoren. Für das Parkleitsystem wird ein Wert ausgewiesen in Höhe von 117.789,95 EUR. Straßenbeleuchtung Für die Straßenbeleuchtung wurde ein Festwert gebildet (siehe Bilanzposition AKTIVA 1.2.7). An dieser Stelle werden nur die Beleuchtungseinrichtungen der Stadtentwässerung ausgewiesen mit einem Wert von 52.365,21 EUR. Schilderbrücken Im Stadtgebiet sind rd. 40 Schilderbrücken aufgestellt. Das sind Hinweisschilder, die z.B. von einer Seite der Straße auf die andere reichen oder Schilder, die mit Hilfe eines Kragarmes befestigt werden. Die Schilderbrücken weisen einen Wert aus in Höhe von 58.205,34 EUR. Lichtsignalanlagen Lichtsignalanlagen (LSA) bestehen u.a. aus Masten, Lichtsignalen, Steuergerät, Verkabelung, Signalgeber und Induktionsschleifen. Die LH Kiel verfügt über rd. 250 Lichtsignalanlagen. Seite 23 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGGrundlage der Bewertung sind die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten, das Anschaffungsjahr und evtl. Instandhaltungsbeträge. Das Fachamt hat diese Daten für alle LSA und ab 2007 auch die Instandhaltungsbeträge pro LSA ermitteln können. Evtl. Grundinstandhaltungen haben keinen Einfluss auf die Restnutzungsdauer der LSA. Diese Beträge werden nachaktiviert und auf die Restnutzungsdauer der LSA verteilt. Für die Grundinstandhaltungen, die den Wert einer LSA wesentlich erhöhen, wurden Nachaktivierungen vorgenommen. Für zwei LSA, die bereits schon abgeschrieben waren, wurden 2007 bzw. 2008 umfangreiche Instandhaltungen durchgeführt. Diese Instandhaltungskosten wurden über eine verkürzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einer weiteren bereits schon abgeschriebenen LSA wurden 2008 so umfangreiche und kostenintensive Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt, dass in Absprache mit dem Fachamt beschlossen wurde, diesen Betrag nachzuaktivieren und über die komplette Nutzungsdauer von 25 Jahren abzuschreiben. Die Lichtsignalanlagen weisen einen Wert zum 01.01.2009 in Höhe von 5.482.209,25 EUR aus. Messstellen Messstellen sind Dauerzählstellen, die über Radardetektion die Verkehrsmenge, z. B. getrennt nach LKW und PKW, erfassen. Es gibt bei der LH Kiel drei Messstellen. Die Werte zum Bilanzstichtag wurden nach den Anschaffungskosten ermittelt. Die Messstellen weisen einen Wert zum 01.01.2009 in Höhe von 33.391,42 EUR aus. Verkehrsrechner Zum Verkehrsrechner zählen neben der Hard- und Software für den Verkehrsrechner auch die Kabelverbindungen zwischen dem Verkehrsrechner und den Lichtsignalanlagen. Grundlage der Bewertung der Hard- und Software für den Verkehrsrechner waren die Anschaffungskosten. Für die Bewertung des Kabelnetzes wurde der Wiederbeschaffungszeitwert zum Bilanzstichtag ermittelt und auf den 01.01.1990 rückindiziert. Der Verkehrsrechner inkl. des Kabelnetzes weist einen Wert zum 01.01.2009 in Höhe von 1.566.267,55 EUR aus. 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 40.509.815,22 EUR Die bislang in den zuvor aufgeführten Bilanzpositionen nicht berücksichtigten sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens werden an dieser Stelle bilanziert. Dazu zählen: Kabelleitungen (erdverlegt) Hafenanlagen Schwimmhallen, Sommerbäder und Strände Parkhäuser Sportplätze Sporthallen und städt. Immob. auf Sportanlagen Summe: Seite 24 von 132 873.011,90 EUR 21.729.574,36 EUR 1.751.270,28 EUR 2.257.225,81 EUR 38.525,88 EUR 13.860.206,99 EUR 40.509.815,22 EUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- Kabelleitungen Die Position der Kabelleitungen beinhaltet zum überwiegenden Teil die zwischen den städtischen Gebäuden verlegten Kabel für Datenübertragung und/oder Telekommunikation mit einem Wert von 859.367,22 EUR. Der restliche Betrag in Höhe von 13.644,68 EUR entfällt auf verlegte Rohre für Zwecke der Kieler Woche. Hafenanlagen Bei den Hafenanlagen sind die wasserbaulichen Anlagen und Hafenanlagen (z.B. Ufereinfassungen, der kommunale Hafen, Spundwände) erfasst, die sich nicht in der Zuständigkeit von Eigenbetrieben oder Gesellschaften befinden. Schwimmhallen, Sommer bäder und Strände Die bauliche Hülle der Schwimmhallen und die Betriebstechnik werden grundsätzlich getrennt mit unterschiedlichen Nutzungsdauern bewertet. Bei einer anzusetzenden Nutzungsdauer von 20 Jahren für Betriebstechnik der Schwimmhallen hat nur noch Katzheide einen Restwert, der mit 136.666,67 EUR erfasst wurde. Parkhäuser Bei den Parkhäusern wurden 2 Miteigentumsverhältnisse beim Parkhaus Schulstraße in Gaarden und beim Parkdeck Zum Dänischen Wohld in Friedrichsort berücksichtigt. Sportplätze Die Sportplätze wurden vorrangig bei der Bewertung des Grund und Bodens berücksichtigt. Sporthallen und städtische Immobilien auf Sportanlagen Hier handelt es neben Sporthallen vorwiegend um Vereinsheime. 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 EUR Die LH Stadt hat keine Bauten auf fremden Grund und Boden errichtet. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Unter Kunstgegenständen sind vor allem Gegenstände zu verstehen, die im Besitz der Stadt und nicht an einen bestimmten praktischen Nutzen oder Zweck gebunden sind. Im Regelfall sind Kunstgegenstände für die Ausstattung von Galerien, Museen oder für die Gestaltung öffentlicher Gebäude, Straßen, Wege oder Plätze vorgesehen. Archivarien im Stadtarchiv zählen auch zu den Kunstgegenständen. Kunst am Bau, die mit dem Gebäude verbunden ist, wird nicht gesondert bewertet und ist dem jeweiligen Bauwerk oder aber als Aufbau den entsprechenden Grünanlagen zuzuordnen. Kulturdenkmäler umfassen Baudenkmäler, wie z. B. Kriegerdenkmäler, Säulen und Wegekreuze, die als bauliche Ablangen nicht zu den Gebäuden gehören, sowie Bodendenkmäler wie z. B. Ehrenfriedhöfe und Museeumsschiffe. Seite 25 von 132 2.998.138,15 EUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- Kunstgegenstände Kulturdenkmäler Summe: 2.998.135,15 EUR 3,00 EUR 2.998.138,15 EUR Bei der Bilanzierung der Kunstgegenstände ist zu berücksichtigen, dass das Amt für Kultur und Weiterbildung in der „Pilotphase“ zum 1.1.2008 eine Eröffnungsbilanz erstellt hat. Somit sind zum 1.1.2008 bereits der Museumsbestand und die Sammlung der Stadtgalerie bewertet worden. Der Museumsbestand, die Sammlung und die Zugänge in 2008 führen zu dem Wert von 2.998.135,15 EUR. Bei den Kulturdenkmälern wurden drei Erinnerungswerte für Museumsschiffe in Ansatz gebracht. 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen und Fahrzeuge 21.293.373,86 EUR Zu den Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen zählen u. a. Personen- und Lastkraftwagen, Anhänger, Schiffe, Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft, Werkzeugmaschinen, medizinische Geräte, Geräte der Optik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Feuerwehrfahrzeuge, Rettungswagen, Kehrmaschinen, Schneepflüge, Bagger und Traktoren. Folgende Werte wurden ermittelt: Personen- u. Lastkraftwagen, Anhänger Schiffe Maschinen für Land- und Forstwirtschaft Werkzeugmaschinen Medizinische Geräte Geräte der Ordnungs- und Regelungstechnik Feuerwehr- und Rettungswagen Kehrmaschinen, Bagger, Traktoren, Schneepfl. Sonstige Maschinen Summe: 1.2.7 206.552,59 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 38.822,50 EUR 178.369,50 EUR 199.681,62 EUR 4.510.251,66 EUR 505.800,11 EUR 15.653.894,88 EUR 21.293.373,86 EUR Betriebs- und Geschäftsausstattung 43.710.740,83 EUR Vermögensgegenstände, die zur Ausstattung dienen und nicht Teil der technischen Anlagen sind, gehören zur Betriebsausstattung. Zur Geschäftsausstattung gehören Vermögensgegenstände, die dem Verwaltungsbereich zuzuordnen sind. Folgende Wert wurden ermittelt: Büro- und Geschäftsausstattung Werkstatteinrichtungen Telekommunikationseinrichtungen Zucht- und Milchvieh Notstromaggregate Ausstattung Schulen Ausstattung Kinder- und Tageseinrichtungen Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattungen Sammelposten Festwerte Gesamt: Seite 26 von 132 626.463,64 EUR 125.763,52 EUR 48.448,20 EUR 0,00 EUR 16.798,99 EUR 5.444.380,02 EUR 999.416,71 EUR 1.658.425,83 EUR 119.716,15 EUR 34.671.327,77 EUR 43.710.740,83 EUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- Die Wertansätze für die Ausstattungen der Schulen und der Kindertageseinrichtungen wurde aus dem bisherigen Anlagenbuchhaltungsprogramm M1 der Firma MACH übernommen. Insofern wurde für diesen Bereich, mit Ausnahme der Verwaltungsräume, keine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt. Für die Verwaltungsräume (Sekretariat, RektorInnen- u. LehrerInnenzimmer etc.) wurde eine Inventur vorgenommen. Die EDV-Arbeitsplätze und die Büroausstattung wurden bei den Festwerten berücksichtigt. Folgende Festwerte wurden gebildet: EDV-Arbeitsplätze Büroausstattung Ausstattung Veranstaltungsräume Ausst. Seminar-/ Schulungsräume Ausstattung Museum Bilderrahmen Stadtbücherei - Ausstattung Stadtbücherei und Medienzentrum - Medien Ausstattung Wohneinrichtung Telefonanlage Funkgeräte und Meldeempfänger techn. Ausstattung Feuerwehrfahrzeuge Atemschutz- und Chemieschutzgegenstände Netzwerkschränke Straßenbeleuchtung Schutzbekleidung Feuerwehr Bänke und Papierkörbe Spielgeräte Tore Parkscheinautomaten Summe: 1.346.363,49 EUR 2.699.523,69 EUR 6.605,00 EUR 129.701,20 EUR 53.904,00 EUR 8.714,00 EUR 148.408,00 EUR 2.087.154,39 EUR 107.265,00 EUR 387.276,00 EUR 348.772,00 EUR 569.561,00 EUR 247.324,00 EUR 98.800,00 EUR 24.841.260,00 EUR 312.568,00 EUR 229.228,00 EUR 798.900,00 EUR 52.000,00 EUR 198.000,00 EUR 34.671.327,77 EUR Erläuterungen zu den Festwerten: EDV-Arbeitsplätze In den Monaten November und Dezember 2008 wurden die Vermögensgegenstände per Inventur erfasst. So wurden bei dieser Inventur z.B. die EDVRechner, Bildschirme etc. gezählt und anschließend mit 40 % des Wiederbeschaffungswertes zum 01.01.2009 bewertet. Büroausstattung In den Monaten November und Dezember 2008 wurden die Vermögensgegenstände per Inventur erfasst. So wurden bei dieser Inventur z.B. die funktionsfähigen Bürostühle, Schreibtischelemente und Schränke gezählt und anschließend mit 40 % des Wiederbeschaffungswertes bewertet. Ausstattung Veranstaltungsräume Bei den Veranstaltungsräumen (insbesondere im Kulturbereich) wurden die funktionsfähigen Stühle, Beamer etc. gezählt und anschließend mit 40 % der Wiederbeschaffungswerte bewertet. Seite 27 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGAusstattung Seminar und Schulungsräume Bei den Seminar- und Schulungsräumen wurden die funktionsfähigen Stühle, Tische, Schränke, Beamer etc. aufgenommen und anschließend mit 40 % der Wiederbeschaffungswerte bewertet. Ausstattung Museum 40 % der Wiederbeschaffungswerte der funktionsfähigen Ausstellungsschränke, Vitrinen etc. wurden in Ansatz gebracht. Bilderrahmen Die auszuleihenden Bilder der Stadtgalerie werden von den Künstlern kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Bilderrahmen gehören der LH Kiel. Eine Bewertung erfolgte mit 40 % des Wiederbeschaffungswertes. Stadtbücherei - Ausstattung Bei der Stadtbücherei mit allen Nebenstellen wurden die funktionsfähigen Regale, Bücherwagen, die EDV-Ausstattung für die Nutzer etc. mit 40 % des Wiederbeschaffungswertes bewertet. Stadtbücherei und Medienzentrum – Medien Die Bücher, Zeitschriften und sonstige Medien werden jährlich mengen- und wertmäßig erfasst und entsprechend in der Eröffnungsbilanz abgebildet. Ausstattung Wohneinrichtungen Die funktionsfähigen Schränke, Betten, Stühle, Schränke etc. wurden mit 40 % des Wiederbeschaffungswertes abgebildet. Telefonanlage Die funktionsfähigen Telefonanschlüsse z.B. Haupt- und Nebenanlagen wurden mit 40 % des Wiederbeschaffungswertes abgebildet. Funkgeräte und Meldeempfänger Im Bereich der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sind verschiedene Funkgeräte und Meldeempfänger im Einsatz. Die funktionsfähigen Geräte wurden ermittelt und mit 40 % des Wiederbeschaffungswertes bewertet. Technische Ausstattung der Feuerwehrfahrzeuge Die technische Ausstattung der Feuerwehrfahrzeuge wird laufend ersetzt und befindet sich entweder auf den Feuerwehrfahrzeugen oder in der Reinigung bzw. Pflege. Die funktionsfähigen Ausstattungsgegenstände wurden mit 40 % des Wiederbeschaffungswertes in Ansatz gebracht. Atemschutz- und Chemieschutzgegenstände Zu den Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes gehören Atemschutz- und Chemieschutzgegenstände, die bei bestimmten Einsätzen zu nutzen sind. Die funktionsfähigen Ausrüstungsgegenstände wurden mit den Wiederbeschaffungskosten in Höhe von 40 % berücksichtigt. Seite 28 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- Netzwerkschränke Die EDV-Ausstattung und Verbindungseinrichtungen der Ämter und Einrichtungen werden in Netzwerkschränken untergebracht. Die Bewertung erfolgte in Höhe der Wiederbeschaffungskosten mit 40 %. Straßenbeleuchtung: Für das Anlagevermögen der Straßenbeleuchtung (Erdkabel, Schaltschränke, Verteilerkästen, Stahlmasten und Beleuchtungskörper) wurde ein Festwert gebildet. Die Anzahl der Leuchtkörper (rd. 28.000) und der Masten (rd. 21.000) ist sehr hoch und eine Einzelbewertung jedes einzelnen Vermögensgegenstandes würde nur mit unangemessen hohem Verwaltungsaufwand zu realisieren sein. Die Bewertung erfolgte in Höhe der Wiederbeschaffungskosten mit 40 %. Schutzbekleidung Feuerwehr Die Feuerwehr stellt den Einsatzkräften Schutzbekleidung zur Verfügung. Die funktionsfähige Bekleidung (Jacken und Hosen etc.) wurde mit 40 % der Wiederbeschaffungskosten in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt. Bänke und Papierkörbe Die Bänke (rd. 1.200) und Papierkörbe (rd. 800) im gesamten Stadtgebiet wurden nach Typ / Modell unterschieden und mit 40 % der Wiederbeschaffungskosten bewertet. Spielgeräte Die Spielgeräte werden laufend überprüft und die Überprüfung protokolliert. Mit Hilfe dieser Listen wurden die insgesamt rd. 400 Spielgeräte sowie der Sand wertmäßig in Kategorien unterteilt und anschließend bewertet. Lediglich für die Spielgeräte ab Anschaffungs- und Herstellungskosten von über 10.000 EUR erfolgte eine Einzelbewertung. Die Spielgeräte sind bei den technischen Anlagen bilanziert. Tore Die Fußball- und Handballtore auf den Sportplätzen wurden mit 40 % der Wiederbeschaffungskosten bewertet. Parkscheinautomaten Für die rd. 110 Parkscheinautomaten erfolgte ein Ansatz in Höhe von 40 % der Wiederbeschaffungskosten. Weitere Erläuterungen zu den Festwerten: Siehe Bilanzposition AKTIVA 1.2. Seite 29 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- 1.2.8 geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 67.266.732,16 EUR Geleistete Anzahlungen beinhalten die geldlichen Vorleistungen auf noch schwebende Geschäfte bzw. auf noch zu erhaltende Sachanlagen. Unter Anlagen im Bau sind die Auszahlungen zu aktivieren, die für bis zum Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellte Investitionen in Sachanlagen angefallen sind. Da die Abgrenzung zwischen „geleisteten Anzahlungen“ für Sachanlagen und geleistete Zahlungen für „Anlagen in Bau“ im Einzelfall schwierig sein kann, wurde auf diese Unterscheidung verzichtet. Alle Zahlungen dieser Art wurden als Zahlungen für „Anlagen in Bau“ aktiviert, so z. B. auch für Löschfahrzeuge der Feuerwehr. 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.731.536,86 EUR Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune beteiligt ist und die im Gesamtabschluss voll zu konsolidieren sind. Dies ist i. d. R. der Fall, wenn die Kommune einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser ist anzunehmen, wenn die Kommune mehr als 50 % der Stimmrechte ausübt oder er aus anderen Gründen (z. B. durch Vertrag) vorliegt. Eigengesellschaften, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die Kommune alleinige Gesellschafterin des Unternehmens ist (Beteiligungsquote von 100 v. H.) sind regelmäßig verbundene Unternehmen. Eigenbetriebe sind hingegen Sondervermögen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind i. d. R. als Beteiligungen der Stadt in der Bilanz des Eigenbetriebs Beteiligungen (EBK) aufgeführt. Nur die Theater AöR ist nicht im Eigenbetrieb Beteiligungen und somit hier zu bilanzieren. Als Wert kann nach § 55 Abs. 3 GemHVO-Doppik das anteilige Eigenkapital angesetzt werden. Es beträgt zum 31.07.2008: 1.731.536,86 EUR. 1.3.2 Beteiligungen 0,00 EUR Nach § 271 Abs. 1 HGB sind Beteiligungen • • • • Anteile und Eigentumsrechte an anderen juristischen Personen (i. d. R. Unternehmen), die dazu bestimmt sind, dem eigenen Tätigkeitsinteresse zu dienen, sofern dieser Anteilsbesitz auf Dauer angelegt ist und es ermöglicht Einfluss im Interesse des Unternehmens auszuüben. Letzteres ist der Fall, wenn die Anteile dazu bestimmt sind, dem Verwaltungsbetrieb der Kommune zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Als Beteiligung gilt im Zweifel ein Kapitalanteil von mehr als 20 %. Besteht eine Beteiligungsquote von mindestens 20 % kann regelmäßig ein maßgeblicher Einfluss angenommen werden. Beteiligungen mit einem Anteil zwischen 20% und 50% werden im Eigenbetrieb Beteiligungen gehalten. Nur der Zweckverband „Entwicklungsgemeinschaft Altenholz-Dänischenhagen-Kiel“ ist ein Zweckverband nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und ohne Bilanzwert bei der LH Kiel nach § 55 Abs. 3 Satz 2 GemHVO-Doppik im Anhang aufzuführen. Seite 30 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- 1.3.3 Sondervermögen 74.021.784,87 EUR Nach § 96 ff. GO-SH gehören zum Sondervermögen der Gemeinde • • • nichtrechtsfähige örtlichen Stiftungen, wirtschaftliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und öffentliche Einrichtungen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden. Die in § 96 GO-SH genannten rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen sind Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, bei denen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Verfügung von Todes wegen Vermögensgegenstände der Kommune zugewendet werden mit der Auflage, sie für einen bestimmten Zweck zu verwenden. In der Praxis wird das Vermögen in der Regel in mündelsicheren Wertpapieren angelegt und die Erträge für den Stiftungszweck verwandt. Nachlässe und Vermächtnisse sind wie rechtlich unselbstständige örtliche Stiftungen zu behandeln, sofern ein nachhaltiger Zweck zu verfolgen ist. Für nachfolgend genannte nichtrechtsfähige örtliche Stiftungen, Nachlässe und Vermächtnisse sind folgende Finanzanlagen vorhanden: Stiftung Familie Dr. Hessenmüller Walter-Breitenstein-Stiftung Vermächtnis des Rentners Heinrich Wilhelm Kruse Vermächtnis der Lehrerin i. R. Lita Rakutz Zusammengelegte Stiftungen „Vermächtnis des Kaufmanns Theodor Will u. a. „ Legat Anna von Pogwisch Stiftung zur Unterstützung von Bürgern Stiftung zur Förderung der Wohlfahrtspflege Stiftung zur Förderung der Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde Erbschaft L. Schmidt Weihnachtliches Turmblasen Summe: 616.435,83 EUR 0,00 EUR 55.045,52 EUR 10.637,35 EUR 32.080,28 EUR 0,00 EUR 853,00 EUR 41.000,00 EUR 15.706,29 EUR 0,00 EUR 16.449,75 EUR 788.208,02 EUR Für Treuhandvermögen, die von der Stadt verwaltet werden, werden jeweils entsprechende Sonderposten abgesetzt, siehe Bilanzposition PASSIVA 2.5. Zu den wirtschaftlichen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und öffentliche Einrichtungen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden, zählen insbesondere die Eigenbetriebe. Seite 31 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- Nach § 55 Abs. 3 GemHVO-Doppik kann als Wert das anteilige Eigenkapital angesetzt werden. Zudem sind Beiträge zu einem gesetzlichen und freiwilligen Klärschlammfonds geleistet worden. Über den Klärschlammfonds sollten Schäden ersetzt werden, die durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm an Personen und Sachen entstehen. Ab 01.01.1999 löste der gesetzliche den freiwilligen Klärschlammfonds ab. Der gesetzliche Klärschlammfonds ist gemäß § 1 Abs. 1 Klärschlamm-Entschädigungsverordnung ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes und deshalb nicht bei der Stadt zu bilanzieren. 