transact!

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Ausgabe
März 2016
01
Aktuelles aus der dwpbank
Der neue Vorstand
Dr. Heiko Beck im Interview
STANDARD-SERVICEKATALOG
Transparenz im Serviceangebot
PRODUKT | SERVICE
Neue Anforderungen
BOSC-Leistung US-Steuerservice
erweitert
PROJEKT | FOKUS
Orderabrechnung
Services im neuen Gewand
DIALOG | FORUM
Kundengremien
Neu aufgestellt
INHALT

8
dwpbank schafft gebündelte Lösung zur Verhinderung
von Marktmissbrauch
STANDPUNKT | PERSPEKTIVE
4
6
dwpbank mit neuem
Vorstandsvorsitzenden
9
2
Systemrelevanz
Dr. Heiko Beck im Interview
Regulatorische Anforderungen im
Fokus
STANDPUNKT | PERSPEKTIVE
PRODUKT | SERVICE
Standard im Service
Der Weg zum Servicekatalog und
Preismodell
12
Marktmissbrauch
Zentrale Lösung wird
implementiert
Anforderungen aus AEOI/
CRS
GESETZ | REGULATION
14
PROJEKT| FOKUS
Orderabrechnung
Investmentsteuergesetz
Mögliche Auswirkungen unter
der Lupe
PROJEKT | FOKUS
16
BOSC-Leistung US-Steuerservice
erweitert
13
14
Referentenentwurf für neues Investmentsteuergesetz
liegt vor
PROJEKT | FOKUS
GESETZ | REGULATION
8

Prüfungen
Positives Urteil festgestellt
DIALOG | FORUM
17
Kundengremien
Neue Organisation
Services im modernen Gewand
März 2016 |
INHALT

20
Der Leiter Asset Management von
Donner & Reuschel kommentiert die
Auswirkungen eines möglichen Einbruchs
des Wirtschaftswachstums Chinas
GASTARTIKEL
18
Frankfurter Wertpapierbörse im Porträt
Größte Börse Deutschlands mit
zwei Handelsplätzen
Das Jahr 2016 ist noch recht jung. Und ebenso neu ist die
Zusammenstellung unseres veränderten Vorstandsteams. Trotz
der kurzen Zeit unserer Zusammenarbeit, haben wir schon umfangreiche Initiativen für eine gemeinsame und erfolgreiche
Zukunft aufgesetzt. Sie möchten den neuen Mann an der Spitze
der dwpbank etwas kennenlernen? Dann lesen Sie das Interview
mit Dr. Heiko Beck (ab Seite 4).
Die kommenden Monate werden wir unter anderem dafür nutzen, die Standardisierung unseres Service-Portfolios weiter voranzutreiben, um Ihnen nach aktueller Planung ab 2017 auch ein
neues Preismodell präsentieren zu können. Mehr über die geplanten Schritte erfahren Sie auf den Seiten 6 und 7.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Umsetzung der
TRANSIT
20
Dr. Christian Tonnesen, Dr. Heiko Beck, Thomas Klanten
Wenn China niest
Carsten Mumm,
Leiter Asset Management bei
Donner & Reuschel, über die
Stimmung am Markt
marktseitigen und regulatorischen Anforderungen, die unser
Geschäft und somit unsere Kunden betreffen. Wir sind darauf
bedacht, Kundenbedürfnisse frühzeitig zu erkennen und passende Lösungen zu finden. Einige davon werden wir Ihnen unter
anderem auf den diesjährigen vier RegioTreffs vorstellen. Hier
wird uns auch die Regulatorik wieder begleiten und eine wichtige
Rolle in den Workshops spielen.
Weitere spannende Themen finden Sie in dieser Ausgabe der
transact!on. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und wünschen
Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Dr. Christian Tonnesen
| März 2016
Dr. Heiko Beck
Thomas Klanten
3
STANDPUNKT | PERSPEKTIVE
Der Navigator
Interview mit Dr. Heiko Beck
Zu Jahresbeginn 2016 wurde das bisherige Vorstandsgremium bestehend aus
Thomas Klanten und Dr. Christian Tonnesen erweitert. Als Vorstandsvorsitzender
an der Spitze des Führungsteams der dwpbank steht nun Dr. Heiko Beck.
Seit einigen Wochen sind Sie Vorstandsvorsitzender bei der dwpbank. Zuvor waren Sie vier Jahren
bei der Union Investment Real Estate. Was hat Sie
zu diesem Branchenwechsel veranlasst?
Es kamen verschiedene Aspekte zusammen. Zum
einen spricht mich die dwpbank als Unternehmen
sehr an: Sie ist der nationale Marktführer in ihrem
Segment und als verbundübergreifendes Unternehmen einzigartig. Die dwpbank ist zudem eine
zentrale Plattform am Finanzplatz Deutschland
mit vielen Schnittstellen zu anderen Marktteilnehmern. Sie ist der solide und verlässliche Partner ihrer Kunden und hat gezeigt, dass sie
wesentliche Marktentwicklungen – wie etwa
nach der Finanzkrise von 2008 – erfolgreich meistern kann.
Zum anderen bewegt sich die dwpbank mit ihrem
Service- und Leistungsportfolio in einem Marktumfeld, in dem sich mittelfristig vieles ändern
wird. Dies gilt für die Art der Services und Leistungserbringung sowie die Rolle der Marktteilnehmer in der Wertschöpfungskette. Es gilt, die
Zukunft der Bank vor diesem Hintergrund zu gestalten. Ein richtiger Branchenwechsel ist es für
mich im Übrigen nicht, da ich die meiste Zeit
meines beruflichen Lebens im Kapitalmarkt- und
Wertpapiergeschäft verbracht habe.
Worin sehen Sie die Ursachen für die Marktveränderungen?
Im Posttradebereich sind die wesentlichen Treiber
Regulierung, Technologie, Globalisierung und das
Niedrigzinsumfeld mit allen seinen Nebenwirkungen. Hieraus ergeben sich Chancen, aber auch
Risiken, die es aktiv und konsequent zu managen
gilt. Insbesondere Effektivität und Effizienz im
eigenen Handeln werden für alle Marktteilnehmer in jedem Fall noch wichtiger und deshalb
kommt es auch bei der dwpbank darauf an, dass
„Richtige richtig“ zu machen. Sich in diesen Prozess einzubringen und die Bank zu positionieren
reizt mich.
4
Welche Stärken bringen Sie selbst mit?
Ich fühle mich aufgrund meiner bisherigen beruflichen Stationen bei der Deutschen Börse,
DekaBank, Commerzbank und zuletzt Union Investment auf die sicherlich anstehenden Herausforderungen gut vorbereitet. Mein Schwerpunkt
lag dabei in den letzten Jahren auf der Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen, der dazu passenden Ausrichtung der Ablauf- und Aufbauorganisation sowie der Unternehmenssteuerung.
Insofern bin ich überzeugt, dass ich mit meinen
Erfahrungen und Kompetenzen zum künftigen
Erfolg der dwpbank und damit auch zu dem Erfolg unserer Kunden beitragen kann.
Ende 2013 hat die dwpbank ihre Strategie angepasst und den Weg der Transformation eingeschlagen. Werden Sie diesen Weg beibehalten
oder planen Sie eine Strategieänderung?
Wesentlicher Teil der Strategie der dwpbank ist
die stringente Ausrichtung auf die Bedürfnisse
bzw. Interessen ihrer Kunden und Anteilseigner.
Dies ist für mich Teil der DNA der Bank seit ihrer
Gründung, und die seit zwei Jahren laufende
Transformation zahlt umfänglich auf diesen Leitgedanken ein.
Wichtig ist mir dabei eine hohe Umsetzungsorientierung, d. h. wir müssen die dwpbank an
möglichst vielen Stellen für unsere Kunden positiv erlebbar machen, indem wir die versprochenen
Services liefern. Nach vorne gerichtet wird es darauf ankommen, die hohe Stabilität und fachliche
Kompetenz der dwpbank mit den sinnvollen bzw.
notwendigen Veränderungen in der künftigen
Ausgestaltung einzelner Services zu kombinieren.
Als führender Dienstleister in unserem Segment
muss es unser Anspruch sein, diesen Wandel aktiv
und selbstbewusst zu gestalten.
