Dezember 1917 - 100(0) Schlüsseldokumente zur deutschen

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Auszug aus dem Protokoll Nr. 21 der Sitzung des
Rates der Volkskommissare (SNK) [Gründung der
Tscheka], 7. (20.) Dezember 1917
Zusammenfassung
Das Protokoll Nr. 21 der Sitzung des Rates der Volkskommissare (SNK) vom 7. (20.)
Dezember 1917 enthält den Beschluß über die Gründung der Allrußländischen
Außerordentlichen Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution und Sabotage
(V#K, Tscheka), der auf Anregung Vladimir Lenins und Vorschlag Feliks Dzeržinskijs
gefaßt wurde. In diesem Beschluß, der kein Dekret mit Gesetzeskraft war, auch
wenn er in politischer Praxis als ein solches behandelt wurde, waren die Aufgaben
der Tscheka sehr allgemein als "Verfolgung" und "Liquidierung" der
"Konterrevolution" und "Sabotage" umrissen und ließen sich entsprechend weit
auslegen; auch nahmen sich ihre Befugnisse anfänglich (noch) recht bescheiden
aus. Während eine Kurzmitteilung über die Errichtung der Kommission sofort
veröffentlicht wurde, erschien die vollständige Fassung des Beschlusses erst 1922 in
der sowjetischen Presse. Bis zur Umwandlung der Tscheka in die Staatliche
Politische Abteilung (GPU) 1922 wuchsen, mit anderen Organen der staatlichen
Exekutive und Judikative konkurrierend, die Macht und der Apparat der Tscheka im
Bürgerkrieg erheblich. Die Tscheka wurde für die Bolschewiki ein Instrument der
politischen Gewalt und somit ein unentbehrlicher Bestandteil im Mechanismus ihrer
Herrschaft. Sie war Ausdruck der Gewaltkultur und Gewalterfahrung ihrer Urheber,
deren Moral- und Herrschaftsvorstellungen. Auf der einen Seite ein Symbol des
Roten Terrors und der Gewaltherrschaft der Bolschewiki während der Revolution und
des russischen Bürgerkrieges, der in seinen Formen, Ausmaß und Zahl der Opfer mit
dem Großen Terror der 1930er Jahre vergleichbar ist, wurde sie auf anderen Seite in
der Sowjetunion zum Mythos erhoben, der auf ihren "legendären Verdiensten" bei
der Behauptung der Sowjetmacht und dem "heroischen Sieg" über die
Konterrevolution ruhte.
Einleitung
Die Geschichte der Allrußländischen Außerordentlichen Kommission zur
Bekämpfung der Konterrevolution und Sabotage (im folgenden Tscheka) läßt sich in
fünf Abschnitte unterteilen: Dezember 1917 – Juli 1918; Juli 1918 – 5. September
1918; 5. September 1918 – Anfang November 1918; November 1918 – Februar 1919
und März 1919 – 6. Februar 1922. Ihre Anfänge gehen auf das Militärische
Revolutionskomitee (VRK) von Petrograd zurück, mit dem sie sowohl funktional als
auch personell verbunden war. Im Oktober 1917 unter maßgeblicher Beteiligung der
Bolschewiki gegründet, übernahm es die Organisation des Oktoberumsturzes und
führte den nachfolgenden Kampf gegen die Gegner des neuen Regimes, die
sogenannte "Konterrevolution" an. Eine der Kommissionen des VRK war auch für die
Bekämpfung der Sabotage zuständig. Der spätere Leiter der Tscheka, Feliks
Dzeržinskij, war als einer der vier stellvertretenden Vorsitzenden des VRK an der
Planung und Durchführung seiner Aktionen maßgeblich beteiligt. Nachdem die Macht
der Bolschewiki in Petrograd konsolidiert worden war, wurde das VRK am 5. (18.)
Dezember 1917 aufgelöst; auf diese Weise war den Kompetenzstreitigkeiten
innerhalb der neuen Regierung vorzubeugen und die Koordination ihrer Tätigkeit
straffer zu organisieren. Die Aufgaben des VRK wurden den nunmehr gefestigten
neuen Regierungsinstitutionen übertragen, insbesondere dem Rat der
Volkskommissare (SNK), mit Lenin an der Spitze.
Am 6. (19.) Dezember 1917 beschloß der Rat der Volkskommissare auf Initiative
Lenins, die Aufgabe des "Kampfes gegen die Konterrevolution", die bisher vom VRK
wahrgenommen wurde, einer speziell dafür zu schaffenden Kommission zu
übertragen. Zu diesem Zweck beauftragte er Dzeržinskij, Vorschläge bezüglich ihrer
Zusammensetzung und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Sabotage umgehend
auszuarbeiten und am darauf folgenden Tag dem Rat vorzutragen. Die überstützte
Handlungsweise der Führung war durch die innenpolitische Zwangslage legitimiert, in
der sie sich befand: In Petrograd brach der Generalstreik der Beamten aus, der die
Arbeit der neuen Machthaber zu unterminieren drohte. Die Sitzung des Rates der
Volkskommissare, in der die Gründung der Tscheka beschlossen wurde, fand am
Abend des 7. (20.) Dezember 1917 statt. Im Vorfeld der Abstimmung hielt Dzeržinskij
sein Referat über die Maßnahmen zum Kampf gegen die Saboteure und
Konterrevolutionäre, in dem er die bolschewistische Macht, gemäß ihrem
"Konterrevolutions"-Diskurs, als "Opfer" der "Feinde der Revolution" darstellte und
die Notwendigkeit eines revolutionären Repressionsorgans wie folgt begründete: "Wir
befinden uns im Krieg, und zwar an der grausamsten aller Fronten, denn der Feind
ist maskiert und auf dem Vormarsch, und es ist ein Kampf um Leben und Tod! Mein
Vorschlag, meine Forderung zielt auf die Bildung eines Organs, das auf revolutionäre
und unverkennbar bolschewistische Weise mit den Konterrevolutionären abrechnet."
