Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009

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Eröffnungsbilanz
der Landeshauptstadt Kiel
zum 01.01.2009
- geprüft nach § 95n GO S-H -
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
Inhaltsverzeichnis
Seite
Eröffnungsbilanz................................................................................................................ 5
Anhang nach § 51 Abs. 1 und 2 GemHVO-Doppik, Erläuterungen zu den
Bilanzpositionen ............................................................................................................... 9
1.
1.1
1.1.1
1.1.2
AKTIVA
Anlagevermögen ...................................................................................... 11
Immaterielle Vermögensgegenstände ..................................................... 11
Geleistete Investitionszuschüsse ............................................................. 11
Software ................................................................................................... 11
1.2
1.2.1
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.2.4
1.2.2.5
1.2.3
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
1.2.3.4
1.2.3.5
1.2.3.6
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
Sachanlagen ............................................................................................ 11
unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ....................... 13
Grünflächen ............................................................................................. 15
Ackerland ................................................................................................. 15
Wald, Forsten .......................................................................................... 15
sonstige unbebaute Grundstücke ............................................................ 15
bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ........................... 16
Kinder- und Jugendeinrichtungen ............................................................ 16
Schulen .................................................................................................... 17
Wohnbauten ............................................................................................ 19
Kommunal nutzorientierte Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ..... 19
sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ................................ 20
Infrastrukturvermögen .............................................................................. 20
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ........................................ 20
Brücken und Tunnel ................................................................................. 20
Gleisanlagen und Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen ............. 20
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen .............................. 20
Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkunganlagen ........... 21
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens .......................................... 24
Bauten auf fremden Grund und Boden .................................................... 25
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ....................................................... 25
Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge ..................................... 26
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Festwerte ...................................... 26
geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ................................................ 30
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.4.1
1.3.4.2
1.3.5
Finanzanlagen ......................................................................................... 30
Anteile an verbundenen Unternehmen .................................................... 30
Beteiligungen ........................................................................................... 30
Sondervermögen ..................................................................................... 31
Ausleihungen ........................................................................................... 32
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen,
Sondervermögen ..................................................................................... 32
sonstige Ausleihungen............................................................................. 32
Wertpapiere des Anlagevermögens ........................................................ 33
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
Umlaufvermögen ..................................................................................... 33
Vorräte ..................................................................................................... 33
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ................................................................. 34
unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen ..................................... 34
Fertige Erzeugnisse und Waren .............................................................. 34
Geleistete Anzahlungen und sonstige Vorräte ........................................ 34
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.3
2.4
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände .............................. 34
Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen......................... 36
sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ............................................. 36
privatrechtliche Forderungen aus Dienstleitungen .................................. 36
Sonstige privatrechtliche Forderungen ................................................... 36
Sonstige Vermögensgegenstände ......................................................... 36
Wertpapiere des Umlaufvermögens ....................................................... 37
liquide Mittel ........................................................................................... 37
3
Aktive Rechnungsabgrenzung................................................................ 37
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
PASSIVA
Eigenkapital ........................................................................................... 39
Allgemeine Rücklage ............................................................................. 39
Sonderrücklage ...................................................................................... 39
Ergebnisrücklage ................................................................................... 40
Vorgetragener Jahresfehlbetrag ............................................................. 40
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ....................................................... 40
2
2.1
2.2
2.3
2.3.1
2.3.2
2.4
2.5
2.6
2.7
Sonderposten......................................................................................... 41
für aufzulösende Zuschüsse .................................................................. 41
für aufzulösende Zuweisungen............................................................... 41
für Beiträge ............................................................................................ 42
aufzulösende Beiträge ........................................................................... 42
nicht aufzulösende Beiträge ................................................................... 42
für Gebührenausgleich ........................................................................... 42
für Treuhandvermögen ........................................................................... 42
für Grabdauerpflege ............................................................................... 43
für sonstige Sonderposten ..................................................................... 43
3.
3.1.1
3.1.2
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
Rückstellungen ...................................................................................... 43
Pensionsrückstellungen ......................................................................... 43
Versorgungsrücklage ............................................................................. 44
Altersteilzeitrückstellung ......................................................................... 44
Rückstellung für später entstehende Kosten .......................................... 44
Altlastenrückstellung .............................................................................. 45
Steuerrückstellung ................................................................................. 45
Verfahrensrückstellung .......................................................................... 45
Finanzausgleichsrückstellung ................................................................ 45
Instandhaltungsrückstellung ................................................................... 45
Sonstige Rückstellungen ........................................................................ 46
4.
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.3
4.4
Verbindlichkeiten .................................................................................... 46
Anleihen ................................................................................................. 46
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ..................................... 46
von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen......... 47
vom öffentlichen Bereich ........................................................................ 47
vom privaten Kreditmarkt ....................................................................... 48
Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten .................................................... 48
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen ........................................................................................ 48
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ................................ 49
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ............................................... 49
sonstige Verbindlichkeiten...................................................................... 49
Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................. 50
4.5
4.6
4.7
5
Seite 3 von 132
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
Erläuterungen allgemeiner Art ................................................................................. 52
Anlagen zu den Erläuterungen der Bilanzpositionen ................................................ 57
Anlage A zur Bilanzposition 1.2.1 unbebaute Grundstücke
und grundstücksgleiche Rechte .......................................................... 59
Anlage B zur Bilanzposition 3 Aktive Rechnungsabgrenzung und
zur Bilanzposition 5 Passive Rechnungsabgrenzung .......................... 87
Anlage C zur Bilanzposition 3.1.1 Pensionsrückstellungen ................................ 91
Anlage D zur Bilanzposition 3.2 Altersteilzeitrückstellung .................................. 97
Anlage E zur Bilanzposition 3.6 Verfahrensrückstellungen .............................. 105
Anlage F zur Bilanzposition 3.9 sonstige Rückstellungen ................................ 107
Anlagen zum Anhang nach § 51 Abs. 3 GemHVO-Doppik
Forderungsspiegel ................................................................................................. 111
Verbindlichkeitenspiegel ........................................................................................ 115
Anlagenspiegel ...................................................................................................... 119
Aufstellung der übertragenen Haushaltsermächtigungen....................................... 123
Übersicht über Sondervermögen, Zweckbverbände, Gesellschaften,
Kommunalunternehmen, andere Anstalten und Wasser- und Bodenverbände ...... 129
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Herausgegeben von der
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Finanzwirtschaft
am 01. März 2011
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Eröffnungsbilanz
zum
01.01.2009
Seite 5 von 132
Eröffnungsbilanz 2009
Eröffnungsbilanz
Landeshauptstadt Kiel
Nr.
01
02..09
02
021
022
023
029
03
032
033
031
034
04
041
042
043
044
045
046
05
06
07
08
09
10
11
12
13
13
13
14
15
151 - 153
1552, 154
157 - 159
Bezeichnung
Bilanzwerte
zum Bilanzstichtag
AKTIVA
1.605.441.846,94
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.1.1 Geleistete Investitionszuschüsse
1.1.2 Software
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundst. u. grundstücksgl. Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Bebaute Grundst. u. grundstücksgl. Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 kommunalnutzungsorientierte Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
1.2.2.5 Sonstige Dienst-, Geschäfts- u. Betriebsgebäude
1.2.3 Infrastrukturvermögen, Summe
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.2.3.4 Entwässerungs- u. Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.5 Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Ausleihungen
1.3.4.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen
1.3.4.2 Sonstige Ausleihungen
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens
2. Umlaufvermögen
2.1. Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe
2.1.2 unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
2.1.3 fertige Erzeugnisse und Waren
2.1.4 Geleistete Anzahlungen und sonstige Vorräte
1.356.221.758,57
452.169,97
Seite 6 von 132
452.169,97
1.233.146.353,55
221.116.450,00
112.163.353,00
6.111.043,00
55.293.938,00
47.548.116,00
337.735.147,56
23.623.129,44
165.883.651,86
16.063.177,60
90.115.275,93
42.049.912,73
539.025.770,99
75.780.111,00
58.526.144,23
152.494,86
217.793.152,31
146.264.053,37
40.509.815,22
2.998.138,15
21.293.373,86
43.710.740,83
67.266.732,16
122.623.235,05
1.731.536,86
74.021.784,87
43.569.048,97
8.657.269,89
34.911.779,08
3.300.864,35
112.519.369,09
312.010,58
284.814,68
27.195,90
161
169
171
179
178
14
18
19
20
201
202
203
204
205
23
231
232
233
2331
2332
234
235
236
239
25 - 28
251
251
281
261
262
282
283
284
27
289
3
30
32
32
32
32
33
34
35
36
37
39
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen
2.2.2 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.2.3 Privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen
2.2.4 Sonstige privatrechtliche Forderungen
2.2.5 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
31.242.686,40
13.135.048,40
9.230.108,25
5.063.796,27
3.754.277,59
59.455,89
80.964.672,11
136.700.719,28
SUMME AKTIVA
1.605.441.846,94
PASSIVA
1.605.441.846,94
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
1.2 Sonderrücklage
1.3. Ergebnisrücklage
1.4 Vorgetragener Jahresfehlbetrag
1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
2. Sonderposten
2.1 für aufzulösende Zuschüsse
2.2 für aufzulösende Zuweisungen
2.3 für Beiträge
2.3.1 aufzulösende Beiträge
2.3.2 nicht aufzulösende Beiträge
2.4 für Gebührenausgleich
2.5 für Treuhandvermögen
2.6 für Dauergrabpflege
2.7 für sonstige Sonderposten
3. Rückstellungen
3.1.1 Pensionsrückstellungen
3.1.2 Versorgungsrücklage
3.2 Altersteilzeitrückstellung
3.3 Rückstellung für später entstehende Kosten
3.4 Altlastenrückstellung
3.5 Steuerrückstellung
3.6 Verfahrensrückstellung
3.7 Finanzausgleichsrückstellung
3.8 Instandhaltungsrückstellung
3.9 Sonstige Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
4.1 Anleihen
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investition
4.2.1 von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen
4.2.2 vom öffentlichen Bereich
4.2.3 vom privaten Kreditmarkt
4.3 Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten
4.4 Verbindl. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftl. gleichkommen
4.5 Verbindlichkeiten a. Lieferungen u. Leistungen
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzung
SUMME PASSIVA
456.716.497,21
368.020.405,25
34.326.756,36
55.203.060,79
-833.725,19
316.570.808,55
6.750.781,24
217.837.491,97
79.334.316,47
79.334.316,47
3.874.635,53
1.209.582,55
7.564.000,79
378.004.303,04
361.231.337,00
3.007.732,26
12.511.900,00
753.487,26
499.846,52
399.796.897,31
370.514.385,74
131.340.364,55
239.174.021,19
356.611,20
264.953,94
7.941,84
28.653.004,59
54.353.340,83
1.605.441.846,94
Seite 7 von 132
Nachrichtlich:
1. Summe der übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen nach
§ 23 Abs. 1 GemHVO-Doppik: 8.711 TEUR
2. Summe der übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen nach
§ 23 Abs. 2 GemHVO-Doppik: 54.902 TEUR
3. Summe der von der Gemeinde übernommenen Bürgschaften
(Wert zum Bilanzstichtag) : 102.122.844,42 EUR
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Anhang
nach
§ 51 GemHVO-Doppik
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Seite 10 von 132
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
AKTIVA
1
Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Unter dieser Bilanzposition wird Vermögen erfasst, das körperlich nicht fassbar
ist und entgeltlich erworben wurde. Hierzu gehören geleistete Investitionszuschüsse, aber auch Lizenzen, DV-Software und Konzessionen.
1.1.1
Geleistete Investitionszuschüsse
0,00 EUR
Nach § 40 Abs. 7 GemHVO-Doppik sind geleistete Zuschüsse und Zuweisungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen als
Rechungsabgrenzungsposten zu aktivieren (siehe AKTIVA Bilanzposition 3).
Geleistete Investitionszuschüsse, die als immaterielle Vermögensgegenstände
zu bilanzieren wären, sind nicht vorhanden.
1.1.2
Software
452.169,97 EUR
Es handelt sich um Lizenzen, Software und eine Konzession.
1.2
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die dazu
bestimmt sind, dauernd, d. h. länger als ein Jahr, der Aufgabenerfüllung der LH
Kiel zu dienen.
Die Erfassung des beweglichen Anlagevermögens erfolgte grundsätzlich im
November und Dezember 2008. Bei dieser Inventur wurden alle funktionsfähigen Vermögensgegenstände erfasst und bewertet.
Ausgenommen war der Bereich der Stadtentwässerung, da die Stadtentwässerung als AöR ausgegliedert werden sollte. Eine Umsetzung erfolgte jedoch
bislang nicht. Insofern wurden die Datenbestände der Stadtentwässerung aus
deren Datenbestand übernommen.
Ausgenommen waren ebenfalls Bereiche der Kindertageseinrichtungen und
der Schulen. Hier wurden Datenbeständen aus dem bisherigen Anlagebuchhaltungsprogramm M1 der Firma Mach übernommen.
Die LH Kiel hat den Grundsatz der Einzelbewertung verfolgt und die Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich
möglicher Abschreibungen bewertet.
Abschreibungsbeträge wurden grundsätzlich nach den Vorgaben der Abschreibungstabellen des Landes vorgenommen. Bei der Berechnung der Abschreibungsbeträge wurde grundsätzlich mit Beginn des Folgemonats der Anschaffung oder Herstellung abgeschrieben.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
Erhebung der Daten für die Eröffnungsbilanz:
Die Wertermittlung für die Eröffnungsbilanz wurde nach folgendem Schema
vorgenommen:
Anschaffung nach dem 01.01.2000
./.
=
Anschaffung vor dem 01.01.2000
x
=
./.
=
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
Abschreibungen
Wert zum Eröffnungstischtag
Wiederbeschaffungskosten
Rückindizierung mit Preisindices.
Fiktive Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
Abschreibungen
Wert zum Eröffnungsstichtag
Folgende Vereinfachungen, die die Gemeindehaushaltsverordnung zugelassen
hat, wurden genutzt:
•
Verzicht der Aufnahme von Vermögensgegenständen mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 410 EUR netto bei Anschaffungen bis zum 31.12.2007 und von bis zu 150 EUR netto bei Anschaffungen im Jahr 2008.
•
Bewertung von Vermögensgegenständen als Festwert. Festwerte können unter folgenden Voraussetzungen gebildet werden:
> Vermögensgegenstände werden regelmäßig ersetzt,
> der Gesamtwert ist von nachrangiger Bedeutung für die Stadt und
> der Bestand unterliegt in seiner Größe, seinem Wert und seiner
Zusammensetzung nur geringen Veränderungen.
•
In bisherigen Rechnungswesen ermittelte Wertansätze für Vermögensgegenstände wurden in Teilbereichen übernommen.
Bei der Inventur wurden funktionsfähige Vermögenswerte, für die ein Festwert
gebildet werden sollte, mengenmäßig erfasst. Wertmäßig wurde ein Ansatz
von 40 % der Wiederbeschaffungskosten in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt.
Im Bereich der Stadtentwässerung wurden in Hinblick auf die Bildung einer
AöR keine Festwertposten gebildet. Die entsprechenden Vermögensgegenstände wurden als Einzelanlagen oder ggf. als Sammelposten erfasst.
Entsprechend dem EStG § 6 (2a) wurde für im Jahr 2008 beschaffte, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und die nicht Bestandteil eines von der LH Kiel definierten Festwertes sind, ein so genannter Sammelposten gebildet, wenn die
jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto 150 EUR, aber nicht
1.000 EUR übersteigen. Da dieser Sammelposten ab dem Jahr der Bildung
und den vier folgenden Jahren mit jeweils einem Fünftel abzuschreiben ist,
geht der Gesamtwert des Sammelpostens für 2008 mit vier Fünftel der Anschaffungs- und Herstellungskosten (brutto) in die Eröffnungsbilanz 2009 ein.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
Vermögenswerte mit einem Restbuchwert von 1 EUR als Erinnerungswert
wurden grundsätzlich nicht aufgenommen. Übernommen wurden Sie nur in den
Bereichen, in denen mit weiteren Anschaffungs- und Herstellungskosten zu
rechnen ist z. B. im Bereich des Infrastrukturvermögens (z. B. Straßen, Brücken) der Feuerwehr, der Museumsschiffe und aus dem Datenbestand der
Stadtentwässerung.
1.2.1
unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden im Folgenden alle Bilanzpositionen behandelt, die „Grund und Boden“ betreffen. Dies sind die Bilanzpositionen bzw. -gruppen:
1.2.1 unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2 bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Der Grund und Boden der LH Kiel wird in der Anlagenbuchhaltung in
Teilflurstückskennzeichen (TFlKz) abgebildet. Jedes Teilflurstückskennzeichen
ist eine Anlage. Damit ist ein permanenter Abgleich mit den offiziellen Datenquellen, dem automatisierten Liegenschaftsbuch- (ALB) und den Liegenschaftskatasterdaten (ALK) des Katasteramtes, zukünftig dem „Amtlichen Liegenschaftskataster-Informations-System“ (ALKIS), möglich.
Da eine Vielzahl der Flurstücke der Stadt Kiel flächenanteilsmäßig durch mehrere Ämter genutzt werden, werden Teilflurstückskennzeichen genutzt, die die
offiziellen Flurstückskennzeichen bei Bedarf weiter unterteilen. Deren unterschiedliche Nutzung bzw. Verwendung (z.B. Grünanlage mit Spielplatzfläche
und angrenzendem öffentlichen Parkplatz) beeinflusst die Bewertung.
Die Bewertungsvorgaben des Betriebswirtschaftlichen Fachkonzeptes (BWLFachkonzeptes) wurden grundsätzlich angewandt und werden deshalb hier
nicht wiederholt. Auf die generelle Bewertungssystematik, Ergänzungen zum
BWL-Fachkonzept und spezifischen Besonderheiten und Ausnahmen der Bewertungsgrundsätze geht der „Erläuterungsbericht zur Bewertung des gesamten Grund und Bodens der Landeshauptstadt Kiel im Zuge der Doppik“ vom 10.
Februar 2009 ein, der vom Stadtvermessungsamt als Erläuterung zum ersten
umfangreichen Testdatenbestand mitgeliefert wurde. Er ist als Anlage A beigefügt und Bestandteil dieses Anhangs.
Dieser Erläuterungsbericht ist wie folgt zu ergänzen:
•
Teilung von Flurstückskennzeichen
Flurstücke, die durch die Arbeitsgruppe „Verwaltende Ämter“ zum Zeitpunkt der Bewertung noch nicht zugeordnet und geteilt worden waren,
sind entsprechend ihrer flächenmäßig umfangreichsten Nutzung bewertet worden. (Siehe Seite 3 der Anlage A: „Arbeitsgruppe verwaltende Ämter“)
•
Rekonstruktion des Datenbestandes zum Stichtag 01.01.2009
Die zum Zeitpunkt der Datenübernahme veränderten Inhalte des Lagerbuches wurden zum Stichtag 01.01.2009 rekonstruiert, so dass der
Datenbestand in Umfang und mit den entsprechenden Benennungen
der jeweiligen Teilflurstückskennzeichen in der Eröffnungsbilanz abgebildet wird. (Siehe Seite 4 der Anlage A: „Bewertungsstichtag“)
Seite 13 von 132
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG•
Städtebauliche Verträge
Die Neubaugebiete „Suchsdorf an der Au“ und „Neumeimersdorf“ sind
zum Bilanzstichtag 01.01.2009 sogenannte Vermögen Dritter und haben somit noch keine Relevanz für die Eröffnungsbilanz (siehe Seite 8
der Anlage A: „Unentgeltliche Übertragungen.) Nach Übergabe sind sie
in die Bilanz aufzunehmen. Bei unentgeltlicher Übertragung ist ein
Sonderposten in entsprechender Höhe auf der Passivseite entgegenzusetzen.
•
Flächen der Stadtentwässerung 66.3
Die Angaben der Stadtentwässerung zu dem von der Stadtentwässerung selbst erworbenem Grund und Boden, wurden mit den vom
Stadtvermessungsamt bewerteten Flächen abgeglichen. Die Wertangaben dieser TFlKz basieren auf der Bewertung des Stadtvermessungsamtes. (Siehe Seite 11 der Anlage A: „4 cx Grund und Boden in
der Zuständigkeit der Stadtentwässerung“)
•
Städtische Flächen ohne Eigentumsnachweis im Grundbuch
Der Grunderwerb u.a. von Straßenland in den 1970er Jahren von Bund
und Land oder auch der Flächentauschvertrag von 2003/2009 zwischen Land und der LH Kiel ist bis heute aufgrund vertraglicher Interpretationsschwierigkeiten nicht endgültig im Grundbuch bzw. Liegenschaftskataster fortgeschrieben. So lange diese Fortschreibung nicht
erfolgt ist, kann gem. Erläuterungsbericht Seite 17 keine Bewertung
dieser Flächen erfolgen. Da sich der Grunderwerb von Straßenland auf
die Neubaugebiete „Suchsdorf an der Au“ und „Neumeimersdorf“ beziehen und sich diese zum Zeitpunkt 31.12.2008 noch im Vermögen
Dritter befanden, ist für die Eröffnungsbilanz nur der Tauschvertrag relevant. Es handelt sich vorrangig um Grün- und andere Teilflächen. So
konnten große Bereiche des Schloßgartens und im Bremerskamp
(beides gem. Kataster noch Landesflächen) nicht in die Anlagenbuchhaltung übernommen werden. Die im Gegenzug von der Stadt zu überlassenen Flächen, u.a. Botanischen Garten, sind bereits übertragen
und damit nicht mehr in die Bilanz eingeflossen. Demnach fehlen noch
rund 60.000 qm zu bewertende Grünflächen (Siehe Seite 17 der Anlage A: 6 c Städtische Flächen ohne Eigentumsnachweis.). Diese Bewertung erfolgt sukzessive mit Beginn des Jahresabschlusses 2009.
•
Städtische Flächen im Treuhandvermögen
Das Sanierungsgebiet „Hörn“ und der „Entwicklungsbereich Wellsee“
wurden flächenmäßig abgegrenzt und sind zum Zeitpunkt der EB nicht
in die reguläre Bewertung des Grund und Bodens eingeflossen, da die
Grundstücke vom Treuhänder verkauft werden sollen und noch kein offizieller Aufhebungsvertrag für den Sonderstatus der Gebiete besteht.
Das Entwicklungsgebiet Wellsee wird mit Wirkung zum 01.01.2010 abgeschlossen und wird flächen- und wertmäßig zum Jahresabschluss
2010 in der Bilanz abgebildet werden. Es handelt sich um rd. 215
Teilflurstückskennzeichen mit insgesamt rd. 690.000 qm. (Siehe Seite
17 der Anlage A: 6 d Städtische Flächen in Treuhandvermögen)
•
Altlasten
Mit Altlasten belastete Flächen wurden im Wert um 50 % reduziert. Sie
sind im System gekennzeichnet. Nach erfolgreich durchgeführten Sanierungen erfolgen Zuschreibungen bis zu einem Wert von 100 % (siehe Seite 17 der Anlage A: „6 e Altlasten).
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG•
Teileigentum
Sämtlicher Grund und Boden in Teileigentum wurde entsprechend berücksichtigt und im Beschreibungsfeld gekennzeichnet.
1.2.1.1 Grünflächen
112.163.353,00 EUR
Zu dieser Bilanzposition zählen Erholungsflächen, Parkanlagen oder sonstige
Freizeit- und Erholungsflächen einschließlich der zugehörigen Oberflächengewässer sowie städtische Friedhöfe, Spielplätze, Sportanlagen, Freibäder,
Kleingartenanlagen, Naturschutzgebiete, Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Teiche, Seen, kleine Fließgewässer und Gräben, Fließgewässer
und Flächen für Natur und Landschaft.
Grünanlagen, Friedhofsflächen, Spielplätze sind ausschließlich über die
Flurstücksbewertungen in die Bilanz eingegangen.
Folgende Werte wurden ermittelt:
Öffentliche Parks (einschl. Wasserflächen, 36
Grünanlagen mit rd. 818.000 qm und 6 städtischen
Friedhöfen)
45.608.871,00 EUR
Spielplätze, Sportanlagen, Freibäder
19.426.119,00 EUR
Kleingartenanlagen
11.125.547,00 EUR
Naturschutzgebiete
5.833.764,00 EUR
Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
15.279.367,00 EUR
Teiche, Seen, kleine Fließgewässer und Gräben
9.911.317,00 EUR
Fließgewässer
2.303.986,00 EUR
Flächen für Natur und Landschaft
2.674.382,00 EUR
Summe:
112.163.353,00 EUR
1.2.1.2 Ackerland
6.111.043,00 EUR
Hierzu zählt Grund und Boden, der landwirtschaftlich oder gartenbaulich kommerziell oder für eigene Zwecke genutzt wird, eingeschlossen ist der Grund
und Boden, auf dem sich Obst- und Rebanlagen oder sonstige Pflanzungen
befinden.
1.2.1.3 Wald, Forsten
55.293.938,00 EUR
Diese Bilanzposition umfasst Grund und Boden, der forstwirtschaftlich kommerziell oder für eigene Zwecke genutzt wird (in der Regel identisch mit Wald
im Sinne des Waldgesetzes) und Erholungswald mit nicht wirtschaftlich genutztem Baumbestand (i. d. R. kein Wald im Sinne des Waldgesetzes).
1.2.1.4 sonstige unbebaute Grundstücke
47.548.116,00 EUR
Unter dieser Bilanzposition werden Erbbaurechtsgrundstücke erfasst, unabhängig von ihrer Nutzung oder Bebauung.
Ferner werden hier unbebaute Teilflächen von bebauten Flurgrundstücken
bilanziert. Sie werden von den bebauten Flurgrundstücken getrennt, weil sie
von anderen Einheiten bewirtschaftet werden. Betroffen sind z. B. unbebaute
Teilstücke hinter dem Warleberger Hof und dem Jugendtreff Kiste.
Seite 15 von 132
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
1.2.2
bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Hierbei handelt sich um Flächen, auf denen bauliche Anlagen stehen oder auf
denen bauliche Anlagen zulässig sind. Bei den bebauten Grundstücken ist das
Verbindungselement zwischen Gebäuden und Grund und Boden im EDVSystem der sogenannte „Anlagenstandort“, der auf der 4-stelligen „Liegenschaftsnummer“ der Immobilienwirtschaft basiert.
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
23.623.129,44 EUR
Hierunter fallen 41 Kinder- u. Jugendeinrichtungen.
Folgende Werte wurden ermittelt:
Rubri Beschreibung
knr.
4 KTE Langenfelde/Jugendtr. Schilks.;
Langenfelde 19
13 KTE Johannisburger Str.;
Johannisburger Straße 10
59 KTE/JT Norwegenheim;
Holtenauer Straße 257-261
155 KTE Schützenpark; Zastrowstraße 19
158 Kinder- und Jugendhaus Ellerbek;
Hangstraße 59
161 Jugendtreff Trenntrader Weg 1;
Trenntrader Weg 1
162 Jugendtreff Kiste; Hofholzallee 280
167 Jugendkulturwerkstatt
Suchsdorf;Nienbrügger Weg 35
184 KTE Jettkorn; Jettkorn 3-5
185 KTE Marienwerderstraße;
Marienwerderstraße 1a
186 KTE Quinckestraße (Seeblick);
Quinckestraße 30
187 KTE Georg-Pfingsten-Str;
Georg-Pfingsten-Straße 26
188 KTE Rendsb. Landstr.;
Rendsburger Landstraße 141
189 KTE Knooper Weg; Knooper Weg 145
190 KTE/JT Buschblick; Buschblick 103
191 KTE Albert-Schweizer-Weg;
Albert-Schweizer-Weg 9-11
192 KTE Am Dorfplatz; Am Dorfplatz 25
193 KTE Amrumring; Amrumring 15
194 KTE Osloring; Osloring 2
195 KTE Woltersweg; Woltersweg 1
196 KTE Russee;
Rendsburger Landstraße 387c
197 KTE Hügelstraße; Hügelstraße 10
198 KTE Hansastraße; Hansastraße 29
200 Hof Hammer;
Speckenbeker Weg 47-59
201 KTE Helmholtzstraße;
Helmholtzstraße 19
203 KTE Goethestraße; Goethestraße 31
204 KTE Kreisauer Ring;
Kreisauer Ring 111
209 KTE Stolzeweg, Jugendtreff
Wellingdrf;Stolzeweg 11
211 Jugendaufbauwerk Kiel; Pötterweg 1
212 Jugendhilfezentrum Gaarden;
Kaiserstraße 92-100
235 KTE Beselerallee; Beselerallee 55
Grund und
Gebäude
Summe
Boden /EUR EUR
EUR
237.217
483.294
720.511
185
218.400
218.585
179.081
208.654
387.735
124.298
124.001
315.386
325.850
439.684
449.851
10.996
7.610
18.606
134.616
53.591
376.129
136.205
510.745
189.796
108.578
169.935
64.579
609.610
173.157
779.545
1.233
336.960
338.193
98.762
52.387
151.149
75.336
142.500
217.836
47.141
4.986
83.029
33.000
199.500
142.053
80.141
204.486
225.082
60.934
195.096
320.317
135.898
148.833
50.914
362.522
1.790.837
257.044
1
111.848
557.618
2.111.154
392.942
148.834
77.137
131.353
744.446
276.958
267.128
354.095
398.481
744.446
129.261
322.560
451.821
173.777
1.403.446
1.840.235
1.577.223
1.840.235
158.892
1.348.934
1.507.826
550.913
550.913
116.638
769.581
852.030
116.638
82.449
Seite 16 von 132
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGRubri Beschreibung
knr.
