Personalkosten senken + Nettogehalt erhöhen

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Personalkosten senken + Nettogehalt erhöhen
Bereits vor etwa 15 Jahren hat der Gesetzgeber eine
Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmen ihren
Mitarbeitern ein höheres Nettogehalt zahlen und dabei
gleichzeitig die Personalkosten senken können.
Der Staat fördert auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit
der Unternehmen und die Konsummöglichkeiten der
Arbeitnehmer.
Die Regelung findet sich im Einkommensteuergesetz.
Mit sogenannten Vergütungsbausteinen kann ein Teil des
Bruttogehalts in Geld- und Sachleistungen umgewandelt
und dadurch von Steuern und Sozialabgaben befreit werden.
Es handelt sich dabei NICHT um Versicherungs- oder
Vorsorgeprodukte, sondern um Güter des täglichen Bedarfs.
Der Mitarbeiter erhält beispielsweise Tank- und Einkaufsgutscheine bis zu einem gewissen Betrag oder auch eine
Erstattung der Kinderbetreuungskosten in der Höhe, wie sie
tatsächlich anfallen.
Der Vorteil, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei
erzielen, ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie
beispielsweise der Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers.
Häufig ist es Unternehmen aber möglich, ihren Mitarbeitern
monatlich EUR 40 mehr Nettogehalt zukommen zu lassen und
dabei selbst EUR 100 einzusparen, das heißt mit Hilfe dieser
sogenannten Effektivkostenreduzierung einen jährlichen
Gewinnzuwachs von EUR 1.200 pro Mitarbeiter zu
generieren.
Wenn Sie wissen möchten,
welche Vorteile für Sie und Ihre Mitarbeiter möglich
sind, und
warum Ihnen Ihr Steuerberater diese Vorteile nicht
ermöglichen kann,
dann vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin mit uns.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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