Umgang mit Fremdwährungen - Tipps für Gastgeber Das Schweizer Gastgewerbe leidet seit längerem unter dem starken Schweizerfranken. Besonders in der letzten Zeit ist der Eurokurs dramatisch gesunken. Viele Touristen bleiben weg. Vermehrt stellt sich für das Gastgewerbe die wichtige Frage: Wie soll sich momentan der Schweizer Gastgeber wechselkurstechnisch verhalten? Vorliegend finden sich einige Tipps betreffend Umgang mit Fremdwährungen. Inhaltsverzeichnis: Durch den sinkenden Euro verursachte Problematik Angebote in Euro Kreditkartenzahlung mit DCC-Funktion in Heimatwährung des Gastes Welcher Wechselkurs sollte den Gästen berechnet werden? Darf man vom offiziellen Wechselkurs abweichen? Soll bei der Bank ein Euro-Konto geführt werden? Soll das Wechselgeld in Franken oder in Fremdwährung rückerstattet werden? Wir wird dies berechnet? Besteht ein erhöhtes Risiko von Falschgeld? Kann man sich gegen das Währungsrisiko bei einer Bank absichern? Wo finde ich aktuelle Devisenkurse und Währungsrechner? Durch den sinkenden Euro verursachte Problematik Grundsätzlich stellen sich gegenwärtig zwei Fragen: A) was kann vorgekehrt werden, um auch für Gäste aus dem Euro-Raum preislich attraktiv zu bleiben und B) welches Vorgehen empfiehlt sich, wenn ein Gastronomie-Betrieb Euro annimmt? Zu Frage A: Angebote in Euro Der Gastgeber kann seine Angebote selbstverständlich nicht nur in Franken, sondern zusätzlich auch in Euro (oder jeder anderen Währung) anpreisen. Der Vorteil für den Gast besteht darin, dass er in seiner Währung bezahlen kann, somit kein Wechselkursrisiko trägt und vor allem von Anfang an weiss, was ihn der Aufenthalt im Hotel oder die Konsumation im Restaurant kostet. 1 Bei einem Angebot in Euro müssen zwei Punkte beachtet werden: a) welcher Wechselkurs wird dem Angebot in Euro zugrunde gelegt und b) wie sollen die eingenommenen Euro "weiterverwendet" werden? Die Antwort auf die Frage a) hängt stark von der Antwort auf Frage b) ab. Es ist bei einem allfälligen Angebot in Euro zuallererst zu prüfen, ob der Betrieb eine Verwendung für Euros hat, denn die Einnahme von Euros ist umso interessanter, je weniger davon später in Schweizer Franken umgewechselt werden müssen. Zu denken ist in erster Linie an folgendes: - - besteht die Möglichkeit von Wareneinkäufen in der EU? Dabei ist nicht in erster Linie an Lebensmittel zu denken (hier sind die Einfuhrmengen für einen gastgewerblichen Betrieb zu geringfügig), sondern vielmehr an Verbrauchs- und Investitionsgüter: Putzmittel, Handtücher, Tischwäsche, Bettwäsche, Küchengeräte, etc. besteht die Möglichkeit, Schweizer Lieferanten in Euro zu bezahlen? besteht die Möglichkeit, die Löhne ganz oder teilweise in Euro zu bezahlen? Dies dürfte möglicherweise für Grenzgänger und Mitarbeitende aus dem EU-Raum interessant sein. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine Lohnzahlung in Euro das Einverständnis des Mitarbeitenden voraussetzt und rechtlich eine Vertragsänderung darstellt, resp. gegebenenfalls einer sog. Änderungskündigung bedarf. Sozialversicherungsrechtlich stellt eine Lohnzahlung in Euro kein Problem dar; für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, welche nach wie vor in Franken geschuldet sind, ist zwingend auf den Umrechnungskurs des Bundesamtes für Sozialversicherungen abzustellen (www.ahv-iv.ch). Der Kurs des BA für Sozialversicherungen kommt auch für die Berechnung der Quellensteuer zur Anwendung. Kurz: der Betrieb muss sicherstellen, dass er am Schluss nicht auf einem Berg Euro sitzt, die er schliesslich zu einem schlechten Wechselkurs in Schweizer Franken wechseln muss. Wenn die Euros jedoch ohne Umtausch betrieblich sinnvoll eingesetzt werden können, so spielt der der Kalkulation des Angebotes in Euro zugrunde gelegte Wechselkurs nicht eine zentrale Rolle: im Sinne einer nachhaltigen Angebotsgestaltung kann es sich der Betrieb durchaus leisten, mit einem schlechteren Euro-Kurs als gegenwärtig geltend zu kalkulieren, so z.B. mit Fr. 1.30/Euro anstatt mit Fr. 1.15/Euro. Dahinter steckt die Überlegung, dass mit einem vorteilhaften Angebot in Euro (zusätzliche) Gäste generiert werden können und – weil die Euros zur Deckung betrieblicher Kosten eben 1:1 verwendet werden können – der ursprüngliche Umrechnungskurs gar keine entscheidende Rolle mehr spielt. 