Das Protokoll der Sitzung, das hier in handschriftlicher und in maschinenschriftlicher
Fassung als Schlüsseldokument vorliegt, vermerkte nun den von den Mitgliedern des
Rates der Volkskommissare auf Vorschlag Dzeržinskijs gefaßten Beschluß zur
Bildung der Tscheka.
Es wurde kein Dekret mit Gesetzeskraft verabschiedet, sondern nur ein einfacher
Beschluß gefaßt. Die Tscheka sollte so "ohne jegliche Gesetzesgrundlage gedeihen
und agieren" können. Auch eine sofortige Veröffentlichung, wie es bei einem Dekret
üblich gewesen wäre und wie im Beschluß selbst festgelegt wurde, fand nicht statt.
Die "Izvestija VCIK" meldete am 10. (23.) Dezember 1917 nur: "Auf Beschluß des
Tates der Volkskommissare vom 7. Dezember 1917 ist die Gesamtrussische
Außerordentliche Kommission beim Rat der Volkskommissare zum Kampf gegen die
Konterrevolution und Sabotage gebildet worden. Die Kommission hat ihren Sitz in der
Vor der Sitzung am 7. (20.) Dezember gab Lenin Dzeržinskij wahrscheinlich
detaillierte Anweisungen für ein "Dekret über den Kampf gegen
Konterrevolutionäre und Saboteure"; so die Darstellung von Sowjethistorikern
(Zwigun [Cvigun], S. u.a. (Red.), W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka.
Dokumentensammlung (1917-1922), Potsdam 1977S. 41-43), die vielfach von
westlichen Historikern übernommen wurde, welche Legett jedoch bestreitet
(Legett, G., The Cheka. Lenin`s Political Police. The All-Russian Extraordinary
Commission for Combating Counter-Revolution and Sabotage (December 1917
to Februar 1922), Oxford 1986, S. 19).
Nach: Werth, N., "Ein Staat gegen sein Volk. Gewalt, Unterdrückung und Terror
in der Sowjetunion", in: Courtois, S., Werth, N., Panné, J.-L., Paczkowski, A.,
Bartosek, K., Margolin, J.-L. (Hg.), Das Schwarzbuch des Kommunismus.
Unterdrückung, Verbrechen und Terror, München u.a. 1998, S. 71f.
Werth, Ein Staat gegen sein Volk, S. 72.
Gorochowaja-Straße 2. Öffentliche Sprechzeit ist von 12.00 bis 17.00 Uhr." Erst am
10. Februar 1922 war es der sowjetischen Öffentlichkeit möglich, in der "Izvestija
VCIK" den Beschluß im Wortlaut zur Kenntnis zu nehmen.
Allerdings war die Widergabe des Beschlusses in der Izvestija nicht ohne Fehler.
Statt "Unterbindung [russ. presekat’] und Liquidierung aller konterrevolutionären und
Sabotageanschläge" hieß es "Verfolgung [russ. presledovat’] und Liquidierung aller
konterrevolutionären und Sabotageanschläge". Ob es sich bei diesem Fehler um ein
bewußte Fälschung für die Öffentlichkeit handelte, um der Tscheka damit richterliche
Vollmachten einzuräumen, wie Pipes meint, erscheint jedoch fraglich. In der
handschriftlichen Protokollmitschrift (Dokument Nr. 1) steht, soweit entzifferbar,
"presek.", also die Abkürzung von "presekat’" und somit "unterbinden". In der
maschinenschriftlichen Fassung des Beschlusses, die erst später als Beilage zum
Punkt 3 des Sitzungsprotokoll Nummer 92 vom 9. April 1918 (Dokument 2) des SNK
gefertigt wurde, steht hingegen "presledovat’", also "verfolgen". Insofern lag der
Fehler bereits in dem maschinenschriftlichen Protokollauszug vor, der
möglicherweise als Vorlage für die Zeitungsmeldung diente. Ob die Wortänderung in
der maschinenschriftlichen Fassung bewußt vorgenommen wurde, muß allerdings
offen bleiben.
Der vollständige Name der neuen Kommission war anfänglich "Allrussische
Außerordentliche Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution und Sabotage";
mit Erweiterung des Aufgabenbereiches erfuhr auch der Name einige Änderungen.
Der offizielle, eher selten benutzte Titel lautete schließlich: "Allrussische
Außerordentliche Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution, Spekulation,
Sabotage und Amtsmißbrauch".
