Informationen zum ESF-Förderprogramm „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ Hinweise zur Durchführung von Qualifizierungen für Teilnehmende In diesem Informationsblatt werden die wesentlichen Regelungen zur Förderung der Qualifizierung im Programm „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ (ÖGB) kurz dargestellt und nachstehend näher erläutert. Wesentliche Hinweise: 1. Die notwendigen Qualifizierungen können durch externe Dienstleister und/oder von Beschäftigten des Zuwendungsempfangenden bzw. des Weiterleitungspartners (interne Qualifizierung) erbracht werden, sofern deren Stellen(-anteile) nicht bereits als Coach bzw. als Projektleiter gefördert werden. Es stehen dafür für jeden Teilnehmer ein Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 2.640 € pro Jahr zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen ist eine Kostenübernahme bis zu 5.000 € möglich. 2. Die dokumentierte Arbeitsstunde des Dozenten ist mit einer Pauschale in Höhe von 44 € einmalig abrechnungsfähig. Es ist dabei unabhängig, ob die interne Qualifizierung als Einzel- oder Gruppenunterricht durchgeführt wird. Sofern Gruppenunterricht durchgeführt wird, ist die Stunde dennoch dem einzelnen Budget jedes Teilnehmenden mit dem Betrag in Höhe von 44 € zuzurechnen. Stand: 31.03.2017 1/3 Nähere Erläuterungen: Beantragung: Für die Qualifizierung kann ein Betrag bis max. 2.640 € pro Teilnehmendem und Jahr beantragt werden. Der jährliche Höchstbetrag gilt pro angefangenem Jahr des Teilnehmenden in der Maßnahme (Qualifizierungsjahr). Stellt sich bei der Maßnahmeumsetzung heraus, dass im Einzelfall ein höherer Qualifizierungsbedarf besteht, so kann unter Vorlage einer entsprechenden Begründung, die Übernahme der Kosten bis zu 5.000 € beantragt werden. Die Beantragung muss vor Beginn der Qualifizierung erfolgen. Externe Qualifizierung: Die Ausgaben der externen Qualifizierung sind als maßnahmebezogene Sachausgaben förderfähig. Diese sind bei einem externen Dienstleister einzukaufen. Hierzu ist die Nr. 4 ANBest-ESF – Anerkennung von maßnahmebezogenen Sachausgaben – zu beachten. Sofern Reisekosten und Übernachtungskosten im Rahmen einer notwendigen Qualifizierungsmaßnahme durch einen externen Dienstleister entstehen, sind die Regelungen des Landesreisekostengesetzes zu Grunde zu legen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung und Dokumentation des Zahlungsflusses gem. Nr. 7.4.1.3 ANBest-ESF. Interne Qualifizierung: Die interne Qualifizierung wird mit einer Pauschale von 44 € pro geleisteter Arbeitsstunde des Dozenten gefördert (unabhängig ob Einzel- oder Gruppenunterricht). Der Nachweis dazu erfolgt durch die Dokumentation der Arbeitsstunde anhand der Vorlage des unterschriebenen Dokuments „Stundenzettel für den Nachweis der Qualifizierung von Teilnehmenden durch eigenes Personal“. Darüber hinaus ist für jeden Teilnehmenden ein Nachweis über die interne Qualifizierung zu führen („Nachweis über die Qualifizierung von Teilnehmenden durch eigenes Personal“). Stand: 31.03.2017 2/3 Bei Qualifizierungen durch einen anteilig eingesetzten Coach oder Projektleitung ist zudem der Stundenzettel für anteilig eingesetztes Personal zu führen und besonders auf die Abgrenzung der Stunden in den verschiedenen Stundenzetteln zu achten. Abrechnung und Einhaltung des Höchstbetrages: In der Abrechnung sind die Ausgaben für interne und externe Qualifizierung getrennt nach Pauschalen (intern) und Realausgaben (extern) darzustellen und nachzuweisen. Es ist zu beachten, dass max. 60 Stunden an interner Qualifizierungen pro Teilnehmenden und Qualifizierungsjahr abgerechnet werden können. In der Summe können die Ausgaben bis zu dem gemeinsamen Höchstbetrag von 2.640 € pro Teilnehmenden und Qualifizierungsjahr anerkannt werden. (siehe Beispiel in der Anlage). Sofern Gruppenunterricht durchgeführt wird, ist die Stunde dennoch dem einzelnen Budget jedes Teilnehmenden mit dem Betrag in Höhe von 44 € zuzurechnen. In der Belegliste in ABBA online ist die Pauschale von 44 € nur für die durchgeführte Arbeitsstunde (= 60 Minuten) des Dozenten abrechnungsfähig. Die Pauschale wird nicht pro Teilnehmendem gewährt. Zur besseren Kontrolle der bereits durchgeführten Qualifizierungen und der Einhaltung des Höchstbetrages wurde eine Arbeitshilfe zur Erfassung der durchgeführten Qualifizierungen erstellt. In der Anlage ist die Arbeitshilfe mit einem Beispiel versehen. Das Dokument kann auf freiwilliger Basis genutzt werden. Es ersetzt allerdings nicht die Nachweispflichten gem. dem Zuwendungsbescheid und der ANBest-ESF. Sie können die Arbeitshilfe gerne auf der Internetseite https://www.mais.nrw/esf-antrag herunterladen. Stand: 31.03.2017 3/3 Anlage Förderprogramm "Öffentlich geförderte Beschäftigung" Beispiel Arbeitshilfe zur internen Kontrolle der durchgeführten Qualifizierungen und Einhaltung des Höchstbetrages* Geschäftszeichen (GZ) des Zuwendungsbescheides: Zuwendungsempfangender: ggfls. Weiterleitungspartner: Gesamter Durchführungszeitraum der Maßnahme: abcd ABCDE Name des Teilnehmenden: Qualifizierungsjahr Julia Mustermann 2017 01.01.2017 - 31.12.2018 Qualifizierung durch externe Dienstleister (Nachweis durch Vorlage der Rechnung) Rechnungsdatum Rechnungsnummer 02.02.2017 xfggh 15.04.2017 dfgfg Name des externen Dienstleisters VHS xxx Fahrschule Schmitz Höhe der Ausgaben für Gesamt-rechnungsbetrag den TN (Realausgaben) Art der Qualifizierung 1.000,00 € 100,00 € Bewerbungstraining 4.000,00 € 1.500,00 € Staplerführerschein Summe Tag der Qualifzierung 31.01.2017 15.03.-15.04.2017 1.600,00 € Qualifzierung durch eigenes Personal (Nachweis durch Vorlage des Stundenzettels) Datum Summe Uhrzeit von - bis 01.02.2017 08 - 13h 02.05.2017 08 - 16h Anzahl der Stunden (max. Pauschale pro Höhe der Ausgaben 60 Std. pro Jahr) Arbeitsstunde (44 €) (Pauschalen) 5 44,00 € 220,00 € 8 44,00 € 352,00 € - € - € - € 13 572,00 € Gesamtbetrag Höchstbetrag pro TN/angefangenem Qualifizierungsjahr Differenz (+/-) Einzel/Gruppenunterricht Einzelunterricht Gruppe 2.172,00 € 2.640,00 € 468,00 € * Die Arbeitshilfe kann auf freiwilliger Basis genutzt werden. Es ersetzt nicht die Nachweispflichten gem. Zuwendungsbescheid und ANBest-ESF. Art der Qualifizierung Kommunikationstraining Bewerbungstraining Name des Dozenten Max Müller Sabine Maier