In den von mir vorher erwähnten Veränderungen
sehe ich vor allem Chancen für die dwpbank. Mit
der laufenden Transformation werden die not-
März 2016 |
STANDPUNKT | PERSPEKTIVE
Dr. Heiko Beck startete seine berufliche Laufbahn bei der
Deutschen Börse AG, wo er unter anderem die Rechtsabteilung leitete und Geschäftsführer der Frankfurter
Wertpapierbörse war. Seit 2011 war Dr. Beck Mitglied der
Geschäftsführung und Chief Operating Officer bei der
Union Investment Real Estate GmbH mit Sitz in Hamburg. Hier verantwortete er auch die Themen Unternehmenssteuerung, Controlling/Rechnungswesen sowie IT/
Organisation. Weitere leitende Stationen bei verschiedenen Kreditinstituten und Fondsanbietern runden sein
verbundübergreifendes Profil ab. Dr. Beck bringt seine
umfassende Geschäftserfahrung aus allen Banksektoren
in seine neue Aufgabe bei der dwpbank ein.
wendigen Grundlagen geschaffen, um dem unverminderten Kostendruck, dem unsere Kunden
auf absehbare Zeit noch ausgesetzt sind, entgegen zu wirken. Ich sehe es auch als meine persönliche Aufgabe an, die Bedürfnisse unserer Kunden
bestmöglich zu verstehen und ihnen leistungsfähige, wirtschaftlich sinnvolle Angebote zu machen. Darauf wird mein Fokus liegen.
Wohin soll in Ihren Augen die Reise der dwpbank
gehen? Wo sehen Sie die dwpbank mittelfristig?
Die dwpbank ist als „Bündeler“ von Services und
Dienstleistungen für ihre Kunden gegründet
worden. Dies mit dem Anspruch, dass die entsprechenden Leistungen hierdurch besser und günstiger erbracht werden können, als in Eigenerstellung durch den Kunden. Diese Logik besteht
meines Erachtens unverändert. Die erwähnten
Trends wie Regulierung oder Technologie verstärken das noch, da sie für die Häuser zusätzliche
Aufwände bedeuten. Insofern werden wir gemeinsam mit unseren Kunden erarbeiten, in welchen Bereichen wir zusätzliche oder andere Services erbringen können. Wenn Sie mich nach
meinem Bild der dwpbank in fünf Jahren fragen,
dann sehe ich ein modern und effizient aufgestelltes Haus, das als nationaler Marktführer im
Transaction Banking modernste Infrastrukturdienstleistungen für seine Kunden erbringt.
Als neuer Vorstandsvorsitzender werden Sie
sicherlich mit vielen wichtigen Aufträgen konfrontiert. Welche Aufgabe ist die für Sie vordringlichste?
Mit Blick auf unsere Kunden möchte ich ein
bestmögliches Verständnis für deren Bedürfnisse
| März 2016
und Erwartungen gegenüber der dwpbank bekommen.
Wie haben Sie sich im Vorstand aufgestellt, um
fit für die Zukunft zu sein?
Ich denke, wir haben eine klare Aufstellung:
Dr. Christian Tonnesen wird als „Produktionschef“
unsere Services samt Produktentwicklung und
deren Prozesse im Fokus haben. Thomas Klanten
verantwortet als Finance and Risk Officer die
Themen Controlling, Personal, Risk-Management
und Change. Ich selbst sehe mich in der Rolle des
„Navigators“, der deutlich macht, wofür die
dwpbank steht und wo die Reise hingehen soll.
Zwar stehen Sie dem Dezernat für Kundenmanagement nicht direkt vor. Werden Sie sich aber
dennoch um bestimmte Kundenangelegenheiten
kümmern?
Der Grund für die Existenz der dwpbank liegt in
der Leistungserbringung für unsere Kunden. Insofern ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, also auch ich, dem Thema Kundenbetreuung
verpflichtet. Das ist für mich gar keine Frage.
Was wünschen Sie sich persönlich in der Zusammenarbeit mit den Kunden der dwpbank?
Ich wünsche mir einen offenen und ergebnisorientierten Austausch, der von wechselseitiger
Wertschätzung getragen wird. In diesem Sinne
werde ich mich aktiv in den Dialog mit unseren
Kunden einbringen.
Herr Dr. Beck, besten Dank für das Gespräch.
5
STANDPUNKT | PERSPEKTIVE
Erfolg durch Standard im Service
Qualitätssteigerung, Kostenoptimierung und Risikominimierung – das sind die
maßgeblichen Ziele der dwpbank als standardgebender Infrastrukturdienstleister
im Wertpapiergeschäft.
Ein wichtiger Schritt in der von der dwpbank angestoßenen Transformation ist es, die Leistungen
der dwpbank zu vereinheitlichen, dadurch die
Effizienz zu erhöhen und dabei die steigenden
Anforderungen der Regulatorik und des Marktes
zu berücksichtigen. Hierzu hat die dwpbank in
enger Abstimmung mit den Kunden einen neuen
Standard-Servicekatalog entwickelt.
Der Weg zum Servicekatalog
Mit der strukturierten Erfassung der bisherigen
Services hat die dwpbank die Grundlage geschaffen, um die zukünftigen Services (Soll-Services)
einheitlich zu definieren. Damit erhöht die
dwpbank für ihre Kunden die Transparenz ihres
Serviceangebots. Auch Optimierungspotenziale
im Leistungsumfang sowie in den Prozessen wurden dabei ermittelt. Gleichzeitig kann die
dwpbank besser einschätzen, welche Leistungen
mit operationellen Risiken behaftet oder in der
Erbringung sehr komplex sind. Einfacher bewerten lassen sich unter anderem auch die Services,
die nach Einschätzung von Kunden und Markttrends künftig weniger nachgefragt werden oder
die in hohem Maße kundenspezifisch sind.
Festlegung des Standards
Alle Leistungen, die für eine Vielzahl der Kunden
einheitlich erbracht werden können, bilden das
künftige Standard-Service-Portfolio der dwpbank.
Darüber hinausgehende Services, die die dwpbank
bisher für einzelne oder nur wenige Kunden erbringt, bieten bei ökonomischer Betrachtung nur
begrenzt Synergieeffekte und steigern gleichzeitig die Komplexität sowie die Abwicklungsrisiken
innerhalb des Service-Portfolios. Diese Services
sollen künftig – jenseits des Bestandsschutzes für
bestehende Leistungsbezüge – nicht mehr angeboten werden und insofern auch kein Bestandteil
des Standard-Servicekatalogs sein.
6
Entwicklung des Standard-Servicekatalogs
Die dwpbank hat das Standard-Service-Portfolio
zunächst Vertretern aus allen Kundengruppen auf
der Managementebene und Senior-Experten
sowie Verbandsvertretern vorgestellt. Diese Experten haben die Soll-Services fachlich hinsichtlich Vollständigkeit, Konsistenz und Plausibilität
bewertet. Die daraus folgenden Empfehlungen
hat die dwpbank geprüft und das Standard-Service-Portfolio weiterentwickelt. Die Ergebnisse
werden in Form des Standard-Servicekatalogs
veröffentlicht.
Struktur der Services
Das Standard-Service-Portfolio besteht zum größten Teil aus Services im sogenannten „Common
Standard“. Die Services im Standard-Service-Portfolio können von allen Kunden, unabhängig von
ihrem jeweiligen Geschäftsmodell, bezogen werden. Ergänzt werden sie um Services, die die
Dienstleistung der dwpbank als Zwischenkommissionärin beinhalten sowie Services, die für das
Mastermandanten-Modell angeboten werden.
Die Services des Standard-Service-Portfolios wurden in wertpapierfachliche Servicekategorien
eingruppiert. Jeder Service hat genau eine Kernkomponente (KK), die die Grundleistung des Services beinhaltet. Er kann durch eine oder mehrere
Zusatzkomponenten (ZK) erweitert werden. Diese
ZK sind in aller Regel für Kunden optional wählbar
oder bilden in Verbindung mit der KK einen vollständigen Service.
Die beschriebenen Leistungen eines Services differenzieren zusätzlich Bearbeitungskomplexitäten, wenn sich die Leistungserstellung in Abhängigkeit des konkreten Auftrags aufwandsseitig
unterscheidet.
