FACHINFORMATION (Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels/SPC) Haemoctin SDH 250/500/1000 1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS Haemoctin SDH 250 Haemoctin SDH 500 Haemoctin SDH 1000 Trockensubstanz und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionszubereitung Blutgerinnungsfaktor VIII vom Menschen 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG Eine Durchstichflasche enthält 250, 500 bzw. 1000 I.E. Blutgerinnungsfaktor VIII vom Menschen. Haemoctin SDH 250 bzw. Haemoctin SDH 500 enthält nach Lösen der Trockensubstanz in 5 ml bzw. 10 ml Wasser für Injektionszwecke ca. 50 I.E./ml Blutgerinnungsfaktor VIII vom Menschen. Haemoctin SDH 1000 enthält nach Lösen der Trockensubstanz in 10 ml Wasser für Injektionszwecke ca. 100 I.E./ml Blutgerinnungsfaktor VIII vom Menschen. Zur Bestimmung der Stärke (I.E.) wird der chromogene Faktor-VIII-Gerinnungstest gemäß Europäischem Arzneibuch verwendet; die spezifische Aktivität von Haemoctin SDH 250, 500 bzw. 1000 beträgt ca. 100 I.E./ mg Protein. Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1. 3. DARREICHUNGSFORM Trockensubstanz und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionszubereitung. 4. KLINISCHE ANGABEN 4.1 Anwendungsgebiete Prophylaxe und Therapie von Blutungen bei – Hämophilie A (angeborenem Faktor-VIIIMangel) – Erworbenem Faktor-VIII-Mangel. Es liegen ungenügende Erfahrungen über die Behandlung von Kindern unter 6 Jahren vor. Die Berechnung der erforderlichen FaktorVIII-Dosierung basiert auf dem empirischen Befund, dass die Gabe von 1 Internationalen Einheit (I.E.) Faktor VIII pro kg Körpergewicht die Faktor-VIII-Aktivität im Plasma um 1 – 2 % — bezogen auf den Normalwert — anhebt. Die benötigte Dosierung wird mit folgender Formel berechnet: Patienten sollten regelmäßig auf die Bildung von Hemmkörpern gegen Faktor VIII überwacht werden. Falls die erwarteten FaktorVIII-Aktivitäten nicht erreicht werden oder die Blutung mit einer angemessenen Dosis nicht beherrscht wird, muss ein Hemmkörpertest durchgeführt werden. Bei einem Hemmkörpertiter von weniger als 10 BE/ml kann durch die Verabreichung von zusätzlichem Blutgerinnungsfaktor VIII vom Menschen die Blutung gestillt werden. Bei Patienten mit Hemmkörpertitern über 10 BE oder mit hoher anamnestischer Immunantwort auf Faktor VIII muss die Anwendung von aktiviertem Prothrombinkomplexkonzentrat (aPPSB) oder aktiviertem Faktor VII (F VIIa) in Betracht gezogen werden. Diese Therapien sollten nur von Ärzten durchgeführt werden, die über Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit Hämophilie verfügen. Siehe auch Abschnitt 4.4. Benötigte Einheiten = Körpergewicht (kg) gewünschter Faktor-VIII-Anstieg (%) 0,5 Die Dosis und die Häufigkeit der Verabreichung sollten sich im Einzelfall an der klinischen Wirksamkeit orientieren. Im Fall der aufgeführten Blutungsereignisse sollte die Faktor-VIII-Aktivität im entsprechenden Zeitraum nicht unter das angegebene Niveau (in % der Norm) fallen. Die folgende Tabelle kann als Richtlinie für die Dosierung bei Blutungsereignissen und chirurgischen Eingriffen dienen. Während des Behandlungsverlaufs wird, zur Steuerung der zu verabreichenden Dosis und der Häufigkeit der Injektionen, eine angemessene Bestimmung der Faktor-VIIIPlasmaspiegel angeraten. Besonders bei größeren chirurgischen Eingriffen ist eine genaue Überwachung der Substitutionstherapie durch Bestimmung des Blutgerinnungsstatus (Faktor-VIII-Aktivität) unerlässlich. Einzelne Patienten können sich