Präsentation zur Arbeitsrechtsregelung Attraktivität

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Freiräume in Kirche und Diakonie
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Arbeitsrechtsregelung zur Steigerung der
Attraktivität kirchlicher Berufe
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Gültig ab 01.01.2016
Ulrike Kutzner 10/2015
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Ulrike Kutzner 10/2015
Altersversorgung
Arbeitsbefreiung
Einstufung bei Wechsel
Jahressonderzahlung
Sabbatjahr
Sonderurlaub
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Ulrike Kutzner 10/2015
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Versorgungsniveau
im Alter sichern
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Unterschiede zwischen
KZVK und VBL
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VBL-Versicherte - umlagefinanzierte Versicherung
D. h.: Ruhestandsgeneration wird von aktuell
Berufstätigen finanziert
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Eigenbeteiligung der MA in Höhe von derzeit
1,41 % des Entgelts
Ulrike Kutzner 10/2015
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KZVK-Versicherung - kapitalgedeckte
Finanzierung
D. h.: Finanzierung der Zusatzrente durch
Verzinsung eingezahlter Beiträge
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Derzeitige Verzinsung nicht ausreichend um
Versorgungsniveau zu halten
Ulrike Kutzner 10/2015
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Mehrheitsbeschluss der ARK:
Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden
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Bis 4,8 % Beitragshöhe zahlt der
Arbeitgeber allein
Ulrike Kutzner 10/2015
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Beiträge, die über 4,8 % liegen, zahlen
Arbeitgeber und Mitarbeitende zu
gleichen Teilen
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Abweichung für pflegesatzfinanzierte
Einrichtungen
(in diesen beteiligen sich MA bis 31.12.2018 mit
0,4 %)
Ulrike Kutzner 10/2015
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Ulrike Kutzner 10/2015
Bis 5 Arbeitstage zur Versorgung
eines Kindes unter 12 Jahren, wenn
ein Geschwisterchen geboren wird
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Ulrike Kutzner 10/2015
1 Tag zur Taufe oder Konfirmation
des eigenen Kindes.
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1 Tag zur Übernahme eines
Taufpatenamtes
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1 Tag zum 50jährigen Dienstjubiläum
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1 Tag zur kirchlichen Hochzeit
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1 Tag zur kirchlichen Feier der
Silberhochzeit
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Anlass an arbeitsfreiem Tag bedingt:
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Arbeitsbefreiung unmittelbar vor- oder nachher
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Oder auf Antrag bis zu einer Woche vor oder
nach dem Anlass
Ulrike Kutzner 10/2015
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Ulrike Kutzner 10/2015
Am Donnerstag vor
Karfreitag ab 12.00 Uhr
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Ab dem 63. Lebensjahr
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Bei unvermindertem Entgelt
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Mitnahme der Stufenlaufzeit beim
Arbeitgeberwechsel innerhalb von
Kirche und Diakonie in Baden
(Unterbrechungszeiten beachten)
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Zahlung für alle Monate, die beim
alten und neuen kirchlichen oder
diakonischen Anstellungsträger
gearbeitet wurde
(Unterbrechungen beachten)
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Berechnung des 13. Entgelts beinhaltet neu:
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Zeiten des Mutterschutzes
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Zeiten beim vorigen und neuen Arbeitgeber
(Unterbrechungen beachten)
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1 Ganzes Jahr frei zur eigenen
Horizonterweiterung
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Beispielmodell
3 Jahre arbeiten, 1 Jahr frei
Bezahlung: 75% während der
gesamten 4 Jahre
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Zur tatsächlichen Betreuung
eines Kinder unter 18 Jahren
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Oder zur Pflege eines pflegebedürftigem
Angehörigen
(ärztliches Gutachten erforderlich)
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Ulrike Kutzner 10/2015
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