Mit Fremdheit richtig umgehen und Fremde richtig verstehen.

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DHZH
LZK und KZV Hessen
Magazin für
Zahnmedizinische
Fachangestellte
in Hessen
Ausgabe 1/2016
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© Lydia Geissler - Fotolia.com
Praxisjubiläen ...........................
Editorial ......................................
Impressum ...............................
Migrations- Hintergrundwissen .......................................
Rechtsecke ................................
Verabschiedung der Zahnmedizinischen Fachangestellten ...
Abrechnung .............................
Prüfungsfragen ........................
Lesestoff .....................................
Fortbildung ..............................
MigrationsHintergrundwissen
Mit Fremdheit richtig umgehen und Fremde richtig verstehen.
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im Impressum). Der Abdruck ist kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass DHZH dreimal im Jahr
erscheint. Den genauen Erscheinungstermin
können Sie gerne bei uns erfragen.
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DHZH 1/2016
Herausforderungen annehmen
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
ich begrüße Sie herzlich und wünsche Ihnen einen guten Schwung für die Herausforderungen des (nicht mehr ganz so)
neuen Arbeitsjahres!
Uns allen ist seit letztem Jahr mehr als bewusst, vor welch‘ großer und schwieriger Aufgabe Deutschland mit der Aufnahme
und Integration der Flüchtlinge steht. Und somit stehen auch für uns in den Praxen neue Aufgaben und zu bewältigende
Probleme an, denen wir uns mit Offenheit, Geduld, Verständnis und Menschenliebe stellen müssen.
Die Behandlung von Menschen aus einem uns doch weitgehend fremden Kulturkreis erfordert ein nochmals gesteigertes
Einfühlungsvermögen, welches wir schon tagtäglich in unsere Arbeit einfließen lassen müssen.
Dr. Andreas Friedrich
Wenn wir uns in diesem Heft mit der Thematik „Patienten mit Migrationshintergrund“ auseinandersetzen, dürfen wir nicht
vergessen, dass wir seit Jahren auf unsere ZFAs mit Migrationshintergrund angewiesen sind und zufrieden und stolz auf die
von ihnen geleistete Arbeit blicken können. Im Gespräch erfuhr ich von einem befreundeten Kollegen, dass er bereits 17
verschiedene Nationalitäten als ZFAs in seiner Praxis beschäftigt hat. Das Arbeitsleben kann so bunt sein!
Mit Verständnis für Andere, für deren kulturelle Hintergründe und mit Augenmaß gestalten wir den Praxisalltag nicht nur
untereinander im Praxisteam, sondern auch im Umgang mit den Einwanderinnen und Einwanderern.
Aufeinander zugehen ohne die eigenen Überzeugungen über Bord zu werfen, wird vielen Konflikten den Nährstoff entziehen und kann zu einem harmonischen Miteinander führen.
Ich wünsche Ihnen und uns allen viel Kraft für die kommenden Monate, steigern wir alle unser interkulturelles „Fairständnis“!
Ihr
Dr. Andreas Friedrich
Mitglied im Vorstand der Landeszahnärztekammer Hessen
Referat Aus- und Fortbildung ZFA
IMPRESSUM
Verantwortliche Redakteurin / V. i. S. d. P.
Annette Borngräber
Redakteurin für Text und Layout
Petra Hensen, Telefon 069 427275-185
E-Mail: [email protected]
Herausgeber:
Landeszahnärztekammer Hessen
Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt am Main
Layout: Annette Becker, www.beckerpunkt.de
Bildnachweis: © fotolia.com, © Lydia Geissler - fotolia.com,
© Christoph Hähnel, fotolia.com , © Prodente
Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
Lyoner Straße 21, 60528 Frankfurt am Main
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T I T E LT H E M A
MigrationsHintergrundwissen
Mit Fremdheit richtig umgehen und Fremde verstehen­
Es sind recht sperrige Wortungetüme, die in Fachkreisen das bezeichnen, was hier Thema
ist: „Migrantensensible Zahnmedizin“ und „interkulturelle Kompetenz“. Das, was unter
diese beiden Begriffe fällt, ist aber kein akademisches Spezialgebiet, sondern ein alltäg­
liches Erfordernis in den meisten Zahnarztpraxen – mit deutlich steigender Tendenz.
Autor:
Dr. Veit Justus
Rollmann,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit LZKH
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DHZH 1/2016
Deutschland wird immer als Einwanderungsland bezeichnet
und jeder, der die Nachrichten verfolgt, weiß, dass es dieser
Bezeichnung seit dem letzten Sommer mehr als jemals zuvor
gerecht wird. Es kommen Menschen mit anderer Hautfarbe,
anderer Religion, vielen anderen Sprachen und einem völlig
anderen kulturellen Hintergrund zu uns. Sie kommen in unser Land und somit auch in unsere Zahnarztpraxen. Die Unterschiede zwischen den Kulturen führen dort nicht selten zu
Missverständnissen und kleineren Konflikten. Diese wären
fast immer vermeidbar, würde man einander besser verstehen und die Grundlage besseren Verständnisses ist eine
Kenntnis der anderen Kultur und vielleicht auch der Sprache;
kurz: interkulturelle Kompetenz. Die Menschen mit Migrationshintergrund – seien es Flüchtlinge oder Zuwanderer –
verstehen vieles nicht. Die Unkenntnis der Sprache, die frem-
den Zeichen oder auch Situationen, die sie aus ihrer Heimat
nicht kennen (wie etwa das Gespräch mit Frauen im Arztkittel) verunsichern viele und diese Verunsicherung dort ernst
zu nehmen, wo man damit konfrontiert wird, setzt s­ eitens
des Praxisteams Einfühlungsvermögen voraus. Patien­ten aus
anderen Kulturen mit Sensibilität in der Zahnarztpraxis behandeln; kurz: Migrantensensible Zahnmedizin.
Die Bemühung, den anderen zu verstehen, bedeutet nicht,
dass man sich einer fremden Kultur und den damit verbundenen Wertvorstellungen unterordnen oder anpassen muss.
