DDG Briefvorlage - Deutsche Diabetes Gesellschaft

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Berlin, 11.02.2016
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Technologie (AGDT) der Deutschen
Diabetes Gesellschaft (DDG) zu der Fragestellung:
Notwendigkeit der Desinfektion der Haut vor der
Kapillar-Blutgewinnung für die Glukosemessung im Krankenhaus
mit einem Kommentar der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und einer
Reply dazu
L. Heinemann1, T. Koschinsky2, G. Freckmann3, R. Landgraf4
1
Science & Co, Düsseldorf
2
Ausschuß Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG, München
3
Institut für Diabetes-Technologie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH an der Universität
Ulm, Ulm
4
Deutsche Diabetes Stiftung (DDS), München
Korrespondenzadresse: Prof. Dr. Lutz Heinemann, Kehler Str. 24, 40468 Düsseldorf, e-mail:
[email protected]
Conflict-of-interest:
Lutz Heinemann ist Berater einer Reihe von Firmen die neue diagnostische und therapeutische
Optionen für die Diabetes-Therapie entwickeln. Er ist 1. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Diabetes
& Technologie (AGDT) der DDG und Managing Editor der Zeitschrift „Journal of Diabetes Science &
Technology“. Er ist Anteilseigner bei dem Profil Institut für Stoffwechselforschung in Neuss und dem
Profil Institute for Clinical Research, San Diego, US. TK hat Vortragshonorare von Bayer Vital GmbH und
Diabetes erforschen und verhindern, behandeln und heilen.
Vorstand 2015/2016: Prof. Dr. Baptist Gallwitz (Präsident), PD Dr. Erhard Siegel (Past Präsident), Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland (Vizepräsident),
Prof. Dr. Andreas Neu (Schatzmeister), Prof. Dr. Andreas Hamann (Tagungspräsident 2016), Prof. Dr. Stephan Matthaei (Tagungspräsident 2017),
Prof. Dr. Klaus-Dieter Palitzsch, Prof. Dr. Annette Schürmann, Stephan Schreiber
Geschäftsführer: Dr. Dietrich Garlichs
Vereinsregister: AG Berlin Charlottenburg VR 30808 B, Finanzamt: Berlin für Körperschaften I St.-Nr.: 27/640/59125
Nova Biomedical GmbH erhalten. GF ist 2. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Diabetologische
Technologie (AGDT) der DDG. Er ist Ärztlicher Leiter und Geschäftsführer des Instituts für DiabetesTechnologie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH an der Universität Ulm (IDT), das neben
eigenen Studien im Auftrag verschiedener Firmen Studien mit Medizinprodukten durchführt. GF/IDT
erhielt bzw. erhält Vortrags-/Beratungshonorare von Abbott, Bayer, Berlin-Chemie, Becton-Dickinson,
Dexcom, LifeScan, Menarini Diagnostics, Novo Nordisk, Roche Diagnostics, Sanofi und Ypsomed.
RL ist Mitglied von Advisory Boards (AbbVie, GlaxoSmithKline, Lilly Deutschland, Novo Nordisk Pharma),
erhielt Vortragshonorare - (Boehringer Ingelheim, Lilly Deutschland, Novo Nordisk Pharma, MSD, Roche
Diagnostics) und Forschungsunterstützung für die Deutsche Diabetes Stiftung (Alere, Bayer, Beurer,
Daiichi Sankyo, GlaxoSmithKline, Industrie Forum Diabetes, Lilly Deutschland, Novo Nordisk Pharma,
Sanofi).
