Pädiafusin I - Baxter Deutschland.

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Fachinformation
Pädiafusin I
1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS
Pädiafusin I
Infusionslösung
2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE
ZUSAMMENSETZUNG
1000 ml Infusionslösung enthalten:
Glucose-Monohydrat (Ph. Eur.)
(entsprechend D-Glucose)
55,0 g
(50,0 g)
Wasserhaltiges Natriumglycerophosphat (Ph. Eur.) mit ca. 5 H2O,
α:β = 3:7
0,612 g
Kaliumchlorid
1,342 g
Calciumchlorid-Dihydrat
0,147 g
Magnesiumchlorid-Hexahydrat
0,305 g
Natriumchlorid
0,643 g
Natriumacetat-Trihydrat
2,722 g
L-Äpfelsäure
0,42 g
das ergibt:
mg/l
mmol/l
Na+
805
35
K+
704
18
Ca2+
40
1
Mg2+
37
1,5
Cl–
1205
34
Acetat–
1181
20
Malat2–
417
3
340,1
2
Glycerophosphat2–
Energiegehalt: 850 kJ (200 kcal)/l
Theoretische Osmolarität: 390 mOsm/l
Reale Osmolalität: 385,3 mosml/kg H2O
Potentieller Base Excess (BEpot): – 5
Titrationsacidität bis pH 7,4: ca. 7 mmol/l
pH-Wert: ca. 5,3
Vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.
3. DARREICHUNGSFORM
Infusionslösung
Die Lösung ist klar und farblos bis schwach
gelblich.
Osmolarität: 390 mOsmol/l
4. KLINISCHE ANGABEN
4.1 Anwendungsgebiete
Deckung des Wasser- und Elektrolytbedarfs
prä- und postoperativ bei Säuglingen und
Kleinkindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit normaler Stoffwechselfunktion. Partielle Deckung des Bedarfs an Glucose zur
Vermeidung von Hypoglykämien.
Trägerlösung für kompatible Elektrolytkonzentrate und Medikamente.
4.2 Dosierung und Art der Anwendung
Nur klare Infusionslösungen in unversehrten
Behältnissen verwenden.
Juli 2014
Dosierung mit Einzel- und Tagesgaben
Dauertropf entsprechend dem Elektrolytund Flüssigkeitsbedarf.
Säuglinge: 100 – 140 ml ( 5 – 7 g Glucose)/
kg KG und Tag entspricht ca. 4 – 6 ml
( 0,2 – 0,3 g Glucose)/kg KG und Stunde;
( 3,5 – 4,9 mmol Natrium und 1,8 –
2,52 mmol Kalium)/kg KG und Tag.
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Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: 80 – 120 ml ( 4 – 6 g Glucose)/kg
KG und Tag entspricht ca. 3,5 – 5 ml
( 0,175 – 0,25 g Glucose)/kg KG und
Stunde; ( 2,8 – 4,2 mmol Natrium und
1,44 – 2,16 mmol Kalium)/kg KG und Tag.
Die maximale Tagesdosis für Glucose beträgt:
• Neugeborene:
bis zu 15 g/kg KG und Tag
• bis zum vollendeten 2. Lebensjahr:
bis zu 15 g/kg KG und Tag
Wird Pädiafusin I zusammen mit anderen
Infusionslösungen angewendet, sind bei
der Dosierung die für das jeweilige Lebensalter geltenden Richtwerte für die Gesamtflüssigkeitszufuhr zu berücksichtigen.
Art der Anwendung
Pädiafusin I ist zur intravenösen Anwendung bestimmt.
Pädiafusin I wird nach Anweisung des Arztes bis zum Ausgleich der Störungen des
Elektrolyt- und Wasserhaushaltes angewendet.
Infusionsgeschwindigkeit und -volumen
sind in Abhängigkeit von Alter, Gewicht, klinischem Zustand und Stoffwechselstatus
des Patienten sowie der begleitenden Therapie festzulegen. Hierzu ist ein Arzt mit
Erfahrung auf dem Gebiet intravenöser
Flüssigkeitszufuhr bei pädiatrischen Patienten heranzuziehen.
Werden Pädiafusin I Zusatzstoffe zugegeben, so ist die Gebrauchsanweisung des
zugegebenen Arzneimittels sowie ggf. weitere relevante Fachliteratur zu berücksichtigen.
