Die Reformation in Quellen (von Florian Meinhardt) 1517: - 151 Thesen Karlstadts gegen die scholastische Theologie Albrecht von Mainz: Ablaßinstruktion (zum Wiederaufbau der Peterskirche in Rom) Tetzel: Eine Musterpredigt für den Ablassprediger Luther: Die 95 Thesen über den Ablass 1518: - Die Heidelberger Disputation: Luthers Kreuzestheologie: Luther wurde nach Heidelberg geladen, um seine Theologie in Form von 28 Thesen zu formulieren. Vorher wurde er von Albrecht v. Mainz in Rom denunziert. Auch die Dominikaner verklagten Luther auf Verdacht der Ketzerei. Aus Luthers Thesen zur Kreuzestheologie: „Der Theologe der Herrlichkeit nennt das Böse gut und das Gute böse, der Theologe des Kreuzes nennt die Dinge beim Namen. Nicht der ist gerecht, der viels leistet, sondern der, der ohne Werke inständig glaubt.“ - Karlstadt: 406 Thesen zur Verteidigung der Wittenberger Theologie Karlstadt tritt an die Seit Luthers. Der Streit um Luthers Thesen wurden neu entfacht - Leipziger Disputation Cajetan: Bericht über das Augsburger Verhör Luthers (25.10.) Kardinallegat Cajetan hatte vom Papst ein Breve erhalten, dass ihn anwies, Luther nach Augsburg zum Reichstag zu beordern, von ihm einen Widerruf zu erhalten, ansonsten ihn festnehmen zu lassen. Friedrich der Weise erwirkte jedoch eine 20-tägige Frist für Luther. - Luthers „Protestation“: Bericht über das Augsburger Verhör Erasmus: Brief an Luther – Wertung der Reformation Luther verfasste einen begeisterten Brief an Erasmus („unsere Zierde und Hoffnung“), den Erasmus reserviert beantwortete. Die Distanz sollte ab da nur noch zunehmen. Die Leipziger Disputation 1519: Ursprünglich sollte diese Disputation zwischen Eck und Karlstadt stattfinden. Da Eck aber in Luther den wahren Gegner sah, weitete sie sich auf beide Wittenberger aus. Eck betont hier die Loyalität zum Papst als den Nachfolger Petri und den Statthalter Christi. 1520: - Aus Luthers zweiter Psalmenvorlesung: „Exsurge Domine“ Diese Worte benutzt Luther, um seine Zeit, in der der Antichrist um die Machtergreifung über die Kirche bis in die Kurie bemüht ist, als Endzeit zu kennzeichnen. Ein halbes Jahr später benutzt dieselben Worte auch Papst Leo X. in der Bannandrohungsbulle von 1520, um Gottes Hilfe zu erflehen. - Bannandrohungsbulle gegen Luther: Exsurge Domine Der römische Prozess gegen Luther hatte bereits zwei Jahre vorher begonnen. In den Bannandrohungsbulle werden 41 Sätze aus Luthers Werken angeführt und als irrig bezeichnet. Luther erhält eine Frist von 60 Tagen zur Unterwerfung. Am 3. Januar 1521 wird er dann gebannt. - Luther: An den christlichen Adel deutscher Nation (August 1520) Gezielt richtet sich Luther an den Adel und bittet um Untertützung, damit die Reform der Kirche nach dem Scheitern der geistlichen Stände von den weltlichen Ständen weitergeführt werde. Drei Hauptpunkte: 1. Der Hass gegen die Pharisäerpfaffen 2. Die nationale Kritik am Papst zu Rom 3. Die Hoffnung auf ein rechtes, freies Konzil - Luther: Die babylonische Gefangenschaft der Kirche (Oktober 1520) Hier bezog Luther deutlich Stellung zu den Sakramenten. (Bereits 1519 in den Sermonen Stellung zu Buße, Abendmahl und Taufe) Diese Schrift wurde für die höhere Bildungsschicht zur Programmschrift der Reformation. Zu den Sakramenten: „Nur drei Sakramente: die Taufe, die Buße und das Brot. [...] Nach dem Sprachgebrauch der Schrift: Nur ein einziges Sakrament und drei sakramentale Zeichen.