Zusammenfassung Unternehmensfinanzierung

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Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
1.
2.
Einführung .................................................................................................................................... 1
Liquidität ....................................................................................................................................... 1
1.
Liquidität:................................................................................................................................... 1
a.
Allgemeines ........................................................................................................................... 1
b.
Arten der Liquidität ................................................................................................................ 1
2.
Fristigkeit und Finanzierungsmaßnahmen................................................................................ 2
3.
Cash Management.................................................................................................................... 3
a.
Allgemeines ........................................................................................................................... 3
b.
Cash-Management-Systeme................................................................................................. 3
1.
Balance Reporting ............................................................................................................. 3
2.
Money Transfer.................................................................................................................. 3
3.
Marktinformationen und –analysen.................................................................................... 3
4.
Netting................................................................................................................................ 3
5.
Pooling ............................................................................................................................... 3
c. Abhängigkeitsgrößen der Liquidität in der Praxis ..................................................................... 4
d.
Kassenhaltung (Modelle)....................................................................................................... 4
4.
Disposition des Forderungsbestandes...................................................................................... 5
5.
Die Lagerhaltung als finanzwirtschaftliches Entscheidungsproblem ........................................ 5
6.
Finanzplanung........................................................................................................................... 5
3.
Cash Flow und Kapitalflussrechnung ........................................................................................... 5
1.
Definitionsvarianten des Cashflow............................................................................................ 5
a.
Allgemeines zum Cashflow: .................................................................................................. 5
b.
Definitionsvarianten des Cashflow: ....................................................................................... 6
2.
Entwicklung zu Cashflow Statements ....................................................................................... 6
3.
Adressaten der Kapitalflussrechnung: ...................................................................................... 6
4.
Aufstellungstechniken ............................................................................................................... 7
5.
Begriff und Aufgaben von Kapitalflussrechnung....................................................................... 7
6.
Beständedifferenzenbilanz........................................................................................................ 8
7.
Veränderungsbilanz und Bewegungsbilanz.............................................................................. 8
a.
Veränderungsbilanz: ............................................................................................................. 8
b.
Bewegungsbilanz .................................................................................................................. 8
8.
Einbeziehung von Kontenumsätzen in Kapitalflussrechnung (Brutto- und TeilbruttoBewegungsrechnungen) ...................................................................................................................... 9
9.
Einbeziehung der Erfolgsrechnung in Kapitalflussrechnungen ................................................ 9
10.
Fondsrechnung ......................................................................................................................... 9
a.
Fonds:.................................................................................................................................... 9
b.
Mit Hilfe der Fonsrechnung lassen sich aufzeigen:............................................................... 9
c. Kapitalflussrechnung teilt sich in:.............................................................................................. 9
d.
Arten von Fonds (Fonds der liquiden Mittel Æ Cash-Flow Statements) ............................. 10
e.
Gliederungsmöglichkeiten von Cashflow – Statements: ..................................................... 10
f. Gliederung des Fonds:............................................................................................................ 10
g.
Aussagekraft einer Fondsrechnung: ................................................................................... 10
11.
Aufstellungs- und Publizitätspflicht ......................................................................................... 11
4.
Finanzanalyse............................................................................................................................. 11
1.
Analysezwecke ....................................................................................................................... 11
2.
Analyseablauf.......................................................................................................................... 13
1.
Aufbereitung des Zahlenmaterials: Bilanzpositionen zusammenfassen ......................... 13
2.
Bildung von Kennziffern................................................................................................... 13
3.
Durchführung von Vergleichen: ....................................................................................... 14
3.
Bestandsorientierte Strukturkennzahlen................................................................................. 14
a.
Vermögensstruktur .............................................................................................................. 14
b.
Kapitalstruktur...................................................................................................................... 15
1.
Art und Zusammensetzung des Kapitals......................................................................... 15
2.
Fristigkeit des Kapitals..................................................................................................... 15
c. Horizontale Bilanzstruktur ....................................................................................................... 16
1.
Finanzierungsregeln (langfristige Deckungsgrade) ......................................................... 16
2.
Liquiditätsregeln und –kennzahlen (kurzfristige Deckungsgrade)................................... 17
d.
Beurteilung bestandsorientierter Kennzahlen ..................................................................... 18
4.
Stromgrößenorientierte Kennzahlen ....................................................................................... 18
5.
(Absolute) Erfolgskennzahlen: ................................................................................................ 19
Julia Frühwirt
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a.
b.
c.
Bilanzgewinn ....................................................................................................................... 19
Jahresüberschuss ............................................................................................................... 19
Geschätzter Steuerbilanzgewinn ............................................................................................ 20
5.
Rentabilität und Shareholder Value............................................................................................ 20
1.
Rentabilität und Rentabilitätskennzahlen................................................................................ 20
2.
Shareholder Value .................................................................................................................. 21
a.
Discounted Cashflow (DCF)................................................................................................ 22
b.
Economic Value Added (EVA) ............................................................................................ 22
3.
Neuere kapitalmarktorientierte Kennzahlen............................................................................ 23
4.
Rendite-Kennzahlen................................................................................................................ 23
a.
Anforderungen an Rendite-Kennzahlen.............................................................................. 23
b.
Gesamtkapitalrendite .......................................................................................................... 24
c. Eigenkapitalrendite.................................................................................................................. 25
d.
Beziehung zwischen GK- und EK-Rendite.......................................................................... 25
e.
Umsatzrenditen ................................................................................................................... 26
5.
Aussagefähigkeit von Bilanzrenditen ...................................................................................... 26
a.
Problem ............................................................................................................................... 26
b.
Abschreibung, investiertes Kapital und GKR ...................................................................... 26
c. ROIC und Kapitalkosten oder: Wann wird Wert (Vermögen) geschaffen?............................. 26
1.
Problem............................................................................................................................ 26
2.
Nettokapitalwerte und Aufwands- und Ertragsrechnung ................................................. 27
3.
Das Konzept des Residualgewinns ................................................................................. 28
d.
Das Konzept des CFROI..................................................................................................... 29
6.
Innenfinanzierung ....................................................................................................................... 29
1.
Selbstfinanzierung................................................................................................................... 30
a.
Stille Selbstfinanzierung ...................................................................................................... 30
b.
Offene Selbstfinanzierung ................................................................................................... 31
2.
Finanzierung aus Abschreibungen ......................................................................................... 32
3.
Finanzierung aus Rückstellungen........................................................................................... 32
4.
Konzernfinanzierung ............................................................................................................... 33
5.
Finanzierung durch Vermögensumschichtung (Kapitalfreisetzung) ....................................... 34
6.
Finanzierungskostenvergleich unter besonderer Berücksichtigung der Steuerbelastung...... 34
7.
Dividendenpolitik......................................................................................................................... 34
1.
Institutioneller Rahmen ........................................................................................................... 34
2.
Aktionärsinteressen................................................................................................................. 35
3.
Problemrelevante Eigenschaften der AG ............................................................................... 35
4.
Ausschüttungsregel und Problematik ..................................................................................... 36
5.
Eine einfache Ausschüttungsregel.......................................................................................... 38
6.
Liefern Ausschüttungen ansonsten nicht erlangbare Informationen? .................................... 40
7.
Die Vorteilhaftigkeit stabiler Dividendenpolitiken – ein Märchen? .......................................... 40
8.
Eigen- (Außen) Finanzierung ..................................................................................................... 41
1.
Kapitalmarktfähigkeit bzw. Nicht-Kapitalmarktfähigkeit .......................................................... 41
2.
Eigenkapital und Eigenschaften.............................................................................................. 41
3.
Eigenkapital und Rechtsformen .............................................................................................. 42
4.
Indirekte Publikumsfinanzierung ............................................................................................. 42
5.
Mitarbeiterbeteiligung.............................................................................................................. 43
6.
Definition und Funktionen von EK im Unternehmen............................................................... 43
7.
EK-Ausstattung in Deutschland .............................................................................................. 44
8.
Beschaffung von EK nicht emissionsfähiger Unternehmen.................................................... 45
a.
Aufnahme neuer Teilhaber (Gesellschafter) ....................................................................... 45
b.
Vorschläge zur Verbesserung der EK-Ausstattung:............................................................ 47
9.
Beschaffung von EK emissionsfähiger Unternehmen ............................................................ 47
a.
Stammaktien........................................................................................................................ 47
b.
Vorzugsaktien...................................................................................................................... 48
1.
Limitierte Vorzugsdividende............................................................................................. 49
2.
Limitierte Vorzugsdividende mit Nachholung .................................................................. 49
3.
Prioritätischer Dividendenanspruch in Verbindung mit einer Gleichverteilungsregel...... 49
4.
Prioritätischer Dividendenanspruch in Verbindung mit einer generellen Überdividende 49
c. Genussscheine ....................................................................................................................... 49
d.
Partizipationsscheine........................................................................................................... 50
10.
Kapitalstruktur und Verschuldenspolitik .................................................................................. 50
Julia Frühwirt
-2-
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Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
a.
b.
Kapitaltheoretische Ansätze zur Optimierung der Unternehmensfinanzierung .................. 50
Fincancial Lverage und Kapitalkosten ................................................................................ 51
1.
Der Leverage Effekt......................................................................................................... 51
2.
Kapitalkosten und Marktwert ........................................................................................... 51
c. Verschuldungsanalyse............................................................................................................ 52
1.
Das Modell des optimalen Verschuldungsgrades ........................................................... 52
2.
Das Modigliani-Miller-Theorem........................................................................................ 53
3.
Vergleichende Würdigung der Modellansätze................................................................. 54
11.
Optimaler EK-Anteil................................................................................................................. 55
a.
Gibt es eine optimale Kapitalstruktur?................................................................................. 55
b.
Erklärungsvarianten zur Optimierung der Kapitalstruktur ................................................... 55
1.
Traditionelle Auffassung .................................................................................................. 55
2.
Modigliani/Miller ............................................................................................................... 56
3.
Praxis ............................................................................................................................... 56
12.
EK der börsennotierten AG..................................................................................................... 56
13.
Formen der Kapitalerhöhung bei der AG................................................................................ 58
a.
Systematik ........................................................................................................................... 58
b.
Kapitalerhöhung gegen Einlagen (ord. Kapitalerhöhung) ................................................... 58
c. Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen .................................................................................... 58
d.
Das genehmigte Kapital ...................................................................................................... 59
e.
Die bedingte Kapitalerhöhung ............................................................................................. 59
f. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ....................................................................... 60
g.
Zur Diskussion um Vor- und Nachteile von Bezugsrechten................................................ 60
14.
Formen der Kapitalherabsetzung bei der AG ......................................................................... 61
a.
Die ordentliche Kapitalherabsetzung (oKH ......................................................................... 61
b.
Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ................................................................................ 61
c. Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien .......................................................... 62
9.
Fremdfinanzierung...................................................................................................................... 62
1.
Kurzfristige Fremdfinanzierung ............................................................................................... 62
a.
Nichtbanken......................................................................................................................... 62
b.
Banken ................................................................................................................................ 63
c. Auslandsgeschäft.................................................................................................................... 64
2.
Langfristige Fremdfinanzierung .............................................................................................. 65
3.
Langfristige Fremdfinanzierung – Literatur ............................................................................. 65
a.
Einleitung............................................................................................................................. 65
b.
Bestandteile von Kreditvereinbarungen .............................................................................. 66
1.
Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag .......................................................................... 66
2.
Tilgungsstruktur ............................................................................................................... 66
3.
Zinssatz............................................................................................................................ 66
4.
Laufzeit ............................................................................................................................ 67
5.
Besicherung ..................................................................................................................... 67
6.
sonstige Vereinbarungen (Negativklauseln, Kündigungsrechte)..................................... 67
c. Traditionelle Formen der langfristigen Fremdfinanzierung ..................................................... 67
1.
Schuldscheindarlehen ..................................................................................................... 67
2.
Industrieobligation............................................................................................................ 68
3.
Langfristige Bankkredite .................................................................................................. 69
4.
Gesellschafterdarlehen.................................................................................................... 69
d.
Innovative Formen langfristiger Fremdfinanzierung............................................................ 70
1.
Zero-Bonds ...................................................................................................................... 70
2.
Floating Rate Notes (FRN) .............................................................................................. 71
3.
Indexanleihen................................................................................................................... 71
4.
Doppelwährungsanleihen ................................................................................................ 71
5.
Commercial-Paper-Programme....................................................................................... 71
e.
Finanzierung und Pensionsrückstellungen ......................................................................... 71
4.
Zwischenformen der langfristigen Finanzierung ..................................................................... 73
a.
Gewinnobligationen (income bonds) ................................................................................... 73
b.
Wandelschuldverschreibungen (convertible bonds) ........................................................... 73
c. Optionsanleihen (warrants)..................................................................................................... 75
d.
Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen - Verwässerungsschutz .................. 76
5.
Kreditsubstitute ....................................................................................................................... 77
a.
Leasing ................................................................................................................................ 77
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b.
Finanzierungs-Leasing-Verträge (Literatur) ........................................................................ 79
1.
Das Problem .................................................................................................................... 79
2.
Finanzierungs-Leasing-Vertrag und vollkommener Kapitalmarkt.................................... 80
3.
Finanzierungs-Leasing-Verträge und unterschiedliche steuerliche Behandlung von
Leasinggeber und Leasingnehmer ............................................................................................. 80
4.
Andere mögliche Vorteile von Finanzierungs-Leasing-Verträgen ................................... 81
c. Factoring ................................................................................................................................. 81
d.
Asset Backed Securities (ABS) ........................................................................................... 82
10.
Bewertung von Unternehmensanteilen ...................................................................................... 82
1.
Bedeutung in der Finanzwirtschaft.......................................................................................... 82
2.
Marktorientierte Verfahren ...................................................................................................... 83
a.
Vergleichsüberlegungen...................................................................................................... 83
b.
Multiplikatorverfahren .......................................................................................................... 83
3.
Fundamentale Verfahren ........................................................................................................ 83
a.
Substanzwertverfahren ....................................................................................................... 83
b.
Ertragswertverfahren ........................................................................................................... 84
c. Discounted Cashflow Verfahren ............................................................................................. 84
d.
Economic Profit Modell = Economic Value Added.............................................................. 85
4.
Rahmenkonzept zur Unternehmensbewertung (Literatur)...................................................... 85
a.
DCF-Bewertungsmodell ...................................................................................................... 85
1.
Barwert der operativen freien Cashflows......................................................................... 85
2.
Wert des Fremdkapitals................................................................................................... 86
3.
Wert des Eigenkapitals .................................................................................................... 86
b.
Die bestimmenden Faktoren für CF und Wert .................................................................... 86
c. Economic-Profit-Modell........................................................................................................... 87
d.
Andere Discounted-Cash-Flow-Modelle.............................................................................. 88
1.
Direkte Diskontierung der Zahlungsströme der Aktionäre............................................... 88
2.
Verwendung realer statt nominaler CF und Diskontierungssätze ................................... 88
3.
Diskontierung des CF vor Steuern statt des CF nach Steuern ....................................... 88
4.
DCF Ansätze auf Formelbasis......................................................................................... 88
5.
Optionspreismodelle ........................................................................................................ 89
e.
Vorgehensweise bei der Unternehmensbewertung ............................................................ 89
11.
Fusionen und Übernahmen ........................................................................................................ 89
1.
Begriffswelt.............................................................................................................................. 89
2.
Motive von Fusionen und Übernahmen .................................................................................. 90
3.
Übernahmen (Strategien und Abwehr) ................................................................................... 90
4.
Übernahmerecht in Österreich................................................................................................ 91
5.
Mergers (Literatur) .................................................................................................................. 92
a.
Sensible Motives for Mergers.............................................................................................. 92
b.
Some Dubious Reasons for Mergers .................................................................................. 93
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1.
EINFÜHRUNG
Einführung und Finanzierungsformen: s. Skript S. 1-2
2.
LIQUIDITÄT
1. LIQUIDITÄT:
a.
ALLGEMEINES
... Fähigkeit des Unternehmens, STÄNDIG (Finanzplanung!) (auch zukünftig) über
AUSREICHENDE (soviel wie möglich) FLÜSSIGE (sofort verfügbar) Mittel (auch
zahlungsmittelähnlich) zu verfügen
zahlungsmittelähnlich: Sind Aktien liquide Mittel? Abgrenzungsprobleme: nur wenn sie innerhalb von
einigen Tagen zu Geld gemacht werden können
9
9
bei Zahlungsmittelunfähigkeit (Illiquidität) und uU auch bei Überschuldung Æ
INSOLVENZ: Konkurs-/Ausgleichsverfahren
bei Überschuldung: Informationsasymmetrie zwischen Unternehmer und Lieferant:
1. Interesse des Gesetzgebers: Lieferant ist schutzwürdig (Gläubiger) Æ Unternehmen wird
in Konkurs geschickt, damit zumindest noch ein Teil gerettet werden kann
2. Interesse des Gesetzgebers: Unternehmen könnte aber wichtig für die Volkswirtschaft
sein Æ vorsichtig agieren
keine Insolvenz bei: zahlungsunfähig ABER positive Fortbestandsprognose Æ positive
Weiterentwicklung
Liquidität ÅÆ Rentabilität
keine Zinsen widerspricht Rentabilität, Aufteilung hängt von der Risikobereitschaft des
Finanzmanagers ab
Æ Aufgabe des Cash-Management
Zahlungsstockung: Abgrenzungsprobleme, um ein paar Tage vertrösten
b.
ARTEN DER LIQUIDITÄT
Liquidität von Vermögensgütern: tauschen, abtreten und je kürzer die Selbstliquidations-Periode ist,
umso liquider ist Vermögensgut
9
Güterwirtschaftliche Liquidität: Tauschfähigkeit von Gütern
unterschiedliche Liquiditätsgrade, hängen ab von:
den technischen und institutionellen Eigenschaften des Gutes
Kosten der Käufersuche am Markt und Transaktionskosten
Zeitspanne vom Beginn der Käufersuche bis zur Verwertung am Markt
Werteinbuße des Verkäufers bei Verwertung am Markt:
ƒ
Erlös < WB-Preis: durch Notlage oder Zeitdruck (Disagio)
ƒ
Erlös < subjektive Wert des Gutes (Grenzpreis)
Unternehmen ist umso liquider, je größer die Menge an veräußerungsfähigen Gütern ist, je
schneller die Veräußerung umgesetzt werden kann und je kleiner die Werteinbußen sind.
Julia Frühwirt
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9
9
9
9
Verliehene Liquidität: Beleihung von Vermögensgegenständen (klassische Form:
Lombardskredit: Bank verleiht dem Unternehmen Liquidität durch Sicherung von
Vermögensgegenständen)
Vorteile: beliehener Gegenstand muss nicht veräußert werden, weiterhin Nutzung durch
Eigentümer möglich, nicht schnell veräußerbare Güter (oder mit großen Werteinbußen)
müssen nicht verkauft werden
Beleihungsgrenze von Kreditinstitut: Veräußerungserlös, vorsichtig angesetzt
Zukünftige Liquidität: zukünftige finanzielle Überschüsse (Finanzplan!)
Beziehungen zwischen zukünftiger und güterwirtschaftlicher Liquidität: Veräußerung von
einzelnen Vermögensgegenständen, des ganzen Unternehmens oder des ganzen
Unternehmens durch Einzelveräußerung
Antizipierte Liquidität: Beleihung zukünftiger finanzieller Überschüsse (wenn wir zukünftige
Überschüsse erwarten; keine Sicherung durch Vermögensgegenstände, durch die große
Unsicherheit der Zukunft führt Bank eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch)
Cash-Flow (Kap. 3)
Originäre Liquiditätsquellen: güterwirtschaftliche und zukünftige Liquidität
Derivative Liquiditätsquellen: verliehene und antizipierte Liquidität
2. FRISTIGKEIT UND FINANZIERUNGSMAßNAHMEN
Eigenschaft von Finanzierungsalternativen: Zeitspanne für die Mittel zur Verfügung stehen
(Fristigkeit) und zeitliche Struktur, in der die Mittel zurückzuzahlen sind (Tilgungsstruktur)
Investor möchte fristenparallele oder fristenkongruente Finanzierung seines Investitionsobjekts
(Überlassungsdauer und Tilgungsstruktur müssen mit dem Einzahlungsrhythmus übereinstimmen) Æ
ebenso Kapitalgeber Æ übereinstimmende Präferenzen Æ Zustandekommen eines
Finanzierungsvertrages
es entstehen hohe Informations-, Transport- und Verhandlungskosten = Transaktionskosten Æ
Entwicklung von Finanzierungsmärkten (Handel von Wertpapieren) Æ Vorteile:
9 er kann seinen gesamten Mittelbedarf in mehrere Teilschuldverschreibungen stückeln
9 die Chance, diese mehreren Kreditgeber zu finden ist stark gestiegen (keine kongruente
Bindungsdauer mehr nötig) = Fristentransformation
9 Senkung der Transaktionskosten
9 auch für die Beschaffung von Eigenmitteln anwendbar (AG) Æ Rechtsform der AG wirft aber
auch Probleme auf (Eigentümer ÅÆ Organe, Konflikte werden gelöst: kostet Geld und Zeit:
Rechnungslegung, Prüf- und Kontrollkosten)
Probleme der Fristenabstimmung:
9 Unternehmen verfügen auch über Beträge, in deren Besitz sie durch nicht handelbare
Kapitalüberlassungsverträge gelangt sind Æ Notwendigkeit der Fristen und
Tilgungsstrukturen
9 nicht alle Unternehmen können Geldbeschaffung durch Emission von WP betreiben
(mangelnde Größe, Bekanntheitsgrad, fehlende institutionelle Voraussetzungen ...)
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3. CASH MANAGEMENT
man benötigt viele Infos, insbes. einen genauen Finanzplan
a.
ALLGEMEINES
... kurzfristige, zum OPERATIVEN GESCHÄFT zählende Dispositionen von flüssigen Mitteln
(Kassendisposition)
9
9
9
Ziel: jederzeitige Zahlungsfähigkeit, renditeoptimaler Liquiditätsausgleich (Liquidität ÅÆ
Rentabilität – Shareholder-value)
wichtig: aktuelle Informationen über Zahlungsströme und Kontostände bei Banken Æ CMSysteme der Banken (elektronische Zahlungstransaktionen)
„optimaler Liquiditätsausgleich“? Liquidität ÅÆ Rentabilität Æ Liquditätsplanung (durch
Finanzplanung und prospektive Cash-Flow-Rechnung)
b. CASH-MANAGEMENT-SYSTEME
Ziele: optimaler Liquiditätsausgleich und optimaler Währungsrisikoausgleich
1. Balance Reporting
elektronischer Kontoauszug (vergangenheitsbezogene Infos, Monats- und Jahresübersichten …)
2. Money Transfer
verschiedene Typen von Zahlungen werden auf elektronischem Weg vorgenommen
3. Marktinformationen und –analysen
Börsen- und Währungskurse, Marktkommentare über verschiedene Währungen, Zinsraten ...
4.
Netting
... Verrechnung unternehmens-/konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten ÆAnzahl und
Volumen der Zahlungsströme reduzieren sich (Transaktionskosten verringern sich, ABER: höherer
Koordinationsaufwand)
9 bilateral (gegeneinander rechnen: eine Forderung gegen eine Verbindlichkeit)
9 zentral (Clearing-Stelle: koordiniert alles – z.B. Konzernmutter)
9 Weiterentwicklung zum Matching: Aufnahme von externen Adressaten Æ Zentralisierung
(z.B. über Bank), nicht so geläufig
Devisen-Netting: jedes Konzernmitglied nimmt Zahlungen nur in der eigenen Landeswährung vor,
ebenso Gutschriften
5.
Pooling
... tägliche Übertragung der positiven und negativen Salden dezentralisierter Einheiten auf das Konto
der Zentrale (Clearingstelle) Ægeringer Opportunitätskosten bzw. höhere Verzinsung liquider Mittel.
ich bekomme weniger Zinsen für positive Salden, als ich für negative Salden zahlen müsste
ÆZinsvorteil (minimiere oder eliminiere Unterdeckung)
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c. ABHÄNGIGKEITSGRÖßEN DER LIQUIDITÄT IN DER PRAXIS
(Einflussfaktoren erschweren Liquiditätsplanung)
9
Konjunkturelle Situation (Zahlungsmoral):
Situation wird besser Æ bessere Zahlungspraxis der Kunden
Papierindustrie wird stärker beeinflusst als Brauerei (oder auch Salz)
Export: regionale Unterschiede (im S Europas: Zahlungsmoral schlechter)
Kapitalmarktnutzung (Zinsniveau)
wenn das Zinsniveau sehr hoch ist, möchte ich meine Zlg. gerne hinauszögern (unsichere
Zlg.)
fehlende Investitionsalternativen (Cash-Mountains)
Cash-Mountain: Berg von Geld ÆInvestition
Zahlweise (Skontoausnutzung)
qualitative Faktoren berücksichtigen! (Pernsteiner AG hat immer mit Skonto bezahlt, plötzlich
nicht mehr Æ steckt sie in Liquiditätsproblemen?)
Leistungserstellung (Branche, Kunde)
Anlagenbauer oder Kaffeeröster? Bsp.: VA Tech baut 2-3 Jahre ein Stahlwerk: man muss
immer berücksichtigen, wann die Zahlungen vereinbart sind
Bestandsveränderung bzw. Schwankungen in der Leistungserstellung
Zuckererzeuger: im Oktober Zuckerrübeneinkauf, auf einmal hohe Ausgaben, verkauft
Zucker das ganze Jahr über, Einnahmen stetig
Sekterzeuger: Einnahmenspitze zu Silvester, Ausgaben laufend
-
9
9
9
9
9
-
d.
Sicherheit von Zahlungsströmen?
Verstetigung der Zahlungsflüsse
KASSENHALTUNG (MODELLE)
9
9
9
9
Problem: optimale Liquidität Æ Rentabilität, Risiko
Motive für Kassenhaltung:
TRANSAKTION (deckt den laufend prognostizierten Auszahlungsbedarf)
VORSICHT (ich fürchte negative Entwicklungen in der Zukunft Æ baue Liquidität auf,
trägt zur Stabilisierung des Zahlungsgebarens bei)
SPEKULATION (kenne den Markt, in Kenia droht Missernte Æ so schnell wie möglich
kaufen, da sonst Preise steigen, Geld wird in Rohstoffe hineingelegt)
die drei Motive verlieren an Bedeutung, weil sich durch „Near Money Assets“ Verzinsung
und Fungibilität von finanziellen Mitteln nicht mehr ausschließen
Modelle zur optimalen Kassenhaltung (Baumol, Beranek), Grundlage: Lagerhaltungsmodelle
Modelle: s. Skript S. 11-13
Modell von Miller und Orr: Einzahlungen und Auszahlungen verteilen sich unregelmäßig
während der ganzen Periode Æ unregelmäßiger Kassenbestand, jedoch über viele Perioden:
Normalverteilung
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4. DISPOSITION DES FORDERUNGSBESTANDES
Forderungsbestand verursacht Finanzierungs-, Verwaltungs-, Inkassokosten und Gefahr des
Kapitalverlustes Æ sollte so klein wie möglich sein, ABER die Kreditpolitik ist ein wichtiges
absatzpolitisches Instrumentarium und hat oft erheblichen Einfluss auf die Umsatzentwicklung Æ
Ausgleich schaffen
Die Höhe des Forderungsbestandes hängt vom Umsatz, den Zahlungs- und Kreditkonditionen und
von der Handhabung des Mahn- und Inkassowesens ab.
5. DIE LAGERHALTUNG ALS FINANZWIRTSCHAFTLICHES ENTSCHEIDUNGSPROBLEM
Lagerhaltung bindet finanzielle Mittel im Unternehmen, für die Finanzierungskosten entstehen.
Es wurden einige Lagerhaltungsmodelle entwickelt, die die optimale Bestellmenge errechnen.
6. FINANZPLANUNG
... erfasst sämtliche Zukunftsereignisse auf Zahlungsmittelebene in einer Periode Æ damit
Überschüsse (renditegünstig) angelegt und etwaige liquiditätsbedrohende Defizite (kostengünstig)
gedeckt werden können
9
9
9
9
9
9
zur internen Information (Publizität?, Prüfungsvorschlag)
bei Publizität: wenn finanzielles Problem droht wird Lieferant nur mehr gegen Cash liefert
Zukunftsbezogenheit
Bruttoprinzip (keine Aufsaldierung von EZ und AZ)
betrieblicher Bereich
Termingenauigkeit
reine Einnahmen-/Ausgabenrechnung
3.
CASH FLOW UND KAPITALFLUSSRECHNUNG
1. DEFINITIONSVARIANTEN DES CASHFLOW
a. ALLGEMEINES ZUM CASHFLOW:
... Nettoeinzahlungen aus den Produktions- und Absatztätigkeiten des Unternehmens (Zeitspanne!)
9
9
9
9
Verwendung für Investitionen (die Inv. wurde aus dem Cashflow finanziert),
Schuldentilgungen und Ausschüttungen (wie viel soll ein Unternehmen ausschütten) –
Innenfinanzierungstätigkeit
wichtigstes Ergebnis: Cashflow aus Betriebstätigkeit (operative Tätigkeit: Produktions- und
Absatztätigkeiten)
vergangenheitsorientierte/prospektive Berechnung: beides möglich, idR: Vergangenheit,
Zukunft: NIE publizieren
Probleme bei der Berechnung des Cashflow:
Abgrenzung der Bereiche (was ist die eigentliche operative Tätigkeit, Nebentätigkeiten?,
mit dem Geschäft verbunden?)
Kapitalstrukturentwicklung (alle Zinszahlungen dem operativen Teil zurechnen?)
Steuern (Cashflow vor oder nach Steuern?, idR nach Steuern)
Julia Frühwirt
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Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
b.
DEFINITIONSVARIANTEN DES CASHFLOW:
9
rudimentärer Cashflow (Praktikerformel, eher falsch):
JÜ
+ Abschreibungen
+/- ∆ langfr. Rückstellungen
9
Erfolg aus dem operativen Geschäft
Aufwandskosten Æ Gewinn L aber keine AZ
K Æ -; L Æ +
verbesserter Cashflow (alle Aufwände reduzieren den Cashflow zu unrecht, wenn keine AZ
stattgefunden haben Æ korrigieren)
JÜ
+ Aufwendungen, die nicht AZ der gleichen Periode sind
- Erträge, die nicht EZ der gleichen Periode sind
9
genauer Cashflow
verbesserter Cashflow
+ EZ aus laufender Betriebstätigkeit, die nicht Ertrag der gleichen Periode sind
- AZ aus laufender Betriebstätigkeit, die nicht Aufwand der gleichen Periode sind
Bsp.: Missernte in Kenia Æ Vorrat aufbauen, zahle sofort, stecke Geld in Vorrat Æ kein
Aufwand aber AZ
2. ENTWICKLUNG ZU CASHFLOW STATEMENTS
Veränderungsbilanz
Gegenüberstellung der Veränderungen der Aktiva und
Passiva zweier aufeinanderfolgender Bilanzen
Bewegungsbilanz
Veränderung
der
Bilanzpositionen
unter
finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten (Mittelverwendung,
Mittelherkunft)
Kapitalflussrechnung als Fonds- Veränderung ausgewählter Vermögensteile (sog. Fonds),
rechnung (Karl Käfer: Prof. an Uni z.B. Fonds der liquiden Mittel Æ Cashflow Statements
Zürich erfunden, hat sich aber erst (Grundlage: Cashflow aus operativem Bereich, Cashflow
unter amerik. Druck weiterentwickelt)
aus Investitions- und Finanzierungsbereich), in Ö: freiwillige
Publizität
3. ADRESSATEN DER KAPITALFLUSSRECHNUNG:
Die KFR soll (als Hilfsmittel der dynamischen Liquiditätsanalyse) neben der Bilanz und
Erfolgsrechnung zusätzliche Erkenntnisse über die Liquiditätsbewegungen der abgelaufenen
Periode ermöglichen und richtet sich an folgende Personenkreise:
9
9
9
Aktionäre (zuviel Liquidität Æ Rentabilität n Æ Unternehmenswert und Shareholder Value
werden negativ beeinflusst)
Kreditgeber/Lieferanten (je mehr liquide Mittel, desto leichter zahlt Unternehmer wieder
zurück, umso sicherer sind die Zahlungen)
Kunden (Interesse etwas schwächer, gibt es das Unternehmen noch länger? Æ wichtig für
die Planung langfristiger Geschäftsbeziehungen)
Julia Frühwirt
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Arbeitnehmer (Interessen: Arbeitsplatzsicherheit und Lohn; Sicherheit: konservatives
Finanzmanagement, wenig Risiko, hohe liquide Mittel; Lohn: hohe Gewinne Æ mehr Lohn Æ
hohe Rentabilität Æ wenig Liquidität Î gegensätzliche Interessen)
intern (prospektive Kapitalflussrechnung, zukünftige Planung darauf anschließen)
4. AUFSTELLUNGSTECHNIKEN
originär (nur intern)
derivativ (auch extern)
... Erstellung aus den Kontenbewegungen der ... Ableitung aus dem JA (direkt/indirekt)
Liquiditätsbestände (Idee des Finanzplans):
Aufzeichnung des Zu- und Abgangs der liquiden
Mittel
Vorteile:
9 vom JA unabhängig
9 bessere Gliederung möglich
9 Kontrollmöglichkeit
Vorteile:
9 Praxismodell
9 einfachere Ermittlung
9 für externe Analysen
Nachteile:
Nachteile:
9 hoher Arbeitsaufwand (Unternehmen
9 Zurechnungsprobleme
machen das deshalb nicht)
(Abgrenzungsprobleme v.a. für einen
Externen schwierig zum Aufgliedern)
9 Korrekturbuchungen und Informationen
notwendig
Ermittlung aus dem JA (derivatives Verfahren)
direkt
indirekt
...
Cashflow
ausgehend
von
der ... Cashflow aus korrigierten Werten, ausgehend
Erfolgsrechnung (nur zahlungswirksame Posten vom JÜ (möglich auch vom EGT) Æ wichtig ür
relevant)
Cashflow aus operativem Bereich
9 extern oft die einzig mögliche Variante
9 einfache Anwendung
9 übliche Variante
5. BEGRIFF UND AUFGABEN VON KAPITALFLUSSRECHNUNG
9
9
9
9
9
liquiditätsbezogene Zeitraumrechnung, die den JA ergänzt
es werden Bestandsveränderungen bzw. die zu Grunde liegenden Bewegungen (Umsätze)
ausgewiesen
erfasst im Gegensatz zur GuV auch die erfolgsunwirksamen Bewegungen
es werden die Investitions- und Finanzierungsvorgänge und ihr Einfluss auf die Liquidität
gezeigt
Arten: (s. auch Grafik Seite 575 PS)
unternehmensintern oder extern
richtet sich an Adressaten innerhalb und außerhalb der Unternehmung
retrospektiv (vergangene Perioden) oder prospektiv (kaum veröffentlicht)
Julia Frühwirt
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-
-
aus Bestandsdifferenzen (Aktiv- und Passivposten) oder aus Bewegungsgrößen
(Umsätze auf Konten), bei Bewegungsgrößen:
ƒ
Beschränkung auf Umsätze der Bilanzkonten
ƒ
Gegenüberstellung der Umsätze auf Bilanz- und Erfolgskonten
ohne Fondsbildung oder mit Fondsausgliederung
6. BESTÄNDEDIFFERENZENBILANZ
9
9
9
9
Grundlage für die Erstellung von Kapitalflussrechnungen
entsteht durch Saldierung der Bestände zweier aufeinanderfolgender Zeitpunktbilanzen
positive Beträge: Bestandsmehrungen, negative: Bestandsminderungen
Gliederung der Stichtagsbilanz
7. VERÄNDERUNGSBILANZ UND BEWEGUNGSBILANZ
a.