Version 2.0 vom 9.2.2016
Schlüsselwörter: Blutglukosemessung, Desinfektion, Infektionen, SMBG
Abkürzungen: AGDT – Arbeitsgemeinschaft Diabetes & Technologie, AMBG – assisted monitoring of
blood glucose, BG – Blutglukose, DSP – Diabetesschwerpunktpraxen, RKI –Robert-Koch-Institut, VDBD –
Verband der Diabetesberaterinnen Deutschlands
Hintergrund
In dem „Konsensuspapier Blutzuckermessung“ der „Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene
e.V. (DGKH)“ wird gefordert, dass in Krankenhäusern vor jeder Blutglukose (BG)-Messung eine
Hautdesinfektion vorzunehmen ist
(http://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/hm/HM_06_2013_blutzuckermessung.pdf; aktualisiert
29.11.2015; siehe auch Kommentar der DGKH):
•
„Desinfektion/Antiseptik: Hygienische Händedesinfektion. Vor jeder Punktion der Haut sowie nach
Abschluss der Maßnahme ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. (Robert Koch
Institut (RKI)-Richtlinie C 1.1.3, Maßnahmen der Händehygiene).“
•
„Hautantiseptik: Unmittelbar vor der Punktion ist eine Hautantiseptikum unter Beachtung der vom
Hersteller angegebenen Mindesteinwirkzeit des Hautantiseptikums vorzunehmen (RKI Empfehlung
C 1.4, Hygiene bei Punktionen und Injektionen; Landeshygieneverordnungen). Bei
ordnungsgemäßer Durchführung der Hautantiseptik (insbesondere durch Abwarten bis zum
völligen Trocknen des Hautantiseptikums vor dem Einstich) findet keine Verfälschung der
Messwerte statt.“
Dabei werden in einer anderen Publikation des RKI (Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und
Injektionen; Bundesgesundheitsblatt 2011, 54:1135–1144) unter „Ergänzende Hinweise für Punktionen
und Injektionen bei Diabetes mellitus
(https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Punkt_Inj_Rili.pd
f?__blob=publicationFile) folgende Hinweise gegeben:
•
„Vor Lanzettblutentnahmen und Insulininjektionen ist ebenso wie bei jeder anderen Punktion, die
durch medizinisches Personal durchgeführt wird, eine Hautdesinfektion durchzuführen.“ und
•
„Hinsichtlich der Eigendurchführung von Lanzettblutentnahmen und Insulininjektionen durch den
Patienten selbst im häuslichen Umfeld wird auf Leitlinien der Fachgesellschaften verwiesen.“ (Dabei
werden in der aktuellen Version der DDG-Leitlinie (und nicht in der in diesen Hinweisen zitierten
und veralteten Leitlinie) keine entsprechenden Hinweise gemacht!)
•
„…bei allen Menschen mit Typ-1-Diabetes soll während eines stationären Aufenthalts eine
Anordnung zum Blutglukosemonitoring erfolgen. Dabei sollen geschulte Patienten soweit wie
möglich das Selbstmanagement fortführen können.“
Aussagen von anderen Organisationen / in Leitlinien zu diesem Thema
Eine Hautdesinfektion vor der kapillären Blutabnahme im Krankenhaus wird gefordert von
Organisationen wie:
•
World Health Organization (WHO; WHO guidelines on drawing blood: best practices in phlebotomy
(Kapitel 7.2.2), http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/44294/1/9789241599221_eng.pdf;
aktualisiert am 29.11.2015)
•
US Food and Drug Administration (FDA)
(http://www.fda.gov/MedicalDevices/ProductsandMedicalProcedures/InVitroDiagnostics/ucm2279
35.htm; aktualisiert am 29.11.2015)
•
Centers for Disease Control and Prevention (CDC)
(http://www.cdc.gov/hepatitis/Populations/PDFs/diabetes_handout.pdf; aktualisiert am
29.11.2015)
•
Association for Professionals in Infection Control and Epidemiology (1),
•
Robert-Koch-Institut (RKI) und eben der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (s.o.).
Zu beachten ist, dass diese Vorgaben eher generell sind und sich nicht spezifisch auf die Situation von
Patienten mit Diabetes im Krankenhaus beziehen.