[...] die Tauf sei das grundlegende Sakrament, ohne das man kein anderes erlangen könne.“ - Luther: Von der Freiheit eines Christenmenschen 1 Auf Bitten des Kuriendiplomaten Karl von Miltitz schreibt Luther an Papst Lei einen versöhnlichen Brief. Im Zusammenhang damit entstand dieses Traktat. - Melanchthon: Thesen gegen die scholastische Theologie (August 1520) Melanchthon wurde im Alter von 21 Jahren an die Wittenberger Universität zum Professor berufen. Schon bald hatte er mehr Hörer als Luther in seinen Vorlesungen. Die Thesen belegen die gemeinsame Front der Wittenberger gegen die scholastische Theologie. 1521: - Der Wormser Reichstag Bekenntnis des Kaisers (19. April 1521) Kaiser Karl V. reiht sich in die cäsaro-papistische Tradition ein, die bis Maximilian lebendig geblieben war. Dabei ist er sich der Verantwortung für das ganze Corpus Christianum voll bewusst. - Das Wormser Edikt (8./26. Mai 1521) Edikt gegen Luther. Seine Schriften sind zu verbrennen und er ist in kein Haus mehr einzulassen etc. Alle, die dies nicht befolgen, sollen bestraft werden. Luther ist sozusagen vogelfrei. - Albrecht Dürer: Klage um Luther (17. Mai 1521) In einer Aufzeichnung Dürers klagt dieser um die Verfahrensweise mit Luther. Es bewundert ihn sehr und spricht sich auch gegen den Papismus aus. - Melanchthon: Erstausgabe der Loci Communes Dieses Werk stellt der erste evangelische Dogmatik dar. Luther schätzte dieses Werk sehr, was er auch am Anfang von „De servo arbitio“ bemerkte. Folgende Themen standen im Mittelpunkt: Einheit Gottes / Dreifaltigkeit / Schöpfung / Mensch und seine natürlichen Kräfte / Sünde / Folgen der Sünde, d.h. die angeborenen Fehler / Strafen / Gesetz / Verheißungen / Erneuerung durch Christus / Gnade / Früchte der Gnade / Glaube / Hoffnung / Liebe / Vorherbestimmung / Sakramentszeichen / menschliche Stände / Obrigkeit / Bischöf / Verdammnis / Seligkeit - Luthers Absage an die Mönchsgelübde (November 1521) Hier erfolgt Luthers klare Begründung der Absage an die Mönchsgelübde - Müntzer: Das Prager Manifest 1520 wurde Müntzer von Luther nach Zwickau empfohlen, wo er in Berührung mit den Zwickauer Propheten kommt. 1521 aus Zwickau ausgewiesen. Aufruf an alle Heiligen, d.h. an alle Auserwählten, Gottes Wort aus den Fängen der Hure, der gefallenen Kirche unter Einsatz des Lebens zu entreißen und das Evangelium wieder ans Tageslicht zu bringen. 1522: - Reformatorische Neuordnung Melanchthon u.a.: Ordnung der Stadt Wittenberg Die reformatorische Neuordnung beginnt in Wittenberg mit der Ausarbeitung einer neuen Ordnung, die sich auf gottesdienstliche, soziale und wirtschaftliche Reformen bezieht. Hier spiegelt sich klare Ausdruck des reformatorischen Programms der Wittenberger Bewegung wider. - Johann Bugenhagen: Hamburger Kirchenordnung Bugenhagen verlässt für einige Monate Wittenberg, um in Hamburg eine neue Kirchenordnung in die Wege zu leiten. Die Hamburger würden ihn gerne behalten, er wird aber dann von Luther nach Wittenberg zurückbeordert. - Karlstadt: Von Abtuhung der Bilder (Januar 1522) Während Luther auf der Wartburg ist, wurde Karlstadt schnell zum Anführer bei der Durchsetzung von Neuerungen in Wittenberg. Dies geschieht unter großer Aufruhr. Er predigt davon, die Bilder in den Kirchen abhängen zu lassen, was auch in der ersten Februarwoche unter Tumult und unter Genehmigung des Rates der Stadt geschieht. - Das ‚Schuldbekenntnis Hadrians‘ (25. November 1522) Francesco Chieregati (päpstlicher