Waffe und Souvenir

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Bernd Boll
Waffe und Souvenir
Fotos deutscher und österreichischer Soldaten aus dem Zweiten
Weltkrieg
Einleitung
Privataufnahmen deutscher Soldaten galten noch vor zehn Jahren als umstrittene
visuelle Quellen für den Zweiten Weltkrieg. Daß sich das inzwischen geändert hat,
verdanken wir Forschungsprojekten wie der Ausstellung “Fremde im Visier”. Anders
als die Fotos der Propagandaeinheiten von Wehrmacht, Waffen-SS und Polizei
begrenzen sie nicht den Blick des Betrachters auf die projektiven Ziele der
Nazipropaganda, sondern zeigen die Wahrnehmung der Mannschaften und Offiziere
im Kriegseinsatz. Private Kriegsfotografien gelten deshalb als “Bildspeicher
subjektiver Lebensgeschichten”; wenn man die jeweiligen Kompilationen dieser
Aufnahmen zu Erinnerungsalben an die Kriegsjahre heranzieht, fallen ganz
unterschiedliche Wahrnehmungen und Erinnerungen an diesen Abschnitt der
eigenen Lebensgeschichte ins Auge.
Gleichwohl lassen Dokumente aus dem Kontext der Entstehung und Überlieferung
dieser fotografischen Kriegssouvenirs es ratsam erscheinen, den scheinbar
deutlichen Gegensatz zwischen staatlicher Propaganda und individueller Erinnerung
vorsichtiger zu beschreiben. Nicht nur, daß die Ikonografie der Fotos, wie Petra
Bopp gezeigt hat, häufig identifizierbaren Vorbildern folgt – bei genauerer
Betrachtung der Entstehungsbedingungen zeigt sich, daß die vermeintliche
Subjektivität zum einen einer Überformung durch Interpretamente der kollektiven
Wahrnehmung unterliegt, daß auf der anderen Seite aber auch Amateure zur
Bildsprache der offiziellen Propaganda beigetragen haben. Ich will deshalb in der
nächsten Dreiviertelstunde einen Überblick über zwei Fragen geben: im ersten Teil,
unter welchen Bedingungen private Fotos im Krieg aufgenommen wurden, und im
zweiten Teil, wie sie gesammelt, aufbewahrt und überliefert worden sind.
1. Unter welchen Bedingungen fotografierten deutsche Amateure im Zweiten
Weltkrieg?
Als der Zweite Weltkrieg begann, besaßen in Deutschland etwa sieben Millionen
Personen eine Kamera — zehn Prozent der Bevölkerung. Der Kulturwissenschaftler
Tim Starl veranschlagt die tatsächliche Zahl der Knipser noch etwas höher, weil
1
häufig mehr als eine Person dieselbe Kamera benutzte.1 Wie viele deutsche
Soldaten dann im Zweiten Weltkrieg tatsächlich fotografierten, läßt sich kaum
zuverlässig schätzen. Berücksichtigt man, daß Fotografieren das Hobby
überwiegend jüngerer Männer war, so dürfte der Anteil an Kamerabesitzern unter
ihnen zehn Prozent eher noch überstiegen haben. Auch wer keine Kamera besaß,
konnte sich im Krieg eine beschaffen. Kameras wurden in den besetzten Ländern in
beträchtlichem Umfang requiriert, im Westen ebenso wie im Osten.2 Nachdem
deutsche Truppen in Lettland einmarschiert waren, räumte die SS die Lagerhallen
der Firma Minox systematisch aus, obwohl deren Inhaber als Volksdeutscher galt.
Er hatte in Riga seit 1938 die Riga Minox produziert, eine Kleinstbildkamera, die
1941 in hunderten von Exemplaren an SS-Männer in den Ostgebieten und im
Reichssicherheitshauptamt verschenkt wurde.3
Fotografierverbote
Im Zusammenhang mit Amateurfotografien aus der Zeit des Nationalsozialismus ist
häufig zu hören, daß diese nur unter Lebensgefahr entstehen konnten, weil privates
Fotografieren verboten gewesen sei. Das scheint unserer Auffassung vom
diktatorischen NS-Regime zu entsprechen, war aber keineswegs der Fall.
Ebensowenig wie es ein allgemeines Fotografierverbot im Ersten Weltkrieg gegeben
hatte4, bestand ein solches zwischen 1939 und 1945. Nur im Bereich der
Kriegsmarine war das Fotografieren für Amateure generell verboten5; für das Heer
und die Luftwaffe sind nur räumlich und zeitlich begrenzte Fotografierverbote
bekannt, wie etwa im Frühjahr 1940 während des deutschen Vormarschs in
Frankreich.6
Den Rahmen für Privataufnahmen steckte das Oberkommando des Heeres (OKH)
am 1. April 1941 ab. Es mahnte zwar „größte Zurückhaltung“ an, der Katalog
verbotener Motive umfaßte aber lediglich Nahaufnahmen von Waffen, Ausrüstung
und Gerät, Aufnahmen von erhöhten Standpunkten und von Stellungen, aus denen
„wesentliche Erkenntnisse über Art und Lage [...] zu gewinnen sind“; weiter
Aufnahmen, die das Ansehen der Wehrmacht schädigen sowie von Unfällen,
Verlusten und Beschußwirkungen durch den Gegner. Die Soldaten wurden
angewiesen, Aufnahmen ihrem unmittelbaren Disziplinarvorgesetzten zur
Genehmigung vorzulegen. 7
Für die Luftwaffe wiederholte Oberbefehlshaber Hermann Göring das Verbot,
Beschußwirkungen zu fotografieren, am 30. August 1941, mit der Einschränkung
allerdings, dass es nur „während der Schadensbekämpfung und für die Dauer der
2
polizeilichen Absperrung“ galt.8
Eine spezifische Regelung wurde erforderlich, nachdem sich gezeigt hatte, dass die
Massenexekutionen in der Sowjetunion seit Sommer 1941 zahlreiche Schaulustige
anzogen.9 Drei Tage nach einem Massaker in der Ukraine erließ der
Oberbefehlshaber der 6. Armee, Walter von Reichenau, Anfang August einen
Befehl, dessen entscheidende Passage lautete: „Es wird jede Teilnahme von
Soldaten der Armee als Zuschauer oder Ausführende bei Exekutionen, die nicht von
einem militärischen Vorgesetzten befohlen sind, verboten. Photographische
Aufnahmen derartiger Exekutionen, soweit sie bisher gemacht worden sind, sind von
den Disziplinarvorgesetzten einzuziehen und zu vernichten. Sie sind in Zukunft zu
verbieten. Soldaten, die gegen diesen Befehl handeln, sind wegen Disziplinlosigkeit
zu bestrafen.“10
Aber trotz dieses Verbots fotografierten Soldaten weiterhin die Massaker an den
Juden. Der Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Süd, Gerd von Rundstedt –
Reichenaus Vorgesetzter also – erließ am 24. September 1941 deshalb einen
Befehl, der die Vorgesetzten zwar stärker in die Pflicht nahm als der Reichenaus,
andererseits aber nicht die Vernichtung bereits gemachter Aufnahmen anordnete. 11
Die zeitliche Koinzidenz legt die Vermutung nahe, daß dieser Befehl auch präventiv
für die beabsichtigte Ermordung von mehr als 33.000 Juden Einwohnern in Kiew
wenige Tage später erlassen wurde.
Anfang Dezember 1941 verbot auch der Befehlshaber des rückwärtigen
Heeresgebiets Mitte das Fotografieren von Exekutionen.12 Da dieser Befehl mit
Bezug auf eine inzwischen vom Generalstab des Heeres erlassenen Verfügung
erlassen wurde, kann auf eine entsprechende Regelung für die gesamte Ostfront
geschlossen werden.