406 Jugendtreff Russee;
Rendsburger Landstraße 369
424 KTE Lug ins Land; Rönner Weg 62
468 KTE Alfons-Huysmans-Ring;
Alfons-Huysmans-Ring 2
469 Schülerbootshaus Brückenstr.;
Brückenstraße 41
470 Jugendtreff Langsee;
Preetzer Straße 204
591 Jugendtreff Hassee; Altenrade 2
649 KTE Suchsdorf; Kleine Koppel 1
1525 Jugendtreff Gutenbergstraße;
Hebbelstraße 10
1544 KTE Tiroler R,
Jugendtr.Elmschenh;Tiroler Ring 283
1626 Jugendtreff Wellsee;
Julius-Leber-Straße 36a
1628 KTE Grönhorst; Grönhorst 10
Summe:
Grund und
Gebäude
Summe
Boden /EUR EUR
EUR
19.115
5.400
24.515
Sonstige Flächen u. Gebäude
Ohne Standortcode
Gesamt:
48.476
49.868
594.514
152.038
642.990
201.906
4.706
4.706
19.950
19.950
102.211
10.800
1.319.343
259.479
10.800
1.421.554
259.479
196.852
286.751
483.603
308.621
308.621
543.330
4.887.868
1.711.366
17.566.158
2.254.696
22.454.026
235.565
715.139
218.399
453.964
5.838.572
17.784.557
23.623.129
1.2.2.2 Schulen
165.883.651,86 EUR
In dieser Position sind 66 Einrichtungen mit der Zuordnung zu den Konten
„Grundstücke mit Schulen“ abgebildet:
Rubriknr.
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
75
76
77
78
79
80
Beschreibung
Grundschule Kronsburg; Kuhlacker 30
Grundschule Wellsee; Schoolkamp 14
Reventlouschule; Beselerallee 45
Jahnschule; Winterbeker Weg 7
Haus d. Initiativen(ehem Fröbelsch);
Diedrichstr. 2
Adolf-Reichwein-Schule;
Tiefe Allee 32
Hans-Christian-Andersen-Schule;
Stoschstraße 24
Schule Geistigbeh./GrS.teil Ellerbek;
Klausd.Weg 62
Hermann-Löns-Schule;
Tiroler Ring 285-289
Theodor-Storm-Schulen;
Danziger Straße 31
Friedrich-Junge-Schulen;
Langenbeckstraße 65
Muhliusschule; Legienstraße 23
Grundschule Schilksee;
Schilkseer Straße 94
Fritz-Reuter-Schule;
Fritz-Reuter-Straße 79
Schule am Sonderburger Platz;
Sonderburger Platz 1
Grundschule Suchsdorf; Schulweg 5
Grund- / Hauptschule Holtenau;
Richthofenstr. 14-16
Max-Tau-Schule; Odensestraße 6
Schulen am Göteborgring;
Gotlandwinkel 16
IGS Hassee;
Rendsburger Landstraße 115-117
Grund und
Gebäude
Summe
Boden/EUR EUR
EUR
173.726
107.582
281.308
185.938
476.147
662.085
622.280
756.514
1.378.794
458.379
350.625
809.004
249.320
249.320
124.932
130.974
255.906
386.670
1.514.674
1.901.344
447.729
1.779.325
2.227.054
342.555
887.300
1.229.855
675.377
2.103.201
2.778.578
932.789
802.148
1.734.937
487.068
219.074
264.315
595.460
751.383
814.534
319.775
4.039.484
4.359.259
192.015
237.613
429.628
390.069
173.400
336.941
2.000.661
727.010
2.174.061
482.831
599.791
3.777.173
2.473.565
4.260.004
3.073.356
590.495
2.226.360
2.816.855
Seite 17 von 132
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGRubrikGrund und
Gebäude
Summe
nr.
Beschreibung
Boden/EUR EUR
EUR
81 Gorch-Fock-Schulen; Melsdorfer
345.184
1.124.927
1.470.111
Straße 53
82 Uwe-Jens-Lornsen-Schule;
264.564
310.159
574.723
Speckenbeker Weg 71
83 Grundschule Russee; Russeer Weg
743.056
6.578.200
7.321.256
11
84 Theodor-Heuss-Schule; Rendsburger
353.484
3.830.572
4.184.056
Landstraße 127d
85 Matthias-Claudius-Schulen; Dorfstra136.701
501.510
638.211
ße 4
87 Klaus-Groth-Schule; Winterbeker Weg
366.494
306.167
672.661
45
88 Fröbel-, Gustav-Friedr.-Meyer-Schule;
385.583
1.802.962
2.188.545
Iltisstr. 82
89 Toni-Jensen-Schulen (IGS); Masuren722.419
13.853.276
14.575.695
ring 6
90 Realschule Pries; An der Schanze 32
246.663
944.343
1.191.006
91 Goethe-Schulen; Hansastraße 25-27
483.354
415.050
898.404
92 Timm-Kröger-Real-/P-Petersen776.438
1.205.078
1.981.516
Schule;Elendsr. 24-26
93 Max-Planck-Schule; Winterbeker Weg
591.250
467.476
1.058.726
1
94 Hans-Geiger-Gymnasium;
899.983
2.558.682
3.458.665
Poppenrade 53
95 Gymnasium Wellingdorf; Schönberger
378.190
2.368.387
2.746.577
Straße 67
96 Käthe-Kollwitz-Schule; Paul-Fleming412.042
948.398
1.360.440
Straße 1
97 Humboldt-Schule; Knooper Weg 63
790.911
1.459.812
2.250.723
98 Hebbelschule; Feldstraße 177
785.506
416.290
1.201.796
99 Ricarda-Huch-Schule; Hansastraße
495.742
1.016.278
1.512.020
69a
100 Ernst-Barlach-Gymnasium; Charles391.060
1.661.718
2.052.778
Roß-Ring 53-55
101 Berufliche Schule am Königsweg;
717.802
1.052.181
1.769.983
Königsweg 80
103 Berufl. Schulen am Schützen3.094.962
1.615.572
4.710.534
park;Gellertstr. 18a-46
104 Floristenschule Steenbeker Weg;
870.000
506.819
1.376.819
Steenbeker Weg 153
105 Der Ravensberg 759.278
897.429
1.656.707
Berufl.Sch.+Abendgymn.;Rankestr. 2
106 Schule am Rondeel; Königsweg 90
291.113
306.840
597.953
107 Andreas-Gayk-Schule; Tiefe Allee 45
393.069
495.943
889.012
108 Gerhart-Hauptmann-Schulen; Große
356.359
415.673
772.032
Ziegelstraße 62
110 Gutenbergschule; Gutenbergstraße
297.878
1.284.893
1.582.771
61-65
111 Ehemalige Emil-Nolde-Schule; Schus127.327
252.947
380.274
terkrug 5
113 Schule am Heidenberger Teich;
633.443
5.277.807
5.911.250
Skagenweg 25
114 Hardenbergschule; Hardenbergstraße
419.499
347.314
766.813
9-13
115 Schulzentrum Elmschenhagen; All1.496.349
9.129.401
10.625.750
gäuer Straße 30
116 IGS Friedrichsort; Steenbarg 10
469.901
6.353.453
6.823.354
117 Bildungszentrum Mettenhof;
1.683.070
12.159.686
13.842.756
Vaasastraße 43
Seite 18 von 132
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
RubrikGrund und
Gebäude
Summe
nr.
Beschreibung
Boden/EUR EUR
EUR
122 Jugendverkehrsschule Schwarzland36.187
36.187
wiese;Blitzstr. 52
135 VHS Gerhardstraße;
126.905
126.905
Gerhardstraße 8-12
136 VHS Muhliusstraße; Muhliusstraße 31
380.170
344.459
724.629
137 VHS Waisenhof (Wille-Stiftung);
45.900
45.900
Waisenhofstraße 3
226 Sporthalle Schilksee; Fördestraße 299
2.040.439
2.040.439
400 Schauspielschule; Poppenkamp 2
742.018
742.018
580 Kieler Gelehrtenschule; Feldstraße 19
973.152
1.518.481
2.491.633
601 Johanna-Mestorf-Schule;
648.810
5.468.429
6.117.239
Lütt Steenbusch 41-45
1572 Helmut-Wriedt-Halle;
22.848
22.848
Rendsburger Landstraße 115
1573 Berufliche Schule Gaarden;
524.080
6.125.206
6.649.286
Geschwister-Scholl-Str.9
1574 Fridtjof-Nansen-Schule;
326.290
7.011.771
7.338.061
Geschwister-Scholl-Str. 15
1724 Grundschule Suchsdorf, Nebenst.;
151.909
2.906.095
3.058.004
Nienbrügger Weg 50
9919 Hein-Dahlinger-Halle;
250.561
250.561
Geschwister-Scholl-Straße 15
Summe:
Grund u. Boden ohne Zuordnung
Gesamt:
32.424.479
133.177.422
165.601.901
133.177.422
165.883.652
281.751
32.706.230
1.2.2.3 Wohnbauten
16.063.177,60 EUR
Unter dieser Bilanzposition werden z. B. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Dienstwohnungen, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Gebäude zu
Wohnzwecken erfasst.
Grund und Boden
9.918.466
Gebäude
6.144.712
Summe
16.063.178
1.2.2.4 Kommunal nutzorientierte Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Hierunter fallen Theatergebäude, Büchereien, Museen, Stadtarchiv, Volkshochschule, Musikschule, Gärtnerunterkünfte, Familienberatungsstellen, Freizeiteinrichtungen, Hochbunker sowie alle Gebäude der Stadtentwässerung,
wie Pumpstationen und andere Betriebsgebäude. Die Bewertungen der Stadtentwässerung zu ihrem Anlagevermögen wurden aus Vorsystemen übernommen, um die Grundlagen ihrer Gebührenkalkulationsbasis nicht zu verändern.
Daher weicht die Bewertung der Gebäude der Stadtentwässerung vom ansonsten stadtweit angewandten Sachwertverfahren auf Basis der Normalherstellungskosten (NHK 2000) für Gebäude mit Baujahr vor 2000, bzw. von den
Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen für
Gebäude mit Baujahr ab 2000 ab.
Grund und Boden
10.901.123
Gebäude
79.214.153
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Summe
90.115.276
90.115.275,93 EUR
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
1.2.2.5 sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
42.049.912,73 EUR
Hier wurden nicht kommunal nutzungsorientierte Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude z. B. Verwaltungsgebäude, Werkstätten, Sozialverwaltungsstellen ausgewiesen.
Grund und Boden
29.930.303
1.2.3.
Gebäude
12.119.610
Summe
42.049.913
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
75.780.111,00 EUR
Diese Bilanzposition umfasst den Grund und Boden von:
Brücken und Tunnel
Gleise
Straßen, Wege, Plätze
sonst. Bauten des Infrastrukturvermögens
Summe :
1.321 EUR
625.100 EUR
71.368.075 EUR
3.785.615 EUR
75.780.111 EUR
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
58.526.144,23 EUR
Im Eigentum der LH Kiel befinden sich rd. 90 Brücken, 20 Tunnel und 20
Lärmschutz- und Stützwände. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Brücken
Tunnel
Stützwände und Lärmschutzwände
Summe:
47.558.969 EUR
3.104.799 EUR
7.862.376 EUR
58.526.144 EUR
1.2.3.3 Gleisanlagen und Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
152.494,86 EUR
Vier Gleisanlagen in Wellsee, Wittland, Kiel-Hassee und im Wehdenweg haben
einen Wert von 152.494,86 EUR.
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Zu den Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gehören in erster
Linie Regenwasser-, Schmutzwasser- und Grundstücksanschlusskanäle, aber
auch andere Anlagen, wie z. B. Druckrohrleitungen. Die Restbuchwerte der
Daten der Stadtentwässerung wurden in einem Vorverfahren mit den dort verwendeten Nutzungsdauern berechnet und nach einer Überarbeitung der Anlagenstruktur aus diesem Vorverfahren übernommen.
Seite 20 von 132
217.793.152,31 EUR
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
1.2.3.5 Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Zu dieser Bilanzposition zählen Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen. Sämtliche Bauten des Infrastrukturvermögens werden ohne
Grund und Boden erfasst und bewertet.
Folgende Werte wurden ermittelt:
Straßen, Wege Plätze
Parkleitsystem
Straßenbeleuchtung Stadtentwässerung
Schilderbrücken
Lichtsignalanlagen
Messstellen
Verkehrsrechner
Summe:
138.953.824,65 EUR
117.789,95 EUR
52.365,21 EUR
58.205,34 EUR
5.482.209,25 EUR
33.391,42 EUR
1.566.267,55 EUR
146.264.053,37 EUR
Straßen, Wege sowie Plätze
Es wurden alle Verkehrswege und Plätze der LH Kiel erfasst. Die Bundes- und
Landstraßen sind grundsätzlich vom Bund bzw. Land gebaut worden und befinden sich in deren Eigentum. Diese Straßenabschnitte wurden nicht bei der
LH Kiel erfasst. Sollten die dazugehörigen Geh- und Radwege, Beleuchtungsanlagen u. s. w. allerdings von der LH Kiel gebaut worden sein, so wurden
diese in die städtische Bilanz aufgenommen.
Die Funktionen der Straßen und Plätze lassen sich wie folgt unterscheiden:
Hauptverkehrsstraßen
Innerortsstraßen
Anliegerstraßen
sonstige Straßen
Straßen mit übergeordneter Bedeutung, auch
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Straßen, die keine Hauptverkehrsstraßen sind,
jedoch im innerörtlichem Netz eine hohe Bedeutung haben, insbesondere als Verbindungsachsen der einzelnen Stadtteile und Kreisstraßen.
Straßen, die überwiegend der Erschließung
einzelner Gebiete dienen.
Hierzu zählen Straßen, Wege und Plätze, die
nicht in eine der oben genannten Straßen eingebunden sind z.B. Parkplätze, Parkwege, Radund Gehwege, wassergebundene Wegeflächen.
Bei der LH Kiel sind alle Straßen, Wege und Plätze über einen eindeutigen
Straßennummernschlüssel in der Straßeninformationsbank „VIS-Straßen“ erfasst. Die Länge des Straßennetzes beträgt rd. 750 km, die Fläche der Straßen
beträgt rd. 10 Mio. m².
Die Straßen werden in „VIS-Straßen“ erfasst, wenn sie nach der Erbauung
abgenommen wurden und eine Widmung als Straße erfolgte. Die Straße wurde
als ein Vermögenswert erfasst. Da ein Abschnitt als eine wirtschaftliche Einheit
anzusehen ist, wurde darauf verzichtet, die einzelnen Bestandteile gesondert
zu erfassen.
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146.264.053,37 EUR
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
Einzelne Bestandteile sind u.a.:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Binderschicht / Tragschicht / Unterbau
Straßendecke (einschließlich der Markierungen)
Beschilderung
Bei der Beschilderung ist zu unterscheiden zwischen den Straßenbrückenschildern, die einzeln zu bewerten sind, und Verkehrs- und Hinweisschildern, die zusammen mit der Straße erfasst werden können.
Möblierung (Poller etc.)
Gehweg (einschließlich möglicher Treppenanlagen)
Radweg
Straßenraumparkplatz
Plätze
Straßenentwässerungsleitungen
Straßenbegleitgrün
Die Nutzungsdauer der Straßen beträgt nach den „Verwaltungsvorschriften
über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen der Gemeinden“ 35 Jahre.
Die Wertermittlung für die Eröffnungsbilanz erfolgte nach folgenden Regeln:
Anschaffung nach dem 01.01.2000:
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
./.
Abschreibungen
=
Wert zum Eröffnungsstichtag
Für die Eröffnungsbilanz wird das Baujahr ermittelt und zum 01.01. des Folgejahres abgeschrieben.
Anschaffung vor dem 1.1.2000:
Wiederbeschaffungskosten zum 01.01.2007
:
Preisindex
=
Fiktive Anschaffungs- oder Herstellungskosten
./.
Abschreibungen
=
Wert zum Eröffnungsstichtag
Für die Eröffnungsbilanz wird zum 01.01. des Folgejahres abgeschrieben. Bei
Anschaffungen vor dem 01.01.2000 wird der Wert zum Eröffnungsstichtag fiktiv
ermittelt. Grundlage bei der Berechnung sind die Wiederbeschaffungskosten
auf den 01.01.2007.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGIn der folgenden Übersicht sind die Wiederbeschaffungskosten der Straßen,
Wege und Plätze aufgeteilt nach Funktionen dargestellt. Sie wurden vom Tiefbauamt ermittelt:
Funktion der Straße
Hauptverkehrsstraße
Innerortsstraße
Anliegerstraße mit
• Asphaltdeckschicht
• Betonsteinpflaster
• Natursteinpflaster
Sonstige Straßen, Wege und Plätze
• Asphaltdeckschicht
• Betonsteinpflaster
• Geh- und Radweg
• Wassergebundene Straßen
Wiederbeschaffungskosten zum
01.01.2007 pro m² in EUR
105
95
92
110
113
96
94
51
33
Übernommen wurden auch Anschaffungs- und Herstellungskosten, die andere
Bauträger z. B. im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen getragen haben.
Um die Kosten bilanziell auszugleichen, wurde auf der Passivseite ein entsprechender Sonderposten gesetzt. Für zwei Straßen der Stadtentwässerung wurden die Werte aus dem dort gepflegten Datenbestand übernommen.
Die Straßen, Wege, Plätze weisen einen Wert zum 01.01.2009 in Höhe von
138.953.824,65 EUR aus.
Parkleitsystem
Das Parkleitsystem soll den Autofahrer/innen das Auffinden von Parkplätzen
erleichtern. Zum Parkleitsystem zählen Hinweisschilder, Parkleitsystem-Standortverteilerschränke und Datenkonzentratoren. Für das Parkleitsystem wird ein
Wert ausgewiesen in Höhe von 117.789,95 EUR.
Straßenbeleuchtung
Für die Straßenbeleuchtung wurde ein Festwert gebildet (siehe Bilanzposition
AKTIVA 1.2.7). An dieser Stelle werden nur die Beleuchtungseinrichtungen der
Stadtentwässerung ausgewiesen mit einem Wert von 52.365,21 EUR.
Schilderbrücken
Im Stadtgebiet sind rd. 40 Schilderbrücken aufgestellt. Das sind Hinweisschilder, die z.B. von einer Seite der Straße auf die andere reichen oder Schilder,
die mit Hilfe eines Kragarmes befestigt werden. Die Schilderbrücken weisen
einen Wert aus in Höhe von 58.205,34 EUR.
Lichtsignalanlagen
Lichtsignalanlagen (LSA) bestehen u.a. aus Masten, Lichtsignalen, Steuergerät, Verkabelung, Signalgeber und Induktionsschleifen. Die LH Kiel verfügt über
rd. 250 Lichtsignalanlagen.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGGrundlage der Bewertung sind die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten, das Anschaffungsjahr und evtl. Instandhaltungsbeträge. Das
Fachamt hat diese Daten für alle LSA und ab 2007 auch die Instandhaltungsbeträge pro LSA ermitteln können. Evtl. Grundinstandhaltungen haben keinen
Einfluss auf die Restnutzungsdauer der LSA. Diese Beträge werden nachaktiviert und auf die Restnutzungsdauer der LSA verteilt.
Für die Grundinstandhaltungen, die den Wert einer LSA wesentlich erhöhen,
wurden Nachaktivierungen vorgenommen. Für zwei LSA, die bereits schon
abgeschrieben waren, wurden 2007 bzw. 2008 umfangreiche Instandhaltungen
durchgeführt. Diese Instandhaltungskosten wurden über eine verkürzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einer weiteren bereits schon abgeschriebenen
LSA wurden 2008 so umfangreiche und kostenintensive Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt, dass in Absprache mit dem Fachamt beschlossen wurde, diesen Betrag nachzuaktivieren und über die komplette Nutzungsdauer von
25 Jahren abzuschreiben.
Die Lichtsignalanlagen weisen einen Wert zum 01.01.2009 in Höhe von
5.482.209,25 EUR aus.
Messstellen
Messstellen sind Dauerzählstellen, die über Radardetektion die Verkehrsmenge, z. B. getrennt nach LKW und PKW, erfassen. Es gibt bei der LH Kiel drei
Messstellen. Die Werte zum Bilanzstichtag wurden nach den Anschaffungskosten ermittelt. Die Messstellen weisen einen Wert zum 01.01.2009 in Höhe von
33.391,42 EUR aus.
Verkehrsrechner
Zum Verkehrsrechner zählen neben der Hard- und Software für den Verkehrsrechner auch die Kabelverbindungen zwischen dem Verkehrsrechner und den
Lichtsignalanlagen. Grundlage der Bewertung der Hard- und Software für den
Verkehrsrechner waren die Anschaffungskosten. Für die Bewertung des Kabelnetzes wurde der Wiederbeschaffungszeitwert zum Bilanzstichtag ermittelt
und auf den 01.01.1990 rückindiziert. Der Verkehrsrechner inkl. des Kabelnetzes weist einen Wert zum 01.01.2009 in Höhe von 1.566.267,55 EUR aus.
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
40.509.815,22 EUR
Die bislang in den zuvor aufgeführten Bilanzpositionen nicht berücksichtigten
sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens werden an dieser Stelle bilanziert.
Dazu zählen:
Kabelleitungen (erdverlegt)
Hafenanlagen
Schwimmhallen, Sommerbäder und Strände
Parkhäuser
Sportplätze
Sporthallen und städt. Immob. auf Sportanlagen
Summe:
Seite 24 von 132
873.011,90 EUR
21.729.574,36 EUR
1.751.270,28 EUR
2.257.225,81 EUR
38.525,88 EUR
13.860.206,99 EUR
40.509.815,22 EUR
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
Kabelleitungen
Die Position der Kabelleitungen beinhaltet zum überwiegenden Teil die zwischen den städtischen Gebäuden verlegten Kabel für Datenübertragung
und/oder Telekommunikation mit einem Wert von 859.367,22 EUR. Der restliche Betrag in Höhe von 13.644,68 EUR entfällt auf verlegte Rohre für Zwecke
der Kieler Woche.
Hafenanlagen
Bei den Hafenanlagen sind die wasserbaulichen Anlagen und Hafenanlagen
(z.B. Ufereinfassungen, der kommunale Hafen, Spundwände) erfasst, die sich
nicht in der Zuständigkeit von Eigenbetrieben oder Gesellschaften befinden.
Schwimmhallen, Sommer bäder und Strände
Die bauliche Hülle der Schwimmhallen und die Betriebstechnik werden grundsätzlich getrennt mit unterschiedlichen Nutzungsdauern bewertet. Bei einer
anzusetzenden Nutzungsdauer von 20 Jahren für Betriebstechnik der
Schwimmhallen hat nur noch Katzheide einen Restwert, der mit 136.666,67
EUR erfasst wurde.
Parkhäuser
Bei den Parkhäusern wurden 2 Miteigentumsverhältnisse beim Parkhaus
Schulstraße in Gaarden und beim Parkdeck Zum Dänischen Wohld in Friedrichsort berücksichtigt.
Sportplätze
Die Sportplätze wurden vorrangig bei der Bewertung des Grund und Bodens
berücksichtigt.
Sporthallen und städtische Immobilien auf
Sportanlagen
Hier handelt es neben Sporthallen vorwiegend um Vereinsheime.
1.2.4
Bauten auf fremden Grund und Boden
0,00 EUR
Die LH Stadt hat keine Bauten auf fremden Grund und Boden errichtet.
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Unter Kunstgegenständen sind vor allem Gegenstände zu verstehen, die im
Besitz der Stadt und nicht an einen bestimmten praktischen Nutzen oder
Zweck gebunden sind. Im Regelfall sind Kunstgegenstände für die Ausstattung
von Galerien, Museen oder für die Gestaltung öffentlicher Gebäude, Straßen,
Wege oder Plätze vorgesehen. Archivarien im Stadtarchiv zählen auch zu den
Kunstgegenständen. Kunst am Bau, die mit dem Gebäude verbunden ist, wird
nicht gesondert bewertet und ist dem jeweiligen Bauwerk oder aber als Aufbau
den entsprechenden Grünanlagen zuzuordnen. Kulturdenkmäler umfassen
Baudenkmäler, wie z. B. Kriegerdenkmäler, Säulen und Wegekreuze, die als
bauliche Ablangen nicht zu den Gebäuden gehören, sowie Bodendenkmäler
wie z. B. Ehrenfriedhöfe und Museeumsschiffe.
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2.998.138,15 EUR
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
Kunstgegenstände
Kulturdenkmäler
Summe:
2.998.135,15 EUR
3,00 EUR
2.998.138,15 EUR
Bei der Bilanzierung der Kunstgegenstände ist zu berücksichtigen, dass das
Amt für Kultur und Weiterbildung in der „Pilotphase“ zum 1.1.2008 eine Eröffnungsbilanz erstellt hat. Somit sind zum 1.1.2008 bereits der Museumsbestand
und die Sammlung der Stadtgalerie bewertet worden. Der Museumsbestand,
die Sammlung und die Zugänge in 2008 führen zu dem Wert von 2.998.135,15
EUR. Bei den Kulturdenkmälern wurden drei Erinnerungswerte für Museumsschiffe in Ansatz gebracht.
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen und Fahrzeuge
21.293.373,86 EUR
Zu den Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen zählen u. a. Personen- und Lastkraftwagen, Anhänger, Schiffe, Maschinen für die Land- und
Forstwirtschaft, Werkzeugmaschinen, medizinische Geräte, Geräte der Optik,
Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Feuerwehrfahrzeuge, Rettungswagen, Kehrmaschinen, Schneepflüge, Bagger und Traktoren.
Folgende Werte wurden ermittelt:
Personen- u. Lastkraftwagen, Anhänger
Schiffe
Maschinen für Land- und Forstwirtschaft
Werkzeugmaschinen
Medizinische Geräte
Geräte der Ordnungs- und Regelungstechnik
Feuerwehr- und Rettungswagen
Kehrmaschinen, Bagger, Traktoren, Schneepfl.
Sonstige Maschinen
Summe:
1.2.7
206.552,59 EUR
1,00 EUR
0,00 EUR
38.822,50 EUR
178.369,50 EUR
199.681,62 EUR
4.510.251,66 EUR
505.800,11 EUR
15.653.894,88 EUR
21.293.373,86 EUR
Betriebs- und Geschäftsausstattung
43.710.740,83 EUR
Vermögensgegenstände, die zur Ausstattung dienen und nicht Teil der technischen Anlagen sind, gehören zur Betriebsausstattung. Zur Geschäftsausstattung gehören Vermögensgegenstände, die dem Verwaltungsbereich zuzuordnen sind. Folgende Wert wurden ermittelt:
Büro- und Geschäftsausstattung
Werkstatteinrichtungen
Telekommunikationseinrichtungen
Zucht- und Milchvieh
Notstromaggregate
Ausstattung Schulen
Ausstattung Kinder- und Tageseinrichtungen
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattungen
Sammelposten
Festwerte
Gesamt:
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626.463,64 EUR
125.763,52 EUR
48.448,20 EUR
0,00 EUR
16.798,99 EUR
5.444.380,02 EUR
999.416,71 EUR
1.658.425,83 EUR
119.716,15 EUR
34.671.327,77 EUR
43.710.740,83 EUR
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
Die Wertansätze für die Ausstattungen der Schulen und der Kindertageseinrichtungen wurde aus dem bisherigen Anlagenbuchhaltungsprogramm M1 der
Firma MACH übernommen. Insofern wurde für diesen Bereich, mit Ausnahme
der Verwaltungsräume, keine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt.
Für die Verwaltungsräume (Sekretariat, RektorInnen- u. LehrerInnenzimmer
etc.) wurde eine Inventur vorgenommen. Die EDV-Arbeitsplätze und die Büroausstattung wurden bei den Festwerten berücksichtigt.