Die Aufgaben der Tscheka waren mit "Unterbindung und Liquidierung aller
konterrevolutionären und Sabotageanschläge" recht weit gefaßt. Allerdings durfte die
Tscheka nur die Voruntersuchung führen und hatte alle "Saboteure und
Konterrevolutionäre" den Revolutionstribunalen zu übergeben. Die Diskrepanz
zwischen den Forderungen in Dzeržinskijs kämpferischer Rede vor dem SNK und
den recht mageren Befugnissen ergab sich nach Werth aus der Rücksichtnahme der
Bolschewiki, die diese zu üben hatten, um die Koalitionsverhandlungen mit den
Linken Sozialrevolutionären nicht zu gefährden. Nach dem Eintritt der Linken
Sozialrevolutionäre in die Regierung, kam es besonders mit Štejnberg, dem
Volkskommissar für Justiz, immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem
Volkskommissariat für Justiz und der Tscheka. Auch mußten die Bolschewiki die
Entsendung von Linken Sozialrevolutionären in die Tscheka akzeptieren.
Letztendlich setzte sich aber die Tscheka, mit Unterstützung Lenins, durch und
mußte zum Beispiel die Volkskommissare für Innere Angelegenheiten und für Justiz
nur nachträglich von der Verhaftung wichtiger politischer Persönlichkeiten
informieren.
Am 31. Januar 1918 wurde durch den SNK die Konzentration aller Arbeiten zur
"Ermittlung, Unterbindung und Verbrechensvorbeugung" bei der Tscheka
beschlossen, wodurch sich diese als alleiniges Organ zur Bekämpfung der
Konterrevolution offiziell durchsetzte. Allerdings lag die weitere Bearbeitung der Fälle
noch bei den Revolutionstribunalen. Mit der SNK-Proklamation "Das sozialistische
Nach: Zwigun, Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, S. 44.
Legett, The Cheka, S. 371, Fn. 159.
Pipes, R., Die Russische Revolution, 3 Bde., Band 2: Die Macht der Bolschewiki,
Berlin 1992, S. 771.
Werth, Ein Staat gegen sein Volk, S. 72.
Vaterland in Gefahr" vom 21. Februar 1918 wurde beschlossen, daß "feindliche
Agenten, Spekulanten, Plünderer, Rowdys, konterrevolutionäre Agitatoren und
deutsche Spione" sofort am Tatort zu erschießen waren. Eine Aufgabe, die nun der
Tscheka zufiel, wie am 23. Februar 1918 in der öffentlichen "Bekanntmachung der
Allrussischen Tscheka über die Erschießung von Feinden der Sowjetmacht am
Tatort" betont wurde. Die Todesstrafe, die am 26. Oktober 1917 abgeschafft worden
war, wurde mit der Anweisung des Volkskommissariats für Justiz, daß
Revolutionstribunale bei Anwendung der Strafmittel keinerlei Beschränkung
unterlägen, am 16. Juni 1918 auch offiziell wieder eingeführt.
In der ersten Phase, bis zum Juli 1918, war die Tscheka noch nicht der mächtige
Terrorapparat, sondern erst im Aufbau begriffen. Zwischen Dezember 1917 und Juli
1918 vermeldete die Presse "nur" 884 Erschießungen. Bei ihrem Umzug von
Petrograd in die neue Hauptstadt Moskau im März 1918 arbeiten 600 Personen im
Tscheka-Hauptquartier in der Ulica Bol'šaja Lubjanka, im Juli bereits 2 000.
Insgesamt bestand die Tscheka im Juni 1918 aus 12 000 Mann. Zusätzlich erhielt die
Tscheka bewaffnete Verbände zu ihrer Verfügung. Im April 1918 umfaßte die
Kampfabteilung 1 000 Mann. Der Aufbau von lokalen Kreis- und Gebiets-Tschekas
ging indes nur langsam voran.
Vom 11. bis 14. Juni 1918 fand die I. Allrussische Tscheka-Konferenz statt. Die etwa
100 Teilnehmer beschlossen eine Erweiterung ihrer Aufgaben, die Reorganisation
des Apparates und den Aufbau von lokalen Außerordentlichen Kommissionen. Jede
dieser Kommissionen wurde in die "Abteilungen Konterrevolution, Spekulation,
Amtsvergehen in Einrichtungen der Sowjetmacht und die Abteilung Auswärtiges
aufgegliedert." Des weiteren legten die Teilnehmer, ohne daß die Tscheka
verfassungsrechtlich irgendwo verankert gewesen wäre, fest: "Die Außerordentlichen
Kommissionen sind das höchste administrative Machtorgan Sowjetrußlands und
übernehmen den gesamten Kampf zum Schutze der revolutionären Ordnung und mit
Zustimmung des Rates der Volkskommissare auch die Absicherung des
Eisenbahnnetzes." Die Tscheka reklamierte für sich zusätzlich nicht nur die Aufgabe
des Eisenbahnschutzes, sondern auch die der Sicherung der Grenzen. Insgesamt
stellte diese erste Konferenz eine entscheidende Wegmarke beim Aufbau der
Tscheka dar.
Am 15. Juni 1918 tagte erstmals ein Außergerichtliches Justizkollegium (Trojka) der
Tscheka mit dem Recht zur Verhängung der Todesstrafe. Es bestand aus
Dzeržinskij, Aleksandrovi# und Lacis.
