INHALTSVERZEICHNIS Seite Warenterminmärkte: Das Prinzip 04 .Akteure auf Warenterminmärkten 06 Der Handel mit Terminkontrakten 08 Aktuelle Entwicklungen an Terminmärkten am Beispiel Weizen 13 Warenterminbörsen weltweit 15 Glossar 20 Adressen und Links 22 BASISINFORMATION FÜR EINSTEIGER – NEUE TRENDS FÜR PROFIS: Mit dieser Broschüre vermittelt die Agrarzeitung Ernährungsdienst wie landwirtschaftliche Warenterminbörsen funktionieren. Neben dem Prinzip geht es um die drei entscheidenden Fragen: Wer sind die Akteure? Welche Chancen ergeben sich? Wann ist Vorsicht geboten? Beispiele verdeutlichen alle Aspekte. Ein Glossar erläutert die wichtigsten Fachbegriffe. IMPRESSUM „Warenterminbörsen – Schritt für Schritt“ ist eine Publikation der Agrarzeitung Ernährungsdienst www.ernaehrungsdienst.de Deutscher Fachverlag GmbH · Mainzer Landstraße 251 · 60326 Frankfurt am Main Fax Redaktion: 069.7595-1580 · E-Mail Redaktion: [email protected] Fax Anzeigen: 069.7595-1860 · E-Mail Anzeigen: [email protected] Geschäftsführung: Dr. Rolf Grisebach, Peter Kley, Michael Schellenberger Aufsichtsrat: Klaus Kottmeier, Andreas Lorch, Catrin Lorch, Peter Ruß In Kooperation mit: Hendrik Habermann und Torben Tiedemann Börsenverein Warenterminmarkt e.V. der Universität Kiel; www.bvwtm.uni-kiel.de 3 WARENTERMINMÄRKTE: DAS PRINZIP DER WARENTERMINKONRAKT Landwirte, Agrarhändler und die verarbeitende Industrie müssen zwischen verschiedenen Märkten für ihre Waren unterscheiden: Der Kassa- oder Spotmarkt ist der übliche Handelsweg. Die Geschäfte werden meist ohne größere zeitliche Verzögerung durchgeführt. Der Warenaustausch zwischen Verkäufer und Käufer findet immer tatsächlich statt. Die Geschäftsbedingungen wie Preis, Qualität, Lieferzeitpunkt und -ort vereinbaren die Marktpartner weitgehend frei. Ein klassisches Bespiel ist der Verkauf von Getreide an den Landhändler vor Ort: Der Erzeuger liefert und der Händler zahlt innerhalb einer bestimmten Frist. Auch auf dem so genannten Forwardmarkt steht der tatsächliche Warenhandel zwischen Verkäufer und Käufer im Vordergrund. Jedoch wird ein Vertrag (Kontrakt) geschlossen, in dem ein zukünftiger Austauschtermin (Geld und Ware) und ein verbindlicher Preis für die Ware festgelegt werden. Die Handelskonditionen können die Partner meist frei bestimmen. Typische Forwardgeschäfte sind Anbaukontrakte für Gemüse oder Getreide zwischen Landwirt und Verarbeiter. Auf dem Warenterminmarkt werden wie auf dem Forwardmarkt Kontrakte auf zukünftige Termine gehandelt. Jedoch sind diese Kontrakte standardisiert (siehe unten). Zudem findet der Handel nicht direkt zwischen Käufer und Verkäufer statt. Eine Clearingstelle ist der Vermittler und wickelt jedes Geschäft an der Warenterminbörse ab. Gleichzeitig übernimmt die Clearingstelle das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder des Vertragsbruchs eines Marktteilnehmers. Durch die Clearingstelle ist der Handel somit anonymisiert. Eine Warenterminbörse hat aus Sicht des Agrarsektors vor allem zwei Funktionen. Zum einen dienen die Kursdaten als Prognose für zukünftige Preise der physischen Ware auf dem Kassamarkt. Hierdurch wird die Markttransparenz erhöht. Zum anderen ermöglicht es die Warenterminbörse den zukünftigen Käufern oder Verkäufern physischer Ware, den Preis für die Ware schon im Voraus abzusichern. Das schützt vor unerwarteten Preisausschlägen und erhöht somit die Planungssicherheit der Unternehmen. 4 An den Warenterminmärkten schließen Parteien, die Ware untereinander handeln, Verträge. In der Sprache des Warenterminhandels werden solche Verträge Futures oder Terminkontrakte genannt: Eine Partei will zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt verkaufen und eine andere kaufen. Terminkontrakte werden im Unterschied zu den Forwardkontrakten an einer Börse gehandelt und ihr Inhalt ist standardisiert. In einem Kontrakt wird die Menge, Qualität, Zeitpunkt und Ort genau festgehalten. Tabelle 1 zeigt die Kontraktspezifikationen für einen Rapsfuture an der Pariser Warenterminbörse MATIF, die seit 2000 Mitglied im Euronext Verbund ist. TABELLE 1: SPEZIFIKATIONEN DES KONTRAKTES FÜR RAPS AN DER MATIF GEHANDELTE EINHEIT 50 Tonnen LIEFERBARE WARE 00-Raps von einwandfreier Qualität mit folgenden standardisierten Eigenschaften: Ölgehalt 40%, Wassergehalt 9%, Fremdstoffe 2%. Preisauf- und abschläge in Abhängigkeit der Unterschiede zwischen gelieferter und standardisierter Ware: +1,5% pro 1% zusätzlichem Ölgehalt, +1% pro 1% geringerem Wassergehalt, + 1% pro 1% geringerem Fremdstoffanteil. Die Qualität für anzuliefernde Ware wird wie folgt begrenzt: Wassergehalt max. 9%, Fremdstoffanteil max. 3%, Ölsäuregehalt max. 2%, Erucasäuregehalt max. 2%, Glucosinolatgehalt max. 25 µmol/t NOTIERUNG Euro und Eurocent pro Tonne TICK (Größe und Wert) € 0,25 (Wert: € 12,50) LIEFERMONATE Februar, Mai, August, November (6 Liefermonate sind gleichzeitig handelbar) LETZTER HANDELSTAG Letzter Geschäftstag vor Beginn des Liefermonats LIEFERUNG Free on board Anlieferung in einem der folgenden Häfen: Belleville, Metz und Frouard an der Mosel; Bülstringen, Vahldorf und Magdeburg am Mittellandkanal; Würzburg am Main; Gent HANDELSZEITEN 10:45 Uhr bis 18:30 Uhr MEZ/ MESZ ORGINALEINSCHUß (REGULÄR) € 1900,- pro Kontrakt auf Clearing Haus Ebene Quelle: Matif (Stand: Juni 2008) 5 Kennzeichnend für den Kontrakthandel ist zudem, dass dieser über die Warenterminbörse und die angegliederte Clearingstelle abgewickelt wird. Zwischen Käufer und Verkäufer kommt es zum Abschluss eines Handels, wenn beide die gleichen Preisvorstellungen haben. Beide geben bei der Clearingstelle ein Angebot ab, zu welchem Preis sie kaufen oder verkaufen möchten. Findet die Clearingstelle dann Marktteilnehmer, bei denen die Preisvorstellungen zusammentreffen, werden Angebot und Nachfrage zusammengeführt. Handelspartner ist jedoch die Clearingstelle: Sie tritt gegenüber dem Käufer als Verkäufer auf und gegenüber dem Verkäufer als Käufer. AKTEURE AUF WARENTERMINMÄRKTEN An einem Warenterminmarkt handeln Teilnehmer aus verschiedenen Gründen. Tabelle 2 unterteilt die Akteure in Hedger, Arbitrageure und Spekulanten. TABELLE 2: AKTEURE AN WARENTERMINMÄRKTEN Akteure Ziel Vorgehen Risiko Hedger Risikomanagement Absicherung von Kassamarktpositionen durch Futuregeschäfte Änderungen der Basis, Liquiditätsfalle risikolose Gewinne Kauf und Verkauf auf verschiedenen Märkten Arbitrageur Spekulant hohe Rendite Futures als Teil der Anlagestrategie 0 Hebelwirkung kann hohe Verluste hervorrufen Ein Marktteilnehmer mit Absicherungsinteresse wird Hedger genannt. Hierzu gehören Händler, Landwirte oder Verarbeiter. Ein Hedger ist sowohl am Kassa-, als auch am Terminmarkt aktiv. Short-Hedger, beispielsweise Landwirte, besitzen Ware oder verfügen in naher Zukunft darüber. Sie verkaufen deshalb Kontrakte am Warenterminmarkt. Long- 6 Hedger besitzen selbst keine Ware, wollen aber in Zukunft welche kaufen. Sie erwerben daher schon jetzt Terminkontrakte, um den Preis in die Zukunft hinein abzusichern. Der Warenterminmarkt kann aber nur als Preissicherung für Landwirte und Händler dienen, wenn zusätzliche Akteure aus anderen Motivationen heraus handeln. Die Arbitrageure versuchen aus zeitlichen und räumlichen Preisdifferenzen einen risikolosen Gewinn zu erzielen. Ein Arbitragegewinn ist zum Beispiel möglich, wenn die Lagerhaltungskosten für ein Produkt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt niedriger sind als der Terminmarktpreis zum Erfüllungszeitpunkt abzüglich des Kassapreises zum Vertragsabschluss. Der Arbitrageur kauft die Ware zu einem frühen Zeitpunkt und verkauft gleichzeitig Kontrakte für einen zukünftigen Termin. Die Ware wird dann bis zum Erfüllungszeitpunkt eingelagert. Durch das Verhalten der Arbitrageure wird Preisungleichgewichten entgegen gewirkt, außerdem führen die zusätzliche Nachfrage zum frühen und das zusätzliche Angebot zum späten Zeitpunkt dazu, dass sich die Preise angleichen. Diese Preisangleichung zwischen Kassa- und Terminmarktkurs zum Erfüllungszeitpunkt ist für den Hedger von großer Bedeutung, da ansonsten eine Preisabsicherung nicht oder nur eingeschränkt funktioniert (siehe Risiken). Die Spekulanten übernehmen die Funktion der Risikoträger. Sie nutzen Warenterminmärkte zur Kapitalanlage, ähnlich der Anlage an Aktien- oder Rentenmärkten. Sie versuchen durch Käufe oder Verkäufe von Kontrakten Kursgewinne zu erzielen und reagieren unmittelbar auf neue Informationen. So sorgen sie dafür, dass die Terminpreise als Preisprognose verwendet werden können. Der Spekulant nimmt, die möglichen Gewinnchancen im Auge, bewusst das Risiko in Kauf und ermöglicht somit die Absicherung der Hedger. Darüber hinaus sorgen Spekulanten für Umsatz und somit liquide Märkte, so dass Hedger selbst größere Transaktionen vornehmen können, ohne einen zu starken Einfluss auf den Kontraktpreis