Folgende Festwerte wurden gebildet:
EDV-Arbeitsplätze
Büroausstattung
Ausstattung Veranstaltungsräume
Ausst. Seminar-/ Schulungsräume
Ausstattung Museum
Bilderrahmen
Stadtbücherei - Ausstattung
Stadtbücherei und Medienzentrum - Medien
Ausstattung Wohneinrichtung
Telefonanlage
Funkgeräte und Meldeempfänger
techn. Ausstattung Feuerwehrfahrzeuge
Atemschutz- und Chemieschutzgegenstände
Netzwerkschränke
Straßenbeleuchtung
Schutzbekleidung Feuerwehr
Bänke und Papierkörbe
Spielgeräte
Tore
Parkscheinautomaten
Summe:
1.346.363,49 EUR
2.699.523,69 EUR
6.605,00 EUR
129.701,20 EUR
53.904,00 EUR
8.714,00 EUR
148.408,00 EUR
2.087.154,39 EUR
107.265,00 EUR
387.276,00 EUR
348.772,00 EUR
569.561,00 EUR
247.324,00 EUR
98.800,00 EUR
24.841.260,00 EUR
312.568,00 EUR
229.228,00 EUR
798.900,00 EUR
52.000,00 EUR
198.000,00 EUR
34.671.327,77 EUR
Erläuterungen zu den Festwerten:
EDV-Arbeitsplätze
In den Monaten November und Dezember 2008 wurden die Vermögensgegenstände per Inventur erfasst. So wurden bei dieser Inventur z.B. die EDVRechner, Bildschirme etc. gezählt und anschließend mit 40 % des Wiederbeschaffungswertes zum 01.01.2009 bewertet.
Büroausstattung
In den Monaten November und Dezember 2008 wurden die Vermögensgegenstände per Inventur erfasst. So wurden bei dieser Inventur z.B. die funktionsfähigen Bürostühle, Schreibtischelemente und Schränke gezählt und anschließend mit 40 % des Wiederbeschaffungswertes bewertet.
Ausstattung Veranstaltungsräume
Bei den Veranstaltungsräumen (insbesondere im Kulturbereich) wurden die
funktionsfähigen Stühle, Beamer etc. gezählt und anschließend mit 40 % der
Wiederbeschaffungswerte bewertet.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGAusstattung Seminar und Schulungsräume
Bei den Seminar- und Schulungsräumen wurden die funktionsfähigen Stühle,
Tische, Schränke, Beamer etc. aufgenommen und anschließend mit 40 % der
Wiederbeschaffungswerte bewertet.
Ausstattung Museum
40 % der Wiederbeschaffungswerte der funktionsfähigen Ausstellungsschränke, Vitrinen etc. wurden in Ansatz gebracht.
Bilderrahmen
Die auszuleihenden Bilder der Stadtgalerie werden von den Künstlern kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Bilderrahmen gehören der LH Kiel. Eine Bewertung erfolgte mit 40 % des Wiederbeschaffungswertes.
Stadtbücherei - Ausstattung
Bei der Stadtbücherei mit allen Nebenstellen wurden die funktionsfähigen Regale, Bücherwagen, die EDV-Ausstattung für die Nutzer etc. mit 40 % des
Wiederbeschaffungswertes bewertet.
Stadtbücherei und Medienzentrum – Medien
Die Bücher, Zeitschriften und sonstige Medien werden jährlich mengen- und
wertmäßig erfasst und entsprechend in der Eröffnungsbilanz abgebildet.
Ausstattung Wohneinrichtungen
Die funktionsfähigen Schränke, Betten, Stühle, Schränke etc. wurden mit 40 %
des Wiederbeschaffungswertes abgebildet.
Telefonanlage
Die funktionsfähigen Telefonanschlüsse z.B. Haupt- und Nebenanlagen wurden mit 40 % des Wiederbeschaffungswertes abgebildet.
Funkgeräte und Meldeempfänger
Im Bereich der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sind verschiedene Funkgeräte und Meldeempfänger im Einsatz. Die funktionsfähigen Geräte wurden
ermittelt und mit 40 % des Wiederbeschaffungswertes bewertet.
Technische Ausstattung der Feuerwehrfahrzeuge
Die technische Ausstattung der Feuerwehrfahrzeuge wird laufend ersetzt und
befindet sich entweder auf den Feuerwehrfahrzeugen oder in der Reinigung
bzw. Pflege. Die funktionsfähigen Ausstattungsgegenstände wurden mit 40 %
des Wiederbeschaffungswertes in Ansatz gebracht.
Atemschutz- und Chemieschutzgegenstände
Zu den Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes
gehören Atemschutz- und Chemieschutzgegenstände, die bei bestimmten
Einsätzen zu nutzen sind. Die funktionsfähigen Ausrüstungsgegenstände wurden mit den Wiederbeschaffungskosten in Höhe von 40 % berücksichtigt.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
Netzwerkschränke
Die EDV-Ausstattung und Verbindungseinrichtungen der Ämter und Einrichtungen werden in Netzwerkschränken untergebracht. Die Bewertung erfolgte in
Höhe der Wiederbeschaffungskosten mit 40 %.
Straßenbeleuchtung:
Für das Anlagevermögen der Straßenbeleuchtung (Erdkabel, Schaltschränke,
Verteilerkästen, Stahlmasten und Beleuchtungskörper) wurde ein Festwert
gebildet. Die Anzahl der Leuchtkörper (rd. 28.000) und der Masten (rd. 21.000)
ist sehr hoch und eine Einzelbewertung jedes einzelnen Vermögensgegenstandes würde nur mit unangemessen hohem Verwaltungsaufwand zu realisieren sein. Die Bewertung erfolgte in Höhe der Wiederbeschaffungskosten mit 40
%.
Schutzbekleidung Feuerwehr
Die Feuerwehr stellt den Einsatzkräften Schutzbekleidung zur Verfügung. Die
funktionsfähige Bekleidung (Jacken und Hosen etc.) wurde mit 40 % der
Wiederbeschaffungskosten in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt.
Bänke und Papierkörbe
Die Bänke (rd. 1.200) und Papierkörbe (rd. 800) im gesamten Stadtgebiet wurden nach Typ / Modell unterschieden und mit 40 % der Wiederbeschaffungskosten bewertet.
Spielgeräte
Die Spielgeräte werden laufend überprüft und die Überprüfung protokolliert. Mit
Hilfe dieser Listen wurden die insgesamt rd. 400 Spielgeräte sowie der Sand
wertmäßig in Kategorien unterteilt und anschließend bewertet.
Lediglich für die Spielgeräte ab Anschaffungs- und Herstellungskosten von
über 10.000 EUR erfolgte eine Einzelbewertung. Die Spielgeräte sind bei den
technischen Anlagen bilanziert.
Tore
Die Fußball- und Handballtore auf den Sportplätzen wurden mit 40 % der
Wiederbeschaffungskosten bewertet.
Parkscheinautomaten
Für die rd. 110 Parkscheinautomaten erfolgte ein Ansatz in Höhe von 40 % der
Wiederbeschaffungskosten.
Weitere Erläuterungen zu den Festwerten: Siehe Bilanzposition AKTIVA 1.2.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
1.2.8
geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
67.266.732,16 EUR
Geleistete Anzahlungen beinhalten die geldlichen Vorleistungen auf noch
schwebende Geschäfte bzw. auf noch zu erhaltende Sachanlagen.
Unter Anlagen im Bau sind die Auszahlungen zu aktivieren, die für bis zum
Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellte Investitionen in Sachanlagen angefallen sind.
Da die Abgrenzung zwischen „geleisteten Anzahlungen“ für Sachanlagen und
geleistete Zahlungen für „Anlagen in Bau“ im Einzelfall schwierig sein kann,
wurde auf diese Unterscheidung verzichtet. Alle Zahlungen dieser Art wurden
als Zahlungen für „Anlagen in Bau“ aktiviert, so z. B. auch für Löschfahrzeuge
der Feuerwehr.
1.3
Finanzanlagen
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.731.536,86 EUR
Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune beteiligt ist
und die im Gesamtabschluss voll zu konsolidieren sind. Dies ist i. d. R. der Fall,
wenn die Kommune einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser ist anzunehmen, wenn die Kommune mehr als 50 % der Stimmrechte ausübt oder er
aus anderen Gründen (z. B. durch Vertrag) vorliegt. Eigengesellschaften, die
dadurch gekennzeichnet sind, dass die Kommune alleinige Gesellschafterin
des Unternehmens ist (Beteiligungsquote von 100 v. H.) sind regelmäßig verbundene Unternehmen. Eigenbetriebe sind hingegen Sondervermögen. Die
Anteile an verbundenen Unternehmen sind i. d. R. als Beteiligungen der Stadt
in der Bilanz des Eigenbetriebs Beteiligungen (EBK) aufgeführt. Nur die Theater AöR ist nicht im Eigenbetrieb Beteiligungen und somit hier zu bilanzieren.
Als Wert kann nach § 55 Abs. 3 GemHVO-Doppik das anteilige Eigenkapital
angesetzt werden. Es beträgt zum 31.07.2008: 1.731.536,86 EUR.
1.3.2
Beteiligungen
0,00 EUR
Nach § 271 Abs. 1 HGB sind Beteiligungen
•
•
•
•
Anteile und Eigentumsrechte an anderen juristischen Personen (i. d. R.
Unternehmen),
die dazu bestimmt sind, dem eigenen Tätigkeitsinteresse zu dienen,
sofern dieser Anteilsbesitz auf Dauer angelegt ist
und es ermöglicht Einfluss im Interesse des Unternehmens auszuüben. Letzteres ist der Fall, wenn die Anteile dazu bestimmt sind, dem
Verwaltungsbetrieb der Kommune zu dienen.
Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder
nicht. Als Beteiligung gilt im Zweifel ein Kapitalanteil von mehr als 20 %. Besteht eine Beteiligungsquote von mindestens 20 % kann regelmäßig ein maßgeblicher Einfluss angenommen werden. Beteiligungen mit einem Anteil zwischen 20% und 50% werden im Eigenbetrieb Beteiligungen gehalten. Nur der
Zweckverband „Entwicklungsgemeinschaft Altenholz-Dänischenhagen-Kiel“ ist
ein Zweckverband nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und
ohne Bilanzwert bei der LH Kiel nach § 55 Abs. 3 Satz 2 GemHVO-Doppik im
Anhang aufzuführen.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
1.3.3
Sondervermögen
74.021.784,87 EUR
Nach § 96 ff. GO-SH gehören zum Sondervermögen der Gemeinde
•
•
•
nichtrechtsfähige örtlichen Stiftungen,
wirtschaftliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und
öffentliche Einrichtungen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften
Sonderrechnungen geführt werden.
Die in § 96 GO-SH genannten rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen
sind Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, bei denen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Verfügung von Todes wegen Vermögensgegenstände der Kommune zugewendet werden mit der Auflage, sie für einen
bestimmten Zweck zu verwenden. In der Praxis wird das Vermögen in der Regel in mündelsicheren Wertpapieren angelegt und die Erträge für den Stiftungszweck verwandt. Nachlässe und Vermächtnisse sind wie rechtlich unselbstständige örtliche Stiftungen zu behandeln, sofern ein nachhaltiger Zweck
zu verfolgen ist.
Für nachfolgend genannte nichtrechtsfähige örtliche Stiftungen, Nachlässe und
Vermächtnisse sind folgende Finanzanlagen vorhanden:
Stiftung Familie Dr. Hessenmüller
Walter-Breitenstein-Stiftung
Vermächtnis des Rentners Heinrich
Wilhelm Kruse
Vermächtnis der Lehrerin i. R. Lita
Rakutz
Zusammengelegte Stiftungen
„Vermächtnis des Kaufmanns
Theodor Will u. a. „
Legat Anna von Pogwisch
Stiftung zur Unterstützung von Bürgern
Stiftung zur Förderung der Wohlfahrtspflege
Stiftung zur Förderung der Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde
Erbschaft L. Schmidt
Weihnachtliches Turmblasen
Summe:
616.435,83 EUR
0,00 EUR
55.045,52 EUR
10.637,35 EUR
32.080,28 EUR
0,00 EUR
853,00 EUR
41.000,00 EUR
15.706,29 EUR
0,00 EUR
16.449,75 EUR
788.208,02 EUR
Für Treuhandvermögen, die von der Stadt verwaltet werden, werden jeweils
entsprechende Sonderposten abgesetzt, siehe Bilanzposition PASSIVA 2.5.
Zu den wirtschaftlichen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und
öffentliche Einrichtungen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden, zählen insbesondere die Eigenbetriebe.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
Nach § 55 Abs. 3 GemHVO-Doppik kann als Wert das anteilige Eigenkapital
angesetzt werden. Zudem sind Beiträge zu einem gesetzlichen und freiwilligen
Klärschlammfonds geleistet worden. Über den Klärschlammfonds sollten
Schäden ersetzt werden, die durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm an Personen und Sachen entstehen. Ab 01.01.1999 löste der gesetzliche den freiwilligen Klärschlammfonds ab. Der gesetzliche Klärschlammfonds
ist gemäß § 1 Abs. 1 Klärschlamm-Entschädigungsverordnung ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes und deshalb nicht bei der Stadt zu bilanzieren.
1.3.4
Eigenbetrieb Beteiligungen
Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
Eigenbetrieb Kieler Sportboothäfen
Verwaltungsbetrieb Maritimes
Science Center Schleswig-Holstein
65.462.961,26 EUR
1.553.751,89 EUR
3.649.784,89 EUR
2.131.969,41 EUR
Freiwilliger Klärschlammfonds
Gesetzlicher Klärschlammfonds
Summe:
435.109,40 EUR
0,00 EUR
73.233.576,85 EUR
Ausleihungen
Unter Ausleihungen werden ausschließlich Forderungen verstanden, welche
gegen Hingabe von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen sollen. Beispiele sind Hypotheken, Grund- und Rentenschulden,
Genossenschaftsanteile sowie langfristige Darlehen. Zu den Ausleihungen
gehören auch partiarische Darlehen sowie stille Beteiligungen, soweit diese am
Verlust nicht teilnehmen. Nicht zu den Ausleihungen gehören Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, selbst dann, wenn diese langfristig sind.
1.3.4.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen
8.657.269,89 EUR
Der Stand der vergebenen Darlehen an verbundene Unternehmen (Städtisches Krankenhaus, Theater Kiel, ZTS) beträgt zum 01.01.2009: 8.657.269,89
EUR
1.3.4.2 sonstige Ausleihungen
34.911.779,08 EUR
Kommunaldarlehen zur Förderung
der Wohnraumversorgung
Pockenstation Itzehoe-Edendorf
Genossenschaftsanteile an der
Kieler Volksbank
Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände, Geschäftsanteile
Summe:
34.875.784,42 EUR
35.394,66 EUR
600,00 EUR
0,00 EUR
34.911.779,08 EUR
In der Vermögensübersicht zur Haushaltsrechnung 2007 war ein Betrag von
4.513,29 EUR für den Ankauf von Geschäftsanteilen am Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände ausgewiesen. Dieser Betrag
stammte aus früherer Zeit und wurde stets fortgeschrieben. Der Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände teilte auf Anfrage mit,
dass an dem Verband keine Geschäftsanteile gehalten werden.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGDer Verband wurde 1911 gegründet. Die Gründungsmitglieder zahlten damals
einen Anteil zum Gründungskapital. Diese Beträge wurden lt. Satzung nach 10
Jahren wieder an die Gründungsmitglieder erstattet.
Beteiligungen unter 20% führt der Eigenbetrieb Beteiligungen, so dass hier
kein Ausweis erfolgt.
1.3.5
Wertpapiere des Anlagevermögens
Dem Anlagevermögen zuzurechnende Wertpapiere, die nicht zu den Anteilen
an verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen gehören, sind unter diesem
Posten auszuweisen. Hierunter fallen übertragbare Inhaber- und Orderpapiere,
die der längerfristigen Kapitalanlage dienen. Im Einzelnen sind unter dem Posten auszuweisen:
•
•
•
•
Festverzinsliche Kapitalmarktpapiere (z. B. Industrie- oder Bankobligationen einschließlich Zero-Bonds, öffentliche Anleihen, Schatzanweisungen, Pfandbriefe, Wandelschuldverschreibungen)
Kapitalmarktpapiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen (z. B. Aktien,
Gewinnschuldverschreibungen, Investmentanteile, Anteile an Immobilienfonds)
Wertpapierähnliche Rechte, die im Wertpapiergeschäft der Banken wie
Effekten gehandelt werden und sammelverwahrungsfähig sind (z. B.
Bundesschatzbriefe)
Finanzderivate (z.B. Zinsswaps): Hierbei handelt es sich grundsätzlich
um Absicherungsgeschäfte für variabel verzinsliche Darlehen. Der
Zinsswap ist eine Art Tauschgeschäft, das bewirkt, dass aus den variabel verzinslichen Darlehen Festsatzkredite werden. Dies dient der
Planungssicherheit und der Vermeidung eines Zinsänderungsrisikos.
Bilanztechnisch bilden variables Darlehen und der dazugehörige
Zinsswap eine Bewertungseinheit, sogenanntes Hedge Accounting.
Die Stadt verfügt über Zinsswaps. Die Bank gibt den Barwert der Zinsswaps
mit -7.570.832,02 EUR an. Ein Verlust der entstehen würde, wenn zum
31.12.2008 der Verkauf erfolgen würde. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Eine Korrektur ist nur erforderlich, wenn es zu einer dauernden Wertminderung des Anlagevermögens führt.
Das ist hier nicht der Fall, da bei regulärem Verlauf der Verlust nicht realisiert
wird.
Die Versorgungsrücklage (siehe Bilanzposition PASSIVA 3.1) ist in einem
KRN-Fonds angelegt. Die LH Kiel verfügt über 27.060 Anteile mit einem Ankaufswert in Höhe von 3.300.864,35 EUR.
2
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
Als Vorräte werden alle auf Lager oder in Arbeit befindliche Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens erfasst, die für die Leistungserstellung oder als
Erzeugnisse, Leistungen oder Waren für die Veräußerung vorgesehen sind.
Nach § 48 Abs. 1 GemHVO-Doppik gliedern sich die Vorräte in Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Waren, geleistete Anzahlungen und sonstige Vorräte.
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3.300.864,35 EUR
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
2.1.1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
284.814,68 EUR
Rohstoffe gehen unmittelbar in das Erzeugnis ein und bilden dessen Hauptbestandteil, Hilfsstoffe gehen ebenfalls in das Fertigerzeugnis ein, bilden jedoch
nur einen untergeordneten Bestandteil. Folgende Werte wurden ermittelt:
Rohstoffe
Hilfsstoffe
Summe:
2.1.2
201.905,45 EUR
82.909,23 EUR
284.814,68 EUR
Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen
0,00 EUR
Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen sind Bestandteile des Vorratsvermögens, die noch nicht verkaufsfähig sind, bei denen aber für die Verwaltung bereits Aufwendungen entstanden sind. Als unfertige Erzeugnisse sind
also alle Vorräte zu aktivieren, die einerseits wegen einer bereits begonnenen
oder durchgeführten Bearbeitung nicht mehr als Roh-Hilfs-Betriebsstoffe (RHB)
anzusehen sind, andererseits aber auch noch nicht versandfertig sind oder
zum Verkauf bereitstehen. Bei einem Dienstleistungsunternehmen werden sie
als unfertige Leistungen bezeichnet. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen
sind bei der LH Kiel nicht vorhanden.
2.1.3
Fertige Erzeugnisse und Waren
27.195,90 EUR
Fertige Erzeugnisse sind Vorräte, deren Herstellung abgeschlossen ist und die
somit verkaufs- und versandfertig sind (z. B. Broschüren). Zu den Waren gehören Artikel, die von Dritten bezogen wurden und veräußert werden.
In der Beschaffungsstelle der Immobilienwirtschaft existiert ein Lager für häufig
umgeschlagene Artikel aus den Bereichen Büro- und Reinigungsmaterialien.
Der Lagerwert der Beschaffungsstelle beträgt 16.459,90 EUR und wurde mit
Hilfe der Lagerbuchhaltung zum 01.01.2009 ermittelt.
Im Stadtvermessungsamt befindet sich die Plankammer; der Wert der Stadtpläne etc. wurde i.H.v. 10.736,00 EUR ermittelt.
2.1.4
Geleistete Anzahlungen und sonstige Vorräte
Hierunter werden Zahlungen der Kommune an Dritte aufgrund abgeschlossener Lieferungs- und Leistungsverträge bilanziert, für welche die Lieferung und
Leistung noch aussteht.
Geleistete Anzahlungen und sonstige Vorräte sind zum 01.01.2009 nicht vorhanden.
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen sind Ansprüche aufgrund eines Schuldverhältnisses an natürliche
oder juristische Personen auf Übertragung von Geld, Gütern oder Dienstleistungen.
Sowohl Forderungen als auch sonstige Vermögensgegenstände sind entsprechend ihrer Laufzeit dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Als
Umlaufvermögen sind nicht dauerhafte Forderungen (Laufzeit < 1Jahr) auszuweisen; mittel- bis langfristige Forderungen (ab 1 bis 5 Jahren bzw. > 5 Jahren) dagegen i. d. R. im Anlagevermögen.
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0,00 EUR
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
Sonderfall Sozialhilfedarlehen (Darlehen nach den Sozialgesetzbüchern):
Gemäß den Erläuterungen zu § 45 der GemHVO-Doppik werden Sozialhilfedarlehen in den Ländern mehrheitlich als Aufwand angesehen und bei Rückzahlung entsprechend als Ertrag. Die Praxis habe gezeigt, dass ein hoher Anteil der Darlehen nach dem SGB nicht zurückgezahlt wird. In SchleswigHolstein sind solche Darlehen daher als Sofort-Aufwand zu veranschlagen.
Entsprechend werden im Bereich der sozialen Leistungen gewährte Darlehen
zu Eröffnungs- wie auch zu Folgebilanzen nicht als Forderungen sondern sofort als Aufwand gebucht.
Forderungen aus auftragsverwalteten Drittansprüchen (z. B. Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Beistandschaften) wurden nicht bilanziert, da es sich hier
nicht um stadteigene Forderungen handelt.
Sonstige Vermögensgegenstände dienen als bilanzielle Auffangposition für alle
Gegenstände, die keiner anderen Bilanzposition zuzuordnen sind (z. B. Steuererstattungs-, Schadenersatzansprüche, Vorschüsse, offene Zahlungen / Gutschriften an/durch Dritte).
Nicht bereits am 31.12.2008 in Form kameraler Kasseneinnahmereste erfasste
und auf den 01.01.2009 übertragene Forderungen bzw. sonstige Vermögensgegenstände wurden im Wege einer stadtweiten Nacherhebung abgefragt und
nacherfasst.
Wertansätze
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihrem Nennwert anzusetzen. Bei zweifelhafter Werthaltigkeit oder konkret eingetretenen Wertverlusten sind aufgrund des Vorsichtsprinzips gem. § 39 (1) Nr.
3 GemHVO-Doppik zwingend Wertkorrekturen vorzunehmen.
Am 01.01.2009 erlassene oder niedergeschlagene Forderungen wurden abgeschrieben. Konkrete (Erlass) oder voraussichtlich uneinbringliche (Niederschlagung) Forderungen wurden insoweit berücksichtigt.
Zusammen mit den kameralen Kasseneinnahmeresten (KER) wurde auch die
kamerale Wertberichtigung zweifelhafter Einnahmereste im Bereich der Gewerbesteuer übernommen. Diese Forderungen werden somit entsprechend
ihres kameralen Wertansatzes zum 31.12.2008 um 14 Mio. EUR wertgemindert auf den Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2009 übertragen.
Die Übernahme der KER, wie auch deren Wertberichtigung auf den 01.01.,
beruht auf den sowohl doppisch wie kameral gegenüber Prüfungsämtern zu
belegenden Rechnungsbeträgen (GO zu § 95n doppisch, zu § 94 kameral).
Zweifelhafte Rechnungsbeträge waren bereits kameral pauschal wertbereinigungspflichtig, soweit die Gemeindegröße keine Einzelfallbetrachtungen im
Wege vorläufiger Niederschlagungen zuließ.
Dementsprechend erfolgte zum 31.12.2008 die pauschale KER-Wertkorrektur
der erwarteten Gewerbesteuer-Forderungsausfälle (KER > 3 TEUR) von 14
Mio. EUR aufgrund einer Wertermittlung seitens der Vollstreckungsstelle der
Stadtkasse. Details sowie genaue Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den
weiteren Erläuterungen zur Erst- und Folgebewertung von Forderungen.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
2.2.1
öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen
13.135.048,40 EUR
Neben Forderungen aus Transfererträgen (=Ersatz sozialer Leistungen) sind
auch Forderungen aus Erstattungen für Kosten der Sozialhilfe nach SGB II und
XII gegenüber dem Sozialhilfeträger oder anderen Kommunen auszuweisen.
Forderungen aus Transfererträgen liegt das Subsidiaritätsprinzip zugrunde. Die
Kommune tritt in Vorleistung für den Unterhaltsverpflichteten. Anschließend
werden diese Leistungen gegenüber dem Unterhaltspflichtigen als Forderungen des kommunalen Sozialhilfeträgers geltend gemacht.
Weiterhin werden zu 2.2.1 auch Forderungen aus Verwaltungsgebühren, aus
Benutzungsgebühren u. ä. Entgelten, aus zweckgebundenen Abgaben sowie
aus sog. allgemeinen Zulagen (vom Bund o.a. Gemeinden) gezeigt.
2.2.2
sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
9.230.108,25 EUR
Diese Bilanzposition umfasst Forderungen aus Steuern u. ä. Abgaben wie
Realsteuern, Anteile an Gemeinschaftssteuern, sonstige Gemeindesteuern,
steuerähnliche Erträge (Bußgelder, Verspätungs-, Säumniszuschläge) oder
Konzessionsabgaben. Es werden auch Forderungen aus endgültig gewährten
Zuwendungen und allgemeinen Umlagen aus Mitteln der EU, dem Bund, dem
Land
und
anderer
Gemeinden
ausgewiesen
(Schlüssel-,
Fehlbetragszuweisungen, sonstige allgemeine Zuweisungen, Zuwendungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke).
2.2.3
privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen
5.063.796,27 EUR
Aufgezeigt werden Forderungen aus Mieten und Pachten, aus dem Verkauf
von Anlagevermögen u. ä., sonstige privatrechtliche Entgelte (z.B. aus Kindertageseinrichtungen), Erträge aus Kostenerstattungen und -umlagen.
2.2.4.
Sonstige privatrechtliche Forderungen
3.754.277,59 EUR
Diese Position betrifft generell Forderungen aus sämtlichen umsatzsteuerpflichtigen städtischen Leistungen, aus Veräußerungen von Anlage- und Umlaufvermögen sowie aus Zinserträgen. Hierunter wurden auch Steuererstattungsansprüche der LH Kiel in Höhe von 41.995,64 EUR erfasst. Diese Ansprüche hätten jedoch unter der Bilanzposition sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen werden müssen. Die Korrektur erfolgt zum Jahresabschluss 2009.
2.2.5
sonstige Vermögensgegenstände
59.455,89 EUR
Siehe allgemeine Erläuterung zur Position 2.2 sowie nachstehende Erläuterungen zur Erfassung einzelner Vermögenspositionen in der Eröffnungsbilanz.
Der Bilanzwert betrifft die aufgrund geleisteter offener Zahlungen bzw. empfangener offener Gutschriften im Bereich Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen (Bilanzposition PASSIVA 4.5) sowie Transferverbindlichkeiten
(Bilanzposition PASSIVA 4.6) bestehenden Ansprüche der LH Kiel.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
0,00 EUR
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens unterscheiden sich von denen des
Anlagevermögens lediglich durch die andere Zwecksetzung. Wertpapiere des
Umlaufvermögens sind dazu bestimmt, kürzer als 12 Monate bei der Landeshauptstadt Kiel zu bleiben. Unter diesem Posten sind z. B. Inhaberschuldverschreibungen oder Oderpapiere auszuweisen, wenn sie nicht länger als 12
Monate bei der Landeshauptstadt Kiel verbleiben sollen. Die LH Kiel hat derzeit
keine Wertpapiere des Umlaufvermögens in ihrem Bestand.
2.4
liquide Mittel
80.964.672,11 EUR
Zu den liquiden Mitteln gehören die Kassenbestände der Haupt- und Nebenkassen, Schecks, Bundesbank- und Postgiroguthaben, sowie Guthaben bei
Kreditinstituten.