1.3.4 Eigenbetrieb Beteiligungen Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel Eigenbetrieb Kieler Sportboothäfen Verwaltungsbetrieb Maritimes Science Center Schleswig-Holstein 65.462.961,26 EUR 1.553.751,89 EUR 3.649.784,89 EUR 2.131.969,41 EUR Freiwilliger Klärschlammfonds Gesetzlicher Klärschlammfonds Summe: 435.109,40 EUR 0,00 EUR 73.233.576,85 EUR Ausleihungen Unter Ausleihungen werden ausschließlich Forderungen verstanden, welche gegen Hingabe von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen sollen. Beispiele sind Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, Genossenschaftsanteile sowie langfristige Darlehen. Zu den Ausleihungen gehören auch partiarische Darlehen sowie stille Beteiligungen, soweit diese am Verlust nicht teilnehmen. Nicht zu den Ausleihungen gehören Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, selbst dann, wenn diese langfristig sind. 1.3.4.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 8.657.269,89 EUR Der Stand der vergebenen Darlehen an verbundene Unternehmen (Städtisches Krankenhaus, Theater Kiel, ZTS) beträgt zum 01.01.2009: 8.657.269,89 EUR 1.3.4.2 sonstige Ausleihungen 34.911.779,08 EUR Kommunaldarlehen zur Förderung der Wohnraumversorgung Pockenstation Itzehoe-Edendorf Genossenschaftsanteile an der Kieler Volksbank Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände, Geschäftsanteile Summe: 34.875.784,42 EUR 35.394,66 EUR 600,00 EUR 0,00 EUR 34.911.779,08 EUR In der Vermögensübersicht zur Haushaltsrechnung 2007 war ein Betrag von 4.513,29 EUR für den Ankauf von Geschäftsanteilen am Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände ausgewiesen. Dieser Betrag stammte aus früherer Zeit und wurde stets fortgeschrieben. Der Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände teilte auf Anfrage mit, dass an dem Verband keine Geschäftsanteile gehalten werden. Seite 32 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGDer Verband wurde 1911 gegründet. Die Gründungsmitglieder zahlten damals einen Anteil zum Gründungskapital. Diese Beträge wurden lt. Satzung nach 10 Jahren wieder an die Gründungsmitglieder erstattet. Beteiligungen unter 20% führt der Eigenbetrieb Beteiligungen, so dass hier kein Ausweis erfolgt. 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens Dem Anlagevermögen zuzurechnende Wertpapiere, die nicht zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen gehören, sind unter diesem Posten auszuweisen. Hierunter fallen übertragbare Inhaber- und Orderpapiere, die der längerfristigen Kapitalanlage dienen. Im Einzelnen sind unter dem Posten auszuweisen: • • • • Festverzinsliche Kapitalmarktpapiere (z. B. Industrie- oder Bankobligationen einschließlich Zero-Bonds, öffentliche Anleihen, Schatzanweisungen, Pfandbriefe, Wandelschuldverschreibungen) Kapitalmarktpapiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen (z. B. Aktien, Gewinnschuldverschreibungen, Investmentanteile, Anteile an Immobilienfonds) Wertpapierähnliche Rechte, die im Wertpapiergeschäft der Banken wie Effekten gehandelt werden und sammelverwahrungsfähig sind (z. B. Bundesschatzbriefe) Finanzderivate (z.B. Zinsswaps): Hierbei handelt es sich grundsätzlich um Absicherungsgeschäfte für variabel verzinsliche Darlehen. Der Zinsswap ist eine Art Tauschgeschäft, das bewirkt, dass aus den variabel verzinslichen Darlehen Festsatzkredite werden. Dies dient der Planungssicherheit und der Vermeidung eines Zinsänderungsrisikos. Bilanztechnisch bilden variables Darlehen und der dazugehörige Zinsswap eine Bewertungseinheit, sogenanntes Hedge Accounting. Die Stadt verfügt über Zinsswaps. Die Bank gibt den Barwert der Zinsswaps mit -7.570.832,02 EUR an. Ein Verlust der entstehen würde, wenn zum 31.12.2008 der Verkauf erfolgen würde. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Eine Korrektur ist nur erforderlich, wenn es zu einer dauernden Wertminderung des Anlagevermögens führt. Das ist hier nicht der Fall, da bei regulärem Verlauf der Verlust nicht realisiert wird. Die Versorgungsrücklage (siehe Bilanzposition PASSIVA 3.1) ist in einem KRN-Fonds angelegt. Die LH Kiel verfügt über 27.060 Anteile mit einem Ankaufswert in Höhe von 3.300.864,35 EUR. 2 Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Als Vorräte werden alle auf Lager oder in Arbeit befindliche Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens erfasst, die für die Leistungserstellung oder als Erzeugnisse, Leistungen oder Waren für die Veräußerung vorgesehen sind. Nach § 48 Abs. 1 GemHVO-Doppik gliedern sich die Vorräte in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, geleistete Anzahlungen und sonstige Vorräte. Seite 33 von 132 3.300.864,35 EUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 284.814,68 EUR Rohstoffe gehen unmittelbar in das Erzeugnis ein und bilden dessen Hauptbestandteil, Hilfsstoffe gehen ebenfalls in das Fertigerzeugnis ein, bilden jedoch nur einen untergeordneten Bestandteil. Folgende Werte wurden ermittelt: Rohstoffe Hilfsstoffe Summe: 2.1.2 201.905,45 EUR 82.909,23 EUR 284.814,68 EUR Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen 0,00 EUR Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen sind Bestandteile des Vorratsvermögens, die noch nicht verkaufsfähig sind, bei denen aber für die Verwaltung bereits Aufwendungen entstanden sind. Als unfertige Erzeugnisse sind also alle Vorräte zu aktivieren, die einerseits wegen einer bereits begonnenen oder durchgeführten Bearbeitung nicht mehr als Roh-Hilfs-Betriebsstoffe (RHB) anzusehen sind, andererseits aber auch noch nicht versandfertig sind oder zum Verkauf bereitstehen. Bei einem Dienstleistungsunternehmen werden sie als unfertige Leistungen bezeichnet. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sind bei der LH Kiel nicht vorhanden. 2.1.3 Fertige Erzeugnisse und Waren 27.195,90 EUR Fertige Erzeugnisse sind Vorräte, deren Herstellung abgeschlossen ist und die somit verkaufs- und versandfertig sind (z. B. Broschüren). Zu den Waren gehören Artikel, die von Dritten bezogen wurden und veräußert werden. In der Beschaffungsstelle der Immobilienwirtschaft existiert ein Lager für häufig umgeschlagene Artikel aus den Bereichen Büro- und Reinigungsmaterialien. Der Lagerwert der Beschaffungsstelle beträgt 16.459,90 EUR und wurde mit Hilfe der Lagerbuchhaltung zum 01.01.2009 ermittelt. Im Stadtvermessungsamt befindet sich die Plankammer; der Wert der Stadtpläne etc. wurde i.H.v. 10.736,00 EUR ermittelt. 2.1.4 Geleistete Anzahlungen und sonstige Vorräte Hierunter werden Zahlungen der Kommune an Dritte aufgrund abgeschlossener Lieferungs- und Leistungsverträge bilanziert, für welche die Lieferung und Leistung noch aussteht. Geleistete Anzahlungen und sonstige Vorräte sind zum 01.01.2009 nicht vorhanden. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen sind Ansprüche aufgrund eines Schuldverhältnisses an natürliche oder juristische Personen auf Übertragung von Geld, Gütern oder Dienstleistungen. Sowohl Forderungen als auch sonstige Vermögensgegenstände sind entsprechend ihrer Laufzeit dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Als Umlaufvermögen sind nicht dauerhafte Forderungen (Laufzeit < 1Jahr) auszuweisen; mittel- bis langfristige Forderungen (ab 1 bis 5 Jahren bzw. > 5 Jahren) dagegen i. d. R. im Anlagevermögen. Seite 34 von 132 0,00 EUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- Sonderfall Sozialhilfedarlehen (Darlehen nach den Sozialgesetzbüchern): Gemäß den Erläuterungen zu § 45 der GemHVO-Doppik werden Sozialhilfedarlehen in den Ländern mehrheitlich als Aufwand angesehen und bei Rückzahlung entsprechend als Ertrag. Die Praxis habe gezeigt, dass ein hoher Anteil der Darlehen nach dem SGB nicht zurückgezahlt wird. In SchleswigHolstein sind solche Darlehen daher als Sofort-Aufwand zu veranschlagen. Entsprechend werden im Bereich der sozialen Leistungen gewährte Darlehen zu Eröffnungs- wie auch zu Folgebilanzen nicht als Forderungen sondern sofort als Aufwand gebucht. Forderungen aus auftragsverwalteten Drittansprüchen (z. B. Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Beistandschaften) wurden nicht bilanziert, da es sich hier nicht um stadteigene Forderungen handelt. Sonstige Vermögensgegenstände dienen als bilanzielle Auffangposition für alle Gegenstände, die keiner anderen Bilanzposition zuzuordnen sind (z. B. Steuererstattungs-, Schadenersatzansprüche, Vorschüsse, offene Zahlungen / Gutschriften an/durch Dritte). Nicht bereits am 31.12.2008 in Form kameraler Kasseneinnahmereste erfasste und auf den 01.01.2009 übertragene Forderungen bzw. sonstige Vermögensgegenstände wurden im Wege einer stadtweiten Nacherhebung abgefragt und nacherfasst. Wertansätze Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nennwert anzusetzen. Bei zweifelhafter Werthaltigkeit oder konkret eingetretenen Wertverlusten sind aufgrund des Vorsichtsprinzips gem. § 39 (1) Nr. 3 GemHVO-Doppik zwingend Wertkorrekturen vorzunehmen. Am 01.01.2009 erlassene oder niedergeschlagene Forderungen wurden abgeschrieben. Konkrete (Erlass) oder voraussichtlich uneinbringliche (Niederschlagung) Forderungen wurden insoweit berücksichtigt. Zusammen mit den kameralen Kasseneinnahmeresten (KER) wurde auch die kamerale Wertberichtigung zweifelhafter Einnahmereste im Bereich der Gewerbesteuer übernommen. Diese Forderungen werden somit entsprechend ihres kameralen Wertansatzes zum 31.12.2008 um 14 Mio. EUR wertgemindert auf den Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2009 übertragen. Die Übernahme der KER, wie auch deren Wertberichtigung auf den 01.01., beruht auf den sowohl doppisch wie kameral gegenüber Prüfungsämtern zu belegenden Rechnungsbeträgen (GO zu § 95n doppisch, zu § 94 kameral). Zweifelhafte Rechnungsbeträge waren bereits kameral pauschal wertbereinigungspflichtig, soweit die Gemeindegröße keine Einzelfallbetrachtungen im Wege vorläufiger Niederschlagungen zuließ. Dementsprechend erfolgte zum 31.12.2008 die pauschale KER-Wertkorrektur der erwarteten Gewerbesteuer-Forderungsausfälle (KER > 3 TEUR) von 14 Mio. EUR aufgrund einer Wertermittlung seitens der Vollstreckungsstelle der Stadtkasse. Details sowie genaue Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den weiteren Erläuterungen zur Erst- und Folgebewertung von Forderungen. Seite 35 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- 2.2.1 öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen 13.135.048,40 EUR Neben Forderungen aus Transfererträgen (=Ersatz sozialer Leistungen) sind auch Forderungen aus Erstattungen für Kosten der Sozialhilfe nach SGB II und XII gegenüber dem Sozialhilfeträger oder anderen Kommunen auszuweisen. Forderungen aus Transfererträgen liegt das Subsidiaritätsprinzip zugrunde. Die Kommune tritt in Vorleistung für den Unterhaltsverpflichteten. Anschließend werden diese Leistungen gegenüber dem Unterhaltspflichtigen als Forderungen des kommunalen Sozialhilfeträgers geltend gemacht. Weiterhin werden zu 2.2.1 auch Forderungen aus Verwaltungsgebühren, aus Benutzungsgebühren u. ä. Entgelten, aus zweckgebundenen Abgaben sowie aus sog. allgemeinen Zulagen (vom Bund o.a. Gemeinden) gezeigt. 2.2.2 sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 9.230.108,25 EUR Diese Bilanzposition umfasst Forderungen aus Steuern u. ä. Abgaben wie Realsteuern, Anteile an Gemeinschaftssteuern, sonstige Gemeindesteuern, steuerähnliche Erträge (Bußgelder, Verspätungs-, Säumniszuschläge) oder Konzessionsabgaben. Es werden auch Forderungen aus endgültig gewährten Zuwendungen und allgemeinen Umlagen aus Mitteln der EU, dem Bund, dem Land und anderer Gemeinden ausgewiesen (Schlüssel-, Fehlbetragszuweisungen, sonstige allgemeine Zuweisungen, Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke). 2.2.3 privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen 5.063.796,27 EUR Aufgezeigt werden Forderungen aus Mieten und Pachten, aus dem Verkauf von Anlagevermögen u. ä., sonstige privatrechtliche Entgelte (z.B. aus Kindertageseinrichtungen), Erträge aus Kostenerstattungen und -umlagen. 2.2.4. Sonstige privatrechtliche Forderungen 3.754.277,59 EUR Diese Position betrifft generell Forderungen aus sämtlichen umsatzsteuerpflichtigen städtischen Leistungen, aus Veräußerungen von Anlage- und Umlaufvermögen sowie aus Zinserträgen. Hierunter wurden auch Steuererstattungsansprüche der LH Kiel in Höhe von 41.995,64 EUR erfasst. Diese Ansprüche hätten jedoch unter der Bilanzposition sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen werden müssen. Die Korrektur erfolgt zum Jahresabschluss 2009. 2.2.5 sonstige Vermögensgegenstände 59.455,89 EUR Siehe allgemeine Erläuterung zur Position 2.2 sowie nachstehende Erläuterungen zur Erfassung einzelner Vermögenspositionen in der Eröffnungsbilanz. Der Bilanzwert betrifft die aufgrund geleisteter offener Zahlungen bzw. empfangener offener Gutschriften im Bereich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Bilanzposition PASSIVA 4.5) sowie Transferverbindlichkeiten (Bilanzposition PASSIVA 4.6) bestehenden Ansprüche der LH Kiel. Seite 36 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 EUR Die Wertpapiere des Umlaufvermögens unterscheiden sich von denen des Anlagevermögens lediglich durch die andere Zwecksetzung. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind dazu bestimmt, kürzer als 12 Monate bei der Landeshauptstadt Kiel zu bleiben. Unter diesem Posten sind z. B. Inhaberschuldverschreibungen oder Oderpapiere auszuweisen, wenn sie nicht länger als 12 Monate bei der Landeshauptstadt Kiel verbleiben sollen. Die LH Kiel hat derzeit keine Wertpapiere des Umlaufvermögens in ihrem Bestand. 2.4 liquide Mittel 80.964.672,11 EUR Zu den liquiden Mitteln gehören die Kassenbestände der Haupt- und Nebenkassen, Schecks, Bundesbank- und Postgiroguthaben, sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Zu den Kassenbeständen zählen die Zahlungsmittel der Hauptkasse, der Zahlstellen, der Automaten und Schecks. Die Kassenbestände sind durch Tagesabschlüsse belegt. Als Schecks sind Inhaber- und Orderschecks, Bar- und Verrechnungsschecks etc. zu erfassen. Hierzu zählen nach Art. 28 Abs. 2 SchG auch die auf einen Zeitpunkt nach dem Abschlussstichtag vordatierten Schecks, da sie am Tag der Vorlage fällig sind. Die Scheckerfassung erfolgt zum Bilanzstichtag durch die Hauptkasse. Der Zahlungsverkehr wird über die Barkassen sowie über die Bankkonten der LH Kiel abgewickelt. Positive Bestände bei den Banken und Kreditinstituten werden auf der Aktivseite der Bilanz beim Umlaufvermögen unter Liquide Mittel abgebildet, wenn die Laufzeit der Gelder bis zu einem Jahr beträgt. Der Wert ist auf den Kontoauszügen abgebildet oder wird durch Zählen von Banknoten und Münzen ermittelt. Zu den verfügbaren Finanzmitteln zählen auch ausländische Währungen. Zu den Guthaben bei Kreditinstituten, Postbank, der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank zählen täglich fällige Gelder mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr (z. B. Festgelder). Die einzelnen Kontostände sind durch Kontoauszug oder Bankbestätigung abgesichert. Der Stand der liquiden Mittel beträgt zum 01.01.2009 80.964.672,11 EUR. 3 Aktive Rechnungsabgrenzung 136.700.719,28 EUR Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfüllen zwei Funktionen. Zum einen lassen sich bereits getätigte Auszahlungen mit Aufwendungen in späteren Rechnungsperioden verknüpfen, denen die Aufwendungen zuzuordnen sind. Zum anderen sind hierunter geleistete Zuweisungen und Zuschüsse zu aktivieren und über einen bestimmten Zeitraum gleichmäßig ergebniswirksam zu verteilen. ARAP zur Abgrenzung der Rechnungsperioden Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) wurden vor dem 01.01.2009 geleistete Auszahlungen erfasst, die ganz oder teilweise den folgenden (Haushalts-)Jahren zuzurechnen sind. Seite 37 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGARAP wurden u.a. für • • • Mietvorauszahlungen Geleistete Zuwendungen und Sozialhilfevorauszahlungen gebildet. Auch die Beamtenbezüge für den Januar 2009 sind in den ARAP eingeflossen. Aufgrund der Finanzsoftwareumstellung wurden alle Geschäftsvorfälle bzw. Rechnungen mit Fälligkeit bis zum 05. Januar 2009 schon im Dezember 2008 im neuen Finanzverfahren new system kommunal der Firma Infoma zentral erfasst, verbucht und somit aus Vereinfachungsgründen als ARAP behandelt. Die bisher per „Dauerauszahlungsanordnungen“ gefertigten Soll-Stellungen mit Fälligkeiten ab Februar 2009 wurden ab Januar 2009 in new system kommunal über die Einzelbelegerfassung von den Sammelstellen erfasst und zentral verbucht. Es wird ein Wert ausgewiesen in Höhe von 18.180.284,26 EUR. ARAP für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse Nach § 40 Abs. 7 Satz 2 GemHVO-Doppik sind geleistete Zuweisungen und Zuschüssen für die Anschaffung und Herstellung von Vermögensgegenständen als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren. Die Wertermittlung für die Eröffnungsbilanz wurde aus dem kameralen Buchungsstoff abgeleitet. Der korrekte Ausweis dieser Bilanzposition setzt eine umfassende Auswertung der letzten 25 Jahre voraus. Die erfassten geleisteten Zuweisungen und Zuschüsse wurden produktscharf nach ihrem Rechnungsergebnis, in Summe pro Jahr, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Anlagenbuchhaltung angelegt. Diese Anlagen haben Bestand und werden nicht korrigiert. Es wurde eine durchschnittliche Vertragslaufzeit bzw. Nutzungsdauer von längstens 25 Jahren angesetzt. Die aktivierten Zuschüsse und Zuweisungen sind jährlich entsprechend dieser Frist aufzulösen. Wurden geleistete Zuweisungen und Zuschüsse im Bereich der Straßen erfasst, wurden diese Werte der vergangenen 25 Jahre auf 35 Jahre pauschal hochgerechnet. Dadurch wird einer Auflösung der Zuweisungen und Zuschüsse über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entsprochen und eine Bebzw. Entlastung der Ergebnisrechnung vermieden. Bei der Berechnung ist es zu einem Fehler gekommen, der zum Teil in der Eröffnungsbilanz korrigiert wurde, aber auch in der Jahresrechnung 2009 noch zu korrigieren ist. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden geleistete Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt“ in Höhe von 9.717.284,26 erfasst. Siehe hierzu Anlage B. Es wird ein Wert ausgewiesen in Höhe von 118.520.435,02 EUR. Seite 38 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- PASSIVA 1 Eigenkapital Das Eigenkapital ergibt sich aus der Summe der Allgemeinen Rücklage, der Sonderrücklage, der Ergebnisrücklage, eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages und des Jahresüberschusses oder des Jahresfehlbetrages. Es stellt eine Residualgröße (Restgröße) dar und ergibt sich der Höhe nach aus den Vermögenswerten abzüglich der Schulden. 