VERÄNDERUNGSBILANZ:
9
9
9
b.
die negativen Werte werden durch Übertrag auf die jeweils andere Seite der
Bilanzgleichung zum Ausgleich gebracht
A(+) + P(-) = P(+) + A(-)
statische Darstellung, berichtet über das Verhalten von Beständen
BEWEGUNGSBILANZ
9
9
9
9
9
9
9
9
Interpretation der Bestandsdifferenzen als Mittelbewegungen
A(+) und P(-): Mittelverwendung
A(-) und P(+): Mittelherkunft (s. Abb. E25 S. 578 PS)
Ziel: Darlegung und Analyse finanzwirtschaftlicher Vorgänge einer Unternehmung innerhalb
einer bestimmten Periode
Gliederung der Bewegungsbilanz: Aussagen über das gesamte Finanzgebaren der
Unternehmung
(Mittelherkunft:
Außen-,
Innen-,
Fremd-,
Eigenfinanzierung,
Mittelverwendung: Investition, Schuldentilgung, Ausschüttung ...)
oder speziell die
Beurteilung der Liquiditätsentwicklung (Herkunft: Gliederung nach der Fristigkeit der Mittel
und Bindungsdauer)
börsennotierte Mutterunternehmen müssen Konzernanhang um Kapitalflussrechnung
erweitern
Einbeziehung des Cash-Flows:
Mittelherkunft: wird um Bilanzgewinn und Abschreibungen ergänzt
Mittelverwendung: Ausschüttung des Vorjahresgewinns und Investitionen brutto (inkl.
Abschreibungen)
Angabe von Prozentzahlen: Übersicht der Bewegungsbilanz wird gesteigert
Julia Frühwirt
-8-
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8. EINBEZIEHUNG VON KONTENUMSÄTZEN
TEILBRUTTO-BEWEGUNGSRECHNUNGEN)
9
9
9
IN
KAPITALFLUSSRECHNUNG (BRUTTO-
UND
die Aussagekraft bestandsorientierter Bewegungsrechnungen wird gesteigert, indem die
Bestandsveränderungen der Bilanzpositionen durch die sie verursachenden Kontenumsätze
ersetzt werden (Bruttorechnung als Umsatzbilanz)
kann nur bei interner Analyse erfolgen, extern sind oft nur teilweise Umsätze ersichtlich Æ
Teilbruttorechnung (z.B.: Anlagevermögen bei Kap.ges.)
Mittelverwendung: Soll-Umsätze auf Bestandskonten, Mittelherkunft: Haben-Umsätze auf
Bestandskonten
9. EINBEZIEHUNG DER ERFOLGSRECHNUNG IN KAPITALFLUSSRECHNUNGEN
9
9
Gewinn bzw. Gewinnveränderung wird teilweise oder ganz durch Erträge und
Aufwendungen der GuV ersetzt:
Bilanzgewinn + Rücklagenveränderung Æ Jahresüberschuss
Bilanzgewinn Æ Betriebsgewinn und neutrale Aufwendungen und Erträge
Bilanzgewinn Æ Rohertrag (fast alle Positionen von GuV außer Materialaufwendungen,
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen)
Bilanzgewinn Æ vollständiger Ersatz durch Erträge und Aufwendungen
Mittelverwendung: Aufwendungen, Mittelherkunft: Erträge
10. FONDSRECHNUNG
a.
FONDS:
9 Zusammenfassung bestimmter Aktiv- und Passivkonten, die einen gemeinsamen Zweck
erfüllen, zu einer buchhalterischen Einheit, die durch Zu- und Abflüsse in ihrer Gesamtheit
verändert wird
9 Aktiva: Nutzenpotentiale, Passive: Restriktionen
9 Saldo aus Aktiva und Passiva: Fondsbestand: Mittel zur Erfüllung des Fondszwecks
9 Bilanzkonten: Fondskonten (aktive und passive) und Gegenbestandskonten (die nicht zum
Fonds gehören) Æ Saldo der Fondsänderung kann aus Fondsnachweisrechnung und
Gegenbeständerechnung ermittelt werden
9 Fondsnachweisrechnung (Liquiditätsnachweis): Fondsänderung (∆F) = Fondszuflüsse (Af+
+ Pf -) – Fondsabflüsse (Af - + Pf+)
9 Gegenbeständerechnung
(Kapitalflussrechnung):
Fondsänderung
(∆F)
=
Fondsmittelquellen (Ag- + Pg+) – Fondsmittelverwendung (Ag+ + Pg-)
b.
MIT HILFE DER FONSRECHNUNG LASSEN SICH AUFZEIGEN:
9 absolute Veränderung des Fondsbestands
9 Veränderung der einzelnen Fondskonten (Æ Veränderungen in der Struktur des Fonds)
9
c.
Quellen der Fondsmittelzuflüsse und die Verwendung der aus dem Fonds abgeflossenen
Mittel im Rahmen der Gegenbeständerechnung = Ursachenrechnung
KAPITALFLUSSRECHNUNG TEILT SICH IN:
9 Fondsänderungsnachweis (Wie hat sich der Fonds verändert?)
9 Ursachenrechnung (Und was sind die Ursachen?)
Julia Frühwirt
-9-
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d.
Arten von Fonds (FONDS DER LIQUIDEN MITTEL Æ CASH-FLOW STATEMENTS)
9 Geldfonds (Cash Fund): setzt sich aus Zahlungsmitteln zusammen (Kassa, Bank ...)
9 Fonds der flüssigen Mittel: Zahlungsmittel + leicht verwertbare WP
9 Fonds der bald netto verfügbaren Mittel: + kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten
(RLZ <= 1 Jahr) + kurzfristige Rückstellungen
9 Fonds des Reinumlaufvermögens (= Fonds des Netto-Umlaufvermögens, Net Working
Capital Fund): Aktiva, die sich innerhalb eines Jahres in Geld verwandeln –
Verbindlichkeiten, die innerhalb eines Jahres zu decken sind
andere Gliederung:
9 Netto – UV
kaum ein Unternehmen hat das gemacht
9 Geldvermögen
9 Zahlungsmittel Æ liquide Mittel (hat sich durch internationalen Druck als einziges
durchgesetzt):
Eignung für Finanzplanung
international besser vergleichbar
e.
GLIEDERUNGSMÖGLICHKEITEN VON CASHFLOW – STATEMENTS:
9 Kontenform (Bilanz)
9 Staffelform (Gewinngrößen Æ liquide Mittel) – s. Kapitalflussrechnung von Austria Tabak
operativer Bereich
Investitionsbereich
Finanzierungsbereich
9 Problembereiche:
Zinserträge/Auszahlungen für Zinsen Æ op. Bereich
Dividenden:
ƒ
Einzahlungen Æ op. Bereich (z.B. Beteiligung an einer Gesellschaft)
ƒ
Auszahlungen Æ fin. Bereich (für Eigentümer)
Ertragssteuer Æ op. Bereich
ao. Bereich Æ tendenziell op. Bereich, ist jedoch gesondert darzustellen
f.
GLIEDERUNG DES FONDS:
9 zweiteiliger Aufbau der Kapitalflussrechnung:
Finanzmittelnachweis: Zusammensetzung des Fonds, AB und EB, Veränderungen
Investitions- und Finanzierungsnachweis: Ursachen für die Fondsveränderung
9 Gliederung der Fondsrechnung:
Finanzflussaspekt: Mittelherkunft und –verwendung werden zusammengefasst und dann
nach Bereichen gegliedert
Bereichsaspekt: in Bereiche (Leistungserstellung, Investition und Finanzierung)
gegliedert, dann nach Mittelherkunft und –verwendung zusammengefasst
g.
AUSSAGEKRAFT EINER FONDSRECHNUNG:
9 Kapitalflussrechnung mit Fondsausscheidung besser geeignet
9 Aussagekraft kann durch Kombination mit anderen Daten gesteigert werden:
Fondsänderung in Beziehung setzten mit Fondsbestand, dieser wird mit anderen
Bestandsgrößen (Gesamtkapital...) in Beziehung gesetzt
Entwicklung des Fonds über Jahre
Vergleich der Fonds mit entsprechenden Fonds anderer Unternehmen
Vergleich Fondsbestand mit geschätzten Ausgaben der folgenden Rechnungsperiode
Julia Frühwirt
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11. AUFSTELLUNGS- UND PUBLIZITÄTSPFLICHT
9
9
9
9
in Dtld.: Kapitalflussrechnung kein Pflichtbestandteil, aber Empfehlung, Ausnahmen: bei
Zulassung von WP zum amtlichen Börsenhandel: Aufstellung über Herkunft und Verwendung
von Mitteln oder börsennotierende Mutterunternehmen
England: Pflicht
USA: für publizitätspflichtige Unternehmungen: Pflicht (US-GAAP)
IAS: Pflicht (Cash-Flow Statement)
4.
FINANZANALYSE
1. ANALYSEZWECKE
Finanzanalyse = Beurteilung der finanziellen Lage der Unternehmung
beruht auf einem Betriebs- (Investment-, WP-Bereich) oder Zeitvergleich (mit dem eigenen
Unternehmen beschäftigen)
dispositive Liquidität
Sicherung der jederzeitigen
Zahlungsfähigkeit
Æ
Æ
Æ
Finanzielles Gleichgewicht
strukturelle Liquidität
Sicherung der gleichgewichteten
Kapitalstruktur
Rentabilität
Sicherung der hinreichenden
Ertragskraft
Investitionsanalyse: Veralterung der Anlagen (Investition oder nicht), Bsp.: 2 idente
Unternehmen, einer investiert, der andere nicht Æ wichtig für Cashflow-Rechnung
Kapitalstrukturanalyse: inwiefern ist die optimale Kapitalstruktur realisierbar (Anteil von EK
und FK)
Liquiditätsanalyse: Was sind noch liquide Mittel? (Abgrenzungsprobleme)
Informationsquellen:
9 interne: Planungsrechnung
9 externe: handelsrechtlich (Gläubiger schutzwürdig) oder börserechtlich (Anleger Æ
Informationsasymmetrie wird abgebaut Æ Unternehmen wird zu Mehr-Information
gezwungen); vorgegebene Informationen und freiwillige Informationen (zunehmende
Bedeutung im Wettbewerb um Kapital)
Externe Informationsquellen:
9
handelsrechtliche Normen:
JA (Einzel-/Konzernabschluss) lt. HGB; Konzernabschluss zur wirtschaftlichen Analyse
sehr wichtig (Mutterges.: hoher Anteil an Beteiligungen an den Tochtergesellschaften Æ
nicht sehr aussagekräftig, weil man ja nicht weiß, welche Beteiligungen das sind Æ
Konzernabschluss)
Æ Entwicklung zur internationalen RL (US-GAAP, IAS)
US-GAAP: angelsächsische Sicht (andere Bedeutung des Kapitalmarktes, auch
Investorschutz)
IAS: kontinentaleurop. Sicht (Gläubigerschutz)
Julia Frühwirt
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Kurs Unternehmensfinanzierung
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-
9
gilt nur für Konzernabschluss: börsenotierte AG’S in Amerika: US-GAAP-Abschluss
erforderlich Æ 2 Ergebnisse für z.B. Deutsche: USGAAP + dt. RL Æ in Dtld. US-GAAPAbschluss reicht Æ kurz später auch in Österreich Æ Wunsch der Vereinheitlichung in
Europa: IAS Æ es ist eine Frage der Ehre daraus geworden)
Lagebericht: Zukunftsaussagen mit Problematik
börserechtliche Normen:
Zwischenberichte/Quartalsberichte (§§ 87ff BörseG)
z.B. Angaben über Umsatz und Ergebnis vor/nach Steuer, für amtlich notierende Aktien
international: EASDAY, NASDAY (Versammlung von Analysten, die automatisiert ihre
Daten eingeben)
Ad-hoc-Publizität (z.B. Beteiligungspublizität): resultiert aus der Gefahr des
Insiderproblems: können die Infos für sich selber nutzen Æ wenn Info vorhanden Æ
sofort publizieren und nicht geheim halten
Bsp.: Erdölgesellschaft: ist Lagerfeld groß oder Flop? Æ WICHTIGE Information Æ
Kursbrisanz Æ muss Info sofort rausgeben (nicht über Pressekonferenz eine Woche
später, weil da sowieso eine ist)
Freiwillige Informationen:
WARUM? Æ unternehmerischer Wettbewerb um Kapital (besser im Wettbewerb positionieren Æ
gutes Infosystem Æ rasche Entscheidungen, rasche Anpassung an Krisen, tolles Management,
nehmen Kapitalmarkt ernst)
9
9
9
9
strategische Entscheidung zu mehr Information (wenn Cashflow-Statement 1x publiziert Æ
dann immer publizieren, sonst sinkt Vertrauen)
Investor-Relations-Abteilungen (damit Infos nicht verschwinden, durchsickern ...): Marketing,
RL, viel Know-how ...
sinkende Bedeutung der Prüfungspflicht von an die Öffentlichkeit gerichtete Informationen
(Vertrauen wird nicht mehr durch WP gesichert Æ heute gehen sehr oft Berichte raus Æ Infos
müssen rasch raus Æ können nicht mehr geprüft werden, weil WP zu langsam sind Æ
Vertrauen auf die Bewertung des Marktes Æ KEIN Qualitätsverlust)
freiwillige Information als Qualitätssignal
Welche freiwilligen Informationen?
ÖVFA-Gewinn, Kapitalflussrechnung, Wertschöpfungsrechnung, ökologieorientierte Rechnung,
Kennzahlen, Marketingaspekte
Tendenzen der freiwilligen Information:
9 mehr berufsständisch orientierte Informationen (ÖVFA-Gewinn): Analysten (z.B. WertpapierAnalysten) verlangen gewisse Kennzahlen Æ Druck)
9 Tendenz zu eigenständigen Berichtsinstrumenten (WSR, KFR)
9 nicht nur „finanzielle“ Information
9 Bedeutungsgewinn verbaler Information
9 internationale Aspekte (Betriebsvergleich vor Zeitvergleich)
9 Art der Informationsvermittlung (elektronisch)
9 Frage der Sicherheit der Information
Julia Frühwirt
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Kurs Unternehmensfinanzierung
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Investitionsanalyse:
... Informationen über die Kapitalverwendung (Vermögensstruktur)
Anlageintensität
Anlagenabnutzungsgrad
Investitionsquote
Wachstumsquote
Anlagevermögen
Gesamtvermögen
kumulierte Abschreibungen auf Sachanlagen
Sachanlagen zu histor. AK/HK
Nettoinvestitionen bei Sachanlagen
histor. Sachanlagen
Nettoinvestitionen bei Sachanlagen
Abschreibungen d. Geschäftsjahres auf Sachanlagen
Anlagenabnutzungsgrad: je mehr abgeschrieben wurde, desto älter sind die Anlagen Æ Investitionen
in Zukunft fällig
Kapitalstrukturanalyse
bzw. Finanzierungsanalyse ... Informationen über die Kapitalaufbringung (Kapitalstruktur)
Was ist die optimale Kapitalstruktur? klassische Überlegung: EK:FK, es gibt diesen Punkt. Modilian
Vila (???): gibt diesen Punkt nicht
EK-Quote
Bilanzkurs
Horizontalstrukturanalyse
EK
GK
bilanzielles (od. bereinigtes) EK
Nennkapital
langfr. geb. Kapital
langfr. geb. Vermögen
Horizontalstrukturanalyse: goldene Finanzierungsregel, verbinde Aktiv- und Passivseite miteinander
Vertikale Analyse: Aktiv/Passiv
Liquiditätsanalyse
... Gegenüberstellung von kurzfristigen Vermögenswerten und kurzfristigen Schulden Æ Informationen
über die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens für die nahe Zukunft
9
9
bei Liquidation: Wie hoch wären die Finanzmittel in Relation zur Schuldentilgung?
bei Unternehmensfortführung: Ist das Unternehmen in Zukunft zahlungs(un)fähig?
Verwendung von Cashflows (stromgrößenorientiert!), z.B. prospektive KFR
zeitpunktorientierte Größen (z.B. Liquidität 1. Grades), sind wenig aussagekräftig
2. ANALYSEABLAUF
1.
2.
Aufbereitung des Zahlenmaterials: Bilanzpositionen zusammenfassen
Bildung von Kennziffern
9 absolute Zahlen (durch Addition/Subtraktion)
9 Verhältniszahlen (zwei absolute Zahlen in Beziehung setzen)
9 Gliederungszahlen (z.B. EK zu Gesamtkapital)
9 Beziehungszahlen (zwei Größen in Relation setzen)
9 Indexzahlen
9 statische Maßgrößen (statistische Kennzahlen: Erwartungswert, Varianz ...)
Julia Frühwirt
-13-
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3.
Durchführung von Vergleichen:
9 Zeitvergleich
9 Betriebsvergleich
9 Soll-Ist-Vergleich
Analyseschwerpunkte:
9 Investition
9 Finanzierung
9 Liquidität
9 Ertrag
Kennzahlen
9
9
9
bestandsorientiert (statisch)
Vermögensstruktur
Kapitalstruktur
horizontale Bilanzstruktur
Finanzierungsregeln
Liquiditätsregeln und -kennzahlen
9
9
stromgrößenorientiert (dynamisch)
Erfolgskennzahlen
absolute
relative
Aktivitätskennzahlen
3. BESTANDSORIENTIERTE STRUKTURKENNZAHLEN
a.
VERMÖGENSSTRUKTUR
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Anlagevermögen
Gesamtvermögen
x 100 %
x 100 %
Handels- und Dienstleistungsbetriebe:
9 niedriges Anlagevermögen
9 hohes Umlaufvermögen
niedriges Anlagevermögen positiv: betriebliche Flexibilität Æ leichter Anpassung an
Beschäftigungsschwankungen:
9 weniger Kapital ist langfristig gebunden Æ raschere Produktionsumstellung
9 geringer fixe Kosten Æ Beschäftigungsrückgang wirkt sich nicht so stark auf den Erfolg aus
Industriebetriebe: Kenntnis der Branche erforderlich
niedriges Anlagevermögen negativ: Nutzung von alten, bereits abgeschriebenen Anlagen
Maschinen und maschinelle Anlagen
x 100 %
Sachanlagevermögen
Maschinen und maschinelle Anlagen
x 100 %
Gesamtvermögen
Julia Frühwirt
-14-
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b.
KAPITALSTRUKTUR
1.
Art und Zusammensetzung des Kapitals
Verschuldungsgrad V =
Eigenkapitalquote =
Fremdkapitalquote =
Verschuldungskoeffizient =
FK
EK
EK
GK
FK
GK
FK
GK
FRÜHER: EK : FK = 1 : 1
Æ bei vollständigem Verlust der durch Kredite finanzierten Vermögensgegenstände stehen noch
hinreichend Mittel zur Verfügung, aus denen die Ansprüche der Kreditgeber zu erfüllen wären (50 %Besicherungskalkül)
nach dem 2. WK in Dtld: EK : FK = 1 : 2 (starkes Wachstum der VW aber kein EK vorhanden)
Leverage-Effekt: Zusammenhang zwischen Investitionsrendite, Verschuldungsgrad und EK-Rendite
Leverage-Chance: wenn EK-Rendite durch die Erhöhung des Verschuldungsgrades gesteigert wird
Æ Zunahme des finanzwirtschaftlichen Risikos (= Leverage-Gefahr wenn r < i Æ EK-Rendite < GKRendite)
Zusammenhang zw. EK-Rendite und Verschuldungsgrad:
r (EK) =
Gewinn
EK
=
r * (EK + FK) – i * FK
EK
= r + (r – i) *
FK
EK
FK: oft Liquiditätsschwierigkeiten und Insolvenzgefährdung
EK-Quote: ist in Abhängigkeit vom leistungswirtschaftlichen Risiko und der damit verbundenen
Varianz der Erträge zu sehen
Gezeichnetes Kapital
- ausstehende Einlagen
+ Kapital- und Gewinnrücklagen
+ Bilanzgewinn (-verlust)
+ EK-Anteil des Sonderpostens mit Rücklagenanteil (hilfsweise 50 %)
- aktiviertes Disagio
= bilanzielles oder rechnerisches EK
2.
Fristigkeit des Kapitals
9
9
9
kurzfristige Verbindlichkeiten (RLZ < 1 J)
mittelfristige Verbindlichkeiten (1 – 5 J)
langfristige Verbindlichkeiten (RLZ > 1 J)
Julia Frühwirt
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langfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
+ Stiftungen und Darlehen von - langfr. Verb.
betriebszugehörigen Pensionsund Unterstützungsklassen
+ langfr. Rst. (insb. Pensionsrst.) + FK – Anteil des Sonderpostens
mit Rücklagenanteil
+ kurzfr. Rst. (sonst. +
Steuerrst.)
+ passive Rechnungsabgr.
langfristiges FK
kurz- und mittelfristiges FK
langfr. Kapital (EK + langfr. FK)
Gesamtkapital
Kurz- und mittelfr. FK
Gesamtkapital
kurzfr. FK
Gesamtes FK
Bilanzkurs einer Aktie =
x 100 %
kurzfr. Verbindlichkeiten
+ kurzfristige Rückstellungen
+ passive Rechnungsabgr.
kurzfristiges FK
Diese Kennzahlen können zur Beurteilung
des Risikos des Kapitalentzugs
herangezogen werden. (langfr. Kap. m Æ
Risiko n
x 100 %
x 100 %
EK
gezeichnetes Kapital
x 100 %
Bilanzkurs =/ Börsenkurs (Bewertung der stillen Reserven)
stille Reserven =
gezeichnetes Kapital x
Börsenkurs in %
Bilanzkurs in %
100 %
c.
liegt der Aktienkurs über oder
unter dem tatsächlichen
Substanzwert?
HORIZONTALE BILANZSTRUKTUR
zeigt die Beziehungen zwischen Vermögen und Kapital bzw. Investition und Finanzierung auf
1.
Finanzierungsregeln (langfristige Deckungsgrade)
9
Goldene Finanzierungsregel
Fristenkongruenz: Kapitalüberlassungsdauer = Kapitalbindungsdauer
für jedes Vermögensteil: Planungsphase
totale Finanzierung: Aktive werden durch Passiva finanziert
langfristiges Vermögen
langfristiges Kapital
kurzfristiges Vermögen
kurzfristiges Kapital
<= 1
<= 1
Æ Aufrechterhaltung der Liquidität (jederzeitige Erfüllbarkeit der Zahlungsverpflichtungen)
goldene Bankregel: kurzfristig aufgenommenes Geld darf nur kurzfristig ausgeliehen werden
9
Goldene Bilanzregel
Julia Frühwirt
-16-
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Zuordnung der Vermögensgegenstände zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen = langfristige
bzw. kurzfristige Kapitalbindung
EK + langfr. FK
Anlagevermögen
EK + langfr. FK
AV + langfr. gebundene Teile des UV
9
>= 1
engere
Fassung
>= 1
weitere
Fassung
Anlagendeckung durch EK
zum Gläubigerschutz bei Liquidation der Unternehmung
Anlagendeckung durch EK =
EK
Anlagevermögen
x1
je höher Anlagendeckung, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit dass im Liquidationsfall
der Gläubiger mit der Erstattung seines Geldes rechnen kann (berücksichtigt jedoch keine
lange oder kurze Liquidationsmöglichkeit der Vermögensgegenstände)
2.
Liquiditätsregeln und –kennzahlen (kurzfristige Deckungsgrade)
Gegenüberstellung von Zahlungsverpflichtungen und flüssigen Mitteln
Liquiditätsgrade:
Zahlungsmittel
x 100 %
kurzfr. Verb.
= Kassa- oder Barliquidität, Absolutely Liquidity Ratio
monetäres UV
Liquidität 2. Grades =
x 100 %
kurzfr. Verb.
= Net Quick Ratio, Acid Test
kurzfr. UV
Liquidität 3. Grades =
x 100 %
kurzfr. Verb.
= Current Ratio
Liquidität 1. Grades =
je höher % umso höher Liquidität
Zahlungsmittel = Kasse + Bank- und Postscheckguthaben
monetäres UV = UV - Vorräte und sonstige Vermögensgegenstände
kurzfristiges UV = UV - Teile die nicht innerhalb eines Jahres liquidiert werden können - Vorräte, die
durch Kundenanzahlungen gedeckt sind
Working Capital:
UV (innerhalb eines Jahres liquidierbar
- kurzfristige Verbindlichkeiten
Working Capital
Überschuss des kurzfristig gebundenen UV über das kurzfristige FK
Julia Frühwirt
-17-
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Interpretation:
9 Ermittlung der eingetretenen Liquiditätsveränderung (~ Liquidität 3. Grades)
9 Abschätzung des vorhandenen langfristigen Finanzierungspotentials und damit des
zukünftigen Liquiditätsrisikos (Überschuss langfristiger Finanzierung)
negatives Working Capital: Verstoß gegen die Finanzierungsregeln (langfr. Vermögensteile werden
kurzfr. finanziert)
Erhöhung: Zunahme der langfr. Finanzierung
konstant: Neuinvestitionen wurden fristenkongruent finanziert
Working Capital
+ nicht ausgenutzte langfr. Kreditmöglichkeiten
- langfr. Verb., die kurzfr. fällig werden
+ kurzfr. Verb., die langfr. zu betrachten sind
- Teile des UV, die zu langfr. gebundenem Vermögen werden
+ langfr. Vermögensteile, die sich in kurzfr. UV umwandeln
+ ausstehende Einlagen und Nachschüsse, die kurzfr. eingefordert werden können
langfristiges Finanzierungspotential
gesamte Verbindlichkeiten
- monetäres UV (wenn innerhalb 1 Jahres liquidierbar)
Effektivverschuldung
d.
BEURTEILUNG BESTANDSORIENTIERTER KENNZAHLEN
Aus der Bilanz sind NICHT oder nur TEILWEISE ersichtlich:
9 Liquidierbarkeit der Aktiva bezüglich
Zeitraum, in dem versch. Positionen der Aktiva zu Geld transformiert werden können
Höhe des Betrages, der sich bei der Liquidation ergibt (Unter- oder Überbewertung)
9 Fristigkeit der Passiva (EK kann kündbar sein, für kurzfr. ausgewiesenen Kredit besteht
Prolongationszusage)
9 zahlreiche regelmäßige Verbindlichkeiten (Lohn- und Gehaltszahlungen, Mietzahlungen ...
sind in der Bilanz nicht als Verbindlichkeiten erfasst)
9 der aktuelle Stand der Daten zum Analysezeitpunkt (Bilanz: Stichtag =/ Analysetag)
9 Beschäftigungslage zukünftiger Zeiträume
normative Regeln (1:2): nicht wissenschaftlich begründbar
bestandsorientierte Liquiditätskennzahlen: können Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit einer
Unternehmung nicht garantieren
Æ trotzdem wichtig: Gesamtanalyse (bestands- und stromgrößenorientierte Kennzahlen erfassen)
4. STROMGRÖßENORIENTIERTE KENNZAHLEN
mit Einbindung der GuV, wichtig für Liquiditätsbeurteilung und Erfolgsanalyse, Bewegungen (Flows)
werden erfasst (an Stelle von Beständen)
Julia Frühwirt
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5. (ABSOLUTE) ERFOLGSKENNZAHLEN:
a.
BILANZGEWINN
JÜ (bzw. Jahresfehlbetrag)
+ Gewinnvortrag (Verlustvortrag) aus dem Vorjahr
+ Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen
- Einstellungen aus dem JÜ in Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn (bzw. –verlust)
keine geeignete Maßzahl für den Erfolg einer Unternehmung (wegen der Rücklagen), vielmehr bei
Gegenüberstellung mit JÜ und im Zeitvergleich ein Hinweis auf die Ausschüttungs- und (offene)
Selbstfinanzierungspolitik der Unternehmung
b.
JAHRESÜBERSCHUSS
gibt den Periodenerfolg besser wieder als der Bilanzgewinn, für qualitative Aussagen ist eine Analyse
der Erfolgskomponenten erforderlich:
Wichtig: Trennung in betriebsbedingte und betriebsfremde (inwieweit stammt das ausgewiesen
Ergebnis aus der Betriebstätigkeit) sowie in regelmäßig auftretende und einmalige
Erfolgskomponenten
Umsatzerlöse
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen)
+ Bestandserhöhungen (- -minderungen)
+ Erträge aus Beteiligungen
+ andere aktivierte Eigenleistungen
+ Erträge aus anderen Finanzanlagen
= Gesamtleistung
+ sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und (+ sonstige Erträge abzüglich der ao.)
Betriebsstoffe und für bezogene Waren sowie
für bezogene Leistungen
= Rohertrag
- Abschreibungen auf Finanzanlagen
- Löhne und Gehälter
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- soziale Abgaben
- Lastenausgleichsvermögensabgabe
- Aufwendungen für Altersversorgung und - Aufwendungen aus Verlustübernahme
Unterstützung
- Abschreibungen auf Sachanlagevermögen (- sonstige Aufwendungen und sonstige Steuern,
und immaterielle Anlagewerte
soweit nicht beim betriebsbedingten Ergebnis
abgesetzt)
(- sonstige Aufwendungen)
(- sonstige Steuern)
ordentliches betriebsbedingtes Ergebnis ordentliches
betriebsfremdes
Ergebnis
(Betriebsergebnis)
(Finanzergebnis)
Jahresüberschuss = Betriebsergebnis + Finanzergebnis + ao. Ergebnis
(vgl. auch PS S. 539, Abb. E 6)
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betriebsbedingter Ergebnisbeitrag =
nicht-nachhaltiger Ergebnisbeitrag =
Betriebsergebnis
JÜ
außerperiod. Ergebnis lt. HGB + aperiod.
Erfolgskomponenten
JÜ
x 100 %
x 100 %
Kennzahlen der Aufwands- und Ertragsstruktur:
Materialaufwand
Gesamtleistung
Personalaufwand
Gesamtleistung
Abschreibung auf Sachanlagen
Gesamtleistung
Materialintensität =
Personalintensität =
Anlageintensität =
Qualität des JÜ wird durch die Legung/Auflösung von stillen Reserven beeinträchtigt (Erfolg wird
kleiner oder größer ausgewiesen als er tatsächlich ist) Æ
c.
GESCHÄTZTER STEUERBILANZGEWINN
In welchem Umfang wird der JÜ durch die Legung stiller Reserven beeinflusst? Steuerbilanzgewinn
wird aus dem in der GuV ausgewiesenen Steueraufwand (Steuern vom Einkommen und vom Ertrag)
geschätzt (Steuerrecht lässt die Bildung stiller Reserven in geringerem Umfang zu als Handelsrecht)
geschätzter Steuerbilanzgewinn (= SG)
- gewinnabhängige Steuern
- JÜ
stille Reserven, die im relevanten Geschäftsjahr in der Handelsbilanz gebildet wurden
Es wurden diejenigen stillen Reserven nicht erfasst, die sowohl in Handelsbilanz als auch in
Steuerbilanz gelegt wurden. Qualität der Schätzung wird beeinträchtigt (durch Steuernachzahlungen
und Vorauszahlungen) Æ
Steuerbilanzgewinn als Indikator für den Erfolg nur bedingt geeignet!!!
a) CASHFLOW
(s. Kapitel 3)
5.
RENTABILITÄT UND SHAREHOLDER VALUE
1. RENTABILITÄT UND RENTABILITÄTSKENNZAHLEN
… erfolgswirtschaftliche Analyse
Bedeutung für Finanzwirtschaft: Beeinflussung von Entscheidungen Æ Investitionen
(statisch/dynamisch Æ Zinssatz: wie komme ich zu denen: Rentabilitätsgrößen ... Æ starke
Marktorientierung) Æ Marktorientierung
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Absolute Ergebnisgrößen (Bilanzgewinn, JÜ ...) werden zum Mitteleinsatz in Relation gesetzt
(Grundidee der Rentabilität):
Umsatzrentabilität =
JÜ
Umsatz
Kapitalrentabilitäten
JÜ
EKR =
EK
JÜ + FK-Zinsen
GK
GKR =
Rentabiltität: Zeitraumgröße
EK: nur zum Endpunkt Æ arithm. Mittel (EK-Beginn + EK-Ende)/2
bei der EKR: Elementarfälle herausrechnen (ao Bereich aus JÜ
rausnehmen) Æ bereinigtes EK
Elementarfälle: was man auch durch gute MA und Management
nicht wettmachen kann (z.B. Feuer)
Æ Exkurs zur Aktienanalyse:
EPS (Earnings per Share) = Gewinn/Aktienanzahl
PER (Price Earnings Ratio) = KGV = Kurs/Gewinn je Aktie
z.B. CFROI usw.
JÜ: Entschädigung für EK-Geber
FK-Zinsen: Entschädigung für FK-Geber
2. SHAREHOLDER VALUE
... Konzept, das auf die Steigerung des Unternehmenswertes ( = Marktwert des EK: nicht das
bilanzielle EK, z.B.: Kurse an Börse) ausgerichtet ist Æ sämtliche unternehmerische Aktivitäten sind
am Nutzen für die Aktionäre (Eigentümer) zu messen
enger Zusammenhang mit Rentabilität
Messung: z.B. Investitionen (in neue Kaffeemaschine investieren? Æ steigert es den
Unternehmenswert? Ja/Nein?)
9
9
9
9
Ziel der Eigentümer: Erhöhung der marktorientierten Eigentümerrenditen:
Æ Dividenden (Ausschüttung)
Æ Kurssteigerung der Aktien
§70 AktG: Wohl der AN, Eigentümer und Aktionäre berücksichtigen Æ hier: NUR Eigentümer
Hintergrund des SHV-Ansatzes:
Druck drohender Übernahmen u. engagierter Aktionäre in den USA (80er) – SHV auch in
Europa populär (90er), jedoch wird in Europa eher der revolutionäre Weg genommen
Æ kein kurzfristiges Konzept
Æ Kapitalkontrolle der Aktionäre Æ Aktionäre können Unternehmen besser führen
(Unternehmen billig einkaufen und Unternehmenswert steigern)
Idee des SHV wirklich neu? nein, nur neu verpackt, wesentliche Punkte der
Finanzierungstheorie wurden hier erstmals angewendet
Ziel: Übergewinn erzielen, war schon früher in Literatur erwähnt, Urvater: Alfred Rapperport
Kriterien für den Erfolg des SHV-Ansatzes:
Æ klare Ausrichtung der Unternehmensplanung auf langfristige und zukunftsorientierte
(kontinuierliche) Steigerung des Unternehmenswertes (Führungskonzept)
Æ Evaluierung der Investitionsentscheidungen hinsichtlich Wertsteigerungseffekt unter
Bewertung der Alternativen
Æ Konzentration auf Unternehmensstärken (Wertgeneratoren: Bereiche, die Wert
generieren und Bereich die Wert vernichten)
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Æ
Æ
erfolgsabhängiges Vergütungssystem für das Management (Agentenprinzip: Vorstand
will seine Interessen erfüllen, Agent hat oft andere Interessen Æ Vergütungssystem
entspricht diesen Zielen; Aktienoptionsrecht: Unternehmer partizipieren an
Wertsteigerung Æ verfolgen des Ziel der Wertsteigerung Æ Ziele Aktionär und
Management decken sich)
aktionärsfreundliche Informationspolitik (Investor-Relations): vermeiden, dass Infos
unkontrolliert nach außen kommen
GRÖßEN DES SHV:
a.
DISCOUNTED CASHFLOW (DCF)
Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsüberschüsse (CF)
- Marktwert des FK
= Marktwert des EK
9
9
9
b.
