Dipl.-Kfm. Thomas Iske STEUERBERATER • WIRTSCHAFTSPRÜFER Dipl.-Kfm. Thomas Iske • Frankfurter Str.100 • 65760 Eschborn An meine Mandantinnen und Mandanten Telefon: 06196-50440 Telefax: 06196-504430 Email: [email protected] www.iske.net 28.04.2010 Is/SP BAN Anschreiben_1005.doc - Aktuell Mai 2010 Sehr geehrte Damen und Herren, Griechenland macht uns derzeit große Sorgen. Der hellenische Staat erscheint bankrott und die Solidargemeinschaften EU und IWF sollen helfen. Griechenland stellt ein gutes Beispiel dar, was passieren kann, wenn ein überbürokratisierter Staat jahrelang professionell Bilanzfälschung betrieben hat. Bedauerlicherweise muss man damit rechnen, dass die Griechenland-Krise auch den deutschen Finanzhaushalt belasten wird. Vielleicht ist dies ein Grund dafür, dass der deutsche Fiskus sich neuerdings verstärkt bemüht, aus der griechischen Mythologie Refinanzierungsmöglichkeiten zu erschließen. Gemeint ist das Danaer-Geschenk. Ein Danaer-Geschenk ist ein Geschenk, das dem Beschenkten Unheil bringt und geht auf das trojanische Pferd zurück, das als Geschenk der Danaer (Griechen) Troja den Untergang gebracht hat. Seitdem bezeichnet man Danaer-Geschenke als solche, die man besser nicht annehmen sollte. Der Fiskus versucht nicht nur dem Beschenkten Unheil zu bringen, sondern auch dem Schenker. Wir reden hierbei von Einkommensteuer und nicht etwa von Schenkungsteuer. Was meinen wir mit der fiskalischen Variante des Danaer-Geschenks? Bis vor einigen Jahren waren betrieblich veranlasste Geschenke ein völlig harmloser Vorgang. Lagen sie unter € 35, so waren sie steuerlich abzugsfähig, kosteten die Geschenke mehr als € 35, waren sie steuerlich nicht abzugsfähig. Gemeinhin wird als Geschenk bezeichnet, was jemand erhält, ohne hierfür irgendeine Gegenleistung zu erbringen. Dipl.-Kfm. Thomas Iske • Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Geschäftsanschrift: Frankfurter Str.100 • 65760 Eschborn/Ts • Postfach 54 06 • 65729 Eschborn Bankkonto: Nassauische Sparkasse Wiesbaden, Kto-Nr. 150 001 730 (BLZ 510 500 15) Obwohl Geschenke im juristischen Sinne wie im Sprachgebrauch eindeutig definiert sind, versucht die Finanzverwaltung seit einiger Zeit systematisch aus Geschenken Sachzuwendungen zu machen, wobei mit der Begrifflichkeit auch der Wesenscharakter verändert wird. Die unterschwellige These der Finanzverwaltung lautet, dass jemand, der ein von anderer Seite betrieblich veranlasstes Geschenk erhält, dieses nur infolge seiner beruflichen Tätigkeit erhalten kann und somit in jedem Falle zu versteuern hat. Der Empfänger erhält das Geschenk, weil er als Kunde, Lieferant oder Arbeitnehmer eines Dritten ein bestimmtes Verhalten an den Tag legen soll. Also: Der Kunde erhält ein Geschenk, damit er weiterhin kauft. Mit dieser Betrachtung schafft die Finanzverwaltung die Geschenke quasi ab, da Geschenke definitionsgemäß eine Gegenleistung negieren. Lediglich bis zu einem Betrag von € 10 ist die Finanzverwaltung großzügig und nimmt keine Steuerpflicht beim Empfänger an. Die Großzügigkeit basiert nicht auf der Annahme, dass es doch ein Geschenk sei, sondern allein auf Geringfügigkeitsüberlegungen. Eine gesetzliche Grundlage hat diese € 10-Grenze nicht. Warum ist die Finanzverwaltung nicht schon sehr viel früher auf solche Ideen gekommen? Das liegt an der Einführung des § 37b EStG im Jahre 2007. Danach kann ein Betrieb, der anderen Personen etwas zukommen lässt, was diese Personen versteuern müssen, als Zuwendender mit 30 % pauschal versteuern. Diese Regelung ist durchaus sinnvoll, da eine Menge von Kontrollmitteilungen und individuellen steuerlichen Erklärungen z.B. im Rahmen von Incentives oder Wettbewerben vermieden werden können. Fatalerweise gilt diese Bestimmung auch für Geschenke. Damit hat die Finanzverwaltung die Chance ergriffen, sämtliche Geschenke, die ein Unternehmen aufgewendet hat, der Steuerpflicht zu unterwerfen. Viele, die mit dieser Vorschrift zu tun haben, glauben irrtümlicherweise, mit § 37b EStG wäre eine Steuerpflicht für Geschenke gesetzlich eingeführt worden. Dem ist keineswegs so, weil weder eine Steuerpflicht der Geschenke gesetzlich definiert, noch die Anwendung des § 37b EStG zwingend ist, der nur auf Antrag zur Anwendung kommt. Sind diese Begrifflichkeiten und Regelungen schon kompliziert genug, so ergeben sich weitere Folgerungen, die ganz schön teuer werden können. Verteilt zum Beispiel ein Unternehmen 50 Geschenke im Wert von € 100,--, so führt die freiwillige Besteuerung beim schenkenden Unternehmen nicht nur zu einer Steuerbelastung von 30 % zzgl. Solidaritätszuschlag, sondern auch noch dazu, dass die Geschenke wegen Überschreitens der € 35Grenze nicht abzugsfähig bleiben. Natürlich ist auch die darauf entfallende Steuer nicht abzugsfähig, sodass diese Geschenke bei dem Unternehmen zu einer Steuerbelastung von mehr als 70 % führen. Hält man nun der Finanzverwaltung entgegen, dass wegen der aus Sicht der Finanzverwaltung beim Empfänger steuerpflichtigen Zuwendung eine abzugsfähige Betriebsausgabe vorDipl.-Kfm. Thomas Iske • Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Geschäftsanschrift: Frankfurter Str.100 • 65760 Eschborn/Ts • Postfach 54 06 • 65729 Eschborn Bankkonto: Nassauische Sparkasse • Wiesbaden, Kto-nr. 150001730 (BLZ51050015) liegt (wie Incentive), so wird entgegengehalten, dass es sich ja um ein Geschenk handele, weil es als Geschenk verbucht worden sei. Aus dem Nicht-Geschenk aufgrund Gegenleistung wird also wieder ein Geschenk. Alles klar? Wenn nicht, hilft unser beigefügtes Special weiter. Seltsam, aber bei unseren § 37b EStG-orientierten Mandanten gibt es neuerdings keine Geschenke mehr, die mehr als € 35 kosten. Alle diese Zuwendungen sind tatsächlich für Gegenleistungen oder Verhaltenserwartungen getätigt worden und „echte“ Geschenke werden wohl aus der Privatschatulle bestritten (dann kostet es bei Kapitalgesellschaften über die Gewinnausschüttung nur 25 % Steuern statt 70 %). Ganz sicher wird dieses Thema die Finanzgerichte beschäftigen. Nach prognostizierter Niederlage der Finanzverwaltung wird es dann wohl eine Gesetzesänderung geben. Unser aller Trost: Die Griechen wären heilfroh, wenn sie sich solche Probleme leisten könnten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Thomas Iske DIPL.