Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e

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Federal Association for the Care
and Resettlement of Offenders
BAG-S e. V.  Oppelner Str. 130  53119 Bonn
Oppelner Str. 130
D-53119 Bonn
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Fax: 0228 96635-85
[email protected]
Dr. Klaus Roggenthin, Geschäftsführung
An
Frau Katharina Erbeldinger
………………………………………………….
Referat Ia2 - Wohlstandsmessung,
Armuts- und Reichtumsfragen
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
23.12.2016
Stellungnahme zum Entwurf des 5. ARB
Sehr geehrte Frau Erbeldinger,
vielen Dank für die Möglichkeit, Stellung zum Entwurf des 5. Armuts- und Reichtumsbericht
der Bundesregierung zu beziehen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V.
hat sich insbesondere mit dem Kapitel V.4 Straffälligkeit (486-488) befasst.
Wir begrüßen, dass der Entwurf Bezug auf unsere empirische Untersuchung der Lebensund Problemlagen straffällig gewordener Menschen und ihrer Angehörigen nimmt, die prekäre Wohnraumversorgung von straffällig gewordenen Menschen bzw. Haftentlassenen
hervorhebt und die immer noch nicht vollzogene Einbindung von arbeiteten Gefangenen in
die Rentenversicherung kritisiert. Außerdem lässt sich zwischen den Zeilen lesen, dass die
Bundesregierung straffällig gewordene Menschen auf Grund ihrer schwierigen Lebenslagen
(unzureichende Unterkunft, Schulden, Suchtprobleme etc.) als Hochrisikogruppe in Punkto
Armutsgefährdung betrachtet.
Vermisst haben wir den systemisch-familienbezogenen Blick auf das Phänomen und Armutsrisiko Straffälligkeit. Ein straffällig gewordener Mensch ist kein isoliertes Individuum
inmitten der Gesellschaft, sondern immer auch Teil einer Herkunftsfamilie und, was noch
von viel größerer Bedeutung für das Thema Armutsbekämpfung und soziale Eingliederung
ist, häufig Mitglied einer Gründungsfamilie. D.h. die inhaftierte Person ist Partner, Vater (94
%) oder Mutter (6 %). Die Inhaftierung wirkt sich somit teilweise massiv auf die Angehörigen
aus (Wegfall des Haupternährers, Wohnungsverlust bei den Angehörigen, sozialer Abstieg
und soziale Ausgrenzung, Abrutschen der mitbetroffenen Minderjährigen in Armut, psychosoziale Belastungen der Kinder und Partner, die, wie die US-amerikanische Forschung zeigt,
zu generationsübergreifenden scheiternden Biographien führen können).
Vor diesem Hintergrund haben wir einen ergänzenden Textbaustein verfasst und ihn in Ihren Entwurf im Sinne eines Vorschlages eingefügt (siehe unten). Wir würden uns freuen,
wenn Sie zumindest den dahinterstehenden prinzipiellen Gedanken noch in Ihren Bericht
aufnehmen könnten. Dies gilt auch für die weiteren Ergänzungsvorschläge. Auch hier haben
1
wir uns der Übersichtlichkeit wegen erlaubt, entsprechende konkrete Änderungsvorschläge
unmittelbar einzufügen.
Dies gilt auch zur Geschlechtsspezifik der Entwicklung der verhängten Freiheitsstrafen. Eine
differenzierte Betrachtung zeigt nämlich, dass für die Gefangenenpopulation der Frauen ab
2000 betrachtet kein linearer Rückgang erkennbar ist. Vielmehr waren in 2015 sogar mehr
Frauen inhaftiert als im Jahr 2000 - bedingt durch die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe
(Jugendstrafe ist rückläufig). Die Gesamtbetrachtung verzerrt in Ihrem Entwurf also zwei
entgegengesetzte Entwicklungen: Rückgang männlicher, aber leichter Anstieg weiblicher
inhaftierter Personen.
Erlauben Sie uns bitte noch einige Hinweise zu dem Abschnitt „Maßnahmen der Bundesregierung“:
Nicht unproblematisch erscheint uns zunächst der verwendete Begriff „Resozialisierungsberatung“, da die Re/-integration straffällig Gewordener weit über die Vermittlung in Arbeit
hinausreicht. An einer gelingenden Wiedereingliederung (Resozialisierung) in die Gesellschaft sind mehrere Akteure beteiligt: Strafvollzugsanstalten, Bewährungshilfe, Anlaufstellen der Freien Straffälligenhilfe, Arbeitsvermittlung, Schuldnerberatung, Wohnungslosenhilfe, Wohnungsämter, Suchteinrichtungen, Ehrenamtliche, Kirchen, Moscheen, Nachbarn,
Freunde, Familienangehörige usw. Daher empfiehlt die BAG-S im ARB dringend zumindest
die Formulierung „so genannte Resozialisierungsberatung/Arbeitsvermittlung“ zu verwenden.
