SAUBERE KRAFTWERKE 5 Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. SAUBERE KRAFTWERKE 5 PROFIL Die Anbieterin dieser Vermögensanlagen mit dem Namen „Saubere Kraftwerke 5“ ist die Planet energy GmbH. Sie ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Greenpeace Energy eG, eines bundesweit tätigen, genossenschaftlich organisierten Energieversorgers. Geschäftszweck der Planet energy GmbH ist der Bau, die Finanzierung und der Betrieb von sauberen Kraftwerken. DAS ZIEL der Planet energy GmbH ist der Aufbau eines unabhängigen Kraftwerksparks. Hiermit sollen sowohl die Stromkunden der Greenpeace Energy eG als auch andere Haushalte und Gewerbetreibende mit Strom versorgt werden. Insgesamt hat die Planet energy GmbH bereits neun Windparks und drei Photovoltaikanlagen errichtet und ist an zwei Windparks beteiligt, welche zusammen eine Gesamtleistung von rund 65 Megawatt zur Verfügung stellen. Durch die hier angebotenen Vermögensanlagen möchte die Planet energy GmbH diesen Weg weiterhin erfolgreich umsetzen und ausbauen. ECKDATEN DER GENUSSRECHTE Emittentinnen Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Form der Kapitalanlage Nachrangige, unverbriefte Genussrechte mit Genussrechtsvergütung Anlageobjekte Windpark Schwanewede mit 6 MW Leistung (Anlageobjekt erster Ordnung) Kommanditbeteiligung an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG (Anlageobjekt erster Ordnung) Windpark Sailershäuser Wald mit 24 MW Leistung (Anlageobjekt zweiter Ordnung) Gesamtauszahlung Rund 177,6 % vor Steuern (Prognose) Genussrechtsvergütung Durchschnittlich 3,75 % p. a. (Prognose) Laufzeit Rund 20 Jahre (bis 31. Dezember 2035) Genussrechtskapital 7.870.000 EUR Zeichnungsfrist Grundsätzlich bis zur Vollplatzierung Mindestzeichnung 1.000 EUR Ausgabeaufschlag (Agio) Wird nicht erhoben Genussrechtskapitalrückzahlung Die Genussrechtskapitalrückzahlung erfolgt über die Laufzeit der Vermögensanlagen, die rund 20 Jahre beträgt. Übertragbarkeit Die Genussrechte können ganz oder teilweise durch Abtretung an Dritte übertragen werden. Die Übertragung ist nur mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats oder mit Wirkung zum Tag des Beitritts möglich und bedarf der formalen Zustimmung der Planet energy Anlegerservice GmbH, die jedoch nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden darf. Die Genussrechte können auch veräußert werden. Es gibt jedoch keinen organisierten Markt für den Verkauf und Erwerb der ausgegebenen Genussrechte. Da die Genussrechte nicht verbrieft sind, können sie nicht wie Wertpapiere gehandelt werden. Nachschusspflicht Nach Einzahlung des gezeichneten Genussrechtskapitals besteht keine Nachschusspflicht. Mit den Vermögensanlagen Mit den Genussrechten sind keine Gesellschafterrechte an den Emittentinnen verbunden. verbundene Rechte INHALT 3Vorwort Uetersen Schwanewede Wilsickow Roydorf Suderburg Langenbrügge Ketzin Soltau Rinteln 6 Eckdaten der Vermögensanlagen 7 Die Anbieterin Planet energy GmbH 10 Die wesentlichen Aspekte der Vermögensanlagen Buchhain Wundersleben 18 Risiken der Vermögensanlagen Sailershäuser Wald 29 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Schwäbisch Hall Stuttgart Tomerdingen Dasing Parndorf 36 Darstellung der Vermögensanlagen 47 Angaben über die Anlageziele, Anlagestrategie und Anlagepolitik 51 Beschreibung der Kraftwerke 79 Geplante Mittelverwendung und Mittelherkunft der Emittentinnen Photovoltaik Windkraft Windkraft in Planung Windkraft im Bau 88Sensitivitätsbetrachtung (Abweichungen von der Prognose) 90 Darstellung der Emittentinnen 103 Leistungsnachweise über bisher durchgeführte Vermögensanlagen 106 Beendigung der Vermögensanlagen 108 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen 131 Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlagen 136 Genussrechtsbedingungen 147 Gesellschaftsverträge der Emittentinnen 154 Verbraucherinformationen 158 Wie zeichne ich die Genussrechte? 160 Glossar HINWEIS: Die im Verkaufsprospekt abgedruckten Fotos sind allein illustrativ zu verstehen. Sie zeigen sinnbildlich die Investition der Emittentinnen in das Segment der erneuerbaren Energien. 162 Impressum 163 POSTIDENT-Coupon 165 Zeichnungsschein PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 1 PROSPEKTVERANTWORTUNG Alle in diesem Verkaufsprospekt getroffenen Annahmen, Angaben und Berech­ nungen wurden nach unserem besten aktuellen Wissensstand und den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen sorgfältig zusammengestellt. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende Rechtslage, Rechtsprechung und Praxis der Finanzverwaltung auch zukünftig in unveränderter Form bestehen bleibt. Die Planet energy GmbH als Anbieterin und Prospektverantwortliche erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Für den Inhalt des Verkaufs­ prospektes übernimmt die Planet energy GmbH (Sitz und Geschäftsanschrift: Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg) als Anbieterin und Prospektverantwort­­liche die Verantwortung. Datum der Prospektaufstellung: 16. September 2015 Sönke Tangermann Nils Müller GeschäftsführerGeschäftsführer Planet energy GmbH Planet energy GmbH Hinweis gemäß § 7 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz: Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlagen während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätes­ tens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten Angebot der Vermö­ gensanlagen im Inland, erworben werden. 2 VORWORT Sönke Tangermann, Nils Müller Geschäftsführer der Planet energy GmbH SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, mit der am 1. August 2014 in Kraft getretenen Novellie­ rung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2014 wurden Hürden geschaffen, die den Ausbau der Windenergie erschweren. So wurde nicht nur die garantier­ te Einspeisevergütung für neue Windenergieanlagen gesenkt, sondern darüber hinaus eine verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen mit einer Leistung von über 500 kW eingeführt. Ab 2017 soll der Preis für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen über ein Ausschrei­ bungsmodell ermittelt werden. Insbesondere die letzten beiden genannten Änderungen benachteiligen vor allem Energiegenossenschaften und kleine Anlagenbetreiber wie die Planet energy GmbH. Wir werden uns den neuen gesetzlichen Herausforderun­ gen stellen und weiterhin umweltfreundliche Kraftwer­ ke bauen und betreiben. So werden wir weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Aufbau einer CO2-freien Stromver­ sorgung leisten. Wir haben mit der Hilfe des Kapitals unserer Anleger in den letzten zehn Jahren 28 Windenergieanlagen und drei Photovoltaikanlagen gebaut. Mit dem prognostizierten Jahresstromertrag von rund 126.000 kWh können rund 42.000 Haushalte pro Jahr mit sauberem Strom ver­ sorgt werden und rund 70.000 t CO2 pro Jahr eingespart werden. Mit den vorliegenden Genussrechten „Saubere Kraft­ werke 5“ bieten wir Ihnen die Gelegenheit, sich finanziell am Aufbau von zwölf weiteren Windenergieanlagen zu beteiligen. Sie profitieren vom wirtschaftlichen Erfolg der Windenergieanlagen und leisten gleichzeitig einen Bei­ trag zum Klimaschutz, indem Sie eine umweltfreundliche Energieversorgung ohne Atom- und Kohlekraft unterstüt­ zen. Sie investieren in einen Windpark in Schwanewede (Niedersachsen) und über eine Beteiligungsgesellschaft in einen Windpark im Sailershäuser Wald (Bayern). Für Ihr Engagement prognostizieren wir eine Vergütung von durchschnittlich 3,75 % (vor Steuern) jährlich. Die jähr­ liche ausgezahlte Vergütung liegt zunächst unter dem Durchschnittswert und steigt über die Jahre an. Beide Windparks befinden sich im Bau und sollen vor­ aussichtlich im vierten Quartal 2015 in Betrieb ge­nom­ men werden. Der wirtschaftliche Erfolg der Betriebsge­ sellschaften und somit der Vermögensanlagen hängt im Wesentlichen vom Windaufkommen und der technischen Verfügbarkeit der Windenergieanlagen ab. Mit einer Investition in die Genussrechte „Saubere Kraftwerke 5“ unterstützen Sie die Energiewende und nutzen die Ertragschancen einer nachhaltigen Geld­ anlage. So gestalten wir gemeinsam eine Zukunft ­ ohne Kohle- und Atomkraftwerke. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und freuen uns auf Ihr Engagement! Sönke Tangermann Nils Müller GeschäftsführerGeschäftsführer Planet energy GmbH Planet energy GmbH PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 3 Vorwort 4 PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 5 ECKDATEN DER VERMÖGENSANLAGEN Mit den in diesem Prospekt angebotenen Genussrech­ ten bietet die Planet energy GmbH zwei miteinander verbundene Vermögensanlagen zur Finanzierung des zum Zeitpunkt der Prospektierung noch im Bau befindli­ chen Windparks Schwanewede und mittelbar über eine Kommanditbeteiligung des zum Zeitpunkt noch im Bau befindlichen Windparks Sailershäuser Wald an. Die Emit­ tentinnen Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG begeben Vermögensanlagen unter dem gemeinsamen Namen „Saubere Kraftwerke 5“. Die Vermögensanlagen beider Gesellschaften können nur gemeinsam gezeichnet und übertragen werden. Die Anleger investieren in einem festgelegten Verhältnis in diese Kraftwerke. Dabei erfolgt die Investition der Anleger unmittelbar in die Betriebsge­ sellschaft Planet energy Windpark Schwanewede GmbH Emittentinnen Genussrechtskapital in EUR Anteil in % 3.800.000 48,28 4.070.000 51,72 7.870.000 100,00 Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Planet energy Windpark Sai­ lershäuser Wald Beteiligungs­ gesellschaft mbH & Co. KG Summe 6 & Co. KG und über die Beteiligungsgesellschaft Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsge­ sellschaft mbH & Co. KG mittelbar in die Betriebsge­ sellschaft Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG. Im Gegenzug partizipieren die Anleger an den laufenden Liquiditätsergebnissen der zwei Emittentin­ nen. Bis zum Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen soll das eingesetzte Kapital an die Anleger zurückflie­ ßen. Das Eigentum an den Kraftwerken liegt während der gesamten Laufzeit bei den Betriebsgesellschaften. Ziel der Planet energy Windpark ­Schwanewede GmbH & Co. KG und der P ­ lanet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ist es, den lang­ fristigen Geschäftszweck der Planet energy GmbH bzw. ihrer Muttergesellschaft, der ­Greenpeace Energy eG, sicherzustellen: die eigene Produktion und Vermarktung von 100 % sauberem Strom. Form der Kapitalanlage Nachrangige, unverbriefte Genussrechte mit Genussrechtsvergütung Anlageobjekte Windpark Schwanewede mit 6 MW Leistung (Anlageobjekt erster Ordnung) Kommanditbeteiligung an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG (Anlageobjekt erster Ordnung) Windpark Sailershäuser Wald mit 24 MW Leistung (Anlageobjekt zweiter Ordnung) Gesamtauszahlung (Prognose) rund 177,6 % (vor Steuern) Mindestzeichnung 1.000 EUR Zeichnungsfrist Eine Zeichnung ist grundsätzlich bis zur Vollplatzierung möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass die Zeich­ nung von den Emittentinnen jederzeit ohne Angaben von Gründen und nach eigenem Ermessen vorzeitig geschlossen wird. Genussrechtskapitalrückzahlung Erfolgt über die Laufzeit der Vermögensanlagen, die rund 20 Jahre beträgt. Die Laufzeit der Genussrechte des Windparks Schwanewede und der Genussrechte der Kommanditbeteiligung am Windpark Sailershäu­ ser Wald enden jeweils am 31. Dezember 2035. Übertragbarkeit Die Genussrechte können ganz oder teilweise durch Abtretung an Dritte übertragen werden. Die Übertra­ gung ist nur mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats oder mit Wirkung zum Tag des Beitritts möglich und bedarf der formalen Zustimmung der Planet energy Anlegerservice GmbH, die jedoch nicht ohne wich­ tigen Grund verweigert werden darf. Die Genussrechte können auch veräußert werden. Es gibt jedoch kei­ nen organisierten Markt für den Verkauf und Erwerb der ausgegebenen Genussrechte. Da die Genussrechte nicht verbrieft sind, können sie nicht wie Wertpapiere gehandelt werden (siehe Seite 40). Angesprochener Anlegerkreis Risikobewusste Anleger, die neben der Chance auf eine angemessene Vergütung für ihr investiertes Kapital die Möglichkeit einer Beteiligung an zwei Windparks suchen und für die ein etwaiger nicht vollkommen aus­ zuschließender Totalverlust zu keiner empfindlichen Verschlechterung der eigenen Vermögenslage führt. Die hier angebotenen Genussrechte eignen sich daher nicht für die Altersvorsorge. Besteuerung der Genussrechte Die Genussrechtsvergütungen unterliegen grundsätzlich gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. DIE ANBIETERIN PLANET ENERGY GMBH WIR BAUEN UND BETREIBEN SAUBERE KRAFTWERKE Die Planet energy GmbH wurde 2001 gegründet und ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Greenpeace ­Energy eG. Die Tätigkeiten der Planet energy GmbH sind dabei ein fester Bestandteil der Unternehmensziele der Greenpeace Energy eG, nämlich der Aufbau eines Kraft­ werksparks zur Förderung der Energiewende. Insgesamt hat die Planet energy GmbH bereits neun Windparks und drei Photovoltaikanlagen errichtet und ist an zwei Wind­ parks beteiligt. Zusammen stellen sie eine Gesamtleis­ tung von rund 65 Megawatt zur Verfügung. Weitere zwei Windparks sind bereits in ­Planung. Im Geschäftsjahr 2014 wurden durch die ­Planet energy GmbH Umsatzer­ löse von rund 886.000 EUR erwirtschaftet und der Jah­ resüberschuss vor Genussrechtsvergütungen betrug rund 597.000 EUR. Ein motiviertes, gut ausgebildetes und interdisziplinäres Team, bestehend aus Ingenieuren, Raumplanern, Betriebswirtschaftlern und Mathematikern, arbeitet daran, den Kraftwerkspark für die Energiewen­ de weiter auszubauen. Die Leistungen der Planet energy GmbH umfassen ein breites Spektrum: PROJEKTIERUNG Um geeignete Projekte zu finden, nimmt die Planet energy GmbH sorgfältige Standortbewertungen und Wirtschaftsplanungen vor. Die für die Planet energy GmbH in Frage kommenden Projekte werden nach stren­ gen Kriterien geprüft. Diese berücksichtigen nicht nur technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch ökologische Aspekte. Die Planet energy GmbH akquiriert Projekte in allen Planungsstadien. Die Projek­ te können sowohl genehmigt als auch ungenehmigt sein und sich noch weit von der Baureife entfernt befinden. Ist ein Projekt für die Planet energy GmbH attraktiv, aber die Baugenehmigung liegt noch nicht vor, finalisiert die Planet energy GmbH die Planungen und führt das Pro­ jekt durch das Genehmigungsverfahren. Um Projekte in einer frühzeitigen Projektierungsphase anzubinden, geht die Planet energy GmbH Kooperationen mit Projektent­ wicklern ein. Bisher wurden zwei Kooperationen mit Pro­ jektentwicklern eingegangen. Die Kooperationspartner betreiben die Flächenakquisition und führen das Pro­ jekt durch das Genehmigungsverfahren bis zur Baureife. Ein wichtiger Teil der Projektierung ist es, die Projekte in einen finanzierungsfähigen Zustand zu bringen. Dazu gehören die Projektoptimierung unter wirtschaft­lichen und technischen Gesichtspunkten sowie die Entwicklung eines schlüssigen wirtschaftlichen Konzepts. Während der Errichtung der Anlagen organisiert die Planet energy GmbH die Baubegleitung. Die Bauabnahme und Inbe­ triebnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit erfahrenen Gutachtern und Ingenieurbüros. FINANZIERUNG Die Finanzierung eines Projekts erfolgt durch Fremd- und Eigenmittel, wobei das Fremdkapital – in der Regel Bank­ darlehen – den größeren Finanzierungsanteil ausmacht. Die zur Projektrealisierung erforderliche Zwischenfinan­ zierung des Eigenkapitals wird in der Regel durch die Planet energy GmbH (zum Beispiel in Form von Gesell­ schafterdarlehen an die Betriebsgesellschaften oder Beteiligungsgesellschaften) als Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt. Das zur Anschubfinanzierung einge­ setzte Gesellschafterdarlehen soll nach der Realisierung eines Projektes durch die Begebung projektbezogener öffentlich angebotener Vermögensanlagen (endfinanzie­ rende Vermögensanlagen), die direkt von den jeweiligen Betriebsgesellschaften bzw. Beteiligungsgesellschaften emittiert werden, anschlussfinanziert werden, so dass das Gesellschafterdarlehen an die Planet energy GmbH zurückgeführt werden kann und wieder zur Anschubfi­ nanzierung weiterer Projekte zur Verfügung steht. Grund­ lage jeder Finanzierung ist ein durchdachtes Finanzie­ rungskonzept, bei dem die Planet energy GmbH großen Wert auf das Kriterium Sicherheit legt. Um die Vermö­ gensanlagen so risikoarm wie möglich zu halten, erarbei­ tet die Planet energy GmbH für jedes der Projekte eine differenzierte Wirtschaftlichkeitsprognose. Die P ­ lanet energy GmbH verhandelt in der Regel mit mehreren im Bereich der erneuerbaren Energien erfahrenen Banken die Kreditkonditionen. Überdies schafft die Planet energy GmbH alle rechtlichen Voraussetzungen für die Finan­ zierung von Projekten. Beispielsweise lässt die ­Planet energy GmbH Gutachten erstellen und erbringt die erforderlichen Nachweise, um die Finanzierungsvoraus­ setzungen der Banken zu erfüllen. Die Konzeption von Vermögensanlagen sowie die Prospektierung eines Ver­ kaufsprospektes, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht, erarbeitet die Planet energy GmbH mit aus­ gewählten juristischen und wirtschaftlichen Beratern, die mit dem Geschäftsmodell vertraut sind. Nach erfolgrei­ cher Konzeption bietet die Planet energy GmbH die Ver­ mögensanlagen interes­­sierten Anlegern an, die mit ihrer Investition an dem Geschäftsmodell partizipieren PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 7 Die Anbieterin Planet energy GmbH Kraftwerksstandorte der Planet energy GmbH (Stand Juni 2015) Photovoltaikkraftwerk Schwäbisch Hall 0,1 MW Leistung, in Betrieb seit 2001 Windkraft Photovoltaik Windkraft in Planung Uetersen Photovoltaikkraftwerk Dasing 1,5 MW Leistung, in Betrieb seit 2006 Schwanewede Wilsickow Windkraft im Bau Roydorf Soltau Suderburg Langenbrügge Ketzin Rinteln Photovoltaikkraftwerk Neue Messe Stuttgart 3,8 MW Leistung, in Betrieb seit 2008 Buchhain Wundersleben Windpark Parndorf II (Österreich) 4 MW Leistung, in Betrieb seit 2004 Sailershäuser Wald Windpark Soltau 3,9 MW Leistung, in Betrieb seit 2006 Schwäbisch Hall Stuttgart Tomerdingen Windpark Ketzin 8 MW Leistung, in Betrieb seit 2009 Parndorf Dasing Windpark Roydorf 2,4 MW Leistung, in Betrieb seit 2009 8 Windpark Langenbrügge 4 MW Leistung, in Betrieb seit 2010 Windpark Wundersleben 6 MW Leistung, in Betrieb seit 2011 Windpark Uetersen 4,4 MW Leistung in Betrieb seit 2001 Windpark Suderburg 6 MW Leistung, in Betrieb seit 2010 Windpark Buchhain 14 MW Leistung, in Betrieb seit 2011 / 2012 Windpark Tomerdingen 7,2 MW Leistung in Betrieb seit 2013 möchten. Die Planet energy GmbH wendet sich insbe­ sondere an solche Anleger, denen es neben einer attrak­ tiven Rendite vor allem darum geht, zu wissen, wie ihr Geld investiert wird. KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG UND TECHNISCHE BETRIEBSFÜHRUNG Für einen optimalen Betrieb bedürfen die realisierten Kraftwerke und Anlagen sowohl einer kaufmännischen Verwaltung als auch einer technischen Betriebsführung. Die Planet energy GmbH übernimmt in der Regel diese Aufgaben für die von ihr initiierten Kraftwerke und Anla­ gen. Zur kaufmännischen Verwaltung gehören insbeson­ dere die Übernahme der kaufmännischen Betriebsfüh­ rung sowie des Rechnungswesens und der Buchhaltung der Betriebs- und Beteiligungsgesellschaften. Die tech­ nische Betriebsführung kümmert sich um den einwand­ freien Betrieb der Anlagen. Zu ihren Aufgaben gehören die tägliche Anlagenüberwachung, die Inspektion der Kraftwerke sowie die zeitgerechte Durchführung und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen. Eine gute Betriebsführung führt zu einer höheren Leistungsfä­ higkeit und damit auch zu höheren Erträgen. Der Erwerb mancher Kraftwerke und Anlagen ist mit der Auflage verbunden, die technische Betriebsführung an Dritte zu vergeben. In diesem Fall sind Kosten und Qualität der technischen Betriebsführung bei der Investitionsent­ scheidung mitbestimmend. KAPITALAUSSTATTUNG DasStammkapital der Planet energy GmbH beträgt 170.500 EUR. Es ist eingeteilt in drei Geschäftsantei­ le von 25.000 EUR, 145.000 EUR und 500 EUR. Das Stammkapital ist voll eingezahlt und wird zu 100,0 % von der Greenpeace Energy eG gehalten. Die Geschäfts­ anteile gewähren der Gesellschafterin die gesetzlichen Gesellschafterrechte, insbesondere Stimm-, Informa­ tions- und Gewinnbezugsrechte. Die Planet energy GmbH hat im Jahr 2004 Genussrechte im Nennbetrag von 450.000 EUR („Genussrechte I“) und 2.072.000 EUR („Genussrechte II“) begeben. Die „Genussrechte I“ wur­ den vollständig von der Greenpeace Energy eG, der Alleingesellschafterin der Planet energy GmbH, gezeich­ net und mittlerweile vollständig an sie zurückgeführt. Die „Genussrechte II“ wurden von einer Vielzahl von natür­ lichen und juristischen Personen gezeichnet. Diese hat­ ten eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014 und wurden plangemäß vollständig zurückgezahlt. Im Jahr 2006 hat die Planet energy GmbH Genussrechte im Nennbetrag von 10.000.000 EUR („Genussrechte III“) begeben. Die „Genussrechte III“ wurden von einer Vielzahl von natür­ lichen und juristischen Personen gezeichnet und haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2016. Im Jahr 2013 hat die Planet energy GmbH weitere Genussrechte im Nennbetrag von 3.500.000 EUR („Genussrechte IV“) begeben. Die „Genussrechte IV“ wurden von einer Viel­ zahl von natürlichen und juristischen Personen gezeich­ net und haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezem­ ber 2017. GREENPEACE ENERGY EG Seit der Gründung im Jahr 1999 setzt sich die ­Greenpeace Energy eG für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Deutschland ein. Die Geschäfts­ kunden, Weiterverteiler und über 111.000 Privatkun­ den der Greenpeace Energy eG werden mit Energie aus Wasserkraftwerken und Windenergieanlagen versorgt. Mit proWindgas bietet Greenpeace Energy als erster Energieversorger einen Gastarif an, der die innovative Windgas-Technologie fördert. Inzwischen werden über 10.000 Kunden mit proWindgas versorgt. WIR SIND AUF EINEM GUTEM WEG Die Planet energy GmbH möchte dazu beitragen, dass sich die Strukturen auf dem Energiemarkt dauer­ haft ändern: Das Ziel der Planet energy GmbH ist, eine Energieversorgung ohne Atom- und Kohlekraftwerke bereits heute umzusetzen. Das geht nur, wenn mög­ lichst viele neue saubere Kraftwerke entstehen. Indem die G ­ reenpeace Energy eG die Produktion, den Handel und die Versorgung mit sauberem Strom aus einer Hand anbietet, macht sie sich von der etablierten Stromwirt­ schaft unabhängig und ist schon heute Vorbild für eine zukunftsfähige Energieversorgung. VERMÖGENSANLAGEN Die Planet energy GmbH hat seit dem Jahr 2004 insge­ samt sieben Vermögensanlagen in Form von Genuss­ rechten begeben und verfügt somit über eine fundier­ te Erfahrung in der Konzeption und der Verwaltung von Genussrechten. Die Genussrechte II aus dem Jahr 2004 wurden im Dezember 2014 plangemäß zurückgezahlt. Fast 5.000 Anleger haben sich bereits an unseren Pro­ jekten beteiligt. Das eingesammelte Kapital wurde in den Bau von insgesamt elf sauberen Kraftwerken investiert. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 9 DIE WESENTLICHEN ASPEKTE DER VERMÖGENSANLAGEN DER ANLAGEGEGENSTAND: EINE KOMBINATION AUS ZWEI KRAFTWERKEN Der Anleger partizipiert durch die Vermögensanlagen „Saubere Kraftwerke 5“ an den Liquiditätsergebnis­ sen des Windparks Schwanewede (Niedersachsen) und über die der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG aufgrund der Regelungen des Gesellschaftsvertrages zufließenden Liquiditätsauszahlungen (Entnahmen) der Bürgerwind­ park Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG an den anteili­ gen Liquiditätsergebnissen des Windparks Sailershäuser Wald (Bayern). Dabei kommt es durch die Kombination von zwei Stand­ orten und verschiedenen Typen von Windenergieanla­ gen zu einer Diversifizierung innerhalb der Vermögens­ anlagen. Durch das sogenannte Pooling erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die prognostizierten Auszah­ lungen erzielt werden. Bei zeitweise oder auch dauerhaft auftretenden verringerten Einspeiseerlösen eines Wind­ parks können diese bedingt durch die verschiedenen Standorte durch einen normalen oder besseren Betrieb des anderen Windparks ausgeglichen werden. Hierdurch können Ertragsschwankungen nivelliert und Risiken gestreut werden. ÜBERSICHT BETEILIGUNGSSTRUKTUR Mit einem Zeichnungsbetrag von 1.000 EUR erhält der Anleger ein Genussrecht der Emittentin Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG in Höhe von 482,85 EUR und ein Genussrecht der Emittentin ­­­Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsge­ sellschaft mbH & Co. KG in Höhe von 517,15 EUR. Dafür partizipiert der Anleger an den Liquiditätsergebnissen der beiden Emittentinnen in Form einer Genussrechts­ vergütung, die sich aus einer Grundvergütung und einer variablen Vergütung zusammensetzt. Grundlage der Ermittlung der jährlichen variablen Genussrechtsvergü­ tung der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG sind die jährlichen Umsatzerlöse der Gesell­ schaft aus der Einspeisevergütung gemäß dem EEG und/ oder aus der Veräußerung des erzeugten Stroms. Dieser Ausgangswert ist jedoch noch dergestalt anzupassen, dass die durch den Betrieb des Kraftwerks entstandenen Erträge und Aufwendungen bei der Ermittlung der vari­ ablen Genussrechtsvergütung Berücksichtigung finden. Zu den Anpassungskriterien im Einzelnen wird auf die 10 Regelungen der Genussrechtsbedingungen für die Planet ­­ energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG (Seite 136) verwiesen. Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG ist als Kommanditistin an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG in Höhe von 25,0 % beteiligt. Aufgrund der Beteili­ gungshöhe handelt es sich um eine sogenannte Minder­ heitsbeteiligung. Die Kommanditisten der Bürgerwind­ park Sailerhäuser Wald GmbH & Co. KG partizipieren am Gewinn und Verlust der Gesellschaft im Verhältnis ihrer Kapitalanteile zueinander. Sie sind im gleichen Ver­ hältnis am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Der auf die P ­ lanet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­ ligungsgesellschaft mbH & Co. KG entfallene Gewinnbzw. Verlustanteil wird bei dieser als Beteiligungsertrag bzw. Beteiligungsverlust erfasst. Die Planet energy Wind­ park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hat als Kommanditistin das Recht, Entnahmen nach der Maßgabe des § 9 Ziffer 2 des Gesellschafts­ vertrags zu tätigen, wobei sie nicht verlangen kann, dass die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG diese Entnahmen durch Fremdkapital finanziert. Zu den Details dieser Regelungen verweisen wir auf die Beschreibung des Gesellschaftsvertrages der Bürger­ windpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG (Seite 74). Die Ertragslage der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG und folglich deren Liquiditätslage sind insoweit maßgeblich für die Beteiligungsergebnisse und die Höhe der Entnahmen der Planet energy Wind­ park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Die der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zufließenden Liquiditätsauszahlungen (Entnahmen) sind die Grund­ lage für die Ermittlung der variablen Vergütung. Dieser Ausgangswert ist jedoch noch dergestalt anzupassen, dass die durch den Betrieb des Kraftwerks entstandenen Erträge und Aufwendungen bei der Ermittlung der vari­ ablen Genussrechtsvergütung Berücksichtigung finden. Zu den Anpassungskriterien im Einzelnen wird auf die Regelungen der Genussrechtsbedingungen für die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­ schaft mbH & Co. KG (Seite 142) verwiesen. Genussrechtszeichner Mindestens 1.000 EUR = 100 % 51,72 % Beteiligungsgesellschaft Emittentin Der Genussrechtszeichner investiert sein Kapital in einem festen Verhältnis direkt bzw. über eine Beteiligungsgesellschaft in die Windparks Schwanewede und Sailershäuser Wald. Der Anleger erwirbt jeweils ein auf seinen Namen lautendes Genussrecht und partizipiert am Liquiditätsergebnis. Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Kommanditbeteiligung 48,28 % 25,00 % Emittentin Liquiditätsauszahlungen (Entnahmen) Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG Betriebsgesellschaften PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 11 Die wesentlichen Aspekte der Vermögensanlagen Die Kraftwerke Windpark Schwanewede Der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch im Bau befindliche Windpark Schwanewede liegt im Landkreis Osterholz, Niedersachsen. Er besteht insgesamt aus zwei Windenergieanlagen des Typs Senvion 3.2 M114, von denen jede eine Nennleistung von 3,2 MW hat. Die Anlagen haben eine Nabenhöhe von 143 Metern und einen Rotordurchmesser von 114 Metern. Unter Berück­ sichtigung von Abschlägen für Prognoseunsicherheiten, Verfügbarkeits- sowie Kabel- und Trafoverluste liefert der Windpark pro Jahr rund 14,72 Mio. kWh sauberen Strom. Bei einem angenommenen Jahresdurchschnitts­ verbrauch von 3.000 kWh ließen sich mit dem erzeugten Strom jährlich rund 4.900 Haushalte versorgen. Die jähr­ liche CO2-Ersparnis gegenüber dem bundesdeutschen Kraftwerksmix beträgt rund 7.600 Tonnen. Die durch den Windpark produzierte elektrische Energie wird in das Energieverteilungsnetz der EWE NETZ GmbH, Cuxhaven, eingespeist. Das Kraftwerk Betreiber Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg Windpark Zwei Windenergieanlagen des Typs Senvion 3.2 M114 Geplante Inbetriebnahme Viertes Quartal 2015 (Kalkuliert: 1. Januar 2016) Gesamtleistung 6,4 MW (je Windenergieanlage 3,2 MW) Projektkosten (Prognose)* ca. 11,7 Mio. EUR Geplantes Genussrechtskapital 3.800.000 EUR Prognostizierte Einspeisemenge** 14,72 Mio. kWh/Jahr * Details zur Mittelverwendung siehe Seite 53 ** Im langjährigen Mittel; nach Abschlägen und gemäß den Mittelwerten aus den gutachterlichen Ertragsprognosen. 12 Windpark Sailershäuser Wald Der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch im Bau befindliche Windpark Sailershäuser Wald befindet sich nordwestlich der Stadt Haßfurt in Unterfranken, rund 20 km östlich von Schweinfurt in Bayern. Er wird nach Fer­ tigstellung aus zehn Windenergieanlagen des Typs Nor­ dex N117 bestehen, von denen jede eine Nennleistung von 2,4 MW hat. Die Anlagen haben eine Nabenhöhe von 141 Metern und einen Rotordurchmesser von 117 Metern. Unter Berücksichtigung von Abschlägen für Prognoseun­ sicherheiten, Verfügbarkeits- sowie Kabel- und Trafo­ verlusten liefert der Windpark pro Jahr rund 54,99 Mio. kWh sauberen Strom. Bei einem angenommenen Jahres­ durchschnittsverbrauch von 3.000 kWh ließen sich mit dem erzeugten Strom jährlich rund 18.300 Haushalte ver­ sorgen. Die jährliche CO2-Ersparnis gegenüber dem bun­ desdeutschen Kraftwerksmix beträgt rund 9.600 Tonnen. Die durch den Windpark produzierte elektrische Ener­ gie wird in das Energieverteilungsnetz des Stadtwerks ­Haßfurt, Haßfurt, eingespeist. Das Kraftwerk Betreiber Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt Windpark 10 Windenergieanlagen des Typs Nordex N117 Geplante Inbetriebnahme Viertes Quartal 2015 (Kalkuliert: 3 Windenergieanlagen im vierten Quartal 2015, 7 Windenergieanlagen 1. Januar 2016) Gesamtleistung 24 MW (je Windenergieanlage 2,4 MW) Gesamtprojektkosten (Prognose)* ca. 44,3 Mio. EUR Geplantes Kommanditkapital 12.000.000 EUR Prognostizierte Einspeisemenge** 54,99 Mio. kWh/Jahr * Details zur Mittelverwendung siehe Seite 69 ** Im langjährigen Mittel; nach Abschlägen und gemäß den Mittelwerten aus den gutachterlichen Ertragsprognosen. Die Beteiligungsgesellschaft Beteiligungsgesellschaft Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg Geplantes Genussrechtskapital 4.070.000 EUR PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 13 Die wesentlichen Aspekte der Vermögensanlagen GRUNDLEGENDE FRAGEN ZU DEN VERMÖGENSANLAGEN Die Vermögensanlagen bieten den gemeinsamen Erwerb von zwei Genussrechten an. Die Emittentinnen Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG begeben die Vermö­ gensanlagen unter dem gemeinsamen Namen „Saubere Kraftwerke 5“. Die Vermögensanlagen beider Gesell­ schaften können nur gemeinsam gezeichnet und über­ tragen werden. Dabei investiert der Anleger sein Kapital unmittelbar in die Betriebsgesellschaft des Windparks Schwanewede und über die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mittelbar in die Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald, die Bürgerwindpark S ­ ailershäuser Wald GmbH & Co. KG. Zwischen jeder der beiden Emit­ tentinnen und dem Anleger kommt ein direktes und selbstständiges Genussrechtsverhältnis zustande. Um den Poolcharakter dieser Vermögensanlagen zu verwirk­ lichen, sind die Genussrechte der beiden Emittentinnen nur zusammen und nur in dem hier dargestellten quo­ talen Verhältnis zu erwerben. Die beiden Genussrechte berechtigen den Genussrechtsinhaber, an einem Teil ­ des Liquiditätsergebnisses zu partizipieren. Was ist ein Genussrecht? Ein Genussrecht ist ein sogenanntes schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis: Der Genussrechtsinha­ ber stellt der Genussrechtsherausgeberin (Emittentin) Kapital zur Verfügung. Dafür erhält er eine vom Unterneh­ menserfolg abhängige Vergütung. Die Genussrechtsver­ gütung setzt sich zusammen aus einer Grundvergütung und einer vom Liquiditätsergebnis abhängigen und damit variablen Vergütung. Welche Vorteile hat ein Genussrecht? Die Vergütungen des Genussrechtskapitals werden nach der in der Regel steuerlich einkommensunabhängigen Abgeltungsteuer von 25 % veranlagt. Es kann auch zur einkommensabhängigen Einkommensteuer gewechselt werden, sofern der persönliche Einkommensteuersatz geringer als der der Abgeltungsteuer ist. Durch den bei Genussrechten geringeren Verwaltungsaufwand ent­ stehen im Vergleich zu gesellschaftsrechtlichen Betei­ ligungen, wie zum Beispiel Kommanditbeteiligungen, geringere Verwaltungskosten, was der Vergütungshöhe zugutekommt. Und was hat die Planet energy GmbH davon? Die Planet energy GmbH will erfolgreich saubere Kraft­ werke bauen. Dabei sollen sowohl der Kapitaleinsatz 14 als auch der Erstellungs- und Bewirtschaftungsprozess der Anlagen so effizient wie möglich sein. Eine zent­ rale Voraussetzung dafür ist die rechtliche Souveräni­ tät. Mit der Herausgabe von Genussrechten bleibt dies sichergestellt. Was ist das Besondere an den vorliegenden Vermögensanlagen „Saubere Kraftwerke 5“? Diese Vermögensanlagen bieten die quotale Beteili­ gung am wirtschaftlichen Erfolg von zwei Kraftwerken. Die Emittentinnen der Genussrechte sind die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG als Betriebsgesellschaft des Windparks Schwanewede und die P ­ lanet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG, die als Kommanditistin an der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailerhäuser Wald, der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, beteiligt ist. Zwischen jeder der beiden Emitten­ tinnen und dem Anleger kommt ein direktes und selbst­ ständiges Genussrechtsverhältnis zustande. Mit rund 20 Jahren Laufzeit sind die hier angebotenen Genussrechte eine langfristig angelegte Investition, mit folgenden besonderen Eigenschaften: • Die Höhe der Vergütung für den eingespeisten Strom ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres festgelegt. • Der Erfolg dieser Vermögensanlagen ist somit ­weitgehend unabhängig von der Konjunktur. • Durch die Kombination zweier Windparkstandorte in verschiedenen Regionen werden die Ertragsrisiken gestreut, da wetterbedingte Ertragsschwankungen eines Windparks ggf. durch höhere Erträge des ande­ ren Windparks ausgeglichen werden können. • Die 3,2 MW Senvion-Anlagen im Windpark ­Schwanewede werden die leistungsstärksten Anlagen sein, die Planet energy GmbH bisher gebaut hat. • Die Inbetriebnahme beider Windparks ist für Ende 2015 geplant. Der Bau der Windparks hat bereits begonnen. Wann wird die Genussrechtsvergütung ausgezahlt? Der Anleger erhält seine Auszahlung grundsätzlich jähr­ lich für das Vorjahr nach der Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse durch eine Wirtschaftsprüfungsgesell­ schaft und der Feststellung der Jahresabschlüsse durch die Gesellschafterin, die Planet energy GmbH. Die Höhe der Auszahlung ist abhängig vom Liquiditätsergebnis der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Liquidität der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­ ligungsgesellschaft mbH & Co. KG resultiert aus den Liquiditätsauszahlungen (Entnahmen), die sie aufgrund des Gesellschaftsvertrages bei der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG tätigen darf, und basiert somit auch auf deren Liquiditätsergebnis. Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Wie lange ist die Laufzeit? Die Vermögensanlagen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2035. Die Laufzeit der Genussrechte des Windparks Schwanewede und der Genussrechte des Windparks Sailershäuser Wald enden jeweils am 31. Dezember 2035. Wer bekommt das Genussrechtskapital? Für einen Zeichnungsbetrag von 1.000 EUR erhält die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG 482,85 EUR und die Planet energy Windpark ­Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG 517,15 EUR. Das Kapital dient unmittelbar der Finan­ zierung des Windparks Schwanewede und dem Erwerb der Kommanditbeteiligung an der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald und somit mittelbar der Finanzierung des Windparks Sailershäuser Wald. Kann ich die Genussrechte kündigen? Eine ordentliche Kündigung der Vermögensanlagen wäh­ rend der Laufzeit der Genussrechte ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unbe­ rührt (siehe § 5 der Genussrechtsbedingungen). Lassen sich die Genussrechte auch während der Laufzeit übertragen oder veräußern? Ja. Die auf den Namen des Anlegers ausgestellten Genussrechte können gemeinsam an Dritte übertragen oder veräußert werden. Formale Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der Planet energy Anlegerservice GmbH, eines Tochterunternehmens der Planet energy GmbH, die die Verwaltung der Genussrechte übernimmt. Zu weiteren Einzelheiten wird auf Seite 40 verwiesen. Können sich die Genussrechtsbedingungen ändern? Die Emittentinnen sind nach billigem Ermessen zur ein­ seitigen Änderung bzw. Anpassung einzelner Bestim­ mungen dieser Genussrechtsbedingungen berechtigt, falls Rechtsvorschriften erlassen, geändert oder in einer Weise angewandt werden, dass dies bei der Gesell­ schaft, bei deren Gesellschaftern oder bei den Genuss­ rechtsinhabern zu höheren Steuerbelastungen führt als bei der Prospektaufstellung vorgesehen. Gleiches gilt, wenn aufgrund neuer aufsichtsrechtlicher Vorschriften die Rechte der Gesellschaft, deren Gesellschafter oder der Genussrechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese neue Pflichten begründet werden. Dies betrifft insbeson­ dere die Genussrechtsvergütung (§ 2) sowie Nachrangig­ keit (§ 6). Wie hoch ist der Mindestzeichnungsbetrag? Der Erwerbspreis entspricht dem Zeichnungsbetrag und der Mindestzeichnungsbetrag ist 1.000 EUR. Höhe­ re Zeichnungen erfolgen in Schritten von 1.000 EUR. Je 1.000 EUR entfallen 482,85 EUR auf ein Genussrecht der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und 517,15 EUR auf ein Genussrecht der Planet energy Gibt es einen Ausgabeaufschlag (Agio)? Es wird kein Agio erhoben. Woher bekomme ich den Verkaufsprospekt? Die Planet energy Anlegerservice GmbH hält den Ver­ kaufsprospekt und die Vermögensanlagen-Informations­ blätter und die letzten veröffentlichten Jahresabschlüsse nebst Lagebericht der Planet energy Windpark Schwane­ wede GmbH & Co. KG und der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zur kostenlosen Ausgabe bereit. Wenn es zwei Emittentinnen gibt – ­ an wen wende ich mich dann? Für diesen Zweck wurde eigens die Planet energy Anle­ gerservice GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Planet energy GmbH gegründet. Die Planet energy Anle­ gerservice GmbH führt als Zahlstelle die Zahlungen an die Anleger aus, hält den Verkaufsprospekt zur kosten­ losen Ausgabe bereit und nimmt außerdem die Einzah­ lungen der Anleger entgegen. Überdies beantwortet sie Fragen von Anlegern und Interessenten und betreut die Anleger während der Laufzeit der Vermögensanlagen. Adresse der Zahlstelle: Planet energy Anlegerservice GmbH (HRB 109728, Amtsgericht Hamburg) Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg Telefon 040 / 808 110-750 Telefax 040 / 808 110-777 E-Mail: [email protected] www.planet-energy.de Gibt es Risiken? Ja. Die Risiken werden ausführlich auf den Seiten 18 bis 28 dargestellt. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 15 Die wesentlichen Aspekte der Vermögensanlagen Gibt es eine Nachschusspflicht? Es besteht keine Nachschusspflicht für die Anleger. Mit den Vermögensanlagen sind folgende Pflichten verbunden: Welche Rechte und Pflichten habe ich? • Die Genussrechte stellen Gläubigerrechte dar, die keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine Teil­ nahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in den Gesell­ schafterversammlungen der Emittentinnen oder Kont­ rollrechte, vermitteln. • Die Anleger haben folgende Rechte, die sich aus den Genussrechtsbedingungen (siehe Seite 136 ff.) ergeben: • Pflicht auf unverzügliche Mitteilung von Namens-, ••Recht auf Genussrechtsvergütungen gemäß § 2 ••Recht auf Auszahlung der Genussrechtsvergütun­ gen gemäß § 3 ••Recht auf Kündigung und Rückzahlung des Genussrechtskapitals gemäß § 5 ••Recht auf Kenntnisnahme der Jahresabschlüsse der Emittentinnen gemäß § 4 Abs. 2 ••Recht auf Übertragung der Genussrechte gemäß § 7 unter Vorbehalt der Zustimmung der Planet energy Anlegerservice GmbH Adress- und Kontoverbindungsdaten und der Steuer-Identifikationsnummer sowie einer etwa­ igen Änderung dieser Daten an die Planet ­­ ener­ gy Anlegerservice GmbH gemäß § 1 Abs. 6 der Genussrechtsbedingungen • Pflicht auf Einzahlung der gezeichneten Nennbeträ­ ge umgehend nach Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 1 Abs. 4 der Genussrechtsbedingungen • Haftung bis zur Höhe des Zeichnungsbetrages Die Rechte und Pflichten werden ausführlich und voll­ ständig auf Seite 42 ff. erläutert. Eignen sich Genussrechte für mich? Diese Vermögensanlagen richten sich an risikobewuss­ te Anleger, die eine langfristige und zielgerichtete Betei­ ligung am wirtschaftlichen Erfolg von Kraftwerken aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, genauer der Windenergie, suchen. Steuerliche Vorteile für den Anle­ ger ergeben sich aus diesen Vermögensanlagen nicht. Genussrechtsvergütung/Rückzahlung (Prognose) in % Genussrechtsvergütung Rückzahlung 50,0 45,0 Prozent vom Genussrechtskapital 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,3 3,1 3,1 3,1 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 0,0 2015 Dargestellt sind die durchschnittlichen Genussrechtsvergütungen und Rückzahlungen in Prozent vom Genussrechtskapital. 16 Die feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2035 und die erschwerte Handelbarkeit machen es erforderlich, dass der Anleger für diesen Zeitraum auf das investierte Genussrechtskapital verzichten kann. Aufgrund des nicht auszuschließenden Totalverlustrisikos (siehe hierzu Darstellung der Risiken auf Seite 28) sollte nur dann in die Genussrechte investiert werden, wenn ein eintre­ tender Totalverlust zu keiner empfindlichen Verschlechte­ rung der Vermögenslage bei dem Anleger führt. Die hier angebotenen Genussrechte eignen sich daher nicht für die Altersvorsorge. der jeweiligen Emittentin ab. Die prognostizierten Aus­ zahlungen setzen sich aus einer Genussrechtsver­gütung und einer schrittweisen Rückzahlung des Genuss­ rechtskapitals zusammen. Hierdurch wird eine durch­ schnittliche Genussrechtsvergütung von rund 3,75 % p. a. vor Steuern und eine Gesamtauszahlung von rund 177,6 % vor Steuern über die Laufzeit prognostiziert. Bis zum Ende der Laufzeit von rund 20 Jahren erhält der Anleger laut Prognose sein Genussrechtskapital zurück. Die Genussrechtsbedingungen und alle weiteren wesent­ lichen Umstände der hier begebenen Genussrechte sind in diesem Prospekt abgedruckt, damit sich der Anleger vor einer Zeichnung eingehend mit deren Einzelheiten vertraut machen kann. Wie hoch sind die prognostizierten Auszahlungen? Die Auszahlungen hängen vom wirtschaftlichen Erfolg 46,3 21,7 22,2 18,6 15,7 8,1 3,2 3,3 3,3 3,3 3,3 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 17 RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGEN Es handelt sich um eine Beteiligung am wirtschaftlichen Ergebnis der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG, der Betriebsgesellschaft des Wind­ parks Schwanewede, und der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, die als Kommanditistin an der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald beteiligt ist. Insoweit ist der wirtschaftliche Erfolg der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mittelbar vom wirtschaftlichen Erfolg der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald abhängig. Die Anbiete­ rin und Prospektverantwortliche kann eine positive wirt­ schaftliche Entwicklung der Emittentinnen nicht garan­ tieren. Ändern sich beispielsweise rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Bedingungen, so kann sich dies negativ auf die Auszahlungen und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals auswirken. Zudem weisen wir dar­ auf hin, dass die Begebung und Verwaltung der Genuss­ rechte ohne staatliche Kontrolle und ohne Einlagensiche­ rung erfolgt. Alle Risiken können allein, in unterschiedlich starken Ausprägungen oder auch kumuliert eintreten. Die Rea­ lisierung auch einzelner der nachfolgend aufgeführten Risiken könnte dazu führen, dass die Anleger geringere als die in diesem Prospekt prognostizierten oder gar kei­ ne Auszahlungen erhalten. Auch könnte dies dazu führen, dass das investierte Kapital nur teilweise oder gar nicht zurückgezahlt werden kann, und darüber hinaus auch ihr sonstiges Vermögen bis hin zur Privatinsolvenz gefähr­ den. Deshalb sollten sich an diesen Vermögensanlagen nur Anleger beteiligen, die einen möglichen Totalverlust ihres investierten Genussrechtskapitals in Kauf nehmen können, ohne dass dies zu einer empfindlichen Ver­ schlechterung ihrer individuellen Vermögenslage führt. Vor einer Investition in die hier begebenen Genussrech­ te ist es daher erforderlich, sich den Inhalt dieses Pros­ pektes insgesamt und insbesondere die nachfolgend beschriebenen Risiken eingehend zu vergegenwärti­ gen, seine persönliche Risikoneigung zu prüfen und sich gegebenenfalls von einem fachkundigen Dritten beraten zu lassen. Nachfolgend werden die wesentlichen tat­ sächlichen steuerlichen und rechtlichen Risiken der angebotenen Vermögensanlagen in Form von Genuss­ rechten beschrieben. 18 ALLGEMEINE RISIKEN FÜR DEN BETRIEB DER KRAFTWERKE Die Genussrechtsvergütung und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals hängen im Wesentlichen vom erfolgreichen Betrieb der Windparks Schwanewede und Sailershäuser Wald (mittelbar) ab. Die jeweiligen Betriebsgesellschaften dieser Kraftwerke erhalten für den eingespeisten Strom Vergütungen, mit denen vor­ rangig der im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Realisierung der Kraftwerke entstandene Aufwand, also insbesondere Betriebskosten sowie Zins und Tilgung von Krediten und die Bildung von erforderlichen Rück­ lagen, gedeckt werden. Der verbleibende Überschuss, der beim Windpark Schwanewede für die Vergütung und Rückzahlung des Genussrechtskapitals bzw. beim Windpark S ­ ailershäuser Wald zur Leistung von Liquidi­ tätsauszahlungen an die Beteiligungsgesellschaft und damit mittelbar für die Vergütung und Rückzahlung des Genussrechtskapitals zur Verfügung steht, hängt damit im Wesentlichen davon ab, dass der prognostizierte Energieertrag erreicht wird und dass sich die Erlöse aus der Stromeinspeisung und der dagegen stehende Auf­ wand und die anfallenden Steuern nicht negativer ent­ wickeln, als es in diesem Prospekt prognostiziert wird. Dabei spielen insbesondere das Windaufkommen an den jeweiligen Standorten, die technische Verfügbar­ keit und Leistungsfähigkeit der Anlagen, die Entwicklung der Betriebskosten (zum Beispiel Instandhaltungs- und Versicherungskosten) und die Entwicklung der Darle­ henszinsen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist sowie anfallende Steuern eine entscheidende Rolle. Sollten sich diese Faktoren schlechter entwickeln, als es in die­ sem Prospekt prognostiziert wird, so besteht das Risiko, dass sich die wirtschaftliche Situation der zwei Betriebs­ gesellschaften und damit auch der Beteiligungsgesell­ schaft tatsächlich schlechter darstellt als prognostiziert. Auf Ebene der Anleger könnte dies dazu führen, dass Auszahlungen geringer ausfallen als prospektiert, später anfallen oder ganz entfallen. Zudem besteht das Risiko eines Teil- oder Totalverlustes des Genussrechtskapitals. Gesetzesänderungen Änderungen von Gesetzen oder Änderungen bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzen, insbesonde­ re im Genehmigungs- und Energierecht, können dazu führen, dass die in diesem Prospekt beschriebenen Kraftwerke anders als geplant betrieben werden müs­ sen und sich deshalb die Wirtschaftlichkeit der Kraftwer­ ke verschlechtert. Für die Laufzeit der hier angebotenen Genussrechte sind die in diesem Prospekt beschrie­ benen Kraftwerke auf die durch das aktuell gültige Erneuerbare-­­Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Min­ destvergütungen, da die Gestehungskosten für Strom aus erneuerbaren Energien in der Regel über den aktu­ ellen Marktpreisen liegen, und das Recht auf vorrangige Einspeisung des produzierten Stroms angewiesen. Die Dauer und die Höhe der Vergütungen und der vorrangi­ ge Einspeisungsanspruch für beide Kraftwerke sind für die gesamte Betriebsdauer gesetzlich festgelegt. Wür­ de es zu einer zeitlichen Verkürzung oder Absenkung der Einspeisevergütung oder zu einer Einschränkung des Anspruchs auf vorrangige Einspeisung kommen, so müsste der durch die Kraftwerke eingespeiste Strom zu voraussichtlich geringeren Preisen veräußert werden. Es besteht ebenfalls das Risiko, dass die im EEG festge­ legte Methode der Berechnung der Vergütungshöhe für den einzuspeisenden Strom in diesem Prospekt falsch angewandt wurde oder dass die Voraussetzungen für die im EEG festgelegten Vergütungen entgegen den Annah­ men in diesem Prospekt nicht erfüllt sind oder nicht erfüllt werden können. Ebenso wäre es denkbar, dass nicht mehr die gesamte Strommenge eingespeist werden kann. Sollte eines oder mehrere dieser Risiken eintreten, besteht das Risiko, dass sich die wirtschaftliche Situati­ on der zwei Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter entwickelt als prog­ nostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu gerin­ geren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechts­ kapitals führen. Die Gesellschaft kann die Genussrechte unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Mona­ ten zum Monatsende, nach einer Mindeslaufzeit von 24 Monaten ab Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs, kündi­ gen, falls Rechtsvorschriften erlassen, geändert oder in einer Weise angewandt werden, dass dies bei der Gesell­ schaft, bei deren Gesellschaftern oder bei den Genuss­ rechtsinhabern zu höheren Steuerbelastungen führt als bei der Prospektaufstellung. Gleiches gilt, wenn aufgrund neuer aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die Rechte der Gesellschaft, deren Gesellschafter oder der Genuss­ rechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese neue Pflich­ ten begründet werden (siehe § 5 Abs. 4 der Genuss­ rechtsbedingungen). Dies kann zu einer Rückabwicklung der Genussrechte führen. Die vorgenannten Risiken kön­ nen für die Anleger gegebenenfalls den Verlust eines erheblichen Teils ihres Genussrechtskapitals bis hin zum Totalverlust zur Folge haben. Änderung der Genussrechtsbedingungen Die Gesellschaft ist im Falle von Änderungen der steu­ erlichen Behandlung von Genussrechten bei der Gesell­ schaft oder der Einführung neuer aufsichtsrechtlicher Vorschriften nach billigem Ermessen zur einseitigen Änderung bzw. Anpassung einzelner Bestimmungen ­dieser Genussrechtsbedingungen berechtigt. Dies betrifft insbesondere die Genussrechtsvergütung (siehe § 2 der Genussrechtsbedingungen) sowie Nachrangigkeit (siehe § 6 der Genussrechtsbedingungen). Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teiloder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Behördliche Genehmigungen Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen sind Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutz­ gesetz erforderlich. Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen liegen vor. Sollten sich die genehmi­ gungsrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich des Betriebs der Kraftwerke oder die in der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen festgelegten Bestimmungen (insbesondere Emissionsgrenzwerte und Verfügungen zum Schutz von Vögeln oder Fledermäu­ sen) nachträglich ändern, so könnte dies zu einer Ein­ schränkung oder Einstellung des Betriebs der Kraftwer­ ke und damit zu einer Verringerung oder einem Ausfall der Strom­erträge der Kraftwerke führen. Möglich wäre ebenfalls die nachträgliche hoheitliche Auferlegung von kostenintensiven Maßnahmen, die erhebliche Investitio­ nen erfordern. Sollte eines oder mehrere dieser Risiken eintreten, besteht das Risiko, dass sich die wirtschaftli­ che Situation der zwei Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter entwickelt als prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Aus­ zahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Anhängige Rechtsstreitverfahren Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks Sailershäuser Wald liegen drei weitge­ hend inhaltsgleiche Klagen von Privatpersonen vor, die immissionsschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Aspekte und Fehler im Rahmen der Umweltverträg­ lichkeitsprüfung zur Begründung der Klagen anführen. Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks Schwanewede wurde ein Widerspruch einer Privatperson eingelegt und im Wesentlichen mit der Rechtsposition begründet, die dem öffentlichen Baurecht zuzuordnen sind. Sollte der Widerspruch zurückgewie­ sen werden, muss damit gerechnet werden, dass der Widerspruchsführer sein Rechtsschutzbegehren durch gerichtliche Klage weiterverfolgt. Es besteht das Risiko, dass den Klagen bzw. dem Widerspruch stattgegeben wird, was zu einer Verzögerung bzw. Betriebseinschrän­ kung und im äußersten Fall zu einem Wegfall von Anlage­ PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 19 Risiken der Vermögensanlagen standorten der Windparks Sailershäuser Wald und/oder Schwanewede führen könnte. Sollte eines oder mehrere dieser Risiken eintreten, besteht das Risiko, dass sich die wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaft und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter entwickelt als prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallen­ den Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Verringerung des Eigenkapitalanteils Die Universität Würzburg hat das Recht, sich inner­ halb einer Frist von fünf Jahren (beginnend ab dem 05.03.2015) nachträglich mit höchstens 50.000 EUR am Eigenkapital des Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG zu beteiligen. E ­ s besteht das Risiko, dass die Universität Würzburg dieses Recht wahrnimmt. Dies würde dazu führen, dass sich der Eigenkapitalanteil der Beteiligungsgesellschaft am Windpark Sailershäuser Wald und somit auch die zugeflossenen Liquiditätsaus­ zahlungen aus der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG verringern. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren Auszahlungen führen. Prognoseunsicherheiten Die der Unternehmenszielplanung zugrunde geleg­ ten Aufwendungen und Erträge beruhen teilweise auf Annahmen und Prognosen auf Basis von Erfahrungs­ werten sowie auf Marktanalysen und weiteren Recher­ chen. Dabei besteht das Risiko von Fehlinformationen und Fehleinschätzungen bezüglich der Ist-Situation und der Prognosen. Abweichende Entwicklungen von den Prognosen können dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anle­ ger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Ertragsprognose Vor der Realisierung der beiden Kraftwerke wurden die langjährigen mittleren Windverhältnisse an den jewei­ ligen Standorten und hieraus folgend die langjährigen mittleren Stromerträge der Kraftwerke durch auf diesem Gebiet tätige Gutachter prognostiziert. Die Erreichung der in diesem Prospekt benannten wirtschaftlichen Ziele hängt davon ab, dass die Prognosewerte im langjährigen Mittel tatsächlich erreicht werden. Da Ertragsprognosen den langjährigen mittleren Jahresertrag der Kraftwer­ ke prognostizieren, ist es wahrscheinlich, dass aufgrund von Schwankungen beim jährlichen Windaufkommen die Erträge eines oder mehrerer Jahre nicht dem lang­ 20 jährigen mittleren Jahresertrag der Prognose entspre­ chen. Sollten die Prognosen unrichtig sein und die tat­ sächlichen Einspeiseerträge der Kraftwerke aus anderen Gründen im langjährigen Mittel niedriger ausfallen als in diesem Prospekt prognostiziert, so ­würde sich die Wirt­ schaftlichkeit der hiervon betroffenen Kraftwerke ver­ schlechtern. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu gerin­ geren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechts­ kapitals führen. Bauzeitrisiko und Investitionskostenrisiko Die Windparks Schwanewede und Sailershäuser Wald befinden sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung im Bau. Es besteht das Risiko, dass die Anlagen aufgrund von zeitlichen Verzögerungen während der Planung bzw. während des Baus nicht zum geplanten Zeitpunkt in Betrieb genommen werden können. Dies kann zu gerin­ geren Erträgen und einer geringeren EEG-Vergütung über die gesamte Laufzeit führen. Außerdem könnten die Kos­ ten höher ausfallen als angenommen. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsge­ sellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, ver­ späteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Erzeugungsmanagement Zugunsten der in diesem Prospekt beschriebenen Kraft­ werke besteht gemäß § 11 EEG (2014) ein gesetzlicher Anspruch gegen den jeweiligen Netzbetreiber auf vor­ rangige Einspeisung der gesamten durch die Kraftwerke produzierten Strommenge in das Stromnetz des örtlichen Netzbetreibers. Aus Gründen der Aufrechterhaltung der Sicherheit der Stromnetze kann es dazu kommen, dass der Netzbetreiber die Einspeiseleistung der Kraftwer­ ke vorübergehend reduziert oder ganz herunterfährt, so dass während dieses Zeitraums weniger oder kein Strom eingespeist wird. Die vorübergehende Abschaltung oder Verringerung der Einspeiseleistung könnte zu einem Aus­ fall oder zu einer Verringerung der Einspeiseerlöse füh­ ren, was eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situ­ ation der betroffenen Betriebsgesellschaft und im Fall der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald auch der Beteiligungsgesellschaft zur Folge haben könnte. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringe­ ren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechts­ kapitals führen. Erhöhung der Managementprämie Gemäß EEG (2014) müssen Betreiber von EEG-Anlagen den erzeugten Strom über das sogenannte Marktprämi­ enmodell an Direktvermarkter veräußern. Der Direktver­ markter erhält für seine ­­ Dienstleistung eine Management­ prämie. Es ist nicht auszuschließen, dass entsprechende Direktvermarktungsverträge nicht wie prognostiziert abgeschlossen oder verlängert werden können bzw. vor­ zeitig beendet werden. Es besteht das Risiko, dass eine höhere als prognostizierte Managementprämie an den Direktvermarkter gezahlt werden muss. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsge­ sellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, ver­ späteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Absenkung der Vergütung bei negativen Marktpreisen Wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preis­zone Deutschland/Österreich am Spotmarkt der Strombör­ se EPEX Spot SE in Paris an mindestens sechs aufei­ nanderfolgenden Stunden negativ ist, verringert sich die Vergütung für den gesamten Zeitraum, in denen die Stundenkontrakte ohne Unterbrechung negativ sind, gemäß EEG § 24 (1) (2014) auf null, wenn die Anlagen nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situa­ tion der betroffenen Betriebsgesellschaft und im Fall der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebe­ ne der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz ent­ fallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Total­ verlust des Genussrechtskapitals führen. Absenkung der Vergütung Im Prospekt wird jeweils der von den Windenergieanla­ genherstellern vorab bereitgestellte Referenzertrag zur Ermittlung der Frist für die erhöhte Vergütung herange­ zogen. Dabei ist der für die Nordex N117 ausgewiesene ­Referenzertrag laut Angabe des Herstellers nicht zwin­ gend für das EEG (2014) anwendbar, weil die erste Inbe­ triebnahme einer Windenergieanlage des Typs Nordex N117 vor weniger als fünf Jahren erfolgt ist. Aufgrund der vorliegenden Windertragsprognosen wird in diesem Pro­ spekt davon ausgegangen, dass die Referenzerträge für beide ­Windparks soweit unterschritten werden, dass die Vergütung 8,90 Ct/kWh bzw. 8,79 Ct/kWh für die gesamt Laufzeit der Vermögensanlage beträgt. Es besteht das ­Risiko, dass einer oder beide Referenzwerte nicht in dem Maße unterschritten werden wie angenommen und damit ab dem fünften oder einem späteren Betriebsjahr der ­Wind­energieanlagen eine niedrigere als die im Pro­spekt ­kalkulierte Vergütung von 8,90 Ct/kWh bzw. ­­ 8,79 Ct/kWh gezahlt werden. Weiterhin besteht das ­Risiko, dass einer oder beide Referenzwerte, welche im Prospekt genutzt werden, von den Windenergieanlagen­ herstellern zu hoch angesetzt wurden und damit ab dem fünften oder einem späteren Betriebsjahr der Windener­ gieanlagen eine nie­drigere als die im Prospekt kalkulier­ te Vergütung von 8,90 Ct/kWh bzw. 8,79 Ct/kWh gezahlt wird. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der betroffenen Betriebsgesellschaft und im Fall der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäu­ ser Wald auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könn­ te auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teiloder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Technische Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit Die Wirtschaftlichkeit der in diesem Prospekt beschrie­ benen Kraftwerke hängt unter anderem davon ab, dass diese die prognostizierte technische Verfügbarkeit errei­ chen und sich ihre technische Leistungsfähigkeit bei der Stromproduktion über die Laufzeit der Genussrechte nicht verschlechtert. Sollten eine oder mehrere Anlagen der Kraftwerke die in diesem Prospekt prognostizier­ te technische Verfügbarkeit unterschreiten oder sollte sich ihre technische Leistungsfähigkeit verschlechtern, so würden weniger Einspeiseerlöse erzielt. In Abhän­ gigkeit vom Ausmaß der Verschlechterung könnte dies dazu führen, dass sich die Wirtschaftlichkeit der betrof­ fenen Kraftwerke verringert oder diese nicht mehr wirt­ schaftlich betrieben werden können. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der betroffe­ nen Betriebsgesellschaft und im Fall der Betriebsge­ sellschaft des Windparks Sailershäuser Wald auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anle­ ger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Lebensdauer der Kraftwerke In diesem Prospekt wird davon ausgegangen, dass die technische Lebensdauer der Windenergieanlagen min­ destens 20 Jahre ab Inbetriebnahme beträgt. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Kraftwerke, zum Beispiel aufgrund schwerwiegender technischer Defekte, vor dem Ende der Laufzeit der Genussrechte ihren Betrieb einstellen müssen. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter aus­ PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 21 Risiken der Vermögensanlagen fällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teiloder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Betriebskosten Die Instandhaltungskosten wurden mithilfe eines Modells prognostiziert, das neben der Gesamthöhe der Aufwen­ dungen auch deren zeitlichen Anfall sowie Preissteige­ rungen berücksichtigt. Für die sonstigen Betriebskos­ ten wurden teilweise jährliche Steigerungen eingeplant. Sollten die Betriebskosten in den einzelnen Jahren höher ausfallen als kalkuliert, könnte dies dazu führen, dass sich die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Kraftwerke verringert oder diese nicht mehr wirtschaftlich betrie­ ben werden können. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter aus­ fällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teiloder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Systemdienstleistungsfähigkeit Mit der Einführung des EEG 2014 müssen alle Anlagen, die vor dem 1. Januar 2017 in Betrieb genommen wer­ den, an ihrem Verknüpfungspunkt die Anforderungen der Systemdienstleistung erfüllen. Die Windenergieanlagen von Senvion im Windpark Schwanewede werden abwei­ chend zur Standardregelung in Anlage 1 Ziff. 17 der SDL­ WindV mit einer bewährten kontinuierlichen Spannungs­ regelung betrieben. Gemäß der SDLWindV muss hierfür die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers eingeholt werden. Wird die erforderliche Zustimmung des Netzbe­ treibers nicht erteilt, so wird die Verkäuferin eine für den Netzbetreiber alternative Lösungsmöglichkeit kostenlos für die WEA zur Verfügung stellen. Es besteht das Risiko, dass der Netzbetreiber seine Zustimmung für die Abwei­ chung zur Standardregel nicht gibt. Dies würde dazu füh­ ren, dass Windenergieanlagen des Windparks Schwane­ wede keinen Strom in das Stromnetz einspeisen dürfen. Dies würde dazu führen, dass die wirtschaftliche Situati­ on der Betriebsgesellschaft schlechter ausfällt als in die­ sem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallen­ den Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. remdfinanzierungszinsen F Die Errichtung bzw. der Erwerb der Kraftwerke wird teil­ weise durch Bankdarlehen finanziert. Die bisher bean­ spruchten Bankdarlehen sowie die geplanten Bankdarle­ hen werden durch Kredite der Umweltbank AG (Windpark Sailershäuser Wald) und der Deutschen Kreditbank AG 22 (Windpark Schwanewede) finanziert. Die Zinsen sind beim Windpark Schwanewede für die volle Laufzeit von 15 Jahren fest vereinbart und beim Windpark Sailershäu­ ser Wald für zehn Jahre. Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsperiode wurde mit einem Zinssatz von 5,0 % p. a. kalkuliert. Es kann nicht ausgeschlossen wer­ den, dass die tatsächliche Zinsbelastung nach Ablauf der Zinsbindungsperiode höher ausfällt als prognostiziert. Dies könnte zur Folge haben, dass sich die Wirtschaft­ lichkeit der betroffenen Kraftwerke verschlechtert oder diese nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kön­ nen. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anle­ ger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Wartungsvertrag Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde für den Windpark Schwanewede kein Wartungsvertrag für die Windenergieanlagen abgeschlossen. In der Prognose wird davon ausgegangen, dass mit dem Hersteller Sen­ vion SE ein Teilwartungsvertrag abgeschlossen wird. Es besteht das Risiko, dass ein Wartungsvertrag zu ande­ ren Konditionen abgeschlossen wird, als in diesem Pro­ spekt prog­nostiziert. