PDF-Newsletter/Juli 2015

Werbung
Newsletter der Lab4more
1 von 4
Neues aus Labor und Forschung
file:///P:/LAB4MORE/13_Newsletter/2015/2015_07/2015_07.html
Ausgabe vom 7/28/2015
ÜBERSICHT:
01: Prostata Spezifisches Antigen
02: Anforderung genetischer Laboranalysen laut Gendiagnostikgesetz:
Arztvorbehalt und Qualifikation zur genetischen Beratung
03: … mal wieder richtig Sommer – Präanalytik macht keinen Urlaub
04: Online Seminare
05: Nächste Veranstaltungen
06: Nächster Newsletter - September
07: Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung
Prostata Spezifisches Antigen
Das Prostata Spezifische Antigen (PSA) gilt als einer der besten Tumormarker in der
Humanmedizin. Zusammen mit der digitalen rektalen Untersuchung ist das PSA der
wichtigste Hilfsparameter für die Indikation einer Prostatabiopsie, mit der die Diagnose
eines Prostatakarzinoms gesichert wird.
Ein hoher PSA Wert geht meistens mit Veränderungen der Prostata einher. Je höher der
PSA-Wert ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Erkrankung vorliegt. Hier
muss zwischen einer gut- und einer bösartigen Erkrankung unterschieden werden. PSA
kann also auch bei einer benignen Prostatahyperplasie und bei einer Prostatitis erhöht
sein. Umgekehrt kann ein Prostatakarzinom bei jedem PSA-Wert vorliegen. Die Definition
eines Grenzwertes, der eine Unterscheidung zwischen gut- und bösartig ermöglicht ist
schwierig. Derzeit wird ein Grenzwert von 4ng/ml als Schwelle angesehen, die eine weitere
Untersuchung nötig macht. Zudem muss natürlich das Alter des Patienten in das
Testergebnis einfließen. Um hier einen besseren prädiktiven Wert zu erhalten, kann
zusätzlich eine Fraktion des PSA bestimmt werden, das freie PSA. Gesamt PSA (tPSA)
besteht aus den Fraktionen komplexiertes PSA (cPSA) und freies PSA (fPSA).
Die alleinige Bestimmung des fPSA bringt allerdings keinen zusätzlichen diagnostischen
Gewinn. Erst der Quotient fPSA/tPSA steigert die diagnostische Trennschärfe. Wichtig
dabei ist, dass bei niedriger und sehr hoher tPSA Konzentration der Quotient zu
irreführenden Ergebnissen führen kann. Deshalb werden wir den Quotienten nur noch im
größten Überlappungsbereich der tPSA Konzentrationen zwischen benigner
Prostataerkrankung und Prostatakarzinom errechnen. Wir hoffen, mit diesem Schritt eine
weitere Verbesserung der Diagnostik zu ermöglichen.
Anforderung genetischer Laboranalysen laut Gendiagnostikgesetz: Arztvorbehalt
und Qualifikation zur genetischen Beratung
Nach dem Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen, Gendiagnostikgesetz
(GenDG,) darf eine genetische Untersuchung ausschließlich von Ärzten veranlasst werden
(§7 Gendiagnostikgesetz, Arztvorbehalt).
Für Heilpraktiker ist damit die Anforderung von genetischen Untersuchungen (z.B.
28.07.2015 13:06
Newsletter der Lab4more
2 von 4
file:///P:/LAB4MORE/13_Newsletter/2015/2015_07/2015_07.html
HLA-Typisierungen, genetische Polymorphismen des Entgiftungsstoffwechsels CYP, GST,
IL1-Gentest etc.) grundsätzlich nicht zulässig.
