„Öffentlich geförderte Beschäftigung“

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Informationen zum ESF-Förderprogramm
„Öffentlich geförderte Beschäftigung“
Hinweise zur Durchführung von Qualifizierungen für Teilnehmende
In diesem Informationsblatt werden die wesentlichen Regelungen zur Förderung der
Qualifizierung im Programm „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ (ÖGB) kurz
dargestellt und nachstehend näher erläutert.
Wesentliche Hinweise:
1. Die notwendigen Qualifizierungen können durch externe Dienstleister und/oder
von
Beschäftigten
des
Zuwendungsempfangenden
bzw.
des
Weiterleitungspartners (interne Qualifizierung) erbracht werden, sofern deren
Stellen(-anteile) nicht bereits als Coach bzw. als Projektleiter gefördert werden.
Es stehen dafür für jeden Teilnehmer ein Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt
2.640 € pro Jahr zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen ist eine
Kostenübernahme bis zu 5.000 € möglich.
2. Die dokumentierte Arbeitsstunde des Dozenten ist mit einer Pauschale in Höhe
von 44 € einmalig abrechnungsfähig. Es ist dabei unabhängig, ob die interne
Qualifizierung als Einzel- oder Gruppenunterricht durchgeführt wird.
Sofern Gruppenunterricht durchgeführt wird, ist die Stunde dennoch dem
einzelnen Budget jedes Teilnehmenden mit dem Betrag in Höhe von 44 €
zuzurechnen.
Stand: 31.03.2017
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Nähere Erläuterungen:
Beantragung:
Für die Qualifizierung kann ein Betrag bis max. 2.640 € pro Teilnehmendem und Jahr
beantragt werden. Der jährliche Höchstbetrag gilt pro angefangenem Jahr des
Teilnehmenden in der Maßnahme (Qualifizierungsjahr).
Stellt sich bei der Maßnahmeumsetzung heraus, dass im Einzelfall ein höherer
Qualifizierungsbedarf besteht, so kann unter Vorlage einer entsprechenden
Begründung, die Übernahme der Kosten bis zu 5.000 € beantragt werden. Die
Beantragung muss vor Beginn der Qualifizierung erfolgen.
Externe Qualifizierung:
Die
Ausgaben
der
externen
Qualifizierung
sind
als
maßnahmebezogene
Sachausgaben förderfähig. Diese sind bei einem externen Dienstleister einzukaufen.
Hierzu ist die Nr. 4 ANBest-ESF – Anerkennung von maßnahmebezogenen
Sachausgaben – zu beachten.
Sofern Reisekosten und Übernachtungskosten im Rahmen einer notwendigen
Qualifizierungsmaßnahme durch einen externen Dienstleister entstehen, sind die
Regelungen des Landesreisekostengesetzes zu Grunde zu legen.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung und Dokumentation des
Zahlungsflusses gem. Nr. 7.4.1.3 ANBest-ESF.
Interne Qualifizierung:
Die interne Qualifizierung wird mit einer Pauschale von 44 € pro geleisteter
Arbeitsstunde
des
Dozenten
gefördert
(unabhängig
ob
Einzel-
oder
Gruppenunterricht). Der Nachweis dazu erfolgt durch die Dokumentation der
Arbeitsstunde anhand der Vorlage des unterschriebenen Dokuments „Stundenzettel
für den Nachweis der Qualifizierung von Teilnehmenden durch eigenes Personal“.
Darüber hinaus ist für jeden Teilnehmenden ein Nachweis über die interne
Qualifizierung zu führen („Nachweis über die Qualifizierung von Teilnehmenden
durch eigenes Personal“).
Stand: 31.03.2017
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Bei Qualifizierungen durch einen anteilig eingesetzten Coach oder Projektleitung ist
zudem der Stundenzettel für anteilig eingesetztes Personal zu führen und besonders
auf die Abgrenzung der Stunden in den verschiedenen Stundenzetteln zu achten.