Der für die Entwurfsfassung entwickelte Absatz zur Wirkungsweise der Maßnahmen der BA
vermittelt den Eindruck, dass die Probleme der Arbeitsintegration von Haftentlassenen mit
den zur Verfügung gestellten Instrumenten bereits überall bewältigt werden. Unseren Informationen nach scheint das aber von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich
weit entwickelt zu sein. Damit Arbeitsmarktintegration gelingt, müssen unseres Erachtens
zahlreiche bürokratische Hindernisse abgebaut werden. Die am Integrationsprozess beteiligten Akteure, vor allem die Justizvollzugsanstalten, die Freie Straffälligenhilfe und die Bewährungshilfe auf der einen Seite sowie die Jobcenter und Arbeitsagenturen auf der anderen Seite, müssen dazu enger und zielgerichteter miteinander kooperieren als dies bisher
der Fall ist. Damit dies gelingt, müssen strukturelle Voraussetzungen geschaffen werden.
Die Grundlagen für die Kooperation müssen verbindlich/vertraglich ausgestaltet werden.
Erste Modelle wurden unter anderem in den Bundesländern Hessen und NordrheinWestfalen entwickelt. Auf Anregung und unter Beteiligung des Netzwerkes Straffälligenhilfe
Baden-Württemberg GbR wurde in 2016 begonnen, eine „Kooperationsvereinbarung über
die Integration von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in Baden-Württemberg“ zu
erarbeiten. Wir schlagen daher vor, den Absatz ergebnisoffener zu formulieren (s.u.). Wir
regen auch an, die Einlassungen zum Überbrückungsgeld zumindest geringfügig zu ergänzen. Aus Sicht der BAG-S kann nämlich die Wiedereingliederung am besten dadurch gefördert werden, dass das Überbrückungsgeld grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet,
sondern als Vermögen gewertet wird. Das Überbrückungsgeld bliebe dann aufgrund der
Vermögensfreibeträge des SGB II in vielen Fällen anrechnungsfrei. Der gesparte Betrag würde für Haftentlassene einen gewissen Dispositionsspielraum eröffnen, beispielsweise zur
Schuldenregulierung. Dies würde nicht nur die Wiedereingliederung in ein normales Leben
erleichtern, sondern auch die Rechtslage vereinfachen. Die jetzt umgesetzte Regelung und
Klärung bleibt hinter diesem Vorschlag zurück.
2
Da die Zielgruppe Familienangehörige seitens der Sozialpolitik in Deutschland bisher noch
gar nicht mit dem Armutsrisiko „Straffälligkeit“ in Verbindung gebracht wurde, kann es nicht
verwundern, dass keine Maßnahmen der Bundesregierung aufgeführt werden. Wir regen
an, einen Satz einzufügen, der signalisiert, dass sich die BReg dieser vernachlässigten und
besonders vulnerablen Zielgruppe künftig verstärkt annehmen will.
Es dürfte Ihnen bei der Erstellung des Kapitels „Straffälligkeit“ nicht entgangen sein, dass
die Datenlage im Bereich Straffälligkeit/Resozialisierung sehr dünn ist. Mit unserer 2014
durchgeführten Untersuchung haben wir „aus Bordmitteln“ versucht, erste aussagekräftige
überregionale Daten zu ermitteln, die auch Maßnahmen zur Armutsvermeidung planbarer
machen. Dies reicht aber bei weitem nicht aus. Daher empfehlen wir, dass Bundesregierung ernsthaft in Erwägung zieht, Wissen über die Lebens- und Problemlagen von straffällig
gewordenen Menschen und ihren Angehörigen, als eine der Bevölkerungsgruppen mit dem
höchsten Armutsrisiko, regelmäßig generieren zu lassen. Dazu gehören Überlegungen, a)
wie eine regelmäßige repräsentative Stichprobe erhoben werden kann sowie b) ein eigenständiger Armutsindikator Straffälligkeit für die kommenden Armuts- und Reichtumsberichte entwickelt werden kann (s. Textbaustein unten). Die BAG-S bringt sich gerne in etwaige
Planungen ein.