-KFM. THOMAS ISKE Steuerberater ~ Wirtschaftsprüfer Anlagen News BAN Steuer-Tipp BAN Rechts-Hinweis BAN Special Pflicht zur baulichen Umgestaltung zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen wegen File-sharing im Internet – Eine Warnung! Pauschalierung der Steuer bei Sachzuwendungen an Geschäftspartner Dipl.-Kfm. Thomas Iske • Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Geschäftsanschrift: Frankfurter Str.100 • 65760 Eschborn/Ts • Postfach 54 06 • 65729 Eschborn Bankkonto: Nassauische Sparkasse • Wiesbaden, Kto-nr. 150001730 (BLZ51050015) 05/2010 Inhaltsverzeichnis Termine Mai 2010 2 Termine Juni 2010 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Erweiterung des Kreises der Freiberufler im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung 6 Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Wohnungsverkäufen auf Druck einer Bank 7 Kindergeld: Inlandswohnsitz eines im Ausland studierenden Kindes 8 Bilanzerstellung und -offenlegung für eine in Liquidation befindliche GmbH & Co. KG 8 5 Keine Steuerfreiheit für Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto einer Kapitalgesellschaft 9 Aufwendungen für einen nicht zu Stande gekommenen Grundstückskauf sind keine Werbungskosten 5 Aufschlüsselung der Nebenkostenvorauszahlungen auf einzelne Betriebskosten nicht erforderlich 9 Besteuerung eines Zwischengewinns bei der Veräußerung von Fondsanteilen 6 Abzugsverbot von Erwerbsaufwendungen bei Aufgabeverlust einer wesentlichen Beteiligung Aufgabegewinn eines Kommanditisten wegen Wegfall seines negativen Kapitalkontos bei Insolvenz der KG kann um verrechenbare Verluste und drohende Haftungsinanspruchnahmen gekürzt werden 5 Berichtigung der Umsatzsteuer erfolgt unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in voller Höhe 1 10 News 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer Termine Mai 2010 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung1 Scheck2 14.5.2010 6.5.2010 Lohnsteuer, Kirchensteuer, 10.5.2010 3 Solidaritätszuschlag Kapitalertragsteuer, Solida- Ab dem 1.1.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entritätszuschlag fallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer4 10.5.2010 14.5.2010 6.5.2010 Gewerbesteuer 17.5.2010 20.5.2010 12.5.2010 Grundsteuer 17.5.2010 20.5.2010 12.5.2010 Sozialversicherung5 27.5.2010 entfällt entfällt 1 2 3 4 5 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Für den abgelaufenen Monat. Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat; bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr. Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 25.5.2010) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. 2 News 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer Termine Juni 2010 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Lohnsteuer, Kirchensteuer, 3 Solidaritätszuschlag Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch 10.6.2010 Überweisung1 Scheck2 14.6.2010 7.6.2010 Kapitalertragsteuer, Solida- Ab dem 1.1.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entritätszuschlag fallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.6.2010 14.6.2010 7.6.2010 Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag 10.6.2010 14.6.2010 7.6.2010 Umsatzsteuer4 10.6.2010 14.6.2010 7.6.2010 Sozialversicherung5 28.6.2010 entfällt entfällt 1 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. 2 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. 3 Für den abgelaufenen Monat. 4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. 5 Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24.6.2010) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. 3 News 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen.1 Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid.2 Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn • für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, • die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft, • der Schuldner die Leistung verweigert, • besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen. 3 Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.4 Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen. 5 Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.6 Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalen7 dertag des betreffenden Halbjahres. Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab 1.1.2008: Zeitraum 1.1. bis 30.6.2008 1.7. bis 31.12.2008 1.1. bis 30.6.2009 1.7. bis 31.12.2009 1.1. bis 30.6.2010 1 2 3 4 5 6 7 Basiszinssatz Verzugszinssatz 3,32 % 3,19 % 1,62 % 0,12 % 0,12 % 8,32 % 8,19 % 6,62 % 5,12 % 5,12 % § 286 Abs. 1 S. 1 BGB. § 286 Abs. 1 S. 2 BGB. § 286 Abs. 2 BGB. § 286 Abs. 3 S. 1 BGB. § 288 Abs. 1 S. 1 BGB. § 288 Abs. 1 S. 2 bzw. Abs. 2 BGB. § 247 Abs. 1 S. 2, 3 BGB. 4 Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung 11,32 % 11,19 % 9,62 % 8,12 % 8,12 % News 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer aber nur geltend machen, soweit sein Ka- Abzugsverbot von Erwerbsaufwendungen bei Aufgabeverlust einer wesentlichen Beteiligung pitalkonto positiv ist oder im Handelsregister eine höhere Hafteinlage eingetragen ist. Darüber hinaus gehende Verluste kön- Gewinne aus der Veräußerung von we- nen nur mit künftigen Gewinnen aus die- sentlichen Beteiligungen an einer Kapital- ser Beteiligung verrechnet werden (sog. gesellschaft waren bis 2008 zur Hälfte und verrechenbare Verluste). sind ab 2009 zu 40 % steuerfrei.8 Dies bedeutet gleichzeitig eine entsprechende Gerät die KG in Insolvenz, entsteht in Hö- Abzugsbeschränkung