„Berufszulassung für Wohnungseigentums-Verwaltungen: Von guten Beispielen kann man immer am meisten lernen" Interview im März 2017 mit dem Berliner Bundestagsabgeordneten der SPD Klaus Mindrup über den Ländervergleich zum VerwalterSachkundenachweis, den er beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag gegeben hat Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Einführung eines Gesetzes zur Berufszulassung von Wohnungseigentums-Verwaltungen und nach Gesprächen mit WiE-Mitgliedern gab der Berliner SPDBundestagsabgeordnete Klaus Mindrup beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages eine Zusammenstellung der Rechtslage in Deutschland, Österreich, Großbritannien, Frankreich und Schweden in Auftrag. Das Ergebnis: Länder mit hohen Wohnungseigentumsquoten wie Frankreich, Italien, Österreich und Spanien haben die Berufszulassung für WEG-Verwaltungen längst näher geregelt (die genauen Ergebnisse lesen Sie hier). Deutschland ist im Vergleich dazu ein Nachzügler. Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hat Klaus Mindrup dazu befragt, wie er die Ergebnisse der Untersuchung einordnet. WiE: Warum haben Sie beim Wissenschaftlichen Dienst einen Vergleich der Rechtslage bezüglich der Berufszulassung für WEG-Verwaltungen für Deutschland, Österreich, Großbritannien, Frankreich und Schweden in Auftrag gegeben? Welche Erkenntnisse haben Sie erhofft? Klaus Mindrup: Als ich im vergangenen Jahr die Mitglieder des Berliner Runden Tischs von Wohnen im Eigentum e.V. in meinem Bürgerbüro zu Gast hatte, diskutierten wir auch über Vorzüge und Nachteile ausländischer Beispiele der Zulassung von Wohnungsverwaltern. Dass es in Deutschland Zulassungsvoraussetzungen für Wohnungsverwalter geben soll, war dabei unstrittig. Da man von guten Beispielen immer am meisten lernen kann und um die punktuelle Sichtweise aus der Diskussion zu vervollständigen, habe ich den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages gebeten, einen solchen Vergleich zu erstellen. Dabei ging es mir insbesondere um die Frage, ob es praktizierte Modelle gibt, die eine verbesserte Rechtsstellung von Wohnungseigentümern im Hinblick auf den Verbraucherschutz beinhalten. WiE: Warum haben Sie gerade diese Länder ausgesucht? Klaus Mindrup: Die ausgewählten Länder waren bereits Gesprächsgegenstand bei meinem Gespräch mit dem Berliner Runden Tisch von WiE . WiE: Wie ordnen Sie das Ergebnis dieses Rechtsvergleiches ein? Sind die Regelungen in den anderen Ländern aus Ihrer Sicht auf Deutschland übertragbar? Klaus Mindrup: Der Anteil von Wohnungseigentum ist in Deutschland deutlich geringer als in anderen Ländern. Allerdings erhöht sich der Anteil kontinuierlich, dies ist auch in meinem Wahlkreis in Berlin Pankow zu verzeichnen. Dabei sind die Vorkenntnisse bei Wohnungserwerbern ausgesprochen unterschiedlich. Ich bin der Meinung, dass der Erwerb von Wohnungseigentum auch möglich sein muss, ohne tieferes juristisches Wissen zu besitzen. Die hierfür notwendigen Entscheidungen sollten auch mit durchschnittlicher Rechtskenntnis getroffen werden können. Bei der Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Bauen und Wohnen erfordert dies jedoch einen besseren Schutz von Selbstnutzern und Vermietern vor Fehlentscheidungen. Dies schließt den Schutz bei fehlerhaften Entscheidungen von Verwaltern ein. Der Vergleich zwischen den Ländern verdeutlicht für mich die Notwendigkeit von erhöhten Anforderungen an die Berufszulassung bei Verwaltern in Deutschland. Die bisherigen Regelungen für WEG-Verwalter in Deutschland reichen da nicht aus. So wird in Österreich neben den Anforderungen an die Sachkunde von Immobilienverwaltern auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verlangt. Neu waren für mich die Abgrenzung von Ehrenamtlichkeit und Unternehmereigenschaft bei den französischen Wohnungsverwaltern sowie die Vielfalt von Wohneigentumsformen in europäischen Nachbarländern. WiE: Wohnen im Eigentum e.V. hat in einer Pressemitteilung dazu noch eigene Kenntnisse zum Rechtsstand in Italien und Spanien ergänzt. Wie ordnen Sie diese Zusatzinformationen ein? Klaus Mindrup: In diesen beiden Ländern ist das Wohnen im selbstgenutzten Eigentum der Regelfall. Daher bestätigen diese Zusatzinformationen meine Einschätzung hinsichtlich der Bedeutung der Verwalterbefähigung. WiE: Wie ist Ihre Position zur Notwendigkeit der Einführung eines Sachkundenachweises in Deutschland? Klaus Mindrup: Ich befürworte die Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter von Wohnungseigentum. Neben der formalen Qualifikation sollte dieser jedoch auch die Berufserfahrung von Verwaltern berücksichtigen. Verwaltern sollte auch weiterhin ein Quereinstieg möglich sein. Dass dies die nötigen Haftpflichtversicherungen und die Vorstrafenfreiheit voraussetzt, ist dabei selbstverständlich. Schließlich handeln Verwalter für die Eigentümergemeinschaft. Allerdings sollten die Anforderungen an die Verwalter nicht ausufern, damit die Verwaltung des Wohnungseigentums für Selbstnutzer bezahlbar bleibt.