KV RLP "Wie verstehe ich meinen Honorarbescheid?"

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WIE VERSTEHE ICH MEINEN
HONORARBESCHEID?
STAND FEBRUAR 2016
VORWORT
Der Honorarbescheid - meist ist der Blick auf die Zahl unter dem Strich ausreichend und der eine oder andere lässt es dabei
bewenden.
Andere möchten aber verstehen, was sich hinter den vielen Anlagen, den Zahlen verbirgt und wie sich sein Honorar
zusammensetzt.
Für diejenigen haben wir hier versucht, das System der Honorarverteilung, die Schritte hin zum Gesamthonorar transparent
aufzuzeigen.
Dass es allein notwendig ist, eine Erläuterung mitzuliefern, zeigt schon auf, dass es an dieser Transparenz auf den ersten Blick
mangelt.
Grundproblem ist, dass für die Honorarverteilung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht genug Geld zur Verfügung
steht und das vorhandene Geld möglichst gerecht zwischen den Ärzten und Psychotherapeuten aufgeteilt werden soll.
Dadurch hat sich über die Jahre ein zugegebenermaßen verwirrendes Gerüst aus Regelungen gebildet. Auf den folgenden
Seiten möchten wir versuchen, Ihnen den Honorarbescheid und seine Anlagen verständlich näher zu bringen.
Wenn Sie anschließend dennoch Fragen haben, so wenden Sie sich unter der Hotline 06131 326-200 gerne an die Mitarbeiter
der Abteilung Honorarstruktur, die sich gerne telefonisch oder persönlich für Ihre Anliegen Zeit nehmen.
Sie erhalten in der Regel nicht alle hier aufgeführten Anlagen mit Ihrem Honorarbescheid. Je nach Arztgruppe, Praxiskonstellation oder
Leistungsspektrum können diese variieren.
Außerdem gibt es noch eine Reihe von Sonderauswertungen, die nicht dem Honorarbescheid beigefügt sind, sondern nur in Ihrem Online-Portal zu
Verfügung stehen.
So verstehe ich meinen Honorarbescheid
10. März 2016
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WOZU DIENT DER HONORARBESCHEID?
Der Honorarbescheid mit seinen Anlagen gibt Aufschluss
über die abgerechneten Leistungen, über die
Mengenbegrenzung und Laborbudgetierung. Er zeigt die
Vergütung der einzelnen Leistungen getrennt nach
Kostenträgern auf.
Im Honorarbescheid wird zusätzlich das Datum der
Restzahlung mitgeteilt.
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10. März 2016
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WORAUS BESTEHT DER HONORARBESCHEID?
Neben dem Bescheid bestehen die Unterlagen
aus dem Anschreiben des Vorstandes und
folgenden Anlagen:
So verstehe ich meinen Honorarbescheid
10. März 2016
Ihr
Honorarbescheid
muss nicht
unbedingt alle
Anlagen
enthalten.
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MITTEILUNG DES QUARTALSSCHLÜSSELS FÜR DEN
GESCHÜTZTEN
MITGLIEDERBEREICH
AUF DER WEBSITE
Der Quartalsschlüssel ist für
alle Ärzte und
Psychotherapeuten
identisch.
Mit dem
Quartalsschlüssel können
Fachgruppenstatistiken
und Punktwertübersichten
sowie Verträge und
Honorarvereinbarungen
von der Website
www.kv-rlp.de aufgerufen
werden, die nur im
geschützten
Mitgliederbereich
einsehbar sind.
So verstehe ich meinen Honorarbescheid
10. März 2016
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KONTOAUSZUG
Der Kontoauszug gibt Ihnen Aufschluss über die monatlichen Vorauszahlungen, die
Bereitschaftsdienstumlagen, Verwaltungskosten und der Restzahlung. Den jeweiligen
Ansprechpartner aus der Finanzabteilung finden Sie auf dem Kontoauszug rechts oben.
Die Verwaltungskosten
orientieren sich an der Art
der Abrechnungsübermittlung. OnlineAbrechner zahlen 2,3%,
DTA-Abrechner 2,5%.
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VERWALTUNGSKOSTENUMLAGE
Dieses Informationsblatt wird für alle Praxen, die per Datenträger
abrechnen, beigefügt, wenn deren Ersparnis bei Online-Abrechnung über
60 € liegen würde.
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HONORARZUSAMMENSTELLUNG
In der Honorarzusammenstellung können Sie Ihre Patientenzahlen, den
Fallwert und das Gesamthonorar aller Kostenträger gemäß Ihrem
Kontoauszug ablesen. Der Fallwert ergibt sich aus der Division des
Umsatzes durch die Zahl der Patienten und entspricht somit dem
durchschnittlichen Umsatz je Patient im jeweiligen Quartal.