für die mit den Ein- he des negativen Kapitalkontos ein Aufga- nahmen im Zusammenhang stehenden begewinn. Er ist allerdings um festgestellte Aufwendungen. verrechenbare Verluste und Haftungsinanspruchnahmen Der Bundesfinanzhof9 hatte im Jahr 2009 drohende aus Bürg- schaften zu kürzen. Soweit dem Kom- entschieden, dass diese Abzugsbeschrän- manditisten Liquidationsgewinne des In- kung nicht gelten sollte, wenn Ausgaben solvenzverfahrens zuzurechnen sind, er- anfielen, ohne dass damit im wirtschaftli- höhen sie seinen Aufgabegewinn. chen Zusammenhang stehende Einnah- (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs11). men oder Betriebsvermögensmehrungen entstanden waren. . Aufwendungen für einen nicht zu Stande gekommenen Grundstückskauf sind keine Werbungskosten Das Bundesministerium der Finanzen10 hat mitgeteilt, dass dieses Urteil über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden ist. Vergebliche Aufwendungen in Form einer verlorenen Anzahlung für die Anschaffung . Aufgabegewinn eines Kommanditisten wegen Wegfall seines negativen Kapitalkontos bei Insolvenz der KG kann um verrechenbare Verluste und drohende Haftungsinanspruchnahmen gekürzt werden von Grund und Boden können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Voraussetzung für die Berücksichtigung von fehlgeschlagenen Aufwen- Das Kapitalkonto eines Kommanditisten dungen als Werbungskosten ist die Ab- kann durch Verluste der KG negativ wer- nutzbarkeit des geplanten Erwerbs eines den. Die Verlustanteile kann er steuerlich 8 9 Vermögensgegenstands. § 3 Nr. 40 EStG. BFH, Urt. v. 25.6.2009, IX R 42/08, DB 2009, S. 1965, DStR 2009, S. 1843, LEXinform 0179398. 10 11 5 BMF, Schr. v. 15.2.2010, IV C 6 - S 2244/09/10002[2009/0722841], DB 2010, S. 418, LEXinform 5232272. BFH, Urt. v. 3.9.2009, IV R 17/07, DB 2010, S. 368, LEXinform 0588414. News 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer Diese von der Finanzverwaltung geteilte Ein Anleger hatte 1998 Fondsanteile für Auffassung wird im Schrifttum kritisiert. 6,81 Mio. DM erworben und nach mehr als Nach der Gegenmeinung können bei 6 Monaten für 6,907 Mio. DM veräußert. Überschusseinkünften (z. B. Vermietung Den Veräußerungsgewinn von 97 TDM und Verpachtung) die das Vermögen erklärte er als Einkünfte aus Kapitalver- betreffenden Aufwendungen nur dann un- mögen. Tatsächlich war jedoch kein Ver- berücksichtigt bleiben, wenn mit den Auf- äußerungsgewinn erzielt worden, sondern wendungen ein nichtabnutzbares Wirt- ein Verlust angefallen. Im Veräußerungs- schaftsgut (z. B. Grund und Boden) tat- preis waren Zwischengewinne enthalten, sächlich erworben worden ist, nicht je- die sich auf insgesamt über 370 TDM be- doch, wenn sich die geplante Anschaffung liefen. Dieser Gewinn war als Einkünfte nicht realisiert hat. aus Kapitalvermögen zu erfassen. Der danach verbleibende Vermögensverlust da- Für Klarheit muss nun der Bundesfinanz- gegen war der privaten Vermögensebene hof sorgen. zuzuordnen (1998 betrug die Spekulati(Quelle: Urteil des Finanzgerichts BadenWürttemberg) onsfrist noch 6 Monate). 12 Ab 2009 fallen sowohl Zinsen als auch Kursgewinne bzw. -verluste unter die Ab- Besteuerung eines Zwischengewinns bei der Veräußerung von Fondsanteilen geltungsteuerregelung. (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs13) Wird ein Fondsanteil nicht während des Erweiterung des Kreises der Freiberufler im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung ganzen Geschäftsjahres der Gesellschaft gehalten, können Zwischengewinne entstehen. Bei diesen Zwischengewinnen handelt es sich um steuerpflichtige Erträge Die Abgrenzung zwischen gewerblicher der Gesellschaft, die diese innerhalb eines und freiberuflicher Tätigkeit bei Tätigkeiten Geschäftsjahres bereits erzielt, aber noch im Bereich der elektronischen Datenverar- nicht ausgezahlt hat. Der Verkäufer sol- beitung ist nicht immer einfach. Insbeson- cher Anteile muss den im Veräußerungs- dere bei Autodidakten waren die Kriterien, erlös enthaltenen Zwischengewinn als Ka- an die die Finanzverwaltung die Anerken- pitalertrag versteuern. Die Problematik nung einer freiberuflichen Tätigkeit ge- lässt sich anhand des nachfolgend ge- knüpft hat, nur schwer zu erfüllen. schilderten Falls deutlich machen: 12 FG Baden-Württemberg, Urt. v. 29.7.2009, 7 K 182/09; (Revision eingelegt, Az. BFH: IX R 37/09), EFG 2010, S. 205, LEXinform 5009111. 13 6 BFH, Urt. v. 24.11.2009, VIII R 30/06, DB 2010, S. 251, BFH/NV 2010, S. 515, LEXinform 0587391. News 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer Diese strenge Betrachtung hat der Bun- familienhaus mit 10 Wohnungen, einem desfinanzhof durch drei Entscheidungen Büro-, einem Werkstatt- und Lagerraum relativiert und den Kreis der ingenieurähn- sowie 8 Garagen. Nach Fertigstellung im lichen Tätigkeiten erweitert. Jahr 1995 vermietete sie zwei Wohnungen verbilligt an die Kinder, die restlichen • Ein als Netz- oder Systemadministrator Wohnungen mit Staffelmietvereinbarungen tätiger Diplom-Ingenieur (Studienrich- an fremde Dritte. Die gewerblichen Räume tung technische Informatik) übt einen wurden an den Ehegatten vermietet. Die freien Beruf aus.14 Herstellungskosten für den Neubau wurde • Ein EDV-Betriebswirt mit umfassenden bis auf einen geringen Betrag von 2.000 € Kenntnissen und Fähigkeiten, die de- durch eine Bank fremdfinanziert. nen eines Diplom-Informatikers ent- Auf Druck der finanzierenden Bank ver- sprechen, übt einen freien Beruf aus, kaufte die Angestellte von Oktober 1997 wenn er im Bereich EDV-Consulting/ bis April 2000 insgesamt sechs Wohnungen Software Engineering selbstständig tä- mit Gewinn. Das Finanzamt sah darin ge- tig ist.15 werblichen Grundstückshandel und erließ • Ein als IT-Projektleiter tätiger Wirt- geänderte Einkommensteuerbescheide, in schaftsassistent Datenverarbeitung mit denen die bisher erklärten Verluste aus umfassenden fachlichen Kenntnissen Vermietung