Bezahlen für Ökoschäden

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Umwelt — 17 Südtiroler Wirtschaftszeitung — Nr. 22 | 10 — Freitag, 4. Juni 2010
Umweltschäden – Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen müssen an die neuen Risiken angepasst werden
Green IT
In vier
Schritten zum
grünen Chef
Bezahlen für Ökoschäden
Mit dem „Codice dell’Ambiente“(Gd 152/2006) ist in Italien die EU-Richtlinie 2004/35 umgesetzt
worden. Daraus entstehen für Unternehmen neue Risiken im Umweltbereich, die eine Überprüfung
bzw. Neugestaltung des entsprechenden Versicherungsschutzes unumgänglich machen.
Meran – Die Umweltkatastrophe im Golf
von Mexiko, wo Erdöl aus einem Bohrloch ins Meer fließt, kommt den Betreiber BP teuer zu stehen. Aber was räumlich und größenmäßig weit weg scheint,
kann sich im Kleinen vor unserer Haustür abspielen – mit uns selbst als Verantwortlichen. Das ist zum Beispiel dann
der Fall, wenn trotz aller Sicherungen
Heizöl aus dem Tank ausf ließt und in
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den nahen Bach gelangt. Die zivilrechtliche Haftung ist in diesem und vielen
ähnlichen Fällen klar geregelt, seit –
wie einleitend erwähnt – der italienische Umweltkodex in Kraft ist. Dabei
hat ein Großteil der Betriebe in Italien überhaupt keine Versicherungsdeckung gegen Umweltschäden. Und obschon im Schnitt die Situation in Südtirol besser sein dürfte als im restlichen
Staatsgebiet, besteht auch hierzulande
vielfach Handlungsbedarf. Gründe für
diese Situation dürften sein: eine Unterschätzung der Gefahr und der finanziellen Folgen aus einem Störfall; fehlende
oder ungenügende Information seitens
der Versicherungsbetreuer; eine Überschätzung der eigenen Vorsorgemaßnahmen; eine (zumeist unberechtigte)
Angst vor den Kosten für einen angemessenen Versicherungsschutz.
Wir können und wollen an dieser
Stelle nicht den komplexen Inhalt des
„Codice dell’Ambiente“ vertiefen; unsere Aufgabe sehen wir darin, zu informieren und versicherungstechnische
gehören Urteile nach Strafgesetzbuch
bis hin zu Verwaltungsstrafen diverser Behörden und, last but not least,
die stattlichen Strafen, die im Legislativdekret 231/2001 geregelt sind (Geldstrafen ab mindestens 258.220 Euro;
zeitweilige Betriebsschließung; Ausschluss von Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen u.a.m.). Diese
„Strafmaßnahmen gegen juristische
Personen“ sollen demnächst auf Verstöße gegen den Umweltschutz erweitert werden.
Versicherbar ist im Bereich sogenannter „punitive damages“ einzig
der Rechtsschutz, nie aber die Strafe selbst, wobei Rechtskosten für (die
wenigen) Spezialisten in diesen Bereichen Ausmaße erreichen können, die
nicht zu unterschätzen sind. Allein die
Versicherbar sind die Ansprüche zivilrechtlicher Natur, die infolge eines Umweltschadens entstehen können, den ein Unternehmen zu verantworten hat.
Lösungen zu diesen wie auch zu anderen Gefahren zu unterbreiten – soweit
diese Möglichkeit besteht. Denn die finanziellen Risiken, die aus einem Schadenfall entstehen, können zum Teil versichert werden. Es gibt aber auch solche, die nicht versicherbar sind und
daher gezwungenermaßen eine spezifische Form der Risikobehandlung erfordern.
Was ist versichert und was nicht?
– Nicht versicherbare Risiken sind prinzipiell alle Maßnahmen von Behörden,
die eine strafende Wirkung haben. Die
Versicherung solcher Gefahren ist aus
dem einfachen Grund verboten, dass
durch eine Polizze gegen dieses Risiko die „erzieherische“ Wirkung aufgehoben oder gemindert würde. Dazu
notwendigen Experten, die als Gutachter für eine angemessene Verteidigung
notwendig sind, können mehr kosten
als ein auf Umweltrecht spezialisierter Anwalt. Aus diesem Grund wandelt
sich der Rechtsschutz von einer Serviceversicherung zu einer Risikoversicherung, die in bestimmten Branchen
immer wichtiger wird.