auszuüben. Sie verringern somit das sogenannte Markttiefenrisiko, welches insbesondere zum Ende der Kontraktlaufzeit entsteht, wenn nur noch wenige Akteure am Markt sind. Reagieren allerdings eine Vielzahl von Spekulanten synchron, so kann dieses auch zu drastischen Kursentwicklungen führen, wie weiter unten noch gezeigt wird. 7 DER HANDEL MIT TERMINKONTRAKTEN ABLAUF Ein Landwirt nimmt am Warenterminhandel teil, weil er einen festen Preis für seine Produkte absichern möchte. Seine Aktion auf dem Warenterminmarkt wird Short Hedge bezeichnet; er tritt als Verkäufer von Terminkontrakten auf. Dies ermöglicht ihm mit dem zukünftigen Preis, nämlich dem Kontraktpreis, zu kalkulieren. Die Terminkontrakte kann der Landwirt so lange halten, bis sie erfüllt werden müssen. Üblicherweise wird jedoch „glatt gestellt“: Hierbei werden die Kontrakte, kurz bevor sie den Erfüllungszeitpunkt erreichen, durch ein Gegengeschäft ausgeglichen (glattgestellt). Nicht der Austausch von Ware steht Vordergrund: Es geht um die Absicherung der Erlöse! Abbildung 1 zeigt den Ablauf eines Terminhandels für Raps aus der Sicht eines Landwirts. ABBILDUNG 1: ABLAUF DER ABSICHERUNG AM BEISPIEL RAPS Juli Februar Kassamarkt Warenterminmarkt Rapsernte Verkauf eines Kontraktes (Kassamarktpreis: 340 €/t) für 380 €/t Verkauf der Ernte an Rückkauf eines Kontraktes Ölmühle für 355 €/t für 355 €/t Gewinn an WTB ABBILDUNG 2: ABSICHERUNG BEI STEIGENDEN PREISEN Juli 25 €/ t Erlös ohne Absicherung 355 €/ t Erlös mit Absicherung 380 €/ t Ein Landwirt, der seinen Raps selbst lagert, möchte während der Ernte einen Teil seines Rapses am Warenterminmarkt absichern. Der Februar-Kontrakt wird im Beispiel mit 380 €/t notiert. Zu diesem Preis geht der Landwirt „short“: Er verkauft den Kontrakt für 380 €/t. Er lagert seine Ernte ein und beobachtet den Markt. Während der Zeit von Juli bis Februar steigt der Kassamarktpreis von 340 auf 355 €/t. Der Preis für den Terminkontrakt fällt im gleichen Zeitraum von 380 auf 355 €/t. Im Februar verkauft der Landwirt seine Ware am Kassamarkt und stellt seine offene Position am Terminmarkt glatt, indem er den Februar-Kontrakt zurückkauft. Der Landwirt hat somit Transaktionen am Kassamarkt und am Terminmarkt vorgenommen. Durch 8 den Kursrückgang an der Börse erzielt er am Terminmarkt einen Gewinn von 25 €/t. Er konnte den Kontrakt hier günstiger zurückkaufen. Am Kassamarkt erlöst er zudem 355 €/t. In der Summe hat er so tatsächlich seinen Rapspreis auf 380 €/t abgesichert. Mögliche Gebühren oder Lagerkosten sind in diesem Beispiel nicht enthalten, da sie die grundsätzliche Funktion der Absicherung nicht verändern. Auch für einen möglichen Preisanstieg gilt diese Absicherung (siehe Abbildung 2). In diesem Fall macht der Landwirt einen Verlust von 30 €/t am Warenterminmarkt, da ein Preisanstieg stattgefunden hat und er teurer zurükkkaufen muss. Am Kassamarkt erhält er 410 €/t – in der Summe hat er also wieder für 380 €/t abgesichert. Ohne das Geschäft am Warenterminmarkt wäre er in diesem Fall besser gefahren, dennoch hat dieser Landwirt den sicheren Verkaufserlös von 380 €/t dem ursprünglich unsicheren Erlös vorgezogen. Februar Kassamarkt Warenterminmarkt Rapsernte Verkauf eines Kontraktes (Kassamarktpreis: 340 €/t) für 380 €/t Verkauf der Ernte an Rückkauf eines Kontraktes Ölmühle für 410 €/t für 410 €/t Verlust an WTB -30 €/ t Erlös ohne Absicherung 410 €/ t Erlös mit Absicherung 380 €/ t Ganz ähnlich verläuft die Absicherung aus der Sicht eines Abnehmers, beispielsweise einer Getreidemühle, die im Dezember Weizen zur Verarbeitung benötigt (Abbildung 3). Auch hier ergibt sich durch die gemeinsame Betrachtung von Termin- und Kassamarkt die Absicherung der Ware. 9 ABBILDUNG 3: ABSICHERUNG DES ABNEHMERS AM BEISPIEL WEIZEN Kassamarkt August Berücksichtigen sollten Landwirte auch das sogenannte Basisrisiko. Die Basis ist die Differenz zwischen dem Preis auf dem Kassamarkt und dem Preis des entsprechenden Terminkontrakts. Diese beiden Preise nähern sich gewöhnlich für ein Gut umso mehr an, je näher der Erfüllungstermin des Terminkontraktes rückt. Am Erfüllungstag sollten beide Preise identisch sein. Dies ist aus unterschiedlichen Gründen, wie verspäteter Reaktion des Kassamarktes, nicht immer der Fall. Die Absicherung über die Warenterminbörsen wird eingeschränkt, wenn sich die Basis im Zeitablauf stark verändert und zum Erfüllungszeitpunkt in eine für den Hedger unvorteilhafte