Wesentlich früher wurde das private Fotografieren von Exekutionen durch die SS
reglementiert. Im Generalgouvernement war am 31. Oktober 1939 durch eine
„Verordnung zur Bekämpfung von Gewalttaten“ die Todesstrafe durch Erschießen
eingeführt worden. Um bei den SS-Verbänden die Akzeptanz für die daraufhin
massenhaft durchgeführten Exekutionen zu erhöhen, erließ der Höhere SS- und
Polizeiführer in Krakau am 14. August 1940 eine detaillierte „Anweisung für die
Durchführung von Exekutionen“, in der es unter anderem hieß: „Die Exekution hat
so zu erfolgen, daß die Teilnahme von Unbefugten unmöglich ist. Jede Teilnahme
von Zuschauern und das Fotografieren sind grundsätzlich verboten.“13
Seit dem 12. November 1941 galt im gesamten Bereich der SS ein Befehl des
3
Reichsführers-SS, der das Fotografieren von Exekutionen untersagte. Da öffentlich
durchgeführte Massenexekutionen an der Ostfront aber Alltag waren, brannte das
Thema den Verantwortlichen auf den Fingern. Am 16. April 1942 wies auch der Chef
der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, die nachgeordneten
Instanzen an, in der Vergangenheit und künftig dienstlich angefertigte Aufnahmen
von Exekutionen restlos als „geheime Reichssache“ dem Reichssicherheitshauptamt
(RSHA) zu übersenden. Man hatte in der Umgebung Himmlers inzwischen erkannt,
daß Aufnahmen von Exekutionen in den Händen von Nazigegnern zum
wirkungsvollen Propagandamittel werden konnten. Deshalb drängte Heydrich
darauf, auch Aufnahmen aus Privatbesitz einzuziehen. Wer seine Bilder
aushändigte, sollte dienstlich versichern, über keine weiteren Aufnahmen mehr zu
verfügen. Um die Archivierung zu erleichtern, waren für jedes Foto Zeit und Ort der
Aufnahme anzugeben.14 Am 26. Juni 1942 weitete Heydrich den Geltungsbereich
auf das Reichgebiet aus.15
Für die Waffen-SS setzte schließlich das SS-Führungshauptamt am 15. Juli 1942
ein entsprechendes Fotografierverbot „innerhalb und außerhalb des Reichsgebiets“
in Kraft.16 Neue Verbote wurden in den folgenden Jahren von der SS-Führung nicht
mehr erlassen, die alten aber immer wieder in Erinnerung gerufen. Angesichts der
ständigen Berichte von Übertretungen wies Himmler am 17. Juni 1944 intern auf
diesen - wörtlich zitierten - Befehl hin: „Exekutionen sind in einem Krieg leider
notwendig. Sie zu fotografieren ist ebenso geschmacklos wie schädlich für unser
Vaterland, da der Gegner solche Fotografien in seiner Propaganda mißbraucht.“17
Diese bemerkenswert zurückhaltende Formulierung signalisierte dem zuständigen
Referat, daß wenig Handlungsbedarf bestand. In seiner Antwort teilte es deshalb
lediglich mit, daß Himmlers Befehl und die beiden Erlasse Heydrichs ausreichend
seien.18 Zwar erließ das SS-Führungshauptamt am 15. Juli 1944 erneut ein
Fotografierverbot für Exekutionen, begnügte sich aber damit, den Wortlaut des
Erlasses von 1942 zu wiederholen.19 Obwohl Himmlers und Heydrichs Befehle also
drei Jahre lang wenig beachtet worden waren, hielt es die SS-Führung nicht für
erforderlich, drastischere Verbote auszusprechen. Die wenigen und auf einen engen
Geltungsbereich beschränkten Fotografierverbote, für deren Einhaltung überdies
eher durch Wiederholung als durch disziplinarische oder gar strafrechtliche
Sanktionen gesorgt wurde, können daher nicht als Einschränkung, sondern müssen
geradezu als Form der Institutionalisierung der privaten Fotografie interpretiert
werden.
Damit kennen wir den Rahmen, innerhalb dessen Fotografieren jedem Soldaten
erlaubt war. Allerdings können wir nicht davon ausgehen, daß in jedem Fall der
4
Besitzer eines Fotos auch dessen Fotograf ist. Der Gebrauch der Kamera war in
Wirklichkeit sehr vielfältig. Dazu einige Beispiele, zunächst aus dem Bereich der
Wehrmacht, anschließend der Waffen-SS.
Dunkelkammer 1: Wehrmacht
Halboffizielle Fotoamateure
Mit zunehmender Dauer des Krieges entwickelte sich eine regelrechte Symbiose
zwischen dem Bedürfnis der Soldaten nach Erinnerungsbildern und dem Bildbedarf
der militärischen Kommandobehörden und Frontbefehlshaber. Man benötigte für
unterschiedliche Zwecke mehr Fotos, als die Propagandakompanien liefern
konnten, wobei sich die Sammlungen der Amateure als schier unerschöpfliches
Bildreservoir anboten. Im Gegenzug erhielten fotografierende Soldaten technische
und professionelle Hilfestellung. Edgar Neumann thematisierte einen Aspekt dieser
Symbiose 1941 im „Deutschen Kamera-Almanach“: „Darüber hinaus wird der Kreis
derjenigen Kompanien immer größer, die sich einen eigenen Photographen
‚verschrieben‘ haben, einen Soldaten der Kompanie, der nicht nur die Erlaubnis,
sondern geradezu den Auftrag hat, für ein Kriegstagebuch in Bildern zu sorgen und
die Bildwünsche aller Kameraden zu erfüllen, die nicht selbst Fotos herstellen
können. [...] Während es sonst das verständliche Bestreben eines jeden Soldaten ist
nicht aufzufallen, hat der durch seine Photographie aufgefallene
Kompaniephotograph in den meisten Fällen sogar recht angenehme Vorteile, indem
er oft während des Dienstes Aufnahmen machen darf und von manchen nicht
unbedingt angenehmen Beschäftigungen, z.B. Wachtdienst oder Kartoffelschälen
oder anderes, befreit bleibt. Ein solcher Kompaniephotograph ist oft auch geschickt
genug, durch gute Aufnahmen seiner Vorgesetzten diese von seinem unbedingt
wichtigen Tun zu überzeugen und so dafür zu sorgen, daß er seine bisweilen
vorhandene Sonderstellung auch entsprechend genießen kann.“20
Aber nicht nur die unteren Ebenen der militärischen Hierarchie, sondern auch die
Kommandobehörden hatten Verwendung für Amateuraufnahmen. Die Abteilung
Reit- und Fahrwesen im OKH beispielsweise richtete ein eigenes Bildarchiv ein, um
„den Leistungen unserer Pferde in Front und Heimat ein bleibendes Denkmal zu
setzen“. Dazu suchte sie gezielt Fotos, „die von Angehörigen des Heeres privat
aufgenommen werden, da gerade solche Bilder oft von besonderem Wert sind.“21
Und immer wieder sprangen Amateure für die Fotografen der
Propagandakompanien ein, wenn diese im entscheidenden Augenblick nicht
anwesend waren.22
5
Dienstleistungen der Propagandaakompanien für die Truppe
Auf der anderen Seite dürfte eine nicht unerhebliche Anzahl von Aufnahmen der PK
in private Fotosammlungen gelangt sein. Wenn deren Fotografen dienstliche
Aufträge bei bestimmten Einheiten ausführten, zogen sie einen Teil der Aufnahmen
für die Soldaten ab.23 Besonders wenn sie Bilder bei spektakulären Einsätzen
machen wollten, mußten sie den Soldaten als Gegenleistung Abzüge zur Verfügung
stellen: „Tatsache aber ist, daß die Truppe unsere Berichter leichter und eher an
bestimmten Aktionen teilnehmen lässt, wenn man mit Bildabzügen winkt.“24 Die PK
612 setzte die großzügige Versorgung der Truppe mit Fotos deshalb gezielt als
Türöffner ein, „da kleine Geschenke die Freundschaft erhalten“.25
Aber diese Symbiose ging noch weiter. Das Oberkommando der Wehrmacht (OKW)
hatte den Propagandakompanien Ende 1939 erlaubt, einen Materialkostenersatz
von 10 Pfennig für jeden Privatabzug zu verlangen.26 Seit 1940 gewährte es sogar
einen Zuschuß von 10 Pfennig pro Abzug zu den Papierkosten, so dass die
Bildberichter Privatabzüge gewissermaßen als „Kleingeld der PropKompanie“
benutzten, weil die Einnahmen aus dem Erlös der Bilder nun die Ausgaben für
Material deutlich überstiegen.27
Besonders groß wurde die Nachfrage nach Privatabzügen von PK-Fotos während