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftli­che Situation des Windparks Schanewede schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu gerin­geren, ver­ späteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil­oder Totalverlust des Genussrechts­kapitals führen. Kosten der technischen Betriebsführung und kaufmännischen Verwaltung Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde für den Windpark Sailershäuser Wald kein Vertrag über die tech­ nische Betriebsführung und kaufmännische Verwaltung abgeschlossen. In der Prognose wird davon ausgegan­ gen, dass die Kosten dafür jährlich jeweils 0,7 % der Ein­ speiseerlöse betragen werden. Es besteht das Risiko, dass Verträge über die technische Betriebsführung und/ oder kaufmännische Verwaltung abgeschlossen werden, deren Kosten höher sind, als in diesem Prospekt prog­ nostiziert. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftli­ che Situation der Betriebsgesellschaft für den Windpark Sailershäuser Wald und damit auch der Beteiligungsge­ sellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt pro­ gnostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu gerin­ geren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechts­ kapitals führen. Stromeinspeiserisiko Es besteht das Risiko, dass aus verschiedenen Grün­ den (zum Beispiel zu langsamer Ausbau des Stromnet­ zes, Streit mit dem Netzbetreiber) eine Einspeisung des erzeugten Stroms nicht möglich oder erst später als geplant möglich ist. Dadurch kann es zu höheren Inves­ titionskosten und zeitlichen Verzögerungen kommen. Dies könnte zur Folge haben, dass sich die Wirtschaft­ lichkeit der betroffenen Kraftwerke verschlechtert oder diese nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kön­ nen. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anle­ ger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Sicherheiten Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Kraftwerke sind den finanzierenden Banken umfangreiche Sicherhei­ ten eingeräumt worden. Sollten die Betriebsgesellschaf­ ten ihren Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen nicht ordnungsgemäß nachkommen, könnte die Bank unter Zugriff auf diese Sicherheiten die Darlehensverträ­ ge kündigen und die Vollstreckung in das Vermögen der jeweiligen Betriebsgesellschaft betreiben. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der jewei­ ligen Betriebsgesellschaft und im Fall der Betriebsge­ sellschaft des Windparks Sailershäuser Wald auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anle­ ger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Versicherungen Die Laufzeit der Versicherungen deckt nicht die 20-jähri­ ge Laufzeit der Kraftwerke und der Genussrechte ab, so dass nach Ablauf der Versicherungsverträge das Risiko besteht, dass diese nicht verlängert werden, die Versi­ cherung nur unter Erhöhung der Versicherungsprämien fortgeführt oder keine andere Versicherung abgeschlos­ sen wird. Überdies ist die Höhe der Versicherungsleis­ tungen auf die jeweilige Versicherungssumme begrenzt, so dass das Risiko besteht, dass die Versicherungssum­ me nicht für die Begleichung von Schäden ausreicht. Sollte es ungewöhnlich häufig zu Versicherungsfällen kommen, kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die Versicherungsverträge vorzeitig gekündigt wer­ den oder die Fortführung der Versicherung nur unter Erhöhung der Versicherungsprämien erfolgt, die die in diesem Prospekt prognostizierten Kostensteigerungen überschreitet. Des Weiteren besteht das Risiko, dass ein­ zelne Risiken nicht versicherbar oder ausgeschlossen sind oder die Versicherungsgesellschaft ihren Zahlungs­ verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt, wodurch die Betriebsgesellschaften die entstandenen Kosten im Schadensfall selbst zu tragen hätten. Dies könnte dazu führen, dass sich die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Kraftwerke verschlechtert oder diese ihren Betrieb einstellen müssen. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könn­ te auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teiloder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Zerstörung oder Beschädigung der Kraftwerke durch höhere Gewalt oder Unwetter Eine oder mehrere Anlagen der Kraftwerke könnten durch höhere Gewalt oder extreme Wetterereignisse (zum Beispiel Windböen oberhalb der Überlebenswind­ geschwindigkeit der Windenergieanlagen oder Blitzein­ schläge) ganz oder teilweise zerstört werden. Die hieraus resultierenden Schäden können nicht oder nicht vollstän­ dig durch die Versicherungen abgedeckt werden. Sollten die Kraftwerke nicht oder nur teilweise wieder instand gesetzt werden können oder sollte die Instandsetzung nicht aus den für die Instandhaltung der Kraftwerke vor­ gesehenen Mitteln finanziert werden können, könnte dies dazu führen, dass sich die Wirtschaftlichkeit der betrof­ fenen Kraftwerke verschlechtert oder dass diese nicht mehr betrieben werden können. Dies könnte dazu füh­ ren, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsge­ sellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, ver­ späteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Ausfall von Vertragspartnern Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner ihren ver­ traglichen Verpflichtungen, insbesondere solchen, die für die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen zwingend erforderlich sind, nicht oder nur teilweise nachkommen oder von gegebenenfalls vorhandenen Kündigungsrech­ ten Gebrauch machen. Dies könnte dazu führen, dass das Recht zum Bau und Betrieb der Kraftwerke sowie deren Instandhaltung oder Finanzierung eingeschränkt oder entzogen wird. Zudem kann dies dazu führen, dass Stromabnahmeverpflichtungen nicht eingehalten werden oder nicht wie vereinbart vergütet werden. Insbesondere ein möglicher Ausfall des Direktvermarkters kann dazu PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 23 Risiken der Vermögensanlagen führen, dass Stromerlöse verspätet oder gar nicht an die Betriebsgesellschaft gezahlt werden. Aufgrund der Ver­ pflichtung zur Direktvermarktung gemäß EEG 2014 führt ein Ausfall des Direktvermarkters dazu, dass die im Pro­ spekt angenommene EEG Vergütung so lange reduziert wird, bis ein neuer Direktvermarkter gefunden wurde. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situ­ ation der Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anle­ ger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Vertragsstrafen und Schadensersatzzahlungen Insbesondere aus dem Gesetz oder aus vertraglichen Vereinbarungen können sich für die Betriebsgesellschaf­ ten Schadensersatzzahlungen oder Vertragsstrafen ergeben, die zu erheblichen finanziellen Belastungen der Betriebsgesellschaften führen können. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsge­ sellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, ver­ späteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Leistungen Dritter Durch Schlecht- oder Nichtleistungen oder Verzögerun­ gen von Leistungen anderer Unternehmen könnten bei den Betriebsgesellschaften höhere Betriebskosten als prognostiziert oder Vergütungsausfälle entstehen. Eben­ so könnte sich hierdurch die technische Verfügbarkeit oder die technische Leistungsfähigkeit der Kraftwerke verschlechtern, so dass weniger Einspeiseerlöse erzielt werden. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftli­ che Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in die­ sem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallen­ den Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Insolvenz von Vertragspartnern Die Durchsetzung von Ansprüchen (zum Beispiel Gewährleistungsansprüchen) gegen Vertragspartner könnte dadurch scheitern oder verzögert werden, dass Vertragspartner insolvent werden und hierdurch nicht mehr leistungsfähig sind. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlech­ ter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies 24 ­ önnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten k oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Aufsichtsrechtliche Anforderungen Es besteht das Risiko, dass den Emittentinnen, den Gründungsgesellschaftern, der Geschäftsführung oder anderen Beteiligten erforderliche Genehmigungen nicht erteilt oder bestehende Genehmigungen entzogen wer­ den. Ferner könnten die genannten Gesellschaften oder Personen künftig anderen aufsichtsrechtlichen Anforde­ rungen unterworfen sein als heute angenommen. Dies wäre der Fall, wenn Aufsichtsbehörden davon ausgehen, dass die Beteiligten den Regelungen des Kreditwesen­ gesetzes oder anderer bestehender aufsichtsrechtlicher Bestimmungen unterliegen oder neue gesetzliche Regu­ lierungen während der Laufzeit der Vermögensanlagen eingeführt werden. Desweiteren besteht das Risiko, dass Vertrags- oder Anlagebedingungen der Emittentinnen so geändert werden oder sich die Tätigkeit der Emitten­ tinnen so verändert, dass diese nicht mehr ein Invest­ mentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches darstellen, so dass die Bundesanstalt für Finanzdienst­ leistungsaufsicht (BaFin) Maßnahmen nach § 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte der Emittentin der Vermögensanlage anordnen kann. Gleiches gilt, wenn die Emittentinnen infolge von Änderungen der Vertrags- und Anlagebedingungen künftig gemeinsame Anlagen im Sin­ ne des § 1 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch tätigen. Die Anwendbarkeit aufsichtsrechtlicher Vorschriften ist mit einmaligen und laufenden Kosten verbunden. Darü­ ber hinaus könnten regulatorische Vorgaben strukturelle Änderungen der Emittentinnen erforderlich machen, auf die die Anleger keinen Einfluss haben und die mit einer Einschränkung der Rechte der Anleger verbunden sind. Ferner besteht das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit der Emittentinnen oder anderer Beteiligter eingeschränkt oder vollständig untersagt wird. Auch ist nicht auszu­ schließen, dass die Emittentinnen vor Ende der Laufzeit liquidiert werden müssen. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Emittentinnen schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könn­ te auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teiloder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Ausfallrisiko der persönlich haftenden Gesellschafterin Die persönlich haftende Gesellschafterin Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH übt diese Funktion auch bei anderen Kommanditgesellschaften aus, die Wind- oder Photovoltaikparks betreiben. Vor diesem Hinter­ grund besteht das Risiko, dass die persönlich haftende Gesellschafterin während der Laufzeit in Insolvenz fällt. In diesem Fall können einmalig zusätzliche Kosten auf­ grund des Eintritts einer neuen persönlich haftenden Gesellschaft und zusätzlich jährlich wiederkehrende höhere Haftungsvergütungen entstehen. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Schlüsselpersonen Das wirtschaftliche Ergebnis der Betriebsgesellschaften und damit die Genussrechtsvergütung und die Rück­ zahlung des Genussrechtskapitals hängen wesentlich von den unternehmerischen Fähigkeiten der Geschäfts­ führung ab. Unternehmerische Fehlentscheidungen, aber auch der nur teilweise Verlust der Mitglieder der Geschäftsführung könnten sich negativ auf die wirt­ schaftliche Entwicklung der Betriebsgesellschaften aus­ wirken. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anle­ ger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Insolvenz der Banken Das Genussrechtskapital und das übrige Kapital der Betriebsgesellschaften bzw. der Beteiligungsgesellschaft werden, sofern es nicht investiert ist, auf Bankkonten angelegt. Eine Insolvenz der kontoführenden Bank könn­ te zum Teil- oder Totalverlust des Kapitals und damit zur Einschränkung oder Einstellung der Unternehmensakti­ vitäten der betroffenen Betriebsgesellschaften bzw. der Beteiligungsgesellschaft führen. Ebenso kann das Risi­ ko bestehen, dass gewährte Kredite vorzeitig gekündigt werden und getilgt werden müssen und eine Anschluss­ finanzierung nur zu einem höheren Zins möglich ist. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteili­ gungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Pros­ pekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Aus­ zahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Liquiditätsrisiken Die vorgenannten Risiken der Betriebsgesellschaften und die steuerlichen Risiken können Einfluss auf das unternehmerische Ergebnis und folglich auf die Liquidi­ tät der Betriebsgesellschaften und damit auch auf die Beteiligungsgesellschaft haben. So besteht das Risiko, dass sich die Liquiditätslage der Betriebsgesellschaften durch verminderte Einnahmen beziehungsweise höhere Ausgaben schlechter entwickelt als prognostiziert. Dies kann in Abhängigkeit vom Umfang der Verschlechterung der Liquiditätslage der jeweiligen Betriebsgesellschaft dazu führen, dass die Betriebsgesellschaften und damit auch die Beteiligungsgesellschaft illiquide werden, an die Anleger geringere Auszahlungen geleistet werden oder Auszahlungen verspätet geleistet werden bzw. Auszah­ lungen gänzlich entfallen. Zudem kann es für die Anle­ ger zum Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals kommen. Nachrangigkeit der Ansprüche der Genussrechtsinhaber Aufgrund einer sog. qualifizierten Rangrücktrittsverein­ barung (vgl. § 6 der Genussrechtsbedingungen) werden die Ansprüche der Anleger (Genussrechtsinhaber) auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals, auf Zahlung der Genussrechtsvergütungen und auf eine etwaige Verzinsung des Kapitals und der Vergütungen erst nach der Befriedigung sämtlicher Gläubiger der Gesellschaft und nur zugleich mit, im Rang jedoch vor den Einlagerück­ gewähransprüchen der Gesellschafter berücksichtigt. Solange und soweit durch eine Begleichung der Ansprü­ che der Genussrechtsinhaber eine Überschuldung oder eine Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft im insolvenz­ rechtlichen Sinne eintritt oder einzutreten droht, können die Genussrechtsinhaber keine Zahlung verlangen. Zur Vermeidung einer Insolvenz der Gesellschaft gilt der Rangrücktritt somit sowohl vor wie auch nach der Eröff­ nung eines Insolvenzverfahrens. Dies könnte dazu führen, dass die Genussrechtsinhaber ihre Ansprü­ che gegenüber der Emittentin ganz oder zum Teil nicht durchsetzen können. Dadurch könnten die prognosti­ zierten Auszahlungen an die Anleger geringer ausfallen, verspätet erfolgen oder ganz entfallen und das Genuss­ rechtskapital zum Teil oder ganz verloren gehen. Insolvenz der Emittentinnen Die Emittentin/die Emittentinnen können zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn die Emittentin/die Emittentinnen geringe­ re Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen haben. Die daraus folgende Insolvenz der Emittentin/Emittinnen kann zum Verlust der Einlagedes Genussrechtskapitals des Anlegers führen, da die Emit­ tentinnen keinem Einlagensicherungssystem angehören. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, ver­ späteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 25 Risiken der Vermögensanlagen Veräußerbarkeit der Genussrechte Ein öffentlicher Markt für unverbriefte Genussrechte exis­ tiert nicht. Zudem bedarf die Übertragung der Genuss­ rechte der Zustimmung der Planet energy Anlegerservice GmbH, die jedoch nicht ohne wichtigen Grund verwei­ gert werden darf. Es besteht somit das Risiko, dass ein Verkauf der Genussrechte nur mit Preisabschlägen oder gar nicht möglich ist und der übertragungswillige Anle­ ger, für den Fall eines Liquiditätsengpasses, weiteres eigenes Vermögen anstelle des Veräußerungserlöses einsetzen muss, um seine Liquidität wieder herzustellen. Dies könnte für den Anleger zu einem Teil- oder Total­ verlust des eingesetzten Kapitals führen. Aufgrund des Vorstehenden kann darüber hinaus nicht ausgeschlos­ sen werden, dass über das Vermögen des Anlegers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Keine Mittelverwendungskontrolle Es ist vorgesehen, dass die Planet energy Anlegerser­ vice GmbH das eingezahlte Genussrechtskapital nach Freigabe der Geschäftsführung an die Emittentinnen ­weiterleitet. Eine Mittelverwendungskontrolle durch einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur findet nicht statt. Falls das eingezahlte Genussrechtskapital nicht an die Emittentinnen weitergeleitet oder von den Emit­ tentinnen nicht wie prognostiziert verwendet werden sollte, besteht das Risiko, dass die Auszahlungen gerin­ ger oder verspätet anfallen oder ganz entfallen. Zudem besteht das Risiko eines Teil- oder Totalverlustes des Genussrechtskapitals. Quellenangaben Die in den Wirtschaftlichkeitsprognosen getroffenen Annahmen beruhen auf zahlreichen Informationsquellen. Aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder missverständ­ licher Informationsquellen können einzelne oder mehrere Annahmen fehlerhaft sein. Soweit aufgrund fehlerhafter Annahmen in den Wirtschaftlichkeitsprognosen Erlöse zu hoch oder Kosten zu niedrig prognostiziert wurden, kann sich das negativ auf das Ergebnis und die Liquidität der Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteili­ gungsgesellschaft auswirken. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Betriebs­ gesellschaft und im Fall der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald auch der Beteiligungsge­ sellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt pro­ gnostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu gerin­ geren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechts­ kapitals führen. Interessenkonflikte Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & 26 Co. KG und die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sind Unter­ nehmen der Greenpeace Energy eG Unternehmens­ gruppe. Nahezu sämtliche Geschäftsführungstätigkei­ ten und andere wesentliche Tätigkeiten im Rahmen des Geschäftsbetriebs der Betriebs- und Beteiligungsgesell­ schaft obliegen anderen Unternehmen der G ­ reenpeace Energy eG Unternehmensgruppe. Aufgrund dieser Verflechtungen und aufgrund fehlender Kontrollrech­ te der Genussrechtsinhaber besteht das Risiko, dass im Rahmen des Geschäftsbetriebs der Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft Handlungen zum Vorteil der ­Greenpeace Energy eG Unternehmensgruppe vorge­ nommen werden, die dem mutmaßlichen Willen der Genussrechtsinhaber zuwiderlaufen. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsund Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfallen als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfal­ lenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalver­ lust des Genussrechtskapitals führen. Minderheitsbeteiligung Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­ ligungsgesellschaft mbH & Co. KG ist mit 25 % an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG beteiligt und hält somit eine Minderheitsbeteiligung. Es besteht das Risiko, dass durch die anderen Gesellschaf­ ter Entscheidungen getroffen werden, die sich negativ auf die Höhe der Zahlungen an die Planet energy Wind­ park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG auswirken könnten. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Beteiligungsgesell­ schaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prog­ nostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu gerin­ geren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechts­ kapitals führen. Persönliche Finanzierung des Genussrechtserwerbs Bei einer persönlichen Fremdfinanzierung des Genuss­ rechtskapitals durch den Genussrechtsinhaber ist dar­ auf hinzuweisen, dass diese gegebenenfalls auch ohne Rückflüsse aus den Vermögensanlagen aus eigenen Mitteln zurückgeführt werden muss. Sollten also die Genussrechtsvergütungen ganz oder teilweise ausblei­ ben und/oder es zu einem teilweisen oder totalen Ver­ lust des in Genussrechte investierten Kapitals kommen, so wäre der Genussrechtsinhaber, der die Investition in Genussrechte mit Fremdmitteln finanziert hat, gegen­ über dem Darlehensgeber weiterhin aus eigenen Mitteln zu Zinszahlungen und zur Tilgung des aufgenommenen Kapitals verpflichtet. Im Ergebnis besteht für die Anleger damit das Risiko, dass diese die Finanzierung der Ver­ mögensanlagen zurückzahlen müssen, ohne dass diese entsprechende Rückflüsse aus den Vermögensanlagen erhalten. Bei vorzeitiger Rückführung einer persönlichen Fremdfinanzierung besteht für den Anleger das Risiko, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung entsteht, deren Höhe von den konkreten Bedingungen der Fremdfinan­ zierung abhängt. Dies kann sich negativ auf das Anlage­ ergebnis für den Anleger auswirken und bis hin zu einem Totalverlust führen. Darüber hinaus kann der Anleger durch eine Anteilsfinanzierung auch sein sonstiges Ver­ mögen bis hin zu einer Privatinsolvenz gefährden. Widerruf, Rücktritt oder Kündigung der Genussrechte Sollten zu viele Anleger ein ihnen zustehendes Wider­ rufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht hinsichtlich der Zeichnung der hier angebotenen Genussrechte ausüben, besteht je nach Ausprägung das Risiko von zu hohen Kapitalabflüssen bei den Emittentinnen durch die Rück­ zahlung des Genussrechtskapitals, die durch andere Mittel ausgeglichen werden müssten. Wenn diese Mit­ tel nicht zur Verfügung stehen oder wenn diese Mittel für eine kürzere Zeit zur Verfügung stehen als die Genuss­ rechte oder wenn hierfür Zinsen oder andere Vergütun­ gen zu zahlen sind, die höher sind als die in diesem Pros­ pekt dargestellten Genussrechtsvergütungen, so könnte sich dies negativ auf die Liquidität der Emittentinnen aus­ wirken. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der Emittentinnen schlechter ausfällt als in die­ sem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallen­ den Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen. Rückabwicklung der Vermögensanlagen / keine Platzierungsgarantie Für das vorliegende Beteiligungsangebot besteht keine Platzierungsgarantie. Sollte weniger Genussrechtskapi­ tal eingeworben werden können als vorgesehen, könn­ te dies dazu führen, dass die Einwerbung von Genuss­ rechtskapital ausgesetzt und bereits eingeworbenes und eingezahltes Genussrechtskapital zurückgezahlt wird. Eine vor dem Laufzeitende der Genussrechte erfolgende Rückabwicklung (z. B. aufgrund von Gesetzesänderun­ gen) könnte zur Rückzahlung des Genussrechtskapitals unter Abzug der anteiligen Kosten im Zusammenhang mit den Vermögensanlagen führen. Überdies würden bei der Rückzahlung bereits erfolgte teilweise Rückzahlun­ gen des Genussrechtskapitals berücksichtigt. Die Rück­ zahlung ist so lange und so weit ausgeschlossen, als sie ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenz­verfahrens bei der betroffenen Emittentin wäre. Das bedeutet, dass sowohl vor wie auch nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder im Falle der Liquidation der Emit­ tentin Forderungen aus den Genussrechten erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger und vor­ rangig vor allen Gesellschaftern bedient werden. Die vor­ genannten Risiken können für die Anleger gegebenen­ falls den Verlust eines erheblichen Teils ihrer Einlage bis hin zum Totalverlust zur Folge haben. Erstattung bereits zurückgezahlten Genussrechtskapitals Im Falle einer Insolvenz einer oder beider Emittentinnen besteht das Risiko, dass die Genussrechtsinhaber das ihnen bereits vorzeitig anteilig oder voll zurückgezahlte Genussrechtskapital an die jeweilige Emittentin zurück­ zahlen müssen. Dies könnte für den Anleger zu einem Verlust seines eingesetzten Kapitals führen. Das Vor­ stehende könnte darüber hinaus dazu führen, dass der Anleger weiteres eigenes Vermögen einsetzen müsste, was bis hin zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. STEUERLICHE RISIKEN Fortbestand der steuerlichen Rechtslage Die rechtliche und steuerliche Konzeption beruht auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und der veröffent­ lichten Rechtsprechung. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­ lung geltende Rechtslage und Rechtsprechung sowie die Auffassungen der Finanzverwaltung auch zukünftig in unveränderter Form bestehen bleiben. Durch zukünf­ tige Änderungen in der Gesetzgebung, Verwaltungsauf­ fassung und Rechtsprechung kann sich die Beurteilung der steuerlichen Konzeption und der steuerlichen Folgen für die Anleger (Genussrechtsinhaber) ändern. Insoweit besteht das Risiko, dass sich negative Auswirkungen auf die Emittentinnen und die Genussrechtsinhaber erge­ ben. Damit bestehen für Anleger die Risiken, dass sich niedrigere Genussrechtsvergütungen der Emittentin­ nen ergeben und dass Genussrechtsvergütungen einer höheren Besteuerung beim Anleger unterworfen werden. Eine endgültige durch die Finanzverwaltung vorgenom­ mene Würdigung aller steuerlich relevanten Sachverhal­ te erfolgt erst im Rahmen einer steuerlichen Betriebs­ prüfung. Sollte die Finanzverwaltung im Rahmen der Betriebsprüfung zu einer von den Emittentinnen abwei­ chenden Rechtsauffassung gelangen, so könnte dies sowohl bei den Emittentinnen als auch auf Seiten des Anlegers zu Steuernachzahlungen führen, die ab dem 16. Monat nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, in PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 27 Risiken der Vermögensanlagen dem die Steuer entstanden ist, mit 0,5 % für jeden vollen Monat zu verzinsen wären. Betriebsausgabenabzug Insbesondere aufgrund der Nichtteilnahme am Liquida­ tionserlös wird das Genussrechtskapital steuerlich als Fremdkapital qualifiziert. In den Prognoserechnungen wird daher davon ausgegangen, dass die Genussrechts­ vergütungen steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfä­ hig sind. Eine gesicherte Rechtsprechung, Verwaltungs­ auffassung oder Literaturmeinung, die die vorliegenden Vermögensanlagen in ihrer Gestaltung aufgreift, liegt nicht vor. Daher besteht das Risiko, dass die Finanz­ verwaltung den Abzug der Genussrechtsvergütung als Betriebsausgaben verweigert. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung das Genussrechtskapital steuerlich nicht als Fremd-, sondern als Eigenkapital qualifiziert. Ferner besteht das Risiko, dass der Gesetzgeber die Steuergesetze dahingehend ändert, dass Genussrechtsvergütungen nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar sind. In den vorgenannten Fällen würden die Genussrechtsvergütungen dann die Gewinne nicht mehr mindern. Dies würde zu einer höhe­ ren Gewerbesteuerbelastung und damit zu einer Minde­ rung der Auszahlungen der Anleger führen. Höhe des Abgeltungssatzes Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt der soge­ nannte Abgeltungsteuersatz 25,0 %. Es kann nicht aus­ geschlossen werden, dass sich während der Laufzeit der Genussrechte der Abgeltungsteuersatz erhöht oder aufgrund von Gesetzesänderungen die Regelungen zur abgeltenden Wirkung der Kapitalertragsteuer bei Kapi­ talerträgen keine Anwendung mehr finden. Dies könnte auf Ebene der Genussrechtsinhaber zu einer höheren steuerlichen Belastung und somit zu einer Minderung des Rückflusses nach Steuern der Genussrechtsinhaber führen. Persönliche Steuerbelastung des Genussrechtsinhabers Folge einer Umqualifizierung des Genussrechtskapitals von steuerlichem Fremd- in Eigenkapital wäre neben der Versagung des Betriebsausgabenabzugs die Änderung der Einkunftsart bei den Genussrechtsinhabern. Diese würden statt Einkünften aus Kapitalvermögen sodann Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Diese unterlie­ gen nicht der Abgeltungsteuer, sondern wären mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Genussrechtsin­ habers zu versteuern, was zu einer höheren Steuerbelas­ tung der Genussrechtsinhaber führen würde, sofern der persönliche Einkommensteuersatz höher ist als 25,0 %. Die tarifliche Einkommensteuer würde sich um das 28 3,8-­Fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum festgesetzten antei­ ligen Gewerbesteuermessbetrages mindern (sogenannte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteu­ er). Der Anteil am Gewerbesteuermessbetrag würde sich nach der Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungs­ schlüssels der Betriebsgesellschaften richten. Erbschaft- und Schenkungsteuer Hinsichtlich der Bewertung der Genussrechte bei einer unentgeltlichen Übertragung gibt es keine gesicher­ ten Erkenntnisse in Form von Rechtsprechung, Verwal­ tungsauffassung oder Literatur. Denkbar ist sowohl eine Bewertung mit dem Nennwert als auch eine Bewertung mit dem sogenannten gemeinen Wert des Genussrechts, der dem Verkehrswert entspricht. Weichen diese beiden Werte voneinander ab, könnte das zuständige Finanz­ amt im Falle einer Schenkung oder Erbschaft den höhe­ ren der beiden Werte zugrunde legen. Angesichts dieser Rechtsunsicherheit besteht das Risiko, dass der Anleger seine Interessen im Wege eines Rechtsbehelfs verfolgen muss und die damit verbundenen Kosten und eine höhe­ re Steuerbelastung zu tragen hat. Anrechnung auf Versorgungsleistungen Im Falle des Bezugs von Sozialversicherungsleistungen und von anderen Versorgungsbezügen könnten Hinzu­ verdienstgrenzen bestehen, die möglicherweise durch die in diesem Prospekt dargestellten Genussrechtsver­ gütungen überschritten werden. Sollte dies der Fall sein, so könnte dies zu einer Kürzung der Sozialversicherungs­ leistungen oder anderer Versorgungsbezüge führen. Vollständigkeit der beschriebenen Risiken Neben den hier dargestellten Risiken sind der Anbieterin und Prospektverantwortlichen zum Zeitpunkt der Auf­ stellung des Verkaufsprospektes keine weiteren wesent­ lichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusam­ menhang mit den Vermögensanlagen bekannt. MAXIMALES RISIKO Das maximale Risiko besteht aus der Kumulation eines vollständigen Verlustes des in die Genuss­ rechte investierten Kapitals und der zusätzlichen Inanspruchnahme des Anlegers aus einer mögli­ cherweise abgeschlossenen persönlichen Finanzie­ rung des in die Genussrechte investierten Kapitals (Zinszahlungen und Tilgungen) und einer Belastung durch aus eigenen Mitteln zu leistende Steuer­ zahlungen (Totalverlust des Genussrechtskapitals zuzüglich der Inanspruchnahme aus Fremdfinan­ zierung und eine Steuerbelastung). Die Kumulation dieser Risiken kann bis hin zu einer Privatinsolvenz führen. AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE ERLÄUTERUNGEN DER AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE SOWIE DER GESCHÄFTSAUSSICHTEN AUF DIE FÄHIGKEIT DER EMITTENTINNEN ZUR ZAHLUNG DER GENUSSRECHTSVERGÜTUNGEN UND ZUR RÜCKZAHLUNG DES GENUSSRECHTSKAPITALS Mit Zeichnung der Genussrechte partizipiert der Anleger an den wirtschaftlichen Ergebnissen der beiden Emitten­ tinnen in Gestalt einer Genussrechtsvergütung, die sich aus einer Grundvergütung und einer variablen Vergütung zusammensetzt. Die Grundvergütung beträgt 1 % p. a. des Nennbetrags der gezeichneten Genussrechte. Die Höhe der variablen Vergütung beträgt 93,0 % der gemäß den Regelungen der Genussrechtsbedingungen ermittel­ ten Liquiditätsergebnissen der jeweiligen Emittentin. Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Die Grundvergütung in Höhe von 1 % p. a. des gezeich­ neten Genussrechtskapitals entsteht einerseits unab­ hängig von den handelsrechtlichen Ergebnissen und den Liquiditätsergebnissen der Emittentin. Die Auszahlung der Grundvergütung ist andererseits nur möglich, wenn die Finanz- bzw. Liquiditätslage dies erlaubt, also genü­ gend Finanzmittel hierfür zur Verfügung stehen. Grund­ lage der Ermittlung der variablen Genussrechtsvergütun­ gen der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG sind die jährlichen Umsatzerlöse der Gesell­ schaft aus der Einspeisevergütung gemäß EEG und/ oder aus der Veräußerung des erzeugten Stroms. Dieser Ausgangswert ist dergestalt anzupassen, dass die durch den Betrieb des Kraftwerks liquiditätswirksamen Erträ­ ge und Aufwendungen bei der Ermittlung der variablen Genussrechtsvergütung Berücksichtigung finden (vgl. § 2 Genussrechtsbedingungen, S. 132). Die Finanz- bzw. Liquiditätslage der Emittentin ist somit die Grundlage für die Entstehung der variablen Genussrechtsvergütungen und für deren Höhe. Die Prospektverantwortliche geht in ihrer Liquiditätsprognose davon aus, dass das Kraftwerk ab Januar 2016 Strom produziert und daraus Umsatzer­ löse generiert. Der vorrangige Anspruch auf die Einspei­ sung des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms und die Dauer und die Höhe der Vergütungen sind für die gesamte Betriebsdauer gesetzlich durch das EEG fest­ gelegt. Dagegen besteht insbesondere hinsichtlich des tatsächlichen Windaufkommens und der technischen Verfügbarkeit der Windenergieanlagen eine signifikante Prognoseunsicherheit, die in den der Ertrags- und Liqui­ ditätsprognose zugrunde liegenden Annahmen berück­ sichtigt wurde. Durch die Erzielung von Einnahmen aus der Stromproduktion fließt der Emittentin die Liquidität zu, die sie für die Deckung ihrer Betriebskosten, für den Zins- und ­Tilgungsdienst der Bankdarlehen und für die Auszahlung der Genussrechtsvergütungen als auch für die Rückzahlung des Genussrechtskapitals benötigt. Die Prospektverantwortliche geht davon aus, dass während der Laufzeit der Vermögensanlage eine ausreichende Liquidität vorhanden ist, um die während der Laufzeit der Vermögensanlage entstehenden Genussrechtsver­ gütungen an die Anleger auszuzahlen und das gesamte Genussrechtskapital zurückzuzahlen. Sollte entgegen der prognostizierten Finanz- und Ertragslage die während der Laufzeit der Vermögensan­ lage erwirtschaftete Liquidität der Emittentin nicht ausrei­ chen, um die Genussrechtsvergütungen auszuzahlen und das Genussrechtskapital an die Anleger zurückzufüh­ ren, müsste, wenn die Finanzierung der Genussrechts­ vergütungen nicht auf anderem Wege, wie z. B. durch die Aufnahme eines Kredits, finanziert werden kann, das Vermögen der Emittentin verwertet werden. Das Ver­ mögen der Emittentin besteht im Wesentlichen aus den Wind­energieanlagen, deren Wert sich aufgrund ihrer Abnutzung während der Laufzeit der Vermögensanlage vermindert. Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Die Grundvergütung in Höhe von 1 % p. a. des gezeich­ neten Genussrechtskapitals entsteht einerseits unab­ hängig von den handelsrechtlichen Ergebnissen und den Liquiditätsergebnissen der Emittentin. Die Auszahlung der Grundvergütung ist andererseits nur möglich, wenn die Finanz- bzw. Liquiditätslage dies erlaubt, also genü­ gend Finanzmittel hierfür zur Verfügung stehen. Der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­ ligungsgesellschaft mbH & Co. KG fließen aus ihrer Kommanditbeteiligung an der Betriebsgesellschaft, der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, Liquiditätsauszahlungen in Gestalt von Entnahmen zu. Voraussetzung für die Liquiditätsauszahlungen durch die Betriebsgesellschaft ist die Erwirtschaftung von Liqui­ dität durch die Erzeugung von Strom und die hiervon abhängige Erzielung von Umsatzerlösen. Die Prospekt­ verantwortliche geht in der Ertrags- und Liquiditätspro­ gnose der Betriebsgesellschaft davon aus, dass bereits PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 29 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im vierten Quartal 2015 mit drei der zehn Windenergie­ anlagen Strom produziert wird und daraus Umsatzerlöse generiert werden. Weitere sieben Anlagen sollen im ers­ ten Quartal 2016 die Stromerzeugung aufnehmen. Der vorrangige Anspruch auf die Einspeisung des aus erneu­ erbaren Energien erzeugten Stroms und die Dauer und die Höhe der Vergütungen sind für die gesamte Betriebs­ dauer gesetzlich durch das EEG festgelegt. Dagegen besteht insbesondere hinsichtlich des tatsächlichen Windaufkommens und der technischen Verfügbarkeit der Windenergieanlagen eine signifikante Prognoseunsi­ cherheit, die in den der Ertrags- und Liquiditätsprogno­ se der Betriebsgesellschaft zugrunde liegenden Annah­ men berücksichtigt wurde. Die Prospektverantwortliche geht davon aus, dass die Betriebsgesellschaft über die gesamte Laufzeit des Kraftwerks Strom produziert und daraus Umsatzerlöse generiert und folglich die Liquidi­ tätsauszahlungen an die Emittentin leisten kann. Die der Emittentin zufließenden Liquiditätsauszahlungen (Entnahmen) der Betriebsgesellschaft sind die Grund­ lage für die Ermittlung der variablen Vergütung. Dieser Ausgangswert wird durch liquiditätswirksame Erträge und Aufwendungen angepasst (vgl. Genussrechtsbe­ dingungen S. 137). Die Finanz- bzw. Liquiditätslage der Emittentin ist somit die Grundlage für die Entstehung der variablen Genussrechtsvergütungen und für deren Höhe. Die Prospektverantwortliche geht davon aus, dass wäh­ rend der Laufzeit der Vermögensanlage eine ausreichen­ de Liquidität vorhanden ist, um die während der Laufzeit der Vermögensanlage entstehenden Genussrechtsver­ gütungen an die Anleger auszuzahlen und das gesamte Genussrechtskapital zurückzuzahlen. Sollte entgegen der prognostizierten Finanz- und Ertragslage die während der Laufzeit der Vermögens­ anlage generierte Liquidität der Emittentin nicht ausrei­ chen, um die Genussrechtsvergütungen auszuzahlen und das Genussrechtskapital an die Anleger zurückzuführen, müsste, wenn die Finanzierung der Genussrechtsvergü­ tungen nicht auf anderem Wege, wie z.B. durch die Auf­ nahme eines Kredits, finanziert werden kann, das Vermö­ gen der Emittentin verwertet werden. Das Vermögen der Emittentin besteht im Wesentlichen aus der Komman­ ditbeteiligung an der Betriebsgesellschaft. Der Wert der Kommanditbeteiligung ist abhängig vom Wert des Ver­ mögens der Betriebsgesellschaft, welches im Wesentli­ chen aus den Windenergieanlagen besteht. Da sich die­ se während ihrer Betriebsdauer abnutzen, vermindert sich ihr Wert. Eine ausführliche Darstellung der Vermö­ gens-, Finanz- und Ertrags sowie die Plan-Bilanzen und Plan-Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Emittinnen finden Sie ab den Seiten 108 ff.. 30 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf die Fähigkeit der Emittentin Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Genussrechtsvergütungen zu leisten und Rückzahlungen vorzunehmen am Beispiel des Jahres 2017 Die Erträge und somit die Ertragslage der Emittentin Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG ergeben sich aus den Umsatzerlösen und Zinserträgen auf insgesamt rund 1.294.000 EUR. Der Liquiditätsüberschuss des Jahres 2017 ermittelt sich wie folgt: Summe Umsatzerlöse und Zinserträge 1.294.223 EUR Betriebsausgaben-284.925 EUR Zinszahlung für Darlehen-111.336 EUR Darlehenstilgung-628.571 EUR Bildung von Liquiditätsrücklagen-98.000 EUR Steueraufwand-81.537 EUR Liquiditätsergebnis 89.854 EUR Somit erwirtschaftet die Emittentin ein Liquiditätsergeb­ nis von rund 90.000 EUR vor Auszahlung der Genuss­ rechtsvergütung. Die Finanzlage der Emittentin zum Ende des Jahres 2017 ergibt sich aus der Finanzlage der Emit­ tentin zum Ende des Jahres 2016 zuzüglich des Liquidi­ tätsergebnisses prognosegemäß zu rund 879.000 EUR. Der Anleger erhält prognosegemäß für das Jahr 2017 von der Emittentin eine Grundvergütung von 1 % des Genussrechtskapitals, ein Beispielanleger mit einem Anlagebetrag von 10.000 EUR erhält somit rund 48 EUR als Grundvergütung. Die Zahlung dieser Grundvergütung hängt vorrangig von der Finanzlage der Emittentin ab, nachrangig von dem Liquiditätsüberschuss und somit von der Ertragslage. Sowohl der Liquiditätsüberschuss als auch die Finanzlage ermöglichen eine Auszahlung der Grundvergütung für das Jahr 2017. Der verbliebene Liquiditätsüberschuss nach Auszahlung der Grundvergütung in Höhe von rund 52.000 EUR wird aufgeteilt in einen Ansparbetrag für zukünftige Rückzah­ lungen von Genussrechtskapital (rund 11.000 EUR), einer variablen Genussrechtsvergütung für die Genussrechts­ inhaber (rund 38.000 EUR) und eines Gewinnanteils an die Emittentin (rund 3000 EUR). Ein Beispielanleger mit einem Anlagebetrag von 10.000 EUR erhält somit 48 EUR als variable Genussrechtsvergütung und es werden rund 14 EUR für zukünftige Rückzahlungen des Genuss­ rechtskapitals durch die Emittentin angespart. Die vari­ able Genussrechtsvergütung und der Ansparbetrag für zukünftige Rückzahlungen des Genussrechtskapitals leiten sich somit aus dem Liquiditätsüberschuss der Emittentin ab und sind daher vorrangig von der Ertrags­ lage abhängig. Nachrangig hängen die variable Genuss­ rechtsvergütung und der Ansparbetrag von der Finanzla­ ge ab. Nur bei einer entsprechenden Finanzlage können Genussrechtsvergütungen und Rückzahlungen des Genussrechtskapitals erfolgen. Sollten die Erträge in 2017 um 5 % geringer ausfallen als prognostiziert (z. B. durch geringeres Windaufkommen), so hätte dies ein Liquiditätsergebnis von rund 25.000 EUR zur Folge. Aufgrund der immer noch entsprechen­ den Finanzlage wäre in diesem Fall die Auszahlung der Grundvergütung möglich. Eine variable Grundvergü­ tung und das Ansparen zukünftiger Rückzahlungen des Genussrechtskapitals wären in diesem Fall nicht möglich. Um 20 % höhere Betriebskosten als prognostiziert (z. B. durch höhere Wartungs- und Instandhaltungskosten oder durch höhere Kosten für die Direktvermarktung) in 2017 hätten ein Liquiditätsergebnis von rund 33.000 EUR zur Folge. In diesem Fall wäre die Auszahlung der Grundver­ gütung möglich. Eine variable Grundvergütung und das Ansparen zukünftiger Rückzahlungen des Genussrechts­ kapitals wären in diesem Fall nicht möglich. Langanhaltende Mindererträge (z. B. durch geringeres Windaufkommen), oder steigende Betriebskosten (z. B. durch höhere Wartungs- und Instandhaltungskosten oder durch höhere Kosten für die Direktvermarktung) können die Finanzlage negativ beeinflussen, so dass keine Genussrechtsvergütungen gezahlt und auch das Genussrechtskapital nicht oder nicht vollständig zurück­ gezahlt werden können. Die Vermögenslage der Emittentin wird im Wesentlichen durch den Wert der Windkraftanlagen bestimmt. Da über die Laufzeit des Projektes nicht von einer Veräußerung der Anlagen ausgegangen wird, hat die Vermögenslage zunächst keinen direkten Einfluss auf die Genussrechts­ vergütungen und die Rückzahlung des Genussrechts­ kapitals. Ebenso hat das handelsrechtliche Ergebnis der Gesellschaft, welches als Summe der Vermögenslage, der Ertragslage und der Finanzlage verstanden werden kann, nur indirekt Einfluss auf die Genussrechtsvergütun­ gen und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals. Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf die Fähigkeit der Emittentin Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Genussrechtsvergütungen zu leisten und Rückzahlungen vorzunehmen am Beispiel des Jahres 2017 Die Erträge und somit die Ertragslage der Emittentin Pla­ net energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungs­ gesellschaft GmbH & Co. KG ergeben sich aus Betei­ ligungserträge und belaufen sich auf insgesamt rund 90.000 EUR. Der Liquiditätsüberschuss des Jahres 2017 ermittelt sich wie folgt: Summe Beteiligungserträge 89.968 EUR Betriebsausgaben-22.808 EUR Steueraufwand 0 EUR Liquiditätsergebnis 67.160 EUR Somit erwirtschaftet die Emittentin ein Liquiditätsergeb­ nis von rund 67.000 EUR vor Auszahlung der Genuss­ rechtsvergütung. Die Finanzlage der Emittentin zum Ende des Jahres 2017 ergibt sich aus der Finanzlage der Emit­ tentin zum Ende des Jahres 2016 zuzüglich des Liquidi­ tätsergebnisses prognosegemäß zu rund 242.000 EUR. Der Anleger erhält prognosegemäß für das Jahr 2017 von der Emittentin eine Grundvergütung von 1 % des Genussrechtskapitals, ein Beispielanleger mit einem Anlagebetrag von 10.000 EUR erhält somit 52 EUR als Grundvergütung. Die Zahlung dieser Grundvergütung hängt vorrangig von der Finanzlage der Emittentin ab, nachrangig von dem Liquiditätsüberschuss und somit von der Ertragslage. Sowohl der Liquiditätsüberschuss als auch die Finanzlage ermöglichen eine Auszahlung der Grundvergütung für das Jahr 2017. Der verbliebene Liquiditätsüberschuss nach Auszahlung der Grundvergütung in Höhe von rund 26.500 EUR wird aufgeteilt in einen Ansparbetrag für zukünftige Rückzah­ lungen von Genussrechtskapital, einer variablen Genuss­ rechtsvergütung für die Genussrechtsinhaber und eines Gewinnanteils an die Emittentin. In dem Jahr 2017 ent­ fällt aufgrund eines geringen Liquiditätsüberschuss der Ansparbetrag für zukünftige Rückzahlungen von Genuss­ rechtskapital. Die variable Genussrechtsvergütung beläuft sich auf rund 24.600 EUR und der Gewinnanteil für die Emittentin auf rund 1.900 EUR. Ein Beispielanle­ ger mit einem Anlagebetrag von 10.000 EUR erhält somit rund 31 EUR als variable Genussrechtsvergütung. Die variable Genussrechtsvergütung und der Ansparbetrag für zukünftige Rückzahlungen des Genussrechtskapi­ tals leiten sich somit aus dem Liquiditätsüberschuss der PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 31 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Emittentin ab und sind daher vorrangig von der Ertrags­ lage abhängig. Nachrangig hängen die variable Genuss­ rechtsvergütung und der Ansparbetrag von der Finanzla­ ge ab. Nur bei einer entsprechenden Finanzlage können Genussrechtsvergütungen und Rückzahlungen des Genussrechtskapitals erfolgen. Sollten die Beteiligungserträge in 2017 um 30 % geringer ausfallen als prognostiziert (z. B. durch ein verringertes Liquiditätsergebnis in der Betriebsgesellschaft Bürger­ windpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, auf­ grund eines geringeren Windaufkommens oder höheren Betriebskosten für z. B. Wartung- und Instandhaltung, so hätte dies ein Liquiditätsergebnis von rund 40.000 EUR zur Folge. Aufgrund der immer noch entsprechen­ den Finanzlage wäre in diesem Fall die Auszahlung der Grundvergütung möglich. Eine variable Grundvergü­ tung und das Ansparen zukünftiger Rückzahlungen des Genussrechtskapitals wären in diesem Fall nicht möglich. Um 50 % höhere Betriebskosten der Emittentin als pro­ gnostiziert (z. B. durch höhere Steuerberatungs- oder Abschlusskosten) in 2017 hätten ein Liquiditätsergebnis von rund 56.000 EUR zur Folge. In diesem Fall wäre die Auszahlung der Grundvergütung möglich. Darüber hin­ aus wäre die Auszahlung einer variablen Grundvergütung von rund 14.000 EUR möglich. Ein Beispielanleger mit einem Anlagebetrag von 10.000 EUR erhielte in diesem Fall somit rund 18 EUR als variable Genussrechtsver­ gütung. Das Ansparen zukünftiger Rückzahlungen des Genussrechtskapitals wäre in diesem Fall nicht möglich. Langanhaltende Mindererträge (z. B. durch ein verrin­ gertes Liquiditätsergebnis in der Betriebsgesellschaft Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, aufgrund eines geringeren Windaufkommens) oder stei­ gende Betriebskosten der Emittentin (z. B. durch höhe­ re Steuerberatungs- oder Jahresabschlusskosten) können die Finanzlage negativ beeinflussen, so dass keine Genussrechtsvergütungen gezahlt und auch das Genussrechtskapital nicht oder nicht vollständig zurück­ gezahlt werden können. Die Vermögenslage der Emittentin wird im Wesentli­ chen durch den Wert der Beteiligung an der Bürgerwind­ park Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG bestimmt. Da über die Laufzeit des Projektes nicht von einer Veräu­ ßerung der Beteiligung ausgegangen wird, hat die Ver­ mögenslage zunächst keinen direkten Einfluss auf die Genussrechtsvergütungen und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals. Ebenso hat das handelsrecht­ liche Ergebnis der Gesellschaft, welches als Summe der Vermögenslage, der Ertragslage und der Finanzla­ 32 ge verstanden werden kann, nur indirekt Einfluss auf die Genussrechtsvergütungen und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals. Gemeinsame Betrachtung der Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf die Fähigkeit der Emittentinnen Genussrechtsvergütungen zu leisten und Rückzahlungen vorzunehmen am Beispiel des Jahres 2017 Der Liquiditätsüberschuss beider Emittentinnen zusam­ men ergibt sich wie folgt: Summe Umsatzerlöse, Beteiligungserträge und Zinserträge 1.384.191 EUR Betriebsausgaben-307.733 EUR Zinszahlung für Darlehen (Windpark Schwanewede)-111.336 EUR Darlehenstilgung (Windpark Schwanewede)-628.571 EUR Bildung von Liquiditätsrücklagen (Windpark Schwanewede)-98.000 EUR Steueraufwand-81.537 EUR Liquiditätsüberschuss 157.014 EUR Insgesamt ergibt somit für das Jahr 2017 ein Liquiditäts­ überschuss von rund 157.000 EUR. Die Grundvergütung wird von beiden Emittentinnen prognosegemäß geleis­ tet und beläuft sich auf 1 % des Genussrechtskapitals, ein Beispielanleger mit einem Anlagebetrag von 10.000 EUR erhält somit 100 EUR als Grundvergütung. Weiterhin erhält der Anleger eine variable Genussrechtsvergütung in Höhe von rund 80 EUR und es werden rund 14 EUR für zukünftige Rückzahlungen des Genussrechtskapitals durch die Emittentin Planet energy Windpark Schwane­ wede GmbH & Co. KG angespart. Die langfristigen Auswirkungen von Mindererträgen und anderer Einflussfaktoren für beide Emittentinnen aggre­ giert werden auf den Seiten 88 f. dargestellt. PLAN ERTRAGS- UND LIQUIDITÄTSRECHNUNG (PROGNOSE) BIS 2035 31.12.2015 EUR 31.12.2016 EUR 31.12.2017 EUR 2013-2035* EUR Einzahlungen Kommanditkapital Genussrechtskapital Umsatzerlöse, Ausschüttung aus Beteiligung und sontige Erträge Zwischenfinanzierung Abruf von Darlehen Vorsteuer Summe der Einnahmen 0,00 0,00 0,00 10.000,00 7.870.000,00 0,00 0,00 7.870.000,00 307.893,05 1.383.919,67 1.384.191,18 33.337.400,24 0,00 0,00 0,00 5.422.506,80 8.800.000,00 0,00 0,00 8.800.000,00 45.255,77 0,00 0,00 45.255,77 17.023.148,82 1.383.919,67 1.384.191,18 55.485.162,81 -8.392.752,02 -1.810453,50 0,00 -14.795.175,00 -508.091,90 -281.990,60 -283.283,65 -9.238.620,28 -5.000,00 -20.400,00 -20.808,00 -500.666,34 -493.562,76 -124.296,85 -111.469,31 -1.699.640,83 -24.767,73 -141.724,51 -141.308,76 -6.109.254,60 -150.803,84 -44.346,35 -41.543,59 -642.727,73 Auszahlungen Investitionen in technische Anlagen und Maschinen und Beteiligungen Betriebsausgaben Verwaltungskosten Genussrechte Zinsen und ähnliche Aufwendungen Genussrechtsvergütungen Steu­ ern vom Einkommen und Ertrag Steuern vom Einkommen und Ertrag Darlehenstilgungen -5.422.506,80 0,00 -628.571,43 -14.222.506,80 Rückzahlung Genussrechskapital 0,00 -99.233,65 -100.745,36 -7.870.000,00 Vorsteuer 0,00 0,00 0,00 -45.255,77 -14.997.485,05 -2.522.445,46 -1.327.730,09 -55.123.847,36 LIquiditätsergebnis 2.025.663,77 -1.138.525,78 56.461,09 361.315,45 Liquidität am Jahresende 2.045.917,43 589.391,65 547.852,74 161.315,45 Summe der Ausgaben Li Stand Liquiditätsrücklagenkonten Gesamtliquidität 0,00 318.000,00 416.000,00 200.000,00 2.045.917,43 907.391,65 963.852,74 361.315,45 * In dieser Summe sind sämtliche Zahlungen ab Projektstart enthalten. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 33 Die wesentlichen Aspekte der Vermögensanlagen PLANBILANZ (PROGNOSE) Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Aktivaktiva 31.12.2015 EUR 31.12.2016 EUR 31.12.2017 EUR 31.12.2018 EUR A.Anlagevermögen I.Sachanlagen 1. Technische Anlagen und Maschinen 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 9.959.721,50 11.181.666,25 10.593.157,50 10.004.648,75 0,00 11.181.666,25 10.593.157,50 10.004.648,75 9.959.721,50 0,00 0,00 0,00 1.873.359,22 732.949,95 789.070,56 862.505,14 766.919,28 589.765,94 398.362,53 190.075,69 12.600.000.00 12.504.382,14 11.780.590,58 11.057.229,58 B.Umlaufvermögen I. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag PLANBILANZ (PROGNOSE) Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Aktivaktiva 31.12.2015 EUR 31.12. 2016 EUR 31.12.2017 EUR 31.12.2018 EUR A.Anlagevermögen I.Finanzanlagen 3.025.000,00 3.025.000,00 3.025.000,00 3.025.000,00 0,00 0,00 139.075,61 285.286,34 172.558,22 174.441,70 174.782,18 174.441,70 1.066.191,14 899.045,88 729.630,50 581.615,25 4.263.749,36 4.098.487,58 4.068.488,30 4.066.343,29 B.Umlaufvermögen I. Guthaben bei Kreditinstituten 1. Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht II. Guthaben bei Kreditinstituten C. 34 Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Verlustanteil 31. 12.2015 EUR Passiva 31. 12.2016 EUR 31.12.2017 EUR 31.12.2018 EUR A.Eigenkapital I. Kapitalanteil des Kommanditisten 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin -771.919,28 -594.765,94 -403.362,53 -195.075,69 III. Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag 766.919,28 589.765,94 398.362,53 190.075,69 0,00 3.615,79 7.629,32 12.073,40 B.Rückstellungen Rückstellungen für Rückbau C.Verbindlichkeiten 1. Verbindlicheiten gegenüber Kreditinstituten 8.800.000 8.800.000 8.171.428,57 7.542.857,14 2. Verbindlichkeiten gegenüber Genussrechtsinhabern 3.800.000 3.700.766,35 3.601.532,69 3.502.299,04 12.600.000 12.504.382,14 11.780.590,58 11.057.229,58 31.12.2015 EUR Passiva 31.12.2016 EUR 31.12.2017 EUR 31.12.2018 EUR A.Eigenkapital I. Kapitalanteil des Kommanditisten 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin -1.071.191,14 -904.045,88 -734.630,50 -586.615,25 III. Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag 1.066.191,14 899.045,88 729.630,50 581.615,25 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 193.749,36 28.487,58 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten gegenüber Genussrechtsinhabern 4.070.000,00 4.070.000,00 4.068.488,30 4.066.343,29 4.263.749,36 4.098.487,58 4.068.488,30 4.066.343,29 B.Verbindlichkeiten 1. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 35 DARSTELLUNG DER VERMÖGENSANLAGEN Nachfolgend werden die Vermögensanlagen in ihren Grundzügen dargestellt. Die vollständige Darstellung der Vermögensanlagen erfolgt in den darauffolgen­ den Abschnitten dieses Prospektes. Die Emittentinnen ­Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­ ligungsgesellschaft mbH & Co. KG begeben Vermö­ gensanlagen unter dem gemeinsamen Namen „Saubere Kraftwerke 5“. Die Vermögensanlagen beider Gesell­ schaften können nur gemeinsam gezeichnet und übertra­ gen werden. ART DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGEN Bei den hier angebotenen Vermögensanlagen handelt es sich um unverbriefte Genussrechte mit Nachrang. Ein Genussrecht ist ein sogenanntes schuldrechtliches Emittentinnen Genussrechtskapital in EUR Anteil in % Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG 3.800.000 48,28 Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG 4.070.000 51,72 Summe 7.870.000 100,00 Das Genussrechtskapital wird zur Finanzierung des Gesellschaftszwecks der beiden Emittentinnen einge­ setzt. Diese liegen im Wesentlichen im Betrieb des Wind­ parks Schwanewede bzw. in der Finanzierung der Kom­ manditbeteiligung an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, die ihrerseits den Windpark ­Sailershäuser Wald betreiben wird. Zur Investition des Zeichnungsbetrages wird dieses quotal auf die zwei Emittentinnen aufgeteilt. Die ab Seite 136 abgedruck­ ten Genussrechtsbedingungen gelten für das Verhältnis zwischen jeder der zwei Emittentinnen und dem Anleger getrennt. Die Emittentinnen stehen somit nicht für Ver­ bindlichkeiten der jeweils anderen Emittentin gegenüber dem Anleger ein (keine Gesamtschuld der Emittentin­ nen). Insofern tangieren etwaige Risiken einer Emittentin grundsätzlich nicht die andere Emittentin. 36 Kapitalüberlassungsverhältnis: Der Genussrechtsinhaber stellt der Genussrechtsherausgeberin (Emittentin) Kapi­ tal zur Verfügung. Dafür erhält er eine Genussrechtsver­ gütung, die sich aus einer Grundvergütung in Höhe von 1 % p. a. und einer variablen Vergütung (siehe Seite 42) in Abhängigkeit des Liquiditätsergebnisses zusammen­ setzt. Mit einem Genussrecht erwirbt der Anleger keine Gesellschaftsanteile und damit keine Gesellschafter­ rechte am Unternehmen. Es besteht keine Nachschuss­ pflicht. Das Genussrechtskapital wird durch ein Angebot der Anbieterin, der Planet energy GmbH, eingeworben. Die Anleger erhalten aufgrund eines einheitlichen Zeich­ nungsscheins Genussrechte der Emittentinnen in dem Verhältnis, in dem das von den Emittentinnen einzuwer­ bende Genussrechtskapital zueinander steht. Das einzu­ werbende Genussrechtskapital und das daraus resultie­ rende Verteilungsverhältnis betragen: ANLAGEOBJEKTE Die von den Erwerbern der Vermögensanlagen aufzu­ bringenden Mittel (Genussrechtskapital) sind zur Finan­ zierung des Windparks Schwanewede und zur Finanzie­ rung der Kommanditbeteiligung an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG bestimmt. Das Kraftwerk Schwanewede und die Kommanditbeteiligung an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG gelten damit als unmittelbare Anlageobjekte (Anlage­ objekte erster Ordnung) und werden auf den Seiten 51 ff. und 61 ff. detailliert beschrieben. Das Kraftwerk Sai­ lershäuser Wald gilt als mittelbares Anlageobjekt (Anla­ geobjekt zweiter Ordnung) und wird auf den Seiten 67 ff. beschrieben. Gesamtbetrag und Anzahl der angebotenen Vermögensanlagen Der Gesamtbetrag des Genussrechtskapitals der beiden Emittentinnen beträgt 7.870.000 EUR. Für beide Emit­ tentinnen zusammen ergibt sich daraus eine Anzahl von 15.740 Genussrechten. Eine über jeweils ein Genuss­ recht pro Emittentin hinausgehende Mindestanzahl von zu begebenden Genussrechten gibt es nicht. Die Anle­ ger erhalten aufgrund eines einheitlichen Zeichnungs­ scheins Genussrechte der beiden Emittentinnen in dem Verhältnis, in dem das von den Emittentinnen einzuwer­ bende Genussrechtskapital zueinander steht. Die Verein­ Emittentinnen barung einer hiervon abweichenden quotalen Aufteilung der einzelnen Genussrechtsanteile der Emittentinnen ist unzulässig. Der Erwerbspreis entspricht dem Zeichnungsbetrag und der Mindestzeichnungsbetrag ist 1.000 EUR. Höhe­ re Zeichnungen erfolgen in Schritten von 1.000 EUR. Je 1.000 EUR entfallen 482,85 EUR auf ein Genussrecht der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und 517,15 EUR auf ein Genussrecht der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Anzahl der Genussrechte Nominalwert in EUR Genussrechtskapital in EUR Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG 7.870 482,85 3.800.000 Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­ ligungsgesellschaft mbH & Co. KG 7.870 517,15 4.070.000 15.740 1.000 7.870.000 Summe WEITERE KOSTEN , INSBESONDERE SOLCHE KOSTEN, DIE MIT DEM ERWERB, DER VERWALTUNG UND DER VERÄUSSERUNG DER VERMÖGENSANLAGEN VERBUNDEN SIND Genussrechtsinhaber haben für den Erwerb der Genussrechte den Nominalwert der Genussrechte zu vergüten, ein Aufschlag (Agio) ist nicht zu leisten. Bei verspäteter Einzahlung des Genussrechtskapitals kann die jeweilige Emittentin vom Genussrechtsinha­ ber bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 247 BGB verlangen. Sollte der Anleger Genussrechte über einen Makler veräußern, würden überdies Maklerkosten entstehen, deren Höhe vom Makler des Anlegers abhängt und daher hier nicht angegeben werden kann. Die Emittentinnen führen die auf die Genussrechts­ vergütung anfallende Kapitalertragsteuer von 25,0 % zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % und gegebe­ nenfalls Kirchensteuer, die je nach Bundesland und Konfession 8,0 % oder 9,0 % der Einkommensteuer beträgt, direkt von der Brutto-Genussrechtsvergü­ tung an das zuständige Finanzamt ab. Sofern ein Anleger seine Vermögensanlagen fremdfinanziert, kann bei einer vorzeitigen Rückfüh­ rung der Fremdfinanzierung eine Vorfälligkeitsent­ schädigung entstehen, deren Höhe von den konkre­ ten Bedingungen der Fremdfinanzierung abhängt, weshalb hierzu keine Angabe gemacht werden kann. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten, insbesondere keine solchen Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlagen verbunden sind. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 37 Darstellung der Vermögensanlagen WEITERE LEISTUNGEN Der Erwerber ist zur Zahlung des Erwerbspreises verpflichtet. Ein Agio wird nicht erhoben. Der Erwer­ ber haftet gegenüber den Emittentinnen in Höhe des Zeichnungsbetrags und etwaiger darauf entfallen­ der Verzugszinsen, soweit er den Zeichnungsbetrag nicht leistet. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Umstände, unter denen der Erwerber der Vermö­ gensanlagen verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere unter denen er haftet. Es besteht keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen. PROVISIONEN Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, werden nicht geleistet. GENUSSRECHTSVERGÜTUNG UND -RÜCKZAHLUNG Die Genussrechte gewähren den Genussrechtsin­ habern eine Grundvergütung und eine vom Liquidi­ tätsergebnis der zwei Emittentinnen abhängige und damit variable Genussrechtsvergütung sowie einen Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Genuss­ rechtskapitals. Der Liquiditätsüberschuss bzw. -verlust ergibt sich auf der Grundlage des Liquiditätsergeb­ nisses der jeweiligen Emittentin im Geschäftsjahr und weicht vom handelsrechtlichen Jahresergebnis der jeweiligen Emittentin ab (zur Definition des Liquiditäts­ überschusses bzw. -verlustes siehe § 2 der Genuss­ rechtsbedingungen). Er hängt vom wirtschaftlichen Erfolg der jeweiligen Emittentin ab. Die prognostizier­ ten Auszahlungen (jeweils ausgezahlt im Folgejahr) setzen sich aus einer Genussrechtsvergütung und einer schrittweisen Rückzahlung des Genussrechtska­ pitals zusammen. Hierdurch wird eine durchschnittli­ che Genussrechtsvergütung von rund 3,75 % p. a. vor Steuern und eine Gesamtauszahlung von rund 177,6 % vor Steuern über die Laufzeit prognostiziert. Unabhän­ gig von der Rückzahlung des eingezahlten Genuss­ rechtskapitals bezieht sich die Genussrechtsvergütung während der gesamten Laufzeit von rund 20 Jahren auf den eingezahlten Nominalbetrag. Während eines Zeitraums, der sich an der Laufzeit der für die Finan­ zierung des jeweiligen Kraftwerks aufgenommenen Bankdarlehen orientiert, ist die Genussrechtsvergü­ tung auf 2,0 % p. a (entspricht 1,0 % Grundvergütung 38 + 93,0 % von 1,08 %). bezogen auf den Nennbetrag der Genussrechte, begrenzt. Sollte die Liquidität der Emittentinnen zum Zeitpunkt der Fälligkeit insbeson­ dere wegen nach dem Bilanzstichtag entstandener außerplanmäßiger Kosten nicht ausreichen, um die Genussrechtsvergütungen ganz oder teilweise aus­ zuzahlen, so erhöhen die hierdurch entfallenen Beträ­ ge die Genussrechtsvergütungen des Folgejahres entsprechend. Die Auszahlung der Genussrechts­ vergütung erfolgt jährlich für das vorangegangene Geschäftsjahr, jeweils einen Monat nach Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse durch eine Wirt­ schaftsprüfungsgesellschaft und Feststellung der Jah­ resabschlüsse durch die Gesellschafterin der Emitten­ tinnen (Planet energy GmbH). Die Rückzahlung des Genussrechtskapitals erfolgt über die Laufzeit verteilt gemäß dem auf Seite 16 f. dargestellten prognosti­ zierten Verlauf, wobei die Rückzahlungsbeträge in der ersten Hälfte der Laufzeit plangemäß geringer sind als in der zweiten Hälfte. Der größte Teil der Rückzahlung erfolgt prognosegemäß ab dem Jahr 2031. Der jewei­ lige Rückzahlungsbetrag wird einen Monat nach Prü­ fung und Testierung der Jahresabschlüsse durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Feststellung der Jahresabschlüsse durch die Gesellschafterin der Emit­ tentinnen nachträglich für das abgelaufene Geschäfts­ jahr zur Auszahlung fällig. Eine Rückzahlung von bis zu 70,0 % des Genussrechtskapitals vor dem Enddatum der Vermögensanlagen ist möglich (siehe § 5 Abs. 6 der Genussrechtsbedingungen). WESENTLICHE GRUNDLAGEN UND BEDINGUNGEN DER VERZINSUNG UND RÜCKZAHLUNG Wesentliche Grundlage für die Verzinsung des Genussrechtskapitals und dessen Rückzahlung an die Genussrechtsinhaber ist die erwirtschaftete Liquidität der Emittentinnen. Diese ist abhängig von der Erwirtschaftung der prognostizierten Ergebnisse (siehe Seite 54 f. , 64 f., 70 f.). Die Erwirtschaftung der prognostizierten Ergeb­ nisse und folglich der Liquiditätsergebnisse hängt im Wesentlichen davon ab, dass die Anlageobjekte planmäßig errichtet und in Betrieb genommen wer­ den, die Betriebsgesellschaften die prognostizierten Winderträge tatsächlich erreichen und die prognos­ tizierten Vergütungen für den eingespeisten Strom erhalten. Voraussetzung ist auch, dass die ab Seite 18 beschriebenen Risiken (z. B. Ertragsprognose, Erzeugungsmanagement, Absenkung der Vergütung Besteuerung der Genussrechtsvergütung Die Genussrechtsvergütungen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Der Steuersatz auf diese Einkünfte beträgt grundsätzlich 25,0 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenen­ falls Kirchensteuer. Die Steuern sind durch entsprechen­ den Kapitalertragsteuerabzug an der Quelle abgegol­ ten (Abgeltungsteuer). Die Höhe der Kapitalertragsteuer beträgt zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prospek­ tes 25,0 % der Genussrechtsvergütung nebst Solidari­ tätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Kapitalertragsteuer und wird von den Emittentinnen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Für kirchensteuerpflichti­ ge Anleger fällt abhängig von der Konfession und vom Bundesland zusätzlich ­Kirchensteuer von derzeit 8,0 % bis 9,0 % der Einkommensteuer an. Ist der persönliche Einkommensteuersatz geringer als der Kapitalertragsteu­ ersatz von 25,0 %, so können die Genussrechtsvergü­ tungen auch im Rahmen der Steuererklärung auf Antrag mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Die Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen und Nichtveranlagungsbescheinigungen ist möglich. Die steuerlichen Rahmenbedingungen der Vermögensanla­ gen sind auf den Seiten 131 bis 135 näher erläutert. und technische Verfügbarkeit und Leistungsfähig­ keit) nicht eintreten. Weitere Voraussetzung für die Erwirtschaftung der prognostizierten Erträge und Liquiditätsergebnisse ist die Nichtüberschreitung der prognostizierten Kosten. Die Einhaltung der Kosten­ prognose hängt vor allem davon ab, dass die prog­ nostizierten Wartungs- und Instandhaltungskosten der Windenergieanlagen nicht überschritten wer­ den und die ab Seite 21 beschrieben Risiken (z.B. Lebensdauer der Kraftwerke oder Betriebskosten) nicht eintreten. Die Leistung der prognostizierten Til­ gungen und Steuerzahlungen hängt im Wesentlichen von der Liquiditätslage und dem Nichteintreten der ab Seite 18 beschriebenen Risiken (z.B. Fremdfinan­ zierungszinsen und steuerliche Risiken) ab. Zins- und Tilgungsdienst sowie die Steuerzahlungen (siehe Sei­ te 54 f. , 64 f., 70 f.) mindern als zahlungswirksame Posten die Liquidität der Betriebsgesellschaften bzw. Beteiligungsgesellschaft. Laufzeit Die Vermögensanlagen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2035. Die Laufzeit der Genussrechte des Windparks Schwanewede und der Genussrechte der Beteiligungsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald enden jeweils am 31. Dezember 2035. Die letzten Auszahlungen der Genussrechtsvergütungen und die letzten Rückzahlungen des Genussrechtskapitals finden prognosegemäß im Jahr 2036 statt. Die Mindestlaufzeit der Vermögensanlagen beträgt 24 Monate ab Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs. Kündigung Die ordentliche Kündigung der Vermögensanlagen wäh­ rend der Laufzeit der Genussrechte ist ausgeschlos­ sen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt (siehe § 5 der Genussrechtsbedingungen). Die jeweilige Emittentin kann die Genussrechte unter Ein­ haltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende, nach einer Mindeslaufzeit von 24 Mona­ ten ab Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs, kündigen, falls Rechtsvorschriften erlassen, geändert oder in einer Weise angewandt werden, die bei der Gesellschaft, bei deren Gesellschaftern oder bei den Genussrechtsinha­ bern zu höheren Steuerbelastungen führen als bei der Prospektaufstellung vorgesehen. Gleiches gilt, wenn auf­ grund neuer aufsichtsrechtlicher Vorschriften die Rechte der Gesellschaft, deren Gesellschafter oder der Genuss­ PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 39 Darstellung der Vermögensanlagen rechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese neue Pflich­ ten begründet werden. Übertragbarkeit der Genussrechte Die Genussrechte können ganz oder teilweise durch Abtretung an Dritte übertragen werden. Die Übertra­ gung ist nur mit Wirkung zum Ende eines Kalendermo­ nats oder mit Wirkung zum Tag des Beitritts möglich und bedarf der formalen Zustimmung der Planet energy Anlegerservice GmbH, darf jedoch nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden. Der Genussrechtsinhaber hat der Planet energy Anlegerservice GmbH zum Zwecke der Zustimmung einen schriftlichen Abtretungsvertrag vorzulegen. Die Planet energy Anlegerservice GmbH ist bei der Abwicklung der Übertragungen behilflich. Eine teilweise Übertragung der Genussrechte ist nur zuläs­ sig, soweit der Gesamtnennbetrag der verbleibenden wie auch der übertragenen Genussrechte beider Emittentin­ nen insgesamt durch 1.000 EUR ganzzahlig teilbar ist. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen der Auseinan­ dersetzung von Erbengemeinschaften. Die Genussrechte können auch veräußert werden. Es gibt jedoch keinen organisierten Markt für den Verkauf und Erwerb der ausgegebenen Genussrechte. Da die Genussrechte nicht verbrieft sind, können diese nicht wie Wertpapiere gehandelt werden. Aufgrund der oben auf­ geführten Gründe (Übertragung nur zum Ende des Kalen­ dermonats oder mit Wirkung zum Tag des Beitritts, not­ wendige Zustimmung der Planet energy Anlegerservice GmbH, verbleibende und übertragene Genussrechte bei­ der Emittentinnen müssen insgesamt durch 1.000 EUR ganzzahlig teilbar sein, kein organisierter Markt für den Verkauf und Erwerb der Genussrechte und keine Han­ delbarkeit als Wertpapiere) ist die freie Handelbarkeit eingeschränkt. Reduzierung variabler Genussrechtsvergütungen Sofern sich negative variable Genussrechtsvergütungen ergeben sollten, nehmen die Genussrechtsinhaber daran teil. Etwaige negative variable Genussrechtsvergütungen eines Geschäftsjahres werden dabei mit gegebenenfalls noch nicht geleisteten positiven variablen Genussrechts­ vergütungen der Vorjahre verrechnet und im Übrigen auf einem gesonderten Konto rechnerisch vorgetragen. Die negativen variablen Genussrechtsvergütungen mindern positive variable Genussrechtsvergütungen der Folgejah­ re so lange, bis die negativen variablen Genussrechts­ vergütungen durch Verrechnung mit positiven Genuss­ rechtsvergütungen vollständig ausgeglichen sind. Wenn und soweit sich zum Enddatum ein rechnerischer Vortrag negativer variabler Genussrechtsvergütungen ergeben sollten, werden dadurch die Rückzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber nicht gemindert. 40 Nachrangigkeit der Ansprüche der Anleger Aufgrund einer sog. qualifizierten Rangrücktrittsvereinba­ rung (vgl. § 6 der Genussrechtsbedingungen) treten die Forderungen aus den Genussrechten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern der Emittentin, die nicht ebenfalls nachrangig sind, im Rang zurück. Die Gel­ tendmachung von Ansprüchen aus den Genussrechten ist solange und soweit ausgeschlossen, als sie der Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist oder wäre. Die Erfüllung solcher Ansprüche kann nur aus einem Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigenden Vermögen der Gesell­ schaft erfolgen. Das bedeutet, dass sowohl vor wie auch nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen oder im Falle der Liquidation der Emittentin Forderungen aus den Genussrechten erst nach Befrie­ digung aller nicht nachrangigen Gläubiger und vorrangig vor den Gesellschaftern bedient werden. Keine Beteiligung am Liquidationserlös und an stillen Reserven Die Genussrechte gewähren keinen Anteil am Liquidati­ onserlös. Die Anleger sind insbesondere nicht an Erlösen aus der Verwertung der Kraftwerksbestandteile im Zuge des nach der Laufzeit der Genussrechte geplanten Rück­ baus der Kraftwerke beteiligt. Das Gleiche gilt, wenn die Kraftwerke entgegen der Planung nach dem Laufzeit­ ende von den Betriebsgesellschaften weiter betrieben werden sollten und im Fall des Windparks Sailershäuser Wald die Kommanditbeteiligung der Beteiligungsgesell­ schaft an der Betriebsgesellschaft fortbesteht. Es besteht kein Anspruch auf Beteiligung an stillen Reserven der Emittentinnen. Änderung der Genussrechtsbedingungen Die Emittentinnen sind im Falle von Änderungen der steuerlichen Behandlung von Genussrechten bei den Emittentinnen oder der Einführung neuer aufsichtsrecht­ licher Vorschriften, wenn die Rechte der Gesellschaft, deren Gesellschafter oder der Genussrechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese neue Pflichten begründet werden, nach billigem Ermessen zur einseitigen Ände­ rung bzw. Anpassung einzelner Bestimmungen dieser Genussrechtsbedingungen berechtigt. Dies betrifft ins­ besondere die Genussrechtsvergütung (§ 2) sowie Nach­ rangigkeit (§ 6). Angesprochener Anlegerkreis Diese Vermögensanlagen richten sich an risikobewusste Anleger, die neben einer Chance auf eine angemesse­ ne Vergütung für ihr investiertes Kapital die Möglichkeit einer langfristigen und zielgerichteten Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg von Kraftwerken aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, genauer der Windenergie, suchen und die in der Lage sind, die spezifischen Risiken dieser Vermögensanlagen zutreffend zu beurteilen. Steu­ erliche Vorteile für den Anleger ergeben sich aus diesen Vermögensanlagen nicht. Die feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2035 und die bei mangelnder Nachfrage bei einem Verkauf bestehende Möglichkeit einer erschwerten Handelbarkeit machen es erforderlich, dass der Anleger für diesen Zeitraum auf das investierte Genussrechtska­ pital und auf die Genussrechtsvergütungen verzichten kann. Aufgrund des nicht auszuschließenden Totalver­ lustrisikos (siehe hierzu Darstellung der Risiken ab Seite 18) sollte nur dann in die Genussrechte investiert werden, wenn ein eintretender Teil -oder Totalverlust des inves­ tierten Kapitals zu keiner empfindlichen Verschlechte­ rung der Vermögensanlagen beim Anleger führt. Die hier angebotenen Genussrechte eignen sich daher nicht für die Altersvorsorge. Die Genussrechtsbedingungen und alle weiteren wesentlichen Umstände der hier begebe­ nen Genussrechte sind in diesem Prospekt abgedruckt, damit sich der Anleger vor einer Zeichnung eingehend mit deren Einzelheiten vertraut machen kann. Vertrieb im Ausland Das Angebot der Vermögensanlagen erfolgt ausschließ­ lich in Deutschland. Zeichnungsbeginn und Zeichnungsschluss Das Angebot beginnt gemäß § 9 Abs. 1 Vermögensan­ lagengesetz frühestens einen Tag nach der Veröffentli­ chung des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis­ tungsaufsicht (BaFin) gebilligten Prospektes. Der Endtermin für die Zeichnung ist die Vollplatzierung. Es besteht die Möglichkeit, dass die Zeichnung von den Emittentinnen jederzeit ohne Angaben von Gründen und nach eigenem Ermessen vorzeitig geschlossen wird, da gem. § 1 der Genussrechtsbedingungen eine Verpflich­ tung der Emittentinnen zur vollständigen Platzierung des Genussrechtskapitals im Gesamtnominalbetrag nicht besteht. Darüber hinaus besteht keine weitere Möglich­ keit, dass die Zeichnung vorher geschlossen wird. Es besteht keine Möglichkeit, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Widerrufsrecht Anleger haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Ausübung des Widerrufsrechts ist der Planet energy ­Anlegerservice GmbH schriftlich anzuzeigen. POSTIDENT-Verfahren Zur Bekämpfung der Geldwäsche schreibt der Gesetz­ geber eine Identifikation jedes Anlegers vor. Diese erfolgt durch das POSTIDENT-Verfahren, das ab Seite 158 beschrieben ist. Der POSTIDENT Coupon ist auf Seite 163 abgedruckt. Verwaltung der Genussrechte Während der Laufzeit ist der organisatorische Aufwand bei der Verwaltung der Genussrechte vergleichsweise gering. Anders als bei klassischen Anlagen in geschlos­ sene Beteiligungen sind für den Anleger weder eine Eintragung ins Handelsregister noch das regelmäßige Abhalten von Gesellschafterversammlungen erforder­ lich. Durch den bei Genussrechten geringeren Verwal­ tungsaufwand entstehen vergleichsweise geringere Ver­ waltungskosten, was der Vergütung der Genussrechte zugute kommt. Die Planet energy Anlegerservice GmbH mit Sitz in Hamburg ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Planet energy GmbH. Sie ist mit der Verwaltung der Genussrechte beauftragt. Sie führt ein elektronisches Genussrechts­register, in das die Genussrechtsinhaber nach Einzahlung ihrer Zeichnungssumme eingetragen werden. Überdies beantwortet sie Fragen von Anlegern und Interessenten und betreut die Anleger während der Laufzeit. Adresse: Planet energy Anlegerservice GmbH (HRB 109728, Amtsgericht Hamburg) Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg Telefon 040 / 808 110-750 Telefax 040 / 808 110-777 E-Mail: [email protected] www.planet-energy.de Entgegennahme von Zeichnungsscheinen Der vom Anleger unterzeichnete und vollständig ausge­ füllte Zeichnungsschein ist nach Abtrennung der für die persönlichen Unterlagen bestimmten Kopie an die Planet energy Anlegerservice GmbH zu übersenden. Die Ent­ gegennahme von Zeichnungsscheinen erfolgt ebenfalls durch die Planet energy Anlegerservice GmbH, Anschrift: Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg. Sie ist berech­ tigt, die Annahmeerklärung namens und in Vollmacht der Emittentinnen abzugeben. Eine Annahmeerklärung wird dem Anleger zugesandt. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 41 Darstellung der Vermögensanlagen Zahlungspflicht der Anleger Der Nennbetrag der Genussrechte ist umgehend nach Zugang der Annahmeerklärung beim Anleger zur Ein­ zahlung fällig. Die Einzahlung ist auf folgendes Konto zu leisten: Kontoinhaber: Planet energy Anlegerservice GmbH Adresse: Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg Name der Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG, Bochum BIC: GENODEM1GLS IBAN: DE95 4306 0967 2020 0501 04 • Recht auf Genussrechtsvergütungen gem. § 2 • Recht auf die Auszahlung der Genussrechtsver­ Einzahlungen werden durch die Planet energy Anleger­ service GmbH an die Emittentinnen weitergeleitet. Mit den Vermögensanlagen sind folgende Pflichten verbunden: • Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung von Namens-, Adress- und Kontoverbindungsdaten und Steuer-­ Identifikationsnummer sowie einer etwaigen Ände­ rung dieser Daten an die Planet energy Anlegerservice GmbH gem. § 1 Abs. 6 der Genussrechtsbedingungen • Pflicht zur Einzahlung des gezeichneten Nennbetrages umgehend nach Zugang der Annahmeerklärung gem. § 1 Abs. 4 der Genussrechtsbedingungen • Haftung bis zur Höhe des Zeichnungsbetrages Wenn der Anleger den von ihm gezeichneten Nennbetrag nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Annah­ meerklärung – die drei Werktage nach Absendung als zugegangen gilt – zahlt, sind die Emittentinnen berech­ tigt, die Annahmeerklärung zu widerrufen. Ferner sind die Emittentinnen berechtigt, für Einzahlungen, die nach Fäl­ ligkeit geleistet werden, Verzugszinsen zu verlangen. Zahlstelle und Bereithaltung der Verkaufsprospekte Die Zahlstelle Planet energy Anlegerservice GmbH, Anschrift: Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg, nimmt die Einzahlungen der Anleger entgegen und führt die bestimmungsgemäßen Zahlungen an die Anleger aus. Sie hält den Verkaufsprospekt, die Vermögensanla­ gen-Informationsblätter und die letzten veröffentlichten Jahresabschlüsse nebst Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereit. Persönliche Finanzierung des Genussrechtserwerbs Eine individuelle Finanzierung, das heißt eine Fremdfinan­ zierung des vom Anleger einzuzahlenden Betrages, ist grundsätzlich möglich, sollte jedoch mit einem steuerli­ chen Berater abgestimmt werden. Anleger können etwa­ ige Finanzierungskosten steuerlich grundsätzlich nicht geltend machen. Die Emittentinnen bieten im Rahmen dieser Investition keine Fremdfinanzierung an und raten von einer Fremdfinanzierung von Genussrechten wegen der hiermit verbundenen Risiken ausdrücklich ab. Zu den mit der Anteilsfinanzierung verbundenen Risiken siehe Seite 26 f. Hauptmerkmale der Anteile der Anleger Die Genussrechte stellen Gläubigerrechte dar, die keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in den Gesellschafter­ versammlungen der Emittentinnen oder Kontrollrechte, vermitteln. Die mit den Vermögensanlagen verbundenen Rechte ergeben sich aus nachfolgenden Regelungen der Genussrechtsbedingungen: 42 gütungen gem. § 3 • Recht auf Kenntnisnahme der Jahresabschlüsse der Emittentinnen gem. § 4 Abs. 2 • Recht auf Kündigung und auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals gem. § 5 • Recht auf Übertragung der Genussrechte gem. § 7 unter Vorbehalt der Zustimmung der Planet energy Anlegerservice GmbH Nachfolgend werden die wesentlichen Rechte der Genussrechtsinhaber und die Hauptmerkmale der Genussrechte näher erläutert. Ergänzend wird auf die auf den Seiten 136 bis 146 vollständig abgedruckten Genussrechtsbedingungen verwiesen. Recht auf Genussrechtsvergütungen Über die Laufzeit gewähren die Genussrechte den Genussrechtsinhabern eine jährliche Grundvergütung und eine vom Liquiditätsergebnis der zwei Emittentinnen abhängige und damit variable Genussrechtsvergütung. Die Genussrechtsvergütung beträgt 1,0 % (Grundver­ gütung) zuzüglich 93,0 % der gemäß den Regelungen der Genussrechtsbedingungen ermittelten Liquiditätser­ gebnissen der jeweiligen Emittentin (variable Vergütung). Die übrigen 7,0 % der Liquiditätsergebnisse verbleiben zur Erhöhung der Liquidität bei der Emittentin und kön­ nen in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage an die Gesellschafterin (Planet energy GmbH) ausgeschüttet werden. Die Genussrechtsvergütung kann den handels­ rechtlichen Jahresüberschuss der jeweiligen Emittentin übersteigen. Ist die ermittelte variable Genussrechtsver­ gütung negativ, wird sie mit gegebenenfalls noch nicht geleisteten positiven variablen Vergütungen der Vorjahre verrechnet bzw. rechnerisch auf einem gesonderten Kon­ to vorgetragen. Negative variable Vergütungen mindern in Folgejahren positive variable Vergütungen so lange, bis die negativen variablen Vergütungen durch positive varia­ ble Vergütungen vollständig ausgeglichen sind. Grundlage der Ermittlung der jährlichen variablen Genussrechtsvergütung der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG sind die jährlichen Umsatzerlöse der Gesellschaft aus der Einspeisevergü­ tung gemäß dem EEG und/oder aus der Veräußerung des erzeugten Stroms. Bei der Planet energy Windpark ­Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ist die Grundlage der Ermittlung der variablen Ver­ gütung die aus der Beteiligung der Gesellschaft an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG zugeflossenen Liquiditätsauszahlungen. Diese Aus­ gangswerte sind jeweils dergestalt anzupassen, dass die durch den Betrieb des jeweiligen Kraftwerks entstande­ nen Erträge und Aufwendungen bei der Ermittlung der Genussrechtsvergütung Berücksichtigung finden. Zu den Anpassungskriterien im Einzelnen wird auf die Regelun­ gen des § 2 der jeweiligen Genussrechtsbedingungen verwiesen. In den ersten Prognosejahren ist die ermittelte Genuss­ rechtsvergütung auf 2,0 % p. a. (entspricht 1,0 % Grund­ vergütung zuzüglich 93,0 % von 1,08 % variable Ver­ gütung) des anteiligen Genussrechtskapitals begrenzt. Diese Begrenzung läuft bei der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und bei der Planet ener­ gy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­ schaft mbH & Co. KG bis zum 31. Dezember 2030. Ein darüber hinausgehender Betrag wird zur Ansparung des Rückzahlungsbetrages rechnerisch fortgeschrieben. Abhängig vom Zeitpunkt der Einzahlung des Genuss­ rechtskapitals ist für das Geschäftsjahr 2015 insgesamt eine Genussrechtsvergütung von durchschnittlich 0,3 % prognostiziert. Bei früherer oder späterer Einzahlung können die Rückflüsse für 2015 abweichen. Bezogen auf die Kapitalbindungsdauer im Jahr 2015 ergibt sich damit eine Gesamtauszahlung für das Jahr 2015 von ca. 1,5 % p. a. Unabhängig von der Rückführung des einge­ zahlten Genussrechtskapitals bezieht sich die Genuss­ rechtsvergütung während der gesamten Laufzeit auf den Nominalbetrag. Gemäß der Prognose steigen die Aus­ zahlungen über die Laufzeit der Vermögensanlagen an und erreichen eine Summe von insgesamt rund 177,6 % vor Steuern. Nach Abzug der Rückzahlung des Genuss­ rechtskapitals (100,0 %) wird eine durchschnittliche Genussrechtsvergütung von rund 3,75 % p. a. vor Steu­ ern prognostiziert. Während der letzten vier Jahre der Laufzeit der Genuss­ rechte wird die ermittelte Genussrechtsvergütung um die Differenz zwischen dem anteiligen Genussrechtskapital des Anlegers und dem bislang angesparten Rückzah­ lungsbetrag, bezogen auf die jeweils nächsten vier Jahre, um jeweils 1/4 bei der Planet energy Windpark Schwane­ wede GmbH & Co. KG und bei der Planet energy Wind­ park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG gemindert. Hierdurch wird innerhalb ­dieses Zeitraums das bis dahin noch nicht zurückgezahlte Genussrechtskapital angespart, so dass das Genuss­ rechtskapital bis zum Ende der Laufzeit vollständig zurückgezahlt werden kann. Sofern dadurch die variable Genussrechtsvergütung negativ werden sollte, nehmen die Genussrechtsinhaber an den negativen Beträgen nach Maßgabe des § 2 Abs. 5 der Genussrechtsbedin­ gungen teil. Recht auf die Auszahlung der Genussrechts­­ver­ gütungen Die Genussrechtsvergütungen entstehen mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Gesellschaft. Die ent­ standenen Genussrechtsvergütungen werden jeweils einen Monat nach der Prüfung und Testierung der Jah­ resabschlüsse durch eine Wirtschaftsprüfungsgesell­ schaft und deren Feststellung durch die Gesellschafterin der Emittentinnen (Planet energy GmbH) nachträglich für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Auszahlung fäl­ lig. Die Auszahlung der Genussrechtsvergütung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der ausreichenden Liquidität der Emittentinnen. Sollte die Liquidität einer Emittentin nicht zur vollständigen Auszahlung der Genussrechtsver­ gütung ausreichen, so wird die Genussrechtsvergütung gestundet, bis die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft (unter Einschluss der Ansprüche der Genussrechtsinha­ ber) nachhaltig wieder gegeben ist. Endet die Stundung nach den vorherigen Regelungen, werden die bis dahin gestundeten Beträge zusammen mit der Genussrechts­ vergütung des Folgejahres ausgezahlt. Da die Zahlung der Genussrechtsvergütungen der Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchen­ steuer unterliegt, erfolgt die Zahlung an den Genuss­ rechtsinhaber netto nach Abzug dieser Steuern. Dies gilt entsprechend, soweit Genussrechtsvergütungen bei den Betriebsgesellschaften mit anderen Steuern belas­ tet oder nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden sollten. In diesen Fällen sind die Betriebsgesell­ schaften bzw. die Beteiligungsgesellschaft nicht ver­ pflichtet, dem Genussrechtsinhaber die im Hinblick auf diese Steuern einbehaltenen oder abgezogenen Beträge zu erstatten. Die Forderungen aus den Genussrechten treten gegen­ über allen anderen Ansprüchen von Gläubigern der Emit­ tentinnen, die nicht ebenfalls nachrangig sind, im Rang zurück. Sowohl vor wie auch nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen oder im Falle der Liquidation der Emittentinnen werden die Ansprüche aus den Genussrechten erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger und vorrangig vor der Gesell­ PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 43 Darstellung der Vermögensanlagen schafterin der Emittentinnen bedient. Die Genussrechte gewähren keinen Anteil am Liquidationserlös. Die Auf­ rechnung der Ansprüche aus den Genussrechten gegen Forderungen der Emittentinnen ist ausgeschlossen. Recht auf Kenntnisnahme derJahresabschlüsse der Emittentinnen Jedem Genussrechtsinhaber wird zur Information der Jahresabschluss nebst Lagebericht der Emittentinnen in einem geschützten Bereich der Internetseite der ­Planet energy GmbH (www.planet-energy.de) zur Verfügung gestellt. Auf schriftliche Anforderung kann beides den Genussrechtsinhabern auch per Post zugesandt werden. Recht auf Kündigung und auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals Die Genussrechte der Planet energy Windpark Schwa­ newede GmbH & Co. KG und der Planet energy Wind­ park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bestehen jeweils bis zum 31. Dezember 2035. Die jeweilige Gesellschaft zahlt prognosegemäß im Jahr 2036 das verbliebene Genussrechtskapital an die Genussrechtsinhaber zurück, soweit es nicht bereits im Vorwege zurückgezahlt worden ist. Sollte die jeweilige Gesellschaft zur Rückzahlung des Genussrechtskapi­ tals zum Enddatum ganz oder teilweise nicht in der Lage sein, so sind die Genussrechte bis zu deren vollständi­ ger Rückzahlung in Höhe des jeweils noch nicht zurück­ gezahlten Betrages mit 1,0 % jährlich zu verzinsen. Die Zinsberechnungsmethode ist taggenau (365/365). Die Rückzahlung ist so lange und so weit ausgeschlossen, als sie ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzver­ fahrens wäre. Mit Ablauf des Enddatums entstehen kei­ ne weiteren Genussrechtsvergütungen. Abweichend vom Vorgenannten kann die jeweilige Gesellschaft nach freiem Ermessen Genussrechtskapital bis zu insgesamt 70,0 % vor dem Enddatum zurückführen, soweit es die Liquiditätslage der Gesellschaft zulässt. Die Genuss­ rechtsvergütung wird dadurch nicht berührt. Die ordent­ liche Kündigung der Vermögensanlagen während der Laufzeit der Genussrechte ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Recht auf Übertragung der Genussrechte Die Genussrechte können ganz oder teilweise durch Abtretung an Dritte übertragen werden. Die Übertra­ gung ist nur mit Wirkung zum Ende eines Kalendermo­ nats oder mit Wirkung zum Tag des Beitritts möglich und bedarf der formalen Zustimmung der Planet energy Anle­ gerservice GmbH, darf jedoch nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden. 44 Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung von Namens­, Adress­und Kontoverbindungsdaten und Steuer­ Identifikationsnummer Die Planet energy Anlegerservice GmbH führt ein elekt­ ronisches Register, in das die Genussrechtsinhaber nach Einzahlung des von ihnen gezeichneten Genussrechtska­ pitals mit dem Nennbetrag ihrer Genussrechte, mit ihrem Namen und Anschrift unter Angabe ihrer Kontoverbin­ dung sowie ihrer Steuer-Identifikationsnummer eingetra­ gen werden („Genussrechtsregister“). Die Gesellschaft ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an die im Genuss­ rechtsregister eingetragenen Genussrechtsinhaber zu leisten. Die Genussrechtsinhaber sind verpflichtet, ihre Namens-, Adress- und Kontoverbindungsdaten sowie ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie eine etwaige Änderung dieser Daten der Planet energy Anlegerservice GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Pflicht zur Einzahlung des gezeichneten Nennbetrages Nach der Zeichnung der Genussrechte erhält der Genussrechtsinhaber eine Annahmeerklärung. Mit dem Zugang der Annahmeerklärung kommt zwischen dem Genussrechtsinhaber und der Gesellschaft ein Genuss­ rechtsverhältnis nach Maßgabe der Genussrechtsbe­ dingungen und der im Zeichnungsschein festgelegten Bedingungen zustande. Der Nennbetrag der gezeich­ neten Genussrechte ist umgehend nach Zugang der Annahmeerklärung beim Anleger im Sinne von Satz 1 zur Einzahlung fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, dem Anleger für Einzahlungen, die erst nach Fälligkeit geleis­ tet werden, Zinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB zu belasten. Soweit ein Genussrechtsinhaber ganz oder teil­ weise trotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussan­ drohung nicht zahlt, ist die Gesellschaft berechtigt, durch schriftliche Erklärung fristlos vom Genussrechtsverhältnis zurückzutreten. Haftung bis zur Höhe des Zeichnungsbetrages Der Erwerber ist zur Zahlung des Erwerbsprei­ses ver­ pflichtet. Der Erwerber haftet gegenüber den Emitten­ tinnen in Höhe des Zeichnungsbetrags und etwaiger darauf entfallender Verzugszinsen, soweit er den Zeich­ nungsbetrag nicht leistet. Abweichende Rechte der Gesellschafter der Emittentinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Der Anleger ist kein Kommandist der Emittentinnen, son­ dern erhält für die Zurverfügungstellung seines Kapitals eine vom Unternehmenserfolg abhängige Vergütung. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind noch keine Genussrechte aus diesen Vermögensanlagen gezeich­ net. Die Gründungskommanditistin der Emittentinnen, die Planet energy GmbH, ist auch deren Kommanditis­ tin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Gründungs­ gesellschafterin und Komplementärin der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG ist die Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH. Komplementärin der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG ist die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH. Diese ist anstelle der Gründungsgesellschafterin, der Planet energy Verwal­ tungsgesellschaft I mbH, als Komplementärin in die Gesellschaft eingetreten. Es bestehen keine Ansprüche ehemaliger Gesellschafter aus einer Beteiligung an den Emittentinnen. • § 16 bzw. § 17: Im Falle der Auflösung der Gesell­ Als abweichende Rechte gegenüber den Anteilen der Anleger stehen den Gesellschaftern der Emittentinnen Teilnahme-, Mitwirkungs-, Stimm- und Kontrollrechte in den Gesellschafterversammlungen und Weisungsrechte gegenüber den Emittentinnen zu. Darüber hinaus stehen der Kommanditistin der Emittentinnen laut Gesellschafts­ vertrag der jeweiligen Emittentin (siehe Seite 147) zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung folgende Rechte zu: Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle Da kein Mittverwendungskontrolleur eingesetzt wird, ist dem Prospekt kein Vertrag über die Mittelverwendungs­ kontrolle beigefügt und es können keine Angaben nach § 12 VermVerkPropV gemacht werden. • § 6 Abs. 2: Rechtsgeschäfte, die über den gewöhnli­ chen Betrieb des Unternehmens hinausgehen, bedür­ fen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. • § 10 bzw. § 11: Recht auf Vorlage des Jahres­ab­­­ schlusses und auf Verlangen eines ­Gesell­­­schaf­ters Prüfung und Testat durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. • § 12 bzw. § 13: Gewinne sind nach der Feststellung des Jahresabschlusses an die Kommanditisten nach der Maßgabe auszuschütten,dass der Gesellschaft eine angemessene Liquidität verbleibt. Bei der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ist die Komman­ ditistin darüber hinaus zur Wahrnehmung der Rechte der Gesellschaft aus oder an den Geschäftsanteilen an der Komplementärin geschäftsführungs- und vertretungsbe­ fugt (§ 7). Als abweichende Rechte gegenüber den Anteilen der Anlegern stehen der Komplementärin laut Gesellschafts­ vertrag der jeweiligen Emittentin (siehe Seite 147 ff.) fol­ gende Rechte zu: schaft ist die Komplementärin zur Liquidatorin bestellt. Gesellschaftsverträge der Emittentinnen Die Gesellschaftsverträge der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sind auf den Seiten 147 ff. abgedruckt. Treuhandvertrag Da kein Treuhandvermögen besteht, ist dem Prospekt kein Treuhandvertrag beigefügt und es können keine Angaben über den Treuhänder nach § 12 VermVerkPro­ spV gemacht werden. Investitionsmodell Das Genussrechtskapital wird zur Finanzierung des Betriebs des Windparks Schwanewede und mittelbar über die Beteiligungsgesellschaft zur Finanzierung des Betriebs des Windparks Sailershäuser Wald eingesetzt­ Der Zeichnungsbetrag des Anlegers wird quotal auf die zwei Emittentinnen aufgeteilt. Dabei kommt zwischen dem Anleger und jeder der beiden Emittentinnen jeweils ein selbstständiges Genussrechtsverhältnis zustande. Dies bedeutet, dass der Anleger für einen Zeichnungs­ betrag von 1.000 EUR je ein Genussrecht für 482,85 EUR der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und ein Genussrecht für 517,15 EUR der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­ schaft mbH & Co. KG erhält. Damit erwirbt der Anleger je 1.000 EUR zwei Genussrechte. Die Emittentinnen schul­ den jeweils einzeln die in den Darstellungen dieses Pros­ pektes auf sie entfallenden Genussrechtsvergütungen und Rückzahlungen des Genussrechtskapitals. Die Emit­ tentinnen haften nicht für die Verpflichtungen der jeweils anderen Emittentin (keine gesamtschuldnerische Haftung der Emittentinnen). Die Genussrechte der zwei Emitten­ tinnen sind nur gemeinsam erwerbbar und veräußer­ bar. Das Genussrechtskapital der beiden Emittentinnen beträgt in Summe 7.870.000 EUR. • § 7 bzw. § 8: Die Komplementärin erhält für ihre Haf­ tung eine Vergütung von 2.000 EUR p. a. • § 12 bzw. § 13: Die Komplementärin ist berechtigt, die Liquiditätsreserve zu bestimmen und Vorabausschüt­ tungen im Laufe des Geschäftsjahres vorzunehmen. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 45 Darstellung der Vermögensanlagen DIE RECHTLICHE STRUKTUR Greenpeace Energy eG 100%ige Gesellschafterin 100%ige Gesellschafterin 100%ige Gesellschafterin Planet energy GmbH Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH Planet energy Anlegerservice GmbH Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Betriebsgesellschaft Komplementärin Emittentin Emittentin 100 % der Kommanditanteile Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG Beteiligungsgesellschaft Planet energy Verwaltungsgesellschaft II Komplementärin Einheitsgesellschaft Kommanditbeteiligung 25 % Landkreis Haßberge Städtische Betriebe Haßfurth GmbH BEG Haßberge ÜZ Natur Holding GmbH & Co. KG Diverse Kommunen 46 Kommanditbeteiligung insgesamt 75 % Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG Betriebsgesellschaft ANGABEN ÜBER DIE ANLAGEZIELE, ANLAGESTRATEGIE UND ANLAGEPOLITIK DIE VERMÖGENSANLAGEN Die Anlagepolitik der hier angebotenen Vermögensanla­ gen besteht darin, das Genussrechtskapital für den Bau und Betrieb von Windparks in Deutschland einzusetzen. Die Anlagepolitik verfolgt somit die Investition in zwei im Bau befindliche Windparks unter der Nutzung bereits etablierter Technologien. Durch die diversifizierte Inves­ tition und durch die gesetzlich garantierte Mindestvergü­ tung der Stromerzeugung durch das EEG wird eine Mini­ mierung von Risiken angestrebt. Die Anlagestrategie der hier angebotenen Vermögensan­ lagen ist es, das eingeworbene Genussrechtskapital der hier angebotenen Vermögensanlagen für die langfristige Finanzierung des Windparks Schwanewede und über die Beteiligungsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald einzusetzen. Das Anlageziel der hier angebotenen Vermögensanla­ gen ist die Bereitstellung des Kapitals zur Finanzierung des Baus und des Betriebs des Windparks Schwanewe­ de und zur Finanzierung der Kommanditbeteiligung an der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald, der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co.KG. Mittelbar werden hierdurch der Bau und der Betrieb des Windparks Sailershäuser Wald finanziert. Darüber hinaus sollen durch den Betrieb der Windparks Liquiditätsüberschüsse generiert werden, die an die Genussrechtsinhaber ausgezahlt werden sollen. Bei der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG steht der Liquiditätsüberschuss direkt zur Verfügung. Bei der ­Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG resultiert die Liquidität aus den Liquiditätsauszahlungen (Entnahmen), die der Beteiligungsgesellschaft aufgrund der im Gesellschafts­ vertrag der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG vereinbarten Entnahmerechte zustehen. Ziel der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ist es außer­ dem, durch die erzeugten Strommengen perspektivisch eine Direktversorgung der Stromkunden der Greenpeace Energy eG zu ermöglichen. Die Änderung des Anlageziels, der Anlagestrategie oder -politik kann nur durch eine Änderung des Gesellschafts­ zweckes im Gesellschaftsvertrag der Emittentinnen vorgenommen werden. Bei der Änderung des Gesell­ schaftsvertrags der Planet energy Windpark Schwane­ wede GmbH & Co. KG ist zwingend die Zustimmung der Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH erforder­ lich. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsge­ sellschaft mbH & Co. KG bedarf der Einstimmigkeit des Beschlusses. Der Einsatz von Derivaten und Terminge­ schäften ist nicht vorgesehen bzw. gehört nicht zur Anla­ gestrategie. Weitere Anlageziele neben den aufgeführten gibt es nicht. VERWENDUNG DES GENUSSRECHTSKAPITALS / ANLAGEOBJEKTE Die von den Erwerbern der Vermögensanlagen aufzubrin­ genden Mittel (Genussrechtskapital) sind zur Finanzie­ rung des Windparks Schwanewede und zur Finanzierung der Kommanditbeteiligung an der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald bestimmt. Das Kraft­ werk Schwanewede und die Kommanditbeteiligung an der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald gelten damit als unmittelbare Anlageobjekte (Anla­ geobjekte erster Ordnung). Das Kraftwerk Sailershäu­ ser Wald gilt als mittelbares Anlageobjekt (Anlageobjekt zweiter Ordnung). Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG begibt Genussrechte im Gesamtwert von 3.800.000 EUR. Nach Abzug der Weichkosten (Kosten im Zusammenhang mit der Vermögensanlage) verbleiben Nettoeinnahmen in Höhe von 3.700.000 EUR. Die Netto­ einnahmen aus dem Angebot werden zur Finanzierung der Windenergieanlagen und der sonstigen Kosten (Kos­ ten für die Zwischenfinanzierung und Stundungszinsen, Bürgschaftskosten sowie weitere Anlaufkosten) genutzt. Ein verbleibender Teil der Nettoeinnahmen wird als Liqui­ ditätsreserve vorgehalten. Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot werden für kei­ ne sonstigen Zwecke genutzt. Es wird auf die detaillierte Darstellung der Mittelverwendungsprognose auf Seite 53 hingewiesen. Das der Planet energy Windpark Schwa­ newede GmbH & Co. KG von der Planet energy GmbH zur Verfügung gestellte Zwischenfinanzierungsdarlehen in Höhe von bis zu 3.250.000 EUR sowie die gestundete Projektentwicklungsvergütung (siehe Seite 58) in Höhe PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 47 Angaben über die Anlageziele, Anlagestrategie und Anlagepolitik von 600.000 EUR werden im Zuge der Einzahlung des Genussrechtskapitals zurückgeführt. Die Nettoeinnahmen reichen für die Realisierung der Anlageziele der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG nicht aus. Den darüber hinausgehen­ den Finanzierungsbedarf hat die Emittentin mittels eines langfristigen Bankdarlehens (siehe Seite 58 f.) gedeckt. Zum Zeitpunkt der vollständigen Einzahlung des Genuss­ rechtskapitals ist Fremdkapital (Bankdarlehen) in Höhe von rund 8.800.000 EUR und einem Umsatzsteuer­ zwischenfinanzierungsdarlehens in Höhe von bis zu 2.368.000 EUR geplant. Angestrebt ist eine Fremdkapi­ talquote von 69,81 %. Es ist geplant, das Bankdarlehen bis zum Jahr 2030 vollständig zurückzuführen. Durch den Einsatz von Fremdkapital kann ein sogenannter Hebel­ effekt auf das Eigenkapital und Genussrechtskapital entstehen, da mit einem relativ geringen Geldbetrag ver­ gleichsweise größere Vermögenswerte gesteuert werden können. Auf diese Weise kann die Rendite auf Eigen- und Genussrechtskapital einer Investition gesteigert werden. Dies setzt jedoch voraus, dass das eingesetzte Fremdka­ pital zu einem niedrigeren Zinssatz erworben wird, als die Gesamtkapitalrendite beträgt. Die tatsächliche Wirkung des Hebeleffektes ist von der Zins- und Renditeentwick­ lung abhängig. Da die Zinsen und Kosten des Bankdar­ lehens geringer sind als die erwartete Gesamtkapital­ rendite aus der Investition, kann durch den Einsatz von Fremdkapital die erwartete Rendite des Eigenkapitals und des Genussrechtskapitals gesteigert werden. Zudem sind die Zinszahlungen und die Genussrechtsvergütun­ gen auch steuerlich zu berücksichtigender Aufwand und mindern daher im Ergebnis die Steuerzahlungen. Die Realisierung des Windparks Schwanewede soll im vierten Quartal 2015 abgeschlossen sein. Zum Zeit­ punkt der Prospektaufstellung hat der Bau des Wind­ parks begonnen und die Zuwegung ist erschlossen. Die Fundamente wurden gegossen und es wurde mit der Errichtung der Betontürme begonnen. (Realisierungsgrad gemäß § 9 Abs. 1 VermVerkProspV). Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­ ligungsgesellschaft mbH & Co. KG begibt Genussrech­ te im Gesamtwert von 4.070.000 EUR. Nach Abzug der Weichkosten (Kosten im Zusammenhang mit der Ver­ mögensanlage) verbleiben Nettoeinnahmen in Höhe von 3.970.000 EUR. Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot werden zur Finanzierung der Beteiligung am Windpark Sailershäuser Wald und der sonstigen prognostizier­ ten Kosten genutzt. Ein verbleibender Teil der Netto­ 48 einnahmen wird als Liquiditätsreserve vorgehalten. Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot werden für keine sonstigen Zwecke genutzt. Es wird auf die detaillierte Darstellung der Mittelverwendungsprognose auf Seite 63 hingewiesen. Das der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG von der Planet energy GmbH zur Verfügung gestellte Zwischenfinanzie­ rungsdarlehen in Höhe von bis zu 4.000.000 EUR sowie­ eine gestundete Projektentwicklungsvergütung (siehe Seite 66) von 350.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer wer­ den im Zuge der Einzahlung des Genussrechtskapitals zurückgeführt. Die Nettoeinnahmen reichen für die Realisierung der Anlageziele der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG aus. Es wird kein Fremdkapital auf Ebene der Emittentin aufge­ nommen. Die Fremdkapitalquote beträgt 0 %, womit kein unmittelbarer sogenannter Hebeleffekt auf das Eigenund Genussrechtskapital der Emittentin entstehen kann. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Betei­ ligungsgesellschaft gegründet und ins Handelsregis­ ter eingetragen. Das Kommanditkapital ist zu 100 % eingezahlt (Realisierungsgrad gemäß § 9 Abs. 1 VermVerkProspV). Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG Auf Ebene der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG ist zum Zeitpunkt der vollständigen Ein­ zahlung des Genussrechtskapitals Fremdkapital (Bank­ darlehen) in Höhe von 33.870.000 EUR und Umsatzsteu­ erzwischenfinanzierungsdarlehen in Höhe von bis zu 4.000.000 EUR geplant. Angestrebt ist eine Fremdkapi­ talquote von 73,84 %. Es wird angestrebt, das Bankdar­ lehen bis zum Jahr 2030 vollständig zurückzuführen. Durch den Einsatz von Fremdkapital kann ein sogenann­ ter Hebeleffekt auf das Eigen- und Kommanditkapital der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG und damit mittelbar auf das Eigen- und Genussrechts­ kapital der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG entstehen, da mit einem relativ geringen Geldbetrag vergleichswei­ se größere Vermögenswerte gesteuert werden können. Auf diese Weise kann die Rendite auf Eigen-, Komman­ dit- und Genussrechtskapital einer Investition gesteigert werden. Dies setzt jedoch voraus, dass das eingesetzte Fremdkapital zu einem niedrigeren Zinssatz erworben wird, als die Gesamtkapitalrendite beträgt. Die tatsäch­ liche Wirkung des Hebeleffektes ist von der Zins- und Renditeentwicklung abhängig. Da die Zinsen und Kos­ ten des Bankdarlehens geringer sind als die erwarte­ te Gesamtkapitalrendite aus der Investition, kann durch den Einsatz von Fremdkapital die erwartete Rendite des Eigen-, Kommandit- und des Genussrechtskapitals gesteigert werden. Zudem sind die Zinszahlungen und die Genussrechtsvergütungen auch steuerlich zu berück­ sichtigender Aufwand und mindern daher im Ergebnis die Steuerzahlungen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Zuwe­ gungen zu den Windenergieanlagen fertiggestellt und die Netzanschlusstrassen sind fast fertig verlegt. Insge­ samt wurden zehn Wind­enenergieanlagen komplett auf­ gestellt und zwei Windernergieanlagen sind in Betrieb genommen worden. (Realisierungsgrad gemäß § 9 Abs. 1 VermVerkProspV). Verträge über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Verträge der Emittentinnen bzw. der Betriebsgesellschaft über die Anschaffung oder Herstellung der jeweiligen Anlageobjekte oder wesentlicher Teile davon: ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR ANLAGEPOLITIK UND ZU DEN ANLAGEZIELEN Angaben zu Eigentum und dinglichen Berechtigungen sind auf den Seiten 61, 67 und 76 dargestellt. Angaben zu rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen und nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen sind auf den Seiten 61, 67 und 76 dargestellt. Angaben zu Ertei­ lungen der behördlichen Genehmigungen sind auf den Seiten 61, 67 und 76 erläutert. Angaben zu Lieferungen und Leistungen und zum Fremdkapital sind auf der Seite 93 f. erläutert. Fremdkapital Insgesamt ist zum Zeitpunkt der vollständigen Einzah­ lung des Genussrechtskapitals Fremdkapital (Bankdar­ lehen) in Höhe von bis zu 51.938.000 EUR geplant (siehe Seiten 58 und 75). Dieses setzt sich zusammen aus bis zu 40.770.000 EUR auf Ebene der Bürgerwindpark Sai­ lershäuser Wald GmbH & Co. KG und bis zu 11.168.000 EUR auf Ebene der Planet energy Windpark Schwanewe­ de GmbH & Co. KG. Bei der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG • Kauf- und Übernahmevertrag (Seite 57 f.) • Projektierungsvertrag (Seite 58) • Vertrag über den Erwerb von Windenergieanlagen (Seite 58) Bei der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG • Projektierungsvertrag (Seite 66) Bei der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG • Vertrag über den Erwerb von Windenergieanlagen (Seite 74) • Kaufvertrag Projektrechte (Seite 73 f.) PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 49 50 BESCHREIBUNG DER KRAFTWERKE Das Genussrechtskapital der zwei Emittentinnen wird in den Windpark Schwanewede und über die Kommandit­ beteiligung an der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald in diesen investiert. Nachfolgend werden diese zwei Kraftwerke, deren Erträge und Kosten sowie die wesentlichen Vertragsbeziehungen, die für den Bau und den Betrieb der Kraftwerke erforderlich waren und sind, beschrieben. WINDPARK SCHWANEWEDE (UNMITTELBARES ANLAGEOBJEKT) Der Windpark Schwanewede befindet sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch in der Bauphase. Er wird nach Fertigstelllung aus zwei Windenergieanlagen beste­ hen, die sich im Eigentum der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG befinden und Bestandteil der Vermögensanlagen „Saubere Kraftwerke 5“ sind. Die Inbetriebnahme ist spätestens im vierten Quartal 2015 geplant. In der Prognose wurde aus Gründen der konser­ vativen Planung mit der Inbetriebnahme ab Januar 2016 gerechnet. Die Senvion 3.2 M114 ist für Standorte mit mittleren Windstärken optimiert. Mit einer Nabenhöhe von 143 Metern überragt der Hybridturm der Anlage natürliche Hindernisse und sorgt selbst in schwierigem Gelände für einen hohen Ertrag. Das innovative, aerodynamisch opti­ mierte Rotorblatt trägt dazu bei, dass die Senvion 3.2 M114 eine der leisesten Anlagen ihrer Klasse ist. Die Windenergieanlagen sind mittels Stahlbetonfunda­ menten mit dem Grund verbunden. Nahezu alle Betriebs­ daten der Windenergieanlagen werden permanent mittels Datenfernüberwachung ausgelesen. Über die Datenfern­ überwachung ist der technische Betriebsführer jederzeit in der Lage, den Betriebszustand der Windenergiean­ lagen abzufragen. Im Falle einer Störung bei einer der Windenergieanlagen wird der technische Betriebsfüh­ rer umgehend automatisch benachrichtigt, damit dieser Maßnahmen zur Störungsbeseitigung treffen kann. Die Windertragsprognosen Die Prognosen der Windenergieerträge wurden vor der Errichtung der Windenergieanlagen von renommierten und erfahrenen Gutachtern erstellt. Bei den zu bauenden Windenergieanlagen handelt es sich um zwei Senvion 3.2 M114 mit einer Nabenhöhe von 143 Metern und einem Rotordurchmesser von 114 Metern, die eine Nennleistung von jeweils 3,2 MW haben. Der Windpark befindet sich in der Gemeinde Schwane­ wede im Landkreis Osterholz in Niedersachen rund 25 km nördlich von Bremen. Der Prognoseunsicherheit wurde durch einen prozen­ tualen Sicherheitsabschlag Rechnung getragen. Die Höhe des Sicherheitsabschlags auf den prognostizierten Ertrag wurde so gewählt, dass die Wahrscheinlichkeit für das Erreichen oder die Überschreitung des prognosti­ zierten langjährigen mittleren Ertrags nach Einschätzung der Gutachter jeweils 75,0 % beträgt. Die Windenergieanlagen speisen ihre elektrische Ener­ gie über eine neu zu errichtende Kabeltrasse in das Netz der EWE NETZ GmbH, Cuxhaven, ein. Der Netzver­ knüpfungspunkt befindet sich im bereits bestehenden Umspannwerk Schwanewede. Die Zählung der einge­ speisten Strommenge erfolgt über einen fernauslesbaren Stromzähler. Für die Windenergieanlagen am Standort Schwanewede wurde der langjährige mittlere Ertrag anhand der Gutach­ ten vom 7. Juli 2014 von GL Garrad Hassan und vom 25. Juni 2014 von der ANEMOS-Jacob GmbH (anemos) prognostiziert. Es ergeben sich Erträge gemäß der fol­ genden Tabelle. Die Windenergieanlagen Die zwei Windenergieanlagen des Typs Senvion 3.2 M114 werden durch den Windenergieanlagenhersteller Senvion SE (vormals REpower SE) geliefert. Die Senvion SE zählt zu den weltweit führenden Herstellern von Windenergie­ anlagen im Onshore- und Offshore-Bereich. Mit mehr als 3.400 Mitarbeitern weltweit kann Senvion auf die Erfah­ rungen aus der Fertigung und Installation von über 5.900 Windenergieanlagen zurückgreifen. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 51 Beschreibung der Kraftwerke GL-GH ANEMOS JACOB 07.07.2014 25.06.2014 92,05 % 90,24 % Erreichungs- bzw. Überschreitungswahrscheinlichkeit 75,0 % 75,0 % Sicherheitsabschlag für Erreichungs- bzw. Überschreitungswahrscheinlichkeit 8,3 % 8,77 % 15.918.858 15.683.511 Erstellungsdatum Parkwirkungsgrad Jahresertrag in kWh Mittelwert in kWh Dieser durchschnittliche Prognosewert wird aufgrund einer prognostizierten technischen Verfügbarkeit der Windenergieanlagen von 97,0 % um 3,0 % reduziert. Darüber hinaus werden Trafo- und Leitungsverluste von 2,0 % und Verluste durch Abschaltungen zum Schutz der Fledermäuse von 2,0 % abgezogen. Der hieraus resul­ tierende Jahresertrag von 14.720.194 kWh ist Grundlage der Ertragsberechnungen dieses Prospektes. Es ist zu berücksichtigen, dass das tatsächliche Wind­ aufkommen eines Jahres naturgemäß nur zufällig genau dem durch den Windgutachter zugrundegelegten Wind­ aufkommen seiner Ertragsprognose entspricht. Viel­ mehr unter- und überschreitet das tatsächliche Wind­ aufkommen die Grundlage der Ertragsprognose über einzelne und auch mehrere Jahre, teilweise deutlich. Erst im langjährigen Mittel soll der hier zugrundegelegte Prognosewert erreicht werden. Für den Langfristbezug des Windaufkommens haben sich beide Windgutach­ ter insbesondere auf den Windindex IWET in der Versi­ on 2011 bezogen. Der IWET 2011 wird für 25 Regionen Deutschlands aus den Produktionsdaten einer Vielzahl von Wind­energieanlagen gebildet und dient dazu, das Produktionsniveau eines begrenzten Zeitabschnittes in ein Langfristniveau einzuordnen und wird daher auch dazu herangezogen, das langfristige Produktionsniveau eines noch nicht bestehenden Windparks zu prognosti­ zieren. Da die Berechnungen und Annahmen der Wind­ gutachter auf Einschätzungen und Modellen beruhen, geben sie zu ihrem Prognosewert eine Standardunsi­ cherheit an, aus der sich mithilfe der Gauß-Verteilung ein Sicherheitsabschlag errechnen lässt, dessen Anwendung eine bestimmte Erreichungs- bzw. Überschreitungswahr­ scheinlichkeit hinsichtlich des prognostizierten langjähri­ gen mittleren Energieertrags ergibt. Bei den vorliegenden Windgutachten wurde ein Sicherheitsabschlag gewählt, der eine Erreichungs- bzw. Überschreitungswahrschein­ lichkeit von 75,0 % ergibt. Am Standort S ­ chwanewede werden insgesamt vier W ­ indenergie­anlagen gebaut. 52 15.801.185 Zwei davon werden von Planet energy Windpark ­Schwanewede GmbH & Co. KG errichtet und betrieben, die anderen beiden werden von einer Tochtergesellschaft der Energiequelle GmbH errichtet (siehe dazu auch Kooperationsvertrag Seite 58). Die Energiequelle GmbH hat selbst zwei weitere Ertrags­ gutachten für den Windpark Schwanewede in Auftrag gegeben. Diese prognostizieren jeweils einen höheren langjährigen mittleren Ertrag, was in beiden Fällen zu einer höheren Gesamtausschüttung führen würde als die von der Planet energy GmbH beauftragten Ertrags­ gutachten. Deshalb wurden die konservativen Ertrags­ gutachten als Grundlage der Berechnungen gewählt. Es existieren neben den oben aufgeführten keine wei­ teren Bewertungs- bzw. Ertragsgutachten für das Anlageobjekt. Einspeiserecht und Vergütung des eingespeisten Stroms Die Einspeisung der elektrischen Energie des Windparks Schwanewede erfolgt in das Netz der EWE NETZ GmbH (Cuxhaven). Der Windpark Schwanewede, der im Gel­ tungszeitraum des EEG 2014 in Betrieb genommen wer­ den soll, hat auf den Abschluss eines Einspeisevertrages verzichtet. Der Anspruch auf Anschluss, Abnahme und Vergütung des eingespeisten Stroms ergibt sich folglich unmittelbar aus dem EEG (2014). Vergütung Gemäß EEG (2014) besteht eine Verpflichtung zur Direkt­ vermarktung für den erzeugten Strom. Die sich aus dem EEG (2014) ergebende Vergütung für den Windpark Schwanewede liegt bei 8,79 Ct/kWh ab Inbetriebnahme des Windparks im ersten Quartal 2016. Unter Berück­ sichtigung ökologischer Aspekte und der Unterneh­ mensziele der Planet energy GmbH und der Greenpeace Energy eG kann der Strom gegebenenfalls auch unter dem höchstmöglich zu erzielenden Marktpreis veräußert werden. GEPLANTE MITTELVERWENDUNG UND MITTELHERKUNFT DER PLANET ENERGY WINDPARK SCHWANEWEDE GMBH & CO. KG (PROGNOSE) Mittelverwendung und -herkunft (Prognose) Mittelverwendung 1 Anschaffungskosten des Kraftwerks einschließlich Nebenkosten 2 Kosten im Zusammenhang mit der Vermögensanlage Betrag in EUR in % der Summe in % des Genussrechtskapitals 11.770.175 93,4 309,7 100.000 0,8 2,6 2.1 Vergütungen 50.000 0,4 1,3 2.2 Nebenkosten der Vermögensanlage 50.000 0,4 1,3 3 Sonstige Kosten 579.841 4,6 15,3 4 Liquiditätsreserve 154.984 1,2 4,1 12.605.000 100,00 331,7 Genussrechtskapital und Eigenkapital 3.805.000 30,2 100,1 Summe Mittelherkunft 1 1.1 Genussrechtskapital der Anleger 3.800.000 30,1 100,0 1.2 Eigenkapital der Kommanditistin 5.000 0,0 0,1 Fremdkapital 8.800.000 69,8 231,6 2.1 Bankdarlehen 8.800.000 69,8 231,6 12.605.000 100,00 331,7 2 Summe EDV-bedingte Rundungsdifferenzen möglich. Alle Beträge sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Anschaffungskosten des Windparks S ­ chwane­wede inklusive aller Nebenkosten betragen 11.770.175 EUR. Die Anschaffungskosten decken neben den Anlagen­ kosten sowie den Kosten für die Infrastruktur auch die Kosten für die Projektentwicklung von 600.000 EUR für die Planet energy GmbH ab. Zu diesen Kosten kommen durch die Begebung dieser Vermögensanlage entstehen­ de Kosten für Druck und Marketing der Vermögensan­ lage (50.000 EUR) sowie Kosten für die steuerliche und rechtliche Konzeption und sonstige Begutachtungskos­ ten (50.000 EUR). Daneben ergeben sich sonstige Kosten in Höhe von insgesamt rund 580.000 EUR. Diese setzen sich aus Kosten für die Zwischenfinanzierung (des Zwi­ schenfinanzierungsdarlehens der Planet energy GmbH und des Umsatzsteuerzwischenfinanzierungsdarlehens des DKB) und Stundungszinsen in Höhe von voraussicht­ lich rund 466.000 EUR und Bürgschaftskosten in Höhe von rund 80.000 EUR zusammen, sowie weiterer Anlauf­ kosten in Höhe von 33.000 EUR. Des Weiteren ist eine Liquiditätsreserve von rund 155.000 EUR vorgesehen. Die Mittelverwendung wird durch eine Einlage der Kom­ manditistin, der Planet energy GmbH, in Höhe von 5.000 EUR, durch das hier prognosegemäß begebene Genussrechtskapital in Höhe von 3.800.000 EUR sowie durch ein Bankdarlehen in Höhe von rund 8.800.000 EUR zur Verfügung gestellt. Das Bankdarlehen hat gemäß Darlehensvertrag mit der Bank eine Laufzeit von 15 Jah­ ren. Der Kredit ist in vierteljährlichen Raten zu tilgen. Die erste Quartalstilgung wird am März 2017 fällig. Die Ver­ zinsung des Darlehens beträgt 1,30 % p. a. während der gesamten Laufzeit (siehe hierzu Seiten 58 f.). Zur Rück­ führung des von der Planet energy GmbH zur Verfügung gestellten Zwischenfinanzierungsdarlehens über bis zu 3.250.000 EUR sowie einschließlich der gestundeten Projektentwicklungsvergütung in Höhe von 600.000 EUR wird auf die Seite 58 verwiesen. Darüber hinaus wurden der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG keine weiteren End- oder Zwischenfinanzierungen zur Verfügung gestellt oder verbindlich zugesagt. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 53 Beschreibung der Kraftwerke Ertragsprognose ERTRAGSPROGNOSE* Erzeugter Strom in kWh Preis in EUR-Cent je kWh 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 0 14.720.194 14.720.194 14.720.194 14.720.194 14.720.194 14.720.194 14.720.194 14.720.194 14.720.194 0,00 8,79 8,79 8,79 8,79 8,79 8,79 8,79 8,79 8,79 Umsatzerlöse in EUR 0 1.293.905 1.293.905 1.293.905 1.293.905 1.293.905 1.293.905 1.293.905 1.293.905 1.293.905 Sonstige betriebliche Erträge und Zinserträge 0 0 318 416 514 612 1.697 1.785 1.795 1.726 Abschreibungen Betriebsausgaben Verwaltungskosten Genussrechte Zinsen und ähnliche Aufwendungen Genussrechtsvergütungen Steuern vom Einkommen und Ertrag Handelsrechtliches Ergebnis LIQUIDITÄTSPROGNOSE* Handelsrechtliches Ergebnis 0 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -191.692 -276.976 -278.535 -267.367 -269.976 -304.026 -338.160 -372.382 -406.696 -441.106 -2.500 -10.200 -10.404 -10.612 -10.824 -11.041 -11.262 -11.487 -11.717 -11.951 -339.334 -124.297 -111.469 -103.164 -94.993 -86.821 -78.650 -70.479 -62.307 -54.136 -7.917 -76.001 -76.001 -76.001 -76.001 -76.001 -76.001 -76.001 -76.001 -76.001 0 -40.769 -37.902 -40.381 -40.901 -36.981 -33.188 -29.242 -25.273 -21.279 -541.442 177.153 191.403 208.287 213.215 191.139 169.833 147.591 125.198 102.650 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 -541.442 177.153 191.403 208.287 213.215 191.139 169.833 147.591 125.198 102.650 Abschreibungen 0 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 Bildung von Rückstellungen für Rückbau 0 3.616 4.014 4.444 4.910 5.413 5.958 6.545 7.179 7.863 80.096 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Darlehenstilgungen 0 0 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 Rückzahlung Genussrechtskapital 0 -99.234 -99.234 -99.234 -99.234 -99.234 -99.234 -99.234 -99.234 -99.234 Bildung von Rücklagen für Darlehen 0 -318.000 0 0 0 0 0 0 0 0 Bildung von Rücklagen für Rückbau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bildung von Rücklagen für Instandhaltung 0 0 -98.000 -98.000 -98.000 -98.000 -98.000 -98.000 -98.000 -98.000 Auflösung von Rücklagen für Darlehen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Auflösung von Rücklagen für Instandhaltung 0 0 0 0 0 31.359 62.719 94.078 125.438 156.797 zzgl./abzgl. sonstiger Abweichungen des Cashflows von den Erträgen 359.238 9.897 134 0 0 0 0 0 0 0 Liquiditätsergebnis -102.109 361.941 -41.746 -24.565 -19.172 -9.385 1.213 10.918 20.519 30.014 52.875 414.816 373.071 348.505 329.334 319.949 321.161 332.079 352.598 382.612 0 318.000 416.000 514.000 612.000 678.641 713.922 717.843 690.406 631.609 zzgl. nicht zahlungswirksamer Aufwendungen Verbrauch Bankgebühren abzgl. nicht aufwandswirksamer Ausgaben zzgl. nicht ertragswirksamer Einnahmen Freie Liquidität am Jahresende Stand Liquiditätsrücklagenkonten * Sofern nicht anders bezeichnet, verstehen sich die Beträge jeweils in EURO. 54 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 14.720.194 14.720.194 14.720.194 14.720.194 14.720.194 14.720.194 14.720.194 14.720.194 14.720.194 2034 14.720.194 2035 2015-2035 14.720.194 294.403.886 8,79 8,79 8,79 8,79 8,79 8,79 8,79 8,79 8,79 8,79 8,79 n/a 1.293.905 1.293.905 1.293.905 1.293.905 1.293.905 1.293.905 1.293.905 1.293.905 1.293.905 1.293.905 1.293.905 25.878.102 1.579 2.707 2.100 1.590 1.590 1.590 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 25.018 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -11.770.175 -475.617 -524.759 -528.860 -564.450 -568.817 -509.609 -451.550 -425.007 -382.949 -372.421 -377.754 -8.328.708 -12.190 -12.434 -12.682 -12.936 -13.195 -13.459 -13.728 -14.002 -14.282 -14.568 -14.859 -250.333 -45.964 -37.793 -29.621 -21.450 -13.279 -9.468 0 0 0 0 0 -1.283.225 -76.001 -76.001 -76.001 -76.001 -41.050 -76.001 -76.001 -539.431 -576.447 -590.371 -583.492 -3.478.724 -17.259 -11.354 -11.565 -7.343 -11.304 -16.379 -25.509 0 0 0 0 -406.628 79.943 45.762 48.766 24.806 59.341 82.071 139.608 -272.045 -267.281 -270.964 -269.709 385.326 2025 79.943 2026 45.762 2027 48.766 2028 24.806 2029 59.341 2030 82.071 2031 139.608 2032 -272.045 2033 -267.281 2034 -270.964 2035 -269.709 2015-2035 385.326 n/a 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 11.770.175 8.601 9.396 10.253 11.175 12.168 13.236 14.385 15.620 16.947 18.373 19.905 200.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 80.096 n/a -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 0 0 0 0 0 -8.800.000 -99.234 -99.234 -99.234 -99.234 -134.185 -173.244 -742.502 -320.032 0 0 -1.140.000 -3.800.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -318.000 0 0 0 0 0 -200.000 0 0 0 0 0 -200.000 -98.000 -98.000 -98.000 -98.000 -98.000 -112.525 0 0 0 0 0 -1.386.525 n/a 0 0 0 0 0 318.000 0 0 0 0 0 318.000 188.157 219.516 199.936 98.000 98.000 112.525 0 0 0 0 0 1.386.525 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 369.268 39.405 37.378 21.659 -103.315 -102.739 0 0 12.052 338.174 335.918 -801.295 4.865 422.017 459.395 481.054 377.739 275.000 275.000 275.000 287.052 625.226 961.145 159.849 n/a 541.452 419.936 318.000 318.000 318.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 n/a PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 55 Beschreibung der Kraftwerke Umsatzerlöse Gemäß EEG (2014) besteht eine Verpflichtung zur Direkt­ vermarktung für den erzeugten Strom. Die hierfür garan­ tierte Einspeisevergütung für den Windpark Schwanewe­ de liegt bei mindestens 8,79 Ct/kWh bei Inbetriebnahme des Windparks am 1. Januar 2016. Zwar ist eine Inbe­ triebnahme spätestens im vierten Quartal 2015 vorgese­ hen, aber aus Gründen der konservativen Planung wird für Prognosezwecke jedoch von einer Inbetriebnahme am 01. Januar 2016 ausgegangen. Aus den Ertragspro­ gnosen und den anzusetzenden Einspeisevergütungen ergeben sich jährliche Einspeiseerlöse in Höhe von rund 1.294.000 EUR. wird, wird er einer außerbilanziellen Rücklage zugeführt, die bedarfsweise in Jahren höherer Instandhaltungs­ kosten aufgelöst wird. Jährliche Schwankungen in der Prognose der Betriebskosten sind im Wesentlichen auf die zugrunde gelegten jährlichen Schwankungen in den prognostizierten Instandhaltungskosten zurückzuführen. Des Weiteren werden für das Umspannwerk Wartungs­ und Instandhaltungskosten von 1.000 EUR p. a. mit einer Steigerung von 2,0 % ab einschließlich 2016 angenom­ men. Kumuliert über den Prognosezeitraum wird von Wartungs- und Instandhaltungskosten für die Windener­ gieanlagen in Höhe von rund 1,05 Cent je prognostizier­ ter kWh ausgegangen. Sonstige betriebliche Erträge und Zinserträge Unter dieser Position werden Zinserträge, resultierend aus der Verzinsung der Rücklagekonten (Instandhaltung und Rückbau) und der vorzuhaltenden Liquiditätsreserve für die Bank ausgewiesen. Hierfür wird von einem Zins­ satz in Höhe von 0,1 % für langfristig angelegte Rückla­ gen einschließlich der von der Bank geforderten Liqui­ ditätsrücklagen für die Jahre 2015 bis 2020, 0,25 % für die Jahre 2021 bis 2025 und 0,5 % für die Jahre 2026 bis 2035 ausgegangen. Für die übrigen bzw. laufenden Liqui­ ditätsguthaben wurde im Sinne einer vorsichtigen Prog­ nose kein Guthabenzins kalkuliert. b) Technische Betriebsführung und sonstige Betriebskosten Für die technische Betriebsführung, die insbesonde­ re eine laufende regelmäßige Funktionsüberwachung der Windenergieanlagen mittels Datenfernübertragung umfasst, beträgt die Vergütung gemäß den Betriebs­ führungsverträgen insgesamt 1,4 % der Erlöse aus der jährlichen Stromeinspeisung ohne Steigerung. Dane­ ben werden jährliche Kosten für das Condition-Mo­ nitoring-System von jährlich rund 1.500 EUR und für Betriebsführung und Messung des Umspannwerkes von jährlich rund 2.500 EUR prognostiziert. Ab einschließlich 2016 werden diese Kosten jährlich um 2,0 % gesteigert. Abschreibungen Es erfolgt eine lineare Abschreibung der Windenergie­ anlagen über 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Im Jahr 2015 erfolgt keine Abschreibung, da in dieser Prognoserech­ nung von einer Inbetriebnahme in 2016 ausgegangen wird. Betriebsausgaben Folgende Betriebsausgaben werden angesetzt: a) Wartungs- und Instandhaltungskosten Die Wartungskosten für die ersten zwei Betriebsjah­ re werden mit 59.600 EUR kalkuliert. Ab dem dritten Betriebsjahr soll ein günstigerer Wartungsvertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen werden. Durch diesen Wartungsvertrag sollen für halbjährliche Wartun­ gen der Anlagen, die Wartung der prüfpflichtigen Ausrüs­ tungen, wie Kettenzug, Feuerlöscher, Läufer, Steighilfe etc., sowie für den Permanent-Monitoring-Service jähr­ liche Festpreise vereinbart werden. Insgesamt werden Wartungskosten von rund 46.800 EUR p. a. ab August 2018 und eine jährliche Steigerung von 2,0 % prognosti­ ziert. Die für den Prognosezeitraum kalkulierten Instand­ haltungskosten hat die Anbieterin unter Anwendung eines eigenen Rechen- bzw. Prognosemodells abgeleitet. Falls der angesetzte Betrag in einem Jahr nicht benötigt 56 c) Kaufmännische Verwaltung Gemäß dem Vertrag über die kaufmännische Verwaltung mit der Planet energy GmbH beträgt die Vergütung ab der Inbetriebnahme einschließlich 2015 1,0 % der Erlöse aus der jährlichen Stromeinspeisung. In 2015 fallen prog­ nosegemäß keine Stromerlöse an. Ab einschließlich dem Jahr 2016 wird dieser Prozentsatz um 2,0 % gesteigert. Die Komplementärin, die Planet energy Verwaltungsge­ sellschaft I mbH, erhält eine Haftungsvergütung ohne Preissteigerung in Höhe von jährlich 2.000 EUR. d) Kosten für die Direktvermarktung Mit einem Direktvermarkter soll ein Stromliefervertrag (Direktvermarktungsvertrag) abgeschlossen werden. Für die Direktvermarktung des Stroms werden für die Jahre 2016 bis einschließlich 2024 0,15 Ct/kWh ohne Steige­ rung und für die Jahre 2025 bis 2035 0,24 Ct/kWh mit einer jährlichen Steigerung von 2,0% ab einschließlich 2026 prognostiziert. e) Versicherungen Es werden Versicherungskosten von anfänglich insge­ samt rund 16.000 EUR p. a. prognostiziert. Ab dem Jahr 2016 wird von einer jährlichen Steigerung um 2,0 % ausgegangen. f) Pachtzahlungen und Ausgleichsflächen Die Höhe der laufenden Pachtzahlungen richtet sich nach den einzelnen Pachtverträgen und beläuft sich auf 7,5 % der jährlichen Erlöse aus der Stromeinspeisung mit einer Mindestpacht von 76.800 EUR pro Jahr. Daneben berücksichtigt die Prognoserechnung weitere Pachten und geschätzte Kosten für Ausgleichsflächen von ins­ gesamt rund 18.500 EUR. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Abschnitt „Nutzungsverträge und dingliche Nut­ zungsrechte“ auf Seite 60 verwiesen. In den Jahren 2015 bis 2016 beinhalten die Zinsaufwen­ dungen Zinsen im Rahmen der Zwischenfinanzierung, Aufwendungen für das Gesellschafterdarlehen und Stun­ dungszinsen für die Projektentwicklungsvergütung der Planet energy GmbH. Das Zwischenfinanzierungsdarle­ hen wird ab Vertriebs­beginn getilgt. g) Eigenverbrauch Auf Basis von Erfahrungswerten wird von Kosten für den Strombezug in Höhe von rund 3.000 EUR pro Windener­ gieanlage und Jahr ausgegangen. Dieser Wert wird ab einschließlich 2016 um jeweils 2,0 % erhöht. Steuern vom Einkommen und Ertrag Es fällt die Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag der Betriebsgesellschaft an. Zu den steuerlichen Grundlagen hinsichtlich der Besteuerung siehe ­Seite 131 ff. h) Rückbaurückstellungen und Bürgschaftskosten Die finanzierende Bank hat als Sicherheit für die Erfül­ lung zum Rückbau der Anlagen Bürgschaften in Höhe von insgesamt 200.000 EUR gestellt. Die Kosten für die Rückbaubürgschaft werden mit jährlich 1,0 % des Bürg­ schaftsbetrages berücksichtigt. Die Bürgschaft wird pro­ gnosegemäß in Teilen 2026 und 2027 zurückgegeben. Die Gesellschaft bildet ferner aufwandswirksam über die gesamte Laufzeit eine Rückstellung in Höhe von insge­ samt 200.000 EUR für die Rückbaukosten. Diese sind mit pauschal 5,5% abgezinst. i) Steuerberatungs- und Abschlusskosten Auf Basis von Erfahrungswerten wird mit Kosten in Höhe von 6.500 EUR p. a. nebst jährlichen Kostensteigerungen von 2,0 % ab einschließlich 2016 gerechnet. j) Sonstiges Für sonstige kleinere Beträge werden jährliche Ausga­ ben in Höhe von rund 10.000 EUR p. a. kalkuliert. Die­ se decken zum Beispiel Telekommunikation, Gutachten sowie unvorhergesehene Kosten ab. Diese Kostenpositi­ on geht von jährlichen Kostensteigerungen von 2,0 % ab einschließlich 2016 aus. Verwaltungskosten Genussrechte Die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Verwal­ tung der Genussrechte beträgt 10.000 EUR p. a. Die Vergütung wird ab einschließlich 2016 um 2,0 % p. a. gesteigert. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Basierend auf den Kreditverträgen fallen Zinsaufwen­ dungen an. Die Zinsen für die durch die finanzierende Bank langfristig gewährten Mittel betragen 1,30 % p. a. über die gesamte Laufzeit des Darlehens von 15 Jahren. Genussrechtsvergütungen Die Genussrechtsvergütungen werden gemäß § 2 der Genussrechtsbedingungen (Seite 136 f.) berechnet. Handelsrechtliches Ergebnis Das handelsrechtliche Ergebnis wird nach den gesetzli­ chen Vorschriften durch Saldierung von Erlösen und Auf­ wendungen gebildet. Liquiditätsprognose Zur Berechnung des Liquiditätsergebnisses wird das handelsrechtliche Ergebnis um nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge sowie um nicht aufwandsbzw. ertragswirksame, aber zahlungswirksame Ausgaben bzw. Einnahmen korrigiert. DARSTELLUNG WESENTLICHER VERTRAGLICHER BEZIEHUNGEN Im Gebiet Schwanewede wird die Errichtung eines Wind­ parks mit insgesamt vier Windenergieanlagen geplant. Die Projektrechte für zwei der Windenergieanlagen wur­ den an die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG verkauft. Der Windpark befindet sich zurzeit im Bau und soll im vierten Quartal 2015 in Betrieb genom­ men werden. Die wesentlichen Verträge und Vertragsin­ halte werden nachfolgend dargestellt. Kauf- und Übernahmevertrag Am 14. Dezember 2012 hat die Planet energy Wind­ park Schwanewede GmbH & Co. KG, damals firmie­ rend als Planet energy Kraftwerk VI GmbH & Co. KG i. Gr., mit der ORBIS Energie- und Umwelttechnik GmbH einen Kauf- und Übernahmevertrag abgeschlossen. Gegenstand dieses Vertrages ist der Kauf der Planungs­ konzeption und der Projektrechte für zwei Windener­ gieanlagen am Standort Schwanewede. Die Planungs­ konzeption umfasst insbesondere die Nutzungsverträge für die Windkraftstandorte sowie für die notwendigen Abstands-, Wege- und Ausgleichsflächen, eine Koope­ PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 57 Beschreibung der Kraftwerke rationsvereinbarung, einen Vertrag über die technische Betriebsführung (siehe Beschreibung S. 53), eine Ein­ speisezusage der EWE Netz GmbH sowie weitere Verträ­ ge und Gutachten, die für den Bau und Betrieb der zwei Windenergieanlagen erforderlich sind. Kooperationsvereinbarung Die Energiequelle GmbH, die Energiequelle GmbH & Co. Windpark Klingenberg KG und die ORBIS Energie- und Umwelttechnik GmbH haben am 26. Oktober 2012 eine Kooperationsvereinbarung mit Nachtrag vom 23. Novem­ ber 2012 geschlossen. Mit dem Kauf- und Übernahme­ vertrag vom 14. Dezember 2012 übernahm die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG alle Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung von der ORBIS Energie- und Umwelttechnik GmbH. Vertragsgegenstand ist die wechselseitige Übertragung und gegebenenfalls Erteilung und/oder Zustimmung von Rechten an Grund­ stücken, Erteilung von Baulasten sowie Leitungs- und Wegenutzungsrechten, die gemeinsame Durchführung der Verkabelung und der Wege und Stellflächen inner­ halb und außerhalb des Plangebiets, der Vogel- und Fledermauskartierung, für die von den Genehmigungs­ behörden geforderten Ausgleichsmaßnahmen sowie für alle weiteren notwendigen Maßnahmen der Infrastruktur, die gemeinsam benötigt bzw. genutzt werden sollen. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet jeweils mit Erreichung des mit den einzelnen Bestimmungen verfolgten Zwecks der Kooperation. Die Verwaltung der gemeinsam genutzen Infrastruktur und dafür benötigten Grundstücke erfolgt über die Gesell­ schaft Energiequelle GmbH & Co. Windpark Klingen­ berg KG an der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt ist. Diese Gesellschaft verwaltet sämtliche für die Infrastruktur der Windenergieanlagen benötigten grundstückbezo­ genen Rechte, Pachtverträge und beschränkt persönli­ che Dienstbarkeiten und nimmt deren Abrechnung und Zahlung der Pachten vor. Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG erbringt keine Dienst­ leistungen für die Energiequelle GmbH & Co. Wind­ park Klingenberg KG und erhält von dieser auch keine Vergütungen. Projektierungsvertrag Mit Vertrag vom 20. Dezember 2012 hat die Planet ener­ gy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG mit der Gründungskommanditistin, der Planet energy GmbH, einen Projektierungsvertrag geschlossen. In diesem Ver­ trag verpflichtet sich die Planet energy GmbH zur Durch­ führung der gesamten Akquisition, Projektentwicklung und Finanzierung des Windparks. Der Vertrag endet mit der ordnungsgemäßen Abnahme der Windenergiean­ 58 lagen sowie der Schließung dieser endfinanzierenden Vermögensanlage. Als Gegenleistung erhält die Planet energy GmbH eine pauschale Vergütung in Höhe von 600.000 EUR. Diese Vergütung wird bis zur vollständi­ gen Einwerbung des Genussrechtskapitals gestundet. Gestundete Beträge sind mit 7,0 % p. a. zu verzinsen. Die Zinsen sind nach Ablauf der Stundung fällig. Vertrag über den Erwerb der Windenergieanlagen Mit der Senvion SE hat die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG am 30. März 2015 einen Vertrag über die Lieferung und Errichtung von zwei Wind­ energieanlagen des Typs Senvion 3.2 M114 mit je 3,2 MW elektrischer Nennleistung abgeschlossen. Gerichts­ stand ist Hamburg. Senvion erhält eine pauschale Vergü­ tung. Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate nach Abnahme der Windenergieanlage. Senvion garantiert die Leistungskennlinie während der Gewährleistungszeit zu 100,0 % abzüglich der kombinierten Messunsicherheit, einen Schallleistungspegel von maximal 104,2 dB(A) und eine mittlere technische Verfügbarkeit bezogen auf zwei Windenergieanlagen (Mittelwert über zwei Windener­ gieanlagen) von 97,0 % pro Betriebsjahr, jeweils für die Dauer der Gewährleistung. Darüber hinaus wird voraus­ sichtlich Senvion die Wartung der Windenergieanlagen übernehmen. Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde noch kein Wartungsvertrag abgeschlossen. Finanzierungsverträge Darlehensvertrag Die Fremdfinanzierung des Windparks Schwanewede erfolgt durch ein langfristiges Darlehen mit der staatli­ chen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ein Zwi­ schenfinanzierungsdarlehen mit der Deutschen Kredit­ bank (DKB). Das maximal ausschöpfbare Kreditvolumen beträgt für das langfristige Darlehen gemäß Darlehens­ vertrag vom 12. Mai 2015 insgesamt bis zu 8.900.000 EUR. Bis zum Datum der Prospektaufstellung wurden 8.800.000 EUR ausgezahlt. Für das Darlehen sind die Zinsen für 15 Jahre fest vereinbart. Nach Ablauf der Zinsbindung besteht ein Anspruch auf Neufestlegung der Verzinsung für die Restlaufzeit zu den dann aktuel­ len Konditionen der KfW. Das Darlehen hat eine Lauf­ zeit von bis zu 15 Jahren. Der Kreditrahmen des Zwi­ schenfinanzierungsdarlehens gemäß Darlehensvertrag vom 30. April 2015 beträgt 2.368.000 EUR und dient der Zwischenfinanzierung. Um eine ausreichende Liquidi­ tät zur Bedienung von Zinsen und Tilgung zu gewähr­ leisten, ist vertraglich vereinbart, hierfür eine bestimm­ te Mindestreserve vorzuhalten (Schuldendienstreserve). Überdies besteht die Verpflichtung zum Abschluss von Versicherungen zur Deckung von Schäden an den Wind­ energieanlagen und Betriebsausfällen. Zur Besicherung der Darlehen ist vereinbart, dass der Windpark mit sei­ nen Bestandteilen sicherungsweise an die finanzierende Bank zu übereignen ist und die Ansprüche aus den Nut­ zungsverträgen hinsichtlich der genutzten Grundstücke, die Stromeinspeisevergütung sowie die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen und den Verträgen über den Erwerb der Windenergieanlagen sicherungsweise siche­ rungsweise abzutreten sind. Ebenfalls sind die Rechte aus dem mit der ORBIS ­Energie und Umwelttechnik GmbH geschlossenen Kaufund Übernahmevertrag sicherungsweise abzutreten. Die Besicherungen sind durch gesonderte Vereinbarungen zwischen der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und der finanzierenden Bank erfolgt. Zur dinglichen Besicherung der Darlehen der finanzieren­ den Bank ist vereinbart, dass eine grundbuchliche Eintra­ gung von erstrangigen beschränkt persönlichen Dienst­ barkeiten vor wertmindernden Rechten zugunsten des Anlagenbetreibers auf den genutzten Grundstücken zu erfolgen hat. Darlehensvertrag mit der Planet energy GmbH Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG hat mit der Gründungskommanditistin, der P ­ lanet energy GmbH, am 19. Dezember 2012 eine darlehens­ weise Zwischenfinanzierung des erforderlichen Eigenka­ pitals in Höhe von bis zu 3.250.000 EUR vereinbart. Das Darlehen dient neben dem Eigenkapital der P ­ lanet ener­ gy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und dem durch die finanzierende Bank gestellten Darlehen der Darstellung der geschlossenen Finanzierung des Wind­ parks Schwanewede. Das Darlehen steht im Rang den Darlehen der finanzierenden Bank nach. Das Darlehen ist beliebig tilgbar. Die Verzinsung des Darlehens beträgt 7,0 % p.a. Ab dem 1. Juli 2015 beträgt die Verzinsung 4,0 % p.a. Die Zinsen sind zum Zeitpunkt der Rückzahlung des letzten Tilgungsbetrages an die P ­ lanet energy GmbH fällig. Der Darlehensvertrag endet mit Rückzahlung des Darlehens, spätestens jedoch am 31. Dezember 2015. Das Zwischenfinanzierungsdarlehen wurde von der Pla­ net energy GmbH bis zum Datum der Prospektaufstel­ lung in Höhe von 2.922.989,49 EUR ausgezahlt. Direktvermarktungsvertrag Mit einem Direktvermarkter soll ein Vertrag zur Abnahme des Stroms geschlossen werden. Die Vertragslaufzeit soll jährlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende kündbar sein. Vertrag über die kaufmännische Verwaltung Zur kaufmännischen Verwaltung der Planet energy Wind­ park Schwanewede GmbH & Co. KG. hat diese mit der ­Planet energy GmbH am 2. März 2015 einen Vertrag über die kaufmännische Verwaltung abgeschlossen. Dieser umfasst neben der Unterstützung bei der Geltendma­ chung aller Ansprüche, die Abwicklung des Zahlungs­ verkehrs, die Buchhaltung, die Abwicklung von Versi­ cherungsfällen und die Erstellung der Jahresabschlüsse sowie die Begleitung der Jahresabschlussprüfung. Die Planet energy GmbH erhält ab dem Jahr 2016 1,0 % der Einspeiseerlöse als jährliche Vergütung für die kaufmän­ nische Verwaltung. Die jährliche Vergütung erhöht sich ab dem Jahr 2016 jährlich um 2,0 %. Der Vertrag wurde für die Dauer des Bestehens der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG abgeschlossen. Beide Parteien haben das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Verträge über die technische Betriebsführung Die technische Betriebsführung für die Windenergie­ anlage übernimmt gemäß Vertag vom 14. Mai 2015 die ORBIS Energie- und Umwelttechnik GmbH. Die techni­ sche Betriebsführung umfasst insbesondere die laufende regelmäßige Funktionsüberwachung der Windenergiean­ lagen und des Umspannwerks sowie die Koordinierung von Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten. Die Vergütung beträgt insgesamt 1,4 % der Erlöse aus der jährlichen Stromeinspeisung. Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit. Er ist erstmals 10 Jahre nach Inbetriebnahme der ersten Wind­ energieanlage zum Jahresende kündbar. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um 1 Jahr. Anlegerservicevertrag Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG hat am 2. März 2015 einen Anlegerservicevertrag mit der Planet energy Anlegerservice GmbH geschlossen, die eine Tochtergesellschaft der Planet energy GmbH ist. In diesem Vertrag übernimmt die Planet energy Anle­ gerservice GmbH alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Betreuung der Anleger und der Verwaltung der gezeichneten Genussrechte stehen. Zu diesen Aufga­ ben zählen insbesondere die Abwicklung des gesam­ ten Zeichnungsvorgangs der Genussrechte, die Vertre­ tung und Kommunikation der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG gegenüber den Genuss­ rechtsinhabern sowie die Verwaltung der Genussrech­ te inklusive der Durchführung von Auszahlungen an die Genussrechtsinhaber. Als Gegenleistung erhält die Planet energy Anlegerservice GmbH eine p ­ auschale Vergütung in Höhe von 10.000 EUR p. a., die sich ab dem 1. Januar 2016 um jährlich 2,0 % erhöht. Für das PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 59 Beschreibung der Kraftwerke Geschäftsjahr 2015 wird die Vergütung anteilig berech­ net. Der Vertrag endet automatisch ein Jahr nach der Beendigung der Vermögensanlage. Versicherungsverträge Folgende Versicherungen wird die Planet energy Wind­ park Schwanewede GmbH & Co. KG vor der Errichtung der Windenergieanlagen abschließen. Im Falle von Ver­ sicherungsfällen, die zu nicht vorhersehbaren Schäden oder Zerstörungen an den Windenergieanlagen füh­ ren, begleicht die Versicherung die Kosten der Instand­ setzungsmaßnahmen unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts. Die Haftung der Versicherung ist auf die Versicherungssumme von 8.300.000 EUR für die zwei Windenergieanlagen begrenzt. Die von der Versiche­ rung zu ersetzenden Instandsetzungskosten werden um pauschale Prozentsätze für den jeweiligen Zeitwert des instand gesetzten Bestandteils der Windenergieanlage gekürzt. Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung: Im Fal­ le von Versicherungsfällen, die zu Betriebsausfällen der Windenergieanlagen führen, begleicht die Versicherung die Ertragsausfälle bis zu einem festgesetzten Jahreser­ satzwert von 1.300.000 EUR und unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts für Versicherungsfälle bis zu einer Schadenshöhe von zwei Arbeitstagen. Die Haftzeit der Versicherung ist zeitlich auf zwölf Monate begrenzt. Haftpflichtversicherung: Im Falle von Versicherungsfällen, die zu einer Schädigung Dritter führen, begleicht die Ver­ sicherung die Dritten hieraus entstandenen Schäden bis zu einer festgelegten Höhe von 5.000.000 EUR für Perso­ nen- und Sachschäden sowie bis 300.000 EUR für Ver­ mögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versiche­ rungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der je Versicherungsfall vereinbarten Deckungssumme begrenzt. Für die Versicherungen ist eine jährliche Ver­ gütung zu entrichten. Die Verträge haben voraussicht­ lich eine Laufzeit von rund drei bzw. vier Jahren. Die Versicherungs­dauer verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjah­ res eine ­Kündigung zugegangen ist. Stromliefervertrag Der Windpark Schwanewede soll den selbst verbrauch­ ten Strom von der Greenpeace Energy eG beziehen. Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG ist eine Enkelgesellschaft der Greenpeace Energy eG. Der Stromliefervertrag wird zwischen der Planet ener­ gy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und der Greenpeace Energy eG geschlossen. 60 Nutzungsverträge und dingliche Nutzungsrechte Mit den Eigentümern der Grundstücke, auf denen die zwei Windenergieanlagen errichtet werden, sowie mit Grundstückseigentümern, die für die Zuwegung und Kabeltrasse notwendige Grundstücke besitzen, hat der Verkäufer der Projektrechte jeweils langfristige Nutzungs­ verträge abgeschlossen. Der Verkäufer hat die Nutzungs­ rechte mit dem Verkaufsvertrag vom 14. Dezember 2012 auf die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG, damals firmierend unter Planet energy Kraft­ werk VI GmbH & Co. KG übertragen bzw. Nutzungs­ verträge eigener Grundstücke mit der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG geschlossen. Die Nutzung der jeweiligen Grundstücke erfolgt dabei vereinbarungsgemäß zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie oder der Zuwegungen oder der Anschlusskabel zum Windpark. Das Nutzungsent­ gelt wird für die Standortflächen, für die Zuwegung und Kranstellflächen sowie für die Flurstücke innerhalb der Windparkfläche prozentual bemessen und hängt von der Höhe der im Betriebsjahr erzielten Einspeiseerlöse der jeweiligen Windenergieanlage ab. Zudem wurde eine Mindestpacht vereinbart. Die Vertragslaufzeit beträgt 25 Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt des Baubeginns der Windenergieanlage, und kann optional um zwei mal fünf Jahre verlängert werden. Sollten die Windenergiean­ lagen während der Vertragslaufzeit abgebaut und nicht in einer festgelegten Zeit durch neue ersetzt werden, haben sowohl der Nutzer als auch der Grundstückeigen­ tümer das Recht, den Vertrag in einer bestimmen Frist zu kündigen. Die Nutzungsverträge für die Zuwegung des Wind­ parks sind mit einer Laufzeit von mindestens 25 Jahren geschlossen und enden mit der endgültigen Einstellung des Windanlagenbetriebs. Zur Absicherung wurden bei von den aufgeführten Nutzungsverträgen betroffenen Grundstücken, die sich nicht im Besitz der öffentlichen Hand befinden, beschränkte persönliche Dienstbarkei­ ten ins Grundbuch eingetragen. Des Weiteren wurden zur Erfüllung von behördlichen Auflagen im Rahmen der Genehmigung zur Errichtung des Windparks mit meh­ reren Grundstückseigentümern Verträge über die Nut­ zung der Grundstücke für notwendige Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen geschlossen oder Vereinbarungen mit Grundstückseigentümern geschlossen, die diese Maßnahmen vornehmen. Die Vertragslaufzeit beträgt 20 Jahre, beginnend mit der Umsetzung der Kompensati­ onsmaßname und kann optional zweimal um jeweils fünf Jahre durch die Nutzerin verlängert werden. Als Nut­ zungsentschädigung erhalten die Grundstückseigentü­ mer eine pauschale Vergütung. Baugenehmigungen für den Standort Schwanewede Die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen in Schwanewede wurde am 23. Februar 2015 erteilt. In dem Genehmigungsverfah­ ren wurden die immissionsrechtlichen Auswirkungen des Baus und des Betriebs der Windenergieanlagen, ins­ besondere die Auswirkungen der Schallemissionen der Windenergieanlagen und deren Schattenwurf untersucht. Außerdem wurde die Einhaltung des Arten- und Land­ schaftsschutzes geprüft und eine Bewertung hinsicht­ lich des Ausgleichs des Eingriffs in Natur und Landschaft vorgenommen.Nach Ablauf der Genehmigung sind die Windenergieanlagen zurückzubauen. Zur Sicherung der aus der Rückbauverpflichtung durchzuführenden Maß­ nahmen wird die Planet energy Windpark Schwane­ wede GmbH & Co. KG mehrere selbstschuldnerische Bankbürgschaften in Höhe von insgesamt 100.000 EUR erbringen. Die Windenergieanlagen sind während der Betriebszeit des Windparks in genau festgelegten Inter­ vallen regelmäßig zu warten und zu überwachen. Für die Eingriffe und Immissionen der Windenergieanlagen sind Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, die zum Zeit­ punkt der Aufstellung dieses Prospektes noch nicht rea­ lisiert sind. Eigentum und dingliche Berechtigungen Weder der Planet energy GmbH als Anbieterin und Prospektverantwortliche noch den Gründungsgesell­ schaftern und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Pros­ pektaufstellung der Emittentin Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG oder den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG stehen oder standen das Eigentum an dem Anlageobjekt oder wesentliche ­Teile desselben sowie aus anderen Gründen eine dingli­ che Berechtigung am Anlageobjekt zu. Das Anlageobjekt steht im Eigentum der Planet energy Windpark Schwane­ wede GmbH & Co. KG. Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen und nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen Die rechtlichen Beschränkungen der Verwendungsmög­ lichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, ergeben sich aus den Finanzierungs­ verträgen (Seite 58), da Liquiditätsreserven zu bilden, die wichtigsten Ansprüche sicherungsweise abzutre­ ten und die Anlagen sicherungsweise an die Bank zu übereignen sind, aus den Pachtverträgen (Seite 60), da die Pachtdauer zeitlich begrenzt und der Rückbau der Fundamente und Windenergieanlagen durch ­mehrere Bürgschaften zu besichern ist, aus dem Vertrag über den Erwerb von Windenergieanlagen (Seite 58), da die Gewährleistungsansprüche eingeschränkt und die Scha­ densersatzleistungen ihrer Höhe nach begrenzt sind, aus den Versicherungsverträgen (Seite 60), da die Versiche­ rungsleistungen auf die Höhe der Versicherungssum­ me begrenzt sind und ein Selbstbehalt besteht, sowie daraus, dass der Netzbetreiber berechtigt ist, vorüber­ gehend die Anlagenleistung zu begrenzen, und aus der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (Seite 61), da hierdurch vorübergehende Abschaltungen wegen zu lange dauerndem Schattenwurf, Schallbe­ lastung (Seite 61) oder Fledermausschutz verfügt wer­ den können. Tatsächliche Beschränkungen der Verwen­ dungsmöglichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, ergeben sich aus der technischen Leistungsfähigkeit der Windenergieanla­ gen, aus dem Windangebot und der Möglichkeit zur Ein­ speisung des Stroms in das Netz des regionalen Netz­ betreibers sowie aus der Verpflichtung zur temporären Abschaltung der Windenergieanlagen zur Verhinderung der Überschreitung der Grenzwerte für Schattenwurf und Schallbelastung (Seite 61) sowie zum Fledermaus­ schutz. Über die auf Seite 59 beschriebenen sicherungs­ weisen Abtretungen und Sicherungsübereignungen an die finanzierende Bank hinaus existieren keine weiteren dinglichen Belastungen des Windparks Schwanewede. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen oder tatsäch­ lichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten und keine, auch nicht nur unerhebliche dingliche Belas­ tungen des Anlageobjekts insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel. Erteilung der behördlichen Genehmigungen Die zum Bau und Betrieb der Windenergieanlagen erfor­ derliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissions­ schutzgesetz liegt vor. Gegen die immissionsschutz­ rechtliche Genehmigung des Windparks Schwanewede wurde ein Widerspruch einer Privatperson eingelegt und im Wesentlichen mit baurechtlichen Argumenten begrün­ det. Darüber hinaus sind keine weiteren behördlichen Genehmigungen zur Realisierung der Anlageziele und Anlagepolitik erforderlich. BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD (UNMITTELBARES ANLAGEOBJEKT) Über die Beteiligungsgesellschaft Planet energy Wind­ park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG investiert der Anleger in die Betriebsgesell­ schaft des Windparks Sailershäuser Wald, die Bürger­ windpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, die den Windpark errichtet und betreiben wird. Diese wurde am 12. Juni 2014 mit der Absicht gegründet, um die Nutzung PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 61 Beschreibung der Kraftwerke erneuerbarer Energien im Landkreis Haßberge durch die Errichtung und den Betrieb des Windparks Sailershäuser Wald weiter zu intensivieren. Neben der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sind an der Betriebsgesellschaft noch weitere Kommanditisten beteiligt. Im Folgenden wird die Verteilung des Haftungskapitals und des Kommanditka­ pitals der Betriebsgesellschaft dargestellt. 4. Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. ist eine 100%ige Tochter­ gesellschaft der Planet energy GmbH, die gemeinsam mit dem Stadtwerk Haßfurt den wesentlichen Teil des Projektmanagements in der Planungs- und der Baupha­ se leistet. Haftungskapital Das Haftungskapital der Betriebsgesellschaft von insge­ samt 1.240.000 EUR verteilt sich wie folgt: 5. BürgerEnergiegenossenschaft Haßberge eG (BEG) Die BEG wurde vom Landkreis Haßberge und den Gemeinden initiiert. Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis erhalten so die Möglichkeit, sich aktiv an einer umweltfreundlichen Energiegewinnung und an der Erzeugung von Strom in der Region über eine Genos­ senschaft zu beteiligen. Neben dem Windpark investiert die BEG auch in weitere Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien vor Ort. Gemeinden (gesamt) BürgerEnergiegenossenschaft Haßberge eG (BEG) 16,1 % Städtische Betriebe Haßfurth GmbH Landkreis Haßberge 4,8 % 15,3 % 20,2 % 21,8 % 21,8 % ÜZ Natur Holding GmbH & Co. KG Planet energy Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Je 1,00 EUR des Kapitalanteils wird eine Stimme gewährt. Kommanditisten 1. Landkreis Haßberge Der Landkreis Haßberge ist der östlichste Landkreis des bayerischen Regierungsbezirks Unterfranken mit einer Fläche von ca. 950 km² und rund 85.000 Einwohnern. Im Landkreis Haßberge gibt es 26 Städte, Märkte und Gemeinden, die jeweils über eine eigene Kommunalver­ waltung verfügen. 2. Städtische Betriebe Haßfurt GmbH Die Städtischen Betriebe Haßfurt GmbH sind eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Haßfurt, dem regionalem Strom- und Gasversorger. Sie betreiben öffentliche Einrichtungen in der Stadt Haßfurt und sind vollständig in kommunalem Eigentum. 6. Gemeinden Insgesamt zehn Gemeinden des Landkreises haben sich über den Landkreis oder über die BEG an der Betriebs­ gesellschaft Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG beteiligt. Komplementärin Energiewende Haßberge Verwaltungs-GmbH, Augsfelder Straße 6, 97437 Haßfurt, HRB 7903 Die Universität Würzburg hat das Recht, sich inner­ halb einer Frist von fünf Jahren (beginnend ab dem 05.03.2015) nachträglich mit höchstens 50.000 EUR am Eigenkapital des Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG zu beteiligen. Kommanditkapital Das Kommanditkapital von insgesamt 12.000.000 EUR setzt sich wie folgt zusammen: Gemeinden (gesamt) BürgerEnergiegenossenschaft Haßberge eG (BEG) 25 % Städtische Betriebe Haßfurth GmbH 12,5 % Landkreis Haßberge 5% 7,5% 25 % 25 % 3. ÜZ Natur Holding GmbH & Co. KG Die ÜZ Natur Holding GmbH & Co. KG eine 100%ige Tochtergesellschaft der Unterfränkische Überlandzen­ trale (ÜZ) Lülsfeld, einem Stromversorger im Südosten Unterfrankens der ca. 50.000 Kunden mit Strom versorgt und ein eigenes Stromnetz betreibt. 62 Planet energy Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ÜZ Natur Holding GmbH & Co. KG GEPLANTE MITTELVERWENDUNG UND MITTELHERKUNFT DER PLANET ENERGY WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG (PROGNOSE) Mittelverwendung und -herkunft (Prognose) Betrag in EUR in % der Summe in % des Genussrechtskapitals 3.000.000 73,6 73,7 25.000 0,6 0,6 100.000 2,5 2,5 Mittelverwendung 1 Kommanditbeteiligung am Bürger­ windpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, inkl. Nebenkosten 1.1 2 Gründung der Komplementärgesell­ schaft Planet energy Verwaltungsge­ sellschaft II mbH Kosten im Zusammenhang mit der Vermögensanlage 2.1 Vergütungen 50.000 1,2 1,2 2.2 Nebenkosten der Vermögensanlagen 50.000 1,2 1,2 3 Sonstige Kosten 778.072 19,1 19,1 4 Liquiditätsreserve 171.928 4,2 4,2 4.075.000 100,00 100,1 Genussrechtskapital und Eigenkapital 4.075.000 100,0 100,1 1.1 Genussrechtskapital der Anleger 4.070.000 99,9 100,0 1.2 Eigenkapital der Kommanditistin 5.000 0,1 0,1 4.075.000 100,00 100,1 Summe Mittelherkunft 1 Summe Die Anschaffungskosten für die Kommanditbeteiligung an der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäu­ ser Wald inklusive aller Nebenkosten betragen rund 3.000.000 EUR. zzgl. Umsatzsteuer. Zusätzlich fallen Kosten durch die Gründung der Komplementärgesell­ schaft Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH über 25.000 EUR und für die Begebung dieser Vermö­ gensanlage entstehende Kosten für Druck und Marke­ ting der Vermögensanlage (50.000 EUR) sowie Kosten für die steuerliche und rechtliche Konzeption und sons­ tige Begutachtungskosten (50.000 EUR) an. Daneben ergeben sich sonstige Kosten in Höhe von insgesamt rund 778.000 EUR. Diese setzen sich aus Kosten für die Zwischenfinanzierung und Stundungszinsen in Höhe von voraussichtlich rund 219.000 EUR, eine Projektie­ rungsvergütung für die Planet energy GmbH in Höhe von 350.000 EUR und Umsatzsteuer in Höhe von 216.000 EUR zusammen, welche auf die Projektierungsvergütung für die Planet energy GmbH, die Kosten für Druck und Marketing der Vermögensanlage sowie auf die steuerli­ che undrechtliche Konzeption und sonstige Begutach­ tungskosten anfallen, sowie ein Ertrag von rund 6.000 EUR aus dem Jahr 2014. Des W ­ eiteren ist eine Liquidi­ tätsreserve von rund 172.000 EUR vorgesehen. Die Mittelverwendung wird durch eine Einlage der Kom­ manditistin, der Planet energy GmbH, in Höhe von 5.000 EUR und durch das hier prognosegemäß begebe­ ne Genussrechtskapital in Höhe von 4.070.000 EUR zur Verfügung gestellt. Zur Rückführung des von der ­Planet energy GmbH zur Verfügung gestellten Zwischenfinan­ zierungsdarlehens über bis zu 4.000.000 EUR sowie der gestundeten Projektentwicklungsvergütung in Höhe von 350.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer wird auf die Seite 66 verwiesen. Darüber hinaus wurden der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG keine weiteren Endfinanzierungen zur Ver­ fügung gestellt oder verbindlich zugesagt. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 63 Beschreibung der Kraftwerke Ertragsprognose 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 34.144 255.276 257.531 235.906 235.828 241.749 203.835 208.589 213.172 193.205 Betriebsausgaben -306.250 -8.630 -8.763 -8.898 -9.036 -9.177 -9.320 -9.466 -9.616 -9.768 Umsatzsteuer -150.804 -3.578 -3.642 -3.707 -3.773 -3.841 -3.911 -3.981 -4.053 -4.127 -2.500 -10.200 -10.404 -10.612 -10.824 -11.041 -11.262 -11.487 -11.717 -11.951 ERTRAGSPROGNOSE* Handelsrechtliches Ergebnis aus der Beteiligung an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG Verwaltungskosten Genussrechte Zinsen und ähnliche Aufwendungen Genussrechtsvergütungen Handelsrechtliches Ergebnis LIQUIDITÄTSPROGNOSE* Handelsrechtliches Ergebnis -154.229 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -16.851 -65.723 -65.308 -64.674 -77.293 -76.897 -76.494 -76.083 -75.663 -75.235 -596.490 167.145 169.415 148.015 134.902 140.793 102.849 107.572 112.124 92.124 2015 -596.490 2016 167.145 2017 169.415 2018 148.015 2019 134.902 2020 140.793 2021 102.849 2022 107.572 2023 112.124 2024 92.124 zzgl. nicht zahlungswirksamer Aufwendungen Rückzahlung Genussrechtskapital abzgl. Zuteilung handelsrechtliches Ergebnis aus Beteiligung Ausschüttung aus Beteiliung zzgl./abzgl. sonstiger Abweichungen des Cashflows von den Erträgen Liquiditätsergebnis Freie Liquidität am Jahresende 0 0 -1.512 -2.145 -496 -891 -1.295 -1.706 -2.125 -2.553 165.856 -255.276 -257.531 -235.906 -235.828 -241.749 -203.835 -208.589 -213.172 -193.205 27.894 90.015 89.968 89.696 103.680 103.680 103.680 103.680 103.680 103.680 403.371 0 0 0 0 0 0 0 0 0 630 1.883 340 -340 2.258 1.833 1.399 957 506 46 172.558 174.442 174.782 174.442 176.700 178.533 179.932 180.890 181.396 181.442 * Sofern nicht anders bezeichnet, verstehen sich die Beträge jeweils in EURO. 64 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2035 2015-2035 124.586 126.675 149.349 171.787 193.979 206.821 256.827 254.314 247.886 2034 241.191 281.599 4.334.250 -9.923 -10.082 -10.244 -10.408 -10.577 -10.748 -10.923 -11.102 -11.284 -11.469 -11.659 -507.342 -4.202 -4.278 -4.356 -4.435 -4.517 -4.599 -4.684 -4.770 -4.858 -4.947 -5.038 -236.100 -12.190 -12.434 -12.682 -12.936 -13.195 -13.459 -13.728 -14.002 -14.282 -14.568 -14.859 -250.333 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -154.229 -74.799 -81.401 -81.401 -81.401 -81.401 -81.401 -81.401 -233.803 -233.292 -232.770 -697.238 -2.630.530 23.472 18.480 40.665 62.606 84.289 96.614 146.091 -9.363 -15.830 -22.564 -447.195 555.716 2025 23.472 2026 18.480 2027 40.665 2028 62.606 2029 84.289 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2015-2035 96.614 146.091 -9.363 -15.830 -22.564 -447.195 555.716 -2.990 0 0 0 0 -307.409 -806.061 -653.659 -654.170 -411.987 -1.221.000 -4.070.000 -124.586 -126.675 -149.349 -171.787 -193.979 -206.821 -256.827 -254.314 -247.886 -241.191 -281.599 -4.134.250 103.680 103.680 103.680 103.680 103.680 417.616 917.616 917.616 917.616 917.616 1.548.564 7.074.702 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 403.371 -423 -4.514 -5.003 -5.501 -6.009 0 819 280 -269 241.874 -401.230 -170.462 181.018 176.504 171.501 166.001 159.992 159.992 160.811 161.092 160.822 402.696 1.466 n/a PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 65 Beschreibung der Kraftwerke Handelsrechtliches Ergebnis aus der Beteiligung am Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG Das auf die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG entfallende anteilige handelsrechtliche Ergebnis des Bürgerwind­ park Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG ist Bestandteil des handelsrechtlichen Ergebnisses der Beteiligungsge­ sellschaft. In 2015 sind zudem Erlöse aus Projektierung (200.000 EUR) enthalten. Betriebsausgaben Folgende Betriebsausgaben werden wie folgt angesetzt: a) Kaufmännische Verwaltung Gemäß dem Vertrag über die kaufmännische Verwaltung mit der Planet energy GmbH beträgt die Vergütung 1.000 EUR pro Jahr. Ab einschließlich 2016 wird dieser Betrag um 2,0 % gesteigert. Die Komplementärin, die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH, erhält eine jährli­ che Haftungsvergütung in Höhe von 2.000 EUR. b) Steuerberatungs- und Abschlusskosten Auf Basis von Erfahrungswerten für die Steuerbera­ tungs- und Abschlusskosten wird mit Kosten in Höhe von 5.500 EUR p. a. nebst jährlichen Kostensteigerungen von 2,0 % ab einschließlich 2016 gerechnet. c) Kosten im Zusammenhang mit der Vermögensanlage und sonstige Anlaufkosten Im Jahr 2015 fallen einmalig Kosten für Druck und Mar­ keting der Vermögensanlage (50.000 EUR), Kosten für die steuerliche und rechtliche Konzeption und sonstige Begutachtungskosten (50.000 EUR) sowie Kosten für Projektierung (200.000 EUR) an. Umsatzsteuer Im Hinblick auf eine konservative Prospektierung wird davon ausgegangen, dass die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und somit Umsatzsteuer auf die Betriebsausgaben und die Verwal­ tungskosten der Genussrechte anfallen. Verwaltungskosten Genussrechte Die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Verwal­ tung der Genussrechte beträgt 10.000 EUR p. a. Die Vergütung wird ab einschließlich 2016 um 2,0 % p. a. gesteigert. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Im Jahr 2015 beinhalten die Zinsaufwendungen Auf­ wendungen für das Gesellschafterdarlehen und Stun­ dungszinsen für die Projektentwicklungsvergütung der 66 Planet energy GmbH. Das Zwischenfinanzierungsdarle­ hen wird voraussichtlich ab Juli 2015 getilgt. Genussrechtsvergütungen Die Genussrechtsvergütungen werden gemäß § 2 der Genussrechtsbedingungen (Seite 142 ff.) berechnet. Handelsrechtliches Ergebnis Das handelsrechtliche Ergebnis wird nach den gesetzli­ chen Vorschriften durch Saldierung von Erlösen und Auf­ wendungen gebildet. Liquiditätsprognose Zur Berechnung des Liquiditätsergebnisses wird das handelsrechtliche Ergebnis um nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge sowie um nicht aufwands-/ ertragswirksame, aber zahlungswirksame Ausgaben/Ein­ nahmen korrigiert. Darstellung wesentlicher vertraglicher Beziehungen Projektierungsvertrag Mit Vertrag vom 28. März 2014 hat die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit der Gründungskommanditistin, der Planet energy GmbH, einen Projektierungsvertrag ge­ schlossen. Gerichtsstand ist Hamburg. In diesem Vertrag verpflichtet sich die Planet energy GmbH zur Akquisiti­ on, Projektprüfung und Eigenkapital-Finanzierung des Windparks. Der Vertrag endet mit der ordnungsgemäßen Abnahme der Windenergieanlagen sowie der Schließung der hier prospektierten endfinanzierenden Vermögensan­ lage. Als Gegenleistung erhält die Planet energy GmbH eine pauschale Vergütung in Höhe von 350.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Diese Vergütung wird bis zur vollständi­ gen Einwerbung des Genussrechtskapitals gestundet. Gestundete Beträge sind mit 7,0 % p. a. zu verzinsen. Die Zinsen sind nach Ablauf der Stundung fällig. Darlehensvertrag mit der Planet energy GmbH Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Be­ teiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hat mit der Gründungskommanditistin, der Planet energy GmbH, am 30. Mai 2014 eine darlehensweise Zwischenfinan­ zierung des erforderlichen Eigenkapitals in Höhe von bis zu 4.000.000 EUR vereinbart. Das Darlehen dient neben dem Eigenkapital der Planet energy Windpark ­Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG der Darstellung der geschlossenen Finanzierung der Beteiligung am Windpark Sailershäuser Wald. Das Darlehen ist beliebig tilgbar. Die Verzinsung des Darle­ hens beträgt 7,0 % p. a. Ab dem 1. Juli 2015 beträgt die Ver­zinsung 4,0 % p. a. Die Zinsen sind zum Zeitpunkt der Rückzahlung des letzten Tilgungsbetrags an die ­Planet energy GmbH fällig. Der Darlehensvertrag endet mit Rückzahlung des Darlehens, spätestens jedoch am 31. Dezember 2018. Das Zwischenfinanzierungsdarlehen wurde von der Planet energy GmbH bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in Höhe von 3.040.000 EUR ausgezahlt. Anlegerservicevertrag Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Be­ teiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hat am 2. März 2015 einen Anlegerservicevertrag mit der Planet energy Anlegerservice GmbH geschlossen, die eine Tochterge­ sellschaft der Planet energy GmbH ist. In diesem Vertrag übernimmt die Planet energy Anlegerservice GmbH alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Betreuung der Anleger und der Verwaltung der gezeichneten Genuss­ rechte stehen. Zu diesen Aufgaben zählen insbesondere die Abwicklung des gesamten Zeichnungsvorgangs der Genussrechte, die Vertretung und Kommunikation der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Be­ teiligungsgesellschaft mbH & Co. KG gegenüber den Genussrechtsinhabern sowie die Verwaltung der Ge­ nussrechte inklusive der Durchführung von Auszahlungen an die Genussrechtsinhaber. Als Gegenleistung erhält die Planet energy Anlegerservice GmbH eine pauschale Vergütung in Höhe von 10.000 EUR p. a., die sich ab dem 1. Januar 2016 um jährlich 2,0 % erhöht. Für das Ge­ schäftsjahr 2015 wird die Vergütung anteilig berechnet. Der Vertrag endet automatisch ein Jahr nach der Beendi­ gung der Vermögensanlage. Vertrag über die kaufmännische Verwaltung Zur kaufmännischen Verwaltung der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. hat diese mit der Planet energy GmbH am 2. März 2015 einen Vertrag über die kaufmännische Verwaltung abgeschlossen. Dieser umfasst neben der Unterstützung bei der Geltendmachung aller Ansprüche, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Buchhaltung, die Abwicklung von Versicherungsfällen und die Erstel­ lung der Jahresabschlüsse sowie die Begleitung der Jahresabschlussprüfung. Die Planet energy GmbH erhält 1.000 EUR als jährliche Vergütung für die kaufmännische Geschäftsführung. Ab dem 1. Januar 2016 erhöht sich die Vergütung um jährlich 2,0 %. Der Vertrag wurde für die Dauer des Bestehens der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG abgeschlossen. Beide Parteien haben das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Eigentum und dingliche Berechtigungen Weder der Planet energy GmbH als Anbieterin und Pros­ pektverantwortliche noch den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­ lung der Emittentin Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG oder den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­ schaft mbH & Co. KG stehen oder standen das Eigentum des Anlageobjektes oder wesentliche Teile desselben sowie aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu. Das Anlageobjekt steht im Eigentum der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG. Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen und nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen Es bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten und keine, auch nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen des Anlageobjekts insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel. Erteilung der behördlichen Genehmigungen Es sind keine behördlichen Genehmigungen zur Realisie­ rung der Anlageziele und Anlagepolitik erforderlich. Bewertungsgutachten Es existieren keine Bewertungs­bzw. Ertragsgutachten für das mittelbare Anlageobjekt. WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD (MITTELBARES ANLAGEOBJEKT) Der Windpark Sailershäuser Wald befindet sich zum ­Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes ­„Saubere Kraftwerke 5“ noch in der Bauphase. Er wird nach Fertigstellung aus insgesamt zehn Windenergiean­ lagen bestehen. Die Inbetriebnahme ist im vierten Quar­ tal 2015 geplant. In der Prognose wurde aus Gründen der konservativen Planung und aufgrund von Verzö­ gerungen mit der Inbetriebnahme von sieben der zehn Anlagen im ersten Quartal 2016 gerechnet. Bei den zu bauenden Windenergieanlagen handelt es sich um Nor­ dex N117 mit einer Nabenhöhe von 141 Metern und einem Rotordurchmesser von 117 Metern, die eine Leis­ tung von jeweils 2,4 MW haben. Der Windpark befindet sich nordwestlich der Stadt Haßfurt in Unterfranken, rund 20 km östlich von Schweinfurt in Bayern. Die Windener­ gieanlagen werden die elektrische Energie voraussicht­ PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 67 Beschreibung der Kraftwerke lich über zwei Kabeltrassen und zwei unterschiedliche Netzanschlusspunkte in das Energieverteilungsnetz des Stadtwerks Haßfurt, Haßfurt, einspeisen. Die Zählung der eingespeisten Strommenge wird über einen fernausles­ baren Stromzähler erfolgen. Die Windenergienanlagen Die zehn Windenergieanlagen des Typs Nordex N117 (2,4 MW) werden durch den deutschen Windenergiean­ lagenhersteller Nordex SE aus Hamburg geliefert. Die Nordex-Gruppe gehört zu den weltweit führenden Anbie­ tern von Windenergieanlagen mit einer rund 28-jährigen Erfahrung in der Windenergienutzung. Der Windenergie­ anlagentyp N117 (2,4 MW) wurde speziell für Binnenland­ standorte entwickelt. Auf 141 Meter hohen Hybridtürmen aus Stahl und Beton werden Rotoren mit einem Durch­ messer von 117 Metern und einer überstrichenen Rotor­ fläche von 10.715 Quadratmetern montiert. Die Gesamt­ höhe der Anlagen wird somit rund 200 Meter betragen. Erstellungsdatum Parkwirkungsgrad (inkl. Abschlag für Fledermausabschaltung) Erreichungs- bzw Überschreitungswahrscheinlichkeit Sicherheitsabschlag für Erreichungsbzw. Überschreitungswahrscheinlichkeit Jahresertrag in kWh Mittelwert in kWh Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das tatsächliche Windaufkommen eines Jahres naturgemäß nur zufällig genau dem durch den Windgutachter zugrunde geleg­ ten Windaufkommen seiner Ertragsprognose entspricht. Vielmehr unter- und überschreitet das tatsächliche Wind­ aufkommen den durchschnittlichen Prognosewert über einzelne und auch mehrere Jahre, teilweise deutlich. Erst im langjährigen Mittel soll der hier zugrunde gelegte Prognosewert erreicht werden. Für den Langfristbezug des Windaufkommens haben sich alle drei Windgutach­ ter insbesondere auf den Windindex IWET in der Versi­ on 2011 bezogen. Der IWET 2011 wird für 25 Regionen Deutschlands aus den Produktionsdaten einer Vielzahl von Windenergieanlagen gebildet und dient dazu, das Produktionsniveau eines begrenzten Zeitabschnittes in ein Langfristniveau einzuordnen und wird daher auch dazu herangezogen, das langfristige Produktionsniveau eines noch nicht bestehenden Windparks zu prognosti68 Nahezu alle Betriebsdaten der Wind­energieanlagen sol­ len permanent mittels Datenfernüberwachung ausgele­ sen werden. Über die Datenfernüberwachung soll der technische Betriebsführer jederzeit in der Lage sein, den Betriebszustand der Windenergieanlagen abzufra­ gen. Im Falle einer Störung bei einer der Windenergie­ anlagen wird der technische Betriebsführer umgehend automatisch benachrichtigt, damit dieser Maßnahmen zur Störungsbeseitigung treffen kann. Die Windertragsprognosen Die Prognose der langjährigen mittleren Windenergieer­ träge des Windparks Sailershäuser Wald wurde aus dem Mittelwert von drei Ertragsprognosen der ­Windgutachter Remote Sensing Concepts GmbH (RSC), ANEMOS-­ Jacob GmbH (anemos) und TÜV Süd erstellt. Es ergeben sich Erträge gemäß der folgenden Tabelle. RSC GmbH ANEMOS JACOB TÜV Süd 12.06.2014 27.06.2014 17.07.2014 94,28 % 94,23 % 93,51 % 75,0 % 75,0 % 75,0 % 9,44 % 9,38 % 9,85 % 57.111.559 60.993.064 58.441.752 57.220.633 zieren. Da die Berechnungen und Annahmen der Windgutachter auf Einschätzungen und Modellen beruhen, geben sie zu ihrem Prognosewert eine Standardunsi­ cherheit an, aus der sich mithilfe der Gauß-Verteilung ein Sicherheitsabschlag errechnen lässt, dessen Anwendung eine bestimmte Erreichungs- bzw. Überschreitungswahr­ scheinlichkeit hinsichtlich des prognostizierten langjähri­ gen mittleren Energieertrags ergibt. Bei den vorliegenden Windgutachten wurde ein Sicherheitsabschlag gewählt, der eine Erreichungs- bzw. Überschreitungswahrschein­ lichkeit von 75,0 % ergibt. In die Berechnungen der Windgutachter sind auch Ergebnisse von zwei am Stand­ ort durchgeführten Windmessungen mit unterschied­ lichen Technologien eingeflossen. Mittels der laserba­ sierten LIDAR-Technik wurde eine etwa drei monatige Messung durchgeführt, zusätzlich wurde mit der ultra­ schallbasierten SODAR-Technik weitere sechs Monate am Standort gemessen. Der Mittelwert der genann­ ten Prognosewerte mit einer Erreichungs- bzw. Über­ schreitungswahrscheinlichkeit von 75,0 % wird wegen der angenommenen technischen Verfügbarkeit der Wind­energieanlagen von 97,0 % um 3,0 % vermindert. Zusätzlich wird der Prognosewert um die Kabel- und ­Trafoverluste um 3,0 % vermindert. Der hieraus resultie­ rende langjährige mittlere Jahresertrag von 54.987.844 kWh ist die Grundlage der Ertragsberechnungen dieses Prospektes. Es existieren neben den oben aufgeführten keine weiteren Bewertungs- bzw. Ertragsgutachten für das mittelbare Anlageobjekt. Einspeiserecht und Vergütung des eingespeisten Stroms Die Einspeisung der elektrischen Energie des Windparks Sailershäuser Wald wird in das Energieverteilungsnetz des Stadtwerks Haßfurt, Haßfurt erfolgen. Der Windpark Sailershäuser Wald wird im Geltungszeitraum des EEG (2014) errichtet. Der Anspruch auf Anschluss, ­Abnahme und Vergütung des eingespeisten Stroms ergibt sich unmittelbar aus dem EEG (2014). Vergütung Gemäß EEG (2014) besteht eine Verpflichtung zur Direkt­ vermarktung für den erzeugten Strom. Die sich aus dem EEG (2014) ergebende Vergütung für den Windpark ­Sailershäuser Wald liegt bei 8,90 Ct/kWh ab Inbetrieb­ nahme des Windparks im vierten Quartal 2015 und liegt bei 8,79 Ct/kWh für die Windenergieanlagen die im ers­ ten Quartal 2016 in Betrieb gehen. Unter Berücksichti­ gung ökologischer Aspekte und der Unternehmensziele der Planet energy GmbH und der Greenpeace Energy eG kann der Strom gegebenenfalls auch unter dem höchst­ möglich zu erzielenden Marktpreis veräußert werden. Geplante Mittelverwendung und Mittelherkunft der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG (Prognose) In diesem Abschnitt wird die Mitterverwendung und Mittelherkunft der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG dargestellt, an der die Planet energy Mittelverwendung und -herkunft (Prognose) Sailershäuer Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zu 25 % beteiligt ist. Betrag in EURO in % der Summe in % des Kommanditkapitals 44.325.050 96,6 369,4 0,0 0,0 0,0 1.021.157 2,2 8,5 Mittelverwendung 1 Anschaffungskosten des Kraftwerks einschließlich Nebenkosten 2 Kosten im Zusammenhang mit der Vermögensanlage 3 Sonstige Kosten 4 Liquiditätsreserve Summe 523.793 1,1 4,4 45.870.000 100,00 382,3 Mittelherkunft 1 Eigenkapital 12.000.000 26,2 100,00 1.1 Kommanditkapital 12.000.000 26,2 100,00 Fremdkapital 33.870.000 73,8 282,3 2.1 Bankdarlehen 33.870.000 73,8 282,3 Summe 45.870.000 100,00 382,3 2 PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 69 Beschreibung der Kraftwerke Die prognostizierten Anschaffungskosten des Windparks Sailershäuser Wald inklusive aller Nebenkosten betragen voraussichtlich rund 44.325.000 EUR. Die Anschaffungs­ kosten decken neben den Anlagenkosten sowie den Kos­ ten für die Infrastruktur auch die Kosten für die Projekt­ entwicklung ab. Daneben ergeben sich sonstige Kosten aus Bankgebüh­ ren nebst Bürgschaft und Zinsaufwendungen für Fremd­ kapital (incl. Kosten für das Umsatzsteuerzwischenfi­ nanzierungsdarlehen) vor Inbetriebnahme in Höhe von insgesamt rund 1.020.000 EUR. Des Weiteren ist eine Liquiditätsreserve von rund 523.000 EUR vorgesehen. Ertragsprognose ERTRAGSPROGNOSE* Erzeugter Strom in kWh Preis in EUR-Cent je kWh Umsatzerlöse in EUR Sonstige betriebliche Erträge und Zinserträge Abschreibungen Betriebsausgaben Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und Ertrag Handelsrechtliches Ergebnis LIQUIDITÄTSPROGNOSE* Handelsrechtliches Ergebnis 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 5.498.784 54.987.844 54.987.844 54.987.844 54.987.844 54.987.844 54.987.844 54.987.844 54.987.844 54.987.844 8,90 8,82 8,82 8,82 8,82 8,82 8,82 8,82 8,82 8,82 489.392 4.849.928 4.849.928 4.849.928 4.849.928 4.849.928 4.849.928 4.849.928 4.849.928 4.849.928 0 0 664 1.550 1.550 1.550 3.875 3.875 3.875 3.875 -166.219 -2.216.253 -2.216.253 -2.216.253 -2.245.664 -2.245.664 -2.245.664 -2.245.664 -2.245.664 -2.245.664 -231.271 -861.688 -869.938 -1.013.446 -1.030.932 -1.049.016 -1.270.439 -1.293.866 -1.318.066 -1.343.077 -1.028.325 -876.043 -834.964 -792.735 -748.932 -704.997 -661.063 -617.128 -573.194 -637.081 0 -147.839 -172.313 -158.419 -155.639 -157.804 -134.295 -135.788 -137.188 -128.160 -936.423 748.105 757.125 670.626 670.311 693.996 542.341 561.356 579.690 499.820 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 -936.423 748.105 757.125 670.626 670.311 693.996 542.341 561.356 579.690 499.820 166.219 2.216.253 2.216.253 2.216.253 2.245.664 2.245.664 2.245.664 2.245.664 2.245.664 2.245.664 0 31.638 35.118 38.886 42.961 47.367 52.128 57.270 62.819 68.805 Verbrauch Disagio und Bankgebühren 179.415 11.552 11.552 11.552 11.552 11.552 11.552 11.552 11.552 11.552 Verzinsung des Rücklagenkontos 269.000 269.000 269.000 269.000 269.000 269.000 269.000 269.000 269.000 269.000 -109.940 -354.783 -354.783 -354.783 -410.722 -410.722 -410.722 -410.722 -410.722 -410.722 Darlehenstilgungen 0 -1.292.909 -2.390.545 -2.480.545 -2.510.545 -2.510.545 -2.510.545 -2.510.545 -2.510.545 -2.510.545 zzgl. nicht zahlungswirksamer Aufwendungen Abschreibungen Bildung von Rückstellungen für Rückbau abzgl. nicht aufwandswirksamer Ausgaben Ausschüttung an Kommanditisten Rückzahlung Kommanditkapital 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bildung von Rücklagen für Darlehen 0 -664.200 -885.600 0 0 0 0 0 0 0 Bildung von Rücklagen für Rückbau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 431.729 6.235 0 -500.000 0 0 0 0 0 0 0 970.892 -341.880 -129.012 318.222 346.312 199.419 223.575 247.458 173.575 523.793 1.494.685 1.152.805 1.023.793 1.342.015 1.688.327 1.887.746 2.111.321 2.358.779 2.532.354 0 664.200 1.549.800 1.549.800 1.549.800 1.549.800 1.549.800 1.549.800 1.549.800 1.549.800 zzgl. nicht ertragswirksamer Einnahmen Auflösung von Rücklagen für Darlehen zzgl./abzgl. sonstiger Abweichungen des Cashflows von den Erträgen Liquiditätsergebnis Freie Liquidität am Jahresende Stand Liquiditätsrücklagenkonten 70 * Sofern nicht anders bezeichnet, verstehen sich die Beträge jeweils in EURO. Die Gesamtinvestition wird durch Kommanditkapital in Höhe von 12.000.000 EUR der Kommanditisten sowie durch insgesamt drei Darlehen in Höhe von insgesamt rund 33.870.000 EUR finanziert. Zwei Darlehen haben gemäß den Darlehensverträgen mit der finanzierenden Bank Laufzeiten von 15 Jahren. Die Verzinsung der Dar­ lehens beträgt jeweils 1,75 % p. a. während der ersten zehn Jahre der Laufzeit (siehe hierzu Seiten 75). Ein wei­ teres hat eine Laufzeit und Zinsbindung bis zum 30. März 2018 bei einer Verzinsung von 1,75 % p. a. Die Kredite sind in vierteljährlichen Raten zu tilgen. Darüber hinaus wurden der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG keine weiteren End- oder Zwischenfinanzierun­ gen zur Verfügung gestellt oder verbindlich zugesagt. 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2035 2015-2035 54.987.844 54.987.844 54.987.844 54.987.844 54.987.844 54.987.844 54.987.844 54.987.844 54.987.844 54.987.844 54.987.844 1.105.255.670 8,82 8,82 8,82 8,82 8,82 8,82 8,82 8,82 8,82 8,82 8,82 n/a 4.849.928 4.849.928 4.849.928 4.849.928 4.849.928 4.849.928 4.849.928 4.849.928 4.849.928 4.849.928 4.849.928 97.487.949 3.875 7.425 9.613 11.800 13.988 16.175 8.750 8.750 8.750 8.750 8.750 127.437 -2.245.664 -2.245.664 -2.245.664 -2.245.664 -2.245.664 -2.245.664 -2.245.664 -2.245.664 -2.245.664 -2.245.664 -2.079.445 -44.825.050 -1.420.514 -1.545.040 -1.573.072 -1.602.179 -1.632.409 -1.668.193 -1.436.281 -1.464.216 -1.493.301 -1.523.600 -1.555.179 -27.195.721 -865.616 -740.089 -614.562 -489.034 -363.507 -273.976 -269.000 -269.000 -269.000 -269.000 -269.000 -12.166.246 -96.664 -92.861 -101.848 -110.704 -119.421 -123.985 -153.423 -135.542 -132.170 -128.650 -101.656 -2.624.369 225.343 233.699 324.394 414.147 502.914 554.285 754.309 744.256 718.543 691.764 853.398 10.803.999 2035 2015-2035 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2034 225.343 233.699 324.394 414.147 502.914 554.285 754.309 744.256 718.543 691.764 853.398 10.803.999 2.245.664 2.245.664 2.245.664 2.245.664 2.245.664 2.245.664 2.245.664 2.245.664 2.245.664 2.245.664 2.079.445 44.825.050 75.260 82.216 89.711 97.781 106.467 115.813 125.865 136.672 148.287 160.767 174.171 1.750.000 11.552 11.552 11.552 11.552 11.552 3.851 0 0 0 0 0 165.585 269.000 269.000 269.000 269.000 269.000 269.000 269.000 269.000 269.000 269.000 269.000 5.649.000 -410.722 -410.722 -410.722 -410.722 -410.722 -1.666.464 -1.666.464 -1.666.464 -1.666.464 -1.666.464 -2.190.258 -16.214.806 -2.510.545 -2.510.545 -2.510.545 -2.510.545 -2.510.545 -90.000 0 0 0 0 0 -33.870.000 0 0 0 0 0 0 -2.000.000 -2.000.000 -2.000.000 -2.000.000 -4.000.000 -12.000.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -1.549.800 0 -437.500 -437.500 -437.500 -437.500 0 0 0 0 0 0 -1.750.000 64.759 0 0 0 0 1.485.041 0 0 0 0 0 1.549.800 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -62.036 -29.688 -516.635 -418.446 -320.623 -223.169 2.917.189 -271.626 -270.872 -284.970 -299.270 -2.814.244 -523.793 2.502.666 1.986.031 1.567.585 1.246.962 1.023.793 3.940.982 3.669.356 3.398.484 3.113.514 2.814.244 0 n/a 1.485.041 1.922.541 2.360.041 2.797.541 3.235.041 1.750.000 1.750.000 1.750.000 1.750.000 1.750.000 1.750.000 n/a PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 71 Beschreibung der Kraftwerke Umsatzerlöse Gemäß EEG (2014) besteht eine Verpflichtung zur Direkt­ vermarktung für den erzeugten Strom. Die hierfür garan­ tierte Einspeisevergütung für Windenergieanlagen liegt bei 8,90 Ct/kWh bei Inbetriebnahme im vierten Quartal 2015 und liegt bei 8,79 Ct/kWh bei Inbetriebnahme im ersten Quartal 2016. In der Kalkulation wird von einer Inbetriebnahme von drei der zehn Anlagen im vierten Quartal 2015 und von einer Inbetriebnahme von sieben der zehn Anlagen im ersten Quartal 2016 ausgegangen. Die gemittelte Vergütung ergibt sich zu 8,82 Ct/kWh. Mit einem Direktvermarkter wurde ein Direktvermarktungs­ vertrag abgeschlossen. lich 2022 prognostiziert. Von 2026 bis 2030 werden ­Wartungskosten von rund 858.000 EUR p.a. mit einer jährlichen Steigerung von 2,0 % ab einschließlich 2027 prognostiziert. Ab dem Jahr 2031 soll ein Teilwartungs­ vertrag mit Wartungskosten von rund 384.000 EUR p. a. mit einer jährlichen Steigerung von 2,0 % ab ein­ schließlich 2032 abgeschlossen werden. Die für die letz­ ten 5 Jahre des Prognosezeitraums kalkulierten Instand­ haltungskosten hat die Anbieterin unter Anwendung eines eigenen Rechen­bzw. Prognosemodells abgeleitet. Kumuliert über den Prognosezeitraum wird von War­ tungskosten in Höhe von rund 1,12 Cent je prognostizier­ ter kWh ausgegangen. Zinserträge Unter dieser Position werden Zinserträge, resultierend aus der Verzinsung der Rücklagekonten (Instandhaltung und Rückbau) und der vorzuhaltenden Liquiditätsreserve für die Bank, ausgewiesen. Hierfür wird von einem Zins­ satz in Höhe von 0,1 % für langfristig angelegte Rückla­ gen einschließlich der von der Bank geforderten Liqui­ ditätsrücklagen für die Jahre 2015 bis 2020, 0,25 % für die Jahre 2021 bis 2025 und 0,5 % für die Jahre 2026 bis 2035 ausgegangen. Für die übrigen bzw. laufenden Liqui­ ditätsguthaben wurde im Sinne einer vorsichtigen Prog­ nose kein Guthabenzins kalkuliert. b) Technische Betriebsführung Für die technische Betriebsführung, die insbesondere die laufende regelmäßige Funktionsüberwachung der Windenergieanlagen mittels Datenfernübertragung umfasst, soll ein Betriebsführungsvertrag abgeschlossen werden. In der Prognoserechnung wird von einer Vergütung in Höhe von 0,7 % der Erlöse aus der jährlichen Stromein­ speisung mit einer jährlichen Steigerung von 2,0 % ab einschließlich 2016 ausgegangen. Abschreibungen Es erfolgt eine lineare Abschreibung der Windenergie­ anlagen über 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Im Jahr 2015 werden prognosegemäß anteilig drei der zehn Anla­ gen ab Oktober 2015 abgeschrieben. Ab 2016 werden alle zehn Windenergieanlagen linear über die Laufzeit der Vermögensanlage abgeschrieben. Im Jahr 2018 erfolgt prognosegemäß eine weitere Teilbetragszahlung des Kaufpreises, die das Anlagevermögen erhöht. Die­ se wird über die Restlaufzeit der Wind­energieanlagen abgeschrieben. Betriebsausgaben Folgende Betriebsausgaben werden angesetzt: a) Wartungs- und Instandhaltungskosten Ab dem Inbetriebnahmezeitpunkt werden Wartungskos­ ten für den Windpark kalkuliert. Es soll ein Vollwartungs­ vertrag mit einem Anbieter abgeschlossen werden. Ins­ gesamt werden Wartungskosten von 287.500 EUR ­ p. a. für die Jahre 2016 und 2017 angenommen. Danach werden für die Jahre 2018 bis 2020 Wartungskosten von 430.000 EUR p. a. mit einer jährlichen Steigerung von 2,0 % ab einschließlich 2019 prognostiziert. Ab 2021 werden Wartungskosten von rund 687.000 EUR p. a. mit einer jährlichen Steigerung von 2,0 % ab einschließ­ 72 c)Kaufmännische Verwaltung Für die kaufmännische Verwaltung soll ein Vertrag abgeschlossen werden. In der Prognoserechnung wird von einer Vergütung in Höhe von 0,7 % der Erlöse aus der jährlichen Stromeinspeisung mit einer jährlichen ­Steigerung von 2,0 % ab einschließlich 2016 ausgegan­ gen. Die Komplementärin, die Energiewende Haßberge Verwaltungs-GmbH, erhält eine Haftungsvergütung in Höhe von jährlich 1.250 EUR. d) Geschäftsführung Für die Geschäftsführung wird eine Vergütung in Höhe von 0,3 % der Erlöse aus der jährlichen Stromeinspei­ sung mit einer jährlichen Steigerung von 2,0 % ab ein­ schließlich 2016 prognostiziert. e) Kosten für die Direktvermarktung Mit einem Direktvermarkter wurde ein Stromlieferver­ trag (Direktvermarktungsvertrag) abgeschlossen, indem eine Vergütung für die Direktvermarktung des Stromes durch den Direktvermarkter in Höhe von 0,07 Ct/kWh bis einschließlich des Jahres 2017 festgelegt ist. Aus Grün­ den konservativer Planung werden für die Jahre 2016 bis einschließlich 2025 0,15 Ct/kWh ohne Steigerung und für die Jahre 2025 bis 2035 0,24 Ct/kWh mit einer jährlichen Steigerung von 2,0 % ab einschließlich 2026 prognostiziert. f) Versicherungen Es wurden Versicherungskosten mit anfänglich insge­ samt rund 56.000 EUR p. a. und einer jährlichen Steige­ rung von 2,0 % ab einschließlich 2016 für die Jahre 2015 bis 2017 prognostiziert. Für den Zeitraum von 2018 bis 2030 soll geplant ein Vollwartungsvertrag abgeschlos­ sen werden, aufgrund dessen ab dem Jahr 2018 gerin­ gere jährliche Kosten für die Versicherung von insgesamt rund 25.000 EUR p. a. mit einer jährlichen Steigerung von 2,0 % ab einschließlich 2019 prognostiziert werden. Ab dem Jahr 2031 soll geplant ein Teilwartungsvertrag abgeschlossen werden und es werden höhere jährliche Kosten für die Versicherung von insgesamt rund 76.000 EUR p. a. und einer jährlichen Steigerung von 2 ­ ,0 % ab einschließlich 2032 prognostiziert. g)Pachtzahlungen und Ausgleichsflächen Die Höhe der laufenden Pachtzahlungen richtet sich nach den einzelnen Pachtverträgen und beläuft sich auf 4,0 % der jährlichen Erlöse aus der Stromeinspeisung mit einer Mindestpacht von 200.000 Euro pro Jahr. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Abschnitt „Nutzungsverträge und dingliche Nutzungsrechte“ auf Seite 76 verwiesen. h) Eigenverbrauch Auf Basis von Erfahrungswerten wird von Kosten für den Strombezug in Höhe von 3.000 EUR pro Windenergieanlage und Jahr ausgegangen. Es wird eine jähr­ liche Steigerung von 2,0 % ab einschließlich 2016 prognostiziert. i) Rückbaurückstellungen und Bürgschaftskosten Die finanzierende Bank hat als Sicherheit für die Erfül­ lung zum Rückbau der Anlagen eine Bürgschaft in Höhe von insgesamt rund 1.750.000 EUR gestellt. Die Kosten für die Rückbaubürgschaften werden auf der Grundla­ ge der Vereinbarung mit der Bank mit jährlich 1,0 % des Bürgschaftsbetrages prognostiziert. Die Bürgschaften werden prognosegemäß 2031 und 2032 zurückgegeben. Die Gesellschaft bildet ferner aufwandswirksam über die gesamte Laufzeit eine Rückstellung in Höhe von insge­ samt 1.750.000 EUR für die Rückbaukosten. Die Rück­ baurückstellungen sind pauschal mit 5,5 % abgezinst. j)Steuerberatungs- und Abschlusskosten Auf Basis von Erfahrungswerten wird mit Kosten in Höhe von 6.500 EUR p. a. nebst jährlichen Kostensteigerungen von 2,0 % ab einschließlich 2016 gerechnet. k) Sonstiges Für sonstige kleinere Beträge und Gutachten w ­ erden jährliche Ausgaben in Höhe von rund 41.200 EUR ­kalkuliert. Diese decken zum Beispiel Telekommunikati­ on, Kosten für ein Condition-Monitoring-System, sowie unvorhergesehene Kosten ab. Dabei wird von jährlichen Kostensteigerungen von 2,0 % ab einschließlich 2016 ausgegangen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Basierend auf dem Darlehensvertrag fallen Zinsaufwen­ dungen an. Die Zinsen für die durch die finanzierende Bank gewährten Mittel betragen 1,75 % p. a. Nach Ablauf der zehnjährigen Zinsbindungsfrist im Jahr 2024 geht die Prognoserechnung von einem Anschlusszins von 5,0 % p. a. aus. Des Weiteren sind in dieser Postion Zinsauf­ wendungen gegenüber den Kommanditisten in Höhe von 2,5 % auf das Rücklagenkonto aufgeführt. Der Zinsauf­ wand enthält daneben die aufwandswirksame Auflösung der Bankgebühren über die Kreditlaufzeit. Steuern vom Einkommen und Ertrag Es fällt Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag der Betriebsgesellschaft an. Zu den steuerlichen Grundla­ gen hinsichtlich der Besteuerung der Emittentinnen siehe ­Seite 131 ff. Handelsrechtliches Ergebnis Das handelsrechtliche Ergebnis wird nach den gesetzli­ chen Vorschriften durch Saldierung von Erlösen und Auf­ wendungen gebildet. Liquiditätsprognose Zur Berechnung des Liquiditätsergebnisses wird das handelsrechtliche Ergebnis um nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge sowie um nicht aufwands-/ ertragswirksame, aber zahlungswirksame Ausgaben/Ein­ nahmen korrigiert. DARSTELLUNG WESENTLICHER VERTRAGLICHER BEZIEHUNGEN Die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG hat die Projektrechte für den Windpark Sailershäuser Wald durch einen Projektübernahmevertrag erworben. Der Windpark befindet sich derzeit in der Bauphase und soll voraussichtlich im vierten Quartal 2015 (Kalkuliert: 3 Windenergieanlagen im vierten Quartal 2015, 7 Wind­ energieanlagen 1. Januar 2016) in Betrieb genommen werden. Die wesentlichen Verträge und Vertragsinhalte werden nachfolgend dargestellt. Projektübernahmevertrag Am 20. August 2014 hat die Bürgerwindpark Sailershäu­ ser Wald GmbH & Co. KG einen Projektübernahmever­ trag zum Kauf des Windparks Sailershäuser Wald abge­ schlossen. Gerichtsstand ist Haßfurt. Gegenstand des Vertrags ist der Kauf aller für den Bau und des Betriebs PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 73 Beschreibung der Kraftwerke des Windparks Sailershäuser Wald erforderlichen Rech­ te. Dazu gehörten sämtliche Rechte an und aus der Genehmigung nach dem BundesImmissionsschutzge­ setz, der Änderungsgenehmigung und der Einspeisezu­ sage. Sowie sämtliche Rechte aus den Nutzungsverein­ barungen, Windgutachten und anderen Gutachten sowie weitere Rechte, die aus der Projektierung und dem Bau entstanden sind. Gesellschaftsvertrag Mit dem Gesellschaftsvertrag vom 19. Mai 2014 in der Neufassung vom 19. Februar 2015 wurde die Bürger­ windpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG gegründet (Verteilung des Haftungskapitals und Eigentümerstruk­ tur vgl. Seite 62). Kommanditisten sind die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, der Landkreis Haßberge, die Städtische Betriebe Haßfurt GmbH, die ÜZ Natur Holding GmbH & Co. KG, die BürgerEnergiegenossenschaft Haßberge eG und zehn Kommunen aus dem Landkreis Haßberge. Komplementärin ist die Energiewende Haßberge Ver­ waltungs-GmbH. Der Gerichtsstand ist Haßfurt. Gegen­ stand der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb des Windparks Sailershäuser Wald. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Eine ordentliche Kündi­ gung der Gesellschafter ist frühestens zum 31. Dezember 2029 mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Für jeden Kommanditisten werden verschiedene Gesell­ schafterkonten geführt (Kapitalkonto, Kapitalsonderkon­ to, Verlustvortragskonto und Rücklagenkonto). Auf dem Kapitalsonderkonto werden Gewinnanteile, Einlagen (soweit nicht Rücklagen), Entnahmen, Zinsen sowie der sonstige Zahlungsverkehr des jeweiligen Kommanditisten gebucht, auf dem Verlustvortragskonto (Unterkonto des Kapitalsonderkontos) die Verlustanteile sowie die später zum Ausgleich der Verluste angefallenen Gewinnanteile. Das Kapitalsonderkonto und das Rücklagenkonto des Gesellschafters werden entsprechend den Regelungen des § 8 des Gesellschaftsvertrags am Ende eines jeden Geschäftsjahres verzinst. Die Zinsen werden dem Kapi­ talsonderkonto des Gesellschafters gutgeschrieben bzw. belastet. Die Gesellschafter partizipieren am Gewinn und Ver­ lust der Gesellschaft im Verhältnis ihrer K ­ apitalanteile zueinander. Entnahmen zu Lasten des Kapitalkontos sind nicht zulässig. Entnahmen zu Lasten des Kapi­ talsonderskontos sind nach Maßgabe des § 9 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages zulässig. Danach kann der Gesellschafter von den liquiden Mitteln der Bürgerwind­ park Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG nur den Teil zur 74 Auszahlung verlangen, der ihm im Verhältnis seines Kapi­ talsonderkontos zu denen der übrigen Kommanditisten zusteht. Der Kommanditist kann nicht verlangen, dass die Gesellschaft die jeweilige Entnahme fremdfinanziert. Zudem kann der Gesellschafter die Beträge entnehmen, die er zur Zahlung persönlicher Steuern und öffentlicher Abgaben benötigt, sofern diese auf seine Beteiligung an der Gesellschaft und daraus resultierende Einkünfte ent­ fallen. Die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG ist jederzeit berechtigt, im Rahmen der vorhan­ denen Liquidität Guthaben von dem Kapitalsonderkonto auszuzahlen. Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehr­ heit der abgegebenen Stimmen gefasst. ­Bestimmte Beschlüsse bedürfen jedoch der 4/5-Mehrheit. Die 4/5-Mehrheit gilt insbesondere für Beschlussfassung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages, Genehmigung des Wirtschaftsplanes, bestimmte definierte Rechtsge­ schäfte und Maßnahmen gemäß § 11 Ziffer 2 des Gesell­ schaftsvertrages, Änderung der Ergebnisverwendung, Zustimmung zur Verfügung über Gesellschaftsanteile an der Gesellschaft, Ausschluss eines Gesellschafters, Auf­ lösung der Gesellschaft und sonstige Beschlussgegen­ stände für die von Gesetzes wegen eine 3/4-Mehrheit vorgeschrieben ist. Eine Verfügung über einen Gesell­ schaftsanteil oder einen Teil desselben (insbesondere Abtretung oder Verpfändung) ist nur mit zustimmendem Beschluss der Gesellschafterversammlung zulässig und wirksam. Die Mitgesellschafter haben ein Vorerwerbs­ recht über den Gesellschaftsanteil. Davon ausgenommen sind Übertragungen an verbundene Unternehmen im Sin­ ne des § 15 AktG. Vertrag über den Erwerb von Windenergieanlagen (Werkliefervertrag) Mit der Nordex Energy GmbH, einer Tochtergesellschaft der Nordex SE, Hamburg, hat die Bürgerwindpark Sai­ lershäuser Wald GmbH & Co. KG am 21. Oktober 2014 einen Vertrag über die Lieferung und Errichtung von 10 Windenergieanlagen des Typs Nordex N117 (2,4 MW) auf einem Betonhybridturm mit einer Nabenhöhe von 141 Metern abgeschlossen. Die Leistung umfasst darü­ ber hinaus die Erstellung eines Flachfundaments sowie den Transport, die Einholung von Fahrgenehmigungen und die Streckenplanung für Autobahnen, Landstraßen und Kreisstraßen bis zum Windpark. Gerichtsstand ist Hamburg. Die Nordex Energy GmbH erhält eine pauschale Ver­ gütung, die in sieben Raten, abhängig vom Projektfort­ schritt, zu zahlen ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate nach Abnah­ me der Windenergieanlage. Nordex garantiert die spezifi­ zierte Leistungskennlinie, einen Schallleistungspegel von maximal 105,0 dB(A) und ab dem 91. Tag nach Inbetrieb­ nahme eine mittlere technische Verfügbarkeit bezogen auf alle zehn Windenergieanlagen (Mittelwert über zehn Windenergieanlagen) von 97,0 % pro Betriebsjahr, jeweils für die Dauer der Gewährleistungsfrist. In A ­ bhängigkeit von den Ursachen und vom zeitlichen Umfang einer etwaigen verspäteten Inbetriebnahme der Anlagen ist mit dem Anlagenhersteller eine pauschale Verzugsentschädi­ gung vereinbart. Windenergieanlagen und Betriebsausfällen. Zur Besiche­ rung der Darlehen ist vereinbart, dass der Windpark mit seinen Bestandteilen sicherungsweise an die finanzieren­ de Bank zu übereignen ist und die Ansprüche aus den Nutzungsverträgen hinsichtlich der genutzten Grundstü­ cke, die Stromeinspeisevergütung sowie die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen und den Verträgen über den Erwerb der Windenergieanlagen sicherungsweise abzutreten sind. Die Besicherungen sind durch geson­ derte Vereinbarungen zwischen der Bürgerwindpark ­Sailershäuser Wald GmbH & ­ Co. KG und der finanzieren­ den Bank erfolgt. Darüber hinaus übernimmt Nordex die Wartung der Windenergieanlagen. Gegenstand des am 5. November 2014 abgeschlossenen Wartungsvertrages ist die War­ tung der Windenergieanlagen sowie eine permanente Betriebs- und Fernüberwachung. Die Laufzeit beträgt 24 Monate nach Abnahme der Windenergieanlagen. Als Gegenleistung wurde ein pauschales Mindestentgelt ­vereinbart, das an bestimmte Preisindizes gekoppelt ist. Leistungen, die nicht im Lieferumfang enthalten sind, werden zusätzlich berechnet. Direktvermarktungsvertrag Mit einem Direktvermarkter wurde am 14. August 2015 ein Vertrag zur Abnahme des Stroms geschlossen wer­ den. Der Direktvermarkter verpflichtet sich, den von den Anlagen während des Lieferzeitraumes erzeugten Strom gemäß Anlage 1 zum § 34 EEG („Energieträgerspezifi­ scher Monatsmarktwert“) abzüglich einer Riskioprämie von 0,07 Ct/kWh abzunehmen und zu vergüten. Der Lie­ ferzeitraum endet am 31. Dezember 2017 und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Ende des Liefer­ zeitraumes gekündigt wird. Finanzierungsverträge Darlehensvertrag Die Fremdfinanzierung des Windparks Sailershäu­ ser Wald erfolgt durch insgesamt drei Darlehen und zwei Umsatzsteuerzwischenfinanzierungsdarlehen der Umweltbank AG, Nürnberg. Das maximal ausschöpfbare Kreditvolumen beträgt gemäß dem Darlehensvertrag vom 30. Oktober 2014 insgesamt bis zu 34.275.000 EUR. Der Darlehensbetrag wurde bis zum Datum der Prospekt­ aufstellung in Höhe von 22.767.984,02 EUR ausgezahlt. Für ein Darlehen der Umweltbank sind die Zinsen bei einer Laufzeit von 15 Jahren für zehn Jahre fest verein­ bart. Das eine weitere Darlehen der Umweltbank hat eine Laufzeit und Zinsbindung bis zum 30. März 2018. Das andere Darlehen läuft bis zum 30. Dezember 2029, wobei die Zinsen für 10 Jahre fest vereinbart sind. Die Darlehen sind während der Laufzeit zu tilgen. Rechtzeitig vor Ende der Zinsbindungsfrist wird ein neues Angebot unterbrei­ tet. Sollte keine anschließende Zinsvereinbarung getrof­ fen werden, wird das Darlehen vorzeitig zur Rückzahlung fällig. Der Kreditrahmen der Umsatzsteuerzwischenfinan­ zierungsdarlehens beträgt 6.900.000 EUR und dient der Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuer. Um eine ausrei­ chende Liquidität zur Bedienung von Zinsen und Tilgung zu gewährleisten, ist vertraglich vereinbart, hierfür eine bestimmte Mindestreserve vorzuhalten (Liquiditätsreser­ ve). Überdies besteht die Verpflichtung zum Abschluss von Versicherungen zur Deckung von Schäden an den Vertrag über die kaufmännische Verwaltung Zur kaufmännischen Verwaltung der Bürgerwindpark ­Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG soll ein Vertrag über die kaufmännische Verwaltung abgeschlossen werden. Dieser soll neben der Unterstützung bei der Geltendma­ chung aller Ansprüche, die Abwicklung des Zahlungs­ verkehrs, die Buchhaltung, die Abwicklung von Versi­ cherungsfällen und die Erstellung der Jahresabschlüsse sowie die Begleitung der Jahresabschlussprüfung bein­ halten. Der Vertrag wurde bis zum Zeitpunkt der Pros­ pektaufstellung noch nicht abgeschlossen. In der Kalku­ lation wird von einer jährlichen prozentualen Vergütung in Höhe von 0,7 % der Einspeiseerlöse des jeweiligen Jahres ausgegangen, die sich ab dem 1. Januar 2016 um jährlich 2,0 % erhöht. Vertrag über die technische Betriebsführung Zur technischen Betriebsführung für die Windenergiean­ lagen soll ein Vertrag über die technische Betriebsfüh­ rung abgeschlossen werden. Die technische Betriebs­ führung umfasst insbesondere die laufende regelmäßige Funktionsüberwachung der Windenergieanlagen sowie die Koordinierung von Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten. Der Vertrag wurde bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht abgeschlossen. In der Kalkulation wird von einer jährlichen prozentualen Vergütung in Höhe von 0,7 % der Einspeiseerlöse des PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 75 Beschreibung der Kraftwerke jeweiligen Jahres ausgegangen, die sich ab dem 1. Janu­ ar 2016 um jährlich 2,0 % erhöht. Versicherungsverträge Folgende Versicherungen hat die Bürgerwindpark ­Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG abgeschlossen: Maschinenversicherung: Im Falle von Versicherungsfäl­ len, die zu nicht vorhersehbaren Schäden oder Zerstö­ rungen an den Windenergieanlagen führen, soll die Ver­ sicherung die Kosten der Instandsetzungsmaßnahmen unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts begleichen. Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung: Im Falle von Versicherungsfällen, die zu Betriebsausfällen der Windenergieanlagen führen, wird die Versicherung die Ertragsausfälle bis zu einer festgesetzten Höhe unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts begleichen. Haftpflichtversicherung: Im Falle von Versicherungsfäl­ len, die zu einer Schädigung Dritter führen, begleicht die Versicherung die Dritten hieraus entstandenen Schäden bis zu einer festgelegten Höhe von 5.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie bis 300.000 EUR für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versi­ cherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Zwei­ fache der je Versicherungsfall vereinbarten Deckungs­ summe begrenzt. Für die Versicherungen sind jährliche Vergütungen zu entrichten. Die Verträge haben voraussichtlich eine Lauf­ zeit von rund drei bzw. vier Jahren. Sie verlängern sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartei­ en spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Stromliefervertrag Der Windpark Sailershäuser Wald wird einen Stromlie­ fervertrag abschließen. Mit wem dieser abgeschlossen wird, steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Nutzungsverträge und dingliche Nutzungsrechte Mit den Eigentümern der Grundstücke, auf denen die zehn Windenergieanlagen errichtet werden, sowie mit Grundstückseigentümern, die für die Zuwegung und Kabeltrasse notwendige Grundstücke besitzen, hat der Verkäufer der Projektrechte bzw. die Betriebsgesellschaft jeweils langfristige Nutzungsverträge abgeschlossen. Der Verkäufer hat die Nutzungsrechte mit dem Verkaufsver­ trag vom 20. August 2014 auf die Bürgerwindpark Sai­ lershäuser Wald GmbH & Co. KG übertragen. 76 Die Nutzung der jeweiligen Grundstücke erfolgt dabei vereinbarungsgemäß zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie oder der Zuwegungen oder der Anschlusskabel zum Windpark. Das Nutzungsent­ gelt wird für die Standortflächen und Abstandsflächen prozentual bemessen und hängt von der Höhe der im Betriebsjahr erzielten Einspeiseerlöse der jeweiligen Wind­energieanlage ab. Zudem wurde eine Mindestpacht vereinbart. Die Vertragslaufzeit beträgt 30 Jahre, begin­ nend mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Nut­ zungsverträge im Jahr 2013 bzw. 2014. Zur Absicherung wird bei Grundstücken privater Eigen­ tümer eine beschränkte persönliche Dienstbarkeiten ins Grundbuch eingetragen. Des Weiteren hat die Betriebsgesellschaft zur Erfüllung von behördlichen Auflagen im Rahmen der Genehmi­ gung zur Errichtung des Windparks einen Vertrag zur Umsetzung notwendiger Ausgleichs- bzw. Ersatzmaß­ nahmen geschlossen. Als Nutzungsentschädigung erhält der Grundstückseigentümer bzw. Durchführende eine Vergütung. Baugenehmigungen für den Standort Sailershäuser Wald Die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen in Sailershäuser Wald erfolgte am 28. Februar 2014 und durch die Änderungsgenehmigun­ gen vom 18. Juli 2014 und vom 25. August 2014. In dem Genehmigungsverfahren wurden die immissionsschutz­ rechtlichen Auswirkungen des Baus und des Betriebs der Windenergieanlagen, insbesondere die Auswirkungen der Schallemissionen der Windenergieanlagen und deren Schattenwurf, gutachterlich untersucht. Nach Ablauf der Genehmigung sind die Windenergiean­ lagen zurückzubauen. Zur Sicherung der aus der Rück­ bauverpflichtung durchzuführenden Maßnahmen hat die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von insgesamt rund 1.750.000 EUR erbracht. Die Windenergieanlagen sind während der Betriebszeit des Windparks in genau festgelegten Intervallen regel­ mäßig zu warten und zu überwachen. Für die Eingriffe und Immissionen der Windenergieanlagen sind Aus­ gleichsmaßnahmen durchzuführen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prospektes zum Teil noch nicht realisiert sind. Eigentum und dingliche Berechtigungen Weder der Planet energy GmbH als Anbieterin und Pros­ pektverantwortliche noch den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­ lung der Emittentin Planet energy Windpark Sailershäu­ ser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG oder den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin ­Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG stehen oder standen das Eigentum an dem im Bau befindlichen Anlageob­ jekt oder wesentliche Teile desselben sowie aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu. Das im Bau befindliche Anlageobjekt wird im Eigen­ tum der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG stehen. Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen und nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen Die rechtlichen Beschränkungen der Verwendungsmög­ lichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, ergeben sich aus dem Finanzierungs­ vertrag (Seite 75), da Liquiditätsreserven zu bilden, die wichtigsten Ansprüche sicherungsweise abzutreten und die Anlagen sicherungsweise an die Bank zu übereignen sind, aus den Pachtverträgen (Seite 76), da die Pacht­ dauer zeitlich begrenzt und der Rückbau der Funda­ mente und Windenergieanlagen durch eine Bürgschaft zu besichern ist, aus dem Vertrag über den Erwerb von Windenergieanlagen (Seite 74), da die Gewährleis­ tungsansprüche eingeschränkt und die Schadenser­ satzleistungen ihrer Höhe nach begrenzt sind, aus den bisher nicht geschlossenen Versicherungsverträgen (Seite 75), da die Versicherungsleistungen auf die Höhe der Versicherungssumme begrenzt sein werden und ein Selbstbehalt bestehen soll, sowie daraus, dass der Netzbetreiber berechtigt ist, vorübergehend die Anla­ genleistung zu begrenzen, und aus der Genehmigung nach ­Bundes-Immissionsschutzgesetz, da hierdurch vorübergehende Abschaltungen wegen zu lange dau­ erndem Schattenwurf oder Schallbelastung oder aus artenschutzrechtlichen Gründen verfügt werden können. Tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmög­ lichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, ergeben sich aus der technischen Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen, aus dem Windangebot und der Möglichkeit zur Einspeisung des Stroms in das Netz des regionalen Netzbetreibers sowie aus der Verpflichtung zur temporären Abschaltung der Windenergieanlagen zur Verhinderung der Überschrei­ tung der Grenzwerte für Schattenwurf und Schallbe­ lastung oder zum Artenschutz. Über die auf Seite 75 beschriebenen sicherungsweisen Abtretungen und Sicherungsübereignungen an die finanzierende Bank hin­ aus existieren keine weiteren dinglichen Belastungen des Windparks Sailershäuser Wald. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen oder tatsäch­ lichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten und keine, auch nicht nur unerhebliche dingliche Belas­ tungen des Anlageobjekts insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel. Erteilung der behördlichen Genehmigungen Die zum Bau und Betrieb der Windenergieanlagen erfor­ derliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissions­ schutzgesetz liegt vor. In dem Genehmigungsverfahren wurden die immissionsrechtlichen Auswirkungen des Baus und des Betriebs der Windenergieanlagen, ins­ besondere die Auswirkungen der Schallemissionen der Windenergieanlagen und deren Schattenwurf, unter­ sucht. Außerdem wurde die Einhaltung des Arten- und Landschaftsschutzes geprüft und eine Bewertung hin­ sichtlich des Ausgleichs des Eingriffs in Natur und Land­ schaft vorgenommen. Gegen die immissionsschutzrecht­ liche Genehmigung des Windparks Sailershäuser Wald liegen drei weitgehend inhaltsgleiche Klagen von Privat­ personen vor, die insbesondere immissionsschutzrecht­ liche und arten­schutzrechltiche Aspekte zur Begründung der Klagen anführen. Darüber hinaus sind keine weiteren behördlichen Genehmigungen zur Realisierung der Anla­ geziele und Anlagepolitik erforderlich. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 77 78 GEPLANTE MITTELVERWENDUNG UND MITTELHERKUNFT DER EMITTENTINNEN Aus den Einzelbetrachtungen der Planet energy Wind­ park Schwanewede GmbH & Co. KG (siehe Seiten 51 ff.) und der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (siehe ­ eite 61 ff.) ergeben sich folgende Gesamtbetrachtun­ S gen, die den Poolcharakter dieser Vermögensanlagen veranschaulichen. GEPLANTE MITTELVERWENDUNG UND MITTELHERKUNFT DER ZWEI EMITTENTINNEN (PROGNOSE) Mittelverwendung und -herkunft (Prognose) Betrag in EUR in % der Summe in % des Genussrechtskapitals 14.770.175 88,6 187,7 25.000 0,1 0,3 Kosten im Zusammenhang mit den Vermögensanlagen 200.000 1,2 2,5 2.1 Vergütungen 100.000 0,6 1,3 2.2 Nebenkosten der Vermögensanlagen 100.000 0,6 1,3 1.357.913 8,1 17,3 326.912 2,0 4,2 16.680.000 100,0 211,9 Genussrechtskapital und Eigenkapital 7.880.000 47,2 100,1 1.1 Genussrechtskapital der Anleger 7.870.000 47,2 100,0 1.2 Kommanditkapital 10.000 0,1 0,1 8.800.000 52,8 111,8 Mittelverwendung 1 Anschaffungskosten des Kraft­ werks/der Beteiligung einschließlich Nebenkosten 1.1 2 Gründung der Komplementärgesell­ schaft Planet energy Verwaltungsge­ sellschaft II mbH 3 Sonstiges 4 Liquiditätsreserve Summe Mittelherkunft 1 2 Fremdkapital 2.1 Bankdahrlehen Summe Die bereits realisierten und prognostizierten Anschaf­ fungskosten des Kraftwerks Schwanewede und der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft inklusive aller Nebenkosten betra­ gen voraussichtlich rund 14.770.000 EUR. Darin sind die Aufwendungen an die Planet energy GmbH für die Projektentwicklung des Kraftwerks Schwanewede von insgesamt 600.000 EUR enthalten. Zusätzlich zu den Anschaffungskosten entstehen durch die Begebung dieser Vermögensanlagen Kosten für Druck und Mar­ 8.800.000 52,8 111,8 16.680.000 100,00 211,9 keting der Vermögensanlagen in Höhe von insgesamt 100.000 EUR sowie für die steuerliche und rechtliche Konzeption und sonstige Begutachtungskosten in Höhe von 100.000 EUR. Darüber hinaus fallen Kosten in Höhe von 25.000 EUR für die Gründung der Planet energy Ver­ waltungsgesellschaft II mbH an. Die sonstigen Kosten belaufen sich auf insgesamt rund 1.358.000 EUR für die Zwischenfinanzierung (Zinsaufwendungen auf das Zwi­ schenfinanzierungsdarlehen nebst Stundungszinsen für Projektentwicklungsvergütung), Zinsaufwendungen für PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 79 Geplante Mittelverwendung und Mittelherkunft der Emittentinnen Fremdkapital vor Inbetriebnahme, Bankgebühren, Anlauf­ kosten und Umsatzsteuern bei der Planet energy Wind­ park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft, wel­ che im Gegensatz zur Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG nicht vorsteuerabzugs­ berechtigt ist. Weiterhin sind in dieser Position Aufwen­ dungen an die Planet energy GmbH für die Projektent­ wicklung der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Ertragsprognose ERTRAGSPROGNOSE* 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Umsatzerlöse und Erlöse aus Beteiligungen 34.144 1.549.181 1.551.436 1.529.812 1.529.733 1.535.654 1.497.740 1.502.494 1.507.078 1.487.110 0 0 318 416 514 612 1.697 1.785 1.795 1.726 Zinserträge Abschreibungen Betriebsausgaben inkl. Umsatzsteuer 0 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -648.746 -289.184 -290.939 -279.972 -282.785 -317.044 -351.390 -385.829 -420.365 -455.001 -5.000 -20.400 -20.808 -21.224 -21.649 -22.082 -22.523 -22.974 -23.433 -23.902 -493.563 -124.297 -111.469 -103.164 -94.993 -86.821 -78.650 -70.479 -62.307 -54.136 -24.768 -141.725 -141.309 -140.675 -153.294 -152.898 -152.495 -152.084 -151.664 -151.236 0 -40.769 -37.902 -40.381 -40.901 -36.981 -33.188 -29.242 -25.273 -21.279 -1.137.932 344.299 360.819 356.302 348.117 331.932 272.682 255.163 237.322 194.774 Verwaltungskosten Genussrechte Zinsen und ähnliche Aufwendungen Genussrechtsvergütungen Steuern vom Einkommen und Ertrag Handelsrechtliches Ergebnis LIQUIDITÄTSPROGNOSE* 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Handelsrechtliches Ergebnis -1.137.932 344.299 360.819 356.302 348.117 331.932 272.682 255.163 237.322 194.774 Abschreibungen 0 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 Bildung von Rückstellungen für Rückbau 0 3.616 4.014 4.444 4.910 5.413 5.958 6.545 7.179 7.863 80.096 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 zzgl. nicht zahlungswirksamerAufwendungen Verbrauch Disagio und Bankgebühren abzgl. nicht aufwandswirksamer Ausgaben Darlehenstilgungen Rückzahlung Genussrechtskapital 0 -99.234 -100.745 -101.379 -99.730 -100.125 -100.528 -100.940 -101.359 -101.787 Bildung von Rücklagen für Darlehen 0 -318.000 0 0 0 0 0 0 0 0 Bildung von Rücklagen für Rückbau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bildung von Rücklagen für Instandhaltung 0 0 -98.000 -98.000 -98.000 -98.000 -98.000 -98.000 -98.000 -98.000 165.856 -255.276 -257.531 -235.906 -235.828 -241.749 -203.835 -208.589 -213.172 -193.205 Auflösung von Rücklagen für Darlehen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Auflösung von Rücklagen für Instandhaltung 0 0 0 0 0 31.359 62.719 94.078 125.438 156.797 27.894 90.015 89.968 89.696 103.680 103.680 103.680 103.680 103.680 103.680 762.608 9.897 134 0 0 0 0 0 0 0 abzgl. Zuteilung handelsrechtliches Ergebnis aus Beteiligung zzgl. nicht ertragswirksamer Einnahmen Ausschüttung aus Beteiliung zzgl./abzgl. sonstiger Abweichungen des Cashflows von den Erträgen Liquiditätsergebnis -101.478 363.825 -41.405 -24.906 -16.913 -7.552 2.612 11.875 21.025 30.060 Freie Liquidität am Jahresende 225.433 589.258 547.853 522.947 506.033 498.482 501.094 512.969 533.994 564.054 0 318.000 416.000 514.000 612.000 678.641 713.922 717.843 690.406 631.609 Stand Liquiditätsrücklagenkonten * Sofern nicht anders bezeichnet, verstehen sich die Beträge jeweils in EURO 80 Beteiligungsgesellschaft von insgesamt 350.000 EUR enthalten. Eine detailliertere Aufschlüsselung der Kos­ ten ist bei den Beschreibungen der Betriebsgesellschaft bzw. Beteiligungsgesellschaft zu finden (Seiten 51 und 69). Die Liquiditätsreserve beträgt zusammen rund 327.000 EUR. Die Eigenmittel betragen unter Berücksich­ tigung des zu platzierenden Genussrechtskapitals insge­ samt 7.870.000 EUR. 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2035 2015-2035 1.418.491 1.420.580 1.443.254 1.465.692 1.487.884 1.500.726 1.550.732 1.548.219 1.541.791 1.535.096 2034 1.575.505 30.212.351 1.579 2.707 2.100 1.590 1.590 1.590 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 25.018 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -588.509 -11.770.175 -489.742 -539.119 -543.459 -579.294 -583.911 -524.956 -467.157 -440.879 -399.090 -388.838 -394.451 -9.072.149 -24.380 -24.867 -25.365 -25.872 -26.390 -26.917 -27.456 -28.005 -28.565 -29.136 -29.719 -500.666 -45.964 -37.793 -29.621 -21.450 -13.279 -9.468 0 0 0 0 0 -1.437.454 -150.800 -157.402 -157.402 -157.402 -122.451 -157.402 -157.402 -773.234 -809.738 -823.141 -1.280.730 -6.109.255 -17.259 -11.354 -11.565 -7.343 -11.304 -16.379 -25.509 0 0 0 0 -406.628 103.415 64.242 89.432 87.412 143.631 178.685 285.700 -281.407 -283.111 -293.528 -716.904 941.042 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2035 2015-2035 103.415 64.242 89.432 87.412 143.631 178.685 285.700 -281.407 -283.111 -293.528 2034 -716.904 941.042 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 588.509 11.770.175 8.601 9.396 10.253 11.175 12.168 13.236 14.385 15.620 16.947 18.373 19.905 200.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 80.096 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 0 0 0 0 0 -8.800.000 -102.224 -99.234 -99.234 -99.234 -134.185 -480.653 -1.548.562 -973.691 -654.170 -411.987 -2.361.000 -7.870.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -318.000 0 0 0 0 0 -200.000 0 0 0 0 0 -200.000 -98.000 -98.000 -98.000 -98.000 -98.000 -112.525 0 0 0 0 0 -1.386.525 -124.586 -126.675 -149.349 -171.787 -193.979 -206.821 -256.827 -254.314 -247.886 -241.191 -281.599 -4.134.250 0 0 0 0 0 318.000 0 0 0 0 0 318.000 188.157 219.516 199.936 98.000 98.000 112.525 0 0 0 0 0 1.386.525 103.680 103.680 103.680 103.680 103.680 417.616 917.616 917.616 917.616 917.616 1.548.564 7.074.702 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 772.639 38.981 32.864 16.656 -108.816 -108.747 0 819 12.332 337.905 577.792 -1.202.525 -165.596 603.035 635.899 652.555 543.739 434.992 434.992 435.811 448.144 786.049 1.363.841 161.315 n/a 541.452 419.936 318.000 318.000 318.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 n/a PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 81 Geplante Mittelverwendung und Mittelherkunft der Emittentinnen Des Weiteren beansprucht die Emittentin Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG insgesamt rund 8.800.000 EUR Fremdmittel. Die Emittentin Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsge­ sellschaft mbH & Co. KG nimmt keine Fremdmittel auf. Eine detailliertere Aufschlüsselung der Mittelverwendung und Mittelherkunft der beiden Emittentinnen ist bei den Beschreibungen der Emittentinnen zu finden (siehe hier­ zu Seiten 53 und 69). Zur Rückführung der von der Planet energy GmbH zur Verfügung gestellten Zwischenfinanzierungsdarlehen über insgesamt bis zu 7.250.000 EUR wird auf die Seiten 59 sowie 66. verwiesen. Einzelheiten zu den Erlösen und Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung sind den Erläuterungen zu der jeweiligen Emittentin zu entnehmen (Seiten 56 f. und 72 f.). Umsatzerlöse und Ergebnis aus der Beteiligung Es werden Umsatzerlöse des Windparks Schwanewede und Ergebnisse aus der Beteiligung der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG am Windpark Sailershäuser Wald ab 2016 von rund 1.500.000 EUR prognostiziert. Sonstige betriebliche Erträge und Zinserträge Die Zinserträge resultieren aus der Verzinsung der liqui­ den Mittel. Hierfür wird von einem Zinssatz in Höhe von 0,1 % für langfristig angelegte Rücklagen für die Jahre 2015 bis 2020, von 0,25 % für die Jahre 2021 bis 2025 und von 0,5 % für die Jahre 2026 bis 2035 ausgegangen. Für die übrigen bzw. laufenden Liquiditätsguthaben wur­ de im Sinne einer vorsichtigen Prognose ein Guthaben­ zins nicht kalkuliert. Abschreibungen Es wird eine lineare Abschreibung der Windenergie­ anlagen ab Inbetriebnahme über 20 Jahre angesetzt. Betriebsausgaben und Umsatzsteuer Die Summe aller laufenden Betriebsausgaben des Wind­ parks Schwanewede und der Beteiligungsgesellschaft Sailershäuser Wald wird entsprechend der in den Pro­ jektbeschreibungen dargestellten vertraglichen Regelun­ gen und Annahmen ausgewiesen. Sofern sie nicht von den Strom­erlösen abhängig oder nicht anders vertraglich geregelt sind oder auf Angeboten beruhen sind, werden sie jährlich mit 2,0 % kalkulatorisch ab dem Jahr 2016 gesteigert. In dieser Position sind weiterhin Umsatz­ steuern für Ausgaben der Planet energy Windpark Sai­ lershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG enthalten. 82 Verwaltungskosten Genussrechte Die Anlegerverwaltung wird der Planet energy Anle­ gerservice GmbH mit insgesamt 20.000 EUR pro Jahr vergütet und ab einschließlich 2016 um jährlich 2,0 % gesteigert. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Basierend auf dem Kreditvertrag des Windparks ­Schwanewede fallen Zinsaufwendungen an. In den ­Jahren 2015 bis 2016 beinhalten die Zinsaufwendun­ gen zusätzlich die im Rahmen der Zwischenfinanzierung anfallenden Aufwendungen für die Gesellschafterdarle­ hen und Stundungszinsen für die Projektentwicklungs­ vergütungen der Planet energy GmbH. In der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­ schaft mbH & Co. KG fallen lediglich Zinsaufwendungen für das Gesellschafterdarlehen und Stundungszinsen für die Projektentwicklungsvergütung an. Darüber hinaus werden die Rechnungsabgrenzungsposten für die Bank­ gebühren über die Laufzeit des Darlehen aufgelöst. Genussrechtsvergütungen Die Berechnung der Genussrechtsvergütungen ergibt sich aus den Genussrechtsbedingungen, wie auf Seite 137 f. beschrieben. Beide Emittentinnen werden prog­ nosegemäß zum ersten Mal im Jahr 2016 eine Genuss­ rechtsvergütung für das Jahr 2015 auszahlen. Steuern vom Einkommen und Ertrag Es fällt Gewerbesteuer auf die Gewerbeerträge der Emit­ tentinnen an. Zu den steuerlichen Grundlagen hinsicht­ lich der Besteuerung der Emittentinnen siehe Seite 131 ff. Handelsrechtliches Ergebnis Das handelsrechtliche Ergebnis weist das Ergebnis nach den gesetzlichen Vorschriften durch Saldierung von Erlö­ sen und Aufwendungen aus. Liquiditätsprognose Zur Berechnung des Liquiditätsergebnisses wird das handelsrechtliche Ergebnis um nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge sowie um nicht aufwands-/ ertragswirksame, aber zahlungswirksame Ausgaben/­ Einnahmen korrigiert. Eine detailliertere Aufschlüsselung der Umsatzerlöse, Kosten und Liquiditätsflüsse der beiden Betriebsgesell­ schaften erfolgt im Rahmen der Beschreibungen der ­Projekte (siehe Seiten 51 ff. und 67 ff.). Genussrechtsvergütungen und -rückzahlungen des Genussrechtskapitals Die Genussrechtsvergütungen setzen sich gemäß § 2 der Genussrechtsbedingungen aus einer Grundver­ gütung von 1,0 % p. a. und einer variablen Vergütung zusammen. Die variable Vergütung basiert gemäß § 2 Abs. 2 der Genussrechtsbedingungen auf den jährlichen Umsatzerlösen der Planet energy Windpark Schwane­ wede GmbH & Co. KG und den Liquiditätszuflüssen (Ent­ nahmen) der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG aus dem Wind­ park Sailershäuser Wald. Diese Werte werden um Zinser­ träge erhöht. Des Weiteren werden die Ausgangswerte um zahlungswirksame Betriebsausgaben, Verwaltungs­ kosten, Zinsaufwendungen und Tilgungen für betrieblich veranlasste Darlehen reduziert. Außerdem müssen im Rahmen der Kreditfinanzierung der Kraftwerke Schul­ dendienstrücklagen und Instandhaltungsrücklagen gebil­ det werden. Die Schuldendienstrücklagen können ent­ sprechend der Tilgung aufgelöst werden. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Genussrechtsbedingungen der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und der Planet energy Windpark Sailerhäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG verwiesen. Die Bildung bzw. Auflösung von Rücklagen mindert oder erhöht die Liquiditätsergebnisse. Die variablen Genuss­ rechtsvergütungen ergeben sich aus den Liquiditätser­ gebnissen nach Abzug des Steueraufwands. Sie werden prognosegemäß um negative variable Genussrechts­ vergütungen der Vorjahre korrigiert und stehen dann zur Auszahlung an den Anleger bereit, soweit die Emittentin­ nen zum Auszahlungszeitpunkt gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 5 der Genussrechtsbedingungen über entsprechende Liquidität verfügen. Darüber hinaus haben die beiden Betriebsgesellschaf­ ten gemäß § 5 Abs. 6 der Genussrechtsbedingungen die Möglichkeit, vor Laufzeitende der Genussrechte bis zu 70,0 % des Genussrechtskapitals zurückzufüh­ ren, wovon die Emittentin des Windparks Schwanewe­ de gemäß der Prognose ab dem Jahr 2017 (für das Jahr 2016) und die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft ab dem Jahr 2018 (für das Jahr 2017) Gebrauch machen wird. Beide Emittentinnen werden prognosegemäß im Jahr 2016 für das Jahr 2015 eine Genussrechtsvergütung auszahlen. Der verbleibende Anteil der Liquiditätsüberschüsse, ­welcher über 1,08 % des anteiligen Genussrechtskapi­ tals hinausgeht, wird zur Ansparung der Rückzahlung des Genussrechtskapitals einbehalten bzw. zur anteiligen Rückzahlung des Genussrechtskapitals vor dem Laufzei­ tende der Genussrechte verwendet. Während eines zwei­ ten Zeitraums, dessen Beginn sich an der Tilgung der Darlehen orientiert, wird der bis dahin noch nicht ange­ sparte Betrag zur Rückführung des Genussrechtskapi­ tals in der jeweiligen Emittentin in gleichen Jahresbeträ­ gen einbehalten, so dass die Genussrechtsvergütungen entsprechend gemindert werden (§ 2 Abs. 4 der Genuss­ rechtsbedingungen). Während der Platzierungsphase, die voraussichtlich im dritten Quartal 2015 abgeschlos­ sen ist, wird die Genussrechtsvergütung unter Berück­ sichtigung des in den Berechnungen angenomme­ nen gleichmäßigen Platzierungsverlaufs zeitanteilig ausgewiesen. Die Liquiditätsüberschüsse werden aufgeteilt in variable Vergütungen und Rückzahlungen des Genussrechtska­ pitals: Während eines ersten Zeitraums, der sich an der Laufzeit der Darlehen der beiden Emittentinnen orientiert, sind die Genussrechtsvergütungen auf 1,08 % p. a. des anteiligen Genussrechtskapitals begrenzt (§ 2 Abs. 3 der Genussrechtsbedingungen). Diese Genussrechtsvergütungen aus zur Verfügung ste­ henden Liquiditätsüberschüssen werden sodann gemäß § 2 Abs. 1 der Genussrechtsbedingungen zu 93,0 % an die Anleger ausgezahlt. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 83 Geplante Mittelverwendung und Mittelherkunft der Emittentinnen GENUSSRECHTSVERGÜTUNGEN UND -RÜCKZAHLUNGEN DES GENUSSRECHTSKAPITALS 2015 BIS 2035 (PROGNOSE) 2015 Summe Umsatzerlöse gemäß EEG zzgl. Zuschüsse und Beteiligungserträge zzgl. Zinserträge auf Bankguthaben 2016 27.894 2017 1.383.920 1.383.873 2018 1.383.601 2019 1.397.585 2020 1.397.585 2021 1.397.585 2022 1.397.585 2023 1.397.585 2024 1.397.585 0 0 318 416 514 612 1.697 1.785 1.795 1.726 -104.604 -305.968 -307.733 -296.752 -299.524 -333.712 -367.956 -402.258 -436.618 -471.039 -16.396 -193.100 -190.036 -181.864 -173.693 -165.521 -157.350 -149.179 -141.007 -132.836 abzgl. Tilgungen Darlehen 0 0 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 abzgl. Ausschüttungen aus Liquidität und zzgl. Zahlungen für Rückbau (Sailershäuser Wald) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 abzgl./zzgl. Bildung/Auflösung von Liquditätsrücklagen 0 -318.000 -98.000 -98.000 -98.000 -66.641 -35.281 -3.922 27.438 58.797 abzgl. Steueraufwand (GewSt) 0 0 -81.537 5.733 -86.496 4.694 -78.655 12.280 -70.764 20.219 -93.107 566.851 78.313 184.563 111.815 208.446 131.468 227.720 149.857 245.881 Auf-/Abbau Verlustvortrag -102.109 102.109 0 0 0 0 0 0 0 0 Verlustvortrag abzgl. zahlungswirksamer Betriebsausgaben und Verwaltungskosten abzgl. Zinszahlungen Darlehen und Grundvergütung Liquiditätsüberschuss vor Verlustvorträgen -102.109 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Liquiditätsüberschuss nach Abzug Verlustvorträge 9.002 464.743 78.313 184.563 111.815 208.446 131.468 227.720 149.857 245.881 Begrenzung der Genussrechtsvergütung gemäß § 2 (3) der Genussrechtsbedingungen 9.118 84.626 84.626 84.626 84.626 84.626 84.626 84.626 84.626 84.626 0 396.975 10.992 117.923 31.607 128.663 52.119 148.813 71.401 167.885 Anteil Liquiditätsüberschuss für Genussrechtsvergütung 9.002 67.768 67.321 66.640 80.208 79.783 79.350 78.907 78.456 77.996 davon entspricht die GR-Vergütung gemäß § 2 (1) der Genussrechtsbedingungen 8.372 63.025 62.609 61.975 74.594 74.198 73.795 73.384 72.964 72.536 Ansparbetrag Rückzahlung GR-Kapital % des Genussrechtskapitals Grundvergütung % des Genussrechtskapitals 0,1 % 0,8 % 0,8 % 0, 8 % 0,9 % 0,9 % 0,9 % 0,9 % 0,9 % 0,9 % 16.396 78.700 78.700 78.700 78.700 78.700 78.700 78.700 78.700 78.700 0,2 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % Liquiditätsreserve gem. Ergebnisrechnung 225.433 907.258 963.853 1.036.947 1.118.033 1.177.122 1.215.016 1.230.812 1.224.399 1.195.663 Rückzahlung des Genussrechtskapitals 0 99.234 100.745 101.379 99.730 100.125 100.528 100.940 101.359 101.787 % des Genussrechtskapitals 0,0 % 1,3 % 1,3 % 1,3 % 1,3 % 1,3 % 1,3 % 1,3 % 1,3 % 1,3 % Gesamt-Auszahlung in % des Genussrechtskapitals 0,3 % 3,1 % 3,1 % 3,1 % 3,2 % 3,2 % 3,2 % 3,2 % 3,2 % 3,2 % ANLEGER-KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG FÜR EINEN EXEMPLARISCHEN ZEICHNUNGSBETRAG VON 10.000 EUR (PROGNOSE)* 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 0,00 % 1,51 % 3,1 % 3,1 % 3,1 % 3,2 % 3,2 % 3,2 % 3,2 % 3,2 % Summe Auszahlungen in EUR 0 25 306 308 308 322 322 322 322 322 Genussrechtsvergütung in EUR 0 25 180 180 179 195 194 194 193 193 Abgeltungsteuer in EUR 0 -7 -47 -47 -47 -51 -51 -51 -51 -51 -10.000 0 126 128 129 127 127 128 128 129 Jahr Summe Auszahlungen in % p. a. Einzahlung (-)/Rückzahlung (+) des Genussrechtskapital Summe des Rückflusses in EUR -10.000 19 259 260 260 270 270 270 271 271 Kapitalbindung zum Jahresende in EUR -10.000 -9.981 -9.723 -9.463 -9.202 -8.932 -8.662 -8.391 -8.121 -7.850 Anteiliges Fremdkapital zum Jahresende in % 111,8 % 111,8 % 103,8 % 95,8% 87,9 % 79,9 % 71,9 % 63,9 % 55,9 % 47,9 % *Einzahlung bis zum 31.10.2015 84 EDV bedingte Rundungsdifferenzen möglich. Alle Beträge sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Sofern nicht anders bezeichnet, verstehen sich die Beträge jeweils in EURO. 2025 1.397.585 2026 1.397.585 2027 1.397.585 2028 1.397.585 2029 1.397.585 2030 1.711.521 2031 2.211.521 2032 2.211.521 2033 2.211.521 2034 2.211.521 2035 2015–2035 2.842.469 32.952.803 1.579 2.707 2.100 1.590 1.590 1.590 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 25.018 -505.521 -554.590 -558.571 -593.991 -598.133 -538.638 -480.228 -453.264 -410.708 -399.601 -404.265 -8.823.674 -124.664 -116.493 -108.321 -100.150 -91.979 -88.168 -78.700 -78.700 -78.700 -78.700 -78.700 -2.524.257 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 -628.571 0 0 0 0 0 -8.800.000 0 109.375 109.375 109.375 109.375 0 0 0 0 0 -130.948 306.552 90.157 121.516 101.936 0 0 318.000 0 0 0 0 0 0 28.257 -50.966 27.835 -42.521 19.912 -52.670 1.652 -1.652 1.652 -1.652 -407.454 -415.267 167.789 359.786 264.567 213.673 147.347 795.646 1.600.923 1.682.210 1.721.461 1.735.873 2.227.904 12.728.988 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -102.109 167.789 359.786 264.567 213.673 147.347 795.646 1.600.923 1.682.210 1.721.461 1.735.873 2.227.904 12.728.988 84.626 84.626 84.626 84.626 84.626 84.626 84.626 84.626 84.626 84.626 84.626 1.701.640 90.262 275.160 179.941 129.047 100.303 711.020 1.516.297 935.399 935.399 935.399 935.399 7.870.000 77.527 84.626 84.626 84.626 47.044 84.626 84.626 746.811 786.063 800.474 1.292.506 4.858.988 72.100 78.702 78.702 78.702 43.751 78.702 78.702 694.534 731.038 744.441 1.202.030 4.518.859 0, 9 % 1,0 % 1, 0% 1,0 % 0,6 % 1,0 % 1,0 % 8,8 % 9,3 % 9,5 % 15,3 % 57,4 % 78.700 78.700 78.700 78.700 78.700 78.700 78.700 78.700 78.700 78.700 78.700 1.590.396 20,2 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0% 1.144.488 1.055.835 970.555 861.739 752.992 634.992 635.811 648.144 986.049 1.563.841 361.315 n/a 102.224 99.234 99.234 99.234 134.185 480.653 1.548.562 973.691 654.170 411.987 2.361.000 7.870.000 1,3 % 1,3 % 1,3 % 1,3 % 1,7% 6,1 % 19,7 % 12,4 % 8,3% 5,2 % 30,0 % 100,0 % 3,2 % 3,3 % 3,3 % 3,3 % 3,3% 8,1 % 21,7 % 22,2 % 18,6% 15,7 % 46,3 % 177,6 % 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 Summe 3,2 % 3,2 % 3,3 % 3,3 % 3,3 % 3,3 % 8,1 % 21,7 % 22,2 % 18,6 % 15,7 % 46,3 % n/a 322 322 326 326 326 326 811 2.168 2.220 1.860 1.569 4.627 17.756 192 192 200 200 200 156 200 200 983 1.029 1.046 1.627 7.756 -51 -51 -53 -53 -53 -41 -53 -53 -259 -271 -276 -429 -2.046 129 130 126 126 126 171 611 1.968 1.237 831 523 3.000 0 271 271 273 273 273 285 758 2.115 1.961 1.589 1.294 4.198 5.711 -7.579 -7.308 -7.035 -6.762 -6.488 -6.203 -5.445 -3.330 -1.370 219 1.513 5.711 n/a 39,9 % 31,9 % 24,0 % 16,0 % 8,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % n/a PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 85 Geplante Mittelverwendung und Mittelherkunft der Emittentinnen Die Anleger-Kapitalrückflussrechnung weist den Kapi­ talrückfluss aus, wie er einem Anleger bei einem fikti­ ven Beitritt im Oktober 2015 bis zum Ende des zweiten Quartals 2036 prognosegemäß zufließt. Die Rückfluss­ bedingung setzt einen gleichmäßigen Platzierungsver­ lauf voraus. Die Kapitalrückflussrechnung zeigt exem­ plarisch eine Berechnung für einen Anlagebetrag von 10.000 EUR. Der Anlagebetrag des Anlegers wird ent­ sprechend der quotalen Aufteilung (siehe hierzu Seite 36) auf die beiden Emittentinnen aufgeteilt. Die Auszah­ lung wird nach der Prüfung und Testierung der Jahres­ abschlüsse durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Feststellungen der Jahresabschlüsse durch die Gesellschafterin der jeweiligen Emittentin, die Pla­ net energy GmbH, nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen. Die Auszahlungen teilen sich gemäß Prognose in Genussrechtsvergütungen und Rückzahlungen des Genussrechtskapitals, deren Höhe sich nach der Liqui­ ditätslage der jeweiligen Emittentin bemisst, auf. Beide Emittentinnen planen eine erste Zahlung von Genuss­ rechtsvergütung im Jahr 2016 für das Jahr 2015. Die ­Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG plant gemäß § 5 Abs. 6 der Genussrechtsbedingungen bereits 2017 (für das Jahr 2016) und die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG im Jahr 2018 (für das Jahr 2017) eine anteilige Rückzahlung des Genussrechtskapitals vorzu­ nehmen. Unabhängig vom tatsächlichen Eingang des Anlagebetrages ist insgesamt über die gesamte Laufzeit der Genussrechte eine vollständige Rückzahlung des jeweils eingezahlten Genussrechtskapitals prognosti­ ziert. Bei Beitritt im Oktober 2015 ergibt sich beispiels­ weise eine Auszahlung von 0,3 % für 2015. Bei frühe­ rer oder späterer Einzahlung des Genussrechtskapitals ergeben sich entsprechend abweichende Rückflüsse. Über die Laufzeit werden ansteigende Auszahlungen auf bis zu 46,3 % im Jahr 2036 (für 2035) für den Beispiel­ anleger prognostiziert. Die Summe der Auszahlungen über die gesamte Laufzeit beträgt gemäß Prognose ca. 177,6 % vor Steuern, so dass sich nach Abzug der Rück­ zahlung des Genussrechtskapitals eine durchschnittliche Genussrechtsvergütung von rund 3,75 % p. a. vor Steu­ ern ergibt. Auf den Anteil der Genussrechtsvergütungen ist Abgel­ tungsteuer nebst Solidaritätszuschlag (und gegebe­ nenfalls Kirchensteuer) zu entrichten, die direkt von der Betriebsgesellschaft bzw. Beteiligungsgesellschaft das Finanzamt abgeführt wird. Nach Abgeltungsteu­ er und Solidaritätszuschlag werden über die Gesamt­ laufzeit Auszahlungen von insgesamt rund 157 % bzw. eine durchschnittliche Genussrechtsvergütung von rund 86 2,76 % p. a. (nach Steuern) prognostiziert. Eine Laufzeit­ verlängerung der Vermögensanlagen über das Jahr 2035 hinaus ist nicht möglich. Das gebundene Kapital zum Jahresende ergibt sich aus dem gezeichneten Genussrechtskapital abzüglich des jährlichen Rückflusses nach Steuern. Aus dem Verhältnis prognostizierter Darlehensverbind­ lichkeiten ohne Gesellschafterdarlehen zum jeweiligen Jahresende zum prognostizierten Gesamtgenussrechts­ kapital von 7.870.000 EUR ergibt sich das anteilige Fremdkapital. Der Darstellung ist insbesondere zu ent­ nehmen, dass die Betriebsgesellschaft und die Beteili­ gungsgesellschaft prognosegemäß spätestens ab dem Jahr 2030 vollständig entschuldet sind. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 87 SENSITIVITÄTSBETRACHTUNG (ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE) Ausgehend von den beschriebenen Risiken ab Seite 18 werden Stellgrößen ausgewählt und in der Sensitivitäts­ betrachtung untersucht. Bei den Sensitivitätsbetrach­ tungen werden, mit Ausnahme der Sensitivitätsbetrach­ tung zur Inbetriebnahme der Windenergieanlagen, jeweils die zugrundegelegten Stellgrößen für die Jahre 2016 bis 2035 variiert. Bei der Betrachtung der Sensitivitäten wer­ den trotz verändertem Unternehmensverlauf die übrigen nicht von dem Sensitivitätsszenario betroffenen Annah­ men und die betrieblichen Aufwendungen nicht verän­ dert. Zu den Eintrittswahrscheinlichkeiten ist keine Aus­ sage möglich. Bei den dargestellten Variationen handelt es sich um Beispiele, die einzeln oder kumuliert auftre­ ten, aber sich auch gegenseitig aufheben können. Grö­ ßere Abweichungen als die hier dargestellten sind grund­ sätzlich möglich. Im prospektierten Basisfall wird eine Gesamtauszahlung von rund 177,6 % (vor Steuern inkl. Kapitalrückzahlung) des gezeichneten Genussrechtska­ pitals erreicht. Bei durchgängigen Mindererträgen in Höhe von 10,0 % bei beiden Windparks sinkt die prognostizierte Gesamt­ auszahlung um rund 47 Prozentpunkte gegenüber dem Basisfall auf rund 130,7 % (vor Steuern). Dauerhafte Minder- oder Mehrerträge (Abweichungen von der Prognose) Eine dauerhafte Minderung der Umsatzerlöse aus der Einspeisung von Strom kann insbesondere dadurch entstehen, dass trotz der im Basisfall vorgenommenen Sicherheitsabschläge die tatsächlichen Stromerträ­ ge die Ertragsprognosen der Gutachter unterschreiten. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, dass die im Basisfall prognostizierten Erträge überschritten wer­ den. Nachfolgend werden die prognostizierten Erträge der Windparks inklusive Sicherheitsabschlag um bis zu ±15,0 % zum Basisfall variiert. Gleichwohl könnte der Windpark Schwanewede auch bei um 15,0 % niedrigeren Winderträgen noch positive Genussrechtsvergütungen verdienen und damit einen etwaigen teilweisen Verlust des Genussrechtskapitals für die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG teilweise ausgleichen. Windaufkommen (Abweichungen von der Prognose) Gesamtauszahlung in % 250 200 150 100 50 -15 % 88 -10 % -5 % 0% 5% 10 % 15 % Bei einer dauerhaften Minderung der Erträge um 15,0 % ergibt sich noch eine Gesamtauszahlung in Höhe von rund 105,2 % (vor Steuern). In diesem Fall wäre die Emittentin Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG voraussicht­ lich nicht mehr in der Lage, das Genussrechtskapital in voller Höhe zurückzuzahlen, was in der genannten Gesamtauszahlung berücksichtigt ist. Zudem könnten für die Beteiligungsgesellschaft dauerhaft Stützungs­ maßnahmen erforderlich werden, um die Zahlungsfähig­ keit der Gesellschaft aufrecht zu erhalten. Der Windpark ­Sailershäuser Wald könnte voraussichtlich jedoch wei­ terbestehen und könnte das Kommanditkapital an die Gesellschafter zurückführen. Bei einer dauerhaften Minderung der Erträge um mehr als 15 % besteht eine Insolvenzgefahr für beide Emit­ tentinnen, die zu einem Totalverlust des investierten Genussrechtskapitals führen kann. Sollten die gegenüber dem Basisfall prognostizierten Erträge bei beiden Emittentinnen dauerhaft um 15,0 % überschritten werden, kann sich die Gesamtauszahlung bei den oben angegebenen Zuschlägen auf insgesamt rund 223,4 % vor Steuern des Genussrechtskapitals erhöhen. Dies entspricht einer Steigerung der Gesamt­ auszahlung gegenüber dem Basisfall um rund 46 Pro­ zentpunkte. Ab Mehrerträgen von 7,0 % kommt es beim Windpark Schwanewede zu einer Verkürzung der Dau­ er der erhöhten Vergütung (8,79 Ct/kWh statt 4,95 Ct/ kWh) gemäß § 49 EEG 2014. Dieser Effekt führt zu einem zunächst weniger starken Anstieg ber Gesamtauszah­ lung beim Windpark Schwanede bei steigenden Winder­ trägen und kann sogar zu einem Absinken der Gesamt­ auszahlung gegenüber dem Basisszenario führen. Preissteigerung (Abweichungen von der Prognose) 200 150 100 50 0 Basisszenario 4,0 % 6,0 % 8,0 % mittlere Preissteigerungsrate In der Prognoserechnung wird von einer mittleren Preis­ steigerungsrate von 2 % p. a. ausgegangen. Sollte sich diese Steigerungsrate erhöhen, so hat dies Auswirkun­ gen auf die Gesamtauszahlung an den Genussrechts­ inhaber. Bei einer angenommenen mittleren Preisstei­ gerungsrate von 4 % für alle nicht vertraglich fixierten Betriebsausgaben sinkt die Gesamtauszahlung um rund 32 Prozentpunkte auf rund 146,1 % (vor Steuern). Bei einer angenommenen mittleren Preissteigerungsrate von 6 % für alle nicht vertraglich fixierten Betriebsausgaben sinkt die Gesamtauszahlung um rund 75 Prozentpunkte auf rund 102,7 % (vor Steuern). Inbetriebnahme (Abweichungen von der Prognose) Gesamtauszahlung in % 190 185 180 175 Negative Preise an der Strombörse EPEX Spot SE in Paris (Abweichungen von der Prognose) Wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland/Österreich am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE in Paris an mindestens sechs aufeinander­ folgenden Stunden negativ ist, verringert sich die Vergü­ tung für den gesamten Zeitraum, in denen die Stunden­ kontrakte ohne Unterbrechung negativ sind gemäß EEG § 24 (1) (2014) auf null für Windkraftanlagen, die nach dem 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen werden. Negative Preise (Abweichungen von der Prognose) in % 190 180 Gesamtauszahlung Gesamtauszahlung in % Gesamtauszahlung um rund 7 Prozentpunkte auf 184,8 % (vor Steuern) aufgrund einer höheren Vergütung des Windstroms über die gesamte Laufzeit nach dem EEG (2014) und zusätzlichen Winderträgen im Dezember 2015. In diesen Sensitivitätsbetrachtungen wird wie im Basisfall davon ausgegangen, dass drei der zehn Wind­ energieanlagen des Windparks Sailershäuser Wald wie geplant in 2015 in Betrieb gehen. 170 160 150 140 130 120 110 100 0% 10 % Mindererträge durch negative Preise 170 165 01.12.2015 Basisszenario 01.04.2016 Datum der Inbetriebnahme Im Basisfall wird von einer Inbetriebnahme des Wind­ parks Schwanewede und einer Inbetriebnahme von sie­ ben der zehn Windenergieanlagen des Windparks Sai­ lershäuser Wald am 1. Januar 2016 ausgegangen. Bei einer angenommen späteren Inbetriebnahme dieser Anlagen am 1. April 2016 sinkt die Gesamtauszahlung gegenüber dem Basisfall um rund 11 Prozentpunkte auf 166,9 % (vor Steuern). Im Falle einer früheren Inbetrieb­ nahme dieser Anlagen am 1. Dezember 2015 steigt die Studien zufolge können sich beim derzeitigen Marktde­ sign Mindererträge auf 10,0 % oder mehr der prognos­ tizierten Erlöse belaufen. Im Falle einer Inbetriebnahme des Windparks Schwanewede und einer Inbetriebnahme von sieben der zehn Windenergieanlagen des Windparks Sailershäuser Wald am 1. Januar 2016 oder später – wie in der Prognoserechnung angenommen – und bei ange­ nommenen Mindererträgen von 10 % aufgrund negativer Strompreise sinkt die prognostizierte Gesamtauszah­ lung um rund 47 Prozentpunkte auf rund 130,7 % (vor Steuern). PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 89 DARSTELLUNG DER EMITTENTINNEN ALLGEMEINE ANGABEN Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Firma Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Datum der Gründung: 2. November 2012 Zuständiges Registergericht, Registernummer: Amtsgericht Hamburg, HRA 115472 Datum der ersten Eintragung: 21. November 2012 Gezeichnetes Kapital: Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt das gezeichnete Kapital 5.000 EUR und wird zu 100,0 % von der Planet energy GmbH gehalten. Das Komman­ ditkapital ist vollständig eingezahlt. Die Komplementärin ist am Vermögen und am Ergebnis der Emittentin nicht beteiligt. Sie leistet keine Einlage. Haftkapital: 5.000 EUR Sitz und Geschäftsanschrift der Emittentin: Sitz und Geschäftsanschrift der Emittentin ist ­Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg . Dauer der Gesellschaft: Die Emittentin ist für unbestimmte Zeit errichtet. Maßgebliche Rechtsordnung: Die Emittentin unterliegt deutschem Recht. Rechtsform: Die Emittentin hat die Rechtsform einer Kommandit­ gesellschaft (GmbH & Co. KG). Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin): Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin ist die Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, Hamburg. Geschäftsführung: Zur Geschäftsführung ist die persönlich haftende Gesell­ schafterin verpflichtet. 90 Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen aus dem Bereich der regenerativen Energiequellen. Die Planet energy GmbH als alleinige Kommanditistin der Gesellschaft plant, finanziert, errichtet und betreibt Kraftwerke zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen. Die Planet energy GmbH ist ein Tochterunternehmen der Greenpeace Energy eG, einer unabhängigen Energiege­ nossenschaft, die Privathaushalte und Gewerbekunden in Deutschland mit Strom aus regenerativen Energiequel­ len versorgt. Die Tätigkeiten der Gesellschaften sowie der Planet energy GmbH sind fester Bestandteil der Unternehmensziele der Greenpeace Energy eG. Die För­ derung der Unternehmensziele der Greenpeace E ­ nergy eG ist unmittelbarer Bestandteil des Gegenstands der Gesellschaft. Zudem ist die Gesellschaft zu allen Hand­ lungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegen­ stand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages: Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin weicht in den nachfolgenden Regelungen von den gesetzlichen Bestimmungen ab (zu den Gesellschaftsverträgen siehe Seite 147 ff.): • Für jeden Kommanditisten (Planet energy GmbH) wird ein festes Kapitalkonto I, ein Verlustsonderkonto sowie ein Kapitalkonto II geführt (§ 4). • Die Gesellschafter sind berechtigt, sich an gleichen oder ähnlichen Gesellschaften zu beteiligen (§ 5). • Befreiung der persönlich haftenden Gesellschaf­ terin, der Geschäftsführer sowie der eingesetzten Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181 BGB (§6 Abs. 1). • Die Kommanditisten sind zur Wahrnehmung der Rech­ te der Gesellschaft aus oder an den Geschäftsanteilen an der Komplementärin geschäftsführungs- und ver­ tretungsbefugt (§ 7). • Beschlüsse in den Gesellschafterversammlungen bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit der nach dem Gesellschaftsvertrag vorhandenen stimm­ berechtigten Stimmen, wobei je 500 EUR Kapitalanteil eine Stimme gewährt (§ 9 Abs. 2 und 4). • Die Gesellschafter nehmen am Gewinn und Verlust im Verhältnis ihrer Kapitalanteile teil (§ 12 Abs. 1). • Die Kommanditisten sind mit Zustimmung der Kom­ plementärin jederzeit berechtigt, Entnahmen zu täti­ gen (§ 13 Abs. 3). • Verfügungen über Gesellschaftsanteile sind mit Zustimmung aller Gesellschafter zulässig (§ 14). • Bei Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt (§ 15 Abs. 4). • Im Falle seines Ausscheidens ist ein Kommanditist (Planet energy GmbH) nicht verpflichtet, einen nega­ tiven Abfindungsbetrag auszugleichen, sofern dieser nicht durch die Auszahlung von Liquiditätsüberschüs­ sen verursacht ist, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind (§ 16 Abs. 3). • Im Falle der Liquidation ist die Komplementärin zur Liquidatorin bestellt (§ 17). • Im Falle der Auflösung der jeweiligen Gesellschaft ist die Komplementärin Liquidatorin. Übersicht über bisher ausgegebene Vermögensanlagen: In Bezug auf die Emittentin wurden bisher keine Wertpa­ piere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes ausgegeben. Da die Emittentin keine Aktiengesellschaft oder Kommandit­ gesellschaft auf Aktien ist, bestehen keine umlaufenden Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien einräumen. Da keine solchen Wertpapiere bestehen, können keine Bedingungen oder Verfahren für den Umtausch oder Bezug oder das Datum ihrer ersten Kündigungsmöglichkeit oder ihrer Fälligkeit angegeben werden. Konzernunternehmen: Die Emittentin ist Teil eines Konzerns. An der persönlich haftenden Gesellschafterin der Emittentin, der P ­ lanet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH und an deren alleiniger Kommanditistin, der Planet energy GmbH, ist die Greenpeace Energy eG mit 100,0 % des stimmbe­ rechtigten Kapitals beteiligt (siehe Seite 46). Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Hauptmerkmale der bereits übernommenen Anteile der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Emittentin: Datum der Gründung: 2. September 2013 Kommanditanteile der Planet energy GmbH: • Teilnahme am Gewinn und Verlust im Verhältnis der Kapitalanteile • Stimmrechte in den Gesellschafterversammlungen • Recht auf Entnahmen • Befreiung vom Wettbewerbsverbot der §§ 112, 113 HGB • Recht auf Auseinandersetzungsguthaben im Falle des Ausscheidens in Höhe des Zeitwerts der jeweiligen Beteiligung • Die Hafteinlage beträgt 5.000 EUR • Pflicht zur Leistung der Einlage Datum der ersten Eintragung: 17. September 2013 Komplementärin Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH: • Die Komplementärin ist zur Leistung einer Einlage weder berechtigt noch verpflichtet • Keine Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaften • Anspruch auf Haftungsvergütung in Höhe von 2.000 EUR p. a. • Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen über Gesellschaftsanteile Firma: Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG) Zuständiges Registergericht, Registernummer: Amtsgericht Hamburg, HRA 116588 Gezeichnetes Kapital: Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt das gezeichnete Kapital 5.000 EUR und wird zu 100,0 % von der Planet energy GmbH gehalten. Das Kommanditkapi­ tal ist vollständig eingezahlt. Die Komplementärin ist am Vermögen und am Ergebnis der Emittentin nicht beteiligt. Sie leistet keine Einlage. Haftkapital: 5.000 EUR Sitz und Geschäftsanschrift der Emittentin: Sitz und Geschäftsanschrift der Emittentin ist ­Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg. Dauer der Gesellschaft: Die Emittentin ist für unbestimmte Zeit errichtet. Maßgebliche Rechtsordnung: Die Emittentin unterliegt deutschem Recht. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 91 Darstellung der Emittentinnen Rechtsform: Die Emittentin hat die Rechtsform einer Kommandit­ gesellschaft (GmbH & Co. KG). Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin): Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin ist die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH, Hamburg. Geschäftsführung: Zur Geschäftsführung ist die Komplementärin, die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH, verpflichtet. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen aus dem Bereich der regenerativen Energiequellen. Sie kann sich ins­ besondere auch an anderen Gesellschaften im In- und Ausland beteiligen, sie erwerben und die Geschäftsfüh­ rung für solche Gesellschaften übernehmen. Die Planet energy GmbH als alleinige Kommanditistin der Gesell­ schaft plant, finanziert, errichtet und betreibt Kraftwerke zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequel­ len. Die Planet energy GmbH ist ein Tochterunternehmen der Greenpeace Energy eG, einer unabhängigen Energie­ genossenschaft, die Privathaushalte und Gewerbekun­ den in Deutschland mit Strom aus regenerativen Energie­ quellen versorgt. Die Tätigkeiten der Gesellschaft sowie der Planet energy GmbH sind fester Bestandteil der Unternehmensziele der Greenpeace Energy eG. Die För­ derung der Unternehmensziele der Greenpeace E ­ nergy eG ist unmittelbarer Bestandteil des Gegenstands der Gesellschaft. Zudem ist die Gesellschaft zu allen Hand­ lungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegen­ stand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann sich insbesondere auch an anderen Gesellschaften im In- und Ausland beteiligen, sie erwer­ ben und die Geschäftsführung für solche Gesellschaften übernehmen. Von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages: Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin weicht in den nachfolgenden Regelungen von den gesetzlichen Bestimmungen ab (zu den Gesellschaftsverträgen siehe Seite 147 ff.): • Für jeden Kommanditisten (Planet energy GmbH) wird ein festes Kapitalkonto I, ein Verlustsonderkonto sowie ein Kapitalkonto II geführt (§ 4). • Die Gesellschafter sind berechtigt, sich an gleichen oder ähnlichen Gesellschaften zu beteiligen (§ 5). 92 • Befreiung der persönlich haftenden Gesellschaf­ terin, der Geschäftsführer sowie der eingesetzten Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181 BGB (§ 6 Abs. 1). • Beschlüsse in den Gesellschafterversammlungen bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit der nach dem Gesellschaftsvertrag vorhandenen stimm­ berechtigten Stimmen, wobei je 500 EUR Kapitalanteil eine Stimme gewährt (§ 9 Abs. 2 und 4). • Die Gesellschafter nehmen am Gewinn und Verlust im Verhältnis ihrer Kapitalanteile teil (§ 12 Abs. 1). • Die Kommanditisten sind mit Zustimmung der Kom­ plementärin jederzeit berechtigt, Entnahmen zu täti­ gen (§ 13 Abs. 3). • Verfügungen über Gesellschaftsanteile sind mit Zustimmung aller Gesellschafter zulässig (§ 15). • Bei Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt (§ 15 Abs. 4). • Im Falle seines Ausscheidens ist ein Kommanditist (Planet energy GmbH) nicht verpflichtet, einen nega­ tiven Abfindungsbetrag auszugleichen, sofern dieser nicht durch die Auszahlung von Liquiditätsüberschüs­ sen verursacht ist, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind (§ 16 Abs. 3). • Im Falle der Liquidation ist die Komplementärin zur Liquidatorin bestellt (§ 17. Konzernunternehmen: Die Emittentin ist Teil eines Konzerns. An deren alleiniger Kommanditistin der Emittentin, der Planet energy GmbH, ist die Greenpeace Energy eG mit 100 % des stimmbe­ rechtigten Kapitals beteiligt (siehe Seite 46). Hauptmerkmale der bereits übernommenen Anteile der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Emittentin: Kommanditanteile der Planet energy GmbH: • Teilnahme am Gewinn und Verlust im Verhältnis der Kapitalanteile • Stimmrechte in den Gesellschafterversammlungen • Recht auf Entnahmen • Befreiung vom Wettbewerbsverbot der §§ 112, 113 HGB • Recht auf Auseinandersetzungsguthaben im Falle des Ausscheidens in Höhe des Zeitwerts der jeweiligen Beteiligung • Die Hafteinlage beträgt 5.000 EUR • Pflicht zur Leistung der Einlage Komplementärin Planet energy Verwaltungsgesell­ schaft II mbH: • Die Komplementärin ist zur Leistung einer Einlage weder berechtigt noch verpflichtet • Keine Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaften • Anspruch auf Haftungsvergütung in Höhe von 2.000 EUR p. a. • Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen über Gesellschaftsanteile • Im Falle der Auflösung der jeweiligen Gesellschaft ist die Komplementärin Liquidatorin. Übersicht über bisher ausgegebene Vermögensanlagen: In Bezug auf die Emittentin wurden bisher keine Wertpa­ piere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes ausgegeben. Da die Emittentin keine Aktiengesellschaft oder Kommandit­ gesellschaft auf Aktien ist, bestehen keine umlaufenden Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien einräumen. Da keine solchen Wertpapiere bestehen, können keine Bedingungen oder Verfahren für den Umtausch oder Bezug oder das Datum ihrer ersten Kündigungsmöglichkeit oder ihrer Fälligkeit angegeben werden. ANGABEN ÜBER DIE GRÜNDUNGSGESELL­ SCHAFTER UND GESELLSCHAFTER DER EMITTENTINNEN ZUM ZEITPUNKT DER PROSPEKTAUFSTELLUNG Planet energy GmbH Funktion: Gründungskommanditistin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung i. S. d. § 7 Verm­ VerkProspV der Planet energy Windpark Schwanewe­ de GmbH & Co. KG und der Planet energy Windpark ­Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Sitz und Geschäftsanschrift: Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg Einlage bei den Emittentinnen: Die Planet energy GmbH hat Kommanditanteile in Höhe von 5.000 EUR bei der Planet energy Windpark Schwa­ newede GmbH & Co. KG und 5.000 EUR bei der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­ schaft mbH & Co. KG gezeichnet. Beide Anteile in Höhe von insgesamt 10.000 EUR sind bereits voll eingezahlt. Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaf­ tern und den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Pros­ pektaufstellung bei der Emittentin Planet energy Wind­ park Schwanewede GmbH & Co. KG gezeichneten und geleisteten Einlagen beträgt 5.000 EUR. Es handelt sich dabei ausschließlich um Kommanditkapital. Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaf­ tern und den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Pros­ pektaufstellung bei der Emittentin Planet energy Wind­ park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG gezeichneten und geleisteten Einlagen beträgt 5.000 EUR. Es handelt sich dabei ausschließlich um Kommanditkapital. Im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Vergütungen: Die Planet energy GmbH nimmt am Gewinn und Verlust der beiden Emittentinnen im Verhältnis ihrer Kapitalantei­ le teil. Datum der Gründung: 13. Juli 2000 Zuständiges Registergericht, Registernummer: Amtsgericht Hamburg, HRB 79283 Datum der ersten Eintragung: 7. September 2000 Stammkapital: 170.500 EUR Gesellschafterin: Greenpeace Energy eG, 100,0 % Geschäftsführung: Sönke Tangermann, Hamburg Nils Müller, Hamburg Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH Funktion: Komplementärin, Gründungsgesellschafterin und Gesell­ schafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG sowie Gründungsgesellschafterin der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Komplementärin ist im Rahmen der Aktivitäten der Planet energy GmbH Komplementärin für weitere Tochtergesellschaften der Planet energy GmbH. Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Komman­ ditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist die Kom­ plementärin der Planet energy Windpark Schwanewe­ de GmbH & Co. KG eine Gesellschaft mit beschränkter PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 93 Darstellung der Emittentinnen Haftung (GmbH) und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen. Sitz und Geschäftsanschrift: Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg Von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages: • Die Befreiung der Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann ohne Satzungs­ änderung durch einfachenGesellschafterbeschluss erfolgen (§ 6 Abs. 1). • Bei Abstimmung gewähren je 500 EUR des Kapitalan­ teils eine Stimme (§ 8 Abs. 4). • Die Gesellschafter sind vom Wettbewerbsverbot der §§ 112, 113 HGB befreit (§ 5). • Regelung der Gesellschafterkonten (§ 4) • Ergebnisverteilung (§ 11 Abs. 1) • Entnahmen (§ 12) • Abfindungsguthaben (§ 15) • Liquidation (§ 16) Einlage bei der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG: Die Komplementärin leistet bei der Emittentin keine Einla­ ge; sie ist nicht am Vermögen und Ergebnis der Emitten­ tin beteiligt. Im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Vergütungen: Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Gewinn und Verlust der Emittentin beteiligt. Sie erhält von der Emittentin eine jährliche, vom Ergebnis unabhän­ gige Vergütung in Höhe von jeweils 2.000 EUR. Datum der Gründung: 3. Januar 2002 Zuständiges Registergericht, Registernummer: Amtsgericht Hamburg, HRB 86423 Datum der ersten Eintragung: 31. Januar 2002 Stammkapital: 25.000 EUR (eingezahlt) Gesellschafterin: Greenpeace Energy eG, 100,0 % Geschäftsführung: Sönke Tangermann, Hamburg Nils Müller, Hamburg 94 Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH Funktion: Komplementärin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Planet energy Windpark ­Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Komman­ ditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist die Komple­ mentärin der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG eine Gesell­ schaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen. Sitz und Geschäftsanschrift: Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg Von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages: • Zusammenlegung von Geschäftsanteilen (§ 4 Abs. 4) • Die Befreiung der Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann ohne Satzungs­ änderung durch einfachen Gesellschafterbeschluss erfolgen (§ 6 Abs. 2). • Einberufung der Gesellschafterversammlung durch Gesellschafter (§ 7 Abs. 2) • Form der Einberufung der Gesellschafterversammlung (§ 7 Abs. 3) • Beschlussfassung bei Anwesenheit/Vertretung aller Gesellschafter (§ 7 Abs. 6) • Form der Beschlussfassung (§ 8 Abs. 1) • Beschlussfassung abweichend von § 47 Abs. 4 ­GmbHG (§ 8 Abs. 4) • Verfügung über Geschäftsanteile (§ 12) • Einziehung von Geschäftsanteilen (§ 13) • Die Gesellschafter und die Geschäftsführer sind vom Wettbewerbsverbot der §§ 112, 113 HGB befreit (§ 14). Einlage bei der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG: Die Komplementärin leistet bei der Emittentin keine Einla­ ge; sie ist nicht am Vermögen und Ergebnis der Emitten­ tin beteiligt. Im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Vergütungen: Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Gewinn und Verlust der Emittentin beteiligt. Sie erhält von der Emittentin eine jährliche, vom Ergebnis unabhän­ gige Vergütung in Höhe von jeweils 2.000 EUR. Datum der Gründung: 18. Februar 2015 Zuständiges Registergericht, Registernummer: Amtsgericht Hamburg, HRB 135718 Datum der ersten Eintragung: 6. März 2014 Stammkapital: 25.000 EUR (eingezahlt) Gesellschafterin: Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG, 100,0 % Geschäftsführung: Sönke Tangermann, Hamburg Nils Müller, Hamburg Weitere Angaben nach § 7 VermVerkProspV Unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen Die Planet energy GmbH ist an der Planet energy Anle­ gerservice GmbH beteiligt, die mit der Verwaltung der Genussrechts-Anleger beauftragt ist. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existieren weder unmittelbare noch mittelbare Beteiligungen der P ­ lanet energy GmbH oder der Planet energy Verwaltungsgesell­ schaft I mbH als Gründungsgesellschafter und Gesell­ schafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung oder der Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH als Gesell­ schafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Vermögensanla­ gen beauftragt sind. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existieren keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen der Planet energy GmbH oder der Planet energy Verwaltungsgesell­ schaft I mbH, den Gründungsgesellschaftern und Gesell­ schaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, oder der Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH als Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung an Unternehmen, die den Emittentinnen Fremdkapital zur Verfügung stellen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­ lung bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen der Planet energy GmbH oder der Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, den Gründungs­ gesellschaftern und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung oder der Planet energy Verwaltungs­ gesellschaft II mbH als Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, an Unternehmen, die im Zusam­ menhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anla­ geobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen keine unmit­ telbaren Beteilungen der Planet energy GmbH oder der Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, den Grün­ dungsgesellschaftern und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, oder der Planet energy Verwal­ tungsgesellschaft II mbH als Gesellschafterin zum Zeit­ punkt der Prospektaufstellung an Unternehmen, die mit den Emittentinnen oder der Anbieterin nach § 271 des Handelsgesetzbuches in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Da die Gründungsgesellschafter der Emittentinnen und die Gesellschafter der Emittentinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine natürlichen Personen sind, existiert kein Führungszeugnis der Gründungsgesell­ schafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospekt­ aufstellung. Angaben über Eintragungen in Führungs­ zeugnissen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VermVerkProspV können daher nicht gemacht werden. Bei den Grün­ dungsgesellschaftern der Emittentinnen und den Gesell­ schaftern der Emittentinnen zum Zeitpunkt der Prospekt­ aufstellung handelt es sich um juristische Personen nach deutschem Recht. Sie haben ihren Sitz in Deutschland. Über das Vermögen der Gründungsgesellschafter der Emittentinnen und der Gesellschafter der Emittentin­ nen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden. Kein Grün­ dungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung war innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Gegenüber Gründungsgesellschaftern der Emittentinnen und Gesell­ schaftern der Emittentinnen zum Zeitpunkt der Pros­ pektaufstellung wurde eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienst­ leistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis­ tungen früher nicht aufgehoben. Lieferungen und Leistungen/Fremdkapital Außer den Projektentwicklungen (siehe Seite 97), den kaufmännischen Verwaltungen (siehe Seite 97), den Zwi­ schenfinanzierungen (siehe Seite 97) und der jeweiligen Haftungsübernahme (siehe Seite 97) erbringen die ­Planet energy GmbH und die Planet energy Verwaltungsge­ sellschaft I mbH als Gründungsgesellschafterinnen und Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­ lung und die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH als Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Pros­ PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 95 Darstellung der Emittentinnen pektaufstellung keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. Sie sind nicht für Unternehmen tätig, die in Zusammenhang mit der Anschaffung oder Her­ stellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Sie stellen den Emittentinen kein Fremdka­ pital zur Verfügung oder vermitteln ihnen Fremdkapital. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Planet energy GmbH oder die Planet energy Verwaltungsgesell­ schaft I mbH als Gründungsgesellschafter und Gesell­ schafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung oder die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH als Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht für Unternehmen tätig, die mit den Emittentinnen oder der Anbieterin nach § 271 des Handelsgesetzbu­ ches in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder ver­ bunden sind. Die Planet energy GmbH als Gründungs­ gesellschafterin der Emittentinnen und Gesellschafterin der Emittentinnen zum Zeitpunkt der Prospekt­aufstellung stellt eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung in Form eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung. Darüber hinaus haben die Planet energy GmbH oder die Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, als Gründungs­ gesellschafterinnen und Gesellschafterinnen zum Zeit­ punkt der Prospektaufstellung oder die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH als Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung den Emittentinnen kein Fremdkapital zur Verfügung gestellt oder vermittelt. Vertrieb und Tätigkeiten für andere Unternehmen Die Planet energy GmbH als Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­ lung ist mit dem Vertrieb der Vermögensanlagen beauf­ tragt. Die Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH als Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH als Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht mit dem Vertrieb der Vermögensanlagen beauftragt. Die Planet energy GmbH und die Planet energy Verwal­ tungsgesellschaft I mbH als Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­ lung und die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH als Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospekt­ aufstellung sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlagen beauftragt sind. Neben der Planet energy GmbH und der Planet energy ­Verwaltungsgesellschaft I mbH, den Gründungsgesell­ schafterin und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Pros­ pektaufstellung, und der Planet energy Verwaltungsge­ sellschaft II mbH als Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gibt es keine weiteren Gesellschafter 96 der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Lieferungen und Leistungen Außer den Projektentwicklungen (siehe Seite 97), der kaufmännischen Verwaltungen (siehe Seite 97), den Zwischenfinanzierungen, die jeweils die Planet energy GmbH übernimmt (siehe Seite 96 f.) und der jeweiligen Haftungsübernahme durch die die Planet energy Ver­ waltungsgesellschaft I mbH bzw. der Planet energy Ver­ waltungsgesellschaft II mbH (siehe Seite 93 f.) erbrin­ gen die in den § 3 (Planet energy GmbH, als Anbieterin und ­Pros­pektverantwortliche), § 7 (Planet energy GmbH und Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH als Gründungsgesellschafterinnen und Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH als Gesellschaf­ terin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung) oder § 12 (Anbieterin sowie Sönke Tangermann und Nils Müller als Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentinnen) der ­VermVerkProspV zu nennenden Personen keine Lieferun­ gen oder Leistungen. Verträge mit den Gründungsgesellschafterinnen und Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Mit der Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, und der Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH als Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden bis auf die Gesellschaftsverträge keine weiteren Verträge geschlos­ sen. Auf der Grundlage der Gesellschaftsverträge steht der Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH und der Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH jeweils eine Haftungsvergütung von 2.000 EUR p. a. zu. Die Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Planet energy GmbH hat mit den Emittentinnen folgende Verträge abgeschlos­ sen und erhält hierfür folgende Vergütungen: Darlehensverträge über die Eigenkapitalzwischenfinanzierung Die Planet energy GmbH hat den Emittentinnen ­nachrangige Darlehen gewährt.Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG (Seite 59) Verzinsung: 7,0 % p. a. (Bis Ende Juni 2015); 4,0 % ab Juli 2015. Planet energy Windpark Sailershäuser Wald B ­ eteiligungs­gesellschaft mbH & Co. KG (Seite 66) Verzinsung 7,0 % p. a. (bis Ende Juni 2015); 4,0 % ab Juli 2015. Projektentwicklungsverträge Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG (Seite 58) Einmalige Vergütung: 600.000 EUR. Planet energy Windpark Sailershäuser Wald ­Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Seite 66) Einmalige Vergütung: 350.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer Die Vergütungen wurden gegen eine Verzinsung von 7,0 % p. a. gestundet. und der technischen Betriebsführung des Windparks ­Sailershäuser Wald beauftragt wird. Das Entnahmerecht und die Gewinnbeteiligung der Gründungsgesellschafterinnen und Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wird aufgrund der Vermögensanlagen nicht eingeschränkt. Die Grün­ dungsgesellschafterinnen und Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung können im handels­ rechtlich zulässigen Rahmen entstandene oder vorgetra­ gene handelsrechtliche Gewinne oder Einlagen jederzeit entnehmen. Verträge über die kaufmännische Verwaltung Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG (Seite 59) Die Planet energy GmbH erhält eine jährliche prozen­ tuale Vergütung in Höhe von 1,0 % der Einspeiseer­ löse des jeweiligen Jahres. Diese Vergütung erhöht sich ab dem Jahr 2016 jährlich um 2,0 % der jährlichen Einspeiseerlöse. Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaf­ terinnen und Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der Prospekt­aufstellung innerhalb und außerhalb der Gesell­ schaftsverträge keine Gewinnbeteiligungen, Entnah­ merechte und sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigun­ gen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleis­ tungen jeder Art zu. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist noch nicht entschieden, ob die Planet energy GmbH oder ein exter­ ner Dienstleister mit der kaufmännischen Verwaltung des Windparks Sailershäuser Wald beauftragt wird. Verträge mit Tochtergesellschaften Mit der Planet energy Anlegerservice GmbH, die Tochter­ gesellschaft der Planet energy GmbH ist, wurde jeweils der folgende Vertrag geschlossen: Verträge über die technische Betriebsführung Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist noch nicht entschieden, ob die Planet energy GmbH oder ein exter­ ner Dienstleister mit der technischen Betriebsführung des Windparks Sailershäuser Wald beauftragt wird. Anlegerservicevertrag • Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG (Seite 59 f.) • Jährliche Vergütung: 10.000 EUR nebst jährlicher ­Steigerung von 2,0 % ab dem Jahr 2016. Gesamtdarstellung der Vergütungen der Gründungsgesellschafterinnen und Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Insgesamt stehen den Gründungsgesellschafterinnen und Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der Prospekt­ aufstellung bei prognosegemäßem Verlauf über die gesamte Laufzeit bis 2035 Vergütungen in Höhe von insgesamt rund 1.921.000 EUR zu, die sich wie folgt zusammensetzen: 950.000 EUR Projektentwicklungs­ vergütung (einmalig), rund 346.000 EUR prognostizierte Vergütung für kaufmännische Verwaltung inklusive jährli­ chen Preissteigerungen (Seiten 58 und 66), 544.000 EUR prognostizierter Zinsaufwand für Zwischenfinanzie­ rungsdarlehen und Stundungszinsen für Projektentwick­ lungsvergütungen (Seiten 56 und 66), 80.800 EUR Haf­ tungsvergütungen an die Komplementärinnen (Seite 96). Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist noch nicht entschieden, ob die Planet energy GmbH oder ein exter­ ner Dienstleister mit der kaufmännischen Verwaltung Anlegerservicevertrag • Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG (Seite 67) • Jährliche Vergütung: 10.000 EUR nebst jährlicher ­Steigerung von 2,0 % ab dem Jahr 2016. Sonstige Verträge Mit der Greenpeace Energy eG, die Mutterunterneh­ men der Planet energy GmbH ist, wurde der Vertrag geschlossen: Strombezug • Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG (Seite 60) • Prognostizierte jährliche Vergütung: 6.000 EUR nebst Steigerung ab dem Jahr 2016. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist noch nicht entschieden, ob die Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald mit der Greenpeace Energy eG oder einem externen Stromanbieter einen Vertrag über die Lie­ ferung von Strom abschließen wird. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 97 Darstellung der Emittentinnen ANGABEN ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER EMITTENTINNEN Tätigkeitsbereich und laufende Investitionen Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentinnen sind identisch und liegen in der Errichtung und im Betrieb von Stromerzeugungsanlagen im Bereich der erneuer­ baren Energien (saubere Kraftwerke). Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­ schaft mbH & Co. KG (mittelbar über die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG) erzeugen sauberen Strom durch Windkraft. Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG tätigt mit dem Bau des Windparks Schwanewede, der prognosegemäß im vierten Quartal 2015 (Kalkuliert: 1. Januar 2016) in Betrieb genommen werden soll, lau­ fende Investitionen. Die P ­ lanet energy Windpark Sai­ lershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hat mit dem Erwerb der Kommanditbeteiligung an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG ihre Investitionen abgeschlossen. Mittelbar durch diese wird der Windpark Sailershäuser Wald errichtet, der sich in der laufenden Investition befindet und prognosegemäß im vierten Quartal 2015 (Kalkuliert: 3 Windenergieanlagen im vierten Quartal 2015, 7 Windenergieanlagen 1. Januar 2016) in Betrieb genommen werden soll. Weitere laufen­ de Investitionen werden zurzeit nicht getätigt. Angaben über die Abhängigkeit der Emittentinnen von Patenten, Lizenzen und Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren von wesentlicher Bedeutung Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG ist wesentlich abhängig von dem langfristigem Finan­ zierungsvertrag, da dieser die Finanzierung des Anlage­ objektes langfristig sicherstellt (siehe Seite 58), vom Ver­ trag über den Erwerb der Windenergieanlagen, da dieser den Erwerb und die Errichtung der Windenergieanla­ gen regelt und von den Verträgen über die Nutzung der Grundstücke, auf denen sich die Anlagen befinden, da diese eine langfristige Nutzung der Grundstücke gewähr­ leisten (siehe Seite 60). Die Nutzung wurde deshalb ding­ lich abgesichert. Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG ist wesentlich abhän­ gig vom mit der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG geschlossenen Gesellschaftsvertrag, da dieser die Liquiditätszahlungen an die Beteiligungsge­ sellschaft regelt. Darüber hinaus besteht über die Kom­ manditbeteiligung an der Bürgerwindpark Sailershäu­ ser Wald GmbH & Co. KG eine mittelbare wesentliche Abhängigkeit vom Vertrag über den Erwerb der Wind­ 98 energieanlagen, da dieser den Erwerb und die Errichtung der Windenergieanlagen regelt (siehe Seite 74), von den langfristigen Finanzierungsverträgen, da diese die Finan­ zierung des Anlageobjektes langfristig sicherstellen (sie­ he Seite 75) und von den Verträgen über die Nutzung der Grundstücke, auf denen sich die Anlagen befinden, da diese eine langfristige Nutzung der Grundstücke gewähr­ leisten. (siehe Seite 76). Die Nutzung wurde deshalb dinglich gegenüber der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG abgesichert. Darüber hinaus bestehen keine Abhängigkeiten der Emit­ tentinnen von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neu­ en Herstellungsverfahren von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emitten­ tinnen. Die Anbieterin geht davon aus, dass die für die Geschäftstätigkeit der Emittentinnen notwendigen übri­ gen Fremddienstleistungen kurzfristig zu gleichen oder ähnlichen Konditionen auch von anderen Anbietern bezo­ gen werden können, so dass insoweit keine Abhängigkei­ ten von wesentlicher Bedeutung bestehen. Gerichts- oder Schieds- und Verwaltungsverfahren Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks Sailershäuser Wald liegen drei weitge­ hend inhaltsgleiche Klagen von Privatpersonen vor, die insbesondere immissionsschutzrechtliche und arten-­ schutzrechtliche Aspekte zur Begründung der Klagen anführen. Gegen die immissionsschutzrechtliche Geneh­ migung des Windparks Schwanewede wurde ein Wider­ spruch einer Privatperson eingelegt und und im Wesent­ lichen mit der Rechtsposition begründet, die dem öffentlichen Baurecht zuzuordnen sind. (siehe Seite 19 f.) Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prospektes sind außer denen hier aufgeführten Klagen bzw. Wider­ sprüche gegen die immissionsschutzrechtliche Geneh­ migungen keine Gerichts- oder Schieds- oder Verwal­ tungsverfahren anhängig, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentinnen und die Vermö­ gensanlagen haben können. Außergewöhnliche Ereignisse Die Tätigkeiten der Emittentinnen sind durch außerge­ wöhnliche Ereignisse nicht beeinflusst worden. ANGABEN ÜBER DIE MITGLIEDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER EMITTENTINNEN UND ANGABEN ÜBER DIE MITGLIEDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER ANBIETERIN UND PROSPEKTVERANTWORTLICHEN Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentinnen und Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Pros­­­­- pektverantwortlichen sind Sönke Tangermann und Nils Müller. Sönke Tangermann, geb. 1973 in Hoya (Niedersachsen) Geschäftsanschrift als Mitglied der Geschäftsführung der Emittentinnen und als Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen: Hong­ kongstraße 10, 20457 Hamburg Sönke Tangermann ist Geschäftsführer der Anbieterin und Prospektverantwortlichen der Vermögensanlagen, der Planet energy GmbH. Außerdem ist er Geschäftsfüh­ rer der Komplementärinnen der Emittentinnen, der P ­ lanet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH und Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH, sowie der P ­ lanet energy Anlegerservice GmbH. Nach der Ausbildung zum Indus­ trietechnologen der Fachrichtung Energie- und Auto­ matisierungstechnik an der Siemens-Technik-­Akademie in Erlangen arbeitete Sönke Tangermann ab 1996 bei der Siemens AG in Hannover mit den Schwerpunkten Automation und Vertrieb. Danach folgte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen, das 2002 abgeschlossen wurde. Es folgte der Eintritt in die P&T Technology AG, Hamburg, mit den Schwerpunkten Bewertung und juristische Begleitung von Windenergie­ projekten. Innerhalb des Konzerns der P&T Technology AG arbeitete Sönke Tangermann im Bereich der Finan­ zierung und Projektierung verschiedener Windparks. Im Jahr 2005 wechselte er als Geschäftsführer zur Planet energy GmbH. Im März 2014 wurde er zusätzlich in den Vorstand von Greenpeace energy eG berufen. Nils Müller, geb. 1975 in Hamburg Geschäftsanschrift als Mitglied der Geschäftsführung der Emittentinnen und als Mitglied der Geschäftsfüh­ rung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen: ­Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg Nils Müller ist Geschäftsführer der Anbieterin und Pros­ pektverantwortlichen der Vermögensanlagen, der P ­ lanet energy GmbH. Außerdem ist er Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentinnen, der Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH und Planet energy Ver­ waltungsgesellschaft II mbH, sowie der Planet energy Anlegerservice GmbH. Nach Abschluss einer Ausbil­ dung zum Groß- und Außenhandelskaufmann in Ham­ burg studierte Nils Müller Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg. Nach Beschäftigungen bei einer führenden Wirtschaftsauskunftei sowie einem Auslands­ aufenthalt mit Tätigkeiten in einem Softwareunterneh­ men trat er 2004 in die MPC Capital Gruppe ein. Hier verantwortete Nils Müller als Geschäftsführer innerhalb der MPC Capital Gruppe sowie als Fondsgeschäftsfüh­ rer diverser Fondsgesellschaften deren Fondskonzep­ tion und Fondsmanagement. Darüber hinaus verant­ wortete Nils Müller die Finanzportfolioverwaltung sowie das Asset- und Risikomanagement eines im europäi­ schen Ausland ansässigen Investmentfonds. Im Jahr 2010 wechselte er als Geschäftsführer zur Planet ener­ gy GmbH. Im März 2014 wurde er zusätzlich in den Vor­ stand von Greenpeace energy eG berufen. Sönke Tangermann und Nils Müller als Mitglieder der Geschäftsführung der beiden Emittentinnen und als Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen sind gleichberechtigte und gemeinsam vertretungsberechtigte Geschäftsführer der Emittentinnen und der Anbieterin und Prospektverant­ wortlichen. Eine Funktionstrennung unter den Geschäfts­ führern gibt es nicht. Gewährte Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen insgesamt Den Mitgliedern der Geschäftsführung der beiden Emit­ tentinnen und den Mitgliedern der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (Sönke Tanger­ mann und Nils Müller) stehen keine Gewinnbeteiligungen und Entnahmerechte und keine Gesamtbezüge, insbe­ sondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versiche­ rungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Sönke Tangermann und Nils Müller sind nicht an Unter­ nehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Her­ stellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Anderweitige Tätigkeiten der Geschäftsführer Die Mitglieder der Geschäftsführung der beiden Emit­ tentinnen und die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (Sönke Tan­ germann und Nils Müller) sind auch Geschäftsführer der Planet energy GmbH, die mit dem Vertrieb der Genuss­ rechte beauftragt ist. Die Mitglieder der Geschäftsfüh­ rung der beiden Emittentinnen und die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverant­ wortlichen (Sönke Tangermann und Nils Müller) sind auch Geschäftsführer der Planet energy GmbH, die den Emit­ tentinnen Fremdkapital für Zwecke der Eigenkapitalzwi­ schenfinanzierung zur Verfügung stellt. Zu den Einzelhei­ ten der Fremdkapitalüberlassung wird auf den Abschnitt Verträge mit Gründungsgesellschaftern auf Seite 96 verwiesen. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 99 Darstellung der Emittentinnen Die Mitglieder der Geschäftsführung der beiden Emit­ tentinnen und die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (Sönke Tan­ germann und Nils Müller) sind auch Geschäftsführer der Planet energy GmbH, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageobjekte die Projektentwicklung durchgeführt hat bzw. durchführt. Zu den Einzelheiten der Projektentwicklung wird auf den Abschnitt Verträge mit Gründungsgesellschaftern auf Seite 96 verwiesen. Die Mitglieder der Geschäftsführung der beiden Emit­ tentinnen und die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen sind darüber hinaus nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind, die den Emittentinnen Fremdkapital zur Verfügung stellen oder vermitteln oder im Zusammenhang mit der Anschaf­ fung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die Mitglieder der Geschäfts­ führung der beiden Emittentinnen und die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektver­ antwortlichen sind nicht für Unternehmen tätig oder in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar betei­ ligt, die mit den Emittentinnen oder der Anbieterin nach § 271 des Handelsgesetzbuches in einem Beteiligungs­ verhältnis stehen oder verbunden sind. Die Mitglieder der Geschäftsführung der beiden Emit­tentinnen und die Mit­ glieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Pros­ pektverantwortlichen sind nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmens beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind, die den Emittentinnen Fremdkapital zur Ver­ fügung stellen oder vermitteln oder im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und die Mitglie­ der der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospekt­ verantwortlichen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan­ lagen beauftragt, stellen den Emittentinnen kein Fremd­ kapital zur Verfügung oder vermitteln den Emittentinnen kein Fremdkapital oder erbringen keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. Sonstige Pflichtangaben Hinsichtlich der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentinnen und der Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen existieren keine Eintragungen wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283 d des Strafgesetzbuches, § 54 des Kreditwe­ 100 sengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung in einem Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist. Alle Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentinnen und alle Mitglie­ der der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospekt­ verantwortlichen besitzen die deutsche Staatsbürger­ schaft. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde über das Vermögen der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentinnen und der Mitglieder der Geschäfts­ führung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentinnen und die Mitglie­ der der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospekt­ verantwortlichen waren innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Bisher wurde von beiden Mitgliedern der Geschäftsführung der Emit­ tentinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und beiden Mitgliedern der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen weder eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen beantragt noch wurde eine sol­ che durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs­ aufsicht aufgehoben. Angaben zur Anbieterin und Prospektverantwortlichen Da die Gründungsgesellschafterin Planet energy GmbH identisch mit der Anbieterin und der Prospektverantwort­ lichen ist, gelten die Angaben nach § 12 Absatz 1 bis 4 VermVerkProspV auf der Seite 93 auch entsprechend für die Anbieterin und für die Prospektverantwortliche. Vorstände, Aufsichtsgremien, Beiräte Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen weder Vorstände, Aufsichtsgremien noch Beiräte der Emittentinnen. Aufsichtsgremien und Beiräte im übrigen Unternehmensverbund der Greenpeace Energy eG Entscheidungen über Investitionen durchlaufen bei der Planet energy GmbH ein geordnetes Verfahren unter zwingender Beteiligung folgender Gremien: der Geschäftsführung der Planet energy GmbH, des Vor­ stands der Greenpeace Energy eG als Gesellschafte­ rin sowie des zurzeit siebenköpfigen Aufsichtsrates der Greenpeace Energy eG. Entscheidungen werden im ersten Gremium grundsätzlich unter Beteiligung beider Geschäftsführer getroffen. Beide Geschäftsführer sind gleichberechtigt. Danach erfolgt die Abstimmung der Geschäftsführer der Planet energy GmbH über Investiti­ onen mit den Vorständen der Gesellschafterin in einem gemeinsamen Prozess. In der nächsten und letzten Ins­ tanz hat der Aufsichtsrat der Greenpeace Energy eG den Investitionsprojekten vorab zuzustimmen. Dem Vorstand der Greenpeace Energy eG ist durch dessen Aufsichtsrat auferlegt, bei folgenden Kriterien für Investitionen der Planet energy GmbH zwingend die Genehmigung des Aufsichtsrates einzuholen: • Gründung von Tochtergesellschaften der Planet energy GmbH jeder Art sowie Finanzbeteiligungen jeder Art • Änderung der Gesellschaftsverträge sowie des Gesellschaftszweckes der Planet energy GmbH • Auflage und Erstellung eines Fonds bzw. eines Beteili­ gungsmodells sowie Abschluss aller hierfür notwendi­ ger Verträge • Erwerb von Projektrechten, wenn die voraussichtli­ che Investitionssumme des Projektes 500.000 EUR übersteigt • Darlehensverträge innerhalb der Planet energy ­Gruppe von mehr als drei Monaten Laufzeit oder einer Höhe von mehr als 500.000 EUR • Darlehensverträge innerhalb der Planet energy ­Gruppe von mehr als einem Jahr Laufzeit • Darlehensverträge an Dritte außerhalb der Planet energy Gruppe Negativerklärungen Zwischen der Anbieterin und den wesentlichen Ver­ tragspartnern, Sachverständigen und Gutachtern sowie mit Kontrollfunktionen beauftragten Personen bestehen außer den dargestellten keine weiteren kapitalmäßigen oder personellen Verflechtungen. Personen, die nicht in den Kreis der nach VermVerkProspV angabepflichti­ gen Personen fallen, die aber gleichwohl die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlagen wesent­ lich beeinflusst haben (sonstige Personen), existieren nicht. Außer den in diesem Pros­pekt genannten sind keine sonstigen Vereinbarungen zwischen wesentlichen Vertragspartnern bekannt, die die Anlageobjekte, ihre Anschaffung oder Herstellung, Finanzierung, Nutzung oder Verwertung betreffen. Für die Höhe und Dauer von Investitionen der Planet energy GmbH gibt es keine gesetzlichen oder gesell­ schaftsvertraglichen Beschränkungen. Der Aufsichtsrat tagt in gemeinsamer Sitzung mit dem Vorstand der Greenpeace Energy eG und der Geschäfts­ führung der Planet energy GmbH in der Regel viermal im Jahr. Beschlüsse des Aufsichtsrates können auch im Umlaufverfahren herbeigeführt werden. Die Arbeit des Vorstands wird jährlich im Rahmen der gesetzlich vorge­ schriebenen Prüfung gemäß § 55 des Genossenschafts­ gesetzes von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Ordnungsmäßigkeit überprüft. Vorstand und Aufsichtsrat der Greenpeace Energy eG werden von der gewählten Vertreterversammlung entlastet. Die Geschäftsführung der Planet energy GmbH wird von ihrer Gesellschafterin, der Greenpeace Energy eG, entlastet. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 101 102 LEISTUNGSNACHWEISE ÜBER BISHER DURCHGEFÜHRTE VERMÖGENSANLAGEN Bisherige Vermögensanlagen der Planet energy GmbH Die Planet energy GmbH hat am 13. Juli 2004 sowie am 4. August 2004 Genussrechte in Höhe von insgesamt 450.000 EUR begeben (Genussrechte I), die nicht durch ein öffentliches Angebot platziert, sondern ausschließ­ lich von der Greenpeace Energy eG gezeichnet wur­ den. Diese Genussrechte wurden im Laufe des Jahres 2007 vollständig zurückgezahlt und werden daher nicht weiter dargestellt. Die Verzinsung dieser Genussrechte stand nachrangig zu der eines zweiten, öffentlich plat­ zierten Genussrechtskapitals (Genussrechte II), das am 30. August 2004 begeben wurde. Hier wurde an Stelle der geplanten Genussrechte mit einem Nennbetrag von bis zu 5.000.000 EUR der Vertrieb bei einem Gesamt­ volumen von 2.072.000 EUR eingestellt, weil durch eine Änderung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes erhebliche Nachtragspflichten entstanden wären. Die 10 jährige Laufzeit der Genussrechte II endete plan­ gemäß am 31. Dezember 2014 und das Kapital wurde vollständig an die Anleger zurückgezahlt. Die durch­ schnittliche Genussrechtsvergütung der Genussrechte II über die Laufzeit von zehn Jahren betrug 5,79 % p. a. Das Genussrecht III der Planet energy GmbH wurde am 4. August 2006 ebenfalls öffentlich begeben und umfasst einen Nennbetrag von 10.000.000 EUR. Die vollständi­ ge Platzierung ist in der ersten Jahreshälfte 2008 erfolgt. Am 30. April 2013 hat die Planet energy GmbH mit dem öffentlichen Angebot der Genussrechte IV begonnen. Gemäß Verkaufsprospekt können bis zu 10.000.000 EUR Genussrechtskapital eingeworben werden. Insgesamt wurden im Mai 2013 3.500.000 EUR eingeworben und die Vermögensanlage wurde vorzeitig geschlossen. Die vorzeitige Schließung ist darauf zurückzuführen, dass die Planet energy GmbH nach aktuellem Planungsstand zur Finanzierung des geplanten Geschäftsbetriebs weniger Kapital als ursprünglich geplant benötigte. Ab August 2009 hat die Planet energy GmbH unter dem Namen „Saubere Kraftwerke 1“ Genussrechte (als endfi­ nanzierende Vermögensanlage) mit einem Gesamtemis­ sionsvolumen von 8.350.000 EUR angeboten und inner­ halb von knapp vier Monaten erfolgreich platziert. Die prognostizierten Gesamtauszahlungen betragen 232,0 % vor Steuern. Sie beginnen mit jährlich 4,0 % p. a. und steigen zum Ende der Laufzeit an. Die Genussrechtsver­ gütung richtet sich nach Maßgabe der Genussrechts­ bedingungen im Wesentlichen nach dem erwirtschaf­ teten Liquiditätsüberschuss der Betriebsgesellschaften aus dem laufenden Betrieb der Anlagen. Die für das Geschäftsjahr 2009 prognostizierte Auszahlung von 4,0 % p. a. wurde durchgeführt. Das geringe Windauf­ kommen im Jahr 2010 führte jedoch dazu, dass die Aus­ zahlung für das Jahr 2010 um 0,93 Prozentpunkte niedri­ ger ausfiel als prognostiziert. Für das Geschäftsjahr 2011 wurde die prognostizierte Auszahlung von 4,0 % durch die tatsächliche Auszahlung von 4,11 % leicht übertrof­ fen. Für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 wurde die Pro­ gnose aufgrund des niedrigen Windaufkommens von jeweils 4,5 % nicht erreicht. Es konnten lediglich 2,0 % bzw. 1,11 % ausgezahlt werden. Ab Juni 2010 hat die Planet energy GmbH die endfi­ nanzierende Vermögensanlage „Saubere Kraftwerke 2“ begeben. Das Konzept der Vermögensanlage „Saubere Kraftwerke 1“ wurde beibehalten. Die Genussrechte mit einem Gesamtemissionsvolumen von 10.900.000 EUR wurden innerhalb von fünf Monaten erfolgreich platziert. Die prognostizierten Gesamtauszahlungen betragen 235,9 % vor Steuern. Die für das Geschäftsjahr 2010 pro­ gnostizierte Auszahlung von 4,0 % wurde durchgeführt. Die Auszahlung für das Geschäftsjahr 2011 von 6,02 % übertraf die prognostizierte Auszahlung von 4,0 %. Auch für das Geschäftsjahr 2012 konnte die prognostizierte Auszahlung von 4,0 % durch die tatsächliche Auszahlung von 5,0 % übertroffen werden. Die für die Geschäftsjah­ re 2013 und 2014 prognostizierte Auszahlung von 4,5 % konnte mit 4,8 % bzw. 4,88 % leicht übertroffen werden. Im Januar 2012 hat die Planet energy GmbH die endfi­ nanzierende Vermögensanlage „Saubere Kraftwerke 3“ begeben. Auch diese Vermögensanlage wurde nach dem Konzept der Vermögensanlagen „Saubere Kraftwerke 1“ und „Saubere Kraftwerke 2“ konzipiert. Innerhalb von nur rund vier Wochen wurden die Genussrechte mit einem Gesamtemissionsvolumen von 6.400.000 EUR vollplat­ ziert. Die prognostizierten Gesamtauszahlungen betra­ gen 240,0 % vor Steuern. Die für das Geschäftsjahr 2012 prognostizierte Auszahlung von 4,0 % wurde durchge­ führt. Die Prognose von 4,0 % für das Geschäftsjahr 2013 und 2014 konnte mit 2,0 % bzw. 1,0 % aufgrund des niedrigen Windaufkommens nicht erreicht werden. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 103 Leistungsnachweise über bisher durchgeführte Vermögensanlagen Die endfinanzierende Vermögensanlage „Saubere Kraft­ werke 4“ wurde im September 2014 begeben und wur­ de ebenfalls nach dem Konzept der Vermögensanlagen „Saubere Kraftwerke 1-3“ konzipiert. Die Genussrechte mit einem Gesamtemissionsvolumen von 7.800.000 EUR wurden nach wenigen Monaten vollplatziert. Die prog­ nostizierten Gesamtauszahlungen betragen rund 200,0 % vor Steuern. Für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 wurde die prognostizierte Auszahlung von jeweils 4,0 % p. a. durchgeführt. GENUSSRECHTSVERGÜTUNGEN UND RÜCKZAHLUNGEN (ANGABEN JEWEILS IN PROZENT) Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist 2004 2004 2005 2005 2006 2006 2007 2007 2008 2008 7,00 7,00 7,00 5,44 7,00 6,79 7,00 5,09 7,00 5,75 Grundverzinsung 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 Variable Verzinsung 3,00 3,00 3,00 1,44 3,00 2,79 3,00 1,09 3,00 1,75 7,00 7,00 7,00 5,15 7/7²) 6,4/7²) Grundverzinsung 2,50 2,50 2,50 2,50 2,5/4,002) 2,5/4,002) Zusatzverzinsung 4,50 4,50 4,50 2,65 4,50/3,002) 3,90/3,002) Genussrecht II 1) Genussrecht III 1) Genussrecht IV 1) Grundverzinsung Variable Verzinsung Saubere Kraftwerke 1 3) davon Verzinsung davon Rückzahlung Saubere Kraftwerke 2 3) davon Verzinsung davon Rückzahlung Saubere Kraftwerke 3 3) davon Verzinsung davon Rückzahlung Saubere Kraftwerke 4 3) davon Verzinsung davon Rückzahlung 1) Gesamtverzinsung (Grundverzinsung + Zusatzverzinsung) 2) Die Verzinsung der Genussrechte III ist abhängig von der Laufzeit des Genussrechtes; die angegebene Verzinsungen beziehen sich auf Genussrechte mit Laufzeiten von bis zu 24 Monaten / Laufzeiten von mehr 24 Monaten 3) Gesamtauszahlung (Genussrechtsvergütung + Rückzahlung) 104 Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist 2009 2009 2010 2010 2011 2011 2012 2012 2013 2013 2014 2014 7,00 5,55 7,00 6,17 7,00 5,58 7,00 5,83 7,00 4,65 7,00 4,21 4,00 4,00% 4,00% 4,00% 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 1,55% 3,00% 2,17% 3,00 1,58 3,00 1,83 3,00 0,65 3,00 0,21 7,00/7,00 ²) 5,15/7,002) 7,00/7,002) 6,35/7,00²) 7,00 5,82 7,00 7,00 7,00 5,07 7,00 4,06 2,5 /4,00 2) 2,5/4,00 2) 2,5/4,002) 2,5/4,002) 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,50/3,002) 2,65/3,002) 4,50/3,002) 3,85/3,002) 3,00 1,82 3,00 3,00 3,00 1,07 3,00 0,06 6,00 4,07 6,00 3,06 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,07 3,00 0,06 4,50 1,11 4,50 1,11 4,00 4,00 4,00 3,07 4,00 4,11 4,50 0,20 2,60 3,80 1,40 2,01 2,50 0,87 2,30 2,99 2,60 1,11 2,6 1,11 2,60 1,11 1,50 2,20 1,70 1,12 1,90 0,90 1,90 0,00 1,90 0,00 4,00 4,00 4,00 6,01 4,00 5,05 4,50 4,80 4,50 4,88 1,00 3,00 3,00 2,34 0,20 1,37 0,80 0,46 1,20 1,21 3,00 1,00 1,00 3,67 3,80 3,68 3,70 4,34 3,30 3,67 4,00 4,08 4,00 2,00 4,00 1,00 2,70 2,67 2,70 1,20 1,20 0,00 1,30 1,41 1,30 0,80 2,80 1,00 4,00 4,00 4,00 4,00 1,56 0,21 1,69 1,69 2,44 3,79 2,31 2,31 PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 105 BEENDIGUNG DER VERMÖGENSANLAGEN Rückzahlung vor und nach dem Laufzeitende Die Genussrechte der Planet energy Windpark Schwane­ wede GmbH & Co. KG und der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG haben jeweils eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2035. Die Mindestlaufzeit der Vermögensanalgen beträgt 24 Monate ab Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs. Eine ordentliche Kündigung der Vermögensanlagen wäh­ rend der Laufzeit der Genussrechte ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (siehe § 5 Abs. 3 Satz 1 der Genussrechtsbe­ dingungen ab Seite 137). Die Emittentinnen können die Genussrechte unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende, nach einer Mindest­ laufzeit von 24 Monaten ab Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs, kündigen, falls Rechtsvorschriften erlassen, geändert oder in der Weise angewandt werden, dass dies bei den Gesellschaften, bei deren Gesellschaftern oder bei den Genussrechtsinhabern zu höheren Steuer­ belastungen führt als bei der Prospektierung vorgesehen. Gleiches gilt, wenn aufgrund neuer aufsichtsrechtlicher Vorschriften die Rechte der Gesellschaft, deren Gesell­ schafter oder der Genussrechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese neue Pflichten begründet werden (siehe § 6 Abs. 4 der Genussrechtsbedingungen ab Seite 137). Sollte die jeweilige Emittentin zur Rückzahlung des Genussrechtskapitals zum Enddatum nicht in der Lage sein, so ist der noch ausstehende Rückzahlungsbetrag mit 1,0 % p. a. zu verzinsen. Die Rückzahlung ist so lan­ ge und so weit ausgeschlossen, als sie ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei der betroffenen Emittentin wäre. Ankaufsoptionen und Kündigungsrechte Dritter hinsicht­ lich der Genussrechte existieren nicht. Eine vor dem Laufzeitende der Genussrechte erfolgende Rückabwick­ lung würde zur Rückzahlung des Genussrechtskapitals führen. Überdies würden bei der Rückzahlung gegebe­ nenfalls bereits erfolgte teilweise Rückzahlungen des Genussrechtskapitals berücksichtigt (§ 6 Abs. 5 der Genussrechtsbedingungen). Durch die Beendigung der Vermögensanlagen entstehen keine weiteren Kosten für die Anleger. Die Ermittlung der Genussrechtsvergütung der jeweiligen Emittentin erfolgt bei einer vor dem Laufzeitende erfol­ genden Beendigung der Vermögensanlagen zeitanteilig. 106 Übertragung der Genussrechte Die Genussrechte können unter den Voraussetzungen des § 7 der Genussrechtsbedingungen an Dritte durch Abtretung übertragen werden. Hierzu ist die Zustimmung der Planet energy Anlegerservice GmbH erforderlich. Auch eine teilweise Abtretung ist nur in Bezug auf die Genussrechte beider Emittentinnen gemeinsam und nur insofern möglich, als die Summe der Nominalbeträge der Genussrechte der beiden Emittentinnen insgesamt durch 1.000 EUR ganzzahlig teilbar ist. Die Planet energy Anle­ gerservice GmbH ist bei der Abwicklung behilflich. Etwa­ ige Veräußerungsgewinne, die dem oder der Abtretenden bei der Abtretung der Genussrechte entstehen, sind zu versteuern (zur Berechnung und Besteuerung von Veräu­ ßerungsgewinnen siehe Seite 131). Zu weiteren Einzelhei­ ten wird auf Seite 39 verwiesen. Insolvenz oder Liquidation Die Insolvenz oder Liquidation einer der Emittentinnen betrifft nur den Teil des Genussrechtskapitals, das in die betroffene Gesellschaft investiert wurde. Sowohl vor wie auch nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen oder im Falle der Liquidation einer der beiden Emittentinnen werden die von der betroffe­ nen Emittentin eingeworbenen Genussrechte erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger und vor den Gesellschaftern der jeweiligen Gesellschaft bedient. Es besteht keine Beteiligung am Liquidationserlös. Keine Gewährleistungen Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlagen hat keine juristische Person oder Gesellschaft eine Gewährleistung übernommen. Steuerliche Auswirkungen einer vorzeitigen Beendigung Eine vorzeitige Beendigung der Vermögensanlagen wäre ganz oder teilweise insbesondere bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Insolvenzen von einer einzelnen oder beiden Emittentinnen, bei Nichtplatzierung des Genussrechtskapitals und bei Änderung oder Kündigung der Genussrechte durch die Emittentinnen aufgrund ver­ änderter steuerlicher Rahmenbedingungen möglich. Das im Falle einer vorzeitigen Beendigung an die Anleger zurückzuzahlende Genussrechtskapital abzüglich vor­ zeitig geleisteter Tilgungen des Genussrechtskapitals unterliegt nicht der Besteuerung. Soweit im Zuge einer vorzeitigen Beendigung an die Anleger Genussrechts­ vergütungen ausgezahlt werden, unterliegen diese der Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag und e ­ twaiger Kirchensteuer. Insoweit wird auf die wesentlichen Grund­ lagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensan­ lagen auf Seite 131 verwiesen. Sollte Anlegern im Zuge einer vorzeitigen Beendigung das eingezahlte Genuss­ rechtskapital nicht oder nicht in voller Höhe zurückge­ zahlt werden können, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz einer oder beider Emittentinnen, so können Anleger die Verluste aus den Vermögensanlagen grund­ sätzlich mit anderen positiven Einkünften aus Kapital­ erträgen im Wege einer Einkommensteuerveranlagung verrechnen. Grundsätzlich wird den Anlegern empfohlen, bei einer vorzeitigen Beendigung der Vermögensanlagen den Rat ihres persönlichen Steuerberaters einzuholen. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 107 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER EMITTENTINNEN Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der zwei Emittentinnen zum 31. Dezember 2014 wird im Folgen­ den durch Abbildung der Jahresabschlüsse dargestellt sowie durch die Zwischenübersichten der Bilanzen und Gewinn-und Verlust-Rechnungen zum 31. Mai 2015. Die Prüfung der Jahresabschlüsse der Emittentinnen erfolg­ te durch die Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kajen 12, 20459 Ham­ burg, dessen Geschäftsführer, die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Hans-W. Kortmann und Astrid Busch, die Prüfungen durchgeführt haben. Die Emittentinnen sind nicht zur Aufstellung eines Kon­ zernabschlusses verpflichtet. JAHRESABSCHLUSS PLANET ENERGY WINDPARK SCHWANEWEDE GMBH & CO. KG A. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2014 31.12.2014 e Aktiva 31.12.2013 e A.Anlagevermögen Sachanlagen 1. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.591.969,48 1.344.802,09 2.233,13 63.356,99 45.255,77 0,00 19.390,10 4.950,61 225.477,12 98.251,58 1.884.325,60 1.511.361,27 B.Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Sonstige Vermögensgegenstände II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. 108 Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Verlustanteil Die Erläuterungen der Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussich­ ten auf die Fähigkeit der Emittentinnen zur Zahlung der Genussrechtsvergütungen und zur Rückzahlung des Genussrechtskapitals werden auf den Seiten 29 f. dargestellt. 31.12.2014 e Passiva 31.12.2013 e A.Eigenkapital I. Kapitalanteil des Kommanditisten II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin III. Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommandististen gedeckter Verlustanteil 5.000,00 5.000,0 -230.477,12 -103.251,58 225.477,12 98.251,58 5.450,00 1.000,00 5.688,04 1.139,93 1.873.187,56 1.499.495,47 0,00 9.725,87 1.884.325,60 1.511.361,27 B.Rückstellungen Sonstige Rückstellungen C.Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ‑ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 5.688,04 (Vorjahr: € 1.139,93) 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ‑ davon gegenüber Gesellschafter: € 1.873.187,56 (Vorjahr: € 1.499.495,47) ‑ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 1.873.187,56 (Vorjahr: € 1.499.495,47) 3. Sonstige Verbindlichkeiten ‑ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 0,00 (Vorjahr: € 9.725,87) PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 109 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen B. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 1.Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge 2013 e 0,00 5.560,00 0,00 1.234,00 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -26.601,28 -11.803,19 4. Betriebsergebnis -26.601,28 -5.009,10 0,12 6,91 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ‑ davon an verbundene Unternehmen: € 100.624,38 (Vorjahr: € 94.672,34) -100.624,38 -94.674,52 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -127.255,54 -99.676,80 8.Jahresfehlbetrag -127.255,54 -99.676,80 127.255,54 99.676,80 0,00 0,00 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9. Zuweisung zum Verlustsonderkonto der Kommanditistin 10. Jahresergebnis nach Ergebnisverwendung 110 2014 e C. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014 PLANET ENERGY WINDPARK SCHWANEWEDE GMBH & CO. KG, HAMBURG Anhang für das Geschäftsjahr 2014 I. Allgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungs­ vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Nach den Vorschriften des § 264a HGB sind die Rech­ nungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften anzuwenden. Die Gesellschaft ist nach den handels­ rechtlichen Vorschriften eine kleine Personengesellschaft i.S.v. § 267 Absatz 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Absatz 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB) erstellt. Als kleine Personengesellschaft haben wir von den gemäß § 288 Absatz 1 HGB möglichen Erleichterungen bei den Angaben Gebrauch gemacht. Die größenabhän­ gigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresab­ schlusses gemäß § 266 Absatz 1 Satz 3 und § 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. II. Bilanzierung- und Bewertung Maßgebend waren die Bilanzierungs- und Bewertungs­ vorschriften des Handelsgesetzbuches. Steuerliche Vor­ schriften wurden beachtet, soweit dies erforderlich war. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unterneh­ men in Höhe von € 1.873.187,56 stellen in Höhe von € 505.004,93 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis­ tungen, in Höhe von € 1.153.960,50 Darlehensverbind­ lichkeiten und in Höhe von € 214.222,13 Verbindlichkei­ ten aus laufender Verrechnung dar. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in voller Höhe gegenüber der Gesellschafterin. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. IV. Sonstige Angaben Persönlich haftende Gesellschafterin ist: NamePlanet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH SitzHamburg Gezeichnetes Kapital 25.000,00 EUR Zusammensetzung der Geschäftsführung der Komplementärin: 1) H err Sönke Tangermann, Jurist 2) Herr Nils Müller, Diplom-Kaufmann Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemein­ sam und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Hamburg, den 24. Februar 2015 Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten aktiviert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. (Sönke Tangermann) (Nils Müller) Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 111 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen D. LAGEBERICHT LAGEBERICHT 2014 DER PLANET ENERGY WINDPARK SCHWANEWEDE GMBH & CO. KG Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Planet energy GmbH. Die Geschäftsführung obliegt der Kom­ plementärin, der Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, welche hierfür jährlich eine Haftungsvergütung in Höhe von EUR 2.000 erhält. Darüber hinaus hat die Pla­ net energy GmbH im Geschäftsjahr 2014 eine Vergütung für die Projektentwicklung des Windparks Schwanewede in Höhe von EUR 171.000 sowie Zinsen in Höhe von EUR 100.624,38 erhalten. Die Planet energy Windpark Schwa­ newede GmbH & Co. KG verfügt über keine eigenen Angestellten. Somit beträgt die Gesamtsumme der durch die Planet energy Schwanewede GmbH & Co. KG an Mit­ arbeiter und Führungskräfte gezahlten Vergütungen EUR 0,00. Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG soll zukünftig den Windpark Schwanewede in Niedersachsen, welcher aus zwei Windenergieanlagen bestehen soll, betreiben und eine Produktionsleistung von 14.720.194 kWh erzeugen. Der Windpark wird vor­ aussichtlich im vierten Quartal 2015 in Betrieb genom­ men. Der wesentlichste Einflussfaktor auf die Geschäfts­ tätigkeit der Gesellschaft wird das Windaufkommen sein. Ziele und Strategien Die vorrangige Zielsetzung der Gesellschaft besteht dar­ in, nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen, möglichst viel Strom aus Windenergie in das Stromnetz einzuspeisen und hierüber Einspeiseerlöse zu generieren. Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft ist in den Bereichen Forschung und Ent­ wicklung nicht aktiv. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Gesellschaft ist von den gesamtwirtschaftlichen Rah­ menbedingungen weitgehend unabhängig. Der zukünfti­ ge wesentliche Erfolgsfaktor wird das Windaufkommen sein und die Vergütung des eingespeisten Stroms wird durch das EEG festgelegt sein. Nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen, wer­ den die branchenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen 112 nur insofern einen Einfluss haben, als die Instandhal­ tungskosten davon abhängen können. Mögliche Kos­ tensteigerungen werden in den Ertragsprognosen der Gesellschaft abgebildet. Geschäftsverlauf Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG befindet sich noch in der Projektierungsphase. Im Geschäftsjahr 2014 haben bereits erste Baumaßnahmen begonnen. Die Genehmigung nach dem Bundes-Im­ missionsschutzgesetz (BImSchG) lag zum 31.12.2014 nicht vor. Der Anlagenkaufvertrag war zum 31.12.2014 nicht endverhandelt. Eine Finanzierungszusage lag zum 31.12.2014 nicht vor. Die Inbetriebnahme des Windparks ist für das vierte Quartal 2015 geplant. Das negative han­ delsrechtliche Ergebnis im Geschäftsjahr 2014 beträgt EUR 127.226 und wird dem Verlustsonderkonto der Gesellschafterin zugewiesen. Ertrags- Finanz- und Vermögenslage Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG befindet sich noch in der Projektierungsphase. Die Ertragslage ist im Wesentlichen durch Pachtaufwendun­ gen geprägt. Die Finanzlage ist maßgeblich durch ein vom Kom­ manditisten, der Planet energy GmbH, zur Verfügung gestelltes Darlehen dargestellt. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die aktivierten Projektrechte bestimmt. Nachtragsbericht Die Genehmigung nach BImSchG wurde von der zustän­ digen Genehmigungsbehörde am 23.02.2015 erteilt. Der Anlagenkaufvertrag war zum Berichtszeitpunkt nicht unterzeichnet. Die Finanzierungszusage lag zum Berichtszeitpunkt nicht vor. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht Die Risikosituation der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch den Entwicklungsstand des Windparks, welche sich gegenwärtig aus Bauzeit-, Investitions- und rechtli­ chen Risiken zusammensetzt, geprägt. Ein rechtliches Risiko besteht insbesondere darin, dass durch erfolgreiche Widersprüche Dritter oder eine erfolg­ reiche Klage, gegen die Genehmigung nach BImSchG, die Inbetriebnahme teilweise verzögert wird oder eine Inbetriebnahme des Windparks nicht möglich ist. Die Chancen der Gesellschaft liegen, nach der Inbetrieb­ nahme der Windenergieanlagen, insbesondere in einem über dem prognostizierten langjährigen Mittel liegenden Windaufkommen sowie der Vermarktung der produzier­ ten Strommengen in den unterschiedlichen Formen der Direktvermarktung. Zusammenfassend betrachtet geht die Geschäftsfüh­ rung, bei unveränderten Rahmenbedingungen, von einer positiven Entwicklung der Gesellschaft aus. E. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn‑ und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Ein­ beziehung der Buchführung und den Lagebericht der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem­ ber 2014 geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresab­ schluss und Lagebericht nach den deutschen handels­ rechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vor­ schriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschafts­ vertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ord­ nungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Ein­ lagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah­ resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut­ schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstö­ ße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinrei­ chender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartun­ gen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs­ bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschät­ zungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuwei­ sung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnah­ men zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 ­VermAnlG war nicht zu beurteilen, da die Gesellschaft keine Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 V ­ ermAnlG anbietet, sondern beabsichtigt, voraus­ sichtlich ab 2015, Genussrechte anzubieten. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend siche­ re Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab­ schluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschafts­ vertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsät­ ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebe­ richt steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ver­ mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Diese Bestäti­ gung erteilen wir aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 27. Februar 2015 abgeschlossenen Abschlussprüfung und unserer Nachtragsprüfung, die sich auf eine Ergän­ zung im Lagebericht hinsichtlich der gezahlten Vergü­ tungen an Mitarbeiter und Führungskräfte bezieht. Die Nachtragsprüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Hamburg, den 27. Februar 2015 Hamburg, den 14. August 2015 Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Astrid Busch Dr. H.‑W. Kortmann WirtschaftsprüferinWirtschaftsprüfer PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 113 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen JAHRESABSCHLUSS PLANET ENERGY WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG A. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2014 Aktivakti 31.12.2014 € 31.12.2013 € A.Anlagevermögen Finanzanlagen Beteiligungen 3.000.000 0,00 0,00 4.722,69 2. Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 44.185,97 0,00 16.517,75 0,00 863,56 6,30 486.763,92 0,00 3.548.331,20 4.728,99 B.Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3. Sonstige Vermögensgegenstände II. Guthaben bei Kreditinstituten C. 114 1. Eingeforderte ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Verlustanteil 31.12.2014 € Passiva 31.12.2013 € A.Eigenkapital I. Kapitalanteil des Kommanditisten 5.000,00 5.000,0 II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin -491.763,92 -871,01 III. Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommandististen gedeckter Verlustanteil 486.763,92 0,00 4.700,00 600,00 5.717,95 0,00 3.537.913,25 0,00 3.548.331,20 4.728,99 B.Rückstellungen Sonstige Rückstellungen C.Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ‑ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 5.717,95 (Vorjahr: € 0,00) 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ‑ davon gegenüber Gesellschafter: € 3.537.913,25 Vorjahr: € 0,00) ‑ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 3.537.913,25 (Vorjahr: € 0,00) PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 115 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen B. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 1.Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge 02.09.- e 31.12.2013 e 130.725,25 0,00 1.184,31 0,00 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -562.248,29 -870,93 4.Betriebsergebnis -430.338,73 -870,93 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.805,97 0,00 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ‑ davon an verbundene Unternehmen: € 64.360,15 (Vorjahr: € 0,00) -64.360,15 -0,08 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -490.892,91 -871,01 8.Jahresfehlbetrag -490.892,91 -871,01 490.892,91 871,01 0,00 0,00 9. Zuweisung zum Verlustsonderkonto der Kommanditistin 10. Jahresergebnis nach Ergebnisverwendung C. Anhang für das Geschäftsjahr 2014 Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Anhang für das Geschäftsjahr 2014 I. Allgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungs­ vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Nach den Vorschriften des § 264a HGB sind die Rech­ nungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften anzuwenden. Die Gesellschaft ist nach den handels­ rechtlichen Vorschriften eine kleine Personengesellschaft i.S.v. § 267 Absatz 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Absatz 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB) erstellt. Als kleine Personengesellschaft haben wir von den gemäß § 288 Absatz 1 HGB möglichen Erleichterungen bei den Angaben Gebrauch gemacht. Die größenabhän­ gigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresab­ schlusses gemäß § 266 Absatz 1 Satz 3 und § 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. 116 2014 Für das vorherige Geschäftsjahr vom 02.09.2013 bis 31.12.2013 lag ein Rumpfgeschäftsjahr vor, so dass das Geschäftsjahr keine vollen 12 Monate beinhaltet hat. Aus diesem Grund sind die Zahlen des Geschäftsjahres mit denen des Vorjahres nur eingeschränkt vergleichbar. II. Bilanzierung- und Bewertung Maßgebend waren die Bilanzierungs- und Bewertungs­ vorschriften des Handelsgesetzbuches. Steuerliche Vor­ schriften wurden beachtet, soweit dies erforderlich war. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten aktiviert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Betei­ ligungsverhältnis bestehen in Höhe von € 61.248,47 und bestehen ausschließlich gegen die Bürgerwindpark Sai­ lershäuser Wald GmbH & Co. KG. Die Forderungen stel­ len in Höhe von € 44.185,97 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von € 17.062,50 sonstige Vermögensgegenstände dar (Mitzugehörigkeitsvermerk). Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unterneh­ men in Höhe von € 3.537.913,25 stellen in Höhe von € 462.247,91 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis­ tungen, in Höhe von € 3.000.000,00 Darlehensverbind­ lichkeiten und in Höhe von € 75.665,34 Verbindlichkeiten aus laufender Verrechnung dar. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in voller Höhe gegenüber der Gesellschafterin. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. IV. Sonstige Angaben Persönlich haftende Gesellschafterin ist: Name Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH Sitz Hamburg GezeichnetesKapital 25.000,00 EUR Zusammensetzung der Geschäftsführung der Komplementärin: 1) H err Sönke Tangermann, Jurist 2) Herr Nils Müller, Diplom-Kaufmann Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemein­ sam und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Hamburg, den 24. Februar 2015 Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH D. LAGEBERICHT LAGEBERICHT 2014 DER PLANET ENERGY WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell Die Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Planet energy GmbH. Die Geschäftsführung obliegt der Komplementärin, der Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, welche hierfür jährlich eine Haftungsvergütung in Höhe von EUR 2.000 erhält. Darüber hinaus hat die Planet energy GmbH im Geschäftsjahr 2014 eine Vergütung für die Projektprü­ fung der Beteiligung an dem Bürgerwindpark Sailershäu­ ser Wald in Höhe von EUR 350.000 netto sowie Zinsen in Höhe von EUR 64.360,15 erhalten. Die Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG verfügt über keine eigenen Angestellten. Somit beträgt die Gesamtsumme der durch die Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG an Mit­ arbeiter und Führungskräfte gezahlten Vergütungen EUR 0,00. Die Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG ist an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG zu 25 % beteiligt. Die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG soll zukünftig den Windpark Sai­ lershäuser Wald in Bayern, welcher aus zehn Windener­ gieanlagen bestehen soll, betreiben und eine Produkti­ onsleistung von 54.987.844 kWh erzeugen. Der Windpark wird voraussichtlich im vierten Quartal 2015 in Betrieb genommen werden. Der wesentlichste Einflussfaktor auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wird mittelbar das Windaufkommen im Windpark Sailershäuser Wald sein. Ziele und Strategien Die vorrangige Zielsetzung der Gesellschaft besteht dar­ in, nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen durch die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, Beteiligungserträge zu generieren. Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft ist in den Bereichen Forschung und Ent­ wicklung nicht aktiv. (Sönke Tangermann) (Nils Müller) Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Gesellschaft ist von den gesamtwirtschaftlichen Rah­ menbedingungen weitgehend unabhängig. Der zukünf­ tige wesentliche Erfolgsfaktor wird, in Abhängigkeit vom Windaufkommen, der mögliche Beteiligungsertrag sein. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 117 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen Nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen durch die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, werden die branchenwirtschaftlichen Rahmenbedingun­ gen nur insofern einen Einfluss haben, als die Instand­ haltungskosten davon abhängen können. Mögliche Kos­ tensteigerungen werden in den Ertragsprognosen der Beteiligungsgesellschaft abgebildet. Geschäftsverlauf Der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, an welchem die Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG beteiligt ist, befindet sich noch in der Baupha­ se. Im Geschäftsjahr 2014 haben die Baumaßnahmen bereits begonnen. Die Genehmigung nach Bundes-Im­ missionsschutzgesetz (BImSchG) lag zum 31.12.2014 vor. Der Anlagenkaufvertrag war zum 31.12.2014 unter­ zeichnet. Eine Finanzierungszusage lag zum 31.12.2014 vor. Die Inbetriebnahme des Windparks ist für das vierte Quartal 2015 geplant. Das negative handelsrechtliche Ergebnis im Geschäftsjahr 2014 beträgt EUR 473.830 und wird dem Verlustsonderkonto der Gesellschafterin zugewiesen. Ertrags- Finanz- und Vermögenslage Die Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG ist an dem im Bau befindlichen Bürgerwindpark Sailershäuser Wald beteiligt. Die Ertragslage ist im Wesentlichen durch Planungs- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Projektprüfung der Beteiligung an dem Windpark Sai­ lershäuser Wald geprägt. Die Finanzlage ist maßgeblich durch ein vom Kommandi­ tisten, der Planet energy GmbH, zur Verfügung gestelltes Gesellschafterdarlehen dargestellt. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die Beteili­ gung an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG bestimmt. Nachtragsbericht Nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich kei­ ne nennenswerten Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht Die Risikosituation der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch den Entwicklungsstand der Bürgerwindpark Sai­ lershäuser Wald GmbH & Co. KG, welche sich gegen­ wärtig aus Bauzeit-, Investitions- und rechtlichen Risiken zusammensetzt, geprägt. Ein rechtliches Risiko besteht insbesondere darin, dass durch einen möglichen Erfolg durch Widersprüche Drit­ ter, gegen die Genehmigung nach BImSchG, die Inbe­ 118 triebnahme teilweise verzögert wird oder eine Inbetrieb­ nahme des Windparks nicht möglich ist. Die Chancen der Beteiligungsgesellschaft liegen, nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen der Bürger­ windpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, insbeson­ dere in über der Prognose liegenden Beteiligungserträge, bedingt durch ein über dem prognostizierten langjähri­ gen Mittel liegenden Windaufkommen in der Bürgerwind­ park Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG sowie der Ver­ marktung der durch die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG produzierten Strommengen in den unterschiedlichen Formen der Direktvermarktung. Zusammenfassend betrachtet geht die Geschäftsfüh­ rung, bei unveränderten Rahmenbedingungen, von einer positiven Entwicklung der Gesellschaft aus. E. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn‑ und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresab­ schluss und Lagebericht nach den deutschen handels­ rechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vor­ schriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschafts­ vertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ord­ nungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Ein­ lagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah­ resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut­ schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstö­ ße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinrei­ chender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartun­ gen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs­ bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Hamburg, den 27. Februar 2015 Hamburg, den 14. August 2015 Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Astrid Busch Dr. H.‑W. Kortmann WirtschaftsprüferinWirtschaftsprüfer Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschät­ zungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuwei­ sung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnah­ men zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 ­VermAnlG war nicht zu beurteilen, da die Gesellschaft keine Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 V ­ ermAnlG anbietet, sondern beabsichtigt, voraus­ sichtlich ab 2015, Genussrechte anzubieten. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend siche­ re Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab­ schluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschafts­ vertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsät­ ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebe­ richt steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ver­ mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Diese Bestäti­ gung erteilen wir aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 27. Februar 2015 abgeschlossenen Abschlussprüfung und unserer Nachtragsprüfung, die sich auf eine Ergän­ zung im Lagebericht hinsichtlich der gezahlten Vergü­ tungen an Mitarbeiter und Führungskräfte bezieht. Die Nachtragsprüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 119 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen ZWISCHENÜBERSICHTEN DER EMITTENTINNEN ZWISCHENÜBERSICHTEN (BILANZ, GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG) ZUM 31. JULI 2015 Nachfolgend werden die Zwischenbilanzen zum 31. Juli 2015 sowie die Gewinn-und Verlust-Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Juli 2015 der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG sowie der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG dargestellt. Bilanz zum 31. Juli 2015 Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Aktivak Stand: 31. Juli 2015 EUR A.Anlagevermögen I.Sachanlagen Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.173.420,77 4.173.420,77 B.Umlaufvermögen 8.906.034,29 I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 106.088,60 2. sonstige Vermögensgegenstände 172.897,23 II. Guthaben bei Kreditinstituten 8.627.048,46 C.Rechnungsabgrenzungsposten 35.338,00 D. 437.144,91 Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Verlustanteil 13.551.937,97 GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR 2015 BIS 31. JULI 2015 GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR 2015 BIS 31. JULI 2015 Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Stand: 31. Juli 2015 EUR 1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 120 -62.710,07 533,31 -149.491,03 4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -211.667,79 Fehlbetrag -119.074,93 Stand: 31. Juli 2015 EUR Passiva A.Eigenkapital I. Kapitalanteil des Kommanditisten 5.000,00 II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin -442.144,91 III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil des Kommanditisten 437.144,91 B.Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 4.448,00 C.Verbindlichkeiten 1. Verbindlicheiten gegenüber Kreditinstituten 8.827.898,33 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.005.720,54 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.696.126,51 4. Sonstige Verbindlichkeiten 17.744,59 13.551.937,97 PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 121 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen Bilanz zum 31. Juli 2015 Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Stand: 31. Juli 2015 EUR Aktiva A.Anlagevermögen I.Sachanlagen 3.025.000,00 Beteiligungen 3.025.000,00 B.Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 29.354,78 28.320,20 2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.034,58 II. Guthaben bei Kreditinstituten 7.029,25 C. Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Verlustanteil 606.256,11 3.667.640,14 Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Stand: 31. Juli 2015 EUR 1.Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 122 74.279,75 5.505,54 -84.086,12 4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -132.253,86 5. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -136.554,69 Fehlbetrag -136.554,69 Stand: 31. Juli 2015 EUR Passiva A.Eigenkapital I. Kapitalanteil des Kommanditisten 5.000,00 II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin -611.256,11 III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil des Kommanditisten 606.256,11 B.Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 2.744,00 C.Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.664.896,14 3.667.640,14 WESENTLICHE ÄNDERUNGEN DER ZWISCHENBILANZEN JULI 2015 ZU DEN JAHRESABSCHLÜSSEN 2014 DER EMITTENTINNEN Die Zwischenbilanzen sowie die Gewinn- und Ver­ lust-Rechnungen zum 31. Juli 2015 sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht durch eine Wirtschaftsprü­ fungsgesellschaft geprüft. Guthaben bei Kreditinstituten Die Änderungen dieser Bilanzpositionen resultieren im Wesentlichen aus der Zahlung von Verbindlich­ keiten und der Vereinnahmung von Forderungen und Darlehensabrufen. Rechnungsabgrenzungsposten Die Änderung dieser Bilanzposition resultiert im Wesent­ lichen aus der Abgrenzung der Bauzeitpachten. ANLAGEVERMÖGEN Eigenkapital Die Änderung dieser Bilanzposition resultiert im Wesent­ lichen durch das bis zum 31. Juli 2015 festgestellte han­ delsrechtliche Ergebnis. Sachanlagen Die Änderung der Bilanzposition geleistete Anzahlun­ gen und Anlagen im Bau resultiert im Wesentlichen aus der Erfassung von Leistungen im Rahmen des Baufortschritts. Rückstellungen Die Änderung dieser Bilanzposition resultiert im Wesent­ lichen aus der ertragswirksamen Auflösung von Rück­ stellungen, die für den Jahresabschluss 2014 gebildet wurden. UMLAUFVERMÖGEN Verbindlichkeiten Die Änderungen dieser Bilanzposition resultieren im Wesentlichen aus dem Abruf des Zwischenfinanzierungs­ darlehens von der Planet energy GmbH, der Erhöhung der Zwischenfinanzierungszinsen für das von der Planet energy GmbH zur Verfügung gestellte Zwischenfinanzie­ PLANET ENERGY WINDPARK SCHWANEWEDE GMBH & CO.KG Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Änderungen dieser Bilanzpositionen resultieren im Wesentlichen aus der Zahlung und Vereinnahmung von Vor- und Umsatzsteuer. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 123 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen rungsdarlehen sowie der Abrufe der Darlehen der KfW und der DKB. Außerdem haben die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Baufortschritt zugenommen. mung von Projektierungserlösen für die erbrachten Leis­ tungen gegenüber der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG und aus der Zahlung und der Ver­ einnahmung von Umsatz- und Vorsteuer. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN DER GEWINN-UND VERLUST-RECHNUNG VOM JULI 2015 ZUR GEWINNUND VERLUSTRECHNUNG 2014 Guthaben bei Kreditinstituten Die Änderungen dieser Bilanzpositionen resultieren im Wesentlichen aus der Zahlung von Verbindlichkeiten und Darlehensabrufen. Da sich die Gewinn- und Verlust-Rechnung vom 31. Juli 2015 nur auf sieben Monate bezieht und die Gewinnund Verlust-Rechnung vom Geschäftsjahr 2014 auf das gesamte Geschäftsjahr, sind diese nicht direkt miteinan­ der vergleichbar. Die Positionen in der Gewinn-und Ver­ lust-Rechnung zum Juli 2015 sind daher als anteilig für das Geschäftsjahr 2015 zu sehen. Folgende wesentliche Änderungen haben sich ergeben: Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Änderung dieser Position resultiert daraus, dass erst sieben Monate des Geschäftsjahres zur Generierung der betrieblichen Aufwendungen beigetragen haben. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Änderung dieser Position resultiert daraus, dass erst sieben Monate des Geschäftsjahres zur Generierung der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beigetragen haben. Fehlbetrag Die Änderung dieser Position resultiert daraus, dass erst sieben Monate des Geschäftsjahres zur Generierung des Jahresergebnisses beigetragen haben. PLANET ENERGY WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG ANLAGEVERMÖGEN Beteiligungen Die Änderung der Bilanzposition resultiert aus der Grün­ dung der Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH, welche die bisherige Komplementärin, die Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, ersetzen wird. UMLAUFVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Änderungen dieser Bilanzpositionen resultieren im Wesentlichen aus der Abrechnung und der Vereinnah­ 124 Eigenkapital Die Änderung dieser Bilanzposition resultiert im Wesent­ lichen durch das bis zum 31. Juli vorläufig festgestellte handelsrechtliche Ergebnis. Rückstellungen Die Änderung dieser Bilanzposition resultiert im Wesent­ lichen aus der Auflösung von Rückstellungen die zum Jahresabschluss 2014 gebildet wurden. Verbindlichkeiten Die Änderungen dieser Bilanzposition resultieren im Wesentlichen aus dem Abruf des Zwischenfinanzierungs­ darlehens von der Planet energy GmbH, der Erhöhung der Zwischenfinanzierungszinsen für das von der Planet energy GmbH zur Verfügung gestellte Zwischenfinanzie­ rungsdarlehen und der Gründung der Planet energy Ver­ waltungsgesellschaft II mbH, welche die bisherige Kom­ plementärin, die Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, ersetzen wird. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN DER GEWINN-UND VERLUST-RECHNUNG VOM 31. JULI 2015 ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2014 Da sich die Gewinn- und Verlust-Rechnung vom 31. Juli 2015 nur auf sieben Monate bezieht und die Gewinn- und Verlust-Rechnung vom Geschäftsjahr 2014 auf das gesamte Geschäftsjahr und sich die Windparks noch im Bau befinden, sind diese nicht direkt mitein­ ander vergleichbar. Die Positionen in der Gewinn- und Verlust-Rechnung zum Juli 2015 ist daher als anteilig für das Geschäftsjahr 2015 zu sehen. Folgende wesentliche Änderungen haben sich ergeben: Umsatzerlöse Die Änderung dieser Position resultiert daraus, dass erst sieben Monate des Geschäftsjahres zu der Generierung der betrieblichen Umsatzerlöse beigetragen haben. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Änderung dieser Position resultiert daraus, dass erst sieben Monate des Geschäftsjahres zu der Generierung der betrieblichen Aufwendungen beigetragen haben und der größte Teil der Projektierungsvergütung bereits im Jahr 2014 angefallen ist. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Änderung dieser Position resultiert daraus, dass erst sieben Monate des Geschäftsjahres zur Generierung der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beigetragen haben. Fehlbetrag Die Änderung dieser Position resultiert daraus, dass erst sieben Monate des Geschäftsjahres zur Generierung des Jahresergebnisses beigetragen haben und der größte Teil der Projektierungsvergütung für die Planet energy GmbH bereits im Jahr 2014 angefallen ist. Angaben über den jüngsten Geschäftsgang, die Geschäftsaussichten der Emittentinnen und wesentliche Änderungen nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 Geschäftsentwicklung der Emittentinnen Der Windpark Schwanewede befindet sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung im Bau. Mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme wird prognosegemäß im vierten Quartal 2015 (kalkuliert zum 1. Januar 2016) gerechnet. Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft GmbH & Co. KG hat die Kommandit­ beteiligung am Bürgerwindpark erworben. Insoweit wird auf die Ertragsprognose auf den Seiten 64 ff. verwiesen. Geschäftsentwicklung und Geschäftsaussichten Zur Einschätzung der Geschäftsaussichten wird auf die Prognosen auf den Seiten 54 ff. und 64 ff. sowie auf die abgedruckten Lageberichte zu den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2014 sowie die Zwischenübersichten zum 31. Juli 2015 verwiesen. Für die beiden Emittentinnen soll auf Grundlage dieses Prospektes Genussrechtskapital eingeworben werden. Die Anbieterin rechnet mit einer etwa fünfmonatigen ­Platzierungsdauer bei einem gleichmäßigen Platzierungs­ verlauf. Damit erwartet die Anbieterin, dass das Genuss­ rechtskapital etwa bis zum Ende des vierten Quartals 2015 vollständig eingeworben werden kann. Spätestens mit der Fälligkeit der letzten Kaufpreisraten für die Anla­ gen im Windpark Schwanewede und im Bürgerwindpark Sailershäuser Wald werden die langfristigen Finanzie­ rungsdarlehen vollständig ausgezahlt. Die von der Planet energy GmbH als Gesellschafterdarlehen bereitgestellten Zwischenfinanzierungen (Gesellschafterdarlehen) kön­ nen mit der Einwerbung des Genussrechtskapitals von insgesamt 7.870.000 EUR (3.800.000 EUR für die Pla­ net energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und 4.070.000 EUR für die P ­ lanet energy Windpark Sai­ lershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG) zurückgezahlt werden. Die Anbieterin erwartet eine pro­ gnosegemäße Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (siehe Seiten 53 ff. und 63 ff.). Wesentliche Änderungen nach dem 31. Dezember 2014 Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Die zum Bau und Betrieb der Windenergieanlagen erfor­ derliche Genehmigung nach dem BundesImmissions­ schutzgesetz wurde am 23. Februar 2015 erteilt. Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Wind­ parks Schwanewede wurde ein Widerspruch einer Privat­ person eingelegt und im Wesentlichen mit der Rechts­ position begründet, die dem öffentlichen Baurecht zuzuordnen sind. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Änderungen der Angaben nach § 10 Absatz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 VermVerkProspV nach dem Stichtag eingetreten. Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Es sind keine wesentlichen Änderungen der Angaben nach § 10 Absatz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 VermVerkProspV nach dem Stichtag eingetreten. Wesentliche Änderungen nach dem 31. Juli 2015 Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Vom 31. Juli 2015 bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­ lung sind keine wesentlichen Änderungen der Angaben nach § 10 Absatz 3 der VermVerkProspV eingetreten. Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Vom 31. Juli 2015 bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­ lung sind keine wesentlichen Änderungen der Angaben nach § 10 Absatz 3 der VermVerkProspV eingetreten. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 125 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen PLANBILANZEN DER EMITTENTINNEN PLANBILANZEN (BILANZ, GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG) ZUM 31. DEZEMBER 2015 UND 31. DEZEMBER 2016 (PROGNOSE) Nachfolgend werden die Planbilanzen zum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2016 sowie die Plan-­Gewinn­ und Verlust-­Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 und vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 der Planet energy Windpark Schwa­ newede GmbH & Co. KG sowie der ­Planet energy Wind­ park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG dargestellt. PLANBILANZ (PROGNOSE) Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG Aktivaktiva 31.12.2015 EUR 31.12.2016 EUR A.Anlagevermögen I.Sachanlagen 1. Technische Anlagen und Maschinen 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 9.959.721,50 11.181.666,25 0,00 11.181.666,25 9.959.721,50 0,00 1.873.359,22 732.949,95 766.919,28 589.765,94 12.600.000.00 12.504.382,14 B.Umlaufvermögen I. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag PLAN-GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG (PROGNOSE) Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 und vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 31.12.2015 EUR 1.Umsatzerlöse 31.12.2016 EUR 0,00 1.293.905,08 0,00 -588.508,75 -194.191,90 -287.176,39 -194.191,90 418.219,94 2. Sonstige betriebliche Erträge 3.Abschreibungen 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.Betriebsergebnis 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -374.250,26 200.297,95 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -541.442,16 217.921,99 0,00 -40.768,65 -541.442,16 177.153,35 541.442,16 177.153,35 0,00 0,00 9.Steuern 10.Jahresfehlbetrag/-überschuss 11. Zuweisung zum Verlustsonderkonto der Kommanditistin 12. Jahresergebnis nach Ergebnisverwendung 126 Finanzlage der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG: Die Finanzlage der Planet energy Windpark Schwane­ wede GmbH & Co. KG ist maßgeblich durch ein vom ­Kommanditisten, der Planet energy GmbH, zur Verfü­ gung gestelltes Gesellschafterdarlehen, ein langfristi­ ges Darlehen der KfW und ein Zwischenfinanzierungs­ darlehen der DKB (evtl. streichen) dargestellt. Das von der Planet energy gewährte Gesellschafterdarlehen soll prognosegemäß nach der vollständigen Platzierung des Genussrechtskapitals, der Vermögensanlage S ­ aubere Kraftwerke 5, durch dieses zurückgeführt und ersetzt werden. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Wind­ energieanlagen der Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG werden Erträge generiert, was die Finanzlage der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG beeinflussen wird. Ebenfalls werden Betriebsausgaben, Darlehenszinsen, Bildung von Liquiditätsrücklagen, Steu­ eraufwendungen sowie Genussrechtsverzinsungen die Finanzlage der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG beeinflussen. 31. 12.2015 EUR Passiva 31. 12.2016 EUR A.Eigenkapital I. Kapitalanteil des Kommanditisten 5.000,00 5.000,00 II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin -771.919,28 -594.765,94 III. Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag 766.919,28 589.765,94 0,00 3.615,79 B.Rückstellungen Rückstellungen für Rückbau C.Verbindlichkeiten 1. Verbindlicheiten gegenüber Kreditinstituten 8.800.000 8.800.000 2. Verbindlichkeiten gegenüber Genussrechtsinhabern 3.800.000 3.700.766,35 12.600.000 12.504.382,14 FINANZLAGE DER PLANET ENERGY WINDPARK SCHWANEWEDE GMBH & CO. KG (PROGNOSE) 31.12.2015 EUR 31.12.2016 EUR Einzahlungen Genussrechtskapital Umsatzerlöse und Zinserträge Abruf von Darlehen Vorsteuer 3.800.000,00 2.233,13 1.293.905,08 8.800.000,00 45.255,77 12.647.488,90 1.293.905,08 -8.367.752,02 - 1.810.453,50 -197.141,90 -273.360,60 -2.500,00 -10.200,00 -339.333,59 -124.296,85 -7.916,67 -76.001,10 0,00 -40.768,65 Auszahlungen Investitionen in technische Anlagen und Maschinen Betriebsausgaben Verwaltungskosten Genussrechte Zinsen und ähnliche Aufwendungen Genussrechtsvergütungen Steuern vom Einkommen und Ertrag Steuern vom Einkommen und Ertrag Tilgung Zwischenfinanzierungsdarlehen PE -1.878.875,60 0,00 0,00 -99.233,65 -10.859.557,28 -2.293.276,85 Liquiditätsergebnis 1.853.969,12 -1.140.409,27 Liquidität am Jahresende 1.873.359,22 414.949,95 1.873.359,22 732.949,95 Rückzahlung Genussrechskapital Stand Liquiditätsrücklagenkonten Gesamtliquitität 318.000,00 PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 127 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen Finanzlage der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG: Die Finanzlage der Planet energy Windpark Sailershäu­ ser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ist maßgeblich durch ein vom Kommanditisten, der Planet energy GmbH, zur Verfügung gestelltes Gesellschaft­er­ darlehen, dargestellt. Dieses soll prognosegemäß nach der vollständigen Platzierung des Genussrechts­ kapitals, der Vermögensanlage Saubere Kraftwerke 5, durch dieses zurückgeführt und ersetzt werden. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen der Windpark Sailershäuser Wald GmbH & PLANBILANZ (PROGNOSE) Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Aktivaktiva 31.12.2015 EUR 31.12. 2016 EUR A.Anlagevermögen I.Finanzanlagen 3.025.000,00 3.025.000,00 172.558,22 174.441,70 B.Umlaufvermögen I. Guthaben bei Kreditinstituten C. Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Verlustanteil 1.066.191,14 899.045,88 4.263.749,36 4.098.487,58 PLAN-GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG (PROGNOSE) Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 und vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 31.12.2015 EUR 1. Umsatzerlöse/Erlöse aus Beteiligungen am Bürgerwindpark 34.144,35 255.276,37 0,00 0,00 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -308.750,00 -18.830,00 4.Betriebsergebnis -274.605,65 236.446,37 0,00 0,00 2. Sonstige betriebliche Erträge 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -171.080,23 -65.723,41 -445.685,88 170.722,96 8.Steuern -150.803,84 -3.577,70 9.Jahresfehlbetrag/-überschuss -596.489,72 167.145,26 596.489,72 -167.145,26 0,00 0,00 10. Zuweisung zum Verlustsonderkonto der Kommanditistin 11. Jahresergebnis nach Ergebnisverwendung 128 31.12.2016 EUR Co. KG wird die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Beteili­ gungserträge aus ihrer Beteiligung an der Windpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG generieren, was die Finanzlage der Planet energy Windpark Sailershäu­ ser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG beein­ flussen wird. Ebenfalls werden Betriebs­ausgaben, Steueraufwendungen sowie Genussrechtsverzinsun­ gen die Finanzlage der Planet energy Windpark Sai­ lershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG beeinflussen. 31.12.2015 EUR Passiva 31.12.2016 EUR A.Eigenkapital I. Kapitalanteil des Kommanditisten 5.000,00 5.000,00 II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin -1.071.191,14 -904.045,88 III. Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag 1.066.191,14 899.045,88 B.Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2. Verbindlichkeiten gegenüber Genussrechtsinhabern 193.749,36 28.487,58 4.070.000,00 4.070.000,00 4.263.749,36 4.098.487,58 FINANZLAGE DER PLANET ENERGY WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG (PROGNOSE) 31.12.2015 EUR 31.12.2016 EUR Einzahlungen Genussrechtskapital Ausschüttung aus Beteiligung und sonstige Erträge 4.070.000,00 305.659,92 90.014,59 4.375.659,92 90.014,59 Auszahlungen Investitionen in Beteiligungen Betriebsausgaben Verwaltungskosten Genussrechte Zinsen und ähnliche Aufwendungen Genussrechtsvergütungen Steuern vom Einkommen und Ertrag Umsatzsteuern und Steuern vom Einkommen und Ertrag Tilgung Zwischenfinanzierungsdarlehen PE Rückzahlung Genussrechskapital -25.000,00 -310.950,00 -8.630,00 -2.500,00 -10.200,00 -154.229,17 0,00 -16.851,06 -65.723,41 -150.803,84 -3.577,70 -3.543.631,20 0,00 0,00 -4.203.965,26 -88.131,11 Liquiditätsergebnis 171.694,66 1.883,48 Liquidität am Jahresende 172.558,22 174.441,70 Gesamtliquidität 172.558,22 174.441,70 PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 129 130 WESENTLICHE GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN KONZEPTION DER VERMÖGENSANLAGEN Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen Grundla­ gen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlagen dient dazu, dem Anleger die wesentlichen steuerlichen Auswirkungen seiner Beteiligung am Genussrechtskapi­ tal der Emittentinnen zu vermitteln. Grundlage der Dar­ stellung ist das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Gesetzgebung, der durch Richtlinien und Rundschreiben veröffentlichten Auf­ fassung der Finanzverwaltung und der veröffentlichten Rechtsprechung der Finanzgerichte. Die der Darstellung zugrundeliegenden Annahmen In Abhängigkeit der vertraglichen Ausgestaltung der Genussrechtsbedingungen können Genussrechte steuer­ lich als Genussrechte mit und ohne Beteiligungscharak­ ter beurteilt werden. Ist der Anleger sowohl am laufenden Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt, so han­ delt es sich um ein Genussrecht mit Beteiligungscharak­ ter. Ist eine Teilnahme am Liquidationserlös ausgeschlos­ sen und richtet sich die laufende Genussrechtsvergütung nach der Höhe der Umsatzerlöse, die um liquiditätswirk­ same Größen korrigiert werden, so liegt, wie im vorlie­ genden Fall, ein Genussrecht ohne Beteiligungscharakter vor. Die nachfolgende Darstellung setzt voraus, dass die Finanzverwaltung die Ausgestaltung dieser Vermögens­ anlagen als Genussrecht ohne Beteiligungscharakter anerkennt. Für die nachfolgende Darstellung wird davon ausgegan­ gen, dass es sich bei den Anlegern um in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen handelt, die kei­ ne weiteren Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen und die Genussrechte im Privatvermögen halten. Die Anbieterin weist darauf hin, dass die steuerlichen Auswirkungen von der individuellen Situation des Anle­ gers abhängen. Im Zweifel empfiehlt die Anbieterin die Hinzuziehung des persönlichen steuerlichen Beraters. Hinsichtlich der steuerlichen Risiken wird auf die Risiken der Vermögensanlagen verwiesen ( Seiten 18 bis 28). A. DIE BESTEUERUNG DER LAUFENDEN GENUSSRECHTSVERGÜTUNGEN Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Als Gegenleistung für die Überlassung des Genuss­ rechtskapitals erhält der Anleger von den Emittentinnen eine Genussrechtsvergütung. Diese Einnahmen sind steuerlich den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) zuzuordnen und unterliegen der Einkommensteu­ er. Die Einkommensteuer auf die Genussrechtsvergütun­ gen wird in Gestalt der Kapitalertragsteuer erhoben. Die Kapitalertragsteuer wird pauschal in Höhe von 25,0 % der Genussrechtsvergütungen von den Emittentinnen einbehalten und für die Anleger direkt an das Finanzamt abgeführt. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer entfaltet grundsätzlich eine abgeltende Wirkung. Sie wird deshalb häufig auch als Abgeltungsteuer bezeichnet. Auf die Ein­ nahmen aus Kapitalvermögen wird weiterhin der Solida­ ritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Kapitalertragsteuer (1,375 % der Einnahmen aus Kapitalvermögen) einbe­ halten. Die pauschale Steuerbelastung beträgt somit 26,375 % der Einnahmen aus Kapitalvermögen. Für Anleger, die annehmen, dass ihr persönlicher Ein­ kommensteuersatz unter dem der Abgeltungsteuer liegt, besteht die Möglichkeit, auf Antrag die günstige­ re Besteuerung durch das Finanzamt ermitteln zu las­ sen (Veranlagungswahlrecht). Der Antrag kann für den jeweiligen Veranlagungszeitraum nur einheitlich für alle Kapitalerträge gestellt werden. Für die Günstigerprüfung müssen die Kapitalerträge vollständig in der Einkommen­ steuererklärung des Anlegers angegeben werden. Das Finanzamt ermittelt dann, ob entweder der individuelle Steuersatz auf alle Einkünfte (einschließlich der Kapital­ einkünfte) oder die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträ­ ge und der individuelle Steuersatz auf die anderen Ein­ künfte zu einer niedrigeren Steuerlast führen. Sparerpauschbetrag und Werbungskosten Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist ein Sparer-Pauschbetrag abzuziehen. Dieser beträgt für Ledige 801 EUR und für Verheiratete, die zusammen ver­ anlagt werden, 1.602 EUR. Betragen die Einkünfte aus Kapitalvermögen einschließlich der Genussrechtsvergü­ tung weniger als 801 bzw. 1.602 EUR, so ist die Genuss­ rechtsvergütung steuerfrei. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten des Anlegers im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt der Einnah­ men aus dem Genussrecht ist ausgeschlossen. Somit PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 131 Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der VermögensanlageN bleiben beispielsweise Zinsaufwendungen im Zusam­ menhang mit der Refinanzierung des Genussrechtska­ pitals steuerlich außer Ansatz. Dem Anleger werden die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag vom Finanzamt im Rahmen der steuerlichen Veranlagung gegen Vorlage der Kapitaler­ tragsteuerbescheinigung erstattet. Verluste aus Kapitalvermögen Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Ein Ausgleich bzw. eine Verrechnung der Verluste aus Kapi­ talvermögen mit positiven Einkünften aus anderen Ein­ kunftsarten ist nicht möglich. Freistellung vom Einbehalt der Kapitalertragsteuer Gemäß § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG ist ein Steuerabzug bei Kapitalerträgen aus Genussrechten i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht vorzunehmen, soweit die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG nicht übersteigen. Bei Vorlage eines Freistellungsauftrags bzw. einer Nichtveranlagungs-Be­ scheinigung durch den Anleger sind die Emittentinnen somit verpflichtet, den Einbehalt der auf die Genuss­ rechtsvergütungen entfallenden Kapitalertragsteuer nicht vorzunehmen. Kirchensteuer Neben der Einkommensteuer hat der Anleger gegebe­ nenfalls Kirchensteuer auf die erhaltenen Genussrechts­ vergütungen zu entrichten. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem jeweiligen Landeskirchensteuerge­ setz. Sie kann bis zu 9,0 % der auf die Genussrechtsver­ gütungen einbehaltenen Abgeltungsteuer betragen. Da die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer von den per­ sönlichen Voraussetzungen eines jeden Anlegers abhän­ gig ist, wird auf die Darstellung einer eventuellen Kirchen­ steuerbelastung in den Prognoserechnungen verzichtet. Für Kapitalerträge und somit auch für Genussrechtsver­ gütungen, die dem Anleger nach dem 31. Dezember 2014 zufließen, ist der Kirchensteuerabzugsverpflichtete ver­ pflichtet, die auf die Kapitalerträge anfallende Kirchen­ steuer einzubehalten. Kirchensteuerabzugsverpflichteter ist der Schuldner der Kapitalerträge und somit die Emit­ tentinnen als Schuldner der Genussrechtsvergütungen. Für die Durchführung dieses automatisierten Verfahrens wird auf die beim Bundeszentralamt für Steuern gespei­ cherten Daten zur Religionszugehörigkeit zurückgegrif­ fen. Der Abruf erfolgt durch die Emittentinnen mittels der Identifikationsnummer und des Geburtsdatum des jewei­ ligen Anlegers. Die Emittentinnen sind verpflichtet, ein­ mal jährlich im Zeitraum vom 1. September bis zum 132 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern anzu­ fragen, ob der jeweilige Genussrechtsinhaber am 31. August des betreffenden Jahres (Stichtag) kirchensteu­ erpflichtig ist. Während der Laufzeit der Genussrechte ist der Anleger zumindest einmal auf die Datenabfrage sowie das gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern bestehende Widerspruchsrecht, das sich auf die Über­ mittlung der Daten zur Religionszugehörigkeit bezieht (sog. Sperrvermerk), schriftlich oder in geeigneter Form hinzuweisen. Dieser Hinweis hat rechtzeitig vor der Abfrage zu erfolgen. Besteht eine Kirchensteuerpflicht des jeweiligen Anlegers, so haben die Emittentinnen die Kirchensteuer einzubehalten und abzuführen. B. DIE BESTEUERUNG DER VERÄUSSERUNG DER GENUSSRECHTE Veräußerungsgewinn Bei den Gewinnen aus der Veräußerung von Genuss­ rechten handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermö­ gen, die unabhängig von ihrer Haltedauer der Abgeltung­ steuer von 25,0 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 % sowie etwaiger Kirchensteuer unterliegen. Der Gewinn aus der Veräußerung ergibt sich aus dem Veräu­ ßerungserlös abzüglich der Anschaffungskosten und der mit der Veräußerung verbundenen Kosten. Veräußerungsverlust Ergibt sich aus der Veräußerung der Genussrechte ein Verlust, so kann dieser mit positiven Einkünften aus Kapi­ talvermögen des laufenden Jahres oder der Folgejahre vollständig verrechnet werden. C. ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER Die unentgeltliche Übertragung der Genussrechte durch Schenkung unter Lebenden oder der Erwerb von Todes wegen (Erbschaft) unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Bewertung der Genussrechte Für die Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Werts der Genussrechte müssen diese bewertet werden. Das über­ tragene Genussrecht begründet verschiedene Kapitalfor­ derungen: zum einen den Anspruch auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals und zum anderen einen Anspruch auf die Zahlung der Genussrechtsvergütungen. Hin­ sichtlich der Bewertung dieser Ansprüche im Falle einer unentgeltlichen Übertragung bestehen bislang keine gesicherten Erkenntnisse der Rechtsprechung, Verwal­ tungsauffassung oder Literatur. Denkbar ist sowohl eine Bewertung mit dem Nennwert der Forderungen als auch eine Bewertung mit dem sogenannten gemeinen Wert, der dem Verkehrswert entspricht. Im letztgenannten Fall wäre nicht abschließend geklärt, nach welcher Bewer­ tungsmethode der gemeine Wert zu ermitteln ist. Höhe der Erbschaftsteuer Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich maßgeblich nach dem Wert des übertragenen Vermögens, dem Ver­ wandtschaftsgrad zum Schenker bzw. Erblasser und der Höhe des für den Beschenkten bzw. Erben anzuwenden­ den Freibetrages. Die Steuerklasse richtet sich nach dem Grad der Ver­ wandtschaft. Für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder gilt die Steuerklasse I, nicht verwandte übri­ ge Erwerber unterliegen der Steuerklasse III. In Abhän­ gigkeit vom Wert des erbschaftsteuerlichen Erwerbs und der Steuerklasse des Empfängers kommen in der Steuerklasse I Steuersätze von 7,0 % bis 30,0 % zur Anwendung. In der Steuerklasse II liegen die Steuer­ sätze zwischen 15,0 % und 43,0 %, in der Steuerklasse III betragen die Steuersätze 30,0 % und 50,0 %. Dem Erben bzw. Beschenkten steht ein persönlicher Freibe­ trag zu, der sich wie die Steuerklasse nach dem Ver­ wandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker richtet. Der Freibetrag beträgt beispielsweise für Ehegatten und Lebenspartner 500.000 EUR, für Kinder 400.000 EUR und für Enkel 200.000 EUR. Da im Falle einer unentgeltlichen Übertragung die Aus­ wirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer ent­ scheidend von den individuellen Gegebenheiten der an der Übertragung beteiligten Personen abhängen, empfehlen wir die persönliche Beratung durch einen Steuerberater. D. SONSTIGE STEUERN Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung der Genussrechte und die Erzielung von Genussrechtsver­ gütungen sind keine unternehmerischen Betätigungen und unterliegen somit nicht der Umsatzsteuer. Da es sich zudem um eine reine Vermögensverwaltung han­ delt, unterliegen die Gewinne aus der Veräußerung der Genussrechte und die erzielten Vergütungen auch nicht der Gewerbesteuer. E. BESTEUERUNG SONSTIGER JURISTISCHER PERSONEN Die vorstehenden Angaben zur Besteuerung der Anle­ ger gelten für natürliche Personen (Menschen), die die Genussrechte im Privatvermögen halten. Erfolgt die Zeichnung von Genussrechten durch juristische Perso­ nen (z. B. Kapitalgesellschaften oder Stiftungen) oder durch Personen, die die Genussrechte in einem Betriebs­ vermögen halten, so kann die Besteuerung von den zuvor aufgeführten Besteuerungsgrundsätzen abweichen. Bitte konsultieren Sie in diesem Fall Ihren Steuerberater. F. BESTEUERUNG DER EMITTENTINNEN Einkommensteuer / Körperschaftsteuer Die Emittentinnen haben die Rechtsform einer Komman­ ditgesellschaft in der Sonderform einer GmbH & Co. KG. Steuerlich wird die GmbH & Co. KG als transparente Per­ sonengesellschaft behandelt, die als solche weder ein­ kommensteuer- noch körperschaftsteuerpflichtig ist. Das steuerliche Ergebnis der Emittentinnen wird unmittel­ bar der an ihr beteiligten Gesellschafterin (Planet energy GmbH) als originäre eigene Einkünfte zugerechnet. Zinsschranke Gemäß § 4h EStG ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen bei Konzernunternehmen grund­ sätzlich eingeschränkt. Zinsaufwendungen sind danach in Höhe der Zinserträge vollständig abziehbar, darüber hinaus jedoch nur bis zur Höhe von 30,0 % des um die Zinsaufwendungen und Abschreibungen erhöhten und um die Zinserträge verminderten maßgeblichen Gewinns (EBITDA). Die Regelungen zur Zinsschranke finden kei­ ne Anwendung, wenn der die Zinserträge übersteigende Betrag der Zinsaufwendungen weniger als 3,0 Mio. EUR p. a. beträgt. Die Emittentinnen sind als Konzernunter­ nehmen im Sinne des § 4h EStG anzusehen, da über die Beteiligungsstruktur der Gesellschaften eine Konsoli­ dierung bei der Planet energy GmbH erfolgt und diese auch die Finanz- und Geschäftspolitik der Emittentinnen bestimmen kann. Die Anbieterin geht davon aus, dass die für die Genussrechte zu zahlenden Vergütungen dem Grunde nach von der Zinsschranke erfasst werden. Aus­ gehend von den Prognoserechnungen der Emittentin­ nen liegen jedoch die jährlichen Genussrechtsvergütun­ gen und andere relevante Zinsaufwendungen unter der Schranke von 3,0 Mio. EUR, so dass davon ausgegangen wird, dass die Zinsschranke bei den Emittentinnen nicht zur Anwendung kommt. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 133 Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der VermögensanlageN Gewerbesteuer Die Emittentinnen sind originär gewerblich tätig und erzielen somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die gemäß § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) der Gewerbe­ steuer unterliegen. Steuerschuldner der Gewerbesteuer sind die Emittentinnen. Ausgangspunkt für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb. Die Anbie­ terin geht davon aus, dass die Genussrechtsvergütungen als Betriebsausgaben bei den Emittentinnen abzugsfähig sind und somit den steuerlichen Gewinn entsprechend mindern. Der nach den Vorschriften des EStG ermittelte Gewinn wird um gewerbesteuerliche Hinzurechnungsund Kürzungsvorschriften gemäß der §§ 8, 9 GewStG korrigiert. So sind beispielsweise ein Viertel der Vergü­ tungen für die Genussrechte dem Gewinn wieder hinzu­ zurechnen, da diese steuerlich als Entgelte für betrieb­ liche Schulden anzusehen sind, die den steuerlichen Gewinn zuvor gemindert haben. Der Gewerbeertrag der Emittentinnen ist jeweils um einen Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR zu kürzen. Der nach der Kürzung um den Freibetrag ermittelte Gewer­ beertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % mul­ tipliziert, woraus sich der Gewerbesteuermessbetrag ergibt. Gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG ist der allgemei­ ne Zerlegungsmaßstab das Verhältnis aus Arbeitslöhnen der Betriebsstätte der einzelnen Gemeinde zur Summe der Arbeitslöhne aller Betriebsstätten. Bei Betrieben, die Anlagen zur Erzeugung von Windenergie betreiben, ist der Zerlegungsmaßstab zu drei Zehnteln das Verhältnis der Arbeitslöhne gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG und zu sieben Zehnteln das Verhältnis, in dem die Summe der steuerlich maßgebenden Ansätze des Sachanlagevermö­ gens mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsausstat­ tung, der geleisteten Anzahlungen und der Anlagen im Bau in allen Betriebsstätten zu dem Ansatz in den einzel­ nen Betriebsstätten steht. Durch Anwendung des Gewer­ besteuerhebesatzes der jeweiligen Gemeinde auf den jeweils zugeordneten Gewerbesteuermessbetrag ergibt sich die Gewerbesteuer. Die zu zahlende Gewerbesteuer ist auf der Ebene der Emittentinnen gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht als Betriebs­ausgabe abzugsfähig. Soweit gewerbesteuerliche Verluste entstehen, sind die­ se zeitlich unbegrenzt vortragsfähig und können bis zu einem Sockelbetrag von 1,0 Mio. EUR uneingeschränkt mit zukünftigen positiven Gewerbeerträgen verrechnet werden. Der die 1,0 Mio. EUR übersteigende positive Gewerbeertrag kann mit noch vorhandenen Verlusten in 134 Höhe von bis zu 60,0 % des noch verbleibenden Gewer­ beertrags der Emittentinnen verrechnet werden. Voraus­ setzung für die Verlustverrechnung ist, dass keine Ände­ rungen im Gesellschafterbestand eingetreten sind. Umsatzsteuer Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG übt eine nachhaltige und gewerbliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbstständig aus. Sie ist somit unternehmerisch tätig und erzielt durch ihre Tätigkeit umsatzsteuerpflichtige Erlöse. Sie ist grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­ ligungsgesellschaft mbH & Co. KG ist an der Bürger­ windpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG als Kom­ manditistin beteiligt. Das bloße Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen ist keine unternehmerische Tätigkeit. Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG übt keine nachhaltige und gewerbliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbstständig aus. Sie ist somit keine Unternehmerin i.S.d. §2 UStG und somit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Kapitalertragsteuer der Emittentinnen Die Emittentinnen halten Liquiditätsreserven auf ihren Bankkonten vor und erzielen aus diesen Zinserträge, die der Kapitalertragsteuer unterliegen. Auf die einbe­ haltene Kapitalertragsteuer wird zusätzlich 5,5 % Soli­ daritätszuschlag erhoben und ebenfalls von den Banken einbehalten. Über die einbehaltenen Steuern erhalten die Emittentinnen Steuerbescheinigungen. Die einbehalte­ nen Steuern werden in der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Emittentinnen festgestellt und können von ihren Gesellschaftern auf ihre Steuerschuld ange­ rechnet werden. Im Rahmen der Prognoserechnungen wird davon ausgegangen, dass die Planet energy GmbH den Emittentinnen die angerechnete Kapitalertragsteuer in vollem Umfang erstattet. Steuerliche Veranlagung der Emittentinnen Die Emittentinnen sind verpflichtet, jedes Jahr bei dem jeweils zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Ergebnisse einzureichen. Auf dieser Grundlage wer­ den die Einkünfte der jeweiligen Emittentin veranlagt und festgestellt. Die endgültige Feststellung der Besteuerungsgrundla­ gen erfolgt erst im Rahmen der steuerlichen Außenprü­ fung, wobei diese zu von der ursprünglichen Veranlagung abweichenden Ergebnissen führen kann. Für die Emit­ tentinnen können sich Gewerbesteuernachzahlungen ergeben, die ab dem 16. Kalendermonat nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, mit 0,5 % für jeden vollen Monat verzinst werden. Gewerbe­ steuernachzahlungen und hierauf entfallende Nachzah­ lungszinsen können nach Maßgabe der Genussrechtsbe­ dingungen die Genussrechtsvergütungen mindern. G. HINWEIS Die Gesellschaften führen auf die Genussrechtsvergü­ tungen Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag und bei Kirchensteuerpflicht die Kirchensteuer für die Anle­ ger an das Finanzamt ab. Unabhängig davon übernimmt die Anbieterin oder eine andere Person nicht die Zahlung von Steuern für die Anleger. Die persönlichen Steuern des Anlegers wie beispielsweise die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer (bei juristischen Personen), der Solidaritätszuschlag und die Erbschaft- und Schenkung­ steuer sind von den Anlegern selbst zu tragen und zu entrichten und werden von den Emittentinnen oder dem Anbieter nicht getragen oder erstattet. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 135 GENUSSRECHTSBEDINGUNGEN HINWEIS Die zwei Emittentinnen, Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und Planet ener­ gy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsge­ sellschaft mbH & Co. KG, begeben jeweils einzeln die in diesem Prospekt beschriebenen auf sie ent­ fallenden Genussrechte. Die Emittentinnen schul­ den jeweils einzeln die in den Darstellungen dieses Prospekts auf sie entfallenden Genussrechtsver­ gütungen und Rückzahlungen des Genussrechts­ kapitals. Die Emittentinnen haften nicht für die Ver­ pflichtungen der jeweils anderen Emittentin (keine gesamtschuldnerische Haftung der Emittentin­ nen). Das gemeinsame Angebot der hier angebo­ tenen Genussrechte erfolgt, um durch die Zusam­ menfassung zweier Kraftwerke eine Streuung der Anlegerrisiken auf zwei Betriebsgesellschaften und Standorte zu erreichen. Folglich können die Genussrechte der beiden Emittentinnen ausschließ­ lich zusammen entsprechend ihrer quotalen Auf­ teilung gezeichnet werden. Die Zeichnung von Genussrechten von nur einer der beiden Emittentin­ nen ist ausgeschlossen. Vorbemerkung Die Emittentinnen Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG sowie die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG gewähren jeweils Genussrechte gegen die Einzahlung von Genussrechtskapital im Gesamtnominalbetrag von insgesamt 7.870.000 EUR (in Worten: sieben Millionen achthundertsiebzigtausend Euro) Das Genussrechtskapital der Emittentinnen wird durch ein gemeinsames, nicht separierbares Angebot der Emit­ tentinnen eingeworben. Anleger erhalten aufgrund eines einheitlichen Zeichnungsscheins Genussrechte der ein­ zelnen Emittentinnen in dem Verhältnis, in dem das von den Emittentinnen einzuwerbende Genussrechtskapital zueinander steht. 136 Das einzuwerbende Genussrechtskapital und die daraus resultierenden Verteilungsverhältnisse betragen: Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG, 3.800.000 EUR (48,28 %) Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG, 4.070.000 EUR (51,72 %) Der Aufteilung der Genussrechte entsprechend würde sich eine Zeichnung von Genussrechtskapital von bei­ spielsweise 1.000 EUR wie folgt auf die Emittentinnen aufteilen: Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG, 482,85 EUR (48,28 %) Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG, 517,15 EUR (51,72 %) Die Mindestzeichnungssumme für die beiden Genuss­ rechte zusammen beträgt 1.000 EUR. Höhere Zeichnun­ gen müssen durch 1.000 EUR ganzzahlig teilbar sein. GENUSSRECHTSBEDINGUNGEN DER PLANET ENERGY WINDPARK SCHWANEWEDE GMBH & CO. KG § 1 Ausgabe von Genussrechten (1) Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG – nachfolgend „Gesellschaft“ genannt – begibt auf Grundlage des Beschlusses ihrer Gesell­ schafterversammlung vom 2. Juni 2015 Genuss­ rechte gemäß diesen Genussrechtsbedingungen im Gesamtnominalbetrag von 3.800.000 EUR (drei Millionen achthunderttausend EUR). Eine Verpflichtung der Gesellschaft zur vollständigen Platzierung des Genussrechtskapitals im Gesamtnominalbetrag besteht nicht. (2) Die Genussrechte lauten auf den Namen und sind eingeteilt in untereinander gleichberechtigte Genuss­ rechte im Nennbetrag von jeweils 482,85 EUR (in Worten: vierhundertzweiundachtzig EUR und fünf­ undachtzig). Die Ausgabe erfolgt zum Nennbetrag. Ein Agio wird nicht erhoben. (3) Nach Zeichnung der Genussrechte erhält der Anle­ ger eine Annahmeerklärung, die drei Werktage nach Absendung als zugegangen gilt (§ 11 Absatz 2). Die Planet energy Anlegerservice GmbH, Hamburg, ist berechtigt, die Annahmeerklärung namens und in Vollmacht der Gesellschaft abzugeben. Die Planet energy Anlegerservice GmbH führt ein elektroni­ sches Register (Genussrechtsregister), in das die Genussrechtsinhaber nach Einzahlung des von ihnen gezeichneten Genussrechtskapitals mit dem Nenn­ betrag ihrer Genussrechte und mit Namen und Sitz unter Angabe ihrer Bankverbindung eingetragen werden. Als Genussrechtsinhaber im Verhältnis zur Gesellschaft gilt, wer als solcher in dem Genuss­ rechtsregister eingetragen ist. Eine Verbriefung der Genussrechte erfolgt nicht. (4) Der Nennbetrag der gezeichneten Genussrechte ist umgehend nach Zugang der Annahmeerklärung beim Anleger im Sinne von Absatz 3 zur Einzahlung fällig. Zahlt der Anleger den von ihm gezeichneten Nennbetrag nicht innerhalb eines Monats ab Fäl­ ligkeit ein, sind die Gesellschaft sowie die Planet energy Anlegerservice GmbH berechtigt, die Annah­ meerklärung zu widerrufen. (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, für Einzahlungen, die nach Fälligkeit geleistet werden, dem Anleger Zinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB zu belasten. (6) Die Genussrechtsinhaber sind verpflichtet, Namens-, Adress- und Bankverbindungsdaten sowie Steu­ er-Identifikationsnummer und andere für die Verwal­ tung der Genussrechte relevante Daten sowie deren etwaige Änderung der Planet energy Anlegerservice GmbH unverzüglich anzuzeigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an die im Genussrechtsregister eingetragenen Genussrechts­ inhaber zu leisten. § 2 Genussrechtsvergütung (1) Für den Zeitraum der Laufzeit gewähren die Genuss­ rechte den Genussrechtsinhabern unter Berück­ sichtigung der nachfolgenden Bestimmungen eine jährliche Genussrechtsvergütung, die sich zusam­ mensetzt aus a) einer Grundvergütung, die 1,0 % p. a. des Nenn­ betrages der gezeichneten Genussrechte beträgt, und b) einer variablen Vergütung. Diese beträgt 93,0 % der gemäß den Absätzen 2 bis 6 ermittelten Wertes. (2) Grundlage der Ermittlung der variablen Vergütung sind die jährlichen Umsatzerlöse der Gesellschaft aus der Einspeisevergütung gemäß dem EEG und/ oder aus der Veräußerung des erzeugten Stroms nebst etwaigen Zuschüssen sowie etwaiger sonsti­ ger Zulagen und Entschädigungszahlungen. Dieser Ausgangswert ist wie folgt anzupassen: a) zuzüglich aller Zinserträge auf Bankguthaben, b) abzüglich der gezahlten Grundvergütung gemäß Abs. 1 lit. a), c) abzüglich aller laufenden Betriebs-, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungskosten, Bürgschaftskosten sowie aller sonstigen Kosten, die nicht in Zusammenhang mit dem Rückbau der Kraftwerke stehen, unabhängig davon, ob diese Kosten aktiviert werden, zuzüglich aller etwaigen Erstattungen solcher Kosten, d) abzüglich aller Zinszahlungen für betrieblich ver­ anlasste Darlehen, e) abzüglich aller Tilgungszahlungen für betrieblich veranlasste Darlehen, f) abzüglich der Bildung und zuzüglich der Auflösun­ gen von Liquiditätsrücklagen aufgrund von betrieblich veranlassten Darlehensverträgen sowie von Instandhaltungsrücklagen und Rücklagen für Kompensationsmaßnahmen, g) abzüglich aller im jeweiligen Geschäftsjahr geleis­ teten Gewerbesteuerzahlungen, unabhängig davon, auf welches Veranlagungsjahr diese entfal­ len, sowie abzüglich etwaiger Zahlungen sonstiger von der Gesellschaft zu tragenden Steuern und Abgaben, h) abzüglich etwaiger negativer variabler Vergütun­ gen aus Vorjahren nach Maßgabe von Abs. 5. (3) Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres, welches mit dem 31. Dezember 2031 endet, ist die gemäß Absatz 2 ermittelte variable Vergütung auf 1,0753 % p. a. des in § 1 Abs. 1 genannten Genussrechtskapitals begrenzt. Ein darüber hinausgehender Betrag (Ansparbetrag) wird rechnerisch fortgeschrieben und nach Absatz 4 berücksichtigt. (4) Ab dem 1. Januar 2032 bis zum 31. Dezember 2035 wird die gemäß Absatz 2 ermittelte variable Vergü­ tung um jährlich 1/4 der Differenz des zwischen dem in § 1 Abs. 1 genannten Genussrechtskapitals und dem rechnerisch fortgeschriebenen Betrag gemäß Absatz 3 gemindert. Diese Minderung erfolgt, um die Rückzahlung des bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlten Genussrechtskapitals leisten zu können. Sofern dadurch die variable Vergütung negativ werden sollte, nehmen die Genussrechtsin­ PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 137 Genussrechtsbedingungen haber an den negativen Beträgen nach Maßgabe von Abs. 5 teil. (5) Ist die nach Abs. 2 bzw. Abs. 4 ermittelte variable Vergütung eines Geschäftsjahres negativ (negati­ ve variable Vergütung), wird sie mit gegebenenfalls noch nicht geleisteten positiven variablen Vergü­ tungen der Vorjahre verrechnet und im Übrigen auf einem gesonderten Konto rechnerisch vorgetragen. Negative variable Vergütungen mindern in Folgejah­ ren positive variable Vergütungen nach Abs. 1 lit. b) so lange, bis die negativen variablen Vergütun­ gen durch positive variable Vergütungen vollständig ausgeglichen sind. Unabhängig von der Einzahlung des Genusssrechtskapitals werden etwaige nega­ tive variable Vergütungen ab dem 1.1.2015 für das gesamte Geschäftsjahr ermittelt. (6) Jedem Genussrechtsinhaber steht die variable Ver­ gütung nach Abs. 1 lit. b) im Verhältnis seines im Genussrechtsregister eingetragenen Genussrechts­ kapitals zum gesamten Genussrechtskapital gemäß § 1 Abs. 1 der Gesellschaft zu. (7) Der Anspruch auf Genussrechtsvergütung berech­ net sich zeitanteilig ab dem ersten Tag des auf den vollständigen Zahlungseingang des Nennbetrags der vom jeweiligen Genussrechtsinhaber gezeichneten Genussrechte auf dem Bankkonto der Planet energy Anlegerservice GmbH folgenden Monats mit monat­ lich 1/12 bezogen auf den ermittelten Jahresbetrag. (8) Unbeschadet der möglichen Verpflichtung der Gesellschaft, den Jahresabschluss nach ande­ ren Vorschriften aufzustellen oder zu ergänzen, ist Grundlage für die Auszahlung der Genussrechtsver­ gütung der Jahresabschluss, der nach für die Gesell­ schaft anzuwendenden nationalen handelsrechtli­ chen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt und von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschafts­ prüfungsgesellschaft geprüft wurde. § 3 Entstehung und Fälligkeit der Genussrechtsvergütungen (1) Die Genussrechtsvergütungen entstehen mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Gesellschaft. Die entstandenen Genussrechtsvergütungen werden einen Monat nach Prüfung und Testierung des Jah­ resabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Feststel­ lung des Jahresabschlusses durch die Gesellschaf­ ter nachträglich für das abgelaufene Geschäfts­ jahr zur Zahlung fällig. Sollte aufgrund der in § 6 vereinbarten Nachrangigkeit der Ansprüche der Genussrechtsinhaber eine Auszahlung der Genuss­ 138 rechtsvergütungen nicht möglich sein, werden die Genussrechtsvergütungen erst und insoweit ausge­ zahlt, solange und soweit durch eine teilweise oder vollständige Auszahlung der Genussrechtsvergütun­ gen eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne der Gesellschaft nicht entsteht oder zu entstehen droht. (2) Die entstandenen Genussrechtsvergütungen, die nach Maßgabe des Absatzes 1 nicht ausgezahlt wer­ den können, werden nicht dem Genussrechtskapital zugeschlagen, sondern sind bilanziell stets getrennt vom Genussrechtskapital zu führen. Solche Gutha­ ben sind nicht verzinslich. (3) Soweit die Zahlung der Genussrechtsvergütung der Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer unterliegt, erfolgt die Zahlung an den Genussrechtsinhaber netto nach Abzug dieser Steuern. Satz 1 gilt entsprechend, soweit Genussrechtsvergütungen bei der Gesell­ schaft mit anderen Steuern belastet oder nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden sollten. In den in Satz 1 bis 3 genannten Fällen ist die Gesell­ schaft nicht verpflichtet, dem Genussrechtsinhaber die im Hinblick auf diese Steuern einbehaltenen oder abgezogenen Beträge zu erstatten. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, nach freiem Ermes­ sen Genussrechtsvergütungen vorzeitig an die Genussrechtsinhaber auszuzahlen, sofern es die Liquiditätslage zulässt. Die Vorauszahlungen können zusammen mit den Genussrechtsvergütungen für das Vorjahr ausgezahlt werden. Eine Verpflichtung zur vorzeitigen Auszahlung von Genussrechtsvergü­ tungen besteht nicht. (5) Zahlungen erfolgen an die Kontoverbindung, die der Gesellschaft als letztes bekannt gegeben wurde. Der Genussrechtsinhaber ist verpflichtet, Änderungen der Kontoverbindung der Planet energy Anlegerser­ vice GmbH umgehend schriftlich mitzuteilen. Unter­ bleibt eine solche Mitteilung, kann die Gesellschaft an die letzte bekannt gegebene Kontoverbindung mit befreiender Wirkung leisten. (6) Im Falle des Todes eines Genussrechtsinhabers haben sich dessen Erben gegenüber der Gesell­ schaft durch Vorlage eines Erbscheins oder eines Testaments mit Eröffnungsprotokoll zu legitimie­ ren. Solange sich die Erben nicht in vorgenannter ­Weise legitimieren, werden weder Zahlungen an die der Gesellschaft bekannte Kontoverbindung des Erblassers noch an die Erben geleistet. Sind m ­ ehrere Erben vorhanden, leistet die Gesellschaft die Zahlun­ gen anteilig in dem Verhältnis an die Erben, wie ­es sich aus dem Erbschein dem Testament nebst Eröff­ nungsprotokoll ergibt. § 4 Genussrechte als Gläubigerrechte, kein Liquidationserlös (1) Die Genussrechte stellen Gläubigerrechte dar, die keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft oder Kontrollrechte, vermitteln. (2) Jedem Genussrechtsinhaber wird zur Information der Jahresabschluss der Gesellschaft in der Form, in der der Jahresabschluss nach den gesetzli­ chen Bestimmungen zu veröffentlichen ist, in einem geschlossenen Bereich auf der Internetseite der ­Planet energy GmbH (www.planet-energy.de) zur Verfügung gestellt. Auf schriftliche Anforderung wird der Jahresabschluss in Papierform zugesandt. Dar­ über hinausgehende Informationsrechte bestehen nicht. (3) Die Genussrechte gewähren keinen Anteil am Liqui­ dationserlös. Auch besteht kein Anspruch auf Beteili­ gung an den stillen Reserven der Gesellschaft. (4) Eine Nachschusspflicht der Genussrechtsinha­ ber besteht nicht. Die Genussrechtsinhaber sind nicht verpflichtet, für abgelaufene Geschäftsjah­ re gezahlte Genussrechtsvergütungen, gemäß § 3 Absatz 4 im Voraus gezahlte Genussrechtsvergü­ tungen oder gemäß § 5 Absatz 5 vorzeitig zurück­ gezahltes Genussrechtskapital an die Gesellschaft zurückzuzahlen. (5) Den Genussrechtsinhabern werden keine Sicherhei­ ten durch die Gesellschaft, die Planet energy Anle­ gerservice GmbH oder durch Dritte eingeräumt. § 5 Laufzeit, Kündigung, Rückführung (1) Die Genussrechte bestehen bis 31. Dezember 2035 (Enddatum). Die Gesellschaft zahlt das anteilige Genussrechtska­ pital innerhalb einer angemessenen Abrechnungsfrist nach Ablauf des Enddatums an die Genussrechtsin­ haber zurück, soweit es nicht bereits nach Absatz 5 zurückgezahlt worden ist. Mit Ablauf des Enddatums endet ein Anspruch auf (weitere) Genussrechtsvergü­ tung nach § 2 Abs. 1. (2) Sollte aufgrund der in § 6 vereinbarten Nachrangig­ keit der Ansprüche der Genussrechtsinhaber eine Rückzahlung des Genussrechtskapitals zum Endda­ tum nicht möglich sein, wird das Genussrechtska­ pital erst und insoweit zurückgezahlt, solange und soweit durch eine teilweise oder vollständige Rück­ zahlung des Genussrechtskapitals eine Überschul­ dung oder Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtli­ chen Sinne der Gesellschaft nicht entsteht oder zu entstehen droht. Das Genussrechtskapital ist bis zu seiner vollständigen Rückzahlung in Höhe des jeweils noch nicht zurückgezahlten Betrages mit 1 % jährlich zu verzinsen. Gleiches gilt für etwaige zum Enddatum vorhandene Guthaben im Sinne von § 3 Abs. 2. Die Zinsberechnungsmethode ist taggenau (365/365). Die Verzinsung ist gemäß § 6 ebenfalls nachrangig. (3) Die Genussrechte sind beiderseits nur aus wichtigem Grund schriftlich kündbar (außerordentliche Kündi­ gung). Als wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung durch die Genussrechtsinhaber gilt ins­ besondere die Liquidation der Gesellschaft oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermö­ gen der Gesellschaft oder die Ablehnung der Eröff­ nung eines derartigen Verfahrens mangels Masse. Der Umstand, dass die Gesellschaft zur Zahlung der Genussrechtsvergütungen (vgl. § 3 Abs. 1) oder der vollständigen Rückzahlung des Genussrechtskapi­ tals (vgl. Abs. 2) nicht in der Lage ist, stellt keinen zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden Grund dar. Ebenfalls stellt ein Verkauf des Stroms an die Greenpeace Energy eG zu den Konditionen des § 9 Abs. 2 kein Recht auf außergewöhnliche Kündigung dar. (4) Die Gesellschaft kann die Genussrechte unter Ein­ haltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende, nach einer Mindeslaufzeit von 24 Monaten ab Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs, kündigen, falls Rechtsvorschriften erlassen, geändert oder in einer Weise angewandt werden, dass dies bei der Gesellschaft, bei deren Gesellschaftern oder bei den Genussrechtsinhabern zu höheren Steuerbelas­ tungen führt als bei der Pros­pektaufstellung vorge­ sehen. Gleiches gilt, wenn aufgrund neuer aufsichts­ rechtlicher Vorschriften die Rechte der Gesellschaft, deren Gesellschafter oder der Genussrechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese neue Pflichten begrün­ det werden. (5) Die Rückzahlung der Genussrechte erfolgt im Falle der Absätze 3 und 4 unter Berücksichtigung bereits nach Absatz 6 zurückgezahlten Genussrechtskapi­ tals innerhalb einer angemessenen Abrechnungsfrist PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 139 Genussrechtsbedingungen nach Zugang der Kündigung zum Nominalwert. Mit Zugang der Kündigung endet ein Anspruch auf (wei­ tere) Genussrechtsvergütung nach § 2 Abs. 1. Die Genussrechtsvergütung nach § 2 erfolgt im Jahr des Ausscheidens zeitanteilig. Abs. 2 ist entsprechend anwendbar. (6) Abweichend von Absatz 1 kann die Gesellschaft nach freiem Ermessen Genussrechtskapital vor dem Enddatum zurückführen, soweit es die Liquiditätsla­ ge der Gesellschaft zulässt. Die Genussrechtsvergü­ tung wird dadurch nicht berührt. Vor dem Enddatum sollen nicht mehr als 70,0 % des Genussrechtska­ pitals zurückgeführt werden. Eine Verpflichtung zur vorzeitigen Rückführung von Genussrechtskapital besteht nicht. § 6 Nachrangigkeit der Ansprüche der Genussrechtsinhaber Die Genussrechtsinhaber treten mit ihren Ansprüchen auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals (§ 5 Abs. 1), auf Zahlung der Genussrechtsvergütungen (§ 2) und auf eine etwaige Verzinsung des Genussrechtskapitals und der Genussrechtsvergütungen (§ 5 Abs. 2) derge­ stalt im Range hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück, dass sie erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschafts­ gläubiger und, soweit ein Liquidationsüberschuss oder ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes Ver­ mögen der Gesellschaft hierfür zur Verfügung steht, nur zeitgleich mit, im Rang jedoch vor den Einlagerück­ gewähransprüchen der Gesellschafter Erfüllung dieser Ansprüche verlangen können. Der Nachrang gilt auch im Insolvenzverfahren. Der Rangrücktritt gilt nur, solan­ ge und soweit durch eine teilweise oder vollständige Befriedigung der im Rang zurückgetretenen Ansprüche der Genussrechtsinhaber eine Überschuldung oder eine Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne der Gesellschaft entsteht oder zu entstehen droht. § 7 Übertragung (1) Die Übertragung der Namensgenussrechte erfolgt durch Abtretung und ist nur wirksam, wenn: a) die Abtretung mit Wirkung zum Ende des Kalen­ dermonates oder mit Wirkung zum Tag des Beitritts erfolgt; die Genussrechtsvergütung und Tilgungen des Genussrechtskapitals sind für das Übertragungsjahr zeitanteilig zu ermitteln, b) die Planet energy Anlegerservice GmbH der Abtretung zustimmt und c) der Genussrechtsinhaber gleichzeitig die von ihm gehaltenen Genussrechte der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und 140 Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­ ligungsgesellschaft mbH & Co. KG an denselben Abtretungsempfänger abtritt. Eine teilweise Über­ tragung der Genussrechte ist zulässig, soweit die Genussrechte wie in Satz 1 beschrieben einheit­ lich und gleichzeitig zu gleichen Teilen an den­ selben Abtretungsempfänger abgetreten werden und der Gesamtnennbetrag der verbleibenden wie auch der übertragenen Genussrechte durch 1.000 ganzzahlig teilbar ist. (2) Die Zustimmung der Planet energy Anlegerservice GmbH nach Ziff. 1 b) darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger Grund ist insbe­ sondere gegeben, wenn der Genussrechtsinhaber gegen Ziff. 1 c) verstößt. (3) Der Genussrechtsinhaber hat der Planet energy Anlegerservice GmbH zum Zwecke der Zustimmung einen schriftlichen Abtretungsvertrag vorzulegen. (4) Die Regelung des Absatzes 1 lit. c) gilt insbeson­ dere auch im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. § 8 Bestand der Genussrechte Der Bestand der Genussrechte wird weder durch Umwandlung der Gesellschaft noch durch Veränderun­ gen des Eigenkapitals der Gesellschaft oder Wechsel der Gesellschafter berührt. § 9 Verkauf des Stroms an die Greenpeace Energy eG (1) Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Planet energy GmbH, welche Kraftwerke zur Erzeu­ gung von Strom aus regenerativen Energiequellen plant, finanziert, errichtet und betreibt. Die Planet energy GmbH ist ihrerseits ein Tochterunterneh­ men der Greenpeace Energy eG, einer unabhängi­ gen Energiegenossenschaft, welche Privathaushalte und Gewerbekunden in Deutschland mit Strom aus regenerativen Energiequellen versorgt. Die Tätigkei­ ten der Gesellschaft sowie der Planet energy GmbH sind fester Bestandteil der Unternehmensziele der ­Greenpeace Energy eG. Die Förderung der Unter­ nehmensziele der Greenpeace Energy eG ist darüber hinaus unmittelbarer Bestandteil des Gegenstands des Unternehmens der Gesellschaft. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, den produzier­ ten Strom direkt an die Greenpeace Energy eG zu ­verkaufen, sofern sich der aus dem Verkauf e ­ rzielte Erlös innerhalb der marktüblichen Preisspanne bewegt. (3) Der Verkauf des produzierten Stroms an die ­Greenpeace Energy eG zu den in Abs. 2 genannten Konditionen begründet kein Recht auf Anpassung der Genussrechtsvergütung. Dies gilt selbst dann, wenn ein Verkauf des produzierten Stroms an einen Mitbewerber der Greenpeace Energy eG zu einem höheren Preis möglich wäre. § 10 Weitere Genussrechte Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere verbriefte oder unverbriefte Genussrechte zu gleichen oder ande­ ren Bedingungen sowie sonstige Vermögensanlagen zu begeben, wenn die Inhaber der bereits begebenen Genussrechte hierdurch nicht benachteiligt werden. Ein Bezugsrecht des Inhabers der unter diese Bedingungen fallenden Genussrechte oder Vermögensanlagen auf sol­ che weiteren Genussrechte besteht nicht. § 11 Bekanntmachung (1) Alle die Genussrechte betreffenden Bekanntma­ chungen werden den im Genussrechtsregister aus­ gewiesenen Genussrechtsinhabern an die jeweilige im Genussrechtsregister angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse bekannt gegeben. (2) Bekanntmachungen an die Genussrechtsinhaber im Sinne von Abs. 1 gelten spätestens drei Werktage nach Absendung als zugegangen. § 12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Diese Genussrechtsbedingungen sowie alle sich ­daraus ergebenden Rechte und Pflichten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort für alle sich aus diesen Genussrechts­ bedingungen ergebenden Verpflichtungen der Betriebsgesellschaft ist Hamburg. 3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den in diesen Genussrechts­ bedingungen geregelten Angelegenheiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. § 13 Änderung der Genussrechtsbedingungen (1) Die Gesellschaft ist nach billigem Ermessen zur einseitigen Änderung bzw. Anpassung einzelner Bestimmungen dieser Genussrechtsbedingungen berechtigt, falls Rechtsvorschriften erlassen, geän­ dert oder in einer Weise angewandt werden, dass dies bei der Gesellschaft, bei deren Gesellschaf­ tern oder bei den Genussrechtsinhabern zu höheren Steuerbelastungen führt als bei der Prospektaufstel­ lung vorgesehen. Gleiches gilt, wenn aufgrund neu­ er aufsichtsrechtlicher Vorschriften die Rechte der Gesellschaft, deren Gesellschafter oder der Genuss­ rechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese neue Pflichten begründet werden. Dies betrifft insbeson­ dere die Genussrechtsvergütung (§ 2) sowie Nach­ rangigkeit (§ 6). (2) Änderungen dieser Genussrechtsbedingungen, ein­ schließlich dieser Bestimmung, bedürfen der Schrift­ form, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen strengere Formerfordernisse vorge­ sehen sind. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung. § 14 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Genussrechtsbedin­ gungen unwirksam sein oder werden oder sollten die­ se Genussrechtsbedingungen unvollständig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestim­ mungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine Bestimmung Anwendung finden, die – soweit rechtlich zulässig – dem gewünschten Ergebnis wirtschaftlich am nächsten kommt, wenn die Unwirksamkeit oder Unvoll­ ständigkeit bedacht worden wäre. Hamburg, den 16. September 2015 Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG (Emittentin), vertreten durch die Planet energy Ver­ waltungsgesellschaft I mbH, welche durch ihre gemein­ sam vertretungsberechtigten und von den Beschrän­ kungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Sönke ­Tangermann und Nils Müller vertreten wird. GENUSSRECHTSBEDINGUNGEN DER PLANET ENERGY WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG § 1 Ausgabe von Genussrechten (1) Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG – nach­ folgend „Gesellschaft“ genannt –, die mit einem Kommanditanteil in Höhe von 25,0 % an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG beteiligt ist, begibt auf Grundlage des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 2. Juni 2015 Genussrechte gemäß diesen Genuss­ rechtsbedingungen im Gesamtnominalbetrag von PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 141 Genussrechtsbedingungen Eine Verpflichtung der Gesellschaft zur vollständigen Platzierung des Genussrechtskapitals im Gesamtnominalbetrag besteht nicht. § 2 Genussrechtsvergütung (1) Für den Zeitraum der Laufzeit gewähren die Genuss­ rechte den Genussrechtsinhabern unter Berück­ sichtigung der nachfolgenden Bestimmungen eine jährliche Genussrechtsvergütung, die sich zusam­ mensetzt aus (2) Die Genussrechte lauten auf den Namen und sind eingeteilt in untereinander gleichberechtigte Genuss­ rechte im Nennbetrag von jeweils 517,15 EUR (in Worten: fünfhundertsiebzehn EUR und fünfzehn). Die Ausgabe erfolgt zum Nennbetrag. Ein Agio wird nicht erhoben. a) einer Grundvergütung, die 1,0 % p. a. des Nenn­ betrages der gezeichneten Genussrechte beträgt, und b) einer variablen Vergütung. Diese beträgt 93,0 % des gemäß den Absätzen 2 bis 6 ermittelten Wertes. (3) Nach Zeichnung der Genussrechte erhält der Anle­ ger eine Annahmeerklärung, die drei Werktage nach Absendung als zugegangen gilt (§ 10 Absatz 2). Die Planet energy Anlegerservice GmbH, Hamburg, ist berechtigt, die Annahmeerklärung namens und in Vollmacht der Gesellschaft abzugeben. Die Planet energy Anlegerservice GmbH führt ein elektroni­ sches Register (Genussrechtsregister), in das die Genussrechtsinhaber nach Einzahlung des von ihnen gezeichneten Genussrechtskapitals mit dem Nenn­ betrag ihrer Genussrechte und mit Namen und Sitz unter Angabe ihrer Bankverbindung eingetragen werden. Als Genussrechtsinhaber im Verhältnis zur Gesellschaft gilt, wer als solcher in dem Genuss­ rechtsregister eingetragen ist. Eine Verbriefung der Genussrechte erfolgt nicht. (2) Grundlage der Ermittlung der variablen Vergütung sind die aus der Beteiligung der Gesellschaft an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG zugeflossenen Liquiditätsauszahlungen. Dieser Aus­ gangswert ist wie folgt anzupassen: a) abzüglich der Liquiditätsauszahlungen, die aus der Auszahlung von Liquiditätsreserven, gebildet gemäß der Mittelverwendungs- und ­Mittelherkunftsrechnung der Betriebsgesellschaft Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG nach Festsetzung der endgültigen Kosten und des endgültigen Kapitalbedarfs, resultieren. 4.070.000 EUR (in Worten: vier Millionen siebzigtausend EUR.) c) abzüglich der gezahlten Grundvergütung gemäß Abs. 1 lit. a), (4) Der Nennbetrag der gezeichneten Genussrechte ist umgehend nach Zugang der Annahmeerklärung beim Anleger im Sinne von Absatz 3 zur Einzah­ lung fällig. Zahlt der Anleger den von ihm gezeich­ neten Nennbetrag nicht innerhalb eines Monats ab Fälligkeit ein, sind die Gesellschaft sowie die Planet energy Anlegerservice GmbH berechtigt, die Annah­ meerklärung zu widerrufen. d) abzüglich aller laufenden Betriebs- und Verwal­ tungskosten, sowie aller sonstigen Kosten, ein­ schließlich etwaiger darauf entfallender Umsatz­ steuer unabhängig davon, ob diese Kosten aktiviert werden, zuzüglich aller etwaigen Erstat­ tungen solcher Kosten, (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, für Einzahlungen, die nach Fälligkeit geleistet werden, dem Anleger Zinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB zu belasten. e) zuzüglich der anteilig auf die Gesellschaft ent­ fallende Kosten, die bei der Bürgerwindpark ­Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG in Zusam­ menhang mit dem Rückbau der Kraftwerke entstehen, (6) Die Genussrechtsinhaber sind verpflichtet, Namens-, Adress- und Bankverbindungsdaten sowie Steu­ er-Identifikationsnummer und andere für die Verwal­ tung der Genussrechte relevante Daten sowie deren etwaige Änderung der Planet energy Anlegerservice GmbH unverzüglich anzuzeigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an die im Genussrechtsregister eingetragenen Genussrechts­ inhaber zu leisten. 