Das GDG unterscheidet zwischen einer diagnostischen genetischen Untersuchung und einer
prädiktiven genetischen Untersuchung. Eine diagnostische genetische Untersuchung darf
ausschließlich durch Ärztinnen oder Ärzte veranlasst werden und zieht eine genetische
Beratung über das Untersuchungsergebnis nach sich. Eine prädiktive genetische
Untersuchung darf nur durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Humangenetik oder andere
Ärztinnen oder Ärzte, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder
Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes
qualifiziert haben, vorgenommen werden und erfordert auch schon vor der Untersuchung
eine Aufklärung des Patienten im Sinne einer genetischen Beratung. In diesem
Zusammenhang ist eine für die ärztliche Berufsausübung sehr bedeutsame Vorschrift des
Gendiagnostikgesetzes zu beachten. Nach § 7 Abs. 3 dürfen Ärztinnen und Ärzte seit 1.
Februar 2012 eine genetische Beratung im Zusammenhang mit einer genetischen
Untersuchung nur noch durchführen, wenn sie sich hierfür gesondert qualifiziert haben.
Die Anforderungen an die Qualifikation zur genetischen Beratung wurden von der beim
Robert-Koch-Institut eingerichteten Gendiagnostikkommission (GEKO) in einer am
11.7.2011 in Kraft getretenen Richtlinie erstellt. Vorgeschrieben ist eine theoretische
Qualifikation über 72 bzw. 8 Stunden, letzteres bei Beratung im Kontext der
vorgeburtlichen Risikoabklärung. Alternativ kann als Übergangslösung bis Mitte 2016 die
Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Diese
umfasst 20 Fragen bzw. 10 Fragen für Gynäkologen (Beratung im Kontext der
vorgeburtlichen Risikoaufklärung). Zur Vorbereitung auf die Wissensprüfung empfiehlt sich
die Teilnahme an einem auf die Prüfung vorbereitenden 6-stündigen Refresherkurs zur
fachgebundenen genetischen Beratung im Sinne einer freiwilligen Fortbildungsmaßnahme.
Die Fragen im Wissenstest umfassen einen humangenetischen sowie einen
fachspezifischen Teil, weitere Informationen sind bei der zuständigen Ärztekammer
erhältlich.
… mal wieder richtig Sommer – Präanalytik macht keinen Urlaub
Die heißen Tage sind für alle eine besondere Herausforderung. Wir suchen den Schatten,
trinken mehr als gewohnt und nehmen jede Abkühlung als Erleichterung wahr.
Auch der schonende Transport und die Zwischenlagerung der Laborproben werden auf eine
harte Probe gestellt: die zusätzliche Wärme beschleunigt biologische Prozesse, wie die
Vermehrung der Bakterien (Stuhl, Urin) oder auch den Abbau von biochemischen
Substanzen oder metabolischen Produkten. Die starke Sonneneinstrahlung sorgt für mehr
Licht in unseren klimatisierten Räumen. Auch Licht ist ein Biokatalysator und beeinflusst
die Abbau- und Umbauprozesse in der Probe.
Folgeerscheinungen, wie Degeneration oder Hämolyse von Blutzellen (Austritt LDH,
Glukose, Kalium, Natrium, etc.) oder die Zerstörung von Gerinnungsfaktoren, Vitaminen,
Bilirubin u.a.m. sorgen für verfälschte Analysenergebnisse.
Nachdem die Post uns gezeigt hat wie wichtig rascher Probentransport ist, haben wir nun
die Aufgabe, diesen Transport so wettersicher wie möglich zu gestalten. Wenn Sie mit der
Post die Proben zu uns schicken, dann sollten diese erst kurz vor den Leerungszeiten im
Briefkasten landen.
Sind Lagerungszeiten in der Praxis nötig, so sollten diese möglichst dunkel und bei
Raumtemperatur (18 – 22°C) sein. Können Sie die Proben nicht am gleichen Tag
verschicken, dann ist die Lagerung über Nacht im Kühlschrank (2-8°C) möglich. Von einer
längeren Lagerung raten wir ab.