und Verpachtung auch nicht und Fähigkeiten im Bereich der EDV mehr anerkannt wurden. übt einen ingenieurähnlichen und damit Der Bundesfinanzhof17 bestätigte dies. freien Beruf aus.16 Den Einwand der Angestellten, sie habe nicht verkaufen wollen, alles sei zur Ver- Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Wohnungsverkäufen auf Druck einer Bank meidung von Zwangsversteigerungen aufgrund Druck der Bank geschehen, ließ das Gericht nicht gelten. Schon wegen der Fi- Eine Angestellte erwarb 1992 ein Grund- nanzierung musste damit gerechnet wer- stück mit einem Einfamilienhaus, das sie den, dass eine Veräußerung von Woh- ab 1994 mit der Familie bewohnte. Auf nungen unvermeidlich war. dem Grundstück errichtete sie ein Mehr14 15 16 BFH, Urt. v. 22.9.2009, VIII R 31/07, DB 2010, S. 252, DStR 2010, S. 214, BFH/NV 2010, S. 500, LEXinform 0588560. BFH, Urt. v. 22.9.2009, VIII R 63/06, DStRE 2010, S. 222, BFH/NV 2010, S. 497, LEXinform 0587776. BFH, Urt. v. 22.9.2009, VIII R 79/06, DStRE 2010, S. 223, BFH/NV 2010, S. 499, LEXinform 0588748. 17 7 BFH, Urt. v. 17.12.2009, III R 101/06, DStR 2010, S. 535, DB 2010, S. 594, LEXinform 0587936. News 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer ten, wenn der Auslandsaufenthalt mehr Kindergeld: Inlandswohnsitz eines im Ausland studierenden Kindes als ein Jahr andauert. • Für das Kindergeld werden nur Kinder be- Hält sich ein im Ausland studierendes Kind mindestens fünf Monate im Kalen- rücksichtigt, die derjahr im Inland auf, behält es seinen • im Inland, • in einem anderen EU-Staat, • in einem EWR-Staat Inlandswohnsitz bis zum Ende des Kalenderjahres bei. Der Kindergeldanspruch der Eltern endet dann nicht bereits mit Beginn des Auslandsstudiums. einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Der Bundesfinanzhof muss abschließend Aufenthalt haben. entscheiden. Kinder, die sich lediglich zum Zwecke ei- Bilanzerstellung und -offenlegung für eine in Liquidation befindliche GmbH & Co. KG ner zeitlich begrenzten Schul- oder Berufsausbildung im Ausland aufhalten, behalten i. d. R. ihren Wohnsitz im Inland bei. Wohnt ein Kind im Ausland unter Um- Die öffentlich-rechtliche Pflicht, laufende ständen, die erkennen lassen, dass es Jahresabschlüsse zu erstellen19 und diese dort nicht nur vorübergehend verweilt, so offenzulegen20, trifft auch eine in Liquidati- liegt der Wohnsitz des Kindes im Ausland, on befindliche GmbH & Co. KG. Das für auch wenn die Eltern ihren Wohnsitz im den Jahresabschluss innerhalb der Liqui- Inland haben. dation maßgebliche Geschäftsjahr be- Das Niedersächsische stimmt sich auch bei der GmbH & Co. KG Finanzgericht18 mangels abweichender Beschlussfassung entschied zu dieser Problematik wie folgt: nicht nach dem Kalenderjahr, sondern • • Ist der Auslandsaufenthalt des Kindes nach dem mit dem Tag der Auflösung be- von vornherein auf kurze Zeit be- ginnenden Jahreszeitraum. Die handels- schränkt, führt dies nicht dazu, dass rechtliche Offenlegungspflicht bezieht sich, das Kind den Wohnsitz im Inland ver- soweit ein Liquidationszeitraum betroffen liert. ist, das jeweilige Liquidationsge- schäftsjahr. Kurzfristige Besuche oder sonstige Aufenthalte bei den Eltern reichen nicht Das hat das Landgericht Bonn21 entschie- aus, um den Inlandswohnsitz zu behal- den und deshalb den Erlass eines Ord19 18 auf Niedersächsisches FG, Urt. v. 9.7.2009, 1 K 231/08, (Revision eingelegt, Az. BFH: III R 52/09), EFG 2010, S. 240, LEXinform 5009366. 20 21 8 §§ 242 ff. HGB. § 325 HGB. LG Bonn, Beschl. v. 20.11.2009, 39 T 1252/09, NWB 8/2010, S. 576, LEXinform 1438607. News 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer nungsgelds22 durch das Bundesamt für Aufschlüsselung der Nebenkostenvorauszahlungen auf einzelne Betriebskosten nicht erforderlich Justiz wegen Nichtveröffentlichung zum Ende des Kalenderjahres aufgehoben. In einem vom Bundesgerichtshof28 ent- Keine Steuerfreiheit für Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto einer Kapitalgesellschaft schiedenen Fall begehrte der Vermieter vom Mieter die Nachzahlung von Betriebskosten. Mietgegenstand war eine öf- Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft fentlich geförderte und damit preisgebun- aus dem steuerlichen Einlagekonto23 sind dene Wohnung. Der Vertrag sah zu den für die empfangende Kapitalgesellschaft Betriebs- und Heizkosten vor, dass diese keine steuerbefreiten Bezüge.24 Die Einla- im genrückgewähr ist nicht in den Begünsti- Sinne des § 27 II. Berechnungs- verordnung (BV)29 umgelegt und hierfür gungskreis einbezogen. Nur Dividenden monatliche und andere Ausschüttungen zwischen Ka- Vorauszahlungen erhoben werden. Die zu erhebenden Betriebskos- pitalgesellschaften sind weitestgehend von ten gem. Anlage 3 zu § 27 II. BV waren einer körperschaftsteuerlichen Belastung dem Vertrag als Anlage beigefügt. Der freigestellt. Dies ergibt sich aus einem Ur- Mieter verweigerte die Nachzahlung mit teil des Bundesfinanzhofs.25 der Begründung, dass die Nebenkosten- Ob die Steuerfreiheit im Urteilsfall aus an- vorauszahlungen bei Abschluss des Miet- deren werden vertrags nicht ausreichend aufgeschlüsselt konnte, blieb vom Bundesfinanzhof unbe- worden seien und deshalb überhaupt kei- Vorschriften antwortet. 26 abgeleitet ne Betriebskosten umgelegt werden dür- Der Sachverhalt betraf das Jahr 2001, die eventuell auch anwendbare fen. begünstigende Norm trat aber erst zu ei- Dieser Ansicht war das Gericht nicht. Die nem späteren Zeitpunkt in Kraft.27 Notwendigkeit, die Vorauszahlungen auf die einzelnen Betriebskosten aufzuschlüsseln, ergibt sich weder aus dem Wortlaut noch aus Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung30. Zwar muss der Mieter ersehen können, welche Betriebskosten 22 23 24 25 26 27 auf ihn zukommen. Es genügt aber, dass § 335 Abs. 3 HGB. § 27 KStG. § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG. BFH, Urt. v. 28.10.2009, I R 116/08, DStR 2010, S. 215, BFH/NV 2010, S. 549, DB 2010, S. 256, LEXinform 0179572. § 8b Abs. 2 KStG. § 8b Abs. 2 KStG trat erst am 1.1.2002 in Kraft. 