Cashflow
Free Cashflow = operativer Cashflow abzüglich (notwendigen) Investitionen; Cashflow der
den Eigen- und Fremdkapitalgebern zur Verfügung steht
Vorteile gegenüber Gewinn/JÜ:
kein Bilanzrechtseinfluss (beeinflusst Gewinn)
berücksichtigt Investitionen (2 Unternehmen: eines investiert, eines nicht Æ man muss
die Investitionen abziehen)
berücksichtigt Zeitwert des Geldes (wäre aber auch bei Gewinn möglich)
zukünftige Unsicherheit (weil Schätzung bis ins Jahr unendlich)
zwei Schätzungsbereiche:
kurzfristiger/sicherer Bereich (1-3 Jahre)
späterer/unsicherer Bereich (ab 4./5. Jahr)
Diskontierungssatz
Diskontierung mit gewogenem Kapitalkostensatz (WACC = Weighted Average Cost of
Capital = Kapitalkosten)
WACC = FK/GK * FK-Kosten + EK/GK * EK-Kosten
FK/GK: orientiert sich an Marktwert (FK-Wert, EK-Wert)
FK-Kosten: im Jahresabschluss: FK-Zinsen
EK-Kosten: Finanzierungstheoretische Grundlagen: entweder weltweite Marktrendite der
Aktien oder mein Unternehmen ist aber ein bisschen risikoarmer/-reicher als der Markt
Problematik: Kapitalstruktur ÅÆ Kapitalkosten
staatlich geförderte Kredite = zinsgestützte Kredite, steuerlich wird FK begünstigt
ECONOMIC VALUE ADDED (EVA)
… der durch höhere als die vom Markt geforderte Rendite geschaffene “Mehr-Wert”
9
Berechnung:
(erwirtschaftete Rendite – geforderte Rendite (WACC)) * eingesetztes Kapital = EVA
(Geldbetrag von geschaffenem Mehrwert)
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9
9
Vorteile:
auch zur Beurteilung einzelner Geschäftsbereiche verwendbar Æ Herausfinden von
Wertgeneratoren und Wertvernichtern
Kapitalkosten als Orientierungsgröße für Entscheidungen
Nachteile
Mangelnde Cashflow-Orientierung
Jahresgröße – keine Kapitalwertorientierung
3. NEUERE KAPITALMARKTORIENTIERTE KENNZAHLEN
(s. auch Folie Wienerberger, Geschäftsbericht 1998)
ROCE =
NOPAT
=
Capital Employed
EBIT – Steuern – bereinigte Steuern
EK + verz. FK – liquide Mittel - Finanzanlagevermögen
ROCE ... Return on Capital Employed, so eine Art GKR (Kapital, das auch verzinst werden kann)
NOPAT ... Net Operating Profit after Tax
EBIT … Earnings before Interests and Taxes (Betriebsergebnis)
Gearing =
Nettoverschuldung des verzinsl. FK (ohne liquide Mittel)
EK
EBIT
Umsatz
EBIT-Marge ~ Umsatzrentabilität
EBIT-Marge =
ÖVFA-Gewinn bzw. ÖVFA-Gewinn pro Aktie (Öst. Vereinigung
Anlageberatung): Idee: vereinheitlichter Gewinn (Æ viele Korrekturposten)
für
Finanzanalyse
und
ÖVFA-Eigenkapital pro Aktie
4. RENDITE-KENNZAHLEN
a.
ANFORDERUNGEN AN RENDITE-KENNZAHLEN
Referenzpunkte (zielbezogene Aussagen) von Renditen:
(1) wir sind besser (schlechter) als im Vorjahr
(2) wir sind besser (schlechter) als der Wettbewerber
(3) wir haben im Unternehmen in der abgelaufenen Periode mehr (weniger) verdient, als wir bei
Anlage der investierten Mittel auf dem Kapitalmarkt hätten verdienen können
was besser ist, ist schwer zu sagen (eher (2) und (3)), kommt auf den Vergleich an
Rendite-Kennzahlen müssen konsistent konstruiert sein (Zähler und Nenner müssen zueinander
passen)
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b.
GESAMTKAPITALRENDITE
Erfolge aller Kapitalgeber : eingesetztes Kapital von allen Kapitalgebern
(EK-Geber: JÜ, FK-Geber: Zinszahlungen)
eingesetztes Kapital = Bilanzsumme
s. Abb. 4.2. Dr., S. 138
GKR vor Steuern:
GKR (oder ROA) =
EvZiS
Bilanzsumme
EvZiS = Erfolg vor Zinsen und Steuern = JÜ + Zinsaufwendungen + Steuern vom Einkommen und
Ertrag+ sonstige Steuern
ODER:
EvZiS * Nettoumsatzerlöse
Nettoumsatzerlöse * Bilanzsumme
GKR = BUR * UGA =
EvZiS
Nettoumsatzerlöse
BUR = Bruttoumsatzrendite
BUR =
GKR nach Steuern:
GKRS (oder ROA) =
EvZiS - S
Bilanzsumme
=
EnZiS + Zi
Bilanzsumme
Besteuerungsgrundlage = EvZiS – Zi
Steuerzahlung S = s (EvZiS – Zi); s = Gewinnsteuersatz
den Eigentümern zurechenbarer Erfolg = EnZiS = (EvZiS – Zi) ( 1 – s)
ODER:
GKRS = NUR * UGA
EvZiS - S
Nettoumsatzerlöse
*
Nettoumsatzerlöse
Bilanzsumme
EnZiS + Zi
EvZiS – S
=
Nettoumsatzerlöse
Nettoumsatzerlöse
NUR = Nettoumsatzrendite
NUR
Umschlagsgeschwindigkeit:
UGA =
Nettoumsatzerlöse
Bilanzsumme
Reduktion UV Æ BS steigt Æ UAG erhöht Æ GKR erhöht
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GKR und GKRS konsistent konstruiert?
s. Bsp. S. 139 – 143
Zwei Vorgehensweisen bei der Ermittlung der GKR:
(1) In die Zählergröße Erfolg gehen ALLE Entgelte für Leistungen von Kapitalgebern ein
Bezugsgröße: Summe der Leistungen aller Kapitalgeber (Idealfall: Bilanzsumme)
(2) Die Zählergröße wird ausgehend von der GuV nicht korrigiert
Bezugsgröße: nur die Kapitalbeträge, deren Kosten die Erfolgsgröße (den Zähler) noch nicht
gekürzt haben
= ROIC (rate of return on invested capital): Rendite auf das eingesetzte mit Kapitalkosten zu
belastende Kapital (s. Abb. 4.4 , S. 145)
c.
EIGENKAPITALRENDITE
FALSCH: hohe EK-Rendite deutet auf hohe Vermögenszuwächse der Eigentümer hin!!!
EK-Rendite vor Steuern:
EKR =
EvZiS – Zi
EK
EK-Rendite nach Steuern:
EKRS =
d.
EnZiS
EK
EvZiS – Zi – S
EK
=
BEZIEHUNG ZWISCHEN GK- UND EK-RENDITE
EKR =
GKR + (GKR – i)
FK
EK
i = Fremdkapitalkosten, FK = (bilanzielles) FK, EK = (bilanzielles) EK
WENN: GKR > i, dann EKR > GKR (Leverage-Effekt)
ODER:
(
EvZiS
EvZiS – Zi
*
BS
EvZis
FLM = Finanzierungs-Leverage-Multiplikator
EKR =
*
BS
EK
)
= GKR * FLM
Nachteil EKR: kann rechnerisch leicht gesteuert werden (s. Bsp. S 147 – 148)
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e.
UMSATZRENDITEN
EvZis
* Nettoumsatzerlöse
Nettoumsatzerlöse
BUR = Bruttoumsatzrendite
BUR =
EvZis – S
Nettoumsatzerlöse
NUR = Nettoumsatzrendite (Nach-Steuer-Rendite)
NUR =
5. AUSSAGEFÄHIGKEIT VON BILANZRENDITEN
a.
PROBLEM
Leistungsfähigkeit von Jahresabschluss-basierten Renditen?
s. Bsp. S. 149 – 151
Æ Diskrepanz zwischen ökonomischer Rendite und bilanzieller GKR? Messung von Periodenerfolg
und Vermögen nach HGB
b.
ABSCHREIBUNG, INVESTIERTES KAPITAL UND GKR
Lösungsvorschlag für die Vermeidung der Diskrepanz zw. ökonomischer Rendite und GKR:
Abschreibungsverfahren einführen (Bedingung: Summe der Abschreibungen < AK) =
Ertragswertabschreibung
c.
ROIC UND KAPITALKOSTEN ODER: WANN WIRD WERT (VERMÖGEN) GESCHAFFEN?
1. Problem
Erwartungen an die Information der Rendite:
9 mit Renditen bei alternativer Anlage vergleichen können
9 erzielt Unternehmen Überrenditen (mit Markteintritt von Konkurrenten rechnen)
9 zeigen Unternehmen ungenügende Performance, Sanierungsaktionen notwendig?
9 sind die Manager ihr Geld wert
Beziehung zwischen ökonomischer Rendite und GKR:
T
∑ GKR * BV
t
r=
t −1
* (1 + r ) t
t =1
T
∑ BV
t −1
* (1 + r ) t
t =1
r = interner Zinsfuß
BV t-1 = Bilanzvermögen (Restbuchwert) zu Beginn der Periode
GKRt = GKR der Periode t
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Über die ökonomische Rendite eines Projektes kann man erst eine Aussage machen, wenn man alle
GKR des Projektes kennen würde, dazu bräuchte man alle Nettoeinzahlungen, hat man die
Informationen kann man sich aber den internen Zinsfuß auch ohne Umweg über die GKR ausrechnen
Æ Manager brauchen ein ausschließlich periodenbezogenes Signal, um die ökonomische Entwicklung
des Projektes erkennen und steuern zu können, dessen spätere Entwicklung sie ja gerade noch nicht
kennen. GKR liefert dazu keine Signale, aber: Konzept des Residualgewinns oder des value added!
2.
Nettokapitalwerte und Aufwands- und Ertragsrechnung
n
n
t =1
t =1
NKW 0 = ∑ NE t * (1 + i ) − t − A0 = ∑ ( NE t − Ab t − i * BV t − 1) * (1 + i ) −
t
NKW = Nettokapitalwert
NE = Nettoeinzahlungen
Ab = Abschreibung
Zahlungsrechnung = korrigierte Ertragsrechnung = gleiche NKW Æ gleiche Signale über das Projekt
Zusammenhänge:
n
A0 = ∑ | Ab t + iBV t − 1 | *(1 + i )
−t
t =1
BV 0 = A0
t*
BVt * = A0 − ∑ Abt
t =1
BVn =0
Æ NKW0 = NKW0Er
NKWEr = Nettokapitalwert aus Ertragsrechnung
n
BKW
Er
=∑ ( NE t − Abt − iBV t −1 ) * (1 + i ) t + A0
t =1
Æ BKW0Er = BKW0
Folgerungen:
9 positive (um Kapitalkosten verkürzte Periodenerfolge) liefern Beiträge zu positiven
Nettokapitalwerten
9 Projekte, die lange Zeit negative Residualgewinne erzielen sind vermutlich Projekte mit
negativen NKW
9 erst wenn das Projekt mehr verdient, als die Kapitalkosten (i) auf das eingesetzte Kapital zu
Beginn der jeweiligen Periode ausmachen, erst dann schafft es Vermögen für die Eigentümer
bzw. positive Beiträge zum BKW
Julia Frühwirt
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9
9
3.
ein Periodenergebnis, das die Kapitalkosten unterschreitet, zeigt einen Vermögensverlust für
die Eigentümer an
Maximierung des BKW oder NKW Æ verträgliche Periodenerfolgsmessung! Konzept lässt
sich auch zur Investitionskontrolle einsetzen: Residualgewinn oder value added: den um die
Kapitalkosten verkürzten operativen Erfolg ansetzen
Das Konzept des Residualgewinns
operatives Ergebnis
(-)
Residualgewinn
Kapitalkosten (%)
(*)
Investiertes Kapital
Kapitalkosten
T
BKW 0 = ∑ NE t * (1 + i ) t
t =1
T
BKW 0 = ∑ RG * (1 + i ) t + IC 0
t =1
= BWK in Form von value added, IC0 = das im Zeitpunkt 0 investiertes Kapital
Æ
T
NKW 0 = ∑ RGt * (1 + i ) t
t =1
nur positive Beiträge RGt sind geeignet Vermögenszuwächse zu schaffen
ROIC (= Return on Return of invested capital): operatives Ergebnis zu IC in Beziehung setzen; ROIC
ist nun mit den Kosten des Kapitals (i) zu vergleichen
ROIC > i Æ Residualgewinn der Periode positiv
ROIC < i Æ Eigentümer haben in der Periode Geld verloren
RGt = | ROIC – i | * ICt-1
Steuersystem:
Überschüsse: Steuersatz s = 50 %
Steuerbemessungsgrundlage: NEt – Abt
alternative Anlagemöglichkeit wird nicht besteuert: 10 %
negative steuerliche Bemessungsgrundlage: Steuersubvention
Æ GKR: erfreuliche Entwicklung aber
Æ RG: negative Entwicklung, weil die positiven Residualgewinne die negativen nicht kompensieren
können Æ Projekt: Flop (erwirtschaftet seine Kapitalkosten nicht)
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d.
DAS KONZEPT DES CFROI
= Cashflow Return on Investment
Vergleich des internen Zinsfusses eines Projektes mit den Kapitalkosten (i)
baut auf den folgenden Überlegungen auf:
9
9
9
9
9
Lohnt sich Investition? Vergleich interner Zinsfuß (CFROI) mit Kosten des eingesetzten
Kapitals; Wert wird geschaffen wenn CFROI die Kapitalkosten übersteigt
Bestimmung CFROI: Definition Erfolgsgröße (= operativer Erfolg vor Zinsen + Afa – Steuern)
und Höhe des eingesetzten Kapitals
als investierte Mittel für Projekt zählen: AZ für Sachanlagevermögen und UV vor deren
Verminderung durch Abschreibungen, dieser Betrag wird inflationiert Æ inflationsangepasse
Bruttoinvestitionssumme – Finanzierungsbeiträge, die nicht mit Kapitalkosten zu bedienen
sind (z.B. Verb. aus L&L) = inflationsangepasste und mit Kapitalkosten zu bedienende
Investitionssumme
Entscheidung über die zeitliche Erstreckung des Cashflows: je länger ND desto höher ist
interner Zinsfuss (ND ist schwer aus Jahresabschluss zu ermitteln)
Cashflow für die Betrachtungsperiode wird für die gesamte ND des Projektes konstant
gesetzt (Periodenrendite soll nicht abhängig sein von den erhofften Cashflows der
Folgeperioden)
CFROI ist zwar ein mehrperiodiges Konzept, jedoch auch statisch, weil der Cashflow der
Betrachtungsperiode für alle Folgeperioden der ND konstant gehalten wird.
Das Konzept soll nur für „Geschäfte im eingeschwungenen Zustand“ eingesetzt werden und nicht für
Geschäfte im Anlaufstadium oder in der Phase des Auslaufens.
Man kann den CFROI auch für die faktische Restnutzungsdauer von Projekten berechnen. Dann
muss man den Kapitaleinsatz um die bis zum Betrachtungszeitpunkt bereits vereinnahmten
operativen Erfolge verkürzen.
6.
INNENFINANZIERUNG
Saldo von Ein- und Auszahlungen aus/an Nichtfinanzierungsmärkte
- Steuerzahlungen
- Differenz zw. AZ (für Zinsen und Tilgungen) und EZ (aus Finanzanlagen)
Innenfinanzierung
Æ Sind aus dem Umsatzprozess liquide Mittel vorhanden, denen kein liquiditätswirksamer Aufwand
gegenübersteht?
Æ Maßstab der Innenfinanzierungskraft: Cashflow
EZ-AZ = finanzwirtschaftlicher Überschuss (oder Umsatzüberschuss)
liquide Mittel im Rahmen der Innenfinanzierung laufen während der Periode sukzessive auf und
werden meist wieder sofort reinvestiert (Cashflow am Ende der Periode: welche Mittel standen zur
Verfügung), Prognose-Cashflow für Zukunft nötig
Julia Frühwirt
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Bsp.: BW Maschine: 100
Verkauf: 300
Gewinn: 200
aber Cash: 300 (weil die 100 nicht effektive abgeflossen sind)
1. SELBSTFINANZIERUNG
... Einbehaltung (Thesaurierung) von Gewinnen
Æ es erfolgt keine Ausschüttung an die Anteilseigner (s. Dividendenpolitik)
9
9
9
a.
Selbstfinanzierungsquote:
Anteil des durch Selbstfinanzierung gewonnenen Anteils am gesamten EK
Gründe und Beurteilung: oft stellt die Selbstfinanzierung die einzige Finanzierungsform für
Unternehmen dar (zB. wenn keine Sicherheitsleistungen für Kredite da sind oder der Kapitalbzw. Geldmarkt nicht ausreichend leistungsfähig ist)
Unabhängigkeit (von anderen Finanzierungsgebern, brauche niemanden fragen)
kein Zugang zur Außenfinanzierung (kein Eigentümer Æ kann auch niemanden zur Zlg.
auffordern – Nachschusspflicht)
keine Zins- und Tilgungsverpflichtungen
Verbesserung der EK-Ausstattung (fördert auch die Kreditwürdigkeit der Unternehmung)
keine
Verschiebungen
in
den
Herrschaftsverhältnissen
(wie
z.B.
bei
Beteiligungsfinanzierung)
keine Zweckbindung
nicht terminiert, keine Sicherheitsleistungen
Steuerstundungsvorteil bei stiller Selbstfinanzierung und Finanzierung aus steuerfreien
Rücklagen
Nachteile der Selbstfinanzierung:
Investor = Sparer Æ Kapitalmarktvolumen wird verringert (keine regulierende Wirkung
des Kapitalmarktzinses) Æ Verringerung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes
weniger produktiver Einsatz volkswirtschaftlichen Vermögens (Æ auch weniger
ertragreiche Investitionen werden durchgeführt)
führt zu Investitionen ohne ausreichende Rentabilitätsprüfung (weil keine Zins- und
Tilgungszahlungen) aber: langfr. Selbstfinanzierung setzt langfr. ausreichenden Gewinn
voraus Æ Investitionen müssen daher sowieso rentabel sein
Bilanzverschleierung
zu starke Selbstfinanzierung führt zu steigenden Kapitalkosten
STILLE SELBSTFINANZIERUNG
... erzielte (nicht ausgewiesene) Gewinne (vor Steuern) werden durch Ausnützung bilanzpolitischer
Spielräume einbehalten Æ aus JA nicht ersichtlich (stille Reserven)
9
bilanzpolitische Spielräume (gesetzliche/freiwillige):
Unterbewertung der Aktiva (Unterlassung von Aktivierungen, niedriger Wertansatz von
Vermögensteilen, Unterlassung oder Unmöglichkeit = Zwangsreserven der Zuschreibung
bei Wertsteigerungen von Vermögensteilen)
Überbewertung der Passiva (speziell durch zu hohe Bewertung von Rückstellungen und
Verbindlichkeiten, PRA, ARA)
Julia Frühwirt
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9
Æ steuerlich nicht zugelassen! (Unterbewertung nur durch zu hohe Abschreibungsquoten,
durch sofortige Abschreibung von GWG’s bzw. durch Abzug von Veräußerungsgewinnen
oder durch Übertragung von unversteuerten RL)
Æ UV: durch zu niedrigen Ansatz bei H&F und durch Anwendung des LIFO-Verfahrens
Æ bei Wertsteigerungen über die AK: stille Reserven (keine Selbstfinanzierung, da es sich
um nicht realisierte Gewinne handelt)
Æ international unterschiedliche RL-Normen!
Finanzierungseffekt
Gewinnminderung Æ Steuereffekt (Steuerstundung Æ Liquiditäts- und Zinsgewinn Æ
Erhöhung der Rentabilität)
Die im Rahmen der stillen Selbstfinanzierung gebildeten Bewertungsreserven lösen sich automatisch
durch Umsatzprozesse auf.
b.
OFFENE SELBSTFINANZIERUNG
... erzielte Gewinne (nach Steuern) werden durch Rücklagenzuführung einbehalten Æ aus JA
ersichtlich
9 Gewinnrücklagen (erzwungene/freiwillige): erzwungen: gesetzliche RL: jedes Jahr 5 % vom
Gewinn zurücklegen bis die RL 10 % des Grundkapitals ausmacht; freiwillig:
Dividendenpolitik
9 unversteuerte Rücklagen: Rücklagen die nicht versteuert wurden (andere RL werden erst
nach Versteuerung gebildet) Æ Steuerstundung (Bewertungsreserve) / echte Steuerersparnis
(IFB)
zukünftiger Steueranteil / Frage der Diskontierung
sinkende Bedeutung durch Steuerrückstellung (im Bereich der Konzern-RL: brauche
keine unversteuerten RL mehr bilden: Sonderposten mit RL-Anteil, spalten zw. EK
(Gewinnrücklage) und FK (Steuerrückstellung) auf)
9 Finanzierungseffekt
Verminderung der Basis für die Ausschüttung
Für Kapitalgesellschaften folgende Rücklage-Möglichkeiten:
9 (Kapitalrücklagen)
9 Gewinnrücklagen
gesetzliche RL (s.o.), bilanzielle Auflösung ist zweckgebunden (z.B. wenn über 10%:
übersteigender Betrag darf auch zu einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftermitteln
verwendet werden), keine Liquiditätsreserve, Auflösung: kein Finanzierungseffekt
RL für eigene Anteile: jener Betrag, der dem auf der Aktivseite der Bilanz für die eigenen
Anteile angesetzten Betrag entspricht
satzungsgemäße RL
andere Gewinn RL: bis zu 50 % des JÜ
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2. FINANZIERUNG AUS ABSCHREIBUNGEN
9
9
9
Bedeutung der Abschreibung
Wertminderungen abnutzbarer Anlagegüter werden als periodenbezogener Aufwand erfasst
und auf die Jahre der ND verteilt, müssen als EZ zugeflossen sein
Æ verschiedene Abschreibungsverfahren (linear, geometrisch degressiv, arithmetisch
degressiv, kombinierte degressiv-lineare Methode, progressiv, leistungsbedingt) Æ
unterschiedliche Auswirkungen auf die Steuerbemessungsgrundlage (oft Unterschiede zw.
bilanzieller und kalkulatorischer Afa, einmal Basis: AK oder HK, einmal WB-Wert)
Kapitalfreisetzungseffekt
verdiente (über Umsatzerlöse) Abschreibungen setzen das in den Abschreibungsobjekten
gebundene Kapital frei Æ liquide Mittel stehen für Finanzierungszwecke zur Verfügung
(Bsp.: KORE: Afa wird in das Produkt mit einkalkuliert Æ Preis steigt Æ wenn ich diese Preis
erzielen kann fließt auf diesem Weg die Afa wieder zurück)
Kapazitätserweiterungseffekt (Lohmann-Ruchti-Effekt)
werden die aufgrund des Kapitalfreisetzungseffekts gewonnen Finanzmittel (kontinuierlich) in
preisgleiche, identische Anlagen investiert, so steigt die Periodenkapazität (Ausstoß pro
Periode, mehr Maschinen werden gekauft); Anstieg macht aber nur Sinn, wenn ich die
produzierten Produkte auch verkaufen kann (sonst Leerkosten) Æ auch höheres UV und
Lagerkosten, Personalkosten
es steigt aber nicht die Gesamt- oder Totalkapazität an; Totalkap. = Periodenkapazität x RND
Totalkapazität steigt nur, wenn Wertminderung < Afa Æ Selbstfinanzierungseffekt
max. Effekt: + 50 %
Æ eingeschränkte praktische Bedeutung aufgrund restriktiver Annahmen (z.B. keine
Berücksichtigung steigender WB-Werte, Annahme dass alle Abschreibungsgegenwerte einer
Periode wiederverwendet werden können)
3. FINANZIERUNG AUS RÜCKSTELLUNGEN
Bedeutung der Rückstellungsbildung
9 Schulden,
die
dem
Grunde
und/oder
der
Höhe
nach
unsicher
sind
(Verbindlichkeitsrückstellung, Pensionsrückstellungen)
9 Antizipation von Vermögensverlusten (Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften)
9 Vorwegnahme eigener Verpflichtungen (Aufwandsrückstellung)
9 Rückstellungen für Gewährleistungen
Finanzierungseffekt = innerbetriebliche Fremdfinanzierung (Annahme: Rückstellung völlig exakt
getroffen, Voraussetzung: liquide Mittel müssen über Umsatzprozess wieder in das Unternehmen
einfließen)
9
9
Dotierung der Rückstellung wirkt gewinnmindernd (zu hohe Dotierung: stille
Selbstfinanzierung)
zeitlich
befristeter
Vorgang:
zwischen
Dotierung
und
Auflösung
verbleiben
Rückstellungsbeträge als frei disponible liquide Mittel im Unternehmen
(z.B.
Pensionsrückstellung: Rückstellung für Pernsteiner wird für 26 Jahre gebildet und ist 26
Jahre im Unternehmen gebunden (liquide Mittel!): Rst. wird nach 26 Jahren ausgeschüttet)
Julia Frühwirt
-32-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
Æ
Æ
Æ
bei Neudotierung hoher Finanzierungseffekt (besonders hoher Finanzierungseffekt durch
Pensionsrückstellungen
nach
dem
Anwartschaftsdeckungsverfahren;
bei
Umlageverfahren: Pensionen werden aus dem lfd. Gewinn bezahlt Æ kein
Finanzierungseffekt)
wenn die Bildung den Abgängen entspricht, kein zusätzlicher Finanzierungseffekt,
jedoch bestimmter Bodensatz (jedes Jahr werden bestimmte Rückstellungen dotiert)
immer vorhanden Æ durch Bodensatz: dauerhafter Finanzierungseffekt (langfr.
Rückstellungen: Pensionsrückstellungen, Garantierückstellungen)
ertragssteuerlicher Finanzierungseffekt: Verschiebung der Steuerzahlung (nur Stundung)
4. KONZERNFINANZIERUNG
Konzerninnenfinanzierung Æ Außenfinanzierung für Konzerngesellschaften (Tochter)
M
-100
100 %
KEH +100
T
9
9
Dezentrales Finanzmanagement (viele Tochterges. in vielen Ländern, die einzelnen
Tochterges. finanzieren sich auf den regionalen Märkten)
Zentrales Finanzmanagement (Tochter fragt, Mutter entscheidet)
Durchführung durch Mutterunternehmen selbst oder durch Konzernfinanzierungsgesellschaft
(KFG)/Finanzierungstochter (FT)
MU
KFG/FT
TU1
TU2
TU3
KFG/FT hat Geld entweder aufgrund hoher EK-Dotierung der Mutter oder nimmt sich zentral
auf den Märkten Geld auf, vergibt Kredite an TU1-3 Æ TU1-3 haben hohen FK-Anteil Æ
hohe FK-Zinsen Æ Gewinn ist niedrig Æ gut so, weil TU1-3 sich in Ländern mit
Hochsteuersätzen befinden
-
Tätigkeit der KFG/FT
ƒ
reine mittel- und langfristige Finanzierung
ƒ
Leasing
ƒ
Factoring
ƒ
Captive (konzerninterne Versicherung)
-
Motive der KFG/FT
ƒ
Kapitalmarktregulierung (gewisse Länder erleichtern Emissionen und allg. Arten von
Kapitalbeschaffung, Bedeutung sinkt)
ƒ
Bündelung der Finanzierungsaktivitäten (Rechtskleid einer einzigen Gesellschaft)
Julia Frühwirt
-33-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
ƒ
ƒ
-
In-House-Banking (Bankgeschäfte werden zB über Finanzierungstochter
durchgeführt)
Risikoabgrenzung (Kombination von finanzinternen Versicherungsleistungen)
Standort der KFG/FT
ƒ
„leichte Gründung“ (einfacheres Gesellschaftsrecht)
ƒ
Personalkosten, Sprache
ƒ
Abwicklung
ƒ
Standortstabilität (sehr wichtig, zB rechtliche Stabilität wie in Schweiz)
ƒ
steuerliche Gründe:
‚
Steuersätze
‚
Betriebsausgaben (formal hoher Steuersatz, aber Bemessungsgrundlage
aufgrund vieler Abzugsposten niedriger)
‚
Quellensteuer (Steuern, die an den Erträgen abgezogen werden müssen)
‚
Doppelbesteuerungsabkommen (müssen mit anderen Ländern vorhanden sein)
5. FINANZIERUNG DURCH VERMÖGENSUMSCHICHTUNG (KAPITALFREISETZUNG)
Abschreibungen bewirken Vermögensumschichtung im Rahmen des regulären Umsatzprozesses.
Daneben können aber auch durch ao. Umsätze und dauerhafte Kapitalfreisetzungen
Finanzierungseffekte auftreten:
9 durch Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Vermögensteile (Grundstücke, WP)
9 Rationalisierungsmaßnahmen (z.B. Optimierung Bestellwesen Æ LK sinken)
6. FINANZIERUNGSKOSTENVERGLEICH
STEUERBELASTUNG
UNTER BESONDERER
BERÜCKSICHTIGUNG
DER
Kosten der einzelnen Finanzierungsarten setzen sich zusammen aus:
9
9
9
Fremdleistungskosten: Kosten, die einer Unternehmung für Leistungen entstehen, die sie
von außen bezieht (Kapitalbeschaffungskosten)
Nutzungskosten: Kosten für die Nutzung des Kapitals (Zinsen und Dividenden)
Steuern
7.
DIVIDENDENPOLITIK
1. INSTITUTIONELLER RAHMEN
Dividendenpolitik ist die Frage nach der optimalen Ausschüttung Æ Wie hoch soll der am Gewinn
bemessene Anteil sein, der an die Eigentümer ausgeschüttet wird (Pay-Out-Ratio =
Ausschüttungsanteil)?
9
9
Welche Gewinngröße (JÜ, ÖVFA-Gewinn, KonzernJÜ)?
Wer entscheidet über die Gewinn- und Ausschüttungshöhe?
Aktiengesellschaft (§§ 125f AktG) ... Aktionäre haben nicht das große Sagen, weil:
Vorstand Æ erstellt JA (und macht auch Gewinnverteilungsvorschlag, steht dabei aber
auch unter dem Druck des Marktes Æ sonst werden die Aktien nicht mehr gekauft)
Aufsichtsrat Æ stellt JA fest
Julia Frühwirt
-34-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
-
Hauptversammlung Æ ist an JA gebunden, beschließt über Gewinnverteilung (es gibt
aber bereits einen Vorschlag vom Vorstand, muss nur genehmigt werden, und das ist
auch immer so! Æ Macht der Aktionäre ist gering)
2. AKTIONÄRSINTERESSEN
9
9
9
Anteilseigner-Manager-Konflikt (Prinzipal-Agenten-Theorie)
Eigentümer (Prinzipal) beauftragt jemanden (Agenten = GF), der für ihn die Geschäfte führt
Æ Interessenskonflikt
Æ Manager (Vorstand) bevorzugt Thesaurierung, will Sicherheit, wiederbestellt werden ...
Befürchtungen (Ängste) der Aktionäre:
Æ Investitionsentscheidungen des Vorstands decken sich mit ihren Interessen, da
suboptimale Investitionsprojekte (Projekte, die nicht wertschaffend sind, liefern
niedrigere Rendite als normal; werden aber durchgeführt, weil die Gesellschaft soviel
Geld auf der hohen Kante hat Æ zu viele liquide Mittel Æ Investitionsprojekte)
Erhöhung/Minderung des Risikos (durch Investitionen): Bsp. Austria Tabak (sehr gutes
Distributionsnetz, Zigarettenkonsum bleibt annähernd gleich) kauft Head Tyrolia
Gesellschaft (Sportartikel abhängig von Trends, konjunkturreagibel) Æ ganz andre
Risikosituation, Aktionäre wollen sich ja an Tabakkonzern beteiligen
Dominanz anderer Interessen (z.B. Bankenvertreter im AR): tendieren zu höherer
Thesaurierung Æ Bankenvertreter wollen ja ihre Kredite wieder zurückhaben
Konfliktlösungsmöglichkeiten:
Übernahmerisiko steigt: bei suboptimalen Investitionen Æ Interesse von anderen
Kapitalmarktteilnehmern steigt das Unternehmen übernehmen zu wollen, weil sie es
besser führen können
SHV-Aspekt ÅÆ Entlohnungsrisiko (stock options): Agent wird zum SHV-Prinzip
vergattert Æ man muss Anreize schaffen: zB variable Lohnbestandteile, die sich in
irgendeiner Form an den zukünftigen Kursen orientieren (= stock options)
3. PROBLEMRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER AG
Eigenschaften der AG:
9 AG haftet mit ihrem Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
9 Trennung zwischen Eigentum und Management ist vollständig vollzogen
9 die Kapitalaufbringung (insbes. EK) ist sehr erleichtert, da über die Börse große
Kapitalvolumen durch Ausgabe klein gestückelter Aktien an viele Investoren aufgebracht
werden können
Anreize für Investoren:
9 Aktienkäufer haften beschränkt (mit Marktwert der Aktie – keine Nachschusspfllicht)
9 sie investieren in Aktien einer Ges. nur einen Teil ihrer verfügbaren Mittel Æ Anlage von
Portefeuilles aus mehreren Aktien Æ Risikostreuung Æ Informationsbedarf geringer als bei
einem Investor (bei OHG), der
- unbeschränkt haftet
- Diversifikationsmöglichkeiten durch die Größe seiner Beteiligung beschränkt
- Probleme bei Verlassen der OHG
9 Aktienkäufer agieren wie Kapitalisten: beteiligen sich wegen der erwarteten Rendite, nicht
wegen Teilnahme an der Unternehmensleitung
Julia Frühwirt
-35-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
Problem der Aktionäre:
Sie wünschen, dass die Manager in ihrem Interesse handeln, d.h. eine Investitions- und
Finanzierungspolitik betreiben, die den Marktwert ihrer Aktien und damit den Marktwert des EK
maximiert. Æ Aktionäre haben kaum Einflussmöglichkeiten und die Interessen vom Manager sind
meist andere Æ
Für Interessensdivergenzen sprechen:
9 Aktionäre wünschen Risiko (da dieses durch Portfeuille-Bildung ausgeschlossen werden
kann), Manager agieren vorsichtiger (wollen ja wiederbestellt werden)
9 Selbstfinanzierung ist oft auch dann im Interesse der Manager, wenn sie nicht im Interesse
der Aktionäre ist, weil die unternehmensinterne Rendite, die außerhalb des Unternehmens
erreichbare Rendite bei gleichem Risiko nicht erreicht.