Sofern Lösung und Behältnis es ermöglichen, sind parenterale Arzneimittel vor der
Anwendung stets per Sichtkontrolle auf
Schwebstoffe und Verfärbungen zu kontrollieren. Nur klare Infusionslösungen in
unversehrten Behältnissen sind zu verwenden.
Bei der Anwendung von parenteralen Lösungen wird grundsätzlich die Verwendung
eines Inline-Filters empfohlen.
Weitere Informationen zur Handhabung
des Arzneimittels siehe Abschnitt 6.6.
4.3 Gegenanzeigen
Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe
oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten
sonstigen Bestandteile.
Hypervolämie, Störungen des Elektrolytund Säure-Basen-Haushaltes, Niereninsuffizienz, Hyperkaliämie, Hyperglykämie, Hyponatriämie, Hyperhydratationszustände,
hypotone Dehydratation.
Gleichzeitige Gabe von Ceftriaxon und Pädiafusin I ist kontraindiziert bei Neugeborenen (≤ 28 Tage), auch wenn separate Infusionsschlauchsets verwendet werden (Gefahr einer tödlichen Präzipitatbildung von
Ceftriaxon-Calciumsalzen im Blutkreislauf
bei Neugeborenen).
Bei Patienten, die älter als 28 Tage sind,
einschließlich Erwachsener, darf Ceftriaxon
nicht gleichzeitig mit calciumhaltigen Infusionslösungen wie Pädiafusin I über denselben Infusionsschlauch verabreicht werden (z. B. über Y-Verbindung). Soll derselbe
Infusionsschlauch für eine sequenzielle Verabreichung verwendet werden, dann muss
dieser zwischen den Infusionen gründlich
mit einer kompatiblen Flüssigkeit durchspült werden.
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
WARNHINWEISE
Überempfindlichkeitsreaktionen
Überempfindlichkeits-/Infusionsreaktionen,
einschließlich anaphylaktoider Reaktionen,
können bei der Anwendung von Pädiafusin I auftreten. Die Infusion muss sofort
unterbrochen werden, falls Anzeichen oder
Symptome einer mutmaßlichen Überempfindlichkeitsreaktion auftreten. In diesem
Fall sind je nach klinischer Indikation geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Glucosehaltige Lösungen sollten bei Patienten mit bekannter Allergie auf Mais oder
Maisprodukte mit Vorsicht angewendet
werden.
Vorsicht ist insbesondere bei Neugeborenen und Säuglingen geboten, da bei sehr
seltenen Störungen des Acetatstoffwechsels durch die Verwendung von Acetat in
diesem Arzneimittel das Risiko für die Entwicklung einer Laktatacidose nicht ausgeschlossen werden kann. Solche sehr seltenen Störungen des Acetatstoffwechsels
können sich unter Umständen unter der
Gabe dieses Arzneimittels erstmals manifestieren.
Risiko einer Überladung mit Flüssigkeit
und/oder gelösten Substanzen und
Störungen des Elektrolythaushaltes
Je nach Volumen und Infusionsrate kann
die intravenöse Verabreichung von Pädiafusin I folgendes verursachen:
• Überladung mit Flüssigkeit, wodurch es
zu einer Hyperhydratation/Hypervolämie
und z. B. kongestiven Zuständen kommen kann, einschließlich Lungenstauung
und -ödem.
• Klinisch relevante Störungen des Elektrolyt- und Säure-Basen-Haushaltes.
Falls der Patient über einen längeren Zeitraum parenteral behandelt wird oder sein
Zustand oder die Infusionsrate dies erfordern, kann es nötig sein, den klinischen
Status sowie die Laborwerte des Patienten
regelmäßig zu bestimmen, um Veränderungen des Flüssigkeitshaushaltes, der Elektrolytkonzentration sowie des Säure-BasenHaushaltes überprüfen zu können.
Kontrollen des Serumionogramms und der
Wasserbilanz sind erforderlich.
Plasmaelektrolytkonzentrationen sollten bei
Kindern und Jugendlichen engmaschig
überwacht werden, da in dieser Patientengruppe eine verminderte Fähigkeit zur Regulierung des Flüssigkeits- und Elektrolythaushaltes bestehen kann.