Abrechnung und Einhaltung des Höchstbetrages:
In der Abrechnung sind die Ausgaben für interne und externe Qualifizierung getrennt
nach
Pauschalen
(intern)
und
Realausgaben
(extern)
darzustellen
und
nachzuweisen.
Es ist zu beachten, dass max. 60 Stunden an interner Qualifizierungen pro
Teilnehmenden und Qualifizierungsjahr abgerechnet werden können.
In der Summe können die Ausgaben bis zu dem gemeinsamen Höchstbetrag von
2.640 € pro Teilnehmenden und Qualifizierungsjahr anerkannt werden. (siehe
Beispiel in der Anlage).
Sofern Gruppenunterricht durchgeführt wird, ist die Stunde dennoch dem einzelnen
Budget jedes Teilnehmenden mit dem Betrag in Höhe von 44 € zuzurechnen.
In der Belegliste in ABBA online ist die Pauschale von 44 € nur für die durchgeführte
Arbeitsstunde (= 60 Minuten) des Dozenten abrechnungsfähig. Die Pauschale wird
nicht pro Teilnehmendem gewährt.
Zur besseren Kontrolle der bereits durchgeführten Qualifizierungen und der
Einhaltung des Höchstbetrages wurde eine Arbeitshilfe zur Erfassung der
durchgeführten Qualifizierungen erstellt. In der Anlage ist die Arbeitshilfe mit einem
Beispiel versehen. Das Dokument kann auf freiwilliger Basis genutzt werden. Es
ersetzt allerdings nicht die Nachweispflichten gem. dem Zuwendungsbescheid und
der ANBest-ESF. Sie können die Arbeitshilfe gerne auf der Internetseite
https://www.mais.nrw/esf-antrag herunterladen.
Stand: 31.03.2017
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Anlage
Förderprogramm "Öffentlich geförderte Beschäftigung"
Beispiel
Arbeitshilfe zur internen Kontrolle der durchgeführten Qualifizierungen und Einhaltung des Höchstbetrages*
Geschäftszeichen (GZ) des Zuwendungsbescheides:
Zuwendungsempfangender:
ggfls. Weiterleitungspartner:
Gesamter Durchführungszeitraum der Maßnahme:
abcd
ABCDE
Name des Teilnehmenden:
Qualifizierungsjahr
Julia Mustermann
2017
01.01.2017 - 31.12.2018
Qualifizierung durch externe Dienstleister (Nachweis durch Vorlage der Rechnung)
Rechnungsdatum Rechnungsnummer
02.02.2017 xfggh
15.04.2017 dfgfg
Name des externen
Dienstleisters
VHS xxx
Fahrschule Schmitz
Höhe der Ausgaben für
Gesamt-rechnungsbetrag den TN (Realausgaben) Art der Qualifizierung
1.000,00 €
100,00 € Bewerbungstraining
4.000,00 €
1.500,00 € Staplerführerschein
Summe
Tag der Qualifzierung
31.01.2017
15.03.-15.04.2017
1.600,00 €
Qualifzierung durch eigenes Personal (Nachweis durch Vorlage des Stundenzettels)
Datum
Summe
Uhrzeit von - bis
01.02.2017 08 - 13h
02.05.2017 08 - 16h
Anzahl der Stunden (max. Pauschale pro
Höhe der Ausgaben
60 Std. pro Jahr)
Arbeitsstunde (44 €)
(Pauschalen)
5
44,00 €
220,00 €
8
44,00 €
352,00 €
- €
- €
- €
13
572,00 €
Gesamtbetrag
Höchstbetrag pro TN/angefangenem Qualifizierungsjahr
Differenz (+/-)
Einzel/Gruppenunterricht
Einzelunterricht
Gruppe
2.172,00 €
2.640,00 €
468,00 €
* Die Arbeitshilfe kann auf freiwilliger Basis genutzt werden. Es ersetzt nicht die Nachweispflichten gem. Zuwendungsbescheid und ANBest-ESF.
Art der Qualifizierung
Kommunikationstraining
Bewerbungstraining
Name des Dozenten
Max Müller
Sabine Maier
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