Diesen Betrag
finden Sie auf
Ihrem
Kontoauszug
wieder.
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HONORARÜBERSICHT JE VERGÜTUNGSGRUPPEN
Aus welchen Leistungen setzt sich Ihr Honorar zusammen? Wie hoch sind die Punktwerte
für diese Leistungen und welches Honorar haben Sie erwirtschaftet? Diese Fragen
beantwortet Ihnen diese Honorarübersicht je Vergütungsgruppe. Für jede Vergütungsgruppe
ergibt sich das Honorar aus dem anerkannten Leistungsbedarf in Punkten multipliziert mit
dem Punktwert in Cent.
Punktwertübersichten
werden
quartalsweise auf
unserer Website
eingestellt. Zum
Öffnen benutzen
Sie bitte den
Quartalsschlüssel.
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HONORARZUSAMMENSTELLUNG
SONSTIGE KOSTENTRÄGER
Für die Sonstigen Kostenträger wird in dieser Honorarzusammenstellung
das Honorar und die Patientenzahl je Kostenträger ausgewiesen. Welche
Gebührenordnungspositionen sich dahinter verbergen, können Sie der
Anlage 12 entnehmen.
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BUDGETERMITTLUNG
Wie hoch ist das Budget, das Ihnen in dem Abrechnungsquartal zur Verfügung steht? In der
Regel wird Ihr Vorjahreswert als Budget festgesetzt, in der Neugründerphase erhöht sich dieser
Wert bis zum Durchschnitt der Arztgruppe. Ob Sie als Neugründer gemäß HVM (Zulassung oder
Anstellung < 4 Jahre) geführt werden und wie hoch die durchschnittliche Punktzahl der
Arztgruppe für die mengenbegrenzten Leistungen ist, können Sie auch dieser Anlage
entnehmen.
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Ihren Vorjahreswert
finden Sie in der
Honorarabrechnung
des Vorjahres auf der
letzten Seite.
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HONORAR DER BUDGETIERTEN LEISTUNGEN
Nach der Festlegung des Budgets wird in dieser Anlage das Honorar für die budgetierten
Leistungen ermittelt. Dabei wird der Anteil der Leistungen, die innerhalb des Budgets liegen, mit
dem höheren Fachgruppenpunktwert bewertet und der überschreitende Teil (PZ Zuwachs) mit
dem abgestaffelten Punktwert.
Die Quotierung
aufgrund von
Budgetüberschreitung wird
über alle Ärzte
der Praxis in
Gänze ermittelt.
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ANWENDUNG DER PUNKTZAHLOBERGRENZE
Für Jobsharing-Praxen
oder Praxen mit
angestellten Ärzten mit
Leistungsbeschränkung
wird der eingereichte
Leistungsbedarf der
Jobsharing-Partner der vom
Zulassungsausschuss
festgelegten
Punktzahlobergrenze
(PZOG) gegenübergestellt
und bei Überschreitung
gekürzt. Bei Überschreitung
der PZOG werden alle
Leistungen der JobsharingPartner nur zu dem in der
Anlage aufgeführten
Prozentsatz vergütet
(„anerkannte Quote“).
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Überschreitende
Punkte werden
komplett gekürzt
und nicht
vergütet.
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ABSTAFFELUNGSREGELUNG
Ab dem Quartal 3/2015 wird die übermäßige Ausdehnung über alle
im Fachgruppenfonds vergüteten Leistungen ermittelt. Rechnet die
Praxis mehr als 200 % des Arztgruppendurchschnitts unter
Berücksichtigung der in der Praxis tätigen Ärzte ab, werden die
überschreitenden Leistungen nur zur Hälfte vergütet.
Bei
Überschreitung
der 200% Grenze
werden alle
überschreitenden
Leistungen auf
50% quotiert.
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GESPRÄCHSBUDGET
Für Allgemeinmediziner, hausärztliche Internisten und Kinderärzte werden die
Gesprächsleistungen begrenzt. Das Budget ermittelt sich anhand der eingereichten Fallzahl,
multipliziert mit 45 Punkten. Bei Überschreitung des Budgets werden die Gesprächsleistungen
quotiert. Die Vergütung je Gesprächsleistungen beträgt dann 90 Punkte multipliziert mit der in
der Anlage ausgewiesenen Quote.
Gesprächsleistungen
werden nur bis maximal
zur Höhe des
Gesprächsbudgets
vergütet.