Eine formale Kleinigkeit wäre auch noch zu ändern. Der von Ihnen zitierte Aufsatz der BAG-S
müsste ganz korrekt folgendermaßen zitiert werden:
Roggenthin, K./Kerwien, E.-V. (2014): Lebens- und Problemlagen straffällig gewordener
Menschen und ihrer Angehörigen (Projektbericht), in: Informationsdienst Straffälligenhilfe,
3/2014, S. 11-15
Der Vorstand und die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.
V. danken Ihnen für die Beteiligungsmöglichkeit und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der
endgültigen Fertigstellung des Berichts. Und natürlich ein gesundes neues Jahr!
Gez.
Gabriele Sauermann
(Vorsitzende)
Gez.
Dr. Klaus Roggenthin
Geschäftsführer
3
Konkrete Ergänzungs- und Änderungsvorschläge
(Anmerkung: Wir bitten die Formatierungsprobleme zu entschuldigen, die durch den Export
der PDF-Datei in Word verursacht wurden.)
V .4
Straffälligkeit
Die Zahl der Strafgefangenen stieg von 60.579 im März 2000 auf 64.273 im März 2007 und
war danach rückläufig. Am 31. März 2015 gab es in Deutschland insgesamt 51.883 Strafgefangene. 94 Prozent (48.779) waren Männer, nur 6 Prozent (3.104) waren Frauen. Bei einer
differenzierten Betrachtung zeigen sich allerdings deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede dieser Entwicklung. So waren im Jahr 2015 mehr Frauen inhaftiert als im Jahr 2000.
Wir haben es mithin mit einem Rückgang männlicher, aber leichtem Anstieg weiblicher inhaftierter Personen zu tun. Etwas mehr als ein Drittel der Strafgefangenen hatten eine voraussichtliche Vollzugsdauer von nicht mehr als neun Monaten zu verbüßen. Etwas mehr als
die Hälfte sahen sich einer voraussichtlichen Vollzugsdauer von maximal fünf Jahren gegenüber. Knapp mehr als die Hälfte der Strafgefangenen waren zwischen 25 und 39 Jahren, 15
Prozent waren jünger als 25 und ein Drittel 40 Jahre oder älter. 4.397 der Strafgefangenen
und damit etwas über 8 Prozent verbüßten eine Jugendstrafe. Die Zahl der verhängten Jugendstrafen ist im Übrigen rückläufig.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe hat in einer nicht repräsentativen Untersuchung 448 Klienten aus der Straffälligenberatung zu ihren Lebensumständen befragt.129
Demnach bestritten rund 57 Prozent der Befragten, die zum Befragungszeitpunkt aktuell
keine Freiheitsstrafe verbüßten, ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch Grundsicherungsleistungen des SGB II; 7 Prozent waren maßgeblich auf SGB III-Leistungen und 6 Prozent auf SGB XII- Leistungen angewiesen. Nur bei knapp einem Fünftel bildete die eigene
Erwerbstätigkeit die wesentliche Einkommensquelle. Eine kleine Gruppe von 2,4 Prozent
hatte der Untersuchung zufolge gar kein Einkommen zur Verfügung.
3
Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft
Straffälligenhilfe befragten Straffälligen lebten mit
60 Prozent weit überwiegend allein und nur 14 Prozent zusammen mit einem Partner, davon die Hälfte mit Kindern.7 1 Die Wohnsituation der Befragten (Klienten der Freien Straffälligenhilfe inklusive der Hilfe suchenden Angehörigen) muss als prekär bezeichnet werden.
Nach den Ergebnissen verfügten zum Befragungszeitpunkt nur 40 Prozent über eine gesicherte Individualunterkunft. 28 Prozent waren in einer stationären oder teilstationären Einrichtung bzw. einem Wohnprojekt untergebracht. Weitere Klienten konnten zum Befragungszeitpunkt lediglich auf eine Notunterkunft oder andere Übernachtungsstellen sowie
prekäre Unterkünfte wie Gartenlauben zurückgreifen.
Straffällige sind häufig mit einer Vielzahl an mitunter gleichzeitig auftretenden Problemlagen konfrontiert. Dabei spielen Wohnungsprobleme, ein als schwierig erlebter Umgang mit
Behörden, Schulden und Suchterkrankungen eine maßgebliche Rolle. In diesem Zusammen4
hang, auch mit Verweis auf die Ausführungen zu den Themen Wohnungslosigkeit und Überschuldung
728 Statistisches Bundesamt (2015c)
729 Hier und im Folgenden, soweit nicht anders benannt:Roggenthin I Kerwien (2014)
730
731
732
EinViertel der Befragten befand sich zum Befragungszeitpunkt in Haft.
