Lc.... - Stadt Chur

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Stadt Chur
Antwort
des Stadtrates an
den Gemeinderat
Nr.54/2008
121.06
Dringliche Interpellation Christian Durisch betreffend
Amtsblatt der Stadt Chur
Unter dem Titel "Schulrat Chur befürwortet HarmoS" erschien im Stadtamtsblatt vom 1O. Oktober
2008 eine Stellungnahme des Stadtschulrats mit Bild, in welcher dieser ein klares Ja zu einer
weiteren Harmonisierung der obligatorischen Schule empfiehlt. Stellungnahmen dieser Art im
amtlichen Publikationsorgan der Stadt sind selten. In der Ausgabe vom 7. Mai 2004 erschien die
Berichterstattung einer gemeinsamen Medienorientierung der Gemeindevertreter von Chur, Davos, DomatiEms, Igis und St. Moritz zum Steuerpaket. Diese warnten vor den "fatalen Folgen",
welche eine Annahme des Steuerpakets für die Gemeinden hätte. Am 18. Oktober 2002 erschien
zudem ein Artikel mit dem Titel "Die Oberstufenreform rückt näher", in welchem das Projekt näher
vorgestellt und grossmehrheitlich positiv dargestellt wurde.
Über die Herstellung des Amtsblatts besteht ein Vertrag zwischen der Stadt und der Gasser Print
AG (heute Südostschweiz Print AG), welcher im Jahr 1998 fest bis 31. Dezember 2009 abgeschlossen wurde. Gemäss Vertrag ist die Stadt als HerausgeberinNerlegerin für die redaktionellen Inhalte verantwortlich. Bezüglich Inserate besteht ein Anzeigenregievertrag. Dieser berechtigt
die Stadt als Verlegerin, Anzeigen zurückzuweisen, die "gegen Recht oder gute Sitte verstossen
oder den Tendenzen der Zeitung widersprechen". Zu den einzelnen Fragen:
1,
Wer trägt die Verantwortung für den Inhalt des Amtsblatts?
Als Verlegerin trägt die Stadt die Verantwortung für den Inhalt des Amtsblatts. Im Verhältnis
Verlag-Redaktion verfügen Zeitungen in der Regel über ein so genanntes Redaktionsstatut,
welches unter anderem die verlegerische Zielsetzung sowie die publizistischen Grundsätze
und Leitlinien des Verlegers umfasst. Für das Amtsblatt existiert jedoch kein Redaktionsstatut; bisher begnügte man sich mit einer fallweisen Beurteilung.
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2.
Wie lässt sich die politische Stellungnahme einer Behörde (Schulbehörde) im offiziellen Publikationsorgan, das wohl auch mit Steuergeldern mitfinanziert wird, rechtfertigen?
Nachdem das Amtsblatt während einigen Jahren einen Gewinn abwarf, ist es infolge überhöhter Druckkosten (Vertrag aus dem Jahre 1999) sowie rückläufiger Werbeeinnahmen seit
einigen Jahren defizitär. Aus diesem Grund wird es zurzeit teilweise mit Steuergeldern finanziert.
Das Amtsblatt ist klar unterteilt in einen redaktionellen, einen amtlichen und einen Inserateteil. Im redaktionellen Teil des Amtsblatts sollen der Leserschaft schwergewichtig Themen
aus der Verwaltung näher gebracht werden. Diese stützen sich zu einem wesentlichen Teil
auf Medienorientierungen oder Medienmitteilungen der Verwaltung, hinzu kommen vom
Redaktor verfasste Artikel und Interviews. Mit dem Amtsblatt verfügt die Stadt über eine
wichtige und wertvolle Kommunikationsplattform, mit welcher die interessierte Leserschaft
einmal wöchentlich über das "öffentliche Chur" orientiert werden kann.
Als amtliches Publikationsorgan der Stadt sollte auch der redaktionelle Teil des Amtsblatts
politisch neutral, das heisst unabhängig von politischen, wirtschaftlichen, religiösen, sozialen und anderen Interessengruppen sein. Das Ziel besteht in einer objektiven und sachlichen Berichterstattung, damit eine breite Leserschaft angesprochen werden kann. Aus diesem Grund hätten etwa Kommentare zur städtischen Politik keinen Platz; dies ist Aufgabe
der Tageszeitungen.