In der zweiten Phase (Juli 1918 bis 5. September 1918) erfuhr die Organisation der
Tscheka eine weitere Stärkung. Der Aufbau von lokalen Tscheka-Abteilungen schritt
zügig voran, allerdings ließ die Arbeitsorganisation der Kreis-Tschekas in den Augen
Dzeržinskijs noch zu wünschen übrig. Im August 1918 bestanden 35 GouvernementZwigun, Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, S. 69-71.
Below [Belov], G. u.a. (Red.), Aus der Geschichte der Allrussischen
Außerordentlichen Kommission (1917-1921). Eine Sammlung von Dokumenten,
1. Hbd., Potsdam 1971, S. 156.
SU 1918, Nr. 44 Art. 533
Beschluß der I. Gesamtrussischen Konferenz der Außerordentlichen
Kommissionen über die Bildung außerordentlicher Kommissionen und die
Hauptaufgaben ihrer Tätigkeit, in: Below, Aus der Geschichte der Allrussischen
Außerordentlichen Kommission, 1, S. 214ff.
Litvin, A. L., Writing History in Twentieth-Century Russia. A View from Within,
Basingstoke (NY) 2001, S. 69.
Tschekas und 75 Kreis-Tschekas. Die für die Bolschewiki im Sommer 1918 sich
immer gefährlicher gestaltende Lage im nun beginnenden offenen Bürgerkrieg, die
etwa 140 Aufstände und Erhebungen, meist von Bauern, und der Aufstand der
Sozialrevolutionäre am 6.-7. Juli 1918 in Moskau, sorgten für eine Verschärfung des
Roten Terrors, noch vor seiner offiziellen Verkündung am 5. September 1918, und so
für eine wachsende Macht der Tscheka. Angehörige der "Bourgeoisie" wurden immer
öfter als Geiseln genommen. Wahrscheinlich bereits im Juli 1918 erhielt die Tscheka
die Erlaubnis, eigene Konzentrationslager einzurichten, die der Isolierung und
Internierung politischer Gegner ohne Gerichtsverfahren und -urteil dienten. Seit dem
29. Juli 1918 baute die Tscheka ihre Macht auch in der Armee aus und errichtete
eigene Abteilungen (Front- und Armee-Tscheka). Aufgrund der bereits bestehenden
Militärkontrolle existierten zwei konkurrierende Militärgeheimpolizeiorganisationen.
Nach der Ermordung des Petrograder Tscheka-Chefs, Moisej Urickij, und dem
Attentat auf Lenin am 30. August 1918 erhielt der Rote Terror in Sowjetrußland
offiziellen Charakter. Noch vor seiner Verkündung im Beschluß des Rates der SNK
über den Roten Terror am 5. September 1918 veröffentlichte die Tscheka am 3.
September 1918 ihren am 31. August 1918 verfaßten Aufruf an die "Werktätigen der
Republik". Darin hieß es, daß auf die "verbrecherischen Pläne der Feinde der
Arbeiterklasse mit Massenterror zu antworten" sei. Weiterhin wurde in dem Aufruf
gedroht, daß alle "Personen, die unberechtigt Waffen bei sich tragen und sich nicht
ausweisen können, auf der Stelle erschossen", "Personen, die versuchen Hetze
gegen die Sowjetmacht zu betreiben, sofort festgenommen und in Arbeitslager
gebracht", "Vertreter des räuberischen Kapitals, alle Plünderer und Spekulanten" ihr
Vermögen verlieren und "zu Zwangsarbeit verpflichtet" und alle an der "Durchführung
konterrevolutionärer Pläne" beteiligte Personen "durch das Schwert des
revolutionären Proletariats umkommen und vernichtet werden." Der Rote Terror, der
nun begann, war also nicht Ausdruck einer unkontrollierten Massenbewegung als
Antwort auf das Attentat auf Lenin, sondern wurde von der Tscheka zentral
durchgesetzt. In Petrograd waren, wie die "Izvestija VCIK" am 3. September 1918
meldete, nach den Attentaten 500 Geiseln durch die Kugeln der Tscheka hingerichtet
worden.
Mit dem "Beschluß über den Roten Terror" vom 5. September 1918 bekam die
Tscheka nun auch offiziell die erwünschten Vollmachten, alle "Klassenfeinde" in
Lagern zu isolieren und Konterrevolutionäre ohne Nachfrage zu erschießen.
In der Zeit zwischen der Ausrufung des Roten Terrors und der zweiten Allrussischen
Tscheka-Konferenz Anfang November (3. Phase) setzte die Tscheka den Terror in
großem Maßstab um. Allein die Zeitungsberichte sprachen von 10.000 bis 15.000
Hinrichtungen in den beiden Herbstmonaten.
Die Tscheka baute ihre Kompetenzen weiter aus, ohne daß diese gesetzlich fest
verankert gewesen wären und sie selbst der Kontrolle von seiten eines
übergeordneten Organs unterstanden gewesen wäre. So gab am 3. Oktober 1918
die Tscheka in der "Izvestija VCIK" bekannt, daß sie zwar dem SNK unterstünde und
die Kommissare für Justiz und für Innere Angelegenheiten ein Kontrollrecht ihr
Stettner, R., "Archipel GULag". Stalins Lager – Terorinstrument und
Wirtschaftsgigant. Entstehung, Organisation und Funktion des sowjetischen
Lagersystems 1928-1956, Paderborn u.a. 1996, S. 69.
