Blickpunkt Berlin

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Carola Stauche
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Newsletter vom 21. Oktober 2016
21. Oktober 2016
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Durchbruch bei Neuordnung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Beteiligung des Bundes an Kosten der Integration
Flexi-Rente beschlossen
Neuordnung bei der Zeitarbeit
EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch
Aufruf: Gastfamilien gesucht
Impressum
Liebe Leserinnen und Leser,
nach wie vor tobt der Krieg in Syrien; auch der Schauplatz Ost-Ukraine rückte in den vergangenen Tagen wieder verstärkt ins Blickfeld. Am vergangenen
Mittwoch nun traf sich Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin mehrere
Stunden mit den Präsidenten Francois Hollande (Frankreich), Petro Poroschenko (Ukraine) und Wladimir Putin (Russland), um sowohl über die Ukraine-Krise als auch über den Krieg in Syrien zu sprechen. Bereits vorher war
klar, dass es kaum greifbare Ergebnisse geben würde. Dennoch war es immerhin ein Fortschritt, dass man überhaupt miteinander redete. Zudem wurde
vereinbart, weitere Schritte zur Vorbereitung einer Friedenslösung für die
Ukraine zu machen.
Die außenpolitische Lage bleibt also weiterhin schwierig, doch ich bin froh,
dass es die Bereitschaft gab, miteinander in Dialog zu treten, und ich hoffe,
dass der Dialog konstruktiv fortgeführt wird.
Einige weiter Schlaglichter der hinter uns liegenden Sitzungswoche präsentiere ich auf den folgenden Seiten.
Herzliche Grüße aus Berlin
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1)
Durchbruch bei Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
In der vergangenen Woche ist es Bund und Ländern unter Beteiligung der
Koalitionsfraktionen gelungen, sich nach über zweijährigen Verhandlungen
auf eine sinnvolle Weiterentwicklung der föderalen Finanzbeziehungen zu
verständigen. Frühzeitig haben wir finanzielle Planungssicherheit für die
Jahre ab 2020 bis mindestens 2030 geschaffen. Jede Seite ist Kompromisse
eingegangen und hat damit staatspolitische Verantwortung übernommen.
Der Ausgleich der Finanzkraft der Länder erfolgt zukünftig im Rahmen der
Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer statt durch den bisherigen
Finanzausgleich unter den Ländern. Die zusätzliche Beteiligung des Bundes
im Jahr 2020 wird rund 9,5 Milliarden Euro betragen. Der Bund wird damit
seiner gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht. Alle Länder stellen sich
besser. Die Länder werden in die Lage versetzt, auch ihrerseits die Schuldenbremse einzuhalten, so wie es das Grundgesetz ab 2020 vorgibt. Der Stabilitätsrat wird gestärkt und überwacht künftig auch die Einhaltung der Schuldenbremse auf Bundes- und Länderebene.
Auf besonderen Nachdruck unserer Fraktion verbessern wir die Kontrolle
von Mischfinanzierungstatbeständen. Der Bundesrechnungshof erhält dazu
zusätzliche Erhebungsrechte. So schaffen wir Transparenz über die zweckgerichtete Verwendung der Bundesmittel und verhindern, dass Bundesgeld unkontrolliert in allgemeinen Landeshaushalten verschwindet. Überdies helfen
wir den finanzschwachen Kommunen unmittelbar, indem der Bund Mitfinanzierungskompetenzen im Bereich der gemeindlichen BildungsInfrastruktur erhält; die Verteilung der Bundesmittel orientiert sich am bisherigen Bundesprogramm.
Einen großen Fortschritt haben wir mit der Verständigung auf eine beim
Bund angesiedelte Infrastrukturgesellschaft Verkehr erreicht. Das erleichtert
kontinuierliche, aufeinander abgestimmte Investitionen in Autobahnen. Die
Interessen der aktuell in diesem Bereich Beschäftigten sind ausdrücklich zu
beachten.
Für die öffentlichen Online-Anwendungen wird der Bund ein zentrales Bürgerportal einrichten, das auch die Länder einschließt. Bundesweit entsteht
ein einfacher digitaler Zugang zur Verwaltung. In der Steuerverwaltung wird
die Rolle des Bundes - wieder auf Initiative unserer Fraktion - etwa beim ITEinsatz gestärkt. Der Bund erhält ein stärkeres allgemeines fachliches Weisungsrecht.