9 zweifelhaft ist ob die Eigentümer im Aufsichtsrat Maßnahmen, die nicht im
Eigentümerinteresse sind, aufdecken und ggf. korrigieren können
Æ ALG-Problem: Manager entscheiden über anderer Leute Geld = agency-problem Æ Kontrollen und
Anreize für Manager Æ kostet Geld
Æ Ausschüttungsproblematik / optimale Dividendenpolitik
4. AUSSCHÜTTUNGSREGEL UND PROBLEMATIK
9
9
9
Ausschüttungsregel:
Thesaurierung dann, wenn im Vergleich zu der am Kapitalmarkt erzielbaren Rendite die
Investitionsprojekte (unter Berücksichtigung des Risikos) des Unternehmens eine höhere
Rendite erzielen
Dividende als Residualgröße (Residualprinzip)
Was nicht rentabel investiert wird, wird ausgeschüttet
Konsequenz: Dividendenschwankungen (nicht so sehr die Realität in Ö, in der Realität
starke Orientierung an der Gewinngröße, dh mehr Gewinn, mehr Ausschüttung; stabile
Dividenden sehr selten
Modigliani/Miller: Irrelevanz der Ausschüttungsstruktur
früher: Mathematisierung der Finanzpolitik (Modell stammt aus dieser Zeit)
Annahmen: optimales Investitionsvolumen ist bekannt, homogene Erwartungen, keine
Steuern, dem Aktionär ist es egal ob ausgeschüttet wird)
Überlegung:
ƒ
bei höherer Ausschüttung Æ Kapitalerhöhung
ƒ
bei geringerer Ausschüttung Æ Kurssteigerung
Æ Aktionär erleidet in beiden Fällen keine Vermögensverlust (= Nullsummenspiel,
entweder Kurssteigerung um den thesaurierten Betrag oder Ausschüttung)
Einwände
Aktionäre wollen stetiges Einkommen (stabile Dividenden, heute: keine direkte Haltung
von Aktien sondern Investmentfonds Æ diese regulieren die Stetigkeit über Fonds Æ
Argument hat an Bedeutung verloren)
unterschiedliche Interessen der Aktionäre (Klienten-Effekt: Klein-Aktionär ÅÆ
strategischer Investor, steuerliche Aspekte)
Informationswert der Dividende (sehr eingeschränkt, Dividendenrendite: untergeordnete
Bedeutung)
Unsicherheit zukünftiger Dividenden (Risiken Æ kassiere Dividende lieber gleich)
Julia Frühwirt
-36-
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Kurs Unternehmensfinanzierung
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Einfluss der Besteuerung
ƒ
Sphäre der Gesellschaft:
o in Ö: einheitlicher Steuersatz (KÖSt: 34 %, nicht progressiv) Æ begünstigt
weder Thesaurierung noch Ausschüttung
o manchmal: niedrigerer Steuersatz bei Ausschüttung (fördert Schütt-Aus-HolZurück-Verfahren)
o Vorschlag des Landes OÖ (und WK): Begünstigung bei Thesaurierung
(Besteuerung erst bei Ausschüttung Æ Gefahr suboptimaler Investitionen)
ƒ
Sphäre der natürlichen Person:
o Einkünfte aus Kapitalvermögen
o einheitlicher Steuersatz (Dividende – KESt, bei Kurssteigerung: steuerfrei,
früher SPESt: Spekulationsertragssteuer)
Alternative zur Dividendenzahlung
Aktienrückkauf (§65 AktG): Aktien an der Börse zurückkaufen (eigentlich verboten, aber
gewisse Fälle sind geöffnet: z.B.: schwerer Schaden der Gesellschaft, MA-Beteiligung... Æ
Ausnahmekatalog wurde um folgenden Punkt erweitert: bis 10 % des Grundkapitals ist
Rückkauf eigener Aktien möglich bei einer börsennotierten Gesellschaft)
Gesellschaft gehört sich zum Teil selbst, Probleme: Dividendenpolitik
eine andere Form Dividende auszuschütten: verringere umlaufende Aktienzahl Æ die
einzelne Aktie wird mehr wert Æ Wertsteigerung
daneben auch andere Wirkungen/Ziele:
Liquiditätsabbau
Transaktionswährung (non-cash-Transaktionen Æ mit Aktien entschädigen)
Mitarbeiterbeteiligung (um die eigenen MA zu begünstigen)
Vorbereitung eines Going Private/Aktionärsstruktur (Going Private: gehe aus der Börse
heraus, muss angekündigt werden Æ Auswirkungen auf Kurse Æ positive Relationen,
denn sie werden schon wissen, was sie tun Æ Gesellschaft glaubt dass die Aktien mehr
wert werden; Aktionärsstruktur: Streubesitzaktionäre werden reduziert, weil die großen
eh ihre Aktien nicht verkaufen Æ nur mehr Großbesitzer)
Kursreaktionen
EKR (EK wird durch Rückkauf reduziert Æ Grundkapital sinkt Æ EK steigt)
bei Verkauf der Aktien Æ Gewinneffekt
Gewinn/Aktie wird erhöht
Widerlegung der Gegenargumente der Kritiker:
Gläubigerschädigung: sind ja eh nur 10 % des Grundkapitals
andere Aktionäre werden geschädigt: Handel ist nur über Börse möglich
-
9
9
Exkurs: Kennzahlen
POR (Pay out Ratio) =
Dividendenrendite =
Ausschüttung (Dividende)
Gewinn
Æ Manipulationsmöglichkeiten
Dividende je Aktie
Welcher Kurs? subjektiv: Kaufkurs, objektiv für
Kurs
Berichterstattung für Unternehmen: meist Höchst- oder
Thesaurierungsquote =
1 – POR
Wachstumsrate (g) =
TQ * EKR
Tiefstkurs (oder Ultimokurs Æ nur für Momentaufnahme)
Gewinn je Aktie
EKR - g
(Ewige Rente) G =10, i = 10 % Æ bis in alle Ewigkeit Æ kann den jetzigen Wert ermitteln (ewig: weil
das Unternehmen gibt es ewig, aber es wird ja nicht alles ausgeschüttet und TQ kann ich anlegen = g)
Kurs =
Julia Frühwirt
-37-
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Kurs Unternehmensfinanzierung
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Bsp. zur Wachstumsrate:
G = 100
Ausschüttung: 60
Thesaurierung: 40 (zu 5 % anlegen)
Æ 1 Jahr später: G = 100 + 2 = 102 (eigentlich aber gar nicht besser geworden)
5. EINE EINFACHE AUSSCHÜTTUNGSREGEL
Annahme: Sicherheit und Kapitalmarkt ist vollkommen
Æ Investitions- und Finanzierungsentscheidungen hängen ab vom Marktzinssatz (i)
Æ Unternehmen sollen alle Investitionsprojekte realisieren, deren Kapitalwert positiv ist
n
NKW 0 = ∑ bt * (1 + i ) − t − A0 > 0
t =1
alle Objekte in to sind vorteilhaft
bt = Einzahlungsüberschuss eines Investitionsobjektes in t
A0=Anschaffungsauszahlung für ein Investitionsobjekt im Startpunkt der Investitionsmaßnahme t0
n = Ende der ND des Investitionsobjektes
Summe der benötigten Mittel:
m
∑A
i =1
0j
=Kapitalbed arf
verfügbaren Mittel in t0 = M0 und R0
M0 = Einzahlungsüberschüsse aus bereits in früheren Perioden beschafften Investitionsobjekten
R0 = Einzahlung aus dem Verkauf von bereits vorhanden Investitionsobjekten, deren optimale ND in t0
zu Ende geht
ist ...
M 0 + R0 >
m
∑A
i =1
0j
wird die Differenz ausgeschüttet, Dividende ergibt sich aus ...
m
D 0 = m 0 + R 0 − ∑ A0 j
i =1
Residualprinzip der Dividenden: Dividenden werden nur gezahlt, wenn das Unternehmen die Mittel
nicht besser anlegen kann als die Aktionäre, die immer die Marktrendite i erzielen können (zielt auf die
Interessen der Anleger)
Julia Frühwirt
-38-
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Kurs Unternehmensfinanzierung
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Gilt ...
m
∑A
M 0 + R0 <
i =1
0j
benötigt das Unternehmen zusätzliche Mittel, um alle vorteilhaften Investitionsobjekte j realisieren zu
können (Aktien ausgeben, Fremdmittel aufnehmen)
Dividenden sind immer dann
Investitionsmöglichkeiten hat.
wichtig,
wenn
das
Unternehmen
keine
vorteilhaften
Ergebnis der Residualtheorie:
9
9
Ausschüttungen können durch Rechnungslegungsvorschriften gehemmt werden (AGs
verfügen aber meist über sehr hohe RL, daher kaum ein Hindernis)
Ausschüttungen schwanken im Zeitablauf sehr Æ Manager müssen Ausschüttungspolitik
begründen können
Auch bei Unsicherheit (von Nettoeinzahlungen und i) kann das Residualprinzip der Dividenden
angewandt werden.
Beachtung von Steuern:
wenn gilt ...
m
M 0 + R0 − ∑ A0 j − D0 < 0
i =1
ohne Steuern kann Finanzierungslücke durch Fremd- oder Eigenmittel gefüllt werden
mit Steuern: nicht, wenn der Fall der Dividendenpolitik isoliert betrachtet werden soll
(Fremdfinanzierung – durch steuerliche Subvention bei Verlusten – erhöht den Marktwert des
Unternehmens) Æ
Problem, ob es eine optimale Dividendenpolitik gibt, muss daher so gestellt werden:
9 vorteilhafte Investitionsobjekte werden immer realisiert
9 Verschuldungsgrad (EK/FK) der Gesellschaft wird durch Dividendenzahlung nicht verändert
9 Frage: Ist Residualtheorie der Dividenden (oder Politik, die Dividenden vorsieht und zugleich
EK-Erhöhungen durch Ausgabe von Aktien plant) besser (d.h. vom Markt mehr geschätzt)?
s. Bsp. S 358
Æ Kernidee: Dividendenzahlungen sollen nicht zu Lasten der Durchführung vorteilhafter
Investitionsprojekte gehen (auch wenn keine Mittel da sind, um Dividenden auszuschütten!)
Mittel werden entweder durch FK oder EK Aufnahme erhöht. Bei FK-Aufnahme: Genuss der
steuerlichen Abzugsfähigkeit der Zinszahlungen, bei EK-Erhöhung durch Ausgabe von Aktien
Wie berührt Kapitalerhöhung den Reichtum der Altaktionäre?
bleiben genau gleich reich Æ Unternehmen hätte auf Ausschüttung verzichten sollen (weil diese in der
Regel auch Kosten verursacht)
Einwände gegen das Residualprinzip:
9 Aktionäre legen Wert auf stetiges Einkommen (ABER: Aktionäre halten ja eh Portefeuilles
und nicht ALLE Aktionäre wollen stetiges Einkommen, gibt aber Ausnahmen!)
Julia Frühwirt
-39-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
9
9
9
Dividendenpolitik
hängt
in
der
Regel
von
der
Besteuerung
von
Unternehmensausschüttungen, Unternehmenseinbehaltungen, Investoreinkommen aus
Dividenden bzw. den Kapitalgewinnen ab (Einwand wird in Kapitel 5 Druk. widerlegt – hier
nicht relevant)
Dividendenpolitik hat einen eigenständigen Informationswert, bei Residualtheorie ginge
dieser Informationswert verloren (Widerlegung: s. Punkt 3)
bei Unsicherheit sei zu beachten, dass später gezahlte Dividenden mit höherer Unsicherheit
belastet sind Æ Struktur der Dividenden im Zeitablauf ist nicht ungültig
6. LIEFERN AUSSCHÜTTUNGEN ANSONSTEN NICHT ERLANGBARE INFORMATIONEN?
Einwand: stabile Dividendenpolitiken bringen dem Markt mehr Informationen über die Lage der
Gesellschaft
Æ Kann eine Gesellschaft wirklich über die von ihr verfolgte Ausschüttungspolitik dem Markt
Informationen vermitteln, die für ihn neu und daher wertvoll sind?
Informationsquellen der Anleger: Jahresabschluss und Lagebericht, werden von Spezialisten
analysiert Æ diese Leute sind intelligent Æ warum also soll eine stabile Dividendenpolitik
aussagekräftiger sein?
7. DIE VORTEILHAFTIGKEIT STABILER DIVIDENDENPOLITIKEN – EIN MÄRCHEN?
Viele Manager: Vertreter der stabilen Dividendenpolitik, weil sie ja die besten Informationen über
die künftige wirtschaftliche Lage haben müssten Æ Dividende in Periode t ist eine Dividende, die auch
in Zukunft „durchgehalten“ werden kann
Einwände:
(1) Management hat nicht immer die lautersten Informationsabsichten
(2) Dividendenpolitik ist zu grober Indikator um künftiges Wohlergehen anzuzeigen
(3) diese Politik übersieht die Kosten, die wegen mangelnder Berücksichtigung der steuerlichen
Wirkung entstehen
ad (1)
Vorstände müssen Lagebericht veröffentlichen Æ Instrument das zur Information des Marktes dient Æ
wird aber wenig genutzt Æ warum also sollten Manager gerade Dividendenpolitik für mehr Information
benützen?
ad (2)
9
9
9
wer sich über ein Unternehmen und dessen Wert informieren will, benötigt viele
Informationen (Produktionsprogramme, Märkte, Investitionsrisiko, technischer Stand ...) Æ
Ausschüttungsgröße kann diese Information nicht ersetzen
außerdem schwankt die wirtschaftliche Lage Æ stabile Dividendenpolitik gibt darüber keine
Information
Gewinnlagen werden nur mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei den
Dividendenausschüttungen nach oben angepasst, Dividendenkürzungen erfolgen sofort
(Unternehmen scheut sich RL aufzulösen)
Julia Frühwirt
-40-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
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8.
EIGEN- (AUßEN) FINANZIERUNG
1. KAPITALMARKTFÄHIGKEIT BZW. NICHT-KAPITALMARKTFÄHIGKEIT
Kapitalmarktfähigkeit ... Beschaffung von EK am anonymen Markt Æ von Rechtsform des
Unternehmens abhängig (keine AG: z.B. über Partizipationsscheine)
9
9
anonymer Markt:
streng geregelter Markt (meist Börse)
grauer
Markt
(z.B.
Kapitalanlage
in
Abschreibungsgesellschaften:
Personengesellschaften: für Projekte, die nicht realisiert worden wären – z.B. Seilbahn,
weil großes Risiko, wenig Rendite Æ riesige Investitionen zu Beginn Æ steuerliche
Gründe: ein Teil der hohen Investitionen konnten vorzeitig abgeschrieben werden Æ KG
gegründet Æ Kommanditisten haben hohe Verluste zugewiesen bekommen Æ steuerlich
nutzbar Æ Publikums KG Æ kommen aus den Kommanditeinlagen kaum raus Æ
Anlegerschutz notwendig); über Kapitalmarktgesetz erfasst; grauer Markt: über
Privatplatzierung: schreibe Leute an, ob sie nicht Aktien kaufen wollen Æ Regeln für
Anlegerschutz nötig Æ sonst Informationsasymmetrie
Rechtsform Æ AG
Handelbarkeit der Anteile
leichte Übertragbarkeit der Anteile
2. EIGENKAPITAL UND EIGENSCHAFTEN
9
9
Eigenschaften von EK:
Risikoträgereingeschaft (EK trägt Risiko von Gewinn und Verlust)
garantierendes Kapital (garantiert dem FK die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtung
Æ EK hoch Æ FK kann leichter zurückgezahlt werden)
vertrauensbildendes Kapital (je mehr EK, desto größer ist das Vertrauen, mehr
Risikofänger)
interessiertes Kapital (von Risikoeigenschaft abzuleiten: weil ich Risiko von Gewinn und
Verlust trage, bin ich an Gesellschaft interessiert, bei FK: interessiere mich nur für
Rückzahlungen vom Kredit)
gesetzlich garantierte Informations- und Mitwirkungsrechte (Stichwort: Agententheorie:
anderes Interesse der Agenten)
Abgrenzungsprobleme zwischen EK und FK.
Genussschein (z.B. Partizipationsschein): § 174 AktG; man gibt der Gesellschaft vor allem
Geld Æ Beteiligung am Gewinn, Liquidationserlös ... aber KEIN Mitspracherecht =
schlechtere Vorzugsaktie (Risiko: ja, garantiertes Kapital: ja ... Info- und Mitwirkungsrechte:
nein) Æ wird immer mehr eher als FK angesehen (durch weitere Einschränkungen: immer
weniger Risiko, keine Beteiligung am Verlust ...) Æ Fiskus will das FK: steuerliche Gründe
Gesellschafterdarlehen: Gesellschafter einer GesmbH: gibt eigentlich FK (aber auch EK),
Darlehen an Gesellschaft, flexible Bedingungen (keine Anforderungen von der Bank, keine
Kreditkündigung ...) Æ was passiert, wenn es der Gesellschaf t schlecht geht: FK wird
vorrangig behandelt (Gesellschafter pocht auf FK), Gesellschaft aber sagt: eigentlich wars ja
EK (aufgrund verschiedener Gründe: hätte keine Zinsen verlangt, hat Kredit gegeben, wenn
es kein anderer mehr gemacht hätte ...)
Julia Frühwirt
-41-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
3. EIGENKAPITAL UND RECHTSFORMEN
9
9
9
9
Personengesellschaften
Einzelunternehmen
Stille Gesellschaft (EK oder kann auch FK sein unter bestimmten Bedingungen)
OHG
KG
Genossenschaft: Sonderform: personalistisch bestimmt, EK-Aufbringung sehr schwierig, Bsp.:
Winzer-Genossenschaft in Wachau: der einzelne Winzer profitiert, weil er dabei ist (keine
Renditeüberlegungen) Æ warum soll der Winzer also EK nachschießen Æ hohe TQ; Bsp.:
Schweiz: landesweite Lebensmittelgesellschaft (Migro): ist mit Bussen durch Ortschaft gefahren
und hat Lebensmittel verkauft Æ leichter Zugang; am Ende der Karriere vom Gründer hat er das
Unternehmen seinen Kunden geschenkt Æ Kunden sind Genossen von Migro geworden Æ
haben den Anteil geschenkt bekommen Æ Eigentümer haben wenig Interesse an Engagement Æ
Vorstand wird nicht überwacht, EK-Beschaffung nicht möglich Æ Wandlung in AG (2 Probleme):
ethisches-emotionales Problem: Vermächtnis von Gründer
finanzwirtschaftliches Problem: was passiert dann Æ will Genossenschaftsanteile erwerben
Kapitalgesellschaften
GmbH
AG
Exkurs:
Sparkassen:
ƒ
Vereinssparkasse: Urform, eigentümerloses Konstrukt, Sparkasse wurde als Verein
gegründet (Erste Bank), von betuchten Bürgern Æ aber kein Eigentümerrecht; Verein hat
Vorstand gewählt
ƒ
Gemeindesparkasse: Bank Austria, wurde von Gemeinde gegründet (als
zukunftsweisendes Projekt) Æ auch eigentümerlos; Gemeinde hat Vorstand bestellt
keine Eigentümer Æ keine EK-Erhöhung Æ und wem sollen sich den Gewinn ausschütten?
Æ kulturelle und soziale Intuitionen
Privatstiftung: Stiftung widmet jemandem zu bestimmten Zweck Geld
ƒ
soziale und gemeinnnützige Zwecke Æ keine Eigentümer
ƒ
private und eigennützige Zwecke (durch Privatstiftungsgesetz geregelt): aus den
Erträgen werden begünstigte Personen versorgt Æ aber ich bin nicht mehr Eigentümer
(Stiftung lebt nach meinem Tod weiter) Æ exakte Regeln treffen, riesiges
Agentenproblem
4. INDIREKTE PUBLIKUMSFINANZIERUNG
Ziel ... Unternehmen ohne Börsezugang die Beschaffung von EK zu erleichtern (über indirekte
Publikumsbeteiligung); gesellschaftspolitisch erwünscht
Nicht
kapitalmarktfähiges
Unternehmen: bekommen
EK
von
Beteiligungsgesellschaft)
Julia Frühwirt
Beteiligungsgesellschaft (AG): ist an
mehreren Gesellschaften beteiligt, es
geht nicht um die Beherrschung des
Unternehmens,
sondern
die
Beteiligungsgesellschaft profitiert nur
vom Wertzuwachs (nach einigen
Jahren werden die Anteile verkauft)
-42-
Publikum:
ist
an
Beteiligungsgesellschaft
beteiligt
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
9
9
9
9
Beteiligungsfondsgesellschaften:
steuerliche
Förderung
der
Privatinvestors
Æ
Bemessungsgrundlage sinkt (was passiert, wenn Gesellschaft Anteile wieder verkaufen möchte
Æ soll sie die Gesellschaft wieder zurückkaufen? Wird schwierig werden, daher gibt es eine 10Jahres-Frist); Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften: keine 10-Jahres-Frist, steuerliche
Begüngstigung von Erträgen
Private Equity: ähnlich Venture Capital; Private Equity braucht nicht unbedingt indirekte
Publikumsfinanzierung (auch einzelne vermögende Privatpersonen können sich beteiligen),
Private Equity ist ein weiterer Begriff, verwenden auch etablierte Unternehmen
Venture Capital: selbes Modell wie bei Beteiligungsgesellschaft, aber ohne steuerlichen Einfluss;
eher für Unternehmen, die gerade entstanden sind und jünger sind (technologisch hochwertig);
auch Know-how- und Führungsunterstützung bei Venture Capital, kaum verbreitet
Lebenszyklusphasen / Finanzierungsfragen: Unternehmen wächst (Venture Capital), reift ...
Rückgang Æ Private Equity wird in allen Phasen des Unternehmens gewährt
Problem bei der indirekten Publikumsfinanzierung: Agentenprobleme! (Informationsproblem,
langfristige Beteiligigung)
5. MITARBEITERBETEILIGUNG
(Bedeutung ist nicht sehr groß, s. Probleme)
... freiwillige, vertraglich vereinbarte Beteiligung der Mitarbeiter an Unternehmenserfolgen und am
Kapital
9
9
9
Motive:
Beteiligung ist über die Arbeitskraft hinausgehend Æ Abgrenzungsprobleme
Beteiligung an Unternehmenserfolgen und am Kapital: Prämie ist zuwenig für Mitarbeiter
Bedeutung der Kapitalbereitstellung durch Mitarbeiter:
steuerliche Anreize, wenn MA Aktie unentgeltlich oder vergünstigt erhält: bestimmte
Vergütungen werden steuerfrei gestellt (20.000/Jahr), MA-Bonus: verbilligte Aktien Æ MA soll
Miteigentümer werden (finanzwirtschaftliche oder führungspolitisch Gründe – MA verkauft
Aktien nicht so schnell)
kursstabilisierende Wirkung beim Going Public
spielt auch für nicht börsenotierte Unternehmen eine Rolle:
ƒ
Hauptmotive: Motivation der MA, Engagement wird größer, Interesse, Verbundenheit
ƒ
Beschaffung von Kapital: Börsegang oder MA zahlen von sich aus Geld ein
ƒ
auch Sozialpartnerschaft, christl. Enzyklopädien ...: Gleichheit von Arbeit und Kapital
(Problem: Mitbestimmung, gesellschaftspolitische Spannungsfelder ...)
Problematik
Austritt des MA aus nicht börsennotiertem Unternehmen: es ist kein Marktpreis vorhanden Æ
wieviel bekomme ich? eine Möglichkeit wäre, dass die Anteile der MA in der Gesellschaft
gebündelt werden Æ MA bekommt es von dort zurück (Interessenskonflikte!); eine Lösung
dieses Problems ist nicht wirklich möglich
Angst der Eigentümer vor „übergroßer“ Mitbestimmung der MA: emotionales Problem
6. DEFINITION UND FUNKTIONEN VON EK IM UNTERNEHMEN
Unterscheidung EK - Nicht EK (FK)
Æ klare Abgrenzung schwer möglich (aufgrund der Vielzahl der Finanzierungskontrakte)
Julia Frühwirt
-43-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
als Abgrenzungsmerkmal nimmt Swoboda den Risikograd her Æ manches, was nach herrschender
Auffassung zum FK zählt, ist nun auch zum EK zu zählen (u.u.), Bsp.:
¾ Bank gewährt Finanzierungskredit an Unternehmen ohne jegliche Sicherheiten Æ eigentlich
FK, aber aufgrund des erheblichen Risikos für das Unternehmen: EK
¾ Gesellschafter gewähren Kredit, eigentlich EK, aber die Gesellschafter werden im
Insolvenzfall auf FK plädieren
¾ hohe Pensionsrückstellungen, obwohl das Unternehmen insolvenzgefährdet ist und eine
Auszahlung von Pensionen wahrscheinlich nicht möglich ist Æ aufgrund des Risikos: EK
¾ Gesellschaft mit sehr hoher Bonität gibt Vorzugsaktien aus und verspricht Vorzugsdividende,
die in den nächsten Jahren sicher gezahlt werden kann Æ geringes Risiko: FK
Probleme: man muss sich auf ein Risikomaß einigen und man muss die Risikomenge relativ genau
messen können (Æ informativ aber kompliziert)
reines EK lt. Swoboda deckt sich nicht mit der Definition des Gesetzgebers, ebenso reines FK und
gesetzmäßiges FK
reines EK lt. Swoboda: EK haftet oder übernimmt Pufferfunktion um Verluste abzufangen
reines FK lt. Swoboda wird als risikoloses Kapital bezeichnet
Überlegungen zum mindestens notwendigen EK:
Mit steigendem Finanzierungsanteil der Gläubiger steigt ihr Risiko, dass ihre Zahlungsansprüche
teilweise unerfüllt bleiben (Ausfallrisiko). (je höher der Finanzierungsanteil der Gläubiger, desto höher
Zins- und Rückzahlungansprüche)
Je höher der EK-Anteil an einer Investition ist, umso mehr tragen die Eigentümer das Risiko, das mit
der Unsicherheit von Nettoeinzahlungen verbunden ist Æ EK-Geber sind Risikoträger im Fall der
Unternehmensfortführung.
Gläubiger haben einen bevorrechtigten Anspruch auf Zins- und Rückzahlungen (erhalten den sicheren
Teil der Nettoeinzahlungen)
Eigentümer haben nur einen Residualanspruch (ihr Risiko verringert sich erst, wenn die Gläubiger
bereits den sicheren Teil der Nettoeinzahlungen erhalten haben)
Mindes-EK-Anteil steigt, wenn die Halter von Festbetragsansprüchen (Gläubiger) Zweifel in Bezug auf
Nettoeinzahlungen haben.
Insolvenzfall:
Konkursverfahren Æ Zerschlagung des Unternehmens Æ Insolvenzverwalter verwertet
Vermögensgegenstände Æ vorrangig werden die Ansprüche der Gläubiger befriedigt.
Je höher der EK-Anteil (am GK) ist, desto besser sind die Aussichten für die Gläubiger auf eine
befriedigende Insolvenzquote (s. Zerschlagungsbilanzen S. 239)
7. EK-AUSSTATTUNG IN DEUTSCHLAND
EK in den letzten Jahren erheblich gesunken, Ursachen:
¾ unterdurchschnittliche Renditen (Nettoumsatzrendite, GKR) Æ Beteiligungen am EK sind
weniger attraktiv (eher FK-Beteiligung)
¾ intensive Besteuerung: Investitionsverhalten wird an Renditen NACH Steuern ausgerichtet,
FK wird steuerlich bevorzugt
¾ bescheidene Abschreibungsmöglichkeiten: schnellere Afa erhöht die Vorteilhaftigkeit von
Investitionsobjekten (Ersparung von Steuerzahlungen)
Julia Frühwirt
-44-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
hohe FK-Quote nicht unbedingt negativ, weil:
¾ FK steuerlich bevorzugt (es wird kein Geld verschenkt)
¾ gibt ja auch Kreditsicherheiten für Gläubiger
negativ nur wenn, die Gesellschaft EK-Geber nachlässig behandelt (zu späte Information, suboptimale
Investitionen, eignerunfreundliche Ausschüttungsstrategien, bei hohem Forschungs- und
Innovationsbedarf ...)
8. BESCHAFFUNG VON EK NICHT EMISSIONSFÄHIGER UNTERNEHMEN
a.
AUFNAHME NEUER TEILHABER (GESELLSCHAFTER)
betrifft: Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH und kleine AG's mit geringem Bekanntheitsgrad
EK-Beschaffung durch:
¾ Privatvermögen der Eigentümer
¾ verdiente finanzielle Überschüsse
¾ Aufnahme neuer Eigentümer
Probleme bei der Aufnahme neuer Eigentümer:
¾ Wie ist der Eintrittspreis für den neuen Eigentümer zu bestimmen?
¾ Wie ist der Eintrittspreis auf den Kapitalanteil des Gesellschafters aufzuteilen?
¾ Welche Regelungen sind in Gesellschaftsvertrag aufzunehmen?
Bsp 1: Einzelunternehmer plant einen Partner aufzunehmen Æ OHG, Geschäftsumfang bleibt gleich,
nur Arbeitsbelastung halbieren, der neue Teilhaber soll die Hälfte aller künftigen Nettoeinzahlungen
erhalten Æ welchen Preis muss der Einzelunternehmer mind. fordern, damit er seine ökonomische
Position nicht verschlechtert
Berechnung des Grenzpreises:
Unternehmer verzichtet auf 125 pro Periode, Anlagezinssatz iI = 0,08
GPI = 125 / 0,08 = 1562,50
künftige Gewinne pro Periode: 250
Æ GP des Teilhabers hängt von dessen bester Alternativanlage (iT) ab, i = 6 %
GP = 125 / 0,06 = 2.083,33
Æ Teilhaber wäre bereit max. 2.083,33 für einen Einkommensstrom von 125 pro Periode zu zahlen Æ
er ist bereit mehr zu zahlen, ale der Inhaber mind. verlangen muss Æ Verhandlungsbereich
Einigung auf 1800 Æ beide haben ihre Situation verbessert
Bsp. 2: Unternehmen wird nach Aufnahme erweitert
Nettoeinzahlung vor Erweiterung: 250
Nettoeinzahlung nach Erweiterung: 430
zusätzlicher Kapitalbedarf für die Unternehmenserweiterung: 1.500
Mindest-Eintrittspreis hängt von seiner (Inhaber) Zielsetzung ab:
9 bescheidene Zielsetzung des Inhabers (will sein Einkommen halten, geht nicht, weil zu wenig
EK): tritt von 250 Einkommen, 180 Erfolg an Teilhaber ab (gegen eine Leistung von 1500);
Rendite Teilhaber = 12 %; Beteiligungsquoten zw. Inhaber und Teilhaber: I: 250/430 =
0,5814, T: 180/430 = 0,4186
9 I verzichtet auf die Hälfte (215); Rendite T = 14,33 %, Einkommen von I verschlechtert sich
von 250 auf 215; Gründe dafür: wenn eine Erweiterung des Unternehmens technisch od.
Julia Frühwirt
-45-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
9
ökonomisch zwingend ist, wenn I geringer Arbeitsbelastung wünscht, wenn I Folgen aus
unbeschränkter Haftung mildern will (jetzt: 2 Vollhafter)
50 % Beteiligung: Eintrittspreis = GP von I: I gibt 215 ab, der bei i = 0,08 = 2687,50 für I wert
ist Æ GP = 2687,50; T: alternativer Anlagesatz i = 0,06 Æ GP = 3583,33 Æ einverstanden
I erzielt nun: 215 + (2687,50-1500)*0,08 = 215 + 95 = 310
T erzielt nun: 215 + (3583,33-2687,50)*0,06 = 215 + 53,75 = 268,75
Verteilung des von T eingebrachten Eintrittspreises:
Gewinnverteilung richtet sich nach den Kapitalanteilen der Gesellschafter
Kapitalkonten sind in ein Verhältnis zu bringen, das dem gewollten Beteiligungsverhältnis am Gewinn
bzw. an den Nettoeinzahlungen entspricht
1. Annahme:
AV
UV
Kasse
Bilanz vor Aufnahme von T
1300 EK I
1200 Verbindlichkeiten
200
2700
1000
1700
2700
I hält sein Einkommen, T bringt 1500 ein Æ T ist mit 180/430 = 0,4186 beteiligt Æ
EK-Konto von T muss sich zum EK-Konto von I verhalten wie = 41,86 : 58,14 Æ 1000*(41,86/58,14) =
720 (= EK-Konto T)
Nettoeinzahlungen von 430 sind dann im Verhältnis der Kapitalkonten aufzuteilen.
AV
UV
Kasse
Bilanz nach Aufnahme von T
1300 EK I
1200 EK T
1700 Rücklagen
Verbindlichkeiten
4200
1000
720
780
1700
4200
Die RL nehmen den Teil der Einzahlung von T auf, der nicht gewinnberechtigt ist.
2.
Annahme:
Teilung der Gesamterfolge (430), Beteiligung von T zu 50 %
AV
UV
Kasse
Bilanz nach Aufnahme von T
1300 EK I
1200 EK T
1700 Rücklagen
Verbindlichkeiten
4200
Julia Frühwirt
-46-
1000
1000
500
1700
4200
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
3.
Annahme:
Einkommensmaximierung, Eintrittspreis von I verlangt: 2867,50; 1500 werden für
Unternehmenserweiterung verwendet, 1187,50 werden von I außerhalb des Unternehmens angelegt
und dürfen nicht als Zinserträge geltend gemacht werden, weil sonst T zu 50 % beteiligt wäre.
b.
VORSCHLÄGE ZUR VERBESSERUNG DER EK-AUSSTATTUNG:
Vorschlag 1: kleine AG
Für kleine und mittlere Unternehmen wird eine attraktive Form der AG geschaffen, der Zugang zur
Börse
wird
erleichtert
(Mindestkapital
zu
Börsenzulassung
wird
herabgesetzt,
Zulassungsvoraussetzungen gemildert, Publizitätspflichten eingeschränkt)
Es gibt 3 Arten von Anleger-Konstellationen Æ 3 Stufen für die AG (mit jeder Stufe strenger)
9 Private AG
9 Offene AG
9 AG
Vorschlag 2: GesmbH und KG
Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaften den Zugang zum
organisierten Kapitalmarkt verschaffen. Zweck ist die Handelbarkeit dieser Anteile auf einem eigenen
Marktsegment (Parallelmarkt) herzustellen und damit das Interesse der Investoren, die nur eine
Geldanlage suchen, verstärkt zu wecken.
Vorteile:
9 Gesellschaften können ihre Rechtsform beibehalten Æ Kosten für Umwandlung werden
gespart
9 gesellschafsrechtliche bzw. vertragliche Regelungen: keine Mitwirkungsrechte (nur
Kontrollrechte) für die Zeichner
9 Stückelung der Anteile
9 Rechnungslegungs- und Publizitätsanforderungen sinken
Vorschlag 3: Personengesellschaften
Unternehmen könnten den als EK-Papier ausgestatteten Genussschein zur Beschaffung zusätzlicher
Eigenmittel nutzen. (Problem: Risiko und Mitbestimmungsrechte Æ werden zu Kontrollrechten)
Vorschlag 4: UBGG (= Unternehmensbeteiligungsgesellschaften)
UBG’s sind Unternehmen (AG, GmbH, KG oder KgaA?) deren Unternehmensgegenstand
ausschließlich der Erwerb, die Betreuung und die Veräußerung von Wagnisbeteiligungen ist.
9. BESCHAFFUNG VON EK EMISSIONSFÄHIGER UNTERNEHMEN
a.
STAMMAKTIEN
Bedeutung der Aktie:
9 Bruchteil des Grundkapitals, lautet auf feste Summe (Nennbetrag) oder Stückaktie
9 Mitgliedschaft in der AG Æ Rechte und Pflichten
9 Aktienurkunde: zur Erleichterung der Übertragung der Mitgliedschaft (= Inhaberaktie;
Namensaktie: Übertragung durch Indossament; vinkulierte Namensaktien: Übertragung nur
mit Zustimmung von AG möglich)
Julia Frühwirt
-47-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
Aktie verbrieft folgende Rechte:
9 Recht auf Anteil am Bilanzgewinn: durch Dividenden; Residualanspruch (Anspruch erst,
wenn andere Kapitalgeber ihre Ansprüche befriedigt sehen), Anspruch ist auf den
Bilanzgewinn beschränkt (max. die Hälfte vom JÜ darf einbehalten werden, außer Satzung
wenn die freien RL die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen und wenn AG börsenotiert
ist), Gewinnausschüttung nur durch Anfechtung des Gewinnverwendungsbeschlusses
steuerbar
9 Recht auf Anteil am Liquidationserlös: Residualanspruch (gehen bei Zwangsliquidation leer
aus)
9 Anspruch auf Rechenschaft und Information, Stimmrecht: Teilnahme an der HV (und der
Beschlüsse), Mitwirkungsrechte sind begrenzt: Bestellung AR, Verwendung Bilanzgewinn,
Entlastung Vorstand und AR, Bestellung des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen,
Maßnahme der Kapitalbeschaffung- und herabsetzung, Auflösung der Gesellschaft,
Stimmrecht
9 Bezugsrecht: zus. EK für AG Æ Ausgabe junger Aktien Æ Altaktionär erhält Bezugsrecht,
mit diesem kann er junge Aktien zum Bezugskurs kaufen
Probleme für Altaktionäre, wenn auch andere junge Aktien erwerben:
9 Beteiligungsquoten der Altaktionäre verschieben sich Æ Bezugsrecht: jedem Altaktionär
muss auf Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen GK entsprechender Anteil der
neuen Aktien zugewiesen werden
9 durch die Ausgabe junger Aktien kann sich der Marktwert ( = Kurs) der Altaktien verringern =
Kapitalverwässerung Æ Vermögensposition der Altaktionäre verschlechtert sich Æ
Bezugsrecht muss diese Werteinbuße ausgleichen
s. Bsp. 288 - 289
K: Kurs der Altaktie vor Kapitalerhöhung
B: Bezugskurs für eine junge Aktie (B<K)
a: Anz. der alten Aktien
n: Anzahl der neuen Aktien (gleiches Nominale)
W (BR): Wert Bezugsrecht
Kn =
K *a + B*n
a+n
Vermögenseinbuße Altaktionär: Diff. zw. K und Kn (Kn immer < als K)
W ( BR ) =K − K n =K −
b.
