Achtung, neue Betrugsmasche

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Achtung, neue Betrugsmasche - „Geschäftsführerbetrug“
Einführung in die
Thematik
Seit einiger Zeit wird vom Bundeskriminalamt vor einer neuen
Betrugsmasche im gesamten Bundesgebiet gewarnt, bei der von
Unternehmen hohe Geldbeträge, zum Teil auch im Millionenbereich,
ergaunert werden. Die Rede ist vom sogenannten „Geschäftsführerbetrug“ (CEO-Fraud), auch „Chef-Masche“ genannt.
Wie gehen die
Betrüger vor?
Die Täter verschaffen sich zunächst meist über illegale, teilweise aber
auch legale Quellen Informationen über die Struktur und Geschäftsabläufe im Unternehmen sowie über die Mitarbeiter. Dazu werden
gezielt die sozialen Medien ausgewertet. In manchen Fällen wird der
direkte Kontakt gesucht. In Telefonanrufen oder E-Mail-Anfragen geben sich die Täter als angebliche Kunden und Geschäftspartner aus.
Ziel der Kontaktaufnahme ist es beispielsweise, hausinterne Telefondurchwahlen oder persönliche E-Mail-Adressen der Zahlungsberechtigten zu erfahren. Betroffen sind vor allem Personen der Geschäftsführung und Buchhaltung.
Die erlangten Daten nutzen die Täter sodann, um sich gegenüber
zahlungsberechtigten Mitarbeitern als Geschäftsführer auszugeben
und diese so zum Transfer größerer Geldbeträge ins Ausland zu bewegen. Dazu verwenden die Täter geringfügig veränderte E-MailAdressen, um vorzutäuschen, dass es sich bei dem Absender der
Nachricht um den Geschäftsführer des betroffenen Unternehmens
handelt.
Zuvor wurden Konten im Ausland, bevorzugt in China, Hongkong
oder in Osteuropa, unter falschem Namen errichtet. Sobald das Geld
eingegangen ist, werden diese Konten abgeräumt – ohne Chance auf
Verfolgung.
In der Nachricht wird als Grund für die Überweisung häufig ein angeblicher Firmenkauf vorgetäuscht. Der Mitarbeiter wird zur strikten Geheimhaltung und zur sofortigen Überweisung eines Betrags auf ein
Konto aufgefordert. Außerdem teilen die Betrüger mit, dass der vermeintliche Geschäftsführer telefonisch nicht erreichbar sei, weil er
sich zum Beispiel gerade in wichtigen Besprechungen befinde.
Auf den Mitarbeiter wird erheblicher Druck ausgeübt, da die Kontaktaufnahme durch das Auftreten als Geschäftsführer mit den zuvor gesammelten Informationen sehr authentisch wirkt.
Wie gehen
betroffene
Unternehmen
damit um?
Betroffenen Unternehmen ist es meist hochgradig unangenehm, Opfer eines solchen Betrugs geworden zu sein. Viele scheuen sich auch
deshalb lange, die Polizei einzuschalten. Sie sollten sich jedoch unverzüglich bei der örtlichen Polizeidienststelle oder beim zuständigen
Landeskriminalamt melden. Ratsam ist es auch, sich zusätzlich an die
eigene Bank zu wenden, um Zahlungen zu stoppen bzw. rückgängig
zu machen.
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Wie können sich
Unternehmen vor
dem Betrug
schützen?
Zum Schutz vor der Betrugsmasche sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter für das beschriebene Betrugsphänomen sensibilisieren und
ausgiebig informieren. Zusätzlich sollten Unternehmen darauf achten,
welche Informationen über ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo
und was sie publizieren. Ferner sollten klare Abwesenheitsregelugen
und interne Kontrollmechanismen eingeführt werden.
Sollten per E-Mail ungewöhnliche Zahlungen veranlasst werden, ist
die betreffende E-Mail auf ihre Absenderadresse und korrekte
Schreibweise zu überprüfen. Generell wird zu erhöhter Vorsicht bei
hohen Überweisungen ins Ausland – nicht nur nach China oder Osteuropa – geraten. Deshalb sollten sich Unternehmensmitarbeiter nicht
verunsichern lassen und vorschnell handeln. Vielmehr sollten sie vor
Veranlassung einer Zahlung mit der Geschäftsleitung oder einem direkten Vorgesetzten Kontakt aufnehmen. Zu empfehlen sind weiterhin
Festlegungen von klaren und transparenten Regeln sowie Höchstgrenzen für Überweisungen.
Tipp
Bei Auffälligkeiten und Fragen können sich Unternehmen an die örtliche Polizeidienststelle oder an das zuständige Landeskriminalamt
wenden.
Darüber hinaus steht die IHK Trier ihren Mitgliedsunternehmen gerne
mit Rat und Tat zur Seite.
Stand: September 2016
Hinweis:
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Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die nur
erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Eine anwaltliche Beratung im
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Herausgegeben von der Industrie- und Handelskammer Trier.
Geschäftsfeld Recht und Steuern
Geschäftsbereich Zentrale Dienste und Recht
Dr. Michael Kant
06 51/ 97 77-4 10
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