Ausgabe März 2016 01 Aktuelles aus der dwpbank Der neue Vorstand Dr. Heiko Beck im Interview STANDARD-SERVICEKATALOG Transparenz im Serviceangebot PRODUKT | SERVICE Neue Anforderungen BOSC-Leistung US-Steuerservice erweitert PROJEKT | FOKUS Orderabrechnung Services im neuen Gewand DIALOG | FORUM Kundengremien Neu aufgestellt INHALT 8 dwpbank schafft gebündelte Lösung zur Verhinderung von Marktmissbrauch STANDPUNKT | PERSPEKTIVE 4 6 dwpbank mit neuem Vorstandsvorsitzenden 9 2 Systemrelevanz Dr. Heiko Beck im Interview Regulatorische Anforderungen im Fokus STANDPUNKT | PERSPEKTIVE PRODUKT | SERVICE Standard im Service Der Weg zum Servicekatalog und Preismodell 12 Marktmissbrauch Zentrale Lösung wird implementiert Anforderungen aus AEOI/ CRS GESETZ | REGULATION 14 PROJEKT| FOKUS Orderabrechnung Investmentsteuergesetz Mögliche Auswirkungen unter der Lupe PROJEKT | FOKUS 16 BOSC-Leistung US-Steuerservice erweitert 13 14 Referentenentwurf für neues Investmentsteuergesetz liegt vor PROJEKT | FOKUS GESETZ | REGULATION 8 Prüfungen Positives Urteil festgestellt DIALOG | FORUM 17 Kundengremien Neue Organisation Services im modernen Gewand März 2016 | INHALT 20 Der Leiter Asset Management von Donner & Reuschel kommentiert die Auswirkungen eines möglichen Einbruchs des Wirtschaftswachstums Chinas GASTARTIKEL 18 Frankfurter Wertpapierbörse im Porträt Größte Börse Deutschlands mit zwei Handelsplätzen Das Jahr 2016 ist noch recht jung. Und ebenso neu ist die Zusammenstellung unseres veränderten Vorstandsteams. Trotz der kurzen Zeit unserer Zusammenarbeit, haben wir schon umfangreiche Initiativen für eine gemeinsame und erfolgreiche Zukunft aufgesetzt. Sie möchten den neuen Mann an der Spitze der dwpbank etwas kennenlernen? Dann lesen Sie das Interview mit Dr. Heiko Beck (ab Seite 4). Die kommenden Monate werden wir unter anderem dafür nutzen, die Standardisierung unseres Service-Portfolios weiter voranzutreiben, um Ihnen nach aktueller Planung ab 2017 auch ein neues Preismodell präsentieren zu können. Mehr über die geplanten Schritte erfahren Sie auf den Seiten 6 und 7. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Umsetzung der TRANSIT 20 Dr. Christian Tonnesen, Dr. Heiko Beck, Thomas Klanten Wenn China niest Carsten Mumm, Leiter Asset Management bei Donner & Reuschel, über die Stimmung am Markt marktseitigen und regulatorischen Anforderungen, die unser Geschäft und somit unsere Kunden betreffen. Wir sind darauf bedacht, Kundenbedürfnisse frühzeitig zu erkennen und passende Lösungen zu finden. Einige davon werden wir Ihnen unter anderem auf den diesjährigen vier RegioTreffs vorstellen. Hier wird uns auch die Regulatorik wieder begleiten und eine wichtige Rolle in den Workshops spielen. Weitere spannende Themen finden Sie in dieser Ausgabe der transact!on. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen. Dr. Christian Tonnesen | März 2016 Dr. Heiko Beck Thomas Klanten 3 STANDPUNKT | PERSPEKTIVE Der Navigator Interview mit Dr. Heiko Beck Zu Jahresbeginn 2016 wurde das bisherige Vorstandsgremium bestehend aus Thomas Klanten und Dr. Christian Tonnesen erweitert. Als Vorstandsvorsitzender an der Spitze des Führungsteams der dwpbank steht nun Dr. Heiko Beck. Seit einigen Wochen sind Sie Vorstandsvorsitzender bei der dwpbank. Zuvor waren Sie vier Jahren bei der Union Investment Real Estate. Was hat Sie zu diesem Branchenwechsel veranlasst? Es kamen verschiedene Aspekte zusammen. Zum einen spricht mich die dwpbank als Unternehmen sehr an: Sie ist der nationale Marktführer in ihrem Segment und als verbundübergreifendes Unternehmen einzigartig. Die dwpbank ist zudem eine zentrale Plattform am Finanzplatz Deutschland mit vielen Schnittstellen zu anderen Marktteilnehmern. Sie ist der solide und verlässliche Partner ihrer Kunden und hat gezeigt, dass sie wesentliche Marktentwicklungen – wie etwa nach der Finanzkrise von 2008 – erfolgreich meistern kann. Zum anderen bewegt sich die dwpbank mit ihrem Service- und Leistungsportfolio in einem Marktumfeld, in dem sich mittelfristig vieles ändern wird. Dies gilt für die Art der Services und Leistungserbringung sowie die Rolle der Marktteilnehmer in der Wertschöpfungskette. Es gilt, die Zukunft der Bank vor diesem Hintergrund zu gestalten. Ein richtiger Branchenwechsel ist es für mich im Übrigen nicht, da ich die meiste Zeit meines beruflichen Lebens im Kapitalmarkt- und Wertpapiergeschäft verbracht habe. Worin sehen Sie die Ursachen für die Marktveränderungen? Im Posttradebereich sind die wesentlichen Treiber Regulierung, Technologie, Globalisierung und das Niedrigzinsumfeld mit allen seinen Nebenwirkungen. Hieraus ergeben sich Chancen, aber auch Risiken, die es aktiv und konsequent zu managen gilt. Insbesondere Effektivität und Effizienz im eigenen Handeln werden für alle Marktteilnehmer in jedem Fall noch wichtiger und deshalb kommt es auch bei der dwpbank darauf an, dass „Richtige richtig“ zu machen. Sich in diesen Prozess einzubringen und die Bank zu positionieren reizt mich. 4 Welche Stärken bringen Sie selbst mit? Ich fühle mich aufgrund meiner bisherigen beruflichen Stationen bei der Deutschen Börse, DekaBank, Commerzbank und zuletzt Union Investment auf die sicherlich anstehenden Herausforderungen gut vorbereitet. Mein Schwerpunkt lag dabei in den letzten Jahren auf der Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen, der dazu passenden Ausrichtung der Ablauf- und Aufbauorganisation sowie der Unternehmenssteuerung. Insofern bin ich überzeugt, dass ich mit meinen Erfahrungen und Kompetenzen zum künftigen Erfolg der dwpbank und damit auch zu dem Erfolg unserer Kunden beitragen kann. Ende 2013 hat die dwpbank ihre Strategie angepasst und den Weg der Transformation eingeschlagen. Werden Sie diesen Weg beibehalten oder planen Sie eine Strategieänderung? Wesentlicher Teil der Strategie der dwpbank ist die stringente Ausrichtung auf die Bedürfnisse bzw. Interessen ihrer Kunden und Anteilseigner. Dies ist für mich Teil der DNA der Bank seit ihrer Gründung, und die seit zwei Jahren laufende Transformation zahlt umfänglich auf diesen Leitgedanken ein. Wichtig ist mir dabei eine hohe Umsetzungsorientierung, d. h. wir müssen die dwpbank an möglichst vielen Stellen für unsere Kunden positiv erlebbar machen, indem wir die versprochenen Services liefern. Nach vorne gerichtet wird es darauf ankommen, die hohe Stabilität und fachliche Kompetenz der dwpbank mit den sinnvollen bzw. notwendigen Veränderungen in der künftigen Ausgestaltung einzelner Services zu kombinieren. Als führender Dienstleister in unserem Segment muss es unser Anspruch sein, diesen Wandel aktiv und selbstbewusst zu gestalten. In den von mir vorher erwähnten Veränderungen sehe ich vor allem Chancen für die dwpbank. Mit der laufenden Transformation werden die not- März 2016 | STANDPUNKT | PERSPEKTIVE Dr. Heiko Beck startete seine berufliche Laufbahn bei der Deutschen Börse AG, wo er unter anderem die Rechtsabteilung leitete und Geschäftsführer der Frankfurter Wertpapierbörse war. Seit 2011 war Dr. Beck Mitglied der Geschäftsführung und Chief Operating Officer bei der Union Investment Real Estate GmbH mit Sitz in