Diplomat) verliest am Nürnberger Reichstag eine Art Schuldbekenntnis des Papstes Hadrian VI: (1522-1523). Dieser gibt eine Krankheit der Kirche an Haupt und Gliedern zu. Fordert aber gleichzeitig ein scharfes Vorgehen gegen Luther. - Zwingli: 67 Schlußreden Zwinglis früheste Zusammenfassung seiner reformatorischen Theologie. Diese sollten bei der ersten sog. Zürcher Disputation vorgetragen werden, die dann aber keine im eigentlichen Sinne geworden ist. In These 42 distanziert sich Zwingli aber schon zu den Wittenbergern. 1523: - Luther: Lied von den Märtyrern (1. Juli 1523) 2 Luthers Lied zu der Verbrennung der zwei Augustinermönche in Brüssel 1524: - Thomas Müntzer: Die deutsch-evangelische Messe (1523/1524) Allgemein zu Müntzer: Er kritisiert die Rüchsichtnahme auf die geistlich Schwachen. Schon 1524 scharf von der Wittenberger Theologie geschieden. Nach der Flucht aus Allstedt verfasst er 1524 in Nürnberg seine „Hochverursachte Schutzrede “. Er bekommt Verbindungen zu dem Bauernaufstand und ruft in Mühlhausen zum Anschluss an den Aufstand auf. Bei der Niederlage in Frankenhausen wird er verhaftet, zum Widerspruch gezwungen und enthauptet. - Zwingli: Die Grundlage der Reformation. Brief an Fridolin Lindauer (20. Oktober 1524) Pfarrer Lindauer predigt von der Kanzel gegen Zwingli und beschuldigt ihn der Ketzerei. Auf der 2. Zürcher Disputation ist er jedoch nicht erschienen und ging von nun an Zwingli aus dem Weg. Daraufhin schreibt Zwingli selbst ihm einen Brief, der Zwinglis Anschauung von der Reformation beschreibt. - 1525: - Erasmus von Rotterdam: De libero arbitrio - Abhandlung über den freien Willen (September 1524) Luther: De servo arbitrio - Vom geknechteten Willen Der deutsche Bauernkrieg Der deutsche Bauernkrieg hatte im Juni 1524 im südlichen Schwarzwald angefangen. - Die 12 Artikel der Bauernschaft (Februar/März 1525) - Johannes Brenz: Predigt über den Gehorsam der Untertanen (März 1525) Die 12 Artikel zeugen vom Grundverständnis einer christlichen Vereinigung der Bauern. Brenz war Pfarrer in Schwäbisch Hall und nahm in einer fränkischen Predigt Stellung zur Frage des Gehorsams. Er war in seinen Auffassungen Luther sehr nahe. - Luther: Ermahnung zum Frieden auf die 12 Artikel der Bauernschaft in Schwaben (April) Hier versuch Luther noch den Bauern gerecht zu werden und mahnt die Fürsten zu sozialer Gerechtigkeit - Luther: Wider die stürmden Bauern (Mai 1525) Eine der umstrittensten Schriften des Martin Luther. Hinter dem erfolgreichen Zusammenschluss (‚rottieren‘) der Bauern vermutet Luther das Wirken Müntzers. Von nun an sieht er in der Bewegung der Bauernschaft den Antichrist. Reichstag zu Speyer 1526: - 1527: - - Hier wird die Religionsfrage einem jeden Landesherren überlassen. „Cuius regio, eius religio“ Michael Sattler: Schleitheimer Artikel (Februar 1527) Sattler leitet 1527 die Täufersynode in Schleitheim mit den Schleitheimer Artikeln ein. Sie stellen das älteste und wichtigste Bekenntnisformular der Täufer dar. Sattler wird am 20. Mai 1527 hingerichtet. Der Abendmahlsstreit (1524/28) Hendricxz Hoen: Die Neudeutung des Abendmahls (August/September 1525) „Deshalb wird er sich von allem abwenden, was er zuvor zu lieben pflegte, und wird allein an Christus hängen, indem er sich immer danach richtet, was Ihm gefällt, für sich wird er aber nichts mehr bedürfen, sondern wird alle Sorge auf Christus werfen, von dem er glaubt, daß er der Seine sei und daß Er allein reichlich genug sei für ihn zu allen Dingen. Das ist wahrhaftig Christus esse und sein Blut trinken, wie der Heiland sagt: ‚Wer mein Fleisch ißt und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich in ihm.