Zu den Kassenbeständen zählen die Zahlungsmittel der Hauptkasse, der Zahlstellen, der Automaten und Schecks. Die Kassenbestände sind durch Tagesabschlüsse belegt. Als Schecks sind Inhaber- und Orderschecks, Bar- und
Verrechnungsschecks etc. zu erfassen. Hierzu zählen nach Art. 28 Abs. 2
SchG auch die auf einen Zeitpunkt nach dem Abschlussstichtag vordatierten
Schecks, da sie am Tag der Vorlage fällig sind. Die Scheckerfassung erfolgt
zum Bilanzstichtag durch die Hauptkasse.
Der Zahlungsverkehr wird über die Barkassen sowie über die Bankkonten der
LH Kiel abgewickelt. Positive Bestände bei den Banken und Kreditinstituten
werden auf der Aktivseite der Bilanz beim Umlaufvermögen unter Liquide Mittel
abgebildet, wenn die Laufzeit der Gelder bis zu einem Jahr beträgt. Der Wert
ist auf den Kontoauszügen abgebildet oder wird durch Zählen von Banknoten
und Münzen ermittelt. Zu den verfügbaren Finanzmitteln zählen auch ausländische Währungen.
Zu den Guthaben bei Kreditinstituten, Postbank, der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank zählen täglich fällige Gelder mit einer Laufzeit von bis
zu einem Jahr (z. B. Festgelder). Die einzelnen Kontostände sind durch Kontoauszug oder Bankbestätigung abgesichert.
Der Stand der liquiden Mittel beträgt zum 01.01.2009 80.964.672,11 EUR.
3
Aktive Rechnungsabgrenzung
136.700.719,28 EUR
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfüllen zwei Funktionen. Zum einen lassen sich bereits getätigte Auszahlungen mit Aufwendungen in späteren
Rechnungsperioden verknüpfen, denen die Aufwendungen zuzuordnen sind.
Zum anderen sind hierunter geleistete Zuweisungen und Zuschüsse zu aktivieren und über einen bestimmten Zeitraum gleichmäßig ergebniswirksam zu
verteilen.
ARAP zur Abgrenzung der Rechnungsperioden
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) wurden vor dem
01.01.2009 geleistete Auszahlungen erfasst, die ganz oder teilweise den folgenden (Haushalts-)Jahren zuzurechnen sind.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGARAP wurden u.a. für
•
•
•
Mietvorauszahlungen
Geleistete Zuwendungen und
Sozialhilfevorauszahlungen
gebildet.
Auch die Beamtenbezüge für den Januar 2009 sind in den ARAP eingeflossen.
Aufgrund der Finanzsoftwareumstellung wurden alle Geschäftsvorfälle bzw.
Rechnungen mit Fälligkeit bis zum 05. Januar 2009 schon im Dezember 2008
im neuen Finanzverfahren new system kommunal der Firma Infoma zentral
erfasst, verbucht und somit aus Vereinfachungsgründen als ARAP behandelt.
Die bisher per „Dauerauszahlungsanordnungen“ gefertigten Soll-Stellungen mit
Fälligkeiten ab Februar 2009 wurden ab Januar 2009 in new system kommunal
über die Einzelbelegerfassung von den Sammelstellen erfasst und zentral verbucht.
Es wird ein Wert ausgewiesen in Höhe von 18.180.284,26 EUR.
ARAP für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse
Nach § 40 Abs. 7 Satz 2 GemHVO-Doppik sind geleistete Zuweisungen und
Zuschüssen für die Anschaffung und Herstellung von Vermögensgegenständen als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren.
Die Wertermittlung für die Eröffnungsbilanz wurde aus dem kameralen Buchungsstoff abgeleitet. Der korrekte Ausweis dieser Bilanzposition setzt eine
umfassende Auswertung der letzten 25 Jahre voraus. Die erfassten geleisteten
Zuweisungen und Zuschüsse wurden produktscharf nach ihrem Rechnungsergebnis, in Summe pro Jahr, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der
Anlagenbuchhaltung angelegt. Diese Anlagen haben Bestand und werden
nicht korrigiert.
Es wurde eine durchschnittliche Vertragslaufzeit bzw. Nutzungsdauer von
längstens 25 Jahren angesetzt. Die aktivierten Zuschüsse und Zuweisungen
sind jährlich entsprechend dieser Frist aufzulösen.
Wurden geleistete Zuweisungen und Zuschüsse im Bereich der Straßen erfasst, wurden diese Werte der vergangenen 25 Jahre auf 35 Jahre pauschal
hochgerechnet. Dadurch wird einer Auflösung der Zuweisungen und Zuschüsse über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entsprochen und eine Bebzw. Entlastung der Ergebnisrechnung vermieden. Bei der Berechnung ist es
zu einem Fehler gekommen, der zum Teil in der Eröffnungsbilanz korrigiert
wurde, aber auch in der Jahresrechnung 2009 noch zu korrigieren ist.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden geleistete Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt“ in Höhe von
9.717.284,26 erfasst. Siehe hierzu Anlage B.
Es wird ein Wert ausgewiesen in Höhe von 118.520.435,02 EUR.
Seite 38 von 132
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
PASSIVA
1
Eigenkapital
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Summe der Allgemeinen Rücklage, der
Sonderrücklage, der Ergebnisrücklage, eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages und des Jahresüberschusses oder des Jahresfehlbetrages. Es
stellt eine Residualgröße (Restgröße) dar und ergibt sich der Höhe nach aus
den Vermögenswerten abzüglich der Schulden.
1.1
Allgemeine Rücklage
368.020.405,25 EUR
Die allgemeine Rücklage bestimmt sich aus der Differenz zwischen Aktiva und
Passiva und beträgt 368.020.405,25 EUR
1.2
Sonderrücklage
34.326.756,36 EUR
Als Sonderrücklage sind nach § 25 GemHVO-Doppik
−
Zuweisungen, die die Gemeinde für die Anschaffung oder Herstellung
von Vermögensgegenständen erhalten hat und nicht aufgelöst werden
sollen (z. B. Sonderbedarfszuweisungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds) und
−
die von Bauherrinnen und Bauherren anstatt der Herstellung von Stellplätzen geleisteten Mittel
zu erfassen.
Sonderbedarfszuweisungen, die die Gemeinde für eigene Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds erhält,
dienen dem Ersatz von Eigenmitteln und sind deshalb nicht aufzulösen.
Sobald die Mittel der Sonderrücklage zweckentsprechend verwendet worden
sind, sind die Mittel in die Allgemeine Rücklage umzubuchen. Die Umbuchung
erfolgt bei Inbetriebnahme der Investition.
Der Anteil der Sonderbedarfszuweisungen an der Sonderrücklage betrug zum
01.01.2009 5.018.200,49 EUR.
Soweit für Zuweisungen und Zuschüsse nach § 40 Abs. 5 Satz 2 GemHVODoppik keine Zustimmung zur Auflösung vorliegt, sind diese als Sonderrücklagen auszuweisen (siehe auch § 25 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik). Diese Zustimmung liegt für alle Einrichtungen, die sich zu mehr als 10% aus Entgelten
finanzieren nicht vor. Somit sind auch die Zuweisungen und Zuschüsse für
kostenrechnende Einrichtungen als Sonderrücklage zu erfassen. Auch diese
Sonderrücklagen werden nach Beendigung der Maßnahme in die allgemeine
Rücklage umgebucht.
Der Anteil der Zuweisungen und Zuschüsse für kostenrechnende Einrichtungen an der Sonderrücklage betrug zum 01.01.2009 29.306.101,67 EUR.
Nach der Landesbauordnung kann die Baurechtsbehörde gegenüber den Bauherrn die Zahlung eines Stellplatzablösebetrages festsetzen, wenn für das
Bauvorhaben die notwendigen Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter
Seite 39 von 132
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGgroßen Schwierigkeiten hergestellt werden können. Die Einnahmen aus den
Stellplatzablösebeiträgen sind für die Herstellung, Modernisierung und Instandhaltung öffentlicher Parkierungseinrichtungen zu verwenden. Sobald die
von Bauherrinnen und Bauherren anstatt der Herstellung von Stellplätzen geleisteten Mittel zweckentsprechend verwendet wurden, sind diese Mittel in die
Allgemeine Rücklage umzubuchen. Zum Nachweis der zweckentsprechenden
Verwendung erfolgt bei der Investitionsmaßnahme die Bildung eines Sonderpostens. Dieser Anteil an der Sonderrücklage belief sich zum 01.01.2009 auf
2.454,20 EUR.
1.3
Ergebnisrücklage
55.203.060,79 EUR
In der Eröffnungsbilanz ist nach § 54 Abs. 3 GemHVO-Doppik die Ergebnisrücklage in Höhe von 15 % der allgemeinen Rücklage anzusetzen. Zur Berechnung der Ergebnisrücklage sind vom Eigenkapital die Sonderrücklagen
und der Jahresfehlbetrag abzusetzen. Das so verminderte Eigenkapital beträgt
115% der allgemeinen Rücklage. Daraus folgt:
Vermindertes Eigenkapital x 15/115= Ergebnisrücklage
Eigenkapital inkl. Sonderrücklagen
und Jahresfehlbetrag
Sonderrücklagen
Jahresfehlbetrag
Vermindertes Eigenkapital:
x 15 / 115=
1.4
456.716.497,21 EUR
-34.326.756,36 EUR
833.725,19 EUR
423.223.466,04 EUR
55.203.060,79 EUR
Vorgetragener Jahresfehlbetrag
0,00 EUR
Jahresfehlbeträge mindern das Eigenkapital. Sie sind nach § 26 GemHVODoppik vorzutragen, soweit sie nicht durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden können. Jahresüberschüsse sind primär zum
Ausgleich vorgetragener Jahresfehlbeträge zu verwenden. Soweit ein vorgetragener Jahresfehlbetrag nicht durch Jahresüberschüsse ausgeglichen werden kann, darf er nach fünf Jahren zu Lasten der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. Mangels vorgetragener Jahresfehlbeträge ist der Ansatz 0.
1.5
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Nach § 54 Abs. 4 GemHVO-Doppik sind in der Eröffnungsbilanz Fehlbeträge
aus Vorjahren unter der Bilanzposition 1.5 Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag
auszuweisen. Der letzte kamerale Haushalt 2008 war ausgeglichen. Aus 2007
stammt ein Fehlbetrag in Höhe von 3.343.663,26 EUR. Die in der letzten
kameralen Jahresrechnung ausgewiesenen Beträge für Haushaltsausgabereste in Höhe von 2.509.938,07 EUR im Verwaltungshaushalt sind, soweit diese
nicht als Verbindlichkeit in der Eröffnungsbilanz auszuweisen sind, von dem
nach Satz 1 unter der Bilanzposition Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag auszuweisenden Betrag abzusetzen.
Der unter der Bilanzposition Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auszuweisende Betrag ist darüber hinaus um die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu reduzieren, die für bereits geleistete Auszahlungen im
kameralen Haushalt des Vorjahres gebildet worden sind. Diese ARAPs werden
nicht berücksichtigt, siehe hierzu die Erläuterungen zur Bilanzposition AKTIVA
3.
Seite 40 von 132
-833.725,19 EUR
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGInsoweit ergibt sich folgender Betrag:
Fehlbetrag 2007:
Haushaltsreste VWH 2008:
Ergebnis:
2.
Sonderposten
2.1
für aufzulösende Zuschüsse
-3.343.663,26 EUR
+2.509.938,07 EUR
- 833.725,19 EUR
6.750.781,24 EUR
Nach § 40 Abs. 5 GemHVO-Doppik sind erhaltene Zuschüsse und Zuweisungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen als
Sonderposten zu passivieren und entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände aufzulösen.
Die Wertermittlung wurde aus dem kameralen Buchungsstoff abgeleitet. Durch
die Angaben aus den Haushaltsrechnungen ist gewährleistet, dass die Passivierung der Zuschüsse und Zuweisungen in ihrer Höhe auf die tatsächlich empfangenen Beträge begrenzt ist.
Die erhaltenen Zuschüsse und Zuweisungen werden nach ihrem jährlichen
Rechnungsergebnis pauschal bzw. prozentual auf die Vermögensgegenstände
verteilt. Das heißt, es wird für den Vermögensgegenstand ein Sonderposten
als Unteranlage zur Hauptanlage angelegt. Sobald die Zuordnung zur Anlage
erfolgt ist, wird die Kostenstelle, der Kostenträger und die Restnutzungsdauer
von der jeweiligen Hauptanlage auf die Unteranlage übertragen. Diese pauschalen Sonderposten haben Bestand und werden nicht korrigiert.
Da die Auflösungsdauer im Gleichklang mit der Abschreibungsdauer der geförderten Vermögensgegenstände zu bemessen ist, sind die empfangenen Zuschüsse und Zuweisungen insbesondere für Vermögensgegenstände mit einer
deutlich längeren Nutzungsdauer (z. B. Straßenbaumaßnahmen - 35 Jahre)
auch weiter zurückliegend zu erfassen. Um der Auflösung der Zuschüsse und
Zuweisungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu entsprechen
und eine Be- bzw. Entlastung der Ergebnisrechnung zu vermeiden, wurden die
Werte der vergangenen 25 Jahre daher im Bereich der Straßen auf 35 Jahre
pauschal hochgerechnet.
Die Sonderposten der Stadtentwässerung wurden aus einem Vorverfahren
übernommen. Es handelt sich um aufzulösende Zuwendungen und Beiträge. In
der Vergangenheit wurden diese nicht aufgelöst. Es gab ein gesetzliches Wahlrecht und die Stadtentwässerung entschied sich, die Sonderposten bis zur
Einführung der Doppik nicht aufzulösen. Mit Einführung der Doppik sollen die
Sonderposten nun aufgelöst werden.
2.2
für aufzulösende Zuweisungen
217.837.491,97 EUR
Von den aufzulösenden Zuweisungen entfallen 97.116.813,99 EUR auf Zuweisungen vom Land sowie 120.720.677,98 EUR auf Zuweisungen vom Bund /
EU-Mittel und von anderen öffentlichen Bereichen.
Das unter den aufzulösenden Zuschüssen beschriebene Verfahren (Bilanzposition PASSIVA 2.1) wurde auch für die aufzulösenden Zuweisungen angewandt.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
2.3
für Beiträge
Erhobene Beiträge für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen sind nach § 40 Abs. 6 GemHVO-Doppik als Sonderposten zu passivieren. Beiträge, die die Gemeinde für Einrichtungen, die sich in der Regel zu
mehr als 10 % aus Entgelten finanzieren, erhoben hat, können entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder Leistungsmenge aufgelöst werden. Andere Beiträge sind entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände aufzulösen.
2.3.1
aufzulösende Beiträge
79.334.316,47 EUR
Beiträge werden als Sonderposten passiviert (§ 40 Abs. 6 Satz 1). Beiträge
nach § 40 Abs. 6 Satz 2, die aufgelöst werden, sowie Beiträge nach § 40 Abs.
6 Satz 3 werden als „aufzulösende Beiträge“ ausgewiesen.
Das unter den aufzulösenden Zuschüssen (Bilanzposition PASSIVA 2.1) beschriebene Verfahren wurde auch für die aufzulösenden Beiträge angewandt.
Es wird ein Wert ausgewiesen in Höhe von 79.334.316,47 EUR.
Darin enthalten sind Gebühreneinnahmen der Stadtentwässerung in Höhe von
3.840.000,00 EUR. Diese Gebühren setzen sich aus drei Teilbeträgen von je
1.280.000,00 € für die Jahre 2005 bis 2007 zusammen.
Dem Gebührenzahler ist dieser Betrag in voller Höhe gut zu schreiben. Eine
zusätzliche Verzinsung der Beträge erfolgt nicht. Die Auflösung der Beiträge
erfolgt über 25 Jahre, da dies der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht.
Daraus ergeben sich ertragswirksame Auflösungen v. jährlich 167.167,33 EUR.
2005 1.280.000,00 € RND 31.12.2008 22 Jahren = jährl. Ertrag 58.181,82 EUR
2006 1.280.000,00 € RND 31.12.2008 23 Jahren = jährl. Ertrag 55.652,17 EUR
2007 1.280.000,00 € RND 31.12.2008 24 Jahren = jährl. Ertrag 53.333,33 EUR
2.3.2
nicht aufzulösende Beiträge
0,00 EUR
Werden Beiträge nach § 40 Abs. 6 Satz 2 nicht aufgelöst, werden diese als
„nicht aufzulösende Beiträge“ ausgewiesen. Die LH Kiel hat keine nicht aufzulösenden Beiträge zu bilanzieren.
2.4
für Gebührenausgleich
0,00 EUR
Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes, die nach Kommunalabgabengesetz in den folgenden
drei Jahren ausgeglichen werden müssen, sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Die LH Kiel hat keine Gebührenausgleiche zu
bilanzieren.
2.5
für Treuhandvermögen
3.874.635,53 EUR
Für Treuhandvermögen, die von der LH Kiel verwaltet werden, sind nach § 50
Abs. 2 GemHVO-Doppik jeweils entsprechende Sonderposten anzusetzen,
siehe auch Bilanzposition AKTIVA 1.3.3., da das Vermögen der treuhänderisch
verwalteten Sondervermögen nicht das Eigenkapital der LH Kiel mehren darf.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGDie Sonderposten geben das Kapital der Treuhandvermögen wieder.
Stiftung Familie Dr. Hessenmüller
Walter-Breitenstein-Stiftung
Vermächtnis des Rentners Heinrich
Wilhelm Kruse
Vermächtnis der Lehrerin i. R. Lita
Rakutz
Zusammengelegte Stiftungen
„Vermächtnis des Kaufmanns
Theodor Will u. a. „
Legat Anna von Pogwisch
Stiftung zur Unterstützung von Bürgern
Stiftung zur Förderung der Wohlfahrtspflege
Stiftung zur Förderung der Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde
Erbschaft L. Schmidt
Narkoseschadensfall C. W.
Weihnachtliches Turmblasen
Summe:
616.435,83 EUR
61.633,00 EUR
2.061.803,52 EUR
10.637,35 EUR
32.080,28 EUR
919,81 EUR
34.853,00 EUR
41.000,00 EUR
26.006,29 EUR
- 21.892,81 EUR
994.709,51 EUR
16.449,75 EUR
3.874.635,53 EUR
Differenzbeträge zur Bilanzposition AKTIVA 1.3.3 erklären sich dadurch, dass
das Kapital der Stiftungen zum Bilanzstichtag nicht ausschließlich in Finanzanlagen angelegt war. Beim Vermächtnis des Rentners Heinrich Wilhelm Kruse
ist die „Krusenkoppel“ im Anlagevermögen ausgewiesen. Die weiteren Differenzbeträge sind in den liquiden Mitteln enthalten.
Der Sonderposten zur Erbschaft L. Schmidt wurde mit einem falschen Vorzeichen gebucht. Es erfolgt eine Korrektur nach § 56 Abs. 2 GemHVO-Doppik
zum 31.12.2009.
2.6
für Grabdauerpflege
1.209.582,55 EUR
Bei der Grabdauerpflege werden Geldmittel von Bürgern abgebildet, die die LH
Kiel erhalten hat, um die Pflege von Grabstellen sicherzustellen.
2.7
für sonstige Sonderposten
7.564.000,79 EUR
Unter den sonstigen Sonderposten sind Schenkungen und Spenden sowie
weitere sonstige Sonderposten zu erfassen. Hierunter entfallen 514.378,73
EUR auf Zuweisungen und Zuschüsse aus Spenden. 7.049.622,06 EUR wurden als weitere sonstige Sonderposten erfasst.
3
Rückstellungen
3.1.1
Pensionsrückstellungen
361.231.337,00 EUR
Pensionsrückstellungen sind die bilanzielle Darstellung der Verpflichtung zur
Leistung zukünftig wahrscheinlich anfallender Pensionszahlungen und ähnlicher Versorgungsleistungen. Sie umfassen Pensionsverpflichtungen nach den
beamtenrechtlichen Vorschriften. Zu den Rückstellungen gehören bestehende
Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere folgende
Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGDie Berechnung des Barwertes erfolgt nach den Grundsätzen für die Bemessung von Pensionsrückstellungen durch die Versorgungsausgleichskasse
(VAK) vom 09.10.2009 (Anlage C). Die wesentlichen Parameter sind Zins,
Sterbetafel, Beginn der Dienstzeit, Alter zum Pensionsbeginn, das Endgehalt
und das Eintrittsalter in den Ruhestand. Als Pensionseintrittsalter wird grundsätzlich das 67 Lebensjahr berücksichtigt. Bei aktiven und verheirateten Versorgungsberechtigten wird das Sterbegeld berücksichtigt. Sonstige Einmalund Sonderzahlungen bleiben unberücksichtigt. Der Rechnungszins beträgt 5
%. Als Beginn der Dienstzeit wird für Beamtinnen und Beamte des mittleren
und gehobenen Dienstes das 19. Lebensjahr, für Beamtinnen und Beamte des
höheren Dienstes das vollendete 25 Lebensjahr angesetzt. Der von der VAK
ermittelte Barwert zum 01.01.2009 beträgt 330.888.831 EUR.
Auch für Beihilfeverpflichtungen sind Rückstellungen zu bilden. Der Barwert
der Ansprüche auf Beihilfen kann als prozentualer Anteil der Pensionsrückstellungen ermittelt werden. Der Prozentsatz wird errechnet aus dem Verhältnis
der Beihilfezahlungen für Versorgungsempfänger der letzten drei Jahre zu den
Zahlungen für Pensionen und beträgt 9,17 %. Die Beihilferückstellungen belaufen sich auf 30.342.506 EUR.
3.1.2
Versorgungsrücklage
3.007.732,26 EUR
Ab 1999 ist eine Versorgungsrücklage zu bilden (sogenannte „Kantherrücklage“). In den Jahren 1999 bis 2013 fallen die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen bei den Beamtinnen und Beamten um durchschnittlich 0,2
% geringer aus als entsprechende Tariferhöhungen bei den tariflich Beschäftigten. Bei der LH Kiel werden dafür Fondsanteile gekauft. Mit dem Verkauf von
Anteilen ab 2014 wird zur Entlastung der Pensionslasten der LH Kiel beigetragen. Die Versorgungsrücklage beträgt zum 01.01.2009: 3.007.732,26 EUR und
ist nach Mitteilung des Innenministeriums als Rückstellung auszuweisen.
3.2
Altersteilzeitrückstellung
12.511.900,00 EUR
Es existieren zwei Altersteilzeitmodelle. Das Teilzeitmodell sieht während der
gesamten Altersteilzeitperiode die Vereinbarung einer täglich reduzierten Arbeitszeit vor. Dort ergeben sich keine Freistellungszeiten, für die Rückstellungen zu bilden sind. Das Blockmodell besteht hingegen aus einer Beschäftigungsphase mit unverminderter Arbeitszeit und einer sich anschließenden
Phase der vollständigen Freistellung von der Arbeitspflicht.
Für die Freistellungsphase sind in der Arbeitszeitphase Rückstellungen zu
bilden. Zum Stichtag 01.01.2009 gab es insgesamt 315 laufende Altersteilzeiten. In 304 Fällen wurde das Blockmodell gewählt, davon befanden sich zum
Stichtag 206 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeitsphase, 98 in der
Freizeitphase. Lediglich in 11 Fällen wurde die Form der Teilzeit gewählt. Die
Altersteilzeit wird nach der vom Bundesministerium der Finanzen (Anlage D)
aufgezeigten Pauschalwertmethode berechnet. Die Barwertfaktoren berücksichtigen die biometrische Wahrscheinlichkeit des Ausscheidens und die Abzinsung. Grundlage bilden die Lohn- und Gehaltsdaten der Personalkostenplanung. Die Sonderzuwendungen werden dabei nicht berücksichtigt.
3.3
Rückstellung für später entstehende Kosten
Rückstellungen für später entstehende Kosten der Abwasserbeseitigung und
Abfallentsorgung finden ihre Grundlage in § 31 Landeswassergesetz und § 5
Landesabfallwirtschaftsgesetz. In beiden Gesetzen wird geregelt, dass vorhersehbare spätere Kosten z. B. für die Entschlammung von Abwasseranlagen
berücksichtigt werden können.
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0,00 EUR
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGDie Abfallentsorgung wird im Bereich des Abfallwirtschaftsbetriebes bilanziert.
Die Klärschlammdeponie der Stadtentwässerung in Bülck wird auf einem städtischen Gelände betrieben und laufend gewartet. Hier bedarf es keiner Rückstellungsbildung.
3.4
Altlastenrückstellung
0,00 EUR
Die Stadt verfügt über 192 im Altlastenkataster geführte altlastverdächtige Flächen. Die entsprechenden Grundstücke sind bei der Bewertung des Anlagevermögens im Wert um 50 % reduziert worden. Rückstellungen werden nur
gebildet sofern es einen Beschluss zur Sanierung gibt, ohne dass das Grundstück im Wert um 50 % reduziert wurde. Diese Fälle liegen nicht vor.
3.5
Steuerrückstellung
0,00 EUR
Die GemHVO-Doppik verlangt den gesonderten Ausweis von Steuerrückstellungen. Diese Bilanzposition ist für die LH Kiel nicht einschlägig, weil
sie in der Regel nicht Steuerschuldnerin, sondern Steuergläubigerin ist. Entsprechend kann dieser Bilanzposten im Wesentlichen nur die Rückzahlung von
bereits vereinnahmten Steuern oder ähnlichen Erträgen beinhalten. Diese
könnten z. B. aus einer Rechtsprechung oder einer Betriebsprüfung resultieren.
Dies ist zurzeit nicht gegeben. Auch existieren keine Umsatzsteuerverpflichtungen.
3.6
Verfahrensrückstellung
753.487,26 EUR
Verfahrensrückstellungen werden für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren gebildet. Dabei werden bei der Landeshauptstadt Kiel
alle Aktiv- und Passivprozesse oberhalb eines Streitwertes von 50.000 EUR
berücksichtigt. Die Höhe des Streitwertes und der zu erwartenden Prozesskosten werden mit einem Faktor der Wahrscheinlichkeit des Unterliegens multipliziert und ergeben den Rückstellungsbetrag. Es handelt sich um 5 Fälle mit
einem Volumen von 753.487,26 EUR (Anlage E). Für weitere über 1.000 Prozesse werden wegen Geringfügigkeit der einzelnen Streitwerte keine Rückstellungen gebildet.
3.7
Finanzausgleichsrückstellung
0,00 EUR
Finanzausgleichsrückstellungen werden gebildet für zu erwartende Mehraufwendungen bei der Amtsumlage, Kreisumlage und ggf. der Finanzausgleichsrücklage. Diese Umlagen haben für eine kreisfreie Stadt keine Relevanz. Insofern werden keine Rückstellungen gebildet.
3.8
Instandhaltungsrückstellung
0,00 EUR
Instandhaltungsrückstellungen werden für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Haushaltsjahr innerhalb von
drei Monaten nachgeholt werden, gebildet. Die Regelung steht in Konkurrenz
zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen. Bei der LH Kiel werden die
nicht verausgabten Mittel als Haushaltsermächtigung übertragen. Insoweit
besteht kein Raum für die Bildung einer Rückstellung.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
3.9
Sonstige Rückstellungen
499.846,52 EUR
Sonstige Rückstellungen dürfen nur gebildet werden, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind. In Frage kommen Rückstellungen für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Rückstellungen für Schadensersatzverpflichtungen und Rückstellungen für drohende Inanspruchnahme
aus Bürgschaften, Gewährträgerhaftung, Garantien und Verlustübernahmeverpflichtungen.
Die LH Kiel hat Bürgschaften zum 31.12.2008 in Höhe von 102.122.844,42
EUR erteilt. Bei keiner dieser Bürgschaften ist eine Leistungsstörung erkennbar. Insoweit sind dort keine Rückstellungen zu bilden. Die Bürgschaften sind
in der Anlage F dargestellt.
Für das Freilichtmuseum Molfsee wurde eine Verlustübernahmeverpflichtung
im Jahre 1966 übernommen. Aufgrund der defizitären Lage des Museums sind
bis zum 31.12.2008 Rückstellungen in Höhe von 499.846,52 EUR zu bilden.
Gegen die Kürzung bzw. den Wegfall der Sonderzuwendungen („Weihnachtsgeld“) für Beamtinnen und Beamte werden verschiedene Musterprozesse geführt. Es sprechen nicht mehr Gründe für die Wiederaufnahme der Zahlungen
als dagegen. Insoweit sind keine Rückstellungen zu bilden.
Es ist unklar, ob das Innenministerium Zonenrandfördermittel für die Ostseehalle in der Zeit von 1985-1992 in Höhe von 1-2 Mio. EUR zurückfordern wird.
Für eine Rückstellungsbildung ist die Datengrundlage noch zu unbestimmt.