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NACHWEIS ÜBER ZU- ODER ABSCHLAG AUF DIE
VORHALTEPAUSCHALE
Liegt Ihre Fallzahl je Arzt über 1.200 Fällen, erhalten Sie einen Aufschlag von 10% auf die
Vorhaltepauschale, bei weniger als 400 Fällen je Arzt wird dagegen die Vorhaltepauschale um 10%
gekürzt. Die Fallzahl je Arzt wird unter Berücksichtigung des Versorgungsumfangs und der
Tätigkeitstage im Quartal ermittelt.
Jobsharer und
Ärzte mit Ruhen
der Zulassung
werden nicht
berücksichtigt.
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VERGÜTUNG DER DIALYSE-SACHKOSTEN
Die Vergütung der
Dialysesachkosten
unterliegt einer
mengenbezogenen
Vergütung. In
Abhängigkeit von den
Dialysewochen –
getrennt nach
Betriebsstätten und
Nebenbetriebsstättenwird ein gemitteltes
Honorar für die
Dialyse-Sachkosten
berechnet.
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HÖCHSTWERTBERECHNUNG DES ZUSCHLAGES FÜR
DIE ANSTELLUNG EINES NICHTÄRZTLICHEN
PRAXISASSISTENTEN (NÄPA)
Für die Anstellung eines
nichtärztlichen
Praxisassistenten sieht
der EBM einen
fallzahlabhängigen
Zuschlag vor, der jedoch
auf 12.851,0 Punkte
begrenzt ist.
Wird dieser Höchstwert
überschritten, erfolgt eine
Quotierung der GOP
03060 (Zuschlag je Fall)
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STRUKTURZUSCHLAG PSYCHOTHERAPIE
Ab dem Quartal 3/2015 wird der Strukturzuschlag für die Psychotherapie in der
Honorarabrechnung berücksichtigt. Der Strukturzuschlag wird gewährt, wenn der
Leistungsbedarf aus dem Abschnitt 35.2 EBM (antragspflichtige Psychotherapie)
über der Mindestpunktzahl liegt. Diese beträgt 162.734 Punkte bei vollem
Versorgungsumfang und wird bei umgerechnet 194 antragspflichtigen Sitzungen
im Quartal erreicht. Bei halbem Versorgungsumfang halbiert sich die
Mindestgrenze entsprechend.
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ERMITTLUNG DER HÖHE DES
WIRTSCHAFTLICHKEITSBONUS
Bei wirtschaftlicher Erbringung und
Veranlassung von Laborleistungen im
Sinne des EBM erhalten Sie den
Wirtschaftlichkeitsbonus. Dies bedeutet
dass Ihre selbst erbrachten und
veranlassten Laborleistungen innerhalb
der Laborbudgets liegen. Die
Laborbudgets ermitteln sich anhand Ihrer
eingereichten Fallzahl und einer
Fallpunktzahl gemäß EBM getrennt nach
den Laborkapiteln 32.2 und 32.3.. Es
besteht keine Möglichkeit der
Verrechnung. Eine Überschreitung der
Budgets führt zu einer Reduzierung bzw.
den kompletten Wegfall des
Wirtschaftlichkeitsbonus. Die mit
Ausnahmekennziffer versehenen
Laboraufträge belasten nicht das
Laboraufträge. Die entsprechenden Fälle
werden nicht bei der Ermittlung des
Wirtschaftlichkeitsbonus berücksichtigt.
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GEBÜHRENNUMMERNSTATISTIK
In der Gebührennummernstatistik werden die von Ihnen abgerechneten Leistungen mit dem
durchschnittlichen Ansatz der Ihnen zugewiesenen Prüfgruppe verglichen. Abweichungen in %
können im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung relevant sein.
Abkürzungen:
GOP:
Gebührenordnungsposition
gemäß EBM
GOP-Wert Bewertung
gemäß EBM unter
Berücksichtigung einer
möglicher Quotierung
GOP Anzahl: die Anzahl
Ihrer abgerechneten GOP
WP-Kürzung: evtl.
Kürzung im Rahmen einer
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Anz. Anw.: Anzahl der
Praxen Ihrer Prüfgruppe,
die diese GOP ebenfalls
abgerechnet haben
PrfGrp: Prüfgruppe
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FALLZAHL-ÜBERSICHT
Die Fallzahl-Übersicht zeigt Ihnen an, ob und wie hoch Ihre Fallzahl von der Fallzahl der
gesamten Prüfgruppe abweicht. Bei der durchschnittlichen Fallzahl der Prüfgruppe handelt es
sich um einen Durchschnittswert je Praxis und nicht je Arzt.
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… UND ZUM SCHLUSS
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Honorar-Hotline
0261 39002-200
Fax
0261 39002-489
E-Mail
[email protected]
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