Finanzen und Recht | 11 Für viele ein Schreckgespenst: im Alter zum Pflegefall zu werden Autor: Roman Mäder, Regionalleiter ZfP I Foto: Ursula Meisser Eine sorgfältige Vorsorgeplanung son CHF 37 500 zugestanden, für Ehepaare sind es aktuell CHF 60 000.–. Bei selbstbewohnten Liegenschaften gilt ein Freibetrag von CHF 300 000.–. und womöglich eine Pflegeversicherung sorgen für Beruhigung und verhindern Streit unter Verwandten. Ein 65-jähriger Mann kann sich heute durchschnittlich noch auf 19 weitere Lebensjahre freuen, eine gleichaltrige Frau sogar auf 22 Jahre. Diese an sich erfreuliche Perspektive birgt aber auch Risiken. Obwohl wir uns heute besserer Gesundheit erfreuen als noch vor wenigen Jahren, bleibt das Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter. Zusätzlich zur emotionalen Belastung führt die Pflegebedürftigkeit oft sehr schnell zu finanziellen Schwierigkeiten. Hohe Kosten im Pflegefall Die demographische und gesellschaftliche Entwicklung haben dazu geführt, dass die Pflege vermehrt den Heimen oder der Spitex übertragen wird. Tatsächlich leben in der Schweiz 37 Prozent aller über 85-Jährigen im Pflegeheim. Die umfassende Betreuung und Pflege im Heim hat allerdings ihren Preis. Auch nach Einführung der neuen Pflegefinanzierung belaufen sich die Kosten rasch auf 50000 Franken oder deutlich mehr pro Jahr. Die Aufwendungen für Betreuung, Unterbringung und Verpflegung muss der Heimbewohner nämlich vollumfänglich selber tragen. Dazu kommt ein Teil der Pflegekosten. Daneben laufen die Kosten für das Wohnen und die Lebenshaltung des Ehepartners weiter. Auch wenn Ergänzungsleistungen (EL) und Hilflosenentschädigung das Budget ■ Ein freier Ausblick in die Natur und Tätigkeit tragen zur inneren Ruhe im Pflegeheim bei. entlasten, so ist ein Vermögensverzehr unausweichlich. Beispiel einer Heimrechnung (ohne Nebenkosten) in der Stadt Zürich für einen 70-jährigen Mann, der nach einem Hirnschlag voll pflegebedürftig ist: Hotellerietaxe im Zweierzimmer 31 Tage à 161.– CHF 4991.– Betreuungsgrundtaxe 31 Tage à 40.– CHF 1240.– Eigenanteil Pflegekosten1 CHF 669.– Total pro Monat (exkl. Nebenkosten) CHF 6900.– 1 Anteil Krankenkasse und öffentliche Hand = CHF 4390.– Die Höhe der EL ergibt sich aus der Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und anrechenbarem Einkommen, wozu auch ein Vermögensverzehr gezählt wird. Bevor überhaupt EL erbracht werden, muss ein Grossteil des Vermögens aufgebraucht sein. Als Freibetrag werden einer alleinstehenden PerterzService-Center ✆ 0800 123 333 Unterstützungspflicht für Angehörige Wenn die Kosten von den Betroffenen nicht mehr selber getragen werden können, hat der Staat die Möglichkeit, auf ihre nahen Angehörigen – beispielsweise Kinder, die in günstigen finanziellen Verhältnissen leben – zurückzugreifen (gesetzliche Unterstützungspflicht). So jagt das Schreckgespenst Pflegebedürftigkeit auch Angehörigen Angst ein, für die eine Unterstützungspflicht eine grosse finanzielle Belastung bedeuten kann. Eine Beratung lohnt sich Um die verwandtschaftlichen Beziehungen nicht zu strapazieren und im Alter finanziell möglichst unabhängig zu bleiben, lohnt sich eine sorgfältige Vorsorgeplanung. Einige Krankenkassen in der Schweiz bieten Pflegeversicherungen an. Dabei handelt es sich um klassische Risikoversicherungen: Tritt der Pflegefall ein, werden Leistungen ausgerichtet, andernfalls ist das Geld verloren. Wirkungsvoller aus der Sicht des Kunden ist eine Pflegerentenversicherung, mit der auch das eigene Vermögen geschützt wird. Bei dieser Versicherungsform werden im Pflegefall die vereinbarten Renten ausgerichtet, und im Todesfall gelangt ein Kapital (abzüglich der bereits vergüteten Renten) zur Auszahlung. Es empfiehlt sich, den Entscheid, ob das Risiko, dass man selbst zum Pflegefall werden könnte, versichert werden soll oder nicht, auf der Basis einer umfassenden Einkommens- und Vermögensanalyse zu treffen. Informationen: [email protected]