Rückstellungen werden ebenfalls nicht für Sabbatjahre, Überstunden und nicht
genommenen Urlaub gebildet, da der Aufwand für Datenerhebungen sowie der
notwendige Buchungsaufwand aus Zuführung und Auflösung in keinem Verhältnis zum Aussagegewinn stehen würde.
4
Verbindlichkeiten
4.1
Anleihen
0,00 EUR
Anleihen sind durch Inanspruchnahme des Kapitalmarktes entstandene Verbindlichkeiten. Diese Möglichkeit der Beschaffung von Fremdkapital steht in
der Regel nur Aktiengesellschaften oder größeren Gesellschaften anderer
Rechtsform offen, die einen guten Ruf und entsprechende Bonität aufzuweisen
haben. Die LH Kiel hat keine Anleihen ausgegeben, um finanzielle Mittel am
Kapitalmarkt anzuwerben. Es ist auch in Zukunft nicht damit zu rechnen, dass
Anleihen begeben werden.
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind Geldbeträge von Dritten
mit Zinsverpflichtung, häufig in Form von Schuldscheindarlehen, die mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen werden. Diese Kredite müssen zur Finanzierung von Investitionen dienen.
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370.514.385,74 EUR
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGEs ist zu unterscheiden, wer die Kredite gewährt hat:
•
•
•
verbundene Unternehmen
öffentlicher Bereich
privater Kreditmarkt
Alle Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen werden zurzeit mit Hilfe des
Schuldenverwaltungsprogramms „KommInform“ verwaltet.
Für die Bilanzierung von Verbindlichkeiten müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
•
•
•
•
Vorliegen einer Verpflichtung
mit der Verpflichtung muss eine wirtschaftliche Belastung verbunden
sein
die wirtschaftliche Belastung muss zum Bilanzstichtag der Höhe nach
konkret benannt werden können
die Schuld muss dem Grunde und der Höhe nach sicher sein
Folgende Bilanzierungsgrundsätze sind zu beachten:
•
•
•
•
4.2.1
Vollständigkeit, d. h. sämtliche Verbindlichkeiten sind anzusetzen; Hinweis: die schwebenden Geschäfte (bei einem zweiseitigen verpflichtenden
Vertrag hat noch keine Seite den Vertrag erfüllt) sind keine Verbindlichkeiten
Saldierungsverbot, d. h. Schulden dürfen nur bei Gläubiger- und Schuldneridentität mit Forderungen der Bilanz verrechnet werden
mit der Verpflichtung muss eine wirtschaftliche Belastung verbunden sein
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen (§ 253
Abs. 1, S. 2 HGB)
von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen
0,00 EUR
Es sind keine Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen
Unternehmen, Beteiligungen oder Sondervermögen im Bestand.
4.2.2
vom öffentlichen Bereich
131.340.364,55 EUR
Unter dieser Bilanzposition werden die Kredite für Investitionen vom öffentlichen Bereich erfasst, z. B. Verbindlichkeiten gegenüber
•
•
•
•
•
dem Land Schleswig-Holstein,
der Bundesrepublik Deutschland,
der Europäischen Union,
Sozialversicherungsträgern (soweit nicht aus der Rolle als Arbeitgeber)
und öffentlichen Unternehmen außerhalb der LH Kiel.
Der Betrag für Verbindlichkeiten aus Zinsabrechnungen beträgt für diese Bilanzposition 423.539,05 EUR.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANG-
4.2.3
vom privaten Kreditmarkt
239.174.021,19 EUR
Hierunter sind Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in Höhe von
237.824.521,82 EUR ausgewiesen, die nicht vom öffentlichen Bereich oder von
verbundenen Unternehmen, Beteiligungen oder Sondervermögen gewährt
wurden, sondern von Banken und Kreditinstituten. Auch Verbindlichkeiten aus
Zinsabrechnungen in Höhe von 1.349.499,37 EUR wurden unter dieser Bilanzposition erfasst.
4.3
Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten
0,00 EUR
Nach § 95 i GO-SH kann eine Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kassenkredite aufnehmen. Kassenkredite sind dabei keine Finanzierungsmittel wie sie für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen oder
zur Umschuldung aufgenommen werden. Sie sollen vielmehr die ständige Zahlungsfähigkeit der Gemeinde gewährleisten (vorübergehende Kassenanpassungen, Liquiditätsplanung). Im Gegensatz zur Haushaltswirtschaft mit
kameraler Buchführung, wo die Kassenkredite nicht den gemeindlichen Schulden hinzugerechnet werden, handelt es sich in der Doppik bei Kassenkrediten
allerdings um Verbindlichkeiten, die entsprechend bilanziert werden müssen.
Zur Vorfinanzierung von langfristigen Darlehen aufgenommene Zwischenkredite sind als ordentliche Kredite den jeweiligen Verbindlichkeiten zuzuordnen.
Die Dauer der Kassenkredite können kurzfristig (bis zu einem Jahr), aber auch
mittelfristig (bis zum Ende der Haushaltsplanung – max. 4 Jahre) lang sein. Es
bestehen gegenwärtig keine Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten.
4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
Es handelt sich um Verbindlichkeiten, die aus sog. kreditähnlichen Rechtsgeschäften resultieren. Diese Rechtsgeschäfte sind beschrieben im Punkt 4.1 des
Runderlasses des Innenministeriums vom 20.09.2007 - „Kreditwirtschaft der
Gemeinden“.
Dazu zählen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Immobilienleasingverträge
Mietkaufverträge
Energie-Contracting
Erbbaurechte zugunsten der Stadt
Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen, in denen die Stadt
Schuldner ist.
ÖPP-Projekte
Leibrentenvereinbarungen
von der Stadt erworbene, mit Grundpfandrechte belastete Grundstücke
und grundstücksgleiche Rechte
Bausparverträge
Leasingverträge über die Nutzung und den Erwerb von beweglichen
Sachen des Anlagevermögens
Baubetreuungsverträge mit Generalübernehmerinnen und Generalübernehmern
Verträge mit Sanierungs- und Entwicklungsträgern nach dem Baugesetzbuch.
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356.611,20 EUR
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGDie LH Kiel verfügt über drei Leibrentenvereinbarungen. Für den Erwerb von
Grundstücken zahlt die Stadt statt eines einmaligen Betrages eine monatliche
Rente (z. B. 10 Jahre oder bis zum Tod einer Person oder bei Eheleuten bis
zum Tode des Längstlebenden). Der Barwert dieser Renten wird errechnet
durch die jährlich zu zahlende Rente multipliziert mit der Lebenserwartung lt.
Sterbetafel und beträgt insgesamt 356.611,20 EUR.
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
264.953,94 EUR
Es handelt sich um Verpflichtungen aus Kauf-, Werk-, Miet-, Pacht-, und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen Gegenleistung (Regelfall Auszahlung) zum Bilanzstichtag aussteht.
Wertansätze:
Die Bewertung und damit der bilanzielle Ansatz dieser Verbindlichkeiten erfolgt
grundsätzlich mit dem Rechnungsbetrag (Erfüllungsbetrag). Eine Abzinsung
un- oder unterverzinslicher Verbindlichkeiten ist nicht durchzuführen.
Wie zu den Forderungen des Umlaufvermögens wurden Ämter und Referate
auch zu den Verbindlichkeiten der Bilanzpositionen PASSVA 4.5 bis 4.7 im
Wege einer stadtweiten Nacherhebung zum 31.12.2008 befragt.
Dies war erforderlich, da kameral zum 31.12.2008 keine Verbindlichkeiten erfasst sondern im Rahmen der Haushaltsreste abgebildet wurden.
Die Eröffnungsbilanzwerte speisen sich hier überwiegend aus Verbindlichkeiten des Doppik-Pilotbereichs (52.553,83 EUR), aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben (210.658,75 EUR) sowie den aufgrund Zahlungsrückläufen (z.B. Bankirrtum/-buchungsfehler) aus dem Haushaltsjahr
2008 übernommenen Zahlungsverpflichtungen. Die Umsatzsteuerverbindlichkeiten zählen nicht zu den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, sondern sind grundsätzlich unter den sonstigen Verbindlichkeiten auszuweisen.
Eine Korrektur erfolgt ggf. im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2009.
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7.941,84 EUR
Es handelt sich um Leistungen (z.B. an Hilfeempfänger im Rahmen der sozialen Leistungen), die bewilligt aber noch nicht gezahlt sind. Vergleichbar wären
diese mit kameralen Sollstellungen, die erst nach dem 31.12. fällig sind und
zum Bilanzstichtag noch nicht ausgezahlt wurden.
Die zur Eröffnungsbilanz ausgewiesen Verbindlichkeiten wurden überwiegend
(5.190,95 EUR) aus dem 2008er Doppik-Pilotbereich übernommen.
4.7
sonstige Verbindlichkeiten
28.653.004,59 EUR
Diese Position dient als bilanzielle Auffangposition für Verbindlichkeiten, die
keiner der vorhergehenden Bilanzpositionen 4.1 - 4.6 zuzuordnen sind.
Neben Verbindlichkeiten aus Steuern (z.B. Lohn-, Umsatzsteuer) oder Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers LH Kiel sind hier z. B. Überzahlungen
von Bürgerinnen und Bürgern oder auch fremde Mittel auszuweisen. Zu letzteren wird auf die nachstehende Darstellung zu den Vorschuss- und Verwahrkonten unter den weiteren Erläuterungen verwiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Verwahrgeldern betragen 20.670.888,48 EUR.
Seite 49 von 132
ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGEnthalten sind hier auch die von Dritten geleisteten Ersatzzahlungen, soweit
bei Eingriffen in Natur und Landschaft eine Kompensation durch Ausgleichsoder Ersatzmaßnahmen nicht möglich ist. Zahlungspflichtig ist dabei im Regelfall der/die Eingreifer/in. Die eingezahlten Beträge sind zweckentsprechend zu
verwenden.
Dieser Anteil beläuft sich zum 01.01.2009 auf 825.440,33 EUR.
Daneben werden hier auch Beträge ausgewiesen, die aufgrund der in Bebauungsplänen ausgewiesenen Bilanzierungen von Investoren zu leisten sind.
Auch diese Beträge sind zweckentsprechend zu verwenden.
Ihr Anteil beläuft sich zum 01.01.2009 auf 900.066,23 EUR.
Wertansätze:
Der Ansatz erfolgt zum Erfüllungs- bzw. Rückzahlungsbetrag.
Der Eröffnungsbilanzwert speist sich, neben den o.a. Summen, aus erhaltenen
offenen Zahlungen und erteilten offenen Gutschriften zur Bilanzposition 2.2.12.2.4 von 6.256.609,55 EUR.
5
Passive Rechnungsabgrenzung
54.353.340,83 EUR
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfüllen zwei Funktionen. Zum
einen dienen sie der Abgrenzung von Rechnungsperioden. Zum anderen sind
hierunter erhaltene, weitergeleitete Zuweisungen und Zuschüsse zu passivieren und über einen bestimmten Zeitraum gleichmäßig ergebniswirksam zu
verteilen.
PRAP zur Abgrenzung der Rechnungsperioden
Als Passive Abgrenzungsposten (PRAP) sind eingegangene Einzahlungen vor
dem Abschlussstichtag 01.01.2009 auszuweisen, die ganz oder teilweise dem
folgenden (Haushalts-)Jahr zuzurechnen sind.
Die PRAP zur Abgrenzung der Rechnungsperioden wurden aufgrund der Finanzsoftwareumstellung zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 aus Vereinfachungsgründen nur an zwei Stellen gebildet. Zum einen im Grünflächenamt für
die Graberwerbe, weil die LH Kiel hierfür Vorauszahlungen für Leistungen künftiger Jahre erhalten hat, zum anderen für die Überführung des Bestandes des
Umweltschutzfonds aus einer kameralen Sonderrücklage in den doppischen
Erfolgsplan.
Beim Erwerb einer Grabstelle (Laufzeit 20 oder 25 Jahre) werden u. a. für folgende Leistungen Vorauszahlungen geleistet:
•
•
•
•
Grabpflege- und -bepflanzungen (Rasengräber und Urnengemeinschaftsgräber)
Grabsteinbeschriftungen (Urnengemeinschaftsgrab)
Standfestigkeitsprüfungen
Abräumen am Ende der Laufzeit
Dafür wird ein Betrag in Höhe von 8.966.033,88 EUR ausgewiesen.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGFür die Überführung des Bestandes des Umweltschutzfonds aus einer
kameralen Sonderrücklage in den doppischen Erfolgsplan wird ein PRAP in
Höhe von 4.710,03 EUR gebildet.
PRAP für weitergeleitete Zuweisungen und Zuschüsse
Weitergeleitete Zuweisungen und Zuschüssen wurden über die kamerale
Maßnahmennummer gefiltert. Die erhaltenen Zahlungen wurden als passive
Rechnungsabgrenzungsposten angelegt, die geleisteten Zuweisungen und
Zuschüsse als aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Diese Rechnungsabgrenzungsposten wurden einander zugeordnet.
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden erhaltene Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt“ in Höhe von
5.820.370,74 erfasst. Siehe hierzu Anlage B.
Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 45.382.596,92 EUR ausgewiesen.
----------------------- Ende der Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen -------------------
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGWEITERE ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN:
Pilotämter aus dem Jahr 2008
Die Vermögenswerte der Pilotämter „Amt für Kultur und Weiterbildung“ und „Amt für Familie und Soziales“ wurden bei der Datenübernahme für den stadtweiten Doppikstart korrigiert, weil zum einen die
Kostenstellen- und Kostenträgerstruktur aufgrund der Erfahrungen in der Pilotphase verändert wurde
und zum anderen auch Versicherungswerte als Bewertungsgrundlage, z.B. für den Museumsbestand
(Bilanzposition AKTIVA 1.2.5) anzupassen waren.
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Bilanzposition AKTIVA 1.2.2)
Bei Betrachtung von zusammenhängenden wirtschaftlichen Einheiten ist aufgefallen, dass einige von
ihnen auf unterschiedlichen Konten erfasst wurden. Hier werden Korrekturen erforderlich, die auch
abweichende Bewertungen zur Folge haben können. Diese werden sukzessive beginnend mit dem
Jahresabschluss 2009 vorgenommen.
Erst- und Folgebewertung von Forderungen (AKTIVA Bilanzposition 2.2)
31.12.2008 bzw. 01.01.2009:
Eine „genaue Überprüfung“ der Werthaltigkeit von Kasseneinnahmeresten (KER) hatte bereits aufgrund kameraler Ausführungsanweisung Nr. 34.2 zu § 39 GemHVO zur Feststellung des Rechnungsergebnisses 2008 zu erfolgen. Die Prüfung war gem. 34.2 bereits 2008 „sorgfältig durchzuführen“, da
der Sollüberschuss 2008 sofort zur Finanzierung von Investitionen bereit steht.
Das Sorgfaltsprinzip des § 39 (1) Nr. 3 GemHVO-Doppik überführt diese Handhabe in die Doppik und
normiert, dass alle vorhersehbaren Risiken bei der Bewertung von Vermögensgegenständen zu berücksichtigen sind. Es soll danach auch doppisch wieder eine generelle und grundsätzlich individuelle
Ermittlung des Ausfallrisikos aller Einzelforderungen erfolgen. Allerdings ist eine solche Einzelwertberichtigung zweifelhafter Forderungen dem BWL-Konzept entsprechend (und deckungsgleich zur
kameralen Ausführungsanweisung) nur bei überschaubarer und damit begrenzter Forderungsanzahl
bzw. einer Wertbetrachtung von Einzelforderungen bis zu einer bestimmten Betragshöhe noch umsetzbar.
Aufgrund weitgehender Übereinstimmung kameraler und doppischer Bewertungs-Prinzipien wurden
die Wertansätze zum 31.12.2008 bestehender, kameraler Forderungen (=KER) zur EB unverändert in
die Doppik übernommen.
Aufgrund Fallanzahl sowie fehlender Datengrundlagen konnten die mit stadtweiter Nacherhebung zum
01.01.2009 zusätzlich aufgenommenen Forderungen (~ 11 Mio EUR) zur Eröffnungsbilanz zumindest
anteilig (~6,5 Mio. EUR, also 60 %) auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden.
Ggf. kann bzgl. der erstmalig zum 01.01.09 aufgenommenen und bisher nicht bewerteten Forderungen eine Berichtigung der Eröffnungsbilanz nach § 56 (1) Nr. 2 GemHVO-Doppik erforderlich werden.
31.12.2009 ff:
In weiteren, ab Juli 2009 geführten Gesprächen wurden für doppische Folgebilanzstichtage Wertbetrachtungen ab einer bestimmten Einzelforderungshöhe (wie Handhabe im Bereich der Gewerbesteuer bis 2008) als generell nicht zielführend bzw. umsetzbar verworfen. Künftig umsetzbar erschien dagegen die pauschale Wertkorrektur basierend auf einer durch Erfahrungswerte angereicherten Altersstruktur der Forderungen. Pauschal deshalb, weil die Forderungszugänge eines Haushaltsjahres nicht
einzeln sondern als Jahressumme zu Forderungsgruppen zusammengefasst und einheitlich bewertet
werden. Allerdings ist diese Neubewertung und damit auch die Vorgabe des BWL-Konzepts derzeit
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGnicht umsetzbar, da amtsspezifische Daten- und Erfahrungsgrundlagen fehlen. Der im Konzept zitierte
Rückgriff auf kamerale „Beitreibungsquoten“ ebenso wie auf „Erfahrungswerte zu Forderungsausfällen“ führt für die LH Kiel daher zu keiner kurzfristigen Lösung. Eine rückwirkende Ermittlung und Auswertung der letzten drei kameralen Haushaltsjahre nach doppischen Forderungsmaßstäben ist aufgrund dadurch gebundener Personalressourcen nicht umsetzbar.
Zwecks Umsetzung einer stadtweiten, am Forderungsalter orientierten Wertkorrekturmaßnahme wird
eine amtspezifische Betrachtung der Forderungen z.T. unumgänglich sein. Denn Einflussfaktoren wie
z. B. der soziale Hintergrund der Zahlungspflichtigen (z. B. im Amt für Familie und Soziales oder für
Wohnen und Grundsicherung), die Art der Forderung (öffentlich-/privat-rechtlich) oder deren Anspruchsgrundlagen (Gesetz, Satzung) werden voraussichtlich in die Forderungsbewertung einzubeziehen sein.
Es konnte zwischenzeitlich damit begonnen werden, Forderungsalter und -fristigkeit nach dem BWLKonzept, S. 133 unten, erstmals zur Eröffnungsbilanz enthaltener Forderungen des Pilotteilbereichs
Einziehungs- und Nachlassangelegenheiten des Amtes für Familie und Soziales (53.1.30) nachträglich zu ermitteln. Die Nachbearbeitung erfolgt in Form zeitintensiver Aktendurchsicht und soll die dringend erforderliche Erstbewertung dieser Forderungen spätestens zum Folgebilanzstichtag 31.12.09
ermöglichen.
Weitere Ämter bzw. Fachbereiche sollen dann sukzessive nachfolgen. Soweit amteigene Auswertungen aus der Finanzsoftware „INFOMA“, manuelle Aufzeichnungen oder Fachverfahren es zulassen,
wird die Bewertung nach Forderungsalter dort (wie auch in 53.1.30) aber frühestens nach Ablauf und
Auswertung eines repräsentativen Erfahrungszeitraums von mind. 3 Kalenderjahren auf prüfungsfeste
Datengrundlagen gestützt werden können.
Sonstige Vermögensgegenstände (Bilanzposition AKTIVA 2.2.5)
Vorrangig im Bereich der Grundsicherung erfolgen Verrechnungen von überzahlten Leistungen mit lfd.
Hilfeleistung. Diese stellen sonstige Vermögensgegenstände bei der LH Kiel dar, sind allerdings zur
Eröffnungsbilanz nicht erfasst worden, da der erhebliche Ermittlungsaufwand (Akteneinsicht in ca.
4.000 Einzelfälle) in nicht vertretbarer Relation zum voraussichtlichen bilanziellen Aussagewert steht.
Zum Folgebilanzstichtag ergab eine überschlägige Ermittlung des Fachbereichs im Amt für Wohnen
und Grundsicherung ein Forderungsvolumen von ~100 TEUR. Die Wertermittlung erfolgte anhand
nicht doppik-gerechter Fachverfahrens-Statistiken und ist somit nur sehr eingeschränkt verwertbar.
Als sonstige Vermögensgegenstände auszuweisen sind grundsätzlich auch Forderungen aus Überzahlungen gegenüber der „Arbeitsgemeinschaft Agentur für Arbeit und der Stadt Kiel“ (ARGE). Die
ARGE bewirtschaftet diese Vermögensgegenstände eigenständig. Ihre Verrechnungspraxis gegenüber Hilfsempfängern (Bereich der Unterkunftskosten) konnte bisher nicht vor doppischem Hintergrund überprüft werden. Da diese Forderungen von erheblichem Volumen (2,830 Mio. EUR gem.
„Kompetenzteams Forderungseinzug“ ARGE) sind, wurde auf einen somit ggf. fehlerhaften Bilanzausweis verzichtet.
Die bilanzielle Erfassung kann erst nach abschließender Aufarbeitung der ARGEAbrechnungssystematik erfolgen. Doppische Haushaltsjahre ab 2009 werden infolgedessen sowohl
durch periodenfremden Ertrag (Ergebnisrechnung) als auch durch die zeitversetzte Ersterfassung
dieses Vermögensgegenstandes (Vermögensrechnung) verfälscht.
Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
(Bilanzposition AKTIVA 3)
Gem. § 40 Abs.8 GemHVO-Doppik ist der Beitrag nach § 21 Abs.2 des Ausführungsgesetzes zum
Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht zu aktivieren sondern als Aufwand zu erfassen.
§ 21 Abs.2 AG-KHG: „Der Beitrag jedes Kreises und jeder kreisfreien Stadt wird ermittelt, indem ein
vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren je Einwohner jährlich festzustellender Betrag mit der Einwohnerzahl des Kreises oder der kreisfreien Stadt multipliziert wird. Als
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGEinwohnerzahl gilt die vom Statistischen Landesamt nach dem Stand vom 31. März des vorangegangenen Jahres fortgeschriebene Wohnbevölkerung."
Das gilt auch für die geleisteten Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von ~ 76,4 Mio. EUR. Die LH
Kiel trägt einen Eigenanteil von ~ 32,7 Mio. EUR, welcher der Finanzierung der gesamten Krankenhäuser im Land Schleswig-Holstein dient. Bei den übrigen 43,7 Mio. EUR handelt es sich um weitergeleitete Mittel aus den erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen zur Finanzierung der in der Gemeinde ansässigen Krankenhäuser. Auch diese Mittel werden nicht bilanziert.
Verbindlichkeiten (Bilanzpositionen PASSIVA 4.5 - 4.7)
Eine stadtweite Erhebung der Verbindlichkeiten begann erst im Oktober 2009. Die dazu erhaltenen
Rückmeldungen aus Ämtern und Referaten ließen nicht auf belastbare Angaben schließen. Anzahl
und Volumen waren so verspätet nicht ermittelbar, da in den Ämtern überwiegend die Personalressourcen zur nachträglichen Durchsicht der Eingangsrechnungsbelege 2009 fehlten.
Unter Verzicht auf eine personalintensive Nachbearbeitung und der Perspektive, die periodengerechte
Erfassung künftiger Verbindlichkeiten ab Folgebilanzstichtag im Wege einer stichtagsnah durchgeführten Belegprüfung zu gewährleisten, wurde auf die Erfassung dieser Verbindlichkeiten zum 01.01.2009
komplett verzichtet.
Zumindest das erste doppische HH-Jahr wird infolgedessen sowohl durch periodenfremden Aufwand
(Ergebnisrechnung) als auch durch zeitversetzte Erfassung von Vermögenszugängen (Vermögensrechnung) belastet bzw. verfälscht.
Innerstädtische Leistungsverrechnung (Bilanzposition PASSIVA 4.5 und AKTIVA 2.2)
Bei der LH Kiel wird der innerstädtische Ertrag und Aufwand derzeit im regulären Kontenbereich ausgewiesen. Soweit der stadtinterne Zahlungsvorgang zu diesem Leistungsaustausch nicht bis spätestens zum 31.12. angeordnet wurde, resultiert ein Ausweis bilanzieller Forderungen bzw. Verbindlichkeiten. Dieser Ausweis ist irreführend. Es handelt sich hier um rein innerstädtische Forderungen, denen in gleicher Höhe innerstädtische Verbindlichkeiten gegenüberstehen. Bilanziell werden die Forderungs- wie Verbindlichkeitspositionen also künstlich erweitert. Um diesen Fehlausweis zu beenden,
erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Umstellung dieser Verrechnungsvorgänge.
Verwahr- und Vorschusskonten (Bilanzposition PASSIVA 4.7)
Die Verwahr- und Vorschusskonten (Konten 900000010 bis 900100104) dienen dem Nachweis der
Fremden Finanzmittel nach § 14 GemHVO-Doppik sowie der Abwicklung von vorläufigen Rechnungsvorgängen nach § 30 GemHVO-Doppik.
Die Verwahr- und Vorschusskonten aus der kameralen Zeit wurden nach Prüfung der weiteren Erforderlichkeit durch die bewirtschaftenden Ämter in die Doppik übernommen. Zu jedem Konto gehört in
der Regel ein Bestandskonto, ein Zugang- oder Abgangskonto sowie eine Konto auf dem die Forderungen ausgewiesen werden. Dabei handelt es sich um keine bilanziell ausgewiesenen Forderungen.
Sie werden nur aus buchungstechnischen Gründen über dieses Konto abgewickelt. Die Verbindlichkeiten werden gebündelt auf einem Konto bilanziell nachgewiesen.
Verwahrkonten nehmen Gelder entgegen, die weitergeleitet werden. Noch nicht weitergeleitete Gelder
werden bilanziell als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Über Vorschusskonten werden u. a. Auszahlungen geleistet, die von Unternehmen (z. B. Stadtwerke)
abgerufen werden und später den jeweiligen Sachkonten zugeordnet werden.
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ERÖFFNUNGSBILANZ DER LANDESHAUPTSTADT KIEL ZUM 01.01.2009
-ANHANGDamit werden die Konten auch für die Verrechnung innerstädtischer Leistungen, wie z. B. der Fernmeldegebühren genutzt. Das Fachamt begleicht die Rechnung des Telekommunikationsunternehmens aus einem Vorschusskonto, verteilt die Beträge auf die einzelnen Anschlüsse der
Fachämter und stellt diese Beträge den Ämtern in Rechnung. Die Ämter gleichen die Beträge aus.
Damit erfolgt eine Belastung im Haushalt und ein Ausgleich im Vorschusskonto. Sollte das Vorschusskonto zum Jahresende jedoch nicht ausgeglichen sein, werden innerstädtische Verbindlichkeiten ausgewiesen, die keine Verbindlichkeiten sind.
Um das zu unterbinden, müssen neue Abrechnungstechniken entwickelt werden und die Verwahrund Vorschusskonten um diese Leistungen, die keine fremden Finanzmittel darstellen, bereinigt werden. Hierfür bedarf es eines Zeitaufwandes, der zur Erstellung der Eröffnungsbilanz nicht zur Verfügung stand. Dies wird voraussichtlich zum Jahresabschluss 2009 bereinigt.
Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
(Bilanzposition PASSIVA 5 bzw. 2)
Maßgeblich für die Behandlung der Mittel nach KHG ist der § 40 Abs.8 GemHVO-Doppik. Danach
sind diese Mittel nicht zu bilanzieren (siehe auch Erläuterungen zu AKTIVA Bilanzposition 3).
Die erhaltenen Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von ~ 42,5 Mio EUR zur Weiterleitung an die in
der Gemeinde ansässigen Krankenhäuser werden demnach nicht als Sonderposten bilanziert.
