Für viele ein Schreckgespenst: im Alter zum Pflegefall

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Finanzen und Recht | 11
Für viele ein Schreckgespenst:
im Alter zum Pflegefall zu werden
Autor: Roman Mäder, Regionalleiter ZfP I Foto: Ursula Meisser
Eine sorgfältige Vorsorgeplanung
son CHF 37 500 zugestanden, für Ehepaare
sind es aktuell CHF 60 000.–. Bei selbstbewohnten Liegenschaften gilt ein Freibetrag
von CHF 300 000.–.
und womöglich eine
Pflegeversicherung sorgen für
Beruhigung und verhindern Streit
unter Verwandten.
Ein 65-jähriger Mann kann sich heute durchschnittlich noch auf 19 weitere Lebensjahre
freuen, eine gleichaltrige Frau sogar auf 22
Jahre. Diese an sich erfreuliche Perspektive
birgt aber auch Risiken. Obwohl wir uns heute besserer Gesundheit erfreuen als noch vor
wenigen Jahren, bleibt das Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter. Zusätzlich zur emotionalen Belastung führt die Pflegebedürftigkeit oft sehr schnell zu finanziellen
Schwierigkeiten.
Hohe Kosten im Pflegefall
Die demographische und gesellschaftliche
Entwicklung haben dazu geführt, dass die
Pflege vermehrt den Heimen oder der Spitex
übertragen wird. Tatsächlich leben in der
Schweiz 37 Prozent aller über 85-Jährigen
im Pflegeheim. Die umfassende Betreuung
und Pflege im Heim hat allerdings ihren
Preis. Auch nach Einführung der neuen
Pflegefinanzierung belaufen sich die Kosten
rasch auf 50000 Franken oder deutlich mehr
pro Jahr. Die Aufwendungen für Betreuung,
Unterbringung und Verpflegung muss der
Heimbewohner nämlich vollumfänglich selber tragen. Dazu kommt ein Teil der Pflegekosten.
Daneben laufen die Kosten für das Wohnen
und die Lebenshaltung des Ehepartners
weiter. Auch wenn Ergänzungsleistungen
(EL) und Hilflosenentschädigung das Budget
■ Ein freier Ausblick in die Natur und Tätigkeit
tragen zur inneren Ruhe im Pflegeheim bei.
entlasten, so ist ein Vermögensverzehr unausweichlich.
Beispiel einer Heimrechnung (ohne
Nebenkosten) in der Stadt Zürich für
einen 70-jährigen Mann, der nach
einem Hirnschlag voll pflegebedürftig
ist:
Hotellerietaxe im Zweierzimmer
31 Tage à 161.–
CHF 4991.–
Betreuungsgrundtaxe
31 Tage à 40.–
CHF 1240.–
Eigenanteil Pflegekosten1
CHF 669.–
Total pro Monat (exkl. Nebenkosten)
CHF 6900.–
1 Anteil Krankenkasse und öffentliche Hand
= CHF
4390.–
Die Höhe der EL ergibt sich aus der Differenz
zwischen anerkannten Ausgaben und anrechenbarem Einkommen, wozu auch ein
Vermögensverzehr gezählt wird. Bevor überhaupt EL erbracht werden, muss ein Grossteil des Vermögens aufgebraucht sein. Als
Freibetrag werden einer alleinstehenden PerterzService-Center
✆
0800 123 333
Unterstützungspflicht für Angehörige
Wenn die Kosten von den Betroffenen nicht
mehr selber getragen werden können, hat
der Staat die Möglichkeit, auf ihre nahen Angehörigen – beispielsweise Kinder, die in
günstigen finanziellen Verhältnissen leben –
zurückzugreifen (gesetzliche Unterstützungspflicht). So jagt das Schreckgespenst Pflegebedürftigkeit auch Angehörigen
Angst ein, für die eine Unterstützungspflicht
eine grosse finanzielle Belastung bedeuten
kann.
Eine Beratung lohnt sich
Um die verwandtschaftlichen Beziehungen
nicht zu strapazieren und im Alter finanziell
möglichst unabhängig zu bleiben, lohnt sich
eine sorgfältige Vorsorgeplanung. Einige
Krankenkassen in der Schweiz bieten Pflegeversicherungen an. Dabei handelt es sich
um klassische Risikoversicherungen: Tritt der
Pflegefall ein, werden Leistungen ausgerichtet, andernfalls ist das Geld verloren. Wirkungsvoller aus der Sicht des Kunden ist eine
Pflegerentenversicherung, mit der auch das
eigene Vermögen geschützt wird. Bei dieser
Versicherungsform werden im Pflegefall die
vereinbarten Renten ausgerichtet, und im
Todesfall gelangt ein Kapital (abzüglich der
bereits vergüteten Renten) zur Auszahlung.
Es empfiehlt sich, den Entscheid, ob das Risiko, dass man selbst zum Pflegefall werden
könnte, versichert werden soll oder nicht,
auf der Basis einer umfassenden Einkommens- und Vermögensanalyse zu treffen.
Informationen: [email protected]
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