Im Abstimmungskampf zur HarmoS-Vorlage werden zuweilen unsachliche sowie nachweisbar falsche Argumente ins Feld geführt. Aus diesem Grund erachtete es der Schulrat als
notwendig, zu dieser wichtigen Bildungsvorlage in Form einer Medienmitteilung Stellung zu
nehmen. Wie in solchen Fällen üblich, wurde die Mitteilung allen Medien zugesandt und in
der Folge auch vom Amtsblatt abgedruckt.
Beim Schulrat handelt es sich um eine vom Volk gewählte Behörde. Der Stadtrat ist deshalb der Ansicht, dass das Gebot der politischen Neutralität im vorliegenden Fall nicht verletzt wurde. Die Stellungnahme einer Behörde, die sich ausschliesslich mit Schulfragen befasst, trägt zudem zur Versachlichung der Diskussion bei.
3.
Wird in Zukunft auch der Stadtrat zu politischen Abstimmungsvorlagen Stellung
nehmen?
Wie erwähnt waren politische Stellungnahmen im Amtsblatt bisher selten, was dem Stadtrat
aufgrund des Gebots der politischen Neutralität auch als richtig erscheint. Hingegen äussert
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sich der Stadtrat seit langem regelmässig zu städtischen Abstimmungsvorlagen. Solche
Stellungnahmen erscheinen jedoch nicht im Amtsblatt, sondern in den Tageszeitungen.
4.
Werden in Zukunft im redaktionellen Teil auch politische Stellungnahmen von Parteien und Einzelpersonen aus dem Streubereich des Amtsblattes ermöglicht?
Der Stadtrat kann sich vorstellen, im Amtsblatt künftig ein "Forum der Parteien" einzurichten. Ein solches Gefäss böte den im Gemeinderat vertretenen Parteien Gelegenheit, ihre
Parolen zu städtischen Abstimmungsvorlagen zu verbreiten. Durch die so entstehende
Meinungsvielfalt wäre das Kriterium der Ausgewogenheit erfüllt. Auch Stellungnahmen von
Einzelpersonen in einer entsprechend gekennzeichneten Rubrik sind grundsätzlich möglich.
Der Druckvertrag für das Amtsblatt läuft Ende 2009 aus, weshalb der Stadtrat zurzeit verschiedene Modelle der Herstellung prüft. Eine Erweiterung des redaktionellen Bereichs im
angeregten Sinne kann in diesem Zusammenhang näher geprüft werden.
Chur, 27. Oktober 2008
Namens des Stadtrates
Der Stadtpräsident
Christian Boner
Markus Frauenfelder
Eingegangen arn 13. Oktober 2008
Lc....· Stad~ent
/'. -
Christian Boner,
Christian Durisch
Gemeinderat SVP
DRINGLICHE INTERPELLATION
AMTSBLATT DER STADT CHUR
1. Das Amtsblatt der Stadt Chur ist offizielles Publikationsorgan der Stadt Chur und der
Gemeinden Churwaiden, Felsberg, Haldenstein, Maladers, Malix, Parpan, Praden, Trimmis
und Tschiertschen.
.
Neben amtlichen Informationen besteht der Inhalt des Amtsblattes aus Informationsberichten
aus den Gemeinden
2.
(aktuell zum Beispiel "Schüler bemalen Strassem,mterführung in Masans") sowie Inseraten.
3.
Neu ist, dass eine Behörde zu politischen Abstimmungsvorlagen im redaktionellen Teil eine
Plattform erhalt.
Dazu stellen sich folgende Fragen:
a) Wer trägt die Verantwortung für den Inhalt des Amtsblatts?
b) Wie lässt sich die politische Stellungnahme einer Behörde (Schulbehörde) im offiziellen
Publikationsorgan, das wohl auch mi~ Steuergeldern mitfinanziert wird, rechtfertigen?
c)
Wird in Zukunft auch der Stadtrat zu politischen Abstimmungsvorlagen Stellung nehmen?
d)
Werden in Zukunft im redaktionellen Teil auch politische Stellungnahmen von Parteien und
Einzelpersonen aus dem Streu bereich des Amtsblattes ermöglicht?
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Christian Durisch!
12.10.08/ CD
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