In Europa gibt es Gleichberechtigung der Geschlechter, Freiheit der Religion, Freiheit bei der Wahl des Lebenspartners
und freie Meinungsäußerung – um nur einige der hart erkämpften Freiheiten zu nennen. Es ist dennoch sinnvoll, sich
© Prodente
niedriger als bei Menschen, die hier geboren wurden und
aufgewachsen sind. Zudem nutzen Menschen mit Migra­
tionshintergrund überdurchschnittlich häufiger die Notfallund Akutversorgung als den regelmäßigen Besuch in der
Zahnarztpraxis zur Kontrolle und Vorsorge. Hier stellt sich fast
von selbst die Frage, warum dies so ist. Gründe dafür gibt es
viele. Die Unkenntnis der Sprache ist nur einer davon. Manche
schämen sich sogar, den Arzt aufzusuchen, weil in ihrer Kultur
ein anderes Verständnis von Krankheit vorherrscht.
im Umgang mit Menschen aus anderen Kulturkreisen zu vergegenwärtigen, dass dort andere Sichtweisen vorherrschen.
Das Erkennen und Anerkennen der Unterschiede und die
Bereitschaft zum Dialog und zur behutsamen Vermittlung
der eigenen Werte sind von großer Bedeutung, wenn das
gemeinsame Zusammenleben konfliktfrei gelingen soll.
Dass dieses Thema immer wichtiger wird, zeigen die Zahlen:
Ende 2014 lag der Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund in Deutschland mit knapp 8,2 Millionen Menschen
bei rund zwanzig Prozent der Gesamtbevölkerung. Im vergangenen Jahr stieg diese Zahl um rund 1,2 Millionen. Diese
Menschen kommen aus vielen verschiedenen Ländern und
sind deshalb keine einheitliche Gruppe. Dennoch zeigen
sich Übereinstimmungen, die nahezu alle Migrantinnen und
Migranten betreffen.
Kinder und Jugendliche mit ausländischer Staatsbürgerschaft
haben eine deutliche höhere Kariesprävalenz. Der Informa­
tionsstand in Sachen Prophylaxe und gesundheitsfördernde Leistungen ist bei Migranten im Durchschnitt sehr viel
2015 brachte
Zuwanderung
in unbekanntem
­Ausmaß – ein Ende
des Flüchtlingsstroms ist nicht
absehbar.
Unkenntnis der Unterschiede bedingt oft eine negative Sicht
anderer Menschen. Ein Beispiel hierfür ist die abwertende
Haltung gegenüber Migranten, die schon beim kleinsten
Schmerz ein großes Geschrei veranstalten. Negative Verallgemeinerungen machen aus Menschen unterschiedlicher
Herkunft abwertend eine Gruppe: Die ­Anderen, die sich anstellen, die zetern und lamentieren. Dass es am kulturellen
Hintergrund liegen kann, Schmerz nicht zu verbeißen, sondern laut zu zeigen, wird hier oft vergessen. Eine kleine, zum
Schmunzeln anregende Geschichte aus einer Geburtsklinik
zeigt, was gemeint ist: Es ist die Anekdote über eine junge
Frau, die ungeachtet des unproblematischen Verlaufs und
einer Lokalanästhesie unter der Geburt so grauenhaft schrie,
dass das Personal des Kreißsaals schier wahnsinnig zu werden drohte. Als das bei der Geburt anwesende Familienmitglied einmal kurz das Zimmer verließ, stoppte das Schreien
abrupt. Auf die völlig verwunderten Nachfragen seitens der
Hebamme und des Gynäkologen gab die junge Frau zur Antwort, traditionell richte sich die Menge der Geschenke zur
Geburt an dem dabei durchgestandenen Leiden.
Für einen verständnisvollen und konfliktfreien Umgang miteinander in der Praxis macht es Sinn, Vorurteile und die eigene innere Einstellung zu hinterfragen und nach Möglichkeit,
die kommunikativen Fähigkeiten im gesamten Team immer
weiter zu verbessern. Hierzu gehört Sensibilität für die Unterschiede schon im Gespräch mit dem Patienten: Dürfen
Medikamente Alkohol oder Tierprodukte enthalten? Welches Familienmitglied sollte bei der Entscheidung über die
richtige Therapie einbezogen werden? Hierbei kann auch die
kulturelle und sprachliche Kompetenz des eigenen Teams
genutzt oder durch die Anstellung einer Fachkraft mit Migrationshintergrund verstärkt werden.
Die Aufgabe eines sensiblen und verständnisvollen Umgangs ist selbstverständlich auch den Einwanderinnen und
Einwanderern gestellt, wenn wirkliche Integration mehr als
nur ein Schlagwort sein soll. Wenn man aufeinander zugeht,
ohne die eigenen Überzeugungen über Bord zu werfen, und
sich gegenseitig zu verstehen versucht, ist vielen Konflikten
der Boden entzogen.
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T I T E LT H E M A
Interview mit einem
Praktiker, Ethiker und Standespolitiker
­
Dr. Giesbert Schulz-Freywald ist niedergelassener Zahnarzt in Frankfurt, Vorstandsbeauftragter der LZKH und Mitglied des Arbeitskreises Ethik der DGZMK. Wir haben ihm Fragen
zum Thema Migranten und Flüchtlinge in der Zahnarztpraxis gestellt.
Dr. G. Schulz-Freywald
Zahnarzt, Vorstandsbeauftragter der
LZKH und Mitglied
des Arbeitskreises
Ethik der DGZMK
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DHZH 1/2016
Herr Dr. Schulz-Freywald, Flüchtlinge, die noch nicht lange
in Deutschland leben, kommen in die Praxis: Worauf müssen sich die Praxismitarbeiterinnen einstellen und was sollte das Team beachten?
Die meisten Neuankömmlinge haben eine wahre Odyssee
und viele Strapazen hinter sich. Manche waren Monate
oder sogar Jahre auf der Flucht und dies zeigt sich auch
an den Zähnen. Salopp gesagt, sind sehr viele Flüchtlinge
unsaniert. Dies stellt viele Zahnarztpraxen vor das Problem,
wie viel man in der Notfallversorgung machen kann. Auch
was das allgemein-menschliche Miteinander und die organisatorischen Abläufe anbelangt, ist der Umgang mit den
Neuankömmlin­gen nicht immer ganz einfach. Terminvereinbarungen zu treffen ist ebenso eine Herausforderung,
wie für Ruhe und Frieden in den Praxisräumen zu sorgen,
wenn viele Menschen anderer Herkunft und Kultur laut
durcheinander reden. Dass bringt auch die Mitarbeiterinnen gelegentlich an ihre Grenzen. Generell haben viele der
Migranten größere Behandlungsängste. Dies liegt daran,
dass sie nicht oder nur unzureichend verstehen, was mit ihnen gemacht werden soll. Andere Dinge gestalten sich hingegen weitaus problemloser als gewohnt. Ich persönlich
habe die Kinderbehandlung als eher unkompliziert erlebt.
