(Rechtssache T-301/12) (2012/C 250/36) - EUR-Lex

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C 250/20
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
Klage, eingereicht am 10. Juli 2012 — Laboratoires CTRS/
Kommission
(Rechtssache T-301/12)
18.8.2012
2. Mit dem zweiten Klagegrund wird gerügt, dass der angefoch­
tene Beschluss jedenfalls mit grundlegenden Rechtsfehlern
bei der Auslegung der Richtlinie 2001/83/EG (in geänderter
Fassung) (3) behaftet sei.
(2012/C 250/36)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Laboratoires CTRS (Boulogne-Billancourt, Frankreich)
(Prozessbevollmächtigte: K. Bacon, Barrister, M. Utges Manley
und M. Barnden, Solicitors)
Beklagte: Europäische Kommission
(1) Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen
Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahr­
nehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kon­
trollieren (ABl. 2011, L 55, S. 13).
(2) Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschafts­
verfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und
Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimit­
tel-Agentur (ABl. 2004, L 136, S. 1).
(3) Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes
für Humanarzneimittel (ABl. 2001, L 311, S. 67).
Beschluss des Gerichts vom 26. Juni 2012 — Solae/HABM
— Delitaste (alpha taste)
Anträge
— Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom
25. Mai 2012 betreffend der Zulassung von „Orphacol —
Cholsäure“;
— Verurteilung der Beklagten zur Tragung der Kosten.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Klagegründe
geltend.
(Rechtssache T-145/10) (1)
(2012/C 250/37)
Verfahrenssprache: Griechisch
Der Präsident der Achten Kammer hat die Streichung der
Rechtssache angeordnet.
(1) ABl. C 148 vom 5.6.2010.
Beschluss des Gerichts vom 28. Juni 2012 — Morison
Menon Chartered Accountants u. a./Rat
(Rechtssache T-656/11) (1)
1. Mit dem ersten Klagegrund wird gerügt, dass der angefoch­
tene Beschluss sowohl gegen die Verordnung (EU)
Nr. 182/2011 (1) als auch gegen die Verordnung (EG)
Nr. 726/2004 (2) verstoße, da die Kommission weder be­
rechtigt gewesen sei, das Komitologie-Verfahren mit dem
Entwurf eines Beschlusses wieder einzuleiten, der im We­
sentlichen mit der vom Ständigen Ausschuss und vom Be­
rufungsausschuss bereits abgelehnten Fassung übereinstim­
me, noch ermächtigt gewesen sei, den angefochtenen Be­
schluss zu erlassen.
(2012/C 250/38)
Verfahrenssprache: Englisch
Der Präsident der Vierten Kammer hat die Streichung der
Rechtssache angeordnet.
(1) ABl. C 58 vom 25.2.2012.
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