Achtung, neue Betrugsmasche - „Geschäftsführerbetrug“ Einführung in die Thematik Seit einiger Zeit wird vom Bundeskriminalamt vor einer neuen Betrugsmasche im gesamten Bundesgebiet gewarnt, bei der von Unternehmen hohe Geldbeträge, zum Teil auch im Millionenbereich, ergaunert werden. Die Rede ist vom sogenannten „Geschäftsführerbetrug“ (CEO-Fraud), auch „Chef-Masche“ genannt. Wie gehen die Betrüger vor? Die Täter verschaffen sich zunächst meist über illegale, teilweise aber auch legale Quellen Informationen über die Struktur und Geschäftsabläufe im Unternehmen sowie über die Mitarbeiter. Dazu werden gezielt die sozialen Medien ausgewertet. In manchen Fällen wird der direkte Kontakt gesucht. In Telefonanrufen oder E-Mail-Anfragen geben sich die Täter als angebliche Kunden und Geschäftspartner aus. Ziel der Kontaktaufnahme ist es beispielsweise, hausinterne Telefondurchwahlen oder persönliche E-Mail-Adressen der Zahlungsberechtigten zu erfahren. Betroffen sind vor allem Personen der Geschäftsführung und Buchhaltung. Die erlangten Daten nutzen die Täter sodann, um sich gegenüber zahlungsberechtigten Mitarbeitern als Geschäftsführer auszugeben und diese so zum Transfer größerer Geldbeträge ins Ausland zu bewegen. Dazu verwenden die Täter geringfügig veränderte E-MailAdressen, um vorzutäuschen, dass es sich bei dem Absender der Nachricht um den Geschäftsführer des betroffenen Unternehmens handelt. Zuvor wurden Konten im Ausland, bevorzugt in China, Hongkong oder in Osteuropa, unter falschem Namen errichtet. Sobald das Geld eingegangen ist, werden diese Konten abgeräumt – ohne Chance auf Verfolgung. In der Nachricht wird als Grund für die Überweisung häufig ein angeblicher Firmenkauf vorgetäuscht. Der Mitarbeiter wird zur strikten Geheimhaltung und zur sofortigen Überweisung eines Betrags auf ein Konto aufgefordert. Außerdem teilen die Betrüger mit, dass der vermeintliche Geschäftsführer telefonisch nicht erreichbar sei, weil er sich zum Beispiel gerade in wichtigen Besprechungen befinde. Auf den Mitarbeiter wird erheblicher Druck ausgeübt, da die Kontaktaufnahme durch das Auftreten als Geschäftsführer mit den zuvor gesammelten Informationen sehr authentisch wirkt. Wie gehen betroffene Unternehmen damit um? Betroffenen Unternehmen ist es meist hochgradig unangenehm, Opfer eines solchen Betrugs geworden zu sein. Viele scheuen sich auch deshalb lange, die Polizei einzuschalten. Sie sollten sich jedoch unverzüglich bei der örtlichen Polizeidienststelle oder beim zuständigen Landeskriminalamt melden. Ratsam ist es auch, sich zusätzlich an die eigene Bank zu wenden, um Zahlungen zu stoppen bzw. rückgängig zu machen. 2 Wie können sich Unternehmen vor dem Betrug schützen? Zum Schutz vor der Betrugsmasche sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter für das beschriebene Betrugsphänomen sensibilisieren und ausgiebig informieren. Zusätzlich sollten Unternehmen darauf achten, welche Informationen über ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was sie publizieren. Ferner sollten klare Abwesenheitsregelugen und interne Kontrollmechanismen eingeführt werden. Sollten per E-Mail ungewöhnliche Zahlungen veranlasst werden, ist die betreffende E-Mail auf ihre Absenderadresse und korrekte Schreibweise zu überprüfen. Generell wird zu erhöhter Vorsicht bei hohen Überweisungen ins Ausland – nicht nur nach China oder Osteuropa – geraten. Deshalb sollten sich Unternehmensmitarbeiter nicht verunsichern lassen und vorschnell handeln. Vielmehr sollten sie vor Veranlassung einer Zahlung mit der Geschäftsleitung oder einem direkten Vorgesetzten Kontakt aufnehmen. Zu empfehlen sind weiterhin Festlegungen von klaren und transparenten Regeln sowie Höchstgrenzen für Überweisungen. Tipp Bei Auffälligkeiten und Fragen können sich Unternehmen an die örtliche Polizeidienststelle oder an das zuständige Landeskriminalamt wenden. Darüber hinaus steht die IHK Trier ihren Mitgliedsunternehmen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Stand: September 2016 Hinweis: Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK Trier für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Eine anwaltliche Beratung im Einzelfall kann dadurch nicht ersetzt werden. Obwohl dieses Merkblatt mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Herausgegeben von der Industrie- und Handelskammer Trier. Geschäftsfeld Recht und Steuern Geschäftsbereich Zentrale Dienste und Recht Dr. Michael Kant 06 51/ 97 77-4 10 mailto: [email protected]