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INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Warenterminmärkte: Das Prinzip
04
.Akteure auf Warenterminmärkten
06
Der Handel mit Terminkontrakten
08
Aktuelle Entwicklungen an
Terminmärkten am Beispiel Weizen
13
Warenterminbörsen weltweit
15
Glossar
20
Adressen und Links
22
BASISINFORMATION FÜR
EINSTEIGER –
NEUE TRENDS FÜR PROFIS:
Mit dieser Broschüre vermittelt die Agrarzeitung Ernährungsdienst wie landwirtschaftliche Warenterminbörsen
funktionieren. Neben dem Prinzip geht es um die drei entscheidenden Fragen: Wer sind die Akteure? Welche
Chancen ergeben sich? Wann ist Vorsicht geboten?
Beispiele verdeutlichen alle Aspekte. Ein Glossar erläutert
die wichtigsten Fachbegriffe.
IMPRESSUM
„Warenterminbörsen – Schritt für Schritt“
ist eine Publikation der Agrarzeitung Ernährungsdienst
www.ernaehrungsdienst.de
Deutscher Fachverlag GmbH · Mainzer Landstraße 251 · 60326 Frankfurt am Main
Fax Redaktion: 069.7595-1580 · E-Mail Redaktion: [email protected]
Fax Anzeigen: 069.7595-1860 · E-Mail Anzeigen: [email protected]
Geschäftsführung: Dr. Rolf Grisebach, Peter Kley, Michael Schellenberger
Aufsichtsrat: Klaus Kottmeier, Andreas Lorch, Catrin Lorch, Peter Ruß
In Kooperation mit:
Hendrik Habermann und Torben Tiedemann
Börsenverein Warenterminmarkt e.V. der Universität Kiel;
www.bvwtm.uni-kiel.de
3
WARENTERMINMÄRKTE:
DAS PRINZIP
DER WARENTERMINKONRAKT
Landwirte, Agrarhändler und die verarbeitende Industrie
müssen zwischen verschiedenen Märkten für ihre Waren
unterscheiden: Der Kassa- oder Spotmarkt ist der übliche
Handelsweg. Die Geschäfte werden meist ohne größere
zeitliche Verzögerung durchgeführt. Der Warenaustausch
zwischen Verkäufer und Käufer findet immer tatsächlich
statt. Die Geschäftsbedingungen wie Preis, Qualität,
Lieferzeitpunkt und -ort vereinbaren die Marktpartner weitgehend frei. Ein klassisches Bespiel ist der Verkauf von
Getreide an den Landhändler vor Ort: Der Erzeuger liefert
und der Händler zahlt innerhalb einer bestimmten Frist.
Auch auf dem so genannten Forwardmarkt steht der
tatsächliche Warenhandel zwischen Verkäufer und Käufer
im Vordergrund. Jedoch wird ein Vertrag (Kontrakt)
geschlossen, in dem ein zukünftiger Austauschtermin (Geld
und Ware) und ein verbindlicher Preis für die Ware festgelegt werden. Die Handelskonditionen können die Partner
meist frei bestimmen. Typische Forwardgeschäfte sind
Anbaukontrakte für Gemüse oder Getreide zwischen
Landwirt und Verarbeiter.
Auf dem Warenterminmarkt werden wie auf dem
Forwardmarkt Kontrakte auf zukünftige Termine gehandelt.
Jedoch sind diese Kontrakte standardisiert (siehe unten).
Zudem findet der Handel nicht direkt zwischen Käufer und
Verkäufer statt. Eine Clearingstelle ist der Vermittler und
wickelt jedes Geschäft an der Warenterminbörse ab.
Gleichzeitig übernimmt die Clearingstelle das Risiko der
Zahlungsunfähigkeit oder des Vertragsbruchs eines
Marktteilnehmers. Durch die Clearingstelle ist der Handel
somit anonymisiert. Eine Warenterminbörse hat aus Sicht
des Agrarsektors vor allem zwei Funktionen. Zum einen
dienen die Kursdaten als Prognose für zukünftige Preise der
physischen Ware auf dem Kassamarkt. Hierdurch wird die
Markttransparenz erhöht. Zum anderen ermöglicht es die
Warenterminbörse den zukünftigen Käufern oder
Verkäufern physischer Ware, den Preis für die Ware schon
im Voraus abzusichern. Das schützt vor unerwarteten
Preisausschlägen und erhöht somit die Planungssicherheit
der Unternehmen.
4
An den Warenterminmärkten schließen Parteien, die
Ware untereinander handeln, Verträge. In der Sprache des
Warenterminhandels werden solche Verträge Futures oder
Terminkontrakte genannt: Eine Partei will zu einem
bestimmten zukünftigen Zeitpunkt verkaufen und eine
andere kaufen. Terminkontrakte werden im Unterschied zu
den Forwardkontrakten an einer Börse gehandelt und ihr
Inhalt ist standardisiert. In einem Kontrakt wird die Menge,
Qualität, Zeitpunkt und Ort genau festgehalten. Tabelle 1
zeigt die Kontraktspezifikationen für einen Rapsfuture an
der Pariser Warenterminbörse MATIF, die seit 2000 Mitglied
im Euronext Verbund ist.
TABELLE 1:
SPEZIFIKATIONEN DES KONTRAKTES
FÜR RAPS AN DER MATIF
GEHANDELTE EINHEIT
50 Tonnen
LIEFERBARE WARE
00-Raps von einwandfreier Qualität mit folgenden
standardisierten Eigenschaften: Ölgehalt 40%,
Wassergehalt 9%, Fremdstoffe 2%. Preisauf- und abschläge in Abhängigkeit der Unterschiede zwischen gelieferter und standardisierter Ware: +1,5%
pro 1% zusätzlichem Ölgehalt, +1% pro 1% geringerem Wassergehalt, + 1% pro 1% geringerem
Fremdstoffanteil. Die Qualität für anzuliefernde
Ware wird wie folgt begrenzt: Wassergehalt max.