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Pädiafusin I
Die Infusion von hypotonen Lösungen zusammen mit der nichtosmotischen Sekretion von antidiuretischen Hormonen (ADH)
kann zu Hyponatriämie führen. Hyponatriämie kann zu Kopfschmerz, Übelkeit,
Krämpfen, Lethargie, Koma, zerebralem
Ödem und zum Tod führen. Daher ist die
akut symptomatische hyponatriämische
Enzephalopathie als medizinischer Notfall
zu betrachten.
Anwendung bei Patienten mit Hyperkaliämie-Risiko
Pädiafusin I sollte an Patienten mit Hyperkaliämie-Risiko oder mit prädisponierenden
Faktoren für Hyperkaliämie (z. B. schwerer
Funktionsstörung der Nieren oder Nebennieren, akute Dehydratation oder umfangreiche Gewebeschädigung sowie Verbrennungen) oder einer Herzerkrankung mit
besonderer Vorsicht verabreicht werden.
Anwendung bei Patienten mit Hypermagnesiämie oder mit Hypermagnesiämie-Risiko
Magnesiumhaltige Lösungen sollten an
Patienten mit Hypermagnesiämie oder mit
prädisponierenden Faktoren für Hypermagnesiämie einschließlich aber nicht beschränkt auf, schwere Funktionsstörung
der Nieren oder Magnesiumtherapie mit
besonderer Vorsicht verabreicht werden.
Die Anwendung von hyperosmolaren Lösungen kann venöse Reizungen und Phlebitis
verursachen.
Anwendung bei Neugeborenen – besonders Frühgeborene mit geringem
Geburtsgewicht
Bei Neugeborenen, besonders bei Frühgeborenen mit geringem Geburtsgewicht besteht ein erhöhtes Risiko für eine Hypooder Hyperglykämie. Damit mögliche unerwünschte Langzeitnebenwirkungen vermieden werden können, ist hier, durch
engmaschige Überwachung, eine ausreichende Blutzuckerkontrolle während der
Behandlung mit einer glucosehaltigen Infusionslösung nötig. Hypoglykämie kann bei
Neugeborenen zu langanhaltenden Krämpfen, Koma und zerebralen Verletzungen
führen. Hyperglykämie wird mit zerebraler
Verletzung einschließlich intraventrikulärer
Blutung, später Manifestation von bakterieller Infektion und Pilzinfektion, Retinopathie bei Frühgeborenen, nekrotisierender
Enterokolitis, bronchopulmonale Dysplasie,
erhöhtem Sauerstoffbedarf, verlängertem
Krankenhausaufenthalt und Tod in Verbindung gebracht.
Hypo- und Hyperglykämie
Verabreichung von Glucoselösungen mit
hoher Infusionsgeschwindigkeit kann zu
einem erheblichen Anstieg der Blutglucose
(Hyperglykämie) sowie zum Hyperosmolaritäts-Syndrom führen.
Zur Vermeidung einer Hyperglykämie darf
die Infusionsgeschwindigkeit die Glucoseutilisationskapazität des Patienten nicht
übersteigen.
Zur Verringerung des Risikos für hyperglykämisch bedingte Komplikationen ist die
Infusionsgeschwindigkeit anzupassen und/
oder Insulin zu verabreichen, sobald der
Blutglucosespiegel die für den Patienten
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als vertretbar angesehene Konzentration
übersteigt.
Bei der Anwendung intravenöser Glucose
ist unter anderem bei folgenden Patienten
Vorsicht geboten:
– Patienten mit verminderter Glucosetoleranz (beispielweise Patienten mit Diabetes mellitus, Nierenfunktionsstörung
oder bei Vorliegen von Sepsis, Trauma
oder Schock),
– schwer mangelernährte Patienten (Risiko
der Auslösung des Refeeding-Syndroms),
– Patienten mit Thiaminmangel (Risiko
einer schweren Laktatazidose auf Grund
eingeschränkter oxidativer Pyruvat-Metabolisierung),
– Patienten mit Störungen des Wasserund Elektrolythaushalts, die sich durch
einen Glucoseanstieg verschärfen können (siehe oben).