in ihrer Reaktion auf Faktor VIII unterscheiden, verschiedene in vivo Wiederfindungsraten erreichen und unterschiedliche Halbwertzeiten aufweisen. Zur Langzeitprophylaxe von Blutungen bei Patienten mit schwerer Hämophilie A sollte die reguläre Dosis 20 bis 40 I.E. Faktor VIII pro kg Körpergewicht im Abstand von 2 – 3 Tagen betragen. In manchen Fällen, besonders bei jüngeren Patienten, können kürzere Dosierungsabstände oder höhere Dosen erforderlich sein. Anwendung Das Auflösen der Zubereitung erfolgt wie in Abschnitt 6.6 beschrieben. Es wird empfohlen, die maximale Infusionsrate von Haemoctin SDH 250, 500 bzw. 1000 (2 – 3 ml/min) nicht zu überschreiten. 4.3 Gegenanzeigen Überempfindlichkeit gegen den arzneilich wirksamen Bestandteil oder einen der sonstigen Bestandteile. 4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung Wie bei jedem intravenös zu verabreichenden proteinhaltigen Produkt sind allergische Überempfindlichkeitsreaktionen möglich. Behandlung von Patienten mit Faktor-VIIIInhibitor. Dieses Produkt enthält den von-WillebrandFaktor nicht in pharmakologisch wirksamer Menge und ist daher nicht für das von-Willebrand-Syndrom indiziert. 4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung Die Behandlung muss unter Überwachung eines Arztes erfolgen, der mit der Therapie von Hämophilie A vertraut ist. März 2007 Dosierung Die Dosierung und Dauer der Substitutionstherapie sind abhängig von der Schwere des Faktor-VIII-Mangels sowie von Lokalisation und Ausmaß der Blutung und vom klinischen Zustand des Patienten. Die verabreichten Faktor-VIII-Einheiten werden in Internationalen Einheiten (I.E.) angegeben, abgeleitet vom aktuellen WHO-Standard für Faktor-VIII-Produkte. Die Faktor-VIIIAktivität im Plasma wird entweder als Prozentsatz (bezogen auf normales Humanplasma) oder in Internationalen Einheiten (bezogen auf den Internationalen Standard für Faktor VIII im Plasma) angegeben. Eine Internationale Einheit (I.E.) Faktor VIII entspricht der Faktor-VIII-Aktivität in einem Milliliter normalen menschlichem Plasma. 006071-A682 -- Haemoctin SDH 250/500/1000 -- n Schwere der Blutung/Art des chirurgischen Eingriffs Benötigter Faktor- Häufigkeit der Dosierung (StunVIII-Plasma-Spiegel den)/Behandlungsdauer (Tage) (%) Blutungen Gelenkblutungen im Frühstadium, Muskelblutungen, Blutungen im Mundbereich 20 – 40 Ausgeprägtere Gelenkblutungen, Muskelblutungen oder Hämatome 30 – 60 Lebensbedrohliche Blutungen 60 – 100 Injektion alle 12 bis 24 Stunden; mindestens 1 Tag, bis die (durch Schmerzen erkennbare) Blutung sistiert bzw. Wundheilung erreicht ist. Injektion alle 12 bis 24 Stunden für 3 bis 4 Tage oder länger wiederholen, bis die Schmerzen und Behinderungen beseitigt sind. Injektion alle 8 bis 24 Stunden wiederholen, bis die Gefahr für den Patienten vorüber ist. Chirurgische Eingriffe Kleinere Eingriffe einschließlich Zahnextraktionen Größere Eingriffe 30 – 60 80 – 100 (prä- und postoperativ) Injektion alle 24 Stunden; mindestens 1 Tag, bis die Wundheilung erreicht ist. Injektion alle 8 bis 24 Stunden wiederholen, bis ausreichende Wundheilung erreicht ist; dann für mindestens weitere 7 Tage einen FaktorVIII-Spiegel von 30 % bis 60 % aufrecht erhalten. 