Richtung bewegt. Abbildung 4 zeigt die Entwicklung von Kassamarktpreis für Weizen und dem entsprechenden Terminmarktpreis an der MATIF. Insgesamt bleibt das Basisrisiko, auch durch den Eingriff der Arbitrageure, überschaubar. Warenterminmarkt Kauf eines Kontraktes zu 124 €/t Kauf von Weizen auf Verkauf des Weizen- Kassamarkt zu 142 €/t kontraktes zu 142 €/t Gewinn an WTB 18 €/ t Auszahlung auf Kassamarkt 142 €/ t Auszahlung mit Absicherung 124 €/ t Für den dargestellten Terminhandel müssen die Teilnehmer allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. So muss der Handel stets über einen Broker erfolgen. Dieser fungiert als Mittelsmann zwischen der Clearingstelle und dem Landwirt. Zudem muss der Landwirt den nötigen finanziellen Spielraum nachweisen, um am Warenterminmarkt handeln zu können. Über den Broker eröffnet der Landwirt ein Konto bei der Clearingstelle. Auf dieses Konto muss ein bestimmter Betrag (Sicherheitsleistung) überwiesen werden. Kennzeichnend für Terminkontrakte ist weiterhin, dass nicht der volle Wert des Kontraktes beim Kauf als Zahlung zu entrichten ist, sondern nur eine Anzahlung fällig wird (initial margin). Diese richtet sich nach Wert und Art des Kontraktes. Ändert sich der Kontraktpreis zum Nachteil des Landwirts (er hat Kontrakte für Raps verkauft und der Rapspreis steigt), so wird ab einer bestimmten Abweichung vom Ausgangswert Geld von ihm nachgefordert (margin call). ABBILDUNG 4: ENTWICKLUNG DER KASSA- UND TERMINMARKTPREISE VON WEIZEN 180 160 Euro je Tonne Dezember 140 120 100 Kassapreis Weizen Preis des jeweils fälligen Futures 80 RISIKEN Risiken bestehen unter anderem aufgrund täglicher Kursänderungen der Kontrakte. Wenn ein Landwirt kurzfristig nicht genügend Geld zur Verfügung hat, ist er möglicherweise nicht in der Lage nötige margin calls zu leisten und seine Kontrakte werden zwangsglattgestellt. Falls der Landwirt zudem noch gar nicht im Besitz seiner Ware ist, weil er noch nicht geerntet hat, kann er auch nicht vorzeitig am Kassamarkt verkaufen, um seinen Verlust am Terminmarkt auszugleichen (siehe Beispiel 2). 10 60 2003 2004 2005 2006 2007 Quelle: Ernährungsdienst Ist der Preis dennoch beispielsweise am Terminmarkt höher als der Kassapreis (Basis negativ), so kann es sinnvoll sein, den Kontrakt zu erfüllen. Es rentiert sich die Ware tatsächlich anzudienen, wenn zusätzliche Transaktionskosten durch diese Preisdifferenz mehr als gedeckt werden. Im umgekehrten Fall ist das Glattstellen vorzuziehen. 11 AKTUELLE ENTWICKLUNGEN AN TERMINMÄRKTEN AM BEISPIEL WEIZEN Ein weiterer Punkt, den Landwirte beachten sollten, ist das sogenannte Standardmengen- und Qualitätsrisiko. Einem Future liegt jeweils eine gewisse Menge zugrunde, die sich nicht stückeln lässt. Will ein Landwirt weniger als ca. 100 Schweine absichern, die einem 8.000 kg Kontrakt entsprechen, und engagiert sich an der Börse, so spekuliert er mit der Differenz aus Kontraktgröße und physischer Ware, die er hält. Qualitätsunterschiede zwischen der eigentlichen Ware und der Kontraktspezifikation werden zum Problem, wenn der Landwirt gezwungen wird, seine Ware anzudienen. In diesem Fall kann es zu Abzügen kommen. ALTERNATIVE MÖGLICHKEITEN Es besteht die Möglichkeit, die Vorteile von Warenterminmärkten zu nutzen, ohne selbst als Akteur über einen Broker aktiv zu werden: Mit Prämienkontrakte schließt der Landwirt beispielsweise einen Liefervertrag mit einem Landhändler. In diesem werden Menge, Qualität und Lieferzeitpunkt festgelegt; der Preis bleibt jedoch zunächst offen. Er wird über die Kursentwicklung am Warenterminmarkt bestimmt. Der Landwirt verhandelt mit dem Vertragspartner lediglich über die Preisdifferenz (Prämie) zwischen Börsenkurs und ausgezahltem Preis. Er kann nun an einem von ihm bestimmten Zeitpunkt den aktuellen Börsenpreis als Bezugspreis festlegen. Hierdurch erhöht sich die Transparenz; weiterhin kann eine Preisfestsetzung auch in einem sinkenden Markt stattfinden, in welchem Händler sonst gewöhnlich den Handel aussetzen. Ein ähnliches Vorgehen findet im Rahmen sogenannter EFP (Exchange of Futures for Physicals) statt. Hierbei sind allerdings weiterhin beide Parteien an der Warenterminbörse aktiv. EFP Geschäfte umfassen immer eine Waren- und eine Futureskomponente. Die Vertragspartner vereinbaren den gleichzeitigen Austausch von Ware und Futureskontrakten in der Zukunft. Nach Abschluss dieser Vereinbarung können beide Vertragspartner unabhängig voneinander zu einem für sie günstigen Zeitpunkt in den Terminmarkt einsteigen. Der Austausch von Ware und Future findet zum Erfüllungszeitpunkt statt. Der Preis richtet sich nach dem Terminmarktkurs des Vortages. Hierdurch können die Vertragspartner ihr Absatz- oder Bezugsrisiko verringern und auch den Warenaustausch von der Preisfindung entkoppeln. 