Below, Aus der Geschichte der Allrussischen Außerordentlichen Kommission, 1,
S. 278f.
Werth, Ein Staat gegen sein Volk, S. 90.
Werth, Ein Staat gegen sein Volk, S. 92.
gegenüber ausüben würden; gleichzeitig wies sie jedoch darauf hin, daß sie "in der
Ausübung ihrer Tätigkeit […] vollständig selbständig hinsichtlich Durchführung von
Durchsuchungen, Verhaftungen und Erschießungen" handele und sich die
Verwaltungen für Justiz und für Innere Angelegenheiten nicht in die Arbeit der
Tscheka einzumischen hätten.
Allerdings forderte die unkontrollierte Macht der Tscheka auch Protest in der Partei
und in den Volkskommissariaten für Justiz und für Innere Angelegenheiten heraus. In
den offiziellen Zeitungen wurde Kritik an den Maßnahmen der Tscheka geübt. Die
örtlichen Sowjets verlangten vielfach nach der Unterstellung der lokalen Tscheka
irgendeinem Kontrollmechanismus. Am 25. Oktober befaßte sich das CK der Partei
mit einem neuen Statut der Tscheka, das dann am 28. Oktober 1918 vom VCIK
verabschiedet wurde. Allerdings schränkte dieses Statut in der Praxis die Tätigkeit
der Tscheka nicht ein. Vielmehr wurde die zentrale Rolle der Tscheka im "Kampf
gegen die Konterrevolution, Spekulation und Amtsvergehen auf dem gesamten
Gebiet der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik" bestätigt. Der
Kompetenzstreit mit den lokalen Sowjets blieb zugunsten der Tscheka ungelöst.
Auch die am 25. Oktober 1918 vom CK beauftragte Kontrollkommission zur
Untersuchung der Tscheka-Aktivitäten setzte der Tätigkeit der Tscheka keine
wirklichen Grenzen.
Die sich in der 4. Phase (November 1918 – Februar 1919) wiederholende Kritik an
der Tätigkeit der Tscheka wurde besonders von Lenin zurückgewiesen. Am 7.
November 1918, bei einer Festveranstaltung der Tscheka, erklärte er: "Wenn ich
sehe, was die Tscheka leistet und dies den Angriffen gegenüberstelle, so sage ich:
Das ist doch Spießergerede, das kein Pfifferling wert ist ".
Auf der II. Allrussischen Tscheka-Konferenz (25. – 28. November 1918) wurden ihre
Angriffsziele noch einmal definiert, ihre Aufgaben festgelegt: "1. Gegenrevolution, 2.
Bourgeoisie, 3. Unordnung und Mißbräuche, 4. Dienstvergehen, 5. Untersuchung in
besonderen Fällen, 6. Grenzübertritt, 7. Spionage, 8. 'Sich-Verstecken'’, 9.
Öffentliche Ordnung, wo keine Miliz vorhanden ist, 10. Denunziation überprüfen, 11.
Teilnahme an ungesetzlichen Versammlungen". Die Tscheka reklamierte auf der
Konferenz für sich auch das Recht der Kontrolle über das gesamte Transport- und
Kommunikationswesen. Des weiteren wurde auf der Konferenz über eine
Geheiminstruktion für die lokalen Tschekas hinsichtlich ihrer Stellung zu den örtlichen
Sowjets beraten. Die lokalen Tschekas durften danach eigenmächtig handeln, wenn
sie in den Sowjets Unregelmäßigkeiten feststellten, allerdings hatten sie nachträglich
die Präsidien [welche?] zu informieren. Bei Mißbräuchen in den lokalen Tschekas
durften die Exekutivkomitees nicht selber dagegen vorgehen, sondern hatten nur die
nächst höhere Tscheka-Ebene zu informieren. Das Recht der administrativen
Bestrafung war von der Tscheka weiterhin auszuüben, allerdings sollten das Recht
zur Erschießung nur die Front- und Gouvernement-Tschekas besitzen. Lenin selbst
verteidigte auf der Tscheka-Konferenz die Tätigkeit der Tscheka gegenüber der
wiederaufflammenden Kritik aus den eigenen Reihen.
Der Winter 1918/19 war für die Tscheka eine schwierige Zeit, denn die Angriffe
gegen das Vorgehen und die Allmacht der Tscheka nahmen zu, auch wenn das
Below, Aus der Geschichte der Allrussischen Außerordentlichen Kommission, 1,
S. 303f.
Zwigun, Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, S. 130.
Scheibert, P., Lenin an der Macht. Das russische Volk in der Revolution
1918-1922, Weinheim 1984, S. 85.
Scheibert, Lenin an der Macht, S. 85.
weniger aus humanitären, als aus machtpolitischen Gründen geschah.