1.1 Allgemeine Rücklage 368.020.405,25 EUR Die allgemeine Rücklage bestimmt sich aus der Differenz zwischen Aktiva und Passiva und beträgt 368.020.405,25 EUR 1.2 Sonderrücklage 34.326.756,36 EUR Als Sonderrücklage sind nach § 25 GemHVO-Doppik − Zuweisungen, die die Gemeinde für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erhalten hat und nicht aufgelöst werden sollen (z. B. Sonderbedarfszuweisungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds) und − die von Bauherrinnen und Bauherren anstatt der Herstellung von Stellplätzen geleisteten Mittel zu erfassen. Sonderbedarfszuweisungen, die die Gemeinde für eigene Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds erhält, dienen dem Ersatz von Eigenmitteln und sind deshalb nicht aufzulösen. Sobald die Mittel der Sonderrücklage zweckentsprechend verwendet worden sind, sind die Mittel in die Allgemeine Rücklage umzubuchen. Die Umbuchung erfolgt bei Inbetriebnahme der Investition. Der Anteil der Sonderbedarfszuweisungen an der Sonderrücklage betrug zum 01.01.2009 5.018.200,49 EUR. Soweit für Zuweisungen und Zuschüsse nach § 40 Abs. 5 Satz 2 GemHVODoppik keine Zustimmung zur Auflösung vorliegt, sind diese als Sonderrücklagen auszuweisen (siehe auch § 25 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik). Diese Zustimmung liegt für alle Einrichtungen, die sich zu mehr als 10% aus Entgelten finanzieren nicht vor. Somit sind auch die Zuweisungen und Zuschüsse für kostenrechnende Einrichtungen als Sonderrücklage zu erfassen. Auch diese Sonderrücklagen werden nach Beendigung der Maßnahme in die allgemeine Rücklage umgebucht. Der Anteil der Zuweisungen und Zuschüsse für kostenrechnende Einrichtungen an der Sonderrücklage betrug zum 01.01.2009 29.306.101,67 EUR. Nach der Landesbauordnung kann die Baurechtsbehörde gegenüber den Bauherrn die Zahlung eines Stellplatzablösebetrages festsetzen, wenn für das Bauvorhaben die notwendigen Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter Seite 39 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGgroßen Schwierigkeiten hergestellt werden können. Die Einnahmen aus den Stellplatzablösebeiträgen sind für die Herstellung, Modernisierung und Instandhaltung öffentlicher Parkierungseinrichtungen zu verwenden. Sobald die von Bauherrinnen und Bauherren anstatt der Herstellung von Stellplätzen geleisteten Mittel zweckentsprechend verwendet wurden, sind diese Mittel in die Allgemeine Rücklage umzubuchen. Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung erfolgt bei der Investitionsmaßnahme die Bildung eines Sonderpostens. Dieser Anteil an der Sonderrücklage belief sich zum 01.01.2009 auf 2.454,20 EUR. 1.3 Ergebnisrücklage 55.203.060,79 EUR In der Eröffnungsbilanz ist nach § 54 Abs. 3 GemHVO-Doppik die Ergebnisrücklage in Höhe von 15 % der allgemeinen Rücklage anzusetzen. Zur Berechnung der Ergebnisrücklage sind vom Eigenkapital die Sonderrücklagen und der Jahresfehlbetrag abzusetzen. Das so verminderte Eigenkapital beträgt 115% der allgemeinen Rücklage. Daraus folgt: Vermindertes Eigenkapital x 15/115= Ergebnisrücklage Eigenkapital inkl. Sonderrücklagen und Jahresfehlbetrag Sonderrücklagen Jahresfehlbetrag Vermindertes Eigenkapital: x 15 / 115= 1.4 456.716.497,21 EUR -34.326.756,36 EUR 833.725,19 EUR 423.223.466,04 EUR 55.203.060,79 EUR Vorgetragener Jahresfehlbetrag 0,00 EUR Jahresfehlbeträge mindern das Eigenkapital. Sie sind nach § 26 GemHVODoppik vorzutragen, soweit sie nicht durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden können. Jahresüberschüsse sind primär zum Ausgleich vorgetragener Jahresfehlbeträge zu verwenden. Soweit ein vorgetragener Jahresfehlbetrag nicht durch Jahresüberschüsse ausgeglichen werden kann, darf er nach fünf Jahren zu Lasten der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. Mangels vorgetragener Jahresfehlbeträge ist der Ansatz 0. 1.5 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Nach § 54 Abs. 4 GemHVO-Doppik sind in der Eröffnungsbilanz Fehlbeträge aus Vorjahren unter der Bilanzposition 1.5 Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag auszuweisen. Der letzte kamerale Haushalt 2008 war ausgeglichen. Aus 2007 stammt ein Fehlbetrag in Höhe von 3.343.663,26 EUR. Die in der letzten kameralen Jahresrechnung ausgewiesenen Beträge für Haushaltsausgabereste in Höhe von 2.509.938,07 EUR im Verwaltungshaushalt sind, soweit diese nicht als Verbindlichkeit in der Eröffnungsbilanz auszuweisen sind, von dem nach Satz 1 unter der Bilanzposition Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag auszuweisenden Betrag abzusetzen. Der unter der Bilanzposition Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auszuweisende Betrag ist darüber hinaus um die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu reduzieren, die für bereits geleistete Auszahlungen im kameralen Haushalt des Vorjahres gebildet worden sind. Diese ARAPs werden nicht berücksichtigt, siehe hierzu die Erläuterungen zur Bilanzposition AKTIVA 3. Seite 40 von 132 -833.725,19 EUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGInsoweit ergibt sich folgender Betrag: Fehlbetrag 2007: Haushaltsreste VWH 2008: Ergebnis: 2. Sonderposten 2.1 für aufzulösende Zuschüsse -3.343.663,26 EUR +2.509.938,07 EUR - 833.725,19 EUR 6.750.781,24 EUR Nach § 40 Abs. 5 GemHVO-Doppik sind erhaltene Zuschüsse und Zuweisungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen als Sonderposten zu passivieren und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände aufzulösen. Die Wertermittlung wurde aus dem kameralen Buchungsstoff abgeleitet. Durch die Angaben aus den Haushaltsrechnungen ist gewährleistet, dass die Passivierung der Zuschüsse und Zuweisungen in ihrer Höhe auf die tatsächlich empfangenen Beträge begrenzt ist. Die erhaltenen Zuschüsse und Zuweisungen werden nach ihrem jährlichen Rechnungsergebnis pauschal bzw. prozentual auf die Vermögensgegenstände verteilt. Das heißt, es wird für den Vermögensgegenstand ein Sonderposten als Unteranlage zur Hauptanlage angelegt. Sobald die Zuordnung zur Anlage erfolgt ist, wird die Kostenstelle, der Kostenträger und die Restnutzungsdauer von der jeweiligen Hauptanlage auf die Unteranlage übertragen. Diese pauschalen Sonderposten haben Bestand und werden nicht korrigiert. Da die Auflösungsdauer im Gleichklang mit der Abschreibungsdauer der geförderten Vermögensgegenstände zu bemessen ist, sind die empfangenen Zuschüsse und Zuweisungen insbesondere für Vermögensgegenstände mit einer deutlich längeren Nutzungsdauer (z. B. Straßenbaumaßnahmen - 35 Jahre) auch weiter zurückliegend zu erfassen. Um der Auflösung der Zuschüsse und Zuweisungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu entsprechen und eine Be- bzw. Entlastung der Ergebnisrechnung zu vermeiden, wurden die Werte der vergangenen 25 Jahre daher im Bereich der Straßen auf 35 Jahre pauschal hochgerechnet. Die Sonderposten der Stadtentwässerung wurden aus einem Vorverfahren übernommen. Es handelt sich um aufzulösende Zuwendungen und Beiträge. In der Vergangenheit wurden diese nicht aufgelöst. Es gab ein gesetzliches Wahlrecht und die Stadtentwässerung entschied sich, die Sonderposten bis zur Einführung der Doppik nicht aufzulösen. Mit Einführung der Doppik sollen die Sonderposten nun aufgelöst werden. 2.2 für aufzulösende Zuweisungen 217.837.491,97 EUR Von den aufzulösenden Zuweisungen entfallen 97.116.813,99 EUR auf Zuweisungen vom Land sowie 120.720.677,98 EUR auf Zuweisungen vom Bund / EU-Mittel und von anderen öffentlichen Bereichen. Das unter den aufzulösenden Zuschüssen beschriebene Verfahren (Bilanzposition PASSIVA 2.1) wurde auch für die aufzulösenden Zuweisungen angewandt. Seite 41 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- 2.3 für Beiträge Erhobene Beiträge für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen sind nach § 40 Abs. 6 GemHVO-Doppik als Sonderposten zu passivieren. Beiträge, die die Gemeinde für Einrichtungen, die sich in der Regel zu mehr als 10 % aus Entgelten finanzieren, erhoben hat, können entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder Leistungsmenge aufgelöst werden. Andere Beiträge sind entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände aufzulösen. 2.3.1 aufzulösende Beiträge 79.334.316,47 EUR Beiträge werden als Sonderposten passiviert (§ 40 Abs. 6 Satz 1). Beiträge nach § 40 Abs. 6 Satz 2, die aufgelöst werden, sowie Beiträge nach § 40 Abs. 6 Satz 3 werden als „aufzulösende Beiträge“ ausgewiesen. Das unter den aufzulösenden Zuschüssen (Bilanzposition PASSIVA 2.1) beschriebene Verfahren wurde auch für die aufzulösenden Beiträge angewandt. Es wird ein Wert ausgewiesen in Höhe von 79.334.316,47 EUR. Darin enthalten sind Gebühreneinnahmen der Stadtentwässerung in Höhe von 3.840.000,00 EUR. Diese Gebühren setzen sich aus drei Teilbeträgen von je 1.280.000,00 € für die Jahre 2005 bis 2007 zusammen. Dem Gebührenzahler ist dieser Betrag in voller Höhe gut zu schreiben. Eine zusätzliche Verzinsung der Beträge erfolgt nicht. Die Auflösung der Beiträge erfolgt über 25 Jahre, da dies der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht. Daraus ergeben sich ertragswirksame Auflösungen v. jährlich 167.167,33 EUR. 2005 1.280.000,00 € RND 31.12.2008 22 Jahren = jährl. Ertrag 58.181,82 EUR 2006 1.280.000,00 € RND 31.12.2008 23 Jahren = jährl. Ertrag 55.652,17 EUR 2007 1.280.000,00 € RND 31.12.2008 24 Jahren = jährl. Ertrag 53.333,33 EUR 2.3.2 nicht aufzulösende Beiträge 0,00 EUR Werden Beiträge nach § 40 Abs. 6 Satz 2 nicht aufgelöst, werden diese als „nicht aufzulösende Beiträge“ ausgewiesen. Die LH Kiel hat keine nicht aufzulösenden Beiträge zu bilanzieren. 2.4 für Gebührenausgleich 0,00 EUR Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach Kommunalabgabengesetz in den folgenden drei Jahren ausgeglichen werden müssen, sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Die LH Kiel hat keine Gebührenausgleiche zu bilanzieren. 2.5 für Treuhandvermögen 3.874.635,53 EUR Für Treuhandvermögen, die von der LH Kiel verwaltet werden, sind nach § 50 Abs. 2 GemHVO-Doppik jeweils entsprechende Sonderposten anzusetzen, siehe auch Bilanzposition AKTIVA 1.3.3., da das Vermögen der treuhänderisch verwalteten Sondervermögen nicht das Eigenkapital der LH Kiel mehren darf. Seite 42 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGDie Sonderposten geben das Kapital der Treuhandvermögen wieder. Stiftung Familie Dr. Hessenmüller Walter-Breitenstein-Stiftung Vermächtnis des Rentners Heinrich Wilhelm Kruse Vermächtnis der Lehrerin i. R. Lita Rakutz Zusammengelegte Stiftungen „Vermächtnis des Kaufmanns Theodor Will u. a. „ Legat Anna von Pogwisch Stiftung zur Unterstützung von Bürgern Stiftung zur Förderung der Wohlfahrtspflege Stiftung zur Förderung der Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde Erbschaft L. Schmidt Narkoseschadensfall C. W. Weihnachtliches Turmblasen Summe: 616.435,83 EUR 61.633,00 EUR 2.061.803,52 EUR 10.637,35 EUR 32.080,28 EUR 919,81 EUR 34.853,00 EUR 41.000,00 EUR 26.006,29 EUR - 21.892,81 EUR 994.709,51 EUR 16.449,75 EUR 3.874.635,53 EUR Differenzbeträge zur Bilanzposition AKTIVA 1.3.3 erklären sich dadurch, dass das Kapital der Stiftungen zum Bilanzstichtag nicht ausschließlich in Finanzanlagen angelegt war. Beim Vermächtnis des Rentners Heinrich Wilhelm Kruse ist die „Krusenkoppel“ im Anlagevermögen ausgewiesen. Die weiteren Differenzbeträge sind in den liquiden Mitteln enthalten. Der Sonderposten zur Erbschaft L. Schmidt wurde mit einem falschen Vorzeichen gebucht. Es erfolgt eine Korrektur nach § 56 Abs. 2 GemHVO-Doppik zum 31.12.2009. 2.6 für Grabdauerpflege 1.209.582,55 EUR Bei der Grabdauerpflege werden Geldmittel von Bürgern abgebildet, die die LH Kiel erhalten hat, um die Pflege von Grabstellen sicherzustellen. 2.7 für sonstige Sonderposten 7.564.000,79 EUR Unter den sonstigen Sonderposten sind Schenkungen und Spenden sowie weitere sonstige Sonderposten zu erfassen. Hierunter entfallen 514.378,73 EUR auf Zuweisungen und Zuschüsse aus Spenden. 7.049.622,06 EUR wurden als weitere sonstige Sonderposten erfasst. 3 Rückstellungen 3.1.1 Pensionsrückstellungen 361.231.337,00 EUR Pensionsrückstellungen sind die bilanzielle Darstellung der Verpflichtung zur Leistung zukünftig wahrscheinlich anfallender Pensionszahlungen und ähnlicher Versorgungsleistungen. Sie umfassen Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften. Zu den Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere folgende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Seite 43 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGDie Berechnung des Barwertes erfolgt nach den Grundsätzen für die Bemessung von Pensionsrückstellungen durch die Versorgungsausgleichskasse (VAK) vom 09.10.2009 (Anlage C). Die wesentlichen Parameter sind Zins, Sterbetafel, Beginn der Dienstzeit, Alter zum Pensionsbeginn, das Endgehalt und das Eintrittsalter in den Ruhestand. Als Pensionseintrittsalter wird grundsätzlich das 67 Lebensjahr berücksichtigt. Bei aktiven und verheirateten Versorgungsberechtigten wird das Sterbegeld berücksichtigt. Sonstige Einmalund Sonderzahlungen bleiben unberücksichtigt. Der Rechnungszins beträgt 5 %. Als Beginn der Dienstzeit wird für Beamtinnen und Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes das 19. Lebensjahr, für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes das vollendete 25 Lebensjahr angesetzt. Der von der VAK ermittelte Barwert zum 01.01.2009 beträgt 330.888.831 EUR. Auch für Beihilfeverpflichtungen sind Rückstellungen zu bilden. Der Barwert der Ansprüche auf Beihilfen kann als prozentualer Anteil der Pensionsrückstellungen ermittelt werden. Der Prozentsatz wird errechnet aus dem Verhältnis der Beihilfezahlungen für Versorgungsempfänger der letzten drei Jahre zu den Zahlungen für Pensionen und beträgt 9,17 %. Die Beihilferückstellungen belaufen sich auf 30.342.506 EUR. 3.1.2 Versorgungsrücklage 3.007.732,26 EUR Ab 1999 ist eine Versorgungsrücklage zu bilden (sogenannte „Kantherrücklage“). In den Jahren 1999 bis 2013 fallen die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen bei den Beamtinnen und Beamten um durchschnittlich 0,2 % geringer aus als entsprechende Tariferhöhungen bei den tariflich Beschäftigten. Bei der LH Kiel werden dafür Fondsanteile gekauft. Mit dem Verkauf von Anteilen ab 2014 wird zur Entlastung der Pensionslasten der LH Kiel beigetragen. Die Versorgungsrücklage beträgt zum 01.01.2009: 3.007.732,26 EUR und ist nach Mitteilung des Innenministeriums als Rückstellung auszuweisen. 3.2 Altersteilzeitrückstellung 12.511.900,00 EUR Es existieren zwei Altersteilzeitmodelle. Das Teilzeitmodell sieht während der gesamten Altersteilzeitperiode die Vereinbarung einer täglich reduzierten Arbeitszeit vor. Dort ergeben sich keine Freistellungszeiten, für die Rückstellungen zu bilden sind. Das Blockmodell besteht hingegen aus einer Beschäftigungsphase mit unverminderter Arbeitszeit und einer sich anschließenden Phase der vollständigen Freistellung von der Arbeitspflicht. Für die Freistellungsphase sind in der Arbeitszeitphase Rückstellungen zu bilden. Zum Stichtag 01.01.2009 gab es insgesamt 315 laufende Altersteilzeiten. In 304 Fällen wurde das Blockmodell gewählt, davon befanden sich zum Stichtag 206 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeitsphase, 98 in der Freizeitphase. Lediglich in 11 Fällen wurde die Form der Teilzeit gewählt. Die Altersteilzeit wird nach der vom Bundesministerium der Finanzen (Anlage D) aufgezeigten Pauschalwertmethode berechnet. Die Barwertfaktoren berücksichtigen die biometrische Wahrscheinlichkeit des Ausscheidens und die Abzinsung. Grundlage bilden die Lohn- und Gehaltsdaten der Personalkostenplanung. Die Sonderzuwendungen werden dabei nicht berücksichtigt. 3.3 Rückstellung für später entstehende Kosten Rückstellungen für später entstehende Kosten der Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung finden ihre Grundlage in § 31 Landeswassergesetz und § 5 Landesabfallwirtschaftsgesetz. In beiden Gesetzen wird geregelt, dass vorhersehbare spätere Kosten z. B. für die Entschlammung von Abwasseranlagen berücksichtigt werden können. Seite 44 von 132 0,00 EUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGDie Abfallentsorgung wird im Bereich des Abfallwirtschaftsbetriebes bilanziert. Die Klärschlammdeponie der Stadtentwässerung in Bülck wird auf einem städtischen Gelände betrieben und laufend gewartet. Hier bedarf es keiner Rückstellungsbildung. 3.4 Altlastenrückstellung 0,00 EUR Die Stadt verfügt über 192 im Altlastenkataster geführte altlastverdächtige Flächen. Die entsprechenden Grundstücke sind bei der Bewertung des Anlagevermögens im Wert um 50 % reduziert worden. Rückstellungen werden nur gebildet sofern es einen Beschluss zur Sanierung gibt, ohne dass das Grundstück im Wert um 50 % reduziert wurde. Diese Fälle liegen nicht vor. 3.5 Steuerrückstellung 0,00 EUR Die GemHVO-Doppik verlangt den gesonderten Ausweis von Steuerrückstellungen. Diese Bilanzposition ist für die LH Kiel nicht einschlägig, weil sie in der Regel nicht Steuerschuldnerin, sondern Steuergläubigerin ist. Entsprechend kann dieser Bilanzposten im Wesentlichen nur die Rückzahlung von bereits vereinnahmten Steuern oder ähnlichen Erträgen beinhalten. Diese könnten z. B. aus einer Rechtsprechung oder einer Betriebsprüfung resultieren. Dies ist zurzeit nicht gegeben. Auch existieren keine Umsatzsteuerverpflichtungen. 3.6 Verfahrensrückstellung 753.487,26 EUR Verfahrensrückstellungen werden für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren gebildet. Dabei werden bei der Landeshauptstadt Kiel alle Aktiv- und Passivprozesse oberhalb eines Streitwertes von 50.000 EUR berücksichtigt. Die Höhe des Streitwertes und der zu erwartenden Prozesskosten werden mit einem Faktor der Wahrscheinlichkeit des Unterliegens multipliziert und ergeben den Rückstellungsbetrag. Es handelt sich um 5 Fälle mit einem Volumen von 753.487,26 EUR (Anlage E). Für weitere über 1.000 Prozesse werden wegen Geringfügigkeit der einzelnen Streitwerte keine Rückstellungen gebildet. 3.7 Finanzausgleichsrückstellung 0,00 EUR Finanzausgleichsrückstellungen werden gebildet für zu erwartende Mehraufwendungen bei der Amtsumlage, Kreisumlage und ggf. der Finanzausgleichsrücklage. Diese Umlagen haben für eine kreisfreie Stadt keine Relevanz. Insofern werden keine Rückstellungen gebildet. 