Keine Hautdesinfektion bei der Blutgewinnung unter Alltagsbedingungen von Menschen mit
Diabetes (d.h. außerhalb des Krankenhauses) wird gefordert:
•
in einem aktuellen Leitfaden des Verbandes der Diabetesberaterinnen in Deutschland (VDBD) zur
Blutglukoseselbstmessung (s. 16;
https://www.vdbd.de/Downloads/Web_Broschuere_BlutzuckerLeitfaden8_2015.pdf; aktualisiert
13.08.2015),
•
in den Empfehlungen der American Diabetes Association (ADA) (www.diabetes.org/living-withdiabetes/treatment-and-care/blood-glucose-control/checking-your-blood-glucose.html;
aktualisiert 13.08.2015) und
•
den Empfehlungen des National Institute for Health and Care Excellence
NICE(www.diabetes.org.uk/Guide-todiabetes/Monitoring/Blood_glucose/Self_blood_glucose_testing/; aktualisiert 13.08.2015).
Dabei beziehen sich diese Aussagen auf die Blutglukosemessung im Alltag von Patienten mit Diabetes,
d.h. nicht auf die Krankenhaussituation bezogen.
Evidenz für die Notwendigkeit einer Desinfektion der Haut vor der Blutgewinnung
Es wurde eine Literaturdurchsicht durchgeführt (und eine Anfrage an entsprechende Firmen gestellt)
zur Klärung der Frage:
•
Was ist die Evidenz für die Notwendigkeit einer Hautdesinfektion vor der Gewinnung eines
Bluttropfens für die Blutglukose (BG)-Messung in Krankenhaus?
•
Kommt es dabei zu einem erhöhten Risiko von Infektionen (lokal oder generalisiert) mit allen damit
verbundenen Risiken und Kosten?
Dabei wurden überraschend wenige Publikationen zu einer hygienisch korrekten
Kapillarblutgewinnung für die BG-Messung und noch weniger aktuelle Studien gefunden, dies gilt
sowohl für die Situation im Krankenhaus wie auch unter alltäglichen Bedingungen. Dabei wird in
aktuellen, mehr allgemein gehaltenen Artikeln zur BG-Selbstmessung unter Alltagsbedingungen
Desinfektion nicht erwähnt (z.B. (2)). Es finden sich nur vereinzelt Publikationen zu Infektionen nach
dem Gewinnen von Blutstropfen (Entwicklung einer Gangräns am Finger; (3,4)).
Reduktion des Risikos von Infektionen
Generell gilt (d.h. auch außerhalb der Krankenhaussituation) bei kapillärer Blutentnahme, dass ein
lokales oder systemisches Infektionsrisiko grundsätzlich durch folgende Maßnahmen an der
betroffenen Hautstelle und im Entnahmeumfeld verringert werden kann:
1.
Abwaschen von z.B. Erde, Naturdünger, Fremdblut oder sonstigem kontaminiertem Schmutz;
2.
Anschließend regelgerechte Oberflächendesinfektion bis zur Trocknung;
3.
Verwendung von sterilen Lanzetten/Nadeln;
4.
Bei Blutentnahme durch medizinisches Personal bei mehreren Patienten Einsatz von regelmäßig
von Blut gereinigten und desinfizierbaren Stechhilfen und BG-Messsystemen,
5.
Regelgerechte Händereinigung und -desinfektion beim medizinischen Personal
6.
oder stattdessen bei deren Einsatz Verwendung von Einmalhandschuhen;
7.
Hygienisch gesicherte Entsorgung der mit Blut kontaminierten Lanzetten/Nadeln,
Teststreifen/Sensoren und Tupfer;
8.
Isolierung von MRSA- und vergleichbaren antibiotikaresistenten Patienten bei der Durchführung
von Kapillarblut-Entnahmen und dem isolierten Einsatz von POCT-Glukose-Messsystemen nur bei
dem jeweils betroffenen Patienten.
Welche Relevanz diese Maßnahmen einzeln oder in Kombination für die Risikoverminderung einer
lokalen oder systemischen Infektion in diesem Kontext haben, ist zu unserer Kenntnis bisher nicht
systematisch untersucht worden.
