Umwelt — 17 Südtiroler Wirtschaftszeitung — Nr. 22 | 10 — Freitag, 4. Juni 2010 Umweltschäden – Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen müssen an die neuen Risiken angepasst werden Green IT In vier Schritten zum grünen Chef Bezahlen für Ökoschäden Mit dem „Codice dell’Ambiente“(Gd 152/2006) ist in Italien die EU-Richtlinie 2004/35 umgesetzt worden. Daraus entstehen für Unternehmen neue Risiken im Umweltbereich, die eine Überprüfung bzw. Neugestaltung des entsprechenden Versicherungsschutzes unumgänglich machen. Meran – Die Umweltkatastrophe im Golf von Mexiko, wo Erdöl aus einem Bohrloch ins Meer fließt, kommt den Betreiber BP teuer zu stehen. Aber was räumlich und größenmäßig weit weg scheint, kann sich im Kleinen vor unserer Haustür abspielen – mit uns selbst als Verantwortlichen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn trotz aller Sicherungen Heizöl aus dem Tank ausf ließt und in Mit Ihrem Packaging ins Auge stechen? Wir helfen Ihnen dabei. Brixen, T 0472 835414 bielov.com den nahen Bach gelangt. Die zivilrechtliche Haftung ist in diesem und vielen ähnlichen Fällen klar geregelt, seit – wie einleitend erwähnt – der italienische Umweltkodex in Kraft ist. Dabei hat ein Großteil der Betriebe in Italien überhaupt keine Versicherungsdeckung gegen Umweltschäden. Und obschon im Schnitt die Situation in Südtirol besser sein dürfte als im restlichen Staatsgebiet, besteht auch hierzulande vielfach Handlungsbedarf. Gründe für diese Situation dürften sein: eine Unterschätzung der Gefahr und der finanziellen Folgen aus einem Störfall; fehlende oder ungenügende Information seitens der Versicherungsbetreuer; eine Überschätzung der eigenen Vorsorgemaßnahmen; eine (zumeist unberechtigte) Angst vor den Kosten für einen angemessenen Versicherungsschutz. Wir können und wollen an dieser Stelle nicht den komplexen Inhalt des „Codice dell’Ambiente“ vertiefen; unsere Aufgabe sehen wir darin, zu informieren und versicherungstechnische gehören Urteile nach Strafgesetzbuch bis hin zu Verwaltungsstrafen diverser Behörden und, last but not least, die stattlichen Strafen, die im Legislativdekret 231/2001 geregelt sind (Geldstrafen ab mindestens 258.220 Euro; zeitweilige Betriebsschließung; Ausschluss von Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen u.a.m.). Diese „Strafmaßnahmen gegen juristische Personen“ sollen demnächst auf Verstöße gegen den Umweltschutz erweitert werden. Versicherbar ist im Bereich sogenannter „punitive damages“ einzig der Rechtsschutz, nie aber die Strafe selbst, wobei Rechtskosten für (die wenigen) Spezialisten in diesen Bereichen Ausmaße erreichen können, die nicht zu unterschätzen sind. Allein die Versicherbar sind die Ansprüche zivilrechtlicher Natur, die infolge eines Umweltschadens entstehen können, den ein Unternehmen zu verantworten hat. Lösungen zu diesen wie auch zu anderen Gefahren zu unterbreiten – soweit diese Möglichkeit besteht. Denn die finanziellen Risiken, die aus einem Schadenfall entstehen, können zum Teil versichert werden. Es gibt aber auch solche, die nicht versicherbar sind und daher gezwungenermaßen eine spezifische Form der Risikobehandlung erfordern. Was ist versichert und was nicht? – Nicht versicherbare Risiken sind prinzipiell alle Maßnahmen von Behörden, die eine strafende Wirkung haben. Die Versicherung solcher Gefahren ist aus dem einfachen Grund verboten, dass durch eine Polizze gegen dieses Risiko die „erzieherische“ Wirkung aufgehoben oder gemindert würde. Dazu notwendigen Experten, die als Gutachter für eine angemessene Verteidigung notwendig sind, können mehr kosten als ein auf Umweltrecht spezialisierter Anwalt. Aus diesem Grund wandelt sich der Rechtsschutz von