VORZULEGENDE UNTERLAGEN FÜR DIE AUSSTELLUNG VON

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VORZULEGENDE UNTERLAGEN
FÜR DIE AUSSTELLUNG VON PARKAUSWEISEN
FÜR DIE “FARBIGEN ZONEN”
Ansässige Personen, die ein Auto besitzen.
Bei Miteigentum an einem Auto wird nur ein Parkausweis ausgestellt.
Vorzulegende Unterlagen:
- Fahrzeugbüchlein
- Erklärung des/der weiteren Autobesitzer/s, auf den Parkausweis zu verzichten
Ansässige Personen, die ein Auto mit Leasingvertrag benutzen
Vorzulegende Unterlagen:
- Fahrzeugbüchlein, in dem der Name der Person, die das Auto geleast hat,
eingetragen ist
- Kopie des Vertrages
Ansässige Personen, die bei einem Unternehmen (Einzelfirma oder
Gesellschaft), bei einer Körperschaft oder einem Verein angestellt sind nur für ein Auto, das der Arbeitgeber zur Verfügung stellt
Vorzulegende Unterlagen:
- Führerschein
- Fahrzeugbüchlein
- Erklärung, mit der das Arbeitsverhältnis bestätigt wird, und Ermächtigung des
Fahrzeugeigentümers
Ansässige Personen, die mit einem Vertrag über eine freie und
selbständige Mitarbeit bei einer Gesellschaft, Firma oder Körperschaft
tätig sind – nur für ein Auto, das der Arbeitgeber zur Verfügung stellt
Vorzulegende Unterlagen:
- Führerschein
- Fahrzeugbüchlein
- Erklärung, mit der das Arbeitsverhältnis bestätigt wird, und Ermächtigung des
Fahrzeugeigentümers
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Ansässige Personen, die die gesetzlichen Vertreter eines Vereins sind nur für ein Auto, das der Verein zur Verfügung stellt
Vorzulegende Unterlagen:
- Führerschein
- Fahrzeugbüchlein
Fotokopie
des
Ernennungsprotokolls
Fahrzeugeigentümers
und
Ermächtigung
des
Ansässige Personen, die die gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft
sind (inklusive persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft und Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft)
Vorzulegende Unterlagen:
- Führerschein
- Fahrzeugbüchlein
- Auszug aus dem Firmenregister der Handelskammer
Ansässige Personen, die keinen Parkausweis besitzen und ein Auto
benutzen, das dem Ehepartner, Verwandten oder Verschwägerten in
direkter Linie (Eltern-Kinder, Großeltern-Enkel, SchwiegerelternSchwiegerkinder) gehört, unter der Voraussetzung, dass der
Fahrzeugeigentümer außerhalb der Gemeinde Bozen oder in einem
anderen Viertel ansässig ist als der/die AntragstellerIn und dass
der/die AntragstellerIn keinen Parkausweis für die farbige Zone, in der
er/sie ansässig ist, besitzt.
Von diesem Recht können auch Personen Gebrauch machen, die nicht
verheiratet sind, aber gemeinsame Kinder haben.
Vorzulegende Unterlagen:
- Führerschein
- Fahrzeugbüchlein
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich der Abtretung des Autos an
den/die Verwandte/n
Ansässige Personen, die keinen Parkausweis besitzen und die
Fahrzeug des Bruders/der Schwester, des Onkels/der Tante,
Neffen/der
Nichte,
des
Schwagers/der
Schwägerin
oder
Cousins/der Kusine benutzen, unter der Bedingung, dass
Fahrzeugeigentümer außerhalb der Provinz Bozen ansässig ist.
das
des
des
der
Vorzulegende Unterlagen:
- Führerschein
- Fahrzeugbüchlein
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich der Abtretung des Autos an
den/die Verwandte/n
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Personen, die im Verzeichnis der im Ausland ansässigen Staatsbürger
eingetragen sind (A.I.R.E.)
Die italienischen Staatsbürger, die im Ausland ansässig sind und im
diesbezüglichen Verzeichnis (A.I.R.E.) mit Wohnsitz in der Gemeinde Bozen
eingetragen sind;
Gültigkeit: für die Dauer des Aufenthaltes in der Gemeinde Bozen.
Vorzulegende Unterlagen:
- Fahrzeugbüchlein
- Erklärung über den zeitweiligen Aufenthalt in der Gemeinde Bozen.
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