Die Kleinen sind sehr tapfer und ungemein dankbar, wenn
ihnen der Schmerz genommen wird.
Ist ein sensibler Umgang mit Menschen anderer Kultur etwas, das sich durch Fortbildung erlernen lässt?
Tipps und Tricks für den richtigen Umgang mit Menschen
anderer Kulturen in der Praxis kann man sicherlich in Fortbildungen vermitteln. Erfahrene Praktiker, die von jeher
viele Menschen mit Migrationshintergrund zu ihrem Patientenstamm zählen, könnten in Seminaren einige Hinweise
für bessere Abläufe und zur Vermeidung häufiger Fehler
geben. Sensibilität hingegen muss man schon mitbringen.
Man kann sich zwar vornehmen, behutsamer und aufmerksamer werden zu wollen; Einfühlsamkeit lernen, indem man
einen Kurs bucht, kann man meines Erachtens nicht.
Viele der im letzten Jahr entwickelten Hilfsmittel für Zahnarztpraxen (Anamnesebögen in vielen Sprachen, Piktogramme etc.) dienen dem Überwinden der Sprachbarriere. Was kann darüber hinaus zum besseren gegenseitigen
­Verstehen beitragen?
Man braucht vor allem mehr Zeit. Das ist das Allerwichtigste. Entweder man hat sie oder man muss sie sich nehmen,
sonst klappt es nicht. Bei Menschen mit Migrationshintergrund, die noch ganz am Anfang der Integration stehen,
verhält es sich ähnlich wie bei den Seniorin­nen und Senioren, die wir als Zahnärzte im Pflegeheim aufsuchen. Es geht
nicht so schnell wie gewohnt und diesen Mehraufwand an
Zeit muss man notgedrungen einplanen.
Sensibler Umgang miteinander ist keine Einbahnstraße.
Was darf jede Praxismitarbeiterin von ihren Patienten aus
anderen Kulturkreisen erwarten?
Hier mache ich es kurz: Respekt und Höflichkeit! Das ist das
Minimum, was man erwarten kann, wenn man Menschen
medizinische Hilfe anbietet; ganz egal, was die- oder derjenige erlebt und erfahren hat: Nichts rechtfertigt eine respektlose Behandlung des Teams in einer Zahnarztpraxis.
Gehören Kenntnisse anderer Kulturen und Sprachen in Zukunft zum Qualitätsmanagement jeder Praxis?
Hierüber entscheidet die Lage und die Ausrichtung der
jeweiligen Praxis. Bei einer großen Kassenpraxis in einem
Stadtviertel mit hohem Ausländeranteil oder einer Flüchtlingsunterkunft in der Nähe ist es sicher sinnvoll, Sprachkompetenz im Team zu nutzen oder sogar durch Anstellung neuer Mitarbeiterinnen zu fördern. Diese bringen
dann auch viele Kenntnisse der kulturellen Gepflogenheiten und Eigenarten mit. Eine Opti­mierung der Kommunikation innerhalb der Praxis und mit deren Patientinnen und
Patienten gehört zu jedem QM. Dies schließt, im Falle der
genannten Praxen, auch Verbesserungsmöglichkeiten des
Dialogs über Sprach- und Kulturgrenzen hinweg ein.
Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen anderer
Herkunft ist nicht bloß ein Pflichtprogramm. Worin bestehen für Sie die größten Chancen, die aus einem verständnis­
vollen Miteinander erwachsen?
Einfühlungsvermögen führt zu wachsendem Vertrauen und
dieses wiederum hat zur Folge, dass der Umgang miteinander nicht nur klappt, sondern beginnt, Freude zu machen.
Wir sind ja allesamt Menschen und da wäre es schon sehr
verwunderlich, wenn es bei verschiedenen Kulturen keine
Schnittmengen gäbe. Die Asylsuchenden machen beim Besuch unserer Praxen eine weitere wichtige Erfahrung: Gesundheit ist hier nicht nur ein Privileg der Wohlhabenden.
Derart positive Erfahrungen können den Willen zur aktiven
Integration stärken; zumindest hoffe ich das.
Mit Blick auf die Geschichte zeigt sich, dass Mitteleuropa
und unser Land immer wieder Ziel von Zuwanderungsströmen war – seien es die Römer, die Kelten oder die Hugenotten. Dennoch ist die derzeitige Z
­ uwanderung eine sehr
große Herausforderung, vor die unsere Gesellschaft gestellt
wird. Ob die Integration so vieler Menschen gelingen kann,
wird die nähere Zukunft zeigen. Mit Blick auf unseren Alltag
in den Praxen steht aber fest, dass jeder Schritt aufeinander
zu, sicher kein Schritt zu viel ist.
Herr Dr. Schulz-Freywald, wir danken Ihnen für dieses interessante Gespräch!
R E CH T S E CK E
Streit im Ausbildungsverhältnis
Die Kammer kann vermitteln
In allen Bereichen unseres Lebens können Konflikte entstehen. Dies gilt selbstverständlich auch für den Arbeits- bzw.
Ausbildungsplatz. Hier wird viel Zeit verbracht und mit verschiedenen Menschen, sei es mit dem Chef wie auch Kollegen, eng zusammengearbeitet. Kracht es dann einmal, ist
es nicht so einfach. Daher sollten Konflikte am Arbeits- oder
Ausbildungsplatz nicht als persönliche Schwäche gesehen
werden. Sie gehören zum Berufsleben dazu, wie auch die
Erfolge, über die man sich im Team freut. Es kommt deshalb
darauf an, wie man mit Konflikten am Arbeitsplatz umgeht.