9%, Fremdstoffanteil max. 3%, Ölsäuregehalt max.
2%, Erucasäuregehalt max. 2%, Glucosinolatgehalt
max. 25 µmol/t
NOTIERUNG
Euro und Eurocent pro Tonne
TICK (Größe und Wert)
€ 0,25 (Wert: € 12,50)
LIEFERMONATE
Februar, Mai, August, November (6 Liefermonate
sind gleichzeitig handelbar)
LETZTER HANDELSTAG
Letzter Geschäftstag vor Beginn des Liefermonats
LIEFERUNG
Free on board Anlieferung in einem der folgenden
Häfen: Belleville, Metz und Frouard an der Mosel;
Bülstringen, Vahldorf und Magdeburg am
Mittellandkanal; Würzburg am Main; Gent
HANDELSZEITEN
10:45 Uhr bis 18:30 Uhr MEZ/ MESZ
ORGINALEINSCHUß
(REGULÄR)
€ 1900,- pro Kontrakt auf Clearing Haus Ebene
Quelle: Matif (Stand: Juni 2008)
5
Kennzeichnend für den Kontrakthandel ist zudem, dass
dieser über die Warenterminbörse und die angegliederte
Clearingstelle abgewickelt wird. Zwischen Käufer und
Verkäufer kommt es zum Abschluss eines Handels, wenn
beide die gleichen Preisvorstellungen haben. Beide geben
bei der Clearingstelle ein Angebot ab, zu welchem Preis sie
kaufen oder verkaufen möchten. Findet die Clearingstelle
dann Marktteilnehmer, bei denen die Preisvorstellungen
zusammentreffen, werden Angebot und Nachfrage
zusammengeführt.
Handelspartner ist jedoch die Clearingstelle: Sie tritt
gegenüber dem Käufer als Verkäufer auf und gegenüber
dem Verkäufer als Käufer.
AKTEURE AUF
WARENTERMINMÄRKTEN
An einem Warenterminmarkt handeln Teilnehmer aus
verschiedenen Gründen. Tabelle 2 unterteilt die Akteure in
Hedger, Arbitrageure und Spekulanten.
TABELLE 2:
AKTEURE AN WARENTERMINMÄRKTEN
Akteure
Ziel
Vorgehen
Risiko
Hedger
Risikomanagement
Absicherung von
Kassamarktpositionen durch
Futuregeschäfte
Änderungen
der Basis,
Liquiditätsfalle
risikolose Gewinne
Kauf und Verkauf
auf verschiedenen
Märkten
Arbitrageur
Spekulant
hohe Rendite
Futures als Teil
der Anlagestrategie
0
Hebelwirkung
kann hohe Verluste
hervorrufen
Ein Marktteilnehmer mit Absicherungsinteresse wird
Hedger genannt. Hierzu gehören Händler, Landwirte oder
Verarbeiter. Ein Hedger ist sowohl am Kassa-, als auch am
Terminmarkt aktiv. Short-Hedger, beispielsweise Landwirte,
besitzen Ware oder verfügen in naher Zukunft darüber. Sie
verkaufen deshalb Kontrakte am Warenterminmarkt. Long-
6
Hedger besitzen selbst keine Ware, wollen aber in Zukunft
welche kaufen. Sie erwerben daher schon jetzt
Terminkontrakte, um den Preis in die Zukunft hinein abzusichern. Der Warenterminmarkt kann aber nur als
Preissicherung für Landwirte und Händler dienen, wenn
zusätzliche Akteure aus anderen Motivationen heraus handeln.
Die Arbitrageure versuchen aus zeitlichen und räumlichen Preisdifferenzen einen risikolosen Gewinn zu erzielen.
Ein Arbitragegewinn ist zum Beispiel möglich, wenn die
Lagerhaltungskosten für ein Produkt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt niedriger sind als der Terminmarktpreis zum
Erfüllungszeitpunkt abzüglich des Kassapreises zum
Vertragsabschluss. Der Arbitrageur kauft die Ware zu einem
frühen Zeitpunkt und verkauft gleichzeitig Kontrakte für
einen zukünftigen Termin. Die Ware wird dann bis zum
Erfüllungszeitpunkt eingelagert. Durch das Verhalten der
Arbitrageure wird Preisungleichgewichten entgegen
gewirkt, außerdem führen die zusätzliche Nachfrage zum
frühen und das zusätzliche Angebot zum späten Zeitpunkt
dazu, dass sich die Preise angleichen. Diese Preisangleichung zwischen Kassa- und Terminmarktkurs zum Erfüllungszeitpunkt ist für den Hedger von großer Bedeutung,
da ansonsten eine Preisabsicherung nicht oder nur eingeschränkt funktioniert (siehe Risiken).
Die Spekulanten übernehmen die Funktion der
Risikoträger. Sie nutzen Warenterminmärkte zur Kapitalanlage, ähnlich der Anlage an Aktien- oder Rentenmärkten.
Sie versuchen durch Käufe oder Verkäufe von Kontrakten
Kursgewinne zu erzielen und reagieren unmittelbar auf
neue Informationen. So sorgen sie dafür, dass die Terminpreise als Preisprognose verwendet werden können. Der
Spekulant nimmt, die möglichen Gewinnchancen im Auge,
bewusst das Risiko in Kauf und ermöglicht somit die
Absicherung der Hedger. Darüber hinaus sorgen Spekulanten für Umsatz und somit liquide Märkte, so dass
Hedger selbst größere Transaktionen vornehmen können,
ohne einen zu starken Einfluss auf den Kontraktpreis auszuüben. Sie verringern somit das sogenannte Markttiefenrisiko, welches insbesondere zum Ende der Kontraktlaufzeit entsteht, wenn nur noch wenige Akteure am Markt
sind. Reagieren allerdings eine Vielzahl von Spekulanten
synchron, so kann dieses auch zu drastischen Kursentwicklungen führen, wie weiter unten noch gezeigt wird.
