Russland Aktuell 1/2/3-2013

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Alle Jahre wieder –
die Einkommensteuer
Anfang des neuen Kalenderjahres heißt es auch für viele Arbeitnehmer in Russland, die
Einkommensteuererklärung anzufertigen. An dieser Stelle erfahren Sie, was insbesondere
Ausländer dabei zu beachten haben.
Alle natürlichen Personen, die Einkünfte
für ihre Tätigkeit in der Russischen Föderation beziehen, unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Es gelten vier Einheitssätze für unterschiedliche steuerliche
Einkünfte:
13 Prozent – für sogenannte „Steuerresidenten“
30 Prozent – für sogenannte „Nichtsteuerresidenten“
9 Prozent – für Dividenden
35 Prozent – für diverse Erträge aus
Bankprodukten,
Vorteilsgewährungen
(zinsvergünstigte Darlehen), Spiel- und
Lottogewinne etc.
Steuerpflichtig sind natürliche Personen sowie Einzelunternehmer. Es wird
zwischen sogenannten Steuerresidenten
und Nichtsteuerresidenten unterschieden. Als Steuerresidenten gelten unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die
tatsächlich nicht weniger als 183 Tage
in einem Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten auf dem Gebiet
der Russischen Föderation tätig waren.
Sowohl russische Staatsangehörige als
auch Ausländer können in Russland
unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Gegenstand der Besteuerung ist die
Summe aller Einkunftsarten innerhalb
und außerhalb Russlands (Welteinkommen). Das heißt, Steuerresidenten, die
weitere Einkünfte haben, als die, für die
sie schon im Rahmen der Einkommensbesteuerung der russischen monatlichen
Einkünfte als Angestellte besteuert werden, sind zur Einreichung der jährlichen
russischen Einkommensteuererklärung
(sogenanntes Formular 3-NDFL) bei
der Steuerbehörde verpflichtet. Für die
Ermittlung der Steuerpflicht werden
Auslandsaufenthalte aufgrund von medizinischen Behandlungen oder Weiterbildungsmaßnahmen nicht herangezogen.
Für
Nichtsteuerresidenten
–
beschränkt steuerpflichtige Personen,
die sich weniger als 183 Tage im oben
genannten Zeitraum in der Russischen
Föderation befinden – gelten dagegen
als Besteuerungsgegenstand nur Einkommen aus Quellen innerhalb Russlands.
AHK-Festakt: Glos will Russland in
der EU
stoffpotenzial des Landes und die Chancen
eines gemeinsamen Marktes EU-Russland.
Die deutsch-russischen Beziehungen hätten
sich, so Glos, nicht nur auf wirtschaftlichem,
sondern auch auf politischem Gebiet verbessert.
Aufgrund der verspäteten Anreise des
AHK-Präsidenten Rainer Seele, Vorstandsvorsitzender der Wintershall Holding GmbH,
geriet der Festakt zum fünfjährigen Bestehen der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer gründlich aus dem Takt.
Heinrich Weiss, von 2007 bis März 2012 Präsident der AHK Russland, Vorsitzender der
Geschäftsführung der SMS Holding GmbH,
sprang in die Bresche und begrüßte die
Gäste im Musiksaal des Swiss Hotels anstelle
des jetzigen Präsidenten der AHK Russland.
Vizepräsident Alexej Mordaschow, Generaldirektor der OAO Severstal, würdigte vor
allem die deutsch-russische Zusammenarbeit im Technologiesektor.
Botschafter Ulrich Brandenburg lobte die
enge Zusammenarbeit zwischen der Botschaft und der AHK Russland. Die etwa 6.400
deutschen Firmen in Russland würden 40
MOSKAU, 14. Dezember. Michael Glos, Bundeswirtschaftsminister a.D., Mitglied des
Auswärtigen Ausschusses des Bundestages,
sprach sich auf der Festveranstaltung zum
fünfjährigen Bestehen der AHK Russland am
14. Dezember in Moskau für eine Mitgliedschaft Russlands in der EU aus. Als Gründe
nannte er die gemeinsame Kultur, das Roh-
Deutsch-Russische
Auslandshandelskammer
Büroanschrift:
Haus der Deutschen Wirtschaft
1. Kasatschi per.7, 119017 Moskau
Tel.: 007 / 495 / 234 49-50/ -53
Fax: 007 / 495 / 234 49-51/ -54
[email protected]
www.russland.ahk.de
Ansprechpartner:
Michael Harms, Robert Breitner
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Mit Frist Ende April
Stichtag für die Einreichung der Jahressteuererklärung für das Kalenderjahr
2012 ist der 30. April 2013. Dies gilt für
Personen, die mindestens eine steuerpflichtige Einkommensquelle haben, bei
der ein Steuereinbehalt nicht erfolgt ist.
Die jeweils fällige Steuerschuld ist bis
zum 15. Juli 2013 zu begleichen.
Eine Steuererklärung ist nicht erforderlich, falls ausschließlich Einkommen
aus russischen Quellen erzielt wurde und
die Einkommensteuer vollständig durch
den Arbeitgeber einbehalten wurde. Russische Unternehmen sind verpflichtet, die
Einkommensteuer für ihre Mitarbeiter zu
berechnen, einzubehalten und an das
Finanzamt abzuführen. Personen, die ihr
Einkommen aus dem Ausland beziehen,
oder Selbstständige sind für die Berechnung und Einreichung Einkommensteuererklärung sowie Entrichtung der Steuer
selbst verantwortlich.
Ausländer können vollständig beziehungsweise teilweise von der Einkommensteuerzahlung in ihren Herkunftsländern befreit werden, wenn eine entsprechende Steuerbefreiung in einem
Doppelbesteuerungsabkommen
oder
einem anderen internationalen Abkommen unter Beteiligung der Russischen
Föderation vorgesehen ist.
Leonid Dimant, Rödl & Partner
Milliarden Euro im Jahr erwirtschaften. Das
sei ein Zeichen des Vertrauens in beide Richtungen, so der Botschafter. Das Deutschlandjahr in Russland bezeichnete Ulrich
Brandenburg als ein „ereignisreiches Jahr in
den deutsch-russischen Beziehungen“. 2012
fanden 500 Veranstaltungen statt, bis Mitte
2013 sind weitere 500 Veranstaltungen in
Russland geplant.
Russlands Wirtschaftsminister Andrej
Belousow kam nicht wie angekündigt selbst
zur Festveranstaltung, sondern schickte
einen Stellvertreter. Frank Walter Steinmeier,
MdB, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion – ein Kritiker der Russland-Politik
der Bundesregierung –, der gemeinsam mit
Rainer Seele nach Moskau gereist war, blieb
den Gästen wegen der Verspätung seinen
Festvortrag schuldig.
OWC-Projekt im Deutschlandjahr:
Regionenportal Russland
www.regionen-russland.de
RUSSLAND aktuell
1/2/3-2013
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