12 Institutionelle Anleger investieren verstärkt in Agrarmärkte. Abbildung 5 gibt einen Eindruck von der Entwicklung der Handelsaktivität am Chicago Board of Trade (CBoT) und der MATIF am Beispiel Weizen. Während davon auszugehen ist, dass die Zahl der an den Börsen aktiven Landwirte und Händlern über die Jahre tendenziell eher konstant geblieben oder nur leicht gestiegen ist, sind vermehrt Fondgesellschaften und ähnliche große Anleger am Markt präsent. Durch die weltweite Finanzkrise, ausgelöst durch die US-Immobilienkrise im Frühsommer 2007, hat sich der Run auf die vermeintlich sicheren Rohstoffmärkte nochmals verstärkt. Anfang Mai 2008 hielten Spekulanten knapp 370.000 der 1 Mio. Weizenpositionen an der CBoT. Index-Fonds hielten 44 Prozent der Long-Positionen; spekulierten also auf steigende Preise. Das Handelsvolumen für Weizen an der CBoT, der nordamerikanischen Leitbörse für Agrarprodukte, hat sich im Vergleich zu früheren Jahren mehr als verdreifacht; an der MATIF sogar mehr als verzehnfacht. Allein im Februar 2008 sind an der CBoT fast 350 Mio. Tonnen Weizen gehandelt worden; das ist mehr als die Hälfte der weltweiten jährlichen Erntemenge. An einzelnen Handelstagen wurde hier fast die gesamte deutsche Weizenernte umgesetzt. Im Vergleich dazu wurden im Februar an der MATIF, der europäischen Leitbörse, etwa 9 Mio. Tonnen sowie an der Risk Management Exchange (RMX) in Hannover lediglich etwa 34.000 Tonnen Weizen gehandelt. 13 ABBILDUNG 5: ENTWICKLUNG DES HANDELSVOLUMENS FÜR WEIZEN AN DER CBOT UND DER MATIF ABBILDUNG 6: ENTWICKLUNG DER WEIZENNOTIERUNGEN UND EINIGE URSACHEN 400 monatl. Handelsvolumen CBoT 10 500 9 450 monatl. Handelsvolumen MATIF Abnehmende Lagerbestände seit 2000/01 8 300 7 250 6 5 200 4 150 3 100 50 0 Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan 00 00 01 01 02 02 03 03 04 04 05 05 06 06 07 07 08 400 US Dollar je Tonne CBoT - Mio. Tonnen 350 14 Gute Ernteprognose vom USDA und IGC; Anleger verlassen den Markt in Richtung Mais und Öl 350 Dürre in der Ukraine 300 Weiterer Preisanstieg; Markt „überhitzt“ 250 200 2 150 1 100 0 50 0 Januar 07 USDA prognostiziert geringere Endbestände Weltweite Anbauausdehnung; Preise geraten unter Druck US Immobilienkrise verstärkt Interesse an Agrarrohstoffen März 07 Mai 07 Juli 07 Quelle: CBoT und MATIF, 2008 Die Folgen solcher vermehrten Handelsaktivitäten sind nicht immer positiv. Während Spekulanten grundsätzlich eine wichtige Funktion an Warenterminmärkten übernehmen, indem sie für liquide Märkte sorgen, können sie durch den Handel in gleicher Richtung auch dafür sorgen, dass die Volatilität stark zunimmt. Dies führt zu tendenziell zwar korrekten aber sehr hohen Preisausschlägen. Das wiederum kann bedeuten, daß sich kommerzielle Teilnehmer, wie Händler, aus dem Markt verabschieden, da sie ihre Mengen nicht schnell genug absichern können. Abbildung 6 illustriert die Kursentwicklung beim Weizen an der CBoT für die letzten 18 Monate. Die Preisentwicklung resultiert dabei aus den jeweiligen Angebots- und Nachfragesituationen, dennoch kann der größere Anteil von spekulativen Anlegern zu extremen Preisentwicklungen führen. Starke Kälte im Hauptanbaugebiet der USA; USDA bewertet die Bestände schlechter als im Vorjahr Geringe Ernte in der EU; starke Wirkung auf den Weltmarkt Sept 07 Nov 07 Preis des jeweils fälligen Futures Januar 08 März 08 Mai 08 Quelle: Kontaktkurse Ernährungsdienst WARENTERMINBÖRSEN WELTWEIT Weltweit gibt es momentan etwa 60 Warenterminbörsen, an denen eine Vielzahl von Produkten gehandelt wird. Die Auflistung (siehe Tabelle 3) konzentriert sich auf die wichtigsten Warenterminmärkte für landwirtschaftliche Futures. Zu beachten ist, dass sich die Spezifikation der angebotenen Kontrakte hinsichtlich der Qualität und Mengen bei den einzelnen Warenterminbörsen teilweise deutlich voneinander unterscheiden. So umfasst ein Weizenkontrakt an der MATIF oder der RMX Hannover eine Menge von 50 Tonnen Weizen, während ein Kontrakt an der CBoT ungefähr dem 2,7-fachen dieser Menge (ca. 136 Tonnen) entspricht. Auch