K *a + B*n K − B
=
a
a+n
+1
n
VORZUGSAKTIEN
unterschiedliche Rechte einer Aktie im Hinblick auf:
9 Gewinnbeteiligung
9 Stimmrecht
9 Beteiligung am Liquidationserlös
Julia Frühwirt
-48-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
Vorteile der Vorzugsaktie:
9 bei Gewinnbeteiligung bevorzugt
9 bei Beteiligung am Liquidationserlös bevorzugt (selten, da Gläubiger immer vorrangig sind)
Nachteile der Vorzugsaktie:
9 meist kein Stimmrecht (geht nur, wenn die Aktie mit einem nachzuzahlenden Vorzug
ausgestattet ist)
Gestaltung der Dividendenvorrechte:
1. Limitierte Vorzugsdividende
nach oben begrenzte (Maximal-)Ausschüttung von z.B. 7 % auf den Nennwert der Vorzugsaktie in
Höhe von 50 DM Æ erst dann können Ausschüttungen auf Stammaktien vorgenommen werden
2. Limitierte Vorzugsdividende mit Nachholung
Bilanzgewinn zu klein für limitierte Vorzugsdividende Æ nachholen sobald es Bilanzgewinn zulässt ( =
kumulative Vorzugsdividende)
Nachholung kann vertraglich begrenzt sein
Gesetz: vertraglich ausgeschlossenes Stimmrecht lebt auf, wenn die Vorzugsdividende in einem Jahr
nicht oder nicht vollständig gezahlt wird und im Folgejahr nicht vollständig nachgeholt wird
3. Prioritätischer Dividendenanspruch in Verbindung mit einer Gleichverteilungsregel
definierte prioritätische Dividende (z.B. 2,5 DM pro Aktie mit Nominale von 50), vom verbleibenden
Bilanzgewinn erhalten die Stammaktionäre pro Aktie eine Ausschüttung bis zu 2,5 DM. Alle Aktionäre
erhalten gleiche Anteile pro Aktie am restlichen Bilanzgewinn. Æ Vorzugsaktionäre sind stärker an
den Chancen der Gesellschaft beteiligt.
4. Prioritätischer Dividendenanspruch in Verbindung mit einer generellen Überdividende
prioritätsche Dividende, Rest vom Bilanzgewinn: alle Aktionäre erhalten gleichen Anteil
(Stammaktionär holt nie auf)
Zweck von Vorzugsaktien:
9 Emissionen unter Marktpreis ist verboten, ein solches Unternehmen braucht aber EK Æ
durch höhere Dividende wird Marktpreis durch Vorzugsaktie erzielt
9 Aktien werden von Gründerfamilie gehalten Æ benötigen zusätzliches EK, wollen Kontrollund Entscheidungsrechte nicht teilen Æ Vorzugsaktie
Vergleich Vorzugsaktie – Fremdmittel: Dividende und Zinsen haben ähnlich verbindlichen
Charakter Æ aber:
9 steuerlicher Vorteil bei Fremdkapital und unbedingter Anspruch
9 Dividende: bedingte Zusage: nur bei Bilanzgewinn
c.
GENUSSSCHEINE
EK-Beschaffung auch für nicht emissionsfähige Unternehmen (früher waren es aber hpts. AG’s)
Rechte eines Genussscheins: vertragsabhängig Æ
(1) Anleger müssen Verträge studieren, bevor sie Genussscheine kaufen
(2) nur Grundlinien der Genusscheine werden hier dargestellt
in der Literatur: Uneinigkeit ob EK oder FK Æ lt. Drukarczyk: aus ökonomischer Sicht EK!
Julia Frühwirt
-49-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
Vorteil: vertragliche Lösungen können den individuellen Erfordernissen des Emittenten Rechnung
tragen, Nachteil: auf seiten der Anleger (höhere Informationskosten)
Steuern: unter bestimmten Umständen werden nach Steuergesetz (NICHT nach
Genussscheine zu FK: entweder durch:
9 Ausschluss an Beteiligung am Gewinn: nicht möglich (ist ja Sinn der Sache) oder
9 Ausschluss am Liquidationserlös
d.
BWL)
PARTIZIPATIONSSCHEINE
in der Schweiz entstanden (durch vinkulierte Namensaktien – aktienähnlich ohne Mitgliedschaftsrecht,
und durch das Fehlen der stimmrechtslosen Vorzugsaktie im schweizerischen Obligationsrecht) Æ
stimmrechtloser Partizipationsschein
10. KAPITALSTRUKTUR UND VERSCHULDENSPOLITIK
a.
KAPITALTHEORETISCHE ANSÄTZE ZUR OPTIMIERUNG DER UNTERNEHMENSFINANZIERUNG
Ziel der betriebswirtschaftlichen Kapitaltheorie: Modellansätze zu einer optimalen
Unternehmensfinanzierung entwickeln (simultane Bestimmung von Kapitalbeschaffung und
Kapitalverwendung). Es sind Rentabilitäts- und Produktivitätsgesichtspunkte, individuelle Konsumund Spar-Entscheidungen und Unsicherheiten zu berücksichtigen.
Klassische Modelle: vollkommener Kapitalmarkt (Marktteilnehmer sind informiert, gleichbleibender
Zinssatz, keine Unsicherheiten)
Neuere kapitaltheoretische Modelle: beziehen Unsicherheit mit ein:
9 technologische Unsicherheit: Eintritt bestimmter exogener Daten (aber Kreditsicherheit und
gleichbleibender Zinssatz)
9 Marktunsicherheit: Analysen unter Berücksichtigung des EK-Gebers und Kreditrisikos =
unvollkommener Kapitalmarkt (Unterscheidung zwischen Soll- und Habenzinsen, Abhängigkeit
des Zinssatzes vom Risiko)
neuere Modelle unterscheiden sich gegenüber den klassischen Modellen auch im Hinblick auf die
möglichen Handlungsvariablen, die zur Erreichung der optimalen Unternehmensfinanzierung
Berücksichtigung finden:
9 Personenbezogene Unternehmenskonzeption (keine firmeneigenen Ziele): im Vordergrund
steht der Verschuldungsgrad (Kapitalstruktur) ... Eli Schwartz, Modigliani/Miller
9 Unternehmen die firmeneigene Unternehmensziele mit einbeziehen: auch die
Ausschüttungsentscheidung wird berücksichtigt ... Gordon, Lintner, Lerner und Carleton
Modelle gehen von zwei unterschiedlichen Optimalitätskriterien aus:
9 Marktwertmaximierung: Maximierung des Marktwertes aller Fremd- und EK-Anteile und
Maximierung des Marktwertes des bisherigen EK
9 Minimierung der Kapitalkosten
wenn die Fremdkapitalkosten vom Verschuldungsgrad unabhängig sind (gleichbleibend), stimmen die
Modelle überein
Julia Frühwirt
-50-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
b.
FINCANCIAL LVERAGE UND KAPITALKOSTEN
1.
Der Leverage Effekt
Leverage Effekt: funktionaler Zusammenhang zwischen EK-Rendite und Verschuldungsgrad
Leverage-Chance: EK-Rendite steigt mit steigender Verschuldung, solange die GK-Rendite
(Investitionsrendite) > als der FK-Zinssatz
Verzinsung Fremdkapital: aus den Periodenüberschüssen werden FK-Geber in vertraglich
festgelegter Höhe bedient (= FK-Zinsen)
Verzinsung Eigenkapital: Periodenüberschüsse abzüglich FK-Zinsen
EKR = GKR + V * (GKR – i)
V (Verschuldungsgrad) = FK/EK
Wird keine Abhängigkeit der FK-Zinsen vom Verschuldungsgrad unterstellt, so ist die EKR vom
Verschuldungsgrad linear abhängig (s. Grafik S. 475) Æ solange GKR > FKZ kann die EKR durch
Aufnahme von FK gesteigert werden . Eine Substitution von EK durch FK ist nur dann sinnvoll, wenn
für die substituierten EK-Anteile Alternativanlagen mit ausreichender Rentabilität zur Verfügung
stehen. Æ
Leverage-Gefahr: (s. Grafiken S. 476-477)
(1) Steigt der FKZ mit wachsender Verschuldung, lässt sich die EKR nur solange erhöhen
(unterproportional), solange der steigende FKZ < GKR
(2) wenn die GKR < FKZ, dann sinkt die EKR mit wachsender Verschuldung (linear: ohne
Abhängigkeit des FKZ von V, überproportional: bei Abhängigkeit)
Unsichere GKR:
Leverage-Effekt wenn GKR > FKZ und die Schwankung des EK hängt ab von der Schwankung der
GKR und vom Veschuldungsgrad
UEKR = (1 + V) * UGKR
Die Standardabweichung der EKR hängt ab von der STD der GKR und vom Verschuldungsgrad.
Durch die Variation des Verschuldungsgrades kann sich nicht nur die Rentabilität des EK verändern,
sondern auch die Risikoposition des EK-Gebers. (und auch Reaktionen des FK-Gebers sind möglich)
Æ immer auf der Suche nach der optimalen Verschuldung ...
2.
Kapitalkosten und Marktwert
Jetzt: Sicht des Kapitalnehmers (nicht des Kapitalgebers) Æ Kosten des Kapitals sind wichtig (weniger
die Rendite)
Fremdkapitalkosten:
Unmittelbar aus dem Kreditverhältnis für den Schuldner folgende Aufwendungen inkl.
Abschlussgebühr und Disagio (öfters auch Risikoprämie = implizite FK-Kosten Æ kann zu einer
ansteigenden Sollkurve führen). Kapitalkostensatz kann durch die Methode des internen Zinssatzes
bestimmt werden.
Julia Frühwirt
-51-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
Eigenkapitalkosten:
9 personenbezogene Unternehmen: hängen von den prospektiven Alternativanlage-möglichkeiten
der Anteilseigner ab, erwarten für die Verzinsung der Kapitaleinlage mindestens so hohen
Zinssatz als für die beste Alternativanlage (bei Risiko: zzgl. Risikoprämie)
9 firmenbezogene Unternehmen: Ausschüttungsanforderungen der EK-Geber, abhängig von
Anlagealternativen und individuellen Verschuldungsmöglichkeiten
Gesamtkapitalkosten: EK-Kosten und FK-Kosten
durchschnittliche Kapitalkosten (rd): EK-Kosten und FK-Kosten gewichten:
rd = (EKM/GKM)*EKR + (FKM/GKM)*i
M... Marktwert
FK M =
FKZ
FK − Zinssatz
GK M = EK M + FK M =
EK M =
Periodenüb erschuss − FKZ
geforderte Re nditedesEK
Periodenüb erschuss
rd
Ob und wie kann auf die Höhe der Kapitalkosten Einfluss genommen werden, um den Marktwert des
Unternehmens zu maximieren? Æ verschiedene Ansätze:
c.
VERSCHULDUNGSANALYSE
1. Das Modell des optimalen Verschuldungsgrades
traditionelle Konzeption
Grundannahmen des Modells:
Das Unternehmen ist in der Lage durch Substitution des teuren EK durch billiges FK, die
Gesamtkapitalkosten zu minimieren und den Marktwert des Unternehmens zu steigern.
Berücksichtigung der Risikosensibilität der Kapitalgeber!
Es existiert ein optimaler Verschuldungsgrad.
Die Kosten des Kapitals hängen von der Sensibilität der Kapitalgeber für das Verschuldungsrisiko ab.
Solange sich die Rendite- und Zinsforderungen nicht verändern, können die Gesamtkapitalkosten
durch Substitution des EK durch FK gesenkt werden. Für wachsendes Risiko werden zuerst die EKGeber, später auch die FK-Geber Risikoprämien verlangen Æ Vorteilhaftigkeit nimmt mit
zunehmender Verschuldung ab. Es gibt einen Punkt wo eine weitere Verschuldung zu einem Anstieg
der Kapitalkosten führen würde = optimaler Verschuldungsgrad. (s. Abb. S. 482)
Das Problem der Konditionenanpassung für die Altgläubiger:
Maximierung des Gesamtkapitalwertes und Maximierung des EK-Marktwertes werden normalerweise
als äquivalent angesehen (wenn steigende FK-Kosten Æ neue FK-Geber erhalten mehr Zinsen UND
Altgläubiger passen ebenfalls an = vollständige Konditionenanpassung für alle Gläubiger bei
steigendem Verschuldungsgrad Æ optimaler Verschuldungsgrad wird durch das Minimum der
Gesamtkapitalkosten bestimmt)
Julia Frühwirt
-52-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
Maximierung des GK-Marktwertes und Maximierung des EK-Marktwertes müssen nicht immer
korrespondieren: eine bestimmte Verschuldungsmaßnahme kann eine Steigerung des EK-Marktwerts
bewirken, aber auch ein Absinken des FK-Marktwertes (erhalten nur die neuen FK-Geber höhere
Zinsen Æ Absinken des FK-Marktwertes) Æ Sinken des FK-Marktwertes kann durch die Steigung des
EK-Marktwertes überkompensiert, gerade kompensiert oder nicht kompensiert werden Æ Erhöhung,
Konstanz oder Absinken des GK-Marktwertes Æ
optimaler Verschuldungsgrad: Marktwertwachstum des EK ist nicht beim Minimum der
Durchschnittskapitalkosten erreicht, tatsächlich liegt es höher (im Bereich steigender
Gesamtkapitalkosten), S. Grafik S. 483
Substitution von EK durch FK über das Optimum hinaus ist nicht sinnvoll, weil die Renditeforderungen
der EK-Geber dann höher sind als die Rentabilitätserhöhung.
Erhöhung des Verschuldungsgrades kann nicht nur durch Substitution erfolgen, sondern auch durch
Erhöhung des FK aber gleichbleibendes EK
s. Bsp. S. 484
2.
Das Modigliani-Miller-Theorem
Grundannahmen des Modells:
leiten ihre Modellaussagen in einer partiellen Gleichgewichtsanalyse ab
9 die zukünftigen Periodenergebnisse sind zwar ungewiss, aber die Anleger erwarten einen
bestimmten durchschnittlichen Periodengewinn
9 atomistische Konkurrenz am Kapitalmarkt
9 Zuordnung von Unternehmen zu einer bestimmten Risikoklasse Æ es kann ein Vergleich mit den
bekannten Marktwerten anderer Unternehmen hergestellt werden Æ leistungswirtschaftliches
Risiko (Geschäftsrisiko) und Verschuldungsrisiko (Kapitalstrukturrisiko) können isoliert untersucht
werden (der Wert eines Unternehmensanteils ist für alle Unternehmen, die der gleichen
Risikoklasse angehören, zum erwarteten Gewinn proportional) Æ Differenzen in der
Unternehmensbewertung können auch auf unterschiedliche Geschäftsrisiken zurückgeführt
werden (innerhalb der Risikoklasse: aber Fremdkapitalwagnis)
9 Annahme der Kreditsicherheit
9 Anteilseigner können sich zum gleichen Zinssatz wie Unternehmen in beliebiger Höhe
verschulden
Modigliani-Miller-Thesen
These 1: Der Marktwert eines Unternehmens ist unabhängig von seiner Kapitalstruktur und ergibt sich
durch Kapitalisierung der erwarteten Gewinne Æ die durchschnittlichen Kapitalkosten eines
Unternehmens sind unabhängig von der Kapitalstruktur des Unternehmens und gleich der
Kapitalisierungsrate für die Abzinsung des Einkommensstroms einer ausschließlich mit EK
finanzierten Unternehmung der gleichen Risikoklasse.
These 2: Die EK-Kosten eines Unternehmens sind eine linear ansteigende Funktion des
Verschuldungsgrades. EK-Rendite-Forderungen sind gleich dem Kalkulationszinsfuß ausschließlich
eigenfinanzierten Unternehmen der gleichen Risikoklasse zuzüglich einem Aufschlag für das
Leverage-Risiko. M/M unterstellen einen vom Verschuldungsgrad unabhängigen FK-Kostensatz.
Schließt man somit eine Gefährdung der Gläubiger per Annahme aus, so ergibt sich ein proportionaler
Anstieg der EK-Kosten mit zunehmendem Verschuldungsgrad (s. Abb. S. 487)
Julia Frühwirt
-53-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
Bei zunehmender Verschuldung, gibt es einen Punkt, an dem FK-Geber einen Risikozuschlag
verlangen Æ EK-Kosten steigen ab diesem Verschuldungsgrad (wenn die FK-Kosten steigen) nur
noch mit abnehmenden Zuwächsen (s. Abb. S. 488) Æ These 1 hat Gültigkeit
Wenn
sich
das
Unternehmen
noch
mehr
verschuldet
Æ
EK-Kosten
sinken
(Interpretationsschwierigkeiten!)
These 3: Der Kalkulationszinsfuß, der dem internen Zinsfuß von Investitionsprojekten als
Vergleichsmaßstab gegenüberzustellen ist, ergibt sich ausschließlich aus dem Geschäftsrisiko und
entspricht der Marktrate der Risikoklasse dem das Unternehmen angehört Æ über Investition und
Finanzierung wird getrennt entschieden
Thesenbeweise
Beweis These 1: durch Arbritragenprozesse werden Preisungleichgewichte für gleiche Güter
ausgeglichen (s. Bsp. S. 489). Die Höhe des Unternehmenswertes hängt ausschließlich vom
Bruttoerfolgsstrom und dem Kapitalisierungsfaktor der entsprechenden Risikoklasse ab. (s.a. Bsp. S.
491)
Modellmodifikationen
Grundmodell: keine Körperschaftssteuer Æ Modifikation des Modells (Absetzbarkeit von
Zinszahlungen von der körperschaftssteuerlichen Bemessungsgrundlage) Æ durch den Einsatz von
FK können die Kapitalkosten gesenkt werden
Konsequenz lt. Theorie von MM: optimale Verschuldung liegt bei Berücksichtigung der Steuern bei
einer 100%igen Fremdfinanzierung (was ja wohl nicht stimmen kann Æ in der Praxis ist es ja nicht so:
Gründe: Vernachlässigung im MM-Modell einer proportionalen Einkommenssteuer und die
Anrechnung der Körperschaftssteuer auf die Einkommenssteuer)
Weitere Autoren weisen darauf hin, dass dem Modell von MM auch die Insolvenzkosten fehlen: für
MM: zu unbedeutend, dass er den Steuervorteil der Verschuldung nicht annähernd aufwiegen könnte
(s. Abb. S. 493)
3.
Vergleichende Würdigung der Modellansätze
in Praxis: Ungleichgewicht bei Informationen zwischen den Kapitalmarktinteressenten,
berücksichtigt man die Transaktionskosten auf dem Kapitalmarkt, so werden die Arbitrageprozesse
nicht zu einem vollständigen Gleichgewicht führen Æ traditionelle Konzepte: leichter nachvollziehbar,
stärkerer Realitätsbezug
Bestimmung der Kapitalkostenfunktion: exakte Erfassung der Risikosensibilität von EK- und FKGebern (bei MM: nur Risikoklassen, auch Zuordnung schwierig)
Traditionelle Konzepte berücksichtigen keine Trennung zwischen Geschäftsrisiko und
Kapitalstrukturrisiko (macht MM schon)
Kritik auch an folgender Annahme: alle Anleger haben zwar unterschiedliche Risikopräferenzen,
jedoch homogene Erwartungen in Bezug auf das Risiko einer speziellen Unternehmung (lt. MM und
optimaler Verschuldungsgrad!)
MM: weder wirtschaftliche noch juristische Unterschiede zwischen EK- oder FK- Aufnahme (in
Wirklichkeit: bei Personengesellschaften Haftung nicht beschränkt, bei Kapitalgesellschaften schon Æ
privater Schuldner trägt höheres Risiko, höherer Zinssatz)
Empirische Untersuchungen haben weder zu einer Bestätigung noch zu einer Verwerfung der MMTheorie geführt (aufgrund beschränkter Messbarkeit des Kapitalstrukturrisikos)
Bei evolutorischen Bedingungen: Selbstfinanzierungsentscheidungen berücksichtigen und EK und
FK sind nicht beliebig substituierbar, da Haftungsunterschiede zwischen Unternehmen und
Anteilseignern bestehen. ... und noch viele weitere Modelle wurden entwickelt (s. S. 495-496)
Julia Frühwirt
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11. OPTIMALER EK-ANTEIL
a. GIBT ES EINE OPTIMALE KAPITALSTRUKTUR?
zentrale Problemlage in Finanzwirtschaft
Ziel ... niedrige Kapitalkosten und Erhöhung des Unternehmenswertes (s. a. WACC: Kosten des
EK und FK)
schwierig, weil sich die Kapitalkosten verändern können (bei 90% FK und 10 % EK anders!, weil EK
Risikoträger ist)
9
9
Nettogewinnansatz
getrennte Bewertung von EK und FK
mit zunehmender Verschuldung steigt der Unternehmenswert Æ Empfehlung: maximale
Verschuldung (ähnlich Leverage effect) (s. Bsp. weiter unten)
Bruttogewinnansatz
Gesamtbewertung von EK und FK
Unternehmenswert ist unabhängig von der Höhe der Verschuldung Æ es gibt keinen
optimalen Verschuldungsgrad (s. Bsp. weiter unten)
Beispiel Nettogewinnansatz:
Unternehmen I
Unternehmen II
FK: 12.000 (i = 5 %)
FK: 24.000 (i = 5 %)
EK-Kosten: 12 %
EK-Kosten: 12 %
Bruttogewinn
3.600
3.600
Nettogewinn (nach Zinsen)
3.000 (Gewinn für Eigentümer; 2400
3.600 – 5%*12.000)
Wert des EK
25.000
20.000
EK + FK = Wert des 37.000
44.000
Unternehmens
Æ das mehr verschuldete Unternehmen hat höheren Wert!
Beispiel Bruttogewinnansatz:
Bruttogewinn
Unternehmenswert
- FK
EK
Unternehmen I
FK: 12.000
Summe der Kapitalkosten: 10 %
3.600 (25/37 * 12% + 12/37 * 5%
~ 10 %)
36.000 (3600/0,1)
-12.000
24.000
b.
ERKLÄRUNGSVARIANTEN ZUR OPTIMIERUNG DER KAPITALSTRUKTUR
1.
Traditionelle Auffassung
Unternehmen II
FK: 24.000
Summe der Kapitalkosten: 10 %
3.600
36.000
-24.000
12.000
Relevanz der Kapitalstruktur, es gibt einen optimalen Verschuldungsgrad (Nettogewinnansatz)
Blickwinkel: Unternehmen
s. Grafik Skript S. 67
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2.
Modigliani/Miller
Irrelevanz der Kapitalstruktur (Bruttogewinnansatz)
Annahmen: vollkommener Kapitalmarkt (alle Marktteilnehmer sind derselben Meinung, Finanzflüsse
kommen zum Ausgleich, keine Irrationalitäten), Risikoklassen, keine Steuern, kein Konkursrisiko
Æ starke Kritik (Staat sagt, dass die Kapitalstruktur nicht egal ist)
Blickwinkel: Investor
s. Grafik Skript S. 68
3.
Praxis
9
9
Finanzierungsregeln: praktisch aber nicht begründbar, Gegenteil nicht beweisbar
reale Überlegung: Unternehmens-/Branchenvergleich: Benchmarking (bessere Kapitalkosten als
der beste Konkurrent)
12. EK DER BÖRSENNOTIERTEN AG
9
9
9
Vorteile:
Fungibilität (leichte Handelbarkeit, AG)
Haftungsbeschränkung
Rechtsrahmen (intensive Regelung im Aktiengesetz: Bezugsrecht, Machtabgrenzungen,
Aufgaben, Zuweisungen ...; Spielraum in der Satzung ist auch sehr gering)
Nachteile:
Publizität (Rechtsform steht nur mehr in der Öffentlichkeit Æ Kosten)
Überwachungskosten
Möglichkeiten der EK-Aufbringung
Stammaktie
Vorzugsaktie: wird zur Stammaktie, wenn dieser Vorzug nicht eingehalten wird (Stimmrecht
kann in bestimmten Fällen aufleben)
Namensaktie
Mehrstimmrechtsaktie: 1 Aktie gewährt mehrere Stimmen (nicht: one share-one value)Æ
Problem: Verschiebung zwischen dem der Risiko trägt, und dem der Einfluss hat Æ solche
Modelle sind in Österreich verboten (Bewertungsprobleme!) (aber Golden share bei
Privatstiftungen: Gebietskörperschaft hat immer noch Einfluss); Höchststimmrecht: 1
Aktionär hat ein bestimmtes max. Stimmrecht (z.B. 25 % des Grundkapitals, auch wenn er 40
% Anteil hält) Æ in Österreich erlaubt: die kleinen Aktionäre werden gewichtiger (Förderung
von Kleinaktionären); Problem: führt zu Zersplitterung Æ Position der Vorstandes wird
gestärkt, weil es so viele Aktionäre sind
Partizipationsschein: schlechtere Vorzugsaktie, absolut kein Stimmrecht, zur EKAufbringung, eine Ableitung des Genussscheins Æ Tendenz stark rückläufig (in Vorzugsoder Stammaktien umwandeln; Banken haben oft: Partizipationsscheine, Vorzugs- und
Stammaktien Æ verwirrend; Genussschein: (sehr allgemein, großer Spielraum vom
Gesetz): zur Kapitalbeschaffung, keine Mitbestimmung, in den meisten Fällen EK, auch eher
schlechtere Vorzugsaktie
American Depositary Receipt (ADR): Gesellschaft hätte gerne Zugang am amerik.
Kapitalmarkt Æ wird aber abgeschreckt von den Vorschriften von Amerika
(Rechnungslegung) Æ „Gutscheine“ = ADR’s sind bei amerik. Banken hinterlegt (Bank hat
sich darauf spezialisiert) Æ ADR’s werden am amerik. Kapitalmarkt gehandelt
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Tracking Stocks: von Amerika (in Österreich: wenn ich 1 Aktie der Muttergesellschaft
besitze, besitze ich auch die jeweiligen Anteile an den Tochtergesellschaften im richtigen
Verhältnis); Tracking Stocks: formal habe ich zwar 1 Aktie der Muttergesellschaft, aber ich
kann mich ökonomisch an einem ganz bestimmten Konzernteil beteiligen (an einem
Segment): große Konzerne in Amerika, in Europa gibt es das nicht
Formen der Kapitalerhöhung
Ordentliche Kapitalerhöhung (AktG): dauert oft sehr lange, ¾ Mehrheit des vertretenen
Grundkapitals (bei Stamm- und Vorzugsaktien: ¾ von beiden Aktientypen, hier hat die
Vorzugsaktie ein Stimmrecht); Problem der Sacheinlage: z.B. Grundstück (oder Erfindung) Æ
um das Unternehmen in meinen Einflussbereich zu bekommen; Zufluss von liquiden Mitteln
Bedingte Kapitalerhöhung (AktG): unter der Bedingung: Wandel- und Optionsscheine
werden in Anspruch genommen Æ Aktien werden zur Verfügung gestellt Æ Kapitalerhöhung
(im Vorhinein weiß man das ja nicht); Zufluss von liquiden Mitteln
Genehmigtes Kapital (AktG): max. 5-jährige Ermächtigung des Vorstandes eine
Kapitalerhöhung durchzuführen; ord. KH auf Vorrat beschlossen, z.B. für schnelle
Kapitalerhöhungen (Beschluss ist ja schon vorhanden), darf nicht mehr als die Hälfte des
Grundkapitals erhöhen; Zufluss von liquiden Mitteln
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftermitteln (KapBG = Kapitalberichtigungsgesetz):
Rücklagen werden auf EK umgebucht Æ Emission von Gratisaktien (s. Bsp.); kein Zufluss
von liquiden Mitteln
-
9
Bsp. zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftermitteln
vorher
GK
10
RL
8
EK
18
nachher
GK
RL
EK
15
3
18
KEH: 2:1 (für 2 alte Aktien Æ 1 junge Aktie
Altaktionär: vorher: 2 Aktien, nachher: 3 Aktien (er wird aber nicht reicher, weil sein Anteil an der
Gesellschaft immer noch gleich ist), auch die Gesellschaft wird nicht reicher
Warum macht man das dann?
Kurs wird rechnerisch sinken Æ Börsehandel wird erleichtert
Aktienzahl wird größer Æ größerer Streubesitz (Liquidität steigt)
Signalwirkung Æ über Gesellschaft wird berichtet (in den Medien) Æ Interesse wird größer Æ
NF steigt Æ Kurs steigt
9 Formen der Kapitalherabsetzung (Bedeutung eher gering, wird gemacht wenn: zuviel Geld:
Dividende ausschütten, Rückkauf eigener Aktien oder Kapitalherabsetzung und den Aktionären
auszahlen Æ schlechtes Image)
Ordentliche Kapitalherabsetzung (AktG): Beschluss der HV, Abfluss von Mitteln,
steuerliche Betrachtung: Dividende wird versteuert, Kapitalherabsetzung nicht)
Vereinfachte Kapitalherabsetzung (AktG): keine Zahlung an die Aktionäre, wir produzieren
einen Bilanzverlust (im Zuge einer Sanierung) Æ GK sinkt durch Verlust (weil es meistens
auch schon keine Rücklagen mehr gibt)
Sanierungsfinanzierung:
(3) vereinfachte Kapitalherabsetzung
(4) Kapitalerhöhung Æ Sanierungsplan realisieren (nochmals neues Kapital der Aktionäre
einfordern)
Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien (AktG): ganz selten, aufgrund Satzung
(oder Beschluss in der HV): Aktien werden eingezogen und vernichtet
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13. FORMEN DER KAPITALERHÖHUNG BEI DER AG
a.
SYSTEMATIK
keine Nachschusspflicht der Aktionäre Æ Gläubiger müssen vor nicht legalen Ausbeutungen von
Aktionären geschützt werden und die Kreditwürdigkeit der AG erhöhen Æ Vorschriften über
Aufbringung, Erhaltung, Erhöhung und Herabsetzung des Grundkapitals
Formen und Eigenschaften der Kapitalerhöhung: s. Tab. S. 309
b.
KAPITALERHÖHUNG GEGEN EINLAGEN (ORD. KAPITALERHÖHUNG)
Beschaffung zusätzlichen EKs durch Ausgabe junger Aktien
Voraussetzung: Satzungsänderung, über die die HV beschließt (3/4 Mehrheit oder lt. Satzung), bei
verschiedenen Gattungen von Aktien (Stamm- und Vorzugsaktien): zusätzlicher Sonderbeschluss der
Aktionäre jeder Gattung
Bezugskurs > Nominale Æ Mindest-Bezugskurs ist im Beschluss festzusetzen
jeder Aktionär hat einen Anspruch auf das Bezugsrecht (Anteil an den neuen Aktien), der seiner
Quote am bisherigen Grundkapital der Gesellschaft entspricht (Ausschluss des Bezugsrechts nur
unter ganz bestimmten, strengen Bedingungen möglich)
2 wesentliche Fragen bei Kapitalerhöhung:
1. Bezugskurs der jungen Aktie (> 1 € und < Kurs der Altaktie): über den richtigen Bezugskurs gibt
es viele Diskussionen – nicht eindeutig feststellbar (Endposition ist immer gleich, egal welchen
Wert das Bezugsrecht hat, egal ob ich junge Aktien kaufe oder nicht) Æ einziger Unterschied für
Unternehmen: Aufteilung zw. GK und Kapital-RL ist verschieden, weil das Agio (Differenz
zwischen Bezugskurs junge Aktie und Nominalwert der Aktie in die Kapital-RL einzustellen ist)
und Dividendenzahlungen (Liquiditätsbelastung) oft abhängig sind von der Zahl der
ausgegebenen Aktien Æ Praxis: stabile Dividendenpolitik (Æ je mehr Aktien, desto weniger
Dividende für den Aktionär)
2. Bedeutung des Ausschlusses des gesetzlichen Bezugsrechts, Bedingungen? Æ
(1) Anteils- und Stimmquoten verschieben sich
(2) den nicht bezugsberechtigten Anteilseignern entstehen Werteinbußen
Bedingungen: genaue gesetzliche Abgrenzung, Begründung notwendig (z.B. wenn Aktionär durch
Stimmrecht Sondervorteil zum Nachteil der Gesellschaft erlangt), s Bsp. S. 314
Anfechtungsrecht!
c.
KAPITALERHÖHUNG GEGEN SACHEINLAGEN
junge Aktien gegen Sacheinlagen = Vermögensgegenstände (Sachen, Rechte)
Zulässig bei:
9 Kapitalerhöhung gegen Einlagen im Rahmen des genehmigten Kapitals
9 bedingter Kapitalerhöhung
Voraussetzung: geplante Sacheinlage muss bei der Einberufung der HV bekanntgemacht werden und
der Nennbetrag der für die Sache zu gewährenden Akten muss im Beschluss der HV über die
Kapitalerhöhung festgesetzt werden
Bei der Bestimmung des Wertes der Sache: sehr genaue Regelungen: Vorschriften wie bei
Gründungsprüfung (ein oder mehrere Prüfer, Prüfungsvorgang, schriftlich über Prüfung berichten,
Methoden erläutern ...)
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Gericht kann die Eintragung des Beschlusses ablehnen, wenn der Wert der Sacheinlage nicht
unwesentlich unter dem geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien zurückbleibt Æ
zweite Verteidigungslinie für die Interessen der Aktionärsminderheit (da ja eigentlich der ökonomische
Wert und nicht der Nominalwert zählt)
d.
DAS GENEHMIGTE KAPITAL
Vorstand wird ermächtigt innerhalb einer Zeitspanne von höchstens 5 Jahren des Grundkapital durch
Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen. Ermächtigung durch Gründungssatzung (kann nur
eine größere erforderliche Kapitalmehrheit festlegen) oder durch Beschluss der HV (3/4 Mehrheit).
Genehmigtes Kapital darf 50 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Ermächtigung vorhanden
ist, nicht übersteigen.
Bei Ausgabe: Zustimmung des AR erforderlich
Zweck: größerer Handlungsspielraum für die Unternehmensleitung
Ermächtigung des Vorstands erhält zusätzliches Gewicht, wenn der Vorstand über den Ausschluss
des Bezugsrechtes entscheiden kann (in diesem Fall: besondere Informationspflicht des Vorstandes:
schriftlicher Bericht an HV über die Gründe); wird genutzt um Beteiligungen oder ganze Unternehmen
im Wege des Aktientausches zu erwerben oder um die jungen Aktien den AN anzubieten
e.
DIE BEDINGTE KAPITALERHÖHUNG
(1) Durchführung hängt vom Eintritt einer im Erhöhungsbeschluss der HV festzulegenden Bedingung
(2) die jungen Aktien werden Nichtaktionären angeboten Æ kein Bezugsrecht für Altaktionäre
formale Voraussetzungen:
9 bei Einberufung der HV: TOP „Bedingte Kapitalerhöhung“ und Inhalt der Satzungsänderung
bekannt machen
9 Beschluss: ¾ Mehrheit, Satzung kann höhere Mehrheit verlangen, Sonderbeschlüsse wenn AG
mehr Aktiengattungen hat
9 Nennbetrag des bedingten Kapitals darf 50 % des aktuellen Grundkapitals nicht übersteigen
9 bedingte Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ist zulässig, wenn sie ausdrücklich und
ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist und Gegenstand, Person und Nennbetrag der dafür
zu gewährenden Aktien im Beschluss der HV festgesetzt werden
Bedingte Kapitalerhöhung nur zu folgenden Zwecken:
9 zu Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von
Wandelschuldverschreibungen
9 zur Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen
9 zur Gewährung von Bezugsrechten an AN und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft
oder eines verbundenen Unternehmens im Wege des Zustimmungs- oder
Ermächtigungsbeschlusses
Æ Voraussetzung: Unternehmen muss eigene Aktien besitzen
Im Beschluss über die Kapitalerhöhung müssen ihr Zweck, der Kreis der Bezugsberechtigten und der
Ausgabebetrag festgestellt werden.