Bei folgenden weiteren Patientengruppen
ist bei der Anwendung von Pädiafusin I Vorsicht geboten:
– Patienten, die einen ischämischen Schlaganfall erlitten haben. Es wird ein Zusammenhang zwischen Hyperglykämie und
verstärkter ischämischer Hirnschädigung
sowie einer Verschlechterung der Prognose nach einem akuten ischämischen
Schlaganfall vermutet.
– Patienten mit schwerem Hirntrauma (insbesondere in den ersten 24 Stunden nach
dem Hirntrauma). Hyperglykämie im Frühstadium ist bei Patienten mit schwerem
Hirntrauma mit einer Verschlechterung
der Prognose verbunden.
– Neugeborene.
Langfristige intravenöse Verabreichung von
Glucose und eine damit einhergehende
Hyperglykämie kann zu einem Abfall der
glucosestimulierten Insulinsekretion führen.
Die Anwendung von Glucose kann in der
Postaggressionsphase, insbesondere bei
zuvor unbekanntem Diabetes mellitus, zum
Ansteigen der Blutglucose (Hyperglykämie)
bis hin zum hyperosmolaren Koma, das eine
hohe Letalität aufweist, führen. Gleichzeitige Insulintherapie kann gerade in dieser
Phase gestörter Regulation zu rasch auftretender, schwerwiegender Hypoglykämie
führen.
Postoperativ, posttraumatisch und bei anderen Störungen der Glucosetoleranz: Zufuhr nur unter Kontrolle des Blutglucosespiegels.
Refeeding-Syndrom
Bei schwer unterernährten Patienten kann
es nach Wiederaufnahme der Ernährung
zum sogenannten Refeeding-Syndrom
kommen; typisch hierfür ist ein Anstieg der
intrazellulären Kalium-, Magnesium- und
Phosphatkonzentration mit einem entsprechenden Abfall der Konzentrationen außerhalb der Zellen beim Übergang des Patienten in eine anabole Stoffwechsellage. Des
Weiteren können Thiaminmangel und
Flüssigkeitsansammlungen auftreten. Diese
Komplikationen können durch eine engmaschige Überwachung und langsame Steigerung der Nährstoffzufuhr (bei gleichzeitiger Vermeidung einer Überernährung) verhindert werden.
VORSICHTSMASSNAHMEN
Anwendung bei Patienten mit Hyperkalzämie-Risiko
Lösungen, die Calciumsalze enthalten, sollten mit Vorsicht an Patienten verabreicht
werden mit:
• Hyperkalzämie oder mit prädisponierenden Faktoren für Hyperkalzämie, wie bei
Patienten mit schwerer Nierenfunktionsstörung und granulomatösen Erkrankungen, die mit erhöhter Calcitriolsynthese einhergehen, z. B. Sarkoidose.
• Calcium-Nierensteinen oder CalciumNierensteinen in der Anamnese.
Verabreichung von Blutprodukten mit
Citrat-Antikoagulans/Konservierungsstoffen
Aufgrund des vorhandenen Risikos, dass
durch den Calciumgehalt von Pädiafusin I
Gerinnungsprozesse ausgelöst werden
können, darf das Arzneimittel auf keinen
Fall Blutprodukten mit Citrat-Antikoagulans/Konservierungsstoffen zugesetzt oder
gleichzeitig mit diesen über denselben Infusionsschlauch verabreicht werden.
Blut
Da die Möglichkeit einer Pseudoagglutination besteht, darf Pädiafusin I nicht gleichzeitig mit Blutkonserven durch dasselbe
Schlauchsystem verabreicht werden.
Risiko einer Luftembolie
Zur Vermeidung einer Luftembolie dürfen
keine flexiblen Plastikbehältnisse miteinander in Serie verbunden werden, da sich im
Hauptbehälter noch Restluft befinden
kann.
Werden in flexiblen Plastikbehältnisse befindliche Lösungen unter Druck gesetzt, um
die Infusionsgeschwindigkeit zu erhöhen,
so kann es zu einer Luftembolie kommen,
sofern die sich noch im Behälter befindende Restluft vor der Anwendung nicht vollständig entfernt wird.
Die Anwendung eines belüfteten Infusionsgerät mit geöffneter Klappe kann zu einer
Luftembolie führen. Belüftete Infusionsgeräte mit geöffneter Klappe sollten nicht mit
flexiblen Plastikbehältnissen angewendet
werden.