28 29 30 9 BGH, Urt. v. 13.1.2010, VIII ZR 137/09, LEXinform 1560756. Verordnung über die wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz - II. Berechnungsverordnung. § 20 Neubaumietenverordnung (NMV). News 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer der Umfang der umzulegenden Kosten wird mit Eröffnung des Insolvenzverfah- durch die Bezugnahme auf die Anlage 3 rens über das Vermögen des Auftragge- zu § 27 II. BV umschrieben und die Höhe bers in voller Höhe uneinbringlich. Eine der ungefähr zu erwartenden Kosten mögliche Insolvenzquote ist nicht zu be- durch den Gesamtbetrag der geforderten rücksichtigen. Vorauszahlungen mitgeteilt wird. Für den später (zum Teil) das Entgelt, muss er die Mieter ist die Summe der Nebenkosten Umsatzsteuer erneut berichtigen. entscheidend, während die Aufschlüsse- Erhält der Unternehmer Der Bundesfinanzhof31 hat in Abkehr von lung von Vorauszahlungen auf die einzel- seiner früheren Rechtsprechung entschie- nen Betriebskosten für seine Kalkulation den, dass die vorgenannten Grundsätze von untergeordnetem Interesse ist. Letzt- auch gelten, wenn der Umsatz auf einem endlich ist für die Nachzahlung von Ne- zweiseitigen Vertrag beruht, dieser bisher benkosten eine schriftliche Erklärung des nicht oder nicht vollständig erfüllt ist und Vermieters erforderlich, in der die Forde- der Insolvenzverwalter anstelle des Ge- rung berechnet und erläutert ist. Dies ist meinschuldners den Vertrag erfüllt und die vorliegend erfolgt. Erfüllung von dem Unternehmer verlangt. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Berichtigung der Umsatzsteuer erfolgt unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in voller Höhe Rechtsklarheit kann die Uneinbringlichkeit einer Forderung nicht von erst später eintretenden Umständen abhängen. Wird das Entgelt aus einer Lieferung oder sonstigen Leistung uneinbringlich, muss der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, die er bei Ausführung der Leistung bereits angemeldet hat, in dem Voranmeldungszeitraum berichtigen, in dem das Entgelt uneinbringlich wird. Das Entgelt 31 10 BFH, Urt. v. 22.10.2009, V R 14/08, DStR 2010, S. 323, DB 2010, S. 373, LEXinform 0179125. Pflicht zur baulichen Umgestaltung zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung? 05/2010 haben, konnten Sie die Werbungskosten Ausgangslage steuerlich geltend machen. Durch den Sie sind Vermieter einer Immobilie, deren Nachweis der Vermietungsabsicht haben Mieter vor Jahren ausgezogen ist und für Sie auch Ihre Einkünfteerzielungsabsicht, die bisher kein Nachmieter gefunden ein wesentliches werden zum Vorliegen konnte. Ursachen sind unter anderem bauliche Besonderheiten, die den speziellen Vormieters Anforderungen genügen sollten. Stellt sich allerdings heraus, dass für Ihre Ihre Immobilie aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen nicht vermietbar ist, so müssen Sie dennoch die laufenden Aufwendungen, sicherungen, Grundsteuer (ggfs. der Markt besteht und die Immobilie deshalb keine Erträge mehr erzielen, müssen Sie Abgaben, aufgrund baulichen Gestaltung des Objektes kein erfolglos. Obwohl Sie aus dieser Immobilie öffentliche Einkunftsart, des Nachmieter zu finden, blieben bislang z.B. dieser dokumentiert. Bemühungen, über beauftragte Makler wie Tatbestandsmerkmal – Ver- wollen Sie Ihre fortbestehende Vermietungsabsicht belegen – zielgerecht nur darauf hinwirken, unter Umständen auch ermäßigt i.S.d. § 33 GrStG) aufbringen. durch Das belastet die Liquidität und durch bauliche Umgestaltung einen vermietbaren Zustand des Objektes zu Leerstand wird die Bausubstanz Ihrer erreichen (BFH vom 25.06.2009). Immobilie auch nicht besser. Die Finanzverwaltung hat bezüglich dieser Immobilie Bleiben Sie untätig und nehmen den die Leerstand auch künftig hin, spricht dieses entstandenen Verluste bislang anerkannt. Eine Verrechnung mit Ihren Verhalten sonstigen positiven Einkünften ist erfolgt. Entschluss zu vermieten oder – sollten Sie bei Rechtslage Ihren gegen den bisherigen, endgültigen vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben – für Obwohl Sie in Zeiten des Leerstandes deren Aufgabe. keine Erträge aus der Immobilie erhalten 1 05/2010 Steuer-Tip Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer Der BFH verlangt speziellen also in Sachverhalt, möglicherweise dass durch diesem Sollte sich bei Ihnen ein vergleichbarer Sie Sachverhalt darstellen, dokumentieren Sie umfangreiche Ihre Vermietungsbemühungen. Sollten bauliche Umgestaltungen eine "Markt- diese über einen längeren Zeitraum, z.B. gängigkeit" Ihrer Immobilie anstreben. Bei 5 Jahre erfolglos bleiben, sollten Sie sich Untätigkeit und Hinnahme des künftigen mit Leerstandes sieht der BFH die (bewusste maßnahmen befassen. Deren steuerliche oder unbewusste) Aufgabe Ihrer Ein- Relevanz künfteerzielungsabsicht. Abzugsfähigkeit oder Aktivierung können Etwaige Auf- etwaigen hinsichtlich sofortigen mindernd, vielmehr dem steuerneutralen Gespräch klären. Auch hinsichtlich einer Privatbereich zuzuordnen. etwaigen Alternative. Über Chancen und Risiken zu vermietende Objekt aufgrund eines Entwicklungen informieren wir Sie gerne. von Information: Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen ausschließen. ungünstiger nicht deren Verkauf der Immobilie eine rentablere auch dann fortbestehen kann, wenn das örtlicher und gerne. Möglicherweise ist aber auch der und ggf. wie lange die Vermietungsabsicht wegen Finanzierung gemeinsamen steuerlichen Auswirkung beraten wir Sie Der Senat musste nicht entscheiden, ob Immobilienobjekten einem der Umbau- wir Überangebotes in für wendungen sind dann nicht mehr steuer- strukturellen sicher Kosten (mehr) vermietbar ist. Unser Tipp 2 05/2010 Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing im Internet – Eine