‘ Die aber ohne diesen Glauben das Abendmahl empfangen, scheinen eher das Mann der Juden als Christus zu essen.“ - Die kontroversen Standpunkte Luthers und Zwinglis Luther: Wider die Schwarmgeister: Teufels Geist wider des Herren Leib (1527) - der Teufel ist in der Schrift und richtet ein Durcheinander in der Schrift an und macht viele Sekten, Ketzerei nd Rotten unter den Christen Leib und Blut Christi wahrhaftig im Abendmahl anwesend 3 - - Zwinglis Erwiderung: Daß diese Worte Jesu Christi ‚Das ist mein Leib etc.‘ ewiglich den alten Sinn haben werden (1527) - - - „Also legt einer diese Worte Christi in dem Wort ‚das‘ [hoc] aus, der andere im ‚ist‘ [est], der dritte im ‚mein Leib‘ [corpus meum], wobei doch ein Sinn bleibt und die Wahrhheit nicht allein unversehrt bleibt, sondern erst an dieser und anderen Stellen klar hervorgebracht wird, so ist das doch keine Zwietracht...“ Luther: Das Brot ist Leib Christi (1527) Mt 26,26 / Mk 14,22: „Er nahm das Brot, dankte und brach es und gab seinen Jüngern und sprach: - ‚Nehmet hin, esst! Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird‘“ Das sagt nun klar und deutlich, dass Christus seinen Leib zu essen gibt, wenn er das Brot reicht. Wie aber das zugeht oder wie er im Brot sei, wissen wir nicht, sollen es auch nicht wissen. Gottes Wort sollen wir glauben und ihm nicht Weise oder Maß setzen. Brot sehen wir mit den Augen, aber wir hören mit den Ohren, daß der Leib da sei... Nach Oekolampad müsste es heißen: „Nehmet hin und esset, das ist meines Leibes Zeichen!“ Nach Zwingli müsste es heißen: „Nehmet hin und esset, Das bedeutet meinen Leib!“ Das steht in der Schrift nicht geschrieben!! Zwinglis Verteidigung des „bedeutet“: Die Tropuslehre (1527) - Sobald wir nun erkennen, daß Christus nicht ein wesenhafter Stein ist, so ist von Stunde an der tropus, das ist: die Metapher, da. Und wenn Paulus sagt: „Der Fels aber war Christus“, ist es eine übertragene Redeweise. Christus war nämlich keine Stein!! Luther: ‚Vom Abendmahl Christi‘: Zur Tropuslehre (1528) - - Vorwurf: Luther befinde sich im Gegensatz zu Gottes Wort - - - Das Herz fasst doe Worte im Glauben und ißt geisltich, was der Mund leiblich ißt, denn das Herz erkennt wohl, was der unverständige Mund ißt. Gott richtet es aber so ein, daß der Mund für das Herz leiblich und das Herz für den Mund geistlich ißt, und also beide von der einen Speise gesättigt und selig werden. Der unverständige Leib weiß nicht, daß er gerade eine Speise ißt, durch die er zum ewigen Leben kommen soll. Zwinglis Schlußfolgerung unhaltbar: „Wird Christi Fleisch gegessen, so wird nichts denn Fleisch daraus.“ Bei Rind stimmt dies. Jedoch: „Wird Christi Fleisch gegessen, so wird nichts denn Geist daraus, denn es ist ein geistlich Fleisch und läßt sich nicht verwandeln, sondern verwandelt [selbst] und gibt den Geist allen, die es essen. Es ist ein reine Dichtung zu sagen, das Wort „ist“ heiße soviel wie „bedeutet“. Dies lässt sich an keiner Stelle der Schrift beweisen. Wenn die Schwärmer mir in allen Sprachen, die auf Erden sind, auch nur einen Spruch beibringen, in dem „ist“ soviel gilt wie „bedeutet“, so sollen sie gewonnen haben.Es mangelt den hohen Geistern daran, daß sie die Redekunst oder „grammatica“ oder, wie sie es nennen, „tropus“, die man in der Kinderschule lehrt, recht verstehen.