Sehr wohl versicherbar sind die Ansprüche zivilrechtlicher Natur, die infolge eines Umweltschadens entstehen
können. Handelt es sich um plötzliche,
unvorhergesehene Ereignisse, sind diese mit der einfachen Deckungserweiterung auf Umweltschäden der Haftpf lichtversicherung gedeckt. Dies ist
die am weitesten verbreitete Deckungsform für die Versicherung dieses Risi-
• Info Umweltschäden – Die Kosten
Kostenstelle
in aller Regel für den Bereich Umweltschäden ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind natürlich Eigenschäden,
da eine Haftpf lichtversicherung – per
se – nur Ansprüche Dritter deckt.
In der Regel nicht versichert, aber
versicherbar (da auch Österreich die EURichtlinie 2004/35 in nationales Recht
übergeführt hat) sind Umweltsanierungskosten aus entsprechenden Maßnahmen von Behörden.
Fazit – Es sollte klar sein, dass die
Thematik Umweltschadenversicherung nicht von der Größe des Unternehmens abhängt, sondern dass jeder,
d.h. auch das sogenannte Kondominium mit einem unterirdischen Heizöltank, von diesem Thema betroffen sein
kann, nicht zuletzt auch unsere Landwirte, die sich, so fürchte ich, mit diesem Thema (noch) nicht befassen und
sich der vorhandenen Risiken nicht bewusst sein dürften.
Albert Raffl
• [email protected]
Albert Raffl
•Info
Durchschnittskosten
Notmaßnahmen
30.000 bis 200.000 Euro
Risikoanalyse und Sanierungsprojekt
30.000 bis 100.000 Euro
Bonifizierung und Wiederherstellung
100.000 bis 500.000 Euro
Laufende Überwachung
20.000 bis 80.000 Euro
Quelle: „Associazione Nazionale Risk Manager e Addetti Assicurativi“ (ANRA)
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ko. Ein Überdenken bzw. die Anpassung dieser Deckung wird aber dringend empfohlen, da sich zu den bisherigen Deckungslücken auch die Auflagen
der Umweltsanierungskosten gesellen,
die in keiner Versicherung enthalten
Bestehende
sein können, die vor
Versicherungsverträge prüfen 2006 abgeschlossen
worden ist, da die
Kosten aus diesen Auf lagen (in Italien
wie in anderen europäischen Ländern)
nicht Ansprüche aus zivilrechtlicher
Haftung sind, sondern behördliche Auflagen, die nicht Gegenstand einer Haftpflichtversicherung sind. Die Versicherungswirtschaft hat sich allerdings des
Problems angenommen und bietet inzwischen Deckungserweiterungen an,
die diese Kosten mitversichern.
Welche Möglichkeiten bieten sich
an?
1. Italienische Polizzen
a)Polizza RCT („responsabilità civile
terzi“) mit Erweiterung auf „danni da
inquinamento“: deckt nur plötzliche,
unvorhergesehene Schäden („danni/
guasti accidentali“) Dritter. Nicht versichert sind Schäden, die allmählich
eintreten (ständige Immissionen von
Flüssigkeiten, Gasen usw.); Eigenschäden; Auf lagen für Umweltsanierung.
b) „Polizza inquinamento“: Versicherbar sind im Rahmen der Versicherungsbedingungen dieser Polizze sowohl plötzliche als auch allmähliche,
sowohl Dritt- als auch Eigenschäden.
Zusätzlich versicherbar sind Schäden
durch Transportmittel. Auf lagen für
Umweltsanierung sind in älteren Polizzen nicht versichert, können (und
sollten) aber nach dem Inkrafttreten
des „Codice dell’Ambiente“ mitversichert werden.
2. Österreichische Betriebshaftpflichtversicherungen
Personenschäden sind immer versichert, Sachschäden Dritter sind versichert, soweit die entsprechende besondere Vereinbarung im Vertrag getroffen ist. „Allmählichkeitsschäden“sind
Italien – Wie sind die Unternehmen
gegen Umweltschäden versichert?