hinsichtlich der Qualität des Weizens werden in den einzelnen Kontrakten unterschiedliche Anforderungen definiert. So beziehen sich die Weizenkontrakte an der Minneapolis Grain Exchange (MGEX) nur auf kleberreichen Hartweizen, während an der CBoT Weichweizen und an der Winnipeg Commodity Exchange (WCE) nur Futterweizen gehandelt wird. 15 TABELLE 3: ÜBERSICHT ÜBER WARENTERMINBÖRSEN WELTWEIT Börse Kürzel Information Agrarfutures AMERIKA Brazilian Mercantile and Futures Exchange (Brasilien) BMF Mais, Sojabohnen, Rindfleisch, Mastrinder, Zucker, Ethanol, Baumwolle, Kaffee Chicago Mercantile Exchange (USA) CME Chicago Board of Trade (USA) CBoT Kansas City Board of Trade (USA) Minneapolis Grain Exchange (USA) New York Board of Trade (USA) KCBT MGEX NYBOT Winnipeg Commodity Exchange (Kanada) WCE 1991 durch die Fusion der Sao Paulo Commodities Exchange (1971) und der Brazilian Mercantile and Futures Exchange (1985) entstanden; 1997 Zusammenschluss mit der Brazilian Futures Exchange Gegründet 1898 als Chicago Butter and Egg Board; seit 2007 mit Chicago Board of Trade fusioniert zur CME Group; 2008 zusätzlich die New York Mercantile Exchange gekauft Gegründet 1848, älteste Terminbörse der Welt, seit 2007 mit CME fusioniert Gegründet 1856 Gegründet 1881 Seit 1998 Zusammenschluss der New York Cotton Exchange (NYCE, 1870) und der Coffee, Sugar and Cacao Exchange (CSCE,1882); ab 2007 Teil der Intercontinental Exchange (ICE) Gegründet 1887; seit 2007 Teil der Intercontinental Exchange als ICE Futures Canada EUROPA Budapest Commodity Exchange (Ungarn) BCE Gegründet 1989 NYSE Euronext (Europa) Euronext Risk Management Exchange (Deutschland) RMX Sofia Commodity Exchange (Bulgarien) SCE Euronext entstand 2000 durch den Zusammenschluss von Pariser Börse (MATIF), Amsterdam Stock Exchange (AEX) und Brüsseler Stock Exchange; 2002 Fusion mit der Bolsa de Valores de Lisboa e Porto (BVLP) und der London International Financial Futures and Options Exchange (LIFFE); 2007 Verschmelzung mit der New York Stock Exchange zur NYSE Euronext 1995 als Warenterminbörse Hannover gegründet; umbenannt in RMX nach Fusion mit der Dekrebo Kredit Börse 2005 Gegründet 1991 Futterweizen, Futtergerste, Mais, Sonnenblumen Kaffee, Kakao, Weizen, Futterweizen, Mais, Raps, Rapsöl, Zucker Turkish Derivatives Exchange (Türkei) Warsaw Commodities Exchange (Polen) Turkdex WGT Gegründet 2005 Gegründet 1995; erster Handel von Futures 1999 ASIEN Dalian Commodity Exchange (China) Kansai Commodities Exchange (Japan) DCE KANEX Multi Commodity Exchange (Indien) MCE Gegründet 1993 als einer von drei Futuresmärkten in China Entstanden 1993 durch den Zusammenschluss der Osaka Grain Exchange, Osaka Sugar Exchange und Kobe Grain Exchange; 1997 Fusion mit der Kobe Raw Silk Exchange; Angliederung der Fukuoka Futures Exchange in 2006 Gegründet 2003 National Commodity and Derivatives Exchange (Indien) NCDEX Gegründet 2003 Tokyo Grain Exchange (Japan) TGE Zhengzhou Commodity Exchange (China) CZCE Gegründet 1952; Fusion mit der Tokyo Sugar Exchange 1993; Angliederung der Yokohama Commodity Exchange in 2006 1991 als erster Futuresmarkt in China gegründet AFRIKA South African Futures Exchange (Süd Afrika) SAFEX Gegründet 1995; 2004 durch die Johannesburg Securities Exchange aufgekauft Mais, Weizen, Sonnenblumen, Sojabohnen AUSTRALIEN UND OZEANIEN Australian Securities Exchange (Australien) ASX 2006 aus dem Zusammenschluss von Australian Stock Exchange und Sydney Futures Exchange hervorgegangen Weizen, Futterweizen, Gerste, Sorghum, Raps, Wolle 16 Butter, Milch, MMP, Molke, Rindfleisch, Mastrinder, Schweinefleisch Mais, Weizen, Sojabohnen, Sojaöl, Sojamehl, Reis, Hafer, Ethanol Weizen Weizen Zucker, Kaffee, Kakao, Baumwolle, Orangensaft Raps, Futterweizen, Gerste Kartoffeln, Weizen, Schweine, Ferkel, Braugerste Weizen, Futterweizen, Braugerste, Futtergerste Weizen, Baumwolle Weizen, Schweine Mais, Sojabohnen, Sojamehl, Sojaöl Sojabohnen, Zucker, Rote Bohnen, Seide Mais, Kaffee, Baumwolle, Hülsenfrüchte, Gewürze Mais, Weizen, Gerste, Reis, Kaffee, Baumwolle, Senf, Sojabohnen Mais, Sojabohnen, Kaffee, Zucker, Rote Bohnen, Seide Weizen, Baumwolle, Zucker, Rapsöl 17 18 549.034 KCBT 134 122.481 ASX 436.739 18.914 3.155 SAFEX 1.446 390.085 1.188.735 TGE NCDEX CZCE DCE 357 4.730 RMX 5.084 61.844 Euronext 6.924.332 Mais BMF WCE 896 2.270.786 MGEX NYBOT 2.664.717 Weizen CME/CBOT Börse 1.102 41.439 25.730 949.055 17.234 