Hamburg. Hier verantwortete er auch die Themen Unternehmenssteuerung, Controlling/Rechnungswesen sowie IT/ Organisation. Weitere leitende Stationen bei verschiedenen Kreditinstituten und Fondsanbietern runden sein verbundübergreifendes Profil ab. Dr. Beck bringt seine umfassende Geschäftserfahrung aus allen Banksektoren in seine neue Aufgabe bei der dwpbank ein. wendigen Grundlagen geschaffen, um dem unverminderten Kostendruck, dem unsere Kunden auf absehbare Zeit noch ausgesetzt sind, entgegen zu wirken. Ich sehe es auch als meine persönliche Aufgabe an, die Bedürfnisse unserer Kunden bestmöglich zu verstehen und ihnen leistungsfähige, wirtschaftlich sinnvolle Angebote zu machen. Darauf wird mein Fokus liegen. Wohin soll in Ihren Augen die Reise der dwpbank gehen? Wo sehen Sie die dwpbank mittelfristig? Die dwpbank ist als „Bündeler“ von Services und Dienstleistungen für ihre Kunden gegründet worden. Dies mit dem Anspruch, dass die entsprechenden Leistungen hierdurch besser und günstiger erbracht werden können, als in Eigenerstellung durch den Kunden. Diese Logik besteht meines Erachtens unverändert. Die erwähnten Trends wie Regulierung oder Technologie verstärken das noch, da sie für die Häuser zusätzliche Aufwände bedeuten. Insofern werden wir gemeinsam mit unseren Kunden erarbeiten, in welchen Bereichen wir zusätzliche oder andere Services erbringen können. Wenn Sie mich nach meinem Bild der dwpbank in fünf Jahren fragen, dann sehe ich ein modern und effizient aufgestelltes Haus, das als nationaler Marktführer im Transaction Banking modernste Infrastrukturdienstleistungen für seine Kunden erbringt. Als neuer Vorstandsvorsitzender werden Sie sicherlich mit vielen wichtigen Aufträgen konfrontiert. Welche Aufgabe ist die für Sie vordringlichste? Mit Blick auf unsere Kunden möchte ich ein bestmögliches Verständnis für deren Bedürfnisse | März 2016 und Erwartungen gegenüber der dwpbank bekommen. Wie haben Sie sich im Vorstand aufgestellt, um fit für die Zukunft zu sein? Ich denke, wir haben eine klare Aufstellung: Dr. Christian Tonnesen wird als „Produktionschef“ unsere Services samt Produktentwicklung und deren Prozesse im Fokus haben. Thomas Klanten verantwortet als Finance and Risk Officer die Themen Controlling, Personal, Risk-Management und Change. Ich selbst sehe mich in der Rolle des „Navigators“, der deutlich macht, wofür die dwpbank steht und wo die Reise hingehen soll. Zwar stehen Sie dem Dezernat für Kundenmanagement nicht direkt vor. Werden Sie sich aber dennoch um bestimmte Kundenangelegenheiten kümmern? Der Grund für die Existenz der dwpbank liegt in der Leistungserbringung für unsere Kunden. Insofern ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, also auch ich, dem Thema Kundenbetreuung verpflichtet. Das ist für mich gar keine Frage. Was wünschen Sie sich persönlich in der Zusammenarbeit mit den Kunden der dwpbank? Ich wünsche mir einen offenen und ergebnisorientierten Austausch, der von wechselseitiger Wertschätzung getragen wird. In diesem Sinne werde ich mich aktiv in den Dialog mit unseren Kunden einbringen. Herr Dr. Beck, besten Dank für das Gespräch. 5 STANDPUNKT | PERSPEKTIVE Erfolg durch Standard im Service Qualitätssteigerung, Kostenoptimierung und Risikominimierung – das sind die maßgeblichen Ziele der dwpbank als standardgebender Infrastrukturdienstleister im Wertpapiergeschäft. Ein wichtiger Schritt in der von der dwpbank angestoßenen Transformation ist es, die Leistungen der dwpbank zu vereinheitlichen, dadurch die Effizienz zu erhöhen und dabei die steigenden Anforderungen der Regulatorik und des Marktes zu berücksichtigen. Hierzu hat die dwpbank in enger Abstimmung mit den Kunden einen neuen Standard-Servicekatalog entwickelt. Der Weg zum Servicekatalog Mit der strukturierten Erfassung der bisherigen Services hat die dwpbank die Grundlage geschaffen, um die zukünftigen Services (Soll-Services) einheitlich zu definieren. Damit erhöht die dwpbank für ihre Kunden die Transparenz ihres Serviceangebots. Auch Optimierungspotenziale im Leistungsumfang sowie in den Prozessen wurden dabei ermittelt. Gleichzeitig kann die dwpbank besser einschätzen, welche Leistungen mit operationellen Risiken behaftet oder in der Erbringung sehr komplex sind. Einfacher bewerten lassen sich unter anderem auch die Services, die nach Einschätzung von Kunden und Markttrends künftig weniger nachgefragt werden oder die in hohem Maße kundenspezifisch sind. Festlegung des Standards Alle Leistungen, die für eine Vielzahl der Kunden einheitlich erbracht werden können, bilden das künftige Standard-Service-Portfolio der dwpbank. Darüber hinausgehende Services, die die dwpbank bisher für einzelne oder nur wenige Kunden erbringt, bieten bei ökonomischer Betrachtung nur begrenzt Synergieeffekte und steigern gleichzeitig die Komplexität sowie die Abwicklungsrisiken innerhalb des Service-Portfolios. Diese Services sollen künftig – jenseits des Bestandsschutzes für bestehende Leistungsbezüge – nicht mehr angeboten werden und insofern auch kein Bestandteil des Standard-Servicekatalogs sein. 6 Entwicklung des Standard-Servicekatalogs Die dwpbank hat das Standard-Service-Portfolio zunächst Vertretern aus allen Kundengruppen auf der Managementebene und Senior-Experten sowie Verbandsvertretern vorgestellt. Diese Experten haben die Soll-Services fachlich hinsichtlich Vollständigkeit, Konsistenz und Plausibilität bewertet. Die daraus folgenden Empfehlungen hat die dwpbank geprüft und das Standard-Service-Portfolio weiterentwickelt. Die Ergebnisse werden in Form des Standard-Servicekatalogs veröffentlicht. Struktur der Services Das Standard-Service-Portfolio besteht zum größten Teil aus Services im sogenannten „Common Standard“. Die Services im Standard-Service-Portfolio können von allen Kunden, unabhängig von ihrem jeweiligen Geschäftsmodell, bezogen werden. Ergänzt werden sie um Services, die die Dienstleistung der dwpbank als Zwischenkommissionärin beinhalten sowie Services, die für das Mastermandanten-Modell angeboten werden. Die Services des Standard-Service-Portfolios wurden in wertpapierfachliche Servicekategorien eingruppiert. Jeder Service hat genau eine Kernkomponente (KK), die die Grundleistung des Services beinhaltet. Er kann durch eine oder mehrere Zusatzkomponenten (ZK) erweitert werden. Diese ZK sind in aller Regel für Kunden optional wählbar oder bilden in Verbindung mit der KK einen vollständigen Service. Die beschriebenen Leistungen eines Services differenzieren zusätzlich Bearbeitungskomplexitäten, wenn sich die Leistungserstellung in Abhängigkeit des konkreten Auftrags aufwandsseitig unterscheidet. Leistungen, bei denen die dwpbank durch Nacharbeiten eine standardisierte Bearbeitbarkeit März 2016 | STANDPUNKT | PERSPEKTIVE 1 Als „Common Standard“ SERVICES NACH GESCHÄFTSMODELLEN wird der von allen Mandanten genutzte „Kern“ der Services verstanden 2 „Kommission“ (im Markt2 KOMMISSION ZK ZK KK 1 3 COMMON STANDARD ZK MASTERMANDANT ZK KK KK sinne „Retail“) beschreibt die von der dwpbank bereitgestellten Services im Kommisionsgeschäft eines Kundenauftrags, etwa zur Ausführung an der Börse oder im Fondsgeschäft 3 „Mastermandant“ beschreibt die für die 3-Stufigkeit bereitstehenden Services KK = Kernkomponente ZK = Zusatzkomponente eines Auftrags ermöglicht, und ergänzende Leistungen, die für eine standardisierte Leistungserbringung nicht erforderlich sind, finden sich in sogenannten Nachbearbeitungskomponenten wieder. Wie geht es weiter? Im nächsten Schritt liefert die dwpbank allen Kunden – beginnend im ersten Quartal – einen Abgleich ihrer heutigen WP2-Servicenutzung mit dem Standard-Servicekatalog. In unterschiedlichen Formaten (Einzel- bzw. Gruppentermine) wird sie mit allen Kunden die jeweilige individuelle Servicekonfiguration und hier vor allem den Umgang mit den Non-Standard-Komponenten erörtern und das künftige Ziel-Service-Portfolio – vorbehaltlich der Preisbildung und der konkreten Servicevereinbarungen – validieren und erarbeiten. Diese Festlegung der Soll-Servicekonfiguration ist die notwendige Kalkulationsbasis für das künftige Preismodell der dwpbank. Neues Preismodell voraussichtlich ab 2017 Die Resultate der erfolgten Service-Konsolidierung und Kostenoptimierung bilden die Basis für das neue Preismodell, das die dwpbank derzeit konzipiert und im Verlauf des Jahres 2016 mit ihren Gremien und Anteilseignern abstimmen wird. Derzeit werden die maßgeblichen Strukturelemente sowie die Bündelung diverser Servicekomponenten zu Produkten (Produktschnitt) vorbereitet. Es ist geplant, dass die dwpbank ab dem | März 2016 vierten Quartal 2016 erste Vergleichsrechnungen zwischen dem bisherigen und dem künftigen Preismodell bereitstellen kann. Vertragliche Anpassungen werden vorbereitet Schließlich wird die dwpbank im Laufe des Jahres die Anpassung der vertraglichen Regelungen vorbereiten. Der Fokus wird im Wesentlichen auf den fachlichen Servicevereinbarungen, also auf den konkretisierenden Beschreibungen der Dienstleistungen, liegen. Zeitlich versetzt rückt dann das künftige Preismodell in den Mittelpunkt. Der juristische Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags sowie sämtliche, bereits heute bekannten, nicht-fachlichen Anlagen (z. B. AGB, Notfallmanagement, TOM, Datenschutz etc.) bleiben demgegenüber unverändert. In Bezug auf die erforderlichen Abstimmungsprozesse mit den Kundeninstituten geht die dwpbank von einem überschaubaren Aufwand aus, zumal auch diese Aktivitäten von Kundengremien stellvertretend begleitet werden. Die angepassten Servicevereinbarungen werden – parallel mit dem dann zu veröffentlichenden Preismodell – voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2017 in Kraft treten. Sie basieren übrigens auf den vor kurzem implementierten Standard-Servicevereinbarungen für die Depot- und Order-Services. Bei notwendigen technischen bzw. organisatorischen Anpassungen wird eine angemessene Transitionsphase gemeinsam vereinbart. 7 GESETZ | REGULATION Gebündelte Lösung zur Verhinderung von Marktmissbrauch © shutterstock Die steigenden Anforderungen aus der Regulatorik betreffen auch die Vorbeugung und die Aufdeckung von Marktmissbrauch. Die regulatorische Anforderung aus der EU-Verordnung Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) und aus der EU-Richtlinie 2014/57/EU über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (MAD) ist ab dem 3. Juli 2016 anzuwenden. Neben den erweiterten Anforderungen an den Umgang mit Insiderinformationen werden Institute, die Wertpapierorders für ihre Kunden entgegennehmen, verpflichtet, wirksame Regelungen, Systeme und Verfahren zur Aufdeckung und Meldung von verdächtigen Aufträgen und Geschäften zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Hierzu sollen Systeme zum Einsatz kommen, die eine effektive Überwachung von Transaktionen ermöglichen und gegebenenfalls Warnhinweise erzeugen. Situationen, in denen es zum Marktmissbrauch kommt, können insbesondere dann eintreten, wenn Markt- teilnehmer durch Geschäfte gezielte Kursmanipulation betreiben, um ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Vor diesem Hintergrund wurde die dwpbank vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der DZ BANK gebeten, eine zentrale Lösung für die Überwachung von Geschäften bereitzustellen. Auch haben weitere Kunden Interesse an einer Lösung der dwpbank bekundet. Daraufhin hat die dwpbank im letzten Jahr ein Projekt aufgesetzt, mit dem Ziel eine Lösung zu entwickeln, die die eigenen sowie die Kunden-Anforderungen erfüllt. Das Serviceangebot sieht vor, prüfungspflichtige Tatbestände über entsprechende Regelwerke systematisch zu analysieren und verdächtige Sachverhalte, sogenannte Alerts, zur weiteren Bearbeitung durch den Kunden in einem täglichen WPDynamic-Report auszuweisen. Dies geschieht auf Basis offener Orders, abgerechneter Orders, Derivateumsätze sowie einzelner, ausgewählter Markdaten. Die fachliche Konzeption ist abgeschlossen und die dwpbank befindet sich aktuell in der Implementierungsphase. Darüber hinaus können Kunden Abrechnungsinformationen von Geschäften, die nicht in WP2 abgewickelt wurden, über eine standardisierte Schnittstelle anliefern. Diese Geschäfte werden ebenfalls über die Logiken der systematischen Analyse bei der Ermittlung prüfungspflichtiger Tatbestände berücksichtigt. Die konkrete Definition der Schnittstelle befindet sich derzeit noch in der Konzeption. Die fachlichen Abstimmungen und Qualitätssicherungen finden mit Kunden-, Verbands- und Rechenzentrumsvertretern statt. Die produktive Einführung der dwpbank-Lösung ist zum Release 4.34 am 25. Juni 2016 geplant. 8 März 2016 | GESETZ | REGULATION Systemrelevanz der dwpbank – Regulation nutzen Die Überarbeitung des Sanierungsplans hat die dwpbank Ende 2015 erfolgreich abgeschlossen und damit auch einen qualitativen Fortschritt bei den Steuerungs- und Überwachungsprozessen erzielt. Dies erreicht sie insbesondere durch die Aufnahme weiterer Sanierungsindikatoren. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Sanierungsplans erhöht für die Kundeninstitute die Gewissheit, mit der dwpbank einen zuverlässigen Outsourcingpartner gewählt zu haben. BCBS 239 Vorstudie und Projekt Nach der Finanzkrise 2007 wurden mit „BCBS 239 – Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung“ die regulatorischen Anforderungen an eine risikoartenübergreifende IT-Infrastruktur, das Datenmanagement und Risiko-Reporting in Finanzinstituten deutlich ausgeweitet. Prüfung gemäß § 44 Abs. 1 KWG Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte Mitte September 2015 gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG eine Prüfung des Geschäftsbetriebs der dwpbank angeordnet, die die Deutsche Bundesbank im November vor Ort durchführte. Die feststellungsrelevanten Sachverhalte wurden am 16. Dezember 2015 mit der dwpbank abgestimmt. Der Prüfungsbericht wird voraussichtlich im März/April 2016 vorliegen. Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG umfasste die Prüfung folgende Prüfungsschwerpunkte: ■ ■ In Deutschland wird BCBS 239 voraussichtlich flächendeckend über eine entsprechende Verordnung bzw. über die neue Verordnungsermächtigung in § 25a Abs. 4 KWG bezüglich der Ausgestaltung des Risikomanagements eingeführt. ■ Die dwpbank startete Mitte 2015 eine Vorstudie zu BCBS 239, um die Anforderungen zu analysieren. Während der Vorab-Validierung werden steuerungsrelevante Kennzahlen anhand strukturierter Bewertungsdimensionen festgelegt und getroffene Planungsannahmen anhand von drei repräsentativen Kennzahlen überprüft. So lässt sich der Aufwand für den Erstellungs- und Abstimmprozess ermitteln. Im nächsten Schritt überprüft die dwpbank den gesamten geplanten Aufwand und erstellt einen detaillierten Umsetzungsplan. Die aktuelle Projektplanung sieht die Einhaltung von BCBS 239 ab 2018 vor. Die angestrebte weitere Standardisierung des Berichtswesens wird gleichzeitig hinsichtlich geeigneter BCBS 239-Kennzahlen für die Risikokommunikation in der Outsourcingkette untersucht. Die dwpbank wird über die konkrete Umsetzung der Anforderungen und den weiteren Fortschritt berichten. | März 2016 © shutterstock Aktualisierung des Sanierungsplansabgeschlossen ■ ■ Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG Prüfung, ob die Risikotragfähigkeit regelmäßig in angemessener Form überwacht wird, und ob sichergestellt ist, dass die wesentlichen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend abgedeckt und die Risikotragfähigkeit sichergestellt ist Angemessenheit der neuen Aufbau- und Ablauforganisation Angemessenheit der Risikosteuerung des seit 2010 genutzten fortgeschrittenen Messansatzes für operationelle Risiken (AMA) ordnungsgemäße Umsetzung der Mängelabarbeitung aus der MaRisk-Prüfung 2012 mit Schwerpunkt IT Die Prüfung wurde anhand der Vorschriften des § 25a Abs. 1 KWG in Verbindung mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vorgenommen. Die Kunden werden über das Prüfungsergebnis, das kundenrelevante Follow-up sowie den Abarbeitungsstand in bewährter Form über die Kundenportale informiert. 9 NOTIZEN Hauptversammlungen – Mehr Plausibilität bei HV-Eintrittskarten Die dwpbank hat die online-Prüfung in WPDirect für die Erfassung und Bearbeitung von Eintrittskarten erweitert. Häufig kam es aufgrund von Unklarheiten bei den Wohnsitz- und Versandadressen zu Rückfragen der Anmeldestellen. Diese wiederum konnten in der Folge zu Verzögerungen beim Versand der Eintrittskarten führen. Durch die neue Prüfung der Plausibilität zwischen der bereits vorhandenen Wohnsitzadresse und den Feldern Straße, PLZ und Ort in der Versandadresse, ist jetzt für den Benutzer schnell zu erkennen, ob eine abweichende Versandadresse überhaupt notwendig ist. Dem Benutzer bleibt es jedoch freigestellt, die Versandadresse zu löschen oder diese bewusst beizubehalten, wenn beispielweise lediglich der Empfänger der Eintrittskarte einen anderen Namen trägt. 8 Regionale Kundenveranstaltungen 2016 Unter dem Motto „Wertpapiergeschäft hat Zukunft! Fokussiert. Standardisiert. Reguliert. Digitalisiert.“ finden die diesjährigen vier RegioTreffs statt. Die Bankenbranche muss sich seit Jahren sowohl einer Vielzahl von regulatorischen Herausforderungen als auch einem sich verändernden Kundenverhalten stellen. Kundenbindung, ein positives Image und Geschäftserfolg sind heute keine Selbstverständlichkeit mehr, sie müssen vielmehr – auch mit neuen Zugangsformen – systematisch erarbeitet werden. Zu diesen und weiteren Themen werden die Experten der dwpbank sowie externe Referenten Stellung nehmen und Impulse setzen. 10 März 2016 | NOTIZEN 9. Finanzplatztag 2016 der WM Gruppe Anfang März Der Branchentreff in der Frankfurter Börse bietet jedes Jahr ein hervorragendes Forum für Emittenten, Finanz- und Informationsdienstleister, Berater, Intermediäre, Abwickler, institutionelle Investoren und Vertriebseinheiten sowie für Regulatoren gleichermaßen. Auch für die dwpbank ist dieser Termin eine gern wahrgenommene Tradition. So nahm Vorstandsmitglied Dr. Christian Tonnesen an der Podiumsdiskussion „Regulierer in Verzug“ teil. Gemeinsam mit Georg Baur, Mitglied der Geschäftsführung des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands, Gerald Noltsch, Head of BNP Paribas Securities Services Germany und WM Datenservice Geschäftsführer Torsten Ulrich diskutierte er unter anderem über die Bedeutung sowie die Ursachen der Verzögerung. Außerdem vertraten Jürgen Nording aus der Abteilung Recht und Andreas Schüpany aus dem Kompetenzcenter WP-Steuern die dwpbank in einem Workshop rund um das Thema „Reform der Investmentbesteuerung“. Die Veranstaltung ist eine Mischung aus Fachausstellung, Plenumsvorträgen sowie Workshops und bietet somit eine ideale Plattform zum Austausch mit der Führungsebene der Wertpapierdienstleister und für einen Einblick in neue Produkte und Dienstleistungen rund um die Finanzindustrie. Projektmigrationen SEB und Berliner Sparkasse /// transact!on unter der Lupe /// Ende vergangenen Jahres haben wir unsere Leser aufgerufen, sich an einer Umfrage zu unserem Kundenmagazin zu beteiligen. Das haben Sie zahlreich getan – herzlichen Dank dafür! Wir haben Lob, Kritik und sehr gute Anregungen von Ihnen erhalten. Ihre Ideen und Anregungen helfen uns die transact!on sukzessive weiterzuentwickeln. Vielen von Ihnen lag eine Online-Version der transact!on am Herzen. In der „Infothek“ auf unserer Webseite www.dwpbank.de finden Sie fast alle Artikel nach Themen geordnet und unter „Publikationen“ können Sie die transact!on insgesamt als PDF herunterladen. | März 2016 Ende Januar 2016 setzte die dwpbank zwei Projektmigrationen um. Die SEB AG, die bisher über das Geschäftsmodell „Eigene Lagerstellen“ abwickelte, wechselte auf das Standard-Geschäftsmodell der dwpbank. Im Vorfeld des Migrationstermins wurden notwendige Prozess- und Serviceveränderungen mit dem Kunden abgestimmt und implementiert sowie die betroffenen externen Lagerstellendepots umgeschrieben. Zum gleichen Zeitpunkt wechselte die Berliner Sparkasse mit ihren eigenen Beständen auf das Wertpapierabwicklungssystem WP2 sowie in das Eigenbestandssystem WPBilanz. Ihren Eigenhandel wickelte die Berliner Sparkasse bis dato über ihr eigenes Wertpapierabwicklungssystem ab. Nach einem effizienten, reibungslosen Projektverlauf wurden auch die ersten Tage in Produktion aktiv von den Projektverantwortlichen begleiten und ohne Probleme durchgeführt. 