Unsere Testkits werden i.d.R. aus der Praxis dem Patienten mit gegeben. Bitte informieren
28.07.2015 13:06
Newsletter der Lab4more
3 von 4
file:///P:/LAB4MORE/13_Newsletter/2015/2015_07/2015_07.html
Sie Ihre Patienten auch bezüglich der Transportbedingungen. Besonders die Einwurfzeiten
in den Briefkasten können maßgeblich vom Patienten selbst beeinflusst werden. Sind es
sehr heiße Tage mit Temperatur > 30°C, so ist es der beste Weg, die Sendung direkt zur
Poststelle zu bringen. Im klimatisierten Raum können die Proben dann einige Zeit liegen,
ohne dass Verfälschungen zu erwarten sind.
Online Seminare
Sehr geehrte Newsletter-Leser,
unsere online Seminare stoßen seit der ersten Veranstaltung im Jahr 2011 auf sehr
positive Resonanz, und gehören mittlerweile zum festen Bestandteil unseres
Fortbildungsportfolios.
Um dieses Angebot flexibel zu gestalten, haben wir 2013 von „Live Ausstrahlungen" auf
"Archiv-Aufzeichnungen" umgestellt. So haben wir unseren Einsendern die Möglichkeit
geschaffen, sich das gewünschte Seminar jede Zeit und beliebig oft anzusehen.
Seither haben wir auch ein umfassendes Archiv der Aufzeichnungen zu verschiedensten
Themen aufbauen können.
Durch einen Klick auf diesen Link werden Sie zu der Archivaufstellung weiter geleitet.
Wenn Sie ein interessantes Thema finden, wenden Sie sich an unsere Service-Mitarbeiter,
welche Ihnen auf Anfrage die gewünschte Aufzeichnung zusenden.
Nächste Veranstaltungen
Herbstworkshop, Aschaffenburg
Thema: Sickness Behaviour - entzündungsbedingte Krankheitsbilder der
neuroendokrinen Stressachse
Referenten: Priv. Doz. Dr. med. Wilfried P. Bieger
Dr. med. Klaus Erpenbach
Dipl. Biol. Wolfgang Mayer
Dr. med. Johannes Wessolly
Samstag 10. Oktober 2015, ganztags
Seehotel Niedernberg
Detailliertes Programm
Arbeitskreis "Nahrungsmittelunverträglichkeiten"
Thema: Nahrungsmittel-Intoleranzen: Fructose, Lactose, FODMAPS
Moderator: Dipl. Biol. Ingrid Frank
Mittwoch, 21. Oktober 2015, 17:30 - 19:30 Uhr
München, Bavariahaus
Mittwochseminar München, Bavariahaus
Thema: Chronische Infektionen VCV, EBV, etc.
Referent: Dipl. Biol. Wolfgang Mayer
Mittwoch, 28. Oktober 2015, 17:30 - 19:30 Uhr
München, Bavariahaus
28.07.2015 13:06
Newsletter der Lab4more
4 von 4
file:///P:/LAB4MORE/13_Newsletter/2015/2015_07/2015_07.html
Programm- und Anmeldeformulare anfordern
Nächster Newsletter - September
Sehr geehrte Einsender,
das Lab4more Team wünscht Ihnen eine schöne Sommerpause. Wir melden uns mit dem
nächsten Newsletter im September wieder.
Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung
Sehr geehrte Kunden und Partner,
gerne nehmen wir auch Ihre Wünsche und Anregungen entgegen, um diesen Service, aber
auch unsere Leistung insgesamt weiter zu verbessern. Hierfür klicken Sie bitte auf
folgenden Link und teilen uns Ihre Anregungen mit.
Sollten Sie den Newsletter nicht wünschen, so klicken Sie bitte auf den Link am Ende des
Newsletters.
Ihr Lab4more Team
Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung. Hier klicken!
Lab4more GmbH- Augustenstraße 10- 80333 München
Handelsregister: München HRB 104970 - Gerichtsstand: München - GF: Petra Tschanett Fon +49 (0) 89 54 32 17 0 - Fax +49 (0) 89 54 32 17 55
[email protected]
www.lab4more.de
Newsletter abmelden
28.07.2015 13:06
Herunterladen