RESOLUTION OENO 6/2005 Beglaubigte Ausführung Paris

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RESOLUTION OENO 6/2005
ALGINSÄURE
DIE GENERALVERSAMMLUNG
beschließt
in Anbetracht von Artikel 2 Absatz 2 Ziffer IV des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur
Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
auf Vorschlag der Unterkommission « Analyse- und Bewertungsmethoden von Wein »,
den Teil I des Internationalen Önologischen Kodex um folgende Monografie zu ergänzen:
ALGINSÄURE
E 400
CAS Nr: 9005-32-7
1. ZIEL, URSPRUNG UND ANWENDUNGSBEREICH
Alginsäure ist ein kolloidales Polysaccharid, das aus verschiedenen Arten von Braunalgen
extrahiert wird, speziell aus Laminaria. Ihre Monomerbestandteile sind die α-L-Glucuronsäure
und die β-D-Manuronsäure, die paarweise entsprechend Verbindungen vom Typ 1→4
verbunden sind.
→4-[α-glu-1→4-α-glu-1→4-β-man-1→4-β-man-1]n →4-α-glu
Schönungsmittel, das nach einer Neutralisierung mit Kalichlorid, Kaliumcarbonat oder
Kaliumhydrogencarbonat vor dem Gebrauch in der Fülldosage zur zweiten Gärung von
Schaumweinen verwendet werden kann.
Alginsäure besteht im Durchschnitt aus 200 Basiseinheiten Uronsäure.
Molekulargewicht zwischen 10 000 und 600 000 Dalton.
2. KENNZEICHNUNG
Die Konzentration der Alginsäure muss auf dem Etikett angegeben werden, ebenso die
Sicherheits- und Aufbewahrungsbedingungen.
3. MERKMALE
Alginsäure liegt pulverförmig oder fadenförmig, aber auch granulatförmig vor und ist von
gelbweißer bis brauner Farbe, amorph, unlöslich in reinem Wasser und verschiedenen
organischen Lösungsmitteln. Sie löst sich in Wasser auf, das durch Natriumkarbonat,
Natriumhydroxid oder Trinatriumphosphat alkalisiert wurde.
Beglaubigte Ausführung
Paris, den 20. Juli 2005
Der Generaldirektor der OIV
Sekretär der Generalversammlung
Federico CASTELLUCCI
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4. IDENTITÄTSMERKMALE
4.1
pH Eine 3%ige Suspension von Alginsäure in Wasser weist einen pH-Wert
zwischen 2 und 3,5 auf.
4.2 Abgrenzung von anderen Polysacchariden
Eine Lösung von 5 g/l Alginsäure in Natriumhydroxid (4,3 g Natriumhydroxid in Wasser
auflösen und auf 100 ml ergänzen) fällt durch Hinzufügen von einem Fünftel des
Volumens einer 2,5%igen Kalziumchloridlösung gelatinös aus.
Nach Hinzufügen des halben Volumens einer gesättigten Ammoniumsulfatlösung zur
oben beschriebenen Lösung bildet sich keine Trübung.
Mit diesen beiden Tests lässt sich Alginsäure von anderen natürlichen Polysacchariden
oder ähnlichen Stoffen abgrenzen, die bei Lebensmitteln oder in pharmazeutischen
Produkten verwendet werden.
4.3 Geschmacksmerkmale
Alginsäure muss geschmacklos und geruchlos sein.
5. VERSUCHE
Alle unten angegebenen Grenzwerte beziehen sich auf das Trockengewicht.
5.1 Unlösliche Reste in einer Natriumhydroxidlösung Unter längerem Rühren mit
einem Magnetrührer 1 g genau abgewogene Alginsäure in 100 ml
Natriumhydroxidlösung (4,3 g Natriumhydroxid in Wasser auflösen und auf 100 ml
ergänzen) auflösen, zentrifugieren, abziehen, Rückstand 5 mal mit destilliertem Wasser
waschen, dabei jedes Mal zentrifugieren und Waschwasser eliminieren. Den gesamten
Rückstand mit destilliertem Wasser über einen vorher gewogenen Gooch-Filter (Filter
aus gesintertem, schwach porösem Glas) geben, 1 Stunde lang bei 105 °C trocknen und
erneut wiegen.