Selbstverständlich kann zunächst an die direkte Aussprache gedacht werden. Ist ein besonnenes Gespräch möglich,
lässt sich auf diesem Wege sicherlich schnell eine Lösung
finden. Aber auch das Hinzuziehen einer vermittelnden
Person kann sinnvoll sein. In Ausbildungsverhältnissen
bietet hierfür die Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH)
ein Vermittlungsgespräch an. Auf Antrag der Auszubildenden bzw. des Ausbildenden findet das Gespräch mit zwei
Ausbildungsberatern der Kammer statt, wenn auch die Gegenseite dem Vermittlungsversuch durch die Kammer zustimmt. Herr Dr. Friedrich, Vorstandsmitglied und Referent
für den Bereich der Zahnmedizinischen Fachangestellten,
sowie der Autor dieses Artikels, nehmen sich an einem
Mittwochnachmittag Zeit, um eine Lösung zu suchen. Zu
diesem Gespräch werden Auszubildende und Ausbildender in die Räumlichkeiten der LZKH eingeladen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein direktes Gespräch zwischen
der Auszubildenden und dem Ausbildenden. Vielmehr
bekommt zunächst der Antragsteller die Möglichkeit, seine Sichtweise den Ausbildungsberatern in einem persönlichen Gespräch mitzuteilen. Danach wird ein persönliches
Gespräch mit der Gegenseite geführt. Die Ausbildungsberater versuchen, aufgrund der geschilderten Umstände
und Wünsche einen Lösungsvorschlag zu machen. Diesen
Vorschlag können die Auszubildende und der Ausbildende
akzeptieren, sind hierzu jedoch nicht verpflichtet. Kommt
es zu keiner Einigung, bleibt es den Beteiligten unbenommen, ggf. einem Arbeitsgericht die Klärung des Streites zu
überlassen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass
vor Anrufen der Arbeitsgerichte das Vermittlungsgespräch nicht zwingend durchzuführen ist. Es bleibt also
den streitenden Parteien überlassen, zunächst eine gütliche Einigung mit Hilfe der LZKH zu suchen oder direkt
einem Arbeitsgericht die Entscheidung zu überlassen. Im
Falle einer Kündigung durch den Ausbildenden sollte die
Auszubildende beachten, dass der Schlichtungsantrag die
dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nicht hemmt. Das bedeutet, dass die Auszubildende
vorab prüfen soll, ob sie neben dem Schlichtungsversuch
durch die Kammer parallel zur Wahrung der gerichtlichen
Frist die Kündigungsschutzklage erhebt. Ist die Schlichtung
erfolgreich, kann die Klage immer noch zurückgenommen
werden.
Autor:
Martin Dennis Boost,
Justitiar der LZKH
Informationen
zum Vermittlungs­
gespräch erteilt
Katharina Ehlert
069 427275-172
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E H R U N G E N U N D V E R A B S CH I E D U N G E N
Viele Jahre gute Arbeit, viele Stunden reges Lernen
Während beim Deutschen Zahnärztetag 2015 mit der räumlichen Trennung von Berufspolitik und wissenschaftlichem Kongress eine deutliche Veränderung zu verzeichnen war,
blieb bei einer Veranstaltung, die seit vielen Jahren in seinem Rahmen stattfindet, alles
wie gehabt und bewährt:
„Großer Bahnhof“
im großen Hörsaal:
Dr. Andreas Friedrich
vom Vorstand der
Landeszahnärztekammer Hessen
Am Samstag, den 7. November, wurden die langjährigen
Praxismitarbeiterinnen für ihre Berufsjubiläen und mithin
für viele Jahre Engagement in der Praxis und am Patienten
geehrt. Im Anschluss wurde der Jahrgang 2015 der Zahnmedizinischen Fachassistentinnen (ZMF) und der Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentinnen (ZMV) mit Übergabe der Urkunden feierlich in den neuen Karriereabschnitt
verabschiedet.
Auch 2015 war der große Hörsaal der Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbH (FAZH) bis auf den letzten
Platz gefüllt.
eröffnet die Feier
Neu war in diesem Jahr, dass vor
und auch während der Feier immer
wieder ein überraschtes Lachen aus
dem Foyer oder den vollbesetzten
Sitzreihen des Auditoriums zu hören
war. Ursache hierfür war das Talent
des Schnellzeichners Jurij (Iouri Didenko), der es vermochte, während
der Dauer der Veranstaltung nahezu jeden Teilnehmenden zum
Gegenstand eines karikierenden
Blitzportraits zu machen. Sein immenser Einfallsreichtum
im Verfremden und dennoch treffend Abbilden, wobei nie
die Grenze zum Lächerlich machen überschritten wurde,
sorgte für beste Stimmung und die vom Künstler signierten
Portraits stellten eine willkommene Erinnerung an den feierlichen Anlass dar.
Hielt allen Gästen
seinen ganz speziellen Spiegel vor:
Schnellzeichner Jurij
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DHZH 1/2016
Mit der gewohnt unterhaltsamen
Mischung aus Fachwissen, Berufserfahrung und Humor führte
der Referent für Fortbildungen
der Praxisteams im Vorstand der
LZKH, Dr. Andreas Friedrich, durch
die Veranstaltung. Er umriss den
Wandel des Berufsbildes im Lauf
der letzten Jahrzehnte und strich
die Schlüsselqualifikationen der
altgedienten Mitarbeiterinnen heraus: Einfühlungsvermögen, Hingabe an die eigene Tätigkeit und nicht zuletzt ein
ordentliches Maß an Geduld, sowohl mit den Patienten, als
auch mit Chefin oder Chef. Bezüglich der frischgebackenen
Absolventinnen verwies er neben den Chancen zum Aufstieg, die sich mit der neu erworbenen Berufsbezeichnung
in den Praxen auftun, auch auf das immense Lernpensum,
das persönliche Engagement und die Lernbereitschaft,
derer es bedarf, um eine solch umfangreiche Fortbildungsmaßnahme parallel zum beruflichen Alltag meistern zu
können.
Die Zahlen, die Dr. Friedrich in seiner Präsentation vor Augen führte, waren in der Tat beeindruckend und mancher
Absolventin dürfte noch einmal deutlich geworden sein,
von welcher Leistung die Urkunde in ihren Händen Zeugnis ablegt. Je nach Art der Fortbildung lagen zwischen 420
und 700 Stunden Unterricht in Theorie und Praxis hinter
den Damen. Frucht dieser Mühen ist in rund 70 Prozent der
Fälle ein rascher Aufstieg innerhalb des Praxisteams, der in
der Regel mit einer merklichen Verbesserung der Einkünfte
und einem erweiterten Spektrum der Aufgaben und mit
mehr Verantwortung einhergeht. Wie man es aus den letzten Jahren von Dr.
Friedrich gewohnt
war,
wechselten
auch an diesem
Samstag die harten
Fakten mit treffend
ausgewählten Comics und Bildern
ab.
Bevor die Absolventinnen ihre Zeugnisse erhielten,
fand wie gewohnt
zunächst die Ehrung der Jubilarinnen statt, die
auf bis zu 40 Jahre
Na Logo: Frühstücksbox mit jeder
Tätigkeit in der
Menge Power im Inneren
Zahnarztpraxis zurückblicken konnten. Im Zuge der Ehrung wurde auch ein kleines Präsent an
einen der anwesenden Chefs vergeben, der just an diesem
Tag seinen Geburtstag feierte und es sich dennoch nicht
hatte nehmen lassen, seine Mitarbeiterin zur Feier ihres Berufsjubiläums zu begleiten.