einer Serviceversicherung zu einer Risikoversicherung, die in bestimmten Branchen immer wichtiger wird. Sehr wohl versicherbar sind die Ansprüche zivilrechtlicher Natur, die infolge eines Umweltschadens entstehen können. Handelt es sich um plötzliche, unvorhergesehene Ereignisse, sind diese mit der einfachen Deckungserweiterung auf Umweltschäden der Haftpf lichtversicherung gedeckt. Dies ist die am weitesten verbreitete Deckungsform für die Versicherung dieses Risi- • Info Umweltschäden – Die Kosten Kostenstelle in aller Regel für den Bereich Umweltschäden ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind natürlich Eigenschäden, da eine Haftpf lichtversicherung – per se – nur Ansprüche Dritter deckt. In der Regel nicht versichert, aber versicherbar (da auch Österreich die EURichtlinie 2004/35 in nationales Recht übergeführt hat) sind Umweltsanierungskosten aus entsprechenden Maßnahmen von Behörden. Fazit – Es sollte klar sein, dass die Thematik Umweltschadenversicherung nicht von der Größe des Unternehmens abhängt, sondern dass jeder, d.h. auch das sogenannte Kondominium mit einem unterirdischen Heizöltank, von diesem Thema betroffen sein kann, nicht zuletzt auch unsere Landwirte, die sich, so fürchte ich, mit diesem Thema (noch) nicht befassen und sich der vorhandenen Risiken nicht bewusst sein dürften. Albert Raffl • [email protected] Albert Raffl •Info Durchschnittskosten Notmaßnahmen 30.000 bis 200.000 Euro Risikoanalyse und Sanierungsprojekt 30.000 bis 100.000 Euro Bonifizierung und Wiederherstellung 100.000 bis 500.000 Euro Laufende Überwachung 20.000 bis 80.000 Euro Quelle: „Associazione Nazionale Risk Manager e Addetti Assicurativi“ (ANRA) swz17.indd 17 ko. Ein Überdenken bzw. die Anpassung dieser Deckung wird aber dringend empfohlen, da sich zu den bisherigen Deckungslücken auch die Auflagen der Umweltsanierungskosten gesellen, die in keiner Versicherung enthalten Bestehende sein können, die vor Versicherungsverträge prüfen 2006 abgeschlossen worden ist, da die Kosten aus diesen Auf lagen (in Italien wie in anderen europäischen Ländern) nicht Ansprüche aus zivilrechtlicher Haftung sind, sondern behördliche Auflagen, die nicht Gegenstand einer Haftpflichtversicherung sind. Die Versicherungswirtschaft hat sich allerdings des Problems angenommen und bietet inzwischen Deckungserweiterungen an, die diese Kosten mitversichern. Welche Möglichkeiten bieten sich an? 1. Italienische Polizzen a)Polizza RCT („responsabilità civile terzi“) mit Erweiterung auf „danni da inquinamento“: deckt nur plötzliche, unvorhergesehene Schäden („danni/ guasti accidentali“) Dritter. Nicht versichert sind Schäden, die allmählich eintreten (ständige Immissionen von Flüssigkeiten, Gasen usw.); Eigenschäden; Auf lagen für Umweltsanierung. b) „Polizza inquinamento“: Versicherbar sind im Rahmen der Versicherungsbedingungen dieser Polizze sowohl plötzliche als auch allmähliche, sowohl Dritt- als auch Eigenschäden. Zusätzlich versicherbar sind Schäden durch Transportmittel. Auf lagen für Umweltsanierung sind in älteren Polizzen nicht versichert, können (und sollten) aber nach dem Inkrafttreten des „Codice dell’Ambiente“ mitversichert werden. 2. Österreichische Betriebshaftpflichtversicherungen Personenschäden sind immer versichert, Sachschäden Dritter sind versichert, soweit die entsprechende besondere Vereinbarung im Vertrag getroffen ist. „Allmählichkeitsschäden“sind Italien – Wie sind die Unternehmen gegen Umweltschäden versichert? 