7 Steuerbehörden überwachen Abgabe der Steuererklärungen unzu

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7
Steuerbehörden überwachen Abgabe der Steuererklärungen unzureichend
(Kapitel 6001 Titel 012 01)
7.0
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind unter bestimmten Voraussetzungen zur
Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die meisten Länder überwachen nicht, ob sie ihrer Verpflichtung nachkommen. Soweit einzelne Länder prüften, stellten sie fest, dass in zahlreichen Fällen Erklärungen fehlten. Diese Prüfungen
führten teilweise zu erheblichen Steuernachforderungen. Das Bundesfinanzministerium sollte darauf hinwirken, dass zukünftig alle Länder die Erklärungsabgabe überwachen.
7.1
Grundsätzlich ist die Einkommensteuer bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
durch den Lohnsteuerabzug abgegolten. Die meisten von ihnen sind daher nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Einkommensteuergesetz
sieht hiervon einige Ausnahmen vor. Eine Erklärung muss z. B. abgegeben werden,
wenn beim Lohnsteuerabzug bestimmte Freibeträge wie für Werbungskosten berücksichtigt sind.
Seit dem Jahr 2004 übersenden die Arbeitgeber jährlich die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an die Finanzverwaltung. Die Steuerverwaltung kann seitdem mittels dieser Daten feststellen, ob die Abgabe einer Einkommensteuererklärung im
Einzelfall erforderlich gewesen wäre.
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die Steuerbehörden der Länder die Daten
der Lohnsteuerbescheinigungen nicht selbstständig auswerten konnten. Hierfür
mangelte es an den technischen Voraussetzungen. Sie konnten den zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichteten Personenkreis nur über eine zentrale
Stelle ermitteln. Im Anschluss hieran mussten die Steuerbehörden weitere Daten abgleichen, um feststellen zu können, ob in diesen Fällen eine Steuererklärung abgegeben worden war.
Nur wenige Länder werteten auf diese Weise die Lohnsteuerbescheinigungsdaten
aus, um zu überwachen, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Steuererklärungspflicht beachteten. Sie stellten dabei fest, dass zahlreiche Steuerpflichtige ihren
Erklärungspflichten nicht nachgekommen waren. Legt man die Anzahl der so ermittelten Fälle zugrunde, ist bundesweit von einer fünfstelligen Zahl nicht abgegebener
Steuererklärungen pro Veranlagungszeitraum auszugehen. Die nachträglich durchgeführten Veranlagungen führten teilweise zu beträchtlichen Steuernachforderungen.
Die meisten Länder führten keine Auswertungen durch. Sie begründeten dies vielfach mit der aufwendigen Datenrecherche und dem mit der Auswertung verbundenen
hohen Personalaufwand.
7.2
Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe des Gesetzes gleichmäßig
festzusetzen. Daher ist es nicht hinnehmbar, dass die meisten Länder die Lohnsteuerbescheinigungen nicht auswerteten, um zu überwachen, ob die Steuererklärungspflicht beachtet wurde. Der Bundesrechnungshof hat das Bundesfinanzministerium
aufgefordert, auf eine Änderung dieses Zustands hinzuwirken. Zukünftig sollten alle
Länder die Lohnsteuerbescheinigungen auswerten und so die Besteuerung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitgehend sicherstellen.
7.3
Fehlende Auswertungsprogramme sowie knappe Personalressourcen sind nach der
Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums bislang dafür verantwortlich gewesen,
dass die meisten Länder die Auswertungsmöglichkeiten nicht genutzt haben. Erst die
Fertigstellung automationsgestützter Auswertungsprogramme Ende 2010 versetze
die Länder in die Lage, die Daten selbst zu analysieren. Zunächst solle unter Berücksichtigung der Personalsituation sowie von Risikogesichtspunkten ein bundeseinheitliches Auswertungskonzept entwickelt werden. Hierbei könnten die Erfahrungen der Länder genutzt werden, die bereits Auswertungen durchgeführt hätten. Zu
diesem Zweck werde die Einrichtung einer Bund-/Länderarbeitsgruppe geprüft.
7.4
Die Ankündigung des Bundesfinanzministeriums, zunächst die Einrichtung einer
Bund-/Länderarbeitsgruppe zu prüfen, wird weder dem Handlungsbedarf noch den
Handlungsmöglichkeiten gerecht. Für ein weiteres Zuwarten des Bundesfinanzministeriums gibt es keinen sachlichen Grund. Die wesentlichen Voraussetzungen liegen
vor, um nunmehr rasch die aufgezeigten Defizite zu beheben und weitere Mindereinnahmen der öffentlichen Haushalte zu vermeiden. Die elektronischen Lohnsteuerbe-
scheinigungen stehen den Steuerverwaltungen der Länder seit 2004 zur Verfügung.
Einzelne Länder nutzten diese Daten erfolgreich, um die Abgabe der Steuererklärungen zu überwachen. Zudem räumt das Bundesfinanzministerium selbst ein, dass
den Finanzverwaltungen nun neue technische Auswertungshilfen die Arbeit erleichtern. Es ist deshalb aufgefordert, zügig auf bundesweite Kontrollen hinzuwirken.
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