Newsletter der Lab4more 1 von 4 Neues aus Labor und Forschung file:///P:/LAB4MORE/13_Newsletter/2015/2015_07/2015_07.html Ausgabe vom 7/28/2015 ÜBERSICHT: 01: Prostata Spezifisches Antigen 02: Anforderung genetischer Laboranalysen laut Gendiagnostikgesetz: Arztvorbehalt und Qualifikation zur genetischen Beratung 03: … mal wieder richtig Sommer – Präanalytik macht keinen Urlaub 04: Online Seminare 05: Nächste Veranstaltungen 06: Nächster Newsletter - September 07: Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung Prostata Spezifisches Antigen Das Prostata Spezifische Antigen (PSA) gilt als einer der besten Tumormarker in der Humanmedizin. Zusammen mit der digitalen rektalen Untersuchung ist das PSA der wichtigste Hilfsparameter für die Indikation einer Prostatabiopsie, mit der die Diagnose eines Prostatakarzinoms gesichert wird. Ein hoher PSA Wert geht meistens mit Veränderungen der Prostata einher. Je höher der PSA-Wert ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Erkrankung vorliegt. Hier muss zwischen einer gut- und einer bösartigen Erkrankung unterschieden werden. PSA kann also auch bei einer benignen Prostatahyperplasie und bei einer Prostatitis erhöht sein. Umgekehrt kann ein Prostatakarzinom bei jedem PSA-Wert vorliegen. Die Definition eines Grenzwertes, der eine Unterscheidung zwischen gut- und bösartig ermöglicht ist schwierig. Derzeit wird ein Grenzwert von 4ng/ml als Schwelle angesehen, die eine weitere Untersuchung nötig macht. Zudem muss natürlich das Alter des Patienten in das Testergebnis einfließen. Um hier einen besseren prädiktiven Wert zu erhalten, kann zusätzlich eine Fraktion des PSA bestimmt werden, das freie PSA. Gesamt PSA (tPSA) besteht aus den Fraktionen komplexiertes PSA (cPSA) und freies PSA (fPSA). Die alleinige Bestimmung des fPSA bringt allerdings keinen zusätzlichen diagnostischen Gewinn. Erst der Quotient fPSA/tPSA steigert die diagnostische Trennschärfe. Wichtig dabei ist, dass bei niedriger und sehr hoher tPSA Konzentration der Quotient zu irreführenden Ergebnissen führen kann. Deshalb werden wir den Quotienten nur noch im größten Überlappungsbereich der tPSA Konzentrationen zwischen benigner Prostataerkrankung und Prostatakarzinom errechnen. Wir hoffen, mit diesem Schritt eine weitere Verbesserung der Diagnostik zu ermöglichen. Anforderung genetischer Laboranalysen laut Gendiagnostikgesetz: Arztvorbehalt und Qualifikation zur genetischen Beratung Nach dem Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen, Gendiagnostikgesetz (GenDG,) darf eine genetische Untersuchung ausschließlich von Ärzten veranlasst werden (§7 Gendiagnostikgesetz, Arztvorbehalt). Für Heilpraktiker ist damit die Anforderung von genetischen Untersuchungen (z.B. 28.07.2015 13:06 Newsletter der Lab4more 2 von 4 file:///P:/LAB4MORE/13_Newsletter/2015/2015_07/2015_07.html HLA-Typisierungen, genetische Polymorphismen des Entgiftungsstoffwechsels CYP, GST, IL1-Gentest etc.) grundsätzlich nicht zulässig. Das GDG unterscheidet zwischen einer diagnostischen genetischen Untersuchung und einer prädiktiven genetischen Untersuchung. Eine diagnostische genetische Untersuchung darf ausschließlich durch Ärztinnen oder Ärzte veranlasst werden und zieht eine genetische Beratung über das Untersuchungsergebnis nach sich. Eine prädiktive genetische Untersuchung darf nur durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Humangenetik oder andere Ärztinnen oder Ärzte, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben, vorgenommen werden und erfordert auch schon vor der Untersuchung eine Aufklärung des Patienten im Sinne einer genetischen Beratung. In diesem Zusammenhang ist eine für die ärztliche Berufsausübung sehr bedeutsame Vorschrift des Gendiagnostikgesetzes zu beachten. Nach § 7 Abs. 3 dürfen Ärztinnen und Ärzte seit 1. Februar 2012 eine genetische Beratung im Zusammenhang mit einer genetischen Untersuchung nur noch durchführen, wenn sie sich hierfür gesondert qualifiziert haben. Die Anforderungen an die Qualifikation zur genetischen Beratung wurden von der beim Robert-Koch-Institut eingerichteten Gendiagnostikkommission (GEKO) in einer am 11.7.2011 in Kraft getretenen Richtlinie erstellt. Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw. 8 Stunden, letzteres bei Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung. Alternativ kann als Übergangslösung bis Mitte 2016 die Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Diese umfasst 20 Fragen bzw. 10 Fragen für Gynäkologen (Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoaufklärung). Zur Vorbereitung auf die Wissensprüfung empfiehlt sich die Teilnahme an einem auf die Prüfung vorbereitenden 6-stündigen Refresherkurs zur fachgebundenen genetischen Beratung im Sinne einer freiwilligen Fortbildungsmaßnahme. Die Fragen im Wissenstest umfassen einen humangenetischen sowie einen fachspezifischen Teil, weitere Informationen sind bei der zuständigen Ärztekammer erhältlich. … mal wieder richtig Sommer – Präanalytik macht keinen Urlaub Die heißen Tage sind für alle eine besondere Herausforderung. Wir suchen den Schatten, trinken mehr als gewohnt und nehmen jede Abkühlung als Erleichterung wahr. Auch der schonende Transport und die Zwischenlagerung der Laborproben werden auf eine harte Probe gestellt: die zusätzliche Wärme beschleunigt biologische Prozesse, wie die Vermehrung der Bakterien (Stuhl, Urin) oder auch den Abbau von biochemischen Substanzen oder metabolischen Produkten. Die starke Sonneneinstrahlung sorgt für mehr Licht in unseren klimatisierten Räumen. Auch Licht ist ein Biokatalysator und beeinflusst die Abbau- und Umbauprozesse in der Probe. Folgeerscheinungen, wie Degeneration oder Hämolyse von Blutzellen (Austritt LDH, Glukose, Kalium, Natrium, etc.) oder die Zerstörung von Gerinnungsfaktoren, Vitaminen, Bilirubin u.a.m. sorgen für verfälschte Analysenergebnisse. Nachdem die Post uns gezeigt hat wie wichtig rascher Probentransport ist, haben wir nun die Aufgabe, diesen Transport so wettersicher wie möglich zu gestalten. Wenn Sie mit der Post die Proben zu uns schicken, dann sollten diese erst kurz vor den Leerungszeiten im Briefkasten landen. Sind Lagerungszeiten in der Praxis nötig, so sollten diese möglichst dunkel und bei Raumtemperatur (18 – 22°C) sein. Können Sie die Proben nicht am gleichen Tag verschicken, dann ist die Lagerung über Nacht im Kühlschrank (2-8°C) möglich. Von einer längeren Lagerung raten wir ab. Unsere Testkits werden i.d.R. aus der Praxis dem Patienten mit gegeben. Bitte informieren 28.07.2015 13:06 Newsletter der Lab4more 3 von 4 file:///P:/LAB4MORE/13_Newsletter/2015/2015_07/2015_07.html Sie Ihre Patienten auch bezüglich der Transportbedingungen. Besonders die Einwurfzeiten in den Briefkasten können maßgeblich vom Patienten selbst beeinflusst werden. Sind es sehr heiße Tage mit Temperatur > 30°C, so ist es der beste Weg, die Sendung direkt zur Poststelle zu bringen. Im klimatisierten Raum können die Proben dann einige Zeit liegen, ohne dass Verfälschungen zu erwarten sind. Online Seminare Sehr geehrte Newsletter-Leser, unsere online Seminare stoßen seit der ersten Veranstaltung im Jahr 2011 auf sehr positive Resonanz, und gehören mittlerweile zum festen Bestandteil unseres Fortbildungsportfolios. Um dieses Angebot flexibel zu gestalten, haben wir 2013 von „Live Ausstrahlungen" auf "Archiv-Aufzeichnungen" umgestellt. So haben wir unseren Einsendern die Möglichkeit geschaffen, sich das gewünschte Seminar jede Zeit und beliebig oft anzusehen. Seither haben wir auch ein umfassendes Archiv der Aufzeichnungen zu verschiedensten Themen aufbauen können. Durch einen Klick auf diesen Link werden Sie zu der Archivaufstellung weiter geleitet. Wenn Sie ein interessantes Thema finden, wenden Sie sich an unsere Service-Mitarbeiter, welche Ihnen auf Anfrage die gewünschte Aufzeichnung zusenden. Nächste Veranstaltungen Herbstworkshop, Aschaffenburg Thema: Sickness Behaviour - entzündungsbedingte Krankheitsbilder der neuroendokrinen Stressachse Referenten: Priv. Doz. Dr. med. Wilfried P. Bieger Dr. med. Klaus Erpenbach Dipl. Biol. Wolfgang Mayer Dr. med. Johannes Wessolly Samstag 10. Oktober 2015, ganztags Seehotel Niedernberg Detailliertes Programm Arbeitskreis "Nahrungsmittelunverträglichkeiten" Thema: Nahrungsmittel-Intoleranzen: Fructose, Lactose, FODMAPS Moderator: Dipl. Biol. Ingrid Frank Mittwoch, 21. Oktober 2015, 17:30 - 19:30 Uhr München, Bavariahaus Mittwochseminar München, Bavariahaus Thema: Chronische Infektionen VCV, EBV, etc. Referent: Dipl. Biol. Wolfgang Mayer Mittwoch, 28. Oktober 2015, 17:30 - 19:30 Uhr München, Bavariahaus 28.07.2015 13:06 Newsletter der Lab4more 4 von 4 file:///P:/LAB4MORE/13_Newsletter/2015/2015_07/2015_07.html Programm- und Anmeldeformulare anfordern Nächster Newsletter - September Sehr geehrte Einsender, das Lab4more Team wünscht Ihnen eine schöne Sommerpause. Wir melden uns mit dem nächsten Newsletter im September wieder. Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung Sehr geehrte Kunden und Partner, gerne nehmen wir auch Ihre Wünsche und Anregungen entgegen, um diesen Service, aber auch unsere Leistung insgesamt weiter zu verbessern. Hierfür klicken Sie bitte auf folgenden Link und teilen uns Ihre Anregungen mit. Sollten Sie den Newsletter nicht wünschen, so klicken Sie bitte auf den Link am Ende des Newsletters. Ihr Lab4more Team Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung. Hier klicken! Lab4more GmbH- Augustenstraße 10- 80333 München Handelsregister: München HRB 104970 - Gerichtsstand: München - GF: Petra Tschanett Fon +49 (0) 89 54 32 17 0 - Fax +49 (0) 89 54 32 17 55 [email protected] www.lab4more.de Newsletter abmelden 28.07.2015 13:06