6.12. Sicherheitskoordination im Baufach Aus einer Untersuchung des Belgischen Instituts der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren (BIB.Co) geht hervor, dass die Gesetzgebung bezüglich der Vorbeugung von Arbeitsunfällen auf zeitweiligen oder mobilen Baustellen in Belgien zu 50 Prozent nicht beachtet wird. Dreißigtausend Unfälle! Das ist die Anzahl Unfälle, von denen jedes Jahr 175.000 Arbeiter des Bausektors betroffen sind. 30.000 Arbeitsunfälle, wovon 20.000 mit einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit und 2.500 mit einer definitiven Unfähigkeit. 2006 starben auf Baustellen über 30 Menschen, die dort tätig waren um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Die Ursachen für die tödlichen Unfälle in 2006: - Kontakt mit Maschinen: II Tote - Absturz: 13 Tote - Von Mauer erschlagen: 4 Tote - Stromschlag: 2 Tote - Ertrinken: I Toter - Arbeitsweg: I Toter - Erdrutsch: I Toter Die Berufe des Baus sind für die meisten Berufe "mit Gefahren" verbunden. Die Anwesenheit von mindestens 2 Firmen, die gleichzeitig oder aufeinanderfolgend auf der gleichen Baustelle arbeiten, erhöhen ebenfalls die Gefahren. Um diese Gefahren zu verkleinern, hat die Europäische Union 1992 eine Direktive angepasst, die die Mindestvorschriften in Sachen Sicherheit und Gesundheit auf den zeitweiligen oder mobilen Baustellen festlegt. Diese Vorschriften sind in der belgischen Gesetzgebung niederge- schrieben worden und sind ab dem I. Mai 200 I anwendbar. und den gesetzlichen Bedingungen entsprechen. Jedoch sind die Unternehmer nicht die einzigen, die Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Arbeiter anwenden müssen. Der Projektkoordinator interveniert bei der Verwirklichung der Pläne. Diese Verpflichtung gilt ebenfalls für die Architekten und die Selbstständigen, die auf einer Baustelle intervenieren, sowie auch für Bauherren, egal, ob es sich um eine Privatperson handelt, die ein Haus baut oder umändert, oder um ein Unternehmen, das seinen Sozialsitz vergrößert. Gesetzestexte: - Gesetzestext vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit - Königlicher Erlass vom 25. Januar 200 I bezüglich der zeitweiligen oder mobilen Baustellen - Königlicher Erlass vom 19. Januar 2005 bezüglich der zeitweiligen oder mobilen Baustellen Diese Texte können auf der Internetseite des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Arbeit und Beschäftigung konsultiert werden: http://www.meta.fgov.be/pk/pkf /fkfe/frkfeOO. htm Diese Texte kann man ebenfalls telefonisch erhalten: 02/233451 I Die Rolle der Koordinatoren Die bei den Koordinatoren haben eine beratende Funktion bezüglich der Vorbeugungsmaßnahmen, damit Arbeiten (bei Neubauten oder Unterhalts- sowie Reparaturarbeiten) ohne Gefahren ausgeübt werden können Der Ausführungskoordinator interveniert bei der Ausübung der Arbeiten auf der Baustelle. Für welche Baustellen muss man Sicherheitskoordinatoren bezeichnen? Wenn mindestens zwei Unternehmer (egal, ob es sich um Unternehmer handelt, die Arbeitnehmer beschäftigen, oder um Selbstständige), die Arbeiten ausführen, selbst, wenn sie nie gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten, muss ein Koordinator bezeichnet werden. Wenn die Gesamtheit der Arbeiten von nur einem Unternehmer ausgeführt werden, gibt es keine Verpflichtung einen Koordinator zu bezeichnen. Wer muss die Koordinatoren bezeichnen? Für Bauten mit einer Gesamtfläche von 500 m2 und mehr, werden die Sicherheitskoordinatoren immer vom Bauherrn bezeichnet. Für Bauten mit einer Gesamtfläche von weniger als 500 m2 