„Geriatrie in der ärztlichen Weiterbildung“ Vortrag anlässlich des 3

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„Geriatrie in der ärztlichen Weiterbildung“
Vortrag anlässlich des 3. Internationalen Geriatrietages
Abstract
von
Dr. med. Max Kaplan
1. Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer
Rosenheim, 13.03.2009
Geriatrie in der ärztlichen Weiterbildung
Aufgrund der demographischen Entwicklung in unserer Gesellschaft kommt der
geriatrischen Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger ein immer höherer
Stellenwert zu. In ihrem Konzept zur Sicherstellung der Primärversorgung in
Deutschland im Jahre 2020 weißt die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) auf eine Zunahme der über 65-jährigen um 37 %
und der über 80-jährigen um 97 % hin. Die durchschnittliche Lebenserwartung
der Frauen liegt im Jahre 2030 bei 87 Jahren, die der Männer bei 81 Jahren.
Dieser Entwicklung müssen wir bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung
unserer Bevölkerung und somit auch in der Qualifizierung unserer Ärztinnen und
Ärzte gerecht werden. Was die ärztliche Fort- und Weiterbildung betrifft, sind dies
primäre Aufgaben der Landesärztekammern.
Bereits 1993 hat die Bayerische Landesärztekammer die fakultative Weiterbildung „Klinische Geriatrie“ in den Gebieten „Allgemeinmedizin“, „Innere Medizin“,
„Nervenheilkunde“, „Neurologie“ und „Psychiatrie und Psychotherapie“ in die
Weiterbildung aufgenommen. Diese umfasste Prävention, Erkennung und Behandlung körperlicher und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter in stationären Einrichtungen und setzte eine Mindestweiterbildungszeit von 2 Jahren bzw. bei Anrechung aus einem Gebiet von 1 ½ Jahren
voraus.
Im Rahmen der Novellierung der Weiterbildungsordnung im Jahre 2004 wurde
die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ in Ergänzung zur Facharztkompetenz in den
Gebieten „Neurologie“, „Psychiatrie und Psychotherapie“, „Innere Medizin und
Allgemeinmedizin“ und „Physikalische und Rehabilitative Medizin“ (2007) und
somit auch für den ambulanten Bereich eingeführt. Diese Gebiete beinhalten in
der Weiterbildungsordnung bereits geriatrische Inhalte.
Für Kolleginnen und Kollegen, die verstärkt geriatrische Patienten betreuen und
keine Möglichkeit haben, die Zusatzweiterbildung zu absolvieren, haben wir in
Bayern das Fortbildungskonzept „Geriatrie in der ambulanten Versorgung“ mit
einem Lehr- und Seminarprogramm von 120 Stunden und einer 40stündigen
Hospitation in einer zugelassenen Einrichtung erarbeitet. Dieses berufsbegleitende Curriculum vermittelt besondere Kenntnisse in der Umsetzung der ambulanten geriatrischen Rehabilitation älterer Menschen.
Zwei Bundesländer, Brandenburg und Sachsen-Anhalt, haben mit der Novellierung der Muster-Weiterbildungsordnung 2004 den Facharzt für „Innere Medizin
und Geriatrie“ eingeführt, der neben 36 Monaten stationärer Basis-Weiterbildung
im Gebiet „Innere Medizin und Allgemeinmedizin“ 36 Monate im Schwerpunkt
Geriatrie vorsieht.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob dies ein Modell für die ganze Bundesrepublik darstellt, inwieweit die geriatrische Versorgung diesen Facharzt benötigt und
wenn ja, ob nicht die Einführung eines eigenen Gebietes „Geriatrie“ mit zusätzlichen Inhalten aus der Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sinnvoll erscheint. Eines möchte ich mit aller Deutlichkeit betonen: Der größte Teil unserer
geriatrischen Patienten wird und soll im ambulanten, hausärztlichen Bereich versorgt werden.
Dr. med. Max Kaplan
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