Der deutsche Bauernkrieg

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Die Reformation in Quellen
(von Florian Meinhardt)
1517: -
151 Thesen Karlstadts gegen die scholastische Theologie
Albrecht von Mainz: Ablaßinstruktion (zum Wiederaufbau der Peterskirche in Rom)
Tetzel: Eine Musterpredigt für den Ablassprediger
Luther: Die 95 Thesen über den Ablass
1518: -
Die Heidelberger Disputation: Luthers Kreuzestheologie:
Luther wurde nach Heidelberg geladen, um seine Theologie in Form von 28 Thesen zu formulieren. Vorher wurde
er von Albrecht v. Mainz in Rom denunziert. Auch die Dominikaner verklagten Luther auf Verdacht der Ketzerei.
Aus Luthers Thesen zur Kreuzestheologie: „Der Theologe der Herrlichkeit nennt das Böse gut und das Gute böse,
der Theologe des Kreuzes nennt die Dinge beim Namen. Nicht der ist gerecht, der viels leistet, sondern der, der ohne Werke
inständig glaubt.“
-
Karlstadt: 406 Thesen zur Verteidigung der Wittenberger Theologie
Karlstadt tritt an die Seit Luthers. Der Streit um Luthers Thesen wurden neu entfacht
-
Leipziger Disputation
Cajetan: Bericht über das Augsburger Verhör Luthers (25.10.)
Kardinallegat Cajetan hatte vom Papst ein Breve erhalten, dass ihn anwies, Luther nach Augsburg zum Reichstag
zu beordern, von ihm einen Widerruf zu erhalten, ansonsten ihn festnehmen zu lassen. Friedrich der Weise erwirkte
jedoch eine 20-tägige Frist für Luther.
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Luthers „Protestation“: Bericht über das Augsburger Verhör
Erasmus: Brief an Luther – Wertung der Reformation
Luther verfasste einen begeisterten Brief an Erasmus („unsere Zierde und Hoffnung“), den Erasmus reserviert
beantwortete. Die Distanz sollte ab da nur noch zunehmen.
Die Leipziger Disputation
1519:
Ursprünglich sollte diese Disputation zwischen Eck und Karlstadt stattfinden. Da Eck aber in Luther den wahren
Gegner sah, weitete sie sich auf beide Wittenberger aus. Eck betont hier die Loyalität zum Papst als den Nachfolger
Petri und den Statthalter Christi.
1520: -
Aus Luthers zweiter Psalmenvorlesung: „Exsurge Domine“
Diese Worte benutzt Luther, um seine Zeit, in der der Antichrist um die Machtergreifung über die Kirche bis in die
Kurie bemüht ist, als Endzeit zu kennzeichnen. Ein halbes Jahr später benutzt dieselben Worte auch Papst Leo X. in
der Bannandrohungsbulle von 1520, um Gottes Hilfe zu erflehen.
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Bannandrohungsbulle gegen Luther: Exsurge Domine
Der römische Prozess gegen Luther hatte bereits zwei Jahre vorher begonnen. In den Bannandrohungsbulle werden
41 Sätze aus Luthers Werken angeführt und als irrig bezeichnet. Luther erhält eine Frist von 60 Tagen zur
Unterwerfung. Am 3. Januar 1521 wird er dann gebannt.
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Luther: An den christlichen Adel deutscher Nation (August 1520)
Gezielt richtet sich Luther an den Adel und bittet um Untertützung, damit die Reform der Kirche nach dem
Scheitern der geistlichen Stände von den weltlichen Ständen weitergeführt werde. Drei Hauptpunkte:
1.
Der Hass gegen die Pharisäerpfaffen
2.
Die nationale Kritik am Papst zu Rom
3.
Die Hoffnung auf ein rechtes, freies Konzil
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Luther: Die babylonische Gefangenschaft der Kirche (Oktober 1520)
Hier bezog Luther deutlich Stellung zu den Sakramenten. (Bereits 1519 in den Sermonen Stellung zu Buße,
Abendmahl und Taufe) Diese Schrift wurde für die höhere Bildungsschicht zur Programmschrift der Reformation.
