Krankenfahrten gliedern sich in viele verschiedene Bereiche Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Kankenbeförderung nach wie vor. Jede Fahrt bedarf der Zustimmung Ihres Arztes. Er prüft, ob medizinische Gründe vorliegen, die eine Fahrt mit dem Taxi erforderlich machen. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat entsprechende Kriterien festgelegt. Sind diese erfüllt, so steht einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse nichts mehr im Wege. Fahrten zu ambulanten Operationen Unter ambulante Operation sind operative Eingriffe zu verstehen, die keine stationäre Behandlung nach sich ziehen, bzw. diese ersetzen. Für diese Fahrten benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung für jede einzelne Fahrt. Auch Vor- bzw. Nachuntersuchungen einer ambulanten Operation sind Genehmigungsfrei und können somit mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Der gesetzliche Eigenanteil muß pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Fahrten zu ambulanten Behandlungen Zu den ambulanten Behandlungen zählt man z.B. Arztbesuche oder Fahrten zur Krankengymnastik. Fahrtkosten werden nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3 übernommen. Auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen (z.B. chronisch Kranke Personen) auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, so gehen Sie bitte folgendermaßen vor: • Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. • Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich. Der gesetzliche Eigenanteil muß pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Fahrten zur Stationären bzw. teilstationären Behandlung Fahrten zur Einweisung in ein Krankenhaus bedürfen keiner vorherigen Genehmigung. Dies gilt für ebenso Entlassungsfahrten aus dem Krankenhaus. Bei einer Teilstationären Behandlung gelten die gleichen Regelungen. Für diese Fahrten benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung für jede einzelne Fahrt. Auch Vor- bzw. Nachuntersuchungen einer Stationären / teilstationären Behandlung sind Genehmigungsfrei und können somit mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Der gesetzliche Eigenanteil muß pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Fahrten zur Behandlung in einer Tagesklinik Fahrten in eine Tagesklinik bedürfen keiner vorherigen Genehmigung. Für diese Fahrten benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung für jede einzelne Fahrt. Der gesetzliche Eigenanteil muß pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Fahrten zur Strahlentherapie Fahrten zu einer Strahlentherapie bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch Ihre Krankenkasse Für diese Fahrten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die Höhe des gesetzlichen Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Dieser muß aber nur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Fahrten zur Chemotherapie Fahrten zu einer Chemotherapie bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch Ihre Krankenkasse. Für diese Fahrten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die Höhe des gesetzlichen Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Dieser muß aber nur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Fahrten zur Dialyse Fahrten zur Dialyse bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch Ihre Krankenkasse. Für diese Fahrten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Für die Fahrten zur Dialyse wird in der Regel am Monatsende ein Dauerschein ausgefüllt. Die Höhe des gesetzlichen Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Dieser muß aber nur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Berufsgenossenschaft & Unfallkasse Sie müssen Aufgrund eines Arbeitsunfalls oder Schulunfalls zu ärztlichen Behandlungen oder Anschlußheilbehandlungen oder sogar zur stationären Behandlung. Für diese Fahrten benötigen Sie in der Regel keine Genehmigung. Für diese Fahrten benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung für jede einzelne Fahrt oder einen Dauerschein. Der gesetzliche Eigenanteil muß nicht entrichtet werden Eigenanteil Für den gesetzlichen Eigenanteil gelten folgende Regelungen: • es sind 10% des Fahrpreises zu entrichten • mindestens aber 5 Euro • höchstens aber 10 Euro Um von der Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils befreit zu werden, gelten folgende Regelungen: • Sie müssen diese Befreiung bei erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bei Ihrer Krankenkasse beantragen • Als Bemessungsgrundlage für Ihre persönliche Belastungsgrenze gilt Ihr Familien Jahresbruttoeinkommen • Hier gilt grundsätzlich eine Grenze von 2 %; bei chronisch erkrankten Menschen liegt diese Grenze bei 1 % Taxi Meyer Sudweyhe • Tel.: 04203 9143 • E-Mail: [email protected]