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f. DIE KAPITALERHÖHUNG AUS GESELLSCHAFTSMITTELN
= nominelle Kapitalerhöhung
bewirkt keine zusätzliche Geld- oder Sacheinlage in die AG, Gewinn- und Kapitalrücklagen werden in
Grundkapital umgewandelt
Vorteile:
9 erhöht die Zahl der Aktien Æ Kurs sinkt Æ erleichtern die Portefeuille-Bildung der Aktionäre und
damit die Handelbarkeit der Aktien
9 höchstens 50 % des JÜ können in Gewinnrücklagen eingestellt werden Æ wenn
Gewinnrücklagen > 50 % des Grundkapitals Æ Satzungsermächtigung zu größerem
Selbstfinanzierungsspielraum wird außer Kraft gesetzt Æ Vorstand kann der HV eine KEGM
vorschlagen
9 erhöht die Tendenz der Kreditwürdigkeit einer AG (Gewinnrücklagen sind ausschüttbar,
Grundkapital nur über Kapitalherabsetzung)
9 sind die Kurse pro Aktie hoch Æ viel Dividende nötig um bescheidene Dividendenrendite bieten
zu können (hohe Renditen Æ NF steigt) Æ durch KEGM steigt die Zahl der Aktien Æ sinkt der
Kurs Æ Rendite pro Aktie steigt
Formale Voraussetzungen einer KEGM:
9 ¾ - Mehrheit oder höher (durch Satzung)
9 Beschluss ist zur Eintragung ins Handelsregister (= Firmenbuch?) anzumelden
9 dem Beschluss ist eine Bilanz zugrundezulegen, die 4 Bedingungen erfüllen muss:
Jahresabschluss muss festgestellt und geprüft sein und Bestätigungsvermerk des Prüfers,
Stichtag der Bilanz darf höchstens 8 Monate vor der Anmeldung des Beschlusses zum
Handelsregister liegen (Æ Zwischenbilanz!)
Umwandlungsfähige Rücklagen: Kapitalrücklagen oder andere Gewinnrücklagen; andere
Gewinnrücklage können in voller Höhe umgewandelt werden, Kapitalrücklagen wenn sie 1/10 Teil des
Grundkapitals übersteigen (oder höher: in Satzung)
Nicht umwandlungsfähig: bei Verlust oder Verlustvortrag, wenn Rücklagen zweckbestimmt sind
Altaktionäre erhalten sogenannte Gratisaktien (kein Bezugsrecht, sie fallen ihnen einfach zu),
Besonderheit: wenn auf eine Altaktie nur ein Teil einer neuen Aktie entfällt: Teilrecht ist selbständig
veräußerlich, Rechte können aber nur ausgeübt werden, wenn Teilrechte, die zusammen eine volle
Aktie ergeben, vereinigt werden Æ Bezugsrechtsähnlicher Handel
g.
ZUR DISKUSSION UM VOR- UND NACHTEILE VON BEZUGSRECHTEN
Funktionen des Bezugsrechts: siehe vorne
Manche wollen Bezugsrecht abschaffen: zu zeitaufwendig, zu kostenträchtig, für Aktionäre nahezu
wertlos, historische Durchgangserscheinung, für kleine AG’s sinnlos, für große Publikums-AG weder
notwendig noch zweckmäßig ...
Kapitalerhöhung gegen Einlagen
Rechtsvorschriften: Beschluss über die Kapitalerhöhung muss den Mindestbetrag festlegen, unter
dem die neuen Aktien nicht ausgegeben werden sollen: HV kann Mindestbetrag festlegen, oder aber
auch Ausgabebetrag
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Zentrale Vorschriften zum Bezugsrecht: s. S. 324-325, drei Zulässigkeitsbedingungen für den
Ausschluss des Bezugsrechts:
9 es müssen Bareinlagen geplant sein
9 die Kapitalerhöhung darf 10 % des vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigen
9 der Ausgabebetrag liegt nur unwesentlich unter dem Börsenpreis
Æ Altaktionär ist nicht schutzbedürftig (kann sich Aktien an der Börse besorgen)
Genehmigtes Kapital:
Problem bei Ausschluss des Bezugsrechts: Vorstand muss schriftlichen Bericht mit Begründung an
HV liefern, kann aber diesen Grund zu dieser Zeit noch gar nicht kennen Æ
(5) Sachliche Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts (nur abstrakte Umschreibung
möglicher Gründe ist nicht genug)
(6) Sachliche Gründe können noch nicht geliefert werden. Nur Beschlussfassung über
genehmigtes Kapital. Über den Ausschluss des Bezugsrecht stimmt HV dann ab, wenn
es soweit ist.
Ausgabe von hybriden Wertpapieren: ( Wandelschuldverschreibungen,
Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte)
Auch hier kann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden
14. FORMEN DER KAPITALHERABSETZUNG BEI DER AG
a.
DIE ORDENTLICHE KAPITALHERABSETZUNG (OKH
¾-Mehrheit in HV oder größere in Satzung, Sonderbeschlüsse für Aktiengattungen
Im Beschluss muss Zweck angegeben werden und ob Rückzahlungen an die Aktionäre erfolgen.
Beschluss ist zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden. Zahlungen dürfen erst 6 Monate nach
Bekanntmachung erfolgen, nachdem berechtigte Gläubiger ausbezahlt bzw. ihnen Sicherheiten
gewährt worden sind.
Technisch passiert oKH durch Herabsetzung des Nennbetrags/Aktie, ist dies nicht möglich durch
Zusammenlegung von Aktien. Eine Herabsetzung unter den Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist
nur zulässig, wenn zugleich über eine Kapitalerhöhung ohne Sacheinlage beschlossen wird.
b.
DIE VEREINFACHTE KAPITALHERABSETZUNG
KEINE Zahlungen an die Aktionäre Æ einfachere Gläubigerschutzvorkehrungen
Zulässig: um Wertminderungen auszugleichen, Verluste zu decken oder Beträge in die
Kapitalrücklage zu stellen. Gewinnrücklagen sind zuvor ganz aufzulösen, die gesetzliche
Kapitalrücklage als sie 10 % des Grundkapitals noch übersteigt (nach Herabsetzung)
Gewinne dürfen erst ausgeschüttet werden, wenn die gesetzliche und die Kapitalrücklage 10 % des
herabgesetzten Grundkapitals erreichen (s. Bsp. S 332 – 333)
Begrenzungen des Gesetzgebers über den Umfang einer vKH:
9 alle Rücklagen einschließlich eines möglichen Gewinnvortrags auflösen
9 Beträge aus dieser Auflösung dürfen nicht ausgeschüttet werden
9 Zuführung dieser Beträge in die gesetzliche Rücklage bzw. die Kapitalrücklage ist auf 10 % des
herabgesetzten Grundkapitals beschränkt
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formale Voraussetzungen wie bei oKH
Besonderheit: Im Jahresabschluss für das der vKH vorausgehende Geschäftsjahr können das
gezeichnete Kapital, die Kapital- und Gewinnrücklagen bereits in der Höhe ausgewiesen werden, wie
sie nach einer vKH bestehen werden Æ Bedingungen:
(1) Die HV beschließt anstelle der Verwaltung über die Feststellung des Jahresabschlusses
(2) die HV soll zugleich über die vKH beschließen
(3) der Beschluss muss innerhalb von 3 Monaten ins Firmenbuch eingetragen werden
Æ verlustfreies Bilanzbild!
c.
DIE KAPITALHERABSETZUNG DURCH EINZIEHUNG VON AKTIEN
Erwerb eigener Aktien oder zwangsweiser Einzug von Aktien (nur wenn die Satzung den Einzug vor
Übernahme oder Zeichnung der Aktien gestattet)
Zweck: bei Erwerb eigener Aktien zu einem Unter-Pari-Kurs, und werden diese Aktien vernichtet Æ
Ertrag aus Kapitalherabsetzung (in Kapitalrücklage einstellen nach den Vorschriften über die vKH) Æ
kann zum Ausgleich von Bilanzverlusten verwendet werden
Problem: Kurs der Aktie kann manipuliert werden, Rückkauf gewährt den Aktionären Einlagen zurück
Æ strenge Bedingungen (Aktie verbrieft keine Rechte)
s. Bsp. S. 334
Vorschriften: der oKH Æ Rückzahlungen sind zulässig, soweit Gläubigerschutzvorschriften beachtet
werden (Vorschriften des oKH müssen nicht berücksichtigt werden, wenn die eingezahlten Aktien zu
Lasten eines Bilanzgewinns oder einer anderen Gewinnrücklage eingezogen werden = vereinfachte
Form der Einziehung)
9.
FREMDFINANZIERUNG
1. KURZFRISTIGE FREMDFINANZIERUNG
a.
NICHTBANKEN
9
Lieferantenkredit: Sicherung des Zahlungsanspruches durch Vereinbarung eines einfachen bzw.
verlängerten Eigentumsvorbehaltes, Abnehmer kann die Ware verarbeiten und weiterverkaufen;
sehr teuer (i = S*(360/(Zahlungsziel – Skontofrist)), Gründe für die Verwendung:
Verschuldung vom Unternehmen ist so hoch
neu gegründete Unternehmen ohne nachgewiesene Ertragskraft und ohne Sicherheiten
Unternehmen ist sich der Höhe der Zinsen nicht bewusst
Zahlungsziele werden einfach kräftig überzogen
Kundenanzahlungen (nur möglich bei bestimmten Marktstandings oder Ussancen), je früher
desto besser (zinslos!) Æ wichtig für Anlagenbauer; Funktionen:
reduzieren Kapitalbedarf und Höhe der Vorfinanzierungsleistung des Produzenten
sichern den Produzenten vor dem Risiko, dass der Auftraggeber das Produkt nicht abnimmt
Risiko, dass der Produzent nicht liefert (Leistungsgarantien werden vereinbart: durch eine
Bank gesicherte Zahlung von Konventialstrafen für Produzent)
9
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b.
BANKEN
9
Kontokorrentkredit (meist AZ und EZ am Monatsende Æ Kontokorrentkredit dient zum
Ausgleich)
dem Kunden wird ein maximaler Kreditrahmen gewährt, innerhalb dessen er frei disponieren kann
die Zinsberechnung erfolgt zu bestimmten Zeitpunkten vom jeweils aktuellen Kontostand
formal kurzfristiger, de facto mittel- bis langfristiger Kredit (Bodensatz)
Kosten des Kontokorrentkredits:
Zinsen
Bereitstellungsprovision (evtl.) auf den nicht in Anspruch genommen Betrag
Überziehungsprovision
Gebühren für die Führung des Kontos
Lombardkredit (von Lombardei)
… Darlehen, das gegen Verpfändung beweglicher, leicht handelbarer Vermögensgegenstände
gewährt wird (güterwirtschaftliche Liquidität eine Vermögensgegenstandes)
zugrundeliegende Pfandobjekte können sein: WP, Wechsel, Waren, Forderungen,
Edelmetalle
Wechseldiskontkredit (verliert an Bedeutung)
es gelten Vorschriften des Wechselrechtes (Wechselstrenge, Wechselprozess)
ƒ
eigener Wechsel (Solawechsel): Aussteller und Bezogener sind ident
ƒ
gezogener Wechsel (Tratte): Ausssteller und Bezogener sind nicht ident
ƒ
Wechselbesitzer kann den Wechsel:
à
bis zur Fälligkeit behalten und dann einlösen
à
an eigene Gläubiger zahlungshalber weitergeben
à
bei einem Kreditinstitut diskontieren lassen
Diskontierung des Wechsels beim Kreditinstitut Æ Bank tauscht den Wechsel vor Fälligkeit
unter Abzug von Diskontzinsen und Spesen gegen Bargeld ein (Rediskontierung zwischen
Zentralbanken nicht mehr möglich)
9
9
9
Commercial Papers, Euronotes (Bedeutung steigt)
... nicht börsenotierte Inhaberpapiere mit einer Laufzeit bis zu 2 Jahren, die von
Großunternehmen (Bonitätsprüfungen!) emittiert werden
Kreditnehmer bedienen sich der Banken (organisieren nur, oft Gruppen von Banken), die sie
mit institutionellen Kapitalanlegern (international) zusammenführen Æ Unternehmen schließt
mit der platzierenden Bank einen Rahmenvertrag über die Emission ab (jede Bank hat
Kundengruppe Æ Platzierung ist einfacher)
platzierende Bank = Arrangeur Æ übernimmt die Vertragsdokumentation und stellt die
Placements Agents zusammen
Placement Agents = Kreditinstitute Æ übernehmen den Verkauf der Euronotes und
Commercial Papers (bekommen dafür Provisionen)
Euronotes unterscheiden sich von den Commercial Papers durch die Underwriter-Garantie Æ
Rückkaufverpflichtung oder Einräumung einer Kreditlinie durch die Kreditinstitute, wenn die
Euronotes nicht zu dem mit dem Emittenten vereinbarten Konditionen verkauft werden
können (Bank übernimmt Euronotes in den eigenen Stand Æ wollen das nicht Æ größere
Bemühungen), Euronotes: nur 1 – 6 Monate Laufzeit, geringere Bedeutung als CP
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-
9
Vorteile für den Emittenten:
ƒ
geringere Kapitalbeschaffungskosten (intermediäre Bank wird ausgeschaltet, nur zur
Platzierung)
ƒ
hohe Flexibilität (durch Ausschaltung der Bank)
ƒ
Diversifizierung der Kreditgeber (Fülle an Kreditgebern Æ Abhängigkeit von einzelnen
verringert)
hohe Mindeststückelung Æ Ausschluss von Privatanlegern
Kreditleihe
... Unternehmen leihen sich die Kreditwürdigkeit einer Bank (Risiko für Bank Æ Abgeltung)
Akzeptkredit (Bank ist besser als Privatperson Æ Bank leiht Vertrauen Æ Bank trägt das
Risiko Æ güterwirtschaftliche Liquidität des Wechsels wird erhöht)
... die Bank räumt dem Kunden das Recht ein, auf sie einen Wechsel zu ziehen, den die
Bank als Bezogener akzeptiert Æ bei Fälligkeit des Wechsels muss der Kunde den
Wechselbetrag der Bank zur Verfügung stellen
Kosten des Akzeptkredits: Akzeptprovision
Avalkredit
... die Bank übernimmt im Auftrag eines Kunden eine Bürgschaft oder Garantie (Bank:
Eventualverbindlichkeit, Bank leiht Standing her Æ Geschäft)
Formen des Avalkredits: Zollaval (Kreditinstitut verbürgt sich gegenüber der Zollverwaltung
für einen Importeur, die diesem dann Zahlungsaufschub für Zölle gewährt), Frachtaval
(Frachtgebühren werden gestundet), Bietungsgarantien bei öffentlichen Aufträgen
(Konventialstrafen, die die Bank verbürgt, wenn Bieter nicht zahlen kann),
Gewährleistungsgarantie (Lieferant übernimmt die Gewährleistung für gelieferte Waren Æ
Bank bürgt dafür), Anzahlungsgarantien, Kreditgarantien ... (Warengeschäftsbeziehungen,
wird schwierig bei Überschreitung der Grenzen)
Kosten: Avalprovison
c.
AUSLANDSGESCHÄFT
9
Akkreditiv
... Auftrag eines Bankkunden an seine Bank, aus seinem Guthaben einen bestimmten Geldbetrag
an einen Dritten zu bezahlen
Dokumentenakkreditiv: (nicht die Ware spielt die zentrale Rolle, sondern die Dokumente
garantieren, dass alles in Ordnung ist)
... im Auftrag eines Kunden (Auftraggeber = Importeur) übernimmt die eröffnende Bank
(Hausbank des Importeurs) die unwiderrufliche Verpflichtung gegen ordnungsgemäße Vorlage
bestimmter Dokumente an einen Begünstigten (Exporteur) Zahlung zu leisten (s. Grafik Skript S.
78)
Rembourskredit
... wenn der Exporteur mit dem Akzept des Importeurs nicht zufrieden ist, akzeptiert statt dem
Importeur eine Bank (Remoursbank, meist Hausbank des Exporteurs) den Wechsel bei
ordnungsgemäßer Vorlage der Dokumente Æ das Bankakezpt kann der Exporteur diskontieren
lassen
Negoziierungskredit
... Kombination aus Diskontgeschäft (Wechselverkauf) und Akkreditiv
9
9
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2. LANGFRISTIGE FREMDFINANZIERUNG
9
9
9
langfristige Bankkredite
... stehen allen Unternehmen offen, unabhängig von der Rechtsform (Anpassung an die jeweilige
Zinssituation)
geförderte Kredite: hpts. in Ö, nach dem 2. WK entstanden; Gebietskörperschaften fördern
direkt oder indirekt die Kreditaufnahme von Unternehmen, indem die Zinsbelastung gesenkt
wird; z.B.: ERP-Kredite (Marshall-Plan): USA schenkte den Regierungen in Europa
Industriegüter, diese wurden billig an Unternehmen verkauft Æ kurbelte Wirtschaft an (USA
hatte Angst, sonst seine Güter in Europa nicht absetzen zu können Æ Ö hat hohe FKAusstattung, weil das FK ja so billig ist; ERP-Kredite gibt es immer noch
Gesellschafterdarlehen
Anleihen ((Teil-)Schuldverschreibungen, Obligationen (altes Wort))
... verzinsliche Wertpapiere, die eine schuldrechtliche Verpflichtung verbriefen
z.B. Energie-AG: nicht börsenotiert, aber emittiert Anleihen
Emittenten:
ƒ
öffentliche Hand (direkt oder indirekt durch Garantie der öffentl. Hand)
ƒ
Kreditinstitute
ƒ
Großunternehmen
wichtigste Merkmale:
ƒ
Laufzeit: (wenn der Zinssatz niedrig ist, wollen Emittenten lange Laufzeit und Käufer
kurze LZ u.u.), tendenziell ist die LZ in den letzten 10, 20 Jahren kürzer geworden
ƒ
Verzinsung:
zur
Zeit
sehr
niedrig,
Problem
für
Anleger,
v.a.
für
Versicherungsgesellschaften:
Lebensversicherungen
wurden
abgeschlossen,
Versicherungen müssen in bestimmter Zeit den Betrag zur Auszahlung ansammeln,
schaffen das aufgrund der niedrigen Zinsen nicht Æ zurückzuzahlenden Beträge werden
gekürzt
ƒ
Tilgung: meist zu 100 % am Ende der LZ (endfällig)
unterschiedliche Gestaltungsformen: Wandel- und Optionsanleihen (klassisch), es gibt sehr
viele unterschiedliche Formen Æ rechnerische Anleihebewertung
3. LANGFRISTIGE FREMDFINANZIERUNG – LITERATUR
a.
EINLEITUNG
Der Anteil an FK an der Gesamtfinanzierung der Unternehmen ist im Zeitablauf gestiegen. Gründe:
9 steuerliche Begünstigung von FK
9 Beschaffungskosten von FK erheblich niedriger (als von EK)
9 Gläubigerschutz wird vorrangig behandelt
Die GuV spiegelt in der Position Zinsaufwand die tatsächlichen Verschiebungen in den
Kapitalstrukturen nur unvollkommen (keine Zinsen für Pensionsrückstellungen, Lieferantenkredite)
Die von Gläubigern bereitgestellten Mittel können nach verschiedenen Gesichtspunkten gegliedert
werden:
9 dem Kreditgeber:
Kunden
Lieferanten
Banken
Julia Frühwirt
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9
9
9
Versicherungen
private Anleger
Arbeitnehmer
...
der Fristigkeit der Überlassung der Mittel
kurzfristig (bis 90 Tage)
mittelfristig
langfristig (> 4 Jahre)
der Form der Besicherung
gesichert
nicht gesichert
der Ausgestaltung des Anspruchs des Gläubigers
bedingter Zahlungsanspruch (nur bei Erfüllung der Bedingung)
unbedingter Zahlungsanspruch (immer und überall)
b.
BESTANDTEILE VON KREDITVEREINBARUNGEN
1.
Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag
Nennbetrag des Darlehens: nominale Größe des Darlehens, Bezugsgröße für andere
Vertragsbestandteile
Auszahlungsbetrag: Betrag, der dem Darlehensnehmer tatsächlich ausbezahlt wird (< Nominale)
Disagio: Differenz zw. Nennbetrag und Auszahlungsbetrag (Damnum bei Hypothekardarlehen)
Agio: wenn ausnahmsweise AZ-Betrag > Nennbetrag
Rückzahlungsbetrag: muss der Schuldner neben den Zinszahlungen zurückzahlen (i.d.R. =
Nennbetrag); Sonderfall indexierte Darlehen: RZ-Betrag ist an einen bestimmten Index gebunden (in
Ländern mit sehr hohen Inflationsraten gängig)
2.
Tilgungsstruktur
zu welchen Zeitpunkten und in welchen Teilbeträgen wird das Darlehen getilgt
Eindeutig festgelegte Struktur der Tilgungszahlungen:
gesamtfälliges Darlehen: Rückzahlung in einem einzigen Betrag am Ende der Laufzeit
Ratentilgung: jährlich gleichbleibende Tilgungszahlungen bis zum Ende der Laufzeit
Annuitätenschuld: Schuldner muss pro Jahr einen gleichbleibenden Betrag leisten, der
Tilgung und Zinszahlung enthält
Nicht eindeutig festgelegte Struktur der Tilgungszahlungen: Tilgungen sind zwar vorgeschrieben,
aber es können jederzeit auch zusätzliche Tilgungen geleistet werden
3.
Zinssatz
Zinstermine festlegen: monatlich, pro Quartal, jährlich ...
Nominalzins: für die gesamte Laufzeit festlegen oder an eine andere Variable koppeln
Effektivverzinsung (für Darlehensgeber) oder effektive Darlehenskosten (für Schuldner)
0
1
2
3
4
5
+100
-8
-8
-8
-8
-8
-100
Effektivverzinsung = Nominalverzinsung: 8 %
Julia Frühwirt
-66-
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0
+95
1
-8
2
-8
3
-8
4
-8
5
-8
-100
Disagio = 5, Effektivverzinsung = 9,3 %
Normalerweise wird Zinssatz vom Restbetrag (nach Tilgungen) berechnet, es gibt aber noch genug
Kreditverträge, in denen der Zinssatz vom Nennbetrag errechnet wird.
Zero-Bonds: Anleihen ohne laufende Verzinsung Æ kein Nominalzinssatz aber Effektivzinssatz durch
Disagio (für den kreditgebenden Investor: Vorteil, wenn der Kapitalmarktzins im Ausgabezeitpunkt
hoch ist, sinkende Kapitalmarktzinsen sind für ihn ohne Bedeutung, kein Kündigungsrisiko, aber
Risiko und Chance von Kursstürzen bzw. Kurssteigerungen sind höher; für den Anleger: künftige
Liquidität des Emittenten von großer Bedeutung)
4.
Laufzeit
Kreditnehmer versuchen fristenkongruente Laufzeit auszuhandeln: Zeitraum der Bereitstellung der
Mittel wird an den Zeitraum des Finanzbedarfs angepasst. Der letztere Zeitraum lässt sich nicht genau
antizipieren Æ Anpassung durch Kreditverlängerungen bzw. außerordentliche Kündigungen. (s.
Problem des höheren Zinssatzes von 6 % Æ umschichten!)
5.
Besicherung
Vorkehrungen, die für den Darlehensgeber die Chance erhöhen, dass er auch in einer kritischen
Situation Rückzahlungen, Zinsen und ggf. Kostenersatz für Eintreibungsversuche erhält.
Verfahrensvorteile: Beurkundung des Darlehens, Wechsel (vor Gericht wird es einfacher)
eigene Position vor der der anderen Gläubigern sichern: Verpfändung beweglicher
Sachen, Sicherungsübereignung, Lieferung unter Eigentumsvorbehalt, Bestellung von
Grundpfandrechten ... (Verwertungsanspruch des Gläubigers) Æ Nachteil: andere Gläubiger
werden in ihrer Position geschwächt Æ
Vorrechte, die sich nicht auf das haftende Vermögen des Schuldners stützen: Bürgschaft
6.
sonstige Vereinbarungen (Negativklauseln, Kündigungsrechte)
um wesentliche Änderungen der Investitions-, Finanzierungs- und Ausschüttungspolitik des
Darlehensnehmers zu unterbinden
Zweckbindungen des Darlehensbetrages
andere Nebenbedingungen (Negativklauseln): Einhaltung bestimmter Bilanzrelationen,
Besicherung später aufzunehmender Darlehen, Umfang der zulässigen Ausschüttungen,
Verkauf von Vermögensgegenständen aus dem AV, Übernahme fremder Unternehmen ...
c.
TRADITIONELLE FORMEN DER LANGFRISTIGEN FREMDFINANZIERUNG
1.
Schuldscheindarlehen
Definition: anleiheähnlich, langfristige Großkredite, die von bestimmten Unternehmen bei bestimmten
Kapitalsammelstellen (nicht Banken) aufgenommen werden (z.B. Versicherungsunternehmen:
Lebensversicherungen, Pensionskassen)
haben Industrieobligationen stark zurückgedrängt, Verwendung v.a. bei öffentlicher Hand
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Schuldscheinfähige Unternehmen: Anforderungen der Versicherungsunternehmen richten sich auf
den Deckungsstock (Sondervermögen): Deckungsstock muss hoch genug sein, um die vertraglich
vereinbarte Verzinsung
und Tilgung des Darlehens gewährleistet erscheint und erstrangige
Grundpfandrechte müssen gesichert sein (fehlt eine Bedingung: Ausnahmegenehmigung der
Aufsichtsbehörde) Æ nur große Unternehmen sind schuldscheinfähig
Verträge kommen regelmäßig über einen Vermittler (Bank, Finanzmakler) zu Stande
Laufzeit: zwischen 10 und 15 Jahre
Nominalzinssatz: Kapitalmarktzinssatz für erstklassige Anlagen, Effektivrendite: über Agio
eingestellt: ¼ bis ½ % über Kapitalmarktrendite; tilgungsfreie Zeiträume: 3 – 5 Jahre; kein
vorzeitiges Kündigungsrecht, Transaktionskosten sind gering
Vorteile für den Kreditnehmer:
Kreditbedingungen aushandeln (Tilgungsmodalitäten ...)
auch in größeren Dimensionen als Industrieobligationen erhältlich
Nebenkosten (Transaktionskosten) sind gering
Nachteile für den Kreditnehmer:
Zinsbelastung größer als bei Industrieobligationen
vorzeitige Tilgung des Darlehens nicht möglich
2.
Industrieobligation
Definition: langfristige Schuldverschreibung,
festverzinslich und börsengängig ist
die
in
Teilschuldverschreibungen
gestückelt,
mehrere Kreditgeber schließen sich zusammen
normalerweise sehr lange Laufzeiten Æ unterschiedliche Fristenpräferenzen bei Börsehandel
Wertpapiere, die auf einen bestimmten Nennbetrag lauten, Handel über Börse (über Zulassung
wird von Zulassungsstelle entschieden: Börsenprospekt: richtige/unrichtige Angaben Æ
Prospekthaftung, nach Prospektveröffentlichung Æ Einführung der Anleihe in den Börsenhandel)
9 fester Nominalzins
9 fixierte maximale Laufzeit
9 berechtigten zu Rückzahlung in Höhe des Nominalwertes oder (Ausnahme) zu einem um Agio
erhöhten Betrag; häufigste Form der Rückzahlung: Ratentilgung: kündigungsfreie Zeit, danach
Ratentilgung, vorzeitiges Kündigungsrecht des ausgebenden Unternehmens ist möglich aber
nicht die Regel; ausgebendes Unternehmen kann die Teilschuldverschreibungen auch am Markt
aufkaufen
9 technische Abwicklung der Emission: meist über Bankenkonsortium, das die Konditionen der
Anleihe mit der Gesellschaft aushandelt und die Anleihe häufig fest übernimmt, um sie auf
eigenes Risiko am Markt zu platzieren
9 Emissionskosten: ca. 2,5 – 4 % des Nominalwerts der Anleihe
9 jährliche Kosten
9 Kapitalsammelstellen (z.B. Versicherungsgesellschaften) sind wichtige Käufer von
Teilschuldverschreibungen Æ Deckungsstockfähigkeit der Anleihe ist von Gewicht
9 Bedeutung ist rückläufig (nahezu unbedeutend)
Vergleich Schuldscheindarlehen – Industrieobligation: s. Tabelle S. 395
9
9
9
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3.
Langfristige Bankkredite
große Bedeutung (nimmt mit der Größe des Unternehmens ab: emissionsfähige AG’s)
Mittelvolumina aus Innenfinanzierung sind bedeutender als Mittel der Außenfinanzierung
langfristige Mittelquellen:
9 langfristige Bankkredite
9 Ausgabe von Aktien
9 Ausgabe von Anleihen, Schuldscheindarlehen
9 Pensionsrückstellungen
9 andere Rückstellungen
9 Zugang bei Rücklagen aus offener Selbstfinanzierung
9 Innenfinanzierung aus Abschreibungen
9 Bedeutung der Finanzierung über langfristige Bankkredite hat im Zeitablauf abgenommen,
kurzfristige Fremdfinanzierung ist gleichgeblieben
9 Mittelbeschaffung über Kapitalerhöhungen durch Ausgabe junger Aktien: schwankende
Bedeutung, durchschnittlich liegt Bedeutung aber unterhalb der Mittelbeschaffung durch
langfristige Verbindlichkeiten
Bei der Vergabe von langfristigen Krediten an Unternehmen nehmen Kreditinstitute folgende
Prüfungen vor:
9 Kreditwürdigkeitsprüfung
9 Prüfung der Sicherheiten und der Beleihungsgrenze
9 Prüfung der Vereinbarungen des Kreditvertrages
Æ Kreditanalysten der Bank stellen mit verschiedenen Methoden und Daten fest, wie hoch das
Ausfallsrisiko eines gewährten Kredites höchstens wäre.
Hauptfunktionen der Sicherheiten für langfr. Bankkredite (fast immer werden Sicherheiten verlangt)
9 wenn zukünftige Liquidität nicht ausreicht um Zinsen und Tilgungen zu leisten Æ Rückgriff auf
die güterwirtschaftliche Liquidität
9 wenn der Kreditgeber den Wert des Sicherungsgutes für die Laufzeit besser abschätzen kann als
die zukünftige Zahlungsfähigkeit, dann sinken die Informationskosten des Kreditgebers
Æ zulässige Schätzung des Beleihungswertes des Sicherungsgutes ist wichtig Æ nicht die
aktuellen Marktpreise werden hergenommen, sondern spürbare Abschläge (Sicherungsmargen)
werden gemacht (Negativklauseln)
4.
Gesellschafterdarlehen
Eigentümer = Gläubiger
steuerlicher Vorteil von FK
Gründe für die Gewährung von Gesellschafterdarlehen:
9 Kosten für die Kreditwürdigkeitsprüfung und sonstige Beschaffungskosten entfallen
9 Vertragsbedingungen flexibel
9 unerwartete Kündigungen entfallen
9 wenn Dritte keine Kredite mehr gewähren
9 bessere Position bei Insolvenz des Unternehmens (FK!)
9 können Insolvenztatbestände wie Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beseitigen Æ legale
Fortführung des Unternehmens möglich
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-69-
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Unter welchen Bedingungen darf ein Gesellschafterdarlehen gewährt werden?
Problem: erhöhtes Risiko für Drittgläubiger
Bsp. 1.: ungesicherte Altgläubiger bei Insolvenz des Unternehmens Æ Gewährung eines
Gesellschafterdarlehens:
Fall 1: nachrangig besichertes Gesellschafterdarlehen Æ Chance für Altgläubiger zur Erholung des
Unternehmens Æ Chance steigt, dass Kapital zurückgezahlt wird, bei Liquidationsfall sind aber
Altgläubiger schlechter dran
Fall 2: ungesichertes Gesellschafterdarlehen Æ Konkurrenz zu Altgläubigern
Fall 3: Darlehen ist voll gesichert Æ reduziert Teilungsmasse Æ Ausfallsrisiko der Altgläubiger steigt
Neugläubiger: ihre Positionen sind ausfallsbedroht, wenn sie sich nicht angemessen verhalten, weil
sie das Risiko eines Kredits an diese Gesellschaft nicht erkennen
Æ Gesetzgeber: Gesellschafterdarlehen ist wie haftendes EK zu behandeln, wenn dieses Darlehen
an die Stelle einer sonst zur Konkursabwendung notwendigen zusätzlichen Stammeinlage getreten
sind oder wenn ein Dritter keinen Kredit mehr gewährt hätte.
Gesellschafterdarlehen kann nur abgezogen werden, wenn das Nettovermögen der Gesellschaft nach
Abzug nicht unter das satzungsmäßige Stammkapital gesunken ist.
Umwidmung von Gesellschafterdarlehen in EK:
9 wenn ordentlicher Kaufmann EK zugeführt hätte
9 Gesellschaft in ein Insolvenzverfahren eintritt
Æ wirft Fragen und Probleme auf
d.
INNOVATIVE FORMEN LANGFRISTIGER FREMDFINANZIERUNG
1.
Zero-Bonds
Null-Kupon-Anleihen, keine laufenden Zinszahlungen, endfällige Tilung:
echte Null-Kupon-Anleihe: Rückzahlungsbetrag (Einlösebetrag) = Nominalwert der Anleihe,
Ausgabebetrag: abgezinster Barwert des Einlösebetrages
Aufzinsungsanleihe: Ausgabebetrag = Nominalwert, Rückzahlungsbetrag: aufgezinster Endwert
Annuitätenanleihe: Rückzahlungen über einen mehrere Perioden umfassenden Zeitraum
(gleichbleibende Beträge = Annuitäten)
Bsp.: Unternehmen benötigt jetzt: 100 €, Laufzeit: 15 Jahre, i = 7,5 % Æ ca. 300 Mio in 15 Jahren
(100*1,075^15) Æ Rückzahlungsbetrag = 300 Æ Ausgabebetrag = 101,39 (300*(1/1,075)^15)), 10
Jahre tilgungsfrei Æ 5 Jahre gleichbleibende Tilgung von 51,649 (300=R*(1,075^5 – 1)/0,075)
Emittierende Gesellschaft:
handelsrechtlich: Bruttoansatz (Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag ansetzen), Differenz
zwischen RZ-Betrag und Ausgabebetrag: Disagio (aktiver Rechnungsabgrenzungsposten), aber
Pädoyer für Nettomethode: Verbindlichkeit in Höhe von Ausgabebetrag passivieren, wächst in der Zeit
um den Effektivzinssatz auf den Rückzahlungsbetrag, periodische Zinszuwächse = Aufwand der
Periode
steuerrechtlich: Nettomethode
halten Unternehmen Zero-Bonds als Finanzanlage: Zinserträge und Kursgewinne: Einkünfte aus
Gewerbebetrieb Æ versteuern; Nettomethode
halten Privatpersonen Zero-Bonds als Geldanlage: Zinserträge sind zu dem Zeitpunkt zu
versteuern, zu dem sie zugeflossen sind (am Ende der Laufzeit oder bei Verkauf der Zero-Bonds:
Entscheidung zwischen Emissionsrendite und Marktrendite)
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2.
Floating Rate Notes (FRN)
Anleihen mit variabler Verzinsung, Neufestsetzung des Zinssatzes erfolgt in regelmäßigen
Abständen in Bezug auf den Referenzzinssatz
Effektivzinssatz = Referenzzinssatz + Marge (richtet sich nach der Bonität des ausgebenden
Unternehmens)
für den Zeichner: geringe Kursrisiken aber hohes Risiko der steigenden Zinssätze
Emittent: Risiko der fallenden Zinssätze
Æ Vereinbarung von Zins-Caps (wenn Effektivzinssatz die in der Cap-Vereinbarung festgelegte
Obergrenze überschreitet Æ Ausgleichszahlung Æ Unternehmen kennt das max. Zinsrisiko Æ zahlt
dafür Prämie an den Cap-Verkäufer)
3.