Das Volkskommissariat des Inneren versuchte die lokalen Tschekas unter die
Kontrolle der örtlichen Sowjets zu stellen. Es gab kaum Fälle, wie ein offizieller
Bericht aus dem Herbst 1918 betonte, wo die Tscheka und die örtlichen Sowjets
vertrauensvoll zusammenarbeiteten, vielmehr beherrschte gegenseitiges Mißtrauen
das Klima. Häufig verhafteten sich die Tscheka- und Sowjet-Angehörigen
gegenseitig. Die Parteiversammlung des Kreises Zemljansk beklagte zum Beispiel
am 30. Oktober 1918: "Die Kreis-Tscheka ignoriert viele Beschlüsse der
Vollversammlung und des Parteikomitees, sie stört und verschleppt häufig die
Vollversammlungen [...]. Die Tscheka ist eine trinkende und in sich zerstrittene,
haltlose Bande." Diese Kreis-Tschekas führten häufig ein selbst von der
Tscheka-Zentrale nur schwer zu kontrollierendes Eigenleben und sorgten, allerdings
von der Zentrale gewollt, für die exzessive Anwendung des Roten Terrors in der
Provinz. Am 20. Januar 1919 entschied das Präsidium des VCIK die Abschaffung der
Kreis-Tschekas. Dieser Sieg des NKVD war aber nur ein scheinbarer, da die
Kreis-Tschekas aufgrund von Sonderentscheidungen vielfach weiter existierten.
Auch das Volkskommissariat für Justiz und der Chefankläger des Obersten
Revolutionstribunals, Nikolaj Krylenko, versuchten, die auf ihre Kosten ausufernden
Kompetenzen der Tscheka einzuschränken. Nach Krylenkos Vorstellung sollte die
Tscheka zu einem reinen Ermittlungsorgan der Revolutionstribunale zurückgestuft
werden. Auch aus der Partei kam massive Kritik an der Tscheka. Lev Kamenev
forderte am 8. Januar 1919 die Abschaffung der Tscheka und die Übergabe ihrer
Aufgaben an die Revolutionstribunale, die ihrerseits von einer Spezialabteilung beim
VCIK überwacht werden sollten. Am 17. Februar 1919 beschloß das VCIK schließlich
die Revolutionstribunale zu reorganisieren und die Gerichtsfunktion der Tscheka
einzuschränken. Die Tscheka durfte unmittelbare Gerichtsfunktion nur noch im "Falle
des Auftretens eines bewaffneten Aufstandes (durch Konterrevolutionäre, Banditen
usw.)" und in "Gebieten, in den der Kriegszustand erklärt wurde", ausüben. Der
Tscheka wurde aber das Recht eingeräumt, in Konzentrationslager einzuweisen. Die
Revolutionstribunale, die nun aus drei Mitgliedern bestanden und gegen deren
Urteile keine Berufung möglich war, hatten das Recht, die Untersuchungstätigkeit der
Tscheka zu kontrollieren. Diese auf den ersten Blick die Macht der Tscheka stark
einschränkende Regelungen waren jedoch weitgehend bedeutungslos. Die
Aufsichtsfunktion der Revolutionstribunale wurde dadurch, daß Tscheka-Mitarbeiter
in den Tribunalen saßen und zum Beispiel der stellvertretende Tscheka-Chef, Jakov
Peters, Mitglied des Obersten Revolutionstribunals war, ad absurdum geführt. Der
wiederaufflammende Bürgerkrieg brachte fast allerorts den Kriegszustand mit sich
und ließ die Kritik an der Tscheka verstummen.
Am 6. Februar 1919 wurde die gesamte Militärkontrolle der Armee der Tscheka
unterstellt und in die "Besondere Abteilung der Tscheka" umgewandelt. Damit hatte
sich die Tscheka, gegen den heftigen Widerstand Trockijs, bei der Organisation der
Militärgeheimpolizei durchgesetzt.
Die 5. und letzte Phase in der Geschichte der Tscheka (März 1919 – 6. Februar
Nach: Karsch, S., Die bolschewistische Machtergreifung im Gouvernement
Voronez (1917-1919), Stuttgart 2006 (= Quellen und Studien zur Geschichte des
östlichen Europas, Bd. 71), S. 220.
Nach: Karsch, Die bolschewistische Machtergreifung, S. 230.
Below [Belov], G. A. u.a. (Red.), Aus der Geschichte der Allrussischen
Außerordentlichen Kommission (1917-1921). Eine Sammlung von Dokumenten,
2. Hbd., Potsdam 1974, S. 31f.
1922) begann am 16. März 1919, mit der Ernennung des Tscheka-Chefs Dzeržinskij
zum Volkskommissar für Innere Angelegenheiten. Die Tscheka und das NKVD
verschmolzen faktisch zu einer Mammutbehörde. Kritik aus dem NKVD war nun nicht
mehr zu erwarten.
Mit der Übernahme der Tscheka durch das NKVD wurde auch die Zuständigkeit für
die Konzentrations- und Zwangsarbeitslager neu geregelt. Der Großteil der von der
Tscheka verwalteten Lager ging nun in die Hoheit des NKVD über, auch wenn einige
wenige Lager, in die hauptsächlich politische Gefangene eingeliefert wurden, der
Tscheka direkt unterstellt blieben.
Die bewaffneten Truppen der Tscheka erhielten eine neue Organisationsstruktur.
Das im Sommer 1918 gebildete Armeekorps der Allrussländischen Tscheka, das sich
zu einer von der Roten Armee unabhängigen Truppe entwickelte, wurde mit anderen
bewaffneten Abteilungen im Mai 1919 zur "Armee der inneren Sicherheit der
Republik" mit ca. 125 000 Soldaten zusammengefaßt und dem Volkskommissar für
Innere Angelegenheiten und damit Dzeržinskij unterstellt. Zu ihren Aufgaben gehörte
die Bewachung der Betriebe, der Transportwege, der Getreideablieferung und der
Konzentrationslager und Gefängnisse. Bis Mitte 1920 wuchs die Armee auf 250 000
Mann.
