VORZULEGENDE UNTERLAGEN FÜR DIE AUSSTELLUNG VON PARKAUSWEISEN FÜR DIE “FARBIGEN ZONEN” Ansässige Personen, die ein Auto besitzen. Bei Miteigentum an einem Auto wird nur ein Parkausweis ausgestellt. Vorzulegende Unterlagen: - Fahrzeugbüchlein - Erklärung des/der weiteren Autobesitzer/s, auf den Parkausweis zu verzichten Ansässige Personen, die ein Auto mit Leasingvertrag benutzen Vorzulegende Unterlagen: - Fahrzeugbüchlein, in dem der Name der Person, die das Auto geleast hat, eingetragen ist - Kopie des Vertrages Ansässige Personen, die bei einem Unternehmen (Einzelfirma oder Gesellschaft), bei einer Körperschaft oder einem Verein angestellt sind nur für ein Auto, das der Arbeitgeber zur Verfügung stellt Vorzulegende Unterlagen: - Führerschein - Fahrzeugbüchlein - Erklärung, mit der das Arbeitsverhältnis bestätigt wird, und Ermächtigung des Fahrzeugeigentümers Ansässige Personen, die mit einem Vertrag über eine freie und selbständige Mitarbeit bei einer Gesellschaft, Firma oder Körperschaft tätig sind – nur für ein Auto, das der Arbeitgeber zur Verfügung stellt Vorzulegende Unterlagen: - Führerschein - Fahrzeugbüchlein - Erklärung, mit der das Arbeitsverhältnis bestätigt wird, und Ermächtigung des Fahrzeugeigentümers 1 Ansässige Personen, die die gesetzlichen Vertreter eines Vereins sind nur für ein Auto, das der Verein zur Verfügung stellt Vorzulegende Unterlagen: - Führerschein - Fahrzeugbüchlein Fotokopie des Ernennungsprotokolls Fahrzeugeigentümers und Ermächtigung des Ansässige Personen, die die gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft sind (inklusive persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft und Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft) Vorzulegende Unterlagen: - Führerschein - Fahrzeugbüchlein - Auszug aus dem Firmenregister der Handelskammer Ansässige Personen, die keinen Parkausweis besitzen und ein Auto benutzen, das dem Ehepartner, Verwandten oder Verschwägerten in direkter Linie (Eltern-Kinder, Großeltern-Enkel, SchwiegerelternSchwiegerkinder) gehört, unter der Voraussetzung, dass der Fahrzeugeigentümer außerhalb der Gemeinde Bozen oder in einem anderen Viertel ansässig ist als der/die AntragstellerIn und dass der/die AntragstellerIn keinen Parkausweis für die farbige Zone, in der er/sie ansässig ist, besitzt. Von diesem Recht können auch Personen Gebrauch machen, die nicht verheiratet sind, aber gemeinsame Kinder haben. Vorzulegende Unterlagen: - Führerschein - Fahrzeugbüchlein - Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich der Abtretung des Autos an den/die Verwandte/n Ansässige Personen, die keinen Parkausweis besitzen und die Fahrzeug des Bruders/der Schwester, des Onkels/der Tante, Neffen/der Nichte, des Schwagers/der Schwägerin oder Cousins/der Kusine benutzen, unter der Bedingung, dass Fahrzeugeigentümer außerhalb der Provinz Bozen ansässig ist. das des des der Vorzulegende Unterlagen: - Führerschein - Fahrzeugbüchlein - Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich der Abtretung des Autos an den/die Verwandte/n 2 Personen, die im Verzeichnis der im Ausland ansässigen Staatsbürger eingetragen sind (A.I.R.E.) Die italienischen Staatsbürger, die im Ausland ansässig sind und im diesbezüglichen Verzeichnis (A.I.R.E.) mit Wohnsitz in der Gemeinde Bozen eingetragen sind; Gültigkeit: für die Dauer des Aufenthaltes in der Gemeinde Bozen. Vorzulegende Unterlagen: - Fahrzeugbüchlein - Erklärung über den zeitweiligen Aufenthalt in der Gemeinde Bozen. 3