Leistungen, bei denen die dwpbank durch Nacharbeiten eine standardisierte Bearbeitbarkeit
März 2016 |
STANDPUNKT | PERSPEKTIVE
1 Als „Common Standard“
SERVICES NACH GESCHÄFTSMODELLEN
wird der von allen
Mandanten genutzte
„Kern“ der Services
verstanden
2 „Kommission“ (im Markt2
KOMMISSION
ZK
ZK
KK
1
3
COMMON STANDARD
ZK
MASTERMANDANT
ZK
KK
KK
sinne „Retail“) beschreibt
die von der dwpbank
bereitgestellten Services
im Kommisionsgeschäft
eines Kundenauftrags,
etwa zur Ausführung
an der Börse oder im
Fondsgeschäft
3 „Mastermandant“
beschreibt die für
die 3-Stufigkeit bereitstehenden Services
KK = Kernkomponente
ZK = Zusatzkomponente
eines Auftrags ermöglicht, und ergänzende Leistungen, die für eine standardisierte Leistungserbringung nicht erforderlich sind, finden sich in
sogenannten Nachbearbeitungskomponenten
wieder.
Wie geht es weiter?
Im nächsten Schritt liefert die dwpbank allen
Kunden – beginnend im ersten Quartal – einen
Abgleich ihrer heutigen WP2-Servicenutzung mit
dem Standard-Servicekatalog. In unterschiedlichen Formaten (Einzel- bzw. Gruppentermine)
wird sie mit allen Kunden die jeweilige individuelle Servicekonfiguration und hier vor allem den
Umgang mit den Non-Standard-Komponenten
erörtern und das künftige Ziel-Service-Portfolio
– vorbehaltlich der Preisbildung und der konkreten Servicevereinbarungen – validieren und erarbeiten. Diese Festlegung der Soll-Servicekonfiguration ist die notwendige Kalkulationsbasis für
das künftige Preismodell der dwpbank.
Neues Preismodell voraussichtlich ab 2017
Die Resultate der erfolgten Service-Konsolidierung und Kostenoptimierung bilden die Basis für
das neue Preismodell, das die dwpbank derzeit
konzipiert und im Verlauf des Jahres 2016 mit ihren Gremien und Anteilseignern abstimmen wird.
Derzeit werden die maßgeblichen Strukturelemente sowie die Bündelung diverser Servicekomponenten zu Produkten (Produktschnitt) vorbereitet. Es ist geplant, dass die dwpbank ab dem
| März 2016
vierten Quartal 2016 erste Vergleichsrechnungen
zwischen dem bisherigen und dem künftigen
Preismodell bereitstellen kann.
Vertragliche Anpassungen werden vorbereitet
Schließlich wird die dwpbank im Laufe des Jahres
die Anpassung der vertraglichen Regelungen vorbereiten. Der Fokus wird im Wesentlichen auf den
fachlichen Servicevereinbarungen, also auf den
konkretisierenden Beschreibungen der Dienstleistungen, liegen. Zeitlich versetzt rückt dann das
künftige Preismodell in den Mittelpunkt. Der juristische Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags sowie sämtliche, bereits heute bekannten,
nicht-fachlichen Anlagen (z. B. AGB, Notfallmanagement, TOM, Datenschutz etc.) bleiben demgegenüber unverändert. In Bezug auf die erforderlichen Abstimmungsprozesse mit den
Kundeninstituten geht die dwpbank von einem
überschaubaren Aufwand aus, zumal auch diese
Aktivitäten von Kundengremien stellvertretend
begleitet werden. Die angepassten Servicevereinbarungen werden – parallel mit dem dann zu
veröffentlichenden Preismodell – voraussichtlich
im Verlauf des Jahres 2017 in Kraft treten. Sie basieren übrigens auf den vor kurzem implementierten Standard-Servicevereinbarungen für die
Depot- und Order-Services. Bei notwendigen
technischen bzw. organisatorischen Anpassungen
wird eine angemessene Transitionsphase gemeinsam vereinbart.
7
GESETZ | REGULATION
Gebündelte Lösung zur
Verhinderung von Marktmissbrauch
© shutterstock
Die steigenden Anforderungen aus der Regulatorik betreffen auch die Vorbeugung und die
Aufdeckung von Marktmissbrauch. Die regulatorische Anforderung aus der EU-Verordnung Nr.
596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) und aus
der EU-Richtlinie 2014/57/EU über strafrechtliche
Sanktionen bei Marktmanipulation (MAD) ist ab
dem 3. Juli 2016 anzuwenden. Neben den erweiterten Anforderungen an den Umgang mit Insiderinformationen werden Institute, die Wertpapierorders für ihre Kunden entgegennehmen,
verpflichtet, wirksame Regelungen, Systeme und
Verfahren zur Aufdeckung und Meldung von verdächtigen Aufträgen und Geschäften zu schaffen
und aufrechtzuerhalten. Hierzu sollen Systeme
zum Einsatz kommen, die eine effektive Überwachung von Transaktionen ermöglichen und gegebenenfalls Warnhinweise erzeugen. Situationen,
in denen es zum Marktmissbrauch kommt, können insbesondere dann eintreten, wenn Markt-
teilnehmer durch Geschäfte gezielte Kursmanipulation betreiben, um ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen.
Vor diesem Hintergrund wurde die dwpbank vom
Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV)
und der DZ BANK gebeten, eine zentrale Lösung
für die Überwachung von Geschäften bereitzustellen. Auch haben weitere Kunden Interesse an
einer Lösung der dwpbank bekundet. Daraufhin
hat die dwpbank im letzten Jahr ein Projekt aufgesetzt, mit dem Ziel eine Lösung zu entwickeln,
die die eigenen sowie die Kunden-Anforderungen
erfüllt. Das Serviceangebot sieht vor, prüfungspflichtige Tatbestände über entsprechende Regelwerke systematisch zu analysieren und verdächtige Sachverhalte, sogenannte Alerts, zur
weiteren Bearbeitung durch den Kunden in einem
täglichen WPDynamic-Report auszuweisen. Dies
geschieht auf Basis offener Orders, abgerechneter
Orders, Derivateumsätze sowie einzelner, ausgewählter Markdaten. Die fachliche Konzeption ist
abgeschlossen und die dwpbank befindet sich
aktuell in der Implementierungsphase.
Darüber hinaus können Kunden Abrechnungsinformationen von Geschäften, die nicht in WP2
abgewickelt wurden, über eine standardisierte
Schnittstelle anliefern. Diese Geschäfte werden
ebenfalls über die Logiken der systematischen
Analyse bei der Ermittlung prüfungspflichtiger
Tatbestände berücksichtigt. Die konkrete Definition der Schnittstelle befindet sich derzeit noch
in der Konzeption. Die fachlichen Abstimmungen
und Qualitätssicherungen finden mit Kunden-,
Verbands- und Rechenzentrumsvertretern statt.
Die produktive Einführung der dwpbank-Lösung
ist zum Release 4.34 am 25. Juni 2016 geplant.
8
März 2016 |
GESETZ | REGULATION
Systemrelevanz der dwpbank –
Regulation nutzen
Die Überarbeitung des Sanierungsplans hat die
dwpbank Ende 2015 erfolgreich abgeschlossen
und damit auch einen qualitativen Fortschritt bei
den Steuerungs- und Überwachungsprozessen
erzielt. Dies erreicht sie insbesondere durch die
Aufnahme weiterer Sanierungsindikatoren. Die
kontinuierliche Weiterentwicklung des Sanierungsplans erhöht für die Kundeninstitute die
Gewissheit, mit der dwpbank einen zuverlässigen
Outsourcingpartner gewählt zu haben.
BCBS 239 Vorstudie und Projekt
Nach der Finanzkrise 2007 wurden mit „BCBS 239
– Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung“ die regulatorischen Anforderungen an eine
risikoartenübergreifende IT-Infrastruktur, das
Datenmanagement und Risiko-Reporting in
Finanzinstituten deutlich ausgeweitet.
Prüfung gemäß § 44 Abs. 1 KWG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte Mitte September 2015 gemäß
§ 44 Abs. 1 Satz 2 KWG eine Prüfung des Geschäftsbetriebs der dwpbank angeordnet, die die
Deutsche Bundesbank im November vor Ort
durchführte. Die feststellungsrelevanten Sachverhalte wurden am 16. Dezember 2015 mit der
dwpbank abgestimmt. Der Prüfungsbericht wird
voraussichtlich im März/April 2016 vorliegen.
Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG
umfasste die Prüfung folgende Prüfungsschwerpunkte:
■
■
In Deutschland wird BCBS 239 voraussichtlich
flächendeckend über eine entsprechende Verordnung bzw. über die neue Verordnungsermächtigung in § 25a Abs. 4 KWG bezüglich der Ausgestaltung des Risikomanagements eingeführt.