2 Fazit: je mehr Euros ein Betrieb zur Deckung seiner betrieblichen Kosten direkt und ohne Umrechnung in Schweizer Franken verwenden kann, umso einen "schlechteren" Umrechnungskurs (z.B. Fr. 1.30 anstatt Fr. 1.15) kann er der Kalkulation seines Angebotes in Euro zugrunde legen und umso attraktiver ist er für Gäste aus dem Euro-Raum. Kreditkartenzahlung mit DCC-Funktion in Heimatwährung des Gastes In eine ähnliche Richtung weist die Kreditkartenzahlung mit der sog. "DCCFunktion". Zwar liegt hier nicht ein Angebot des Betriebes in Euro vor, der Gast hat jedoch die Möglichkeit, bei der Kreditkartenzahlung zu wählen, ob er die Rechnung in seiner Heimatwährung oder in Schweizer Franken bezahlen will. Um was geht es? Der Kreditkartenterminal kann so konfiguriert werden, dass die Zusatzfunktion DCC (Dynamic Currency Conversion) zur Verfügung steht. Mit dieser Zusatzfunktion spielt sich die Zahlung wie folgt ab: der Betrieb gibt für die Kreditkartenzahlung den Rechnungsbetrag in Schweizer Franken ein. Der Gast entscheidet dann am Terminal, ob er die Rechnung in Schweizer Franken oder in seiner Heimatwährung (z.B. Euro) bezahlen will. Dabei ist nun die Bezahlung in der Heimatwährung des Gastes für beide Parteien interessant: - der Gastgeber erhält unabhängig von der Wahl des Gastes immer den vollen Rechnungsbetrag in Schweizer Franken gutgeschrieben, also auch, wenn sich der Gast bei der Kreditkartenzahlung zu einer Bezahlung in Euro entschliesst. - der Gast profitiert bei einer Zahlung in Euro von einem im DCC-System hinterlegten vorteilhaften Umrechnungskurs. Entschliesst er sich zur Zahlung in Euro, wird die Relation Euro/Schweizer Franken in diesem Moment bindend fixiert und auf seiner Kreditkartenbelastung wird genau derjenige Eurobetrag erscheinen, der sich aus der Umrechnung beim Bezahlvorgang ergibt. Der Gast fixiert also mit der Zahlung den aktuellen Wechselkurs und ist so vor einem weiteren Währungszerfall – bis zur normalen Verarbeitung der Kreditkartenbezahlung - gefeit. Entscheidet sich der Gast hingegen zur Bezahlung in Schweizer Franken, so findet eine normale Kreditkartentransaktion statt: der Gast wird erst auf seiner Kreditkartenabrechnung feststellen können, zu welchem Kurs ihm die Bank die Schweizer Franken in Euro umgerechnet hat. Fazit: Währungsschwankungen zu Lasten des Betriebes können mit der DCCFunktion bei Kreditkartenzahlungen umgangen werden. Es lohnt sich deshalb, auf den Kreditkartenterminals die DCC-Funktion freischalten zu lassen und anschliessend die Gäste auf die Wahlmöglichkeit hinzuweisen. Selbstverständlich ist der Hinweis auf die Wahlmöglichkeiten sinnvollerweise mit einem Hinweis auf die Vorteilhaftigkeit einer Zahlung in der Heimatwährung zu verbinden. 3 DCC-Funktionen werden von allen Kreditkartenverarbeitern angeboten. Kunden des Kreditkartenverarbeitungspartners von GastroSuisse, der Firma B+S Card Service GmbH, können sich betreffend DCC-Funktion mit Herrn Caremelo Sapienza, 076/440 82 28, [email protected] in Verbindung setzen. Zu Frage B: Welcher Wechselkurs sollte den Gästen berechnet werden? Grundsätzlich gilt, dass in der Schweiz nur der Schweizer Franken offizielles Zahlungsmittel ist. Nimmt ein Gastgeber somit Euro an, stellt dies ein Entgegenkommen gegenüber dem Gast und keine rechtliche Pflicht dar. Trotzdem ist natürlich zu prüfen, ob sich ein solches