Sicherheitskoordination im Baufach

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6.12. Sicherheitskoordination im Baufach
Aus einer Untersuchung des Belgischen Instituts der Sicherheitsund
Gesundheitskoordinatoren
(BIB.Co) geht hervor, dass die
Gesetzgebung bezüglich der Vorbeugung von Arbeitsunfällen auf
zeitweiligen oder mobilen Baustellen in Belgien zu 50 Prozent
nicht beachtet wird.
Dreißigtausend Unfälle! Das ist
die Anzahl Unfälle, von denen
jedes Jahr 175.000 Arbeiter des
Bausektors betroffen sind.
30.000
Arbeitsunfälle,
wovon
20.000 mit einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit und 2.500 mit
einer definitiven Unfähigkeit. 2006
starben auf Baustellen über 30
Menschen, die dort tätig waren
um ihren Lebensunterhalt zu
verdienen.
Die Ursachen für die tödlichen
Unfälle in 2006:
- Kontakt mit Maschinen: II Tote
- Absturz: 13 Tote
- Von Mauer erschlagen: 4 Tote
- Stromschlag: 2 Tote
- Ertrinken: I Toter
- Arbeitsweg: I Toter
- Erdrutsch: I Toter
Die Berufe des Baus sind für die
meisten Berufe "mit Gefahren"
verbunden. Die Anwesenheit von
mindestens 2 Firmen, die gleichzeitig oder aufeinanderfolgend auf
der gleichen Baustelle arbeiten,
erhöhen ebenfalls die Gefahren.
Um diese Gefahren zu verkleinern, hat die Europäische Union
1992 eine Direktive angepasst,
die die Mindestvorschriften in
Sachen Sicherheit und Gesundheit auf den zeitweiligen oder
mobilen Baustellen festlegt. Diese
Vorschriften sind in der belgischen
Gesetzgebung niederge-
schrieben worden und sind ab
dem I. Mai 200 I anwendbar.
und den gesetzlichen Bedingungen entsprechen.
Jedoch sind die Unternehmer
nicht die einzigen, die Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen
hinsichtlich ihrer Arbeiter anwenden müssen.
Der Projektkoordinator interveniert bei der Verwirklichung der
Pläne.
Diese Verpflichtung gilt ebenfalls
für die Architekten und die
Selbstständigen, die auf einer
Baustelle intervenieren, sowie
auch für Bauherren, egal, ob es
sich
um
eine
Privatperson
handelt, die ein Haus baut oder
umändert,
oder
um
ein
Unternehmen,
das
seinen
Sozialsitz vergrößert.
Gesetzestexte:
- Gesetzestext vom 4. August
1996 über das Wohlbefinden
der Arbeitnehmer bei der
Ausübung ihrer Arbeit
- Königlicher Erlass vom 25. Januar 200 I bezüglich der zeitweiligen oder mobilen Baustellen
- Königlicher Erlass vom 19. Januar 2005 bezüglich der zeitweiligen oder mobilen Baustellen
Diese Texte können auf der Internetseite des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Arbeit und
Beschäftigung konsultiert werden:
http://www.meta.fgov.be/pk/pkf
/fkfe/frkfeOO. htm
Diese Texte kann man ebenfalls
telefonisch erhalten: 02/233451 I
Die Rolle der Koordinatoren
Die bei den Koordinatoren haben
eine
beratende
Funktion
bezüglich
der
Vorbeugungsmaßnahmen, damit Arbeiten (bei
Neubauten oder Unterhalts- sowie
Reparaturarbeiten)
ohne
Gefahren ausgeübt werden können
Der Ausführungskoordinator interveniert bei der Ausübung der
Arbeiten auf der Baustelle.
Für welche Baustellen
muss man Sicherheitskoordinatoren
bezeichnen?
Wenn mindestens zwei Unternehmer (egal, ob es sich um Unternehmer handelt, die Arbeitnehmer beschäftigen, oder um
Selbstständige),
die
Arbeiten
ausführen, selbst, wenn sie nie
gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten, muss ein Koordinator
bezeichnet werden.
Wenn die Gesamtheit der Arbeiten von nur einem Unternehmer
ausgeführt werden, gibt es keine
Verpflichtung einen Koordinator
zu bezeichnen.
Wer muss die Koordinatoren bezeichnen?
Für
Bauten
mit
einer
Gesamtfläche von 500 m2 und
mehr,
werden
die
Sicherheitskoordinatoren
immer
vom Bauherrn bezeichnet.
