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Werbung
Sehr geehrte Damen und Herren,
als langjährige Bestandskundin mit dem Tarif Entertain Comfort IP erfuhr ich, über
die Werbung, von Ihrem neuen Angebot des Magenta Eins M Tarifs.
Auf Ihrer Internetseite werben Sie damit, dass Bestandskunden in einen gleich- oder
sogar höherwertigen Vertrag jederzeit wechseln können. Für eine ausführliche
Beratung und ein individuelles Angebot könne man sich mit der Telekom u.a. unter
der kostenlosen Hotline in Verbindung setzen
(Zitat Internetauftritt: Sie sind schon Festnetz- oder Mobilfunk-Kunde? Dann buchen
Sie einfach den ergänzenden Tarif hinzu. Haben Sie
bereits beides bei der Telekom? Kontaktieren Sie uns und wir stellen Ihnen gerne Ihr
individuelles MagentaEINS-Angebot zusammen.
Bei der Telekom erhalten Sie ausgezeichneten Service im besten Netz! Nutzen Sie
rund um die Uhr unsere umfangreichen Services im Internet oder kontaktieren Sie
uns über Social Media. Persönlich und ganz individuell erleben Sie unsere Services
am Telefon, in über 700 Shops und durch unsere Service-Techniker.
Sie erhalten eine ausführliche Beratung zur MagentaZuhause Hybrid Bestellung in
den Telekom Shops und im Fachhandel in ihrer Nähe oder kostenlos unter 0800 33
03000.) Zitat Ende)
Aufgrund dieser Aussage setzte ich mich telefonisch mit Ihren Servicemitarbeitern in
Verbindung und erhielt folgende Auskunft:
Als Bestandskundin mit dem Tarif Entertain Comfort IP (monatlicher Preis von 48,59
Euro) könne ich jederzeit in meinen Wunschtarif Magenta Eins M für den in der
Werbung angegebene Preis von 64,84 Euro wechseln, da dies eine Hochstufung der
Leistungen zu meinem Entertain Comfort Tarif sei. Die monatlichen 48,59 Euro vom
Entertain Cormfort Vertrag würde dann einfach beim Magenta Eins M Tarif
gegengesetzt werden, sodass ich nur die Differenz zum Magenta Eins M Tarif zahlen
müsste. Weiterhin teilte man mir mit, dass wenn kein Handy „gebucht“ werden
würde, man also sein eigenes Handy weiterhin nutzen möchte, auch hier eine
Gutschrift erhält. Ich wäre also monatlich bei 64,85 Euro! Wie im Internet angegeben!
Das einzige „negative“ wäre, dass die Vertragslaufzeit ab Buchung des Magenta Eins
M Tarifs wieder auf zwei Jahre festgeschrieben wird, da eine Vertragsaufstockung
vorgenommen werden würde und der „alte“ Vertrag des Entertain Comfort
aufgehoben wird. Eine Auftragsbestätigung würde ich nachträglich nach Zusage zur
Vertragsaufstockung erhalten. Mein Wunsch dies Gespräch bzw. mündliche Angebot
in schriftlicher Form zu erhalten, wurde jedoch verneint, da es sich lediglich um eine
Aufstockung und keinem neuen Vertragsabschluss handeln würde. Aufgrund dessen
lies ich mir diese mündliche Auskunft von mehreren Kollegen Ihres Unternehmens in
mehreren Telefonaten zu sichern. Alle Telefongespräche hatten mein Einverständnis
zur Aufzeichnung und können gerne zur Klärung dieses Falls herangezogen werden.
Wie sich nun herausstellte wurde mein Konto mit 60,11 Euro für den Entertain
Comfort und 19,75 Euro für den zugebuchten Magenta Eins M Tarif belastet.
Insgesamt bezahle ich nun 79,95 Euro!
Nach Rücksprache mit Ihrem Unternehmen kann sich niemand daran erinnern mir
oben genanntes Angebot unterbreitet zu haben und ich werde mit dem Satz: Ihr
Entertain Comfort Tarif läuft noch bis September 2015, erst danach würden die ca.
15,00 Euro entfallen, verabschiedet. Auch aus der mir, am 14.03.2015 per Post,
zugesandten Auftragsbestätigung geht nicht hervor, dass eine Teilzahlung des
Entertain Comfort Tarifs bis September 2015 meinerseits erfolgen muss.
Ich möchte klarstellen, dass ich meine positive Willenserklärung (2. Willenserklärung
Annahme) bezüglich der Tarifaufstockung nur aufgrund des von Ihnen unterbreiteten
Individuallangebots (1.Willenserklärung Angebot) abgegeben habe. Die Regelung
der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Invitatio ad Offerendum) des Kunden
durch allgemeine Werbung kann hier daher nicht greifen.
Auch meine erfolgte Bezahlung Ihrer Leistung kommt keinem konkludenten Handeln
gleich, da mir, durch die Vorgabe Ihres Hauses, nur eine Bezahlung per Lastschrift
möglich ist und dies, in jedem Fall zu weiteren Gebühren meinerseits führen würde.
Weiterhin möchte ich klarstellen, dass ich das Produkt Magenta Eins M prinzipiell
nutzen möchte, jedoch zu den mir versprochenen Leistungen.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie sich den oben genannten Sachverhalt erklären und
wie wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen können.
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