70 %
Ausweitung der Haftpflicht
29 %
Überhaupt nicht
Eigene spezifische Polizze
1 %
Quelle: „Associazione Nazionale Risk Manger e Adetti Assicurativi“ (ANRA)
Ismaning – Seit einigen Jahren ist der
Begriff „Green IT“ in aller Munde. Viele
Geschäftsführer beschäftigen sich zwar
mit Teilbereichen von Green IT, haben
aber nur in Ausnahmefällen die Chance, die volle Verantwortung für das Thema umweltverträgliche IT zu übernehmen. Aus der Sicht des Beratungsunternehmens Experton Group sollte ein CIO
diese Verantwortung aber anstreben, da
damit auch der positive Wertbeitrag der
Aktivitäten für das gesamte Unternehmen reklamiert werden kann.
Eine aktuelle Studie der Experton
Group hat ergeben, dass 90 % der ITVerantwortlichen keine konkreten
Kenntnisse über den Energiebedarf ihrer IT besitzen, wenngleich praktisch
alle IT- und RZ-Leiter durchaus ein
Wie hoch ist
gutes „Gefühl“ dader Energiebefür haben wollen.
darf der IT?
„Das Fehlen dieser
Informationen aber ist umso bedauerlicher, da Green IT ureigene Aufgabe
und Chance der IT-Abteilung ist“, kommentiert Wolfgang Schwab, Senior Advisor bei der Experton Group. „Wie soll
ein IT-Verantwortlicher Investitionen in
Green IT rechtfertigen, d.h. die Wirtschaftlichkeit belegen, wenn er nicht
verantwortlich ist und ihm teilweise
die rudimentärsten Basisinformationen
fehlen?“, so Schwab weiter.
Um sich als Green CIO zu positionieren und damit auch die eigene Position
im Unternehmen zu stärken, schlägt Experton Group folgende Schritte vor:
1. Übernehmen Sie die Verantwortung für alle Umweltbelange der IT –
Dazu gehört:
Energiekosten für den IT-Betrieb und
die Klimatisierung müssen aus dem
(entsprechend erweiterten) IT-Budget
bezahlt werden. Entsprechend kommen
Verbesserungen auch direkt der IT-Abteilung zugute.
Ein Green CIO kennt nicht nur die
Energiekosten, sondern auch die Energiemenge in kWh sowie den damit verbundenen CO2-Ausstoß!
Umweltpolitik für die Beschaffung,
den Betrieb und die Entsorgung von ITHardware muss maßgeblich von der ITSeite getrieben werden und nicht allein
dem Umweltschutzbeauftragten überlassen werden.
2. Nutzen Sie Konsolidierung, Virtualisierung und System Management – Dies sind die wichtigsten Hilfsmittel, um die vorhandene IT-Hardware
einerseits optimal auszulasten und ggf.
einzelne Komponenten auch abzuschalten, wenn diese zur Aufrechterhaltung
der angeforderten IT-Leistung nicht benötigt werden.
3. Greifen Sie innovative Lösungen
im Bereich Kühltechnik und Nutzung der Abwärme auf – Die von den
IT-Komponenten verbrauchte Energie
wird fast direkt in Wärme umgesetzt
und die Abführung dieser Wärme stellt
einen extremen Kostenblock dar.
4. Kommunizieren Sie den Status
quo und die schrittweisen Verbesserungen aktiv im Unternehmen!
CIOs, die diesem Vier-Punkte-Plan
folgen und die einzelnen Schritte konsequent umsetzen, werden innerhalb
der nächsten sechs bis zwölf Monate einen großen Schritt in Richtung eines
echten Green CIO
gehen. Dabei werIn vier
den sie nicht nur
Schritten zum
der Umwelt Gutes
Green CIO
tun, sondern vor allem für das Unternehmen Geld einsparen und die eigene Position nachhaltig verbessern. „Die derzeitig geführte Diskussion, ob angesichts von Green
IT bzw. der Umweltbelastung durch die
unternehmenseigene IT der IT-Betrieb
nicht besser nach außen vergeben werden sollte, verliert deutlich an Substanz,
wenn der IT-Verantwortliche ein anerkannter Green CIO ist, der den Betrieb
und die Strategie optimal an ökonomischen und ökologischen Anforderungen
ausrichtet“, resümiert Schwab.
Um besonders innovative CIOs zu
würdigen, hat Experton Group den
Green CIO Award ins Leben gerufen.
Dazu werden Projekte gesucht, die im
Idealfall schon komplett abgeschlossen
sind, sich aber mindestens in der Realisierungsphase befinden. Ferner müssen die Einsparungen im Energiebereich
quantifizierbar sein, und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte durchgeführt worden sein. 01.06.2010 10:14:22 Uhr
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