■
Die dwpbank startete Mitte 2015 eine Vorstudie
zu BCBS 239, um die Anforderungen zu analysieren. Während der Vorab-Validierung werden steuerungsrelevante Kennzahlen anhand strukturierter Bewertungsdimensionen festgelegt und
getroffene Planungsannahmen anhand von drei
repräsentativen Kennzahlen überprüft. So lässt
sich der Aufwand für den Erstellungs- und Abstimmprozess ermitteln. Im nächsten Schritt
überprüft die dwpbank den gesamten geplanten
Aufwand und erstellt einen detaillierten Umsetzungsplan. Die aktuelle Projektplanung sieht die
Einhaltung von BCBS 239 ab 2018 vor. Die angestrebte weitere Standardisierung des Berichtswesens wird gleichzeitig hinsichtlich geeigneter
BCBS 239-Kennzahlen für die Risikokommunikation in der Outsourcingkette untersucht. Die
dwpbank wird über die konkrete Umsetzung der
Anforderungen und den weiteren Fortschritt berichten.
| März 2016
© shutterstock
Aktualisierung des Sanierungsplansabgeschlossen
■
■
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG
Prüfung, ob die Risikotragfähigkeit regelmäßig
in angemessener Form überwacht wird, und
ob sichergestellt ist, dass die wesentlichen
Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend abgedeckt und die Risikotragfähigkeit
sichergestellt ist
Angemessenheit der neuen Aufbau- und Ablauforganisation
Angemessenheit der Risikosteuerung des seit
2010 genutzten fortgeschrittenen Messansatzes für operationelle Risiken (AMA)
ordnungsgemäße Umsetzung der Mängelabarbeitung aus der MaRisk-Prüfung 2012 mit
Schwerpunkt IT
Die Prüfung wurde anhand der Vorschriften des
§ 25a Abs. 1 KWG in Verbindung mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(MaRisk) vorgenommen.
Die Kunden werden über das Prüfungsergebnis,
das kundenrelevante Follow-up sowie den Abarbeitungsstand in bewährter Form über die Kundenportale informiert.
9
NOTIZEN
Hauptversammlungen –
Mehr Plausibilität bei HV-Eintrittskarten
Die dwpbank hat die online-Prüfung in WPDirect für die
Erfassung und Bearbeitung von Eintrittskarten erweitert.
Häufig kam es aufgrund von Unklarheiten bei den Wohnsitz- und Versandadressen zu Rückfragen der Anmeldestellen. Diese wiederum konnten in der Folge zu Verzögerungen beim Versand der Eintrittskarten führen. Durch die
neue Prüfung der Plausibilität zwischen der bereits vorhandenen Wohnsitzadresse und den Feldern Straße, PLZ
und Ort in der Versandadresse, ist jetzt für den Benutzer
schnell zu erkennen, ob eine abweichende Versandadresse
überhaupt notwendig ist. Dem Benutzer bleibt es jedoch
freigestellt, die Versandadresse zu löschen oder diese bewusst beizubehalten, wenn beispielweise lediglich der
Empfänger der Eintrittskarte einen anderen Namen trägt.
8
Regionale Kundenveranstaltungen 2016
Unter dem Motto „Wertpapiergeschäft hat Zukunft! Fokussiert.
Standardisiert. Reguliert. Digitalisiert.“ finden die diesjährigen vier
RegioTreffs statt. Die Bankenbranche muss sich seit Jahren sowohl
einer Vielzahl von regulatorischen Herausforderungen als auch
einem sich verändernden Kundenverhalten stellen. Kundenbindung, ein positives Image und Geschäftserfolg sind heute keine
Selbstverständlichkeit mehr, sie müssen vielmehr – auch mit neuen
Zugangsformen – systematisch erarbeitet werden. Zu diesen und
weiteren Themen werden die Experten der dwpbank sowie externe
Referenten Stellung nehmen und Impulse setzen.
10
März 2016 |
NOTIZEN
9. Finanzplatztag 2016 der WM Gruppe Anfang März
Der Branchentreff in der Frankfurter Börse bietet jedes Jahr ein hervorragendes Forum für Emittenten, Finanz- und Informationsdienstleister, Berater, Intermediäre, Abwickler, institutionelle Investoren und
Vertriebseinheiten sowie für Regulatoren gleichermaßen. Auch für
die dwpbank ist dieser Termin eine gern wahrgenommene Tradition.
So nahm Vorstandsmitglied Dr. Christian Tonnesen an der Podiumsdiskussion „Regulierer in Verzug“ teil. Gemeinsam mit Georg Baur,
Mitglied der Geschäftsführung des Bundesverbands Öffentlicher
Banken Deutschlands, Gerald Noltsch, Head of BNP Paribas Securities
Services Germany und WM Datenservice Geschäftsführer Torsten
Ulrich diskutierte er unter anderem über die Bedeutung sowie die
Ursachen der Verzögerung. Außerdem vertraten Jürgen Nording aus
der Abteilung Recht und Andreas Schüpany aus dem Kompetenzcenter WP-Steuern die dwpbank in einem Workshop rund um das Thema
„Reform der Investmentbesteuerung“.
Die Veranstaltung ist eine Mischung aus Fachausstellung, Plenumsvorträgen sowie Workshops und bietet somit eine ideale Plattform
zum Austausch mit der Führungsebene der Wertpapierdienstleister
und für einen Einblick in neue Produkte und Dienstleistungen rund
um die Finanzindustrie.
Projektmigrationen SEB und Berliner Sparkasse
/// transact!on unter der Lupe ///
Ende vergangenen Jahres haben wir unsere Leser
aufgerufen, sich an einer Umfrage zu unserem Kundenmagazin zu beteiligen. Das haben Sie zahlreich
getan – herzlichen Dank dafür! Wir haben Lob, Kritik
und sehr gute Anregungen von Ihnen erhalten. Ihre
Ideen und Anregungen helfen uns die transact!on
sukzessive weiterzuentwickeln.
Vielen von Ihnen lag eine Online-Version der
transact!on am Herzen. In der „Infothek“ auf unserer
Webseite www.dwpbank.de finden Sie fast alle
Artikel nach Themen geordnet und unter „Publikationen“ können Sie die transact!on insgesamt als
PDF herunterladen.
| März 2016
Ende Januar 2016 setzte die dwpbank zwei Projektmigrationen um. Die SEB AG, die bisher über das Geschäftsmodell „Eigene Lagerstellen“ abwickelte, wechselte auf
das Standard-Geschäftsmodell der dwpbank. Im Vorfeld
des Migrationstermins wurden notwendige Prozess- und
Serviceveränderungen mit dem Kunden abgestimmt und
implementiert sowie die betroffenen externen Lagerstellendepots umgeschrieben.
Zum gleichen Zeitpunkt wechselte die Berliner Sparkasse
mit ihren eigenen Beständen auf das Wertpapierabwicklungssystem WP2 sowie in das Eigenbestandssystem
WPBilanz. Ihren Eigenhandel wickelte die Berliner Sparkasse bis dato über ihr eigenes Wertpapierabwicklungssystem ab. Nach einem effizienten, reibungslosen Projektverlauf wurden auch die ersten Tage in Produktion
aktiv von den Projektverantwortlichen begleiten und
ohne Probleme durchgeführt.
11
PRODUKT | SERVICE
Erweiterung BOSC-US-Steuerservices
durchgeführt
BOSC erweitert FATCA-Services um Anforderungen aus AEOI/CRS
© shutterstock
Bereits seit 2010 gibt es den als „FATCA“ bekannten Teil eines US-Gesetzes, der wesentlich schärfere Regelungen für das US-Steuer-Reporting von
ausländischen Finanzinstitutionen vorschreibt.
Diese Regelungen dienen in erster Linie der Bekämpfung weltweiter Steuerhinterziehung durch
Auslandsanlagen. Die USA gelten seither als Vorreiter in Sachen (steuerlicher) Datenaustausch
mit anderen Ländern. Die dem Abkommen verpflichteten Länder beschlossen in der Folge, auch
einen standardisierten Datenaustausch untereinander zu vereinbaren. Auf der G20 Sitzung in St.
Petersburg im Sommer 2013 wurde die OECD
beauftragt, einen entsprechenden Standard zu
erstellen. Die OECD Arbeitsgruppe „AEOI“ (Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Prüfkriterien zum
automatischen Informationsaustausch) entwarf
schließlich in enger Kooperation mit der EU im
Oktober 2014 den als „CRS“ abgekürzten „Common Reporting Standard“, der nach aktuellem
Stand von den 97 Mitgliedsstaaten ab 2017 angewendet wird.