7
DER HANDEL MIT
TERMINKONTRAKTEN
ABLAUF
Ein Landwirt nimmt am Warenterminhandel teil, weil er
einen festen Preis für seine Produkte absichern möchte.
Seine Aktion auf dem Warenterminmarkt wird Short Hedge
bezeichnet; er tritt als Verkäufer von Terminkontrakten auf.
Dies ermöglicht ihm mit dem zukünftigen Preis, nämlich
dem Kontraktpreis, zu kalkulieren. Die Terminkontrakte
kann der Landwirt so lange halten, bis sie erfüllt werden
müssen. Üblicherweise wird jedoch „glatt gestellt“: Hierbei
werden die Kontrakte, kurz bevor sie den Erfüllungszeitpunkt erreichen, durch ein Gegengeschäft ausgeglichen
(glattgestellt). Nicht der Austausch von Ware steht Vordergrund: Es geht um die Absicherung der Erlöse! Abbildung 1
zeigt den Ablauf eines Terminhandels für Raps aus der Sicht
eines Landwirts.
ABBILDUNG 1:
ABLAUF DER ABSICHERUNG
AM BEISPIEL RAPS
Juli
Februar
Kassamarkt
Warenterminmarkt
Rapsernte
Verkauf eines Kontraktes
(Kassamarktpreis: 340 €/t)
für 380 €/t
Verkauf der Ernte an
Rückkauf eines Kontraktes
Ölmühle für 355 €/t
für 355 €/t
Gewinn an WTB
ABBILDUNG 2:
ABSICHERUNG BEI STEIGENDEN PREISEN
Juli
25 €/ t
Erlös ohne Absicherung
355 €/ t
Erlös mit Absicherung
380 €/ t
Ein Landwirt, der seinen Raps selbst lagert, möchte während der Ernte einen Teil seines Rapses am Warenterminmarkt absichern. Der Februar-Kontrakt wird im Beispiel mit
380 €/t notiert. Zu diesem Preis geht der Landwirt „short“:
Er verkauft den Kontrakt für 380 €/t. Er lagert seine Ernte
ein und beobachtet den Markt. Während der Zeit von Juli
bis Februar steigt der Kassamarktpreis von 340 auf 355 €/t.
Der Preis für den Terminkontrakt fällt im gleichen Zeitraum
von 380 auf 355 €/t. Im Februar verkauft der Landwirt
seine Ware am Kassamarkt und stellt seine offene Position
am Terminmarkt glatt, indem er den Februar-Kontrakt
zurückkauft. Der Landwirt hat somit Transaktionen am
Kassamarkt und am Terminmarkt vorgenommen. Durch
8
den Kursrückgang an der Börse erzielt er am Terminmarkt
einen Gewinn von 25 €/t. Er konnte den Kontrakt hier günstiger zurückkaufen. Am Kassamarkt erlöst er zudem 355
€/t. In der Summe hat er so tatsächlich seinen Rapspreis
auf 380 €/t abgesichert. Mögliche Gebühren oder
Lagerkosten sind in diesem Beispiel nicht enthalten, da sie
die grundsätzliche Funktion der Absicherung nicht verändern.
Auch für einen möglichen Preisanstieg gilt diese
Absicherung (siehe Abbildung 2). In diesem Fall macht der
Landwirt einen Verlust von 30 €/t am Warenterminmarkt,
da ein Preisanstieg stattgefunden hat und er teurer zurükkkaufen muss. Am Kassamarkt erhält er 410 €/t – in der
Summe hat er also wieder für 380 €/t abgesichert. Ohne
das Geschäft am Warenterminmarkt wäre er in diesem Fall
besser gefahren, dennoch hat dieser Landwirt den sicheren
Verkaufserlös von 380 €/t dem ursprünglich unsicheren
Erlös vorgezogen.
Februar
Kassamarkt
Warenterminmarkt
Rapsernte
Verkauf eines Kontraktes
(Kassamarktpreis: 340 €/t)
für 380 €/t
Verkauf der Ernte an
Rückkauf eines Kontraktes
Ölmühle für 410 €/t
für 410 €/t
Verlust an WTB
-30 €/ t
Erlös ohne Absicherung
410 €/ t
Erlös mit Absicherung
380 €/ t
Ganz ähnlich verläuft die Absicherung aus der Sicht eines
Abnehmers, beispielsweise einer Getreidemühle, die im
Dezember Weizen zur Verarbeitung benötigt (Abbildung 3).
Auch hier ergibt sich durch die gemeinsame Betrachtung
von Termin- und Kassamarkt die Absicherung der Ware.
9
ABBILDUNG 3:
ABSICHERUNG DES ABNEHMERS AM BEISPIEL
WEIZEN
Kassamarkt
August
Berücksichtigen sollten Landwirte auch das sogenannte
Basisrisiko. Die Basis ist die Differenz zwischen dem Preis
auf dem Kassamarkt und dem Preis des entsprechenden
Terminkontrakts. Diese beiden Preise nähern sich gewöhnlich für ein Gut umso mehr an, je näher der Erfüllungstermin
des Terminkontraktes rückt. Am Erfüllungstag sollten beide
Preise identisch sein. Dies ist aus unterschiedlichen
Gründen, wie verspäteter Reaktion des Kassamarktes, nicht
immer der Fall. Die Absicherung über die Warenterminbörsen wird eingeschränkt, wenn sich die Basis im
Zeitablauf stark verändert und zum Erfüllungszeitpunkt in
eine für den Hedger unvorteilhafte Richtung bewegt.