des Vormarschs in Frankreich, als das private Fotografieren vorübergehend
verboten war. Die Bildbestellungen der Truppe nahmen nun einen solchen Umfang
an, daß – wie es im Kriegstagebuch einer Propagandakompanie heißt – “das
Anfertigen der aktuellen Bildberichte darunter zu leiden droht, so dass der
Kompanieführer, um im Laboratorium wieder einmal Luft zu bekommen und die
Rückstände nachholen lassen zu können, ein Verbot der Zusage von Bildabzügen
an die Truppe erlassen muss.“28 Mitte Juli 1940 faßte dieselbe PK ihre Erfahrungen
zusammen: „In der Praxis hat sich diese Versorgung der Truppe mit Bildabzügen als
ein vorzügliches Mittel zu engerer Fühlungnahme erwiesen, um die besten
Einsatzmöglichkeiten zu erlangen und um unsere Berichter dann an den richtigen
Stellen sitzen zu haben, wenn irgend etwas los ist.“29
Abgesehen von Aufnahmen, die den militärischen Aspekt des Krieges zeigten,
belieferten sie die Truppe auch mit Fotos vom Alltag der militärischen Besatzung in
Frankreich. In der Vorweihnachtszeit 1940 lockten sie die Soldaten in ihrem
damaligen Standort Rouen mit Schalmeien, Trompeten und einem großen Plakat an
die Sammelbüchsen des Winterhilfswerks. Für 50 Pfennig konnten sie „2 nette
Fotos für die Mutti oder Braut“ erwerben.30
6
Dunkelkammer 2: Waffen-SS
Geradezu idealtypisch findet sich diese Grenzverwischung zwischen privater und
dienstlicher Fotografie in den Akten der Waffen-SS.31 Die Waffen-SS bereitete
schon vor dem Krieg gegen die Sowjetunion eigene Sammlungen und
Ausstellungen vor. Am 10. Mai 1941 wies der Kommandeur der SS-Division
„Wiking“, SS-Brigadeführer Felix Steiner, seine Regimentskommandeure an, beim
kommenden Einsatz für „ein möglichst umfangreiches Bildmaterial“ zu sorgen und
zu diesem Zweck alle truppeneigenen und privaten Kleinbild- und
Schmalfilmkameras zu melden und außerdem festzustellen, welche
Truppenangehörigen in der Lage seien, solche Kameras „einwandfrei zu
bedienen“.32 Dabei sollten die Künstler „ihr Kriegserlebnis so [...] formen, wie dieses
ihrem innerem Erleben entspricht“. Die Regimentskommandeure forderte Steiner
ausdrücklich auf, Talente zu ermuntern und zu fördern.33
Wesentlich detaillierter läßt sich diese Benutzung privater Erinnerungsspeicher zu
dienstlichen Zwecken bei den Einheiten des Kommandostabs Reichsführer-SS und
seinen Vorläufern, den SS-Totenkopf-Standarten nachvollziehen. Diese waren seit
1939 teilweise in Polen stationiert, bevor sie ab 1941 in der Sowjetunion zunächst
eine wichtige Rolle bei der Ermordung der jüdischen Bevölkerung spielten und in
den folgenden Jahren Zehntausende von Zivilisten im Zuge des Partisanenkrieges
töteten .
Am 1. Januar 1940 „ersuchte“ der Führer der 1. SS-Totenkopf-Reiterstandarte,
Hermann Fegelein, alle unterstellten Schwadronen, Lichtbilder vom Einsatz in Polen
für das Archiv der Standarte einzureichen.34 Die Aufnahmen sollten zur
Dokumentation der eigenen Tätigkeit ebenso verwendet werden wie zur
Propaganda durch den Generalinspekteur der Verstärkten Totenkopfverbände, ihren
militärischen Oberbefehlshaber.35
Fegeleins nachdrückliches Ersuchen wurde keineswegs als lästige Pflicht
empfunden, wie aus einem Bericht der 3. Schwadron seines Regiments hervorgeht:
„Bildmaterial ist in größter Anzahl vorhanden, da passionierte Fotografen mit teils
sehr guten Apparaten in der Schwadron sind. Es werden bei jeder sich bietenden
Gelegenheit Aufnahmen gemacht, sei es aus dem täglichen Innendienstleben, sei
es bei Gefechtsübungen, bei mittäglichem Abfuttern von Mann und Pferd, sei es auf
Kameradschaftsabenden oder anderen Gelegenheiten ähnlicher Art.“36 Mit dieser
Instrumentalisierung der privaten Fotografie für den Dienstbetrieb gab Fegelein die
Richtung vor, der auch das 2. SS-Totenkopf-Reiterregiments ein halbes Jahr später
7
folgte.37 Außerdem bat er die Schwadronen, künftig jeden Monat „dem Regiment
einige Lichtbilder aus der Tätigkeit der Einheit zur Verfügung zu stellen“.38
Die Privatfotos der Truppe waren vielseitig verwendbar. Die 1. SS-TotenkopfReiterstandarte stellte nach einer Besichtigung durch Generalinspekteur Heißmeyer
am 17. März 1940 ein Erinnerungsalbum zusammen.39 Der ehrgeizige
Stabsscharführer der 3. Schwadron beschäftigte sich „mit der Zusammenstellung
eines grösseren, im Bilde festgehaltenen Ausschnitts vom 1. Tage der Einziehung
der Männer, angefangen bei der Abreise am heimatlichen Bahnhof, über die
Einkleidungszeit Berlin, Tage in Lodsch, bis zu den Anfängen der Aufstellung
unserer Schwadron in Seroczyn. Diese Zusammenstellung soll allen Soldaten später
ein bleibendes Erinnerungsstück sein.“40 Es war längst üblich, Besuche und
Besichtigungen von Vorgesetzten systematisch im Bild festzuhalten, sowohl bei
militärischen und Polizeiverbänden wie bei Dienststellen der Zivilverwaltung.41
Die Überreichung eines sorgfältig gestalteten Fotoalbums stellte eine gängige Form
der Kontaktpflege zu Vorgesetzten dar. Damit zollte man ihnen gleichermaßen
Respekt wie man ihnen seine Truppe oder Dienststelle auf vorteilhafte Weise
präsentierte. Besonders deutlich wird dieses Muster am Beispiel des Albums, das
Fegelein für den 40. Geburtstag Himmlers am 7. Oktober 1940 zusammenstellen
ließ. Er hatte den Ehrgeiz, seinem Chef „ein Album mit Bildern vom Aufbau beider
Regimenter bis heute zu überreichen“.42 Fegelein wollte Himmler bei dessen Besuch
das Regimentsarchiv vorführen und das erwartete Lob als Brandbeschleuniger für
dessen weiteren Ausbau nutzen.43 Diese Strategie führte zu einer raschen
Vermehrung des Bildbestands, da die Einheiten auf den unablässigen Druck ihres
Kommandeurs Fotos in großer Anzahl einsandten.44 Im Mai 1941 professionalisierte
Fegelein auch die Arbeit im Bildarchiv. Er ließ sich dazu einen ausgebildeten
Fotografen überstellen, der die Auswertung der privaten und dienstlichen
Aufnahmen für das Kriegstagebuch übernahm und künftig für alle fotografischen
Fragen der Schwadronen zuständig war.45
Nachdem die beiden inzwischen zu Regimentern aufgestockten Reiterstandarten im
April 1941 zusammen mit der 1. und 2. SS-Infanteriebrigade dem Kommandostab
Reichsführer-SS unterstellt worden waren, machte Fegeleins Vorbild auch in dieser
übergeordneten Einheit Schule. Im Juli 1941 begann der Kommandostab mit der
Einrichtung eines eigenen Film- und Bildarchivs. Die unterstellten Brigaden und
Regimenter erhielten Anweisung, ebenfalls Film- und Bildarchive einzurichten.46
Über den Kommandostab konnten die Soldaten Kleinbild- und Rollfilme beziehen.47
Gleichzeitig begannen der Kommandostab und die beiden Kavallerie-Regimenter
mit der Ausrüstung von Dunkelkammern, in denen die privaten Filme der Truppe
8
entwickelt wurden.48 Das Kommandoamt der Waffen-SS stellte Filme, Fotopapier
und anderes Material zur Verfügung.49 Zur Professionalisierung der Bildproduktion
ließ sich der Kommandostab von den Einheiten im August 1941 alle
Berufsfotografen melden.50 In den folgenden Wochen weiteten die Bildarchive ihre
Tätigkeit aus. Das Archiv des Kommandostabs versorgte seit September 1941 die
Truppe mit „Aufnahmen aus ihrem eigenen Erleben“: Die abgelieferten
Privataufnahmen wurden entwickelt und die vorher bestellte Anzahl Abzüge an die
Truppe abgegeben.51 Damit war die Unterscheidung zwischen Privatfotos und
Propagandaufnahmen endgültig obsolet geworden.