Indexanleihen
Kapitalrückzahlung orientiert sich an einem bestimmten Index (Aktien- oder Preisindex für
Edelmetalle oder Devisen)
4.
Doppelwährungsanleihen
Mittelaufbringung und Rückzahlung erfolgen in unterschiedlichen Währungen; Zinszahlungen in
Aufbringungs- oder Rückzahlungswährung
5.
Commercial-Paper-Programme
Laufzeit von Tranchen zwischen 7 Tagen und 2 Jahren (auch irgendwie kurzfristig, i.d.R. aber
langfristig)
genaue Beschreibung: siehe weiter oben
e.
FINANZIERUNG UND PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Pensionsrückstellungen werden für eine betriebliche Altersversorgung für einen AN während dessen
Betriebszugehörigkeit
gebildet
=
Anwartschaftsphase
(Periodenaufwand,
aber
keine
Periodenauszahlung = vorperiodisierter Aufwand) Æ in der Rentenphase werden die Pensionen dann
ausgezahlt.
Die durch die Rückstellung vor der Ausschüttung gesperrten Mittel werden im Unternehmen wieder
angelegt und erzielen positive Renditen Æ Barwert der zugesagten betrieblichen Altersversorgung
hängt von der Rendite der im Unternehmen investierten Mittel ab. (s. Bsp. S 413 – 414 )
Durch steuerliche Vorteile (Pensionsrückstellungen kürzen die Bemessungsgrundlage) bietet der
Gesetzgeber dem Unternehmen den Anreiz solche Rückstellungen zu bilden.
Finanzierungseffekt von betrieblichen Altersvorsorgen: schwierig zu beurteilen, weil veränderte
Selbstfinanzierungsvolumen
(mit
oder
ohne
Pensionsrückstellungen)
unterschiedliche
Investitionsprogramme nach sich ziehen; Überlegungen: (für 1 Periode)
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9
9
Vollausschüttung der Überschüsse:
ohne Versorgungszusage
Überschuss
100
Pensionsrückstellung
0
Steuern (60 %)
60
Ausschüttung
40
zusätzliche Reinvestitionen
0
mit Versorgungszusage
100
40
36
24
40
Thesaurierung der Überschüsse:
ohne Versorgungszusage
Überschuss
100
Pensionsrückstellung
0
Steuern (60 %)
60
Ausschüttung
0
zusätzliche Reinvestitionen
40
mit Versorgungszusage
100
40
36
0
64
Überlegungen zu einem mehrperiodigen Kalkül:
Steuerwirkungen,
veränderte
Investitionsvolumen,
Renditen
auf
die
Reinvestitionen,
Rentenzahlungen, Kapitalkosten und die Vertragsgestaltung
Vergleich von 2 völlig identen Unternehmen, das eine Unternehmen bildet eine Pensionsrückstellung,
das andere nicht:
EK = 2000
FK = 1000
Investitionsrendite = 6 %
Fremdmittel: 6%
Mittel, die durch Pensionsrückstellung im Unternehmen gebunden sind: 6 %
AN ist bis Ende Periode 4 im Unternehmen, AZ Pension: 5,6,7
Rente = 100 €
s. Tab. 10.2, S. 417
Ausschüttung s. Tab. 10.13, S. 418 Æ ausschüttungsverkürzender Effekt durch Pensionsrückstellung
und Verkürzung des FK
In der Rentenphase steigt das Ausschüttungsniveau auf das Niveau der Zusage, weil die
Rentenleistungen finanziert werden.
(1) Wer finanziert die Rentenleistungen an die AN? Was die AN gewinnen, verlieren die Eigentümer
(2) Kosten von Kapital, das durch die Bildung von Pensionsrückstellungen im Unternehmen
angesammelt wird: hoch
Resüme:
9 es gibt keine Finanzierung aus Pensionsrückstellungen in dem Umfang, wie es die Literatur
normalerweise darstellt Æ unter bestimmten Bedingungen kann es möglich sein, dass sich ein
finanzieller Vorteil ergibt, aber das kommt nicht besonders oft vor
9 Anreize für Eigentümer, Zusagen über betriebliche Altersversorgung zu geben ist im Zeitablauf
geringer geworden
Pensionsrückstellungen: EK/FK? Æ unterschiedliche Meinungen in Literatur, aber Ansprüche der
AN sind in fast allen Fällen gläubigerähnlich Æ eher FK
Julia Frühwirt
-72-
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4. ZWISCHENFORMEN DER LANGFRISTIGEN FINANZIERUNG
a.
GEWINNOBLIGATIONEN (INCOME BONDS)
9
9
9
9
feste Laufzeit
vertraglich vereinbarter Zinssatz (nur bei Bilanzüberschuss zu zahlen)
Zinszahlungen verkürzen steuerliche Bemessungsgrundlage des Schuldnerunternehmens
Zinszahlungen können als nachholpflichtig vereinbart werden (Nachholung nur
Bilanzüberschuss)
bei
Besonders daran ist, dass die Zinszahlungen an die FK-Geber steuerlich abzugsfähig sind aber nur
bedingt zu leisten sind (einzigartig) Æ besonders für insolvenzgefährdete Unternehmen geeignet.
Warum ist die Welt nicht voll von Gewinnobligationen?
9 Gewinnobligationen werden immer für sanierungsbedürftige Unternehmen eingesetzt Æ man will
selber nicht als sanierungsbedürftig gelten
9 bei vermehrtem Einsatz von Gewinnobligationen wird der Gesetzgeber die Ausgabe an
bestimmte Bedingungen knüpfen, um keine Steuerentgänge zu haben
Ausgabe nur aufgrund ¾ Mehrheit des vertretenen GK in der HV (mehrere Gattungen von Aktien Æ
Sonderbeschlüsse), Bezugsrecht der Aktionäre
b.
WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN (CONVERTIBLE BONDS)
Besteht aus:
9 normale Schuldverschreibung (Obligation)
9 Wandlungsrecht in Stammaktien der emittierenden Gesellschaft
Im Falle einer Wandlung Æ Stammaktien werden erhöht Æ Maßnahme über EK-Beschaffung:
Æ Ausgabe der Wandelschuldverschreibung nur aufgrund: ¾ Mehrheit d. vertr. GK d. HV (+
Sonderbeschlüsse der Aktiengattungen)
Bezugsrecht auf die zu emittierenden Wandelschuldverschreibungen
keine Unterpariemission erlaubt (Teilschuldverschreibung kann für Nominale 1000 € gegen
21 Aktien zum Nominale von 50 €/Aktie gewandelt werden Æ Unternehmen muss 50 € vom
wandelnden Aktionär verlangen)
Æ bedingte Kapitalerhöhung: ¾ Mehrheit d. vertr. GK der HV
Stammaktien stammen aus bedingter Kapitalerhöhung, die nur insoweit durchgeführt werden
soll, wie von einem Umtauschrecht Gebrauch gemacht wird
Nennwert des bedingten Kapitals <= der Hälfte des aktuellen Grundkapitals
Für Wandelschuldverschreibungen gelten die üblichen Ausstattungsmerkmale (Zinssatz,
Zinstermine, Laufzeit ...), aber auch Regelungen über:
9 Wandlungsverhältnis (conversion rate): wie viele Wandelschuldverschreibungen für 1 Aktie
gleichen Nennwerts eingetauscht werden können (4:1 = 4 WSV für 1 Aktie)
9 Wandlungspreis (conversion price): ergibt sich aus dem Wandlungsverhältnis (z.B. 2,5:1), dem
Marktpreis der Wandelschuldverschreibungen (z.B. 100) und möglicherweise einer geforderten
Zuzahlung (z.B. 27,5) = Wandlungspreis von 277,5
9 Wandlungs- oder Umtauschfrist (conversion period): beginnen meist nach einer
umtauschfreien Zeit, mittels Gestaltung der Zuzahlungsanforderungen wird Einfluss auf das
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9
9
Wandlungsverhalten
geübt
(steigende
Zuzahlungen
in
der
Zukunft
sollen
Wandlungsentscheidungen beschleunigen u.u.)
ggf. das Recht der Gesellschaft die Wandelschuldverschreibung vor Ablauf der geplanten Laufzeit
(call privilege) gegen eine Prämie (call price) zurückzurufen: Aktionär muss innerhalb einer
bestimmten Frist entscheiden, ob er wandelt oder sein Papier zum call-price an Gesellschaft
zurückgibt; genaue Beschreibung s. weiter unten
Verwässerungsschutzklauseln
Wert einer Wandelschuldverschreibung: (s. Bsp. S. 431)
Wandelschuldverschreibung ist eine (leicht unter dem im Ausgabezeitpunkt bestehenden
Kapitalmarktzinssatz) verzinste Anleihe Æ sollte nicht unter dem Marktwert vergleichbarer
Anleihen liegen
Wert hängt auch von Wandlungsverhältnis und Wandlungspreis ab
Der Wert des Umtauschrechtes steigt im Zeitverlauf steiler, die Obligation hat eine sehr geringe
Steigung bis max. zum Nominale (s. Grafik S. 433)
Zwei Untergrenzen einer Wandelschuldverschreibung:
Obligationswert
Umwandlungswert (der höhere ist relevant)
Æ Wert einer Wandelschuldverschreibung liegt immer darüber Æ Marktteilnehmer zahlen eine Prämie
für Wandelschuldverschreibungen, weil sie kein Risiko fallender Aktienkurse haben (Untergrenze
mind. Obligationswert)
Der Abstand zwischen dem Marktwert und der Wertuntergrenzen sinkt mit steigendem
Umtauschwert:
Recht zur vorzeitigen Kündigung mittels call price (Differenz = call premium =
Kündigungsprämie); je höher Umtauschwert, desto größer ist Risiko, dass die Gesellschaft
ihr Recht ausübt Æ Wandlung oder Obligation zum Rückrufbetrag zurückgeben
steigender Umtauschwert Æ Aktienkurse schwanken Æ Risiko des Anlegers steigt Æ Prämie
verkleinert sich
Call privilege:
Die meisten Gesellschaften kündigen erst wenn Umtauschwert weit größer als der call price ist.
Warum?
Vorteil einer Wandelschuldverschreibung ist das Umtauschrecht, wenn die Aktienkurse
steigen Æ dafür niedriger Zinssatz. Wenn Gesellschaft kündigt wenn Umtauschwert = call
price, dann geht dieser Vorteil verloren und die Gewinnmöglichkeiten beschränken sich auf
die Kündigungsprämie, auf die Zeitspanne bis zur Kündigung und die Differenz zwischen
Zinssatz und Marktzinssatz (negativer Gewinn)
Wandelschuldverschreibungen werden meist von kleinen Unternehmen mit hohem
Investitionsrisiko ausgegeben Æ hohes Risiko Æ normalerweise hohe Risikoprämien; bei
Wandelschuldverschreibungen werden sie über Umtauschrecht am Erfolg beteiligt (Kurswert
der Aktien) Æ wenn call price = Umtauschrecht wird den Wandelobligationären das
genommen, weswegen diese ihre Mittel zur Verfügung gestellt haben Æ kann zu späteren
Nachteilen bei der Mittelbeschaffung führen
Julia Frühwirt
-74-
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c.
OPTIONSANLEIHEN (WARRANTS)
9
9
normale Schuldverschreibung
Recht, Stammaktien der emittierenden Gesellschaft
zu einem im Ausgabezeitpunkt festgelegten Kurs (Optionskurs)
in einem definierten Optionsverhältnis
und während einer bestimmten Frist (Optionsfrist)
zu beziehen (Optionsrecht)
Unterschied zur Wandelschuldverschreibung: Das Optionsrecht (Warrant) kann ausgeübt werden,
ohne die Schuldverschreibung eintauschen zu müssen. (Anleger der seine Option ausübt bezieht
Stammaktien während der Optionsfrist zu dem vereinbarten Optionskurs, wird also Aktionär und bleibt
zugleich Gläubiger, weil er die Schuldverschreibungen weiterhin hält – halten kann)
Ausgabe der Optionsanleihe bedarf ¾ Mehrheit in HV, Bezugsrecht, ¾ Mehrheit über bedingte
Kapitalerhöhung (<= 50% des aktuellen Grundkapitals) ... wie bei Wandelschuldverschreibung
Für die Schuldverschreibung gelten die üblichen Ausstattungsmerkmale und zusätzliche
Bestimmungen bezüglich:
9 das Optionsverhältnis: Zahl der Aktien pro Optionsrecht
9 die Optionsfrist
9 den Optionskurs: Preis, zu dem Stammaktien der Gesellschaft während der Optionsfrist im
festgelegten Optionsverhältnis bezogen werden können
9 Verwässerungsschutzklauseln
Anleihe und Optionsrecht werden getrennt an Börsen gehandelt.
Rechnerischer Wert des Optionsrechts hängt ab von:
9 der Kursentwicklung der Stammaktie
9 der Länge der Optionsfrist und der Ausgestaltung des Optionsrechts (amerik. oder europ. Option)
9 vom Optionsverhältnis (auch Bezugsverhältnis)
Bsp.:
n=10 Jahre
i=5%
Kapitalmarktzins = 8 %
pro Nominale 1000 Æ Optionsrecht für 6 Aktien zum Kurs von 185
aktueller Kurs: 150
Kurssteigerung: 7% pro Jahr
t
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Kurs
150
160,5 171,74 183,76 196,62 210,38 225,11 240,87 257,73 275,77 295,07
Wert OR 0
0
0
0
69,72 152,3 240,66 335,20 436,37 544,61 660,44
69,72 = 6*(196,62-185)
Wert zum Zeitpunkt 0 des OR bei Sicherheit des Kapitalmarktzinssatzes: 6*(295,07-185) =
660,44*(1/1,08)^10=305,91
Julia Frühwirt
-75-
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Marktwert des Optionsrechts:
bei Sicherheit würden alle ihre Option im Zeitpunkt 10 ausüben Æ aber in Praxis: Unsicherheit und
Risiko Æ Marktwert < als der rechnerische Wert in t=10, aber es konnte beobachtet werden dass
Marktwert > rechnerische Wert, weil die Anleger auch dann positive Preise für Optionsrechte
bezahlen, wenn Wert des OR = 0 ist. (s. Abb. S. 441: Marktwert > rechnerischer Wert, Differenz MW –
rechn. Wert nimmt mit steigenden Kursen der Stammaktie ab)
Æ die Unterverzinsung soll ja über den Marktwert des OR ausgeglichen werden
Hypothese, dass durch Addition von Marktwert, Zinsverlust und rechnerischem Wert eine Annäherung
an den Marktwert besteht Æ unzureichende Erklärung Æ
Erklärungsversuch: Warum ist Marktwert nie = 0 Æ Existenz einer Prämie:
9 Länge der Optionsfrist: durch zunehmende Selbstfinanzierung im Unternehmen steigt der
Marktwert der Aktie Æ Kurs der Aktie ist schneller > Optionskurs Æ Wert des OR steigt
9 Streuung der erwarteten möglichen Kurse der Stammaktie zum Optionszeitpunkt (je größer
Streuung, desto höher Marktwert OR Æ weil niedrige Aktienkurse sowieso nur OR = 0 bewirken,
hohe Aktienkurse jedoch für hohe Werte des OR sorgen); größere Varianz der Kurse Æ höheres
Risiko für Aktionär, aber für den Inhaber einer Option ist dieses Risiko gebremst, er gewinnt wenn
AK > OK, wenn kleiner verliert er max. den Preis, den er direkt oder indirekt für die Option bezahlt
hat
Streuung ist interessant für die Finanzierungspolitik von Unternehmen:
Streuung der Aktienkurse steigt, wenn das Geschäftsrisiko (Investitionsrisiko) steigt Æ hohes
Geschäftsrisiko beschränkt aber die Verschuldungsmöglichkeiten Æ Unternehmen an geringen fixen
Auszahlungsverpflichtungen interessiert: Optionsanleihen: geringere Zinsen als auf Kapitalmarkt, zum
Ausgleich aber OR, dessen Wert bei zunehmender Streuung steigt
Die Emissionsvolumen von Optionsanleihen sind nicht erheblich, jedoch hat die Optionsanleihe im
Nicht-Bankensektor die Industrieobligation weitgehend verdrängt.
d.
WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN UND OPTIONSANLEIHEN - VERWÄSSERUNGSSCHUTZ
Veränderungen in der Ausschüttungspolitik oder veränderte Kapitalstrukturen können dir Rechte
von Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen schmälern Æ Vertragsklauseln um dies zu
verhindern = Verwässerungsschutz.
Bsp. 1: ein Unternehmen erhöht die Ausschüttungsquote:
Æ es kann nicht mehr soviel investiert werden Æ sinkende Aktienkurse Æ Wert der
Optionsanleihe/Wandelschuldverschreibung sinkt
Vertragsbestandteil: Optionskurs verkürzen oder zum unveränderten Optionskurs eine größere Anzahl
von Aktien beziehen
Bsp. 2: während der Wandlungs- bzw. Optionsfrist wird eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen
durchgeführt:
1. Möglichkeit: junge Aktien werden zum Börsekurs ausgegeben Æ rechnerischer Wert der Aktie sinkt
nicht Æ keine Auswirkungen für Wandel- oder Optionsanleihe
2. Möglichkeit: Emission der jungen Aktien unter dem Börsenkurs Æ durch Bezugsrecht werden
Vermögenseinbußen bisheriger Aktionäre ausgeglichen Æ steht den Options- und
Wandelanleiheninhabern nicht zu Æ Einräumung von Rechten auf den Bezug junger Aktien VOR der
Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung (HV) Æ umständlich und unsicher
Vertragsbestandteil: Wandlungspreis bzw. Optionskurs um einen Betrag in Höhe des Wertes des
Bezugsrechts kürzen
Julia Frühwirt
-76-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
5. KREDITSUBSTITUTE
(man könnte den Gegenstand auch kaufen und Kredit aufnehmen; Substitut: z.B. Leasing)
a.
LEASING
... Vermietung bzw. Nutzung von Gegenständen für i.d.R. länger als ein Jahr gegen regelmäßige
Zahlungen
Gliederungskriterien
Art des Leasingobjekts
9
9
9
Anzahl bisheriger Nutzer
Geschäftsspitze der Leasingpartner
Verpflichtungscharakter
Besonderheiten
9
9
9
9
9
9
9
9
9
Leasingformen
Konsumgüterleasing (z.B. PKW)
Investitionsgüterleasing
Mobilien-Leasing (z.B.Maschine)
Immobilien-Leasing (z.B. Gebäude)
Spezialleasing (spezieller Gegenstand, der
nicht marktgängig ist)
First Hand Leasing
Second Hand Leasing
Cross Border Leasing (Leasinggesellschaft
befindet sich im Ausland Æ steuerliche
Vorteile zwischen den Ländern werden
genutzt; aufgrund der hohen Fixkosten
rentiert sich das erst bei sehr großen
Investitionsgütern)
Operating Leasing
Financial Leasing
Sale and Lease Back (besitze Gegenstand,
verkaufe ihn an Leasinggesellschaft, lease
ihn zurück Æ mehr Liquidität; muss nicht
immer negativ sein; Bsp.: Konsum:
Immobilien verkauft und Geschäftslokale
geleast Æ Konsum produzierte Verluste aber
hatte kein Liquiditätsproblem Æ langfristig ist
das aber schief gegangen)
Full (-Service) and Rental Leasing: auch
Wartung … (Aufrechterhaltung der Liquidität)
Operating Leasing (unechtes Leasing)
… einem Mietvertrag ähnlich
jederzeit kündbar unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist, keine Grundmietzeit
Investitionsrisiko liegt beim Leasinggeber
Financial Leasing (echtes Leasing)
… Leasinggeber schafft ein vom Leasingnehmer gewünschtes Leasingobjekt an
während Grundmietzeit nicht kündbar
Investitionsrisiko verbleibt beim Leasingnehmer
Vertragsgestaltung
ƒ
ohne Optionsrecht (auf Kauf oder Mietverlängerung)
ƒ
mit Kaufoption
ƒ
mit Mietverlängerungsoption
Julia Frühwirt
-77-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
-
-
-
-
Zurechnung des Leasinggegenstandes (wesentlich für Leasingentscheidung)
Zurechnung des Leasinggegenstandes erfolgt primär zum Leasinggeber (steuerl.
Regelungen: EstR 2000, Rz. 135 – 150; Einkommenssteuerrichtlinie; steuerliche Regelungne
wichtig für GuV, Bilanzierung ...), beim:
ƒ
Vollamortisationsleasing: wenn in der Grundmietzeit (= GMZ) die gesamten Ausgaben
des Leasinggebers gedeckt sind
ƒ
Restwertleasing: wenn in der GMZ nicht alle Ausgaben des Leasinggebers gedeckt
werden
Ausnahmen (= Zurechnung zum Leasingnehmer): (weil er das Risiko trägt)
ƒ
Vollamortisationsleasing:
à
GMZ < 40 % bzw. > 90 % der ND
à
GMZ zwischen 40 % und 90 % der ND UND Option auf Kauf oder Mietverlängerung
besteht
à
Spezialisierung
ƒ
Restwertleasing:
à
GMZ > 90 % der ND
à
wenn Leasingnehmer das Risiko der Wertminderung oder –steigerung trägt
à
Spezialisierung
Bilanzierung:
ƒ
Zurechnung zum Leasinggeber:
Leasinggeber:
à
Aktivierung des Leasinggegenstandes
à
Leasingzahlungen = Erträge
Leasingnehmer:
à
Leasingzahlungen = sonstiger betrieblicher Aufwand
ƒ
Zurechnung zum Leasingnehmer
Leasinggeber:
à
es besteht eine Forderung (Leasingrate ist in einen Zins- und Tilgungsteil zu
trennen) gegenüber dem LN
Leasingnehmer:
à
Aktivierung des Leasinggegenstandes
à
es besteht eine Verbindlichkeit (Leasingrate ist in einen Zins- und Tilgungsteil zu
trennen) gegenüber dem LG
Motive
ƒ
wenn kurzfristiger Kauf und Verkauf zu teuer
ƒ
Möglichkeit zur Beendigung des Vertrages
ƒ
Ersparnis der Mühe der Kreditaufnahme
ƒ
Kontrolle der Mittelzurverfügungstellung fördert Leasing (wenn man sich bei Investitionen
immer rechtfertigen muss, wird eher geleast werden, Bsp.: Krankenhaus Æ Kontrolle
groß)
ƒ
steuerliche Zurechnungsüberlegungen
ƒ
unterschiedliche Besteuerung bei LG/LN (v.a. beim Cross Border Leasing)
Leasing oder Kauf
Æ Problemlösung mittels Kapitalwertmethode (man muss auch Auswirkungen auf Steuern,
Abschreibungen ... beachten)
Julia Frühwirt
-78-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
b.
FINANZIERUNGS-LEASING-VERTRÄGE (LITERATUR)
1.
Das Problem
Leasingvertrag: Übereinkunft zwischen zwei Parteien über die zeitweise Überlassung eines
beweglichen bzw. unbeweglichen Gegenstandes gegen Entgelt.
Drei Formen von Leasingverträgen:
9 Finanzierungs-Leasing-Verträge (financial lease): LG verpflichtet sich ein vom LN gewünschtes
Investitionsobjekt zu beschaffen und vorzufinanzieren, unkündbare Grundmietzeit, am Ende steht
LG das Herausgaberecht zu, LN = Leasingraten; Eigentümer: LG, kann Leasingobjekt steuerlich
wirksam abschreiben
9 Operating-Leasing-Verträge: (operating lease): von beiden Vertragspartnern jederzeit kündbare
Verträge (Kündigungsfristen)
9 Sale-and-lease-back-Verträge: LN: Eigentümer des Objektes, LN überträgt LG das Eigentum
und verschafft sich Nutzungsrechte, die einen Verkauf ausschließen, LG vergütet LN den
vereinbarten Kaufpreis, LG: Leasingraten
Beispiel eines Prospekts:
Vorteile des Finanzierungs-Leasing-Vertrages:
9 Ihr Verschuldungsspielraum wird nicht begrenzt, da wir die Anlagen 100%ig finanzieren
9 Sie erzielen hohe Steuerersparnisse, wie das folgende Beispiel zeigt:
Kaufpreis: 80.000 €
ND: 8 J
Afa: linear
geschätzter Restverkaufserlös: 0
Fremdkapitalkosten: 10 %
Gewinnsteuersatz: 50 %
Leasingraten in t0 = 16.000 €
Leasingraten in t1-t4 = 21.070 €
Steuerersparnisse fallen nur unter zwei Bedingungen an:
9 Steuerbehörde erkennt gezahlte Leistungen als die Steuerbemessungsgrundlage verkürzend an.
(wird angenommen)
9 Investor muss, um Steuerersparnisse realisieren zu können, ohne Abschluss eines
Leasingvertrages zu versteuernde Gewinne erzielen (auch das wird unterstellt)
Prüfung des 1. Arguments:
Anlage wird zu 100% vorfinanziert
stimmt nicht, weil Leasingrate in t0 = 16.000 = 20 % des Kaufpreises Æ 80 % des Kaufpreises werden
vorfinanziert, 50% Steuern von 16000 = 8000 Æ 90 % des Kaufpreises wird vorfinanziert
Verschuldungsspielraum wird nicht eingeengt:
weil die Investitionskosten nicht passiviert werden müssen und die Leasingraten unter sonstige
Aufwendungen fallen, die ein außenstehender Bilanzleser nicht erkennen kann; ABER:
Kreditanalysten fragen nach solchen Zahlungsverpflichtungen Æ Verschweigen führt bereits in die
Nähe des Kreditbetrugs
Julia Frühwirt
-79-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
Prüfung des 2. Arguments:
Argumentation nur zugunsten der Steuerersparnis
über das Kriterium disponibles Einkommen ist Kauf von Fremdfinanzierung besser
relevante Zielgröße: Gewinn nach Steuern: wird durch Leasing stärker gekürzt
Berechnung bricht nach 4 Perioden ab:
ND aber 8 Jahre
Restverkaufserlös = 0
Annahme, LN kann niemals positiven Restverkaufserlös erzielen
2.
Finanzierungs-Leasing-Vertrag und vollkommener Kapitalmarkt
i = 0,1
Anschaffung: 20.000
s=0,5
5jährige unkündbare Grundmietzeit
Aktivierung und lineare Abschreibung des Leasinggegenstandes beim LG
Restverkaufserlös am Ende der Periode 5 = LG = 1.000
Mindest-Leasingrate = ? wenn LG mind. i(1-s) verdienen will? = 0,05 (s.Bsp. S. 455 – 457)
Æ für den LN sind Leasingvertrag, Kauf mit Eigenfinanzierung oder Fremdfinanzierung alle gleich gut
Æ für Leasingverträge gibt es keine Chance, da das was Leasinggesellschaften bieten, sich jedes
Unternehmen auch selbst beschaffen kann.
Welche Vorteile gibt es nun in der Realität, warum Leasinggesellschaften trotzdem so gut gehen?
9 steuerliche Vorteile, die anderen Unternehmen regelmäßig nicht zugänglich sind
9 Zahlungsstrukturen für Leasingraten anbieten, die den Abschluss von Leasingverträgen für LN
attraktiv machen und die über andere Finanzierungsverträge (Kredit) nicht erreichbar sind
9 Investitionsobjekte zu günstigeren Preisen (Mengenrabatten) als andere Unternehmen einkaufen
9 über rationellere Methoden der Wartung von Leasingobjekten verfügen
9 sich günstiger refinanzieren als andere Kreditgeber ...
Æ LG könnte die Vorteile an LN weitergeben Æ für beide vorteilhaft
s. Bsp. S. 458-459
3.
Finanzierungs-Leasing-Verträge und
Leasinggeber und Leasingnehmer
unterschiedliche
steuerliche
Behandlung
von
LN muss sich zwischen Leasing oder einer anderen Form der Finanzierung entscheiden. Bei
Annahme eines vollkommenen Kapitalmarktes würde es für keinen der beiden zu Vorteilen kommen,
weil folgende Annahmen getroffen wurden:
9 EK-Kosten = FK-Kosten
9 steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sind für beide gleich: wenn jetzt z.B. LG schneller
abschreiben kann als LN Æ Vorteil! (s. Bsp. S. 460) Æ Mindestleasingrate ist kleiner (wenn der
Vorteil vom LG an LN weitergegeben wird)
9 Gewinnsteuersätze sind für beide gleich: wenn LG niedrigeren Gewinnsteuersatz hat als LN:
Leasingraten steigen, weil die steuerliche Entlastung auch die Einkommen trifft Æ kein Vorteil, nur
wenn ausschließlich das Einkommen aus Leasinggeschäften privilegiert wird Æ Vorteil
9 Risiko- bzw. Unsicherheitsüberlegungen sind ausgeklammert
welche Faktoren einen Vorteil verursachen wurde in vielen empirischen Untersuchungen geprüft (s. S.
463), die aber auch keinen wirklichen Aufschluss darüber geben konnten
Julia Frühwirt
-80-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
4.
Andere mögliche Vorteile von Finanzierungs-Leasing-Verträgen
Vorteile, die vom LG hervorgehoben werden:
9 LG seien in der Lage, den LN fundiert zu beraten Æ übernimmt Beschaffungs- und
Beratungskosten
9 LG lieferten fristenkongruente Finanzierungen für Investitionsobjekte
9 Verschuldungsspielraum wird ausgedehnt (Argument s. weiter oben)
Vorteile des LG gegenüber der Bank:
9 Bank hat keine Besicherung, wenn LN das Objekt nur least
9 bei Insolvenz des LN hat LG einen Aussonderungsanspruch (unabhängig von der Höhe der
Restforderung), Bank hat nur Absonderungsanspruch
9 LG kennen die Märkte besser (bessere Verwertungsaussichten) Æ verleasen auch dann noch,
wenn Banken bereits abwinken
c.
FACTORING
... Ankauf von Forderungen aus L&L vor ihrer Fälligkeit durch einen Factor (spezielles Kreditinstitut)
9
9
9
9
Funktionen des Factoring:
Finanzierungsfunktion: Ankauf und Kreditierung der Forderung
Dienstleistungsfunktion: Verwaltung des Forderungsbestandes, Mahn- und Inkassowesen
(subjektives Eingehen auf Geschäftspartner geht verloren, können durch zu brutale
Eintreibung der Forderung verärgert werden)
Kreditversicherungsfunktion (Delkrederefunktion): Factor übernimmt das Risiko des
Forderungsausfalls
Vertragsarten: (s. auch Grafik Skript S. 89)
echtes Factoring: Factor übernimmt alle drei Funktionen
unechtes Factoring: Factor übernimmt nur die Finanzierungs- und Dienstleistungsfunktion
Vorteile für den Lieferanten:
Gewährung von Zahlungszielen dem Kunden gegenüber (kann im Konditionenwettbewerb
entscheidende Rolle spielen)
Ausnutzung von Skontofristen (bekommt von Factor rasch Geld Æ kann bei anderen
Verbindlichkeiten Skonti ausnutzen Æ mehr finanzieller Spielraum)
Verbesserung des Bilanzbildes (statt Forderung: Barmittel: noch nicht so umwerfend Æ Mittel
werden eingesetzt um eigene Verbindlichkeiten zu reduzieren: schon besser)
Vermeidung von Verlusten (Delkrederefunktion): der Tatbestand, dass es zu Ausfällen
kommt wird abgesichert (andere Möglichkeit dies zu tun: Kreditsicherung)
Nachteile für den Lieferanten:
rigorose Eintreibung der Forderung (Inkassowesen): langfr. Geschäftsbeziehung, subjektives
Eingehen auf diesen Geschäftspartner geht verloren
eventuelle Abhängigkeit vom Factor (insbes. bei Dienstleistungsfunktion: Mahnwesen, Teile
der Buchhaltung ... Æ Kontrollverlust, Informationsasymmetrie)
Julia Frühwirt
-81-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
d. ASSET BACKED SECURITIES (ABS)
(bei riesigen Volumen, wenige Transaktionen, die in Ö gemacht werden)
… verschiedenste Vermögenswerte = Assets (insbesondere Forderungen aus L&L) werden in Form
eines Treuhandvermögens gepoolt Æ Ansprüche an diesem Pool sind wertpapiermäßig
(Securities) verbrieft und handelbar (institutionelle Anleger: Investoren wie z.B. große
Versicherungsgesellschafen); s. Grafik Skript S. 93
WP werden aus dem Asset-Pool emittiert:
9 Vermögensgegenstände von Unternehmen (Forderungen aus LL)
9 Sicherungsfunktion
Emission: hohe Kosten Æ hohe Volumina nötig, damit sich dieses Geschäft rentiert (Forderungen
sollen einheitlich sein: z.B. Kreditkartengesellschaften, Versandhäuser)
9
9
Fondssystem:
Ankauf von Forderungen durch Fonds, der sich über die Ausgabe von Zertifikaten refinanziert
Zins- und Tilgungszahlungen an den Fonds werden an die Investoren weitergeleitet
Nachteile für die Investoren:
schlecht planbare Zins- und Rückzahlungsströme und schwere Einschätzung der Risiken der
Finanzaktiva (inwieweit wird wirklich zurückgezahlt)
Anleihesystem:
umgeht Problematik des Fondssystems Æ Zwischenschaltung von Finanzierungsinstituten
(kauft ABS), die stetige Zins- und Rückzahlungsströme für die Investoren gestalten
Vorteil: Unsicherheit für die Investoren sinkt
Nachteil: geringere Renditen für die Investoren
10. BEWERTUNG VON UNTERNEHMENSANTEILEN
1. BEDEUTUNG IN DER FINANZWIRTSCHAFT
Unternehmensbewertung ... betriebswirtschaftliche Grundlage zur Kaufpreisfindung eines
Unternehmens oder eines Teils davon
Grundlage aller Bewertungen: Unternehmensfortführung (Going Concern) – wenn auch in
anderer Art und Weise
Anlässe:
Kauf bzw. Verkauf des Unternehmens
Veränderung in der Eigentümerstruktur
Fusionen, Spaltung: Problem: wie viele Anteile bekommen Aktionäre der alten Gesellschaft?
Erbschaft: Problem: Bewertung des Anteils bei Tod eines Gesellschafters
...
Julia Frühwirt
-82-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
2. MARKTORIENTIERTE VERFAHREN
... Unternehmenswertfindung über den Kapitalmarkt Æ Börsenkapitalisierung (Kurswerte)
a.
VERGLEICHSÜBERLEGUNGEN
... Vergleich mit börsenotierten Unternehmen derselben Branche hinsichtlich Rendite und Risiko
b.
MULTIPLIKATORVERFAHREN
... geben Aufschluss darüber, mit welchem Vielfachen der auf die Aktie fallende Gewinn bzw.
Cashflow vom Kapitalmarkt bewertet wird:
Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV bzw. PER)
Kurs-Cashflow-Verhältnis (KCV)
3. FUNDAMENTALE VERFAHREN
a.
SUBSTANZWERTVERFAHREN
Substanzwert = Reproduktionswert Æ Analyse der Kosten, die bei einer Rekonstruktion (würde
selber bauen) des Unternehmens anfallen würden (Einzelbewertungsmethode)
betriebsnotwendiges Vermögen (zu Wiederbeschaffungspreisen, Alterung wird berücksichtigt)
+ nicht betriebsnotwendiges Vermögen (zu Veräußerungspreisen): nicht genutztes Grundstück ...