Abbildung 4 zeigt die Entwicklung von Kassamarktpreis für
Weizen und dem entsprechenden Terminmarktpreis an der
MATIF. Insgesamt bleibt das Basisrisiko, auch durch den
Eingriff der Arbitrageure, überschaubar.
Warenterminmarkt
Kauf eines Kontraktes
zu 124 €/t
Kauf von Weizen auf
Verkauf des Weizen-
Kassamarkt zu 142 €/t
kontraktes zu 142 €/t
Gewinn an WTB
18 €/ t
Auszahlung auf Kassamarkt
142 €/ t
Auszahlung mit Absicherung
124 €/ t
Für den dargestellten Terminhandel müssen die Teilnehmer allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. So muss
der Handel stets über einen Broker erfolgen. Dieser fungiert
als Mittelsmann zwischen der Clearingstelle und dem Landwirt. Zudem muss der Landwirt den nötigen finanziellen
Spielraum nachweisen, um am Warenterminmarkt handeln
zu können. Über den Broker eröffnet der Landwirt ein Konto bei der Clearingstelle. Auf dieses Konto muss ein
bestimmter Betrag (Sicherheitsleistung) überwiesen werden.
Kennzeichnend für Terminkontrakte ist weiterhin, dass nicht
der volle Wert des Kontraktes beim Kauf als Zahlung zu entrichten ist, sondern nur eine Anzahlung fällig wird (initial
margin). Diese richtet sich nach Wert und Art des Kontraktes.
Ändert sich der Kontraktpreis zum Nachteil des Landwirts (er
hat Kontrakte für Raps verkauft und der Rapspreis steigt), so
wird ab einer bestimmten Abweichung vom Ausgangswert
Geld von ihm nachgefordert (margin call).
ABBILDUNG 4:
ENTWICKLUNG DER KASSA- UND
TERMINMARKTPREISE VON WEIZEN
180
160
Euro je Tonne
Dezember
140
120
100
Kassapreis Weizen
Preis des jeweils fälligen Futures
80
RISIKEN
Risiken bestehen unter anderem aufgrund täglicher
Kursänderungen der Kontrakte. Wenn ein Landwirt kurzfristig nicht genügend Geld zur Verfügung hat, ist er
möglicherweise nicht in der Lage nötige margin calls zu leisten und seine Kontrakte werden zwangsglattgestellt. Falls
der Landwirt zudem noch gar nicht im Besitz seiner Ware
ist, weil er noch nicht geerntet hat, kann er auch nicht vorzeitig am Kassamarkt verkaufen, um seinen Verlust am
Terminmarkt auszugleichen (siehe Beispiel 2).
10
60
2003
2004
2005
2006
2007
Quelle: Ernährungsdienst
Ist der Preis dennoch beispielsweise am Terminmarkt
höher als der Kassapreis (Basis negativ), so kann es sinnvoll
sein, den Kontrakt zu erfüllen. Es rentiert sich die Ware tatsächlich anzudienen, wenn zusätzliche Transaktionskosten
durch diese Preisdifferenz mehr als gedeckt werden. Im
umgekehrten Fall ist das Glattstellen vorzuziehen.
11
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN AN
TERMINMÄRKTEN AM BEISPIEL WEIZEN
Ein weiterer Punkt, den Landwirte beachten sollten, ist
das sogenannte Standardmengen- und Qualitätsrisiko.
Einem Future liegt jeweils eine gewisse Menge zugrunde,
die sich nicht stückeln lässt. Will ein Landwirt weniger als ca.
100 Schweine absichern, die einem 8.000 kg Kontrakt entsprechen, und engagiert sich an der Börse, so spekuliert er
mit der Differenz aus Kontraktgröße und physischer Ware,
die er hält. Qualitätsunterschiede zwischen der eigentlichen
Ware und der Kontraktspezifikation werden zum Problem,
wenn der Landwirt gezwungen wird, seine Ware anzudienen. In diesem Fall kann es zu Abzügen kommen.
ALTERNATIVE MÖGLICHKEITEN
Es besteht die Möglichkeit, die Vorteile von Warenterminmärkten zu nutzen, ohne selbst als Akteur über einen
Broker aktiv zu werden: Mit Prämienkontrakte schließt der
Landwirt beispielsweise einen Liefervertrag mit einem
Landhändler. In diesem werden Menge, Qualität und
Lieferzeitpunkt festgelegt; der Preis bleibt jedoch zunächst
offen. Er wird über die Kursentwicklung am Warenterminmarkt bestimmt. Der Landwirt verhandelt mit dem Vertragspartner lediglich über die Preisdifferenz (Prämie) zwischen
Börsenkurs und ausgezahltem Preis. Er kann nun an einem
von ihm bestimmten Zeitpunkt den aktuellen Börsenpreis als
Bezugspreis festlegen. Hierdurch erhöht sich die Transparenz; weiterhin kann eine Preisfestsetzung auch in einem
sinkenden Markt stattfinden, in welchem Händler sonst
gewöhnlich den Handel aussetzen.
Ein ähnliches Vorgehen findet im Rahmen sogenannter
EFP (Exchange of Futures for Physicals) statt. Hierbei sind
allerdings weiterhin beide Parteien an der Warenterminbörse
aktiv. EFP Geschäfte umfassen immer eine Waren- und eine
Futureskomponente. Die Vertragspartner vereinbaren den
gleichzeitigen Austausch von Ware und Futureskontrakten in
der Zukunft. Nach Abschluss dieser Vereinbarung können
beide Vertragspartner unabhängig voneinander zu einem
für sie günstigen Zeitpunkt in den Terminmarkt einsteigen.