Zu den Sakramenten: „Nur drei Sakramente: die Taufe, die Buße und das Brot. [...] Nach dem Sprachgebrauch der Schrift: Nur
ein einziges Sakrament und drei sakramentale Zeichen.[...] die Tauf sei das grundlegende Sakrament, ohne das man kein anderes
erlangen könne.“
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Luther: Von der Freiheit eines Christenmenschen
1
Auf Bitten des Kuriendiplomaten Karl von Miltitz schreibt Luther an Papst Lei einen versöhnlichen Brief. Im
Zusammenhang damit entstand dieses Traktat.
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Melanchthon: Thesen gegen die scholastische Theologie (August 1520)
Melanchthon wurde im Alter von 21 Jahren an die Wittenberger Universität zum Professor berufen. Schon bald
hatte er mehr Hörer als Luther in seinen Vorlesungen. Die Thesen belegen die gemeinsame Front der Wittenberger
gegen die scholastische Theologie.
1521:
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Der Wormser Reichstag
Bekenntnis des Kaisers (19. April 1521)
Kaiser Karl V. reiht sich in die cäsaro-papistische Tradition ein, die bis Maximilian lebendig geblieben war. Dabei
ist er sich der Verantwortung für das ganze Corpus Christianum voll bewusst.
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Das Wormser Edikt (8./26. Mai 1521)
Edikt gegen Luther. Seine Schriften sind zu verbrennen und er ist in kein Haus mehr einzulassen etc. Alle, die dies
nicht befolgen, sollen bestraft werden. Luther ist sozusagen vogelfrei.
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Albrecht Dürer: Klage um Luther (17. Mai 1521)
In einer Aufzeichnung Dürers klagt dieser um die Verfahrensweise mit Luther. Es bewundert ihn sehr und spricht
sich auch gegen den Papismus aus.
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Melanchthon: Erstausgabe der Loci Communes
Dieses Werk stellt der erste evangelische Dogmatik dar. Luther schätzte dieses Werk sehr, was er auch am Anfang
von „De servo arbitio“ bemerkte.
Folgende Themen standen im Mittelpunkt: Einheit Gottes / Dreifaltigkeit / Schöpfung / Mensch und seine natürlichen Kräfte
/ Sünde / Folgen der Sünde, d.h. die angeborenen Fehler / Strafen / Gesetz / Verheißungen / Erneuerung durch Christus / Gnade /
Früchte der Gnade / Glaube / Hoffnung / Liebe / Vorherbestimmung / Sakramentszeichen / menschliche Stände / Obrigkeit /
Bischöf / Verdammnis / Seligkeit
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Luthers Absage an die Mönchsgelübde (November 1521)
Hier erfolgt Luthers klare Begründung der Absage an die Mönchsgelübde
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Müntzer: Das Prager Manifest
1520 wurde Müntzer von Luther nach Zwickau empfohlen, wo er in Berührung mit den Zwickauer Propheten
kommt. 1521 aus Zwickau ausgewiesen.
Aufruf an alle Heiligen, d.h. an alle Auserwählten, Gottes Wort aus den Fängen der Hure, der gefallenen Kirche
unter Einsatz des Lebens zu entreißen und das Evangelium wieder ans Tageslicht zu bringen.
1522:
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Reformatorische Neuordnung
Melanchthon u.a.: Ordnung der Stadt Wittenberg
Die reformatorische Neuordnung beginnt in Wittenberg mit der Ausarbeitung einer neuen Ordnung, die sich auf
gottesdienstliche, soziale und wirtschaftliche Reformen bezieht. Hier spiegelt sich klare Ausdruck des
reformatorischen Programms der Wittenberger Bewegung wider.
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Johann Bugenhagen: Hamburger Kirchenordnung
Bugenhagen verlässt für einige Monate Wittenberg, um in Hamburg eine neue Kirchenordnung in die Wege zu
leiten. Die Hamburger würden ihn gerne behalten, er wird aber dann von Luther nach Wittenberg zurückbeordert.
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Karlstadt: Von Abtuhung der Bilder (Januar 1522)
Während Luther auf der Wartburg ist, wurde Karlstadt schnell zum Anführer bei der Durchsetzung von Neuerungen
in Wittenberg. Dies geschieht unter großer Aufruhr. Er predigt davon, die Bilder in den Kirchen abhängen zu
lassen, was auch in der ersten Februarwoche unter Tumult und unter Genehmigung des Rates der Stadt geschieht.