11 PRODUKT | SERVICE Erweiterung BOSC-US-Steuerservices durchgeführt BOSC erweitert FATCA-Services um Anforderungen aus AEOI/CRS © shutterstock Bereits seit 2010 gibt es den als „FATCA“ bekannten Teil eines US-Gesetzes, der wesentlich schärfere Regelungen für das US-Steuer-Reporting von ausländischen Finanzinstitutionen vorschreibt. Diese Regelungen dienen in erster Linie der Bekämpfung weltweiter Steuerhinterziehung durch Auslandsanlagen. Die USA gelten seither als Vorreiter in Sachen (steuerlicher) Datenaustausch mit anderen Ländern. Die dem Abkommen verpflichteten Länder beschlossen in der Folge, auch einen standardisierten Datenaustausch untereinander zu vereinbaren. Auf der G20 Sitzung in St. Petersburg im Sommer 2013 wurde die OECD beauftragt, einen entsprechenden Standard zu erstellen. Die OECD Arbeitsgruppe „AEOI“ (Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Prüfkriterien zum automatischen Informationsaustausch) entwarf schließlich in enger Kooperation mit der EU im Oktober 2014 den als „CRS“ abgekürzten „Common Reporting Standard“, der nach aktuellem Stand von den 97 Mitgliedsstaaten ab 2017 angewendet wird. Modul 1b FATCA DEPOT Modul 2 FATCA Einlagenkonto 12 In Deutschland sind bereits seit dem 1. Januar 2016 die Banken verpflichtet nach den neuen Bestimmungen von AEOI/CRS zu handeln. Das bedeutet, dass die Banken bei einer Depot- oder einer Kontoeröffnung eines Neukunden den Steuerstatus im Ausland erfragen und in einer Selbstauskunft dokumentieren müssen. Nachdem der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) bei den Sparkassen für eine zentrale Erfassung plädierte, hat die dwpbank ihre BOSC-Leistung US-SteuerService in den betroffenen Modulen 1b und 2 (FATCA Depot und FATCA Einlagenkonto) erweitert. Dabei hat sie die Prozesse in Abstimmung mit Sparkassen- und Verbandsvertreten an die Prozessempfehlungen des DSGV und damit an die Änderungen im OSPlus-Bankbasissystem der Finanz Informatik angepasst. Damit bietet die dwpbank in beiden Modulen nun standardmäßig die zentrale Erfassung der Selbstauskünfte an. Neben den Verpflichtungen bei Konto- oder Depoteröffnungen sind bei Bestandskunden jährlich Überprüfungen für „Kunden mit hohem Wert“ bzw. bei Statusänderungen vorzunehmen. Die erforderlichen Anschreiben an die Kundenberater (inkl. Beraterbefragung) bzw. Endkunden (inkl. individualisierter Selbstauskunft) sowie die Überwachung des Rücklaufs übernimmt die dwpbank – nicht nur für die USA (FATCA), sondern zusätzlich auch für die Länder aus dem AEOIAbkommen (2016 – Start mit ca. 50 Ländern, Erweiterung bis 2018 auf ca. 155 Länder). Dazu ist eine entsprechende Liste im definierten Format an die dwpbank zu senden. Die dwpbank entwickelt ihre BOSC-Dienstleistungen im Kundeninteresse stetig weiter. Neben der Umsetzung rechtlicher Vorgaben, wie z. B. FATCA, stehen noch andere Punkte auf der Agenda. So plant die dwpbank im Rahmen ihrer Zukunftsstrategie mit den Projekten Digitalisierung und Auftragssteuerung die Prozesse auch für diese BOSCModule zu verschlanken und dadurch Risiken zu verringern bzw. ganz auszuschließen. März 2016 | PROJEKT | FOKUS Aus Alt mach Neu Zwei Services der Orderabrechnung im modernen Gewand Es ist gängige Praxis in der dwpbank mit einem Piloten in den Geschäftsbetrieb zu starten und danach stufenweise die weiteren Kunden auf die neuen Funktionalitäten zu heben. Die Erkenntnisse aus den ersten beiden Testwochen, in denen die dwpbank ihr Kommissionsgeschäft über das neue Tool abgestimmt hat, waren ein großer Vorteil. Nur wenige Tests sind so gut wie die alltägliche Praxis und die aus dem Piloten gewonnenen Erkenntnisse konnten sehr schnell umgesetzt werden, sodass die Kunden von den ersten Weiterentwicklungen direkt profitierten. Weitere Optimierungen sind noch geplant, da die neue IT-Architektur zusätzliche Prozesssynergien erlaubt. | März 2016 Auch der Storno-Neu-Service im Umfeld der Orderabrechnungen hat die dwpbank einer Modernisierung unterzogen. „Hier gab es keinen ITstrukturellen Auftrag. Der Wunsch nach Effizienz war das ausschlaggebende Kriterium“, erläutert Hähner. Bislang mussten abgerechnete Wertpapierorders per Faxauftrag an die dwpbank gesendet werden, wo dann die gewünschten Erfassungen vorgenommen wurden. Jetzt hat die dwpbank für bestimmte Geschäftsarten eine Funktion in WPDirect geschaffen, die die Suche nach dem Vordruck im WPInformer, das teils handschriftliche Ausfüllen, das eventuelle Ausdrucken und den Faxversand an die dwpbank ersetzt. Die Anbindung an WPDirect verhindert einen Medienbruch und ermöglicht eine deutlich effizientere Bearbeitung des Auftrags, da mit der einmaligen Eingabe von Daten jeder Auftrag direkt verarbeitet und nicht erst ein Fax auf Reisen geschickt wird. Außerdem wird das ohnehin schon geringe Risiko einer manuellen Fehlerfassung weiter konsequent reduziert. Zusätzlich werden die Papier- und Archivierungskosten auf lange Sicht gesenkt. Mit der neuen Funktion können nur Stückeorders korrigiert werden. Betragsorders, wie zum Beispiel aus Sparplänen sowie Geschäfte mit korrekturbedürftigen, handelsrelevanten Positionen, können nicht über die neue Funktion abgearbeitet werden. Aber auch hier hat sich die dwpbank etwas einfallen lassen: Statt per Fax kann der Auftrag über eine Vorlage in WPTicket an den Fachbereich der dwpbank geschickt werden. Der Papierverbrauch verringert sich und letztlich freut sich die Umwelt. © fotolia Mit ihrem Release 4.30 hat die dwpbank eine der wichtigen Funktionen von WP2 in eine neue, zukunftsfähige Zielarchitektur überführt: Die Geschäftsabstimmung. Das Projekt startete 2013 mit dem Ziel, eine Near-Time-Abstimmung in dezentraler IT-Architektur für die Umsetzung verschiedenster Abstimmanforderungen für die Kunden der dwpbank zu entwickeln. Dabei wurden auch die alten Erfassungsmasken gegen ein modernes Frontend in WPDirect ausgetauscht. „Das neue Tool ist bedienerfreundlicher und erlaubt unseren Kunden vor allem mehr Flexibilität“, freut sich Harald Hähner, Teamleiter des zuständigen Teams Meldewesen & Orderabrechnung. „Während wir in der alten Systemlandschaft die Abstimmergebnisse immer auf Basis der letzten Nachtverarbeitung als manuell erstelltes PDF oder in einer ControlD-Liste angezeigt haben, gestattet das neue System durch die Realtime-Verarbeitung nun die gleichtägige Betrachtung und Bearbeitung von Differenzen direkt auf dem Bildschirm“, so Hähner weiter. Dabei können die Kunden- und Marktseiten individuell gruppiert und eventuelle Differenzen sogar gemäß der hauseigenen Toleranzgrenzen automatisch ausgebucht werden. Deswegen legte das Projekt in der Realisierung auch ein großes Augenmerk auf die Bedienerfreundlichkeit. Die nachgelagerten Funktionen wie Statistiken und Archivierungsvorgänge integrierte die dwpbank in das zentrale Reportingtool WPDynamic. Ein weiterer Schritt in Richtung „papierloses Büro“. Beide Funktionen bewegen sich vollständig in der Systemlandschaft der dwpbank und nutzen alle Synergien, die sich daraus ergeben. Seit dem Release 4.31 können alle Kunden mit entsprechender Servicevereinbarung und Berechtigungsfreischaltung die neuen Funktionen in WPDirect nutzen. 