Der Austausch von Ware und Future findet zum
Erfüllungszeitpunkt statt. Der Preis richtet sich nach dem
Terminmarktkurs des Vortages. Hierdurch können die
Vertragspartner ihr Absatz- oder Bezugsrisiko verringern und
auch den Warenaustausch von der Preisfindung entkoppeln.
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Institutionelle Anleger investieren verstärkt in Agrarmärkte. Abbildung 5 gibt einen Eindruck von der Entwicklung der Handelsaktivität am Chicago Board of Trade
(CBoT) und der MATIF am Beispiel Weizen. Während davon
auszugehen ist, dass die Zahl der an den Börsen aktiven
Landwirte und Händlern über die Jahre tendenziell eher
konstant geblieben oder nur leicht gestiegen ist, sind vermehrt Fondgesellschaften und ähnliche große Anleger am
Markt präsent. Durch die weltweite Finanzkrise, ausgelöst
durch die US-Immobilienkrise im Frühsommer 2007, hat
sich der Run auf die vermeintlich sicheren Rohstoffmärkte
nochmals verstärkt. Anfang Mai 2008 hielten Spekulanten
knapp 370.000 der 1 Mio. Weizenpositionen an der CBoT.
Index-Fonds hielten 44 Prozent der Long-Positionen; spekulierten also auf steigende Preise.
Das Handelsvolumen für Weizen an der CBoT, der nordamerikanischen Leitbörse für Agrarprodukte, hat sich im
Vergleich zu früheren Jahren mehr als verdreifacht; an der
MATIF sogar mehr als verzehnfacht. Allein im Februar 2008
sind an der CBoT fast 350 Mio. Tonnen Weizen gehandelt
worden; das ist mehr als die Hälfte der weltweiten jährlichen Erntemenge. An einzelnen Handelstagen wurde hier
fast die gesamte deutsche Weizenernte umgesetzt. Im
Vergleich dazu wurden im Februar an der MATIF, der europäischen Leitbörse, etwa 9 Mio. Tonnen sowie an der Risk
Management Exchange (RMX) in Hannover lediglich etwa
34.000 Tonnen Weizen gehandelt.
13
ABBILDUNG 5:
ENTWICKLUNG DES HANDELSVOLUMENS
FÜR WEIZEN AN DER CBOT UND DER MATIF
ABBILDUNG 6:
ENTWICKLUNG DER WEIZENNOTIERUNGEN
UND EINIGE URSACHEN
400
monatl. Handelsvolumen CBoT
10
500
9
450
monatl. Handelsvolumen MATIF
Abnehmende Lagerbestände seit 2000/01
8
300
7
250
6
5
200
4
150
3
100
50
0
Jan
Jul
Jan
Jul
Jan
Jul
Jan
Jul
Jan
Jul
Jan
Jul
Jan
Jul
Jan
Jul
Jan
00
00
01
01
02
02
03
03
04
04
05
05
06
06
07
07
08
400
US Dollar je Tonne
CBoT - Mio. Tonnen
350
14
Gute Ernteprognose vom USDA
und IGC;
Anleger verlassen
den Markt in
Richtung Mais
und Öl
350
Dürre in der
Ukraine
300
Weiterer Preisanstieg;
Markt „überhitzt“
250
200
2
150
1
100
0
50
0
Januar 07
USDA prognostiziert
geringere Endbestände
Weltweite Anbauausdehnung; Preise
geraten unter Druck
US Immobilienkrise
verstärkt Interesse
an Agrarrohstoffen
März 07
Mai 07
Juli 07
Quelle: CBoT und MATIF, 2008
Die Folgen solcher vermehrten Handelsaktivitäten sind
nicht immer positiv. Während Spekulanten grundsätzlich
eine wichtige Funktion an Warenterminmärkten übernehmen, indem sie für liquide Märkte sorgen, können sie durch
den Handel in gleicher Richtung auch dafür sorgen, dass die
Volatilität stark zunimmt. Dies führt zu tendenziell zwar korrekten aber sehr hohen Preisausschlägen. Das wiederum
kann bedeuten, daß sich kommerzielle Teilnehmer, wie
Händler, aus dem Markt verabschieden, da sie ihre Mengen
nicht schnell genug absichern können. Abbildung 6 illustriert die Kursentwicklung beim Weizen an der CBoT für die
letzten 18 Monate. Die Preisentwicklung resultiert dabei aus
den jeweiligen Angebots- und Nachfragesituationen, dennoch kann der größere Anteil von spekulativen Anlegern zu
extremen Preisentwicklungen führen.
Starke Kälte im Hauptanbaugebiet der USA;
USDA bewertet die
Bestände schlechter
als im Vorjahr
Geringe Ernte in
der EU; starke
Wirkung auf den
Weltmarkt
Sept 07
Nov 07
Preis des jeweils fälligen Futures
Januar 08
März 08
Mai 08
Quelle: Kontaktkurse Ernährungsdienst
WARENTERMINBÖRSEN
WELTWEIT
Weltweit gibt es momentan etwa 60 Warenterminbörsen, an denen eine Vielzahl von Produkten gehandelt
wird. Die Auflistung (siehe Tabelle 3) konzentriert sich auf
die wichtigsten Warenterminmärkte für landwirtschaftliche
Futures. Zu beachten ist, dass sich die Spezifikation der
angebotenen Kontrakte hinsichtlich der Qualität und
Mengen bei den einzelnen Warenterminbörsen teilweise
deutlich voneinander unterscheiden. So umfasst ein
Weizenkontrakt an der MATIF oder der RMX Hannover
eine Menge von 50 Tonnen Weizen, während ein Kontrakt
an der CBoT ungefähr dem 2,7-fachen dieser Menge (ca.