4.5 Wechselwirkungen mit anderen
Arzneimitteln und sonstige
Wechselwirkungen
Es wurden keine Studien zur Erfassung von
Wechselwirkungen durchgeführt
Bei gleichzeitiger Gabe von Suxamethonium und kaliumhaltigen Infusionslösungen
können klinisch relevante Hyperkaliämien
ausgelöst werden, die sich ihrerseits negativ auf den Herzrhythmus auswirken können.
Wird Pädiafusin I bei Patienten angewandt,
die mit anderen die Blutglucosekontrolle
oder den Wasser- und/oder Elektrolythaushalt beeinflussenden Wirkstoffen behandelt
werden, so sind sowohl die glykämischen
Wirkungen von Pädiafusin I als auch seine
Auswirkungen auf den Wasser- und Elektrolythaushalt zu berücksichtigen.
Siehe dazu auch Abschnitt 6.6.
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4.6 Fertilität, Schwangerschaft und
Stillzeit
Nicht zutreffend.
4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum
Bedienen von Maschinen
Nicht zutreffend.
4.8 Nebenwirkungen
In folgendem Abschnitt werden jene Nebenwirkungen aufgezählt, von denen angenommen wird, dass ein Zusammenhang
mit der Anwendung von Pädiafusin I oder
der Verabreichung des Präparats besteht.
Wie bei allen intravenös verabreichten Arzneimitteln können lokale Reaktionen aufgrund der Art der Anwendung nicht ausgeschlossen werden, deren genaue Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abgeschätzt werden kann.
Nach Markteinführung wurden folgende
Nebenwirkungen beobachtet:
Infektionen und parasitäre Erkrankungen:
Infektionen an der Einstichstelle
Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems: Pyrexie
Erkrankungen des Immunsystems: Überempfindlichkeits-/Infusionsreaktionen
Gefäßerkrankungen: Venenthrombose
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort: Schmerzen
oder Reaktionen an der Infusionsstelle,
Reizungen an der Infusionsstelle, Phlebitis
an der Einstichstelle, Austreten der Infusion
in das umliegende Gewebe.
Häufigkeit der genannten Nebenwirkungen:
Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage
der verfügbaren Daten nicht abschätzbar).
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer
Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige
von Gesundheitsberufen sind aufgefordert,
jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, KurtGeorg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn,
Website: www.bfarm.de, anzuzeigen.
4.9 Überdosierung
Bei einer Überdosierung kann es zu Hypervolämie, Hyperkaliämie, Hyperglykämie
und zu Störungen im Säure-Basen- und
Elektrolythaushalt kommen.
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Eine klinisch relevante Überdosierung mit
Pädiafusin I kann klinische Anzeichen und
Symptome verursachen und stellt einen
medizinischen Notfall dar, der eine sofortige Intervention entsprechend der Standardbehandlung erfordert.
Bei den folgenden Nebenwirkungen ist die
Infusion abzubrechen oder zu unterbrechen und der Patient folgendermaßen zu
untersuchen, zu behandeln bzw. zu überwachen:
– Hypervolämie: Kardiovaskulären Zustand,
Atmung und Nierenfunktion untersuchen.
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Diuretische Behandlung oder andere
Behandlung zur Verringerung der Volumenüberladung in Betracht ziehen.
– Hyperkaliämie: Veränderungen im EKG
verifizieren und in Abhängigkeit von der
Schwere rasche Gegenmaßnahmen in
Betracht ziehen (z. B. Verabreichung von
Calcium, Insulin und/oder einem BetaAgonisten).
– Hyperglykämie: In Abhängigkeit von der
Schwere Verabreichung von Insulin oder
andere glucosesenkende Maßnahmen in
Betracht ziehen.
– Störungen im Säure-Basen- und Elektrolythaushalt: sofortige Untersuchungen
(z. B. EKG) in Betracht ziehen. Auf der
Art der Elektrolyt- und Säure-Basen-Störung beruhenden Behandlungsplan zur
Behebung einleiten.
5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften
Pharmakotherapeutische Gruppe: IV-Lösung, Elektrolytbalance
ATC-Code: B05BB02
Die Lösung ist so zusammengesetzt, dass
sie den Stoffwechselgegebenheiten bei
Kindern im 1. und 2. Lebensjahr entspricht.