4.317.158 Sojabohnen 6 21.942 59.440 Raps 1744 955 73 117.591 463 148.957 Kartoffeln Schweinefleisch Rindfleisch 5.408 12.612 454.685 104.948 609 1.085.786 Zucker 14.776 18 143.677 Baumwolle 33.194 33.353 Kakao 3.622 22.179 4.346 87.251 Kaffee Tabelle 4 gibt einen Überblick über das Handelsvolumen von 2007 an ausgewählten Warenterminbörsen für die wichtigsten Agrarprodukte. Zum besseren Vergleich wurden alle Handelsmengen in 1.000 Tonnen umgerechnet. Hieraus wird ersichtlich, dass in Bezug auf gehandelte Mengen die nordamerikanischen Warenterminbörsen klar den Ton angeben. Insbesondere die beiden chinesischen Börsen haben jedoch in der letzten Dekade stark aufgeholt. TABELLE 4: HANDELSVOLUMEN AUSGEWÄHLTER WARENTERMINBÖRSEN GLOSSAR Arbitrage: Risikolose Gewinnmöglichkeit aufgrund von zeitlichen oder räumlichen Preisdifferenzen; Arbitrageure betreiben Arbitragegeschäfte zwischen Börsenplätzen, Erfüllungszeitpunkten und Kassa/Futuresmärkten. Basis (Kursunterschied): Unterschied zwischen dem Kassa- und dem Futureskurs einer Ware (Basis = Kassakurs - Futureskurs). Briefkurs (ask): Bei Kontraktkursnotierung bedeutet Brief (B), dass bei diesem Kurs zwar ein Verkaufsangebot, jedoch keine Nachfrage vorliegt. Broker (Börsenmakler): Ein Mittelsmann, der gegen Provision Börsentransaktionen für Kunden ausführt. Der Handel an Warenterminbörsen ist nur über zugelassene Broker möglich. Bushel (Abk. bu): britisches/amerikanisches Hohlmaß, 1 bushel Weizen/Kartoffeln = 27,216 kg = 60 lbs (vgl. pound), 1 bushel Raps = 22,7 kg = 50 lbs. Clearingstelle (Clearinghouse, Verrechnungsstelle): Börsenbehörde und Bank; zuständig für alle Transaktionen an der Börse wie z.B. Bezahlung der Margin, Ausrufen der Margin Calls, Verwaltung der Kontraktkäufe und -verkäufe. Close Price (Schlusspreis): Preis der zuletzt getätigten Order eines Warenterminbörsentages. Dient im Unterschied zum Settlement Price lediglich zur Preisnotierung. Commodity: Bezeichnung für die Waren, die unter genau festgelegten Konditionen an einer Terminbörse gehandelt werden. EFP (Exchange of Futures for Physicals): EFP Geschäfte umfassen immer eine Waren- und eine Futureskomponente. Die Vertragspartner vereinbaren den gleichzeitigen Austausch von Ware und Futureskontrakten. Die Vertragspartner entscheiden unabhängig voneinander ob und wann sie den Preis über die Börse fixieren möchten. Der Anbieter der Ware wird zu einem für ihn günstigen Zeitpunkt Futures verkaufen, während der Abnehmer der Ware zu einem (wahrscheinlich) anderen Termin Futures kaufen wird. Der Preis für die Kassaware ist der Schlusskurs des Futures vom Vortag plus/minus vereinbarter Differenz; die Futuresposition wird zum Schlusskurs des Vortages gebucht. Futures (Terminkontrakte): Vereinbarungen, bei der sich ein Marktteilnehmer verpflichtet, zu einem bestimmten, zukünftigen Termin eine bestimmte Art und Menge eines Gutes zu kaufen oder verkaufen; Futures werden an Terminbörsen gehandelt. An Warenterminbörsen werden Futures gehandelt, denen Waren (commodities) zugrunde liegen. Geldkurs (Bid): Bei Kontraktkursnotierung bedeutet „Geld“ (G), dass bei diesem Kurs zwar Kaufnachfrage, jedoch kein Angebot vorlag. Glattstellung (Offset): Gegengeschäft, also Rückkauf (Verkauf) eines zuvor verkauften (gekauften) Kontraktes. Durch Glattstellung wird die Verpflichtung zur Lieferung (Verkauf) bzw. Annahme der Ware (Kauf) aufgehoben (glattgestellt). Halfturn: siehe Roundturn. Hedger (to hedge (engl.) = absichern): Personen, die Terminkontrakte kaufen oder verkaufen, um sich gegen zukünftige Preisrisiken im Kassageschäft abzusichern. 19 Kassageschäft: Handelsabschluss zwischen zwei Parteien, z.B. Landwirt und Landhändler, bei dem Geschäftsabschluss und Erfüllung zeitnah beieinander liegen (Erfüllungsfrist). Im Gegensatz zum Terminmarkt sind Geschäfte am Kassamarkt auf effektive Erfüllung ausgerichtet. Die physische Ware wechselt tatsächlich den Besitzer zum festgelegten Preis (Kassakurs). Kontrakt (Vertrag): Rechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien mit einem bestimmten Vertragsinhalt. Limit Order (Limitierter Auftrag): Marktorder mit einer festgelegten Kurs- und/oder Zeitgrenze. Nur bei Erreichen des Limits wird die Order ausgeführt. Long position: Akteur nach Kauf eines Futureskontraktes oder im Besitz von Ware. Long hedge: Kauf von Futureskontrakten zur Absicherung gegen zukünftigen Preisanstieg am Kassamarkt. Margin (Einschuss