13 STANDPUNKT PROJEKT||PERSPEKTIVE FOKUS Systemwechsel bei der Investmentbesteuerung Bislang erhalten Fonds ihre Erträge ohne jeglichen Steuerabzug. Ab 1. Januar 2018 soll insbesondere auf inländische Beteiligungseinnahmen wie Dividenden ein Steuerabzug von 15 % Kapitalertragsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) erhoben werden. Grund hierfür ist die aus europarechtlicher Sicht gewünschte Gleichstellung mit ausländischen Fonds. Das bislang geltende Transparenzprinzip, nach dem Anleger in Fonds ebenso behandelt werden wie Direktanleger, soll aufgegeben werden. Als Ausgleich für die neue Besteuerung bestimmter Ertragszahlungen wird bei Zahlungen von Er trägen an den Anleger eine Teilfreistellung eingeführt. D. h. der Fondsertrag, also eine Ausschüttung, eine Vorabpauschale oder ein Veräußerungsergebnis wird zukünf tig teilweise als steuerfrei behandelt. Für die Höhe der Teilfreistellung ist es jedoch entscheidend, um welche Art von Fonds es sich handelt. Je nachdem, in welche Anlageklassen der Fonds investiert ist, ändert sich die Freistellungshöhe. Diese reicht von 15 % für einen Mischfonds bis zu 80 % für einen überwiegend in ausländische Immobilien investierten Fonds. Eine zusätzliche Differenzierung ist für private und betriebliche Anleger bei Aktien- bzw. Mischfonds vorgesehen. Voraussetzung für die Anwendung dieses günstigeren Steuersatzes im Vergleich zum allgemeinen Steuersatz von 25 % wird die Hinterlegung einer neuen Statusbescheinigung bei der depotführenden Stelle des Fonds sein. Diese kann der Fonds bei der Finanzverwaltung beantragen. Ein weitere Neuerung wird die Einführung einer Vorabpauschale sein. Diese wird zum Ende eines Jahres erhoben, sofern der Fonds nicht ausreichend an seine Anleger ausgeschüttet hat. Die Vorabpauschale löst damit die bisherige Thesaurierungsbesteuerung ab. Eine Anrechnung der auf Fondsebene gezahlten Steuern ist für den Anleger nicht möglich. Für Fonds ohne bzw. mit geringen Ausschüttungen wird damit eine Steuervorauszahlung eingeführt. Da die erforderliche Liquidität für die Steuerabführung anders als heute auch für inländische Fonds nicht mehr zur Verfügung gestellt werden soll, werden die Anleger über das Kundenkonto mit KapSt / SolZ / KiSt belastet werden müssen. Die Alternative wäre eine Teilveräußerung von Fondsanteilen zu Lasten des Anlegers. Die Banken werden prüfen müssen, ob die eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen diese Rechte gegenüber dem Kunden einräumen. Kurz vor Jahresende wurde der Referentenentwurf für das neue Investmentsteuergesetz veröffentlicht. Die Reform, die 2018 in Kraft treten soll, würde gerade für Publikumsfonds wesentliche Änderungen bedeuten. Die Grundzüge des Referentenentwurfs vom 17. Dezember 2015 stellen sich für Publikumsfonds aus Sicht einer depotführenden Stelle wie folgt dar. Welche Auswirkungen wird es bei Ertragszahlungen an den Fonds geben? Für einige wenige steuerbegünstigte Anleger (z. B. gemeinnützige Stiftungen) wird es bei entsprechender Offenlegung eine Abstandnahme oder Erstattung der 15%igen Steuer geben. Diese wird vom Fonds im Nachgang an die steuerbegünstigten Anleger ausgezahlt. Das bedeutet Mehrarbeit für die depotführende Stelle, da diese die steuerbegünstigen Anleger dem Fonds melden muss. Was wird sich für den Anleger in Publikumsfondsanteilen ändern? Zu den Erträgen aus Investmentfonds zählen zukünftig Ausschüttungen des Investmentfonds sowie eine neu eingeführte, jeweils zum Kalenderjahresende fällige Vorabpauschale. Dazu kommen noch Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen. 14 Beim Verkauf von Investmentanteilen ist das Veräußerungsergebnis um die während der Besitzzeit angesetzten Brutto-Vorabpauschalen (Vorabpauschale ohne Abzug der Teilfreistellung) zukünftig zu mindern. März 2016 | © fotolia PROJEKT | FOKUS Teilfreistellungen für Fondserträge auf Grundlage des Referentenentwurfes vom 17. Dezember 2015 FONDS ANLEGER Aktienfonds (mind. 51 % in Aktien investiert) Privatvermögen 30 % Betriebsvermögen* mit natürlichen Personen (u. a. Selbstständige, KG) 60 % Körperschaftsteuerpflichtige Anleger* (z. B. AG, GmbH, eG) 80 % Privatvermögen 15 % Betriebsvermögen* mit natürlichen Personen (u. a. Selbstständige, KG) 30 % Körperschaftsteuerpflichtige Anleger* (z. B. AG, GmbH, eG) 40 % Mischfonds (mind. 25 % in Aktien investiert) TEILFREISTELLUNG Immobilienfonds (mind. 51 % in inländische Immobilien investiert) 60 % Immobilienfonds (mind. 51 % in ausländische Immobilien investiert) 80 % * Gilt nicht für Anleger, die Institute oder Unternehmen im Sinne des §3 Nummer 40 Satz 3 oder 4 des Einkommensteuergesetzes oder § 8b Absatz 7 oder 8 des Körperschaftssteuergesetzes sind (z. B. Kreditinstitute) Wann tritt die Reform in Kraft und was passiert mit den in den Depot befindlichen Anteilen? Die Änderungen aus der Reform des Investmentsteuergesetzes treten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Investmentanteile die sich per 31. Dezember 2017 in den Depots befinden, werden fiktiv veräußert und einen Tag später fiktiv neu angeschafft. Die Besteuerung der Ertragsbestandteile (z. B. Veräußerungsgewinne, besitzanteilige Thesaurierungs-/Mehrbeträge) aus der fiktiven Veräußerung zum 31. Dezember 2017 erfolgt allerdings erst bei einer späteren tatsächlichen Veräußerung der Anteile. Für sogenannte „ehemalige Altbestände“ an Investmentanteilen, deren Kauf vor dem 1. Januar 2009 erfolgten, wird für Wertzuwächse ab dem 1. Januar 2018 ein Freibetrag über 100.000 Euro | März 2016 pro Person eingeführt. Dieser kann nur im Rahmen der Veranlagung durch das Finanzamt berücksichtigt werden kann. Damit entfällt mit dem Systemwechsel der Altbestandsschutz. Die dwpbank ist auf die Reform bereits vorbereitet Noch sind viele Anwendungsfragen offen und es ist auch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mit weiteren Änderungen zu rechnen. Hier wird sich die dwpbank mit Verbesserungsvorschlägen einbringen. Um einen „steuerlichen Kurswechsel“ dieser Tragweite erfolgreich zu meistern, müssen aber bereits jetzt die Weichen für eine Umsetzung gestellt und wichtige Vorbereitungen getroffen werden. Hierzu konnte schon eine sachgebietsübergreifende Vorstudie mit hohem Erkenntnisgewinn abgeschlossen werden, die eine gute Basis für das Umsetzungsprojekt bildet. 15 PROJEKT| FOKUS © shutterstock Positives Prüfungsurteil festgestellt Im Falle des ISAE 3402 sind anhand von Kriterien die Kontrollziele abzuleiten, für die wiederum geeignete Kontrollen zur Zielerreichung zu definieren sind. Beim IdW PS 951 geht die dwpbank analog vor. Letztlich lag es am Kundeninteresse, dass für den WP2 VollService seit einigen Jahren beide Berichtstypen vorliegen. Diese sind im Aussagegehalt und vom prüferischen Ergebnis her deckungsgleich, Unterschiede bestehen soweit Formalien der Standards dies bedingen. Für die WPAsset Controlling-Prüfung kommt ausschließlich der ISAE 3402 zur Anwendung. Diese Berichte können dem Abschlussprüfer des auslagernden Unternehmens mit dem Ziel vorgelegt werden, dass dieser das Prüfungsergebnis sowie getroffene Feststellungen im Rahmen seines Abschlussprüfungsauftrags verwertet. Im Ergebnis der Prüfungen Ende 2015 im Bereich WP2 VollService und WPAsset Controlling hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) die Wirksamkeit der getesteten Kontrollen mit einem positiven Prüfungsurteil festgestellt. Die dwpbank lässt jährlich ausgewählte Dienstleistungen im Rahmen von freiwilligen Prüfungsaufträgen extern prüfen. Bei diesen Prüfungen kommen einerseits die International Standards on Assurance Engagements (ISAE) zur Anwendung – hier ISAE 3402 („Assurance Reports on Controls at a Service Organization“ des International Auditing and Assurance Standards Board) und zum anderen die nationalen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer – hier IdW PS 951 („Die Prüfung des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen“). Beide Standards befassen sich mit der Prüfung des eingerichteten internen Kontrollsystems beim Dienstleistungsunternehmen für auf das Dienstleistungsunternehmen ausgelagerte Funktionen. 