“ Zwingli: Eine klare Unterrichtung vom Nachtmahl Christi: Christus leiblich im Himmel und geistlich im Mahl (1526) - In Christus sind zwei Naturen zu unterscheiden, die göttliche und die menschliche: beide sind aber ein Christus. Seiner göttlichen Natur nach hat Christus die Rechte des Vaters nie verlassen, ist er doch Got, eines Wesens mit dem Vater. Darum spricht er auch: „Ich und der Vater sind eins.“ Die andere Natur Christi ist die menschliche, die hat er um unseretwillen im ewig reinen Leib Mariens angenommen, empfangen von Maria durch den Heiligen Geist. Christus der Mensch ist ans Kreuz geschlagen worden und zum Himmel aufgefahren; eine menschliche Natur zum ersten Mal als Gast im Himmel! Denn dorthin war vorher kein Fleisch gelangt. Wenn bei Markus im 16. Kapitel geschrieben steht, daß Christus zum Himmel gefahren ist und zur Rechten des Vaters sitzt, dann gilt dies nur von seiner menschlichen Natur, denn seinem göttlichen Wesen nach ist er von Ewigkeit allenthalben. Wie würde es sich ausnehmen „Mein Gott, mein Gott, wie hast du mich verlassen?“ auf die göttliche Natur zu beziehen!... Die Heilige Schrift bedarf in jedem Falle der Unterscheidung [gemäß den Naturen Christi]. So nun Christus zur Rechten Gotte sitzt und da auch bleiben wird, bis er am Jüngsten Tag wiederkommt, wie kann er dann hier auf Erden im Sakrament leiblich gegessen werden! 4 - Luther: ‚Vom Abendmahl Christi‘: Christus im Himmel und im Mahl (1528) - 1528: - Alloiosis ist des Teufels Maske: „Mußte nicht Christus leiden und so in seine Herrlichkeit eingehen?“ (Lk 24,26). Hier gaukelt er, daß allein die menschliche Natur Christi gemeint sei. Denn wenn ich glauben würde, daß nur die menschliche Natur für mich gelitten hat, so wäre mir Christus ein schlechter Heiland, er hätte wohl selbst einen Heiland nötig. Weil Gott und Mensch in Christo eine Person sind, so überträgt de Schrift um dieser personalen Einheit willen auf die Gottheit alles, was dem Menschen widerfährt; und umgekehrt. Die eine Person, also Christus, leidet und stirbt. Nun ist aber diese Person wahrhaftiger Gott, weshlab zu Recht gesagt wird: Gottes Sohn leidet...Es würde mir auch ein schlechter Christus zurückbleiben, der nur noch an einem einzigen Ort göttliche Person allein, ohne ihre Menschheit. Gott und Menschheit lassen sich nicht trennen, sondern sie sind eine einzige Person geworden, die die Menschheit nicht so von sich scheidet, wie Meister Hans, der seinen Rock auszieht und von sich legt, wenn er schlafen geht.“ Zwingli: Eine christliche Obrigkeit – gegen die Zwei-Reiche-Lehre: Breif an Ambrosius Blarer (4. Mai 1528) „Eine christliche Obrigkeit unterscheidet sich von einer heidnischen durchaus. Wenn sie nämlich nicht gottesfürchtig ist, so ist sie schlechter als jene, und wenn die heidnische Obrigkeit in ihrem Herrschaftsbereich um Gottesfurcht bemüht ist, so ist sie christlich, auch wenn sie Christus selbst nicht kennt.