Modul 1b
FATCA DEPOT
Modul 2
FATCA
Einlagenkonto
12
In Deutschland sind bereits seit dem 1. Januar
2016 die Banken verpflichtet nach den neuen
Bestimmungen von AEOI/CRS zu handeln. Das
bedeutet, dass die Banken bei einer Depot- oder
einer Kontoeröffnung eines Neukunden den Steuerstatus im Ausland erfragen und in einer Selbstauskunft dokumentieren müssen. Nachdem der
Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV)
bei den Sparkassen für eine zentrale Erfassung
plädierte, hat die dwpbank ihre BOSC-Leistung
US-SteuerService in den betroffenen Modulen 1b
und 2 (FATCA Depot und FATCA Einlagenkonto)
erweitert. Dabei hat sie die Prozesse in Abstimmung mit Sparkassen- und Verbandsvertreten an
die Prozessempfehlungen des DSGV und damit
an die Änderungen im OSPlus-Bankbasissystem
der Finanz Informatik angepasst. Damit bietet die
dwpbank in beiden Modulen nun standardmäßig
die zentrale Erfassung der Selbstauskünfte an.
Neben den Verpflichtungen bei Konto- oder
Depoteröffnungen sind bei Bestandskunden jährlich Überprüfungen für „Kunden mit hohem
Wert“ bzw. bei Statusänderungen vorzunehmen.
Die erforderlichen Anschreiben an die Kundenberater (inkl. Beraterbefragung) bzw. Endkunden
(inkl. individualisierter Selbstauskunft) sowie die
Überwachung des Rücklaufs übernimmt die
dwpbank – nicht nur für die USA (FATCA), sondern
zusätzlich auch für die Länder aus dem AEOIAbkommen (2016 – Start mit ca. 50 Ländern, Erweiterung bis 2018 auf ca. 155 Länder). Dazu ist
eine entsprechende Liste im definierten Format
an die dwpbank zu senden.
Die dwpbank entwickelt ihre BOSC-Dienstleistungen im Kundeninteresse stetig weiter. Neben der
Umsetzung rechtlicher Vorgaben, wie z. B. FATCA,
stehen noch andere Punkte auf der Agenda. So
plant die dwpbank im Rahmen ihrer Zukunftsstrategie mit den Projekten Digitalisierung und Auftragssteuerung die Prozesse auch für diese BOSCModule zu verschlanken und dadurch Risiken zu
verringern bzw. ganz auszuschließen.
März 2016 |
PROJEKT | FOKUS
Aus Alt mach Neu
Zwei Services der Orderabrechnung
im modernen Gewand
Es ist gängige Praxis in der dwpbank mit einem
Piloten in den Geschäftsbetrieb zu starten und
danach stufenweise die weiteren Kunden auf die
neuen Funktionalitäten zu heben. Die Erkenntnisse aus den ersten beiden Testwochen, in denen
die dwpbank ihr Kommissionsgeschäft über das
neue Tool abgestimmt hat, waren ein großer Vorteil. Nur wenige Tests sind so gut wie die alltägliche Praxis und die aus dem Piloten gewonnenen
Erkenntnisse konnten sehr schnell umgesetzt
werden, sodass die Kunden von den ersten Weiterentwicklungen direkt profitierten. Weitere
Optimierungen sind noch geplant, da die neue
IT-Architektur zusätzliche Prozesssynergien erlaubt.
| März 2016
Auch der Storno-Neu-Service im Umfeld der
Orderabrechnungen hat die dwpbank einer Modernisierung unterzogen. „Hier gab es keinen ITstrukturellen Auftrag. Der Wunsch nach Effizienz
war das ausschlaggebende Kriterium“, erläutert
Hähner. Bislang mussten abgerechnete Wertpapierorders per Faxauftrag an die dwpbank gesendet werden, wo dann die gewünschten Erfassungen vorgenommen wurden. Jetzt hat die
dwpbank für bestimmte Geschäftsarten eine
Funktion in WPDirect geschaffen, die die Suche
nach dem Vordruck im WPInformer, das teils
handschriftliche Ausfüllen, das eventuelle Ausdrucken und den Faxversand an die dwpbank
ersetzt. Die Anbindung an WPDirect verhindert
einen Medienbruch und ermöglicht eine deutlich
effizientere Bearbeitung des Auftrags, da mit der
einmaligen Eingabe von Daten jeder Auftrag direkt verarbeitet und nicht erst ein Fax auf Reisen
geschickt wird. Außerdem wird das ohnehin
schon geringe Risiko einer manuellen Fehlerfassung weiter konsequent reduziert. Zusätzlich
werden die Papier- und Archivierungskosten auf
lange Sicht gesenkt. Mit der neuen Funktion können nur Stückeorders korrigiert werden. Betragsorders, wie zum Beispiel aus Sparplänen sowie
Geschäfte mit korrekturbedürftigen, handelsrelevanten Positionen, können nicht über die
neue Funktion abgearbeitet werden. Aber auch
hier hat sich die dwpbank etwas einfallen lassen:
Statt per Fax kann der Auftrag über eine Vorlage
in WPTicket an den Fachbereich der dwpbank geschickt werden. Der Papierverbrauch verringert
sich und letztlich freut sich die Umwelt.
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Mit ihrem Release 4.30 hat die dwpbank eine der
wichtigen Funktionen von WP2 in eine neue, zukunftsfähige Zielarchitektur überführt: Die Geschäftsabstimmung. Das Projekt startete 2013 mit
dem Ziel, eine Near-Time-Abstimmung in dezentraler IT-Architektur für die Umsetzung verschiedenster Abstimmanforderungen für die Kunden
der dwpbank zu entwickeln. Dabei wurden auch
die alten Erfassungsmasken gegen ein modernes
Frontend in WPDirect ausgetauscht. „Das neue
Tool ist bedienerfreundlicher und erlaubt unseren
Kunden vor allem mehr Flexibilität“, freut sich
Harald Hähner, Teamleiter des zuständigen Teams
Meldewesen & Orderabrechnung. „Während wir
in der alten Systemlandschaft die Abstimmergebnisse immer auf Basis der letzten Nachtverarbeitung als manuell erstelltes PDF oder in einer
ControlD-Liste angezeigt haben, gestattet das
neue System durch die Realtime-Verarbeitung
nun die gleichtägige Betrachtung und Bearbeitung von Differenzen direkt auf dem Bildschirm“,
so Hähner weiter. Dabei können die Kunden- und
Marktseiten individuell gruppiert und eventuelle
Differenzen sogar gemäß der hauseigenen Toleranzgrenzen automatisch ausgebucht werden.
Deswegen legte das Projekt in der Realisierung
auch ein großes Augenmerk auf die Bedienerfreundlichkeit. Die nachgelagerten Funktionen
wie Statistiken und Archivierungsvorgänge integrierte die dwpbank in das zentrale Reportingtool
WPDynamic. Ein weiterer Schritt in Richtung „papierloses Büro“.
Beide Funktionen bewegen sich vollständig in der
Systemlandschaft der dwpbank und nutzen alle
Synergien, die sich daraus ergeben. Seit dem Release 4.31 können alle Kunden mit entsprechender
Servicevereinbarung und Berechtigungsfreischaltung die neuen Funktionen in WPDirect nutzen.
13
STANDPUNKT
PROJEKT||PERSPEKTIVE
FOKUS
Systemwechsel bei der
Investmentbesteuerung
Bislang erhalten Fonds ihre Erträge ohne jeglichen
Steuerabzug. Ab 1. Januar 2018 soll insbesondere
auf inländische Beteiligungseinnahmen wie Dividenden ein Steuerabzug von 15 % Kapitalertragsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) erhoben werden. Grund hierfür ist die aus europarechtlicher
Sicht gewünschte Gleichstellung mit ausländischen Fonds.
Das bislang geltende Transparenzprinzip, nach
dem Anleger in Fonds ebenso behandelt werden
wie Direktanleger, soll aufgegeben werden. Als
Ausgleich für die neue Besteuerung bestimmter
Ertragszahlungen wird bei Zahlungen von Er trägen an den Anleger eine Teilfreistellung eingeführt. D. h. der Fondsertrag, also eine Ausschüttung, eine Vorabpauschale oder ein Veräußerungsergebnis wird zukünf tig teilweise als
steuerfrei behandelt. Für die Höhe der Teilfreistellung ist es jedoch entscheidend, um welche Art
von Fonds es sich handelt. Je nachdem, in welche
Anlageklassen der Fonds investiert ist, ändert sich
die Freistellungshöhe. Diese reicht von 15 % für
einen Mischfonds bis zu 80 % für einen überwiegend in ausländische Immobilien investierten
Fonds. Eine zusätzliche Differenzierung ist für
private und betriebliche Anleger bei Aktien- bzw.