Der Gehalt an unlöslichem Rückstand darf 2 % des Trockengewichts Alginsäure nicht
übersteigen.
5.2 Verlust beim Trocknen
Wird bis zur Gewichtskonstanz bestimmt, bei einer Probe von 2 g muss der
Gewichtsverlust der Alginsäure bei 100-105 °C unter 15 % liegen.
5.3 Schwefelasche
Die Schwefelasche wird gemäß der in Kapitel II des Internationalen Önologischen Kodex
beschriebenen Methode bestimmt. Der Gehalt der Alginsäure an Schwefelasche darf
höchstens 8 Gew. % betragen.
5.4 Zubereitung der Probenlösung
Nach dem Wiegen wird die Asche in 2 ml konzentrierter Salzsäure ( R ) und 10 ml
Wasser gelöst. Zum Beschleunigen des Lösungsvorgangs erhitzen und Wasser
hinzufügen, bis man ein Volumen von 25 mal dem Gewicht der trockenen Alginsäure
erhält. 1 ml dieser Lösung enthält die Mineralstoffe von 0,04 g trockener Alginsäure.
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Paris, den 20. Juli 2005
Der Generaldirektor der OIV
Sekretär der Generalversammlung
Federico CASTELLUCCI
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5.5 Blei
Der Bleigehalt der Probenlösung (5.4) wird nach der in Kapitel II des Internationalen
Önologischen Kodex beschriebenen Methode bestimmt.
Der Bleigehalt muss weniger als 5 mg/kg betragen.
5.6 Kadmium
Der Kadmiumgehalt der Probenlösung (5.4) wird nach der in Kapitel II des
Internationalen Önologischen Kodex beschriebenen Methode bestimmt.
Der Kadmiumgehalt muss weniger als 1 mg/kg betragen.
5.7 Quecksilber
Der Quecksilbergehalt der Probenlösung (5.4) wird nach der in Kapitel II des
Internationalen Önologischen Kodex beschriebenen Methode bestimmt.
Der Quecksilbergehalt muss weniger als 1 mg/kg betragen.
5.8 Arsen
Der Arsengehalt der Probenlösung (5.4) wird nach der in Kapitel II des Internationalen
Önologischen Kodex beschriebenen Methode bestimmt.
Der Arsengehalt muss weniger als 3 mg/kg betragen.
5.9 Biologische Schadstoffe
Die Zählung erfolgt für alle Parameter nach der in Kapitel II des Internationalen
Önologischen Kodex beschriebenen Methode.
Grenzwert: Bakterien insgesamt: weniger als 5 x 103 KBE/g
5.10 Coliforme Bakterien
Zahl der coliformen Bakterien: weniger als 1 pro g oder gleich 1 pro g
5.11 Staphylokokken
Zahl der Staphylokokken (ß-hämolytisch mit positiver Koagulase): weniger als 1 pro g
oder gleich 1 pro g
5.12 Salmonellen
Die Zahl der Salomonellen muss unter 1 auf 100 g liegen.
5.13 Hefen
Grenzwert: 5 x 102 KBE pro g Zubereitung
5.14 Laktobakterien
Grenzwert: 102 KBE pro g Zubereitung
5.15 Lactobacillus sp.
Grenzwert: 10 KBE pro g Zubereitung
5.16 Pediococcus sp.
Grenzwert: Nichtvorhandensein an einer Probe von 10 g Zubereitung
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Paris, den 20. Juli 2005
Der Generaldirektor der OIV
Sekretär der Generalversammlung
Federico CASTELLUCCI
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5.17 Essigbakterien
Grenzwert: 103 KBE pro g Zubereitung
5.18 Schimmel
Grenzwert: 5 X 102 KBE pro g Zubereitung
6. AUFBEWAHRUNG
Alginsäure muss in luftdichten Beuteln aufbewahrt werden.
Beglaubigte Ausführung
Paris, den 20. Juli 2005
Der Generaldirektor der OIV
Sekretär der Generalversammlung
Federico CASTELLUCCI
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