Warnung! auch nur ein Datenpaket einer Datei von 1. Einführung einem anderen Nutzer auf seine eigene Diverse Unternehmen und Anwälte mah- Festplatte lädt, dieses Datenpaket auto- nen derzeit im Auftrag der Musik- und matisch wieder anderen Nutzern für den Filmindustrie des Download durch diese an und kann somit Vorwurfs ab, Musik, Spiele oder Filme ebenfalls automatisch zum Verletzer frem- unberechtigterweise der Urheberrechte werden. Verbraucher aus wegen dem Internet heruntergeladen (Download) oder selbst Der Urheberrechtsinhaber erhält den Na- anderen zur Verfügung gestellt zu haben men und die Adressdaten des Abgemahn- (Upload). In der Regel finden solche Akti- ten entweder im Rahmen eines gerichtli- vitäten in Tauschbörsen (Peer-to-Peer chen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Netzwerken) wie etwa KaZaA, eMule, Abs. 9 Urhebergesetz (UrhG) oder im eDonkey, BitTorrent, u. a. statt (sog. Fi- Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie lesharing). Strafanzeige Bei einem solchen Filesharing stellen die gegen den IP-Adressen- Inhaber gestellt hat. Teilnehmer dieser Tauschbörsen gegenBei einer solchen Abmahnung verlangt der seitig über die jeweiligen Tauschplattfor- Verletzter vom Verbraucher typischerwei- men Daten zur Verfügung. Hierzu sind alle se Schadensersatz und Erstattung der Computer der Nutzer über eine bestimmte Anwaltskosten sowie die Abgabe einer Software in einem eigenen Netzwerk mit- strafbewehrten Unterlassungserklärung. einander verbunden. Um an dem Netzwerk teilnehmen zu können, ist es erfor- 2. Haftung des Anbietenden derlich eine entsprechende Software, welche im Internet kostenlos angeboten wird, In den Fällen, in denen tatsächlich von herunter zu laden und zu installieren. dem fraglichen Internetanschluss unerlaubt geschützte Dateien heruntergeladen Jeder Nutzer der Internettauschbörse bie- bzw. zur Verfügung gestellt worden sind, tet den anderen Nutzern sodann Einblick ist eine Abmahnung grundsätzlich gerecht- in einen bestimmten Teil der Festplatte fertigt, da gegen das Urheberrecht versto- seines Computers. Dabei bietet jeder, der 1 Rechts-Hinweis 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer ßen wurde. In diesen Fällen ist eine Scha- te zum Angebot dieses Produkts besitzt). densersatzforderung Auch in diesem Fall stellt das Erstellen folglich ebenfalls gerechtfertigt. einer Privatkopie über ein Peer-to-PeerNetzwerk durch den Herunterladenden Dementsprechend hat der Verbraucher einen Verstoß gegen das Urhebergesetz grundsätzlich auch die durch die Abmah- dar. nung entstandenen Kosten zu tragen. Allerdings sollten innerhalb der vorgegebe- Strafrechtlich kann der Herunterladende nen Frist die Höhe der in Rechnung ge- ebenfalls nach § 106 UrhG zu belangen stellten Anwaltsgebühren sowie der Scha- sein. densersatzansprüche überprüft werden. 4. Haftung des Anschlussinhabers Weiterhin sollte geprüft werden, ob die Abmahnung der gesetzlich vorgeschriebe- Wer lediglich den Anschluss zur Verfü- nen Form entspricht und die Vertragsstra- gung stellt, von dem aus ohne sein Wis- fe für weitere Verstöße gegen das Urhe- sen oder weiteres Zutun illegal Daten her- berrecht nicht zu hoch angesetzt wurde. untergeladen oder angeboten werden, Häufig ist auch der Text der Unterlas- handelt nicht schuldhaft im zivilrechtlichen sungserklärung so allgemein gehalten, Sinn. Ein Schadensersatzanspruch gegen dass wegen eines einmaligen Anbietens den Anschlussinhaber aus einer schuld- mehrfach die Vertragsstrafe ausgelöst haft begangenen Handlung kommt daher wird (z.B. es werden mehrere Stücke von nicht in Betracht. derselben CD angeboten). Anders verhält es sich mit dem verschul- 3. Haftung des Herunterladenden densunabhängigen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch. Insoweit gilt das Das Herunterladen urheberrechtlich ge- Kriterium der Störerhaftung. Demnach schützter Daten stellt eine Vervielfältigung kann der Anschlussinhaber – gegebenen- gem. § 16 Abs. 1 UrhG dar. Auch in sol- falls auch ein Arbeitgeber für Verstöße chen Fällen, in denen heruntergeladene seiner Arbeitnehmer - auch für solche Ur- Dateien lediglich zum privaten Gebrauch heberrechtsverletzungen in Anspruch ge- bestimmt sind, liegt ein Verstoß gegen § nommen werden, die er selbst nicht be- 53 Abs. 1 UrhG vor, soweit für den Nutzer gangen hat. Eltern müssen demnach dafür einer solchen Tauschbörse offensichtlich Sorge tragen, dass ihre Kinder keinen ist, dass es sich bei der angebotenen Da- Zugriff auf besagte Tauschbörsen haben. tei um ein rechtswidriges Angebot im In- Obgleich noch keine höchstrichterlichen ternet handelt (z.B. weil offensichtlich ist, Entscheidungen zu diesem Thema ergan- dass kein privater Internetnutzer die Rech- gen sind, wird von den Gerichten der unte- 2 Rechts-Hinweis 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer ren Instanzen vermehrt vertreten, dass der Abmahnung beigefügte Erklärung zu- Eltern andernfalls vollumfänglich selbst für rückzugreifen, sondern vielmehr eine ei- einen Urheberrechtsverstoß ihrer minder- gens aufgesetzte Unterlassungserklärung jährigen Kinder haften. zu unterzeichnen. Diesbezüglich sollte aber jedenfalls anwaltlicher Rat eingeholt In dem Fall einer Abmahnung bleibt dem werden. Bei Zweifeln oder Ungereimthei- Adressaten bei tatsächlich erfolgtem Ver- ten hinsichtlich der Höhe der geltend ge- stoß gegen das Urheberrecht letztlich kei- machten Ansprüche sollte ebenfalls ein ne Wahl. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sollte Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. grundsätzlich aber erst nach vorheriger anwaltlicher Be- Alles in allem ist jedoch die Rechtspre- ratung erfolgen. chung in derartig gelagerten Fällen recht eindeutig. Vollständige Sicherheit gegen 5. Fazit: Bei Erhalt einer Abmahnung derartige Abmahnungen bietet lediglich das legale „Kaufen“ von Dateien im Inter- wegen net über die seriösen Foren wie z. B. iTu- rechtswidrig erlangter oder zur Verfügung nes oder ähnliches. gestellter Dateien im Internet ist in jedem Information: Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen ausschließen. Fall ein unverzügliches Tätigwerden des Adressaten angeraten! Sollte sich herausstellen, oder weiß der Adressat bereits, dass seine Handlungen gegen das Urheberrecht verstoßen haben, sollte die verlangte Unterlassungserklärung im Prinzip abgegeben werden. Insoweit empfiehlt sich jedoch, nicht auf die 3 05/2010 Pauschalierung der Steuer bei Sachzuwendungen an Geschäftspartner Pauschsteuersatz von 30 % zzgl. Kirchen- 1. Problemstellung steuer und Solidaritätszuschlag zu überSie sind Unternehmer und haben vor, Ih- nehmen und für diesen abzuführen. Die ren Kunden oder Geschäftsfreunden Ge- Vorschrift beinhaltet also keine neue Ein- schenke zu machen, oder aber Sie beab- kunftsart. Daher sind grundsätzlich auch sichtigen, Ihre Geschäftspartner für die gu- nur solche Sachzuwendungen in die Pau- te Zusammenarbeit im letzten Jahr zu be- schalversteuerung mit einzubeziehen, die lohnen. beim Empfänger zu Betriebseinnahmen oder Arbeitslohn führen. Für Sachzuwen- Wenn Sie zudem den hieraus resultieren- dungen, die beim Zuwendungsempfänger den finanziellen Aufwand in Ihrem Unter- keine Steuerpflicht auslösen, bedarf es nehmen möglichst gering halten und dar- keiner pauschalen Besteuerung. über hinaus vermeiden wollen, dass Ihren Kunden oder Geschäftsfreunden hieraus Barzuwendungen sowie Zuwendungen, steuerliche Lasten entstehen, sollten Sie welche ausschließlich aus gesellschafts- folgende steuerliche Auswirkungen ken- rechtlicher Veranlassung erfolgen (ver- nen. deckte Gewinnausschüttungen), können nicht pauschaliert werden. 2. Verlagerung der Besteuerung auf den Zuwendenden Die Vorschrift beinhaltet ein Wahlrecht, welches dem zuwendenden Unternehmer 2.1 Möglichkeit der Pauschalierung zur Pauschalierung seiner Sachzuwen- Mit Wirkung zum 01.01.2007 wurde § 37b dungen eingeräumt wird. Es besteht somit EStG eingeführt. Diese Vorschrift dient der keine Verpflichtung zur Pauschalierung, Vereinfachung des Besteuerungsverfah- da die Besteuerung grundsätzlich auch rens bei Sachzuwendungen und ermög- beim Empfänger erfolgen kann. licht es dem Zuwendenden, die grundsätz- Der Unternehmer kann ferner bei der Wahl lich vom Empfänger geschuldete Einkom- der Pauschalierung zwischen zwei Emp- mensteuer bzw. Körperschaftsteuer für fängerkreisen unterscheiden, den eigenen diesen mit abgeltender Wirkung zum Arbeitnehmern und den „übrigen Dritten“; 1 Special 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer hierzu zählen die Geschäftsfreunde und 2.2. Art der Sachzuwendungen deren Arbeitnehmer. Für diese beiden § 37b EStG unterscheidet bei den Sach- Empfängerkreise kann der Unternehmer zuwendungen zwischen betrieblich veran- das Wahlrecht unterschiedlich ausüben. lassten Sachzuwendungen und Geschen- Entscheidet sich der Unternehmer für die ken im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 pauschale Besteuerung, ist er an diese für EStG. ein Veranlagungsjahr gebunden. Das bedeutet, dass für jede einzelne Sachzuwendung die Pauschalierung vorzuneh- 2.2.1 Betrieblich veranlasste Sachzu- men ist, es sei denn, es greifen sonstige wendungen Pauschalierungsvorschriften, wie bei- Eine betrieblich veranlasste Sachzuwen- spielsweise im Zusammenhang mit Zu- dung liegt vor, wenn ein bestimmtes Ver- wendungen an eigene Arbeitnehmer. Die halten des Zuwendungsempfängers be- Möglichkeit einzelne Sachzuwendungen lohnt werden soll. Die Zuwendung wird als aus dieser Regelung auszuschließen, ist zusätzliche Gegenleistung gewährt; sie nicht möglich. besteht nicht aus Geld und steht im zeitli- Macht der Zuwendende von der Pauscha- chen und sachlichen Zusammenhang mit lierung Gebrauch, so hat er die Zuwen- der Leistung des Empfängers. Die betrieb- dungsempfänger Pauschal- liche Veranlassung ist gegeben, wenn ein versteuerung zu unterrichten. Eine spe- objektiv wirtschaftlicher oder tatsächlicher zielle Formvorschrift ist hierbei nicht gege- Zusammenhang mit dem Betrieb besteht. über die ben. So können beispielsweise Einladungen zu Die bisher ergangenen BMF-Schreiben Incentive-Reisen, Sport/Kultur-Veranstal- zur ertragsteuerlichen Behandlung von In- tungen oder Sachpreise aufgrund eines centive-Reisen sowie zur Besteuerung von ausgeschriebenen Verkaufs- oder Außen- VIP-Logen werden durch § 37b EStG nicht dienstwettbewerbs zu den betrieblichen aufgehoben. Vielmehr sind sie in Kombi- Sachzuwendungen zählen. nation mit § 37b EStG anzuwenden. So bestehen keine Bedenken die „VIP- Logen“-Regelungen weiterhin für die Auf- 2.2.2 Geschenke teilung der Kosten in den abzugsfähigen Geschenke sind unentgeltliche Zuwen- Werbekostenanteil sowie den Anteil für dungen ohne Gegenleistung. Der Be- Geschenke und Bewirtung anzuwenden. schenkte erhält das Geschenk nicht für eine von ihm erbrachte Leistung. Im Allgemeinen dienen Geschenke an Geschäft- 2 Special 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer freunde dazu, allgemeine Geschäftsbezie- die Zuwendung als nicht abzugsfähige Be- hungen aufzubauen, zu erhalten oder zu triebsausgabe zu behandeln. verbessern. Die Abzugsfähigkeit der pauschalen Steu- Von der Pauschalierung gemäß § 37b er als Betriebsausgabe hängt ebenfalls EStG werden sowohl Geschenke im Ein- von der Art der ihr zugrunde liegenden zelwert unter als auch über € 35 erfasst. Sachzuwendung ab. Grundsätzlich min- Geschenke bis € 10 gelten dagegen als dert die pauschale Steuer das Ergebnis Streuwerbeartikel und unterliegen als nicht des Unternehmers, wenn auch die Zu- steuerbare Zugaben damit nicht der Be- wendung als solches als Betriebsausgabe steuerung gemäß § 37b EStG. das steuerliche Ergebnis gemindert hat. Handelt es sich beispielsweise um ein Durch diese „Hintertür“ werden Geschen- nicht abzugsfähiges Geschenk (Wert grö- ke, die beim