Mischfonds vorgesehen.
Voraussetzung für die Anwendung dieses günstigeren Steuersatzes im Vergleich zum allgemeinen Steuersatz von 25 % wird die Hinterlegung
einer neuen Statusbescheinigung bei der depotführenden Stelle des Fonds sein. Diese kann der
Fonds bei der Finanzverwaltung beantragen.
Ein weitere Neuerung wird die Einführung einer
Vorabpauschale sein. Diese wird zum Ende eines
Jahres erhoben, sofern der Fonds nicht ausreichend an seine Anleger ausgeschüttet hat. Die
Vorabpauschale löst damit die bisherige Thesaurierungsbesteuerung ab.
Eine Anrechnung der auf Fondsebene gezahlten
Steuern ist für den Anleger nicht möglich.
Für Fonds ohne bzw. mit geringen Ausschüttungen wird damit eine Steuervorauszahlung eingeführt. Da die erforderliche Liquidität für die Steuerabführung anders als heute auch für inländische
Fonds nicht mehr zur Verfügung gestellt werden
soll, werden die Anleger über das Kundenkonto
mit KapSt / SolZ / KiSt belastet werden müssen.
Die Alternative wäre eine Teilveräußerung von
Fondsanteilen zu Lasten des Anlegers. Die Banken
werden prüfen müssen, ob die eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen diese Rechte gegenüber dem Kunden einräumen.
Kurz vor Jahresende wurde der Referentenentwurf für das neue Investmentsteuergesetz veröffentlicht. Die Reform, die 2018 in Kraft treten soll,
würde gerade für Publikumsfonds wesentliche
Änderungen bedeuten. Die Grundzüge des Referentenentwurfs vom 17. Dezember 2015 stellen
sich für Publikumsfonds aus Sicht einer depotführenden Stelle wie folgt dar.
Welche Auswirkungen wird es bei
Ertragszahlungen an den Fonds geben?
Für einige wenige steuerbegünstigte Anleger (z. B.
gemeinnützige Stiftungen) wird es bei entsprechender Offenlegung eine Abstandnahme oder
Erstattung der 15%igen Steuer geben. Diese wird
vom Fonds im Nachgang an die steuerbegünstigten Anleger ausgezahlt. Das bedeutet Mehrarbeit
für die depotführende Stelle, da diese die steuerbegünstigen Anleger dem Fonds melden muss.
Was wird sich für den Anleger in
Publikumsfondsanteilen ändern?
Zu den Erträgen aus Investmentfonds zählen zukünftig Ausschüttungen des Investmentfonds
sowie eine neu eingeführte, jeweils zum Kalenderjahresende fällige Vorabpauschale. Dazu kommen noch Gewinne aus der Veräußerung von
Investmentanteilen.
14
Beim Verkauf von Investmentanteilen ist das
Veräußerungsergebnis um die während der
Besitzzeit angesetzten Brutto-Vorabpauschalen
(Vorabpauschale ohne Abzug der Teilfreistellung)
zukünftig zu mindern.
März 2016 |
© fotolia
PROJEKT | FOKUS
Teilfreistellungen für Fondserträge auf Grundlage des Referentenentwurfes vom 17. Dezember 2015
FONDS
ANLEGER
Aktienfonds
(mind. 51 % in Aktien investiert)
Privatvermögen
30 %
Betriebsvermögen* mit natürlichen Personen
(u. a. Selbstständige, KG)
60 %
Körperschaftsteuerpflichtige Anleger* (z. B. AG, GmbH, eG)
80 %
Privatvermögen
15 %
Betriebsvermögen* mit natürlichen Personen
(u. a. Selbstständige, KG)
30 %
Körperschaftsteuerpflichtige Anleger* (z. B. AG, GmbH, eG)
40 %
Mischfonds
(mind. 25 % in Aktien investiert)
TEILFREISTELLUNG
Immobilienfonds
(mind. 51 % in inländische
Immobilien investiert)
60 %
Immobilienfonds
(mind. 51 % in ausländische
Immobilien investiert)
80 %
* Gilt nicht für Anleger, die Institute oder Unternehmen im Sinne des §3 Nummer 40 Satz 3 oder 4 des Einkommensteuergesetzes oder § 8b Absatz
7 oder 8 des Körperschaftssteuergesetzes sind (z. B. Kreditinstitute)
Wann tritt die Reform in Kraft und
was passiert mit den in den Depot
befindlichen Anteilen?
Die Änderungen aus der Reform des Investmentsteuergesetzes treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Investmentanteile die sich per 31. Dezember 2017
in den Depots befinden, werden fiktiv veräußert
und einen Tag später fiktiv neu angeschafft.
Die Besteuerung der Ertragsbestandteile (z. B.
Veräußerungsgewinne, besitzanteilige Thesaurierungs-/Mehrbeträge) aus der fiktiven Veräußerung zum 31. Dezember 2017 erfolgt allerdings
erst bei einer späteren tatsächlichen Veräußerung
der Anteile.
Für sogenannte „ehemalige Altbestände“ an Investmentanteilen, deren Kauf vor dem 1. Januar
2009 erfolgten, wird für Wertzuwächse ab dem
1. Januar 2018 ein Freibetrag über 100.000 Euro
| März 2016
pro Person eingeführt. Dieser kann nur im Rahmen der Veranlagung durch das Finanzamt berücksichtigt werden kann. Damit entfällt mit dem
Systemwechsel der Altbestandsschutz.
Die dwpbank ist auf die Reform bereits
vorbereitet
Noch sind viele Anwendungsfragen offen und es
ist auch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens
mit weiteren Änderungen zu rechnen. Hier wird
sich die dwpbank mit Verbesserungsvorschlägen
einbringen. Um einen „steuerlichen Kurswechsel“
dieser Tragweite erfolgreich zu meistern, müssen
aber bereits jetzt die Weichen für eine Umsetzung gestellt und wichtige Vorbereitungen getroffen werden. Hierzu konnte schon eine sachgebietsübergreifende Vorstudie mit hohem
Erkenntnisgewinn abgeschlossen werden, die eine
gute Basis für das Umsetzungsprojekt bildet.
15
PROJEKT| FOKUS
© shutterstock
Positives Prüfungsurteil festgestellt
Im Falle des ISAE 3402 sind anhand von Kriterien
die Kontrollziele abzuleiten, für die wiederum geeignete Kontrollen zur Zielerreichung zu definieren sind. Beim IdW PS 951 geht die dwpbank
analog vor.
Letztlich lag es am Kundeninteresse, dass für den
WP2 VollService seit einigen Jahren beide Berichtstypen vorliegen. Diese sind im Aussagegehalt und
vom prüferischen Ergebnis her deckungsgleich,
Unterschiede bestehen soweit Formalien der
Standards dies bedingen.
Für die WPAsset Controlling-Prüfung kommt ausschließlich der ISAE 3402 zur Anwendung.
Diese Berichte können dem Abschlussprüfer des
auslagernden Unternehmens mit dem Ziel vorgelegt werden, dass dieser das Prüfungsergebnis
sowie getroffene Feststellungen im Rahmen seines Abschlussprüfungsauftrags verwertet.
Im Ergebnis der Prüfungen Ende 2015 im Bereich
WP2 VollService und WPAsset Controlling hat die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) die Wirksamkeit der getesteten Kontrollen mit einem positiven Prüfungsurteil festgestellt. Die dwpbank lässt jährlich
ausgewählte Dienstleistungen im Rahmen von
freiwilligen Prüfungsaufträgen extern prüfen.
Bei diesen Prüfungen kommen einerseits die International Standards on Assurance Engagements
(ISAE) zur Anwendung – hier ISAE 3402 („Assurance Reports on Controls at a Service Organization“ des International Auditing and Assurance
Standards Board) und zum anderen die nationalen
Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer –
hier IdW PS 951 („Die Prüfung des internen
Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen“).
Beide Standards befassen sich mit der Prüfung
des eingerichteten internen Kontrollsystems beim
Dienstleistungsunternehmen für auf das Dienstleistungsunternehmen ausgelagerte Funktionen.