Entgegenkommen unter der Optik der Kundenfreundlichkeit nicht empfiehlt oder sich aus wirtschaftlichen Überlegungen sogar aufdrängt. Nimmt der Gastgeber somit Euro an und kommt es nicht zu einer Kreditkartenzahlung mit DCC, so stellt sich die Frage, zu welchem Wechselkurs die Euro des Gastes in Schweizer Franken umzurechnen sind. Nimmt man Bargeld an, sollte man möglichst vom aktuellen Tageskurs der Bank als Basis ausgehen. Tipp: Täglich in der Tageszeitung oder im Internet den Wechselkurs prüfen. Wir empfehlen, mit möglichst aktuellen Kursen zu rechnen, dies einerseits deshalb, um dem Kunden möglichst gerecht zu werden und um – bei möglicherweise nicht mehr aktuellen Kursen – unliebsame Diskussionen mit den Gästen zu vermeiden. Aktuelle Kurse zeugen überdies von Professionalität und Seriosität. Massgebend für die Umrechnung der Franken in Euro ist korrekterweise immer den Ankaufswert der Bank für die Fremdwährung, und zwar zum Devisenkurs (nicht: Notenkurs). Darf man vom offiziellen Wechselkurs abweichen? Wer entgegenkommender Weise vom gesetzlichen Zahlungsmittel Schweizer Franken absieht, darf auch die Bedingungen für die Abweichung von der gesetzlichen Regel festlegen. In Ergänzung zu den vorstehenden Ausführungen ist es gerechtfertigt, gegebenenfalls einen "hauseigenen" Wechselkurs festzulegen, welcher (beim Euro) 1 – 3 Rappen oder max. ca. 3% schlechter sein darf als der aktuelle Kurs der Banken. Es gibt hierzu jedoch keine offiziellen Empfehlungen und leicht schlechtere Wechselkurse im Gastgewerbe sind weltweit üblich. Die Rechtfertigung für den für den Gastgeber etwas günstigeren und – umgekehrt für den Gast etwas schlechteren Wechselkurs liegt im Aufwand begründet, welcher die Annahme von Fremdwährungen dem Betrieb verursacht: 4 - Wechselkursrecherchen Aktualisierung der Angaben im Betrieb (Kasse, Speisekarte, Instruktion des Personals, etc.). Übernahme des Wechselkursrisikos Gast profitiert bei Zahlung in Euro von zusätzlichem Service "Handling" der Fremdwährung (aufsuchen der Bank zwecks Einzahlung, etc.) Werden bei sinkenden Kursen Fremdwährungen angenommen, so empfiehlt es sich zudem, die Tageseinnahmen konsequent jeden Tag auf der Bank einzuzahlen und in Schweizer Franken umzutauschen; durch Zuwarten mit dem Umtausch vergrössert sich der Währungsverlust. Wiewohl der Betrieb in der Festlegung des hauseigenen Wechselkurses frei ist, ist eine gewisse Zurückhaltung angezeigt: gastgewerbliche Betriebe kennzeichnen sich durch die Erbringung hervorragender Leistungen in Hotellerie und Restauration und sollten nicht versuchen, mit schlechten Wechselkursen noch ein "Zusatzgeschäft" zu machen. Der Kunde findet es sympathisch, wenn er in gastgewerblichen Betrieben mir Euro bezahlen kann, diese Sympathie kann jedoch leicht in Verärgerung umschlagen, wenn er den Eindruck erhält, er werde über schlechte Kurse "abgezockt". Geschieht dies, hat der Gastgeber ausser einem Zusatzaufwand durch die Annahme von Euros nichts gewonnen und möglicherweise einen treuen Gast verloren. Soll bei der Bank ein Euro-Konto geführt werden? Wer regelmässig Euros annimmt und diese ganz oder teilweise zur Bezahlung von Betriebskosten verwenden kann, sollte sich überlegen, ob nicht die Führung eines Euro-Kontos nützlich wäre. Die erhaltenen Beträge müssen so nicht zu Hause in bar aufbewahrt werden und durch die Einzahlung auf ein Euro-Konto entsteht – im Gegensatz zu einer Einzahlung von Euros auf ein normales Konto – auch kein Umrechnungsverlust. Nachteil eines Euro-Kontos ist, dass Guthaben in aller Regel nicht verzinst werden. Dem kann man allerdings ausweichen, indem ein Euro-Konto z.B. bei einer deutschen Bank in Deutschland oder bei einer Bank in Frankreich oder Italien führt. Soll das Wechselgeld in Franken oder in Fremdwährung rückerstattet werden? Wie wird dies berechnet? Auch