Informationen zum Mittleren Schulabschluss Prüfungsfächer und Prüfungstermine Regelungen für die Versetzung in die Oberstufe Die schriftlichen Prüfungen Englisch am Mittwoch, 12.05.2011 Deutsch am Dienstag, 18.05.2011 Mathematik am Mittwoch, 26.05.2011 Beginn: 10.00 Uhr Die mündlichen Prüfungen Englisch mündlich: Freitag, 28.05.2011 4. Prüfungskomponente: im Zeitraum vom 26.03. bis 30.03.2011 Dauer der schriftlichen Prüfungen Deutsch 180 Minuten Englisch 150 Minuten Mathematik 135 Minuten Die schriftliche Prüfung Das Procedere entspricht dem des Abiturs: 1. nur von der Schule ausgegebenes und gekennzeichnetes Papier verwenden 2. nur die angegebenen Hilfsmittel verwenden 3. Konzeptblätter sind Bestandteil der Prüfungsunterlagen (abgeben) 4. Das Verlassen des Raums ist nur einzeln erlaubt (Fluraufsicht, Eintrag ins Protokoll). Die schriftliche Prüfung Bei der Abgabe erfolgt die Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Bei vorzeitiger Abgabe muss das Schulgelände verlassen werden. Die mündlichen Prüfungen 1. Fremdsprache: Die Aufgabenstellung erfordert eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten unter Aufsicht. Die Prüfung soll eine Partnerprüfung sein (Einzelprüfung auf Antrag). Der Prüfungsanteil des einzelnen Schülers muss wenigstens 5 bis max. 10 Minuten betragen. Die mündliche Englisch-Prüfung 1. Prüfer/in: Fachlehrer/in der Klasse und eine weitere Lehrkraft (Protokoll) 2. Inhalt: Schulaufsicht macht Vorgaben, Bezug zum Unterricht 3. Bewertung: nach vorgegebenen Bewertungsraster Die 4. Prüfungskomponente Präsentationsprüfung: Thema: selbst gewählt Bewertung: Qualität der Darstellung (Medieneinsatz, Fachkompetenz) Die 4. Prüfungskomponente Das Thema der Präsentation muss mit seinem Schwerpunkt aus einem der Fächer Geschichte, Geographie, Biologie, Physik, Chemie, Kunst, Musik, Französisch, Ethik oder einem Wahlpflichtfach kommen. 4. Komponente – Formales Mit der gewählten Thematik muss man sich während der Jahrgangsstufe 10 in der Regel mindestens sechs Wochen lang beschäftigt haben. 4. Komponente – Formales Jeder Schüler muss seinem(r) prüfenden Fachlehrer(in) folgende Angaben schriftlich einreichen: kurze inhaltliche Übersicht mit Gliederung, Quellenangabe und Präsentationsform. Eine detaillierte Ausarbeitung des Themas wird nicht verlangt. 4. Komponente – Formales Bis Freitag, 03.12.2010: Gruppenbildung (max. 4 Schüler) und Themenvorschläge durch die Schüler an die Klassenleitung. 4. Komponente – Formales Der Prüfungsausschuss erhält von der Klassenleitung bis zum 15.12.2010 eine Aufstellung der eingereichten Themen. Anschließend erfolgt die Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Zu Beginn des 2. Halbjahres: Ausgabe der genehmigten Themen und der Prüfungspläne. 4. Komponente - Prüfung Präsentationsformen können sein: Vortrag mit Thesenpapier, Experiment, Foliendarstellungen, Plakate, SoftwarePräsentationen, Video-Präsentationen. (Keine Präsentationen aus dem Internet !!) Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Prüfer/der Prüferin und einer/m Protokollantin/en. Die Präsentation wird vom Prüfungskandidaten auf CD gespeichert und direkt nach der Prüfung abgegeben. 4. Komponente - Prüfung Die Prüfungsdauer in der Gruppe beträgt für jeden Schüler 10-20 Minuten. Bei Einzelprüfungen ist der Zeitrahmen 15 – 30 Minuten. Einzelprüfungen sind schriftlich zu beantragen. 4. Komponente – Bewertung Bewertungskriterien: Vortragstechnik, Gliederung der Präsentation, Einsatz der Medien, Fachkompetenz und sprachliche Umsetzung Die Bewertung der Prüfung berücksichtigt beide Teile: Präsentation und Prüfungsgespräch. Bei abweichenden Ergebnissen überwiegt die Note der Präsentation. Regelungen zu den Prüfungsergebnissen Die schriftlichen Prüfungsarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch dürfen nicht als Klassenarbeit o. ä. gewertet werden. In der 1. Fremdsprache werden die Ergebnisse des schriftlichen und des mündlichen Teils im Verhältnis 3 : 2 zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Versetzung in die gymnasiale Oberstufe Versetzt wird, wer... am Ende der 10. Klasse mit seinen Jahrgangsnoten die Versetzungsregeln erfüllt und den mittleren Schulabschluss (MSA) erreicht. Versetzungsbedingungen Ganzjahresnoten: Im 2. Halbjahr müssen für die Note die Leistungen des gesamten Schuljahres unter besonderer Berücksichtigung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung berücksichtigt werden. Versetzungsregelung durch Jahrgangsnoten Man wird versetzt, wenn man... - höchstens eine 5 hat. - 2 x 5 mit Ausgleich durch 2 x 3 hat. Ein Kernfach (De, Ma, Fs) muss durch ein Kernfach ausgeglichen werden. Versetzungsregelung durch Jahrgangsnoten Man wird versetzt, wenn man... - 1 x 5 und - 1 x 6 mit Ausgleich durch 2 x 2 hat. Die Note 6 darf nicht aus einem Kernfach sein. Versetzungsregelung durch Jahrgangsnoten Man wird nicht versetzt, wenn man... - 2 x 5 oder 1 x 6 im Kernfach hat. - 3 x 5 oder mehr in beliebigen Fächern hat. Noten im gleichen Fach (Pflicht- und Wahlpflichtunterricht) sind zwei Noten. Die Noten der Prüfung Der Prüfungsteil des Mittleren Schulabschlusses ist bestanden, wenn alle Prüfungen wenigstens mit 4 bewertet werden oder eine 5 durch eine 3 ausgeglichen wird. Zusätzliche mündl. Prüfung Eine zusätzliche mündliche Prüfung wird in einem MSAPrüfungsfach angesetzt, wenn die Prüfungen in zwei Fächern mit 5 bewertet wurden (§ 42). Versetzungsregelung Es ist also möglich, auf Grund der Jahrgangsnoten nicht versetzt zu werden, aber den Prüfungsteil des mittleren Schulabschlusses zu erreichen. Versetzungsregelung Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie nach erneutem Besuch der Klasse 10 im Rahmen der nächsten Abschlussprüfung wiederholen. Nachprüfungen Eine Nachprüfung ist möglich, zur Verbesserung einer Jahrgangsnote - um den Mittleren Schulabschluss zu erreichen oder - um die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe zu erreichen. Ergebnisse des MSA 2010 Sophie-Charlotte-Oberschule (Durchschnitt aller Prüfungsnoten) Fach SCO Berlin (Gymnasien) Mathematik 2,4 2,6 Deutsch 2,2 2,2 Englisch 1,5 1,9