werden der Projektkoordinator und der Ausführungskoordinator vom Architekten bezeichnet. Ist die Mitarbeit eines Architekten nicht notwendig, erfolgt die Bezeichnung durch den Hauptunternehmer oder durch den Unternehmer, der als erster einen Vertrag mit dem Bauherrn abschließt. In dem Fall können die sich folgenden Unternehmer ihren eigenen Koordinator bezeichnen, aber mit der Bedingung, dass ein Unternehmer oder seine Subunternehmer keine Arbeiten ausführen, solange der vorherige Unternehmer seinen Teil der Arbeiten nicht beendet hat. Der Ausführungs-Koordinator muss vor Beginn der Arbeiten bezeichnet werden. Kein Unternehmer darf damit beginnen, Arbeiten auszuüben, ohne dass der Koordinator bezeichnet wird, was laut BIB.Co offensichtlich nicht immer der Fall ist. Wer bezahlt die Koordinatoren? Immer der Bauherr. Im Falle von Arbeiten in Bezug auf ein Gebäude für eine Privatperson zur privaten Nutzung ist es der Architekt oder der Unternehmer der im Vertrag mit dem Koordinator eine Klausel einfügt; diese besagt, dass die Gehälter des Koordinators zu lasten der Privatperson gehen. Die Privatperson muss diese Klausel unterschreiben. Die Kosten des Koordinators In Funktion des Koordinators und des Bauwerks arbeitet man auf Basis von einem Stundentarif oder von einem Basispreis in Prozent der Kosten der Arbeiten. Die Stundentarife liegen gewöhnlich zwischen 50 und 65 Euro, der Basispreis liegt zwischen 1% und 4 % für die Koordination des Projektes und der Ausführung zusammen. Wann muss man einen Koordinator bezeichnen? Die Bezeichnung des Projekt-Koordinators findet spätestens vor dem Beginn des Entwurfs des Projekts statt. Der Architekt darf den Entwurf nicht beginnen, solange der Koordinator nicht bezeichnet ist. Es ist empfehlenswert, den Koordinator so früh wie möglich zu bezeichnen, um zu vermeiden, dass ein Teil des Projektes nicht im Nachhinein angepasst werden muss, um der Meinung des Koordinators Rechnung zu tragen . Das Institut BIB.Co bedauert, dass über die Hälfte der SiGeKoordinatoren bestellt werden, wenn die Bauarbeiten beginnen oder sogar erst kurz danach. Sie greifen also zu spät ein, weil die Studienphase längst abgeschlossen ist. Diese Situation sei unannehmbar, weil dann unangepasste Entscheidungen bezüglich der Sicherheit während der Bauphase, aber auch bei der Ausführung späterer Arbeiten getroffen würden. Das Institut weist in dem Kommunique ferner darauf hin, dass der Föderale Öffentliche Dienst Beschäftigung über nicht genügend Mittel verfügt, um die Arbeiten auf Baustellen zu verfolgen und regelmäßig Kontrollen durchzuführen. Das Belgische Institut der Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren fordert, eine strafrechtliche Verfolgung der Zuwiderhandelnden und erinnert daran, dass bei Nichteinsteilen eines Sicherheitskoordinators während der Projekt- und Bauphase schwere Geld- und Haftstrafen drohen. Zusätzliche Auskünfte: KRINGS Edgar, Sicherheitsberater beim CNAC (Nationaler Ausschuss für Sicherheit und Hygiene in der Bauindustrie), rue Saint-Jean 4,1000 Bruxelles GSM: 0479/985273, EMail: [email protected] BAUKO: Michael SCHOll, Sicherheitskoordinator, Tel.: 087/631191,GSM 0477/401464 E-Mail: [email protected]. www.bauko.be Mittelständler, 02-03/2007 ---------REICHElT Armin PGmbH, Si cherheitskoord i nator, Tel.: 087/744780 BENKER 080/444688 Norbert, Sicherheitskoordinator,Tel.: CHAMPENIOS & CHANTRAINE Architekturbüro, Sicherheitskoordinator,Tel.: 087/632663 TALBOT B.1. SC, Sicherheitskoordinator,Tel.: 080/339898 TF Sicherheitskoordination, Tel.: 080/447544 •