“ 1529: - Auf dem Weg zur Konfession 2. Reichstag zu Speyer: Protestation der evangelischen Reichsstände (20. April 1529) Kaiser Karl V. beruft nach dem Krieg gegen Frankreich (1526-1529) wieder einen Reichstag ein. Der Beschluss vom 1. Reichstag zu Speyer wird wieder aufgehoben. Die neugläubigen Reichsstände verfassten eine Protestschrift „Protestanten“ - Speyerer Reichstagsabschied (22. April 1529) Es wird die Einberufung eines Generalkonzils beschlossen (d.h. alle Bischöfe von Portugal bis Polen, von Norwegen bis Sizilien). Marburger Religionsgespräch Die dogmatischen Gegensätze in der Abendmahlslehre zwischen Wittenberg, Straßburg und Zürich/Basel standen einem politischen Bündnis der ‚neugläubigen‘ Gebiete entgegen. Dies wollte Philipp von Hessen bereinigen. Anwesend waren: Wittenberg: Luther / Melanchthon / Justus Jonas Zürich: Zwingli Basel: Oekolampad Straßburg: Bucer / Kasper Hedio Schwäbisch Hall: Brenz Nürnberg: Andreas Osiander - Die 15 Marburger Artikel (3. Oktober 1529) In der Abendmahlsfrage (praesentia realis) konnte man sich nicht einigen. Die 15 Artikel konnte aber im Einvernehmen verabschiedet werden. Der Reichstag zu Augsburg 1530: - Der Augsburger Reichstag bot den protestantischen Landesherren und Reichsstädten die Gelegenheit, vor Kaiser - und Reich über Glauben und Kirchenordnung Rechenschaft abzulegen. Die von Melanchthon ausgearbeitete als kursächsische Apologie gedachte Schrift wurde dann als das Augsburger Bekenntnis vorgelegt (Confession Augustana). Diesem Bekenntnis konnten aufgrund der Abendmahlslehre nicht alle reformatorischen Lager zustimmen. Daher wurden drei Bekenntnisse vorgelegt: 1. Confessio Augustana (Wittenberger Bewegung um Luther u. Melanchthin) - 2. Confessio Tetrapolitana (Bekenntnis der vier Städte Straßburg, Memmingen, Konstanz und Lindau von Bucer) - 3. Fidei ratio (Zwingli) - Reichstagsabschied (22. September 1530) - Es konnte keine Einigung erzielt werden. Eine Bedenkzeit bis zum 15. April 1531 wurde angeordnet. Bis dahin galt: dass der Kurfürst von Sachsen nichts Neues drucken oder veröffentlichen solle 5 - dass werder der Kurfürst von Sachsen noch die anderen Fürsten oder Untertanen neue Mitglieder für ihre „Sekte“ werden sollen dass die durch die christliche Unterdrückung Beraubten und Geschädigten nicht weiterhin geschädigt werden sollen und alte Schäden wiedergutzumachen seien. Am Ende folgt eine Drohung des Kaisers bei Nichteinhaltung dieser Verordnungen. 1534: - Das Täuferreich zu Münster (1534/35) In Norddeutschland und den Niederlanden hatte um 1530 das Täufertum durch Melchior Hoffmann wieder ene streng eschatologische Prägung erhalten. Ein Teil seiner Schüler trat dafür ein, das Reich Gottes mit Waffengewalt aufzurichten. In Münster wurde die unter der Führung von Jan Matthys, Jan Bockelson (van Leiden), Bernhard Rothmann und Bernd Knipperdolling zu verwirklichen gesucht. Gemeinsam wurde die Stadt mit alt- und neugläubigen Fürsten belagert und am 25. Juni 1535 eingenommen. Damit wurde dem „Gottesreich zu Münster“ ein Ende bereitet. 1536: - Luther: Disputatio de homine (Frühjahr 1536) Diese Disputation bietet sowohl die Kurzfassung der Auseinandersetzung mit Erasmus als auch die Grundstruktur der Zweireichelehre. - Wittenberger Abendmahlskonkordie (26. Mai 1536) Im Marburger Religionsgespräch wurde zwai ein breiter Lehrkonsens zwischen Schweizer, oberdeutschen und Wittenberger Reformatoren erzielt, aber der Gegensatz im Verständnis des Abendmahls verhinderte das Zusammenwachsen. Vor allem Bucer und Philipp von Hessen haben es zustande gebracht, dass die Wittenberger und die oberdeutschen Reformatoren sich weitgehend einigten. Die Schweizer weigerten sich, an dieser Zusammenkunft teilzunehmen. Hier wurde eine Einigung in den wesentlichen Fragen des Abendmahls erzielt, die die meisten oberdeutschen Städte akzeptierten. 