1 FACHINFORMATION (Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels/SPC) Haemoctin SDH 250/500/1000 Das Produkt enthält Spuren anderer humaner Proteine außer Faktor VIII. Den Patienten sollte das mögliche Auftreten von frühen Zeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion, wie z. B. Ausschlag, generalisierte Urtikaria, Brustenge, Stridor, Hypotonie und Anaphylaxis bewusst gemacht werden. Wenn diese Symptome auftreten, sollte die Behandlung abgebrochen und ein Arzt konsultiert werden. Beim Auftreten von Schocksymptomen ist eine Schocktherapie entsprechend dem aktuellen medizinischen Standard durchzuführen. Standardmaßnahmen zur Verhütung von Infektionen durch die Verabreichung von Medikamenten, die aus menschlichem Blut oder Plasma hergestellt wurden, beinhalten Spenderauswahl, Testung jeder Spende und jedes Plasmapools auf spezifische Infektionsmarker und Einführung effektiver Herstellungsschritte zur Inaktivierung/Eliminierung von Viren. Dennoch kann die Möglichkeit der Übertragung von Erregern bei der Verabreichung von Medikamenten, die aus menschlichem Blut oder Plasma hergestellt worden sind, nicht völlig ausgeschlossen werden. Dies trifft auch für bisher unbekannte oder neu auftretende Viren oder Erreger zu. Die ergriffenen Maßnahmen werden als wirksam gegen umhüllte Viren wie HIV, HBV und HCV sowie gegen das nicht umhüllte Virus HAV angesehen. Die Viruseliminierung/-inaktivierung ist möglicherweise bei nicht umhüllten Viren wie Parvovirus B19 von begrenztem Wert. Eine Parvovirus B19-Infektion kann schwere Erscheinungen bei schwangeren Frauen (fetale Infektion) und Patienten mit einer Immunschwäche oder verstärkter Erythropoese (z. B. bei hämolytischer Anämie) hervorrufen. Bei Patienten, die regelmäßig/wiederholt Faktor-VIII-Präparate aus menschlichem Plasma erhalten, sollten entsprechende Impfungen (Hepatitis A und B) vorgesehen werden. Die Bildung von neutralisierenden Antikörpern (Hemmkörpern) gegen Faktor VIII ist eine bekannte Komplikation bei der Behandlung von Patienten mit Hämophilie A. Diese Hemmkörper sind IgG-Immunglobuline, die die gerinnungsfördernde Aktivität des Faktor VIII beeinträchtigen. Sie werden in modifizierten Bethesda-Einheiten (BE)/ml Plasma angegeben. Das Risiko Hemmkörper zu entwickeln ist mit der Aufnahme von Blutgerinnungsfaktor VIII korreliert und ist innerhalb der ersten 20 Expositionstage am größten. Selten treten Hemmkörper nach mehr als 100 Expositionstagen auf. Patienten die mit humanem Blutgerinnungsfaktor VIII behandelt wurden, sollten sorgfältig klinisch überwacht und mittels geeigneter Labortests auf die Entwicklung von Hemmkörpern untersucht werden. Siehe auch Abschnitt 4.8 Nebenwirkungen. Es wird dringend empfohlen, bei jeder Behandlung mit Haemoctin SDH 250, 500 bzw. 1000 den Namen und die Chargenbezeichnung des Arzneimittels zu vermerken, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. 2 4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen Wechselwirkungen von Haemoctin SDH 250, 500 bzw. 1000 mit anderen Arzneimitteln sind nicht bekannt. Sehr häufig: mehr als 1 von 10 Behandelten Häufig: mehr als 1, aber weniger als 10 von 100 Behandelten Gelegentlich: mehr als 1, aber weniger als 10 von 1000 Behandelten Selten: mehr als 1, aber weniger als 10 von 10 000 Behandelten Sehr selten: weniger als 1 von 10 000 Behandelten, einschließlich Einzelfälle 4.6 Schwangerschaft und Stillzeit Reproduktionsstudien bei Tieren wurden mit Haemoctin SDH 250, 500 bzw. 1000 nicht durchgeführt. Auf Grund des seltenen Auftretens von Hämophilie A bei Frauen liegen über die Anwendung von Haemoctin SDH 250, 500 bzw. 1000 während der Schwangerschaft und Stillzeit keine Erfahrungen vor. Haemoctin SDH 250, 500 bzw. 1000 sollte daher nur bei eindeutiger Indikationsstellung angewandt werden. 