oder Sicherheitsleistung): Anzahlung bei Kauf/Verkauf von Futureskontrakten. Margin Call: Nachschuss, der von der Clearingstelle der jeweiligen Börse verlangt wird, wenn die Differenz zwischen der bereits bezahlten Margin und einer handelstäglich ermittelten Margin durch Preissteigerungen von Verkaufkontrakten oder Preissenkungen von Kaufkontrakten eine festgelegte Grenze überschreitet. Maturity (Fälligkeit): Zeitraum, zu dem ein Terminkontrakt zur Glattstellung mit der effektiven Ware angedient werden kann, z.B. der Zeitraum zwischen dem ersten Tag der Andienungsanzeige und dem letzten Handelstag eines Kontrakts. Open interest (Offenes Interesse): Anzahl aller noch nicht glattgestellten Terminkontrakte. Da es immer nur ebenso viele offene Kaufpositionen wie Verkaufspositionen geben kann, werden entweder nur die gekauften oder die verkauften Kontrakte gezählt, nicht beide. Option: Optionskontrakt; ein einseitiger Kontrakt, der dem Käufer das Recht gibt, ihn aber nicht verpflichtet, eine Ware oder einen Futureskontrakt zu einem festgesetzten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kaufen oder zu verkaufen. Zu unterscheiden sind Kaufoptionen (Calls) und Verkaufoptionen (Puts). Order (Marktorder): Auftrag zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Anzahl von Kontrakten. Die normale Marktorder kann eingeschränkt werden durch Limit Order oder Stop-Loss Order. Pound (Abk.: lb bzw. lbs(Plural)): englisches/amerikanisches Gewichtsmaß. 1 lb = 0,4536 kg. Put Option (Verkaufsoption): Ein Optionskontrakt, der dem Käufer das Recht gibt, etwas zu einem bestimmten Preis innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums zu verkaufen. Eine Verkaufsoption wird gekauft, wenn man fallende Preise erwartet. Roundturn: Im Terminhandel wird mit einem Roundturn eine abgeschlossene Transaktion bezeichnet, bei der Futures gekauft (verkauft) und wieder verkauft (gekauft) wurden. Die einzelnen Transaktionen heißen Halfturn. 20 Settlement Price (Schlusskurs, Fixing Price): Täglich von der Clearingstelle anhand des Kursbereichs der letzten zwei Minuten der Börsensitzung ermittelter Mittelwert. Sellers Option: Gibt dem Verkäufer das Recht, bei tatsächlicher Erfüllung des Kontraktes einen der möglichen Lieferorte, den genauen Liefertermin innerhalb eines Lieferzeitraums und die Qualität zu wählen. Short position: Akteur nach Verkauf eines Futureskontraktes oder mit dem Ziel Ware zu kaufen. Short hedge: Verkauf von Futureskontrakten zur Absicherung gegen zukünftige Preisreduktion am Kassamarkt. Spekulanten: Personen, die Risiken eingehen, weil sie mit der Realisierung von Gewinnchancen rechnen. Spekulanten kaufen (verkaufen) Futureskontrakte, wenn sie mit steigenden (fallenden Preisen) rechnen. Der Spekulant übernimmt das Risiko, das der Hedger abwenden möchte, und verschafft dem Markt somit die notwendige Liquidität. Stop-loss Order: Marktorder mit einer festgelegten Kursgrenze. Nur bei Erreichen des Kursniveaus wird die Order ausgeführt. Tick: Kleinst mögliche, bzw. zulässige Preisschwankung beim Handel eines bestimmten Kontraktes an einer Börse. Volatilität („Preisflatterhaftigkeit“): Maß für die Intensität der Preisschwankungen. Mit der Stärke der Volatilität wächst das Preisänderungspotential und dementsprechend die Höhe der geforderten Margin. Warenterminmarkt: Organisierte Börse, an der Verträge abgeschlossen und gehandelt werden. Die Verträge verpflichten den Verkäufer eines Futureskontraktes zu einem zukünftigen Zeitpunkt Waren einer bestimmten Qualität zu einem bestimmten Preis zu liefern, und den Käufer, diese Ware zu den gleichen Konditionen und dem gleichen Preis abzunehmen. Terminmärkte enthalten ein spekulatives Element. Die Verkäufer erwarten im Zeitablauf fallende, die Käufer steigende Preise. Terminmärkte gibt es über die agrarischen Rohstoffe hinaus für eine Vielzahl von Gütern sowie für Finanzaktiva, insbesondere Devisen. 8_ ADRESSEN UND LINKS WARENTERMINBÖRSEN IM INTERNET: ASX, Sydney: www.asx.com.au CBot, Chicago: www.cbot.com CME, Chicago: www.cme.com CZCE, Zhengzhou www.czce.com.cn DCE, Dalian: www.dce.com.cn Euronext, Europa: www.euronext.com KCBT, Kansas: www.kcbt.com MGEX, Minneapolis: www.mgex.com NYBOT, New York: www.theice.com RMX, Hannover: www.rmx.eu WCE, Winnipeg: www.theice.com Börsenverein Warenterminmarkt e.V. der Universität Kiel; Realitätsnahes Online-Börsenspiel, Informationsmaterial: www.bvwtm.uni-kiel.de