Die in den Händen Dzeržinskijs konzentrierte Macht rief 1919/20 wieder verstärkt
Kritik hervor. Das Vorgehen der Tscheka wurde auf dem VII. Sowjetkongreß (5.-9.
Dezember 1919) abermals scharf kritisiert und die Kapitulation der Sowjetmacht vor
der Tscheka von Rednern konstatiert. Der im März zwischen dem Volkskommissar
für Justiz und Dzeržinskij erzielten Übereinkunft bezüglich der Kompetenzen der
Tscheka und der Revolutionstribunale folgte in der Praxis keine Beschränkung der
Macht der Tscheka. Mit dem russisch-polnischen Krieg 1920 kehrte der
Kriegszustand wieder zurück und jegliche innere Kritik an der Tscheka verstummte
wieder.
Die Tscheka beschäftigte sich nun vor allem mit der Niederschlagung der um sich
greifenden Bauernaufstände und Streikbewegungen. Der Liquidierung des
Kronstädter Aufstandes im März 1921 führte zu einem verstärkten Vorgehen gegen
alle den Menschewiki, Sozialrevolutionären und Anarchisten nahe stehenden
Personen. Im April 1921 wurde Dzeržinskij zusätzlich zum Volkskommissar für
Verkehrswesen ernannt, so daß sein Kompetenzbereich eine zusätzliche
Erweiterung erfuhr.
Die mit dem Ende des Bürgerkriegs eingetretene Ruhepause führte zwar nicht zu
einer Einschränkung des Terrors der Tscheka, aber doch langsam zu einer Art
"Zivilisierung" des Roten Terrors. Im Rahmen des Übergangs zur Neuen
Ökonomischen Politik (N#P) wurde die Tscheka mit Beschluß vom 6. Februar 1922
in die Staatliche Politische Abteilung (GPU, seit 1923 OGPU) umgewandelt und in
das NKVD eingegliedert, dessen Chef allerdings Dzeržinskij blieb. Die Kompetenzen
der GPU waren nun geringer, aber die Kontrolle über die Konzentrationslager und
das Recht zur Einweisung in diese verblieben bei ihr. Auch Todesurteile wurden von
der GPU weiterhin vollstreckt, so 1923 einige hundert und 1924 etwa 2 500. Die Zahl
der Mitarbeiter wurde 1922/23 drastisch reduziert. Von den Ende 1921 90 0000
öffentlichen und 60 000 geheimen Tscheka-Mitarbeitern blieben 36 000 in den
Diensten der GPU.
Das Personal der Tscheka setzte sich aus ethnisch unterschiedlichen
Beyrau, D., "Der Erste Weltkrieg als Bewährungsprobe. Bolschewistische
Lernprozesse aus dem 'imperialistischen' Krieg", in: Journal of Modern European
History, 2003, H. 1, S. 116.
Bevölkerungskreisen zusammen. Auffallend war der hohe Anteil an Polen, Letten
und Juden. Erstere stießen besonders zum Anfang über die Netzwerke des
polnischen Tscheka-Chefs Dzeržinskij zu der Kommission. Die häufig gut
ausgebildeten Juden rückten als eine Art "Ersatzintelligenz" in die nun freien
Führungspositionen des Staates, und somit auch der Tscheka, ein, die ihnen im
Zarenreich verwehrt blieben. Aber auch Mitglieder der russischen Unterschichten
nutzen die Tscheka als Möglichkeit zum sozialen Aufstieg.
Die von ihnen ausgeübte und auch erlebte Gewalt schweißte die Mitarbeiter der
Tscheka, die sich selbst stolz Tschekisten nannten, zu einer Kampfgemeinschaft
zusammen, die in der Folgezeit in der sowjetischen Öffentlichkeit heroisiert wurde.
Die Gewalt im Bürgerkrieg, auf roter und weißer Seite, war ein Ergebnis des Verfalls
sämtlicher moralischer Barrieren, des willkürlichen Vorgehens der Herrschenden und
des Kampfes um das Überleben; die Bolschewiki setzten die im Weltkrieg
ausgebildeten Formen der Mobilisierung, der Kontrolle und der "sozialen Chirurgie"
nun zu klassenkämpferischen Zwecken ein. Als institutionalisierter Kern des
bolschewistischen Terrors und als "Schwert der Partei" führte die Tscheka den
Klassenkampf anhand der physischen Gewalt (Erschießen, Folter), des
polizeilich-administrativen Zwangs (Geisel, Lagerhaft) und des redistributiven
Zwangs (Zuteilung von Papieren, Lebensmitteln etc.).