Realität der Hautdesinfektion im Krankenhaus
Durch eine Desinfektion der Haut an der Kapillarblutabnahmestelle soll die Gefahr einer durch die
Punktion verursachten Infektion vermieden werden. Dafür muss eine „Mindesteinwirkzeit“ des
applizierten Desinfektionsmittels eingehalten werden, um eine ausreichende Abtötung von Keimen auf
der Haut zu erreichen. Bis zur Gewinnung des Bluttropfens muss das Hautareal wieder trocken sein.
Dadurch soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Flüssigkeit auf der Haut nicht zu einer
Verfälschung der Messwerte führt (s.u.). Die Frage ist, wird in der Praxis die Haut vor der Blutgewinnung
desinfiziert und – falls ja – wird die vorgeschriebene Einwirkzeit eingehalten? Es konnten keine
publizierten Studienergebnisse gefunden werden bei denen evaluiert wurde, wie diese Prozedur im
Krankenhausalltag wirklich gehandhabt wird. Daher kann nur spekuliert werden wie die Praxis in
deutschen Krankenhäusern ist: vermutlich erfolgt üblicherweise keine Desinfektion.
Dass eine Desinfektion so selten im Krankenhaus durchgeführt wird, ist vermutlich durch die Nachteile
einer regelmäßigen Desinfektion der Haut zu erklären:
•
Ständige Entfettung der Hautstellen,
•
Vielfache Handlungsschritte für das Krankenhauspersonal (mit der Gefahr der Übertragung von
Krankenhauskeimen),
•
Zeitraubende und arbeitsintensive Prozedur, die auch Materialkosten verursacht.
Nicht berücksichtigt wird in dieser Stellungnahme die notwendige ausreichende Hautreinigung durch
ausreichendes Waschen der Hände, um eventuelle Fehlmessungen durch auf der Haut befindliche
Zuckerresten (z.B. von Obst oder Obstsäften) zu vermeiden (5).
Bei Schulungen von Patienten mit Diabetes werden diese nicht angehalten eine Hautdesinfektion unter
Alltagsbedingungen durchzuführen (s. Leitfaden des VDBD). Bei einer publizierten Befragung gaben
dennoch 8% der Patienten an, ihre Finger immer vor der Blutgewinnung zu desinfizieren (6).
Übertragung von Infektionen im Krankenhaus
Da Patienten mit Diabetes im Zusammenhang mit z.B. Operationen eine BG-Messung nicht selbst
durchführen können, erfolgt in diesen Situationen die Gewinnung des Bluttropfens durch medizinisches
Fachpersonal („Assistance with Blood Glucose Monitoring“ (AMBG). Es gilt hierbei zwei Risiken zu
differenzieren:
1. das Risiko der Übertragung von infektiösem Material (z.B. von Hepatitis-Viren oder HIV) auf
Patienten z.B. durch die verwendeten Messsysteme, insbesondere wenn die BlutabnahmeGeräte und Glukosemonitoring-Geräte für mehrere Patienten verwendet werden (7-9).
Lanzetten sollten keinesfalls mehrfach verwendet werden.
2. Zur Vermeidung einer Gefährdung des medizinischen Personals, welches eine kapilläre
Blutgewinnung bei Patienten vornimmt die bereits mit solchen Erregern infiziert sind, sollten
bei der Handhabung des Bluttropfens die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen
(s.o.). Nach der BG-Messung gilt es auch hierbei auf eine ausreichende Desinfektion der BGMessgeräte zu achten (10,11).
Dies gilt nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch in vielen Institutionen in denen BG-Messungen
durchgeführt werden: Arztpraxen, Senioren- und Pflegeheime, assistiertes Wohnen daheim,
Gefängnisse, Flüchtlingsunterkünfte, Schulen, Labors, auf Gesundheitsmessen und -märkten, Camps
etc.