4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen Es wurden keine Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen beobachtet. 4.8 Nebenwirkungen Überempfindlichkeit oder allergische Reaktionen (wie z. B. Quincke-Ödem, Brennen und Stechen an der Injektionsstelle, Schüttelfrost, Hitzegefühl, generalisierte Urtikaria, Kopfschmerz, Ausschlag, Hypotonie, Lethargie, Übelkeit, nervöse Unruhe, Tachykardie, Brustenge, Stechen, Erbrechen, Stridor) wurden selten beobachtet und führten in manchen Fällen zum anaphylaktischen Schock. Selten wurde Fieber beobachtet. Patienten mit Hämophilie A können neutralisierende Antikörper (Hemmkörper) gegen Faktor VIII entwickeln. Diese Situation manifestiert sich in unzureichender klinischer Wirksamkeit. Es wird empfohlen, in einem solchen Fall ein spezialisiertes Hämophilie-Zentrum zu kontaktieren. Seit Markteinführung von Haemoctin SDH 250, 500 und 1000 wurden bis einschließlich Januar 2006 ca. 500 000 Standard-Dosierungen des Arzneimittels verabreicht. Im Zusammenhang mit klinischen Studien, Spontanmeldungen und Anwendungsbeobachtungen wurde über 12 Verdachtsfälle auf Bildung von Hemmkörpern berichtet. Dies entspricht einer Berichtshäufigkeit von 1 Fall auf 40 864 Anwendungen. – In 6 Fällen handelte es sich um transiente Inhibitoren. – In 9 Fällen lag der Hemmkörpertiter unter 10 BE, in 3 Fällen über 10 BE. – In 5 Fällen kam es bei vorbehandelten Patienten, in 3 Fällen bei zuvor unbehandelten Patienten (PUPs) zur Entwicklung von Hemmkörpern. In 1 Fall war ein minimal vorbehandelter Patient betroffen (16 Expositionstage). Bei 3 Fällen wurde die Anzahl der Expositionstage nicht gemeldet. – Bei den beschriebenen Befunden waren in 4 Fällen Kinder unter 6 Jahren betroffen, wobei es sich in 3 Fällen um transiente Inhibitoren handelte. • Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt: Im Zusammenhang mit der Verabreichung von Haemoctin SDH 250, 500 und 1000 wurden unter Berücksichtigung von klinischen Studien, Anwendungsbeobachtungen, Spontanmeldungen und Literaturrecherchen folgende Nebenwirkungsfrequenzen errechnet: Entwicklung von Hemmkörpern: sehr selten (0,01 %) Allergische/anaphylaktische Reaktionen: sehr selten (0,001 %) — Nesselsucht, Juckreiz, Hautrötung Hämolyse: sehr selten (0,001 %) — Anämie In sehr seltenen Fällen wurde über den Verdacht einer Infektionsübertragung berichtet. In keinem dieser Fälle konnte ein Zusammenhang mit der Verabreichung von Haemoctin SDH hergestellt werden. Für Informationen über die virale Sicherheit siehe Abschnitt 4.4. 4.9 Überdosierung Symptome einer Überdosierung von menschlichem Blutgerinnungsfaktor VIII wurden bisher nicht beschrieben. 5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN 5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften Pharmakotherapeutische Gruppe: Antihämorrhagika: Blutgerinnungsfaktor VIII ATC-Code: B02BD02. Der Faktor VIII/von-Willebrand-Faktor (vWF)-Komplex besteht aus zwei Molekülen (Faktor VIII und von-Willebrand-Faktor) mit unterschiedlichen physiologischen Funktionen. Wird einem Hämophilie-A-Patienten Faktor VIII injiziert, so bindet dieser im Blutkreislauf an den von-Willebrand-Faktor. Der aktivierte Faktor VIII wirkt als Cofaktor für den aktivierten Faktor IX und beschleunigt die Bildung von aktiviertem Faktor X (Faktor Xa) aus Faktor X. Faktor Xa aktiviert Prothrombin zu Thrombin. Dieses setzt dann aus Fibrinogen Fibrin frei und die Gerinnselbildung kann erfolgen. Hämophilie A ist eine geschlechtsgebundene erbliche Störung der Blutgerinnung