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Anlagen
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Anlage A
zur Bilanzposition
1.2.1 unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
Erläuterungsbericht zur Bewertung des gesamten Grund und
Bodens der Landeshauptstadt Kiel im Zuge der Doppik
vom 10. Februar 2009
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Anlage B
zur Bilanzposition
3 Aktive Rechnungsabgrenzung und
5 Passive Rechnungsabgrenzung
Soziale Stadt
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Fertiggestellte Baumaßnahmen ab 1999 im Rahmen der Sozialen Stadt
Aufstellung der Kostenanteil LH Kiel
Stand 31.12.2008
Eigentumsverhältnis
a
b
Gesamtkosten
c
Aufteilung => Planungskosten
d
e
f
Investive
Maßnahmen
g
Fertigstellungstermin
h
2000
i
2001
j
2002
k
2003
l
2004
m
2005
n
2006
o
1 Planung u. Stadtteilmanagement
Kosten verteilt
2 Einzelmaßnahme Neuer Marktplatz
kein neuer Vermögensgegenstand
415.524,65
415.524,65
2,90%
63.688,91
479.213,56
August 2000
3 Marktplatzerweiterung
kein neuer Vermögensgegenstand
222.464,15
222.464,15
1,55%
34.097,85
256.562,00
Juni 2001
4 Einzelmaßnahme Wikingerbummel
kein neuer Vermögensgegenstand
252.161,69
252.161,69
1,76%
38.649,70
290.811,39
Mai 2004
5 Einzelmaßnahme Skate-Anlage
kein neuer Vermögensgegenstand
74.947,75
74.947,75
0,52%
11.487,50
86.435,25
6 Barrierefreies Mettenhof, 1. BA
kein neuer Vermögensgegenstand
95.008,52
95.008,52
0,66%
14.562,29
109.570,81
Dezember 2006
109.570,81
7 Wikingerbummel-nord
kein neuer Vermögensgegenstand
127.817,36
127.817,36
0,89%
19.591,01
147.408,37
November 2006
147.408,37
8 Schulwegsicherung
kein neuer Vermögensg. - 4/2009
138.324,37
138.324,37
0,97%
21.201,46
159.525,83
April 2009
9 Einzelmaßnahme Freizeittrasse
kein neuer Vermögensgegenstand
337.122,65
337.122,65
2,35%
51.671,96
388.794,61
November 2004
kein neuer Vermögensgegenstand
60.888,51
60.888,51
0,43%
9.332,59
70.221,10
Dezember 2000
10 Hof Akkerboom/Kulturscheune
2007
p
2008
q
Eröffnungsbilanz
01.01.2009
s
Zuschuss
60%
t
2.195.718,34
479.213,56
256.562,00
290.811,39
86.435,25
Oktober 2002
388.794,61
70.221,10
11 Überdachung Jugendbauernhof
kein Vermögensgegenstand
180.450,85
180.450,85
1,26%
27.658,33
208.109,18
12 Hof Akkerboom Holzwerkstatt
kein neuer Vermögensgegenstand
49.305,15
49.305,15
0,34%
7.557,17
56.862,32
November 2006
13 Hof Akkerboom Backhaus
kein neuer Vermögensgegenstand
52.015,01
52.015,01
0,36%
7.972,52
59.987,53
Februar 2008
14 Quartiersplatz am Thorwaldsenpfad
Fertigstellung 2010
250.500,00
250.500,00
1,75%
38.395,01
288.895,01
Dezember 2010
288.895,01
15 Erweiterung Janusz-Korczak Kinderhaus*
Fertigstellung 2010 - kein ET der LHK
690.763,86
690.763,86
4,82%
105.875,78
796.639,64
Sommer 2010
796.639,64
477.983,78
16 Bürgerhaus Mettenhof
Vermögensgegenstand
866.377,00
866.377,00
6,05%
132.792,62
999.169,62
November 2008
997.088,02
598.253,00
17 Wegeverbindg Gaardener Brücke-Zentr.
kein neuer Vermögensgegenstand
265.914,96
265.914,96
1,86%
40.757,71
306.672,67
September 2003
18 Beseitigung von Angsträumen
kein neuer Vermögensgegenstand
85.967,74
85.967,74
0,60%
13.176,57
99.144,31
19 Barrierefreies Gaarden
kein neuer Vermögensgegenstand
116.855,00
116.855,00
0,82%
17.910,77
134.765,77
Dezember 2006
20 Verkehrsberuhigung Kirchenweg
kein neuer Vermögensgegenstand
175.617,49
175.617,49
1,23%
26.917,50
202.534,99
Februar 2008
21 Nordufer Schwentine,
Vermögensgegenstand
1.107.164,01
1.107.164,01
7,73%
169.698,88
1.276.862,89
Dezember 2008
22 Grunderneuerung Alte Schwentinebrücken
Fertigstellung 2010
3.810.050,00
3.810.050,00
26,60%
583.979,62
4.394.029,62
Sommer 2010
23 Umgestaltung Schwentinehalbinsel
Fertigstellung 2010
617.200,00
617.200,00
4,31%
94.600,39
711.800,39
Juni 2010
24 Volkspark Gaarden
kein neuer Vermögensgegenstand
684.403,45
684.403,45
4,78%
104.900,90
789.304,35
September 2005
25 Rekonstruktion histor. Freibad
kein neuer Vermögensgegenstand
155.755,95
155.755,95
1,09%
23.873,26
179.629,21
Mai 2006
26 Aussichtspunkt Werftstr.
kein neuer Vermögensgegenstand
122.449,22
122.449,22
0,85%
18.768,22
141.217,44
April 2004
27 Panoramaweg/Weg DJH
kein neuer Vermögensgegenstand
278.739,55
278.739,55
1,95%
42.723,38
321.462,93
Dezember 2006
28 Lunapark
kein neuer Vermögensgegenstand
291.675,81
291.675,81
2,04%
44.706,17
336.381,98
September 2007
29 Ida-Hinz-Park
kein neuer Vermögensgegenstand
627.084,54
627.084,54
4,38%
96.115,43
723.199,97
Juni 2007
30 Jugendpark Gaarden
kein neuer Vermögensgegenstand
329.624,21
329.624,21
2,30%
50.522,65
380.146,86
August 2005
31 Hotzenplotzplatz
kein neuer Vermögensgegenstand
144.259,08
144.259,08
1,01%
22.111,09
166.370,17
Juli 2002
32 Spielplatz Blitzstr/Schwarzlandwiese
kein neuer Vermögensgegenstand
152.412,69
152.412,69
1,06%
23.360,82
175.773,51
April 2004
33 Spielplatz Sandkrug
kein neuer Vermögensgegenstand
50.886,48
50.886,48
0,36%
7.799,55
58.686,03
Dezember 2005
58.686,03
34 Spielplatz Kieler Str. 10
kein neuer Vermögensgegenstand
59.983,17
59.983,17
0,42%
9.193,83
69.177,00
Dezember 2005
69.177,00
35 Heinrich-Zille-Platz
kein neuer Vermögensgegenstand
127.689,64
127.689,64
0,89%
19.571,44
147.261,08
Dezember 2006
36 Umbau St. Matthäus Kirche "Feuerherz"*
Fertigstellung 2009 - kein ET der LHK
86.020,00
86.020,00
0,60%
13.184,58
99.204,58
Januar 2009
37 Margarinefab. Seibel/Musikschule*
Fertigstellung 2006 - kein ET der LHK
1.121.000,00
1.121.000,00
7,83%
171.819,57
1.292.819,57
Oktober 2006
38 Toiletteneinbau i.d. Fröbelschule
kein neuer Vermögensgegenstand
Februar 2005
101.069,68
101.069,68
0,71%
15.491,30
116.560,98
16.521.212,53
14.325.494,19
100,00%
2.195.718,34
16.521.212,53
208.109,18
Juni 2006
56.862,32
59.987,53
999.169,62
306.672,67
(Restbuchwert)
99.144,31
März 2005
* hier nur Anteil StBauFR!
Seite 88 von 132
173.337,00
134.765,77
202.534,99
1.276.862,89
(Restbuchwert)
1.276.862,89
766.117,73
4.394.029,62
2.636.417,77
711.800,39
427.080,23
789.304,35
179.629,21
141.217,44
321.462,93
336.381,98
723.199,97
380.146,86
166.370,17
175.773,51
147.261,08
1.292.819,57
99.204,58
59.522,75
1.152.764,11
681.658,46
116.560,98
(Restbuchwert)
9.717.284,26
5.820.370,74
Projekt „Soziale Stadt“, Erläuterungen zur Aufstellung der fertiggestellten Baumaßnahmen
(Bilanzposition Rechnungsabgrenzungsposten unter AKTIVA 3 und PASSIVA 5)
Das Amt für Wohnen und Grundsicherung betreut federführend die Projekte der Sozialen Stadt. Die
LH Kiel bedient sich der Kieler Stadtentwicklungs- und Sanierungsgesellschaft (KSS) als Treuhänder.
Es wurden die Gesamtkosten der KSS für Zwecke der Eröffnungsbilanz verwendet, die Zuschüsse
wurden entsprechend der Haushaltsrechnungen pauschal mit 60 % aufgeteilt.
Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen:
Nr. 1: Planung u. Stadtteilmanagement
Die Planungs- und Stadtteilmanagementkosten i.H.v. rd. 2,2 Mio. EUR wurden auf folgende Maßnahmen anteilig verteilt, da diese Kosten als Anschaffungs- und Herstellungskosten möglichen Vermögensgegenständen zugerechnet werden müssen.
Nr. 2 - Einzelmaßnahme Neuer Marktplatz
Nr. 3 - Marktplatzerweiterung
Nr. 4 - Einzelmaßnahme Wikingerbummel
Nr. 5 - Einzelmaßnahme Skate-Anlage
Nr. 6 - Barrierefreies Mettenhof, 1. BA
Nr. 7 - Wikingerbummel-Nord
Nr. 8 - Schulwegsicherung
Nr. 9 - Einzelmaßnahme Freizeittrasse
Nr. 10 - Hof Akkerboom/Kulturscheune
Nr. 12 - Hof Akkerboom Holzwerkstatt
Nr. 13 - Hof Akkerboom Backhaus
Nr. 17 - Wegeverbindung Gaardener Brücke - Zentrum
Nr. 18 - Beseitigung von Angsträumen
Nr. 19 - Barrierefreies Gaarden
Nr. 20 - Verkehrsberuhigung Kirchenweg
Nr. 24 - Volkspark Gaarden
Nr. 25 - Rekonstruktion historisches Freibad
Nr. 26 - Aussichtspunkt Werftstraße
Nr. 27 - Panoramaweg/Weg DJH
Nr. 28 - Lunapark
Nr. 29 - Ida-Hinz-Park
Nr. 30 - Jugendpark Gaarden
Nr. 31 - Hotzenplotzplatz
Nr. 32 - Spielplatz Blitzstr/Schwarzlandwiese
Nr. 33 - Spielplatz Sandkrug
Nr. 34 - Spielplatz Kieler Str. 10
Nr. 35 - Heinrich-Zille-Platz
Nr. 38 - Toiletteneinbau in der Fröbelschule
Es erfolgt keine gesonderte Erfassung von Vermögenswerten. Die Maßnahmen sind mit den Flächen
bzw. mit den Bauwerken bewertet worden.
Zu Nr. 8: Die Schulwegsicherung wurde erst im April 2009 fertiggestellt; es ist bekannt, dass es sich
um keine werterhöhenden Maßnahmen handelt (keine Bilanzierung notwendig).
Nr. 11: Überdachung Jugendbauernhof
Es handelt es sich hier weder um einen Vermögensgegenstand (die Überdachung ist kein selbstständig nutzbarer Vermögensgegenstand) noch um einen immateriellen Vermögensgegenstand (keine
Gegenleistungsverpflichtung).Hier wurde ein Zuschuss gewährt, der später auch formal die Zustimmung des Innenministerium erhalten hat.
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Nr. 14 - Quartiersplatz am Thorwaldsenpfad
Nr. 15 - Erweiterung Janusz-Korczak Kinderhaus
Nr. 22 - Grunderneuerung Alte Schwentinebrücken
Nr. 23 - Umgestaltung Schwentinehalbinsel
Die Maßnahmen werden voraussichtlich 2009 / 2010 abgeschlossen sein. Insofern sind diese Zahlungen auf der Aktivseite zu erfassen.
Zu Nr. 15: Die Kath. Kirchengemeinde verpflichtet sich gegenüber der LH Kiel für 25 Jahre auf
Rückzahlung der Zuschüsse. Das ist eine Gegenleistungsverpflichtung, insofern muss eine
Aktivierung vorgenommen werden. Die erhaltenen Zuschüsse sind auf der Passivseite abzubilden.
Nr. 16 - Bürgerhaus Mettenhof
Die Fertigstellung des Bürgerhauses erfolgte November 2008: Es ergibt sich ein Zugang bei den Gebäuden in Höhe von 997.088,02 EUR und bei den Sonderposten in Höhe von 598.253,00 EUR.
Nr. 21 - Nordufer Schwentine
Es wurde eine Baumaßnahme an der Schwentinebrücke durchgeführt, die dem Hafenbereich zuzuordnen ist. Bislang ist die Maßnahme nicht erfasst worden. Hieraus ergibt sich ein Zugang bei den
Hafenanlagen in Höhe von 1.276.862,89 EUR und ein Sonderposten in Höhe von 766.117,73 EUR.
Da die Fertigstellung im Dezember 2008 war, beginnt die Abschreibung ab Januar 2009. Die Werte
sind in die EB zu übernehmen.
Nr. 36 - Umbau St. Matthäus Kirche "Feuerherz"
Die ev. Kirchengemeinde verpflichtet sich gegenüber der LH Kiel für 25 Jahre auf Rückzahlung der
Zuschüsse. Dabei handelt es sich um eine Gegenleistungsverpflichtung, insofern ist eine Aktivierung
in Höhe von 99.204,58 EUR vorzunehmen. Die Fertigstellung des Tafelraumes erfolgte im Januar
2009, insofern sind die Zahlungen auf der Aktivseite zum 1.1.2009 zu erfassen. Die erhaltenen Zuschüsse sind auf der Passivseite abzubilden.
Nr. 37 - Margarinefabrik Seibel / Musikschule
Es besteht die Verpflichtung des Eigentümers eine mögliche Rückzahlung für 20 Jahre sicherzustellen. Die LH Kiel kann das Gebäude insgesamt 20 Jahre nutzen und zahlt eine festgeschriebenen
(niedrigen) Mietzins. Die Fertigstellung erfolgte im Oktober 2006, insofern sind die Zahlungen in Höhe
von 1.152.764,11 EUR auf der Aktivseite zum 1.1.2009 zu erfassen. Die erhaltenen Zuschüsse in
Höhe von 681.658,46 EUR sind auf der Passivseite abzubilden.
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Anlage C
zur Bilanzposition
3.1.1 Pensionsrückstellungen
Grundsätze für die Bemessung von Pensionsrückstellungen durch
die VAK vom 09.10.2009
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Versorgungsausgleichskasse
der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein
Fachbereich II
Reventlouallee 6, 24105 Kiel
Telefon 0431/57010
Telefax 0431/564705
E-Mail [email protected]
Internet vak-sh.de
Stand: 09.10.2009
Grundsätze
für die Bemessung von Pensionsrückstellungen durch die VAK
Allgemeines
Auf der Grundlage einer Entschließung der Innenministerkonferenz wird bundesweit die Einführung der doppelten
kaufmännischen Buchführung oder zumindest einer modifizierten Kameralistik für die Kommunen vorbereitet. Ziel
ist es, von einem zahlungsorientierten (kameralistischen) auf ein ressourcenorientiertes (doppisches) Haushaltsund Rechnungswesen überzugehen.
In der Eröffnungsbilanz sind Rückstellungen anzusetzen für am Bilanzstichtag bestehende, in der Vergangenheit
begründete, rechtliche oder faktische Verpflichtungen. Der Ausweis von Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz
ist erfolgsneutral; die späteren Zuführungen sind dagegen aus den künftigen Haushalten zu finanzieren.
§ 24 Nr. 1 GemHVO-Doppik SH schreibt die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften vor (Pensionsrückstellung). Zu diesen Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden
aus dem Dienst. Für die Rückstellungen ist der Barwert zu ermitteln.
Der Barwert stellt den auf einen bestimmten Stichtag abgezinsten Wert einer Zahlung dar. Wenn man unterschiedliche Zahlungstermine und Beträge auf den betrachteten Stichtag ab- oder aufzinst, so hat man vergleichbare Zahlen. Im Falle einer Pensionsrückstellung gehen in den Barwert neben dem Rechenzins auch
Wahrscheinlichkeiten ein, mit denen eine bestimmte Leistung fällig wird. Zum Beispiel das Risiko, dass die
betreffende Person stirbt. Die wesentlichen Parameter zur Ermittlung des Barwerts einer Pensionsrückstellung sind also Zins, Sterbetafel, Alter zum Rentenbeginn, Art der Leistungszulage. Der Barwert einer Pensionsrückstellung, auch Leistungsbarwert oder Anwartschaftsbarwert genannt, gibt die Höhe des Geldbetrages
an, der ausreicht, um alle Leistungen bzw. Anwartschaften auf Dauer mit diesem Vermögen sowie den über
die Zeit erzielten Zinsen bestreiten zu können.
Die Beamtenversorgung stellt auf das Endgehalt ab (endgehaltbezogenes Rentensystem). Aus diesem Grund
muss bei jeder Gehaltserhöhung Geld nachreserviert werden. Die Rückstellungen erhöhen sich.
Pensionsrückstellungen machen einen wesentlichen Posten in der Eröffnungsbilanz aus. Die umlagepflichtige
Mitgliedschaft bei der VAK befreit nicht von der Bildung von Pensionsrückstellungen, da sich das Vermögen der
VAK auf ein kurzfristiges Leistungsvolumen beschränkt. Ungeachtet der Abwicklung der Versorgungszahlungen
über die VAK besteht ein Rechtsanspruch der Versorgungsberechtigten gegenüber dem jeweiligen Dienstherrn.
Die Pensionsrückstellung für Aktive und Versorgungsberechtigte in einem Kalenderjahr wird von der VAK mit
einem – auch bei anderen Versorgungskassen (z.B. der Niedersächsischen Versorgungskasse) eingesetzten und
von Aktuaren empfohlenen – Programm „HPR Kommunal z.Zt. Version 5.0.1.68“ der Fa. Haessler Information
GmbH berechnet. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit der Programmgestaltung liegt bei der Fa.
Haessler. Die Berechnung erfolgt personenbezogen. Sie ist – soweit ein Import der Berechnungsdaten aus der
VAK-Umlagedatei und/oder der Versorgungsberechtigtendatei stattfindet - eine kostenlose Serviceleistung der
VAK. Gleiches gilt, wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts, für die die VAK auftragsweise die Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge durchführt, importierbare Daten anliefert. Bei Individualdatenerfassung
(arbeitsmäßig nur sehr eingeschränkt möglich!) erfolgt eine Kostenberechnung nach Aufwand. Importierte Daten
werden nur zeitlich begrenzt gespeichert; bei einem Neuimport erfolgt eine Löschung der bisherigen Daten, so
dass darauf nicht mehr zurückgegriffen werden kann.
Die Berechnung erfolgt nach dem jeweiligen Personenstatus (Aktiven-/Versorgungsberechtigten-Istbestand), wie
er sich aus den im Zeitpunkt der Durchführung importierten Daten ergibt, und stellt damit eine Momentaufnahme
dar. Ein Neuimport der Daten erfolgt im I. Quartal eines jeden Jahres unter Berücksichtigung des Bestandes der
Aktiven und Versorgungsempfänger zum 31.12. des Vorjahres.
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2
Auch für Beihilfeverpflichtungen nach § 80 LBG SH sowie andere Ansprüche außerhalb des Beamtenversorgungsgesetzes sind nach § 24 Nr. 2 GemHVO-Doppik SH Rückstellungen zu bilden (Beihilferückstellung). Der
Barwert der Ansprüche auf Beihilfen kann als prozentualer Anteil der Pensionsrückstellungen ermittelt werden.
Der Prozentsatz für die Ansprüche auf Beihilfen von Versorgungsberechtigten ist dabei aus dem Verhältnis des
Volumens der an die Versorgungsberechtigten gezahlten Beihilfeleistungen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge zu ermitteln. Der Prozentsatz bemisst sich nach dem Durchschnitt der in den drei dem Jahresabschluss vorangehenden Haushaltsjahren an die Versorgungsberechtigen gezahlten Beihilfeleistungen.
Mitglieder der VAK-Beihilfekasse können das Volumen der an die Versorgungsberechtigen gezahlten Beihilfeleistungen den Jahreserstattungslisten der Beihilfekasse für die jeweiligen Haushaltsjahre entnehmen.
Das Versorgungsvolumen kann den jährlich der VAK-Veranlagung für die Versorgungsrücklage nach § 14a
BBesG-ÜF S-H beiliegenden Listen entnommen werden.
Datengrundlagen für die Anwendung des Programms „HPR Kommunal“
Gesetzliche Grundlagen der Versorgung
Es gilt das „Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG)“ - Überleitungsfassung für Schleswig-Holstein - i.d.F. vom 20.07.2009 (GVOBl. Schl.-H. S.
506) unter Berücksichtigung der späteren Änderungen.
Das Ruhegehalt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit beträgt bei Aktiven 1,79375 %, insgesamt jedoch
höchstens 71,75 %, der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 14 Abs. 1 BeamtVG-ÜF S-H). Bei Versorgungsberechtigen wird der tatsächliche Ruhegehaltssatz unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen des § 69e
Abs. 3 u. 4 BeamtVG-ÜF S-H zugrunde gelegt.
Das Witwengeld bei Aktiven beträgt 55 % des Ruhegehalts (§ 20 Abs. 1 BeamtVG-ÜF S-H); bei Versorgungsberechtigten 60 % des Ruhegehalts (§ 69e Abs. 5 BeamtVG-ÜF S-H i.V. mit § 20 Abs. 1 BeamtVG-ÜF S-H F. bis
31.12.2001).
Übergangsrecht (insbesondere §§ 69e u. 85 BeamtVG-ÜF S-H) bleibt bei Aktiven unberücksichtigt.
Das Vorliegen von Rentenanwartschaften sowie deren Höhe sind bei Aktiven unbekannt; Rentenanrechnungsregelungen (z.B. § 55 BeamtVG-ÜF S-H) bleiben deshalb bei ihnen unberücksichtigt. Bei Versorgungsberechtigten
wird auf den tatsächlichen Zahlbetrag zurückgegriffen, der sich ggf. auch unter Berücksichtigung von Renten
bemisst.
Berechnungsgrundlagen
Verfügbare Daten
Eine komplette Nacherfassung aller für die Berechnung erforderlichen individuellen Daten würde einen unvertretbaren Aufwand erfordern; deshalb werden vorhandene Dateien nutzbar gemacht. Bei umlagepflichtigen Bediensteten sind dies die Berechnungsgrundlagen für die Umlage; bei Versorgungsberechtigten die Daten der Bruttoversorgung.
Umlagepflichtige Bedienstete
Der Umlageberechnung werden u.a. zugrunde gelegt (§ 33 VAK-Satzung):
•
für die aktiven Beamtinnen und Beamten (ausgenommen Wahlbeamtinnen u. –beamte)
- der Laufbahn des mittleren Dienstes das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 BBesO-ÜF S-H,
- der Laufbahn des gehobenen Dienstes das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 11 BBesO-ÜF S-H
- der Laufbahn des höheren Dienstes das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 14 BBesG-ÜF S-H,
zuzüglich etwaiger ruhegehaltfähiger Zulagen.
Bei Wahlbeamtinnen u. –beamten wird das Endgrundgehalt der tatsächlichen Besoldungsgruppe zugrunde
gelegt.
•
der Familienzuschlag für verheiratete Beamtinnen und Beamte ohne Kinder.
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf bleiben unberücksichtigt.
Bei Datenimport aus Bezügeberechnungsprogrammen ist eine genauere Berechnung möglich.
Beginn des Dienstverhältnisses
Bei steuerlicher Bewertung dürfen Rückstellungen frühestens ab dem 28. Lebensjahr der Berechtigten vorgenommen werden (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG).
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3
Als Beginn des Dienstverhältnisses anbieten würde sich auch der Zeitpunkt der erstmaligen Berufung in das
Beamtenverhältnis. Ein unmittelbar vorangegangener Wehr- oder Zivildienst könnte dem Beamtendienst gleichgestellt werden. Aus dem Umlageberechnungsprogramm stehen diese Daten aber nicht zur Verfügung.
Angelehnt an Durchführungshinweise zur Bewertung kommunaler Pensionsverpflichtungen in NRW vom
04.01.2006 (MinBl NRW Nr. 3 vom 20.01.2006) wird für Beamtinnen und Beamte des mittleren und gehobenen
Dienstes allgemein das vollendete 19. Lebensjahr, für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes allgemein
das vollendete 25. Lebensjahr als Beginn der Dienstzeit angesetzt.
Eintritt in den Ruhestand
Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und Beamtinnen und Beamte auf Zeit treten grundsätzlich mit Ablauf des
Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden (§ 35 Abs. 1 LBG SH). Für die Beamtinnen
und Beamten der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 wurden für die Heraufsetzung der gesetzlichen Altersgrenze
Übergangsregelungen geschaffen (§ 35 Abs. 2 LBG SH).
Beamtinnen und Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr treten mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in
dem sie das 60. Lebensjahr vollenden (§§ 108 Abs. 1, 113 Abs. 1 LBG SH).
Hauptamtliche Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte der kommunalen Körperschaften treten bei Nichtwiederwahl
mit Ablauf ihrer Amtszeit, ansonsten mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 68. Lebensjahr
vollenden (§§ 35 Abs. 1 u. 5 LBG SH).
Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Grund der Anhebung der Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung mit Schreiben vom 05.08.2008 Regelungen für die Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6
a EStG bekanntgegeben. Da die Zugehörigkeit zu den vorgenannten Gruppen aus dem Umlageberechnungsprogramm nicht ersichtlich ist, wird in entsprechender Anwendung dieser Regelungen als Rechengrundlage deshalb
allgemein das Eintrittsalter für den Ruhestand wie folgt bestimmt:
Geburtsjahrgänge bis 1952
Geburtsjahrgänge ab 1953 bis 1961
Geburtsjahrgänge ab 1962
Vollendung 65 Lebensjahr
Vollendung 66 Lebensjahr
Vollendung 67 Lebensjahr
Freistellungen (Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Teilzeitbeschäftigung, Altersteilzeit)
Das Programm „HPR Kommunal“ ermöglicht die Berücksichtigung individueller oder globaler Kürzungsfaktoren.
Für eine entsprechende Verwertung der aus dem Umlageberechnungsprogramm importierten Daten wären erhebliche Zusatzarbeiten erforderlich. Diese wären sehr aufwendig; bei der Bewertung wird deshalb generell von
Vollbeschäftigung ausgegangen.
Versorgungsberechtigte
Es wird auf den tatsächlichen Brutto-Versorgungszahlbetrag einschließlich Kürzungen (z.B. § 57 BeamtVG-ÜF SH), Anrechnungen (z.B. § 22 Abs. 1 BeamtVG-ÜF S-H) und Ruhen (z.B. §§ 53 u. 55 BeamtVG-ÜF S-H) zurückgegriffen.
Familienverhältnisse und Leistungsendalter
Aus den im Programm „HPR Kommunal“ abrufbaren Richttafeln „Heubeck 2005 G“ werden die biometrischen
Grundwerte
zur Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Alter verheiratet zu sein sowie der in diesem Alter bestehende
Altersunterschied zum Ehepartner und
zum Leistungsendalter (lt. System: 115 Jahre; Hinweis: 115 ist eine mathematische Größe, die – mit einem
geringfügigen Anteil - Eingang in die Berechnungsformel gefunden hat)
entnommen.
Anwartschaften auf Waisengeld und kindbezogene Versorgungsbestandteile bleiben unberücksichtigt; Ansprüche
auf diese Leistungen werden bis zum Endalter 27 Jahre in Ansatz gebracht.
Berücksichtigung von Einmal- und Sonderzahlungen
Bei Aktiven und verheirateten Versorgungsberechtigten wird das Sterbegeld nach § 18 Abs. 1 BeamtVG-ÜF S-H
(Pauschalsterbegeld) berücksichtigt. Sonstige Einmal- und Sonderzahlungen (z.B. Ausgleich bei besonderen
Altersgrenzen nach § 48 BeamtVG-ÜF S-H, sog. Weihnachtsgeld) bleiben unberücksichtigt.
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4
Rechnungszins
Der Gesetzgeber hat im Einkommensteuergesetz (§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG) einen Rechnungszins von 6 v.H.
festgelegt. Die Regel ist: Je höher der angesetzte Zins, desto niedriger die Pensionsrückstellung – denn es werden rechnerisch ja höhere Zinseinnahmen über die gesamte Laufzeit unterstellt.
Am Kapitalmarkt ist ein Zins von 6 v.H. derzeit nicht erzielbar. Wenn man für die Pensionsrückstellungen trotzdem mit diesem Zins rechnet, ist er zu hoch angesetzt. Die Folge: Mit dem angesparten Kapital können die Verpflichtungen später nicht gedeckt werden, denn es werden mehr Zinseinnahmen erwartet, als gegenwärtig tatsächlich erwirtschaftet werden können. Die tatsächlichen Lasten werden dadurch unterbewertet.
Nach § 24 Nr. 1 GemHVO-Doppik SH wird ein Rechnungszins von 5 % zugrunde gelegt.