3.8 Instandhaltungsrückstellung 0,00 EUR Instandhaltungsrückstellungen werden für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Haushaltsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, gebildet. Die Regelung steht in Konkurrenz zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen. Bei der LH Kiel werden die nicht verausgabten Mittel als Haushaltsermächtigung übertragen. Insoweit besteht kein Raum für die Bildung einer Rückstellung. Seite 45 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- 3.9 Sonstige Rückstellungen 499.846,52 EUR Sonstige Rückstellungen dürfen nur gebildet werden, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind. In Frage kommen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Rückstellungen für Schadensersatzverpflichtungen und Rückstellungen für drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewährträgerhaftung, Garantien und Verlustübernahmeverpflichtungen. Die LH Kiel hat Bürgschaften zum 31.12.2008 in Höhe von 102.122.844,42 EUR erteilt. Bei keiner dieser Bürgschaften ist eine Leistungsstörung erkennbar. Insoweit sind dort keine Rückstellungen zu bilden. Die Bürgschaften sind in der Anlage F dargestellt. Für das Freilichtmuseum Molfsee wurde eine Verlustübernahmeverpflichtung im Jahre 1966 übernommen. Aufgrund der defizitären Lage des Museums sind bis zum 31.12.2008 Rückstellungen in Höhe von 499.846,52 EUR zu bilden. Gegen die Kürzung bzw. den Wegfall der Sonderzuwendungen („Weihnachtsgeld“) für Beamtinnen und Beamte werden verschiedene Musterprozesse geführt. Es sprechen nicht mehr Gründe für die Wiederaufnahme der Zahlungen als dagegen. Insoweit sind keine Rückstellungen zu bilden. Es ist unklar, ob das Innenministerium Zonenrandfördermittel für die Ostseehalle in der Zeit von 1985-1992 in Höhe von 1-2 Mio. EUR zurückfordern wird. Für eine Rückstellungsbildung ist die Datengrundlage noch zu unbestimmt. Rückstellungen werden ebenfalls nicht für Sabbatjahre, Überstunden und nicht genommenen Urlaub gebildet, da der Aufwand für Datenerhebungen sowie der notwendige Buchungsaufwand aus Zuführung und Auflösung in keinem Verhältnis zum Aussagegewinn stehen würde. 4 Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,00 EUR Anleihen sind durch Inanspruchnahme des Kapitalmarktes entstandene Verbindlichkeiten. Diese Möglichkeit der Beschaffung von Fremdkapital steht in der Regel nur Aktiengesellschaften oder größeren Gesellschaften anderer Rechtsform offen, die einen guten Ruf und entsprechende Bonität aufzuweisen haben. Die LH Kiel hat keine Anleihen ausgegeben, um finanzielle Mittel am Kapitalmarkt anzuwerben. Es ist auch in Zukunft nicht damit zu rechnen, dass Anleihen begeben werden. 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind Geldbeträge von Dritten mit Zinsverpflichtung, häufig in Form von Schuldscheindarlehen, die mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen werden. Diese Kredite müssen zur Finanzierung von Investitionen dienen. Seite 46 von 132 370.514.385,74 EUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGEs ist zu unterscheiden, wer die Kredite gewährt hat: • • • verbundene Unternehmen öffentlicher Bereich privater Kreditmarkt Alle Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen werden zurzeit mit Hilfe des Schuldenverwaltungsprogramms „KommInform“ verwaltet. Für die Bilanzierung von Verbindlichkeiten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • • • • Vorliegen einer Verpflichtung mit der Verpflichtung muss eine wirtschaftliche Belastung verbunden sein die wirtschaftliche Belastung muss zum Bilanzstichtag der Höhe nach konkret benannt werden können die Schuld muss dem Grunde und der Höhe nach sicher sein Folgende Bilanzierungsgrundsätze sind zu beachten: • • • • 4.2.1 Vollständigkeit, d. h. sämtliche Verbindlichkeiten sind anzusetzen; Hinweis: die schwebenden Geschäfte (bei einem zweiseitigen verpflichtenden Vertrag hat noch keine Seite den Vertrag erfüllt) sind keine Verbindlichkeiten Saldierungsverbot, d. h. Schulden dürfen nur bei Gläubiger- und Schuldneridentität mit Forderungen der Bilanz verrechnet werden mit der Verpflichtung muss eine wirtschaftliche Belastung verbunden sein Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1, S. 2 HGB) von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 0,00 EUR Es sind keine Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen oder Sondervermögen im Bestand. 4.2.2 vom öffentlichen Bereich 131.340.364,55 EUR Unter dieser Bilanzposition werden die Kredite für Investitionen vom öffentlichen Bereich erfasst, z. B. Verbindlichkeiten gegenüber • • • • • dem Land Schleswig-Holstein, der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, Sozialversicherungsträgern (soweit nicht aus der Rolle als Arbeitgeber) und öffentlichen Unternehmen außerhalb der LH Kiel. Der Betrag für Verbindlichkeiten aus Zinsabrechnungen beträgt für diese Bilanzposition 423.539,05 EUR. Seite 47 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANG- 4.2.3 vom privaten Kreditmarkt 239.174.021,19 EUR Hierunter sind Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in Höhe von 237.824.521,82 EUR ausgewiesen, die nicht vom öffentlichen Bereich oder von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen oder Sondervermögen gewährt wurden, sondern von Banken und Kreditinstituten. Auch Verbindlichkeiten aus Zinsabrechnungen in Höhe von 1.349.499,37 EUR wurden unter dieser Bilanzposition erfasst. 4.3 Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten 0,00 EUR Nach § 95 i GO-SH kann eine Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kassenkredite aufnehmen. Kassenkredite sind dabei keine Finanzierungsmittel wie sie für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur Umschuldung aufgenommen werden. Sie sollen vielmehr die ständige Zahlungsfähigkeit der Gemeinde gewährleisten (vorübergehende Kassenanpassungen, Liquiditätsplanung). Im Gegensatz zur Haushaltswirtschaft mit kameraler Buchführung, wo die Kassenkredite nicht den gemeindlichen Schulden hinzugerechnet werden, handelt es sich in der Doppik bei Kassenkrediten allerdings um Verbindlichkeiten, die entsprechend bilanziert werden müssen. Zur Vorfinanzierung von langfristigen Darlehen aufgenommene Zwischenkredite sind als ordentliche Kredite den jeweiligen Verbindlichkeiten zuzuordnen. Die Dauer der Kassenkredite können kurzfristig (bis zu einem Jahr), aber auch mittelfristig (bis zum Ende der Haushaltsplanung – max. 4 Jahre) lang sein. Es bestehen gegenwärtig keine Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten. 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Es handelt sich um Verbindlichkeiten, die aus sog. kreditähnlichen Rechtsgeschäften resultieren. Diese Rechtsgeschäfte sind beschrieben im Punkt 4.1 des Runderlasses des Innenministeriums vom 20.09.2007 - „Kreditwirtschaft der Gemeinden“. Dazu zählen: • • • • • • • • • • • • Immobilienleasingverträge Mietkaufverträge Energie-Contracting Erbbaurechte zugunsten der Stadt Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen, in denen die Stadt Schuldner ist. ÖPP-Projekte Leibrentenvereinbarungen von der Stadt erworbene, mit Grundpfandrechte belastete Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bausparverträge Leasingverträge über die Nutzung und den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Baubetreuungsverträge mit Generalübernehmerinnen und Generalübernehmern Verträge mit Sanierungs- und Entwicklungsträgern nach dem Baugesetzbuch. Seite 48 von 132 356.611,20 EUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGDie LH Kiel verfügt über drei Leibrentenvereinbarungen. Für den Erwerb von Grundstücken zahlt die Stadt statt eines einmaligen Betrages eine monatliche Rente (z. B. 10 Jahre oder bis zum Tod einer Person oder bei Eheleuten bis zum Tode des Längstlebenden). Der Barwert dieser Renten wird errechnet durch die jährlich zu zahlende Rente multipliziert mit der Lebenserwartung lt. Sterbetafel und beträgt insgesamt 356.611,20 EUR. 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 264.953,94 EUR Es handelt sich um Verpflichtungen aus Kauf-, Werk-, Miet-, Pacht-, und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen Gegenleistung (Regelfall Auszahlung) zum Bilanzstichtag aussteht. Wertansätze: Die Bewertung und damit der bilanzielle Ansatz dieser Verbindlichkeiten erfolgt grundsätzlich mit dem Rechnungsbetrag (Erfüllungsbetrag). Eine Abzinsung un- oder unterverzinslicher Verbindlichkeiten ist nicht durchzuführen. Wie zu den Forderungen des Umlaufvermögens wurden Ämter und Referate auch zu den Verbindlichkeiten der Bilanzpositionen PASSVA 4.5 bis 4.7 im Wege einer stadtweiten Nacherhebung zum 31.12.2008 befragt. Dies war erforderlich, da kameral zum 31.12.2008 keine Verbindlichkeiten erfasst sondern im Rahmen der Haushaltsreste abgebildet wurden. Die Eröffnungsbilanzwerte speisen sich hier überwiegend aus Verbindlichkeiten des Doppik-Pilotbereichs (52.553,83 EUR), aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben (210.658,75 EUR) sowie den aufgrund Zahlungsrückläufen (z.B. Bankirrtum/-buchungsfehler) aus dem Haushaltsjahr 2008 übernommenen Zahlungsverpflichtungen. Die Umsatzsteuerverbindlichkeiten zählen nicht zu den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, sondern sind grundsätzlich unter den sonstigen Verbindlichkeiten auszuweisen. Eine Korrektur erfolgt ggf. im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2009. 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7.941,84 EUR Es handelt sich um Leistungen (z.B. an Hilfeempfänger im Rahmen der sozialen Leistungen), die bewilligt aber noch nicht gezahlt sind. Vergleichbar wären diese mit kameralen Sollstellungen, die erst nach dem 31.12. fällig sind und zum Bilanzstichtag noch nicht ausgezahlt wurden. Die zur Eröffnungsbilanz ausgewiesen Verbindlichkeiten wurden überwiegend (5.190,95 EUR) aus dem 2008er Doppik-Pilotbereich übernommen. 4.7 sonstige Verbindlichkeiten 28.653.004,59 EUR Diese Position dient als bilanzielle Auffangposition für Verbindlichkeiten, die keiner der vorhergehenden Bilanzpositionen 4.1 - 4.6 zuzuordnen sind. Neben Verbindlichkeiten aus Steuern (z.B. Lohn-, Umsatzsteuer) oder Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers LH Kiel sind hier z. B. Überzahlungen von Bürgerinnen und Bürgern oder auch fremde Mittel auszuweisen. Zu letzteren wird auf die nachstehende Darstellung zu den Vorschuss- und Verwahrkonten unter den weiteren Erläuterungen verwiesen. Die Verbindlichkeiten aus Verwahrgeldern betragen 20.670.888,48 EUR. Seite 49 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGEnthalten sind hier auch die von Dritten geleisteten Ersatzzahlungen, soweit bei Eingriffen in Natur und Landschaft eine Kompensation durch Ausgleichsoder Ersatzmaßnahmen nicht möglich ist. Zahlungspflichtig ist dabei im Regelfall der/die Eingreifer/in. Die eingezahlten Beträge sind zweckentsprechend zu verwenden. Dieser Anteil beläuft sich zum 01.01.2009 auf 825.440,33 EUR. Daneben werden hier auch Beträge ausgewiesen, die aufgrund der in Bebauungsplänen ausgewiesenen Bilanzierungen von Investoren zu leisten sind. Auch diese Beträge sind zweckentsprechend zu verwenden. Ihr Anteil beläuft sich zum 01.01.2009 auf 900.066,23 EUR. Wertansätze: Der Ansatz erfolgt zum Erfüllungs- bzw. Rückzahlungsbetrag. Der Eröffnungsbilanzwert speist sich, neben den o.a. Summen, aus erhaltenen offenen Zahlungen und erteilten offenen Gutschriften zur Bilanzposition 2.2.12.2.4 von 6.256.609,55 EUR. 5 Passive Rechnungsabgrenzung 54.353.340,83 EUR Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfüllen zwei Funktionen. Zum einen dienen sie der Abgrenzung von Rechnungsperioden. Zum anderen sind hierunter erhaltene, weitergeleitete Zuweisungen und Zuschüsse zu passivieren und über einen bestimmten Zeitraum gleichmäßig ergebniswirksam zu verteilen. PRAP zur Abgrenzung der Rechnungsperioden Als Passive Abgrenzungsposten (PRAP) sind eingegangene Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag 01.01.2009 auszuweisen, die ganz oder teilweise dem folgenden (Haushalts-)Jahr zuzurechnen sind. Die PRAP zur Abgrenzung der Rechnungsperioden wurden aufgrund der Finanzsoftwareumstellung zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 aus Vereinfachungsgründen nur an zwei Stellen gebildet. Zum einen im Grünflächenamt für die Graberwerbe, weil die LH Kiel hierfür Vorauszahlungen für Leistungen künftiger Jahre erhalten hat, zum anderen für die Überführung des Bestandes des Umweltschutzfonds aus einer kameralen Sonderrücklage in den doppischen Erfolgsplan. Beim Erwerb einer Grabstelle (Laufzeit 20 oder 25 Jahre) werden u. a. für folgende Leistungen Vorauszahlungen geleistet: • • • • Grabpflege- und -bepflanzungen (Rasengräber und Urnengemeinschaftsgräber) Grabsteinbeschriftungen (Urnengemeinschaftsgrab) Standfestigkeitsprüfungen Abräumen am Ende der Laufzeit Dafür wird ein Betrag in Höhe von 8.966.033,88 EUR ausgewiesen. Seite 50 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGFür die Überführung des Bestandes des Umweltschutzfonds aus einer kameralen Sonderrücklage in den doppischen Erfolgsplan wird ein PRAP in Höhe von 4.710,03 EUR gebildet. PRAP für weitergeleitete Zuweisungen und Zuschüsse Weitergeleitete Zuweisungen und Zuschüssen wurden über die kamerale Maßnahmennummer gefiltert. Die erhaltenen Zahlungen wurden als passive Rechnungsabgrenzungsposten angelegt, die geleisteten Zuweisungen und Zuschüsse als aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Diese Rechnungsabgrenzungsposten wurden einander zugeordnet. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden erhaltene Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt“ in Höhe von 5.820.370,74 erfasst. Siehe hierzu Anlage B. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 45.382.596,92 EUR ausgewiesen. ----------------------- Ende der Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen ------------------- Seite 51 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGWEITERE ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN: Pilotämter aus dem Jahr 2008 Die Vermögenswerte der Pilotämter „Amt für Kultur und Weiterbildung“ und „Amt für Familie und Soziales“ wurden bei der Datenübernahme für den stadtweiten Doppikstart korrigiert, weil zum einen die Kostenstellen- und Kostenträgerstruktur aufgrund der Erfahrungen in der Pilotphase verändert wurde und zum anderen auch Versicherungswerte als Bewertungsgrundlage, z.B. für den Museumsbestand (Bilanzposition AKTIVA 1.2.5) anzupassen waren. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Bilanzposition AKTIVA 1.2.2) Bei Betrachtung von zusammenhängenden wirtschaftlichen Einheiten ist aufgefallen, dass einige von ihnen auf unterschiedlichen Konten erfasst wurden. Hier werden Korrekturen erforderlich, die auch abweichende Bewertungen zur Folge haben können. Diese werden sukzessive beginnend mit dem Jahresabschluss 2009 vorgenommen. Erst- und Folgebewertung von Forderungen (AKTIVA Bilanzposition 2.2) 31.12.2008 bzw. 01.01.2009: Eine „genaue Überprüfung“ der Werthaltigkeit von Kasseneinnahmeresten (KER) hatte bereits aufgrund kameraler Ausführungsanweisung Nr. 34.2 zu § 39 GemHVO zur Feststellung des Rechnungsergebnisses 2008 zu erfolgen. Die Prüfung war gem. 34.2 bereits 2008 „sorgfältig durchzuführen“, da der Sollüberschuss 2008 sofort zur Finanzierung von Investitionen bereit steht. Das Sorgfaltsprinzip des § 39 (1) Nr. 3 GemHVO-Doppik überführt diese Handhabe in die Doppik und normiert, dass alle vorhersehbaren Risiken bei der Bewertung von Vermögensgegenständen zu berücksichtigen sind. Es soll danach auch doppisch wieder eine generelle und grundsätzlich individuelle Ermittlung des Ausfallrisikos aller Einzelforderungen erfolgen. Allerdings ist eine solche Einzelwertberichtigung zweifelhafter Forderungen dem BWL-Konzept entsprechend (und deckungsgleich zur kameralen Ausführungsanweisung) nur bei überschaubarer und damit begrenzter Forderungsanzahl bzw. einer Wertbetrachtung von Einzelforderungen bis zu einer bestimmten Betragshöhe noch umsetzbar. Aufgrund weitgehender Übereinstimmung kameraler und doppischer Bewertungs-Prinzipien wurden die Wertansätze zum 31.12.2008 bestehender, kameraler Forderungen (=KER) zur EB unverändert in die Doppik übernommen. Aufgrund Fallanzahl sowie fehlender Datengrundlagen konnten die mit stadtweiter Nacherhebung zum 01.01.2009 zusätzlich aufgenommenen Forderungen (~ 11 Mio EUR) zur Eröffnungsbilanz zumindest anteilig (~6,5 Mio. EUR, also 60 %) auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Ggf. kann bzgl. der erstmalig zum 01.01.09 aufgenommenen und bisher nicht bewerteten Forderungen eine Berichtigung der Eröffnungsbilanz nach § 56 (1) Nr. 2 GemHVO-Doppik erforderlich werden. 31.12.2009 ff: In weiteren, ab Juli 2009 geführten Gesprächen wurden für doppische Folgebilanzstichtage Wertbetrachtungen ab einer bestimmten Einzelforderungshöhe (wie Handhabe im Bereich der Gewerbesteuer bis 2008) als generell nicht zielführend bzw. umsetzbar verworfen. Künftig umsetzbar erschien dagegen die pauschale Wertkorrektur basierend auf einer durch Erfahrungswerte angereicherten Altersstruktur der Forderungen. Pauschal deshalb, weil die Forderungszugänge eines Haushaltsjahres nicht einzeln sondern als Jahressumme zu Forderungsgruppen zusammengefasst und einheitlich bewertet werden. Allerdings ist diese Neubewertung und damit auch die Vorgabe des BWL-Konzepts derzeit Seite 52 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGnicht umsetzbar, da amtsspezifische Daten- und Erfahrungsgrundlagen fehlen. Der im Konzept zitierte Rückgriff auf kamerale „Beitreibungsquoten“ ebenso wie auf „Erfahrungswerte zu Forderungsausfällen“ führt für die LH Kiel daher zu keiner kurzfristigen Lösung. Eine rückwirkende Ermittlung und Auswertung der letzten drei kameralen Haushaltsjahre nach doppischen Forderungsmaßstäben ist aufgrund dadurch gebundener Personalressourcen nicht umsetzbar. Zwecks Umsetzung einer stadtweiten, am Forderungsalter orientierten Wertkorrekturmaßnahme wird eine amtspezifische Betrachtung der Forderungen z.T. unumgänglich sein. Denn Einflussfaktoren wie z. B. der soziale Hintergrund der Zahlungspflichtigen (z. B. im Amt für Familie und Soziales oder für Wohnen und Grundsicherung), die Art der Forderung (öffentlich-/privat-rechtlich) oder deren Anspruchsgrundlagen (Gesetz, Satzung) werden voraussichtlich in die Forderungsbewertung einzubeziehen sein. Es konnte zwischenzeitlich damit begonnen werden, Forderungsalter und -fristigkeit nach dem BWLKonzept, S. 133 unten, erstmals zur Eröffnungsbilanz enthaltener Forderungen des Pilotteilbereichs Einziehungs- und Nachlassangelegenheiten des Amtes für Familie und Soziales (53.1.30) nachträglich zu ermitteln. Die Nachbearbeitung erfolgt in Form zeitintensiver Aktendurchsicht und soll die dringend erforderliche Erstbewertung dieser Forderungen spätestens zum Folgebilanzstichtag 31.12.09 ermöglichen. Weitere Ämter bzw. Fachbereiche sollen dann sukzessive nachfolgen. Soweit amteigene Auswertungen aus der Finanzsoftware „INFOMA“, manuelle Aufzeichnungen oder Fachverfahren es zulassen, wird die Bewertung nach Forderungsalter dort (wie auch in 53.1.30) aber frühestens nach Ablauf und Auswertung eines repräsentativen Erfahrungszeitraums von mind. 3 Kalenderjahren auf prüfungsfeste Datengrundlagen gestützt werden können. Sonstige Vermögensgegenstände (Bilanzposition AKTIVA 2.2.5) Vorrangig im Bereich der Grundsicherung erfolgen Verrechnungen von überzahlten Leistungen mit lfd. Hilfeleistung. Diese stellen sonstige Vermögensgegenstände bei der LH Kiel dar, sind allerdings zur Eröffnungsbilanz nicht erfasst worden, da der erhebliche Ermittlungsaufwand (Akteneinsicht in ca. 4.000 Einzelfälle) in nicht vertretbarer Relation zum voraussichtlichen bilanziellen Aussagewert steht. Zum Folgebilanzstichtag ergab eine überschlägige Ermittlung des Fachbereichs im Amt für Wohnen und Grundsicherung ein Forderungsvolumen von ~100 TEUR. Die Wertermittlung erfolgte anhand nicht doppik-gerechter Fachverfahrens-Statistiken und ist somit nur sehr eingeschränkt verwertbar. Als sonstige Vermögensgegenstände auszuweisen sind grundsätzlich auch Forderungen aus Überzahlungen gegenüber der „Arbeitsgemeinschaft Agentur für Arbeit und der Stadt Kiel“ (ARGE). Die ARGE bewirtschaftet diese Vermögensgegenstände eigenständig. Ihre Verrechnungspraxis gegenüber Hilfsempfängern (Bereich der Unterkunftskosten) konnte bisher nicht vor doppischem Hintergrund überprüft werden. Da diese Forderungen von erheblichem Volumen (2,830 Mio. EUR gem. „Kompetenzteams Forderungseinzug“ ARGE) sind, wurde auf einen somit ggf. fehlerhaften Bilanzausweis verzichtet. Die bilanzielle Erfassung kann erst nach abschließender Aufarbeitung der ARGEAbrechnungssystematik erfolgen. Doppische Haushaltsjahre ab 2009 werden infolgedessen sowohl durch periodenfremden Ertrag (Ergebnisrechnung) als auch durch die zeitversetzte Ersterfassung dieses Vermögensgegenstandes (Vermögensrechnung) verfälscht. Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Bilanzposition AKTIVA 3) Gem. § 40 Abs.8 GemHVO-Doppik ist der Beitrag nach § 21 Abs.2 des Ausführungsgesetzes zum Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht zu aktivieren sondern als Aufwand zu erfassen. § 21 Abs.2 AG-KHG: „Der Beitrag jedes Kreises und jeder kreisfreien Stadt wird ermittelt, indem ein vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren je Einwohner jährlich festzustellender Betrag mit der Einwohnerzahl des Kreises oder der kreisfreien Stadt multipliziert wird. Als Seite 53 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGEinwohnerzahl gilt die vom Statistischen Landesamt nach dem Stand vom 31. März des vorangegangenen Jahres fortgeschriebene Wohnbevölkerung." Das gilt auch für die geleisteten Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von ~ 76,4 Mio. EUR. Die LH Kiel trägt einen Eigenanteil von ~ 32,7 Mio. EUR, welcher der Finanzierung der gesamten Krankenhäuser im Land Schleswig-Holstein dient. Bei den übrigen 43,7 Mio. EUR handelt es sich um weitergeleitete Mittel aus den erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen zur Finanzierung der in der Gemeinde ansässigen Krankenhäuser. Auch diese Mittel werden nicht bilanziert. Verbindlichkeiten (Bilanzpositionen PASSIVA 4.5 - 4.7) Eine stadtweite Erhebung der Verbindlichkeiten begann erst im Oktober 2009. Die dazu erhaltenen Rückmeldungen aus Ämtern und Referaten ließen nicht auf belastbare Angaben schließen. Anzahl und Volumen waren so verspätet nicht ermittelbar, da in den Ämtern überwiegend die Personalressourcen zur nachträglichen Durchsicht der Eingangsrechnungsbelege 2009 fehlten. Unter Verzicht auf eine personalintensive Nachbearbeitung und der Perspektive, die periodengerechte Erfassung künftiger Verbindlichkeiten ab Folgebilanzstichtag im Wege einer stichtagsnah durchgeführten Belegprüfung zu gewährleisten, wurde auf die Erfassung dieser Verbindlichkeiten zum 01.01.2009 komplett verzichtet. Zumindest das erste doppische HH-Jahr wird infolgedessen sowohl durch periodenfremden Aufwand (Ergebnisrechnung) als auch durch zeitversetzte Erfassung von Vermögenszugängen (Vermögensrechnung) belastet bzw. verfälscht. Innerstädtische Leistungsverrechnung (Bilanzposition PASSIVA 4.5 und AKTIVA 2.2) Bei der LH Kiel wird der innerstädtische Ertrag und Aufwand derzeit im regulären Kontenbereich ausgewiesen. Soweit der stadtinterne Zahlungsvorgang zu diesem Leistungsaustausch nicht bis spätestens zum 31.12. angeordnet wurde, resultiert ein Ausweis bilanzieller Forderungen bzw. Verbindlichkeiten. Dieser Ausweis ist irreführend. Es handelt sich hier um rein innerstädtische Forderungen, denen in gleicher Höhe innerstädtische Verbindlichkeiten gegenüberstehen. Bilanziell werden die Forderungs- wie Verbindlichkeitspositionen also künstlich erweitert. Um diesen Fehlausweis zu beenden, erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Umstellung dieser Verrechnungsvorgänge. Verwahr- und Vorschusskonten (Bilanzposition PASSIVA 4.7) Die Verwahr- und Vorschusskonten (Konten 900000010 bis 900100104) dienen dem Nachweis der Fremden Finanzmittel nach § 14 GemHVO-Doppik sowie der Abwicklung von vorläufigen Rechnungsvorgängen nach § 30 GemHVO-Doppik. Die Verwahr- und Vorschusskonten aus der kameralen Zeit wurden nach Prüfung der weiteren Erforderlichkeit durch die bewirtschaftenden Ämter in die Doppik übernommen. Zu jedem Konto gehört in der Regel ein Bestandskonto, ein Zugang- oder Abgangskonto sowie eine Konto auf dem die Forderungen ausgewiesen werden. Dabei handelt es sich um keine bilanziell ausgewiesenen Forderungen. Sie werden nur aus buchungstechnischen Gründen über dieses Konto abgewickelt. Die Verbindlichkeiten werden gebündelt auf einem Konto bilanziell nachgewiesen. Verwahrkonten nehmen Gelder entgegen, die weitergeleitet werden. Noch nicht weitergeleitete Gelder werden bilanziell als Verbindlichkeit ausgewiesen. Über Vorschusskonten werden u. a. Auszahlungen geleistet, die von Unternehmen (z. B. Stadtwerke) abgerufen werden und später den jeweiligen Sachkonten zugeordnet werden. Seite 54 von 132 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009 -ANHANGDamit werden die Konten auch für die Verrechnung innerstädtischer Leistungen, wie z. B. der Fernmeldegebühren genutzt. Das Fachamt begleicht die Rechnung des Telekommunikationsunternehmens aus einem Vorschusskonto, verteilt die Beträge auf die einzelnen Anschlüsse der Fachämter und stellt diese Beträge den Ämtern in Rechnung. Die Ämter gleichen die Beträge aus. Damit erfolgt eine Belastung im Haushalt und ein Ausgleich im Vorschusskonto. Sollte das Vorschusskonto zum Jahresende jedoch nicht ausgeglichen sein, werden innerstädtische Verbindlichkeiten ausgewiesen, die keine Verbindlichkeiten sind. Um das zu unterbinden, müssen neue Abrechnungstechniken entwickelt werden und die Verwahrund Vorschusskonten um diese Leistungen, die keine fremden Finanzmittel darstellen, bereinigt werden. Hierfür bedarf es eines Zeitaufwandes, der zur Erstellung der Eröffnungsbilanz nicht zur Verfügung stand. Dies wird voraussichtlich zum Jahresabschluss 2009 bereinigt. Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Bilanzposition PASSIVA 5 bzw. 2) Maßgeblich für die Behandlung der Mittel nach KHG ist der § 40 Abs.8 GemHVO-Doppik. Danach sind diese Mittel nicht zu bilanzieren (siehe auch Erläuterungen zu AKTIVA Bilanzposition 3). Die erhaltenen Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von ~ 42,5 Mio EUR zur Weiterleitung an die in der Gemeinde ansässigen Krankenhäuser werden demnach nicht als Sonderposten bilanziert. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Seite 55 von 132 Seite 56 von 132 Anlagen Seite 57 von 132 Seite 58 von 132 Anlage A zur Bilanzposition 1.2.1 unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Erläuterungsbericht zur Bewertung des gesamten Grund und Bodens der Landeshauptstadt Kiel im Zuge der Doppik vom 10. Februar 2009 Seite 59 von 132 Seite 60 von 132 Seite 61 von 132 Seite 62 von 132 Seite 63 von 132 Seite 64 von 132 Seite 65 von 132 Seite 66 von 132 Seite 67 von 132 Seite 68 von 132 Seite 69 von 132 Seite 70 von 132 Seite 71 von 132 Seite 72 von 132 Seite 73 von 132 Seite 74 von 132 Seite 75 von 132 Seite 76 von 132 Seite 77 von 132 Seite 78 von 132 Seite 79 von 132 Seite 80 von 132 Seite 81 von 132 Seite 82 von 132 Seite 83 von 132 Seite 84 von 132 Seite 85 von 132 Seite 86 von 132 Anlage B zur Bilanzposition 3 Aktive Rechnungsabgrenzung und 5 Passive Rechnungsabgrenzung Soziale Stadt Seite 87 von 132 Fertiggestellte Baumaßnahmen ab 1999 im Rahmen der Sozialen Stadt Aufstellung der Kostenanteil LH Kiel Stand 31.12.2008 Eigentumsverhältnis a b Gesamtkosten c Aufteilung => Planungskosten d e f Investive Maßnahmen g Fertigstellungstermin h 2000 i 2001 j 2002 k 2003 l 2004 m 2005 n 2006 o 1 Planung u. Stadtteilmanagement Kosten verteilt 2 Einzelmaßnahme Neuer Marktplatz kein neuer Vermögensgegenstand 415.524,65 415.524,65 2,90% 63.688,91 479.213,56 August 2000 3 Marktplatzerweiterung kein neuer Vermögensgegenstand 222.464,15 222.464,15 1,55% 34.097,85 256.562,00 Juni 2001 4 Einzelmaßnahme Wikingerbummel kein neuer Vermögensgegenstand 252.161,69 252.161,69 1,76% 38.649,70 290.811,39 Mai 2004 5 Einzelmaßnahme Skate-Anlage kein neuer Vermögensgegenstand 74.947,75 74.947,75 0,52% 11.487,50 86.435,25 6 Barrierefreies Mettenhof, 1. BA kein neuer Vermögensgegenstand 95.008,52 95.008,52 0,66% 14.562,29 109.570,81 Dezember 2006 109.570,81 7 Wikingerbummel-nord kein neuer Vermögensgegenstand 127.817,36 127.817,36 0,89% 19.591,01 147.408,37 November 2006 147.408,37 8 Schulwegsicherung kein neuer Vermögensg. - 4/2009 138.324,37 138.324,37 0,97% 21.201,46 159.525,83 April 2009 9 Einzelmaßnahme Freizeittrasse kein neuer Vermögensgegenstand 337.122,65 337.122,65 2,35% 51.671,96 388.794,61 November 2004 kein neuer Vermögensgegenstand 60.888,51 60.888,51 0,43% 9.332,59 70.221,10 Dezember 2000 10 Hof Akkerboom/Kulturscheune 2007 p 2008 q Eröffnungsbilanz 01.01.2009 s Zuschuss 60% t 2.195.718,34 479.213,56 256.562,00 290.811,39 86.435,25 Oktober 2002 388.794,61 70.221,10 11 Überdachung Jugendbauernhof kein Vermögensgegenstand 180.450,85 180.450,85 1,26% 27.658,33 208.109,18 12 Hof Akkerboom Holzwerkstatt kein neuer Vermögensgegenstand 49.305,15 49.305,15 0,34% 7.557,17 56.862,32 November 2006 13 Hof Akkerboom Backhaus kein neuer Vermögensgegenstand 52.015,01 52.015,01 0,36% 7.972,52 59.987,53 Februar 2008 14 Quartiersplatz am Thorwaldsenpfad Fertigstellung 2010 250.500,00 250.500,00 1,75% 38.395,01 288.895,01 Dezember 2010 288.895,01 15 Erweiterung Janusz-Korczak Kinderhaus* Fertigstellung 2010 - kein ET der LHK 690.763,86 690.763,86 4,82% 105.875,78 796.639,64 Sommer 2010 796.639,64 477.983,78 16 Bürgerhaus Mettenhof Vermögensgegenstand 866.377,00 866.377,00 6,05% 132.792,62 999.169,62 November 2008 997.088,02 598.253,00 17 Wegeverbindg Gaardener Brücke-Zentr. kein neuer Vermögensgegenstand 265.914,96 265.914,96 1,86% 40.757,71 306.672,67 September 2003 18 Beseitigung von Angsträumen kein neuer Vermögensgegenstand 85.967,74 85.967,74 0,60% 13.176,57 99.144,31 19 Barrierefreies Gaarden kein neuer Vermögensgegenstand 116.855,00 116.855,00 0,82% 17.910,77 134.765,77 Dezember 2006 20 Verkehrsberuhigung Kirchenweg kein neuer Vermögensgegenstand 175.617,49 175.617,49 1,23% 26.917,50 202.534,99 Februar 2008 21 Nordufer Schwentine, Vermögensgegenstand 1.107.164,01 1.107.164,01 7,73% 169.698,88 1.276.862,89 Dezember 2008 22 Grunderneuerung Alte Schwentinebrücken Fertigstellung 2010 3.810.050,00 3.810.050,00 26,60% 583.979,62 4.394.029,62 Sommer 2010 23 Umgestaltung Schwentinehalbinsel Fertigstellung 2010 617.200,00 617.200,00 4,31% 94.600,39 711.800,39 Juni 2010 24 Volkspark Gaarden kein neuer Vermögensgegenstand 684.403,45 684.403,45 4,78% 104.900,90 789.304,35 September 2005 25 Rekonstruktion histor. Freibad kein neuer Vermögensgegenstand 155.755,95 155.755,95 1,09% 23.873,26 179.629,21 Mai 2006 26 Aussichtspunkt Werftstr. kein neuer Vermögensgegenstand 122.449,22 122.449,22 0,85% 18.768,22 141.217,44 April 2004 27 Panoramaweg/Weg DJH kein neuer Vermögensgegenstand 278.739,55 278.739,55 1,95% 42.723,38 321.462,93 Dezember 2006 28 Lunapark kein neuer Vermögensgegenstand 291.675,81 291.675,81 2,04% 44.706,17 336.381,98 September 2007 29 Ida-Hinz-Park kein neuer Vermögensgegenstand 627.084,54 627.084,54 4,38% 96.115,43 723.199,97 Juni 2007 30 Jugendpark Gaarden kein neuer Vermögensgegenstand 329.624,21 329.624,21 2,30% 50.522,65 380.146,86 August 2005 31 Hotzenplotzplatz kein neuer Vermögensgegenstand 144.259,08 144.259,08 1,01% 22.111,09 166.370,17 Juli 2002 32 Spielplatz Blitzstr/Schwarzlandwiese kein neuer Vermögensgegenstand 152.412,69 152.412,69 1,06% 23.360,82 175.773,51 April 2004 33 Spielplatz Sandkrug kein neuer Vermögensgegenstand 50.886,48 50.886,48 0,36% 7.799,55 58.686,03 Dezember 2005 58.686,03 34 Spielplatz Kieler Str. 10 kein neuer Vermögensgegenstand 59.983,17 59.983,17 0,42% 9.193,83 69.177,00 Dezember 2005 69.177,00 35 Heinrich-Zille-Platz kein neuer Vermögensgegenstand 127.689,64 127.689,64 0,89% 19.571,44 147.261,08 Dezember 2006 36 Umbau St. Matthäus Kirche "Feuerherz"* Fertigstellung 2009 - kein ET der LHK 86.020,00 86.020,00 0,60% 13.184,58 99.204,58 Januar 2009 37 Margarinefab. Seibel/Musikschule* Fertigstellung 2006 - kein ET der LHK 1.121.000,00 1.121.000,00 7,83% 171.819,57 1.292.819,57 Oktober 2006 38 Toiletteneinbau i.d. Fröbelschule kein neuer Vermögensgegenstand Februar 2005 101.069,68 101.069,68 0,71% 15.491,30 116.560,98 16.521.212,53 14.325.494,19 100,00% 2.195.718,34 16.521.212,53 208.109,18 Juni 2006 56.862,32 59.987,53 999.169,62 306.672,67 (Restbuchwert) 99.144,31 März 2005 * hier nur Anteil StBauFR! Seite 88 von 132 173.337,00 134.765,77 202.534,99 1.276.862,89 (Restbuchwert) 1.276.862,89 766.117,73 4.394.029,62 2.636.417,77 711.800,39 427.080,23 789.304,35 179.629,21 141.217,44 321.462,93 336.381,98 723.199,97 380.146,86 166.370,17 175.773,51 147.261,08 1.292.819,57 99.204,58 59.522,75 1.152.764,11 681.658,46 116.560,98 (Restbuchwert) 9.717.284,26 5.820.370,74 Projekt „Soziale Stadt“, Erläuterungen zur Aufstellung der fertiggestellten Baumaßnahmen (Bilanzposition Rechnungsabgrenzungsposten unter AKTIVA 3 und PASSIVA 5) Das Amt für Wohnen und Grundsicherung betreut federführend die Projekte der Sozialen Stadt. Die LH Kiel bedient sich der Kieler Stadtentwicklungs- und Sanierungsgesellschaft (KSS) als Treuhänder. Es wurden die Gesamtkosten der KSS für Zwecke der Eröffnungsbilanz verwendet, die Zuschüsse wurden entsprechend der Haushaltsrechnungen pauschal mit 60 % aufgeteilt. Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen: Nr. 1: Planung u. Stadtteilmanagement Die Planungs- und Stadtteilmanagementkosten i.H.v. rd. 2,2 Mio. EUR wurden auf folgende Maßnahmen anteilig verteilt, da diese Kosten als Anschaffungs- und Herstellungskosten möglichen Vermögensgegenständen zugerechnet werden müssen. Nr. 2 - Einzelmaßnahme Neuer Marktplatz Nr. 3 - Marktplatzerweiterung Nr. 4 - Einzelmaßnahme Wikingerbummel Nr. 5 - Einzelmaßnahme Skate-Anlage Nr. 6 - Barrierefreies Mettenhof, 1. BA Nr. 7 - Wikingerbummel-Nord Nr. 8 - Schulwegsicherung Nr. 9 - Einzelmaßnahme Freizeittrasse Nr. 10 - Hof Akkerboom/Kulturscheune Nr. 12 - Hof Akkerboom Holzwerkstatt Nr. 13 - Hof Akkerboom Backhaus Nr. 17 - Wegeverbindung Gaardener Brücke - Zentrum Nr. 18 - Beseitigung von Angsträumen Nr. 19 - Barrierefreies Gaarden Nr. 20 - Verkehrsberuhigung Kirchenweg Nr. 24 - Volkspark Gaarden Nr. 25 - Rekonstruktion historisches Freibad Nr. 26 - Aussichtspunkt Werftstraße Nr. 27 - Panoramaweg/Weg DJH Nr. 28 - Lunapark Nr. 29 - Ida-Hinz-Park Nr. 30 - Jugendpark Gaarden Nr. 31 - Hotzenplotzplatz Nr. 32 - Spielplatz Blitzstr/Schwarzlandwiese Nr. 33 - Spielplatz Sandkrug Nr. 34 - Spielplatz Kieler Str. 10 Nr. 35 - Heinrich-Zille-Platz Nr. 38 - Toiletteneinbau in der Fröbelschule Es erfolgt keine gesonderte Erfassung von Vermögenswerten. Die Maßnahmen sind mit den Flächen bzw. mit den Bauwerken bewertet worden. Zu Nr. 8: Die Schulwegsicherung wurde erst im April 2009 fertiggestellt; es ist bekannt, dass es sich um keine werterhöhenden Maßnahmen handelt (keine Bilanzierung notwendig). Nr. 11: Überdachung Jugendbauernhof Es handelt es sich hier weder um einen Vermögensgegenstand (die Überdachung ist kein selbstständig nutzbarer Vermögensgegenstand) noch um einen immateriellen Vermögensgegenstand (keine Gegenleistungsverpflichtung).Hier wurde ein Zuschuss gewährt, der später auch formal die Zustimmung des Innenministerium erhalten hat. Seite 89 von 132 Nr. 14 - Quartiersplatz am Thorwaldsenpfad Nr. 15 - Erweiterung Janusz-Korczak Kinderhaus Nr. 22 - Grunderneuerung Alte Schwentinebrücken Nr. 23 - Umgestaltung Schwentinehalbinsel Die Maßnahmen werden voraussichtlich 2009 / 2010 abgeschlossen sein. Insofern sind diese Zahlungen auf der Aktivseite zu erfassen. Zu Nr. 15: Die Kath. Kirchengemeinde verpflichtet sich gegenüber der LH Kiel für 25 Jahre auf Rückzahlung der Zuschüsse. Das ist eine Gegenleistungsverpflichtung, insofern muss eine Aktivierung vorgenommen werden. Die erhaltenen Zuschüsse sind auf der Passivseite abzubilden. Nr. 16 - Bürgerhaus Mettenhof Die Fertigstellung des Bürgerhauses erfolgte November 2008: Es ergibt sich ein Zugang bei den Gebäuden in Höhe von 997.088,02 EUR und bei den Sonderposten in Höhe von 598.253,00 EUR. Nr. 21 - Nordufer Schwentine Es wurde eine Baumaßnahme an der Schwentinebrücke durchgeführt, die dem Hafenbereich zuzuordnen ist. Bislang ist die Maßnahme nicht erfasst worden. Hieraus ergibt sich ein Zugang bei den Hafenanlagen in Höhe von 1.276.862,89 EUR und ein Sonderposten in Höhe von 766.117,73 EUR. Da die Fertigstellung im Dezember 2008 war, beginnt die Abschreibung ab Januar 2009. Die Werte sind in die EB zu übernehmen. Nr. 36 - Umbau St. Matthäus Kirche "Feuerherz" Die ev. Kirchengemeinde verpflichtet sich gegenüber der LH Kiel für 25 Jahre auf Rückzahlung der Zuschüsse. Dabei handelt es sich um eine Gegenleistungsverpflichtung, insofern ist eine Aktivierung in Höhe von 99.204,58 EUR vorzunehmen. Die Fertigstellung des Tafelraumes erfolgte im Januar 2009, insofern sind die Zahlungen auf der Aktivseite zum 1.1.2009 zu erfassen. Die erhaltenen Zuschüsse sind auf der Passivseite abzubilden. Nr. 37 - Margarinefabrik Seibel / Musikschule Es besteht die Verpflichtung des Eigentümers eine mögliche Rückzahlung für 20 Jahre sicherzustellen. Die LH Kiel kann das Gebäude insgesamt 20 Jahre nutzen und zahlt eine festgeschriebenen (niedrigen) Mietzins. Die Fertigstellung erfolgte im Oktober 2006, insofern sind die Zahlungen in Höhe von 1.152.764,11 EUR auf der Aktivseite zum 1.1.2009 zu erfassen. Die erhaltenen Zuschüsse in Höhe von 681.658,46 EUR sind auf der Passivseite abzubilden. Seite 90 von 132 Anlage C zur Bilanzposition 3.1.1 Pensionsrückstellungen Grundsätze für die Bemessung von Pensionsrückstellungen durch die VAK vom 09.10.2009 Seite 91 von 132 Seite 92 von 132 Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein Fachbereich II Reventlouallee 6, 24105 Kiel Telefon 0431/57010 Telefax 0431/564705 E-Mail [email protected] Internet vak-sh.de Stand: 09.10.2009 Grundsätze für die Bemessung von Pensionsrückstellungen durch die VAK Allgemeines Auf der Grundlage einer Entschließung der Innenministerkonferenz wird bundesweit die Einführung der doppelten kaufmännischen Buchführung oder zumindest einer modifizierten Kameralistik für die Kommunen vorbereitet. Ziel ist es, von einem zahlungsorientierten (kameralistischen) auf ein ressourcenorientiertes (doppisches) Haushaltsund Rechnungswesen überzugehen. In der Eröffnungsbilanz sind Rückstellungen anzusetzen für am Bilanzstichtag bestehende, in der Vergangenheit begründete, rechtliche oder faktische Verpflichtungen. Der Ausweis von Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz ist erfolgsneutral; die späteren Zuführungen sind dagegen aus den künftigen Haushalten zu finanzieren. § 24 Nr. 1 GemHVO-Doppik SH schreibt die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften vor (Pensionsrückstellung). Zu diesen Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Für die Rückstellungen ist der Barwert zu ermitteln. Der Barwert stellt den auf einen bestimmten Stichtag abgezinsten Wert einer Zahlung dar. Wenn man unterschiedliche Zahlungstermine und Beträge auf den betrachteten Stichtag ab- oder aufzinst, so hat man vergleichbare Zahlen. Im Falle einer Pensionsrückstellung gehen in den Barwert neben dem Rechenzins auch Wahrscheinlichkeiten ein, mit denen eine bestimmte Leistung fällig wird. Zum Beispiel das Risiko, dass die betreffende Person stirbt. Die wesentlichen Parameter zur Ermittlung des Barwerts einer Pensionsrückstellung sind also Zins, Sterbetafel, Alter zum Rentenbeginn, Art der Leistungszulage. Der Barwert einer Pensionsrückstellung, auch Leistungsbarwert oder Anwartschaftsbarwert genannt, gibt die Höhe des Geldbetrages an, der ausreicht, um alle Leistungen bzw. Anwartschaften auf Dauer mit diesem Vermögen sowie den über die Zeit erzielten Zinsen bestreiten zu können. Die Beamtenversorgung stellt auf das Endgehalt ab (endgehaltbezogenes Rentensystem). Aus diesem Grund muss bei jeder Gehaltserhöhung Geld nachreserviert werden. Die Rückstellungen erhöhen sich. Pensionsrückstellungen machen einen wesentlichen Posten in der Eröffnungsbilanz aus. Die umlagepflichtige Mitgliedschaft bei der VAK befreit nicht von der Bildung von Pensionsrückstellungen, da sich das Vermögen der VAK auf ein kurzfristiges Leistungsvolumen beschränkt. Ungeachtet der Abwicklung der Versorgungszahlungen über die VAK besteht ein Rechtsanspruch der Versorgungsberechtigten gegenüber dem jeweiligen Dienstherrn. Die Pensionsrückstellung für Aktive und Versorgungsberechtigte in einem Kalenderjahr wird von der VAK mit einem – auch bei anderen Versorgungskassen (z.B. der Niedersächsischen Versorgungskasse) eingesetzten und von Aktuaren empfohlenen – Programm „HPR Kommunal z.Zt. Version 5.0.1.68“ der Fa. Haessler Information GmbH berechnet. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit der Programmgestaltung liegt bei der Fa. Haessler. Die Berechnung erfolgt personenbezogen. Sie ist – soweit ein Import der Berechnungsdaten aus der VAK-Umlagedatei und/oder der Versorgungsberechtigtendatei stattfindet - eine kostenlose Serviceleistung der VAK. Gleiches gilt, wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts, für die die VAK auftragsweise die Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge durchführt, importierbare Daten anliefert. Bei Individualdatenerfassung (arbeitsmäßig nur sehr eingeschränkt möglich!) erfolgt eine Kostenberechnung nach Aufwand. Importierte Daten werden nur zeitlich begrenzt gespeichert; bei einem Neuimport erfolgt eine Löschung der bisherigen Daten, so dass darauf nicht mehr zurückgegriffen werden kann. Die Berechnung erfolgt nach dem jeweiligen Personenstatus (Aktiven-/Versorgungsberechtigten-Istbestand), wie er sich aus den im Zeitpunkt der Durchführung importierten Daten ergibt, und stellt damit eine Momentaufnahme dar. Ein Neuimport der Daten erfolgt im I. Quartal eines jeden Jahres unter Berücksichtigung des Bestandes der Aktiven und Versorgungsempfänger zum 31.12. des Vorjahres. Seite 93 von 132 2 Auch für Beihilfeverpflichtungen nach § 80 LBG SH sowie andere Ansprüche außerhalb des Beamtenversorgungsgesetzes sind nach § 24 Nr. 2 GemHVO-Doppik SH Rückstellungen zu bilden (Beihilferückstellung). Der Barwert der Ansprüche auf Beihilfen kann als prozentualer Anteil der Pensionsrückstellungen ermittelt werden. Der Prozentsatz für die Ansprüche auf Beihilfen von Versorgungsberechtigten ist dabei aus dem Verhältnis des Volumens der an die Versorgungsberechtigten gezahlten Beihilfeleistungen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge zu ermitteln. Der Prozentsatz bemisst sich nach dem Durchschnitt der in den drei dem Jahresabschluss vorangehenden Haushaltsjahren an die Versorgungsberechtigen gezahlten Beihilfeleistungen. Mitglieder der VAK-Beihilfekasse können das Volumen der an die Versorgungsberechtigen gezahlten Beihilfeleistungen den Jahreserstattungslisten der Beihilfekasse für die jeweiligen Haushaltsjahre entnehmen. Das Versorgungsvolumen kann den jährlich der VAK-Veranlagung für die Versorgungsrücklage nach § 14a BBesG-ÜF S-H beiliegenden Listen entnommen werden. Datengrundlagen für die Anwendung des Programms „HPR Kommunal“ Gesetzliche Grundlagen der Versorgung Es gilt das „Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG)“ - Überleitungsfassung für Schleswig-Holstein - i.d.F. vom 20.07.2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 506) unter Berücksichtigung der späteren Änderungen. Das Ruhegehalt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit beträgt bei Aktiven 1,79375 %, insgesamt jedoch höchstens 71,75 %, der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 14 Abs. 1 BeamtVG-ÜF S-H). Bei Versorgungsberechtigen wird der tatsächliche Ruhegehaltssatz unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen des § 69e Abs. 3 u. 4 BeamtVG-ÜF S-H zugrunde gelegt. Das Witwengeld bei Aktiven beträgt 55 % des Ruhegehalts (§ 20 Abs. 1 BeamtVG-ÜF S-H); bei Versorgungsberechtigten 60 % des Ruhegehalts (§ 69e Abs. 5 BeamtVG-ÜF S-H i.V. mit § 20 Abs. 1 BeamtVG-ÜF S-H F. bis 31.12.2001). Übergangsrecht (insbesondere §§ 69e u. 85 BeamtVG-ÜF S-H) bleibt bei Aktiven unberücksichtigt. Das Vorliegen von Rentenanwartschaften sowie deren Höhe sind bei Aktiven unbekannt; Rentenanrechnungsregelungen (z.B. § 55 BeamtVG-ÜF S-H) bleiben deshalb bei ihnen unberücksichtigt. Bei Versorgungsberechtigten wird auf den tatsächlichen Zahlbetrag zurückgegriffen, der sich ggf. auch unter Berücksichtigung von Renten bemisst. Berechnungsgrundlagen Verfügbare Daten Eine komplette Nacherfassung aller für die Berechnung erforderlichen individuellen Daten würde einen unvertretbaren Aufwand erfordern; deshalb werden vorhandene Dateien nutzbar gemacht. Bei umlagepflichtigen Bediensteten sind dies die Berechnungsgrundlagen für die Umlage; bei Versorgungsberechtigten die Daten der Bruttoversorgung. Umlagepflichtige Bedienstete Der Umlageberechnung werden u.a. zugrunde gelegt (§ 33 VAK-Satzung): • für die aktiven Beamtinnen und Beamten (ausgenommen Wahlbeamtinnen u. –beamte) - der Laufbahn des mittleren Dienstes das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 BBesO-ÜF S-H, - der Laufbahn des gehobenen Dienstes das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 11 BBesO-ÜF S-H - der Laufbahn des höheren Dienstes das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 14 BBesG-ÜF S-H, zuzüglich etwaiger ruhegehaltfähiger Zulagen. Bei Wahlbeamtinnen u. –beamten wird das Endgrundgehalt der tatsächlichen Besoldungsgruppe zugrunde gelegt. • der Familienzuschlag für verheiratete Beamtinnen und Beamte ohne Kinder. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf bleiben unberücksichtigt. Bei Datenimport aus Bezügeberechnungsprogrammen ist eine genauere Berechnung möglich. Beginn des Dienstverhältnisses Bei steuerlicher Bewertung dürfen Rückstellungen frühestens ab dem 28. Lebensjahr der Berechtigten vorgenommen werden (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG). Seite 94 von 132 3 Als Beginn des Dienstverhältnisses anbieten würde sich auch der Zeitpunkt der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis. Ein unmittelbar vorangegangener Wehr- oder Zivildienst könnte dem Beamtendienst gleichgestellt werden. Aus dem Umlageberechnungsprogramm stehen diese Daten aber nicht zur Verfügung. Angelehnt an Durchführungshinweise zur Bewertung kommunaler Pensionsverpflichtungen in NRW vom 04.01.2006 (MinBl NRW Nr. 3 vom 20.01.2006) wird für Beamtinnen und Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes allgemein das vollendete 19. Lebensjahr, für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes allgemein das vollendete 25. Lebensjahr als Beginn der Dienstzeit angesetzt. Eintritt in den Ruhestand Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und Beamtinnen und Beamte auf Zeit treten grundsätzlich mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden (§ 35 Abs. 1 LBG SH). Für die Beamtinnen und Beamten der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 wurden für die Heraufsetzung der gesetzlichen Altersgrenze Übergangsregelungen geschaffen (§ 35 Abs. 2 LBG SH). Beamtinnen und Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr treten mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden (§§ 108 Abs. 1, 113 Abs. 1 LBG SH). Hauptamtliche Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte der kommunalen Körperschaften treten bei Nichtwiederwahl mit Ablauf ihrer Amtszeit, ansonsten mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 68. Lebensjahr vollenden (§§ 35 Abs. 1 u. 5 LBG SH). Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Grund der Anhebung der Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung mit Schreiben vom 05.08.2008 Regelungen für die Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6 a EStG bekanntgegeben. Da die Zugehörigkeit zu den vorgenannten Gruppen aus dem Umlageberechnungsprogramm nicht ersichtlich ist, wird in entsprechender Anwendung dieser Regelungen als Rechengrundlage deshalb allgemein das Eintrittsalter für den Ruhestand wie folgt bestimmt: Geburtsjahrgänge bis 1952 Geburtsjahrgänge ab 1953 bis 1961 Geburtsjahrgänge ab 1962 Vollendung 65 Lebensjahr Vollendung 66 Lebensjahr Vollendung 67 Lebensjahr Freistellungen (Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Teilzeitbeschäftigung, Altersteilzeit) Das Programm „HPR Kommunal“ ermöglicht die Berücksichtigung individueller oder globaler Kürzungsfaktoren. Für eine entsprechende Verwertung der aus dem Umlageberechnungsprogramm importierten Daten wären erhebliche Zusatzarbeiten erforderlich. Diese wären sehr aufwendig; bei der Bewertung wird deshalb generell von Vollbeschäftigung ausgegangen. Versorgungsberechtigte Es wird auf den tatsächlichen Brutto-Versorgungszahlbetrag einschließlich Kürzungen (z.B. § 57 BeamtVG-ÜF SH), Anrechnungen (z.B. § 22 Abs. 1 BeamtVG-ÜF S-H) und Ruhen (z.B. §§ 53 u. 55 BeamtVG-ÜF S-H) zurückgegriffen. Familienverhältnisse und Leistungsendalter Aus den im Programm „HPR Kommunal“ abrufbaren Richttafeln „Heubeck 2005 G“ werden die biometrischen Grundwerte zur Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Alter verheiratet zu sein sowie der in diesem Alter bestehende Altersunterschied zum Ehepartner und zum Leistungsendalter (lt. System: 115 Jahre; Hinweis: 115 ist eine mathematische Größe, die – mit einem geringfügigen Anteil - Eingang in die Berechnungsformel gefunden hat) entnommen. Anwartschaften auf Waisengeld und kindbezogene Versorgungsbestandteile bleiben unberücksichtigt; Ansprüche auf diese Leistungen werden bis zum Endalter 27 Jahre in Ansatz gebracht. Berücksichtigung von Einmal- und Sonderzahlungen Bei Aktiven und verheirateten Versorgungsberechtigten wird das Sterbegeld nach § 18 Abs. 1 BeamtVG-ÜF S-H (Pauschalsterbegeld) berücksichtigt. Sonstige Einmal- und Sonderzahlungen (z.B. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen nach § 48 BeamtVG-ÜF S-H, sog. Weihnachtsgeld) bleiben unberücksichtigt. Seite 95 von 132 4 Rechnungszins Der Gesetzgeber hat im Einkommensteuergesetz (§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG) einen Rechnungszins von 6 v.H. festgelegt. Die Regel ist: Je höher der angesetzte Zins, desto niedriger die Pensionsrückstellung – denn es werden rechnerisch ja höhere Zinseinnahmen über die gesamte Laufzeit unterstellt. Am Kapitalmarkt ist ein Zins von 6 v.H. derzeit nicht erzielbar. Wenn man für die Pensionsrückstellungen trotzdem mit diesem Zins rechnet, ist er zu hoch angesetzt. Die Folge: Mit dem angesparten Kapital können die Verpflichtungen später nicht gedeckt werden, denn es werden mehr Zinseinnahmen erwartet, als gegenwärtig tatsächlich erwirtschaftet werden können. Die tatsächlichen Lasten werden dadurch unterbewertet. Nach § 24 Nr. 1 GemHVO-Doppik SH wird ein Rechnungszins von 5 % zugrunde gelegt. Versorgungsausgleich Die versorgungsrechtlichen Folgen eines familiengerichtlichen Versorgungsausgleichs sind in der summarischen Gesamtbetrachtung aufwandsneutral. Der Erstattungsverpflichtung des Versorgungsträgers an den Träger der Rentenversicherung steht das Kürzungsrecht nach § 57 BeamtVG-ÜF S-H, also der Minderaufwand bei den laufenden Versorgungszahlungen gegenüber. Versorgungsausgleichsfolgen sind deshalb unbeachtlich. Die Ausgliederung der Kürzungsbeträge nach § 57 BeamtVG-ÜF S-H bei Versorgungsberechtigten ist technisch nicht möglich, so dass die Versorgungsausgleichsfolgen bei diesem Personenkreis nicht außer Ansatz bleiben. Versorgungslastenverteilung Das Programm „HPR Kommunal“ enthält Möglichkeiten zur Berücksichtigung der sich aus § 107b BeamtVG-ÜF S-H ergebenden Forderungen und Verpflichtungen. Für die Umsetzung wären aufwendige Zusatzeingaben erforderlich. Bei der Bewertung bleibt § 107b BeamtVG-ÜF S-H deshalb unberücksichtigt. Seite 96 von 132 Anlage D zur Bilanzposition 3.2 Altersteilzeitrückstellung Mitteilung des Bundesministerium der Finanzen vom 28. März 2007 zur bilanzsteuerlichen Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen im Rahmen des so genannten "Blockmodells" nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) Seite 97 von 132 MR'in Meurer Vertreterin Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM BETREFF BEZUG ANLAGEN GZ DOK Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin 28. März 2007 Bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen im Rahmen des so genannten "Blockmodells" nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) BMF-Schreiben vom 11. November 1999 (BStBl I S. 959) Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 30. November 2005 (BStBl 2007 II S. ) 1 IV B 2 - S 2175/07/0002 2007/0136390 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Der BFH hat mit Urteil vom 30. November 2005 (BStBl 2007 II S. 1 ) entschieden, dass für Verpflichtungen, im Rahmen einer Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem AltTZG in der Freistellungsphase einen bestimmten Prozentsatz des bisherigen Arbeitsentgeltes zu zahlen, in der Beschäftigungsphase eine ratierlich anzusammelnde Rückstellung zu bilden ist. Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind Altersteilzeitvereinbarungen, wonach der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Beschäftigungsphase) eine geringere laufende Vergütung einschließlich der hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung und der sog. Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a AltTZG erhält, als es seiner geleisteten Arbeit entspricht und er in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) bei Fortzahlung der Vergütungen entsprechend der in der ersten Hälfte vereinbarten Höhe vollständig von der Arbeit freigestellt wird, in der steuerlichen Gewinnermittlung wie folgt zu berücksichtigen: 1 Die Fundstelle ist von der Redaktion des Bundessteuerblattes nachzutragen Seite 98 von 132 Seite 2 1. Rückstellungen für die laufenden Vergütungen in der Freistellungsphase 1 Für die Verpflichtungen aus vertraglichen Altersteilzeitvereinbarungen, in der Freistellungsphase weiterhin laufende Vergütungen zu zahlen, sind erstmals am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die Altersteilzeit (Beschäftigungsphase) beginnt, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren. 2 Bemessungsgrundlage sind die gesamten in der Freistellungsphase zu gewährenden Vergütungen einschließlich der zu erbringenden Aufstockungsbeträge sowie sonstige Nebenleistungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung). 2. Bewertung der Rückstellungen a) Wertverhältnisse des Bilanzstichtages 3 Bei der Bewertung der Rückstellungen sind die Kosten- und Wertverhältnisse des jeweiligen Bilanzstichtages maßgebend (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Handelsgesetzbuch HGB). b) Gegenrechnung künftiger Vorteile 4 Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe c und § 52 Abs. 16 Satz 2 EStG sind künftige Vorteile, die mit der Erfüllung einer Verpflichtung voraussichtlich verbunden sein werden, bei der Rückstellungsbewertung in nach dem 31. Dezember 1998 endenden Wirtschaftsjahren wertmindernd zu berücksichtigen. Nach R 6.11 Abs. 1 EStR 2005 setzt eine Gegenrechnung voraus, dass am Bilanzstichtag nach den Umständen des Einzelfalles mehr Gründe für als gegen den Vorteilseintritt sprechen. 5 Der Erstattungsanspruch nach § 4 Abs. 1 AltTZG besteht bei Wiederbesetzung des durch die Altersteilzeitvereinbarung freigewordenen Arbeitsplatzes (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 3 AltTZG). Er steht im Zusammenhang mit den Altersteilzeitverpflichtungen und stellt somit einen Vorteil im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe c EStG dar. 6 Erstattungsansprüche sind gegenzurechnen, wenn mehr Gründe für als gegen die Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes und die Inanspruchnahme der Erstattungsleistungen nach § 4 AltTZG sprechen. So sind beispielsweise künftige Erstattungsleistungen rückstellungsmindernd zu berücksichtigen, wenn nach den betriebsinternen Unterlagen die Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes anzunehmen ist und sich keine Anhaltspunkte für die Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 3 AltTZG für Leistungen Seite 99 von 132 Seite 3 nach § 4 AltTZG ergeben. Bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltTZG ist regelmäßig von einem voraussichtlichen Vorteilseintritt auszugehen. 7 Liegen die Voraussetzungen des § 3 AltTZG für Leistungen im Sinne von § 4 AltTZG vor, ist für die Monate vor dem Bilanzstichtag, in denen der Arbeitgeber einen „begünstigten“ Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt hat und nach dem AltTZG entstandene Erstattungsleistungen noch nicht ausgezahlt wurden, anstelle der Gegenrechnung eine Forderung in Höhe der für diese Monate bestehenden Erstattungsansprüche zu aktivieren. c) Ratierliche Ansammlung 8 Die Rückstellungen für die laufenden Vergütungen in der Freistellungsphase sind entsprechend der ratierlichen wirtschaftlichen Verursachung in der Beschäftigungsphase zeitanteilig in gleichen Raten anzusammeln. d) Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG 9 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e Satz 1 und § 52 Abs. 16 Satz 2 EStG sind in nach dem 31. Dezember 1998 endenden Wirtschaftsjahren Rückstellungen mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Ausgenommen sind Rückstellungen, deren Laufzeiten am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betragen, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. 10 Ob die Verpflichtung zur Leistungserbringung in der Freistellungsphase verzinslich ist, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung im jeweiligen Einzelfall. Wird beispielsweise während der gesamten Laufzeit der Altersteilzeit eine Vergütung in unveränderter Höhe bezogen, liegt eine unverzinsliche Verpflichtung vor. Allgemeine Wertfortschreibungen, wie z. B. mögliche oder konkret vereinbarte Tariferhöhungen, stellen keine Verzinslichkeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG dar. e) Versicherungsmathematische Bewertung 11 Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind grundsätzlich versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung der Randnummern 3 bis 10 zu bewerten. Für die Anwendung der neuen „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Klaus Heubeck gelten die Regelungen in Randnummer 2 des BMF-Schreibens vom 16. Dezember 2005 (BStBl I S. 1054) entsprechend. Seite 100 von 132 Seite 4 f) Pauschalwertverfahren 12 Aus Vereinfachungsgründen ist es nicht zu beanstanden, die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen - abweichend von den Randnummern 9 bis 11 und der Regelungen des BMF-Schreibens vom 26. Mai 2005 (BStBl I S. 699) - nach einem pauschalen Verfahren unter Verwendung der diesem Schreiben beigefügten Tabelle 1 zu bewerten. Die dort genannten Barwertfaktoren berücksichtigen die biometrische Wahrscheinlichkeit des Ausscheidens des Altersteilzeitberechtigten und die Abzinsung. 