Ob durch das alleinige Unterlassen einer Hautdesinfektion eine Infektion mit Hepatitis C-Virus oder HIV
riskiert wird, wie sie für den Kontakt mit kontaminiertem Blut publiziert ist, ist nicht bekannt. Daher gilt
es im Kontext einer Hautdesinfektion mit dem Argument des Risikos von übertragbaren Infektionen
differenziert umzugehen
Bei Patienten mit einer deutlich eingeschränkten Immunabwehr, sollte sowohl bei der Selbstmessung
wie einer AMBG eine ausreichende Hautdesinfektion durchgeführt werden.
Verfälschung der Messergebnisse durch das Desinfektionsmittel
Bei der Literaturrecherche wurde ebenfalls nach Studien gesucht, die belegen, dass es durch die
Hautdesinfektion zu keiner Verfälschung der Messergebnisse kommt. Eine solche Verfälschung (z.B. im
Sinne von falsch--niedrigen oder falsch-hohen Messwerten) bei Verwendung von alkoholischen
Desinfektionsmittel könnte dazu führen, dass eine vermeintliche Hyperglykämie korrigiert wird,
Patienten also eine zu hohe Insulindosis applizieren und dadurch Hypoglykämien auftreten.
Es gibt eine Stellungnahme des RKI zu dieser Frage vom September 2013. Demnach hat die Deutsche
Diabetes Gesellschaft in der zweiten Jahreshälfte 2012 eine entsprechende Anfrage des RKI beanstandet
und auf zwei Studien mit unterschiedlichem Design verwiesen, die beide eindeutig belegen, dass eine
alkoholische Hautdesinfektion nach Abtrocknen (!) des Desinfektionsmittels die Messergebnisse nicht
ungünstig beeinflusst (5,12). Wenn in der Praxis das Mittel noch nicht vollständig abgetrocknet ist bevor
der Einstich in die Haut mit einer Lanzette erfolgt (was in der Praxis wohl häufig der Fall ist!), kann eine
Verdünnung des Blutes erfolgen (= erniedrigte Messwerte) bzw. interagiert der Alkohol möglicherweise
mit der Chemie in den Teststreifen. Unklar ist, ob die berichteten Ergebnisse für alle Arten von
Desinfektionslösungen, BG-Messsystemen und Messprinzipien gelten (13).
Zusammenfassung und Ausblick
•
Basierend auf der über Jahrzehnte hinweg akkumulierten Erfahrung ist eine Hautdesinfektion zur
Blutgewinnung für eine BG-Messung unter Alltagsbedingungen nicht notwendig.
•
Eine Übertragung dieser Erfahrung auf die Krankenhausbedingungen erscheint als durchaus
sinnvoll. Patienten, die eine BG-Messung durchführen, sollten daher keine Hautdesinfektion vor der
Gewinnung des Bluttropfens durchführen.
•
Anders sieht es unter Krankenhausbedingungen bei Patienten mit einem erhöhten Infektionsrisiko
wegen einer eingeschränkten Immunabwehr aus; hier sollte eine Hautdesinfektion erfolgen.
•
Um das Risiko einer Übertragung von infektiösen Erkrankungen zu reduzieren, sollte bei der
Blutgewinnung durch medizinisches Personal unter Berücksichtigung der richtigen
Prozedurschritte einer Hautdesinfektion durchgeführt werden.
•
Unserer Ansicht nach sollten die Aussagen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.
um die Angaben in der Publikation im Bundesgesetzblatt für die Patientenselbstmessung im
Krankenhaus (und anderen medizinischen Einrichtungen) modifiziert werden.
•
Als kritisch muss die ausreichende Abtrocknung des Desinfektionsmittels vor der Gewinnung des
Blutstropfens betrachtet werden. Diese zeitaufwendige Prozedur wird in der Praxis wohl häufig
nicht adäquat durchgeführt (vielfach wird wohl versucht mit einem Tupfer das Hautareal
trockenzureiben), mit einem erheblichen Risiko der Verfälschung der BG-Messwerte. In dieser
Situation werden hygienische Belange vor die Güte der BG-Messung gestellt. Da allerdings z.B. die
Insulindosierung basierend auf diesem Messwert erfolgt, kann es dadurch zu einer konkreten und
unmittelbaren Patientengefährdung kommen, die möglicherweise kritischer zu sehen ist als eine
potentielle Infektionsgefahr.