Ende Oktober 1941 gab die kurz zuvor aus den bereits erwähnten Regimentern
aufgestellte Kavallerie-Brigade, die von Fegelein geführt wurde, die Einrichtung
einer Bildstelle bekannt: „Die Ereignisse und das Erleben in dem Feldzuge gegen
den Bolschewismus sind für die Brigade geschichtlich so wertvoll, um für spätere
Zeiten in Wort und Bild erhalten zu bleiben.“52 Diese Bildstelle verfügte über ein
Fotolabor für Kleinbildfilme, die sie kostenlos entwickelte; für Abzüge 7,5 x 10,5 cm
hatten die Soldaten je 15 Pfennig zu entrichten, Filme konnten ebenfalls über die
Bildstelle bezogen werden. Außerdem lobte sie Prämien für die besten Aufnahmen
aus der bisherigen Geschichte des Regiments aus.53
Bald richteten auch die Regimenter der Kavalleriebrigade als Teil eines
umfassenden Konzepts zur Implementierung der „weltanschaulichen Erziehung“
eigene Bildarchive ein. Die Schwadronen wurden aufgefordert, Fotoamateure
festzustellen und anzuhalten, dem Bildarchiv Abzüge ihrer Aufnahmen zur
Verfügung zu stellen.54 Die beiden Infanteriebrigaden folgten dem Beispiel mit etwas
Verspätung, aber ein eigenes Fotolabor war jetzt Standard.55 Inzwischen bereitete
die Kavalleriebrigade bereits die Einrichtung von Dunkelkammern für die Bildstellen
ihrer Regimenter vor.56 Sie sollten die Bildstelle der Brigade entlasten, die von April
1943 an ebenfalls „Abzüge für die Truppe als Erinnerungsaufnahmen“ nur noch „in
beschränktem Maße“ durchführte. Weiterhin sammelte das Bildarchiv der
inzwischen zur Division aufgestockten Kavalleriebrigade bei der Truppe alle
„Aufnahmen von kriegsgeschichtlicher Bedeutung“.57
Der tatsächliche Umfang der Abzüge für den Privatgebrauch läßt sich aus den sehr
fragmentarischen Überlieferungen nicht mehr zuverlässig rekonstruieren. Es ist
indes nicht zu übersehen, daß die Fotografie inzwischen zu einem integralen
Bestandteil der Truppenbetreuung geworden war, wie die Führungsabteilung der
SS-Kavalleriedivision im April 1943 berichtete: „Durch eine rege Betreuung mit Film-,
Foto-, Musikinstrumenten, Büchern, Zeitschriften und Zeitungen und durch
Anregung zu aktiver Freizeitgestaltung wird das Selbstbewußtsein der Männer und
9
das Vertrauen zu ihrer Führung gesteigert.“58
Wettbewerbe und Ausstellungen
Angesichts dieser weitreichenden Förderung von Fotoamateuren ist es nicht
überraschend, dass ihre Arbeiten häufig im Rahmen von Wettbewerben gesammelt
und die besten Aufnahmen öffentlich ausgestellt wurden - das gilt für die Polizei
ebenso wie für Wehrmacht und Waffen-SS. Das Folgende ist lediglich eine Auswahl
aus zahlreichen aktenkundigen Belegstellen.
Im März 1940 schrieb der Höhere SS- und Polizeiführer Ost in Krakau einen
Wettbewerb für Fotos, Zeichnungen und literarische Beiträge aus, der sich an
Angehörige von SS und Polizei richtete. Thema waren „Dienst und Leben von SS
und Polizei“ im Generalgouvernement; den Einsendungen sollte man „eine
ungekünstelte Darstellungsart entnehmen“ können. Als Preise winkten unter
anderem die Veröffentlichung der besten Arbeiten im „Schwarzen Korps“, in der
„Deutschen Polizei“, im „SS-Leitheft“ und in großen Tageszeitungen.59 Ein Jahr
später fand in Krakau erneut eine Kunstaustellung unter dem Thema „Deutsche
Künstler sehen das Generalgouvernement“ statt, an dem auch Truppenangehörige
der Wehrmacht teilnehmen konnten.“60 Die Heeresgruppe West veranstaltete im
März 1941 in St.Germain/Frankreich einen Wettbewerb unter anderem für
fotografische Arbeiten, deren Prämierung der Oberbefehlshaber,
Generalfeldmarschall Gerd von Rundstedt, persönlich wahrnahm.61 Aber auch damit
war die Nutzung von Amateuraufnahmen durch uniformierte Kommandobehörden
noch nicht erschöpft.
Für die Waffen-SS ordnete Heinrich Himmler im Sommer 1941 nach einigen
Vorüberlegungen an, so schnell wie möglich mit dem Aufbau eines eigenen
Museums der Waffen-SS zu beginnen – über eine vergleichbare Institution verfügte
bereits die Wehrmacht mit dem Zeughaus in Berlin. In dieser „Traditionssammlung
der Waffen-SS“ sollten Amateurfotografien einen wichtigen Fundus an Exponaten
darstellen.62 Auch wenn dieses Museum wahrscheinlich über die Planung nie
hinauskam, zeigt schon die Tatsache, dass es vorbereitet wurde, welche Bedeutung
die SS der Sicht ihrer Soldaten für die Traditionspflege beimaß.
Auch die Wehrmacht führte bis zum Kriegssende Fotowettbewerbe durch. „Der
Deutschmeister“, die Zeitung der 44. Infanteriedivision, stellte noch im Januar 1945
„preisgekrönte ‚Deutschmeister‘-Photographen“ vor, die sich einige Zeit zuvor „mit
photographischen Italien-Erinnerungen“ an einem Wettbewerb der Division beteiligt
10
hatten. Zwar räumte die Zeitung ein, die Beteiligung sei „nicht übermässig gross“
gewesen, es hätten sich unter den Einsendungen aber „recht erfreuliche
Leistungen“ befunden. Und sie wiederholte die Aufforderung an die Truppe,
weiterhin „Aufnahmen aus unseren Kampfräumen“ einzusenden: „Viele Eurer
persönlichen Erinnerungen sind für eine künftige Geschichtsschreibung wertvolle
Dokumente.“63
Wer war der Fotograf?
Häufig waren also Amateure Fotografen für offizielle und halboffizielle Bildarchive,
deren Fotos auch in zeitgenössischen Medien publiziert wurden. Dieser Befund
weicht die strikte Unterschiedung von privater und Propagandafotografie tendenziell
auf. Darüber hinaus stellt sich aber für jedes Foto einer privaten Sammlung die
Frage, wessen Auge denn nun durch den Sucher blickte. Selbst wenn nicht jeder
Soldat seine Kamera den Risiken des Krieges aussetzen mochte, konnte die Truppe
dennoch lückenlos mit Fotos versorgt werden. Der Austausch von Kriegsfotografien
verlief nicht nur vertikal, sondern auch horizontal: Soldaten mit Kamera wurden zu
Bildlieferenten für ihre Kameraden.64 Dabei entstanden informelle Strukturen zur
Verbreitung ihrer Fotos in der Truppe. Kurt Wafner, der als Wachmann in einem
Kriegsgefangenenlager in Minsk diente, schrieb fünfzig Jahre später über sein
Kriegsalbum: „Die Fotos stammen aus unterschiedlichen Quellen: von Landsern aus
meiner unmittelbaren Umgebung, die eine Kamera hatten, oder von
Wehrmachtsangehörigen anderer Einheiten, mit denen ich ins Gespräch kam und
denen ich die Aufnahmen meist für etwas Tabak abkaufte.“65
Wafner war keine Ausnahme. Mit Fotos trieben Soldaten regelrecht Handel.66 In
dem von Peter Jahn und Ulrike Schmiegelt herausgegebenen Band „Fotofeldpost“
ist ein Papierbogen abgebildet, auf den ein Obergefreiter vier Fotos von einer
Truppenbesichtigung geklebt hat, die er zum Verkauf anbietet: nur die ganze Serie,
das Foto zu 15 Pfennig.67 Ein vergleichbarer Distributionsplan findet sich in der
Austellung “Fremde im Visier”.
