Berufszulassung für Wohnungseigentums

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„Berufszulassung für Wohnungseigentums-Verwaltungen:
Von guten Beispielen kann man immer am meisten lernen"
Interview im März 2017 mit dem Berliner Bundestagsabgeordneten der
SPD Klaus Mindrup über den Ländervergleich zum VerwalterSachkundenachweis, den er beim Wissenschaftlichen Dienst des
Bundestages in Auftrag gegeben hat
Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Einführung eines
Gesetzes zur Berufszulassung von Wohnungseigentums-Verwaltungen
und nach Gesprächen mit WiE-Mitgliedern gab der Berliner SPDBundestagsabgeordnete Klaus Mindrup beim Wissenschaftlichen Dienst
des Deutschen Bundestages eine Zusammenstellung der Rechtslage in Deutschland, Österreich,
Großbritannien, Frankreich und Schweden in Auftrag. Das Ergebnis: Länder mit hohen
Wohnungseigentumsquoten wie Frankreich, Italien, Österreich und Spanien haben die
Berufszulassung für WEG-Verwaltungen längst näher geregelt (die genauen Ergebnisse lesen Sie
hier). Deutschland ist im Vergleich dazu ein Nachzügler. Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hat Klaus
Mindrup dazu befragt, wie er die Ergebnisse der Untersuchung einordnet.
WiE: Warum haben Sie beim Wissenschaftlichen Dienst einen Vergleich der Rechtslage bezüglich
der Berufszulassung für WEG-Verwaltungen für Deutschland, Österreich, Großbritannien,
Frankreich und Schweden in Auftrag gegeben? Welche Erkenntnisse haben Sie erhofft?
Klaus Mindrup: Als ich im vergangenen Jahr die Mitglieder des Berliner Runden Tischs von
Wohnen im Eigentum e.V. in meinem Bürgerbüro zu Gast hatte, diskutierten wir auch über Vorzüge
und Nachteile ausländischer Beispiele der Zulassung von Wohnungsverwaltern. Dass es in
Deutschland Zulassungsvoraussetzungen für Wohnungsverwalter geben soll, war dabei unstrittig.
Da man von guten Beispielen immer am meisten lernen kann und um die punktuelle Sichtweise
aus der Diskussion zu vervollständigen, habe ich den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen
Bundestages gebeten, einen solchen Vergleich zu erstellen. Dabei ging es mir insbesondere um die
Frage, ob es praktizierte Modelle gibt, die eine verbesserte Rechtsstellung von
Wohnungseigentümern im Hinblick auf den Verbraucherschutz beinhalten.
WiE: Warum haben Sie gerade diese Länder ausgesucht?
Klaus Mindrup: Die ausgewählten Länder waren bereits Gesprächsgegenstand bei meinem
Gespräch mit dem Berliner Runden Tisch von WiE .
WiE: Wie ordnen Sie das Ergebnis dieses Rechtsvergleiches ein? Sind die Regelungen in den
anderen Ländern aus Ihrer Sicht auf Deutschland übertragbar?
Klaus Mindrup: Der Anteil von Wohnungseigentum ist in Deutschland deutlich geringer als in
anderen Ländern. Allerdings erhöht sich der Anteil kontinuierlich, dies ist auch in meinem
Wahlkreis in Berlin Pankow zu verzeichnen. Dabei sind die Vorkenntnisse bei Wohnungserwerbern
ausgesprochen unterschiedlich. Ich bin der Meinung, dass der Erwerb von Wohnungseigentum
auch möglich sein muss, ohne tieferes juristisches Wissen zu besitzen. Die hierfür notwendigen
Entscheidungen sollten auch mit durchschnittlicher Rechtskenntnis getroffen werden können. Bei
der Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Bauen und Wohnen erfordert
dies jedoch einen besseren Schutz von Selbstnutzern und Vermietern vor Fehlentscheidungen. Dies
schließt den Schutz bei fehlerhaften Entscheidungen von Verwaltern ein. Der Vergleich zwischen
den Ländern verdeutlicht für mich die Notwendigkeit von erhöhten Anforderungen an die
Berufszulassung bei Verwaltern in Deutschland. Die bisherigen Regelungen für WEG-Verwalter in
Deutschland reichen da nicht aus. So wird in Österreich neben den Anforderungen an die
Sachkunde von Immobilienverwaltern auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
verlangt. Neu waren für mich die Abgrenzung von Ehrenamtlichkeit und Unternehmereigenschaft
bei den französischen Wohnungsverwaltern sowie die Vielfalt von Wohneigentumsformen in
europäischen Nachbarländern.
WiE: Wohnen im Eigentum e.V. hat in einer Pressemitteilung dazu noch eigene Kenntnisse zum
Rechtsstand in Italien und Spanien ergänzt. Wie ordnen Sie diese Zusatzinformationen ein?
Klaus Mindrup: In diesen beiden Ländern ist das Wohnen im selbstgenutzten Eigentum der
Regelfall. Daher bestätigen diese Zusatzinformationen meine Einschätzung hinsichtlich der
Bedeutung der Verwalterbefähigung.
WiE: Wie ist Ihre Position zur Notwendigkeit der Einführung eines Sachkundenachweises in
Deutschland?
Klaus Mindrup: Ich befürworte die Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter von
Wohnungseigentum. Neben der formalen Qualifikation sollte dieser jedoch auch die
Berufserfahrung von Verwaltern berücksichtigen. Verwaltern sollte auch weiterhin ein
Quereinstieg möglich sein. Dass dies die nötigen Haftpflichtversicherungen und die
Vorstrafenfreiheit voraussetzt, ist dabei selbstverständlich. Schließlich handeln Verwalter für die
Eigentümergemeinschaft. Allerdings sollten die Anforderungen an die Verwalter nicht ausufern,
damit die Verwaltung des Wohnungseigentums für Selbstnutzer bezahlbar bleibt.
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