1539: - Johannes Calvin: Antwort an Kardinal Sadolet Wilhelm Farel und Johannes Calvin wurden im April 1538 wegen Ungehorsams aus der Stadt Genf ausgewiesen. Jacob Sadolet, Bischof von Carpentras (Südfrankreich), seit 1536 Kardinal und Mitglied der von Papst Paul III. berufenen Reformkommission, richtete einen offenen Brief an die Genfer Bevölkerung. Anstatt aus Genf kam die Antwort von Calvin aus Straßburg, in der er Rechenschaft über das Anliegen der Reformation gab. 1540: - - 1541: - Religionsverhandlungen zu Worms und Regensburg (1540/41) Wormser Religionsgespräch: Confessio Augustana Variata Karl V. benötigte gegen die Türken an den Grenzen des habsburgischen Reiches auch die Unterstützung der deutschen protestantischen Reichsstände, welche aber Zugeständnisse erwarteten. Am 18.4.1540 lud er zu einem Religionsgespräch nach Speyer ein wegen Pest Verlegung nach Hagenau. Die Verhandlungen gingen nicht vorwärts Vertagung auf den 28.10.1540 nach Worms. In Worms wurde die Confessio Augustana Variata (mit den von Melanchthon vorgenommenen Änderungen) als Bekenntnis des Schmalkaldischen Bundes an den kaiserlichen Vertreter übergeben Veränderungen: 1. Größere Offenheit gegenüber den Schweizern als in der Wittenberger Konkordie 2. Erheblich schärfere Formulierung gegenüber der päpstlich-katholischen Kirche als zehn Jahre zuvor in Augsburg. Regensburger Religionsgespräch: Regensburger Buch Melanchthon und Eck diskutierten in offiziellen Verhandlungen über die CA Geheimverhandlungen mit Gropper und Bucer. Dieses entstandene Buch (Regensburger Buch) bildete die Verhandlungsgrundlage des Regensburger Reliogionsgesprächs. Man einigte sich auf eine kontroverstheologisch verschieden lesbare Unionsformel über die Rechtfertigung. Man scheiterte jedoch an folgenden Punkten: Frage der Irrtumslosigkeit der Konzilien, Frage der Transsubstantation, Frage des Primates des Papstes. Verhandlungen scheiterten. Das Konzil von Trient (1545-1563) 1545: - Man dachte damals, nur ein Konzil könne die gesamte reformbedürftige Kirche erneuern. Das V. Laterankonzil (1512-1517) repräsentierte keineswegs die abendländische Kirche und wurde somit zu einem Konzil der verpassten Chancen. 6 Ein stetiger Kampf um Vormachtinteressen von Papst, Kaiser und König von Frankreich verhinderte ein baldiges Zusammenkommen eines neuen Konzils. Dem Konzil in Trient blieben dann letztendlich die Evangelischen fern. 1548: - - 1555: - Interim (30. Juni 1548) Aufgrund des machtpolitischen Gegensatzes zwischen Kaiser und Papst erwies sich das Konzil von Trient (und Bologna) als unfähig, Reformen zu verwirklichen. Zuvor waren die Protestanten im Schmalkaldischen Krieg von Karl V. geschlagen worden. Am 30. Juni 1548 wurde den Protestanten das „Interim“ auferlegt. Während es die Wiedereinführung katholischer Zeremonien beim Gottesdienst und die Abkehr von der reformatorischen Theologie forderte, gewährte es den Protestanten die Prieterehe und den Laienkelch. Das Interim sollte bis zu einer Regelung durch ein allgemeines Konzil gelten und musste zum Teil gewaltsam durchgesetzt werden. Augsburger Religionsfriede (25. September 1555) Nach langen und schwierigen Verhandlungen wurden die offenen Streitfragen zwischen den Konfessionen sowie zwischen Kaiser und den Ständen geregelt. Anerkennung und Schutz des Reiches nur für diejenigen, die sich zur Augsburgischen Konfession von 1530 bekennen. Ausgeschlossen hingegen: Die blutig verfolgten Täufer du alle Anhänger der Zürcher und Genfer Reformation. 7