Die umfangreichen Vereinbarungen der letzten Woche gehen deutlich über
reine Finanzflüsse hinaus und sind ein starker Ausdruck unserer föderalen
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Handlungs- und Entwicklungsfähigkeit. Unsere Staatsfinanzen erhalten ein
breiteres Fundament, die Zukunftsinvestitionen werden gestärkt. Es stehen
nunmehr weitere Konkretisierungen an, die auch mehrere Grundgesetzänderungen mit sich bringen werden. Wir werden weiterhin darauf achten, dass
dabei die Interessen des Bundes gewahrt werden.
2)
Beteiligung des Bundes an Kosten der Integration
Am Donnerstag haben wir mit dem „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an
den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und
Kommunen“ in erster Lesung die Umsetzung der am 16. Juni und 7. Juli zwischen Bund und Ländern gefassten Beschlüsse beraten.
Vorgesehen ist unter anderem eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes,
wodurch wir den Ländern in den Jahren 2016-2018 zusätzlich eine jährliche
Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Im gleichen Zeitraum soll der Bund die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte vollständig übernehmen. Für 2017 und
2018 möchten wir zusätzlich jeweils 500 Millionen Euro als Kompensationsmittel für den Wohnungsbau gewähren. Auch die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen über das Jahr 2018 hinaus wollen
wir durch Änderungen der Anteile an der Umsatzsteuer sowie der Beteiligungsquote an den Kosten der Unterkunft zu Lasten des Bundes in Angriff
nehmen.
3)
Flexi-Rente beschlossen
In zweiter und dritter Lesung und damit abschließend haben wir heute das
„Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“
behandelt.
Mit diesem Gesetz flexibilisieren wir auf Initiative der Union den Übergang
vom Berufsleben in den Ruhestand. Die Bevölkerungsgruppe der 55- bis unter 65-Jährigen hat in den vergangenen Jahren zugenommen und wird auch
in den nächsten zehn Jahren weiter wachsen. Die Menschen werden immer
älter und bleiben dabei gesund. Daher wundert es nicht, dass viele Menschen
gerne über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus weiter am Berufsleben
teilnehmen wollen. Wir haben die Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe
umgesetzt, die auf unser Betreiben hin eingerichtet worden war.
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Arbeitnehmer können künftig ab dem Alter von 63 Jahren eine Teilrente stufenlos wählen und so bei reduzierter Arbeitszeit weiter im Beruf stehen.
Gleichzeitig erweitern wir die Grenze des Zuverdienstes, den bereits in die
Rente übergetretene Personen erwirtschaften dürfen und regeln Fragen, die
deren Weiterbeschäftigung betreffen. Zudem zielt das Gesetz durch neue Regelungen darauf, Weiterbeschäftigung durch Prävention und RehaMaßnahmen zu erreichen.
4)
Neuordnung bei der Zeitarbeit
Am Freitag befassten wir uns auch mit Neuregelungen hinsichtlich der Zeitarbeit. Mit dem „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“, das wir ebenfalls abschließend beraten haben, führen wir in der Arbeitnehmerüberlassung eine Höchstüberlassungsdauer von
18 Monaten sowie eine Gleichstellung hinsichtlich des Arbeitsentgeltes gegenüber den Stammarbeitnehmern nach 9 Monaten ein. Abweichungen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen durch Tarifverträge möglich.
Darüber hinaus führen wir eine Berücksichtigung von Zeitarbeitnehmern bei
den Schwellenwerten im Betriebsverfassungsgesetz ein und stellen klar, wie
das Arbeitnehmerverhältnis in Abgrenzung zu einem Werk- oder Dienstleistungsverhältnis zu definieren ist. Um darüber hinaus den Missbrauch bei
Werk- und Dienstvertragskonstellationen vorzubeugen, soll der Arbeitgeber
künftig von vornherein festlegen müssen, ob der Arbeitnehmer per Zeitarbeit
beschäftigt wird. Das Gesetz soll am 1. April 2017 in Kraft treten, womit
auch die Stichtagsregelung in der Zeitarbeit beginnt, die für die Berechnung
der Höchstüberlassungsdauer und der gleichen Entlohnung (Equal Pay) relevant ist.
5)
EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch
Bereits am Donnerstag verabschiedeten wir im Plenum das „Gesetz zur
Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für
Obst, Gemüse und Milch“, von dem ich bereits berichtete.