136 Tonnen) entspricht. Auch hinsichtlich der Qualität des
Weizens werden in den einzelnen Kontrakten unterschiedliche Anforderungen definiert. So beziehen sich die
Weizenkontrakte an der Minneapolis Grain Exchange
(MGEX) nur auf kleberreichen Hartweizen, während an der
CBoT Weichweizen und an der Winnipeg Commodity
Exchange (WCE) nur Futterweizen gehandelt wird.
15
TABELLE 3:
ÜBERSICHT ÜBER WARENTERMINBÖRSEN WELTWEIT
Börse
Kürzel
Information
Agrarfutures
AMERIKA
Brazilian Mercantile and Futures Exchange (Brasilien)
BMF
Mais, Sojabohnen, Rindfleisch, Mastrinder,
Zucker, Ethanol, Baumwolle, Kaffee
Chicago Mercantile Exchange (USA)
CME
Chicago Board of Trade (USA)
CBoT
Kansas City Board of Trade (USA)
Minneapolis Grain Exchange (USA)
New York Board of Trade (USA)
KCBT
MGEX
NYBOT
Winnipeg Commodity Exchange (Kanada)
WCE
1991 durch die Fusion der Sao Paulo Commodities
Exchange (1971) und der Brazilian Mercantile and Futures
Exchange (1985) entstanden; 1997 Zusammenschluss mit
der Brazilian Futures Exchange
Gegründet 1898 als Chicago Butter and Egg Board; seit
2007 mit Chicago Board of Trade fusioniert zur CME
Group; 2008 zusätzlich die New York Mercantile Exchange
gekauft
Gegründet 1848, älteste Terminbörse der Welt, seit 2007
mit CME fusioniert
Gegründet 1856
Gegründet 1881
Seit 1998 Zusammenschluss der New York Cotton
Exchange (NYCE, 1870) und der Coffee, Sugar and Cacao
Exchange (CSCE,1882); ab 2007 Teil der Intercontinental
Exchange (ICE)
Gegründet 1887; seit 2007 Teil der Intercontinental
Exchange als ICE Futures Canada
EUROPA
Budapest Commodity Exchange (Ungarn)
BCE
Gegründet 1989
NYSE Euronext (Europa)
Euronext
Risk Management Exchange (Deutschland)
RMX
Sofia Commodity Exchange (Bulgarien)
SCE
Euronext entstand 2000 durch den Zusammenschluss von
Pariser Börse (MATIF), Amsterdam Stock Exchange (AEX)
und Brüsseler Stock Exchange; 2002 Fusion mit der Bolsa
de Valores de Lisboa e Porto (BVLP) und der London International Financial Futures and Options Exchange (LIFFE);
2007 Verschmelzung mit der New York Stock Exchange zur
NYSE Euronext
1995 als Warenterminbörse Hannover gegründet; umbenannt
in RMX nach Fusion mit der Dekrebo Kredit Börse 2005
Gegründet 1991
Futterweizen, Futtergerste, Mais,
Sonnenblumen
Kaffee, Kakao, Weizen, Futterweizen, Mais,
Raps, Rapsöl, Zucker
Turkish Derivatives Exchange (Türkei)
Warsaw Commodities
Exchange (Polen)
Turkdex
WGT
Gegründet 2005
Gegründet 1995; erster Handel von Futures 1999
ASIEN
Dalian Commodity Exchange (China)
Kansai Commodities Exchange (Japan)
DCE
KANEX
Multi Commodity Exchange (Indien)
MCE
Gegründet 1993 als einer von drei Futuresmärkten in China
Entstanden 1993 durch den Zusammenschluss der Osaka
Grain Exchange, Osaka Sugar Exchange und Kobe Grain
Exchange; 1997 Fusion mit der Kobe Raw Silk Exchange;
Angliederung der Fukuoka Futures Exchange in 2006
Gegründet 2003
National Commodity and Derivatives Exchange (Indien)
NCDEX
Gegründet 2003
Tokyo Grain Exchange (Japan)
TGE
Zhengzhou Commodity Exchange (China)
CZCE
Gegründet 1952; Fusion mit der Tokyo Sugar Exchange
1993; Angliederung der Yokohama Commodity Exchange
in 2006
1991 als erster Futuresmarkt in China gegründet
AFRIKA
South African Futures Exchange (Süd Afrika)
SAFEX
Gegründet 1995; 2004 durch die Johannesburg Securities
Exchange aufgekauft
Mais, Weizen, Sonnenblumen, Sojabohnen
AUSTRALIEN UND OZEANIEN
Australian Securities Exchange (Australien)
ASX
2006 aus dem Zusammenschluss von Australian Stock
Exchange und Sydney Futures Exchange hervorgegangen
Weizen, Futterweizen, Gerste, Sorghum, Raps,
Wolle
16
Butter, Milch, MMP, Molke, Rindfleisch,
Mastrinder, Schweinefleisch
Mais, Weizen, Sojabohnen, Sojaöl, Sojamehl,
Reis, Hafer, Ethanol
Weizen
Weizen
Zucker, Kaffee, Kakao, Baumwolle,
Orangensaft
Raps, Futterweizen, Gerste
Kartoffeln, Weizen, Schweine, Ferkel,
Braugerste
Weizen, Futterweizen, Braugerste, Futtergerste
Weizen, Baumwolle
Weizen, Schweine
Mais, Sojabohnen, Sojamehl, Sojaöl
Sojabohnen, Zucker, Rote Bohnen, Seide
Mais, Kaffee, Baumwolle, Hülsenfrüchte,
Gewürze
Mais, Weizen, Gerste, Reis, Kaffee, Baumwolle,
Senf, Sojabohnen
Mais, Sojabohnen, Kaffee, Zucker, Rote
Bohnen, Seide
Weizen, Baumwolle, Zucker, Rapsöl
17
18
549.034
KCBT
134
122.481
ASX
436.739
18.914
3.155
SAFEX
1.446
390.085
1.188.735
TGE
NCDEX
CZCE
DCE
357
4.730
RMX
5.084
61.844
Euronext
6.924.332
Mais
BMF
WCE
896
2.270.786
MGEX
NYBOT
2.664.717
Weizen
CME/CBOT
Börse
1.102
41.439
25.730
949.055
17.234
4.317.158
Sojabohnen
6
21.942
59.440
Raps
1744
955
73
117.591
463
148.957
Kartoffeln Schweinefleisch Rindfleisch
5.408
12.612
454.685
104.948
609
1.085.786
Zucker
14.776
18
143.677
Baumwolle
33.194
33.353
Kakao
3.622
22.179
4.346
87.251
Kaffee
Tabelle 4 gibt einen Überblick über das Handelsvolumen von 2007 an ausgewählten Warenterminbörsen für die wichtigsten Agrarprodukte. Zum besseren Vergleich wurden alle Handelsmengen in 1.000 Tonnen umgerechnet. Hieraus wird ersichtlich, dass in Bezug auf gehandelte Mengen die nordamerikanischen Warenterminbörsen klar den Ton angeben. Insbesondere die beiden chinesischen Börsen haben jedoch in der letzten Dekade stark aufgeholt.