16 Ein positives Prüfungsurteil ergibt sich, wenn das eingerichtete dienstleistungsbezogene interne Kontrollsystem sachgerecht ist, die dargelegten Kontrollziele angemessen sind und die aufgeführten Kontrollen eingerichtet sowie angemessen waren. Außerdem müssen die geprüften Kontrollen, welche mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass die in der Beschreibung genannten Kontrollziele erreicht werden, auch wirksam gewesen sein. Das Prüfungsurteil für WPAsset Controlling ist ohne jegliche Feststellung; das Prüfungsurteil für den WP2 VollService ist gleichfalls ohne eine Feststellung ausgefer tigt. Im Bericht zum WP2 VollService werden hinsichtlich der Kontrolldurch führung jedoch zwei geringfügige Kritikpunkte genannt – die jeweiligen Kontrollziele wurden aber dennoch erreicht. Entsprechend ergab sich für die Revision der dwpbank kein Erfordernis die Prüfungsergebnisse in ihr Follow-up aufzunehmen. Die Zugangsdaten für die Berichte wurden Ende Dezember 2015 im Revisionsportal für die Kunden veröffentlicht. März 2016 | PRODUKT | SERVICE Gemeinsam mit ihren Kunden arbeitet die dwpbank beständig an ihrer zukünftigen Servicelandschaft, an der Umsetzung regulatorischer und gesetzlicher Anpassungen sowie an notwendigen Systemerweiterungen und -korrekturen. Die hierzu etablierte Gremienstruktur orientiert sich an den Interessen und Geschäftsmodellen der Kunden. Neben dem Beirat der dwpbank spielen vor allem der Wholesale-Ausschuss und der Projektausschuss eine wichtige Rolle. Beim Wholesale-Ausschuss stehen die Marktpositionierung und die Marktanforderungen im Fokus. Der Projektausschuss wiederum legt seinen Schwerpunkt auf die Beratung zur Weiterentwicklung der Systemwelt sowie auf die Priorisierung der Anforderungen der Retailkunden. Beide Ausschüsse verfügen über ein eigenes Budget, mit dem sie Kundenanforderungen und Weiterentwicklungen beauftragen können. Unabhängig davon setzt die dwpbank gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen um und hebt Potenziale durch Prozessverbesserung. Beide Ausschüsse können zur Meinungsbildung sowie zur Förderung einer möglichst vielseitigen Kundeneinbindung beratende Arbeitskreise oder Foren initialisieren. Diese wiederum geben im Vorfeld wichtige Einflüsse über eine Vorab-Priorisierung zugeordneter Kundenforderungen in Richtung der jeweiligen Ausschüsse ab. Kundengremien beim Team Kundenservice organisiert Die bisherige Organisation der beiden Ausschüsse sowie der Arbeitskreise WPDirect, Wholesale, Kommunikation und Prozesse, und Vertriebsunterstützung hat das Team Kundenservice seit der internen Neuorganisation der dwpbank im vergangenen Jahr übernommen. Durch diese Bündelung werden Synergien besser genutzt, Themen | März 2016 © shutterstock Kundenservice in der dwpbank koordiniert Kundengremien BEIRAT DER DWPBANK Projektausschuss (Retail) berichten und empfehlen Wholesale-Ausschuss berichten und empfehlen ARBEITSKREISE berichten und empfehlen FOREN ARBEITSKREIS BOSC Kommunikation & Prozesse Privatbanken Forum Nord/Ost WPDirect Jahresabschluss Genossenschaftliche Institute Forum West Compliance Vertriebsunterstützung Revision Mandantenvertrag Wholesale Forum Mitte/Süd ggf. zeitlich befristete Adhoc-Arbeitskreise stärker vernetzt und eine einheitliche Organisation etabliert. Außerdem stärkt es die Zusammenarbeit der Kundengremien sowie die Verbindung zwischen den teilnehmenden Kunden. Alte Formate, neues Layout Neu akzentuiert werden in diesem Jahr die erfolgreich eingeführten Onepager. Diese wurden bisher zur Beratung und Entscheidung von Kundenanforderungen im Projektausschuss eingesetzt. Zukünftig werden diese weiterentwickelt und u. a. auch für die gremienrelevanten Kundenanforderungen des Arbeitskreises Wholesale erstellt. Ein kleiner, aber wichtiger Schritt im Sinne einer einheitlichen und gewinnbringenden Erzielung von Synergieeffekten für alle Beteiligte. Dies ist zudem der Startpunkt für strukturelle Überlegungen zur Konsolidierung der skizzierten Gremienstruktur im Rahmen der Umsetzung der strategischen Fokussierung der dwpbank. Spannende Inhalte In den kommenden Sitzungen wird die dwpbank wieder interessante Sacherhalte aus der Welt der Finanzen aufgreifen. Hierbei werden aktuelle Themen aus dem regulatorischen Umfeld, Updates zu großen Projekten der dwpbank (z. B. Kundentransformation, MifiD oder T2S) und auch Innovationen präsentiert. Neu vernetzt und gut aufgestellt geht die dwpbank gemeinsam mit ihren Kunden in die Zukunft. „Mitte“ – so lautet die Übersetzung aus dem Lateinischen für das Wort „Gremien“. Und dort stehen die Kundengremien – zwischen der dwpbank als Dienstleister und ihren Kunden – bereit zum engen Dialog. 17 GASTARTIKEL Serie: Börsenplätze IN DEUTSCHLAND Dr. Martin Reck Dr. Martin Reck ist als Managing Director der Deutsche Börse AG verantwortlich für den Kassamarkt und die dazugehörenden Handelsplätze Xetra und Börse Frankfurt. Er ist darüber hinaus Vorsitzender der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit 1998 war Dr. Reck in verschiedenen Führungs- und ProjektmanagementPositionen innerhalb der Gruppe Deutsche Börse tätig, so zum Beispiel als Head of Xetra Market Design and Functionality. Im Jahr 2003 wurde er Managing Director und übernahm die Verantwortung für Group Functionality, 2007 für Group Strategy. Seit 2007 ist er ebenfalls als Lehrbeauftragter an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften am Lehrstuhl für Kreditwirtschaft und Finanzierung tätig. 18 Handeln beim Marktführer Wenn es um das Thema Börse geht, haben viele Menschen gleich ein ganz bestimmtes Bild parat: Den Handelssaal der Frankfurter Wertpapierbörse. Mehr als 80-mal täglich berichten die Medien direkt vom Frankfurter Parkett über aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen. Dabei darf ein markantes Objekt nicht fehlen – die DAX-Tafel. Die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) ist mit ihren beiden Handelsplätzen Xetra und Börse Frankfurt die mit Abstand größte der sieben Börsen in Deutschland. Gemessen am Volumen werden hier rund 90 Prozent der Börsenumsätze erzielt. In Frankfurt wird Unternehmen, Händlern und Investoren somit der Weg zu den nationalen und internationalen Kapitalmärkten geöffnet. Dafür sorgen rund 4.000 Händler aus 18 Ländern, die direkt an das Börsen-Netzwerk angeschlossen sind. Der Großteil des Handelsvolumens entfällt auf Xetra, den weltweiten Referenzmarkt für deutsche Aktien und Referenzmarkt für Exchange Traded Funds (ETFs) in Europa. An keinem anderen Börsenplatz der Welt werden höhere Umsätze zu marktgerechten Preisen in diesen Wertpapieren erzielt. 