Hier ist zu berücksichtigen, dass der Flüssigkeitsanteil am Gesamtkörpergewicht
deutlich in Abhängigkeit vom Alter und
Reifegrad der Kinder variiert. Beim Erwachsenen liegt dieser Anteil bei rund 60 %; im
Gegensatz dazu haben reife Neugeborene
einen Wert von rund 75 %, bei unreifen
Neugeborenen kann er sogar bei 80 % oder
höher liegen.
Die Elektrolyte Na+, K+, Mg2+, Ca2+ und Cl–
dienen der Aufrechterhaltung oder Korrektur der Wasser-Elektrolyt-Homöostase
(u. a. Blutvolumen, osmotisches Gleichgewicht, Säuren-Basen-Status sowie Wirkungen spezifischer Ionen).
Magnesium ist neben Kalium das wichtigste
zelluläre Kation. Mit einem Gehalt von
1,5 mmol/l ist bei einer Flüssigkeitszufuhr
von ca. 100 ml/kg KG und Tag eine Deckung des Tagesbedarfes gegeben.
Der Bedarf an Calcium und Phosphor ist
besonders altersabhängig und bei Frühgeborenen am größten. Bei unreifen Kindern
kann sehr schnell ein Mangel an beiden
Substanzen entstehen.
Der Anionenteil stellt in seiner Kombination
nicht metabolisierbarer (Chlorid) und metabolisierbarer (Acetat, Malat) Anionen eine
ausgewogene Kombination dar, die einer
Tendenz des Organismus zu verstärkter
metabolischer Acidose entgegenwirkt.
Als Kohlenhydrat sollte bei Kindern grundsätzlich nur Glucose angewendet werden,
da über die Verträglichkeit von Xylitol noch
keine ausreichenden Daten vorliegen.
5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften
Resorption
Da die Inhaltsstoffe von Pädiafusin I intravenös infundiert werden, beträgt die Bioverfügbarkeit 100 %.
Verteilung/Biotransformation/Elimination
Die Flüssigkeitsverluste, die sich aus der
Summe der Verluste über die Niere (noch
eingeschränkte Leistungsfähigkeit), die Lunge, den Darm und – insbesondere bei unreifen Neugeborenen – die Haut ergeben,
müssen durch eine entsprechende Zufuhr
ausgeglichen werden, um Verschiebungen
im Wasser- und Elektrolythaushalt zu verhindern.
Im Natriumhaushalt zeigen sich ebenfalls
alterstypische Veränderungen. Natrium ist
das führende Ion des Extrazellulärraumes.
Dieser ist bei kleinen Kindern erheblich
größer als im Erwachsenenalter. Als Folge
des erhöhten Energieumsatzes ist auch ein
erhöhter Flüssigkeitsumsatz erforderlich,
so dass bei kleinen Kindern schon aus diesem Grund ein teilweise höherer Natriumbedarf als im Erwachsenenalter besteht.
Die Kaliumzufuhr muss wegen der Anabolie
mit erhöhtem Zellwachstum bei Kindern
über den Werten des Erwachsenenalters
liegen. Gewichtszunahme und Kaliumbedarf sind dabei direkt proportional.
Die Gefahr einer überhöhten Kaliumanflutung ist immer bei einer eingeschränkten
Nierenfunktion gegeben. Die vorliegende
Infusionslösung ist daher nur bei ungestörter Nierenfunktion (ausreichende Urinausscheidung) anzuwenden.
Die Nieren sind der Hauptregulator des
Wasserhaushaltes. Die Ausscheidung von
Natrium, Kalium und Magnesium erfolgt
weitgehend über die Nieren. Die Kaliumausscheidung erfolgt zu 90 % mit dem Urin
und zu etwa 10 % über den Gastrointestinaltrakt.
Die Elimination der Elektrolyte hängt vom
individuellen Bedarf, von der metabolischen
Situation und der Nierenfunktion des Patienten ab.
Acetat und Malat werden zu Bicarbonat und
CO2 oxidiert, deren Plasmakonzentration
über die Nieren, sowie die Plasmakonzentration von CO2 über die Lunge reguliert
wird.