142 b) zuzüglich aller Zinserträge auf Bankguthaben, f) abzüglich aller Zinszahlungen für betrieblich ­veranlasste Darlehen, g) abzüglich aller Tilgungszahlungen für betrieblich veranlasste Darlehen, h) abzüglich der Bildung und zuzüglich der Auflö­ sungen von Liquiditätsrücklagen aufgrund von betrieblich veranlassten Darlehensverträgen, i) abzüglich aller im jeweiligen Geschäftsjahr geleis­ teten Gewerbesteuerzahlungen, unabhängig davon, auf welches Veranlagungsjahr diese entfal­ len, sowie abzüglich etwaiger Zahlungen sonstiger von der Gesellschaft zu tragenden Steuern und Abgaben, j) abzüglich der Liquiditätsauszahlungen, die aus der Veräußerung oder Verwertung von Ver­ mögensgegenständen der Bürgerwindpark ­Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG resultieren, k) abzüglich etwaiger negativer variabler Vergütun­ gen aus Vorjahren nach Maßgabe von Abs. 5. (3) Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres, welches mit dem 31. Dezember 2031 endet, ist die gemäß Absatz 2 ermittelte variable Vergütung auf 1,0753 % p. a. des in § 1 Abs. 1 genannten Genussrechtskapitals begrenzt. Ein darüber hinausgehender Betrag (Ansparbetrag) wird rechnerisch fortgeschrieben und nach Absatz 4 berücksichtigt. (4) Ab dem 1. Januar 2032 bis zum 31. Dezember 2035 wird die gemäß Absatz 2 ermittelte variable Vergü­ tung um jährlich 1/4 der Differenz des zwischen dem in § 1 Abs. 1 genannten Genussrechtskapitals und dem rechnerisch fortgeschriebenen Betrag gemäß Absatz 3 gemindert. Diese Minderung erfolgt, um die Rückzahlung des bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlten Genussrechtskapitals leisten zu können. Sofern dadurch die variable Vergütung negativ werden sollte, nehmen die Genussrechtsin­ haber an den negativen Beträgen nach Maßgabe von Abs. 5 teil. (5) Ist die nach Abs. 2 bzw. Abs. 4 ermittelte variable Vergütung eines Geschäftsjahres negativ (negati­ ve variable Vergütung), wird sie mit gegebenenfalls noch nicht geleisteten positiven variablen Vergü­ tungen der Vorjahre verrechnet und im Übrigen auf einem gesonderten Konto rechnerisch vorgetragen. Negative variable Vergütungen mindern in Folgejah­ ren positive variable Vergütungen nach Abs. 1 lit. b) so lange, bis die negativen variablen Vergütun­ gen durch positive variable Vergütungen vollständig ausgeglichen sind. Unabhängig von der Einzahlung des Genusssrechtskapitals werden etwaige nega­ tive variable Vergütungen ab dem 1.1.2015 für das gesamte Geschäftsjahr ermittelt. (6) Jedem Genussrechtsinhaber steht die variable Ver­ gütung nach Abs. 1 lit. b) im Verhältnis seines im Genussrechtsregister eingetragenen Genussrechts­ kapitals zum gesamten Genussrechtskapital gemäß § 1 Abs. 1 der Gesellschaft zu. (7) Der Anspruch auf Genussrechtsvergütung berech­ net sich zeitanteilig ab dem ersten Tag des auf den vollständigen Zahlungseingang des Nennbetrags der vom jeweiligen Genussrechtsinhaber gezeichneten Genussrechte auf dem Bankkonto der Planet energy Anlegerservice GmbH folgenden Monats mit monat­ lich 1/12 bezogen auf den ermittelten Jahresbetrag. (8) Unbeschadet der möglichen Verpflichtung der Gesellschaft, den Jahresabschluss nach ande­ ren Vorschriften aufzustellen oder zu ergänzen, ist Grundlage für die Auszahlung der Genussrechtsver­ gütung der Jahresabschluss, der nach für die Gesell­ schaft anzuwendenden nationalen handelsrechtli­ chen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt und von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschafts­ prüfungsgesellschaft geprüft wurde. § 3 Entstehung und Fälligkeit der Genussrechtsvergütungen (1) Die Genussrechtsvergütungen entstehen mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Gesellschaft. Die entstandenen Genussrechtsvergütungen werden einen Monat nach Prüfung und Testierung des Jah­ resabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Feststel­ lung des Jahresabschlusses durch die Gesellschaf­ ter nachträglich für das abgelaufene Geschäfts­ jahr zur Zahlung fällig. Sollte aufgrund der in § 6 vereinbarten Nachrangigkeit der Ansprüche der Genussrechtsinhaber eine Auszahlung der Genuss­ rechtsvergütungen nicht möglich sein, werden die Genussrechtsvergütungen erst und insoweit ausge­ zahlt, solange und soweit durch eine teilweise oder vollständige Auszahlung der Genussrechtsvergütun­ gen eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne der Gesellschaft nicht entsteht oder zu entstehen droht. (2) Die entstandenen Genussrechtsvergütungen, die nach Maßgabe des Absatzes 1 nicht ausgezahlt wer­ den können, werden nicht dem Genussrechtskapital zugeschlagen, sondern sind bilanziell stets getrennt vom Genussrechtskapital zu führen. Solche Gutha­ ben sind nicht verzinslich. (3) Soweit die Zahlung der Genussrechtsvergütung der Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer unterliegt, erfolgt die Zahlung an den Genussrechtsinhaber netto nach Abzug dieser Steuern. Satz 1 gilt entsprechend, soweit Genussrechtsvergütungen bei der Gesell­ schaft mit anderen Steuern belastet oder nicht zum PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 143 Genussrechtsbedingungen Betriebsausgabenabzug zugelassen werden sollten. In den in Satz 1 bis 3 genannten Fällen ist die Gesell­ schaft nicht verpflichtet, dem Genussrechtsinhaber die im Hinblick auf diese Steuern einbehaltenen oder abgezogenen Beträge zu erstatten. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, nach freiem Ermes­ sen Genussrechtsvergütungen vorzeitig an die Genussrechtsinhaber auszuzahlen, sofern es die Liquiditätslage zulässt. Die Vorauszahlungen können zusammen mit den Genussrechtsvergütungen für das Vorjahr ausgezahlt werden. Eine Verpflichtung zur vorzeitigen Auszahlung von Genussrechtsvergü­ tungen besteht nicht. (5) Zahlungen erfolgen an die Kontoverbindung, die der Gesellschaft als letztes bekannt gegeben wurde. Der Genussrechtsinhaber ist verpflichtet, Änderungen der Kontoverbindung der Planet energy Anlegerser­ vice GmbH umgehend schriftlich mitzuteilen. Unter­ bleibt eine solche Mitteilung, kann die Gesellschaft an die letzte bekannt gegebene Kontoverbindung mit befreiender Wirkung leisten. (6) Im Falle des Todes eines Genussrechtsinhabers haben sich dessen Erben gegenüber der Gesell­ schaft durch Vorlage eines Erbscheins oder eines Testaments mit Eröffnungsprotokoll zu legitimieren. Solange sich die Erben nicht in vorgenannter Wei­ se legitimieren, werden weder Zahlungen an die der Gesellschaft bekannte Kontoverbindung des Erblassers noch an die Erben geleistet. Sind mehre­ re Erben vorhanden, leistet die Gesellschaft die Zah­ lungen anteilig in dem Verhältnis an die Erben, wie es sich aus dem Erbschein dem Testament nebst Eröff­ nungsprotokoll ergibt. § 4 Genussrechte als Gläubigerrechte, kein Liquidationserlös (1) Die Genussrechte stellen Gläubigerrechte dar, die keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft oder Kontrollrechte, vermitteln. (2) Jedem Genussrechtsinhaber wird zur Information der Jahresabschluss der Gesellschaft in der Form, in der der Jahresabschluss nach den g ­ esetzlichen Bestimmungen zu veröffentlichen ist, in einem geschlossenen Bereich auf der Internetseite der ­Planet energy GmbH (www.planet-energy.de) zur Verfügung gestellt. Auf schriftliche Anforderung wird der Jahresabschluss in Papierform zugesandt. Dar­ 144 über hinausgehende Informationsrechte bestehen nicht. (3) Die Genussrechte gewähren keinen Anteil am Liqui­ dationserlös. Auch besteht kein Anspruch auf Beteili­ gung an den stillen Reserven der Gesellschaft. (4) Eine Nachschusspflicht der Genussrechtsinha­ ber besteht nicht. Die Genussrechtsinhaber sind nicht verpflichtet, für abgelaufene Geschäftsjah­ re gezahlte Genussrechtsvergütungen, gemäß § 3 Absatz 4 im Voraus gezahlte Genussrechtsvergü­ tungen oder gemäß § 5 Absatz 6 vorzeitig zurück­ gezahltes Genussrechtskapital an die Gesellschaft zurückzuzahlen. (5) Den Genussrechtsinhabern werden keine Sicherhei­ ten durch die Gesellschaft, die Planet energy Anle­ gerservice GmbH oder durch Dritte eingeräumt. § 5 Laufzeit, Kündigung, Rückführung (1) Die Genussrechte bestehen bis 31. Dezember 2035 (Enddatum). Die Gesellschaft zahlt das anteilige Genussrechtska­ pital innerhalb einer angemessenen Abrechnungsfrist nach Ablauf des Enddatums an die Genussrechtsin­ haber zurück, soweit es nicht bereits nach Absatz 5 zurückgezahlt worden ist. Mit Ablauf des Enddatums endet ein Anspruch auf (weitere) Genussrechtsvergü­ tung nach § 2 Abs. 1. (2) Sollte aufgrund der in § 6 vereinbarten Nachrangig­ keit der Ansprüche der Genussrechtsinhaber eine Rückzahlung des Genussrechtskapitals zum Endda­ tum nicht möglich sein, wird das Genussrechtska­ pital erst und insoweit zurückgezahlt, solange und soweit durch eine teilweise oder vollständige Rück­ zahlung des Genussrechtskapitals eine Überschul­ dung oder Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtli­ chen Sinne der Gesellschaft nicht entsteht oder zu entstehen droht. Das Genussrechtskapital ist bis zu seiner vollständigen Rückzahlung in Höhe des jeweils noch nicht zurückgezahlten Betrages mit 1 % jährlich zu verzinsen. Gleiches gilt für etwaige zum Enddatum vorhandene Guthaben im Sinne von § 3 Abs. 2. Die Zinsberechnungsmethode ist taggenau (365/365). Die Verzinsung ist gemäß § 6 ebenfalls nachrangig. (3) Die Genussrechte sind beiderseits nur aus wichtigem Grund schriftlich kündbar (außerordentliche Kündi­ gung). Als wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung durch die Genussrechtsinhaber gilt ins­ besondere die Liquidation der Gesellschaft oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermö­ gen der Gesellschaft oder die Ablehnung der Eröff­ nung eines derartigen Verfahrens mangels Masse. Der Umstand, dass die Gesellschaft zur Zahlung der Genussrechtsvergütungen (vgl. § 3 Abs. 1) oder der vollständigen Rückzahlung des Genussrechtskapi­ tals (vgl. Abs. 2) nicht in der Lage ist, stellt keinen zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden Grund dar. (4) Die Gesellschaft kann die Genussrechte unter Ein­ haltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende, nach einer Mindeslaufzeit von 24 Monaten ab Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs, kündigen, falls Rechtsvorschriften erlassen, geändert oder in einer Weise angewandt werden, dass dies bei der Gesellschaft, bei deren Gesellschaftern oder bei den Genussrechtsinhabern zu höheren Steuerbelas­ tungen führt als bei der Prospektaufstellung vorge­ sehen. Gleiches gilt, wenn aufgrund neuer aufsichts­ rechtlicher Vorschriften die Rechte der Gesellschaft, deren Gesellschafter oder der Genussrechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese neue Pflichten begrün­ det werden. (5) Die Rückzahlung der Genussrechte erfolgt im Falle der Absätze 3 und 4 unter Berücksichtigung bereits nach Absatz 6 zurückgezahlten Genussrechtskapi­ tals innerhalb einer angemessenen Abrechnungsfrist nach Zugang der Kündigung zum Nominalwert. Mit Zugang der Kündigung endet ein Anspruch auf (wei­ tere) Genussrechtsvergütung nach § 2 Abs. 1. Die Genussrechtsvergütung nach § 2 erfolgt im Jahr des Ausscheidens zeitanteilig. Abs. 2 ist entsprechend anwendbar. (6) Abweichend von Absatz 1 kann die Gesellschaft nach freiem Ermessen Genussrechtskapital vor dem Enddatum zurückführen, soweit es die Liquiditätsla­ ge der Gesellschaft zulässt. Die Genussrechtsvergü­ tung wird dadurch nicht berührt. Vor dem Enddatum sollen nicht mehr als 70,0 % des Genussrechtska­ pitals zurückgeführt werden. Eine Verpflichtung zur vorzeitigen Rückführung von Genussrechtskapital besteht nicht. § 6 Nachrangigkeit der Ansprüche der Genussrechtsinhaber Die Genussrechtsinhaber treten mit ihren Ansprüchen auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals (§ 5 Abs. 1), auf Zahlung der Genussrechtsvergütungen (§ 2) und auf eine etwaige Verzinsung des Genussrechtskapitals und der Genussrechtsvergütungen (§ 5 Abs. 2) derge­ stalt im Range hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück, dass sie erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschafts­ gläubiger und, soweit ein Liquidationsüberschuss oder ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes Ver­ mögen der Gesellschaft hierfür zur Verfügung steht, nur zeitgleich mit, im Rang jedoch vor den Einlagerück­ gewähransprüchen der Gesellschafter Erfüllung dieser Ansprüche verlangen können. Der Nachrang gilt auch im Insolvenzverfahren. Der Rangrücktritt gilt nur, solan­ ge und soweit durch eine teilweise oder vollständige Befriedigung der im Rang zurückgetretenen Ansprüche der Genussrechtsinhaber eine Überschuldung oder eine Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne der Gesellschaft entsteht oder zu entstehen droht. § 7 Übertragung (1) Die Übertragung der Namensgenussrechte erfolgt durch Abtretung und ist nur wirksam, wenn: a) die Abtretung mit Wirkung zum Ende des Kalen­ dermonates oder mit Wirkung zum Tag des Beitritts erfolgt; die Genussrechtsvergütung und Tilgungen des Genussrechtskapitals sind für das Übertragungsjahr zeitanteilig zu ermitteln, b) die Planet energy Anlegerservice GmbH der Abtretung zustimmt und c) der Genussrechtsinhaber gleichzeitig die von ihm gehaltenen Genussrechte der Planet energy Beteiligungsgesellschaft Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG und Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG an denselben Abtretungsempfänger abtritt. Eine teilweise Über­ tragung der Genussrechte ist zulässig, soweit die Genussrechte wie in Satz 1 beschrieben einheit­ lich und gleichzeitig zu gleichen Teilen an den­ selben Abtretungsempfänger abgetreten werden und der Gesamtnennbetrag der verbleibenden wie auch der übertragenen Genussrechte durch 1.000 ganzzahlig teilbar ist. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 145 Genussrechtsbedingungen (2) Die Zustimmung der Planet energy Anlegerservice GmbH nach Ziff. 1 b) darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger Grund ist insbe­ sondere gegeben, wenn der Genussrechtsinhaber gegen Ziff. 1 c) verstößt. (3) Der Genussrechtsinhaber hat der Planet energy Anlegerservice GmbH zum Zwecke der Zustimmung einen schriftlichen Abtretungsvertrag vorzulegen. (4) Die Regelung des Absatzes 1 lit. c) gilt insbeson­ dere auch im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. § 8 Bestand der Genussrechte Der Bestand der Genussrechte wird weder durch Umwandlung der Gesellschaft noch durch Veränderun­ gen des Eigenkapitals der Gesellschaft oder Wechsel der Gesellschafter berührt. § 9 Weitere Genussrechte Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere verbriefte oder unverbriefte Genussrechte zu gleichen oder ande­ ren Bedingungen sowie sonstige Vermögensanlagen zu begeben, wenn die Inhaber der bereits begebenen Genussrechte hierdurch nicht benachteiligt werden. Ein Bezugsrecht des Inhabers der unter diese Bedingungen fallenden Genussrechte oder Vermögensanlagen auf sol­ che weiteren Genussrechte besteht nicht. § 10 Bekanntmachung (1) Alle die Genussrechte betreffenden Bekanntma­ chungen werden den im Genussrechtsregister aus­ gewiesenen Genussrechtsinhabern an die jeweilige im Genussrechtsregister angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse bekannt gegeben. (2) Bekanntmachungen an die Genussrechtsinhaber im Sinne von Abs. 1 gelten spätestens drei Werktage nach Absendung als zugegangen. § 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Diese Genussrechtsbedingungen sowie alle sich ­daraus ergebenden Rechte und Pflichten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort für alle sich aus diesen Genussrechts­ bedingungen ergebenden Verpflichtungen der Betei­ ligungsgesellschaft ist Hamburg. 146 3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den in diesen Genussrechts­ bedingungen geregelten Angelegenheiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. § 12 Änderung der Genussrechtsbedingungen (1) Die Gesellschaft ist nach billigem Ermessen zur einseitigen Änderung bzw. Anpassung einzelner Bestimmungen dieser Genussrechtsbedingungen berechtigt, falls Rechtsvorschriften erlassen, geän­ dert oder in einer Weise angewandt werden, dass dies bei der Gesellschaft, bei deren Gesellschaf­ tern oder bei den Genussrechtsinhabern zu höheren Steuerbelastungen führt als bei der Prospektaufstel­ lung vorgesehen. Gleiches gilt, wenn aufgrund neu­ er aufsichtsrechtlicher Vorschriften die Rechte der Gesellschaft, deren Gesellschafter oder der Genuss­ rechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese neue Pflichten begründet werden. Dies betrifft insbeson­ dere die Genussrechtsvergütung (§ 2) sowie Nach­ rangigkeit (§ 6). (2) Änderungen dieser Genussrechtsbedingungen, ein­ schließlich dieser Bestimmung, bedürfen der Schrift­ form, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen strengere Formerfordernisse vorge­ sehen sind. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung. § 13 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Genussrechtsbedin­ gungen unwirksam sein oder werden oder sollten die­ se Genussrechtsbedingungen unvollständig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestim­ mungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine Bestimmung Anwendung finden, die – soweit rechtlich zulässig – dem gewünschten Ergebnis wirtschaftlich am nächsten kommt, wenn die Unwirksamkeit oder Unvoll­ ständigkeit bedacht worden wäre. Hamburg, den 16. September 2015 Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG (Emittentin), vertreten durch die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH, welche durch ihre gemeinsam vertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Sönke Tangermann und Nils Müller ver­ treten wird. GESELLSCHAFTSVERTRÄGE DER EMITTENTINNEN GESELLSCHAFTSVERTRAG DER PLANET ENERGY WINDPARK SCHWANEWEDE GMBH & CO. KG Nachfolgend wird der Gesellschaftsvertrag der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG in der Fassung vom 2. November 2012 dargestellt. Die Planet energy GmbH und die Planet energy Verwal­ tungsgesellschaft I mbH haben sich zusammengefunden, um die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG zu gründen. § 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft führt die Firma: „Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG“. (2) Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. § 2 Gegenstand der Gesellschaft (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen aus dem Bereich der regenerativen Energiequellen. (2) Die Planet energy GmbH als alleinige Kommanditis­ tin der Gesellschaft plant, finanziert, errichtet und betreibt Kraftwerke zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen. Die Planet energy GmbH ist ein Tochterunternehmen der Greenpeace Energy eG, einer unabhängigen Energiegenossen­ schaft, die Privathaushalte und Gewerbekunden in Deutschland mit Strom aus regenerativen Energie­ quellen versorgt. Die Tätigkeiten der Gesellschaft sowie der Planet energy GmbH sind fester Bestand­ teil der Unternehmensziele der Greenpeace E ­ nergy eG. Die Förderung der Unternehmensziele der Greenpeace Energy eG ist unmittelbarer Bestandteil des Gegenstands der Gesellschaft. (3) Die Kapitalanteile sind fest; sie können nur durch Änderung des Gesellschaftsvertrags geändert werden. (4) Die Einlage der Kommanditistin ist zugleich ihre Pflichteinlage. Ihre Hafteinlage beträgt 5.000 EUR. § 4 Gesellschafterkonten (1) Die Einlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen. Sie werden auf ein Kapitalkonto I gebucht. (2) Verluste werden den Kommanditisten auf Verlust­ vortragskonten belastet, auch soweit sie die Kom­ manditeinlagen übersteigen. Solange ein Verlust­ vortragskonto einen negativen Saldo ausweist, sind zukünftige Gewinne des Kommanditisten auf diesem Konto solange gutzuschreiben, bis der negative Sal­ do vollständig ausgeglichen ist. (3) Darüber hinausgehende Gewinne, zusätzliche Einla­ gen und Entnahmen werden auf Privatkonten (Kapi­ talkonto II) verbucht. (4) Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesem Gesell­ schaftsvertrag werden die Kapitalkonten nicht verzinst. § 5 Befreiung vom Wettbewerbsverbot Die Gesellschafter dürfen sich an gleichen oder ähnli­ chen Gesellschaften beteiligen. Insoweit sind sie von den einschränkenden Bestimmungen der §§ 112, 113 HGB befreit. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berech­ tigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern. § 6 Geschäftsführung und Vertretung (1) Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die Komple­ mentärin berechtigt und verpflichtet. Sie darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Dienste Dritter bedienen. Sie selbst und ihre Geschäftsführer sowie die eingesetzte Geschäftsführung sind im Verhältnis zur Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. § 3 Gesellschafter, Einlagen und Haftsummen (1) Komplementärin ist die Planet energy Verwaltungs­ gesellschaft I mbH mit Sitz in Hamburg. Sie erbringt keine Einlage; am Vermögen der Gesellschaft ist sie nicht beteiligt. (2) Für Rechtsgeschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb des Unternehmens hinausgehen, bedarf die Komplementärin der Zustimmung der Gesellschaf­ terversammlung. Dies gilt insbesondere für die Ver­ gabe von Darlehen an verbundene Unternehmen. (2) Kommanditistin ist die Planet energy GmbH, Ham­ burg, mit einer Kommanditeinlage von 5.000 EUR. (3) Die Gesellschafter können der Komplementärin das Recht zur Geschäftsführung und Vertretung durch PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 147 Gesellschaftsverträge der Emittentinnen einstimmigen Beschluss gemäß § 8 entziehen, ohne dass es hierzu der Zustimmung der Komplementärin bedarf. § 7 Vergütung der Komplementärin (1) Die Komplementärin erhält für ihre Haftung eine Ver­ gütung von 2.000 EUR p. a. Darüber hinaus ist sie nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft betei­ ligt. Die Vergütung ist am 1. Januar eines jeden Jah­ res fällig. (2) Die Vergütungen nach Abs. 1 sind als Aufwand der Gesellschaft zu behandeln. § 8 Gesellschafterbeschlüsse (1) Die von den Gesellschaftern in den Angelegenhei­ ten der Gesellschaft zu treffenden Entscheidungen erfolgen durch Beschlussfassung. (2) Soweit in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder diesem Gesellschaftsvertrag nicht ausdrück­ lich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen Gesell­ schafterbeschlüsse, durch die der Gesellschafts­ vertrag geändert oder ergänzt oder die Gesellschaft aufgelöst wird, der Einstimmigkeit sowie der Zustim­ mung der Komplementärin. Sonstige Gesellschaf­ terbeschlüsse bedürfen der Mehrheit aller nach dem Gesellschaftsvertrag vorhandenen, stimmberechtig­ ten Stimmen. (3) Beschlüsse, die der Einstimmigkeit bedürfen, sind stets in Gesellschafterversammlungen zu fassen. Andere Beschlüsse können auch im schriftlichen Umlaufverfahren, fernmündlich oder auf elektroni­ schem Wege (E-Mail) gefasst werden, ohne dass eine Gesellschafterversammlung stattfindet. (4) Je 500 EUR eines Kapitalanteils gewähren eine ­Stimme. Die Komplementärin hat kein Stimmrecht. Ein Gesellschafter, der durch die Beschlussfassung entlastet oder von einer Verbindlichkeit befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht und darf ein solches auch nicht für andere ausüben. Dasselbe gilt von einer Beschlussfassung, wel­ che die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder die Einleitung oder die Erledigung eines Rechtsstreits gegenüber einem Gesellschafter betrifft. (5) Jeder Gesellschafter kann sich bei der Beschluss­ fassung durch einen anderen Gesellschafter vertre­ ten lassen. 148 (6) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die Komplementärin sowie mindestens 75 % des Kommanditkapitals vertreten sind. Wird dieses Quorum nicht erreicht, ist unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit einer Ladungsfrist von mindestens einer Woche einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Kom­ manditkapitals beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Ladung hinzuweisen. § 9 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. § 10 Jahresabschluss Der Jahresabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr ist von der Komplementärin nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung der ertragsteuerlichen Regeln innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen, soweit nicht zwingende handelsrechtliche Bestimmungen oder dieser Gesell­ schaftsvertrag etwas anderes bestimmen, und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Der Jahresabschluss ist allen Gesellschaftern unverzüglich nach Abschluss der Prüfung vorzulegen. Auf Verlangen eines Gesellschafters ist der vorzulegende Jahresabschluss durch eine Wirt­ schaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen und zu testieren. Die Gesellschafter beschließen über die Feststellung des Jahresabschlusses. § 11 Ergebnisverteilung (1) An einem Gewinn oder Verlust nehmen die Gesell­ schafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile teil. Die gesetzlichen Vorschriften über die Haftungsbe­ schränkung der Kommanditisten bleiben unberührt. (2) Die Gewinnanteile sind dem Kapitalkonto II der Gesellschafter zuzuschreiben, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. (3) Solange ein Verlustvortrag besteht, ist dieser durch spätere Gewinne auszugleichen. Erst nach seinem Ausgleich können Gewinnanteile dem Kapitalkonto II zugeschrieben werden. § 12 Entnahmen (1) Gewinne sind nach Feststellung des Jahresab­ schlusses an die Kommanditisten mit der Maßgabe auszuschütten, dass der Gesellschaft eine angemes­ sene Liquiditätsreserve verbleibt. Die Höhe der Liqui­ ditätsreserve wird von der Komplementärin bzw. der Geschäftsführung unter Berücksichtigung etwaiger Vorgaben der finanzierenden Banken bestimmt. (2) Die Komplementärin bzw. die Geschäftsführung ist berechtigt, Vorabausschüttungen im Laufe des Geschäftsjahres vorzunehmen. (3) Die Kommanditisten sind jederzeit berechtigt, Ent­ nahmen in Höhe eines positiven Saldos ihres Kapi­ talkontos II zu tätigen. Diese Entnahmen sind unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft zu tätigen und bedürfen der Zustimmung der Komple­ mentärin. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Als wichtiger Grund gilt zum Beispiel eine Unterschreitung der angemes­ senen Liquiditätsreserve der Gesellschaft oder ein Verstoß gegen mit finanzierenden Banken getroffene Vereinbarungen. des Ausscheidens eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen, in der die Vermögenswerte und Verbind­ lichkeiten mit ihren Zeitwerten anzusetzen sind. Das Abfindungsguthaben entspricht dem Wert der Betei­ ligung des ausscheidenden Gesellschafters nach dieser Auseinandersetzungsbilanz. (3) Bei einem Ausscheiden eines Kommanditisten ist dieser nicht verpflichtet, einen negativen Abfindungs­ betrag auszugleichen, soweit dieser nicht durch die Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen verur­ sacht ist, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind. § 13 Verfügungen über Gesellschaftsanteile Verfügungen über Gesellschaftsanteile bedürfen der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter. (4) Am Gewinn und Verlust aus schwebenden Geschäf­ ten nimmt der ausscheidende Gesellschafter nicht teil, soweit nicht ein Verlust handelsrechtlich als Rückstellung in der Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen ist. § 14 Dauer der Gesellschaft, Kündigung (1) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. (5) Scheidet ein Gesellschafter nicht zum Schluss eines Geschäftsjahres aus, so steht ihm das Ergebnis des Jahres, in dem er ausscheidet, zeitanteilig zu. (2) Jeder Gesellschafter kann seine Gesellschafterstel­ lung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres kündigen. Mit Ablauf der Kün­ digungsfrist scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. (6) Werden aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung die maßgeblichen Jahresabschlüsse geändert, ist die Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu ändern. (3) Wird über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet, scheidet er aus der Gesellschaft aus. (4) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. (5) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft statt dessen unter Beteiligung des Aus­ scheidenden oder seinen Rechtsnachfolgern liqui­ diert; der verbleibende Gesellschafter hat das Recht, das Vermögen der Gesellschaft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven zu übernehmen und die Firma fortzuführen. Mit Zugang der Erklärung, dieses Recht auszuüben, scheidet der an der Liquidation der Gesellschaft beteiligte andere Gesellschafter aus ihr aus. § 15 Abfindungsguthaben (1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, steht dem Gesellschafter eine Abfindung zu. (2) Zur Errechnung der Abfindung ist auf den Zeitpunkt (7) Die Abfindung ist in drei gleichen Jahresraten zu zah­ len, deren erste ein Jahr nach Datum des Ausschei­ dens und die weiteren zwei bzw. drei Jahre nach die­ sem Datum fällig sind. Ausstehende Guthaben sind in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes zu verzinsen. Die Zinsen werden mit den einzelnen Raten fällig. (8) Der ausscheidende Gesellschafter kann Sicherheits­ leistung für Gesellschaftsverbindlichkeiten nicht ver­ langen und Befreiung von diesen Verbindlichkeiten erst und insoweit, als er von Gläubigern in Anspruch genommen wird. § 16 Liquidation Im Falle der Auflösung der Gesellschaft ist die Komple­ mentärin zur Liquidatorin bestellt. § 17 Schriftform Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedür­ fen, soweit nicht im Einzelfall zwingend eine andere Form vorgeschrieben ist, der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung. § 18 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 149 Gesellschaftsverträge der Emittentinnen undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksam­ keit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt als das vereinbart, was in rechtswirksamer und durch­ führbarer Weise der unwirksamen oder undurchführba­ ren Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis so nahe wie möglich kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer planwidrigen Regelungslücke im Vertrag. Hamburg, den 2. November 2012 Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH (Komplementärin), vertreten durch die Geschäftsführer Sönke Tangermann und Nils Müller Planet energy GmbH (Kommanditistin), vertreten durch die Geschäftsführer Sönke Tangermann und Nils Müller §1F irma und Sitz der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft führt die Firma: „Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­ schaft mbH & Co. KG“ (2) Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. § 2 Gegenstand der Gesellschaft (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen aus dem Bereich der regenerativen Energiequellen. (2) Die Planet energy GmbH als alleinige Kommanditis­ tin der Gesellschaft plant, finanziert, errichtet und betreibt Kraftwerke zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen. Die Planet energy GmbH ist ein Tochterunternehmen der Greenpeace Energy eG, einer unabhängigen Energiegenossen­ schaft, welche Privathaushalte und Gewerbekunden in Deutschland mit Strom aus regenerativen Ener­ giequellen versorgt. Die Tätigkeiten der Gesellschaft sowie der Planet energy GmbH sind fester Bestand­ teil der Unternehmensziele der Greenpeace E ­ nergy eG. Die Förderung der Unternehmensziele der Greenpeace Energy eG ist unmittelbarer Bestandteil des Gegenstands der Gesellschaft. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berech­ tigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann sich insbesondere auch an anderen Gesell­ schaften im In- und Ausland beteiligen, sie erwerben und die Geschäftsführung für solche Gesellschaften übernehmen. § 3Gesellschafter, Einlagen und Haftsummen (1) Komplementärin ist die Planet energy Verwaltungs­ gesellschaft II mbH mit Sitz in Hamburg. Sie erbringt keine Einlage; am Vermögen der Gesellschaft ist sie nicht beteiligt. GESELLSCHAFTSVERTRAG DER PLANET ENERGY WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG Nachfolgend wird der Gesellschaftsvertrag der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­ schaft mbH & Co. KG in der Fassung vom 18. Februar 2015 dargestellt. Die Planet energy GmbH und die Planet energy Verwal­ tungsgesellschaft II mbH haben sich zusammengefun­ den, um die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zu gründen. 150 (2) Kommanditistin ist die Planet energy GmbH, Ham­ burg, mit einer Kommanditeinlage von 5.000,- EUR. (3) Die Kapitalanteile sind fest; sie können nur durch Änderung des Gesellschaftsvertrages geändert werden. (4) Die Einlage der Kommanditistin ist zugleich ihre Pflichteinlage. Ihre Hafteinlage beträgt 5.000,- EUR. § 4 Gesellschafterkonten (1) Die Einlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen. Sie werden auf ein Kapitalkonto I gebucht. (2) Verluste werden den Kommanditisten auf Verlust­ vortragskonten belastet, auch soweit sie die Kom­ manditeinlagen übersteigen. Solange ein Verlust­ vortragskonto einen negativen Saldo ausweist, sind zukünftige Gewinne des Kommanditisten auf diesem Konto solange gutzuschreiben, bis der negative Sal­ do vollständig ausgeglichen ist. führungs- und vertretungsbefugt. Im Rahmen der Vertretungsbefugnis ist jeder Kommanditist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft bevollmächtigt; die Vollmacht kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden. Die Komplementärin verpflichtet sich, inso­ weit von ihrer Vertretungsbefugnis nur nach Weisung der Kommanditisten Gebrauch zu machen. (3) Darüber hinaus gehende Gewinne, zusätzliche Einla­ gen und Entnahmen werden auf Privatkonten (Kapi­ talkonto II) verbucht. (2) Soweit mehrere Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligt sind, üben diese ihre Geschäftsführungsund Vertretungsbefugnis in der Weise aus, dass sie über die zu treffende Maßnahme Beschluss fassen und anschließend der von ihnen bestimmte Kom­ manditist die beschlossene Maßnahme namens der Gesellschaft unter Wahrung der vorgeschriebenen Form ausführt. (4) Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesem Gesell­ schaftsvertrag werden die Kapitalkonten nicht verzinst. § 5 Befreiung vom Wettbewerbsverbot Die Gesellschafter dürfen sich an gleichen oder ähnli­ chen Gesellschaften beteiligen. Insoweit sind sie von den einschränkenden Bestimmungen der §§ 112, 113 HGB befreit. § 6 Geschäftsführung und Vertretung (1) Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die Komple­ mentärin berechtigt und verpflichtet, soweit sich aus § 7 nicht ein anderes ergibt. Sie darf sich zur Erfül­ lung ihrer Aufgaben der Dienste Dritter bedienen. Sie selbst und ihre Geschäftsführer sowie die eingesetz­ te Geschäftsführung sind im Verhältnis zur Gesell­ schaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (2) Für Rechtsgeschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb des Unternehmens hinausgehen, bedarf die Komplementärin der Zustimmung der Gesellschaf­ terversammlung. Dies gilt insbesondere für die Ver­ gabe von Darlehen an verbundene Unternehmen. (3) Die Gesellschafter können der Komplementärin das Recht zur Geschäftsführung und Vertretung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 9 entziehen, ohne dass es hierzu der Zustimmung der Komplementärin bedarf. § 7 Geschäftsführung und Vertretung durch die Kommanditisten (1) Soweit die Gesellschaft Inhaberin der Geschäftsan­ teile an der persönlich haftenden Gesellschafterin ist, sind zur Wahrnehmung der Rechte aus oder an diesen Geschäftsanteilen statt der persönlich haf­ tenden Gesellschafterin die Kommanditisten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen geschäfts­ (3) Beschlüsse der Kommanditisten, die Verfügungen über Geschäftsanteile an der Komplementärin , die Änderung ihres Gesellschaftsvertrages oder ihre Auf­ lösung zum Gegenstand haben, bedürfen der Ein­ stimmigkeit, sonstige Beschlüsse der Mehrheit der Stimmen aller stimmberechtigten Kommanditisten. (4) Je EUR 500,00 eines Kapitalanteils gewähren eine Stimme. Jeder Kommanditist kann sich bei der Beschlussfassung durch einen anderen Komman­ ditisten vertreten lassen. Ein Kommanditist, welcher aufgrund der Beschlussfassung entlastet oder von einer Verbindlichkeit befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht und darf ein solches auch nicht für andere ausüben. Dasselbe gilt von einer Beschluss­ fassung, welche die Vornahme eines Rechtsge­ schäfts oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegenüber dem Kommanditisten betrifft. § 8 Vergütung der Komplementärin (1) Die Komplementärin erhält für ihre Haftung eine Ver­ gütung von EUR 2.000,00 per anno. Darüber hinaus ist sie nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Die Vergütung ist am 01. Januar eines jeden Jahres fällig. (2) Die Vergütungen nach Abs. 1 sind als Aufwand der Gesellschaft zu behandeln. § 9 Gesellschafterbeschlüsse (1) Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der Gesellschaft zu treffenden Entscheidungen erfol­ gen durch Beschlussfassung. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 151 Gesellschaftsverträge der Emittentinnen (2) Soweit in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder diesem Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen Gesellschaf­ terbeschlüsse, durch die der Gesellschaftsvertrag geändert oder ergänzt oder die Gesellschaft aufge­ löst wird, der Einstimmigkeit. Sonstige Gesellschaf­ terbeschlüsse bedürfen der Mehrheit aller nach dem Gesellschaftsvertrag vorhandenen, stimmberechtig­ ten Stimmen. (3) Beschlüsse, die der Einstimmigkeit bedürfen, sind stets in Gesellschafterversammlungen zu fassen. Andere Beschlüsse können auch im schriftlichen Umlaufverfahren, fernmündlich oder auf elektroni­ schem Wege (E-Mail) gefasst werden, ohne dass eine Gesellschafterversammlung stattfindet. 4) Je EUR 500,00 eines Kapitalanteils gewähren eine Stimme. Die Komplementärin hat kein Stimmrecht. Ein Gesellschafter, welcher durch die Beschlussfas­ sung entlastet oder von einer Verbindlichkeit befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht und darf ein solches auch nicht für andere ausüben. Dasselbe gilt von einer Beschlussfassung, welche die Vornah­ me eines Rechtsgeschäfts oder die Einleitung oder die Erledigung eines Rechtsstreits gegenüber einem Gesellschafter betrifft. (5) Jeder Gesellschafter kann sich bei der Beschluss­ fassung durch einen anderen Gesellschafter vertre­ ten lassen. (6) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 75 % des Kommanditkapitals ver­ treten sind. Wird dieses Quorum nicht erreicht, ist unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit einer Ladungsfrist von mindestens einer Woche einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Kommanditkapitals beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Ladung hinzuweisen. § 10 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. § 11 Jahresabschluss Der Jahresabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr ist von der Komplementärin nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung der ertragsteuerlichen Regeln innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen, soweit nicht zwingende handelsrechtliche Bestimmungen oder dieser Gesell­ schaftsvertrag etwas anderes bestimmen, und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Der Jahresabschluss ist allen Gesellschaftern unverzüglich nach Abschluss der 152 Prüfung vorzulegen. Auf Verlangen eines Gesellschafters ist der vorzulegende Jahresabschluss durch eine Wirt­ schaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen und zu testieren. Die Gesellschafter beschließen über die Feststellung des Jahresabschlusses. § 12 Ergebnisverteilung (1) An einem Gewinn oder Verlust nehmen die Gesell­ schafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile teil. Die gesetzlichen Vorschriften über die Haftungsbe­ schränkung der Kommanditisten bleiben unberührt. (2) Die Gewinnanteile sind dem Kapitalkonto II der Gesellschafter zuzuschreiben, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. (3) Solange ein Verlustvortrag besteht, ist dieser durch spätere Gewinne auszugleichen. Erst nach seinem Ausgleich können Gewinnanteile dem Kapitalkonto II zugeschrieben werden. § 13 Entnahmen (1) Gewinne sind nach Feststellung des Jahresab­ schlusses an die Kommanditisten mit der Maßgabe auszuschütten, dass der Gesellschaft eine angemes­ sene Liquiditätsreserve verbleibt. Die Höhe der Liqui­ ditätsreserve wird von der Komplementärin bzw. der Geschäftsführung unter Berücksichtigung etwaiger Vorgaben der finanzierenden Banken bestimmt. (2) Die Komplementärin bzw. die Geschäftsführung ist berechtigt, Vorabausschüttungen im Laufe des Geschäftsjahres vorzunehmen. (3) Die Kommanditisten sind jederzeit berechtigt, Ent­ nahmen in Höhe eines positiven Saldos ihres Kapi­ talkontos II zu tätigen. Diese Entnahmen sind unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft zu tätigen. Die Zustimmung darf nur aus wichti­ gem Grund verweigert werden. Als wichtiger Grund gilt z.B. eine Unterschreitung der angemessenen Liquiditätsreserve der Gesellschaft oder ein Ver­ stoß gegen mit finanzierenden Banken getroffenen Vereinbarungen. § 14 Verfügungen über Gesellschaftsanteile Verfügungen über Gesellschaftsanteile bedürfen der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter. § 15 Dauer der Gesellschaft, Kündigung (1) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Jeder Gesellschafter kann seine Gesellschafterstel­ lung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres kündigen. Mit Ablauf der Kün­ digungsfrist scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. (3) Wird über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet, scheidet er aus der Gesellschaft aus. (4) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. (5) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft statt dessen unter Beteiligung des Aus­ scheidenden oder seinen Rechtsnachfolgern liqui­ diert; der verbleibende Gesellschafter hat das Recht, das Vermögen der Gesellschaft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven zu übernehmen und die Fir­ ma fortzuführen. Mit Zugang der Erklärung, dieses Recht auszuüben, scheidet der an der Liquidation der Gesellschaft beteiligte andere Gesellschaft aus ihr aus. § 16 Abfindungsguthaben (1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, steht dem Gesellschafter eine Abfindung zu. (2) Zur Errechnung der Abfindung ist auf den Zeitpunkt des Ausscheidens eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen, in der die Vermögenswerte und Verbind­ lichkeiten mit ihren Zeitwerten anzusetzen sind. Das Abfindungsguthaben entspricht dem Wert der Betei­ ligung des ausscheidenden Gesellschafters nach dieser Auseinandersetzungsbilanz. (3) Bei einem Ausscheiden eines Kommanditisten ist dieser nicht verpflichtet, einen negativen Abfindungs­ betrag auszugleichen, soweit dieser nicht durch die Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen verur­ sacht ist, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind. (4) Am Gewinn und Verlust aus schwebenden Geschäf­ ten nimmt der ausscheidende Gesellschafter nicht teil, soweit nicht ein Verlust handelsrechtlich als Rückstellung in der Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen ist. (5) Scheidet ein Gesellschafter nicht zum Schluss eines Geschäftsjahres aus, so steht ihm das Ergebnis des Jahres, in dem er ausscheidet, zeitanteilig zu. (6) Werden aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung die maßgeblichen Jahresabschlüsse geändert, ist die Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu ändern. (7) Die Abfindung ist in drei gleichen Jahresraten zu zah­ len, deren erste ein Jahr nach Datum des Ausschei­ dens und die weiteren zwei bzw. drei Jahre nach die­ sem Datum fällig sind. Ausstehende Guthaben sind in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes zu verzinsen. Die Zinsen werden mit den einzelnen Raten fällig. (8) Der ausscheidende Gesellschafter kann Sicherheits­ leistung für Gesellschaftsverbindlichkeiten nicht ver­ langen und Befreiung von diesen Verbindlichkeiten erst und insoweit, als er von Gläubigern in Anspruch genommen wird. § 17 Liquidation Im Falle der Auflösung der Gesellschaft ist die Komple­ mentärin zur Liquidatorin bestellt. § 18 Schriftform Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedür­ fen, soweit nicht im Einzelfall zwingend eine andere Form vorgeschrieben ist, der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung. § 19 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksam­ keit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt als das vereinbart, was in rechtswirksamer und durch­ führbarer Weise der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis so nahe wie möglich kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer planwidrigen Regelungslücke im Vertrag. Hamburg, den 18. Februar 2015 Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH (Komplementärin), vertreten durch die Geschäftsführer Sönke Tangermann und Nils Müller Planet energy GmbH (Kommanditistin), vertreten durch die Geschäftsführer Sönke Tangermann und Nils Müller PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 153 VERBRAUCHERINFORMATIONEN Identität, ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigte und Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens sowie anderer für die Geschäftsbeziehung mit dem Anleger maßgeblicher Personen Emittentinnen Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG (Handelsregister AG Hamburg, HRA 115472), Hong­ kongstraße 10, 20457 Hamburg, Deutschland, Tele­ fon 040 / 808 110-750, Fax 040 / 808 110-777, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH (Handelsregister AG Hamburg, HRB 86423), ansässig ebendort, diese ver­ treten durch die Geschäftsführer Sönke Tangermann und Nils Müller (geschäftsansässig ebendort). Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG (Handelsregister AG Hamburg, HRA 116588), Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg, Deutschland, Telefon 040 / 808 110-750, Fax 040 / 808 110-777, vertreten durch die persönlich haf­ tende Gesellschafterin Planet energy Verwaltungsge­ sellschaft II mbH (Handelsregister AG Hamburg, HRB 135718), ansässig ebendort, diese vertreten durch die Geschäftsführer Sönke Tangermann und Nils Müller (geschäftsansässig ebendort). Verwaltungsgesellschaft Planet energy Anlegerservice GmbH (Handelsregister AG Hamburg, HRB 109728), Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg, Deutschland, Telefon 040 / 808 110-750, Fax 040 / 808 110-777, vertreten durch ihre Geschäftsführer Sönke Tangermann und Nils Müller (geschäftsansässig ebendort). Hauptgeschäftstätigkeit der Emittentinnen ist jeweils die Errichtung und der Betrieb von Energieerzeugungsanla­ gen aus dem Bereich der regenerativen Energiequellen. Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­ ligungsgesellschaft mbH & Co. KG kann sich insbeson­ dere auch an anderen Gesellschaften im In­und Ausland beteiligen, sie erwerben und die Geschäftsführung für solche Gesellschaften übernehmen (§ 2 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags). Hauptgeschäftstätigkeit der Verwaltungsgesellschaft ist die Verwaltung von Vermögensanlagen und die Entgegennahme von Zeichnungsbeträgen aus Ver­ 154 mögensanlagen sowie die Vornahme von Auszahlun­ gen an die Anleger für die jeweiligen Emittentinnen der Vermögensanlagen. Anbieterin Planet energy GmbH (Handelsregister AG Hamburg, HRB 79283), Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg, Deutsch­ land, Telefon 040 / 808 110-750, Fax 040 / 808 110-777, Internet: www.planet-energy.de, vertreten durch ihre Geschäftsführer Sönke Tangermann und Nils Müller (geschäftsansässig ebendort). Hauptgeschäftstätigkeit der Anbieterin ist die Planung, die Finanzierung, der Bau und der Betrieb von Kraftwer­ ken aus dem Bereich der erneuerbaren Energien. Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage und Zustandekommen des Vertrags Der Prospekt zur Beteiligung als Genussrechtskapitalge­ ber am wirtschaftlichen Erfolg der zuvor genannten Emit­ tentinnen vom 29. Juni 2015 (Datum der Prospektaufstel­ lung) mit den darin befindlichen Gesellschaftsverträgen und den Genussrechtsbedingungen sowie dem Zeich­ nungsschein enthält detaillierte Beschreibungen der Beteiligung, auf die nachfolgend näher verwiesen wird. Mit Annahme des Zeichnungsscheins durch die Planet energy Anlegerservice GmbH verpflichten sich die Anle­ ger, den Emittentinnen Genussrechtskapital zur Ver­ fügung zu stellen (siehe auch Zeichnungsschein). Die Annahme des Zeichnungsscheins erfolgt in der Weise, dass der Anleger eine unterschriebene Ausfertigung des Zeichnungsscheins zurückerhält. Hierdurch kommt ein Genussrechtsvertrag mit dem Inhalt der Genuss­ rechtsbedingungen mit jeder der zwei Emittentinnen zustande. Die Genussrechte stellen Gläubigerrechte dar, die keine Gesellschafterrechte, insbesondere kei­ ne Teilnahme-, Mitwirkungs-, Kontroll- und Stimmrech­ te, in den Gesellschafterversammlungen der Emitten­ tinnen vermitteln. Der Zeichnungsbetrag des Anlegers teilt sich quotal in unterschiedlicher Höhe auf die bei­ den Emittentinnen auf (siehe „Vorbemerkung“ zu Kapitel „Genussrechtsbedingungen“). Auf die vorbezeichnete Weise soll ein Genussrechtska­ pital von insgesamt 7.870.000 EUR eingeworben wer­ den. Bei dem voraussichtlich im vierten Quartal 2015 in Betrieb genommenen Windpark Schwanewede wird das Genussrechtskapital überwiegend zur Eigenkapitalaus­ stattung der Emittentin eingesetzt werden (Seite 53). Bei der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­ ligungsgesellschaft mbH & Co. KG wird das Genuss­ rechtskapital zum Erwerb der Kommanditbeteiligung an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, der Betriebsgesellschaft des noch zu errichtenden Wind­ parks Sailershäuser Wald, verwendet. Über die Einnahmen der Planet energy Windpark Schwa­ newede GmbH & Co. KG aus den Einspeisevergütungen und über die Liquiditätsauszahlungen (Entnahmen), die der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­ gungsgesellschaft mbH & Co. KG aufgrund der Regelun­ gen des Gesellschaftsvertrags aus der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald mbH & Co. KG zufließen, nimmt der Anleger gemäß den Regelungen der Genussrechtsbedin­ gungen an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Emit­ tentinnen teil (vgl. § 2 der Genussrechtsbedingungen). Gesamtpreis des Genussrechtserwerbs, Zahlungsmodalitäten und gegebenenfalls zusätzlich anfallende Steuern und Kosten, Erfüllung Gesamtpreis und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Zeichnungsschein. Die steuerlichen Auswirkungen der Zeichnung von Genussrechten für den Anleger sind im Kapitel „Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlagen“ des Prospektes dar­ gestellt (Seiten 131 bis 135). Hinsichtlich der Einzelheiten zur Genussrechtsvergü­ tung und Tilgung des Genussrechtskapitals wird auf die Genussrechtsbedingungen (Seite 137 bis 147) sowie auf die Kapitalrückflussprognose auf Seite 84 f. verwiesen. Neben einer Grundvergütung in Höhe von 1 % p.a. des Nennbetrags der gezeichneten Genussrechte steht dem Anleger eine variable Vergütung im Verhältnis seines im Genussrechtsregister eingetragenen Genussrechtska­ pitals zum gesamten Genussrechtskapital der Emitten­ tinnen zu. Die Genussrechtsvergütungen entstehen mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Gesellschaft. Die entstandenen Genussrechtsvergütungen werden einen Monat nach Prüfung und Testierung des Jahres­ abschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter nachträg­ lich für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Auszahlung fällig. Soweit die Zahlung der Genussrechtsvergütung der Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer unterliegt, erfolgt die Zahlung an den Genussrechtsinhaber netto nach Abzug dieser Steuern. Dies gilt entsprechend, soweit Genuss­ rechtsvergütungen bei den Emittentinnen mit anderen Steuern belastet oder nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden sollten. In den genannten Fällen sind die Emittentinnen nicht verpflichtet, dem Genussrechts­ inhaber die im Hinblick auf diese Steuern einbehalte­ nen oder abgezogenen Beträge zu erstatten. Die Emit­ tentinnen können nach freiem Ermessen bis zu 70,0 % des Genussrechtskapitals während der Laufzeit zurück­ führen. Die Genussrechtsvergütung wird dadurch nicht berührt. Risiken der Anlage Hinsichtlich der Risiken der Beteiligung als Genuss­ rechtskapitalgeber an den Emittentinnen wird auf das Kapitel „Risiken der Vermögensanlagen“ des Prospektes verwiesen (Seiten 19 bis 28). Dies gilt insbesondere für das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Prospektangaben und insbesondere die Darstellung zu steuerlichen und sonstigen im Prospekt genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den Stand 29. Juni 2015. Vorbehaltlich eintretender Änderungen der Rechts­ lage sind die zur Verfügung gestellten Informationen bis zur Bekanntgabe von Änderungen (z.B. durch Prospekt­ nachträge) gültig. Widerrufsbelehrung Dem Anleger steht folgendes Widerrufsrecht zu: Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer ein­ deutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Daten­ träger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Arti­ kel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Planet energy Anlegerservice GmbH, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg, Fax: 040/808110-777, E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abga­ be Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hin­ PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 155 Verbraucherinformationen gewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausfüh­ rung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflich­ tung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müs­ sen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Ver­ trag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausge­ übt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklä­ rung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darle­ hensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehens­ geber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hin­ blick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Wider­ rufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hin­ sichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rück­ gabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzier­ ten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufs­ recht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darle­ hensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht. Vertragliche Kündigungsbedingungen, Mindestlaufzeit der Verträge Die Kündigungsbedingungen sind in § 5 der jeweiligen Genussrechtsbedingungen geregelt. Danach bestehen Genussrechtsverhältnisse mit den Emittentinnen Pla­ net energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­ ligungsgesellschaft mbH & Co. KG jeweils bis zum 31. Dezember 2035. Eine ordentliche Kündigung der Vermö­ gensanlagen während der Laufzeit der Genussrechte ist ausgeschlossen. Die Genussrechte sind von beiden Ver­ tragsparteien jeweils nur aus wichtigem Grund schriftlich kündbar (außerordentliche Kündigung). Die Emittentin­ nen können die Genussrechte jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monats­ 156 ende kündigen, falls Rechtsvorschriften erlassen, geän­ dert oder in einer Weise angewandt werden, dass dies bei den Emittentinnen, bei deren Gesellschaftern oder bei den Genussrechtsinhabern zu höheren Steuerbelas­ tungen führt als bei der Prospektaufstellung vorgesehen. Gleiches gilt, wenn aufgrund neuer aufsichtsrechtlicher Vorschriften die Rechte der Emittentinnen, deren Gesell­ schafter oder der Genussrechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese neuen Pflichten begründet werden. Die Kündigung des Anlegers ist gegenüber der Planet energy Anlegerservice GmbH, Hongkongstraße 10, 20457 Ham­ burg, zu erklären. Maßgebend ist der Eingang der Kün­ digung bei der Planet energy Anlegerservice GmbH. Die Rechtsfolgen der Kündigung bestimmen sich nach § 5 Abs. 5 der jeweiligen Genussrechtsbedingungen. Ende der Widerrufsbelehrung Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Genussrechtsverträge unterliegen deutschem Recht. Auch vor Vertragsabschluss unterliegt die Aufnahme von Beziehungen zum Interessenten/Anleger dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitig­ keiten aus den Genussrechtsverträgen ist – soweit zuläs­ sig vereinbar – Hamburg. Sprache Vertragsbedingungen und sonstige Informationen für den Anleger werden auf Deutsch mitgeteilt. Auch wäh­ rend der Vertragslaufzeit findet die Kommunikation auf Deutsch statt. Zugang des Verbrauchers zu einem außergericht­ lichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatz­ verträge über Finanzdienstleistungen hat der Verbrau­ cher unbeschadet seines Rechts, die Gerichte anzuru­ fen, Zugang zu der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank (Adresse: Deutsche Bundesbank, Schlich­ tungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt, Tel. 069/2388-1907, Fax 069/2388-1919). Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Beschwer­ deführer hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen hat. Der Beschwer­ deführer kann sich im Verfahren vertreten lassen. Das Verfahren bestimmt sich nach der Schlichtungsstellen­ verfahrensverordnung. Die Deutsche Bundesbank hat die Schlichtungsaufgabe teilweise auf private Stellen über­ tragen. Sollte daher die Deutsche Bundesbank für die beantragte Schlichtung nicht zuständig sein, gibt sie den Schlichtungsantrag an die zuständige Schlichtungsstelle ab und informiert den Antragsteller hierüber. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 157 WIE ZEICHNE ICH DIE GENUSSRECHTE? Um die hier angebotenen Genussrechte zu zeichnen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 1.ZEICHNUNGSSCHEIN AUSFÜLLEN, UNTERZEICHNEN UND VERSENDEN Der am Ende des Prospektes beigefügte Zeichnungs­ schein besteht aus zwei Seiten. Bitte füllen Sie beide Seiten sorgfältig aus und unterschreiben Sie an den ins­ gesamt drei dafür vorgesehenen Stellen (zwei Unter­ schriften auf Seite 1 und eine Unterschrift auf Seite 2). An den Zeichnungsschein sind zwei Durchschläge geheftet. Der zweite Durchschlag ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Das Original des Zeichnungsscheins senden Sie zusam­ men mit einem Durchschlag an lanet energy Anlegerservice GmbH P Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg Zeichnung durch Ehepaare Generell ist von einer gemeinsamen Zeichnung abzura­ ten. Eine gemeinsame Zeichnung bietet in der Regel kei­ ne Vorteile für die Anleger. Wir empfehlen eine getrennte Zeichnung mit jeweils hälftigen Zeichnungsbeträgen. Minderjährige Ein Anleger muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zeichnungen durch Minderjährige sind nicht möglich. Zeichnung durch Firmen, Vereine oder Stiftungen Die Genussrechtszeichnung ist auch für juristische Per­ sonen möglich. Bitte fügen Sie für diese einen aktuellen Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Gesellschaf­ terliste bei, aus der sich auch die Beteiligungsverhält­ nisse ergeben. Soweit das Vertretungsorgan der juris­ tischen Person oder Personengesellschaft eine weitere juristische Person oder Personengesellschaft sein sollte, bedarf es gleichfalls eines aktuellen Handelsregisteraus­ zuges. Im Falle von Stiftungen und sonstigen Rechts­ gestaltungen sind vergleichbare Nachweise beizufügen. Es sind in allen Fällen diejenigen natürlichen Personen zu benennen, die als Gesellschafter, Treugeber oder auf sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar mit 25 % oder mehr beteiligt sind oder 25,0 % oder mehr der Stimm­ rechte kontrollieren oder von 25 % oder mehr des ver­ walteten Vermögens begünstigt werden oder die auf 158 sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar beherrschen­ den Einfluss auf die Vermögensverwaltung oder Ertrags­ verteilung ausüben. 2.DURCHFÜHRUNG DES POSTIDENT-VERFAHRENS Aufgrund des Geldwäschegesetzes ist die Anbieterin verpflichtet, die Identität des Anlegers zu überprüfen. Ohne eine Identifizierung kann der Zeichnungsschein nicht angenommen werden. Die Identitätsprüfung erfolgt durch das sogenannte POSTIDENT-Verfahren. Wenn Sie bereits Genussrechte der Planet energy GmbH gezeich­ net haben und die Identitätsprüfung durch das POST­ IDENT-Verfahren bereits erfolgt ist, muss Ihre Identität nicht erneut überprüft werden und Sie müssen nicht erneut am POSTIDENT-Verfahren teilnehmen. Legen Sie den auf Seite 163 befindlichen POSTIDENTCoupon sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Rei­ sepass am Schalter einer Postfiliale vor. Ihre persönli­ chen Daten werden auf einem Formular erfasst, das von Ihnen zu unterschreiben ist. Damit ist die erforderliche Identifizierung erfolgt. Die Post sendet das Formular an die Planet energy Anlegerservice GmbH. Wenn Sie möchten, können Sie den ausgefüllten Zeichnungsschein nebst Durchschlag zusammen mit dem Formular an uns versenden. Sprechen Sie hierzu bitte den Mitarbeiter der Post an. 3. ANNAHMEERKLÄRUNG Die Annahme Ihrer Zeichnung erfolgt durch die P ­ lanet energy Anlegerservice GmbH nach dem Erhalt des Zeichnungsscheins und dem Nachweis der Identifi­ zierung. Sie erhalten in der Regel innerhalb von zwei Wochen den von uns ebenfalls unterzeichneten Zeich­ nungsschein zurück. 4. Z EICHNUNGSBETRAG ÜBERWEISEN In der Zeichnungsbestätigung bitten wir Sie um Überwei­ sung des Zeichnungsbetrages auf das folgende Konto: Kontoinhaberin: Planet energy Anlegerservice GmbH Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG, Bochum BIC:GENODEM1GLS IBAN: DE95 4306 0967 2020 0501 04 UND WAS PASSIERT DANN? Nach der Überweisung des Zeichnungsbetrags müssen Sie nichts mehr tun. Die Planet energy Anlegerservice GmbH bestätigt Ihnen schriftlich den Zahlungseingang und teilt den Zeichnungsbetrag auf die beiden Emitten­ tinnen auf. Sie erhalten unaufgefordert Ihre jährlichen Auszahlungen nach Abzug von Abgeltungsteuer, Soli­ daritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Außerdem informieren wir Sie schriftlich über Neuigkei­ ten rund um die Planet energy GmbH. Auf unserer Homepage (www.planet-energy.de) können Sie sich für den geschützten Bereich registrieren. In die­ sem Bereich stellen wir Ihnen die Jahresabschlüsse der Emittentinnen und weitere Informationen zu den Kraft­ werken zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie diese Informationen auch per Brief erhalten. Bitte fordern Sie diese schriftlich bei der Planet energy Anlegerservice GmbH an: Planet energy Anlegerservice GmbH Hongkongstraße 10 20457 Hamburg PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 159 GLOSSAR Auszahlung Der Begriff Auszahlung bezeichnet Brutto- oder Netto-Gutschriften an die Anleger. Auszahlungen können sich aus grundsätzlich steuerpflichtigen Genussrechts­ vergütungen und aus grundsätzlich steuerfreien Rück­ zahlungen von Genussrechtskapital zusammensetzen. Ausgleichsflächen Beim Bau von Windkraftanlagen kommt es zu Eingrif­ fen in Natur und Landschaft. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften sind für solche Eingriffe Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Umfang und Art die­ ser Maßnahmen werden durch den Genehmigungsbe­ scheid oder die Bauleitplanung bestimmt. Die Kosten trägt in der Regel der Verursacher – also der Bauherr. Condition-Monitoring-System Das Condition-Monitoring-System ist die schwingungs­ technische Überwachung wichtiger drehender Bauteile im Triebstrang der Windenergieanlage. Es ist ein Teil des Permanent-Montoring-Service. EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz: Regelt die vorrangige Stromeinspeisung von Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien und legt hierfür langfristige Ver­ gütungssätze fest. Das EEG wurde bereits derimal novel­ liert. Für diese Vermögensanlagen einschlägig ist das zum 1. Januar 2014 in Kraft getretene EEG (2014). eG Eingetragene Genossenschaft. Enddatum Das Enddatum (Laufzeitende) dieser Vermögensanlagen ist der 31. Dezember 2035. EStG Einkommensteuergesetz. etc. et cetera (lateinisch „und so weiter“). GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaft, deren Gesellschafter nicht persönlich haften. GmbH & Co. KG Besondere Form der im HGB (Handelsgesetzbuch) gere­ gelten Kommanditgesellschaft, deren persönlich haften­ de Gesellschafterin eine GmbH ist. IWET-Windindex (IWET=Ingenieurwerkstatt Energietechnik) Auch BDB-­ Index genannt. Gängigste Quelle für Informationen zum Langzeit-Energieerhalt des Windes, gemessen an der Ausbeute durch Windkraftanlagen in Deutschland, abge­ leitet aus monatlichen Ertragswerten für 25 verschiedene Regionen in Deutschland. KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau. Staatliche Institution zur kapitalmäßigen Förderung von Seiten des Staates als förderungswürdig eingestuften Vorhaben. Banken kön­ nen ihre Kredite über Mittel der Kreditanstalt für Wieder­ aufbau zu günstigen Konditionen refinanzieren und sind somit nicht auf Kapitalmarktkredite angewiesen. Aus diesem Grund sind KfW-Kredite in der Regel besonders günstig. Kommanditgesellschaft Zusammenschluss von mindestens zwei Personen unter einer gemeinsamen Firma und zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes. In der Kommanditgesell­ schaft (KG) haftet mindestens ein Gesellschafter per­ sönlich und unbeschränkt (Komplementär) und mindes­ tens ein Gesellschafter beschränkt mit seiner Einlage (Kommanditist). kW Kilowatt. Einheit für Leistung. Entspricht 1.000 Watt. kWh Kilowattstunde. Einheit für Energie. Entspricht 1.000 Wh. MW Megawatt. Einheit für Leistung. Entspricht 1.000 kW bzw. 1.000.000 Watt. Nabenhöhe Höhe des Mittelpunkts des Rotors einer Windenergie­ anlage über dem Grund. Nennleistung Die reguläre Maximalleistung einer Anlage, für die sie dauerhaft ausgelegt ist. 160 p. a. per anno (lateinisch „pro Jahr“). VermVerkProspV Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung. Permanent-Monitoring-Service Permanent-Monitoring-Service beschreibt die perma­ nente Betriebs- und Fernüberwachung von Windener­ gieanlagen. Dadurch werden Betriebsstörungen rasch erkannt, eine kurzfristige Störungsbeseitigung mit ver­ gleichsweise niedrigem Aufwand ermöglicht und Aus­ fallzeiten der Anlagen minimiert. Watt Einheit für Leistung. Planwirkungsgrad Der Parkwirkungsgrad ist eine Kennzahl mit der Einheit %, die für jede einzelne Anlage und für den gesamten Windpark Auskunft gibt, wie hoch der Ertragsverlust durch Abschattung ist. Parkwirkungsgrad ist das Ver­ hältnis zwischen dem real produziertem Energieertrag einer Windkraftanlage und dem theoretisch maximalen Energieertrag (bei freier Anströmung). Referenzertrag Der Referenzertrag ist eine typenspezifische Leistungs­ kennzahl für Windkraftanlagen. SDLWindV Systemdienstleistungsverordnung. Spotmarkt Markt, an dem Geschäfte in Kontrakten abgeschlossen werden, die sofort (Intra-Day), am nächsten Tag (DayAhead) oder auch am übernächsten Tag erfüllt werden. SolZ Solidaritätszuschlag. Standortspezifische Lastberechnung Durch Turbulenzen wirken Lasten auf die Windenergie­ anlage. Diese Lasten können unter Berücksichtigung der Standortbedingungen (zum Beispiel Geländeober­ fläche, Bewuchs, Bebauung, andere Windenergieanla­ gen) berechnet werden, um ihre Auswirkungen auf ver­ schiedene Teile der Windenergieanlage abschätzen zu können. Stundenkontrakt Der Stundenkontrakt ist ein Produkt für den Kurzfrist­ markt. Für jeden Tag werden 24 Stundenkontrakte gehandelt. Die geringste Lieferleistung eines Stunden­ kontrakts ist 0,1 MW. Technische Verfügbarkeit Zeit, die eine Maschine im Einsatz sein kann. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5 161 IMPRESSUM Planet energy GmbH Hongkongstraße 10 20457 Hamburg Telefon: 040 / 808 110 - 750 Telefax: 040 / 808 110 - 777 [email protected] www.planet-energy.de Sitz: Hamburg, HRB 79283 Amtsgericht Hamburg Geschäftsführer: Sönke Tangermann Nils Müller Gestaltung www.neuesgestalten.de, Münster Druck Langebartels & Jürgens GmbH, Hamburg Fotonachweis Titel und Seiten 12, 13, 50, 78, 87, 102, 130: © Sabine V ­ ielmo/­Planet energy, Seite 3: © Enver Hirsch/Planet energy Seiten 4/5 © Fotokopter Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier Aus technischen Gründen wurde der Zeichnungsschein auf FSC-zertifiziertem Papier gedruckt. 162 Planet energy GmbH Hongkongstraße 10 20457 Hamburg Tel.: 040 / 808 110 - 750 Fax: 040 / 808 110 - 777 E-Mail: [email protected] www.planet-energy.de