Reference List
1. Dolan SA, Felizardo G, Barnes S, Cox TR, Patrick M, Ward KS, Arias KM: APIC position paper: safe
injection, infusion, and medication vial practices in health care. Am J Infect Control 38:167-172,
2010
2. Bergenstal R, Pearson J, Cembrowski GS, Bina D, Davidson J, List S: Identifying variables
associated with inaccurate self-monitoring of blood glucose: proposed guidelines to improve
accuracy. Diabetes Educ 26:981-989, 2000
3. Suzuki Y, Atsumi Y, Matsuoka K: Finger infection resulting from self-monitoring of blood glucose
and a new aid for reducing risk. Diabetes Care 21:1373-1374, 1998
4. Dahiya S, Voisine M, Samat A: Gangrene from finger pricking. Endocrine 42:767, 2012
5. Hortensius J, Kleefstra N, Slingerland RJ, Fokkert MJ, Groenier KH, Houweling ST, Bilo HJ: The
influence of a soiled finger in capillary blood glucose monitoring. Neth J Med 68:330-331, 2010
6. Hortensius J, van der Bijl JJ, Kleefstra N, Houweling ST, Bilo HJ: Self-monitoring of blood glucose:
professional advice and daily practice of patients with diabetes. Diabetes Educ 38:101-107, 2012
7. Polish LB, Shapiro CN, Bauer F, Klotz P, Ginier P, Roberto RR, Margolis HS, Alter MJ: Nosocomial
transmission of hepatitis B virus associated with the use of a spring-loaded finger-stick device. N
Engl J Med 326:721-725, 1992
8. Thompson ND, Perz JF: Eliminating the blood: ongoing outbreaks of hepatitis B virus infection
and the need for innovative glucose monitoring technologies. J Diabetes Sci Technol 3:283-288,
2009
9. Thompson ND, Schaefer MK: "Never events": hepatitis B outbreaks and patient notifications
resulting from unsafe practices during assisted monitoring of blood glucose, 2009-2010. J
Diabetes Sci Technol 5:1396-1402, 2011
10. Schnell, O., Kulzer, B., and Erbach, M. Hygiene and disinfection of blood glucose meters in multipatient setting. Il Giornale di AMD 17, 139-142. 2014.
11. Klonoff DC: Improving the safety of blood glucose monitoring. J Diabetes Sci Technol 5:13071311, 2011
12. Mahoney JJ, Ellison JM, Glaeser D, Price D: The effect of an instant hand sanitizer on blood
glucose monitoring results. J Diabetes Sci Technol 5:1444-1448, 2011
13. Mahoney JJ, Lim CG: Effect of disinfectants on glucose monitors. J Diabetes Sci Technol 6:81-85,
2012
Prof. Dr. Lutz Heinemann
Prof. Dr. Baptist Gallwitz
Vorsitzender AGDT
Präsident DDG
Diese Stellungnahme wurde von den Autoren an die DGKH weitergeleitet mit der Bitte um eine
Stellungnahme. Am 27.1.2016 erhielten wir von Barbara Nußbaum, Vorsitzende der DGKHSektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/ Rehabilitation“
die folgende email:
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Heinemann,
über unsere DGKH-Geschäftsstelle bekam ich Ihre Anfrage. In Abstimmung mit dem DGKH-Vorstand
möchte ich Ihnen als Vorsitzende der DGKH- Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären
Kranken- und Altenpflege/ Rehabilitation“ folgende Rückmeldung geben.
Unsere Empfehlungen und Hinweise zur hygienischen Handhabung von Blutzuckermessgeräten /
Zubehör richten sich an professionelle Pflegend ein der ambulanten und stationären Kranken- und
Altenpflege/Rehabilitation.