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Das ‚Schuldbekenntnis Hadrians‘ (25. November 1522)
Francesco Chieregati (päpstlicher Diplomat) verliest am Nürnberger Reichstag eine Art Schuldbekenntnis des
Papstes Hadrian VI: (1522-1523). Dieser gibt eine Krankheit der Kirche an Haupt und Gliedern zu. Fordert aber
gleichzeitig ein scharfes Vorgehen gegen Luther.
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Zwingli: 67 Schlußreden
Zwinglis früheste Zusammenfassung seiner reformatorischen Theologie. Diese sollten bei der ersten sog. Zürcher
Disputation vorgetragen werden, die dann aber keine im eigentlichen Sinne geworden ist. In These 42 distanziert
sich Zwingli aber schon zu den Wittenbergern.
1523: -
Luther: Lied von den Märtyrern (1. Juli 1523)
2
Luthers Lied zu der Verbrennung der zwei Augustinermönche in Brüssel
1524: -
Thomas Müntzer: Die deutsch-evangelische Messe (1523/1524)
Allgemein zu Müntzer: Er kritisiert die Rüchsichtnahme auf die geistlich Schwachen. Schon 1524 scharf von der
Wittenberger Theologie geschieden. Nach der Flucht aus Allstedt verfasst er 1524 in Nürnberg seine
„Hochverursachte Schutzrede “. Er bekommt Verbindungen zu dem Bauernaufstand und ruft in Mühlhausen
zum Anschluss an den Aufstand auf. Bei der Niederlage in Frankenhausen wird er verhaftet, zum Widerspruch
gezwungen und enthauptet.
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Zwingli: Die Grundlage der Reformation. Brief an Fridolin Lindauer (20. Oktober 1524)
Pfarrer Lindauer predigt von der Kanzel gegen Zwingli und beschuldigt ihn der Ketzerei. Auf der 2. Zürcher
Disputation ist er jedoch nicht erschienen und ging von nun an Zwingli aus dem Weg. Daraufhin schreibt Zwingli
selbst ihm einen Brief, der Zwinglis Anschauung von der Reformation beschreibt.
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1525: -
Erasmus von Rotterdam: De libero arbitrio - Abhandlung über den freien Willen (September
1524)
Luther: De servo arbitrio - Vom geknechteten Willen
Der deutsche Bauernkrieg
Der deutsche Bauernkrieg hatte im Juni 1524 im südlichen Schwarzwald angefangen.
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Die 12 Artikel der Bauernschaft (Februar/März 1525)
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Johannes Brenz: Predigt über den Gehorsam der Untertanen (März 1525)
Die 12 Artikel zeugen vom Grundverständnis einer christlichen Vereinigung der Bauern.
Brenz war Pfarrer in Schwäbisch Hall und nahm in einer fränkischen Predigt Stellung zur Frage des Gehorsams. Er
war in seinen Auffassungen Luther sehr nahe.
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Luther: Ermahnung zum Frieden auf die 12 Artikel der Bauernschaft in Schwaben (April)
Hier versuch Luther noch den Bauern gerecht zu werden und mahnt die Fürsten zu sozialer Gerechtigkeit
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Luther: Wider die stürmden Bauern (Mai 1525)
Eine der umstrittensten Schriften des Martin Luther. Hinter dem erfolgreichen Zusammenschluss (‚rottieren‘) der
Bauern vermutet Luther das Wirken Müntzers. Von nun an sieht er in der Bewegung der Bauernschaft den
Antichrist.
Reichstag zu Speyer
1526:
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1527: -
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Hier wird die Religionsfrage einem jeden Landesherren überlassen. „Cuius regio, eius religio“
Michael Sattler: Schleitheimer Artikel (Februar 1527)
Sattler leitet 1527 die Täufersynode in Schleitheim mit den Schleitheimer Artikeln ein. Sie stellen das älteste und
wichtigste Bekenntnisformular der Täufer dar. Sattler wird am 20. Mai 1527 hingerichtet.