Diese Bestellisten wurden mit Duldung der Vorgesetzten ausgelegt. Nachdem der
SS- und Polizeiführer Lublin der etwa 200 Mann starken 5. Schwadron des SSKavallerie-Regiments 1 Ende Februar 1941 Fotos von deren dortiger Unterkunft
zugesandt hatte, forderten die Schwadronsangehörigen insgesamt 508
Vergrößerungen von 16 verschiedenen Negativen an.68 Begehrt waren auch andere
Bildmotive: Beim Hamburger Reserve-Polizeibataillon 101 hingen Fotos seiner
Mordaktionen gegen die jüdische Bevölkerung an den Wänden der Unterkunft aus,
11
damit Interessenten Abzüge in Auftrag geben konnten.69
Besonders wichtig waren halboffizielle Fotografen bei der Marine, wo ein generelles
Fotografierverbot in den Häfen und auf See galt. Während auf kleineren Schiffen die
Vorschriften eher lasch gehandhabt wurden, erhielten auf Schlachtschiffen nur
ausgesuchte Matrosen eine Fotografiererlaubnis.70 Zwar mußte diese auf der
Rückseite jedes Fotos mit dem Stempel des Kommandos und der Unterschrift des
Schiffsoffiziers dokumentiert werden, doch veröffentlichte Beispiele zeigen, daß
diese Zensur häufig umgangen werden konnte.71
Diese Form des Handels mit Privataufnahmen führte dazu, daß Aufnahmen aus
dem Zweiten Weltkrieg häufig in mehreren, oft Dutzenden von Abzügen überliefert
sind. Und wie die Ausstellung “Fremde im Visier” eindrucksvoll zeigt, war sie weiter
verbreitet als bislang angenommen. Aber wie wurden die Bilder überliefert, so daß
wir sie heute in Ausstellungen sehen können? Darum geht es im Folgenden.
2. Zur Überlieferung privater Fotografien aus dem Zweiten Weltkrieg
Kriegssouvenirs
Auch wenn private Fotografien in erster Linie als visuelle Erinnerungsträger für die
Nachkriegszeit produziert wurden, waren sie schon im Krieg wichtige Begleiter der
Soldaten. Die Fotoindustrie wurde nicht müde, Fotos als „Brücke zwischen Front
und Heimat“ zu propagieren.72 Auch im Deutschen Kamera-Almanach 1941 wurde
dieser Aspekt betont: „So erweist es sich in diesem Kriege, daß die Photographie
des Amateurs auch im Soldatenleben und an der Front nicht zu ruhen braucht,
sondern daß sie im Gegenteil ein wertvoller Mittler zwischen der Front und der
Heimat und ein nicht wegzudenkender Faktor im Leben des Amateurphotographen
als Soldat ist.“73
Die Gewohnheit der Soldaten, eine Auswahl ihrer Fotos in der Brieftasche bei sich
zu tragen, hatte unbeabsichtigte Folgen. Häufig wurden diese Brieftaschenfotos
toten und gefangenen Soldaten abgenommen und gelangten auf diese Weise in
den Besitz alliierter Behörden. In der Sowjetunion war am 2. November 1942 die
„Außerordentliche Staatliche Kommission für die Feststellung und Untersuchung von
Verbrechen der deutschen faschistischen Eindringlinge“ (ASK) gebildet worden. Im
Hinblick auf zukünftige Kriegsverbrecherprozesse sammelte sie neben anderem
relevanten Material auch Fotos von deutschen Soldaten. Nachdem die ASK ihre
Arbeit beendet hatte, übernahm das Russische Staatsarchiv Moskau ihren
12
Bestand.74 Die Beschriftung dieser Beutefotos erfolgte nur sehr unzulänglich, da
damals höchstens der Fundort und der Name oder die Feldpostnummer des
Besitzers bekannt waren.
Das polnische Pendant zur ASK war die „Hauptkommision zur Untersuchung der
Verbrechen am polnischen Volk“, deren Bestände 1999 vom Institut des Nationalen
Gedenkens übernommen wurden. Dort finden sich einzelne Fotos, Fotokonvolute
und ganze Alben aus aufgegebenen Wohnungen und Dienststellen der
Besatzungsmacht: der Stroop-Bericht über die Niederschlagung des Warschauer
Ghetto-Aufstands etwa, interne Berichte des SS- und Polizeiapparats oder ein
Album für den scheidenden Präsidenten der Reichsbahn — kurz: Alben, in denen
das deutsche „Aufbauwerk“ dokumentiert werden sollte.75
Auch noch in der Nachkriegszeit wurden viele Sammlungen in unzählige Einzelfotos
zersplittert. Aus unterschiedlichen Gründen: Geheimdienste und Militärregierungen
benötigten Fotografien für ihre Zwecke, andere wurden für
Kriegsverbrecherprozesse als Beweismittel zusammengetragen. Auch Filmemacher,
Journalisten und Historiker bedienten sich schon früh beschlagnahmter Bilder,
teilweise sogar der Negative. Kaum eines kehrte an seinen ursprünglichen Ort
zurück, viele gerieten in die Akten der US-Kriegsberichter, des Office of War
Information, des Pentagon oder des U.S. Counsel for the Prosecution of Axis
Criminality. Dort wußte man häufig nichts besseres mit ihnen anzufangen, als
allgemeine Beschreibungen wie „Greuel“, „Konzentrationslager“ oder „Opfer“ auf die
Rückseite zu schreiben.76
Aus Erinnerungsträgern und „Brücken zwischen Front und Heimat“ wurden damit
nun juristische Beweismittel. Umfangreiche Bildbestände finden sich deshalb auch
bei den deutschen Justizbehörden, sowohl den einzelnen Staatsanwaltschaften wie
bei der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg. Teilweise
gelangten sie auf dem Weg der Amtshilfe aus dem Ausland in den Besitz der
deutschen Justiz, andere wurden im Zuge der annähernd 100.000
Ermittlungsverfahren gegen Naziverbrecher aus dem Besitz von
Verfahrensbeteiligten zu den Akten genommen. Vielfach sind Herkunft und
Überlieferung ganz oder teilweise unbekannt, die Fotos dem ursprünglichen Kontext
entnommen und zu einzelnen Verfahrensaspekten in sogenannten Lichtbildmappen
zusammengestellt worden. Der komplizierte Überlieferungsweg dieser Aufnahmen
trug häufig dazu bei, die Spur des Fotografen bis zur Unlesbarkeit zu verwischen.
13
Caches der Kriegserinnerung
Diese mehrfache Neudefinition ihrer Zweckbestimmung ließ Fotos in immer neue
Kontexte geraten, wodurch sich ihre ursprüngliche Ordnung auflöste. Und doch
waren sie ursprünglich innerhalb einer bekannten und nachvollziehbaren Struktur
der Alltagskultur entstanden: als Teil einer privaten Fotosammlung. Nun ist aber die
äußere Form einer Sammlung einer der Schlüssel für die Interpretation der in ihr
enthaltenen Fotografien. Die Wahl des Albums, Bildmotive, Anordnung der Fotos,
Beschriftungen und Ergänzungen durch anderes Material können Aufschluß geben,
welchen Platz im Krieg jemand seiner eigenen Person zuschrieb.
Viele legten ihre Fotos in eine Schachtel und kümmerten sich nicht weiter darum.
Vor allem beunruhigende Motive wurden gerne an einen unzugänglichen Ort
weggeschlossen. Waren die Kriegsbilder eher harmlos, konnten sie, zumal wenn es
nur wenige waren, den Weg in das Familienalbum finden. Daß Soldaten ihre
Kriegsfotografien in ein eigenes Album klebten, ist der idealtypische Fall für die
Aufbewahrung. Häufig finden sich spezielle Kriegsalben, die sich über mehrere
Bände erstrecken können. Manche banden Kartonbogen selbst zu einfachen Alben
zusammen, andere verwendeten die üblichen marktgängigen Produkte. Auffallend
häufig findet sich eine speziellere Variante. Der Handel vertrieb besondere Alben,
die schon der Einband als Sammelbuch für Kriegserinnerungen auswies. Und
schließlich wurden von den Divisionen und Regimentern Sammelalben an ihre
Soldaten vertrieben, wie sich an Prägungen mit dem Namen der Einheit oder des
Frontabschnitts ablesen läßt.