13 Altersteilzeitverpflichtungen können nur einheitlich entweder versicherungsmathematisch oder nach dem Pauschalwertverfahren bewertet werden. Die für ein Wirtschaftsjahr getroffene Wahl bindet das Unternehmen für die folgenden 4 Wirtschaftsjahre. Bei Anwendung des Pauschalwertverfahrens scheidet eine Rücklagenbildung nach § 52 Abs. 16 Satz 10 ff. EStG und R 6.11 Abs. 1 Satz 3 ff. EStR 2005 aus. 3. Beispiel 14 Arbeitgeber (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) und Arbeitnehmer A vereinbaren am 5. April 2006 eine 4-jährige Altersteilzeit ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2010. Der Arbeitgeber beabsichtigt bereits bei Vertragsabschluss, den durch die Altersteilzeitvereinbarung frei werdenden Arbeitsplatz wieder zu besetzen und die Leistungen nach § 4 AltTZG in Anspruch zu nehmen. In der Beschäftigungsphase (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2008) übt A weiterhin eine Vollzeittätigkeit aus und bezieht monatliche Leistungen in Höhe von 600 € (einschließlich Aufstockungsbetrag nach dem AltTZG i. H. v. 100 €). Diese Vergütungen erhält A auch in der Freistellungsphase vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2010. Aufgrund dieser Vereinbarung beschäftigt der Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2009 den bislang als arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer B (Arbeitsvertrag vom 5. April 2008). Im März 2009 beantragte er bei der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 12 Abs. 1 AltTZG die Erstattung des Aufstockungsbetrages für den Arbeitnehmer A. Die Voraussetzungen des § 3 AltTZG liegen zu diesem Zeitpunkt vor. Die ersten Erstattungsleistungen wurden im Januar 2010 ausgezahlt. Der Arbeitgeber nimmt das Pauschalwertverfahren (Randnummer 12) in Anspruch. Bilanzstichtag 31.12.2007 Für die in der Freistellungsphase (24 Monate) zu leistenden Vergütungen in Höhe von 24 x 600 € = 14.400 € passiviert der Arbeitgeber eine zeitanteilig anzusammelnde Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten. Da am Bilanzstichtag mehr Gründe für als ge- Seite 101 von 132 Seite 5 gen die Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes und die Inanspruchnahme des Erstattungsanspruches nach § 4 AltTZG sprechen, sind die Aufstockungsbeträge in der Freistellungsphase i. H. v. 24 x 100 € = 2.400 € als künftige Vorteile gegenzurechnen. Am Stichtag 31.12.2007 sind entsprechend der ratierlichen wirtschaftlichen Verursachung ½ x (14.400 € - 2.400 €) = 6.000 € maßgebend. Bei Anwendung des Pauschalverfahrens gemäß Tabelle 1 (ATZ 4, Restlaufzeit 3 Jahre) ergibt sich eine Rückstellung in Höhe von 6.000 € x 81 % = 4.860 €. Bilanzstichtag 31.12.2008 Entsprechend der wirtschaftlichen Verursachung wird nunmehr die volle ratierliche Ansammlung erreicht. Es sind weiterhin die Aufstockungsbeträge als künftige Vorteile gegenzurechnen. Das Pauschalverfahren gemäß Tabelle 1 (ATZ 4, Restlaufzeit 2 Jahre) ergibt eine Rückstellung in Höhe von (14.400 € - 2.400 €) x 93 % = 11.160 €. Bilanzstichtage 31.12.2009 und 31.12.2010 Am Stichtag 31.12.2009 ist die verbleibende Verpflichtung von 12 x 600 € = 7.200 € Bemessungsgrundlage. Gegenzurechnen sind nur noch die Aufstockungsbeträge, die nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich für das Jahr 2010 ausgezahlt werden, also 12 x 100 € = 1.200 €. Das Pauschalverfahren gemäß Tabelle 1 (ATZ 4, Restlaufzeit 1 Jahr) ergibt somit eine Rückstellung in Höhe von (7.200 € - 1.200 €) x 96 % = 5.760 €. Hinsichtlich der bis zum Bilanzstichtag 31.12.2009 nach dem AltTZG entstandenen und noch nicht ausgezahlten Erstattungsleistungen i. H. v. 2 x 12 x 100 € = 2.400 € (1 Jahr Neubeschäftigung in der Freistellungsphase zzgl. Entsprechender Zeitraum der Beschäftigungsphase) ist eine Forderung zu aktivieren. Die verbleibende Rückstellung von 5.760 € ist in 2010 vollständig aufzulösen. 4. Leistungen des Arbeitgebers zum Ausgleich für die Minderung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (sog. Nachteilsausgleich) 15 Wird neben den laufenden Altersteilzeitleistungen am Ende der Altersteilzeit ein Einmalbetrag als Ausgleich für die infolge der Altersteilzeitvereinbarung geminderte Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, ist es nicht zu beanstanden, diese Verpflichtung erstmals am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die Beschäftigungsphase beginnt, mit dem versicherungsmathematischen Barwert nach § 6 EStG unter Zugrundelegung des Zinssatzes von 5,5 % zurückzustellen. Das gilt auch dann, wenn der Nachteilsausgleich innerhalb der Freistellungsphase ausgezahlt werden soll. Die Rückstellung ist bis zum Ende der Beschäftigungsphase ratierlich anzusammeln. Seite 102 von 132 Seite 6 16 Aus Vereinfachungsgründen ist es nicht zu beanstanden, die Rückstellung für den Nachteilsausgleich bis zum Ende der Beschäftigungsphase ratierlich anzusammeln und nach einem Pauschalwertverfahren unter Verwendung der diesem Schreiben beigefügten Tabelle 2 zu bewerten. Die dort genannten Barwertfaktoren berücksichtigen die Wahrscheinlichkeit des Ausscheidens des Ausgleichsberechtigten und die Abzinsung. Randnummer 13 gilt entsprechend. 17 Beispiel Wie Randnummer 14, A erhält nach der Altersteilzeitvereinbarung vom 5. April 2006 zusätzlich am Ende der Freistellungsphase am 31. Dezember 2010 eine einmalige Abfindung in Höhe von 2.000 €. Der Arbeitgeber nimmt das Pauschalwertverfahren in Anspruch. Es ergibt sich folgende Rückstellung für die Ausgleichszahlung von 2.000 €, die in der Beschäftigungsphase, also an den Bilanzstichtagen 31.12.2007 und 31.12.2008, ratierlich anzusammeln ist: 31.12.2007: 2.000 € x 1/2 x 75 % = 750 € (Tabelle 2, ATZ 4, Fälligkeit in 3 Jahren) 31.12.2008: 2.000 € x 2/2 x 87 % = 1.740 € (Tabelle 2, ATZ 4, Fälligkeit in 2 Jahren) 31.12.2009: 2.000 € x 93 % = 1.860 € (Tabelle 2, ATZ 4, Fälligkeit in 1 Jahr) 31.12.2010: Auflösung der Rückstellung 5. Zeitliche Anwendung 18 Die Regelungen dieses Schreibens können erstmals in nach dem 30. November 2005 (Datum der BFH-Entscheidung I R 110/04) aufgestellten Bilanzen berücksichtigt werden. Sie sind spätestens für Bilanzen maßgebend, die nach dem Datum der Veröffentlichung des o. g. BFH-Urteils im Bundessteuerblatt aufgestellt werden. Die Randnummern 15 und 17 bis 21 des BMF-Schreibens vom 11. November 1999 (BStBl I S. 959) sind ab diesem Zeitpunkt nicht weiter anzuwenden. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Steuern - Veröffentlichungen zu Steuerarten - Einkommensteuer - zum Download bereit. Im Auftrag Meurer Seite 103 von 132 Anlage zum BMF-Schreiben vom 28. März 2007 Tabelle 1 Barwertfaktoren für laufende Altersteilzeitleistungen Restlaufzeit in Jahren 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2 3 99 % 96 % 85 % 99 % 96 % 88 % 79 % Dauer des Altersteilzeitverhältnisses in Jahren 4 5 6 7 8 9 99 % 96 % 93 % 81 % 75 % 99 % 96 % 93 % 86 % 76 % 70 % 99 % 96 % 93 % 90 % 80 % 72 % 67 % 99 % 96 % 93 % 90 % 83 % 75 % 68 % 64 % 99 % 96 % 93 % 90 % 87 % 78 % 71 % 65 % 61 % 99 % 96 % 93 % 90 % 87 % 81 % 74 % 68 % 62 % 59 % 10 99 % 96 % 93 % 90 % 87 % 84 % 76 % 70 % 64 % 59 % 57 % Tabelle 2 Barwertfaktoren für Abfindungsleistung Dauer bis Fälligkeit in Jahren 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 2 3 99 % 93 % 79 % 68 % 60 % 53 % 48 % 44 % 99 % 93 % 83 % 72 % 63 % 56 % 50 % 46 % 42 % Dauer des Altersteilzeitverhältnisses in Jahren 4 5 6 7 8 9 99 % 93 % 87 % 75 % 66 % 59 % 53 % 48 % 44 % 40 % 99 % 93 % 87 % 78 % 69 % 61 % 55 % 50 % 46 % 42 % 39 % 99 % 93 % 87 % 81 % 71 % 63 % 57 % 52 % 47 % 43 % 40 % 37 % 99 % 93 % 87 % 81 % 74 % 65 % 59 % 53 % 49 % 45 % 42 % 39 % 36 % 99 % 93 % 87 % 81 % 76 % 67 % 61 % 55 % 50 % 46 % 43 % 40 % 37 % 35 % 99 % 93 % 87 % 81 % 76 % 69 % 62 % 57 % 52 % 48 % 44 % 41 % 38 % 36 % 33 % Bei Anwendung der Tabellen 1 und 2 sind die Dauer der Altersteilzeit (ATZ) und die Restlaufzeit auf ganze Jahre kaufmännisch zu runden (angefangene Jahre bis 6 Monate Abrundung, sonst Aufrundung). Seite 104 von 132 10 99 % 93 % 87 % 81 % 76 % 71 % 63 % 58 % 53 % 49 % 45 % 42 % 39 % 36 % 34 % 32 % Anlage E zur Bilanzposition 3.6 Verfahrensrückstellungen Berechnung der Verfahrensrückstellungen Seite 105 von 132 90.2 01.06.2010 Verfahrensrückstellungen für Fälle mit einem Streitwert von über 50.000 EUR Aktenzeichen AnsprechpartnerIn des a) Amt 01, 02, 90 Prozesses b) Fachamt Geldwert G Sachwert S 1 2 Streitwert/ Gegenstandswert 3 02 I 4/05 G a) xxx b) xxx 724.416,33 02 I 2/08 G a) xxx b) xxx 429.523,00 02 I 9/08 G a) xxx b) xxx 500.000,00 02 I 1/08 G a) xxx b) xxx 700.200,00 02 VII 70/08 G a) xxx b) xxx 109.042,18 Sachkonto Kostenstelle Kostenträger (Fachamt) zu erwartende Prozesskosten 4 5 Sachkonto Summe 3+5 Kostenstelle Kostenträger (Amt 01, 02, 90) 6 7 Wahrscheinlichkeit des Unterliegens (0-100%) 8 9 40.000,00 54310800 10055 11130504 764.416,33 50,00% 25.000,00 54310800 10055 11130504 454.523,00 50,00% 28.000,00 54310800 10055 11130504 528.000,00 0,00% 54413000 10055 11130401 35.000,00 54413000 10055 11130401 735.200,00 entfällt 53311047 300010 31141001 40.000,00 54310800 10055 11130504 149.042,18 50,00% 10085 11150101 noch nicht vorhanden 50055 53800112 Investition Erforderliche Rückstellung Spalte 7 x Spalte 8 10 Erforderliche Erhöhung der Rückstellung Auflösung der Rückstellung 11 382.208,17 12.500,00 Keine Rückstellung für Investitionen 0,00 1. Instanz überragend gewonnen 2. Instanz keine Gefahr des Unterliegens 284.258,00 Fall ist bereits abgerechnet. 74.521,09 753.487,26 Seite 106 von 132 Bislang gebildete Rückstellung 12 Anlage F zur Bilanzposition 3.9 sonstige Rückstellungen Übersicht über erteilte Bürgschaften Seite 107 von 132 90.2 01.06.2010 Bürgschaften der Landeshauptstadt Kiel Ursprungshöhe in Euro Az Schuldner 1073 KSS 1165 1166 1167 1168 1169 1170 1171 1172 1173 1175 1176 1177 1179* 1180* 1181* 1182* 1183* 1184* 1185* 1186* 1187* 1188* 1189* 1190* 1215 1216 1224 1225 1226 Müllverbrennung Kiel Verein Seehafen Kiel GmbH Müllverbrennung Kiel Seehafen Kiel GmbH Seehafen Kiel GmbH Seehafen Kiel GmbH Seehafen Kiel GmbH Seehafen Kiel GmbH Müllverbrennung Kiel Seehafen Kiel GmbH Seehafen Kiel GmbH Seehafen Kiel GmbH KiWi Tower GmbH KiWi Tower GmbH Seehafen Kiel GmbH KiWi Tower GmbH Seehafen Kiel GmbH S.- u. Fährges.Kiel mbH Seehafen Kiel GmbH Seehafen Kiel GmbH Seehafen Kiel GmbH Seehafen Kiel GmbH Seehafen Kiel GmbH KVG KVG Kieler Flughafen GmbH Kieler Flughafen GmbH Kieler Flughafen GmbH Stand 01.01.08 Zugänge Abgänge Stand 31.12.08 Stand 01.01.08 Restverpflichtung in Euro Zugänge Abgänge Stand 31.12.08 181.597,07 0,00 0,00 181.597,07 181.597,07 0,00 0,00 181.597,07 112.484.213,86 25.564,59 5.256.453,27 5.112.918,81 1.472.238,19 3.361.821,88 460.163,00 11.550.083,59 5.368.564,75 2.556.459,41 6.181.518,84 5.624.210,00 2.937.101,00 1.840.000,00 3.040.000,00 4.800.000,00 2.800.000,00 2.120.000,00 4.000.000,00 4.800.000,00 2.000.000,00 8.000.000,00 2.400.000,00 0,00 306.775,13 715.808,63 383.468,91 894.760,79 63.911,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 460.163,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 112.484.213,86 25.564,59 5.256.453,27 5.112.918,81 1.472.238,19 3.361.821,88 0,00 11.550.083,59 5.368.564,75 2.556.459,41 6.181.518,84 5.624.210,00 2.937.101,00 1.840.000,00 3.040.000,00 4.800.000,00 2.800.000,00 2.120.000,00 4.000.000,00 4.800.000,00 2.000.000,00 8.000.000,00 2.400.000,00 4.000.000,00 306.775,13 715.808,63 383.468,91 894.760,79 63.911,49 34.926.194,99 0,00 444.624,02 2.812.105,35 813.940,99 2.368.572,80 51.129,24 10.881.458,19 4.939.079,55 1.065.186,68 6.012.792,52 5.624.210,00 1.915.837,99 1.840.000,00 3.040.000,00 4.080.000,00 1.920.000,00 2.013.999,20 4.000.000,00 4.560.000,00 1.940.000,00 8.000.000,00 2.352.000,00 0,00 0,00 0,00 286.013,75 402.635,22 36.281,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 880.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.536.135,54 0,00 156.526,89 255.645,94 103.467,86 156.918,22 51.129,24 158.866,72 214.742,60 213.038,96 247.260,76 0,00 478.959,49 0,00 0,00 320.000,00 44.034,39 70.667,20 333.334,40 192.000,00 80.000,00 275.862,40 96.000,00 0,00 0,00 0,00 11.372,82 81.463,89 5.491,40 27.390.059,45 0,00 288.097,13 2.556.459,41 710.473,13 2.211.654,58 0,00 10.722.591,47 4.724.336,95 852.147,72 5.765.531,76 5.624.210,00 1.436.878,50 1.840.000,00 3.040.000,00 3.760.000,00 2.755.965,61 1.943.332,00 3.666.665,60 4.368.000,00 1.860.000,00 7.724.137,60 2.256.000,00 4.000.000,00 0,00 0,00 274.640,93 321.171,33 30.790,08 Seite 108 von 132 90.2 01.06.2010 Bürgschaften der Landeshauptstadt Kiel Ursprungshöhe in Euro Az 1622 1623 1625 1626 1627 1629 1630 1631 1632 1633 Schuldner Verein Verein Verein Verein Verein Verein Verein Verein Verein Verein Summen Stand 01.01.08 613.550,26 511.291,88 920.325,39 511.291,88 202.471,58 322.113,89 322.113,89 322.113,89 11.954,00 249.612,70 204.724.472,57 Zugänge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.000.000,00 Abgänge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 460.163,00 Stand 31.12.08 Stand 01.01.08 613.550,26 136.003,70 511.291,88 136.003,70 920.325,39 782.363,48 511.291,88 227.013,52 202.471,58 101.235,68 322.113,89 147.814,52 322.113,89 146.638,40 322.113,89 161.057,04 11.954,00 9.082,64 249.612,70 138.355,58 208.264.309,57 108.493.227,30 * 80-prozentige Ausfallbürgschaft Seite 109 von 132 Restverpflichtung in Euro Zugänge Abgänge 0,00 22.752,48 0,00 22.752,48 0,00 17.125,94 0,00 28.427,84 0,00 11.248,44 0,00 16.514,72 0,00 16.361,36 0,00 17.895,20 0,00 478,56 0,00 13.907,14 4.880.000,00 11.250.382,88 Stand 31.12.08 113.251,22 113.251,22 765.237,54 198.585,68 89.987,24 131.299,80 130.277,04 143.161,84 8.604,08 124.448,44 102.122.844,42 Seite 110 von 132 Forderungsspiegel Seite 111 von 132 Seite 112 von 132 Eröffnungsbilanz 2009 Forderungsspiegel Landeshauptstadt Kiel Nr. Beschreibung 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen Gesamtbetrag HHJ Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit in EUR bis 1 Jahr in EUR 1 bis 5 J. in EUR über 5 J. in EUR 13.135.048,40 13.114.790,21 10.251,03 10.007,16 2.2.2 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 9.230.108,25 9.230.044,75 63,50 0,00 2.2.3 Privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen 5.063.796,27 5.063.412,27 384,00 0,00 2.2.4 Sonstige privatrechtliche Forderungen 3.754.277,59 3.754.277,59 0,00 0,00 59.455,89 59.455,89 0,00 0,00 31.242.686,40 31.221.980,71 10.698,53 10.007,16 2.2.5 Sonstige Vermögensgegenstände Summe Seite 113 von 132 Seite 114 von 132 Verbindlichkeitenspiegel Seite 115 von 132 Seite 116 von 132 Eröffnungsbilanz 2009 Verbindlichkeitenspiegel Landeshauptstadt Kiel Nr. Beschreibung Gesamtbetrag HHJ in EUR Restlaufzeit bis 1 Jahr in EUR Restlaufzeit 1 bis 5 J. in EUR Restlaufzeit über 5 J. in EUR 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 370.514.385,74 120.438.499,70 8.350.000,00 241.725.886,04 4.2.2 vom öffentlichen Bereich 49.303.483,54 423.539,05 0,00 48.879.944,49 4.2.3 vom privaten Kreditmarkt 321.210.902,20 120.014.960,65 8.350.000,00 192.845.941,55 4.2.1 von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 4.3 Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 356.611,20 0,00 0,00 356.611,20 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 264.953,94 289.795,77 -24.841,83 0,00 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7.941,84 -18.933,10 26.874,94 0,00 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 28.653.004,59 26.927.498,03 1.725.506,56 0,00 399.796.897,31 147.636.860,40 10.077.539,67 242.082.497,24 25.838.863,99 1.877.409,60 6.434.926,81 17.526.527,58 Summe Nachrichtlich: Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, soweit nicht in der Bilanzposition 4.4 enthalten Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung - aus Krediten - aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Anmerkung zur Position 4.2.2 und 4.2.3: Der manuelle erstellte Verbindlichkeitenspiegel weicht im Bereich der sonst. öff. Sonderrechnungen (HSH Nordbank/Investitionsbank) von den Daten in Infoma ab, weil in der Schuldenstatisitk des Stat. Landesamtes der Bereich zum privaten Bereich zählt. Seite 117 von 132 Seite 118 von 132 Anlagenspiegel Seite 119 von 132 Landeshauptstadt Kiel Kiel, den 17.12.2010 Anlagenspiegel zur Eröffnungsbilanz 2009 Rubrikennr. Beschreibung 1. Anlagevermögen Anfangsstand EUR Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugang Abgang Umbuchungen EUR EUR EUR Endstand Anfangsstand EUR EUR Abschreibungen Zugang Abgang EUR Restbuchwert am Ende des Wirtschaftsjahres EUR Endstand EUR EUR 01 1.1 Immmaterielle Vermögensgegenstände 0,00 452.169,97 0,00 452.169,97 0,0 100,0 02 1.2 Sachanlagen 0,00 1.233.146.353,55 0,00 0,00 1.233.146.353,55 0,00 0,00 0,00 0,00 1.233.146.353,55 0,0 100,0 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 221.116.450,00 0,00 0,00 221.116.450,00 0,00 0,00 0,00 0,00 221.116.450,00 0,0 100,0 1.2.1.1 Grünflächen 112.163.353,00 112.163.353,00 0,00 112.163.353,00 0,0 100,0 6.111.043,00 6.111.043,00 0,00 6.111.043,00 0,0 100,0 1.2.1.3 Wald, Forsten 55.293.938,00 55.293.938,00 0,00 55.293.938,00 0,0 100,0 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 47.548.116,00 47.548.116,00 0,00 47.548.116,00 0,0 100,0 0,00 337.735.147,56 0,0 100,0 1.2.1.2 Ackerland 03 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtung 337.735.147,56 0,00 0,00 337.735.147,56 0,00 0,00 0,00 23.623.129,44 23.623.129,44 0,00 23.623.129,44 0,0 100,0 165.883.651,86 165.883.651,86 0,00 165.883.651,86 0,0 100,0 1.2.2.3 Wohnbauten 16.063.177,60 16.063.177,60 0,00 16.063.177,60 0,0 100,0 1.2.2.4 kommunalnutzungsorientierte Dienst-, Geschäfts- und Betriebgebäude 90.115.275,93 90.115.275,93 0,00 90.115.275,93 0,0 100,0 1.2.2.5 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 42.049.912,73 42.049.912,73 0,00 42.049.912,73 0,0 100,0 0,00 539.025.770,99 0,0 100,0 1.2.2.2 Schulen 04 452.169,97 Kennzahlen DurchschnittDurchschnittlicher Ablicher Restschreibungssatz buchwert v.H. v.H 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0,00 539.025.770,99 0,00 0,00 539.025.770,99 0,00 0,00 0,00 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 75.780.111,00 75.780.111,00 0,00 75.780.111,00 0,0 100,0 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 58.526.144,23 58.526.144,23 0,00 58.526.144,23 0,0 100,0 152.494,86 152.494,86 0,00 152.494,86 0,0 100,0 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 217.793.152,31 217.793.152,31 0,00 217.793.152,31 0,0 100,0 1.2.3.5 Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrlenkungsanlagen 146.264.053,37 146.264.053,37 0,00 146.264.053,37 0,0 100,0 40.509.815,22 40.509.815,22 0,00 40.509.815,22 0,0 100,0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0 0,0 2.998.138,15 2.998.138,15 0,00 2.998.138,15 0,0 100,0 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung u. Sicherheitsanlagen 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 05 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 06 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 07 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 21.293.373,86 21.293.373,86 0,00 21.293.373,86 0,0 100,0 08 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 43.710.740,83 43.710.740,83 0,00 43.710.740,83 0,0 100,0 09 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 67.266.732,16 67.266.732,16 0,00 67.266.732,16 0,0 100,0 0,00 0,00 0,0 0,0 0,00 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 1.3 Finanzanlagen 10 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 11 1.3.2 Beteiligungen 12 1.3.3 Sondervermögen 13 1.3.4 Ausleihungen 14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3.4.1 Ausleihungen an verb. Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 0,00 1.3.4.2 Sonstige Ausleihungen 0,00 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0 0,00 0,00 0,0 0,0 0,00 0,00 0,0 0,0 0,00 0,00 0,00 0,0 0,0 0,00 0,00 0,00 0,0 0,0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 2. Sonderposten 23 2.1 für aufzulösende Zuschüsse 2.2 für aufzulösende Zuweisungen 0,00 6.750.781,24 6.750.781,24 0,00 0,00 6.750.781,24 0,0 100,0 217.837.491,97 217.837.491,97 0,00 0,00 217.837.491,97 0,0 100,0 79.334.316,47 0,00 0,00 79.334.316,47 0,0 100,0 79.334.316,47 0,0 100,0 2.3 für Beiträge 79.334.316,47 2.3.1 aufzulösende Beiträge 79.334.316,47 79.334.316,47 0,00 0,00 2.3.2 nicht aufzulösende Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0 0,0 0,0 2.4 für Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0 0,0 0,0 2.5 für Treuhandvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0 0,0 2.6 für Dauergrabpflege 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0 0,0 6.907.690,85 0,00 0,00 6.907.690,85 0,0 100,0 2.7 für sonstige Sonderposten 6.907.690,85 0,00 0,00 Seite 120 von 132 0,00 0,00 Erläuterungen zum Anlagenspiegel In der Anlagenbuchhaltung werden die folgenden Werte nicht abgebildet. 1.3 Finanzanlagen in Höhe von 122.623.325,05 EUR Die Finanzanlagen werden über die Software des Amtes 90 „KommInform“ abgebildet. Eine Übernahme in die Anlagenbuchhaltung würde den Datenbestand nur spiegeln und zu doppeltem Pflegeaufwand führen. 2.5 Sonderposten für Treuhandvermögen in Höhe von 3.874.635,53 EUR Die Sonderposten für Treuhandvermögen werden in der Anlagenbuchhaltung nicht ausgewiesen, da die zugehörigen Anlagen Finanzanlagen sind,die nicht in der Anlagenbuchhaltung geführt werden. 2.6 Sonderposten für Dauergrabpflege in Höhe von 1.209.582,55 EUR Die Daten für die Grabdauerpflege werden über die Fachsoftware „FIM“ des Grünflächenamtes abgebildet. 2.7 Sonstige Sonderposten in Höhe von 656.309,94 EUR Vorab erhaltene Zuweisungen und Zuschüsse, welche noch keinem Vermögensgegenstand bzw. einer Maßnahme zugeordnet werden können, wurden unter den sonstigen Sonderposten verbucht. Nach Prüfung im Fachamt bzw. Erfassung des Vermögensgegenstandes / Abschluss der Maßnahme werden die Zahlungen zugeordnet. Hier erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses eine Prüfung über den Ausweis als sonstige Verbindlichkeit, da nicht verwendete Gelder zu erstatten sind. Zur Darstellung aller Werte wird nachrichtlich ein ergänzter Anlagenspiegel incl. der genannten Posten abgebildet. Seite 121 von 132 Landeshauptstadt Kiel Kiel, den 03.01.2011 NACHRICHTLICH: Anlagenspiegel zur Eröffnungsbilanz 2009 incl. Ergänzungen Rubrikennr. Beschreibung 1. Anlagevermögen Anfangsstand EUR Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugang Abgang Umbuchungen EUR EUR EUR Endstand Anfangsstand EUR EUR Abschreibungen Zugang Abgang EUR Restbuchwert am Ende des Wirtschaftsjahres EUR Endstand EUR EUR 01 1.1 Immmaterielle Vermögensgegenstände 0,00 452.169,97 0,00 452.169,97 0,0 100,0 02 1.2 Sachanlagen 0,00 1.233.146.353,55 0,00 0,00 1.233.146.353,55 0,00 0,00 0,00 0,00 1.233.146.353,55 0,0 100,0 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 221.116.450,00 0,00 0,00 221.116.450,00 0,00 0,00 0,00 0,00 221.116.450,00 0,0 100,0 1.2.1.1 Grünflächen 112.163.353,00 112.163.353,00 0,00 112.163.353,00 0,0 100,0 6.111.043,00 6.111.043,00 0,00 6.111.043,00 0,0 100,0 1.2.1.3 Wald, Forsten 55.293.938,00 55.293.938,00 0,00 55.293.938,00 0,0 100,0 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 47.548.116,00 47.548.116,00 0,00 47.548.116,00 0,0 100,0 0,00 337.735.147,56 0,0 100,0 1.2.1.2 Ackerland 03 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtung 337.735.147,56 0,00 0,00 337.735.147,56 0,00 0,00 0,00 23.623.129,44 23.623.129,44 0,00 23.623.129,44 0,0 100,0 165.883.651,86 165.883.651,86 0,00 165.883.651,86 0,0 100,0 1.2.2.3 Wohnbauten 16.063.177,60 16.063.177,60 0,00 16.063.177,60 0,0 100,0 1.2.2.4 kommunalnutzungsorientierte Dienst-, Geschäfts- und Betriebgebäude 90.115.275,93 90.115.275,93 0,00 90.115.275,93 0,0 100,0 1.2.2.5 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 42.049.912,73 42.049.912,73 0,00 42.049.912,73 0,0 100,0 0,00 539.025.770,99 0,0 100,0 1.2.2.2 Schulen 04 452.169,97 Kennzahlen DurchschnittDurchschnittlicher Ablicher Restschreibungssatz buchwert v.H. v.H 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0,00 539.025.770,99 0,00 0,00 539.025.770,99 0,00 0,00 0,00 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 75.780.111,00 75.780.111,00 0,00 75.780.111,00 0,0 100,0 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 58.526.144,23 58.526.144,23 0,00 58.526.144,23 0,0 100,0 152.494,86 152.494,86 0,00 152.494,86 0,0 100,0 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 217.793.152,31 217.793.152,31 0,00 217.793.152,31 0,0 100,0 1.2.3.5 Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrlenkungsanlagen 146.264.053,37 146.264.053,37 0,00 146.264.053,37 0,0 100,0 40.509.815,22 40.509.815,22 0,00 40.509.815,22 0,0 100,0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0 0,0 2.998.138,15 2.998.138,15 0,00 2.998.138,15 0,0 100,0 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung u. Sicherheitsanlagen 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 05 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 06 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 07 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 21.293.373,86 21.293.373,86 0,00 21.293.373,86 0,0 100,0 08 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 43.710.740,83 43.710.740,83 0,00 43.710.740,83 0,0 100,0 09 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 67.266.732,16 67.266.732,16 0,00 67.266.732,16 0,0 100,0 0,00 122.623.235,05 0,0 100,0 1.731.536,86 0,0 100,0 0,00 1.3 Finanzanlagen 122.623.235,05 122.623.235,05 0,00 1.731.536,86 1.731.536,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 74.021.784,87 0,00 0,00 10 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 11 1.3.2 Beteiligungen 12 1.3.3 Sondervermögen 74.021.784,87 1.3.4 Ausleihungen 43.569.048,97 13 1.3.4.1 Ausleihungen an verb. Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 1.3.4.2 Sonstige Ausleihungen 14 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 2. Sonderposten 23 2.1 für aufzulösende Zuschüsse 2.2 für aufzulösende Zuweisungen 0,00 0,00 0,0 0,0 74.021.784,87 0,0 100,0 0,00 0,00 43.569.048,97 0,0 100,0 0,00 0,00 8.657.269,89 0,0 100,0 34.911.779,08 34.911.779,08 0,00 0,00 34.911.779,08 0,0 100,0 3.300.864,35 3.300.864,35 0,00 0,00 3.300.864,35 0,00 0,0 0,0 100,0 0,0 316.570.808,55 0,00 0,00 316.570.808,55 0,00 0,0 100,0 0,0 0,00 0,00 0,0 8.657.269,89 0,00 0,00 0,00 43.569.048,97 0,00 0,00 0,00 8.657.269,89 316.570.808,55 0,00 0,00 0,00 0,00 6.750.781,24 6.750.781,24 0,00 0,00 6.750.781,24 0,0 100,0 217.837.491,97 217.837.491,97 0,00 0,00 217.837.491,97 0,0 100,0 79.334.316,47 0,00 0,00 79.334.316,47 0,0 100,0 79.334.316,47 0,0 100,0 0,0 2.3 für Beiträge 79.334.316,47 0,00 0,00 2.3.1 aufzulösende Beiträge 79.334.316,47 79.334.316,47 0,00 0,00 2.3.2 nicht aufzulösende Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0 0,0 2.4 für Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0 0,0 0,0 2.5 für Treuhandvermögen 3.874.635,53 3.874.635,53 0,00 0,00 3.874.635,53 0,0 100,0 2.6 für Dauergrabpflege 1.209.582,55 1.209.582,55 0,00 0,00 1.209.582,55 0,0 100,0 2.7 für sonstige Sonderposten 7.564.000,79 7.564.000,79 0,00 0,00 7.564.000,79 0,0 100,0 Seite 122 von 132 0,00 0,00 Aufstellung der übertragenen Haushaltsermächtigungen Seite 123 von 132 Anlage 26 zu § 51 Abs. 3 Nr. 4 GemHVO-Doppik Übersicht über die übertragenen Haushaltsermächtigungen I. Übersicht über die übertragenen Aufwendungen nach § 23 Abs. 1 GemHVO-Doppik Produktgruppe / Unterproduktgruppe Nummer davon gebunden in EUR 3 4 davon frei verfügbar in EUR Bezeichnung 1 1112 übertragen auf das neue Haushaltsjahr in EUR 2 5 1114 Steuerungsunterstützung und Verwaltung der Dezernate Innere Verwaltungsangelegenheiten und Service Finanzverwaltung 1115 Immobilienwirtschaft 1116 Rechnungsprüfung 126 Brandschutz 127 Rettungsdienst 154.287,30 0,00 0,00 211 Grundschulen 164.324,00 70.615,00 0,00 212 Hauptschulen 7.398,00 7.398,00 0,00 213 Kombinierte Grund- und Hauptschulen 96.989,00 57.243,00 0,00 215 Realschulen 38.839,00 4.730,00 0,00 217 Gymnasien, Kollegs 436.292,00 30.820,00 0,00 2181 Gesamtschulen 34.355,00 16.786,00 0,00 2211 Förderzentren ohne Grundschulteil 28.137,00 18.319,00 0,00 2212 Förderzentren mit Grundschulteil 30.621,00 3.947,00 0,00 1113 223.130,00 0,00 0,00 319.965,00 0,00 0,00 250.000,00 0,00 0,00 3.667.391,92 0,00 0,00 5.400,00 0,00 0,00 47.158,01 0,00 0,00 Seite 124 von 132 Produktgruppe / Unterproduktgruppe Nummer übertragen auf das neue Haushaltsjahr in EUR davon gebunden in EUR 3 4 davon frei verfügbar in EUR Bezeichnung 1 2 231 Berufsfach- und Fachschulen 243 Fördermaßnahmen für Schüler 251 5 45.217,00 0,00 0,00 2.723,00 0,00 0,00 Wissenschaft und Forschung 50.000,00 0,00 0,00 271 Volkshochschulen 13.065,53 0,00 0,00 272 Büchereien 3.083,20 0,00 0,00 281 Heimat- und sonstige Kulturpflege 59.292,52 0,00 0,00 3119 19.083,00 0,00 0,00 2.371,00 0,00 0,00 5.700,00 0,00 0,00 351 Verwaltung der Sozialhilfe und Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug Soziale Einrichtungen (ohne Einrichtungen der Jugendhilfe) Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 4.177,00 0,00 0,00 362 Jugendarbeit 10.661,00 0,00 0,00 3632 Förderung der Erziehung in der Familie 11.529,00 992,00 0,00 3639 6.553,70 0,00 0,00 365 Verwaltung der Jugendhilfe und Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug Tageseinrichtungen für Kinder 627.251,00 2.491,00 0,00 366 Einrichtungen der Jugendarbeit 62.901,00 7.226,00 0,00 3676 14.588,00 0,00 0,00 412 Einrichtungen f. Hilfe z. Erziehung u. Hilfe f. junge Volljährige, Inobhutnahme Gesundheitseinrichtungen 134.432,00 0,00 0,00 421 Förderung des Sports 13.006,00 0,00 0,00 424 Sportstätten und Bäder 935.790,00 0,00 0,00 315 331 Seite 125 von 132 Produktgruppe / Unterproduktgruppe Nummer davon gebunden in EUR 3 4 davon frei verfügbar in EUR Bezeichnung 1 511 übertragen auf das neue Haushaltsjahr in EUR 2 5 538 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Abwasserbeseitigung 541 Gemeindestraßen 61.476,00 0,00 0,00 551 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 51.993,00 15.962,00 0,00 554 Naturschutz und Landschaftspflege 34.500,00 0,00 0,00 561 Umweltschutzmaßnahmen 559.734,00 0,00 0,00 5731 Einrichtungen und Unternehmen 28.165,00 0,00 0,00 5733 Nichtrechtsfähige örtliche Stiftungen 54.897,69 54.897,69 0,00 575 Tourismus 29.861,00 0,00 0,00 8.710.930,87* 291.426,69 0,00 Summe ------------------------------------------ 265.364,00 0,00 0,00 99.229,00 0,00 0,00 II. Übersicht über die übertragenen Auszahlungen nach § 23 Abs. 2 GemHVO-Doppik Produktgruppe / Unterproduktgruppe Nummer davon gebunden in EUR 3 4 davon frei verfügbar in EUR Bezeichnung 1 1113 übertragen auf das neue Haushaltsjahr in EUR 2 1114 Innere Verwaltungsangelegenheiten und Service Finanzverwaltung 1115 Immobilienwirtschaft 1116 Rechnungsprüfung 5 14.441,00 0,00 0,00 337.425,00 0,00 0,00 12.540.662,00 0,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 Seite 126 von 132 Produktgruppe / Unterproduktgruppe Nummer übertragen auf das neue Haushaltsjahr in EUR davon gebunden in EUR 3 4 davon frei verfügbar in EUR Bezeichnung 1 2 122 Ordnungsangelegenheiten 126 5 24.928,00 0,00 0,00 Brandschutz 286.758,04 0,00 0,00 127 Rettungsdienst 214.745,65 0,00 0,00 211 Grundschulen 123.327,00 0,00 0,00 212 Hauptschulen 9.320,00 0,00 0,00 213 Kombinierte Grund- und Hauptschulen 38.425,00 0,00 0,00 215 Realschulen 10.791,00 0,00 0,00 217 Gymnasien, Kollegs 892.448,00 0,00 0,00 2181 Gesamtschulen 19.880,00 0,00 0,00 2211 Förderzentren ohne Grundschulteil 10.392,00 0,00 0,00 2212 Förderzentren mit Grundschulteil 5.230,00 0,00 0,00 231 Berufsfach- und Fachschulen 38.982,00 0,00 0,00 243 Fördermaßnahmen für Schüler 25.000,00 0,00 0,00 251 Wissenschaft und Forschung 939.616,00 0,00 0,00 315 773.172,00 0,00 0,00 365 Soziale Einrichtungen (ohne Einrichtungen der Jugendhilfe) Tageseinrichtungen für Kinder 199.924,00 0,00 0,00 366 Einrichtungen der Jugendarbeit 51.972,00 0,00 0,00 424 Sportstätten und Bäder 532.443,00 0,00 0,00 511 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Wohnbauförderung 4.863.602,00 0,00 0,00 113.000,00 0,00 0,00 522 Seite 127 von 132 Produktgruppe / Unterproduktgruppe Nummer übertragen auf das neue Haushaltsjahr in EUR davon gebunden in EUR 3 4 davon frei verfügbar in EUR Bezeichnung 1 2 5 538 Abwasserbeseitigung 7.140.926,14 0,00 0,00 541 Gemeindestraßen 5.868.050,00 0,00 0,00 542 Kreisstraßen 5.815.227,83 0,00 0,00 543 Landesstraßen 73.753,00 0,00 0,00 544 Bundesstraßen 2.158.103,00 0,00 0,00 546 Parkeinrichtungen 235.689,00 0,00 0,00 547 ÖPNV 2.849.722,00 0,00 0,00 548 Sonstiger Personen- und Güterverkehr 1.754.860,00 0,00 0,00 551 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 613.263,00 0,00 0,00 552 629.470,00 0,00 0,00 553 Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen Friedhofs- und Bestattungswesen 84.632,00 0,00 0,00 555 Land- und Forstwirtschaft 796,00 0,00 0,00 561 Umweltschutzmaßnahmen 123.668,00 0,00 0,00 5731 Einrichtungen und Unternehmen 5.482.228,00 0,00 0,00 54.901.871,66 0,00 0,00 Summe ------------------------------------------ *Gem. Ergebnis der kameralen Jahresrechnung 2008 wurden im Verwaltungshaushalt Reste in Höhe von 2.509.938,07 Euro gebildet. Die Differenz zu den hier ausgewiesenen, übertragenen Aufwendungen nach § 23 Abs. 1 GemHVO-Doppik resultiert daraus, dass im Vermögenshaushalt gebildete Haushaltsreste z. T. auf Maßnahmen entfielen, die unter doppischen Gesichtspunkten als Aufwand zu qualifizieren und damit dem Ergebnisplan zuzuordnen waren. Die übertragenen Auszahlungen nach § 23 Abs. 2 GemHVO-Doppik verringern sich entsprechend. Seite 128 von 132 Übersicht über Sondervermögen, Zweckverbände, Gesellschaften, Kommunalunternehmen, andere Anstalten und Wasser und Bodenverbände Seite 129 von 132 Aus dem Vorbericht zum Haushalt 2008 der Landeshauptstadt Kiel: Sondervermögen, Treuhandvermögen, Zweckverbände und Gesellschaften mit Beteilung der Landeshauptstadt Kiel Stammkapital Name T€ Anteil der Gemeinde am Stammkapital T€ Gewinnabführung ( ) Verlustabdeckung (-) Umlagen (-) Ist 2006 T€ % Plan 2007 T€ Plan 2008 T€ A. Sondervermögen 1. Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel 2. Eigenbetrieb Kieler Sportboothäfen 3. Eigenbetrieb Beteiligungen d. Landeshauptstadt Kiel 1) 4. Theater Kiel AöR 500 500 100,0 0 0 0 5.113 5.113 100,0 0 0 0 25.590 25.590 100,0 0 0 0 1.000 1.000 100,0 - 0 0 0 0 0,0 67 70 70 5.000 5.000 100,0 0 0 0 25 25 100,0 0 0 0 25 25 100,0 0 0 0 300 5 1,7 0 0 0 38 13 33,3 0 0 0 26 20 80,0 -1.883 0 0 B. Zweckverbände 1. Zweckverband "Entwicklungsgemeinschaft Altenholz - Dänischenhagen - Kiel" C. Gesellschaften 2) 1. Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH a. Städtisches Krankenhaus Kiel Service-GmbH (die Beteiligung wird von der Städt. Krankenhaus Kiel GmbH gehalten) 6) b. Städtisches MVZ Kiel GmbH (die Beteiligung wird von der Städt. Krankenhaus Kiel GmbH gehalten) 2. GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH, die Beteiligung wird vom ABK (A.1.) gehalten. 3. Horizon Kiel gGmbH 4. Kieler Beschäftigungs- und Ausbildungsgesellschaft Kiel mbH i.L. 3) 5. Kieler Flughafengesellschaft mbH 51 23 45,0 0 0 0 6. Kieler Innovations- u.Technologiezentrum GmbH 350 51 14,6 0 0 0 7. Kieler Stadtentwicklungs- und Sanierungsgesellschaft mbH (UA 870) 506 26 5,1 0 0 0 8. Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH 675 383 56,8 0 0 0 9. LVS Schleswig-Holstein Landesverkehrsservicegesellschaft mbH 26 1 3,3 0 0 0 25 13 50,0 0 0 0 26 26 100,0 0 0 0 0 4) 10. Kieler Woche Marketing GmbH 11. SEEHAFEN Kiel Verwaltungs-GmbH 12. SEEHAFEN Kiel GmbH & Co. KG a. Port Event Kiel GmbH 25.565 25.565 100,0 0 0 50 37 74,9 0 0 0 60 30 50,0 0 0 0 500 500 100,0 0 0 0 93 11 12,3 0 0 0 5) (die Beteiliung wird von der Seehafen Kiel GmbH & Co.KG gehalten) 7) b. KombiPort Kiel GmbH (die Beteiliung wird von der Seehafen Kiel GmbH & Co.KG gehalten) 8) c. Seehafen Kiel Stevedoring GmbH (die Beteiliung wird von der Seehafen Kiel GmbH & Co.KG gehalten) 9) d. ISL Baltik Consult GmbH (die Beteiliung wird von der Seehafen Kiel GmbH & Co.KG gehalten) Seite 130 von 132 Aus dem Vorbericht zum Haushalt 2008 der Landeshauptstadt Kiel: Stammkapital Name T€ 13. Zentrum für maritime Technologie und Seefischmarkt ZTS Grundstücksverwaltung GmbH 14. Stadtwerke Kiel AG Anteil der Gemeinde am Stammkapital T€ % 511 266 52,1 56.242 27.559 49,0 Gewinnabführung ( ) Verlustabdeckung (-) Umlagen (-) Plan 2008 T€ Plan 2007 T€ Ist 2006 T€ 0 0 0 0 0 0 15. KiWi Tower GmbH 50 50 100,0 0 0 0 16. Wissenschaftszentrum Kiel GmbH 30 15 51,0 0 0 0 17. Kieler Verkehrs GmbH 25 13 51,0 0 0 0 18. Schlepp- und Fährgesellschaft mbH 51 51 100,0 0 0 0 19. Müllverbrennung Kiel Verwaltungs GmbH 26 13 51,0 0 0 0 6.104 3.113 51,0 0 0 0 21. Kiel-Marketing GmbH 10) 25 25 100,0 0 0 0 22. Kieler Bäder GmbH 11) 25 25 100,0 0 0 0 20. Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG 1) Gründungsbschluss der RV vom 19.08.2004, RV vom 16./17.12.2004 Beschluss Satzung zum 01.01.2005. Die Vermögensübertragung der V.V.I.P. ist noch nicht berücksichtigt, da die Abschlussfeststellung noch nicht fertiggestellt ist. Die Gesellschaftsanteile unter Punkt C. werden vom Eigenbetrieb Beteiligungen gehalten. Die Gewinnabführungen oder Verlustabdeckungen der Gesellschaften unter Punkt C. werden mit Ausnahme der KiBa GmbH i. L. hier ausgewiesen. 2) Lt. Beschluss der RV vom 13.05.2004 wird das Städtische Krankenhaus ab dem 01.01.2004 als GmbH geführt. 3) Lt. Beschluss der RV vom 16.09.2004 wird die KiBa aufgelöst, sie befindet sich in Liquidation. 4) Lt. Beschluss der RV vom 11.u.12.12.2003 wurde die Gesellschaft am 19.05.2004 gegründet. 5) Die Gesellschaft wurde am 16.12.2003 gegründet von Seehafen Kiel GmbH & Co.KG und Kai-Service-Kiel GmbH. 6) Lt. Beschluss der RV vom 20.10.2005 wird die Städtische MVZ Kiel GmbH gegründet. 7) Die Gesellschaft wurde am 01.10.2005 von Seehafen Kiel GmbH & Co. KG und Kombiverkehr Deutsche Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbH & Co. KG gegründet. 8) Die Gesellschaft wurde am 01.10.2005 von Seehafen Kiel GmbH & Co. KG gegründet. 9) Die Seehafen Kiel GmbH & Co. KG ist per Beschluss der RV vom 19.05.2005 Gesellschafterin geworden. 10) Die Gesellschaft ist rückwirkend zum 01.01.2006 gegründet worden (RV-Beschluss vom 08.06.2006). 11) Die Gesellschaft ist in 2006 gegründet worden und hat zum 01.10.2006 den Geschäftsbetrieb aufgenommen (RV-Beschluss vom 18.05.2006). Seite 131 von 132