Novaline-Personal Version 0016.001.001 Rheine, Januar 2017 Wir unterziehen unsere Software für das Personalwesen regelmäßig der Systemuntersuchung durch die ITSG, um so die Qualität unseres Programms dauerhaft zu gewährleisten. Die aktuelle Systemuntersuchung ist abgeschlossen und wir haben nun von der ITSG das „GKV-Zertifikat systemuntersucht“ mit Gültigkeit bis 30.11.2017 erhalten. Für den Fall, dass Sie diesen Nachweis über das bei Ihnen eingesetzte Programm Personalabrechnung aus unserem Hause benötigen, finden Sie das Zertifikat als pdf-Datei auf unserer Internetseite unter der Rubrik Info-Downloads, Personalabrechnung, Updatebeschreibungen. In dieser Version wurden folgende Erweiterungen vorgenommen: Lohnsteuer Die Lohnsteuertabelle 2017 ist im Programm integriert. Die Lohnsteueranmeldung, die Lohnsteuerbescheinigung und die entsprechenden XMLDateien wurden angepasst. Bemessungsgrundlagen Die Bemessungsgrundlagen 2017 (Bemessungsgrenzen, Beitragssätze) wurden unter Administration, Berechnungsgrundlagen hinterlegt. Kurzarbeitergeld / Saison-Kurzarbeitergeld Die Tabellen für 2017 wurden im Programm hinterlegt. SV – Jahresmeldungen Die Jahresmeldungen für die Sozialversicherung werden erst nach dem Abrechnungslauf Januar erzeugt, d. h. die Meldungen werden automatisch bei dem DEÜV – Meldelauf vor dem Monatswechsel auf den Februar 2017 erzeugt und mit dem Programmpunkt DEÜVDatenträger versandt. Die Jahresmeldungen 2016 müssen bis zum 15.2.2017 versandt werden (Vorgabe der Deutschen Rentenversicherung). Stammdaten, Krankenkassen Die aktuelle Beitragssatzdatei sollte eingelesen werden (Administration, SV-Dateien aktualisieren, Beitragssatzdatei einlesen). Der Beitrag für freiwillig Versicherte wird automatisch errechnet, wenn eine neue Historie für 2017 angelegt ist (14,6% von 4350,00 = 635,10). Stammdaten, UV-Träger Die aktuelle Datei sollte unter dem Reiter „Update“ mit dem Button „UV-Träger und GTS einlesen“ eingelesen werden. Bei der BG-Bau und BG-N werden ab 2017 neue Mitgliedsnummern vergeben. Diese müssen unter Stammdaten, UV-Träger hinterlegt werden. Seite 1 von 2 PERSONAL Januar 2017 Abschluss, DEÜV, UV-Meldelauf Der Lohnnachweis für 2016 muss versandt werden. Nach der Erstellung über den Punkt „DEÜV, UV-Meldelauf“ wird der Lohnnachweis über den Punkt „DEÜV-Datenträger“ versandt. Nach dem Versand kann ein Protokoll des Lohnnachweises gedruckt werden. Die Werte der Meldung können bereits vor dem Versand über den Punkt „Einzelauswertung, Standard, UV-Träger-Auswertung, UV-Beitragsabrechnung“ gedruckt werden. Die Stammdatenabfrage für 2017 sollte über den „UV-Meldelauf“ erstellt und über „DEÜVDatenträger“ versandt werden. Die Rückmeldungen der UV müssen über den Punkt „Dakota-Verarbeitung, Rückmeldung“ abgeholt und über „DEÜV-Rückmeldungen“ eingelesen werden (siehe auch unsere Update-Beschreibung vom Dezember 2016). DEÜV-Rückmeldungen Die Protokolldateien der Krankenkassen werden nicht mehr angezeigt. Wurden mehrere Stammdatenabfragen für verschiedene Mandanten versandt und die Rückmeldungen der UV wird in einer Datei zurückgesandt, werden die UV-Träger in allen Mandanten aktualisiert. AAG (U1, Antrag auf Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit) Die Krankenkassen sollen ab 2017 eine elektronische Rückmeldung an die Arbeitgeber senden. Diese Meldungen werden über den Punkt „Abschluss, DEÜV, Dakota-Verarbeitung, Rückmeldung“ abgeholt und über den Punkt „DEÜV – Rückmeldung“ eingelesen. Nach dem Einlesen wird ein Protokoll ausgedruckt. Einzelauswertungen, Standard, Fibu-Übergabe Bei der Übergabe an die Finanzbuchhaltung kann der Ausdruck nach Kontonummern sortiert werden. Ausserdem ist es möglich für jede Lohnart eine separate Buchungszeile zu erzeugen. FLEXI - RENTE Personalstamm, SV-Daten Rentenversicherung RV-pflichtige Beschäftigte sollen vor Erreichen der Regelaltersgrenze auch beim Bezug einer Vollrente Rentenversicherungspflichtig bleiben. Die Personengruppe bleibt in solchen Fällen bei 101. Die Beitragsgruppe muss auf 3101 geändert werden.. Ab dem 1.7.2017 wird eine neue Personengruppe (120) eingeführt. Auf Antrag beim Arbeitgeber können sie auf die Rentenversicherungspflicht verzichten. Beschäftigte, die bereits vor dem 1.1.2017 aufgrund des Bezugs einer Vollrente rentenversicherungsfrei waren, bleiben in dieser Beschäftigung rentenversicherungsfrei (Bestandsregelung). Arbeitslosenversicherung Für Beschäftigte, die wegen Vollendung der Regelaltersgrenze versicherungsfrei sind, entfällt für die Zeit von 1.1.2017 bis 31.12.2021 der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag (Beitragsgruppe 3301; bei der AV 0 statt 2). Seite 2 von 2 PERSONAL Januar 2017