Die ZMF und ZMV erhielten neben dem Beleg ihrer Leis-
tung in Form der Urkunde in diesem Jahr eine Brotdose
mit den Logos der LZKH und FAZH, denn wer gemeinsam
mit dem Zahnarzt dafür Sorge trägt, dass die Patientinnen
und Patienten weiterhin zubeißen können, soll auch selbst
in den verdienten Pausen etwas zu beißen dabei haben.
Ebenso symbolisch wie auch praktisch war der Inhalt der
Dosen: Eine kleine Ladestation (Powerbank) für Handy
oder Tablet, denn zwischendurch Kraft tanken tut in einem
ebenso faszinierenden wie fordernden Beruf wie der zahnärztlichen Assistenz ab und zu not. Zudem gab es Blumen
und für manche der langjährigen Helferinnen die gleichnamige Brosche.
Bei alkoholfreien und „geistreichen“ Cocktails der Barmixer
von der „Flair-Force“ sowie schmackhaften Kleinigkeiten zur
Stärkung klang der Nachmittag entspannt und fröhlich aus.
Autor:
Dr. Veit Justus
Rollmann,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit LZKH
Seit vielen Jahren in der Praxis:
Berufsjubilarinnen 2015
ZMF 2015: Die neuen Zahnmedizinischen Fachassistentinnen und
Dr. Andreas Friedrich
ZMV 2015: Zahnmedizinische Verwaltungsassistentinnen
freuen sich über ihren Abschluss
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ABRECHNUNG
Abrechnung Leistung Nr. 01k
einer Mundvorhofplatte und eines Lückenhalters
Immer wieder gibt es in den Praxen Unklarheiten, wann die Nr. 01k BEMA, eine Mundvorhofplatte oder ein Lückenhalter abgerechnet werden kann und welche Voraussetzungen
erfüllt sein müssen. Die nachfolgenden Beispiele sollen Ihnen bei der Abrechnung helfen.
Nr. 01k BEMA:
Kieferorthopädische Untersuchung zur Klärung von Indikation und Zeitpunkt kieferorthopädisch-therapeutischer
Maßnahmen
Beispiel:
Ein Vater stellt sich mit seiner 6-jährigen Tochter zur halbjährlichen Untersuchung beim Hauszahnarzt vor. Während der eingehenden Untersuchung diagnostiziert der Zahnarzt, dass die
Frontzähne im OK und UK leicht gedreht und gekippt sind. Da
er selbst nicht kieferorthopädisch behandelt, empfiehlt er eine
Vorstellung beim Kieferorthopäden.
Abrechnung: 1x Nr. 01 BEMA
Nr. 01k BEMA kann nicht abgerechnet werden, da keine
kieferorthopädische Untersuchung zur Klärung von Indikation und Zeitpunkt kieferorthopädisch-therapeutischer
Maßnahmen mit KIG Einstufung und ggf. Planerstellung
vorgenommen wurde.
Daraufhin stellt der Vater seine Tochter beim Kieferorthopäden vor. Dieser führt eine Untersuchung nach Nr. 01k
BEMA durch, ermittelt die KIG Einstufung und stellt fest,
dass vorläufig noch keine kieferorthopädische Behandlung
erforderlich ist. Es wird ein Wiedervorstellungstermin in einem halben Jahr vereinbart.
Abrechnung: 1x Nr. 01k BEMA
Nach dem halben Jahr werden Vater und Tochter wieder in
der kieferorthopädischen Praxis vorstellig. Der Kieferorthopäde untersucht erneut und stellt nunmehr eine KIG-Einstufung fest, die eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich macht.
Daraufhin wird der kieferorthopädische Behandlungsplan
erstellt und zur Genehmigung an die Krankenkasse geleitet.
Abrechnungsbestimmungen
Die Leistung Nr. 01k BEMA beinhaltet folgende Maßnahmen:
1. Ärztliches Gespräch
2. Spezielle kieferorthopädische Anamnese
3. Spezielle kieferorthopädische Untersuchung
4. Aufklärung und Beratung
5. Kieferorthopädischer Befund, Dokumentation
6. Ggf. Feststellung des kieferorthopädischen Indikations-
grades (KIG)
Eine Leistung nach Nr. 01k BEMA ist abrechnungsfähig
•
vor Behandlungsbeginn
•
bei einer Therapieänderung
•
bei einer Verlängerungsbehandlung
•
bei einem Behandlerwechsel
Die Leistung kann nur von dem Zahnarzt/Kieferorthopäden erbracht werden, der ggf. die Planung nach Nr. 5 BEMA
durchführt. Nr. 01k BEMA ist frühestens nach 6 Monaten erneut abrechnungsfähig.
Eine Leistung nach Nr. 01k BEMA ist nicht abrechnungsfähig
•
während der laufenden kieferorthopädischen Behandlung
•
neben Nr. 01 BEMA
•
neben Nr. Ä1 BEMA
Konfektionierte Mundvorhofplatte
Zur Beseitigung von Habits bei einem habituellen Distalbiss
(KIG Stufe D5) oder bei einem offenen Biss (KIG Stufe O4)
Abrechnung: 1x Nr. 01k BEMA
1x Nr. 5 BEMA
Beispiel:
Eine Mutter stellt sich mit ihrer 4-jährigen Tochter in der Praxis
vor, weil das Kind ständig am Daumen lutscht. Der Zahnarzt
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DHZH 1/2016
führt eine kieferorthopädische Untersuchung nach Nr. 01k
BEMA durch und stellt einen lutschoffenen Biss fest. Die Beseitigung des lutschoffenen Bisses soll mit einer Mundvorhofplatte
erfolgen. Innerhalb der nächsten 6 Monate finden 2 weitere
Behandlungen statt.
Abrechnung:
erste Sitzung:
zweite Sitzung:
dritte Sitzung:
1x 01k BEMA mit der Feststellung KIG O4
1x Nr. 121 BEMA
1x K5021
1x Nr. 121 BEMA
1x Nr. 121 BEMA
Abrechnungsbestimmungen
Eine Leistung nach Nr. 121 BEMA ist abrechnungsfähig
•
pro Patient bis zu sechsmal innerhalb von sechs Monaten
•
für die Beseitigung von Habits bei habituellem Distalbiss
(KIG D5)
•
für die Beseitigung von Habits bei offenem Biss (KIG O4)
Eine Leistung nach Nr. 121 BEMA ist nicht abrechnungsfähig
•
für die Beseitigung von Habits mit KIG ungleich D5, O4
•
nach einem Zeitraum von 6 Monaten
•
neben Nrn. 119/120 BEMA
Cave:
Ein Behandlungsplan nach Nr. 5 BEMA und Röntgenaufnahmen zur Befundung sind nicht abrechnungsfähig.