Vom Album ins Archiv
Nachdem sich das Interesse der Strafverfolgungsbehörden an privaten
Amateurfotografien erschöpft hatte, begannen sich zunehmend Historiker und
Journalisten ihrer zu bedienen. Damit erfolgte abermals eine neue
Zweckbestimmung: aus Beweismitteln wurden nun historische Quellen. Die vormals
relativ homogen unter Millionen Besitzer verteilten Fotos verschwinden zum Teil,
zum Teil ballen sie sich in fremden Händen zusammen.
Zahlreiche Bildnachlässe gelangten in öffentliche Archive, Museen und andere
Einrichtungen, entweder gezielt erworben oder von den Besitzern oder ihren Erben
dort abgegeben. So wurden sie zwar für die Nachwelt gerettet, drohen aber durch
die Kriterien der Aufbewahrung in das schwarze Loch der Dekontextialisierung zu
geraten. Das gilt auch für öffentliche Archive, zu deren Aufgaben es gehört,
14
staatliches und kommunales Archivgut zu sichern und nutzbar zu machen. Fotos
amtlicher Provenienz werden hier als Pflichtaufgabe entsprechend dem Aktenplan
verzeichnet und geordnet, sind also recht gut dokumentiert. Private Fotografien
dagegen werden zwar ebenfalls gesammelt und verwahrt, unterliegen als
Kannaufgaben aber keinen eindeutigen Sammlungs- und Ordnungskriterien. So
finden sich in den Archiven Fotos privater Herkunft, PK-Fotos, Fotos von
Presseagenturen, Fotos aus der Sammlung von Fotografen und solche, deren
Entstehung unbekannt ist. Überwiegend stellen ihre Fotobestände eine Mischform
aus Provenienzbeständen und nach sachsystematischen, personenbezogenen oder
geographischen Kriterien sortierten Sammlungen dar.77
Die weitgehende Dekontextualisierung geht häufig auf das Konto der Archivare, die
Sammlungen zwar geschlossen übernehmen, aber nur unzulänglich verzeichnen
und Fotos unterschiedlicher Provenzienz nach thematischen Gesichtspunkten
sortieren. Selbst wenn die Herkunft noch nachweisbar ist, geht so die Gestalt der
ursprünglichen Sammlung verloren. Das gilt in besonderem Maß für Pressearchive.
Deren Interesse gilt nicht der Aufbewahrung von Kulturgut und dessen Erforschung,
sondern der Verfügung über möglichst aussagekräftige Illustrationsvorlagen, mit
denen sich durch Überlassung von Nutzungsrechten überdies gut verdienen läßt.
Das ist um so fataler, als gerade Buchverlage historische Publikationen gerne mit
Fotos aus Pressearchiven illustrieren, die zwar eine suggestive Bildwirkung
entfalten, aber zumeist nicht mit der erforderlichen Genauigkeit dokumentiert sind.
Die Masse der aus dem Zweiten Weltkrieg überlieferten Privatfotos allerdings ist
bislang noch nicht in einem Archiv angekommen. Nach 1945 wurden die visuellen
Kriegserinnerungen zumeist von den übrigen Familienbildern isoliert. Ein Beispiel ist
für diesen Umgang symptomatisch. Um seine Frau, eine überzeugte HitlerAnhängerin, von ihrem Glauben abzubringen, hatte ein Wachmann in einem
Kriegsgefangenenlager in Polen die tagtäglichen Massenmorde fotografiert. Nach
dem Krieg erwähnte er zwar seinen Söhnen und andern Verwandten gegenüber
diese Aufnahmen, aber immer nur im Einzelgespräch. Einem Sohn zeigte er sie,
aber nach dem Tod des Vaters ließen sie sich zunächst nicht auffinden. Erst Jahre
später fügten die Söhne ihre Informationen zusammen, bis einer sie in der
Hinterlassenschaft des Vaters schließlich entdeckte. Die Brüder hätten die Fotos nie
zu Gesicht bekommen sollen: Sie waren in einem verschlossenen Umschlag, der
dreimal die unterstrichene Aufschrift „Nicht öffnen!“ und außerdem die Warnung
„Schauderhafte Bilder“ trug.78
Ähnlich dürfte es vielen Fotosammlungen ergangen sein. Damit sie in öffentlich
zugängliche Sammlungen geraten, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
15
Nur selten geben ehemalige Soldaten ihre Fotos selbst in Archiven und Museen ab.
Daß aber ihre Erben sie als aufbewahrungswürdigen Nachlaß ihrer Eltern
betrachten, hängt von Faktoren wie Bildung und sozialem Status ab und ist
jedenfalls nicht der Normalfall. Von den Sammlungen der einfachen Soldaten ist
deshalb ein geringerer Anteil überliefert ist als von denen der Offiziere. Was nicht
vernichtet wird, kann seinen Weg auf den Sperrmüll, auf Flohmärkte, in Antiquariate,
Auktionshäuser und zu privaten Sammlern finden. Die Überlieferung von Privatfotos
ist somit ein mehrere Generationen und immer fremdere Stationen umfassender
Prozeß.
Konturen eines chaotischen Überlieferungskontinuums
Nur ein Teil der Fotografien aus dem Zweiten Weltkrieg ist überliefert. Außer den
Fotos, die sich alliierte Militärs und Zivilisten als Souvenirs aneigneten und die nie
mehr auftauchten, gingen große Bestände auf andere Weise verloren: sie wurden
beim Rückzug vernichtet, und generell von allen, die sich der Beweise für ihre
Beteiligung an Massenverbrechen entledigen wollten. Andere gingen im
Bombenkrieg verloren oder wurden zwar rechtzeitig ausgelagert, aber in den
provisorischen Ausweicharchiven durch Feuchtigkeit und Schimmel zerstört.79
Die Odyssee des erhaltenen Bildmaterials wirkte sich auf den Zustand aus, in dem
wir es heute vorfinden. Häufig sind Fotos nicht als Original oder wenigstens Abzug
vom Originalnegativ überliefert, sondern als Reproduktion eines vorhandenen
Abzugs. Dadurch erhöhte sich der Kontrast, gingen Grauabstufungen verloren und
damit wichtige Bilddetails, an Stelle der ursprünglichen Konturenschärfe sind nur
noch verschwommene Umrißlinien zu sehen. Wenn Fotos als Druckvorlagen
verwendet wurden, tragen sie häufig die Spuren von Retouchen. Nicht etwa, weil
kommunistische Regierungen sie manipuliert hätten, wie oft behauptet wird, sondern
weil sie für den in den vierziger und fünfziger Jahren noch unvollkommenen
Rasterdruck auf porösem Papier aufbereitet wurden, bei dem Grauabstufungen
verlorengingen und durch manuell eingefügte Konturenlinien ersetzt wurden.
Weitere Folgen der Überlieferung sind verkleinerte Bildausschnitte und
seitenverkehrt vergrößerte Fotos. Dadurch vermehrten sich die umlaufenden
Negative, von denen wieder Abzüge angefertigt wurden. Beeinträchtigt wurde die
Überlieferung außerdem durch die Weitergabe von Abzügen von Archiv zu Archiv,
von Archiv zu Nutzer, und eventuell vom Nutzer an ein weiteres Archiv.
Wie Archivare durch nachträgliche Beschriftungen Bildmaterial einem historischen
Kontext zuordnen, stellt ein weiteres gravierendes Problem dar. Es ist selbst bei
16
Fotos, die im Kontext der Strafverfolgung Verwendung fanden, nicht endgültig
gelöst, da sich Juristen in der Regel zu sehr auf die Beurteilung durch Kollegen
verlassen. Deshalb ist es keine Seltenheit, daß die gleiche Aufnahme von Archiv zu
Archiv unterschiedlich zugeordnet wird.
Abschließende Bemerkungen
Daß der deutsche Amateur auch als Soldat fotografieren sollte, machten nicht nur
Kommentare und Empfehlungen in Fachblättern immer wieder deutlich, sondern
auch die an diesen Kundenkreis gerichteten Werbestrategien der Fotoindustrie. Die
Förderung der privaten Bildproduktion war keine taktische Maßnahme der
Militärführung, um den Soldaten kleine Freuden zu lassen und so ihre Motivation zu
erhöhen. Sie war vielmehr ein gezielter Versuch der militärischen Institutionen des
NS-Regimes, die visuelle Erinnerungsproduktion der Truppe in dessen
Propagandaapparat zu integrieren. Die Soldaten sollten ihren Blick auf den Krieg mit
dem des Regimes zur Deckung bringen.