Versorgungsausgleich
Die versorgungsrechtlichen Folgen eines familiengerichtlichen Versorgungsausgleichs sind in der summarischen
Gesamtbetrachtung aufwandsneutral. Der Erstattungsverpflichtung des Versorgungsträgers an den Träger der
Rentenversicherung steht das Kürzungsrecht nach § 57 BeamtVG-ÜF S-H, also der Minderaufwand bei den laufenden Versorgungszahlungen gegenüber. Versorgungsausgleichsfolgen sind deshalb unbeachtlich.
Die Ausgliederung der Kürzungsbeträge nach § 57 BeamtVG-ÜF S-H bei Versorgungsberechtigten ist technisch
nicht möglich, so dass die Versorgungsausgleichsfolgen bei diesem Personenkreis nicht außer Ansatz bleiben.
Versorgungslastenverteilung
Das Programm „HPR Kommunal“ enthält Möglichkeiten zur Berücksichtigung der sich aus § 107b BeamtVG-ÜF
S-H ergebenden Forderungen und Verpflichtungen. Für die Umsetzung wären aufwendige Zusatzeingaben erforderlich. Bei der Bewertung bleibt § 107b BeamtVG-ÜF S-H deshalb unberücksichtigt.
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Anlage D
zur Bilanzposition
3.2 Altersteilzeitrückstellung
Mitteilung des Bundesministerium der Finanzen vom 28. März 2007
zur bilanzsteuerlichen Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen im Rahmen des so genannten "Blockmodells" nach dem
Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
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MR'in Meurer
Vertreterin Unterabteilungsleiter IV B
POSTANSCHRIFT
Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
HAUSANSCHRIFT
Oberste Finanzbehörden
der Länder
DATUM
BETREFF
BEZUG
ANLAGEN
GZ
DOK
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
28. März 2007
Bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen im Rahmen des so
genannten "Blockmodells" nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
BMF-Schreiben vom 11. November 1999 (BStBl I S. 959)
Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 30. November 2005 (BStBl 2007 II S. )
1
IV B 2 - S 2175/07/0002
2007/0136390
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Der BFH hat mit Urteil vom 30. November 2005 (BStBl 2007 II S. 1 ) entschieden, dass für
Verpflichtungen, im Rahmen einer Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem AltTZG in der
Freistellungsphase einen bestimmten Prozentsatz des bisherigen Arbeitsentgeltes zu zahlen, in
der Beschäftigungsphase eine ratierlich anzusammelnde Rückstellung zu bilden ist.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind Altersteilzeitvereinbarungen, wonach der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Beschäftigungsphase) eine geringere laufende Vergütung einschließlich der hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung und der sog. Aufstockungsbeträge nach § 3
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a AltTZG erhält, als es seiner geleisteten Arbeit entspricht und
er in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) bei Fortzahlung der Vergütungen entsprechend der in der ersten Hälfte vereinbarten Höhe vollständig von der Arbeit freigestellt wird, in der steuerlichen Gewinnermittlung wie folgt zu berücksichtigen:
1
Die Fundstelle ist von der Redaktion des Bundessteuerblattes nachzutragen
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Seite 2
1. Rückstellungen für die laufenden Vergütungen in der Freistellungsphase
1
Für die Verpflichtungen aus vertraglichen Altersteilzeitvereinbarungen, in der
Freistellungsphase weiterhin laufende Vergütungen zu zahlen, sind erstmals am Ende des
Wirtschaftsjahres, in dem die Altersteilzeit (Beschäftigungsphase) beginnt, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren.
2
Bemessungsgrundlage sind die gesamten in der Freistellungsphase zu gewährenden
Vergütungen einschließlich der zu erbringenden Aufstockungsbeträge sowie sonstige Nebenleistungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen
Sozialversicherung).
2. Bewertung der Rückstellungen
a) Wertverhältnisse des Bilanzstichtages
3
Bei der Bewertung der Rückstellungen sind die Kosten- und Wertverhältnisse des
jeweiligen Bilanzstichtages maßgebend (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Handelsgesetzbuch HGB).
b) Gegenrechnung künftiger Vorteile
4
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe c und § 52 Abs. 16 Satz 2 EStG sind künftige
Vorteile, die mit der Erfüllung einer Verpflichtung voraussichtlich verbunden sein
werden, bei der Rückstellungsbewertung in nach dem 31. Dezember 1998 endenden
Wirtschaftsjahren wertmindernd zu berücksichtigen. Nach R 6.11 Abs. 1 EStR 2005
setzt eine Gegenrechnung voraus, dass am Bilanzstichtag nach den Umständen des
Einzelfalles mehr Gründe für als gegen den Vorteilseintritt sprechen.
5
Der Erstattungsanspruch nach § 4 Abs. 1 AltTZG besteht bei Wiederbesetzung des
durch die Altersteilzeitvereinbarung freigewordenen Arbeitsplatzes (§ 3 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 und § 3 Abs. 3 AltTZG). Er steht im Zusammenhang mit den Altersteilzeitverpflichtungen und stellt somit einen Vorteil im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe c
EStG dar.
6
Erstattungsansprüche sind gegenzurechnen, wenn mehr Gründe für als gegen die Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes und die Inanspruchnahme der Erstattungsleistungen
nach § 4 AltTZG sprechen. So sind beispielsweise künftige Erstattungsleistungen
rückstellungsmindernd zu berücksichtigen, wenn nach den betriebsinternen Unterlagen die Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes anzunehmen ist und sich keine Anhaltspunkte für die Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 3 AltTZG für Leistungen
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nach § 4 AltTZG ergeben. Bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltTZG ist regelmäßig von einem
voraussichtlichen Vorteilseintritt auszugehen.
7
Liegen die Voraussetzungen des § 3 AltTZG für Leistungen im Sinne von § 4 AltTZG
vor, ist für die Monate vor dem Bilanzstichtag, in denen der Arbeitgeber einen „begünstigten“ Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt hat und nach dem AltTZG entstandene Erstattungsleistungen noch nicht ausgezahlt wurden, anstelle der Gegenrechnung
eine Forderung in Höhe der für diese Monate bestehenden Erstattungsansprüche zu
aktivieren.
c) Ratierliche Ansammlung
8
Die Rückstellungen für die laufenden Vergütungen in der Freistellungsphase sind
entsprechend der ratierlichen wirtschaftlichen Verursachung in der Beschäftigungsphase zeitanteilig in gleichen Raten anzusammeln.
d) Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG
9
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e Satz 1 und § 52 Abs. 16 Satz 2 EStG sind in nach
dem 31. Dezember 1998 endenden Wirtschaftsjahren Rückstellungen mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Ausgenommen sind Rückstellungen, deren Laufzeiten am
Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betragen, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen.
10
Ob die Verpflichtung zur Leistungserbringung in der Freistellungsphase verzinslich
ist, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung im jeweiligen Einzelfall. Wird beispielsweise während der gesamten Laufzeit der Altersteilzeit eine Vergütung in unveränderter Höhe bezogen, liegt eine unverzinsliche Verpflichtung vor. Allgemeine Wertfortschreibungen, wie z. B. mögliche oder konkret vereinbarte Tariferhöhungen, stellen keine Verzinslichkeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG dar.
e) Versicherungsmathematische Bewertung
11
Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind grundsätzlich versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung der Randnummern 3 bis 10 zu bewerten. Für die
Anwendung der neuen „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Klaus Heubeck gelten die Regelungen in Randnummer 2 des BMF-Schreibens vom 16. Dezember 2005 (BStBl I S.
1054) entsprechend.
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Seite 4
f) Pauschalwertverfahren
12
Aus Vereinfachungsgründen ist es nicht zu beanstanden, die Rückstellungen für
Altersteilzeitverpflichtungen - abweichend von den Randnummern 9 bis 11 und der
Regelungen des BMF-Schreibens vom 26. Mai 2005 (BStBl I S. 699) - nach einem
pauschalen Verfahren unter Verwendung der diesem Schreiben beigefügten Tabelle 1
zu bewerten. Die dort genannten Barwertfaktoren berücksichtigen die biometrische
Wahrscheinlichkeit des Ausscheidens des Altersteilzeitberechtigten und die Abzinsung.
13
Altersteilzeitverpflichtungen können nur einheitlich entweder versicherungsmathematisch oder nach dem Pauschalwertverfahren bewertet werden. Die für ein Wirtschaftsjahr getroffene Wahl bindet das Unternehmen für die folgenden 4 Wirtschaftsjahre.
Bei Anwendung des Pauschalwertverfahrens scheidet eine Rücklagenbildung nach
§ 52 Abs. 16 Satz 10 ff. EStG und R 6.11 Abs. 1 Satz 3 ff. EStR 2005 aus.
3. Beispiel
14
Arbeitgeber (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) und Arbeitnehmer A vereinbaren am
5. April 2006 eine 4-jährige Altersteilzeit ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember
2010. Der Arbeitgeber beabsichtigt bereits bei Vertragsabschluss, den durch die Altersteilzeitvereinbarung frei werdenden Arbeitsplatz wieder zu besetzen und die Leistungen nach § 4 AltTZG in Anspruch zu nehmen.
In der Beschäftigungsphase (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2008) übt A weiterhin eine
Vollzeittätigkeit aus und bezieht monatliche Leistungen in Höhe von 600 € (einschließlich
Aufstockungsbetrag nach dem AltTZG i. H. v. 100 €). Diese Vergütungen erhält A auch
in der Freistellungsphase vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2010.
Aufgrund dieser Vereinbarung beschäftigt der Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2009 den
bislang als arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer B (Arbeitsvertrag vom 5. April 2008). Im
März 2009 beantragte er bei der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 12 Abs. 1 AltTZG die
Erstattung des Aufstockungsbetrages für den Arbeitnehmer A. Die Voraussetzungen des
§ 3 AltTZG liegen zu diesem Zeitpunkt vor. Die ersten Erstattungsleistungen wurden im
Januar 2010 ausgezahlt. Der Arbeitgeber nimmt das Pauschalwertverfahren (Randnummer 12) in Anspruch.
Bilanzstichtag 31.12.2007
Für die in der Freistellungsphase (24 Monate) zu leistenden Vergütungen in Höhe von
24 x 600 € = 14.400 € passiviert der Arbeitgeber eine zeitanteilig anzusammelnde Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten. Da am Bilanzstichtag mehr Gründe für als ge-
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Seite 5
gen die Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes und die Inanspruchnahme des Erstattungsanspruches nach § 4 AltTZG sprechen, sind die Aufstockungsbeträge in der Freistellungsphase i. H. v. 24 x 100 € = 2.400 € als künftige Vorteile gegenzurechnen. Am Stichtag
31.12.2007 sind entsprechend der ratierlichen wirtschaftlichen Verursachung ½ x
(14.400 € - 2.400 €) = 6.000 € maßgebend.
Bei Anwendung des Pauschalverfahrens gemäß Tabelle 1 (ATZ 4, Restlaufzeit 3 Jahre)
ergibt sich eine Rückstellung in Höhe von 6.000 € x 81 % = 4.860 €.
Bilanzstichtag 31.12.2008
Entsprechend der wirtschaftlichen Verursachung wird nunmehr die volle ratierliche Ansammlung erreicht. Es sind weiterhin die Aufstockungsbeträge als künftige Vorteile gegenzurechnen. Das Pauschalverfahren gemäß Tabelle 1 (ATZ 4, Restlaufzeit 2 Jahre) ergibt eine Rückstellung in Höhe von (14.400 € - 2.400 €) x 93 % = 11.160 €.
Bilanzstichtage 31.12.2009 und 31.12.2010
Am Stichtag 31.12.2009 ist die verbleibende Verpflichtung von 12 x 600 € = 7.200 € Bemessungsgrundlage. Gegenzurechnen sind nur noch die Aufstockungsbeträge, die nach
dem Bilanzstichtag voraussichtlich für das Jahr 2010 ausgezahlt werden, also 12 x 100 € =
1.200 €. Das Pauschalverfahren gemäß Tabelle 1 (ATZ 4, Restlaufzeit 1 Jahr) ergibt somit
eine Rückstellung in Höhe von (7.200 € - 1.200 €) x 96 % = 5.760 €. Hinsichtlich der bis
zum Bilanzstichtag 31.12.2009 nach dem AltTZG entstandenen und noch nicht ausgezahlten Erstattungsleistungen i. H. v. 2 x 12 x 100 € = 2.400 € (1 Jahr Neubeschäftigung
in der Freistellungsphase zzgl. Entsprechender Zeitraum der Beschäftigungsphase) ist eine
Forderung zu aktivieren.
Die verbleibende Rückstellung von 5.760 € ist in 2010 vollständig aufzulösen.
4. Leistungen des Arbeitgebers zum Ausgleich für die Minderung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (sog. Nachteilsausgleich)
15
Wird neben den laufenden Altersteilzeitleistungen am Ende der Altersteilzeit ein Einmalbetrag als Ausgleich für die infolge der Altersteilzeitvereinbarung geminderte Rente aus
der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, ist es nicht zu beanstanden, diese Verpflichtung erstmals am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die Beschäftigungsphase beginnt, mit dem versicherungsmathematischen Barwert nach § 6 EStG unter Zugrundelegung des Zinssatzes von 5,5 % zurückzustellen. Das gilt auch dann, wenn der
Nachteilsausgleich innerhalb der Freistellungsphase ausgezahlt werden soll. Die Rückstellung ist bis zum Ende der Beschäftigungsphase ratierlich anzusammeln.
Seite 102 von 132
Seite 6
16
Aus Vereinfachungsgründen ist es nicht zu beanstanden, die Rückstellung für den
Nachteilsausgleich bis zum Ende der Beschäftigungsphase ratierlich anzusammeln und
nach einem Pauschalwertverfahren unter Verwendung der diesem Schreiben beigefügten
Tabelle 2 zu bewerten. Die dort genannten Barwertfaktoren berücksichtigen die Wahrscheinlichkeit des Ausscheidens des Ausgleichsberechtigten und die Abzinsung. Randnummer 13 gilt entsprechend.
17
Beispiel
Wie Randnummer 14, A erhält nach der Altersteilzeitvereinbarung vom 5. April 2006 zusätzlich am Ende der Freistellungsphase am 31. Dezember 2010 eine einmalige Abfindung in Höhe von 2.000 €. Der Arbeitgeber nimmt das Pauschalwertverfahren in Anspruch.
Es ergibt sich folgende Rückstellung für die Ausgleichszahlung von 2.000 €, die in der
Beschäftigungsphase, also an den Bilanzstichtagen 31.12.2007 und 31.12.2008, ratierlich
anzusammeln ist:
31.12.2007: 2.000 € x 1/2 x 75 % = 750 € (Tabelle 2, ATZ 4, Fälligkeit in 3 Jahren)
31.12.2008: 2.000 € x 2/2 x 87 % = 1.740 € (Tabelle 2, ATZ 4, Fälligkeit in 2 Jahren)
31.12.2009: 2.000 €
x 93 % = 1.860 € (Tabelle 2, ATZ 4, Fälligkeit in 1 Jahr)
31.12.2010: Auflösung der Rückstellung
5. Zeitliche Anwendung
18
Die Regelungen dieses Schreibens können erstmals in nach dem 30. November 2005 (Datum der BFH-Entscheidung I R 110/04) aufgestellten Bilanzen berücksichtigt werden. Sie
sind spätestens für Bilanzen maßgebend, die nach dem Datum der Veröffentlichung des
o. g. BFH-Urteils im Bundessteuerblatt aufgestellt werden. Die Randnummern 15 und 17
bis 21 des BMF-Schreibens vom 11. November 1999 (BStBl I S. 959) sind ab diesem
Zeitpunkt nicht weiter anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht den Internet-Seiten
des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Steuern - Veröffentlichungen zu Steuerarten - Einkommensteuer - zum Download bereit.
Im Auftrag
Meurer
Seite 103 von 132
Anlage
zum BMF-Schreiben vom 28. März 2007
Tabelle 1
Barwertfaktoren für laufende Altersteilzeitleistungen
Restlaufzeit
in Jahren
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
2
3
99 %
96 %
85 %
99 %
96 %
88 %
79 %
Dauer des Altersteilzeitverhältnisses in Jahren
4
5
6
7
8
9
99 %
96 %
93 %
81 %
75 %
99 %
96 %
93 %
86 %
76 %
70 %
99 %
96 %
93 %
90 %
80 %
72 %
67 %
99 %
96 %
93 %
90 %
83 %
75 %
68 %
64 %
99 %
96 %
93 %
90 %
87 %
78 %
71 %
65 %
61 %
99 %
96 %
93 %
90 %
87 %
81 %
74 %
68 %
62 %
59 %
10
99 %
96 %
93 %
90 %
87 %
84 %
76 %
70 %
64 %
59 %
57 %
Tabelle 2
Barwertfaktoren für Abfindungsleistung
Dauer bis
Fälligkeit in
Jahren
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
2
3
99 %
93 %
79 %
68 %
60 %
53 %
48 %
44 %
99 %
93 %
83 %
72 %
63 %
56 %
50 %
46 %
42 %
Dauer des Altersteilzeitverhältnisses in Jahren
4
5
6
7
8
9
99 %
93 %
87 %
75 %
66 %
59 %
53 %
48 %
44 %
40 %
99 %
93 %
87 %
78 %
69 %
61 %
55 %
50 %
46 %
42 %
39 %
99 %
93 %
87 %
81 %
71 %
63 %
57 %
52 %
47 %
43 %
40 %
37 %
99 %
93 %
87 %
81 %
74 %
65 %
59 %
53 %
49 %
45 %
42 %
39 %
36 %
99 %
93 %
87 %
81 %
76 %
67 %
61 %
55 %
50 %
46 %
43 %
40 %
37 %
35 %
99 %
93 %
87 %
81 %
76 %
69 %
62 %
57 %
52 %
48 %
44 %
41 %
38 %
36 %
33 %
Bei Anwendung der Tabellen 1 und 2 sind die Dauer der Altersteilzeit (ATZ) und die
Restlaufzeit auf ganze Jahre kaufmännisch zu runden (angefangene Jahre bis 6 Monate
Abrundung, sonst Aufrundung).
Seite 104 von 132
10
99 %
93 %
87 %
81 %
76 %
71 %
63 %
58 %
53 %
49 %
45 %
42 %
39 %
36 %
34 %
32 %
Anlage E
zur Bilanzposition
3.6 Verfahrensrückstellungen
Berechnung der Verfahrensrückstellungen
Seite 105 von 132
90.2
01.06.2010
Verfahrensrückstellungen für Fälle mit einem Streitwert von über 50.000 EUR
Aktenzeichen AnsprechpartnerIn
des
a) Amt 01, 02, 90
Prozesses
b) Fachamt
Geldwert G
Sachwert S
1
2
Streitwert/
Gegenstandswert
3
02 I 4/05
G
a) xxx
b) xxx
724.416,33
02 I 2/08
G
a) xxx
b) xxx
429.523,00
02 I 9/08
G
a) xxx
b) xxx
500.000,00
02 I 1/08
G
a) xxx
b) xxx
700.200,00
02 VII 70/08
G
a) xxx
b) xxx
109.042,18
Sachkonto
Kostenstelle
Kostenträger
(Fachamt)
zu
erwartende
Prozesskosten
4
5
Sachkonto
Summe 3+5
Kostenstelle
Kostenträger
(Amt 01, 02, 90)
6
7
Wahrscheinlichkeit des
Unterliegens
(0-100%)
8
9
40.000,00
54310800
10055
11130504
764.416,33
50,00%
25.000,00
54310800
10055
11130504
454.523,00
50,00%
28.000,00
54310800
10055
11130504
528.000,00
0,00%
54413000
10055
11130401
35.000,00
54413000
10055
11130401
735.200,00
entfällt
53311047
300010
31141001
40.000,00
54310800
10055
11130504
149.042,18
50,00%
10085
11150101
noch nicht vorhanden
50055
53800112
Investition
Erforderliche
Rückstellung
Spalte 7 x
Spalte 8
10
Erforderliche
Erhöhung
der
Rückstellung
Auflösung
der
Rückstellung
11
382.208,17
12.500,00 Keine Rückstellung für Investitionen
0,00 1. Instanz überragend gewonnen
2. Instanz keine Gefahr des Unterliegens
284.258,00 Fall ist bereits abgerechnet.
74.521,09
753.487,26
Seite 106 von 132
Bislang
gebildete
Rückstellung
12
Anlage F
zur Bilanzposition
3.9 sonstige Rückstellungen
Übersicht über erteilte Bürgschaften
Seite 107 von 132
90.2
01.06.2010
Bürgschaften der Landeshauptstadt Kiel
Ursprungshöhe in Euro
Az
Schuldner
1073
KSS
1165
1166
1167
1168
1169
1170
1171
1172
1173
1175
1176
1177
1179*
1180*
1181*
1182*
1183*
1184*
1185*
1186*
1187*
1188*
1189*
1190*
1215
1216
1224
1225
1226
Müllverbrennung Kiel
Verein
Seehafen Kiel GmbH
Müllverbrennung Kiel
Seehafen Kiel GmbH
Seehafen Kiel GmbH
Seehafen Kiel GmbH
Seehafen Kiel GmbH
Seehafen Kiel GmbH
Müllverbrennung Kiel
Seehafen Kiel GmbH
Seehafen Kiel GmbH
Seehafen Kiel GmbH
KiWi Tower GmbH
KiWi Tower GmbH
Seehafen Kiel GmbH
KiWi Tower GmbH
Seehafen Kiel GmbH
S.- u. Fährges.Kiel mbH
Seehafen Kiel GmbH
Seehafen Kiel GmbH
Seehafen Kiel GmbH
Seehafen Kiel GmbH
Seehafen Kiel GmbH
KVG
KVG
Kieler Flughafen GmbH
Kieler Flughafen GmbH
Kieler Flughafen GmbH
Stand 01.01.08
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.08
Stand 01.01.08
Restverpflichtung in Euro
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.08
181.597,07
0,00
0,00
181.597,07
181.597,07
0,00
0,00
181.597,07
112.484.213,86
25.564,59
5.256.453,27
5.112.918,81
1.472.238,19
3.361.821,88
460.163,00
11.550.083,59
5.368.564,75
2.556.459,41
6.181.518,84
5.624.210,00
2.937.101,00
1.840.000,00
3.040.000,00
4.800.000,00
2.800.000,00
2.120.000,00
4.000.000,00
4.800.000,00
2.000.000,00
8.000.000,00
2.400.000,00
0,00
306.775,13
715.808,63
383.468,91
894.760,79
63.911,49
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.000.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
460.163,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
112.484.213,86
25.564,59
5.256.453,27
5.112.918,81
1.472.238,19
3.361.821,88
0,00
11.550.083,59
5.368.564,75
2.556.459,41
6.181.518,84
5.624.210,00
2.937.101,00
1.840.000,00
3.040.000,00
4.800.000,00
2.800.000,00
2.120.000,00
4.000.000,00
4.800.000,00
2.000.000,00
8.000.000,00
2.400.000,00
4.000.000,00
306.775,13
715.808,63
383.468,91
894.760,79
63.911,49
34.926.194,99
0,00
444.624,02
2.812.105,35
813.940,99
2.368.572,80
51.129,24
10.881.458,19
4.939.079,55
1.065.186,68
6.012.792,52
5.624.210,00
1.915.837,99
1.840.000,00
3.040.000,00
4.080.000,00
1.920.000,00
2.013.999,20
4.000.000,00
4.560.000,00
1.940.000,00
8.000.000,00
2.352.000,00
0,00
0,00
0,00
286.013,75
402.635,22
36.281,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
880.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.000.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7.536.135,54
0,00
156.526,89
255.645,94
103.467,86
156.918,22
51.129,24
158.866,72
214.742,60
213.038,96
247.260,76
0,00
478.959,49
0,00
0,00
320.000,00
44.034,39
70.667,20
333.334,40
192.000,00
80.000,00
275.862,40
96.000,00
0,00
0,00
0,00
11.372,82
81.463,89
5.491,40
27.390.059,45
0,00
288.097,13
2.556.459,41
710.473,13
2.211.654,58
0,00
10.722.591,47
4.724.336,95
852.147,72
5.765.531,76
5.624.210,00
1.436.878,50
1.840.000,00
3.040.000,00
3.760.000,00
2.755.965,61
1.943.332,00
3.666.665,60
4.368.000,00
1.860.000,00
7.724.137,60
2.256.000,00
4.000.000,00
0,00
0,00
274.640,93
321.171,33
30.790,08
Seite 108 von 132
90.2
01.06.2010
Bürgschaften der Landeshauptstadt Kiel
Ursprungshöhe in Euro
Az
1622
1623
1625
1626
1627
1629
1630
1631
1632
1633
Schuldner
Verein
Verein
Verein
Verein
Verein
Verein
Verein
Verein
Verein
Verein
Summen
Stand 01.01.08
613.550,26
511.291,88
920.325,39
511.291,88
202.471,58
322.113,89
322.113,89
322.113,89
11.954,00
249.612,70
204.724.472,57
Zugänge
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.000.000,00
Abgänge
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
460.163,00
Stand 31.12.08 Stand 01.01.08
613.550,26
136.003,70
511.291,88
136.003,70
920.325,39
782.363,48
511.291,88
227.013,52
202.471,58
101.235,68
322.113,89
147.814,52
322.113,89
146.638,40
322.113,89
161.057,04
11.954,00
9.082,64
249.612,70
138.355,58
208.264.309,57 108.493.227,30
* 80-prozentige Ausfallbürgschaft
Seite 109 von 132
Restverpflichtung in Euro
Zugänge
Abgänge
0,00
22.752,48
0,00
22.752,48
0,00
17.125,94
0,00
28.427,84
0,00
11.248,44
0,00
16.514,72
0,00
16.361,36
0,00
17.895,20
0,00
478,56
0,00
13.907,14
4.880.000,00 11.250.382,88
Stand 31.12.08
113.251,22
113.251,22
765.237,54
198.585,68
89.987,24
131.299,80
130.277,04
143.161,84
8.604,08
124.448,44
102.122.844,42
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Forderungsspiegel
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Eröffnungsbilanz 2009
Forderungsspiegel
Landeshauptstadt Kiel
Nr.
Beschreibung
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus
Dienstleistungen
Gesamtbetrag HHJ
Restlaufzeit
Restlaufzeit
Restlaufzeit
in EUR bis 1 Jahr in EUR 1 bis 5 J. in EUR über 5 J. in EUR
13.135.048,40
13.114.790,21
10.251,03
10.007,16
2.2.2 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
9.230.108,25
9.230.044,75
63,50
0,00
2.2.3 Privatrechtliche Forderungen aus
Dienstleistungen
5.063.796,27
5.063.412,27
384,00
0,00
2.2.4 Sonstige privatrechtliche Forderungen
3.754.277,59
3.754.277,59
0,00
0,00
59.455,89
59.455,89
0,00
0,00
31.242.686,40
31.221.980,71
10.698,53
10.007,16
2.2.5 Sonstige Vermögensgegenstände
Summe
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Verbindlichkeitenspiegel
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Eröffnungsbilanz 2009
Verbindlichkeitenspiegel
Landeshauptstadt Kiel
Nr.
Beschreibung
Gesamtbetrag HHJ
in EUR
Restlaufzeit
bis 1 Jahr in EUR
Restlaufzeit
1 bis 5 J. in EUR
Restlaufzeit
über 5 J. in EUR
4.1
Anleihen
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
370.514.385,74
120.438.499,70
8.350.000,00
241.725.886,04
4.2.2 vom öffentlichen Bereich
49.303.483,54
423.539,05
0,00
48.879.944,49
4.2.3 vom privaten Kreditmarkt
321.210.902,20
120.014.960,65
8.350.000,00
192.845.941,55
4.2.1 von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen,
Sondervermögen
4.3
Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten
4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
356.611,20
0,00
0,00
356.611,20
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
264.953,94
289.795,77
-24.841,83
0,00
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7.941,84
-18.933,10
26.874,94
0,00
4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
28.653.004,59
26.927.498,03
1.725.506,56
0,00
399.796.897,31
147.636.860,40
10.077.539,67
242.082.497,24
25.838.863,99
1.877.409,60
6.434.926,81
17.526.527,58
Summe
Nachrichtlich:
Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen,
soweit nicht in der Bilanzposition 4.4 enthalten
Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung
- aus Krediten
- aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Anmerkung zur Position 4.2.2 und 4.2.3:
Der manuelle erstellte Verbindlichkeitenspiegel weicht im Bereich der sonst. öff. Sonderrechnungen (HSH Nordbank/Investitionsbank)
von den Daten in Infoma ab, weil in der Schuldenstatisitk des Stat. Landesamtes der Bereich zum privaten Bereich zählt.
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Anlagenspiegel
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Landeshauptstadt Kiel
Kiel, den 17.12.2010
Anlagenspiegel zur Eröffnungsbilanz 2009
Rubrikennr.