16
Ein positives Prüfungsurteil ergibt sich, wenn das
eingerichtete dienstleistungsbezogene interne
Kontrollsystem sachgerecht ist, die dargelegten
Kontrollziele angemessen sind und die aufgeführten Kontrollen eingerichtet sowie angemessen
waren. Außerdem müssen die geprüften Kontrollen, welche mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass die in der Beschreibung genannten
Kontrollziele erreicht werden, auch wirksam gewesen sein.
Das Prüfungsurteil für WPAsset Controlling ist
ohne jegliche Feststellung; das Prüfungsurteil
für den WP2 VollService ist gleichfalls ohne eine
Feststellung ausgefer tigt. Im Bericht zum
WP2 VollService werden hinsichtlich der Kontrolldurch führung jedoch zwei geringfügige
Kritikpunkte genannt – die jeweiligen Kontrollziele wurden aber dennoch erreicht.
Entsprechend ergab sich für die Revision der
dwpbank kein Erfordernis die Prüfungsergebnisse
in ihr Follow-up aufzunehmen. Die Zugangsdaten
für die Berichte wurden Ende Dezember 2015 im
Revisionsportal für die Kunden veröffentlicht.
März 2016 |
PRODUKT | SERVICE
Gemeinsam mit ihren Kunden arbeitet die
dwpbank beständig an ihrer zukünftigen
Servicelandschaft, an der Umsetzung regulatorischer und gesetzlicher Anpassungen
sowie an notwendigen Systemerweiterungen und -korrekturen. Die hierzu etablierte Gremienstruktur orientiert sich an
den Interessen und Geschäftsmodellen der
Kunden.
Neben dem Beirat der dwpbank spielen vor
allem der Wholesale-Ausschuss und der
Projektausschuss eine wichtige Rolle. Beim
Wholesale-Ausschuss stehen die Marktpositionierung und die Marktanforderungen im Fokus. Der Projektausschuss wiederum legt seinen Schwerpunkt auf die
Beratung zur Weiterentwicklung der Systemwelt sowie auf die Priorisierung der
Anforderungen der Retailkunden. Beide
Ausschüsse verfügen über ein eigenes Budget, mit dem sie Kundenanforderungen und
Weiterentwicklungen beauftragen können.
Unabhängig davon setzt die dwpbank gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen um und hebt Potenziale durch Prozessverbesserung.
Beide Ausschüsse können zur Meinungsbildung sowie zur Förderung einer möglichst
vielseitigen Kundeneinbindung beratende
Arbeitskreise oder Foren initialisieren. Diese
wiederum geben im Vorfeld wichtige Einflüsse über eine Vorab-Priorisierung zugeordneter Kundenforderungen in Richtung
der jeweiligen Ausschüsse ab.
Kundengremien beim Team
Kundenservice organisiert
Die bisherige Organisation der beiden Ausschüsse sowie der Arbeitskreise WPDirect,
Wholesale, Kommunikation und Prozesse,
und Vertriebsunterstützung hat das Team
Kundenservice seit der internen Neuorganisation der dwpbank im vergangenen Jahr
übernommen. Durch diese Bündelung werden Synergien besser genutzt, Themen
| März 2016
© shutterstock
Kundenservice in der dwpbank
koordiniert Kundengremien
BEIRAT DER DWPBANK
Projektausschuss (Retail)
berichten
und empfehlen
Wholesale-Ausschuss
berichten
und empfehlen
ARBEITSKREISE
berichten
und empfehlen
FOREN
ARBEITSKREIS
BOSC
Kommunikation &
Prozesse
Privatbanken
Forum
Nord/Ost
WPDirect
Jahresabschluss
Genossenschaftliche
Institute
Forum
West
Compliance
Vertriebsunterstützung
Revision
Mandantenvertrag
Wholesale
Forum
Mitte/Süd
ggf. zeitlich befristete
Adhoc-Arbeitskreise
stärker vernetzt und eine einheitliche Organisation etabliert. Außerdem stärkt es die
Zusammenarbeit der Kundengremien sowie die Verbindung zwischen den teilnehmenden Kunden.
Alte Formate, neues Layout
Neu akzentuiert werden in diesem Jahr die
erfolgreich eingeführten Onepager. Diese
wurden bisher zur Beratung und Entscheidung von Kundenanforderungen im Projektausschuss eingesetzt. Zukünftig werden diese weiterentwickelt und u. a. auch
für die gremienrelevanten Kundenanforderungen des Arbeitskreises Wholesale erstellt. Ein kleiner, aber wichtiger Schritt im
Sinne einer einheitlichen und gewinnbringenden Erzielung von Synergieeffekten für
alle Beteiligte. Dies ist zudem der Startpunkt für strukturelle Überlegungen zur
Konsolidierung der skizzierten Gremienstruktur im Rahmen der Umsetzung der
strategischen Fokussierung der dwpbank.
Spannende Inhalte
In den kommenden Sitzungen wird die
dwpbank wieder interessante Sacherhalte
aus der Welt der Finanzen aufgreifen. Hierbei werden aktuelle Themen aus dem regulatorischen Umfeld, Updates zu großen
Projekten der dwpbank (z. B. Kundentransformation, MifiD oder T2S) und auch Innovationen präsentiert.
Neu vernetzt und gut aufgestellt geht die
dwpbank gemeinsam mit ihren Kunden in
die Zukunft. „Mitte“ – so lautet die Übersetzung aus dem Lateinischen für das Wort
„Gremien“. Und dort stehen die Kundengremien – zwischen der dwpbank als Dienstleister und ihren Kunden – bereit zum
engen Dialog.
17
GASTARTIKEL
Serie:
Börsenplätze
IN DEUTSCHLAND
Dr. Martin Reck
Dr. Martin Reck ist als Managing
Director der Deutsche Börse AG
verantwortlich für den Kassamarkt
und die dazugehörenden Handelsplätze Xetra und Börse Frankfurt.
Er ist darüber hinaus Vorsitzender
der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit 1998
war Dr. Reck in verschiedenen Führungs- und ProjektmanagementPositionen innerhalb der Gruppe
Deutsche Börse tätig, so zum
Beispiel als Head of Xetra Market
Design and Functionality. Im Jahr
2003 wurde er Managing Director
und übernahm die Verantwortung
für Group Functionality, 2007 für
Group Strategy. Seit 2007 ist er
ebenfalls als Lehrbeauftragter an
der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt im Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften am
Lehrstuhl für Kreditwirtschaft und
Finanzierung tätig.
18
Handeln beim
Marktführer
Wenn es um das Thema Börse geht, haben viele Menschen gleich ein ganz
bestimmtes Bild parat: Den Handelssaal der Frankfurter Wertpapierbörse.
Mehr als 80-mal täglich berichten die Medien direkt vom Frankfurter Parkett
über aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen. Dabei darf ein markantes Objekt
nicht fehlen – die DAX-Tafel.
Die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) ist mit
ihren beiden Handelsplätzen Xetra und Börse
Frankfurt die mit Abstand größte der sieben
Börsen in Deutschland. Gemessen am Volumen
werden hier rund 90 Prozent der Börsenumsätze
erzielt. In Frankfurt wird Unternehmen, Händlern
und Investoren somit der Weg zu den nationalen
und internationalen Kapitalmärkten geöffnet.
Dafür sorgen rund 4.000 Händler aus 18 Ländern,
die direkt an das Börsen-Netzwerk angeschlossen
sind.
Der Großteil des Handelsvolumens entfällt auf
Xetra, den weltweiten Referenzmarkt für deutsche Aktien und Referenzmarkt für Exchange
Traded Funds (ETFs) in Europa. An keinem anderen Börsenplatz der Welt werden höhere Umsätze
zu marktgerechten Preisen in diesen Wertpapieren erzielt. 1,6 Billionen Euro wurden allein im Jahr
2015 über Xetra umgesetzt, dazu knüpfen wichtige Finanzdienstleistungen wie zum Beispiel die
Berechnung der DAX-Indizes an den Handelsplatz
an. Die Preisfeststellung auf Xetra findet nach klar
definierten und transparenten Regeln statt. Wer
sich für Xetra entscheidet, profitiert von höchster
Liquidität und fairen Preisen eines großen Marktplatzes und kann rund 1.000 hoch liquide Aktien,
über 1.000 Exchange Traded Funds sowie rund
400 Exchange Traded Products (ETPs) handeln.
Das offene Xetra-Orderbuch zeigt die Liquidität
direkt an und kann bei der Einschätzung helfen,
wohin sich der Preis einer Aktie kurzfristig
bewegt.