Die Waffen-SS unterstützte ihre fotografierenden Angehörigen überdies in der
Absicht, Bildmaterial zur Begründung einer eigenen Tradition zusammenzutragen.
Um in Konkurrenz zur Wehrmacht die eigene Bedeutung dokumentieren zu können,
sammelte ihre Führung visuelle Exponate für die Selbstdarstellung nach innen und
außen. Nach innen galt es, sich selbst - noch ohne zeitliche Distanz zu der
Geschichte, auf die sie sich berief - schon vorab einer Tradition zu versichern, die
erst im Entstehen war. Nach außen grenzte sie sich der Öffentlichkeit gegenüber
von der Wehrmacht als die wahre Elite-Armee ab, wovon sie sich gleichzeitig einen
unterstützenden Effekt bei der Werbung neuer Rekruten versprach.
Und nicht zuletzt galten Fotos den Nazis als wertvolle Dokumente für die künftige
Geschichtsschreibung über den Zweiten Weltkrieg. Nur ging der Krieg anders aus,
als sie es sich erhofften. Gewiß, auch uns stehen diese Fotos als Quellen zur
Verfügung. Aber wir haben mit ihnen ein Problem: die Bilder versuchen nämlich
ständig, unseren Blick zurück in die Zeit ihrer Entstehung so zu lenken, wie es der
damaligen Sicht der Fotografen entsprach. Ungeachtet der scheinbar realistischen
Abbildungsleistung einer Kamera sind Fotografien nicht einfach Abbilder der
Wirklichkeit, sondern gleichzeitig auch deren Interpretation durch den Fotografen.
Und diese erscheint – gerade auch im Arrangement von Einzelaufnahmen zu einem
Fotoalbum – immer auch als ein Versuch, individuelle und kollektive
Wahrnehmungsmuster so gegeneinander abzuwägen, daß daraus eine bleibende
Erinnerung entstehen kann, die dem Selbstbild des jeweiligen Individuums gerecht
17
zu werden vermag. Diese Zusammenhänge zwischen Herstellung, Verwendung und
Überlieferung von Amateurfotografien aus dem Zweiten Weltkrieg gilt es zu
berücksichtigen, wenn wir sie als Quellen über die nationalsozialistische
Vergangenheit befragen.
Anmerkungen
1. Tim m Starl: Knipser. Die Bildgeschichte der privaten Fotografie in Deutschland und Österreich von
1880 bis 1980. Ausstellungskatalog Münchner Stadtm useum , München 1995, S. 98.
2. Sam uel Lipa Tennenbaum , Zloczow Memoir. New York 1986, S. 169.
3. Reichsführer-SS/Feldkom m andostelle an SS-Standartenführer Kloth/Rohstoffam t des Persönlichen
Stabes Reichsführer-SS, 31.5.1944: Bundesarchiv (BA) NS 19/964; W ebsite der Firm a Minox:
http://www.m inox-web.de.
4. o.A., Ist das Photographieren im Feld erlaubt?, in: Die Photographische Industrie/Foto-Börse 1914, S.
1167-1168; zit nach: Starl (Anm . 2), S. 74.
5. Ulrike Schm iegelt, „Macht Euch um m ich keine Sorgen...“, in: Peter Jahn/Ulrike Schm iegelt (Hg.),
Fotofeldpost. Geknipste Kriegserlebnisse 1939–1945, Ausstellungskatalog deutsch-russisches Museum
Berlin-Karlshorst, Berlin 2000, S. 13–31, hier S. 25.
6. Propagandakom panie (PK) 612, Kriegstagebuch (KTB), 4.7.1940: Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg
i.Br. (BAMA) RH 45/10.
7. Generalstab des Heeres/Abt z.b.V./OQu IV Nr. 228/3.40 geh., 1.4.1941; faks. in: Fotofeldpost (Anm .
6), S. 74.
8. SS-Führungshauptam t (SS-FHA)/Kom m andoam t der W affen-SS (KdoAm tW affen-SS)/LS/Tgb.Nr.
3580/41 geh., 30.8.1941: BAMA M 801/Akte 1.
9. Bernd Boll/Hans Safrian, Auf dem W eg nach Stalingrad. Die 6. Arm ee 1941/42, in: Hannes
Heer/Klaus Naum ann (Hg.), Vernichtungskrieg. Verbrechen der W ehrmacht 1941 bis 1944, Ham burg
1995, S. 260-296, hier S. 272f.
10. Arm eeoberkom m ando 6/OQu/Qu1, Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 50, 10.8.1941:
BAMA RH 24-17/255.
11. Oberkom m ando der Heeresgruppe Süd/Ic/AO(Abw. III), 24.9.1941: BAMA RH 26-299/122.
12. Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebiets M itte/Ic, Ic-Befehle und M itteilungen Nr. 5,
11.12.1941: BAMA RS 4/391.
13. Höherer SS-und Polizeiführer (HSSPF) Ost/Schn./Fi. - P - K.45/40 geheim , 14.8.1940: BAMA RS
4/512.
14. Chef der Sicherheitspolizei und des SD (Chef Sipo u. SD)/II A 1 Nr. 1042 II/41 - 151 -, 16.4.1942:
Bundesarchiv Koblenz (BA) NS 19/1796.
15. Chef Sipo u. SD/II A 1 Nr. 1042 X/41 - 151 -, 26.6.1942: Bundesarchiv (BA) NS 19/1796.
16. Verordnungsblatt (VOBl) d. W affen-SS Nr. 14(1942) vom 15.7.1942.
17. Reichsführer-SS (RF-SS), 17.6.1944: BA NS 19/1796.
18. Reichssicherheitshauptam t (RSHA)/IV B 2 a, 1299/44g. an Persönlichen Stab RF-SS, (Datum
unleserlich, Eingang 22.6.1944): BA NS 19/1796.
19. VOBl d. W affen-SS, Nr. 14, 15.7.1944, Nr. 379, S. 98.
20. Edgar Neum ann, Der Am ateurphotograph als Soldat, in: Deutscher Kamera-Almanach, 31. Jg., Berlin
1941, S. 52-58., hier S. 52/54.
18
21. Oberkom m ando des Heeres/Chef H Rüst u. BdE/AHA/In 3 (Abteilung Reit- und Fahrwesen), 594.
Bildarchiv über den Einsatz des Pferdes im Krieg (o.Dat.), faks. in: Fotofeldpost (Anm . 6), S. 75.
22. Bernd Boll, Zloczów, July 1941: The W ehrm acht and the Beginning of the Holocaust in Galicia. From
a Criticism of Photographs to a Revision of the Past, in: Om er Bartov/Atina Grossm an, Mary Nolan (Hg.),
Crimes of W ar. Guilt and Denial in the Twentieth Century, New York 2002, S. 61-99, 275-283, hier S. 79.
23. PK 612, KTB 21.11.1939: BAMA RH 45/8.
24. PK 612, KTB 26.4.1940: BAMA RH 45/10.
25. PK 612, KTB 27.4.1940: BAMA RH 45/10. PK 612, KTB 10.2.1940 und 11.2.1940: BAMA RH 45/20.
26. PK 612, KTB, 21.11.1939: BAMA RH 45/8; PK 612, KTB, 26.4.1940: BAMA RH 45/10.
27. PK 612, KTB 4.7.1940: BAMA RH 45/10.
28. PK 612, KTB 4.7.1940: BAMA RH 45/10.
29. PK 612, KTB 4.7.1940: BAMA RH 45/10.
30. PK 612, KTB 22.12.1940: BAMA RH 45/5.
31. Vgl. Yehoshua Büchler, Kom m andostab Reichsführer SS. In: Holocaust and Genocide Studies, 1.
Jg., W ashington, D.C., 1986, Nr. 1, S. 11-25; Bernd Boll, „Aktionen nach Kriegsbrauch“. W ehrm acht und
1. SS-Infanteriebrigade 1941, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 48. Jg., Nr. 9, Berlin, Septem ber
2000, S. 775-788.