Für diesen Personenkreis sind das Medizinproduktegesetz, RKI-Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften
geltend. Für Selbstanwender (im häuslichen Bereich) gelten die Bedienungsanleitungen ihrer
Blutzuckermessgeräte sowie die Empfehlungen der diabetologischen Fachgesellschaften.
Der in Ihrem DDG/AGDT-Papier geforderte Verzicht auf die Hautantiseptik bei Patienten die sich im
Krankenhaus/ Reha selber BZ messen, können wir nicht zustimmen. Denn Ihr Hinweis, bei
infektgefährdeten Patienten soll die Hautantiseptik aber erfolgen, ist m.E. auch schwierig umzusetzen,
denn Diabetespatienten sind meist generell infektgefährdet. Außerdem sind die Rahmenbedingungen
in Klinik /Reha o.ä. nicht mit der häuslichen Umgebung zu vergleichen.
Aber auch aus präventiven Gründen ist die Hautantiseptik notwendig. Es handelt sich um eine invasive
Maßnahme mit Verletzung der Integrität der Hautbarriere bis über die Basalzellzone hinaus, wodurch
Blutgefäße verletzt werden. Es besteht immer die Gefahr, dass hier eine Keimverschleppung in die
(Mikro)Wunde stattfindet. Einzige evidenzbasierte Gegenmaßnahme hierbei ist die Hautantiseptik mit
den geeigneten Mitteln.
Daher werden wir in unserer Empfehlung "Konsensuspapier Blutzuckermessung" die Notwendigkeit der
Hautantiseptik für den Bereich Krankenhaus /Reha weiterhin als notwendig aufführen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Nußbaum
Vorsitzende der DGKH- Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/
Rehabilitation“
Kommentar von den Verfassern der AGDT / DDG-Stellungnahme zu diesen Aussagen:
Wir können die offizielle Antwort der DGKH nur begrenzt nachvollziehen. Aussagen wie
„Evidenzbasierung“ der Gegegenmaßnahmen und „Diabetespatienten meist generell infektgefährdet“,
stimmen unserer Ansicht nach nicht. Die Antwort zeigt die mangelnde Bereitschaft zur Differenzierung
der vielfältigen klinischen Situationen von Patienten mit Diabetes bei der kapillären BlutglukoseKontrolle durch medizinisches Personal; z.B.
-
ambulant im häuslichen Umfeld,
-
im Seniorenheim,
-
in der Arztpraxis, oder
-
stationär u.a. im Pflegeheim,
-
prä- und post-partal,
-
prä- und postoperativ bei nicht infektiösen Erkrankungen,
-
im psychiatrischen Behandlungsbereichen oder
-
in REHA-Kliniken z.B. nach kardialen oder neurologischen Erkrankungen.
Zu unserer Kenntnis gibt es entgegen der Behauptung von evidenzbasierter Nachweisen keine
wissenschaftlich belastbaren publizierten Belege für eine generalisierte Notwendigkeit der geforderten
Pflicht zur regelmäßigen Hautdesinfektion jedes Patienten mit Diabetes vor jeder kapillären
Blutentnahme durch medizinisches Personal. Daher bleiben wir bei den in unserer Stellungnahme
formulierten Positionen, die die Defizite klar benennt. Dementsprechend bleiben wir ebenfalls bei
unserer Forderung nach differenzierteren Desinfektionsempfehlungen.
Die Aussagen der DGKH lassen völlig außer Acht, dass in praxi eine unzureichende hygienische Vorsorge
auf Seiten des medizinischen Personals bei deren Händedesinfektion bzw. Schutz vor Keimübertragung
ebenso bei einer Beurteilung von Diabetikergefährdungen zu berücksichtigen ist, bevor solche
Empfehlungen mit Anspruch auf Allgemeingültigkeit ausgesprochen werden. Wir möchten uns auch
dagegen verwehren, dass die Empfehlung der diabetologischen Fachgesellschaft mit
Bedienungsanleitungen von Geräteherstellern gleichgesetzt wird. Unserer Ansicht sollte die DGKH eine
differenziertere Empfehlung in diesem Zusammenhang anstreben.
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