Der Abendmahlsstreit (1524/28)
Hendricxz Hoen: Die Neudeutung des Abendmahls (August/September 1525)
„Deshalb wird er sich von allem abwenden, was er zuvor zu lieben pflegte, und wird allein an Christus hängen, indem er sich
immer danach richtet, was Ihm gefällt, für sich wird er aber nichts mehr bedürfen, sondern wird alle Sorge auf Christus werfen,
von dem er glaubt, daß er der Seine sei und daß Er allein reichlich genug sei für ihn zu allen Dingen. Das ist wahrhaftig Christus
esse und sein Blut trinken, wie der Heiland sagt: ‚Wer mein Fleisch ißt und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich in ihm.‘ Die
aber ohne diesen Glauben das Abendmahl empfangen, scheinen eher das Mann der Juden als Christus zu essen.“
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Die kontroversen Standpunkte Luthers und Zwinglis
Luther: Wider die Schwarmgeister: Teufels Geist wider des Herren Leib (1527)
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der Teufel ist in der Schrift und richtet ein Durcheinander in der Schrift an und macht viele
Sekten, Ketzerei nd Rotten unter den Christen
Leib und Blut Christi wahrhaftig im Abendmahl anwesend
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Zwinglis Erwiderung: Daß diese Worte Jesu Christi ‚Das ist mein Leib etc.‘ ewiglich
den alten Sinn haben werden (1527)
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„Also legt einer diese Worte Christi in dem Wort ‚das‘ [hoc] aus, der andere im ‚ist‘ [est], der dritte im
‚mein Leib‘ [corpus meum], wobei doch ein Sinn bleibt und die Wahrhheit nicht allein unversehrt bleibt,
sondern erst an dieser und anderen Stellen klar hervorgebracht wird, so ist das doch keine Zwietracht...“
Luther: Das Brot ist Leib Christi (1527)
Mt 26,26 / Mk 14,22: „Er nahm das Brot, dankte und brach es und gab seinen Jüngern und sprach:
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‚Nehmet hin, esst! Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird‘“
Das sagt nun klar und deutlich, dass Christus seinen Leib zu essen gibt, wenn er das Brot reicht. Wie aber
das zugeht oder wie er im Brot sei, wissen wir nicht, sollen es auch nicht wissen. Gottes Wort sollen wir
glauben und ihm nicht Weise oder Maß setzen. Brot sehen wir mit den Augen, aber wir hören mit den
Ohren, daß der Leib da sei...
Nach Oekolampad müsste es heißen:
„Nehmet hin und esset, das ist meines Leibes Zeichen!“
Nach Zwingli müsste es heißen:
„Nehmet hin und esset, Das bedeutet meinen Leib!“
Das steht in der Schrift nicht geschrieben!!
Zwinglis Verteidigung des „bedeutet“: Die Tropuslehre (1527)
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Sobald wir nun erkennen, daß Christus nicht ein wesenhafter Stein ist, so ist von Stunde an der tropus, das
ist: die Metapher, da.
Und wenn Paulus sagt: „Der Fels aber war Christus“, ist es eine übertragene Redeweise. Christus war
nämlich keine Stein!!
Luther: ‚Vom Abendmahl Christi‘: Zur Tropuslehre (1528)
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Vorwurf: Luther befinde sich im Gegensatz zu Gottes Wort
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Das Herz fasst doe Worte im Glauben und ißt geisltich, was der Mund leiblich ißt, denn das
Herz erkennt wohl, was der unverständige Mund ißt.
Gott richtet es aber so ein, daß der Mund für das Herz leiblich und das Herz für den Mund
geistlich ißt, und also beide von der einen Speise gesättigt und selig werden.
Der unverständige Leib weiß nicht, daß er gerade eine Speise ißt, durch die er zum ewigen
Leben kommen soll.
Zwinglis Schlußfolgerung unhaltbar: „Wird Christi Fleisch gegessen, so wird nichts denn
Fleisch daraus.“ Bei Rind stimmt dies. Jedoch: „Wird Christi Fleisch gegessen, so wird nichts
denn Geist daraus, denn es ist ein geistlich Fleisch und läßt sich nicht verwandeln, sondern
verwandelt [selbst] und gibt den Geist allen, die es essen.