TABELLE 4:
HANDELSVOLUMEN AUSGEWÄHLTER
WARENTERMINBÖRSEN
GLOSSAR
Arbitrage: Risikolose Gewinnmöglichkeit aufgrund von zeitlichen oder
räumlichen Preisdifferenzen; Arbitrageure betreiben Arbitragegeschäfte
zwischen Börsenplätzen, Erfüllungszeitpunkten und Kassa/Futuresmärkten.
Basis (Kursunterschied): Unterschied zwischen dem Kassa- und dem
Futureskurs einer Ware (Basis = Kassakurs - Futureskurs).
Briefkurs (ask): Bei Kontraktkursnotierung bedeutet Brief (B), dass bei
diesem Kurs zwar ein Verkaufsangebot, jedoch keine Nachfrage vorliegt.
Broker (Börsenmakler): Ein Mittelsmann, der gegen Provision Börsentransaktionen für Kunden ausführt. Der Handel an Warenterminbörsen ist
nur über zugelassene Broker möglich.
Bushel (Abk. bu): britisches/amerikanisches Hohlmaß, 1 bushel
Weizen/Kartoffeln = 27,216 kg = 60 lbs (vgl. pound), 1 bushel Raps = 22,7
kg = 50 lbs.
Clearingstelle (Clearinghouse, Verrechnungsstelle): Börsenbehörde
und Bank; zuständig für alle Transaktionen an der Börse wie z.B. Bezahlung
der Margin, Ausrufen der Margin Calls, Verwaltung der Kontraktkäufe und
-verkäufe.
Close Price (Schlusspreis): Preis der zuletzt getätigten Order eines
Warenterminbörsentages. Dient im Unterschied zum Settlement Price
lediglich zur Preisnotierung.
Commodity: Bezeichnung für die Waren, die unter genau festgelegten
Konditionen an einer Terminbörse gehandelt werden.
EFP (Exchange of Futures for Physicals): EFP Geschäfte umfassen
immer eine Waren- und eine Futureskomponente. Die Vertragspartner vereinbaren den gleichzeitigen Austausch von Ware und Futureskontrakten.
Die Vertragspartner entscheiden unabhängig voneinander ob und wann
sie den Preis über die Börse fixieren möchten. Der Anbieter der Ware wird
zu einem für ihn günstigen Zeitpunkt Futures verkaufen, während der
Abnehmer der Ware zu einem (wahrscheinlich) anderen Termin Futures
kaufen wird. Der Preis für die Kassaware ist der Schlusskurs des Futures
vom Vortag plus/minus vereinbarter Differenz; die Futuresposition wird
zum Schlusskurs des Vortages gebucht.
Futures (Terminkontrakte): Vereinbarungen, bei der sich ein Marktteilnehmer verpflichtet, zu einem bestimmten, zukünftigen Termin eine
bestimmte Art und Menge eines Gutes zu kaufen oder verkaufen; Futures
werden an Terminbörsen gehandelt. An Warenterminbörsen werden
Futures gehandelt, denen Waren (commodities) zugrunde liegen.
Geldkurs (Bid): Bei Kontraktkursnotierung bedeutet „Geld“ (G), dass bei
diesem Kurs zwar Kaufnachfrage, jedoch kein Angebot vorlag.
Glattstellung (Offset): Gegengeschäft, also Rückkauf (Verkauf) eines
zuvor verkauften (gekauften) Kontraktes. Durch Glattstellung wird die
Verpflichtung zur Lieferung (Verkauf) bzw. Annahme der Ware (Kauf) aufgehoben (glattgestellt).
Halfturn: siehe Roundturn.
Hedger (to hedge (engl.) = absichern): Personen, die Terminkontrakte
kaufen oder verkaufen, um sich gegen zukünftige Preisrisiken im Kassageschäft abzusichern.
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Kassageschäft: Handelsabschluss zwischen zwei Parteien, z.B. Landwirt
und Landhändler, bei dem Geschäftsabschluss und Erfüllung zeitnah beieinander liegen (Erfüllungsfrist). Im Gegensatz zum Terminmarkt sind
Geschäfte am Kassamarkt auf effektive Erfüllung ausgerichtet. Die physische Ware wechselt tatsächlich den Besitzer zum festgelegten Preis
(Kassakurs).
Kontrakt (Vertrag): Rechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei
oder mehreren Parteien mit einem bestimmten Vertragsinhalt.