Lückenhalter
Kieferorthopädische Maßnahmen mit herausnehmbaren
Geräten zum Offenhalten von Lücken infolge vorzeitigen
Milchzahnverlustes, je Kiefer
Beispiel:
Eine Mutter sucht die Zahnarztpraxis mit ihrem 7-jährigen Sohn
auf, der zwei stark zerstörte kariöse Zähne hat. Der Zahnarzt
stellt die Nichterhaltbarkeit der beiden Zähne 75 und 85 fest.
Eine Extraktion ist erforderlich. Um den regelrechten Durchbruch der bleibenden Zähne 35 und 45 nicht zu gefährden, versorgt der Zahnarzt diese Gebiete mit einem Lückenhalter.
Abrechnung: 1x Nr. 123a BEMA
Material- und Laborkosten:
•
1x Nr. 7010 BEL II (Basis für Einzelkiefergerät)
•
1x Nr. 7300 BEL II (Labialbogen)
•
2x Nr. 7500 BEL II (Einarmiges H-/ A-Element)
•
2x Nr. 7510 BEL II (Mehrarmiges H-/ A-Element)
•
1x Nr. 0010 BEL II (Modell)
Pauschale für Abdruck – nur bei Primärkassen (K5001)
Abrechnungsbestimmungen
Eine Leistung nach Nr. 123a BEMA ist abrechnungsfähig
•
ausschließlich für herausnehmbare Geräte zum Offenhalten von Lücken
•
nur im Seitenzahnbereich
•
nur einmal je Kiefer auch bei mehreren Lücken
Soweit notwendig, einfache Dehnschraube zum „Mitwachsen“ des Gerätes.
Leistung nach Nr. 123a BEMA ist nicht abrechnungsfähig
•
im Frontzahnbereich (13-23; 33-43)
•
für Milchzahnprothesen
•
für herausnehmbare Geräte mit aktiven Elementen
(wie z.B. Federn)
•
neben Nrn. 119/120 BEMA
Cave:
- Eine Milchzahnprothese ist nur über den Leistungsbe-
reich ZE abrechenbar
- Behandlungsplan nach Nr. 5 BEMA ist nicht abrechenbar
- eine Kieferangabe ist erforderlich
- keine Verwendung von aktiven Elementen (z.B. Federn)
- keine Verwendung von Kunststoffzähnen möglich
- Kontrollen des Lückenhalters können über Nr. 123b BEMA je Lückenhalter einmal pro Behandlungsquartal abgerechnet werden
KZVH
Lückenhalter
Kinderprothese
11
PR Ü FU N G S FR AG E N
Zwischenprüfung
Praxisfall
Die kleine Sarah (4 Jahre alt) kommt in Begleitung ihrer Mutter zu einer Untersuchung in die Praxis. Bei der eingehenden Untersuchung betrachtet die Zahnärztin Dr. Kilian alle Zähne der kleinen Patientin.
1. Die Zahnärztin bestätigt der Mutter, dass der Zahndurchbruch und die Zahnentwicklung bei Sarah bisher altersgemäß verlaufen sind.
Welche Aussagen treffen zu?
(Lösungsmöglichkeiten: 2)
1. Es sind schon alle Milchzähne, bis auf die
2. Milchmolaren durchgebrochen
2. Die Zahnkeime der bleibenden Zähne sind schon angelegt
3. Die unteren 2. Milchmolaren brechen meist erst
im 6. Lebensjahr durch
4. Es sind 20 Milchzähne durchgebrochen
5. Die Prämolaren sind ebenfalls schon vorhanden
6. Die letzten Milchmolaren bezeichnet man als
Zuwachszähne
2. Die Zähne werden anschließend in ein Befundschema eingetragen.
Welche Aussagen zum FDI-Schema und den entsprechenden Zähnen sind richtig?
(Lösungsmöglichkeiten: 3)
1. Zahn 65 hat eine Wurzel
2. Zahn 83 bezeichnet einen Milcheckzahn unten rechts
3. Zahn 55 bezeichnet einen ersten Milchmolaren
4. Zahn 84 bezeichnet den dritten Milchmolaren unten rechts
5. Zahn 71 liegt im dritten Quadranten
6. Zahn 64 hat drei Wurzeln
3. Palatum durum
4.Apex
5. Palatum molle
6.Mukosa
den entsprechenden Erläuterungen (A-F) zu!
A.Schleimhaut
B. weicher Gaumen
C.Eckzahn
D. Harter Gaumen
E.Wurzelspitze
F.Schneidezahn
4. Bei der Untersuchung stellt die Zahnärztin fest, dass
Sarah an Zahn 85 eine Initialkaries aufweist. Sie erklärt der kleinen Patientin den Behandlungsablauf.
Welche Aussagen zu einem kindgemäßen Patientengespräch sind richtig?
(Lösungsmöglichkeiten: 4)
1. Die Zahnärztin sollte möglichst keine Fachaus drücke verwenden
2. Um den kleinen Patienten die Angst zu nehmen, sollte man vor jeder Behandlung immer mitteilen: „Du brauchst keine Angst zu haben, es tut nicht weh!“
3. Man sollte für das Kind ausreichend Zeit einplanen, auch wenn keine „großen“ Leistungen abgerechnet werden
4. Mund- und Nasenschutz und Schutzbrille sollten immer getragen werden, damit sich das Kind früh-
zeitig daran gewöhnt
5. Um dem Kind die Angst zu nehmen, sollte man nicht alle Instrumente zeigen und kann diese auch mit Phantasienamen benennen
6. Zur Aufklärung sollte man dem Kind alle Instrumen-
te (Bohrer, Spritze, Skalpell, Zangen) genau zeigen
7. Man sollte versuchen, dem Kind nichts zu verspre-
chen, was man nicht einhalten kann
8. Die Behandlung sollte immer so kurz wie mög-
lich erfolgen
12
DHZH 1/2016
3.Bei der Untersuchung der Mundhöhle verwendet
Frau Dr. Kilian verschiedene Fachbegriffe.
(Zuordnungsaufgabe)
Bitte ordnen Sie die Fachbegriffe (1-6)
1.Caninus
2.Inzisivus
5.Sarahs Mutter interessiert sich für die Kariesentstehung
und den weiteren Verlauf dieser Zahnerkrankung.