Die Länder können in Zukunft kostenlos die entsprechenden Erzeugnisse in
Bildungseinrichtungen abgeben. Die bisherigen Programme für Schulobst
und –gemüse einerseits und Schulmilch andererseits werden zusammengefasst; gleichzeitig sind die Mittel deutlich erhöht worden. Allein für Deutschland werden fast 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. EU-weit sind es
250 Millionen Euro.
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In meiner Rede zur Verabschiedung des Gesetzes wies ich darauf hin, dass
Thüringen bereits seit 2010 am Schulobstprogramm teilnimmt. Meinen Informationen zufolge sind die Erfahrungen für die Schüler überwiegenden positiv; das Thema gesunde Ernährung ist in teilnehmenden Schulen Schwerpunktthema im Heimat- und Sachkundeunterricht, ebenso wie Nachhaltigkeit und auch Abfallvermeidung. Obst und Gemüse wird nicht nur konsumiert; die Schülerinnen und Schüler halten Vorträge zur gesunden Ernährung, und das Thema wird auch in die in den Schulen angebotenen Interessengemeinschaften integriert. Im Kunsterziehungsunterricht werden Obst
und Gemüse künstlerisch eingebunden, im Englischunterricht werden entsprechende Vokabeln vermittelt.
Diese Umsetzung vor Ort finde ich sehr beeindruckend. Mit viel Einsatz und
Kreativität wird das Programm nicht nur angenommen, sondern in verschiedene Bereiche des schulischen Alltags einbezogen. Über die reine Verteilung
von Lebensmitteln hinaus werden gesunde Ernährung und die Wertschätzung von Lebensmitteln vermittelt und als Querschnittsthema in viele Bereiche eingebunden.
Kritisch zu betrachten ist allerdings der sehr hohe Verwaltungsaufwand.
Nicht nur die Ausschreibung ist bürokratisch aufwendig, sondern auch das
Abrechnungssystem. Einige Schulen konnten am Programm nicht teilnehmen, weil zu den vorgegebenen Konditionen kein Lieferant zu finden war.
Für mich heißt das: Es ist sehr begrüßenswert, dass es von EU-Seite die Zusammenführung der Programme gegeben hat und die Mittel erhöht werden.
Damit sie aber auch da ankommen, wo sie gebraucht und sinnvoll eingesetzt
werden können, brauchen wir dringend Verwaltungsvereinfachungen, vor
allem in den Ländern, die die Programme (beziehungsweise das Programm)
durchführen.
Mein Dank gilt allen, die sich bisher an den Schulprogrammen beteiligt haben und vor Ort mit hohem Einsatz und viel Kreativität die Programme mit
Leben gefüllt haben und füllen. Hier wird wieder einmal deutlich: Was immer wir beschließen, ist nicht viel wert, wenn es nicht vor Ort aktiv umgesetzt wird. Engagierte Bürgerinnen und Bürger, in diesem Falle vor allem in
den Schulen, zählen zum Wichtigsten und Wertvollsten, was unsere Gesellschaft ausmacht. Das können wir gar nicht stark genug honorieren.
6)
Aufruf: Gastfamilien gesucht
Der VDA – Verein für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland e.V., sucht
deutschlandweit ehrenamtliche Gastfamilien, die ab November/Dezember
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2016 oder Januar 2017 für 4-8 Wochen ihren Schulalltag sowie ihre Freizeit
mit einem Austauschgast teilen möchten. Die Austauschschüler/innen sind
14-18 Jahre alt, besuchen deutsche Privatschulen in ihrem Heimatland, lernen dort Deutsch als erste Fremdsprache und kommen aus Argentinien, Brasilien, Chile, El Salvador, Namibia und Paraguay.
Nach der Aufnahme eines Gastschülers organisiert der VDA einen zweimonatigen Gegenbesuch für die deutschen Schüler zu ihrem Austauschgast. Der
Gegenbesuch ist nicht verpflichtend.
Den Gastfamilien entstehen außer Kost & Logis keine Kosten. Die Austauschschüler/innen sind mit ausreichend Taschengeld ausgestattet sowie über den
VDA versichert. Die Gastfamilien kümmern sich um einen Schulplatz – die
restliche Organisation übernimmt der VDA.
Weitere Informationen sind erhältlich auf www.vda-kultur.de, unter der Telefonnummer 02241-21735 und per E-Mail an [email protected].
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MdB Carola Stauche
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Büro: Wilhelmstr. 65
Raum: 113
Telefon: +49 30-227 710 84
Telefax: +49 30-227 761 84
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E-Mail: [email protected]
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