Es ist ein reine Dichtung zu sagen, das Wort „ist“ heiße soviel wie „bedeutet“. Dies lässt sich an keiner
Stelle der Schrift beweisen. Wenn die Schwärmer mir in allen Sprachen, die auf Erden sind, auch nur einen
Spruch beibringen, in dem „ist“ soviel gilt wie „bedeutet“, so sollen sie gewonnen haben.Es mangelt den
hohen Geistern daran, daß sie die Redekunst oder „grammatica“ oder, wie sie es nennen, „tropus“, die man
in der Kinderschule lehrt, recht verstehen.“
Zwingli: Eine klare Unterrichtung vom Nachtmahl Christi: Christus leiblich im
Himmel und geistlich im Mahl (1526)
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In Christus sind zwei Naturen zu unterscheiden, die göttliche und die menschliche: beide sind aber ein
Christus. Seiner göttlichen Natur nach hat Christus die Rechte des Vaters nie verlassen, ist er doch Got,
eines Wesens mit dem Vater. Darum spricht er auch: „Ich und der Vater sind eins.“ Die andere Natur Christi
ist die menschliche, die hat er um unseretwillen im ewig reinen Leib Mariens angenommen, empfangen von
Maria durch den Heiligen Geist. Christus der Mensch ist ans Kreuz geschlagen worden und zum Himmel
aufgefahren; eine menschliche Natur zum ersten Mal als Gast im Himmel! Denn dorthin war vorher kein
Fleisch gelangt. Wenn bei Markus im 16. Kapitel geschrieben steht, daß Christus zum Himmel gefahren ist
und zur Rechten des Vaters sitzt, dann gilt dies nur von seiner menschlichen Natur, denn seinem göttlichen
Wesen nach ist er von Ewigkeit allenthalben.
Wie würde es sich ausnehmen „Mein Gott, mein Gott, wie hast du mich verlassen?“ auf die göttliche
Natur zu beziehen!...
Die Heilige Schrift bedarf in jedem Falle der Unterscheidung [gemäß den Naturen Christi]. So nun
Christus zur Rechten Gotte sitzt und da auch bleiben wird, bis er am Jüngsten Tag wiederkommt, wie
kann er dann hier auf Erden im Sakrament leiblich gegessen werden!
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Luther: ‚Vom Abendmahl Christi‘: Christus im Himmel und im Mahl (1528)
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1528: -
Alloiosis ist des Teufels Maske: „Mußte nicht Christus leiden und so in seine Herrlichkeit eingehen?“ (Lk
24,26). Hier gaukelt er, daß allein die menschliche Natur Christi gemeint sei. Denn wenn ich glauben
würde, daß nur die menschliche Natur für mich gelitten hat, so wäre mir Christus ein schlechter Heiland, er
hätte wohl selbst einen Heiland nötig.
Weil Gott und Mensch in Christo eine Person sind, so überträgt de Schrift um dieser personalen Einheit
willen auf die Gottheit alles, was dem Menschen widerfährt; und umgekehrt.
Die eine Person, also Christus, leidet und stirbt. Nun ist aber diese Person wahrhaftiger Gott, weshlab zu
Recht gesagt wird: Gottes Sohn leidet...Es würde mir auch ein schlechter Christus zurückbleiben, der nur
noch an einem einzigen Ort göttliche Person allein, ohne ihre Menschheit. Gott und Menschheit lassen sich
nicht trennen, sondern sie sind eine einzige Person geworden, die die Menschheit nicht so von sich scheidet,
wie Meister Hans, der seinen Rock auszieht und von sich legt, wenn er schlafen geht.“
Zwingli: Eine christliche Obrigkeit – gegen die Zwei-Reiche-Lehre: Breif an Ambrosius
Blarer (4. Mai 1528)
„Eine christliche Obrigkeit unterscheidet sich von einer heidnischen durchaus. Wenn sie nämlich nicht gottesfürchtig ist, so ist sie
schlechter als jene, und wenn die heidnische Obrigkeit in ihrem Herrschaftsbereich um Gottesfurcht bemüht ist, so ist sie
christlich, auch wenn sie Christus selbst nicht kennt.“
1529:
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Auf dem Weg zur Konfession
2. Reichstag zu Speyer: Protestation der evangelischen Reichsstände (20. April 1529)
Kaiser Karl V. beruft nach dem Krieg gegen Frankreich (1526-1529) wieder einen Reichstag ein. Der Beschluss
vom 1. Reichstag zu Speyer wird wieder aufgehoben. Die neugläubigen Reichsstände verfassten eine Protestschrift
„Protestanten“
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Speyerer Reichstagsabschied (22. April 1529)
Es wird die Einberufung eines Generalkonzils beschlossen (d.h. alle Bischöfe von Portugal bis Polen, von
Norwegen bis Sizilien).