Für Bauten mit einer Gesamtfläche von weniger als 500 m2
werden der Projektkoordinator
und der Ausführungskoordinator
vom Architekten bezeichnet.
Ist die Mitarbeit eines Architekten
nicht notwendig, erfolgt die Bezeichnung durch den Hauptunternehmer oder durch den Unternehmer, der als erster einen
Vertrag
mit
dem
Bauherrn
abschließt. In dem Fall können die
sich folgenden Unternehmer ihren
eigenen Koordinator bezeichnen,
aber mit der Bedingung, dass ein
Unternehmer oder seine
Subunternehmer keine Arbeiten ausführen, solange der
vorherige Unternehmer seinen Teil der Arbeiten nicht beendet
hat.
Der Ausführungs-Koordinator muss vor Beginn der
Arbeiten bezeichnet werden. Kein Unternehmer darf damit
beginnen, Arbeiten auszuüben, ohne dass der Koordinator
bezeichnet wird, was laut BIB.Co offensichtlich nicht
immer der Fall ist.
Wer bezahlt die Koordinatoren?
Immer der Bauherr.
Im Falle von Arbeiten in Bezug auf ein Gebäude für eine Privatperson zur privaten Nutzung ist es der Architekt oder der Unternehmer der im Vertrag mit dem Koordinator eine Klausel einfügt;
diese besagt, dass die Gehälter des Koordinators zu lasten der
Privatperson gehen. Die Privatperson muss diese Klausel unterschreiben.
Die Kosten des Koordinators
In Funktion des Koordinators und des Bauwerks arbeitet man auf
Basis von einem Stundentarif oder von einem Basispreis in
Prozent der Kosten der Arbeiten. Die Stundentarife liegen
gewöhnlich zwischen 50 und 65 Euro, der Basispreis liegt
zwischen 1% und 4 % für die Koordination des Projektes und der
Ausführung zusammen.
Wann muss man einen Koordinator bezeichnen?
Die Bezeichnung des Projekt-Koordinators findet spätestens vor
dem Beginn des Entwurfs des Projekts statt. Der Architekt darf
den Entwurf nicht beginnen, solange der Koordinator nicht
bezeichnet ist. Es ist empfehlenswert, den Koordinator so früh
wie möglich zu bezeichnen, um zu vermeiden, dass ein Teil des
Projektes nicht im Nachhinein angepasst werden muss, um der
Meinung des Koordinators Rechnung zu tragen .
Das Institut BIB.Co bedauert, dass über die Hälfte der
SiGeKoordinatoren bestellt werden, wenn die Bauarbeiten
beginnen oder sogar erst kurz danach. Sie greifen also zu
spät ein, weil die Studienphase längst abgeschlossen ist.
Diese
Situation
sei
unannehmbar,
weil
dann
unangepasste Entscheidungen bezüglich der Sicherheit
während der Bauphase, aber auch bei der Ausführung
späterer Arbeiten getroffen würden.
Das Institut weist in dem Kommunique ferner darauf hin,
dass der Föderale Öffentliche Dienst Beschäftigung über
nicht genügend Mittel verfügt, um die Arbeiten auf
Baustellen zu verfolgen und regelmäßig Kontrollen
durchzuführen. Das Belgische Institut der Sicherheits- und
Gesundheitskoordinatoren fordert, eine strafrechtliche
Verfolgung der Zuwiderhandelnden und erinnert daran,
dass bei Nichteinsteilen eines Sicherheitskoordinators
während der Projekt- und Bauphase schwere Geld- und
Haftstrafen drohen.
Zusätzliche Auskünfte:
KRINGS
Edgar, Sicherheitsberater
beim
CNAC
(Nationaler Ausschuss für Sicherheit und Hygiene in der
Bauindustrie),
rue Saint-Jean 4,1000 Bruxelles GSM: 0479/985273, EMail: [email protected]
BAUKO: Michael SCHOll, Sicherheitskoordinator, Tel.:
087/631191,GSM
0477/401464
E-Mail:
[email protected]. www.bauko.be
Mittelständler, 02-03/2007
---------REICHElT Armin PGmbH, Si cherheitskoord i nator, Tel.:
087/744780
BENKER
080/444688
Norbert,
Sicherheitskoordinator,Tel.:
CHAMPENIOS & CHANTRAINE Architekturbüro, Sicherheitskoordinator,Tel.: 087/632663
TALBOT B.1. SC, Sicherheitskoordinator,Tel.: 080/339898
TF Sicherheitskoordination, Tel.: 080/447544 •
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