32. SS-W iking/Abt. VI, Rundschreiben, 10.5.1941: BAMA RS 3-5/3, Teil 2.
33. SS-W iking/Abt. VI, Rundschreiben, 23.6.1941: BAMA RS 3-5/3, Teil 2.
34. 1. SS-Totenkopf-Reiterstandarte (SS-TKRS), Standartenbefehl Nr. 6, 31.1.1940: BAMA RS 4-299.
35. Fegelein an Einheiten, 26.3.1940: BAMA RS 4/320.
36. 1. SS-T otenkopf-R eiterregim ent (SS-TKRR)/3. Schwadron, Bericht des Stabsscharführers,
25.4.1940: BAMA RS 4/318.
37. 2. SS-TKRS, 4.9.1940: BAMA RS 4/873.
38. Ebenda.
39. 1. SS-TKRS/Abt.Reg.Gesch. an 3. Schwdr., 18.4.1940: BAMA RS 4/320.
40. 3. Schwadron/Stabsscharführer an 1. SS-TKRS, 25.4.1940: BAMA RS 4/318.
41. 1. SS-TKRR, Standartenbefehl 17/40, 25.7.1940: BAMA RS 4/299.
42. Fegelein an Schwadronschefs des 1. und 2. SS-TKRR, 20.9.1940: BAMA RS 4/320.
43. 1. SS-TKRR an Schwadronen des 1. und 2. SS-TKRR, 4.10.1940: BAMA RS 4/320.
44. 2. SS-TKRR an 1. SS-TKRR, 28.9.1940; 1. SS-TKRR an alle Einheiten des 1. und 2. SS-TKRR,
4.10.1940; 5./1. SS-TKRR an 1. SS-TKRR, 25.11.1940: BAMA RS 4/320 (die Akte enthält zahlreiche
weitere Schreiben, die die Zahl und Art der eingesandten Motive erkennen lassen). - 1. SS-TKRR,
Funkspruch, 5.11.1940: BAMA RS 4/322. - 1./2. SS-TKRR an 2. SS-TKRR, 1.10.1940; 1./2. SS-TKRR
an 2. SS-TKRR, 25.11.1940: BAMA RS 4/873.
45. 1. SS-TKKR/Kdr., Regim entsbefehl Nr. 16, 6.5.1941: BAMA RS 4/299.
46. Kom m andostab Reichsführer-SS (KSRF-SS)/VI, Tätigkeitsbericht, 12.7.1941: BAMA M 812/A 2.
47. SS-TKKR 2./Ia, Regim entsbefehl Nr. 21, 16.7.1941: BAMA RS 4/986; SS-TKKR 2., 18.7.1941: BAMA
RS 4/391.
48. KSRF-SS/VI, Tätigkeitsbericht, 10.8.1941: BAMA M 812/A 2.
49. KSRF-SS/VI, 8. Tätigkeitsbericht, 24.8.1941: BAMA M 806/Ia/2/2.
50. KSRF-SS/IIa, Tagesbefehl Nr. 19, 24.8.1941: BAMA RS 4-1003.
51. KSRF-SS/VI, 11. Tätigkeitsbericht, 14.9.1941: BAMA M 806/Ia/2/2.
52. SS-Kavalleriebrigade (SS-KB), Brigade-Tagesbefehl Nr. 15, 23.10.1941: BAMA RS 3-8/21.
53. Ebenda.
54. SS-TKKR 1/VI, betr. „W eltanschauliche Schulung und Erziehung“, 14.7.1942: BAMA RS 4/463.
19
55. KSRF-SS/VI, 67. Tätigkeitsbericht, 15.11.1942: BAMA M 814/A 11.
56. SS-Kavalleriedivision (SS-KD)/VI, Tätigkeitsbericht 16.-30.11.1942: BAMA M817/A 1.
57. SS-KD/VI, Besondere Anweisungen für das Arbeitsgebiet der Abt. VI Nr. 1, 22.4.1943: BAMA RS 38/73b.
58. SSKD/Ia, 26.4.1943: BAMA RS 3-8/73b.
59. HSSPF Ost, Rundschreiben, 18.3.1940; HSSPF/W E betr. Preiswettbewerb, 18.3.1940: BAMA RS
4/931.
60. Stadtkom m andantur W arschau/Ia, Kom m andanturbefehl Nr. 33, 24.1.1941: BAMA RS 4/990.
61. PK 612, KTB 3.3.1941: BAMA RH 45/5.
62. SS-FHA/Kdo.Am tW affen-SS/IIb(8) Nr. 204/12.41, Rundschreiben, 12.12.1941: BA Kob NS 19/498.
63. Der Deutschm eister, Folge 26, 1.1.1945, faks. in: Fotofeldpost (Anm . 6), S. 76.
64. Otto Prade/SS-Kavallerie-Division an SS-Kavallerie-Division, 5.6.1942: Militärarchiv Freiburg (BAMA)
RS 3-8/34.
65. Kurt W afner, Vorbem erkung, Septem ber 1994; (unveröffentliches Ms., Kopie im Besitz d. Verf.).
W afners Fotos wurden, m it Passagen aus Briefen an seine Mutter kom m entiert, in der Ausstellung
„Vernichtungskrieg. Verbrechen der W ehrm acht 1941 bis 1944" gezeigt. Einige sind abgedruckt in:
Vernichtungskrieg. Verbrechen der W ehrm acht 1941 bis 1944. Ausstellungskatalog, hrsg. vom
Ham burger Institut für Sozialforschung, 4Ham burg 1996, S. 136-137.
66. Albrecht Becker, Fotos sind mein Leben (Schwules Museum , Lebensgeschichten I, hrsg. von
Andreas Sternweiler), Berlin 1993, S. 52.
67. Peter Jahn, Ulrike Schm iegelt (Hrsg.), Fotofeldpost. G eknipste Kriegserlebnisse 1939-1945.
Ausstellungskatalog deutsch-russisches Museum Berlin-Karlshorst, Berlin 2000, S. 72.
68. 5. Schwadron/SS-Kavallerie-Regim ent 1 an SS- und Polizeiführer Lublin, 3.3.1941: BAMA RS 4/188.
69. Daniel Jonah Goldhagen, Hitler‘s W illing Executioners: Ordinary Germans and the Holocaust, New
York 1996, S. 246, S. 559, Anm . 22.
70. Bernd Ulrich, Als ich ihn noch nicht kannte. Über die Militär- und Kriegsfotos m eines Vaters, in:
Fotogeschichte, 22. Jg., Heft 85/86, Marburg 2002, S. 89-96, hier bes. S. 90f.
71. Norbert Klapdor, Der Zerstörer Friedrich Ihn. Bilder und Dokumente, Ham burg, Berlin, Bonn 1996, S.
183.
72. Anzeige der Firm a Agfa in der Berliner Illustrierten Zeitung, 9.11.1944, Faksim ile in: Fotofeldpost
(Anm . 8), S. 73.
73. Neum ann (Anm .10), S. 58.
74. Alexander E. Epifanow, Einige Besonderheiten der Strafverfolgung von Kriegsverbrechern in der
UdSSR, in: Erwin Peter/Alexander E. Epifanow, Stalins Kriegsgefangene. Ihr Schicksal in Erinnerungen
und nach russischen Archiven, Graz/Stuttgart 1997, S. 269-285; Hannes Heer/Klaus Naum ann (Hg.),
Vernichtungskrieg. Verbrechen der W ehrmacht 1941 bis 1944, Ham burg 1995, S. 17.
75. Arani (Anm . 17), S. 5f.
76. Sybil Milton, The Cam era as W eapon: Docum entary Photography and the Holocaust (Lecture at the
Annual Scholars‘ Conference of the National Conference of Christians and Jews, New York, March
1 9 8 3 ) ,
i n :
S i m o n
W i e s e n t h a l
C e n t e r
A n n u a l ,
v o l .
1
(http://m otl.wiesenthal.com /resources/books/annual1/chap03.htm l), S. 10.
77. W olf Buchm ann, „W oher kom m t das Foto?“ Zur Authentizität und Interpretation von historischen
Photoaufnahm en in Archiven, in: Der Archivar, Jg. 52, Heft 4 (1999), S. 13ff. (online-Version:
http://www.archive.nrw.de/archivar/1999-04/A02.htm l), hier S. 17, Anm . 33.
78. Dirk Grathoff, Die Bilder des Vaters (unveröff. Ms., Kopie im Besitz d. Verf.).
79. Milton (Anm . 29), S. 10.
20
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