(Zuordnungsaufgabe)
Ordnen Sie den Kariesstadien (A-C)
A. White spot
B. Caries media
C. Caries superficialis
die deutschen Bezeichnungen (1-3) zu!
1.Schmelzkaries
2.Initialkaries
3.Dentinkaries
7. Die kleine Sarah möchte wissen, ob es bei der Behandlung auch blutet.
(Zuordnungsaufgabe)
Ordnen Sie den Fachbegriffen (A-C)
A.Erythrozyt
B.Leukozyt
C.Thrombozyt
die deutschen Bezeichnungen (1-3) zu!
1. weißes Blutkörperchen
2. rotes Blutkörperchen
3.Blutplättchen
6. Welche Behandlungsmaßnahme ist bei der Initialkaries von Sarah sinnvoll?
(Lösungsmöglichkeit: 1)
1.Exkavieren
2.Präparieren
3.Fluoridieren
4.Devitalisieren
5.Anästhesieren
6.Zementieren
Abrechnungswesen
Praxisfall
Rechnen Sie folgenden Behandlungsablauf für einen
GKV- und einen Privatpatienten ab und erstellen Sie einen Heil- und Kostenplan für einen GKV-Patienten. Es
wird der 2,3-fache / 1,8-fache / 1,0-fache Satz berechnet, soweit keine anderen Vorgaben gemacht sind.
06.11.2015
Ein neuer Patient kommt zur Routineuntersuchung in die
Praxis. Außerdem möchte er seinen Oberkiefer prothetisch
versorgen lassen.
Folgender Befund wird festgestellt:
f:
18, 15, 25, 26, 28, 38, 48
z:
17, 16, 24
k:
37, 34, 45, 47
b:
36, 35, 46
c:27
PSI
S1
S2
S3
2
1
2
S6
S5
S4
2
1
2
Es wird ein OPG wegen der notwendigen Extraktionen angefertigt. Es besteht ein starker Zahnsteinansatz an den unteren Frontzähnen.
Der Patient wird über die notwendigen Maßnahmen aufgeklärt und der Zahnstein wird entfernt.
13
PR Ü FU N G S FR AG E N
11.11.2015
Es erfolgt die Entfernung der Zähne 17, 16 und 24 unter Infiltrationsanästhesien (jeweils ein Einstich/2 Ampullen Anästhetikum). Hierbei frakturiert die distal-bukkale Wurzel des
Zahnes 16 tief in der Alveole und muss mit Hilfe von Hebel
und Wurzelzange entfernt werden. Der anschließende Nasenblasversuch ist negativ. Die Wunde wird mit einer Naht
verschlossen.
Der Patient wird über die Verhaltensmaßregeln aufgeklärt und erhält ein Rezept über ein Antibiotikum und ein
Schmerzmittel.
Am selben Abend um 20:30 Uhr ruft der Patient den Zahnarzt privat an, weil er rechts eine Schwellung und starke
Schmerzen hat. Er erhält die Auskunft, gut zu kühlen und das
Schmerzmittel einzunehmen.
12.11.2015
Die Wunden werden kontrolliert. Die Beschwerden sind
besser.
18.11.2015
Die Fäden werden entfernt und die Wunde in regio 24 gespült.
Der Zahn 27 wird unter Infiltrationsanästhesie (1 Einstich/1
Ampulle Anästhetikum) nach Entfernung einer tiefen Karies
und direkter Überkappung mit Calciumhydroxyd mit einer
m-o-d Aufbaufüllung versorgt. Hierbei wird eine übermäßige Papillenblutung gestillt.
26.11.2015
Mit dem Patienten wird die prothetische Versorgung besprochen (Dauer: 20 Minuten).
Im Oberkiefer wird eine Modellgussprothese und vestibulär
verblendete Teleskopkronen auf den Zähnen 14 und 23 sowie einer Vollgusskrone mit Doppelarmklammer an Zahn 27
geplant.
Der Patient wünscht allerdings am Zahn 27 eine unverblendete Teleskopkrone.
Es ist eine individuelle Abformung nötig und die präparierten Zähne werden mit provisorischen Kronen versorgt.
Es wird eine hochgoldhaltige Legierung verwendet.
14
DHZH 1/2016
Wirtschaftsund Sozialkunde
Praxisfall
Frau Bräuer ist ZFA. Sie erhält monatlich ein Bruttogehalt von 2.229,00 €. Frau Bräuer ist lohnsteuer- aber
nicht kirchensteuerpflichtig. Ihr Lohnsteuersatz beträgt 17,01 % vom Bruttogehalt.
1. Berechnen Sie die Lohnsteuer, die Frau Bräuer zu zahlen hat!
(Bitte mit Angabe des Rechenweges)
2. Wie viel Euro beträgt der Solidaritätszuschlag
(5,5 %) in diesem Fall?
(Bitte mit Angabe des Rechenweges)
3. Frau Bräuer bewegt sich mit dieser Einkommens höhe in der Progressionszone.
Erklären Sie kurz zum Einkommensteuertarif den Begriff Progressionszone!
4. In welche Lohnsteuerklasse ist Frau Bräuer ein geordnet, wenn sie alleinstehend und kinderlos ist?
5. Welche Abzüge muss der Arbeitgeber an das zu-
ständige Finanzamt abführen, wenn sie keiner
Kirche angehört?
Praxisorganisation
und -verwaltung
Praxisfall
Herr Dr. Gleis stellt als neue Mitarbeiterin für die Rezeption Frau Laubrecht ein. Beim Patientenkontakt
muss sie ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.
Punktwert: 0, 8358
Festzuschuss (Bonus 0): 992,67 Euro
Material- und Laborkosten: 2.500,00 Euro
1. Frau Stock ruft an und möchte einen Termin.
Welche Auskünfte benötigt Frau Laubrecht?
Nennen Sie vier Auskünfte!
Nahtmaterial: 12,00 Euro
1 x Ampulle Anästhetikum: 0,80 Euro
2. Frau Stock ist Schmerzpatientin und kommt am gleichen
Tag erstmalig in die Praxis. Sie soll den Anamnesebogen
Behandlungsassistenz
ausfüllen. Allerdings findet sie, ihre sonstige Gesundheit gehe den Zahnarzt nichts an. Frau Laubrecht klärt
die Patientin auf.
a) Was kann der Arzt aus den Angaben des Anamne
sebogens der Patientin erkennen?
b) Welchen Vorteil hat das Ausfüllen des Anamne-
sebogens für die Patientin?
c) Aus welchem Grund ist es für Dr. Gleis wichtig, dass der Anamnesebogen ausgefüllt wird? Nen-
nen Sie einen Grund!
d) Wie lange muss der Anamnesebogen aufbewahrt werden?