aufgrund erniedrigter Faktor-VIII:C-Plasmaspiegel. Dies führt entweder spontan oder in Folge unfallbedingter oder chirurgischer Traumata zu starken Blutungen in Gelenken, Muskeln oder inneren Organen. Durch die Substitutionstherapie werden die Faktor-VIII-Plasmaspiegel erhöht, wodurch eine temporäre Korrektur des Faktor-VIII-Mangels ermöglicht und die Blutungstendenz korrigiert wird. 006071-A682 -- Haemoctin SDH 250/500/1000 -- n FACHINFORMATION (Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels/SPC) Haemoctin SDH 250/500/1000 Zusätzlich zur Rolle des Faktor-VIII-schützenden Proteins vermittelt der von-Willebrand-Faktor das Haften der Thrombozyten bei Gefäßverletzungen und spielt eine Rolle bei der Thrombozyenaggregation. 5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften Nach intravenöser Gabe nimmt die FaktorVIII-Aktivität exponentiell biphasisch ab. In der Initialphase vollzieht sich die Verteilung zwischen dem intravaskulären Raum und den übrigen Verteilungsräumen (Körperflüssigkeiten) mit einer Plasma-Halbwertzeit von 1 bis 8 Stunden. In der nachfolgenden Phase liegt die Halbwertzeit zwischen 9 und 15 Stunden, mit einem Mittel von ca. 12 Stunden. Dies entspricht offenbar der physiologischen Halbwertzeit. Die ,,incremental recovery‘‘ von Haemoctin SDH 250, 500 bzw. 1000 beträgt ca. 0,020 0,003 I.E./ml/I.E./kg KG. Der Anstieg der Faktor-VIII-Aktivität nach Gabe von 1 I.E. Faktor VIII pro kg KG beträgt daher ca. 2 %. Weitere pharmakokinetische Parameter für Haemoctin SDH 250, 500 bzw. 1000 sind: Area under the curve (AUC): ca. 17 I.E. h/ml. Mittlere Verweildauer (MRT): ca. 15 h. Clearance: ca. 158 ml/h. 5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit Faktor-VIII-Konzentrat unterscheidet sich in seinen Wirkungen nicht von dem physiologischen Bestandteil des menschlichen Plasmas. Prüfungen der Toxizität bei einmaliger Verabreichung sind nicht aussagefähig, da höhere Dosen bei den Tieren zu einer Volumenüberlastung führen. Toxizitätsprüfungen mit wiederholter Verabreichung sind im Tierversuch auf Grund der Antikörperbildung gegen heterologes Protein nicht durchführbar. Auch das Mehrfache der für den Menschen empfohlenen Dosis (bezogen auf Kilogramm/Körpergewicht) zeigt bei Labortieren keine toxischen Wirkungen. Da es im Zusammenhang mit der klinischen Anwendung von Faktor VIII bisher keine Hinweise auf kanzerogene und mutagene Wirkungen gibt, werden entsprechende Tierversuche nicht als erforderlich angesehen. 6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN 6.1 Liste der sonstigen Bestandteile Trockensubstanz: Glycin, Natriumchlorid, Natriumcitrat, Calciumchlorid Lösungsmittel: Wasser für Injektionszwecke März 2007 6.2 Inkompatibilitäten Haemoctin SDH 250, 500 bzw. 1000 darf nicht mit anderen Arzneimitteln gemischt werden. Es sollte nur das beigefügte Infusionsset verwendet werden, da ein Therapieversagen auf Grund der Adsorption von Faktor VIII an den Innenflächen einiger anderer Infusionssets auftreten kann. 6.3 Dauer der Haltbarkeit 2 Jahre 006071-A682 -- Haemoctin SDH 250/500/1000 -- n 6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung Nicht über 25 C lagern. Nicht einfrieren. Behältnis im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen. 6.5 Art und Inhalt der Behältnisse 1 Packungseinheit Haemoctin SDH 250, 500 bzw. 1000 enthält: 1 Durchstichflasche mit Trockensubstanz (20 ml) Glastyp I gemäß Ph.Eur. (aktuelle Ausgabe), Gefriertrocknungs-HalobutylKautschuk-Stopfen Typ I gemäß Ph.Eur. (aktuelle Ausgabe). 