- Schulden
= Substanzwert
9
9
9
im Detail umfasst der Substanzwert die Bewertung von:
Grundstücken und Gebäuden
Sachanlagen (nur schwierig, wenn kein Markt für solche Gegenstände vorhanden ist Æ WBP
= ?)
immateriellen Vermögensgegenständen (z.B. Marken: Bewertung anhand von
Zahlungsüberschüssen in der Zukunft)
Wertpapieren und Beteiligungen (börsenotiert: kein Problem, schwierig nur bei nicht
börsenotierten Unternehmen)
Forderungen (wenn es einen Forderungsmarkt kein Problem, in Ö gibt es das in dieser Form
nicht)
Rückstellungen (womöglich überhöht gebildet), Verbindlichkeiten
besitzt hinsichtlich zukünftig erzielbarer Erträge keine Aussagekraft Æ Unterstützungsfunktion
zur Ermittlung des Unternehmenswertes im Rahmen des Gesamtbewertungsverfahrens Æ ist
eher out: Verwendung nur bei sehr großen Unsicherheiten in der Zukunft, weil Unternehmen in
dieser Form nicht mehr weitergeführt werden kann
Bsp. Marillenbaum: Das Unternehmen ist ein Marillenbaum in der Wachau Æ Bewertung
anhand des Substanzwertverfahrens: Welchen Wert hat 1 m3 Marillenbaumholz?; ich kaufen den
Marillenbaum aber nicht, um ihn abzusägen, sondern um an den Früchten zu profitieren Æ
entscheidende Frage: Wieviele Jahre trägt der Marillenbaum wie viele kg Marillen und zu
welchem Preis kann ich diese verkaufen? Erst zum Schluss verkaufe ich Holz. Diese Antwort
liefern die nächsten Verfahren:
Julia Frühwirt
-83-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
b. ERTRAGSWERTVERFAHREN
(Grundidee: Investitionsrechnung)
... Gesamtbewertungsmethode, die vom zukünftigen nachhaltigen Ergebnis (= zukünftiges
Ausschüttungspotential) ausgeht
Schritte:
9 Bestimmung des nachhaltigen Ergebnisses
Æ ÖVFA-Ergebnis? (= Analystengewinn, WP-orientierter Gewinn der Gesellschaft)
9 Schätzung des nachthaltigen Ergebnisses mit Hilfe eines Phasenmodells:
Detailprognose (variable Ergebnisse) + ewige Rente = Rente/i (stetige unendlich lange Erträge);
Endwert immer höher als die variablen Ergebnisse
9 Diskontierung der einzelnen Phasen mit risikoangepasstem Zinssatz Æ Summe der Barwerte
der einzelnen Phasen = Ertragswert
Problem bei diesem Verfahren: Annahme: Ausschüttung der Erträge (könnte aber Gewinne auch
wieder anlegen Æ vermehrt sich wieder ...)
c.
DISCOUNTED CASHFLOW VERFAHREN
... Gesamtbewertungsmethode, die vom zukünftigen Free Cashflow ausgeht
Schritte:
9
Berechnung des Free Cashflows
operatives Ergebnis nach Steuern und vor Zinsen
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen
+/- Veränderungen im Working Capital
- Investitionen ins Sachanlagevermögen und sonstige Vermögensgegenstände
+/- Veränderungen der langfristigen Rückstellungen
= Free Cashflow (steht den EK- und FK- Gebern zur Verfügung)
9
9
9
9
Schätzung des Free Cashflows mit Hilfe eines Phasenmodells:
Detailprognose (variable Ergebnisse: nicht immer dieselben Ergebnisse in den Jahren) + ewige
Rente (stetige unendlich lange Erträge)
Diskontierung der einzelnen Phasen mit gewichtetem Gesamtkapitalkostensatz (WACC) Æ
Summe der Barwerte der einzelnen Phasen = Marktwert des Gesamtkapitals
Marktwert des Gesamtkapitals
- Marktwert des Fremdkapitals
= Marktwert des Eigenkapitals
Dieses Verfahren hat an Bedeutung gewonnen: bei internationalen Unternehmen: sind abhängig
vom Steuersystem des jeweiligen Landes Æ diese Methode berücksichtigt das
Julia Frühwirt
-84-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
d.
ECONOMIC PROFIT MODELL = ECONOMIC VALUE ADDED
… Wertzuwachs des Unternehmens in einer einzigen Periode Æ „ökonomischer Gewinn“
Berechnung:
9 (Gesamtkapitalrendite – Gesamtkapitalkosten) * investiertes Kapital ODER
9 (ROCE – WACC) * Capital Employed ODER
9 (operatives Ergebnis nach Steuern und vor Zinsen) – (investiertes Kapital * WACC)
4. RAHMENKONZEPT ZUR UNTERNEHMENSBEWERTUNG (LITERATUR)
Die Discounted-Cash-Flow Methode sagt, dass der Wert eines Unternehmens dem Barwert seiner
künftigen, zu einem angemessenen Satz diskontierten, Cash-Flows entspricht. Es werden zwei
Ansätze der DCF-Methode empfohlen: DCF-Bewertungsmodell und das Economic- Profit-Modell.
a.
DCF-BEWERTUNGSMODELL
Dieses Modell ist eine speziellen Variante des Komponentenansatzes
Barwert des operativen CF des Unternehmens
- des Wertes von FK und anderen Anlageransprüchen bereinigt um alle nichtoperativen
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
EK eines Unternehmens
Solange der Diskontierungssatz das Risiko des jeweiligen CF angemessen wiederspiegelt, führt das
Komponentenmodell zu genau demselben EK-Wert, wie die direkte Abzinsung des an die Aktionäre
ausgeschütteten CF.
Dieses Modell ist besonders gut für Konzerne geeignet.
+
-
Summe der Werte der einzelnen Geschäftsbereiche
nicht-betriebsbedingt WP
Barwert der Kosten der Konzernzentrale und des FK
EK-Wert eines Konzerns
Vorteile dieses Verfahrens:
• es hilft, die einzelnen Investitions- und Finanzierungsquellen zu ermitteln und zu verstehen
• Identifikation zentraler Ansatzpunkte mit Wertpotential ist möglich
• ist problemlos auf versch. Aggregationsebenen anzuwenden und mit der Investitionsrechnung zu
vereinbaren
• kann die Komplexität der meisten Situationen bewältigen und ist auf einfachen PC durchzuführen
1. Barwert der operativen freien Cashflows
Der Barwert der operativen freien CF entspricht dem diskontierten Wert der erwarteten CF.
Operatives Ergebnis nach Steuern (NOPLAT)
+ nicht-auszahlungswirksame Aufwendungen
- Veränderungen Working Capital, Investitionen in SAV und sonstige Vermögensgeg.
freier CF
Julia Frühwirt
-85-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
Dieser freie CF ist deshalb eine korrekte Bewertungsgröße, weil er sowohl zur Bedienung des FK
als auch für das EK zur Verfügung steht.
Der angewandte Diskontierungssatz sollte die Opportunitätskosten der versch. Kapitalgeber
widerspiegeln, die mit ihrem rel. Anteil am investierten Kapital des Unternehmens gewichtet werden.
So erhält man den WACC (Weighted average cost of capital = gewichteter Kapitalkostensatz). Die
Opportunitätskosten eines Anlegers entsprechen der Rendite, die er bei alternativen Investitionen mit
ähnlichem Risiko erwarten könnte. Die Kosten des Unternehmens entsprechen denen der Anleger
abzüglich sämtlicher Steuerermäßigungen für das Unternehmen.
WACC = EK * (Opportunitätskosten - Steuern) + FK * Opportunitätskosten
Ein weiteres Problem bei der Bewertung ist die unbestimmte Lebensdauer des Unternehmens.
Die erste Möglichkeit ist den freien CF für die nächsten 100 Jahre zu prognostizieren und die Zeit
danach zu vernachlässigen, weil der diskontierte Wert der späteren CF verschwindend gering sein
wird.
Die zweite Möglichkeit ist den Wert des Unternehmens in zwei Perioden aufzuteilen:
Detailprognoseperiode und Zeit danach.
Unternehmenswert = Barwert der Cashflows während Detailprog. + Barwert nach Detailprog.
Barwert nach der Detailprognoseperiode = Fortführungswert = operatives Ergebnis nach Steuern /
WACC
2.
Wert des Fremdkapitals
Entspricht den CF an die FK-geber, die mit einem das Risikopotential widerspiegelnden
Diskontierungssatz abgezinst und summiert werden. Dieser sollte dem gegenwärtigen Marktzins von
Anlagen mit ähnlichem Risiko und vergleichbaren Bedingungen entsprechen. Künftige Kredite können
mit einem Barwert von Null angesetzt werden, weil der BaW der Einzlg. aus diesen Krediten genau
dem Wert der mit den Opportunitätskosten des FK diskontierten künftigen Rückzlg. entspricht.
3.
Wert des Eigenkapitals
Barwert des operativen CF des Unternehmens
- des Wertes von FK und anderen Anlageransprüchen bereinigt um alle nichtoperativen
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
EK eines Unternehmens
b.
DIE BESTIMMENDEN FAKTOREN FÜR CF UND WERT
2 Schlüsselfaktoren bestimmen den freien CF und den Unternehmenswert: die Wachstumsrate von
Umsätzen, Gewinnen und Kapitalbasis (?) und die Kapitalrendite.
Kapitalrendite (ROIC) = NOPLAT / Investiertes Kapital
NOPLAT = Operatives Ergebnis nach Steuern
Investiertes Kapital = Operatives Working Capital + Nettoanlagevermögen + andere Vermögenswerte
Wachstumsrate = Rendite auf Neuinvestitionen (Kapitalrendite) / Investitionsrate
Investitionsrate = Nettoinvestitionen / NOPLAT
Julia Frühwirt
-86-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
Eine höhere Kapitalrendite führt zu einem höheren freien CF, wenn man für die operativen
Ergebnisse die gleichen Wachstumsraten anstrebt. Trotz identischer Gewinne und Wachstumsraten
wäre demnach der Wert von Unternehmen A höher zu veranschlagen als der von Unternehmen B
(siehe Bsp. S. 165).
Kapitalrendite > als der zur Diskontierung der CF verwendete WACC Æ größeres Wachstum,
höherer Wert
Rendite = WACC, dann führt Wachstum weder zu einer Wertsteigerung noch zu einer Wertminderung
Kapitalrendite < WACC dann führt Wachstum zu einer Wertminderung. In diesem Fall wären die
Anleger gut beraten, ihr Kapital anderswo zu investieren.
Dieses Beispiel war stark vereinfacht, weil Unternehmen nie konstante Wachstumsraten haben, sie
investieren nicht immer den gleichen Anteil des Gewinnes und erzielen auch keine unveränderliche
Kapitalrendite.
Die Kapitalrendite (in Relation zum Kapitalkostensatz) und Wachstum sind grundlegende Faktoren die
den Wert eines Unternehmens bestimmen. Um den Wert zu steigern muss ein Unternehmen eine
oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen:
• Steigerung der Gewinne aus vorhandenen Kapital (höhere Kapitalrendite)
• Steigerung der Rendite aus Neuinvestitionen
• Erhöhung der Wachstumsrate, vorausgesetzt, die Rendite aus Neuinvestitionen übersteigt die
Kapitalkosten
• Senkung der Kapitalkosten
c.
ECONOMIC-PROFIT-MODELL
Alfred Marshall: Was nach Abzug der Zinsen zum geltenden Satz von seinem Gewinn (des
Eigentümers oder Unternehmens) bleibt, kann man als unternehmerischen Ertrag bezeichnen.
Betrag des investierten Kapitals
+ Barwert der zukünftigen jährlichen Beiträge zur Wertsteigerung (Economic Profit)
Wert eine Unternehmens
Vorteil dieses Modells: der Economic-Profit ist ein Maßstab für die Jahresleistung (eine einzige
Perode!) eines Unternehmens (beim DCF-Modell nicht der Fall). Die Fortschritte eines Unternehmens
lassen sich nicht anhand eines Vergleiches zwischen derzeitigem und prognostiziertem freiem CF
beurteilen. Das Management könnte zur Verbesserung des freien CF Investitionen auf Kosten der
langfristigen Wertsteigerung aufschieben.
Economic Profit = Investiertes Kapital * (ROIC - WACC)
Economic Profit = NOPLAT - (Investiertes Kapital * WACC)
Das Unternehmen ist also genauso viel wert, wie ursprünglich investiert wurde. Ein Unternehmen
kann nur mehr oder weniger wert sein als sein investiertes Kapital, als sein Ertrag über oder unter
seinen Kapitalkosten liegt.
Beispiel: der Economic Profit bleibt konstant $ 20 und der prognostizierte freie CF ebenfalls konstant $
100, WACC 8% -> ewige Rente weil konstant
BaW Economic Profit = 20 / 8% = 250 + invest. Kapital 1000 = 1250
BaW FCF = 100 / 8 % = 1250
Julia Frühwirt
-87-
Matr.Nr.: 9957471
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d.
ANDERE DISCOUNTED-CASH-FLOW-MODELLE
Andere DCF-Modelle führen zum selben Ergebnis wie das Komponentenmodell haben aber
Nachteile bei der praktischen Anwendung.
1.
Direkte Diskontierung der Zahlungsströme der Aktionäre
direkte Abzinsung der Zahlungsströme an die Aktionäre (Dividende und Aktienrückkäufe), intuitiv
die einfachste Methode jedoch kaum geeignet und schwerer zu implementieren; Die Abzinsung der
Zahlungsströme an die Aktionäre liefert weniger Infos über die Quellen der Wertsteigerungen und
eignet sich nur begrenzt zur Identifikation von Wertsteigerungsmöglichkeiten.
Der EK-Wert kann aufgrund höherer Dividendenzlg und trotz unveränderten operativen Ergebnisse
steigen Æ Fehler liegt darin, dass der Diskontierungssatz nicht verändert wurde (die Erhöhung der
Ausschüttungsquote erfordert einen erhöhten FK-Einsatz Æ mehr FK bedeutet größeres EK-Risiko
und höheren Diskontierungssatz für das EK).
Im Rahmen dieses Ansatzes müssen FK und Zinsen für jeden Bereich einzeln ausgewiesen Æ
Mehrarbeit ohne zusätzliche Infos.
2.
Verwendung realer statt nominaler CF und Diskontierungssätze
reale Zinssätze = nominale minus erwartete Inflation
Cashflow wird in realen Werten prognostiziert
Problem: aktueller JA auf Basis Nominalwerte erstellt auch frühere JA weisen nominelle Zahlen aus
(gilt auch für frühere Kapitalrenditen). Die Prognose für die Rendite aus den gesamten (neuen und
alten) Investitionen bezieht sich auf ein Gemisch von nominellen und realen Daten, das keine
vernünftige Auslegung zulässt.
Lösung: Neuausweis vergangener Leistungen auf Realbasis -> sehr kompliziert und zeitraubend und
bringt keine neuen Erkenntnisse;
In Ländern mit hohen Inflationsraten anzuwenden.
3.
Diskontierung des CF vor Steuern statt des CF nach Steuern
Unternehmenswert = CF nach Steuern / Diskontierungssatz nach Steuern
CF nach Steuern = CF vor Steuern * (1 - Steuersatz)
Diskontierungssatz nach Steuern = Diskontierungssatz vor Steuern * (1 - Steuersatz)
Der tatsächliche CF nach Steuern ist jedoch nicht einfach der um den Steuersatz korrigierte CF vor
Steuern, da dieser nicht mit der Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Ertragssteuern
übereinstimmt. Eine zuverlässige Wertbestimmung kann daher nur auf Basis von CF und
Diskontierungssätzen nach Steuern erfolgen.
4.
DCF Ansätze auf Formelbasis
Diese Formeln sind für realistische Problemlösungen oftmals zu einfach, sie können jedoch als
nützliche Kommunikationsinstrumente dienen. Die Miller-Modigliani-Formel (MM) ist einfach und
zugleich für die Demonstration der wertbestimmenden Faktoren eines Unternehmens von großem
Nutzen.
Julia Frühwirt
-88-
Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
Unternehmenswert = Wert der vorhandenen Aktiva + Wert der Wachstumsoptionen =
= NOPLAT / WACC + K * (NOPLAT) * N * ((ROIC - WACC) / (WACC * (1 - WACC)))
K = Investitionsrate (% Anteil von NOPLAT)
N = erwartete Zahl von Jahren, in denen Unternehmen in neue Projekte investiert
5.
Optionspreismodelle
Entstehen aus Modifikationen üblicher DCF-Modelle. Sie berücksichtigen, dass Entscheidungen
der Unternehmensführung in der Zukunft geändert werden können, sobald genauere Infos verfügbar
werden. Sie eignen sich besonders zur Bewertung strategischer und operativer
Handlungsalternativen (Öffnung uns Schließung von Betriebsstätten, Rückzug aus
Geschäftsfeldern, Exploration und Erschließung von Bodenschätzen).
e.
VORGEHENSWEISE BEI DER UNTERNEHMENSBEWERTUNG
1
Analyse früherer Leistungen: Berechnung NOPLAT und investiertes Kapital, Ermittlung der
Wertfaktoren, Erarbeitung einer historischen Gesamtperspektive, Untersuchung der Finanzsolidität
Prognose künftiger Leistungen: Analyse der strategischen Position, Entwicklung von
Leistungsszenarien, Erstellung detaillierter Prognosen, realistische Überprüfung der
Gesamtprognose
Ermittlung der Kapitalkosten: Bestimmung der marktwertgewichteten Zielkapitalstruktur,
Berechnung der FK-Kosten, Schätzung der EK-Kosten
Schätzung des Fortführungswertes: Auswahl einer geeigneten Methode, Festlegung des
Prognosezeitraumes, Schätzung der Parameter Abzinsung des Fortführungswertes auf die
Gegenwart
Berechung und Interpretation der Ergebnisse: Berechung und Überprüfung der Ergebnisse,
Interpretation der Ergebnisse mit Entscheidungskontext
2
3
4
5
11. FUSIONEN UND ÜBERNAHMEN
1. BEGRIFFSWELT
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Fusion („Merger“)
zwei oder mehrere Kapitalgesellschaften verschmelzen durch:
Aufnahme (A nimmt B auf): A schluckt B (aber Namensänderung möglich); zentrale Frage:
wie viele Anteile bekommen Aktionäre von B? Æ Idee: A: Kapitalerhöhung: junge Aktien an B
Neugründung (A + B = C): A und B bekommen Aktien von C Æ Wieviele?
Kauf von Beteiligungen oder ganzer Unternehmen („Acquisition“)
MBO (Management Buy Out): Wer ist der neue Eigentümer: das Management, der
Eigentümer ist (wir können es besser)
MBI (Management Buy In): fremdes Management kommt herein
LBO (Leveraged Buy Out): Finanzierungsfrage: wie wird das finanziert Æ Fremdfinanzierung
(Leverage Effekt); es wird erwartet, dass die Rendite größer ist als die Kosten für die
Fremdfinanzierung
Beispiel: A (großes Unternehmen) kauft B und ist 100% Eigentümer von B, aber B ist rechtlich
selbständig (Aktionäre von B bekommen Cash oder Aktien von; bei Cash: hat A das Geld
überhaupt? Æ meist nicht Æ Fremdfinanzierung); der 2. Schritt ist Fusion (A nimmt B auf und B
verschwindet)
Julia Frühwirt
-89-
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9
Übernahme
... Erreichen einer kontrollierenden Mehrheit (Stimmrechte) Æ Notwendigkeit des Minderheitenbzw. Kleinanteilseignerschutzes Æ Übernahmerecht
Stammaktien werden bei Übernahmen noch interessanter als sie schon sind (Vorzugsaktien
notieren immer etwas niedriger)
2. MOTIVE VON FUSIONEN UND ÜBERNAHMEN
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9
Synergieeffekte: (Vorteile für beide)
horizontale: gleiche Produktionsstufe (Geschäftstätigkeit) der beiden Unternehmen (z.B. 2
Papierfabriken); Vorteil: Zentralisationsgewinn (gemeinsames RW, Verwaltung ...); nicht nur
bei Fusion ein Vorteil, sondern auch bei Kooperation
vertikale: in verschiedenen Produktionsstufen fusioniert (Papierfabrik + Holzgesellschaft);
Vorteil: Preisschwankungen ausgleichen, volkswirtschaftliche Schwankungen ausgleichen
ergänzende Ressourcen: einer ist in einem Bereich stärker als der andere
finanzielle Effekte: Verstetigung der Cashflows (Risikominimierung, leichtere Planbarkeit),
Verbesserung der Kapitalstruktur
„lucky buy“ und Unternehmenswerterhöhung des Käufers
„Cash Mountains“ (Austria Tabak kauft Tyrolia) Investments um
Ausschüttungsdruck abzubauen
Übernahmeattraktivität zu verhindern
„Abdeckung von Ineffizienz“ (und Vermeidung nötiger Schritte zur wirklichen Verbesserung)
Marktmacht: egal ob Verluste oder nicht Æ Gewinne kommen schon von alleine (Japaner!)
Steuerüberlegungen: wesentliche Nebenbedingung (Steuervorteil eines anderen Landes
ausnutzen)
3. ÜBERNAHMEN (STRATEGIEN UND ABWEHR)
9
Strategien
langsamer Aufkauf der Aktien: (Nachteil: höhere Nachfrage Æ Kurs steigt)
Paketerwerb von „größeren“ Eigentümern
Angebot an atomisierten Besitz (Übernahmeangebot): Angebot muss über dem Börsekurs
liegen
Ob die Übernahme feindlich oder freundlich ist, entscheidet das Management der übergenommen
Unternehmung
9 Abwehr von Übernahmen
Verkauf von „interessanten“ Unternehmensanteilen: z.B. Verkauf von interessanten Töchtern
Kauf von für den Bieter uninteressanten Vermögensteilen: Abbau von liquiden Mitteln
befreundeter „Übernehmer“ tritt auf: „White Knights“
Zahlung an übernehmende Gesellschaft
Höchststimmrecht (z.B. 25 % Æ immer Koordination) und verschiedene Aktiengattungen
unterschiedliche Bestellungszeiten des Aufsichtsrates und Vorstandes (Vorstand und AR will
die aufnehmende Gesellschaft mit Personen ihres Vertrauens besetzen Æ so sitzen immer
auch noch andere Personen drinnen)
Mitarbeiteraktien: MA sind loyaler zum alten Eigentümer, weil der Neue meist Arbeitsplätze
abbaut
wechselseitige Beteiligungen: massiver Übernahmeschutz, weil sie sich gegenseitig
abstimmen (A hat 30 % Beteiligung an B, B 20 % an A)
Julia Frühwirt
-90-
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4. ÜBERNAHMERECHT IN ÖSTERREICH
Æ Übernahmegesetz 1998
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Entwicklung: EU hat ähnliches Recht, jedoch unter massiven Widerständen von F und GB
entstanden
Ziele
Minderheitenschutz (Schutz der Kleinanleger)
Transparenz (von außen sollen neue Eigentümerverhältnisse ersichtlich sein)
Gültigkeitsbereich
AG mit Sitz in Österreich, deren Beteiligungspapiere an der österreichischen Börse notieren
öffentliche Angebote zum Erwerb von Beteiligungspapieren
Grundsätze (§ 3 ÜbG)
Gleichbehandlung: alle Aktionäre mit gleichen Papieren sollen gleich behandelt werden
Transparenzgebot
Neutralitätsgebot: Vorstand darf, wenn das Verfahren in Gang gesetzt ist, nicht mehr
entgegenwirken
Vermeidung von Marktverzerrungen
Angebotsformen
Pflichtangebot (§22 ÜbG): bei bestimmten %-Anteil an Aktien (30 %) muss ein Pflichtangebot
an Kleinaktionäre gestellt werden
(bei Erlangung einer kontrollierenden Beteiligung)
... richtet sich auf den Kauf aller Beteiligungspapiere
Freiwilliges Angebot (§§ 4 ff. ÜbG)
... Angebot zur Erlangung der kontrollierenden Mehrheit
Preis des Pflichtangebots (§ 26 ÜbG)
mind. durchschnittl. Börsekurs der letzten sechs Monate
mind. 85 % der höchsten Gegenleistung für das Beteiligungspapier innerhalb der letzten 12
Monate
Zeitlicher Ablauf einer Übernahme:
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Geheimhaltung der Absicht des Bieters (bei Kursbewegungen bzw. Gerüchten jedoch sofortige
Bekanntmachung hinsichtlich freiwilligem/verpflichtendem Angebot notwendig, gilt ebenso für ZG
= Zielgesellschaft)
mögliche Verhandlungen des Bieters mit ZG (geheim)
Bieter bzw. Zielgesellschaft macht Übernahmeangebot bekannt
Anzeige des Angebotes bei der Übernahmekommission (innerhalb zehn Börsetage) mit
Angebotsunterlagen (und Beratung bzw. Prüfung durch Sachverständigen)
Veröffentlichung der Angebotsunterlage mit Bestätigung des Sachverständigen zwischen 12. bis
15. Börsetag nach Anzeige bei der Übernahmekommission
unverzügliche Äußerung des Vorstandes der ZG (v.a. über die Gegenleistung) an:
Übernahmekommission, Betriebsrat, Öffentlichkeit
Verbesserung des Angebotes während der Annahmefrist ist möglich (ein neuer Bieter kann ein
höheres Angebot stellen)
nach Bekanntmachung bzw. Anzeige ist kein Erwerb zu besseren Bedingungen als dem Angebot
bzw. ist kein Verkauf von Papieren durch Bieter mehr möglich
Neutralitätspflicht der Organe der ZG
Annahmefrist für das Angebot beträgt 20 bis 50 Börsetage
Julia Frühwirt
-91-
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9
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Bieter veröffentlicht Ergebnis des Übernahmeangebotes
bei Scheitern des Übernahmeangebotes bzw. bei bloßer Absicht zum Angebot: einjährige
Sperrfrist für den Bieter und Partner
5. MERGERS (LITERATUR)
Dieser Teil befasst sich mit der Frage, warum 2 Firmen sich zusammenschließen. Wir nehmen an,
dass Zusammenschlüsse vorgenommen werden um die Kosten zu senken, um zusätzlichen Nutzen
zu gewinnen und um Wachstumschancen zu ermöglichen. Zusammenschlüsse beinhalten auch
Restrukturierungen (Zielunternehmen verliert meist Management , Kapitalstruktur ...)
a.
SENSIBLE MOTIVES FOR MERGERS
Zusammenschlüsse werden in horizontale, vertikale und in Konglomerate eingeteilt.
Horizontale Zusammenschlüsse sind jene, die zwischen Unternehmen stattfinden, welche in der
selben Branche tätig sind. Cross-Border: Zusammenschlüsse mit Unternehmen aus anderen
Ländern
Vertikale Zusammenschlüsse finden zwischen Unternehmen statt, die in unterschiedlichen
Produktionsstufen tätig sind. Die Zusammenschlüsse können nach hinten (auf den Lieferanten um
billiger an Rohstoffe zu gelangen) oder nach vorne (auf den Kunden) gerichtet sein.
Konglomerate: Dieser Form betrifft Unternehmen in Branchen, welche nichts miteinander zu tun
haben.
Viele Zusammenschlüsse die ökonomisch sinnvoll erschienen sind fehlgeschlagen, weil die
Manager nicht mit den komplexen unterschiedlichen Unternehmen umgehen konnten. Sie haben es
nicht geschafft, zwei unterschiedliche Firmen zu integrieren (unterschiedliche Produktion, Kultur,
Rechnungslegung).
Der Wert vieler Unternehmen hängt von den Personen (human assets) ab (Managern, Mitarbeitern).
Wenn die Mitarbeiter den Zusammenschluss nicht wollen (zB weil sie dadurch eine andere Rolle
zugeteilt bekommen), werden sie vielleicht nach dem Zusammenschluss die Firma verlassen und das
kann für eine Firma das Ende sein.
Wenn das Unternehmen durch den Zusammenschluss einen Vorteil erzielt, kann es aber trotzdem
sein, dass der Käufer (Konsument) das Nachsehen hat und mehr für das Produkt bezahlen muss
(Entsorgung giftiger Stoffe ...)
•
•
Einsparungen durch Vergrößerung (Economies of Scale): Dieser Grund liegt häufig bei
horizontalen Fusionen und Konglomeraten vor. Einsparungen können durch die gemeinsame
Nutzung von Verwaltung, Bilanzierung, Management usw. entstehen. Oft werden Prozesse
zusammengenützt und dadurch viele Mitarbeiter entlassen. Aber man muss beachten, dass es
leichter ist ein Unternehmen zu kaufen als es nachher zu integrieren. Manche Unternehmen,
welche fusioniert wurden haben immer noch Unterschiede in Produktion, Forschung und
Entwicklung und Marketing.
Economies of vertical Integration: Die vertikale Fusion kann auf die Lieferanten oder auf die
Kunden gerichtet sein. Die Bedeutung von vertikalen Fusionen hat abgenommen, da viele
Unternehmen mehr Effizienz im Outsourcing von Teilbereichen sehen als in der Übernahme. zB
können Ford und Chrysler Teile billiger bei Lieferanten besorgen als wenn sie sie selbst
produzieren würden.
Julia Frühwirt
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Matr.Nr.: 9957471
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Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
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Ergänzende Ressourcen: Manche kleine Unternehmen habe ein einzigartiges Produkt es fehlt
ihnen aber an der Durchsetzungskraft am Markt. Deshalb übernehmen große Unternehmen
welche die Durchsetzungskraft besitzen denen aber dieses einzigartige Produkt fehlt oft kleinere
Unternehmen und somit können beide voneinander profitieren. Complementary Resources: jeder
hat das was der andere braucht. (natürlich auch bei zwei großen Unternehmen möglich)
Unused Tax Shields: Manche Firmen haben Steuervorteile die sie nicht nutzen können weil sie
nicht genügend Gewinn haben.
Überschussfonds: Angenommen ein Unternehmen hat viele liquide Mittel aber keine profitablen
Investitionsmöglichkeiten. Die Firma will keine eigenen Anteile zurückkaufen also kann sie
stattdessen die Anteile an anderen Firmen kaufen. Fusionen finanziert aus überschüssigen
liquiden Mitteln werden als Weg angesehen liquide Mittel anzulegen. Manche Firmen haben viele
liquide Mittel wollen sie aber nicht den Anlegern über Dividenden auszahlen und auch nicht in
andere Unternehmen investieren. Solche Unternehmen sind oft Zielscheibe von Übernahmen
durch Unternehmen welche ihre liquiden Mittel asnlegen wollen.
Ineffizienzen ausschalten: Nicht nur liquide Mittel können durch schlechtes Management
verbraucht werden, oft werden Möglichkeiten für Kosteneinsparungen oder Umsatzsteigerungen
nicht genutzt. Erwerb (Acquisition) solcher Firmen ist ein einfaches Mittel um das Management zu
ersetzen. Eine Fusion ist zwar nicht der einzige Weg ein schlechtes Management zu ersetzen
aber oft ist sie der einfachste. Firmen mit schlechten Management erleiden oft schlechte Zeiten
und in diesen werden sie durch Fusion reformiert. Man muss aber beachten, dass es einfacher ist
ein Management zu kritisieren als es selbst besser zu machen!
b.
SOME DUBIOUS REASONS FOR MERGERS
•
Diversifikation: Angenommen ein Unternehmen will seine überschüssigen liquiden Mittel lieber
dafür nutzen andere Unternehmen zu erweben als extra Dividenden auszubezahlen.
Diversifikation senkt das Risiko für den Aktionär Æ für den Aktionär ist Diversifikation einfacher
und billiger als für die Gesellschaft. ABER: Diversifikation schafft nicht immer zusätzlichen Nutzen
und Wert. Es gibt nur wenige Fälle in denen personelle Diversifikation (Aktionär diversifiziert
selber) teurer ist als gesellschaftliche Diversifikation (durch Zusammenschlüsse): zB: Ein Aktionär
hat die Möglichkeit große Anteile seines Portfolios zu verkaufen und dadurch sein Portfolio
abwechslungsreicher zu gestalten. Dieser Verkauf kann jedoch zu hohen Gewinnsteuern führen.
In diesen Fällen wird es besser sein mit einer anderen Firma aus einer anderen Branche zu
fusionieren und Aktien dieser Firma zu halten.
Steigerung des Earnings per Share oder The Bootstrap or chain letter Game: Angenommen
wir haben 2 Firmen: die Muck and Slurry und die World Enterprise (die M&S übernimmt). Die
Muck and Slurry haben ein niedriges Kurs-Gewinn-Verhältnis. Die World Enterprise hat schnelles
Wachstum. Die Fusion produziert keinen ökonomischen Nutzen. Der Marktwert der World
Enterprise sollte gleich hoch sein wie die Summe der Werte der Firmen vor der Fusion. Die
fusionierte World Enterprise wird um 50.000 Aktien weniger haben als vorher. Der Grund: Muck
and Slurry hatten 100.000 Aktien zu einem Kurs von $ 20, die World Enterprise hatte ebenfalls
100.000 Aktien aber zu einem Kurs von $ 40, der fusionierte Kurs beträgt wieder $ 40 Æ aus 2
Muck ans Slurry Aktien zum Kurs à $ 20 wurde eine zum Kurs à $ 40 gemacht. Die Earnings per
share steigen weil die Anzahl der Aktien gesunken ist nicht jedoch der Gesamtgewinn. Dadurch
werden Investoren für blöd verkauft (Anzahl der Aktien ist gesunken, daher vermeintlich mehr
earnings/share = bootstrap effect) und die Unternehmung kann eine Steigerung ihrer Earnings per
share erreichen ohne einen Verfall des KGV zu erleiden. Die Steigerung wird als Kompensation
des langsameren Wachsens des Unternehmens gesehen. Eigentlich gibt es jetzt aber gar keine
•
Julia Frühwirt
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Matr.Nr.: 9957471
Kurs Unternehmensfinanzierung
Univ.Prof.Dr. Helmut Pernsteiner
•
Steigerung und das Unternehmen wächst auch noch langsam Æ Investoren (der World
Enterprises) werden für „blöd“ verkauft.
Spiel: chain letter: Schnell wachsende Unternehmen kaufen langsam wachsende auf Æ kurzfristig
enorme Steigerung des EPS, aber langfristig langsameres Wachstum und ein niedrigeres KGV
(weil Antizipation auch mitspielt : erwarte schnelles Wachstum Æ earnings/ratio steigt). Wenn man
auf diese Weise Investoren längere Zeit hinters Licht führen möchte, muss man sich immer wieder
sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen Æ das geht natürlich nicht immer Æ eines
Tages wird die Steigerung zurückgehen oder stoppen und das Kartenhaus wird in sich
zusammenfallen.
Niedrige Finanzierungskosten: Wenn sich zwei Firmen zusammenschließen, kann die
fusionierte Gesamtfirma zu niedrigeren Zinsen Kredite aufnehmen. Der Grund liegt darin, dass die
Unternehmen nun füreinander garantieren können. Wenn ein Teil in Konkurs geht, dann muss der
andere Teil für die Schulden einstehen. Die Aktionäre der fusionierten Firmen müssten von den
niedrigeren FK-Zinsen profitieren, weil sie dem FK-Gebern bessere Sicherheiten bieten können.
Das Ergebnis aber ist, dass es keinen Nettogewinn gibt (also der Grund für Zusammenschlüsse
sind sicher nicht niedrigere Zinsen!, bekommen niedrigere Zinsen ja nur, weil sie füreinander
bürgen Æ wiegt sich auf). Wenn die zwei Unternehmen vor der Fusion Geld aufnehmen hat das
Nachteile für die Aktionäre, weil sie nach der Fusion für beide FK-Anteile bürgen, aber keinen
niedrigeren Zinssatz dafür erhalten. Es gibt allerdings eine Situation in welcher durch Fusion von
niedrigeren Zinsen wirklich profitiert werden kann. Fusionen verringern die Gefahr von finanziellen
Ausfällen für die FK-Geber. Wenn nun die FK-Geber aufgrund der besseren Besicherung höheres
FK zur Verfügung stellen und die fusionierte Unternehmung mehr Zinsen steuerlich absetzen
kann, dann wird sie einen Nettogewinn daraus erzielen können.
Julia Frühwirt
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