Freiräume in Kirche und Diakonie 1 Arbeitsrechtsregelung zur Steigerung der Attraktivität kirchlicher Berufe Gültig ab 01.01.2016 Ulrike Kutzner 10/2015 2 Ulrike Kutzner 10/2015 Altersversorgung Arbeitsbefreiung Einstufung bei Wechsel Jahressonderzahlung Sabbatjahr Sonderurlaub 3 Ulrike Kutzner 10/2015 Versorgungsniveau im Alter sichern Unterschiede zwischen KZVK und VBL 4 VBL-Versicherte - umlagefinanzierte Versicherung D. h.: Ruhestandsgeneration wird von aktuell Berufstätigen finanziert Eigenbeteiligung der MA in Höhe von derzeit 1,41 % des Entgelts Ulrike Kutzner 10/2015 5 KZVK-Versicherung - kapitalgedeckte Finanzierung D. h.: Finanzierung der Zusatzrente durch Verzinsung eingezahlter Beiträge Derzeitige Verzinsung nicht ausreichend um Versorgungsniveau zu halten Ulrike Kutzner 10/2015 6 Mehrheitsbeschluss der ARK: Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden Bis 4,8 % Beitragshöhe zahlt der Arbeitgeber allein Ulrike Kutzner 10/2015 7 Beiträge, die über 4,8 % liegen, zahlen Arbeitgeber und Mitarbeitende zu gleichen Teilen Abweichung für pflegesatzfinanzierte Einrichtungen (in diesen beteiligen sich MA bis 31.12.2018 mit 0,4 %) Ulrike Kutzner 10/2015 8 Ulrike Kutzner 10/2015 Bis 5 Arbeitstage zur Versorgung eines Kindes unter 12 Jahren, wenn ein Geschwisterchen geboren wird 9 Ulrike Kutzner 10/2015 1 Tag zur Taufe oder Konfirmation des eigenen Kindes. 10 1 Tag zur Übernahme eines Taufpatenamtes 1 Tag zum 50jährigen Dienstjubiläum Ulrike Kutzner 10/2015 11 1 Tag zur kirchlichen Hochzeit 1 Tag zur kirchlichen Feier der Silberhochzeit Ulrike Kutzner 10/2015 12 Anlass an arbeitsfreiem Tag bedingt: Arbeitsbefreiung unmittelbar vor- oder nachher Oder auf Antrag bis zu einer Woche vor oder nach dem Anlass Ulrike Kutzner 10/2015 13 Ulrike Kutzner 10/2015 Am Donnerstag vor Karfreitag ab 12.00 Uhr 14 Ab dem 63. Lebensjahr Bei unvermindertem Entgelt Ulrike Kutzner 10/2015 15 Mitnahme der Stufenlaufzeit beim Arbeitgeberwechsel innerhalb von Kirche und Diakonie in Baden (Unterbrechungszeiten beachten) Ulrike Kutzner 10/2015 16 Zahlung für alle Monate, die beim alten und neuen kirchlichen oder diakonischen Anstellungsträger gearbeitet wurde (Unterbrechungen beachten) Ulrike Kutzner 10/2015 17 Berechnung des 13. Entgelts beinhaltet neu: Zeiten des Mutterschutzes Zeiten beim vorigen und neuen Arbeitgeber (Unterbrechungen beachten) Ulrike Kutzner 10/2015 18 1 Ganzes Jahr frei zur eigenen Horizonterweiterung Beispielmodell 3 Jahre arbeiten, 1 Jahr frei Bezahlung: 75% während der gesamten 4 Jahre Ulrike Kutzner 10/2015 19 Zur tatsächlichen Betreuung eines Kinder unter 18 Jahren Oder zur Pflege eines pflegebedürftigem Angehörigen (ärztliches Gutachten erforderlich) Ulrike Kutzner 10/2015 20 Ulrike Kutzner 10/2015 21