Die
Opfer
des
stark
ausgeprägten
Freund-Feind-Denkens
waren
nichtbolschewistische Politiker, Arbeiter, die für ihre von der Revolution
versprochenen Rechte kämpften, Bauern, die sich gegen die Requirierungen
wehrten, Kosaken, die als die Feinde der Sowjetmacht schlechthin galten, und
sonstige sog. "Kapitalisten", "Ehemalige", Kirchenleute und "sozial fremde
Elemente", die im Denken der Bolschewiki nur ihre Feinde sein konnten. Nach
Schätzungen Leggetts exkutierte die Tscheka in der Zeit ihres Bestehens ca. 140
000 Menschen.
Die Tätigkeit der Tscheka wurde in den nachfolgenden Sowjetjahren heroisiert und
ihre Gewalttätigkeiten vor dem Hintergrund des weißen Terrors verharmlost, ihre
Taten zum selbstlosen und gerechten Kampf bei der Behauptung der Sowjetmacht
über alle inneren und äußeren Gegner hochstilisiert. Die Tscheka wurde zum Mythos
erhoben. Ein Mythos, der heute, wie Diskussionen über die Wiederaufstellung des
Dzeržinskij-Denkmals vor der Lubjanka zeigen, in Rußland noch lange nicht verblaßt
ist.
Jörn Petrick
Quellen- und Literaturhinweise
Balmasov, S., Krasnyj terror na vostoke Rossii v 1918-1922 gg., Moskau 2006.
Below [Belov], G. u.a. (Red.), Aus der Geschichte der Allrussischen
Außerordentlichen Kommission (1917-1921). Eine Sammlung von Dokumenten, 1.
Hbd., Potsdam 1971 [russ.: Belov, G. A. (Red.), Iz istorii Vcerossijsskoj #rezvi#ajnoj
Komissii (1917-1921 gg.). Sbornik dokumentov, Moskau 1958.]
Below [Belov], G. A. u.a. (Red.), Aus der Geschichte der Allrussischen
Außerordentlichen Kommission (1917-1921). Eine Sammlung von Dokumenten, 2.
Hbd., Potsdam 1974 [Belov, G. A. (Red.), Iz istorii Vcerossijsskoj #rezvi#ajnoj
Komissii (1917-1921 gg.). Sbornik dokumentov, Moskau 1958.]
Beyrau, D., "Der Erste Weltkrieg als Bewährungsprobe. Bolschewistische
Lernprozesse aus dem 'imperialistischen' Krieg", in: Journal of Modern European
Beyrau, Der Erste Weltkrieg, S. 112ff.
Leggett, The Cheka, S. 359.
History, 2003, H. 1, S. 96-124.
Figes, O., Die Tragödie eines Volkes. Die Epoche der russischen Revolution 1891
bis 1924, Berlin 1998.
Karsch, S., Die bolschewistische Machtergreifung im Gouvernement Voronez
(1917-1919), Stuttgart 2006 (= Quellen und Studien zur Geschichte des östlichen
Europas, Bd. 71).
Kokurin,
A.,
Petrov,
N.
(Hg.),
Lubjanka.
Organy
V#K-OGPU-NKVD-NKGB-MGB-MVD-KGB 1917-1991, Moskva 2003.
Leggett, G., The Cheka. Lenin`s Political Police. The All-Russian Extraordinary
Commission for Combating Counter-Revolution and Sabotage (December 1917 to
Februar 1922), Oxford 1986.
Litvin, A. L., Writing History in Twentieth-Century Russia. A View from Within,
Basingstoke (NY) 2001.
Melgunow [Melgunov], S., Der rote Terror in Rußland 1918-1923, Berlin 1924.
Pipes, R., Die Russische Revolution, 3 Bde., Band 2: Die Macht der Bolschewiki,
Berlin 1992.
Rat'kovskij, I., Krasnyj terror i dejatel'nost' V#K v 1918 godu, Sankt-Peterburg 2006.
Scheibert, P., Lenin an der Macht. Das russische Volk in der Revolution 1918-1922,
Weinheim 1984.
Sofinow [Sofinov], P., Abriß der Geschichte der Gesamtrussischen
Außerordentlichen Kommission (1917-1922). Ministerium für Staatssicherheit.
Juristische Hochschule Potsdam, 2. überarbeitete Aufl., Potsdam 1979 [Sofinov, P.
G., O#erki istorii V#K, Moskva 1960.
Stettner, R., "Archipel GULag". Stalins Lager – Terorinstrument und
Wirtschaftsgigant. Entstehung, Organisation und Funktion des sowjetischen
Lagersystems 1928-1956, Paderborn u.a. 1996.
Werth, N., "Ein Staat gegen sein Volk. Gewalt, Unterdrückung und Terror in der
Sowjetunion", in: Courtois, S., Werth, N., Panné, J.-L., Paczkowski, A., Bartosek, K.,
Margolin, J.-L. (Hg.), Das Schwarzbuch des Kommunismus. Unterdrückung,
Verbrechen und Terror, München u.a. 1998, S. 44-295.
Zwigun [Cvigun], S. u.a. (Red.), W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka.
Dokumentensammlung (1917-1922), Potsdam 1977 [Cvigun, S. (Red.), V. I. Lenin i
V#K. Sbornik dokumentov (1917-1922 gg.), Moskva 1975.]
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Faksimile
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Hier nach: RGASPI, f. 19, op. 1, d. 21, l. 2-2ob. Original.
© Faksimile. Federal'naja Archivnaja Služba Rossii. Rossijskij gosudarstvennyj archiv
social'no-politi#eskoj istorii (RGASPI). Moskau. 2003.
Quelle: http://1000dok.digitale-sammlungen.de/dok_0001_tsc.pdf
Datum: 17. Mai 2017 um 04:32:43 Uhr CEST.
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