1 Durchstichflasche mit Lösungsmittel (5 ml, 10 ml) Glastyp I gemäß Ph.Eur. (aktuelle Ausgabe), Halobutyl-Kautschuk-Stopfen Typ I gemäß Ph.Eur. (aktuelle Ausgabe). Die Packung enthält zusätzlich: 1 Einmalspritze (5 ml, 10 ml), 1 Transfersystem mit integriertem Filter, 1 Flügelkanüle. 6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung Bei sämtlichen Arbeitsvorgängen ist auf aseptische Bedingungen zu achten! Lösen der Trockensubstanz: • Lösungsmittel (Wasser für Injektionszwecke) und Trockensubstanz in den ungeöffneten Flaschen auf Zimmertemperatur erwärmen; diese Temperatur (max. 35 C) ist während des Lösungsprozesses (ca. 10 min) beizubehalten. Wird zum Erwärmen ein Wasserbad benutzt, muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht mit dem Stopfen oder dem Verschluss der Flaschen in Berührung kommt. • Kappe von der Trockensubstanzflasche und der Flasche mit Wasser entfernen, um den zentralen Teil des Gummistopfens freizulegen. • Die Stopfen mit einer keimtötenden Flüssigkeit reinigen. • Ziehen Sie den Verschluss der Packung des Transfersystems ab. • Die Packung wird mit der geöffneten Seite (blauer Teil des Transfersystems) auf die aufrecht stehende Wasserflasche gesteckt. • Entfernen sie die Verpackung. Dadurch wird der durchsichtige Teil des Transfersystems freigelegt. • Drehen Sie die Einheit aus Transfersystem und Wasserflasche auf den Kopf und stechen Sie das Transfersystem mit dem durchsichtigen Teil in die aufrecht stehende Flasche mit der Trockensubstanz. Durch das in der Flasche mit der Trockensubstanz vorhandene Vakuum läuft das Wasser in die Produktflasche. Den blauen Teil des Transfersystems mit der Wasserflasche abschrauben. Vorsichtiges Schwenken hilft beim Auflösen der Trockensubstanz. Bitte nicht kräftig schütteln, jegliche Schaumbildung ist zu vermeiden! Die Lösung muss klar oder leicht opaleszent (milchig glänzend) sein. • Die gebrauchsfertige Lösung soll unmittelbar nach der Auflösung verwendet werden. Verwenden Sie keine Lösungen, die trüb sind oder sichtbare Partikel enthalten. Injektion • Nachdem man die Trockensubstanz wie oben angegeben gelöst hat, wird die beigefügte Spritze mit dem Luer-Lock-Anschluss auf die Substratflasche mit dem durchsichtigen Teil des Transfersystems geschraubt. In dieser Form lässt sich das gelöste Präparat problemlos aufziehen. Ein separater Filter ist nicht nötig, weil das Transfersystem einen integrierten Filter enthält. • Die Flasche mit dem durchsichtigen Teil des Transfersystems vorsichtig abschrauben und die Injektionszubereitung mit der beigefügten Flügelkanüle langsam intravenös injizieren. Die Injektionsgeschwindigkeit beträgt 2 – 3 ml pro Minute. • Nach Gebrauch der Flügelkanüle kann die Nadel durch die Schutzkappe gesichert werden. Nicht verwendete Arzneimittel oder Abfallmaterial sind entsprechend den nationalen Anforderungen zu entsorgen. 7. INHABER DER ZULASSUNG Biotest Pharma GmbH Landsteinerstraße 5 D-63303 Dreieich Tel.: 06103 801-0 Fax: 06103 801-150 und -727 infobiotest.de 8. ZULASSUNGSNUMMERN Haemoctin SDH 250: 16841.00.00 Haemoctin SDH 500: 16841.01.00 Haemoctin SDH 1000: 16841.02.00 9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG 28.10.1991 / 28.10.1996, 28.10.2001 10. STAND DER INFORMATION März 2007 11. VERSCHREIBUNGSSTATUS/ APOTHEKENPFLICHT Verschreibungspflichtig 12. HERKUNFTSLÄNDER DES BLUTPLASMAS Deutschland, Österreich, Belgien, USA, Niederlande Zentrale Anforderung an: Rote Liste Service GmbH FachInfo-Service Postfach 11 01 71 10831 Berlin 3