Dabei sollten von denjenigen Befragten, die sich zum Befragungszeitpunkt in Haft befanden, angenommen
wer- den, von welcher Lebensform auszugehen wäre, befänden sie sich in Freiheit.
Sonderauswertung der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe
weiter oben in diesem Kapitel, ist von Interesse, dass bei denjenigen, die Wohnungsprobleme bzw.
Überschuldung als zentrales Problem angegeben haben, der schwierige Umgang mit Behörden
gleich an zweiter Stelle genannt wurde.
Entsprechend wurden auf der Seite der Angebote Beratungen zum Thema Wohnen und Schulden
gefolgt von Drogen- und Suchtberatung häufig in Anspruch genommen. Beratungen zur Arbeitsvermittlung wurden hingegen mit nur 15 Prozent vergleichsweise selten, allgemeine Beratung für
Straffällige bzw. Haftentlassene mit 60 Prozent am häufigsten genutzt.
Auf gesellschaftlicher Ebene legt die Statistik einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Straffälligkeitsraten und Einkommensverteilung nahe: In Ländern mit hoher Einkommensungleichheit sind
anteilig an der Bevölkerung deutlich mehr Personen inhaftiert als in Ländern mit geringerer Einkommensungleichheit. Wie oben beschrieben hängt das Eintreten von Straffälligkeit mit einer Vielzahl an anderen Problemlagen zusammen - Wohnungsprobleme, Überschuldung, Arbeitslosigkeit -,
die wiederum ebenfalls mit Armut verbunden sind.
Noch zu wenig geraten die von Straffälligkeit eines Familienmitgliedes mitbetroffenen Angehörigen
ins direkte Blickfeld integrativer und armutsvermeidender Sozialpolitik. Mit der Inhaftierung fällt
jedoch in den meisten Fällen der Ernährer aus. Außerdem sind Wohnungsverlust, materieller Abstieg und soziale Ausgrenzung nicht selten die mittelbaren Folgen. Die Zahl der mitbetroffenen Angehörigen dürfte nach Auskunft der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe bei mehreren
hunderttausend Personen liegen. Die Universität Dresden hat errechnet, dass an jedem beliebigen
Tag im Jahr allein 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sind.
(s.Schützwohl 2012).
Für das Literaturverzeichnis: Schützwohl, M. (2012): Hilfebedarf und Hilfeangebote – Erste Ergebnisse aus dem COPING-Projekt, in: Informationsdienst Straffälligenhilfe, Heft 3/2012, S. 13-15
5
Maßnahmen der Bundesregierung
Einen wichtigen Faktor zur Armutsvermeidung stellt auch bei der Gruppe der (ehemals) Strafgefangenen die Vermittlung in auskömmliche Erwerbsarbeit dar. Die so genannte Resozialisierungsberatung/Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA) setzt deshalb bereits inder
Haft an. Integrationschancen und Entwicklungsperspektiven inhaftierter Menschen sollen so
frühzeitig erkannt werden, um eine zielgerichtete Entlassungsvorbereitung sicherzustellen. Dafür
wird die regionale Vernetzung mit den Vollzugsbehörden, sozialen sowie kommunalen Trägern
und der Straffälligenhilfe angestrebt. Besondere lokale Umsetzungsstrategien (z.B. Gruppeninformationen) und Ausrichtungen sollen dieses Konzept ergänzen. Damit ist beabsichtigt, dass
die Beratung und Vermittlung für den betroffenen Personenkreis frühzeitig und zielgerichtet ansetzt und der Prozess durchgängig begleitet wird. Die Inanspruchnahme der Beratungs- und
Vermittlungstätigkeit der BA fällt regional noch sehr unterschiedlich aus. Die Bundesregierung
ermuntert alle beteiligten Akteure, d.h. die BA, die Strafvollzugsbehörden und -anstalten und die
freie und ambulante Straffälligenhilfe am Gelingen eines flächendeckenden Angebots mitzuwirken.