Limit Order (Limitierter Auftrag): Marktorder mit einer festgelegten
Kurs- und/oder Zeitgrenze. Nur bei Erreichen des Limits wird die Order ausgeführt.
Long position: Akteur nach Kauf eines Futureskontraktes oder im Besitz
von Ware.
Long hedge: Kauf von Futureskontrakten zur Absicherung gegen zukünftigen Preisanstieg am Kassamarkt.
Margin (Einschuss oder Sicherheitsleistung): Anzahlung bei
Kauf/Verkauf von Futureskontrakten.
Margin Call: Nachschuss, der von der Clearingstelle der jeweiligen Börse
verlangt wird, wenn die Differenz zwischen der bereits bezahlten Margin
und einer handelstäglich ermittelten Margin durch Preissteigerungen von
Verkaufkontrakten oder Preissenkungen von Kaufkontrakten eine festgelegte Grenze überschreitet.
Maturity (Fälligkeit): Zeitraum, zu dem ein Terminkontrakt zur
Glattstellung mit der effektiven Ware angedient werden kann, z.B. der
Zeitraum zwischen dem ersten Tag der Andienungsanzeige und dem letzten Handelstag eines Kontrakts.
Open interest (Offenes Interesse): Anzahl aller noch nicht glattgestellten Terminkontrakte. Da es immer nur ebenso viele offene Kaufpositionen
wie Verkaufspositionen geben kann, werden entweder nur die gekauften
oder die verkauften Kontrakte gezählt, nicht beide.
Option: Optionskontrakt; ein einseitiger Kontrakt, der dem Käufer das
Recht gibt, ihn aber nicht verpflichtet, eine Ware oder einen Futureskontrakt zu einem festgesetzten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kaufen oder zu verkaufen. Zu unterscheiden sind Kaufoptionen
(Calls) und Verkaufoptionen (Puts).
Order (Marktorder): Auftrag zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten
Anzahl von Kontrakten. Die normale Marktorder kann eingeschränkt werden durch Limit Order oder Stop-Loss Order.
Pound (Abk.: lb bzw. lbs(Plural)): englisches/amerikanisches Gewichtsmaß. 1 lb = 0,4536 kg.
Put Option (Verkaufsoption): Ein Optionskontrakt, der dem Käufer das
Recht gibt, etwas zu einem bestimmten Preis innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums zu verkaufen. Eine Verkaufsoption wird gekauft, wenn man
fallende Preise erwartet.
Roundturn: Im Terminhandel wird mit einem Roundturn eine abgeschlossene Transaktion bezeichnet, bei der Futures gekauft (verkauft) und
wieder verkauft (gekauft) wurden. Die einzelnen Transaktionen heißen
Halfturn.
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Settlement Price (Schlusskurs, Fixing Price): Täglich von der
Clearingstelle anhand des Kursbereichs der letzten zwei Minuten der
Börsensitzung ermittelter Mittelwert.
Sellers Option: Gibt dem Verkäufer das Recht, bei tatsächlicher Erfüllung
des Kontraktes einen der möglichen Lieferorte, den genauen Liefertermin
innerhalb eines Lieferzeitraums und die Qualität zu wählen.
Short position: Akteur nach Verkauf eines Futureskontraktes oder mit
dem Ziel Ware zu kaufen.
Short hedge: Verkauf von Futureskontrakten zur Absicherung gegen
zukünftige Preisreduktion am Kassamarkt.
Spekulanten: Personen, die Risiken eingehen, weil sie mit der
Realisierung von Gewinnchancen rechnen. Spekulanten kaufen (verkaufen)
Futureskontrakte, wenn sie mit steigenden (fallenden Preisen) rechnen. Der
Spekulant übernimmt das Risiko, das der Hedger abwenden möchte, und
verschafft dem Markt somit die notwendige Liquidität.
Stop-loss Order: Marktorder mit einer festgelegten Kursgrenze. Nur bei
Erreichen des Kursniveaus wird die Order ausgeführt.
Tick: Kleinst mögliche, bzw. zulässige Preisschwankung beim Handel eines
bestimmten Kontraktes an einer Börse.
Volatilität („Preisflatterhaftigkeit“): Maß für die Intensität der Preisschwankungen. Mit der Stärke der Volatilität wächst das Preisänderungspotential und dementsprechend die Höhe der geforderten Margin.
Warenterminmarkt: Organisierte Börse, an der Verträge abgeschlossen
und gehandelt werden. Die Verträge verpflichten den Verkäufer eines
Futureskontraktes zu einem zukünftigen Zeitpunkt Waren einer bestimmten Qualität zu einem bestimmten Preis zu liefern, und den Käufer, diese
Ware zu den gleichen Konditionen und dem gleichen Preis abzunehmen.
Terminmärkte enthalten ein spekulatives Element. Die Verkäufer erwarten
im Zeitablauf fallende, die Käufer steigende Preise. Terminmärkte gibt es
über die agrarischen Rohstoffe hinaus für eine Vielzahl von Gütern sowie
für Finanzaktiva, insbesondere Devisen.
8_ ADRESSEN UND LINKS
WARENTERMINBÖRSEN IM INTERNET:
ASX, Sydney: www.asx.com.au
CBot, Chicago: www.cbot.com
CME, Chicago: www.cme.com
CZCE, Zhengzhou www.czce.com.cn
DCE, Dalian: www.dce.com.cn
Euronext, Europa: www.euronext.com
KCBT, Kansas: www.kcbt.com
MGEX, Minneapolis: www.mgex.com
NYBOT, New York: www.theice.com
RMX, Hannover: www.rmx.eu
WCE, Winnipeg: www.theice.com
Börsenverein Warenterminmarkt e.V. der Universität Kiel;
Realitätsnahes Online-Börsenspiel, Informationsmaterial:
www.bvwtm.uni-kiel.de
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