Marburger Religionsgespräch
Die dogmatischen Gegensätze in der Abendmahlslehre zwischen Wittenberg, Straßburg und Zürich/Basel standen
einem politischen Bündnis der ‚neugläubigen‘ Gebiete entgegen. Dies wollte Philipp von Hessen bereinigen.
Anwesend waren:
Wittenberg:
Luther / Melanchthon / Justus Jonas
Zürich:
Zwingli
Basel:
Oekolampad
Straßburg:
Bucer / Kasper Hedio
Schwäbisch Hall: Brenz
Nürnberg:
Andreas Osiander
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Die 15 Marburger Artikel (3. Oktober 1529)
In der Abendmahlsfrage (praesentia realis) konnte man sich nicht einigen. Die 15 Artikel konnte aber im
Einvernehmen verabschiedet werden.
Der Reichstag zu Augsburg
1530:
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Der Augsburger Reichstag bot den protestantischen Landesherren und Reichsstädten die Gelegenheit, vor Kaiser
-
und Reich über Glauben und Kirchenordnung Rechenschaft abzulegen.
Die von Melanchthon ausgearbeitete als kursächsische Apologie gedachte Schrift wurde dann als das Augsburger
Bekenntnis vorgelegt (Confession Augustana). Diesem Bekenntnis konnten aufgrund der Abendmahlslehre nicht
alle reformatorischen Lager zustimmen. Daher wurden drei Bekenntnisse vorgelegt:
1. Confessio Augustana (Wittenberger Bewegung um Luther u. Melanchthin)
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2. Confessio Tetrapolitana (Bekenntnis der vier Städte Straßburg, Memmingen, Konstanz und Lindau von Bucer)
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3. Fidei ratio (Zwingli)
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Reichstagsabschied (22. September 1530)
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Es konnte keine Einigung erzielt werden. Eine Bedenkzeit bis zum 15. April 1531 wurde angeordnet.
Bis dahin galt:
dass der Kurfürst von Sachsen nichts Neues drucken oder veröffentlichen solle
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dass werder der Kurfürst von Sachsen noch die anderen Fürsten oder Untertanen neue Mitglieder für ihre
„Sekte“ werden sollen
dass die durch die christliche Unterdrückung Beraubten und Geschädigten nicht weiterhin geschädigt
werden sollen und alte Schäden wiedergutzumachen seien.
Am Ende folgt eine Drohung des Kaisers bei Nichteinhaltung dieser Verordnungen.
1534: -
Das Täuferreich zu Münster (1534/35)
In Norddeutschland und den Niederlanden hatte um 1530 das Täufertum durch Melchior Hoffmann wieder ene
streng eschatologische Prägung erhalten. Ein Teil seiner Schüler trat dafür ein, das Reich Gottes mit Waffengewalt
aufzurichten. In Münster wurde die unter der Führung von Jan Matthys, Jan Bockelson (van Leiden), Bernhard
Rothmann und Bernd Knipperdolling zu verwirklichen gesucht.
Gemeinsam wurde die Stadt mit alt- und neugläubigen Fürsten belagert und am 25. Juni 1535 eingenommen. Damit
wurde dem „Gottesreich zu Münster“ ein Ende bereitet.
1536: -
Luther: Disputatio de homine (Frühjahr 1536)
Diese Disputation bietet sowohl die Kurzfassung der Auseinandersetzung mit Erasmus als auch die Grundstruktur
der Zweireichelehre.
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Wittenberger Abendmahlskonkordie (26. Mai 1536)
Im Marburger Religionsgespräch wurde zwai ein breiter Lehrkonsens zwischen Schweizer, oberdeutschen und
Wittenberger Reformatoren erzielt, aber der Gegensatz im Verständnis des Abendmahls verhinderte das
Zusammenwachsen. Vor allem Bucer und Philipp von Hessen haben es zustande gebracht, dass die Wittenberger
und die oberdeutschen Reformatoren sich weitgehend einigten. Die Schweizer weigerten sich, an dieser
Zusammenkunft teilzunehmen. Hier wurde eine Einigung in den wesentlichen Fragen des Abendmahls erzielt, die
die meisten oberdeutschen Städte akzeptierten.