Empfänger als solche gerade ßer als € 35), ist auch die pauschalierte nicht steuerpflichtig sind, einer Steuerbe- Steuer nicht abzugsfähig. Dies führt zu ei- lastung unterzogen. ner Steuerbelastung von mindestens 71 % (Steuersatz: 30 %). Ist ein Geschenk hin- 2.3. gegen als abzugsfähig zu beurteilen (Wert Folgen für den Zuwendenden bis zu € 35), stellt die hierauf entfallende Die steuerlichen Folgen beim Zuwenden- Pauschalsteuer ebenfalls eine abzugsfä- den sind abhängig davon, ob es sich um hige Betriebsausgabe dar. eine betrieblich veranlasste Sachzuwen- 3. Problematik der Einbeziehung von Geschenken in die Pauschalversteuerung dung oder ein Geschenk handelt. Sachzuwendungen sind in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Während die Pauschalierungsmöglichkeit betriebliche Veranlassung nachgewiesen bei betrieblich veranlassten Sachzuwen- werden kann. dungen wie z. B. Incentiveaufwendungen an Geschäftsfreunde grundsätzlich zu be- Bei Geschenken ist die Freigrenze von grüßen ist, muss die zwingende Einbezie- € 35 für den Betriebsausgabenabzug zu hung von Geschenken in die Bemes- beachten. Das heißt, dass der Unterneh- sungsgrundlage des § 37b EStG eher kri- mer das Geschenk nur dann steuermin- tisch gesehen werden. dernd berücksichtigen kann, wenn im Veranlagungsjahr je Empfänger € 35 nicht Bei Geschenken mit einem Wert unter überschritten werden. Überschreitet der € 35 kann i.d.R. davon ausgegangen wer- Wert des Geschenkes hingegen € 35, ist den, dass bei den empfangenden Ge- 3 Special 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer schäftsfreunden keine Einnahmen vorlie- anlasste Zuwendung und nicht um ein Ge- gen. Geschenke zeichnen sich ja gerade schenk handelt. Dann sollte diese Sach- dadurch aus, dass es an einer Gegenleis- zuwendung tung des Empfängers fehlt. Eine Einbe- nicht als nicht abzugsfähiges Geschenk ziehung dieser Geschenke in die Bemes- sondern als voll abzugsfähiger Incentiv- sungsgrundlage des § 37b EStG würde oder Werbeaufwand verbucht werden, so somit dem Grundgedanken des § 37b dass im Fall einer Pauschalierung auch EStG – nur Sachzuwendungen zu berück- die Pauschalsteuer als abzugsfähige Be- sichtigen, die beim Empfänger eine Be- triebsausgabe behandelt werden könnte. triebseinnahme bzw. Lohn darstellen – wi- auch beim Zuwendenden Im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen wird dersprechen. die Anwendung des § 37b EStG von den Durch die Pflicht zur einheitlichen Aus- Prüfern bei Vorliegen von Geschenken übung des Pauschalierungswahlrechtes verstärkt aufgegriffen. Viele Prüfer wollen kann es somit im Einzelfall zu deutlich die Unternehmer, die bislang von der Pau- überhöhten Steuerbelastungen kommen, schalversteuerung keinen Gebrauch ge- wenn sich der Zuwendende aufgrund von macht haben, von der nachträglichen An- Incentiveaufwendungen oder höherwerti- wendung des § 37b EStG überzeugen und gen Geschenken an Geschäftsfreunden drohen in diesem Zusammenhang gerne für die Pauschalierung entscheidet und mit sog. Kontrollmitteilungen, die sie an- somit die daneben angefallenen Geschen- sonsten an die Geschenkeempfänger zu ke wegen des Zwangs zur einheitlichen verschicken hätten. In diesen Fällen sollte Ausübung des Wahlrechts „infiziert“ wer- sich der Unternehmer nicht vorschnell zu den. einer nachträglichen Anwendung des § 37b EStG hinreißen lassen und die Not- Grundsätzlich gelten die vorstehenden wendigkeit in Ruhe mit seinem Steuerbe- Ausführungen auch bei höherwertigen rater besprechen. Geschenken; denn auch in diesen Fällen gibt es kein Gegenleistung auf Seiten des 4. Fazit Empfängers und somit grundsätzlich auch keine Einnahme. Sollte die Finanzverwal- Die Einführung des § 37b EStG dient der tung jedoch die Auffassung vertreten, dass Vereinfachung des Besteuerungsverfah- es sich um betriebliche Einnahmen beim rens bei Sachzuwendungen. Die Möglich- Empfänger handelt, so müsste grundsätz- keit der Abgeltung der hierauf anfallenden lich eine Gegenleistung beim Empfänger Individualsteuer beim empfangenden Ge- angenommen werden, mit der Folge, dass schäftsfreund durch Abführung einer Pau- es sich eigentlich um eine betrieblich ver- schalsteuer durch das leistende Unter- 4 Special 05/2010 Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer nehmen hilft negative steuerliche Folgen Eine auf Seiten des Empfängers zu vermeiden, wann Sie als Unternehmer die Pauschal- zumal sich der Empfänger in vielen Fällen besteuerung wählen sollten, ist nicht mög- nicht der steuerlichen Folgen der Sachzu- lich. Die Entscheidung ist vielmehr vom wendungen bewusst ist. Einzelfall abhängig. Gleichzeitig erfüllt die Vorschrift jedoch Aufgrund der hohen steuerlichen Belas- auch den fiskalischen Zweck, die in der tungen bei Geschenken über € 35 in Ver- Vergangenheit nur lückenhaft erfassten bindung mit der Abgeltungsteuer des und damit häufig nicht versteuerten Sach- § 37b EStG sollten derartige Geschenke zuwendungen beim Empfänger und den entweder privat geleistet oder als aus- damit verbundenen Steuerausfall durch drückliche Sachzuwendung i.S. einer Be- Einbehalt einer Pauschalsteuer beim Zu- lohnung oder Verhaltenserwartung ge- wendenden währt werden. Damit ist wenigstens der zu kompensieren. Die An- wendung dieser Vorschrift wird daher im Bei der Suche nach der für Sie im Einzel- stärkt überprüft und forciert. fall optimalen Lösung sind wir Ihnen gerne Der leistende Unternehmer gerät somit behilflich. immer mehr „unter Druck“, die Sachzu- Information: Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen ausschließen. wendungen pauschal zu versteuern, damit die Geschäftsfreunde nicht im Nachhinein von Kontrollmitteilungen Handlungsempfehlung, Betriebsausgabenabzug gewahrt. Rahmen von Lohnsteuerprüfungen ver- aufgrund generelle mit Steuern belastet werden. Höchstproblematisch wird die Anwendung der Vorschrift durch den Einbezug der Geschenke in die Pauschalsteuerregelung. 5