Beschreibung
1. Anlagevermögen
Anfangsstand
EUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchungen
EUR
EUR
EUR
Endstand
Anfangsstand
EUR
EUR
Abschreibungen
Zugang
Abgang
EUR
Restbuchwert
am Ende des
Wirtschaftsjahres
EUR
Endstand
EUR
EUR
01
1.1 Immmaterielle Vermögensgegenstände
0,00
452.169,97
0,00
452.169,97
0,0
100,0
02
1.2 Sachanlagen
0,00
1.233.146.353,55
0,00
0,00
1.233.146.353,55
0,00
0,00
0,00
0,00
1.233.146.353,55
0,0
100,0
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
0,00
221.116.450,00
0,00
0,00
221.116.450,00
0,00
0,00
0,00
0,00
221.116.450,00
0,0
100,0
1.2.1.1 Grünflächen
112.163.353,00
112.163.353,00
0,00
112.163.353,00
0,0
100,0
6.111.043,00
6.111.043,00
0,00
6.111.043,00
0,0
100,0
1.2.1.3 Wald, Forsten
55.293.938,00
55.293.938,00
0,00
55.293.938,00
0,0
100,0
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
47.548.116,00
47.548.116,00
0,00
47.548.116,00
0,0
100,0
0,00
337.735.147,56
0,0
100,0
1.2.1.2 Ackerland
03
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
0,00
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtung
337.735.147,56
0,00
0,00
337.735.147,56
0,00
0,00
0,00
23.623.129,44
23.623.129,44
0,00
23.623.129,44
0,0
100,0
165.883.651,86
165.883.651,86
0,00
165.883.651,86
0,0
100,0
1.2.2.3 Wohnbauten
16.063.177,60
16.063.177,60
0,00
16.063.177,60
0,0
100,0
1.2.2.4 kommunalnutzungsorientierte Dienst-, Geschäfts- und Betriebgebäude
90.115.275,93
90.115.275,93
0,00
90.115.275,93
0,0
100,0
1.2.2.5 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
42.049.912,73
42.049.912,73
0,00
42.049.912,73
0,0
100,0
0,00
539.025.770,99
0,0
100,0
1.2.2.2 Schulen
04
452.169,97
Kennzahlen
DurchschnittDurchschnittlicher Ablicher Restschreibungssatz
buchwert
v.H.
v.H
1.2.3 Infrastrukturvermögen
0,00
539.025.770,99
0,00
0,00
539.025.770,99
0,00
0,00
0,00
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
75.780.111,00
75.780.111,00
0,00
75.780.111,00
0,0
100,0
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
58.526.144,23
58.526.144,23
0,00
58.526.144,23
0,0
100,0
152.494,86
152.494,86
0,00
152.494,86
0,0
100,0
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
217.793.152,31
217.793.152,31
0,00
217.793.152,31
0,0
100,0
1.2.3.5 Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrlenkungsanlagen
146.264.053,37
146.264.053,37
0,00
146.264.053,37
0,0
100,0
40.509.815,22
40.509.815,22
0,00
40.509.815,22
0,0
100,0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,0
0,0
2.998.138,15
2.998.138,15
0,00
2.998.138,15
0,0
100,0
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung u. Sicherheitsanlagen
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
05
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
0,00
06
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
07
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
21.293.373,86
21.293.373,86
0,00
21.293.373,86
0,0
100,0
08
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
43.710.740,83
43.710.740,83
0,00
43.710.740,83
0,0
100,0
09
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
67.266.732,16
67.266.732,16
0,00
67.266.732,16
0,0
100,0
0,00
0,00
0,0
0,0
0,00
0,0
0,0
0,0
0,0
0,00
1.3 Finanzanlagen
10
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
11
1.3.2 Beteiligungen
12
1.3.3 Sondervermögen
13
1.3.4 Ausleihungen
14
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.3.4.1 Ausleihungen an verb. Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen
0,00
1.3.4.2 Sonstige Ausleihungen
0,00
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,0
0,00
0,00
0,0
0,0
0,00
0,00
0,0
0,0
0,00
0,00
0,00
0,0
0,0
0,00
0,00
0,00
0,0
0,0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,0
0,0
0,0
0,0
0,00
0,00
0,0
0,0
0,0
0,0
0,00
0,00
2. Sonderposten
23
2.1 für aufzulösende Zuschüsse
2.2 für aufzulösende Zuweisungen
0,00
6.750.781,24
6.750.781,24
0,00
0,00
6.750.781,24
0,0
100,0
217.837.491,97
217.837.491,97
0,00
0,00
217.837.491,97
0,0
100,0
79.334.316,47
0,00
0,00
79.334.316,47
0,0
100,0
79.334.316,47
0,0
100,0
2.3 für Beiträge
79.334.316,47
2.3.1 aufzulösende Beiträge
79.334.316,47
79.334.316,47
0,00
0,00
2.3.2 nicht aufzulösende Beiträge
0,00
0,00
0,00
0,00
0,0
0,0
0,0
2.4 für Gebührenausgleich
0,00
0,00
0,00
0,00
0,0
0,0
0,0
2.5 für Treuhandvermögen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,0
0,0
2.6 für Dauergrabpflege
0,00
0,00
0,00
0,00
0,0
0,0
6.907.690,85
0,00
0,00
6.907.690,85
0,0
100,0
2.7 für sonstige Sonderposten
6.907.690,85
0,00
0,00
Seite 120 von 132
0,00
0,00
Erläuterungen zum Anlagenspiegel
In der Anlagenbuchhaltung werden die folgenden Werte nicht abgebildet.
1.3
Finanzanlagen in Höhe von 122.623.325,05 EUR
Die Finanzanlagen werden über die Software des Amtes 90 „KommInform“ abgebildet. Eine Übernahme in die Anlagenbuchhaltung würde den Datenbestand nur spiegeln und zu doppeltem Pflegeaufwand führen.
2.5
Sonderposten für Treuhandvermögen in Höhe von 3.874.635,53 EUR
Die Sonderposten für Treuhandvermögen werden in der Anlagenbuchhaltung nicht ausgewiesen, da
die zugehörigen Anlagen Finanzanlagen sind,die nicht in der Anlagenbuchhaltung geführt werden.
2.6
Sonderposten für Dauergrabpflege in Höhe von 1.209.582,55 EUR
Die Daten für die Grabdauerpflege werden über die Fachsoftware „FIM“ des Grünflächenamtes abgebildet.
2.7
Sonstige Sonderposten in Höhe von 656.309,94 EUR
Vorab erhaltene Zuweisungen und Zuschüsse, welche noch keinem Vermögensgegenstand bzw.
einer Maßnahme zugeordnet werden können, wurden unter den sonstigen Sonderposten verbucht.
Nach Prüfung im Fachamt bzw. Erfassung des Vermögensgegenstandes / Abschluss der Maßnahme
werden die Zahlungen zugeordnet. Hier erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses eine Prüfung über
den Ausweis als sonstige Verbindlichkeit, da nicht verwendete Gelder zu erstatten sind.
Zur Darstellung aller Werte wird nachrichtlich ein ergänzter Anlagenspiegel incl. der genannten Posten
abgebildet.
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Landeshauptstadt Kiel
Kiel, den 03.01.2011
NACHRICHTLICH: Anlagenspiegel zur Eröffnungsbilanz 2009 incl. Ergänzungen
Rubrikennr.
Beschreibung
1. Anlagevermögen
Anfangsstand
EUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchungen
EUR
EUR
EUR
Endstand
Anfangsstand
EUR
EUR
Abschreibungen
Zugang
Abgang
EUR
Restbuchwert
am Ende des
Wirtschaftsjahres
EUR
Endstand
EUR
EUR
01
1.1 Immmaterielle Vermögensgegenstände
0,00
452.169,97
0,00
452.169,97
0,0
100,0
02
1.2 Sachanlagen
0,00
1.233.146.353,55
0,00
0,00
1.233.146.353,55
0,00
0,00
0,00
0,00
1.233.146.353,55
0,0
100,0
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
0,00
221.116.450,00
0,00
0,00
221.116.450,00
0,00
0,00
0,00
0,00
221.116.450,00
0,0
100,0
1.2.1.1 Grünflächen
112.163.353,00
112.163.353,00
0,00
112.163.353,00
0,0
100,0
6.111.043,00
6.111.043,00
0,00
6.111.043,00
0,0
100,0
1.2.1.3 Wald, Forsten
55.293.938,00
55.293.938,00
0,00
55.293.938,00
0,0
100,0
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
47.548.116,00
47.548.116,00
0,00
47.548.116,00
0,0
100,0
0,00
337.735.147,56
0,0
100,0
1.2.1.2 Ackerland
03
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
0,00
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtung
337.735.147,56
0,00
0,00
337.735.147,56
0,00
0,00
0,00
23.623.129,44
23.623.129,44
0,00
23.623.129,44
0,0
100,0
165.883.651,86
165.883.651,86
0,00
165.883.651,86
0,0
100,0
1.2.2.3 Wohnbauten
16.063.177,60
16.063.177,60
0,00
16.063.177,60
0,0
100,0
1.2.2.4 kommunalnutzungsorientierte Dienst-, Geschäfts- und Betriebgebäude
90.115.275,93
90.115.275,93
0,00
90.115.275,93
0,0
100,0
1.2.2.5 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
42.049.912,73
42.049.912,73
0,00
42.049.912,73
0,0
100,0
0,00
539.025.770,99
0,0
100,0
1.2.2.2 Schulen
04
452.169,97
Kennzahlen
DurchschnittDurchschnittlicher Ablicher Restschreibungssatz
buchwert
v.H.
v.H
1.2.3 Infrastrukturvermögen
0,00
539.025.770,99
0,00
0,00
539.025.770,99
0,00
0,00
0,00
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
75.780.111,00
75.780.111,00
0,00
75.780.111,00
0,0
100,0
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
58.526.144,23
58.526.144,23
0,00
58.526.144,23
0,0
100,0
152.494,86
152.494,86
0,00
152.494,86
0,0
100,0
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
217.793.152,31
217.793.152,31
0,00
217.793.152,31
0,0
100,0
1.2.3.5 Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrlenkungsanlagen
146.264.053,37
146.264.053,37
0,00
146.264.053,37
0,0
100,0
40.509.815,22
40.509.815,22
0,00
40.509.815,22
0,0
100,0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,0
0,0
2.998.138,15
2.998.138,15
0,00
2.998.138,15
0,0
100,0
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung u. Sicherheitsanlagen
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
05
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
0,00
06
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
07
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
21.293.373,86
21.293.373,86
0,00
21.293.373,86
0,0
100,0
08
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
43.710.740,83
43.710.740,83
0,00
43.710.740,83
0,0
100,0
09
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
67.266.732,16
67.266.732,16
0,00
67.266.732,16
0,0
100,0
0,00
122.623.235,05
0,0
100,0
1.731.536,86
0,0
100,0
0,00
1.3 Finanzanlagen
122.623.235,05
122.623.235,05
0,00
1.731.536,86
1.731.536,86
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
74.021.784,87
0,00
0,00
10
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
11
1.3.2 Beteiligungen
12
1.3.3 Sondervermögen
74.021.784,87
1.3.4 Ausleihungen
43.569.048,97
13
1.3.4.1 Ausleihungen an verb. Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen
1.3.4.2 Sonstige Ausleihungen
14
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens
2. Sonderposten
23
2.1 für aufzulösende Zuschüsse
2.2 für aufzulösende Zuweisungen
0,00
0,00
0,0
0,0
74.021.784,87
0,0
100,0
0,00
0,00
43.569.048,97
0,0
100,0
0,00
0,00
8.657.269,89
0,0
100,0
34.911.779,08
34.911.779,08
0,00
0,00
34.911.779,08
0,0
100,0
3.300.864,35
3.300.864,35
0,00
0,00
3.300.864,35
0,00
0,0
0,0
100,0
0,0
316.570.808,55
0,00
0,00
316.570.808,55
0,00
0,0
100,0
0,0
0,00
0,00
0,0
8.657.269,89
0,00
0,00
0,00
43.569.048,97
0,00
0,00
0,00
8.657.269,89
316.570.808,55
0,00
0,00
0,00
0,00
6.750.781,24
6.750.781,24
0,00
0,00
6.750.781,24
0,0
100,0
217.837.491,97
217.837.491,97
0,00
0,00
217.837.491,97
0,0
100,0
79.334.316,47
0,00
0,00
79.334.316,47
0,0
100,0
79.334.316,47
0,0
100,0
0,0
2.3 für Beiträge
79.334.316,47
0,00
0,00
2.3.1 aufzulösende Beiträge
79.334.316,47
79.334.316,47
0,00
0,00
2.3.2 nicht aufzulösende Beiträge
0,00
0,00
0,00
0,00
0,0
0,0
2.4 für Gebührenausgleich
0,00
0,00
0,00
0,00
0,0
0,0
0,0
2.5 für Treuhandvermögen
3.874.635,53
3.874.635,53
0,00
0,00
3.874.635,53
0,0
100,0
2.6 für Dauergrabpflege
1.209.582,55
1.209.582,55
0,00
0,00
1.209.582,55
0,0
100,0
2.7 für sonstige Sonderposten
7.564.000,79
7.564.000,79
0,00
0,00
7.564.000,79
0,0
100,0
Seite 122 von 132
0,00
0,00
Aufstellung der
übertragenen
Haushaltsermächtigungen
Seite 123 von 132
Anlage 26
zu § 51 Abs. 3 Nr. 4 GemHVO-Doppik
Übersicht über die übertragenen Haushaltsermächtigungen
I. Übersicht über die übertragenen Aufwendungen nach § 23 Abs. 1 GemHVO-Doppik
Produktgruppe / Unterproduktgruppe
Nummer
davon gebunden
in EUR
3
4
davon frei verfügbar
in EUR
Bezeichnung
1
1112
übertragen auf das neue Haushaltsjahr
in EUR
2
5
1114
Steuerungsunterstützung und Verwaltung der Dezernate
Innere Verwaltungsangelegenheiten und
Service
Finanzverwaltung
1115
Immobilienwirtschaft
1116
Rechnungsprüfung
126
Brandschutz
127
Rettungsdienst
154.287,30
0,00
0,00
211
Grundschulen
164.324,00
70.615,00
0,00
212
Hauptschulen
7.398,00
7.398,00
0,00
213
Kombinierte Grund- und Hauptschulen
96.989,00
57.243,00
0,00
215
Realschulen
38.839,00
4.730,00
0,00
217
Gymnasien, Kollegs
436.292,00
30.820,00
0,00
2181
Gesamtschulen
34.355,00
16.786,00
0,00
2211
Förderzentren ohne Grundschulteil
28.137,00
18.319,00
0,00
2212
Förderzentren mit Grundschulteil
30.621,00
3.947,00
0,00
1113
223.130,00
0,00
0,00
319.965,00
0,00
0,00
250.000,00
0,00
0,00
3.667.391,92
0,00
0,00
5.400,00
0,00
0,00
47.158,01
0,00
0,00
Seite 124 von 132
Produktgruppe / Unterproduktgruppe
Nummer
übertragen auf das neue Haushaltsjahr
in EUR
davon gebunden
in EUR
3
4
davon frei verfügbar
in EUR
Bezeichnung
1
2
231
Berufsfach- und Fachschulen
243
Fördermaßnahmen für Schüler
251
5
45.217,00
0,00
0,00
2.723,00
0,00
0,00
Wissenschaft und Forschung
50.000,00
0,00
0,00
271
Volkshochschulen
13.065,53
0,00
0,00
272
Büchereien
3.083,20
0,00
0,00
281
Heimat- und sonstige Kulturpflege
59.292,52
0,00
0,00
3119
19.083,00
0,00
0,00
2.371,00
0,00
0,00
5.700,00
0,00
0,00
351
Verwaltung der Sozialhilfe und Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug
Soziale Einrichtungen (ohne Einrichtungen der Jugendhilfe)
Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern
Sonstige soziale Hilfen und Leistungen
4.177,00
0,00
0,00
362
Jugendarbeit
10.661,00
0,00
0,00
3632
Förderung der Erziehung in der Familie
11.529,00
992,00
0,00
3639
6.553,70
0,00
0,00
365
Verwaltung der Jugendhilfe und Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug
Tageseinrichtungen für Kinder
627.251,00
2.491,00
0,00
366
Einrichtungen der Jugendarbeit
62.901,00
7.226,00
0,00
3676
14.588,00
0,00
0,00
412
Einrichtungen f. Hilfe z. Erziehung u.
Hilfe f. junge Volljährige, Inobhutnahme
Gesundheitseinrichtungen
134.432,00
0,00
0,00
421
Förderung des Sports
13.006,00
0,00
0,00
424
Sportstätten und Bäder
935.790,00
0,00
0,00
315
331
Seite 125 von 132
Produktgruppe / Unterproduktgruppe
Nummer
davon gebunden
in EUR
3
4
davon frei verfügbar
in EUR
Bezeichnung
1
511
übertragen auf das neue Haushaltsjahr
in EUR
2
5
538
Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Abwasserbeseitigung
541
Gemeindestraßen
61.476,00
0,00
0,00
551
Öffentliches Grün / Landschaftsbau
51.993,00
15.962,00
0,00
554
Naturschutz und Landschaftspflege
34.500,00
0,00
0,00
561
Umweltschutzmaßnahmen
559.734,00
0,00
0,00
5731
Einrichtungen und Unternehmen
28.165,00
0,00
0,00
5733
Nichtrechtsfähige örtliche Stiftungen
54.897,69
54.897,69
0,00
575
Tourismus
29.861,00
0,00
0,00
8.710.930,87*
291.426,69
0,00
Summe ------------------------------------------
265.364,00
0,00
0,00
99.229,00
0,00
0,00
II. Übersicht über die übertragenen Auszahlungen nach § 23 Abs. 2 GemHVO-Doppik
Produktgruppe / Unterproduktgruppe
Nummer
davon gebunden
in EUR
3
4
davon frei verfügbar
in EUR
Bezeichnung
1
1113
übertragen auf das neue Haushaltsjahr
in EUR
2
1114
Innere Verwaltungsangelegenheiten und
Service
Finanzverwaltung
1115
Immobilienwirtschaft
1116
Rechnungsprüfung
5
14.441,00
0,00
0,00
337.425,00
0,00
0,00
12.540.662,00
0,00
0,00
5.000,00
0,00
0,00
Seite 126 von 132
Produktgruppe / Unterproduktgruppe
Nummer
übertragen auf das neue Haushaltsjahr
in EUR
davon gebunden
in EUR
3
4
davon frei verfügbar
in EUR
Bezeichnung
1
2
122
Ordnungsangelegenheiten
126
5
24.928,00
0,00
0,00
Brandschutz
286.758,04
0,00
0,00
127
Rettungsdienst
214.745,65
0,00
0,00
211
Grundschulen
123.327,00
0,00
0,00
212
Hauptschulen
9.320,00
0,00
0,00
213
Kombinierte Grund- und Hauptschulen
38.425,00
0,00
0,00
215
Realschulen
10.791,00
0,00
0,00
217
Gymnasien, Kollegs
892.448,00
0,00
0,00
2181
Gesamtschulen
19.880,00
0,00
0,00
2211
Förderzentren ohne Grundschulteil
10.392,00
0,00
0,00
2212
Förderzentren mit Grundschulteil
5.230,00
0,00
0,00
231
Berufsfach- und Fachschulen
38.982,00
0,00
0,00
243
Fördermaßnahmen für Schüler
25.000,00
0,00
0,00
251
Wissenschaft und Forschung
939.616,00
0,00
0,00
315
773.172,00
0,00
0,00
365
Soziale Einrichtungen (ohne Einrichtungen der Jugendhilfe)
Tageseinrichtungen für Kinder
199.924,00
0,00
0,00
366
Einrichtungen der Jugendarbeit
51.972,00
0,00
0,00
424
Sportstätten und Bäder
532.443,00
0,00
0,00
511
Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Wohnbauförderung
4.863.602,00
0,00
0,00
113.000,00
0,00
0,00
522
Seite 127 von 132
Produktgruppe / Unterproduktgruppe
Nummer
übertragen auf das neue Haushaltsjahr
in EUR
davon gebunden
in EUR
3
4
davon frei verfügbar
in EUR
Bezeichnung
1
2
5
538
Abwasserbeseitigung
7.140.926,14
0,00
0,00
541
Gemeindestraßen
5.868.050,00
0,00
0,00
542
Kreisstraßen
5.815.227,83
0,00
0,00
543
Landesstraßen
73.753,00
0,00
0,00
544
Bundesstraßen
2.158.103,00
0,00
0,00
546
Parkeinrichtungen
235.689,00
0,00
0,00
547
ÖPNV
2.849.722,00
0,00
0,00
548
Sonstiger Personen- und Güterverkehr
1.754.860,00
0,00
0,00
551
Öffentliches Grün / Landschaftsbau
613.263,00
0,00
0,00
552
629.470,00
0,00
0,00
553
Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche
Anlagen
Friedhofs- und Bestattungswesen
84.632,00
0,00
0,00
555
Land- und Forstwirtschaft
796,00
0,00
0,00
561
Umweltschutzmaßnahmen
123.668,00
0,00
0,00
5731
Einrichtungen und Unternehmen
5.482.228,00
0,00
0,00
54.901.871,66
0,00
0,00
Summe ------------------------------------------
*Gem. Ergebnis der kameralen Jahresrechnung 2008 wurden im Verwaltungshaushalt Reste in Höhe von 2.509.938,07 Euro gebildet. Die Differenz zu den hier ausgewiesenen, übertragenen Aufwendungen nach § 23 Abs. 1 GemHVO-Doppik resultiert daraus, dass im Vermögenshaushalt gebildete Haushaltsreste z. T. auf Maßnahmen entfielen,
die unter doppischen Gesichtspunkten als Aufwand zu qualifizieren und damit dem Ergebnisplan zuzuordnen waren.
Die übertragenen Auszahlungen nach § 23 Abs. 2 GemHVO-Doppik verringern sich entsprechend.
Seite 128 von 132
Übersicht über
Sondervermögen,
Zweckverbände,
Gesellschaften,
Kommunalunternehmen,
andere Anstalten und
Wasser und Bodenverbände
Seite 129 von 132
Aus dem Vorbericht zum Haushalt 2008 der Landeshauptstadt Kiel:
Sondervermögen, Treuhandvermögen, Zweckverbände und Gesellschaften mit Beteilung der Landeshauptstadt Kiel
Stammkapital
Name
T€
Anteil der
Gemeinde am
Stammkapital
T€
Gewinnabführung ( )
Verlustabdeckung (-)
Umlagen (-)
Ist
2006
T€
%
Plan
2007
T€
Plan
2008
T€
A. Sondervermögen
1. Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
2. Eigenbetrieb Kieler Sportboothäfen
3. Eigenbetrieb Beteiligungen d. Landeshauptstadt Kiel
1)
4. Theater Kiel AöR
500
500
100,0
0
0
0
5.113
5.113
100,0
0
0
0
25.590
25.590
100,0
0
0
0
1.000
1.000
100,0
-
0
0
0
0
0,0
67
70
70
5.000
5.000
100,0
0
0
0
25
25
100,0
0
0
0
25
25
100,0
0
0
0
300
5
1,7
0
0
0
38
13
33,3
0
0
0
26
20
80,0
-1.883
0
0
B. Zweckverbände
1. Zweckverband
"Entwicklungsgemeinschaft Altenholz - Dänischenhagen - Kiel"
C. Gesellschaften
2)
1. Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH
a. Städtisches Krankenhaus Kiel Service-GmbH
(die Beteiligung wird von der Städt. Krankenhaus Kiel GmbH gehalten)
6)
b. Städtisches MVZ Kiel GmbH
(die Beteiligung wird von der Städt. Krankenhaus Kiel GmbH gehalten)
2. GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH,
die Beteiligung wird vom ABK (A.1.) gehalten.
3. Horizon Kiel gGmbH
4. Kieler Beschäftigungs- und
Ausbildungsgesellschaft Kiel mbH i.L.
3)
5. Kieler Flughafengesellschaft mbH
51
23
45,0
0
0
0
6. Kieler Innovations- u.Technologiezentrum GmbH
350
51
14,6
0
0
0
7. Kieler Stadtentwicklungs- und Sanierungsgesellschaft mbH
(UA 870)
506
26
5,1
0
0
0
8. Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH
675
383
56,8
0
0
0
9. LVS Schleswig-Holstein Landesverkehrsservicegesellschaft mbH
26
1
3,3
0
0
0
25
13
50,0
0
0
0
26
26
100,0
0
0
0
0
4)
10. Kieler Woche Marketing GmbH
11. SEEHAFEN Kiel Verwaltungs-GmbH
12. SEEHAFEN Kiel GmbH & Co. KG
a. Port Event Kiel GmbH
25.565
25.565
100,0
0
0
50
37
74,9
0
0
0
60
30
50,0
0
0
0
500
500
100,0
0
0
0
93
11
12,3
0
0
0
5)
(die Beteiliung wird von der Seehafen Kiel GmbH & Co.KG gehalten)
7)
b. KombiPort Kiel GmbH
(die Beteiliung wird von der Seehafen Kiel GmbH & Co.KG gehalten)
8)
c. Seehafen Kiel Stevedoring GmbH
(die Beteiliung wird von der Seehafen Kiel GmbH & Co.KG gehalten)
9)
d. ISL Baltik Consult GmbH
(die Beteiliung wird von der Seehafen Kiel GmbH & Co.KG gehalten)
Seite 130 von 132
Aus dem Vorbericht zum Haushalt 2008 der Landeshauptstadt Kiel:
Stammkapital
Name
T€
13. Zentrum für maritime Technologie und Seefischmarkt
ZTS Grundstücksverwaltung GmbH
14. Stadtwerke Kiel AG
Anteil der
Gemeinde am
Stammkapital
T€
%
511
266
52,1
56.242
27.559
49,0
Gewinnabführung ( )
Verlustabdeckung (-)
Umlagen (-)
Plan
2008
T€
Plan
2007
T€
Ist
2006
T€
0
0
0
0
0
0
15. KiWi Tower GmbH
50
50
100,0
0
0
0
16. Wissenschaftszentrum Kiel GmbH
30
15
51,0
0
0
0
17. Kieler Verkehrs GmbH
25
13
51,0
0
0
0
18. Schlepp- und Fährgesellschaft mbH
51
51
100,0
0
0
0
19. Müllverbrennung Kiel Verwaltungs GmbH
26
13
51,0
0
0
0
6.104
3.113
51,0
0
0
0
21. Kiel-Marketing GmbH
10)
25
25
100,0
0
0
0
22. Kieler Bäder GmbH
11)
25
25
100,0
0
0
0
20. Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG
1)
Gründungsbschluss der RV vom 19.08.2004, RV vom 16./17.12.2004 Beschluss Satzung zum 01.01.2005.
Die Vermögensübertragung der V.V.I.P. ist noch nicht berücksichtigt, da die Abschlussfeststellung noch nicht fertiggestellt ist.
Die Gesellschaftsanteile unter Punkt C. werden vom Eigenbetrieb Beteiligungen gehalten.
Die Gewinnabführungen oder Verlustabdeckungen der Gesellschaften unter Punkt C. werden mit Ausnahme
der KiBa GmbH i. L. hier ausgewiesen.
2)
Lt. Beschluss der RV vom 13.05.2004 wird das Städtische Krankenhaus ab dem 01.01.2004 als GmbH geführt.
3)
Lt. Beschluss der RV vom 16.09.2004 wird die KiBa aufgelöst, sie befindet sich in Liquidation.
4)
Lt. Beschluss der RV vom 11.u.12.12.2003 wurde die Gesellschaft am 19.05.2004 gegründet.
5)
Die Gesellschaft wurde am 16.12.2003 gegründet von Seehafen Kiel GmbH & Co.KG und Kai-Service-Kiel GmbH.
6)
Lt. Beschluss der RV vom 20.10.2005 wird die Städtische MVZ Kiel GmbH gegründet.
7)
Die Gesellschaft wurde am 01.10.2005 von Seehafen Kiel GmbH & Co. KG und Kombiverkehr Deutsche Gesellschaft für
kombinierten Güterverkehr mbH & Co. KG gegründet.
8)
Die Gesellschaft wurde am 01.10.2005 von Seehafen Kiel GmbH & Co. KG gegründet.
9)
Die Seehafen Kiel GmbH & Co. KG ist per Beschluss der RV vom 19.05.2005 Gesellschafterin geworden.
10)
Die Gesellschaft ist rückwirkend zum 01.01.2006 gegründet worden (RV-Beschluss vom 08.06.2006).
11)
Die Gesellschaft ist in 2006 gegründet worden und hat zum 01.10.2006 den Geschäftsbetrieb aufgenommen
(RV-Beschluss vom 18.05.2006).
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