70 % Ausweitung der Haftpflicht 29 % Überhaupt nicht Eigene spezifische Polizze 1 % Quelle: „Associazione Nazionale Risk Manger e Adetti Assicurativi“ (ANRA) Ismaning – Seit einigen Jahren ist der Begriff „Green IT“ in aller Munde. Viele Geschäftsführer beschäftigen sich zwar mit Teilbereichen von Green IT, haben aber nur in Ausnahmefällen die Chance, die volle Verantwortung für das Thema umweltverträgliche IT zu übernehmen. Aus der Sicht des Beratungsunternehmens Experton Group sollte ein CIO diese Verantwortung aber anstreben, da damit auch der positive Wertbeitrag der Aktivitäten für das gesamte Unternehmen reklamiert werden kann. Eine aktuelle Studie der Experton Group hat ergeben, dass 90 % der ITVerantwortlichen keine konkreten Kenntnisse über den Energiebedarf ihrer IT besitzen, wenngleich praktisch alle IT- und RZ-Leiter durchaus ein Wie hoch ist gutes „Gefühl“ dader Energiebefür haben wollen. darf der IT? „Das Fehlen dieser Informationen aber ist umso bedauerlicher, da Green IT ureigene Aufgabe und Chance der IT-Abteilung ist“, kommentiert Wolfgang Schwab, Senior Advisor bei der Experton Group. „Wie soll ein IT-Verantwortlicher Investitionen in Green IT rechtfertigen, d.h. die Wirtschaftlichkeit belegen, wenn er nicht verantwortlich ist und ihm teilweise die rudimentärsten Basisinformationen fehlen?“, so Schwab weiter. Um sich als Green CIO zu positionieren und damit auch die eigene Position im Unternehmen zu stärken, schlägt Experton Group folgende Schritte vor: 1. Übernehmen Sie die Verantwortung für alle Umweltbelange der IT – Dazu gehört: Energiekosten für den IT-Betrieb und die Klimatisierung müssen aus dem (entsprechend erweiterten) IT-Budget bezahlt werden. Entsprechend kommen Verbesserungen auch direkt der IT-Abteilung zugute. Ein Green CIO kennt nicht nur die Energiekosten, sondern auch die Energiemenge in kWh sowie den damit verbundenen CO2-Ausstoß! Umweltpolitik für die Beschaffung, den Betrieb und die Entsorgung von ITHardware muss maßgeblich von der ITSeite getrieben werden und nicht allein dem Umweltschutzbeauftragten überlassen werden. 2. Nutzen Sie Konsolidierung, Virtualisierung und System Management – Dies sind die wichtigsten Hilfsmittel, um die vorhandene IT-Hardware einerseits optimal auszulasten und ggf. einzelne Komponenten auch abzuschalten, wenn diese zur Aufrechterhaltung der angeforderten IT-Leistung nicht benötigt werden. 3. Greifen Sie innovative Lösungen im Bereich Kühltechnik und Nutzung der Abwärme auf – Die von den IT-Komponenten verbrauchte Energie wird fast direkt in Wärme umgesetzt und die Abführung dieser Wärme stellt einen extremen Kostenblock dar. 4. Kommunizieren Sie den Status quo und die schrittweisen Verbesserungen aktiv im Unternehmen! CIOs, die diesem Vier-Punkte-Plan folgen und die einzelnen Schritte konsequent umsetzen, werden innerhalb der nächsten sechs bis zwölf Monate einen großen Schritt in Richtung eines echten Green CIO gehen. Dabei werIn vier den sie nicht nur Schritten zum der Umwelt Gutes Green CIO tun, sondern vor allem für das Unternehmen Geld einsparen und die eigene Position nachhaltig verbessern. „Die derzeitig geführte Diskussion, ob angesichts von Green IT bzw. der Umweltbelastung durch die unternehmenseigene IT der IT-Betrieb nicht besser nach außen vergeben werden sollte, verliert deutlich an Substanz, wenn der IT-Verantwortliche ein anerkannter Green CIO ist, der den Betrieb und die Strategie optimal an ökonomischen und ökologischen Anforderungen ausrichtet“, resümiert Schwab. Um besonders innovative CIOs zu würdigen, hat Experton Group den Green CIO Award ins Leben gerufen. Dazu werden Projekte gesucht, die im Idealfall schon komplett abgeschlossen sind, sich aber mindestens in der Realisierungsphase befinden. Ferner müssen die Einsparungen im Energiebereich quantifizierbar sein, und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte durchgeführt worden sein. 01.06.2010 10:14:22 Uhr