Auch die Einbeziehung von Strafgefangenen in Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wie
z.B. berufliche Weiterbildungsmaßnahmen ist Bestandteil der Zusammenarbeit. Daher können
Strafgefangene bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und im Rahmen des Ermessens eine berufliche Weiterbildung nach § 81 SGB III gefördert erhalten. Für Strafgefangene
gelten die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde die Berücksichtigung des Überbrückungsgeldes nach § 51 des Strafvollzugsgesetzes oder vergleichbarer Regelungen der Länder
mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz zum 1. August 2016 vereinfacht und für die Betroffenen
günstiger ausgestaltet. Danach bleiben Beträge, die über den Bedarf der haftentlassenen Person
für 28 Kalendertage hinausgehen, als Einkommen unberücksichtigt. Diese Regelung bleibt freilich hinter dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe empfohlenen Regelung
zurück, das Überbrückungsgeld grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen, sondern als
Vermögen zu werten.
733
Wilkinson / Picket! (2009)
Mitglieder:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.
DBH e. V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik
Deutscher Caritasverband e. V.
Der Paritätische Gesamtverband e. V.
Deutsches Rotes Kreuz e. V.
Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V.
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ: 370 205 00, Konto: 80 88 701
BIC: BFSWDE33XXX, IBAN: DE63 3702 0500 0008 0887 01
Die Einbeziehung von Strafgefangenen, die während der Haft gegen Arbeitsentgelt tätig sind, in
das gesetzliche System der Sozialversicherung beschränkt sich bislang auf das Gebiet der Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Strafgefangene sind daher mit Ausnahme von Freigängern, die im Rahmen des offenen Vollzuges einem freien Beschäftigungsverhältnis außerhalb der JVA nachgehen und deshalb wie freie
Arbeitnehmer behandelt werden, nicht gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert.
Seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 ist die Zuständigkeit für den Strafvollzug mit der
Schaffung ihrer eigenen Ausführungsgesetze auf die Länder übergegangen. Die Rentenversicherung ist als Teil der Sozialversicherung Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Daher
könnte der Bund die Rentenversicherung auf Strafgefangene ausweiten. Die Beiträge wären aber
von den Bundesländern zu tragen. Bisher konnte allerdings keine Einigung über die Einbeziehung in die Rentenversicherung, die angemessene Höhe der Beiträge sowie der dar- aus resultierenden Anwartschaften erzielt werden. Der Strafvollzugsausschuss der Justizministerkonferenz hat eine für alle Länder offene Arbeitsgruppe gebildet, welche Grundlagen für eine sich anschließende Diskussion über die Rentenversicherung Strafgefangener im politischen Raum erarbeiten wird. Die Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherungspflicht würde europäischen Strafvollzugsgrundsätzen folgen und könnte einen Anreiz für die Bemühungen von
Gefangenen um eine nachhaltige Wiedereingliederung darstellen. Daher wird die Bundesregierung zeitnah prüfen, durch welche politischen Initiativen sie ihrerseits die Einbindung arbeitender
Gefangener in die gesetzliche Rentenversicherung fördern kann.
Da Familienangehörige, insbesondere Kinder und Partner durch die Inhaftierung einem erhöhten
Armutsrisiko ausgesetzt sind, erwägt die Bundesregierung ressortübergreifend entsprechende
Initiativen zur Armutsvermeidung und sozialen Integration für diese Zielgruppe zu entwickeln.
Die Bundesregierung prüft darüber hinaus, inwieweit Sie dazu beitragen kann, die Datenlage
über die Lebens- und Problemlagen von straffällig gewordenen Menschen und ihren Angehörigen, als eine der Bevölkerungsgruppen mit dem höchsten Armutsrisiko, substanziell verbessern
kann. In die Überlegungen soll die die Möglichkeit einer regelmäßigen repräsentativen Stichprobe sowie die eines eigenen Indikators Straffälligkeit für die kommenden Armuts- und Reichtumsberichte einbezogen werden.
Mitglieder:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.
DBH e. V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik
Deutscher Caritasverband e. V.
Der Paritätische Gesamtverband e. V.
Deutsches Rotes Kreuz e. V.
Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V.
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ: 370 205 00, Konto: 80 88 701
BIC: BFSWDE33XXX, IBAN: DE63 3702 0500 0008 0887 01
Mitglieder:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.
DBH e. V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik
Deutscher Caritasverband e. V.
Der Paritätische Gesamtverband e. V.
Deutsches Rotes Kreuz e. V.
Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V.
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ: 370 205 00, Konto: 80 88 701
BIC: BFSWDE33XXX, IBAN: DE63 3702 0500 0008 0887 01
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