Immense Auswahl
Neben Xetra ist auch der Handelsplatz Börse
Frankfurt ein wichtiger Grundstein des Finanzplatzes Frankfurt. Gerade für Privatanleger stellt
die große Auswahl ein attraktives Angebot dar:
Denn über Börse Frankfurt können mehr als
1,3 Mio. Wertpapiere von deutschen und internationalen Emittenten gekauft und verkauft
werden – ein weltweites Spitzenangebot.
Das ist möglich, weil sich der Handel über Börse
Frankfurt in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt hat. Privatanleger haben
Zugang zum internationalen Handel und zu vergleichbar hoher Liquidität, wie sie auch professionelle Investoren nutzen. Eine besondere Bedeutung im Handelsmodell kommt den Spezialisten
zu, also den Wertpapierhandelsbanken. Sie stellen
fortlaufend Quotes, auch bei Nebenwerten. Anleger können so selbst Wertpapiere mit einem
vergleichsweise geringen Handelsvolumen jederzeit zu verlässlichen Preisen ordern. Durch die
Spezialisten sind Handelszeiten möglich, die sich
an den Bedürfnissen von Privatanlegern orientieren: von 8.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends.
Qualitätsgarantie
Zudem hat die Deutsche Börse gemeinsam mit
den Spezialisten im Herbst 2013 eine Qualitätsgarantie eingeführt. Seitdem können Anleger alle
deutschen Aktien aus den Indizes DAX, MDAX
und TecDAX sowie internationale Blue-ChipWerte aus dem EURO STOXX 50 und dem S&P
100 bis zu einer Ordergröße von 7.500 Euro garan-
März 2016 |
GASTARTIKEL
tiert zu einem Preis handeln, der mindestens so
gut ist wie der Angebotspreis am Heimatmarkt
der Aktie. Die Garantie gilt auch für die rund 1.400
in Frankfurt notierten ETFs und ETPs.
Außerdem bietet Börse Frankfurt Privatanlegern
stets volle Vor- und Nachhandelstransparenz: Die
gezeigten Quotes sind tatsächlich handelbar und
über www.boerse-frankfurt.de mit Volumen in
Echtzeit sichtbar. Das erlaubt ein gezieltes Platzieren einer Order auch innerhalb der angezeigten
Spannen. Damit bestimmt der Anleger den Preis
– anders als im OTC-Handel, wo er einen vorgegebenen Preis des Kontrahenten akzeptieren
muss. Das wirkt sich positiv auf die erzielbare
Rendite aus.
Handelskosten richtig kalkulieren
Hier schließt sich ein weiteres wichtiges Kriterium
für Anleger bei der Wahl des Handelsplatzes an:
die Kostenfrage. Die Entgelte, die beim Handel
über Xetra und Börse Frankfurt entstehen,
werden durch eine höhere Preisqualität häufig
mehr als ausgeglichen. Denn: Für eine Kostenbetrachtung ist es wichtig, zwischen expliziten und
impliziten Kosten zu unterscheiden. Während im
Direkthandel der Banken keine Gebühren erhoben
werden, fallen im Börsenhandel Entgelte an. Mit
ihnen werden die Leistungen der Börse für die
Bereitstellung des Handelsplatzes (Transaktionsentgelt) sowie die Leistung der Spezialisten (Handelsentgelt) entgolten.
| März 2016
Dem Anleger entstehen bei jeder Transaktion
allerdings auch implizite Kosten. Diese gehen
etwa auf Verzögerungen bei der Orderausführung oder eine geringe Liquidität im jeweiligen
Wertpapier zurück. Für den Anleger äußern sich
diese Handelskosten im Spread, also der Differenz
zwischen Kauf- und Verkaufspreis, sowie aus
Preisänderungen in der Zeitspanne zwischen
Orderaufgabe und der tatsächlichen Ausführung.
Da diese Kosten nicht in der Ordermaske ausgewiesen werden, kalkuliert der Anleger diese häufig bei der Wahl des Handelsplatzes nicht ausreichend mit ein.
Und letztlich ist die FWB im Gegensatz zum
Direkthandel öffentlich-rechtlich reguliert und
wird von der Börsenaufsicht des Landes Hessen
und der Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) überwacht. Die HüSt erfasst lückenlos Daten über den
gesamten Börsenhandel und wertet diese aus.
Sollten Anleger, ob privat oder institutionell,
einen Verdacht auf Unregelmäßigkeiten haben,
können sie sich direkt an sie wenden.
 In der nächsten Ausgabe der transact!on
gewinnen Sie Einblick in die Börse Berlin AG 
19
TRANSIT
Wenn China niest,
reagiert die Welt verschnupft
Ein Kommentar von Carsten Mumm,
Leiter Asset Management der
Privatbank Donner & Reuschel
> Carsten Mumm ist Leiter des Asset
Managements der Privatbank Donner &
Reuschel. Dort verantwortet er die Vermögensverwaltung für private und institutionelle Kunden, das Management
von Spezial- und Publikumsfonds sowie
die hauseigenen Research-Tätigkeiten.
Im Bereich der Kapitalanlage ist der
gelernte Bankkaufmann und studierte
Diplom-Volkswirt seit 1998 beschäftigt.
[
Anfang 2016 schürten heftige Turbulenzen an den festlandchinesischen Aktienbörsen
die Angst vor einem Einbruch des Wirtschaftswachstums im bevölkerungsreichsten Staat
der Erde. Das könnte sich auch negativ auf die globale Konjunktur auswirken und ließ
daher die Aktienkurse weltweit kollabieren.
Zusätzlich belastete die Fortsetzung des ausgedehnten Ölpreisverfalls die Stimmung.
Befürchtet wird, dass die fallenden Rohstoffpreise ein Vorzeichen für eine deutliche
Verlangsamung des chinesischen Wachstums sind. Dadurch entstünden tatsächlich auch
weltweit negative Auswirkungen. So hat sich der Anteil Chinas am Welt-Bruttoinlandsprodukt in den letzten zehn Jahren nahezu verdoppelt und lag 2015 bei ca. 17 %. Besonders
stark exportorientierte Volkswirtschaften, wie z. B. Deutschland, bekämen ein geringeres
Wachstum also zu spüren.
Ein Einbruch des
Wirtschaftswachstums
in China könnte sich
global negativ auswirken
[
Allerdings gibt es auch eine andere Seite der Medaille. China wandelt sich
von einer Fokussierung auf die Billigproduktion für den Export zu einer
stärker binnenwirtschaftlich, auf den Konsum ausgerichteten Volkswirtschaft. Dadurch nimmt die Rohstoffabhängigkeit des Landes automatisch
ab. Zudem ist zu erwarten, dass die in China oft und wirksam in die marktwirtschaftlichen Kräfte eingreifende Politik auch in diesem Fall alles dafür
tun wird, die Situation zu stützen. Es gilt, mögliche soziale Unruhen im
Zuge eines heftigen Wachstumseinbruchs zu vermeiden.
Zu bedenken ist weiterhin, dass fallende Rohstoffpreise einen entlastenden Effekt auf
alle energieintensiven und stark rohstoffabhängigen Industrien haben – unabhängig von
deren Standort. Nicht zuletzt profitiert der Konsum von geringeren Ausgaben fürs Tanken und Heizen.
Impressum
Herausgeber:
Deutsche WertpapierService Bank AG
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
[email protected]
Redaktion: Katja Ansmann (verantwortlich),
Silke Tschorn
Layout: LinusContent
Druck: Druckerei Michael Spiegler,
Bad Vilbel
Mitwirkung: Matthias Bernhard, Stefanie Büttner,
Rainer Eckart, Susanne Geber, Marco Gerusel,
Robert Gorny, Axel Hain, Sven Kubisch,
Jürgen Nording, Marc Reimers, Volker Schulz,
Andreas Schüpany, Hilmar Schwarz,
Pasqual Stammen, Hinrich Stoldt,
Benjamin Tobisch, Susanne Viebach,
Markus Wanner
Auflage: 3.500
Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Publikation darf ohne schriftliche Genehmigung
der Redaktion vervielfältigt werden.
Diese Broschüre wurde
klimaneutral gedruckt
mit First Climate.
Anmerkung: Die Beiträge unter den
Rubriken GASTARTIKEL, PORTRÄT und
TRANSIT geben die Meinungen des jeweiligen Autors wieder und stimmen
nicht notwendigerweise mit denen
der dwpbank überein.
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