Glucose wird als natürliches Substrat der
Zellen im Organismus ubiquitär verstoffwechselt. Glucose ist unter physiologischen Bedingungen das wichtigste energieliefernde Kohlenhydrat mit einem Brennwert von ca. 16 kJ bzw. 3,75 kcal/g. Unter
anderem sind Nervengewebe, Erythrozyten
und Nierenmark obligat auf die Zufuhr von
Glucose angewiesen. Der Normalwert der
Glucosekonzentration im Blut wird mit
50 – 95 mg/100 ml bzw. 2,8 – 5,3 mmol/l
angegeben (nüchtern).
Glucose dient einerseits dem Aufbau von
Glykogen als Speicherform für Kohlenhydrate und unterliegt andererseits dem glycolytischen Abbau zu Pyruvat bzw. Lactat
zur Energiegewinnung in den Zellen. Glucose dient außerdem der Aufrechterhaltung
des Blutzuckerspiegels und der Biosynthese wichtiger Körperbestandteile. An der
hormonellen Regulation des Blutzuckerspiegels sind im wesentlichen Insulin, Glucagon, Glucocorticoide und Katecholamine
beteiligt.
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Bei der Infusion verteilt sich Glucose zunächst im intravasalen Raum, um dann in
den Intrazellulärraum aufgenommen zu
werden.
Glucose wird in der Glykolyse zu Pyruvat
bzw. Lactat metabolisiert. Lactat kann z. T.
wieder in den Glucosestoffwechsel (CoriZyklus) eingeschleust werden. Unter aeroben Bedingungen wird Pyruvat vollständig
zu Kohlendioxid und Wasser oxidiert. Die
Endprodukte der vollständigen Oxidation
von Glucose werden über die Lunge (Kohlendioxid) und die Nieren (Wasser) eliminiert.
Beim Gesunden wird Glucose praktisch
nicht renal eliminiert. In pathologischen Stoffwechselsituationen (z. B. Diabetes mellitus,
Postaggressionsstoffwechsel), die mit Hyperglykämien (Glucosekonzentrationen im
Blut über 120 mg/100 ml bzw. 6,7 mmol/l)
einhergehen, wird bei Überschreiten der
maximalen tubulären Transportkapazität
(180 mg/100 ml bzw. 10 mmol/l) Glucose
auch über die Nieren ausgeschieden (Glucosurie).
Voraussetzung für eine optimale Utilisation
von zugeführter Glucose ist ein normaler
Elektrolyt- und Säuren-Basen-Status. So
kann insbesondere eine Azidose eine Einschränkung der oxidativen Verwertung anzeigen.
Es bestehen enge Wechselbeziehungen
zwischen den Elektrolyten und dem Kohlenhydratstoffwechsel, davon ist besonders
Kalium betroffen. Die Verwertung von Glucose geht mit einem erhöhten Kaliumbedarf einher. Bei Nichtbeachtung dieses Zusammenhanges können erhebliche Störungen im Kaliumstoffwechsel entstehen, die
u. a. zu massiven Herzrhythmusstörungen
Anlass geben können.
Unter pathologischen Stoffwechselbedingungen können Glucoseverwertungsstörungen (Glucoseintoleranzen) auftreten. Dazu
zählen in erster Linie der Diabetes mellitus
sowie die bei sogenannten Stressstoffwechselzuständen (z. B. intra- und postoperativ, schwere Erkrankungen, Verletzungen) hormonell induzierte Herabsetzung der
Glucosetoleranz, die auch ohne exogene
Substratzufuhr zu Hyperglykämien führen
können. Hyperglykämien können – je nach
Ausprägung – zu osmotisch bedingten
Flüssigkeitsverlusten über die Niere mit
konsekutiver hypertoner Dehydratation,
hyperosmolaren Störungen bis hin zum
hyperosmolaren Koma führen.