1539: -
Johannes Calvin: Antwort an Kardinal Sadolet
Wilhelm Farel und Johannes Calvin wurden im April 1538 wegen Ungehorsams aus der Stadt Genf ausgewiesen.
Jacob Sadolet, Bischof von Carpentras (Südfrankreich), seit 1536 Kardinal und Mitglied der von Papst Paul III.
berufenen Reformkommission, richtete einen offenen Brief an die Genfer Bevölkerung. Anstatt aus Genf kam die
Antwort von Calvin aus Straßburg, in der er Rechenschaft über das Anliegen der Reformation gab.
1540:
-
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1541: -
Religionsverhandlungen zu Worms und Regensburg (1540/41)
Wormser Religionsgespräch: Confessio Augustana Variata
Karl V. benötigte gegen die Türken an den Grenzen des habsburgischen Reiches auch die Unterstützung der
deutschen protestantischen Reichsstände, welche aber Zugeständnisse erwarteten.
Am 18.4.1540 lud er zu einem Religionsgespräch nach Speyer ein wegen Pest Verlegung nach Hagenau. Die
Verhandlungen gingen nicht vorwärts Vertagung auf den 28.10.1540 nach Worms.
In Worms wurde die Confessio Augustana Variata (mit den von Melanchthon vorgenommenen Änderungen) als
Bekenntnis des Schmalkaldischen Bundes an den kaiserlichen Vertreter übergeben
Veränderungen: 1.
Größere Offenheit gegenüber den Schweizern als in der Wittenberger Konkordie
2.
Erheblich schärfere Formulierung gegenüber der päpstlich-katholischen Kirche als
zehn Jahre zuvor in Augsburg.
Regensburger Religionsgespräch: Regensburger Buch
Melanchthon und Eck diskutierten in offiziellen Verhandlungen über die CA
Geheimverhandlungen mit Gropper und Bucer. Dieses entstandene Buch (Regensburger Buch) bildete die
Verhandlungsgrundlage des Regensburger Reliogionsgesprächs. Man einigte sich auf eine kontroverstheologisch
verschieden lesbare Unionsformel über die Rechtfertigung. Man scheiterte jedoch an folgenden Punkten: Frage der
Irrtumslosigkeit der Konzilien, Frage der Transsubstantation, Frage des Primates des Papstes. Verhandlungen
scheiterten.
Das Konzil von Trient (1545-1563)
1545:
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Man dachte damals, nur ein Konzil könne die gesamte reformbedürftige Kirche erneuern. Das V. Laterankonzil
(1512-1517) repräsentierte keineswegs die abendländische Kirche und wurde somit zu einem Konzil der verpassten
Chancen.
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Ein stetiger Kampf um Vormachtinteressen von Papst, Kaiser und König von Frankreich verhinderte ein baldiges
Zusammenkommen eines neuen Konzils.
Dem Konzil in Trient blieben dann letztendlich die Evangelischen fern.
1548: -
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1555: -
Interim (30. Juni 1548)
Aufgrund des machtpolitischen Gegensatzes zwischen Kaiser und Papst erwies sich das Konzil von Trient (und
Bologna) als unfähig, Reformen zu verwirklichen. Zuvor waren die Protestanten im Schmalkaldischen Krieg von
Karl V. geschlagen worden.
Am 30. Juni 1548 wurde den Protestanten das „Interim“ auferlegt. Während es die Wiedereinführung katholischer
Zeremonien beim Gottesdienst und die Abkehr von der reformatorischen Theologie forderte, gewährte es den
Protestanten die Prieterehe und den Laienkelch. Das Interim sollte bis zu einer Regelung durch ein allgemeines
Konzil gelten und musste zum Teil gewaltsam durchgesetzt werden.
Augsburger Religionsfriede (25. September 1555)
Nach langen und schwierigen Verhandlungen wurden die offenen Streitfragen zwischen den Konfessionen sowie
zwischen Kaiser und den Ständen geregelt.
Anerkennung und Schutz des Reiches nur für diejenigen, die sich zur Augsburgischen Konfession von 1530
bekennen.
Ausgeschlossen hingegen: Die blutig verfolgten Täufer du alle Anhänger der Zürcher und Genfer Reformation.
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