dann, wenn grundsätzlich Euro angenommen werden, kann der Gast nicht erwarten, dass er auch das Rückgeld in Euro erhält. Dies würde beispielsweise bedingen, dass konsequent jedes Service-Portemonnaie über einen Stock an Schweizer Franken und an Euros verfügt - was zumeist weder möglich noch praktisch ist. 5 Auch bei Annahme von Euros ist es daher üblich, dem Gast das Wechselgeld in Franken zurückzuerstatten. Zudem ist bei der Annahme von Fremdwährungen darauf zu achten, dass nur Banknoten und nicht Münzen angenommen werden: nur ausländische Banknoten, nicht aber Münzen können bei der Bank einbezahlt werden! Zwei Möglichkeiten von Berechnungsarten: Beispiel Das Rechnungstotal macht CHF 95.80. Der Gast möchte nun mit Euro 100.00 zahlen. Der Kurs beträgt CHF 1.15. Für Euro 100.00 erhält man somit CHF 115.00. Formel 1 Wert des erhaltenen Betrages: Euro 100.00 x 1.15 = CHF 115.00 minus den Rechnungsbetrag von CHF 95.80 = CHF 19.20 Rückgeld. oder Formel 2 Der Betrag von CHF 95.80 wird mit dem Wechselkurs zu 1.15 umgerechnet, dies entspricht dann Euro 83.30. Um das Wechselgeld möglichst kein halten zu können, sollte der Gast mit Noten einen Betrag bezahlen, der möglichst nahe am Rechnungsbetrag ist, vorliegend also Euro 85.00. Das Rückgeld von Euro 1.70 ist wiederum in Schweizer Franken umzurechnen. Dasselbe System gilt selbstverständlich auch, wenn der Gast anstatt mit Noten für Euro 85.00 mit Euro 90.00 oder Euro 100.00, etc. bezahlt, entsprechend grösser wird einfach das Rückgeld in Schweizer Franken. Besteht ein erhöhtes Risiko von Falschgeld? Leider besteht ein gewisses Risiko, dass Fälscherbanden v.a. im Nicht-Euro-Raum versuchen, ihre sog. "Blüten" abzusetzen, weil z.B. Schweizern einfach der Umgang mit Euro-Noten weniger geläufig ist als Bürgern von "Euro-Staaten". Es soll hier nicht dramatisiert werden, aber eine gewisse Vorsicht ist angezeigt, v.a. dann, wenn der Rechnungsbetrag und die Note(n), mit welchen bezahlt werden soll, stark differieren (so wenn z.B. ein Café mit einer 100-Euro-Note bezahlt werden will). Dass man v.a. bei grossen Noten vorsichtig ist, wissen jedoch auch die Fälscher, welche ihre Aktivitäten mittlerweilen auf kleinere Noten verlegt haben. So sind 44% der entdeckten Fälschungen von Euro-Noten 20-Euro Scheine! 6 Abhilfe ist jedoch relativ einfach möglich: zum Preis von ca. 5 Franken gibt es Falschgeld-Erkennungsstifte und ein Falschgeldscanner kostet ca. Fr. 100.-Kann man sich gegen das Währungsrisiko bei einer Bank absichern? Grundsätzlich kann man sich mit Devisentermingeschäften gegen Währungsrisiken absichern. Die Banken tätigen solche Geschäfte aber erst ab einer gewissen Betragshöhe, so in der Regel ab 50'000 CHF. Entweder verkauft man am Devisenterminmarkt zu einem bestimmten Termin einen festgelegten Betrag an Euros zu einem festgelegten Kurs gegen eine andere Währung und schafft damit eine Gegenposition zum (eigenen) Guthaben oder aber man vereinbart mit einer Bank, dass sie einem einen bestimmten Betrag an Euro zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bestimmten Kurs abkauft. Erstere Lösung ist mit einem erheblichen Währungsrisiko behaftet, zweitere Lösung mit zusätzlichen Kosten behaftet, da die Bank ja eine Art Versicherung gegen allzu fest sinkende Kurse anbietet. Die Absicherung der Euro-Guthaben erscheint dann als sinnvoll, wenn einerseits regelmässig grössere Zahlungseingänge in Euro erfolgen – was bereits bei einem mittelgrossen Hotel der Fall sein kann – und andererseits die eingegangenen Euros nicht oder nicht in genügendem Umfang zur Deckung von Betriebsaufwand verwendet werden können. Wo finde ich aktuelle Devisenkurse und Währungsrechner? Im Internet finden sich die aktuellsten Devisenkurse und Währungsrechner zum Beispiel unter folgenden Adressen: www.swissinfo.ch www.ubs.com www.raiffeisen.ch 7