Eine übermäßige Glucosezufuhr, insbesondere im Rahmen eines Postaggressionssyndroms, kann zu einer deutlichen Verstärkung der Glucoseutilisationsstörung führen
und, bedingt durch die Einschränkung der
oxidativen Glucoseverwertung, zur vermehrten Umwandlung von Glucose in Fett
beitragen. Dies wiederum kann u. a. mit
einer gesteigerten Kohlendioxidbelastung
des Organismus (Probleme bei der Entwöhnung vom Respirator) sowie vermehrter Fettinfiltration der Gewebe – insbesondere der Leber – verbunden sein. Besonders gefährdet durch Störungen der Glucosehomöostase sind Patienten mit SchädelHirn-Verletzungen und Hirnödem. Hier
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können bereits geringfügige Störungen der
Blutglucosekonzentration und der damit
verbundene Anstieg der Plasma(Serum)osmolarität zu einer erheblichen Verstärkung
der zerebralen Schäden beitragen.
5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit
Es wurden keine Studien zum kanzerogenen Potential sowie zur Reproduktionsund Entwicklungstoxizität und Genotoxizität der Bestandteile von Pädiafusin I durchgeführt.
Die in Pädiafusin I enthaltenen Elektrolyte
und Glucose sind physiologische Bestandteile des tierischen und menschlichen Plasmas. Toxische Effekte sind bei therapeutischen Dosierungen nicht zu erwarten.
6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN
6.1 Liste der sonstigen Bestandteile
Wasser für Injektionszwecke
6.2 Inkompatibilitäten
Beim Mischen mit anderen Arzneimitteln
können Inkompatibilitäten auftreten.
Siehe auch Abschnitt 6.6.
6.3 Dauer der Haltbarkeit
2 Jahre
Nach Anbruch sofort verwenden.
Nach einem Anwendungsgang nicht verbrauchte Infusionslösung ist zu verwerfen.
6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen
für die Aufbewahrung
Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.
6.5 Art und Inhalt des Behältnisses
Infusionslösung in Durchstechflaschen aus
Glas zu:
• 20 × 100 ml
• 10 × 250 ml
• 10 × 500 ml
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen
für die Beseitigung und sonstige
Hinweise zur Handhabung
patibilität zu Glucose als Verdünnungsmittel aufweisen bzw. für die entsprechende
Untersuchungen eine solche Inkompatibilität ergeben haben.
Vor Zugabe von Wirkstoffen oder Arzneimitteln ist zu gewährleisten, dass sie in
Wasser lösbar und/oder stabil sowie mit
dem pH-Wertbereich von Pädiafusin I kompatibel sind.
Die Gebrauchsinformation des zugegebenen Arzneimittels sowie ggf. weitere relevante Fachliteratur sind zu berücksichtigen.
Werden Pädiafusin I Zusatzstoffe zugegeben, so ist eine aseptische Technik anzuwenden.
Lösung nach der Zugabe auf mögliche Verfärbungen und/oder Ausfällungen, unlösliche Komplexe oder Kristalle kontrollieren.
Lösung nach der Zugabe von Zusatzstoffen
gründlich vermischen.
Keine Lösungen mit Zusatzstoffen aufbewahren.
7. INHABER DER ZULASSUNG
Baxter Deutschland GmbH
Edisonstraße 4
85716 Unterschleißheim
Telefon: 089/31701-0
Fax: 089/31701-177
E-Mail: [email protected]
8. ZULASSUNGSNUMMER
4281.00.00
9. DATUM DER ERTEILUNG DER
ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG
DER ZULASSUNG
Datum der Zulassung:
29. Dezember 1983
Datum der Verlängerung der Zulassung:
16. Mai 2011
10. STAND DER INFORMATION
Juli 2014
11. VERKAUFSABGRENZUNG
Verschreibungspflichtig
Nur für den Einmalgebrauch.
Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen
Anforderungen zu beseitigen.
Es ist zu beachten, dass die Lösung einen
sauren pH-Wert aufweist. Dies kann zu
Ausfällungen in der Mischung führen.
Das Präparat enthält Ca2+-Ionen. Bei Zusatz von anorganischem Phosphat, Hydrogencarbonat/Carbonat oder Oxalat können
Ausfällungen entstehen.
Glucosehaltige Lösungen dürfen nicht
gleichzeitig in demselben Schlauchsystem
mit Blutkonserven verabreicht werden, da
dies zu einer Pseudoagglutination führen
kann.
Es dürfen keine Zusatzstoffe verwendet
werden, die bekanntermaßen eine Inkom-
Zentrale Anforderung an:
Rote Liste Service GmbH
Fachinfo-Service
Mainzer Landstraße 55
60329 Frankfurt
006587-9261
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