3. Beim Ausfüllen der Stammdaten beschwert sich Frau
Stock, dass sie nach ihrem Arbeitgeber gefragt wird.
a)
b)
c)
d)
Kann die Praxis auf die Angabe der Daten des
Arbeitgebers bestehen? Begründen Sie!
Welchen Vorteil hat die Angabe des Arbeitgebers für die Praxis? Nennen Sie einen Vorteil!
Außerdem will Frau Stock ihr Geburtsdatum nicht verraten. Sie erklärt: „Eine Dame fragt man nicht nach dem Alter“.
Nennen Sie einen Grund, aus dem die Angabe
des Geburtsdatums erforderlich ist!
Nennen Sie außer Arbeitgeber und Geburtsda-
tum zwei weitere Stammdaten, die bei der Anmeldung ausgefüllt werden müssen!
4. Herr Stock ruft an und möchte wissen, ob seine Frau
schon mit der Behandlung fertig ist.
Wie muss sich Frau Laubrecht verhalten?
5. Für Notfallpatienten sind in der Terminplanung der
Praxis Pufferzeiten vorgesehen.
Erklären Sie, worum es dabei geht!
6. Als die ZFA Frau Laubrecht die Karteikarten einräumen
will, zögert sie bei zwei Karteikarten:
-
-
Frau Dr. Anna Stock
Frau Christa Stock
Praxisfall
Ein Patient erscheint zur Kontrolle in der Praxis. Der
Zahnarzt diagnostiziert eine Sekundärkaries am
Zahn 36. Es wird eine Leitungsanästhesie gelegt. Die
mod-Füllung wird erneuert.
1. Erklären Sie den Begriff „Sekundärkaries“!
2. Wie nennt man das Wiederaufflammen einer Karies unter einer Füllung?
3. a) Wie nennt man Stellen, die bevorzugt kariös wer-
den können?
b) Nennen Sie vier Beispiele für solche Stellen!
4. Erklären Sie den Unterschied zwischen Leitungsanästhesie und Infiltrationsanästhesie!
5. Ein Anästhetikum enthält oft einen Vasokonstriktor.
Erklären Sie den Begriff und geben Sie zwei Gründe an,
warum dieser Zusatz verwendet wird!
6. Bei der Behandlung wird ein Medikament auf das pulpanahe Dentin aufgebracht.
a) Wie nennt man diese Behandlung?
b) Nennen Sie zwei hierfür geeignete Medikamente!
7. Nennen Sie zwei weitere Maßnahmen zur Vitalerhaltung
der Pulpa!
8. Der Patient wünscht eine definitive zahnfarbene Versorgung. Welche Möglichkeiten gibt es?
9. In welchen beiden Fällen übernimmt die gesetzliche
Krankenkasse die Kosten für zahnfarbene Füllungen im
Seitenzahnbereich komplett?
LZKH
Welche der beiden Karteikarten wird weiter vorne
einsortiert?
15
L E S E S TO FF
Der Glasmurmelsammler
etwas weiß. Als Fergus einen Schlaganfall hat, beginnt
er zu vergessen.
Cecelia Ahern ist eigentlich
ein Bestseller-Garant, doch
der letzte Roman „Das Jahr,
in dem ich dich traf“ war für
die eine oder andere Leserin
sehr irritierend. Der Schreibstil, bei dem eine zweite Person von der Erzählerin (in
den eigenen Gedanken und
nie persönlich) mit „Sie“ angesprochen wird – gefiel nur
Wenigen. Mit „Der Glasmurmelsammler“ jedoch, dem
neusten Werk der irischen Autorin, sollte für die Fans die
Leserwelt wieder in Ordnung sein.
Inhalt: Fergus wächst mit sechs Brüdern in schwierigen
Verhältnissen in Dublin auf. Schon als Kind liebt er Glasmurmeln. Für ihn sind sie schillernde Schätze, die ihn sein ganzes Leben lang begleiten. Über Jahrzehnte baut er sich eine
beeindruckende Sammlung auf, von der jedoch niemand
Da findet seine Tochter seine Murmelsammlung. Sabrina ist überrascht, dass ihr oft harter, distanzierter
Vater sich so für die bezaubernden kleinen Glaskugeln
begeistert hat. Als sie feststellt, dass ausgerechnet die
wertvollsten Stücke aus der Sammlung fehlen, macht
sie sich auf die Suche danach – ohne zu ahnen, dass es
ihr ganzes Leben verändern wird. Es stellt sich heraus,
dass Fergus noch viel mehr Geheimnisse hatte und alle
scheinen mit den schillernden Kugeln verbunden zu sein.
Doch wenn ihr Vater nicht der Mann ist, für den sie ihn
gehalten hat – was bedeutet das für Sabrinas eigenes
Leben?
Eine berührende Vater-Tochter-Geschichte, die niemals ins Schmalzige abrutscht. So, wie man es von
Cecelia Ahern gewöhnt ist.
Cecelia Ahern – Der Glasmurmelsammler – Hardcover 19,99 € – ISBN: 978-3-8105-0152-3
Strahlenschutz
Termine, Informationen und das Anmeldeformular „F“
finden Sie unter:
www.fazh.de unter der Rubrik „Praxispersonal“ ➤ „Röntgen/Strahlenschutz“
Achten Sie bitte auf Ihre persönliche, tagesgenaue Aktua­
lisierungsfrist! Entscheidend hierbei ist das Ausstellungsdatum Ihres „Röntgenscheins“ bzw. das Datum der letzten
Aktualisierung. Ein Beispiel: Letzte Aktualisierung war am
30.06.2011; spätestens am 29.06.2016 muss der Röntgenschein aktualisiert werden, sonst muss ein Antrag auf ver-
spätete Aktualisierung gestellt werden!
Kursdauer: 4 Stunden
Kursgebühr: 95,00 EUR inkl. 19 % MwSt.
Veranstaltungsorte:
• Frankfurt, Seminarzentrum FAZH GmbH
• Fulda, ITZ-Fulda
• Gießen, Bürgerhaus Wieseck
• Kassel, Olof-Palme-Haus
LDEN!
ANME
JETZT
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Röntgenkurse
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Tanja Kaiser
Telefon: 069 427275-184
Telefax: 069 427275-194
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Kenntnisse Strahlenschutz im Jahr 2011 erworben oder ­aktualisiert?
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