1,6 Billionen Euro wurden allein im Jahr 2015 über Xetra umgesetzt, dazu knüpfen wichtige Finanzdienstleistungen wie zum Beispiel die Berechnung der DAX-Indizes an den Handelsplatz an. Die Preisfeststellung auf Xetra findet nach klar definierten und transparenten Regeln statt. Wer sich für Xetra entscheidet, profitiert von höchster Liquidität und fairen Preisen eines großen Marktplatzes und kann rund 1.000 hoch liquide Aktien, über 1.000 Exchange Traded Funds sowie rund 400 Exchange Traded Products (ETPs) handeln. Das offene Xetra-Orderbuch zeigt die Liquidität direkt an und kann bei der Einschätzung helfen, wohin sich der Preis einer Aktie kurzfristig bewegt. Immense Auswahl Neben Xetra ist auch der Handelsplatz Börse Frankfurt ein wichtiger Grundstein des Finanzplatzes Frankfurt. Gerade für Privatanleger stellt die große Auswahl ein attraktives Angebot dar: Denn über Börse Frankfurt können mehr als 1,3 Mio. Wertpapiere von deutschen und internationalen Emittenten gekauft und verkauft werden – ein weltweites Spitzenangebot. Das ist möglich, weil sich der Handel über Börse Frankfurt in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt hat. Privatanleger haben Zugang zum internationalen Handel und zu vergleichbar hoher Liquidität, wie sie auch professionelle Investoren nutzen. Eine besondere Bedeutung im Handelsmodell kommt den Spezialisten zu, also den Wertpapierhandelsbanken. Sie stellen fortlaufend Quotes, auch bei Nebenwerten. Anleger können so selbst Wertpapiere mit einem vergleichsweise geringen Handelsvolumen jederzeit zu verlässlichen Preisen ordern. Durch die Spezialisten sind Handelszeiten möglich, die sich an den Bedürfnissen von Privatanlegern orientieren: von 8.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends. Qualitätsgarantie Zudem hat die Deutsche Börse gemeinsam mit den Spezialisten im Herbst 2013 eine Qualitätsgarantie eingeführt. Seitdem können Anleger alle deutschen Aktien aus den Indizes DAX, MDAX und TecDAX sowie internationale Blue-ChipWerte aus dem EURO STOXX 50 und dem S&P 100 bis zu einer Ordergröße von 7.500 Euro garan- März 2016 | GASTARTIKEL tiert zu einem Preis handeln, der mindestens so gut ist wie der Angebotspreis am Heimatmarkt der Aktie. Die Garantie gilt auch für die rund 1.400 in Frankfurt notierten ETFs und ETPs. Außerdem bietet Börse Frankfurt Privatanlegern stets volle Vor- und Nachhandelstransparenz: Die gezeigten Quotes sind tatsächlich handelbar und über www.boerse-frankfurt.de mit Volumen in Echtzeit sichtbar. Das erlaubt ein gezieltes Platzieren einer Order auch innerhalb der angezeigten Spannen. Damit bestimmt der Anleger den Preis – anders als im OTC-Handel, wo er einen vorgegebenen Preis des Kontrahenten akzeptieren muss. Das wirkt sich positiv auf die erzielbare Rendite aus. Handelskosten richtig kalkulieren Hier schließt sich ein weiteres wichtiges Kriterium für Anleger bei der Wahl des Handelsplatzes an: die Kostenfrage. Die Entgelte, die beim Handel über Xetra und Börse Frankfurt entstehen, werden durch eine höhere Preisqualität häufig mehr als ausgeglichen. Denn: Für eine Kostenbetrachtung ist es wichtig, zwischen expliziten und impliziten Kosten zu unterscheiden. Während im Direkthandel der Banken keine Gebühren erhoben werden, fallen im Börsenhandel Entgelte an. Mit ihnen werden die Leistungen der Börse für die Bereitstellung des Handelsplatzes (Transaktionsentgelt) sowie die Leistung der Spezialisten (Handelsentgelt) entgolten. | März 2016 Dem Anleger entstehen bei jeder Transaktion allerdings auch implizite Kosten. Diese gehen etwa auf Verzögerungen bei der Orderausführung oder eine geringe Liquidität im jeweiligen Wertpapier zurück. Für den Anleger äußern sich diese Handelskosten im Spread, also der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, sowie aus Preisänderungen in der Zeitspanne zwischen Orderaufgabe und der tatsächlichen Ausführung. Da diese Kosten nicht in der Ordermaske ausgewiesen werden, kalkuliert der Anleger diese häufig bei der Wahl des Handelsplatzes nicht ausreichend mit ein. Und letztlich ist die FWB im Gegensatz zum Direkthandel öffentlich-rechtlich reguliert und wird von der Börsenaufsicht des Landes Hessen und der Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) überwacht. Die HüSt erfasst lückenlos Daten über den gesamten Börsenhandel und wertet diese aus. Sollten Anleger, ob privat oder institutionell, einen Verdacht auf Unregelmäßigkeiten haben, können sie sich direkt an sie wenden. In der nächsten Ausgabe der transact!on gewinnen Sie Einblick in die Börse Berlin AG 19 TRANSIT Wenn China niest, reagiert die Welt verschnupft Ein Kommentar von Carsten Mumm, Leiter Asset Management der Privatbank Donner & Reuschel > Carsten Mumm ist Leiter des Asset Managements der Privatbank Donner & Reuschel. Dort verantwortet er die Vermögensverwaltung für private und institutionelle Kunden, das Management von Spezial- und Publikumsfonds sowie die hauseigenen Research-Tätigkeiten. Im Bereich der Kapitalanlage ist der gelernte Bankkaufmann und studierte Diplom-Volkswirt seit 1998 beschäftigt. [ Anfang 2016 schürten heftige Turbulenzen an den festlandchinesischen Aktienbörsen die Angst vor einem Einbruch des Wirtschaftswachstums im bevölkerungsreichsten Staat der Erde. Das könnte sich auch negativ auf die globale Konjunktur auswirken und ließ daher die Aktienkurse weltweit kollabieren. Zusätzlich belastete die Fortsetzung des ausgedehnten Ölpreisverfalls die Stimmung. Befürchtet wird, dass die fallenden Rohstoffpreise ein Vorzeichen für eine deutliche Verlangsamung des chinesischen Wachstums sind. Dadurch entstünden tatsächlich auch weltweit negative Auswirkungen. So hat sich der Anteil Chinas am Welt-Bruttoinlandsprodukt in den letzten zehn Jahren nahezu verdoppelt und lag 2015 bei ca. 17 %. Besonders stark exportorientierte Volkswirtschaften, wie z. B. Deutschland, bekämen ein geringeres Wachstum also zu spüren. Ein Einbruch des Wirtschaftswachstums in China könnte sich global negativ auswirken [ Allerdings gibt es auch eine andere Seite der Medaille. China wandelt sich von einer Fokussierung auf die Billigproduktion für den Export zu einer stärker binnenwirtschaftlich, auf den Konsum ausgerichteten Volkswirtschaft. Dadurch nimmt die Rohstoffabhängigkeit des Landes automatisch ab. Zudem ist zu erwarten, dass die in China oft und wirksam in die marktwirtschaftlichen Kräfte eingreifende Politik auch in diesem Fall alles dafür tun wird, die Situation zu stützen. Es gilt, mögliche soziale Unruhen im Zuge eines heftigen Wachstumseinbruchs zu vermeiden. Zu bedenken ist weiterhin, dass fallende Rohstoffpreise einen entlastenden Effekt auf alle energieintensiven und stark rohstoffabhängigen Industrien haben – unabhängig von deren Standort. Nicht zuletzt profitiert der Konsum von geringeren Ausgaben fürs Tanken und Heizen. Impressum Herausgeber: Deutsche WertpapierService Bank AG Wildunger Straße 14 60487 Frankfurt am Main [email protected] Redaktion: Katja Ansmann (verantwortlich), Silke Tschorn Layout: LinusContent Druck: Druckerei Michael Spiegler, Bad Vilbel Mitwirkung: Matthias Bernhard, Stefanie Büttner, Rainer Eckart, Susanne Geber, Marco Gerusel, Robert Gorny, Axel Hain, Sven Kubisch, Jürgen Nording, Marc Reimers, Volker Schulz, Andreas Schüpany, Hilmar Schwarz, Pasqual Stammen, Hinrich Stoldt, Benjamin Tobisch, Susanne Viebach, Markus Wanner Auflage: 3.500 Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Publikation darf ohne schriftliche Genehmigung der Redaktion vervielfältigt werden. Diese Broschüre wurde klimaneutral gedruckt mit First Climate. Anmerkung: Die Beiträge unter den Rubriken GASTARTIKEL, PORTRÄT und TRANSIT geben die Meinungen des jeweiligen Autors wieder und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der dwpbank überein.